1879 / 284 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

pretation des Hauses provoziren, ob der 5. 1 des Geschäfts⸗ sprachengesetzes auf Straßenschilder Anwendung finde.

Der Abg. Dr. Re ichensperger (Creseld) hielt das Vorgehen der Staatsregierung gegen die Bewohner Posens entschieden für zu hart und unzweckmäßig. Er erinnere an das alte Sprüchwort: „was du nicht willst, daß man dir thue, das füge auch keinen andern zu.“ Er halte ebenfalls die Inter⸗ pretation des Ministers für eine irrige, aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, hätten hier die Behörden von ihrer Befugniß, Ausnahmen zu gestatten, Gebrauch machen müssen. In Cöln erregten die alten eingemeißelten französischen Straßenschilder stets die tiefste Indignation der rheinischen Bevölkerung, weil sie dabei sich der Gewaltmaßregel des französischen Regimes erinnere. In Posen werde man auf diese Weise zu der pol⸗ nischen auch noch eine deutsche Opposition machen und die Erreichung der Zwecks des Sprachengesetzes vereiteln.

Der Abg. Br. Wehr hielt das Verfahren der Regierung für ganz korrekt und keineswegs dem Verkehr schädlich. Wer in Posen lesen könne, der könne auch deutsch lesen, daher seien die Klagen unbegründet.

Der Abg. Dr. Köhler hielt ebenfalls das Vorgehen der Regierung für vollkommen gesetzmäßig.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erklärte, der Vorredner halte von seinem Standpunkte aus alles für gesetz⸗ mäßig, weil nach seiner Ansicht nichts außerhalb der staat— lichen Sphäre liege. Was den Abg. Wehr anlange, so dürfte der Minister bei der Rede desselben das Gefühl gehabt haben, „Gott schütze mich vor meinen Freunden.“ Der Abg. Wehr irre, wenn er der Ansicht sei, daß Jeder in Posen, der lesen könne, deutsch lesen könne. Wenn Eigennamen eine amt— liche Bekanntmachung seien, dann sei der Abg. Wehr mit seinem Namen selbst eine amtliche Bekanntmachung. Nach diesen Theorien dürfte man ja auch die westfälischen alten plattdeutschen Namen in ostpreußischen Dialekt zu übersetzen versuchen. Er (Redner) halte diese ganze Maßregel für eine kleinliche Quälerei der Polen, welche man auch hierdurch mit Gewalt zu germanisiren gedenke. Doch pflegten diese Mittel ihren Zweck zu verfehlen. Mit Milde und Humanität, vor Allem aber mit Gerechtigkeit müsse man vorgehen, nur auf diesem Wege werde es gelingen, den polnischen Mitbürgern Liebe zu ihrem preußischen Vaterlande abzunöthigen.

Der Abg. Dr. Köhler bemerkte, daß er nur die juristische, nicht die politische Seite der Frage erörtert habe.

Hierauf wurde der Titel bewilligt; ebenso wurden die Positionen für die Städte Breslau, Magdeburg, Hannover, Celle, Göttingen, Cassel, Hanau, Marburg und Fulda geneh⸗ migt. Für Frankfurt a. M. wurde, nach dem Antrage der Budgetkommission, die Besoldung eines Bureaubeamten 2. Klasse mit 1650 S6, und für Wiesbaden die Besoldung eines Bureaubeamten 1. Klasse mit 2475 Se und eines Karslisten mit 1650 66 abgesetzt, die übrigen Positionen für die Städte wurden bewilligt. Den obigen Beschlüssen ent— sprechend wurden auch die Wohnungsgeldzuschüsse und die Lokalzulage ermäßigt.

Kap. 93, Polizei⸗Distriktskommissarien in der Provinz Posern, 490 498 „S6, wurde genehmigt, nachdem Abg. Frey⸗ mark das Ministerium ersucht hatte, baldigst auf eine Ver⸗ besserung der finanziellen Lage dieser wichtigen Beamten Be— dacht zu nehmen.

Bei Kap. 94, Landgensd'armerie 8 730 544 S, machte der Abg. Freiherr von Wendt auf die vielfachen militärischen Musterungen und Uebungen aufmerksam, durch welche na— mentlich in Westfalen die Gensd'armen unnöthig dem Polizei— dienste entzogen würden. Er richte an den Minister die Frage, ob die Kosten für den zur Ueberwachung des . platzes bei Cummersdorf verlangten Gensd'arm vom Reiche wieder erstattet würden. Schließlich bemerke er, daß die

Pensionen für die Gensd'armerie mit 1187 000 M, ein Viertel der Aktivbesoldung, ganz abnorm hoch seien. Man pensionire diese Beamten zu früh und oft gegen ihren Willen sehr zum Schaden des Dienstes, der eine langjährige Bekannt⸗ schaft mit den Distriktseingesessenen voraussetze. .

