1879 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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2 modernes Recht sei auch deutsches Recht. Das An⸗ erbrecht lasse sich nur dort empfehlen, wo es durch lokale, historische Tradition sich eingebürgert habe. Andernfalls wenn es aus dem Kreise dieser Traditionen herausgetragen werde, bedeute das Anerberecht nichts weiter als eine herbe Benach⸗ theiligung der Miterben, er würde also aufs Entschiedenste gegen eine Ausbreitung dieses Prinzips auf alle Provinzen Preußens protestiren müssen. Der Abg. Miquel . es so hingestellt, als ob das Bestreben nach Erhaltung des Besitzes in einer Hand lediglich das Vorrecht bäuerlicher Gesinnung sei; man finde dasselbe Stre⸗ ben auch im Handels⸗ und Gewerbestande, namentlich in großen Geschästen, deren Stolz ihre Jahrhunderte alte Tradition sei. Er verweise z. B. auf seine Vaterstadt Leipzig, da werde man Exempel genug finden. Finde sich also dieses Bestreben und seine Ausführung, ohne gesetzliche Bestimmungen, bereits im Handelsstande, so werde es recht wohl auch im bäuerlichen Stande unter dem gemeinen Recht zu ermöglichen sein überall da, wo ein wirkliches Bedürfniß hervortrete. Was den Gesetzentwurf selbst betreffe, so habe sein Wortlaut einige allgemein gehegte Befürchtungen zerstreut. Es sei bereits nachdrücklich hervor— gehoben, daß der Entwurf an die Prinzipien der freien Ver⸗ erbung der Theilbarkeit u. s. w. nicht rühre. Sei das aber der Fall, so könne man auch nicht von einer irgend erheb⸗ lichen Wirkung des Gesetzes sprechen, das nur da wirken werde, wo das Volksbewußtsein stark genug sei, das Gesetz zu stütz'n. Wenn ferner gesagt sei, der Gesetzentwurf sei wesentlich zur Erhaltung des mittleren Grundbesitzes, als der Grundlage einer gesunden politischen und sozialen Ordnung, bestimmt, so müsse er bemerken, daß diese Anschauung schon, Aristoteles vor mehreren tausend Jahren ver— theidigt habe. Nach seiner Ueberzeugung liege sogar eine gewisse Gefahr im Anerbenrecht, da in demselben die übrigen Kinder nicht genügend berücksichtigt würden. Der Entwurf werde auch nur da eine Wirkung haben, wo derselbe sich auf die vorhandene Anhänglichkeit an den Grundbesitz stütze. Das Anerberecht bestehe thatsächlich schon jetzt in Westfalen, wenn auch nur in Form der letztwilligen Verfügung, während der vorgelegte Gesetzentwurf umgekehrt das Anerberecht gesetzlich einführen und es eben nur durch letztwillige Verfügung aus⸗ schließen wolle. Für solchen Zwang fehle es jedenfalls an einer ausreichenden Begründung. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes seien für ihn schlechterdings unannehmbar, so besonders die Verfügung im §. 4, wonach bei beerbter Ehe der uͤberlebende Gatte nur Verwal⸗ tung und Nießbrauch und, zwar, bis zu seinem Tode behalte, wenn er nicht wieder heirathe. Schreite der⸗ selbe aber zu einer anderen Ehe, so dauere sein Verwaltungs⸗ und Nießbrauchsrecht für die Landgüter, die nicht von ihm herrührten, beziehungsweise nicht gemeinschaftlich von den Ehe⸗ gatten erworben seien, nur bis zum vollendeten 30. Lebens— jahre des Anerben. Diese Bestimmung, wonach der Gatte ausdrücklich nur Verwaltung und Nießbrauch, aher kein Ver⸗ kaufs oder Schuldrecht an seinem Vermögen behalte, sei so ungeheuerlich, daß er wirklich nur annehmen könne, sie sei mißverständlich in das Gesetz gerathen. Auf weitere Details brauche er wohl nicht einzugehen und bemerke nur noch im Allgemeinen, daß für ihn ein genügendes Bedürfniß für die hier vorgeschlagenen Zwangsbestimmungen nicht vorliege, daß ein⸗ zelne Bestimmungen ihm absolut unannehmbar seien und die Frage, ob man vom bestehenden Erbrecht zu einem Zwangs— erbrecht übergehen solle, ihm sehr zweifelhaft erscheine. In zweifelhaften Fällen aher sei er für die freie Gestaltung der gegenwärtigen Gesetzgebung.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg bemerkte, nach den Er— klärungen seines Kollegen, des Ministers für landwirthschaft— liche Angelegenheiten, hätte er geglaubt, sich jede weitere Aeußerung ersparen zu können, wenn nicht eine vielleicht nebensächliche Bemerkung des Abg. Miquel ihn dazu Anlaß gäbe. Es sei das die Bemerkung, die die Besorgniß aus—⸗ drückte, es möchte von den Juristen, die in altrömischen An— schauungen befangen, das, was politisch und nationalwirth— schaftlich durch das Gesetz erreicht werden solle, wieder geschä⸗ digt werden. Er dürfe die Versicherung abgeben, daß, wenn das Gesetz als ein solches erkannt sei, welches den gedachten Tendenzen wirklich diene, die römischen Anschauungen über das Erbrecht demselben keine Schwierigkeiten bereiten sollten; um so weniger, als in dem Landrecht keineswegs die rö— mische Anschauung über das Erbrecht niedergelegt sei. Im preußischen Landrecht sei mehr vom deutschen Recht enthalten, als in vielen Ländern des gemeinen Rechts. Es sei ja vielfach hergebracht, das Landrecht als ein komplizirtes Gesetzbuch zu betrachten, das man mit einem gewissen mitleidigen Wohlwollen zwar frage, aber niemals als berechtigte Gesetzgebung ansehe. Gerade hier im Gebiete des bäuerlichen Erbrechts sei das Landrecht vom deutschen Erbrecht durchdrungen. Als Justiz-Minister würde er sich den Vorwurf großer Voreiligkeit zuziehen, wenn er heute schon au fond des Entwurfs eingehen wollte. Um sich ein begründetes Urtheil zu verschaffen, müsse er die Bericht— erstattung der obersten Justizbehörden der betreffenden Landes— theile abwarten. Dies werde wohl als eine berechtigte Vor— sicht anerkannt werden und werde ihn entschuldigen, wenn er auf die Bedenken, welche auch ihm einzelne Bestimmungen des Gesetzes, namentlich in Bezug auf das eheliche Güterrecht, hervorrufe, nicht eingehe. Von Seiten der Justizverwaltung werde dem Gesetze jedwede Förderung e Theil werden, die ihm von dieser Stelle gewährt werden könne.

