Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 350. Vorstellung. Feramors. Lyrische Oper
einer Woche Haft verurtheilt worden. Da ihr gegen⸗ Zins vom 1. November 1879 zu verurtheilen. Dies wärtiger Aufentbaltsort unbekannt ist, so werden wird dem Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt alle öffentlichen Sicherheitsbebörden hiermit ersucht, ist, mit dem Bemerken öffentlich zugestellt, daß Ter⸗ auf die oben Genannken zu vigiliren und im Be“ min zum Erscheinen auf Ponnerstag, den 18. De⸗
in 3 Aufzügen, nach Thomas Moore's Gedicht von tretungsfalle der nächsten Gerichtsbehörde hiervon
zember 1879, Borm. 8 Uhr, angesetzt ist. Lör⸗
lislss]! Bekanntmachung.
Zur Rechtsanwaltschaft bei dem u ; Landgerichte ist nteteihneten der Rechtsanwalt Poetsch zu Krotoschin
zugelassen worden.
Deutscher
25. November 1879. Der Gerichtsschreiber rach, den 25. November Der Gerichtsschreib Ost loro, ben 29. November 18,9.
Julius Rodenberg. Musik von Anton Rubin stein. Anzeige zu machen, welche um Strafvollstreckung und Mittheilung an uns gleichfalls ersucht wird. Grün⸗
Banmann.
Tanz von Paul Taglioni. In Seene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 237. Vorstellung. Die Er⸗ zählungen der Königin von Navarra. Lustspiel in 5 Akten nach dem Französischen des Scribe von Friedrich. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Dpernhauäz. 251. Vorstellung. Violetta. Oper in 4 Akten von Verdi. Ballet
vo hanl Taglioni. (Frl. Tagliana, Hr. Ernst ö . . 96 ge ahn 7 . . ust Der Georg Tillmann zu Halberbracht, vertreten
Schaufpielhaus. 238. Vorstellung. Neu einstudirt: durch Rechtäanwalt Bönner zu Attendorn, klagt 88 Ep gb Trauerspiel ö 5 Akten von . Legen die Ehefrau Steiger Josevtz Balken hol, Laube. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. An⸗ Fraunztsen, geb. Eller, zu Maumecke, jetzt dem fang halb? Uhr. Aufenthalte nach unbekannt, wegen Forderung, mit / , dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Rallner- Theater. Freitag: 3. Zahlung ven 1500 „ nebst 55 Zinsen seit dem TBohlthätige Frauen.
berg, den 22. November 1879. Königliches Amts⸗ gericht. Abtheilung V.
Bub hastationen, Mufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
liz66s] Oeffentliche Zustellung.
36. Male: 79. Mai 1878, und ladet die Beklagte zur muůnd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste . Jö Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Arns— Vietoria-Lheater. Direktion: Emil Hahn. berg . ;
Freitag Kleine Preise. (Nur noch einige Wieder⸗ an den 17. Jebrnar 1880, Bormittags ) Uhr,
holungen) Ga stsplel der ersten Solotänzerin Sigrg. mit der Aufforderung einen bei dem gedachten Ge—
Tonfuello de Labrujere. J. 2I7. Male: Die richte zugglassenen Anwalt zu bestellen. .
Kinber des Kahitän, Grant, Großes Aut. Zum Zweck: der, öfffntlicken Zustellung wird
stattungestück mit Ballet in i Bildern von Jules die er Auszug der Flage bekannt gemacht.
Verne und . DGnnery. In Scene gesetzs von Arnsberg, den 2. Dezember 1879.