Der Regierungs-Kommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath von Kehler, erwiderte, die Besoldung des Cummersdorfer Gensd'armen werde von dem Reiche nicht bestritten, weil derselbe im Interesse des Civilpublikums angestellt sei. Die Vermehrung des Pensionsfonds könne die Regierung nicht hindern, da die Voraussetzungen der Pensionirung gesetzlich festgestellt seien. Wenn der Antragsteller die vorgeschriebenen Atteste des Land⸗ raths, Distriktsoffiziers und Arztes beibringe, so könne die Centralbehörde den Antrag auf Pensionirung nicht zurück⸗ weisen. Die Erhöhung des Pensionsfonds rühre theils von der vermehrten Beamtenzahl her, theils daher, daß viele in Folge der Kriege erkrankte Beamte in jüngerem Alter pen⸗ sionirt werden müßten, theils daher, daß die pensionsfähigen Gehälter erhöht seien, z. B. durch die Wohnungsgeldzuschüsse. Außerdem erhielten nach dem Gesetz vom 27. März 1872 die in den Gemeindedienst übergetretenen Gensd'armen die Pension ohne Abzug, die in Staatsdienst übergetretenen einen Zuschuß zur Ergänzung des früheren Gensd'armengehalts, während früher der Zuschuß nur zur Ergänzung der doppelten Pension gegeben sei.

Der Abg. von Meyer-Arnswalde hielt eine Vermehrung der Gensd'armen für unbedingt nothwendig; die im Etat aufgeführten 13 Mann genügten nicht, denn die Funktionen, welche den Gensd'armen namentlich durch die neuerdings ein⸗ geführte Selbstverwaltung auferlegt würden, seien im steten Zunehmen begriffen. Die Vermehrung würde noch viel größer sein müssen, namentlich in Westfalen, wenn auch dort die Selbstverwaltung eingeführt werde. Man werde die Gensd'armen auch zu Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft machen müssen, da sie jetzt aus eigener Initiative nicht einmal eine Haus— suchung vornehmen könnten. Der Etat werfe auch eine be⸗ deutend höhere Summe für Schreibmaterialien und Porto der Gensd'armen aus. Die Vermehrung des Schreibwesens habe auch ihren Grund in der Kreisordnung, namentlich wegen der vielen Zweifel über die Kompetenz der Behörden und die da⸗ durch hervorgerufenen Hin- und Herschreibereien. Namentlich aber hätten die Selbstverwaltungsbehörden große Neigung zu Polizeiverordnungen.

Der Abg. Miquel habe sich neulich darüber beschwert, daß man die Bürgermeister zu Organen der gerichtlichen Polizei gemacht habe; dem gegenüber weise er auf die bureaukratische Neigung der Selbstverwaltungsbehörden hin, polizeiliche Ver⸗ ordnungen über alles Mögliche und noch einiges Andere zu erlassen. Diese Leidenschaft verdanke dem Nachahmungstriebe hauptsächlich ihre Entstehung. So hätten vier verschiedene Kreisausschüsse vier verschiedene Verordnungen über die An— fügung der Tafeln mit dem Namen des Eigenthümers am Fuhrwerk und seine Beleuchtung mit Laternen erlassen. Das Erstere solle u. A. ein Mittel sein, die Person von Kontra—⸗ venienten zu identifiziren, was ohnehin fast immer gelinge. An sich sei die Einrichtung nur eine Wiederherstellung der Paß— pflicht für die Besitzer von Fuhrwerk, und zwar nur für das Fuhr⸗ werk der geringen Leute, nicht der vornehmen, die man nicht ausnehmen dürfte, wenn die Einrichtung nothwendig wäre. Der Luxus würde dann bald eine anmuthige Form für die An⸗ bringung der Tafel erfinden, wie ja auch das Schlittengeläute die poetische Verklärung einer Polizeiverordnung sei. Das Anbringen von Laternen sei auf Straßen geboten, die großen Verkehr hätten, auf den Chausseen der Mark aber, die stunden⸗ lang hart neben der Eisenbahn herliefen, begegne man kaum je einem Wagen. Nun hätten die Organe der Selbstverwal— tung in den verschiedenen Kreisen und Provinzen über Tafeln

und Laternen so vielfach und verschiedenartig verfügt, daß der zwischen vier verschiedene Systeme eingeklemmte Landrath von Arnswalde darüber krank werden müßte und sich nur dadur