Der Abg. Dr. von Cuny widerlegte die Hänelschen Auf— fassungen von dem vom Abg. Miquel vertretenen Standpunkte aus. Der i ne habe die Debatte wieder auf die richtigen Gesichtspunkte zurückgeführt, von denen sie der Abg. Hänel entfernt habe. Letzterer habe behauptet, daß durch diese Vorlage der hergebrachte Zustand in einen Zwangs— zustand verwandelt werden solle. Der Abg. Miquel habe da— gegen mit Recht hervorgehoben, daß es sich hier um ein all— gemeines wirthschaftliches Bedürfniß handele, dessen Ursprung der Abg. ö selbst bis auf Aristoteles zurückdatirt habe, denn der Staat habe in dem Stande der freien Grundbefitzer den besten Schutz gegen die Sozialdemokratie. Hierbei von einem Zwangtzustande zu reden, sei durchaus unberechtigt, denn es stehe nach dieser Vorlage dem Eigenthümer frei, durch eine letzt⸗ willige Verfügung das durch diefelbe konstituirte Anerberecht zu annulliren. Dagegen könnte man mit mehr Recht den jetzigen Zustand des Intestaterbrechts einen Zwang nennen. Die Hauptursache der überhandnehmenden Verschuldung des bäuerlichen Besitzes liege in der Nothwendigkeit der Erlegung des Kaufwerthes bei der Uebernahme von ben Erben oder in der Abfindung der miterbenden Geschwister durch den Anerben. Welche Schwierigkeiten das franzöfische Recht durch die Be— messung der Pflichttheile nach dem Kaufwerthe der Sitte der

Anerbung entgegenstelle, habe er in seiner Heimath, der Grafschast Mörs, oft gesehen. Es sei ein allgemeines Be⸗ dürfniß, daß durch diese Vorlage die 4 beseitigt würden, welche die Ausbreitung solcher Sitten erschwerten und ver⸗ hinderten. . .

Der Abg. Dr. Schellwitz erklärte sich gegen diesen Antrag, doch sei er im Prinzipe mit der Vorlage des Abg. von Schor— lemer einverstanden; trotzdem sei es nicht möglich, diese Materie in so leichter Weise zu regeln, wie der Antrag wolle. Schon in den Jahren 1824 und 1834 seien ähnliche Anträge aus den Provinzial-⸗Landtagen P-ommerns und Preußens hervor⸗ gegangen, und schon damals seien erhebliche Bedenken gegen dieselben erhoben worden. Er bitte, die Vorlage der Re⸗ gierung nach dem Antrag Köhler zu überweisen, damit die⸗ selbe darüber die Provinzialbehörden höre.

Der Abg. Graf Wintzingerode schloß sich den Bemerkun⸗ gen des Vorredners an. Er müsse aber der Vorlage einen Geleitbrief mitgeben, der ihr ein gutes Fortkommen sichere. Er habe sich mit der vorliegenden Materie wiederholt ein⸗ gehend beschäftigt, auch im Landes⸗Oekonomiekollegium, und könne den Entwurf nur willkommen heißen, um so mehr, als er ihm eine viel weitergehende Bedeutung zuschreibe als die, nur das Bauernerbrecht in Westfalen zu regeln. Er glaube, daß dasselbe sich nicht nur Eingang verschaffen werde, wo schon Sitte und Gewohnheit nach der Anerbung der Besitzun⸗ gen strebe, sondern auch in denjenigen Landestheilen, wo die Hersplitterung des bäuerlichen Besitzthums schon weit vorge— schritten sei. Er betone nur vor Allem, daß der Entwurf in keiner Beziehung eine Beschränkung des Eigenthumsrechts in— volvire, daß aber die Regelung der Materie in nationalem und nationalökonomischem Interesse dringend erforderlich sei. Stelle man sich auf diesen Standpunkt, dann dürfe man nicht ver— kennen, daß die fortschreitende Zersplitterung, der häufige Be⸗ sitzwechsel, der häufige Wechsel in dem Zusammenhang unter den einzelnen Grundstücken dem Bestande des ländlichen Mit— telstandes der Ruin drohe. Von den Bedenken des Abg. Dr. Hänel könne er nur einen Punkt als berechtigt anerkennen, nämlich den, daß die Taxation basirt werden solle auf einen Katastral⸗Reinertrag; solche Schätzung sei nach der heutigen Lage der ö nicht mehr angezeigt. Man habe dahin zu streben, daß die Schätzungen nach dem Katastral⸗-Reinertrage in längeren Perioden einer Revision unterworfen würden. Wenn er den Entwurf im Ganzen im vollsten Maße willkom— men heiße, so könne er doch auch nur wünschen, daß derselbe zunächst seinen Weg durch die nächstbetheiligten Organe mache, die zu seiner Prüfung berufen seien.

Der Abg. Holtz erklärte, die konservative Partei werde dem Antrage Miquel zustimmen, um auf diese Weise die Frage in die zweite Lesung zu bringen, für welche sie sich noch einige Anträge vorbehalte, um diese Frage auch für andere Provin⸗ zen einer Regelung zu unterziehen, denn auch dort sei das Bedürfniß für eine gesetzliche Regelung fühlbar.

Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wurde ange— nommen.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗-Alst befürwortete zum Schluß seinen Antrag. Er würde bei einer kommissarischen Berathung der Vorlage eine Aenderung des 8. 4 in dem vom Abg. Hänel angedeuteten Sinne beantragt haben. Wenn der Abg. Hänel Bedenken habe, das 1860 kodifizipte eheliche Güterrecht für Westfalen jetzt schon zu ändern, so habe er doch eine solche Aengstlich— keit nicht gezeigt, als es sich um Abänderung wichtiger Ver— fassungsparagraphen handelte. Wenn der Abg. Hänel be— haupte, daß die abgefundenen Geschwister das ländliche Pro⸗ letariat verstärkten, dann möge derselbe zusehen, wo das länd— liche Proletariat stärker sei in den Landestheilen, wo die Sitte noch der Zersplitterung des Grundbesitzes entgegengewirkt habe, oder in denen, wo dieses nicht der Fall sei. Wenn der Abg. Köhler Bedenken dagegen erhebe, ob es der Regierung möglich sein werde, bis zur nächsten Session eine solche Vor— lage fertig zu stellen, so habe er eine bessere Meinung von der Arbeitskraft der Regierung, die ja selbst die großen Eisen— bahnvorlagen in wenigen Monaten fertig gestellt habe.

Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Schellwitz, Dr. Hänel und Frhr. von Schorlemer⸗Alst beantragte der Abg. Dr. Köhler (Göttingen), wenn kein Widerspruch er— folge, schon jetzt über die gestellten Anträge abzustimmen. Nachdem der Abg. Parisius Widerspruch eingelegt hatte, bean⸗ tragte der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst, wenn kein Wider⸗ spruch erfolge, sofort in die zweite Berathung seines Antrages zu treten. Der Abg. Parxisius erklärte auch hier, daß er eine Ueberstürzung im Interesse des Landes vermeiden wolle und daher auch gegen die sofortige zweite Berathung Widerspruch erhebe. Hierauf beschloß das Haus die 2. Berathung der Vorlage im Plenum stattfinden zu lassen, worauf sich dasselbe um 31½ Uhr vertagte.

In der heutigen (14) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs⸗Minister von Kameke, der Finanz⸗Minister Bitter, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die definitive Wahl des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten für die Dauer der Session. Auf den Antrag des Abg. Dr. Achenbach wurde das bisherige Präsidium durch Akklamation wiedergewählt. Alle drei Präsidenten nahmen die auf sie ge— fallene Wahl dankend an. Darauf leisteten diejenigen Ab⸗ geordneten, welche dies bisher noch nicht gethan hatten, den vorgeschriebenen Eid auf die Verfassung. Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zur deutschen Gebührenordnung für Rechts— anwälte. Obwohl der Abg. Simon von Zastrow die Gebührensätze für Rechtsanwält im allgemeinen für zu hoch gegriffen erachtete, so erklärte er doch, daß Preußen die Konsequenzen der Reichsgesetzgebung tragen müsse, und daß deshalb seine Partei darauf verzichte, prinzipielle Ein— wendungen gegen diese Vorlage zu erheben, und nur zur Auf— klärung einiger dunklen Vorschriften dieselbe an die Justiz— kommission zu verweisen wünsche. Der Abg. Dr. Köhler sprach wegen der dringenden Eile, welche die Vorlage habe, für den sofortigen Eintritt in die zweite Berathung, jedoch nahm das Haus den Antrag des Abg. Simon von Zastrow an. Die Rechnungen der Kasse der ODber⸗Rechnungskammer für das Etatsjahr L. April 1877/78 und die . Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1876 wurden auf den Antrag des Abg. Rickert an die Rechnungskommission ver— wiesen. Darauf setzte das Haus die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1880561, und zwar mit dem Etat der Verwaltung der direkten Steuern (s. Nr. 278d. Bl.

unter Landtagsangelegenheiten) fort. Einen Vorwurf des Ab Schütt, daß die hierung n Schleewig hei berküenfzsthh stehender Gefälle durch Provokation der Ablösung bei . Auseinandersetzungsbehörden vor der Entscheidung der orden lichen Gerichte in der Angelegenheit einen Mißbrauch mit den ihr gesetzlich zustehenden Befugnissen getrieben habe, wies der Finanz-Minister Bitter als durchaus uinbegründa urück. Das materielle Recht in dieser Frage sei allerding . streitig, aber formell habe die Regierung in Schles m durchaus gesetzlich korrekt und deshalb auch pflichtgemäß a bona fideé gehandelt. Nachdem der Referent der Budget. kommission Abg. Kieschke zu der Position der Gebãudestener erklärt hatte, daß die Regierung der Kommission eine Denl.⸗ schrift über die Ergebnisse der letzten Gebäudeste uerveranlagung zugesagt und daß bis dahin die Kommission von einem näheren Eingehen auf diese Materie abgesehen habe, sprach der Abg. Dr. Röckerath sein Bedauern darüber aus, daß die Instruktionen des Finanz⸗-Ministers für die Veranla⸗ gungskommissionen entgegen dem Sinne des Gesetzes viel zu der abnormen Steigerung dieser Steuer bei der letzten Vor anlagung beigetragen hätten; namentlich würden die städti⸗ schen Gebäude zu scharf, die ländlichen zu milde herang zogen. Auch der Abg. Richter erkannte die vom Vorredner getadelte Erhöhung der Gebäudesteuer in der jetzigen Zeit der verstärkten indirekten Steuern als eine motivirte nicht an, und darin stimmte ihm der Abg. Rickert durchaus bei. Dagegen sprach der Abg. Jacohz die Meinung aus, daß die frühere Veranlagung eine zu niedrige gewesen und erst jetzt eine normale geworden sei. Er ersuche die Regierung, dem Hause demnächst eine Vorlage zu machen, wonach die Dienstgebäude der Deichverbände vin der Gebäudesteuer frei bleiben sollten. U Der Finanz-Minister Bitter erklärte, daß die vielfach er wähnte Denkschrift über die Ergebnisse der letzten Gebäude steuerveranlagung unmittelbar nach dem 15. Dezember werd abgeschlossen werden. zurück, daß der Finanz⸗Minister auf jede Weise n Gebäudesteuer in die Höhe geschraubt habe; er habe nu loyal, dahin gestrebt, bei der gesetzlich vorgeschriebenen Nevision die Mängel der früheren Veranlagung zu beseitigen. Der Staat könne für seine Bedürfnisse der gesetzlich feststehen⸗ den Steuern nicht entbehren. Die A Berger konstatirten, daß die Organe des Finan Ministers nicht überall von der gleichen Loyalität beseelt

gewesen seien, wie dieser selbst. Die unteren Organ

wünschten sich den Oberbehörden durch Steigerung der Steuern angenehm zu machen. Es herrsche über di

letzte Veranlagung der Gebäudesteuer eine notorische Erbitt.

rung im Lande. Obwohl der Abg. Dr. Windthorst in dies

Klagen auch in Bezug auf seine Heimathsprovinz einstimnt; ,.

so erklärte er doch, daß er darin keine Veranlassung für dei .