Emil Hahn. Parquet 250 76 Gallerie 55 9. Gerichte sthrelber M n hen e ger hh
1978691 * ö 9. llz's9 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann C. Schütte zu Emmerich, ver— treten durch den Rechtsanwalt Schneider zu Arns⸗ berg, klagt gegen den Commis Franz Joseph d ö . ö n n,. ö. seinem . . ö,, , halte nach unbekannt, wegen Forderung mit dem Freitag; Große Weihngchts Anusstellung Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Für Jung und Alt.. (Das Nähere in den Zahlung von 925 S 10 3 nebst 5 GM Zirsen seit Programms und im Führer durch die Weihnachts⸗ Jem Tage der Klagebehändigung und ladet den ausstellung) Im Theater: „Liebeszauber.“ Beklagten zur muͤndlichen Verhandlung des Rechts- Phantastische Pofse mit Gesang und Tanz in 3 Akten streits vor die erste Civilkammer des Königlichen und 8 Bildern. Vor der Vorstellung: Großes Con« Landgerichts zu Arnsberg auf . cert im Könige saal; vor, während und nach der Vor⸗ ven 17. Februar 13880, Vormittags 9 Uhr stellung im Tunnel: Concert der Tyroler. Eröffnung mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ der Ausstellung ss. Anfang der Concerte 6 Uhr, richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ö der Vorstellung 7 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
National- Tkeater. Direktion C. J. van Hell. Arnsberg, den 2. Deiember 1879.
Cryei4e 8 9 J 5 Canstein, Freitag: Agnes von Meran. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Otheno. 2767] Oeffentliche Zustellung.
Trauerspi 59 z . . . ; 9 J 3 . ,, ; „ WDie hier selbst Sererinstraße 559. wohnende ge e nh g ö Vo g, ellung. Varguet . schäftslose Gertrud, geb. Schreiner, Ehefrau des e , . J 2. Weirauch Lumpaelvaga⸗ Bautechnikers August Wilhelm Ackermann, un zus Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten rerlreten durch Rechtsanwalt Müller in Cöln, klagt von Nestroy. gegen ihren genannten, seinem Wohn und AÄufent⸗ 6 nach ö Ehemann wegen grober alle . AH . Beleidigung, Mißhandlung und böswilliger Ver— . B . VUliange 1 heater. Freitag: We⸗ lassung mit dem Antrage auf Erlassung des Sühne— , ereitung zu, Der Rattenfänger von Hameln rer suchs, Ehescheidung und Ermächtigung der ö. , . 2 ö Flägerin, sich zum Civilstandsbeamten der Stadt Sonnabend: , mn vollständig neuen CEöln zu verfügen, um dig Ehescheidung aussprechen Dekorationen, Kostümen und Requisiten: Der zu lassen; ladet sodann Beklagten ündliche . ö ö; un ten wer zu lassen; ladet sodann Beklagten zur münd ichen Ratten fänger von Hameln. Phantastisches Volks⸗ Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ stück mit Gesang in 12 Bildern. Nach Sprenger's kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln Geschichte und Ehrich's Chronik der Stadt Hameln, ⸗
Residenz-Theater. Freitag. Wegen Er— krankung der Frau Josephine Gallmeyer fällt die für heute angekündigte Vorstellung fort, dafür: Die Bürger von Pont⸗Arey.
Krolls Theater.
Germania - Theater. Freitag:
. ‚— . — uf den 1. April 1880, Vor . frei bearbeitet von C. A. Görner. Musßtk wi rn bern fe un einen J G, Fatenhusen, (Heinz: Hr. Fiedler vom Stadt richte zugela fenen Anwalt zu bestellen. theater zu Böeslau, als Gast.) Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser ; d Auszug der Klage bekannt gemacht.
Circus Renz. Markthallen — Carlstraße. Cöln, den 2. Dezember is? 3. . Freitag, Abends 7 Uhr: Damen -Gala-⸗Vorstellung Der k ö J 16 Mousquetaires. — Auftr. der Miß Leona Dare. 3 ,. Auftreten der vorzüglichsten Künstler und Künst— Geric . ülf lerinnen. Vorführen der 8 Schimmelhengste. Bericht schre berge hl fe.
Sonnabend: Vorstellung.