helfe, daß er die Verfügungen nicht mehr lese. Die Funktiong⸗ zulagen der Gensd' armen vermehrten sich dadurch, daß die Landräthe gezwungen seien, sie häufig außerhalb ihres Polizei⸗ bezirks zu verwenden. So hätte dies der Landrath von Arnz= walde . müssen wegen des großen Unfugs, der mehrmaltz im Jahre durch die vom Kreisersatzgeschäft zurückkehrenden jungen Leute auf den Straßen verübt sei. r habe nur sechs Gensd'armen zur Verfügung, aber er verwende sie strate= gisch, indem er sie patrouillenweise die Gegend durchstreifen lasse und außerdem alle Nachtwächter, Exekutoren und der— gleichen zu Hülfe nehme. Die Maßregel habe guten Erfolg gehabt, aber sie habe einen Haufen Geld gekostet, und da sie erst seit drei Jahren eingeführt sei, so sei abzuwarten, was für Monita aus der Ober-Rechnungskammer noch darüber kämen. Die Bezirke der Gensd'armen seien zu groß, dann müßten dieselben häufig außerhalb ihres Wohnortes über— nachten. Dabei dürften sie nicht einmal etwa auf dem Gute des Landraths Quartier nehmen, auch nicht ihr Pferd in den Stall eines Gutsbesitzers einstellen. Deshalb schliefen sie in einem Bauernkruge; da bekämen sie am Morgen auch nicht etwa Kaffee, sondern höchsten; Schnaps, der besser ungetrunken bliebe. Da leide natürlich auch ihre Ge— sundheit, so daß sie früher pensionirt werden müßten. Bezüglich der Pensionirung möchte er noch darauf aufmerksam machen, daß an die Gensd'armen von ihren militärischen Vor— gesetzten von ihrem Standpunkte aus zu viele, seiner Ansicht nach unberechtigte Ansprüche erhoben würden. Wenn ein Gensd'arm noch sehr wohl dienstfähig sei, wenn aber seine Taille vielleicht nicht mehr ganz passabel sei, veranlasse man ihn, den Abschied nachzusuchen. Man könne ihn dazu aller— dings nicht zwingen, aber man chikanire ihn so lange, bis er gern den Abschied nehme, obgleich er vielleicht noch sehr gut 10 Jahre dienen könnte, daraus erwüchsen dann dem Kreise unnütze Kosten. Er erlaube sich auch auf diesen Punkt den Minister hinzuweisen, da eine Abhülfe doch wohl denkbar sei. Die Vermehrung der Gensd'armen würde in dem Maße dringender, wie die Selbstverwaltung zur Ausführung komme.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs- Rath Haase erwiderte, die Vermehrung der Ausgabe für Porto in diesem Etat komme hauptsächlich daher, daß hier zum ersten Mal die Porti auf die einzelnen Etats vertheilt seien, die Vermehrung der Reisekosten⸗Axersen komme daher, daß hier zum ersten Male die für Rechnung des Reichs angestellten Gensd'armen eingestellt seien, so daß dieser Posten an anderer Stelle als Einnahme nachgewiesen sei.

Der Abg. Bödiker wies auf verschiedene Abweichungen hin, welche allmählich praktisch geltend geworden seien, aber nicht im Sinne der Königlichen Verordnung, betreffend die Landgensd'armerie, liegen könnten. So sei es namentlich in Hannover als großer Uebelstand empfunden worden, daß der Civilvorgesetzte des Gensd'armen sich um den Militär— vorgesetzten nicht kümmere und vice versa. Nicht der Brigade- sondern der Sektionsverband sei das Ideal einer richtigen Organisation der Gensd'armerie; zwei bis drei Gensd'armen zu einer Sektion unter einem Sektions⸗Kommandanten ver— einigt, gewährten eine viel größere Sicherheit, z. B. bei Re— quisitionen und dergleichen. Ueberdies sei auch die zu ein— seitige Auffassung der Gensd'armerie als einer militärischen Truppe der gedeihlichen Wirksamkeit dieser Beamten hinderlich; habe man doch in Hannover einen Gensd'arm entlassen, weil er, zur Abreise auf dem Bahnhofe ankommend und vor den Brigadier tretend, den Handschuh noch nicht angelegt gehabt habe.

Die Diskussion wurde geschlossen und Kap. 94 Tit. 1—) genehmigt, worauf sich das Haus um 4 / Uhr vertagte.

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n In serate fir den Deutschen Reichs⸗ u. Kal. Preuß. Staattz⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das bostblatt nim mt an: die Königliche Expeditlon dez Reutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Urenßischen Ktaats-Anzeigerg:

. Berlin, 8. ITI. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

*

l. Steckbriefe und Untersachungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgehbote, Vorladungen u. dergl.

3. Jerkünfè, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Jinszahlung Uu. 8. V. Von öffentlichen Papieren.

und Grosshandel.