Abg. Richter erblicken könne, auch hier seine bekannten An— .

griffe wegen Belastung des arnien Mannes gegen di.

Majorität, welche im Reichstage die neuen indirekten Steuern bewilligt habe, zu richten. Die Abgg. Dr. Miquel und Grum— brecht sprachen sich für eine Revision der jetzigen Gebäude— steuerveranlagung aus, wo man statt des Miethvertrages den Nutzungswerth zu Grunde lege. Beim Schlusse des Blattez sprach der Abg. Richter.

Um den Studirenden des Maschinenfachs einem mehrfach geäußerten Wunsche entsprechend Gelegenheit zu geben, die großen Sommerferien zu praktischen

Arbeiten zu verwenden und sich einen Einblick in die Ei⸗— richtungen und Erfordernisse größerer Werkstattsanlagen n verschaffen, hatte der Minister der öffentlichen Arbeiten in April d. J. die sämmtlichen Königlichen Eisenbahn-Direktionen .

angewiesen, die Studirenzen, welche einen derartigen Antrag stellen würden, für die Dauer der Ferien als Volontairs in den Eisenbahn⸗-Reparaturwerkslätten zu beschäftigen. Auch war den Vorständen der Privatbahn-Verwaltungen ein gleiche; Verfahren empfohlen worden. Wie wir hören, hat bereits in diesem Sommer eine nicht unerhebliche Anzahl Studirender von dieser Erlaubniß mit günstigem Erfolge Gebrauch gemacht.

In Beziehung auf das am 1. Januar 1880 in Kraf tretende Gesetz, betreffend die Statistik des Waaren— verkehrs des deut schen Zollgebiets mit dem Aus— lande, vom 20. Juli d. J, hat das Kaiserliche sta⸗ tistische Amt an sämmtliche Handelskorporationen im Reicht das folgende Cirkularschreiben gerichtet:

Die Vorschriften, welche der Bundesrath laut Bekanntmachun;⸗;⸗

vom 20. November d. J. zur Ausführung des Gesetzes vom 20. Jul d. . die Statistik des Waarenverkehrs des deutscken Zollgebiet mit dem Auslande betreffend, erlassen hat (Centralblatt für dat Deutsche Leich, VII. Jahrgang, S. 676), ordnen im 5. 5 an, daß di gedruckten Formulare zu den Anmeldescheinen, welche vom 1. Janugh 1880 ab für den gedachten Verkehr erfordert werden, und die An leitung zur Ausfüllung derselben einzeln von den Anmeltestelll (d. i. den Zollämtern im Grenzbezirk und den sonstigen daselbt zur Entgegennahme von Anmeldungen errichteten besondeten Anmelde posten), sowie von den sämmtlichen übrigen Zoll: und Steuerstellen unentgeltlich zu verabfolgen sind. Ebenda ist bi stimmt, daß Exemplare der Formulare und der Anleitung in größerer Anzahl von denjenigen Zoll- und Steuerstellen, welch zugleich Anmeldestellen sind (Anmelde m ter) oder von den Direktir⸗ behörden besonderñ damit beauftragt werden, gegen Erstattuns⸗

der Kosten entgegengenommen werden können. Für den Druck di

Formulare und der Anleitung hat, in Gemäßheit des 5. 44 der; Ausführung des oben gedachten Gesetzes erlassenen Dien st voꝛschrist vom 21. November d. J. (Centralblatt für das Deutsche Reich

Kii. Jahrgang, S. sor)? das Kaisrliche stainstische Amt Sorge;

tragen. . u dieser Drucksachen der Reichsdruckerei (Abtheilung II., Berlin g.

Wilhelmstraße 75) übertragen, welche dieselben, zum Beweis e. Korrektheit, mit unserm Stempel versehen, und zu Anfang Dezembe;⸗

d. J. fertig stellen wird. Die Reichsdruckerei verkauft die Formula zu den Anmeldescheinen in Mengen von 100 Exemplaren oder Vielfachen von hundert (die Kosten der Verpackung einbegriffen)f den Preitz von 70 Pfennig das Hundert an Behörden, wie an Prin personen, wenn die Einzahlung des Betrags bei der Entnahme, beznm

der Bestellung baar oder mittelst Postanweisung erfolgt. Unt.

dieser Bedingung wird auch die Anleitung zur Ausfüllung der! meldescheine von der Reichsdruckerei verabfolgt, und zwar bei B ,, von 50 oder mehr Exemplaren (einschl. der Verpackung osten) für 5 Pfennig das Stück, bei Bestellung von weniger all 50 Exemplaren (einschließlich des Portos für die in solchem Fall stattfindende Zusendung unter Band) für 7 Pfennig das Stück. ö

Des Weitern ordnet der 5. 13 des Gesetzes an, daß die zur En, richtung der statistischen Gebühr dienenden und entsprechend bezeich neten Stempelmarken zum Preise des Stempelbetrages (6, 146.2 . und 50 Pfennig), auf welchen sie lauten, bei sämmtlichen Postanstalten verkauft werden.

Von den Postanstalten im Reichspostgebiet werden außerdem m

Er wies dann noch den Vorwur;

Abgg. Br. Petri und?

Zufolge der lettgedachten Vorschrift haben wir die Anfertigun⸗

der niedrigsten Stempelmarke von 5 Pfennig versehene Formulare zu Ausfuhranmeldescheinen zum Verkauf bereit gehalten.

Hiernach ist. Jedermann in den Stand gesetzt, sich rechtzeitig For⸗ mulare zu den Anmeldescheinen, Stempelmarken und die Anleitung zur Ausfüllung der ersteren zu verschaffen. Für etwaige Anschaffungen von Formularen gestatten wir uns, darauf aufmerksam zu machen: erstens daß die Ausstellung der Anmeldescheine dem Abfender ob—⸗ liegt, der sich darin zwar vom Waarenführer vertreten lassen kann, jedoch, wenn er (der Absender) im deutschen Zollgebiet oder in einem le r f (Bremen mit Bremerhaven, Hamburg mit Cux⸗

aven, Altona, Geestemünde, Brake 2c) wohnt, nur dann, wenn der Waarenführer weder eine öffentliche Transporfanstalt, noch eine die Güterbeförderung gewerbsmäßig treibende Person ist; sodann zweitens, daß zu den Anmeldescheinen je nach der Verkehrtrichtung verschieden farbige Formulare verwandt werden müssen, die abi nicht blos durch die Farbe, sondern auch durch die nachstehend mit Anführungs— zeichen angedeutete Ueberschrift als für die betreffende Verkehrs— richtung bestimmt gekennzeichnet sind.

Weitaus am häufigsten werden „Anmeldescheine für die Aus fuhr, auszustellen sein, da jede auszuführende Sendung von den im Gesetz und, der Bekanntmachung bestimmten Auznahmen abge— sehen von einem Anmeldeschein begleitet sein sol. Es sind dazu grüne Formulare zu verwenden.

Bei den übrigen Verkehrsrichtungen, nämlich der Einfuhr, der Durchfuhr und dem Inlandsverkehr mit Berührung des Auslandes, werden Anmeldescheine überhaupt nicht oft zur Anwendung kommen, weil dabei die Waagren, meistens nach Maßgabe der Zollgesetze, den Zollbehörden schriftlich deklarirt werden müssen, und dann, wie bei den mündlich deklarirten zollpflichtigen Wagren, die Zolldeklaration an die Stelle des Anmeldescheins tritt. Ueberdies ist es bei der Einfuhr nd Durchfuhr meistenZs der auswärtige Versender oder in dessen Vertretung der Wagrenführer, welcher den etwa erforderlichen An— meldeschein auszustellen hat.

Oefter möchten beim Inlandsverkehr mit Berührung des Auk—

kammen, einen Anmeldeschein ausstellen zu müssen. Dieser Verkehr ist nicht allein, wenn er unter Zollkontrole, sondern auch, wenn er auf Grund direkter Begleitpapiere im freien Verkehr stattfindet, von der sta⸗ tistischen Gebühr, die andernfalls sowohl beim Ausgang, wie beim Wieder- eingang entrichtet werden müßte, befreit. Eine Beförderung auf Grund direkter Begleitpapiere wird dann angenommen, wenn die Waaren beim Ausgang aus dem freien Verkehr des Zoligebicts zur Wieder einfuhr angemeldet, und dabei ihren Transport betreffende Fracht . papiere vorgelegt werden, die auf einen innerhalb des Zollgebiets

liegenden Bestimmungsort lauter. Zur Anmeldung hat man einen

»Anmeldeschein für Versendungen vom Zollgebiet durchs Aus. land nach dem Zollgebiet auf Grund direkter Begleltpapiere“ aus zustellen, wozu ein rothes Formular zu benutzen sst.

Auch bei der , Durchfuhr durch daß deutsche Zollgebiet auf Grund direkter Begleitpapiere“ im freien Verkehr wird oͤfters der Fall eintreten, daß Inländer (außer Waarenführern z. B. Spediteure) einen Anmeldeschein auszustellen haben. Eine solche Durchfuhr, die ebenfalls von der statistischen Gebühr frei ist, wird nämlich an⸗ genommen, wenn,. Waaren beim Eingang in den freien Verkehr des Zollgebiets zur Wiederausfuhr angemeldet und dabei ihren Transport

den Anmeldescheinen sind gelbe Formulare bestimmt.

»Anmeldescheine für die Einfuhr“ endlich, wozu weiße Formu⸗ lare dienen, werden von Inländern kaum in anderen Fällen, als wenn sie Waarenführer sind oder in einem deutschen Zollausschluß wohnen (8. 5 Absatz 1 des Gesetzes), gebraucht werden.

Die vorstehenden Ausführungen dürften es ermöglichen, den ungefähren Bedarf an Formularen zu den Anmelde“ scheinen zu bemessen. Wir stellen nun anheim, in Ihrem Bezirke gefälligst Sorge tragen zu wollen, daß jeder Betheiligte sich seinen Bedarf und die zur richtigen Ausfüllung der Formulare un⸗ entbehrliche Anleitung rechtzeitig verschaffe. Bie Anschaffung von größeren Mengen dürfte sich, außer für Wiederverkäufer, be sonders für Waarenführer empfehlen. Bestellungen bei der Reichs dräckerei würden möglichst bald zu machen sein, um dieselbe zur rechtzeitigen Ausführung in den Stand zu setzen.

Schließlich bemerken wir ergebenst, daß die zur Herstellung der Statistik des Waarenverkehrs erforderlichen gesammten Zusammen⸗ stellungsarbeiten beim statistischen Amt konzentrirt werden sollen, so daß die Zoll⸗ und Steuerstellen nur die ersten Anschreibungen zu machen, dann aber die Notizen über sämmtliche einzelne Waaren— posten dem statißischen Amt zuzustellen haben. Von der Befchaffen⸗ beit dieses Urmaterials wird es abhängen, ob es dem statistischen Amt möglich sein wird, eine vollständige und korrekte Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande zu liefern; die Be— schaffenheit des Urmaterials aber ist wieder abhängig von den Anmeldungen Seitens des Verkehr treibenden Publikums. Unbedingt erforderlich zur Herstellung einer guten Statistik sind vollständige und genaue Angaben über Gattung und Menge der Waaren und über die Herkunft bezithungsweife Bestim— mung derselben. Welche Regeln hierbei zu beobachten sind, lehrt die mehrfach erwähnte Anleitung. Darauf nach Kräften hinzuwirken, daß diese Regeln bei Ausstellung der Anmeldescheine gewissen haft be⸗ folgt und alle nach dem Gesetz und der Bekanntmachung anmelde⸗ pflichtigen Waaren auch wirklich angemeldet werden, möchten wir Sie hiermit ergebenst gebeten haben.