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Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedene Bekanntwr achungen.

In der Börsen- beilage. *

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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expedttionen det „Invalidendank“, Rudolf Mofse, Haasenstein & Bogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗GBureaus.

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Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 30. November 1879.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen

(12698 Aufgebot.

Alle Diejenigen, welche aus der seitherigen Dienst⸗ führung der gewesenen Gerichtsboten und Exekuto—

der öffentlichen Ladung vom 23. Oktober 1878 an— gedrohte Präjudiz, für todt erklärt.

Töpferlehrling Albert Zander, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen einfachen Dieb stahls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Dieb⸗ stabls in den Akten R. II. I01 de i879 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzuliefern. Berliu, den 28. November 1879. Königliches Amtsericht J. Abtheilung 86. Notteb ohm. Be⸗ schreibung; Geburtsort: Berlin, Alter: 18 Jahre, Größe: 1.60 Meter, Statur; schmächtig, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Augenbrauen: dunkel, Augen: grau, Nase: dick, Mund: gewöhnlich, Zähne; vollständig, Kinn; frei, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache; deutsch. Kleidung: dunkelblauer Rock und Hose, dunkelblaue Mütze mit . Besondere Kennzeichen: Pickel im esicht.

Steckbrief. Der Arbeiter Stanislaus Wejso⸗ czywisti aus Russisch Polen, zuletzt in Ritschen= walde Kr. Obornik aufhaltlich, ist des Diebstahls verdächtig. Verfolgt vom Königlichen Amtsgericht Rogasen, welches um Verhaftung und Nachricht zu den Akten (. 12/79 ersucht. Rogasen, den 277. November 1879. Königliches Amtsgericht.

Sub hastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnn gen u. dergl.

2683 z lissss! Oeffentliche Zustellung.

Die Ehelente Heinrich Wilhelm Odenins, Tagelöhner zu Randerath und Anna Marta Schmitz daselbst und Genossen, vertreten durch Rechtsanwalt Reiners zu Aachen, klagen gegen den

nbert Frings. Schweinhändler, früher zu Süggerath, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗— enthaltgzort, mit dem Antrage auf Nachlaßtheilung und laden den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 13. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

w Bewer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2681 ffentli 1261] Oeffentliche Zustellung. Der Handelsmann Benjamin Liszynski zu Grätz klagt gegen den Bäckermeister Ne. Gold⸗ schmidt, früher zu Grätz,

wegen Freigabe von Sachen

mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, das Eigenthum des Klägers an den in der Prozeß—⸗ sache Stein wider Beier mit Arrest belegten Sachen anzuerkennen und in die Freigabe derselben zu willigen und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Könialiche Amtsgericht zu Grätz den 16. Tannar 1880, Vormittags 107 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Melke, Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

12650

Zum Zwecke der Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse des Rentiers Carl Plänert gehörigen, hierselbst belegenen Grundstücke, nämlich:

J. der Buͤdnerei Nr. 2460 mit Zubehör,

II. des Gartens Nr. 1509, groß 50 Q. -R. , III. des Gartens Nr. 1926, groß 52 Q. -R., steht der erste Verkaufstermin auf

Montag, den 9. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr, der Ueberbotstermin auf Montag, den 1. März 1880, Vormittags 11 Uhr, der Liquidationstermin zur Anmeldung dinglicher Ansprüche an die Grundstücke c. p. auf Montaß, den 9. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr,

n. Ludwigslust, den 25. November 1879. Großherzogliches Amtsgericht.

Zur Bgl.: W. Hamann,

4

A.. G. Akt.

ren Beiler zu Wehen und Seher und Mack zu Wiesbaden Ansprüche an die von denselben gestell— ten Amtskautionen glauben erheben zu können, wer den hiermit aufgefordert, solche binnen 6 Wochen, vom ersten Erscheinen dieses in öffentlichen Blät— tern an gerechnet, spätestens aber in dem hiermit auf Mittwoch, den 21. Jannar 1880, Mor⸗ gens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, andernfalls sie damit würden ausgeschlossen werden. Wehen, den 22. November 1879. Königliches Amtsgericht.

12682) Oeffentliche Vorladung.

Der zu Aachen wohnende, zum Armenrechte be⸗ 6 Eduard Brehm, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Justiz⸗Rath Rüttgers daselbst, hat gegen seine Ehefrau Franziska Vink, ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, die Ehescheidungsklage zum hiesigen Kgl. Landgerichte erhoben, und ist durch Beschluß des Prozeßgerichtes die öffentliche Vor⸗ ladung der Beklagten verordnet worden.

Dieselbe wird demnach hiermit in die Sitzung des Königl. Landgerichtes zu Aachen, J. Civilfammer, vom 16. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr, zur mündlichen Verhandlung der Sache vorgeladen, um die zwischen ihr und dem Kläger bisher be⸗ standene Ehe für aufgelöst erklären und die Ehe⸗ scheidung verordnen zu hören und zugleich aufge⸗ fordert, einen bei dem hiesigen Kgl. Landgerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Aachen, den 1. Dezember 1879.

Der Kgl. Gerichtsschreiber Nos bach.

. Todeserklärung. Der Verschollene Heinrich Christian Schulze aus Hannover, Sohn des weiland Steinsetzers

Johann Heinrich Schulze und dessen Ehefrau Marie

Louis (Catharine Charlotte, geb. Walter, geboren am 14. Januar 1843, wird, da er sich bei dem unterzeichneten Gerichte bislang nicht gemeldet hat, auf Antrag seines Vormundes, Kaufmann Theodor

Zugleich werden nochmals alle etwaigen Erb und Nachfolgeberechtigte aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hannover, den 21. November 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 14. 12640

Nr. 2569. Josef Ruppenstein von Donau—⸗ eschingen, welcher sich vor etwa 9 Jahren, ohne einen Bevollmächtigten zurückzulassen, von hier ent⸗ fernte, hat seither keine Nachricht von sich gegeben. Derselbe wird aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich anher gelangen zu lassen, widrigens er für verschollen erklärt und sein Ver mögen seinen muthmaßlichen Erben in fürsorglichen Besitz gegeben würde.

Donaueschingen, den 21. November 1879.

Gerichtsschreiber

des Gr. Amtsgerichts: Willi.

12670)

In Sachen, das Schuldenwesen des Tischler⸗

meisters Fritz Graßhoff hierselbst betreffend, ist ö

durch Bescheid vom heutigen Tage auf den Antrag des als Güterpfleger im obengedachten Schulden wesen legitimirten Rechtsanwalt Meinecke hierselbst, die Zwangsversteigernng des dem Tischler⸗ meister Fritz Graßhoff und dessen Ehefrau, Minna, geb. Ahrens, hierselbst zugehörigen, am Augustthore Nr ass. 2565 (Auguststraße Nr. 28) belegenen Wohn⸗ und Brauhauses und Hofes sammt Zubehör verfügt und Versteiger ungstermin

auf den 8. März 1389, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte,

Zimmer Nr. 28,

anberaumt.

Braunschweig, den 1. Dezember 1879.

VII. ini.

12

574

Oeffentliche Ladung.

Nachdem die Gemeinde Bischofsheim die Eintra— gung deß auf ihren Namen bezw. als öffentliche Wege katastrirten, in der Gemarkung von Bischofs⸗ heim . Grundeigenthums, alt:

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136 §kt. 21 Ar 24 ]M. Weg, ĩ 90

Wiese, das Rudersried, Acker im kleinen Hämgrund,

Wiese auf dem

Kreutzgarten, Wiese, die Nie⸗ derweid,

Wiese hinter der Mühle,

Wiese, die Lug⸗ weide,

Wiese, das Erle, Wiese, die Tann⸗ wiese,

Wiese, die Stümpfe, Wiese, das Erle, Holzung, die Leuchte, der Zwergwald, Acker im vor⸗ dersten Rad,

Acker am tiefen

See,

Acker im hin⸗ tersten Rad, Weide am Gänt⸗

see,

Wiese, der Gäns⸗ see,

Acker am Gäns⸗

See,

see, Wiese, der lange ͤ

324 Hekt. 3 Ar 25 M. ö am Eöwen⸗ ee, 11 35 07 We, der lange ee, 405 ; Wiese, der Zim⸗ 717 mersee, 1406 Acker, der Zim⸗ 71 1 mersee, 393 Acker an Kieskante, N. 545 Wiese im Garten, 1095 Wiese vorm Hoch⸗ städter Ried, Garten im alten Dorf, Garten im alten Dorf, Acker hinterm alten Dorf, Hofraum in der Hintergasse, Wiese an der Niederweid, Garten in der Niedergasse, Hofraum in der Borngasse, Acker in der Plärterweide, Acker am Schlag,

Wiese im Garten

Acker allda, Wiese, die Lug⸗ weide,

Wiese, das Rothersried, Acker am Horn, Garten vorm Hochstädter Ried, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Bischofsheim beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert,

solch: binnen sechs Wochen

bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer als Eingenthümer in dem Grundbuch einge⸗ tragen werden wird und der die ihm obliegende An⸗ meldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugs— recht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der obea gesetzten Frist erfolgten An—⸗ meldung eingetragen sind, verliert.

Bergen, den 20. November 1879.

Köni liches Grundbuchamt. Goc ßmann.