Berlin, den 24. November 1879.

Kaiserliches statistisches Amt. Becker. An die sämmtlichen Handels, und Gewerbekammern, kaufmännischen Korporationen und wirthschaftlichen Vereine des Deutschen Reichs.

= Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Staatssekretär für Elsaß-Lothringen Herzog ist von Straß⸗ burg hier eingetroffen.

Der Kaiserliche General-Konsul für die Südsee⸗Inseln, Kapitän zur See Zembsch, hat am 3. Oktober von Sydney aus an Bord S. M. S. „Bismarck“ die Reise nach seinem Amtsbezirk fortgesetzt. Er beabsichtigte zunächst den König von Tonga in Nukualofg zu befuchen und sich sodann nach Apia auf den Samoa⸗Inseln zu begeben.

Breslau, 25. November. (Schl. Ztg.) Nach voraus— gegangenem Gottesdienst fand heute um 12 Ühr im Sitzungs⸗ saale des Ständehauses die feierliche Eröffnung des XXVII. Pro⸗ vinzial-Landtags von Schlesien statt. Eingeholt von dem Vorsitzenden des XWXVI. Provinzial⸗Landtags, Herzog von Ratibor, und den Herren von Götz, von Jagwitz, Friedens burg und Werner, betrat der Königliche Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsident von Seydewitz, den Saal und eröffnete den. Landtag mit folgender Ansprache:

Meine hochgeehrten Herren Mitglieder des Provinzial ⸗Landtages!

Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 5. d. Mts. die Einberufung des Provinzial · Landtages der Provinz Schlesien Allergnädigst zu befehlen gerahet.

Nachdem der letzte Provinzial⸗Landtaz zu Anfang des vorigen Jahres staitgefunden batte, ist gegenwärtig der Zusammentritt des Provinzial ⸗Landtages um fo nothwendiger geworden, al einestheils die Ihnen zustehende als baldige Neuwahl des Vorsitzenden des Pro⸗ vinziglauszschusses und seines Stellvertreters, außer den gemäß S8. 49 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 ebenfalls vorzunehmen⸗ den Wahlen zum Peovinzialausschuß unerläßlich geworden war, anderentheils aber einzelne Kreise der Provinz wegen der Ueber— schwemmungen und Einteausfälle, von denen sie im laufenden Jahre heimgesucht worden sind, die helsende Fürsorge auch der Provinz in

Anspruch nehmen, welche Sie, meine hochgeehrten Herren, gewiß gern und bald in dem Ihnen angemessen erscheinenden Umfange ge⸗ währen merden.

Aus dem Provinzial⸗Landtage sind 6 Mitglieder, davon 5 durch den Tod, ausgeschieden. Für s5 der ausgeschiedenen Mitglieder haben gemäß §. 22 der Provinzlalordnung Ersatzwahlen stattgefunden, und werden Ihnen die betreffenden Wahlverhandlungen zur Prüfung vor⸗ gelegt, ein Mitglied ist erst vor wenigen Tagen verstorben, und steht die diesfalls bereits angeordnete Ersatzwahl im Laufe des nächsten Monats bevor.

Die weiteren Vorlagen, welche Ihnen Seitens der Königlichen Staattregierung gemacht werden, betreffen nur die bei den Bezirkz⸗ Kommisstonen für die klassifizirte Einkommensteuer, bei den Sber— Ersatzkommissionen und den Verwaltungsgerichten nach Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Mirglieder und Stellvertreter der sel ben erforderlichen und von Ihnen zu bewirkenden Neuwahlen.

Im Uebrigen werden dem Provinzial-Landtage vornehmlich die die proxinzielle Selbstverwaltung betreffenden Vorlagen det Provin⸗ zialausschusses beschäftigen. Sie werden, meine hochgeehrten Herren, dabei mannichfache Veranlassung finden, für die Interessen der Pro—⸗ pinz zu wirken, sich aber auch von der fortschreltenden gedeihlthen En wickelung der Jastitute derselben überzeugen.

Wenn ich, nachdem ich beinahe ein Menschenalter hindurch dem Pxovinzial · Landtage angehört habe, ge senwältig gemäß 8. 26 der Provinzialordnung bei demselben als Königlicher Kommissarius zu fungiren habe, so darf ich mich der Hoffnung hingeben, daß Sie, meine hochgeehrten Herren, mir das Vertrauen, mit welchem Sie mich bisher beehrt haben, auch in meiner jetzigen Stellung bewahren wollen, und bedarf es kaum meiner Versicherung, daß ich überall und immer berelt sein werde, Ihre Geschäfte nach Kräften zu för—

dern, und mitzuhelfen an der Arbeit für das Gedeihen und die

Wohlfahrt unjerer theuren Provinz. Im Allerhöchsten Auftrage erkläre ich hiernach den 27. Schle⸗

n sischen Provinzial ⸗Landiag für eröffnet. lands Inländer, auch wenn sie nicht Waarenführer sind, in die Lage ö . ö

. Namens des Provinzial⸗Landtags erwiderte das älteste Mitglied desselben, Bürgermeister a. D. Schaffer⸗Trebnitz. Nach einem kurzen Rückblick auf, die Vorgänge seit dem letzten Provinzial⸗-Landtage brachte der Redner ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches

die Mitglieder begeistert einstimmten. Zum ersten Vorsitzenden

wurde darauf durch Akklamation der Herzog von Ratibor ge⸗ wählt, der die Wahl mit dem Ausdruck des Dankes für das ihm wiederholt geschenkte Vertrauen annahm. Dann wurde zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden geschritten. Von 16 ab— gegebenen Stimmen erhielten der Ober⸗Bürgermeister Friedens⸗

burg-⸗Breslau 57, der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal 31, die

übrigen Stimmen zersplitterten sich. Der Ober⸗Bürgermeister Friedensburg war sonach mit abfoluter Majorität zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden gewählt und nahm' die Wahl eben— falls dankend an. Zu Schriftführern wurden durch Akklamation gewählt: Landrath von Saldern Lauban, Assessor Dr. Ritter⸗ Striegau, Landrath Held⸗Frankenstein und Landrath von

itte No S * S8 oy frotorm- ra betreffende Frachtpapiere vorgelegt werden, welche auf einen außerhalb Witten urg reustadi D/ Sn n, Stellvertretern Graf von

des Hollgeßiets liegenden Bestimmungsort lauten. Zu den bekreffen⸗

Tschirschky⸗Renard (Gr. -Strehlitz, Kämmerer von selstein⸗ Breslau. Nach Erledigung einer Reihe eingegangener Ürlaubs⸗ gesuche und der Vertheilung der Mitglieder in die verschiedenen Ausschüsse wurde nach 1 Ühr die Sitzung vertagt.

Nach der Wiedereröffnung der Verhandlung wurde Mit— theilung von den Vorlagen gemacht, welche der Versammlung Seitens der Königlichen Staatsregierung zugegangen waren. Am Schlusse dieser Mittheilung gedachte der Vorsitzende der seit dem letzten Landtage verstorbenen Mitglieder, deren Gedächtniß u ehren die Versammlung sich von den Plätzen erhob. Der Vorsitzende begrüßte sodann die neu eintretenden Mitglieder und verlas das Verzeichniß der vom Provinzialausschuß ein⸗ gegangenen Vorlagen, welche ebenso wie die Vorlagen der

Königlichen Staatsregierung den einzelnen Ausschüssen, deren

Konstituirung inzwischen erfolgt war, überwiesen wurden.

Bayern. München, 265. November. (Allg. Ztg.) Bei der heutigen Ersatzwahl für den Landtag in Din— kelsbühl wurde der Magistratsrath Krauß in Rothenburg mit 96 von 111 Stimmen an Stelle des ausgetretenen Pr— Busch gewählt.

Der Magist rat genehmigte heute zu der im Jahre 1881 in München abzuhaltenden Land es-Industrieausstel lun g eine Garantieleistung von 30 000 S Bürgermeister Dr. Er⸗— hardt legte dar: es handle sich weit mehr um eine moralische als um eine finanzielle Unterstützung des Unternehmens, welches von der Gemeinde selbst dann gefördert werden sollte, wenn ein Risico zu übernehmen wäre, was aber voraussicht⸗ lich nicht der Fall sei.

26. November. (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz ist heute Abend 61/9 Uhr hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem preußischen Ge⸗ sandten Grafen von Werthern, dem Militär⸗Attachs, Oberst⸗ Lieutenant von Stülpnagel und dem Polizei-Präsidenten von Feilitzsch begrüßt worden. Nach eingenommenem Diner setzte Se. Kaiserserliche Hoheit um 7 Uhr die Reise nach Berlin fort.

Württemberg. Stuttgart, 25. November. (St. A. 785 Gestern trat das Comité für die württembergische Landesausstellung des Jahres 1851 in erster Sitzung zusammen, wählte zum Vorsitzenden einstimmig Dr. Jul. Jobst und ernannte ein Exekutivcomité, welches sofort in Wirkfam— keit trat. Es wurde ferner beschlossen, verschiedene Sub⸗— kommissionen niederzusetzen, z. B. für Finanzwesen, Bauwesen, Installation der Ausstellungsgegenstände, für Wirthschaft, Presse ꝛc. Das Comitsè verstärkte sich durch Kooptation vieler auswärtiger Mitglieder. Zugleich wurde erwähnt, daß die Zeichnungen für den Garantiefonds den Betrag von 300 000 bereits überschreiten.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen ö 24. November. (Mgdh. Ztg Der Landtag des Fürsten⸗ thums ist auf den 8. Dezemßer einberufen. Derselbe wird hauptsächlich mit der Etatsberathung beschäftigt sein. Mit dieser Session schließt auch die Wahlperiode, und im Jahre 1880 werden die Neuwahlen erfolgen.

Oesterreich- ungarn. Wien, 26. November. (W. T. B.) Die „Polit. Corr.“ erklärt, daß die von einem Blatte gebrachten Daten über das Heeresbudget pro 1886 auf Erfindung beruhen und wesentlich von dem vorzulegenden Budget abweichen. Aus Konstantinopel meldet das ge⸗ nannte Blatt: Moukhtar Pascha erhielt den Befehl, mit 20 Bataillonen nach Gussinse zu marschiren, um die Uebergabe dieses Platzes an Montenegro gegenüber den wider— spenstigen Arnauten zu bewerkstelligen.

27. November. Der Klub der liberalen Parte nahm in einer von 76 Mitgliedern besuchten Versammlung mit 74 gegen 2 Stimmen einen Antrag Czediks auf zehn jährige Verlängerung des Wehrgesetzes mit einer auf 230000 Mann herabgesetzten e eb re en, an.

Ein Chilenen eingegangen.

eventueller Gegenantrag auf dreijährige Gültigkeitsdauer des Wehrgesetzes unter Beibehaltung der bisherigen Friedensstärke wurde mit 64 Stimmen angenommen.

Vach einer hier eingetroffenen Nachricht aus Sofia, soll der Fürst Alexander die Demission des Kabinets angenommen haben.

Pxag, 26. November. Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz Rudolf ist gestern Morgen aus Gödöllös in Wien eingetroffen und wird, wie das „Prag. Ab.“ mittheilt, na den bisherigen Dispositionen heute Abend die Rückreise na Prag antreten.