30 Deffentliche Zustellung. Der Tuchfabrikant Heinrich Jacob zu Forst MN. / L., vertreten durch den Rechtsanwalt Moritz Vöpner hier, klagt gegen den früher in Eutritzsch bei Leipzig wohnhaft gewesenen Schnittwaaren⸗ händler Gustav Adolph Arnold, dessen gegenwärtiger

Aufenthalt unbekannt ist, im Wechselprozesse aus dem Wechsel vom 22. Juli 1879 über 449 S6 75 9 und dem Mangels Zahlung aufgenommenen Pro— teste vom 16. Oktober 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung der Wechselsumme von 449 Ss 75 9 nebst 60 jähr⸗ lichen Zinsen seit dem 16. Oktober 1879, sowie der Protestkosten mit 5 S 50 3 und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts. streits vor die erste Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

Mittwoch, den 14. Januar 1880, Vormittags 11 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 24z. November 1879.

Steuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Kammer J. für Handelssachen.

7 2416 2 1 6 ] Uz6to] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann J. Israel gemfor, Wex⸗ straße 26, zu Hamburg, vertreten durch den Rechts— anwalt Dr. H. Wehl in Hamburg, klagt gegen Heinrich RW X., Prinz Reuß, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, aus einem Wechsel vom 15. August 1879, mit dem Antrage auf Zahlung von 6500, 00 4. nebst 6 Prozent Zinsen seit dem Klagetage und 9, z0 ½ι Protestkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Land⸗ gerichts zu Hamburg auf den 31. Januar 1880, Vormittags) Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 1. Dezember 1879.

Hartnack, Gerichtsschreiber des Landgerichts. III. Kammer für Handelssachen.

1 ö ; 2 26s] Oeffentliche Aufforderung. Zur Geltendmachung von Ansprüchen an den kuratorisy verwalteten Erbtheil des abwesenden Georg Caspar Mogk aus Echzell aus dem Nach⸗ laß seiner Eltern, der Georg Mogk J. Eheleute steht Termin auf Donnerstaß, den 9. Jannar 1880, Vormittags J Uhr, bei unterzeichnetem Gericht mit dem Rechtsnachtheil der Unterstellung des Verzichts und der Ueberweisung des Erbtheils an die allein angemeldeten Erben, wozu jener Abwesende und seine Leibeserben und für den Fall, daß sie der Aufforderung nicht nachkommen, auch der abwesende Johann Georg Mogk IV. und seine etwaigen Leibeserben hierdurch geladen werden. Nidda, den 21. November 1879. Gr. Amtsgericht Nidda.

Ludwig.

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67 Aufgebot.

Der Eigenthümer Friedrich Becker zu Ziegen hagen verlangt Aufgebot des Dokuments über die Hypothek, eingetragen auf seinem Grundstücke, Band J. Blatt 179 des Grundbuchs von Ziegenhagen Ab— theilung III. Nr. l, aus der Obligaflon vom 5. April 1854 für den Gutsbesitzer Hoffmueller zu Ziegen hagen. Löschungsfähige Quittung ist da.

Diejenigen, welche aus irgend welchem Rechtstitel Ansprüche an dieses Dokument erheben, sind auf— gefordert, in dem Termin am 12. Februar 18860, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude zu Jacobs hagen, Amtsgericht Abtheilung L., zur Geltend⸗ machung ihrer Ansprüche zu erscheinen, anderenfalls dieselben mit etwaigen Ansprüchen ausgeschlossen werden.

Jacobshagen, den 1. Dezember 13879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

2588 5 n Aufgehot.

Die nachstehend benannten Personen haben das Aufgebot der bei ihrem Namen näher bezeichneten Contrabücher der Steinhorster Spar⸗ und Leihkasse beantragt:

1) Musikus Johann Hinrich Lüder aus Lüchow, Contrabuch Nr. 87, ausgestellt auf seinen Na⸗ men am 11. Juni 1863 über 40 Thlr. 8 8. M Hußfner Johann Stamer aus Wentorf, Contra buch Nr., 897 ]., ausgestellt auf seinen Namen über 642 Thlr. 12 Schill. 6 Pfg. v. L. M. . Eintrag vom 9. März 1871 mit 106 hl r.;

Marggretha Jureit aus Gr. Klinkrade, Contra⸗ buch Nr. 956111., ausgestellt auf ihren Namen am 12. Oktober 1876 über 75 M;

Maria Magdalena Hamann, geb. Stamer, aus Siebenbäumen, Contrabuch Nr. S98, auf ihren Namen ausgestellt am 12. März 1868 über 20 Thlr. v. L. M.;

Käthner Wilhelm Wulf aus Rothenhausen, Contrabuch Nr. 1292111. über 327 M6 60 , auf seinen Namen ausgestellt;

Häutling J. H. E. Appel aus Stubben, Con- trabuch Nr. 163211. über 70 A 62 , auf seinen Namen lautend;

z Hufner Johann Heinrich Nicolaus Linde⸗ menn aus Linau, Contrabuch III. Nr. 397, lau⸗ tend auf den Namen Maria Lindemann über

40 Thlr., und Contrabuch III. Nr. 1269, lau⸗

tend auf Maria Brüggmann in Linau über 1011 A681 ; z Hufner Hinrich Meins aus Linau, Contra buch Nr. 1563 1I., auf seinen Namen lautend, über 1000 Thlr.; Contrabuch Nr. 90311I., auf denselben lautend, über 950 Thlr.; Contra⸗ buch Nr. II. 1809, lautend auf die Ehefrau des J Hufners Meins in Linau, über 101 Thlr. 15 Sgr. 8 Pfg.,, und Contrabuch Nr. III. 242, lautend auf Magdalena Meins, über 90 Thlr. 8 Sgr. 1 Pfg. Die Inhaber der vorbenannten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 29. Juni 1880, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und dis Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗— rung der Urkunden erfolgen wird. Steinhorst, den 27. November 1879. Königliches Amtsgericht.

7523 8 ö Aufgebot.

Der von Hassenkamp K Scheil in Zschopau unter dem 12. August 1879 auf J. Karl Schneider in Cröbeln bei Liebenwerda gezogene Wechsel über 270 S, zahlbar am 13. November 1879 an eigne Ordre, von den genannten Ausstellern an Ehrenberg & Richter in Eilenburg girirt, ist angeblich verloren gegangen.

Der Inhaber gedachten Wechsels wird auf Antrag von Ehrenberg CK Richter aufgefordert, spätestens in dem

auf 24. Juni 18890, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte unter Vorlegung des Wechsels anzumelden, widrigenfalls die Krastlos⸗ erklärung des Wechsels erfolgen wird.

Liebenwerda, den 24. November 1879.

Tönigliches Amtsgericht. Korschewitz.

lilsz6) Aufgebot.

Der Kaufmann Simon Gompertz zu Cöln hat das Aufgebot der vormals Kurhessischen Prämien⸗ scheine zu 40 Thlr.

Serie 1911 Nr. 47753, 3537 Nr. 88414 und „65538 Rr. 158438, beantragt. Der Inhaber derselben wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Samstag, den 17. Ja⸗ nuar 1889, Bormittags 10 Uhr, auf Zimmer Nr. 8 des hiesigen Justizgebäudes anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und Urkun⸗— den vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloscrklärung der Urkunden erfolgen würde. Cöln, den 14. November 1879. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung X. Nauch.

i056]! Bekanntmachung.

Das Sparkassenbuch Nr. 19 056 der hiesigen Sparkasse über 118 SV 63 8 Kapital und das Sparkäffenbuch Nr. 14 625 derselben Kasse über 2100 M6 Kapital sind ihrem eingetragenen Eigen thümer August Schulz in Herwigsdorf bei dem in seiner Wohnung am 20. Mai d. J stattgefundenen Brande angeblich verloren gegangen. Ein Jeder, welcher an diesen Sparkassenbüchern ein Anrecht zu haben vermeint, hat sich bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem vor dem Amtsrichter Scheibel anf den 17. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls die Bücher für erloschen erklärt und dem August Schulz neue an deren Stelle werden ausgefertigt werden.

Freistadt, den 30. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht.

Maria Wadlinger,

lies] Bekanntmachung.

Die Handlung L. Regenberg & C. Droyse hier Ritterstraße 54 hat gegen den seinem Aufenthaltsorte nach unbekannten Kaufmann Ernst Müller auf Zahlung des Kaufpreises für einen ihm am 12. September 1873 gelieferten Rock eklagt und den Antrag gestellt, denselben zur Zah⸗ ung von 48 S nebst 56 Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1876 an sie zu verurtoeilen. =.

Zur Verhandlung der Sache steht in actis C. 195 79, Abth. 24 am 24. Januar 1880, Vormittags 107 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 60, 2 Treppen, Zimmer 89, Termin an, zu welchem der Verklagte hierdurch vorgeladen wird.

Berlin, den 22. November 1879.

Der Gerichtsschreiber der Abtheilung 24. Königliches Amtsgericht. J. Pahl te.

. ; ö Bekanntmachung.