Pest, 26. November. Die Regnikolar⸗ Depu⸗ tation für den Ausgleich zwischen Ungarn und Kroatien hat beschlossen, ihre Berathungen bis nach Neu⸗ jahr zu vertagen und gleichzestig die Regierungen zu ersuchen, dem ungarischen Reichstage wie dem kroͤatischen Landtage ein kurzes Gesetz vorzulegen, nach welchem der Status quo für ein Jahr verlängert wird. Das Abgeordnetenhaus hat in namentlicher Absttimmung die Wehrgesetzvorlage mit 206 gegen 158 Stimmen als Grundlage fuͤr die Spezial—

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debatte angenommen.

Schieiz. Bern, 25. November. (Bund.) Der Bundes⸗ rath, hat heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über den Geschäftsbetrieb von Auswanderungs-Agenturen fest⸗ gestellt und empfiehlt denselben der Bundesversammlung. Der schweizerische Gesandte in Rom hat mit dem italienischen Ministerpräsidenten am 22. d. eine Erklärung, betreffend die Verlängerung der temporären Handelsübereinkunft mit Italien, welche unterm 28. Januar 1879 mit Gültigkeits⸗ dauer bis Ende 1879 abgeschlofsen wurde, bis Ende 1881, ausgewechselt.

26. November. (Wes. Ztg.) Der neue russische Ge⸗ sandte von Hamburger hat heute dem Bundespräsidenten seine Creditive überreicht.

Grosbritannien und Irland. London, 27. No⸗ vember. (W. T. B.) Gladstone hielt gestern in Dal⸗ keith eine Rede, in welcher er die Regierung wie⸗m derum wegen ihrer inneren und auswärtigen Politik auf das Heftigste angriff und sich zu Gunsten einer Autonomie Irlands in lokalen Fragen aussprach.

Frankreich. Paris, 25. November. (Cöln. Ztg.) Der Vräsident der Republik unterzeichnete heute das Dekret, das die Wähler des Wahlkreises Orange auf den 21. De⸗ zember zur Wahl eines Ersatzmannes für den ausgeschiedenen Deputirten Gent einheruft.

(Rep. fr) Der Minister der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten hat die Demission des Unterdirektors Hrn. Valfrey an⸗ genommen und mit dessen Funktionen Hrn. Gustave de Contoulyy betraut, welcher bereits als Mitglied der rumeli⸗ schen Kommission dankenswerthe Dienste geleistet hat.

26. November. (Journ. off) Durch Dekret vom 22. 8. M. ist auf Antrag des Ministers der Marine und der Kolonien Hrn. Rougon, zum Verwalter der inneren Ange⸗ legenheiten auf Martinique an Stelle des Hr. de Saint-Phalle ernannt worden, welcher Letztere zum Kom⸗ mandanten der Inseln St. Pierre und Miquelon er⸗ nannt wurde.

Spanien. Madrid, 24. November. (Ag. Hav.) Die Kammer hat sich bis zum 5. Dezember vertagt und eine . zur Beglückwünschung der Erzherzogin Christine ernannt.

26. November. (W. T. B.] Der Hauntanführer der aufständischen Banden auf Cuba, Sancho Chimenez, hat mit allen seinen Anhängern die Waffen niedergelegt und sich den Behörden gestellt. Man nimmt hier allgemein an, daß die gegenwärtige aufständische Bewegung auf Cuba überhaupt sehr wenig Aussichten auf Erfolg haben dürfte.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. No⸗ vember. (Journ. de St. Pet.) Der österreichischungarische Botschafter Baron von Lan genau ist hierher zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Graf Kalnocky, welcher inzwischen die Geschäfte leitete, ist

nach Wien abgereist.

26. November. (W. T. B.) Vor dem Kriegsgericht hierselbst gelangt morgen der Prozeß gegen den Edelmann Leon Mirsky, Olga Semensky, die Frau eines Kollegienregistrators, den Edelmann Hyppolit Golowin, den Kollegienassessor Qlchin, den Edelmann Nicolai Wereschtschagin, den Kleinbürger Eugen Beklemischew, den verabschiedeten Fähnrich Juri Tarchoff und den erblichen Ehrenbürger Georg Levensohn zur Verhandlung. Dieselben sind angeklagt, einer verbrecherischen Gesellschaft an⸗ zugehören, welche den Umsturz der bestehenden Ordnung und der Gesetze durch Anwendung von Gewalt zum Zweck hat. Mirsky ist außerdem des versuchten Attentates Jegen den Chef der Gensd'armerie, General Drentelen, des bewaffneten Widerstandes gegen Amtspersonen und der Fälschung von Legitimationen angeklagt. Die übrigen Angeklagten werden neben den erwähnten Verbrechen noch als Hehler des Atten— täters und der Mitwissenschaft des Verbrechens des Letzteren beschuldigt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. No⸗ vember. (W. T. B.) Der Handels vertrag mit Frank⸗ reich ist vorgestern verlängert worden, soll aber ohne weitere besondere Uebereinkunst nicht länger als bis zum 1. Januar 1881 Geltung haben.

Dänemark. Kopenhagen, 26. November. (W. T. B.) Anläßlich des bevorstehenden Besuchs Ihrer Majestäten des Königs und der Königin am Berliner Hofe äußert sich das Journal „»Dagbladet“ dahin, daß die bis— herige reservirte Haltung Dänemarks der Ausdruck berechtigter Gefühle sei, daß es jedoch ein Mißverständniß sein würde, wenn Deutschland glauben könnte, daß dieselbe von feind⸗ seligen Hintergedanken geleitet werde. In Dänemark sei nur eine Meinung vorherrschend über die Nothwendigkeit und über die Bedeutung freundschaftlicher Beziehungen zu Deutschland und die Wünsche, die man betreffs guter Beziehungen zu Deutschland hege, seien aufrichtig gemeint. Für Deutschland werde der Besuch des dänischen Königspaares ein Beweis sein, daß Danemark seine Beziehungen zu Deutschland gerade so wie diejenigen zu den anderen großen europäischen Mächten ansehe. Das Journal „Faedrelandet“ spricht sich in ähn⸗ licher Weise aus.

Südamerika. (Allg. Corr.) Nach Berichten aus Pa⸗ nama sind dort am 15. 8. Mts. Details über die am 2. No— vember erfolgte Einnahme von Pisaguga durch die Der Platz wurde von 12000