Das Kgl. Amtsgericht Augsburg hat auf Antrag des Schreiners Josef Kölz dahier iu seiner Eigen⸗ schaft als Vormund des abwesenden Max Kölz, Schneiders aus Inningen, zum Zwecke der Todes⸗ erklärung des letzteren das Aufgebots verfahren ein⸗ zuleiten, folgendes Aufgebot erlassen:

I. Aufgebotstermin wird auf

Samstag, den 25. Seytember 1880, Vormittags 9 Uhr, im amtsgerichtlichen Civil⸗Sitzungssaal Nr. J. an⸗ beraumt.

II. Es ergeht Aufforderung:

a. an Max Käölz, geb. den 23. Februar 1824, Sohn der Kappenmachers⸗-Eheleute Franz und Barbara Kölz aus Inningen:

ich spätestens an dem obenbezeich neten Ter⸗ mine persönlich oder schriftlich beim Amts⸗ gerichte Augsburg zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde“;

b. an die Erbbetheiligten:

ihre Interessen am bezeichneten Termin wahrzunehmen“;

e. an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können:

„Mittheilung hierüber beim Kgl. Amts⸗ gerichte Augsburg zu machen“.

Augsburg, den 26. November 1879.

Der Kgl. Gerichtsschreiber. Fichtl.

12642 Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Klageschrift zum K. bayer. Landgerichte Landau, Pfalz, Civilkammer in Sachen der Kinder und Erben des Andreas Steinel des Aelteren, verlebten Ackerers in Ranschbach resp. der

Repräsentanten von solchen, als:

I) Franz Steinel, Ackerer, in Ramberg wohnhaft; 2) der Kinder der Tochter Elisaketha Steinel, ver lebten Ehefrau des gleichfalls verlebten Johannes Wadlinger, Ackerer von Dernbach, nämlich: a. Ca⸗= tharina Wadlinger, ohne Gewerbe, Ehefrau von Adam Brück, Bürstenhändler, in Dernbach wohn⸗— haft, und des Letzteren selbst der ehelichen Ermäch⸗ tigung und Güiergemeinschaft wegen, b. Anna ohne Gewerbe, in Ramberg wohnhaft; 3) der Kinder und Repräsentanten der Tochter Anna Maria Steinel, verlebten Ehefrau des gleichfalls verlebten Bürstenmachers Theobald Rung von Ramberg, als: a. der Kinder der ver⸗ lebten Tochter Eva Rung, gewesenen Ehefrau von Andreas Tiator, Ackerer in Dernbach, nämlich: 2. Jacob ß. Anna Maria J. Elisabetha Tiator, alle drei minderjährig, vertreten durch ihren ge⸗ nannten Vater als Vormund, b. Elisabetha Rung, gewerblosen Ehefrau von Jacob Tiator, Ackerer in Ramberg, und des Letzteren selbst der ehelichen Er⸗ mächtigung und Gütergemeinschaft wegen, C. Catha— rina Rung, gewerblosen Ehefrau von Peter Knapp, Bürstenmacher, in Ramberg wohnhaft, und des Letzteren der ehelichen Ermächtigung und Güter⸗ gemeinschaft wegen; Kläger, vertreten durch ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Berg in Landau,

gegen

1) Simon Dollarz, Ackerer, und 2) dessen gewerb⸗ lose Ehefrau Margaretha Graf, beisammen in Ranschbach wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, Beklagte,

Forderung betreffend, mit dem Schlußantrage:

die Beklagten solidarisch zu verurtheilen, an die Kläger in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolger und Erben des obigen Andreas Steinel des Aelte⸗ ren für Rechnungsrezeß den Betrag von 551 M 20 4 mit Zinsen zu 5Ho/ g vom 22. März 185651, sowie die Kosten des Prozesses zu bezahlen,

wird mit dem Bemerken, daß Termin zum Er⸗ scheinen der Beklagten auf 5. März 1880, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale besagten Land⸗ gerichts angesetzt ist, den obigen Beklagten, Ehe⸗ leuten Simon Dollarz und Margaretha Graf, deren Aufenthalt unbekannt ist, hiermit öffentlich zugestellt.

Landau, den 29. November 1879.

Der K. Ober⸗Gerichtsschreiber: Pfirmann.

12609 : In Sachen, den Nachlaß der Wittwe des Musikus August Gasch, Wilhelmine, geb. Albrecht hierselbst, betreffend, werden auf Antrag des are Kurators, Tischlermeisters Carl Müller hierselbst, die Erbberechtigten aufgefordert, ibre Ansprüche an den Nachlaß unter Nachweis ihres Erbrechts in dem dazu auf den 10. Februar 1880, Morgens 109 Uhr, vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte angesetzten Termine unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet werde. daß der nach dem Auctschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß ge⸗ troffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig sei, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobe⸗ nen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vorhanden. Helmstedt, den 29. November 1879. Derzogliches Amtsgericht. Hassel.