Ernst Her æz, Direktor. 1978 X lüz3s1! Oeffentliche Zustellung. . . ö Gr. Amtsgericht Lörrach. Familien ⸗ Stachrichten Wechselklage des Moses Nordemann hier gegen Verlobt: Frl. Anna Schönduve mit Hrn. Regie⸗ Friedalin Müller- Oberlit; von Wyhlen. wegen
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
12773 Erledigt hat sich der unter dem 17. November 1879 hinter dem Matrosen Max Gustav Goldberg aus Strehlen erlassene Steckbrief. Dresden, den 3. Deiember 1879. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgerichte. Fromm hold. Hhr. Ginsberg.
vorgedachten Prüoritäts-Obligationen für den Zeit—
Sein
(12736 Kaiserl. Landgericht Metz.
Durch Beschluß der J. Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom heutigen Tage wurde zwischen den Eheleuten Bernhard Bouln, Kauf- mann, zu Sierck wohnhaft, gegen welchen das Kon⸗ kursverfahren eröffnet ist, und Estella Worms daselbst, auf Antrag der Letzteren die Güter⸗ trennung mit Wirkung von gestern ausgesprochen, sodann Parteien zum Zwecke der Auseinandersetzung ihrer etwaigen wechselseitigen Vermögensansprüche vor Notar Fromholt in Sierck verwiesen, und 2c. Boula in die Kosten verurtheilt.
Für die Richtigkeit.
Metz, den 29. November 1879.
Der Landgerichts⸗Sekretär. Metzger.
12771 . Bei der gemäß §. 106 der Rechtsanwalts-Ordnung vom 1. Juni 1878 am 29. v. Mts. vorgenommenen Wahl sind als Mitglieder des Vorstandes der Anwaltskammer für den Bezirk des Ober ⸗Landes⸗ gerichts Hamm gewählt worden: Justiz Rath Rauschenbusch zu Hamm, Justiz⸗ Rath Dröge zu Arnsberg, Justiz⸗Rath Forstmann zu Bielefeld, Rechtsanwalt Westermaun zu Mülheim a. d. Ruhr, Justiz Rath Gützloe zu Essen, Justiz⸗Rath Krönig zu Paderborn, Justiz Rath Greve zu Münster, Geheimer Justiz Rath Brand zu Dortmund, Justiz⸗Rath von Briesen zu Hagen, Justiz⸗Rath Scheele zu Hamm, Justiz⸗ Rath Heintzmann zu Hamm, Rechtsanwalt Eickenbusch in Hamm, Justiz⸗Rath Anz ju Essen, Justiz⸗Rath Lentze zu Soest, 5) Justiz Rath Disse zu Münster. Dieselben haben den hiesigen Justiz⸗Rath Nauschenbusch zum Vorsitzenden, den Justiz⸗Rath Scheele dahier zum stellvertretenden Vorsitzenden, den hiesigen Rechtsanwalt Eickenbusch zum Schrift⸗ führer, und den Rechtsanwalt Westermann zu Mülheim a. d. Ruhr zum stellvertretenden Schrift⸗ führer gewählt. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hamm, den 2. Dezember 1879. Der Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsident. Hartmann.
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Die sonstigen Passiva ... 19
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1 . Kwtiünchen, den 2. Dezember 1879.
Königliches Landgericht.
12770 ö Die Lieferung von 28 500 Stück eichenen Mittel schwellen und i360 Stück eichenen Weichenhbl.n ür die, Westfälische Cisenbahn und 2 3 0 nern 'is Stück dezgleichen für die Hin fler, Cuschö , Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Ern mission verdungen werden. Die Llieferungz. Vchin gungen liegen in unserem Central⸗Bureau hier . Einsicht aut, werden auch auf frankirte, an , Bureau ⸗Vorsteher von Griesbach hier zu rit len Schreiben gegen Einsendung von 25 J. überfandt a. Offerten sind verschlossen und mit der Auf rift: Submission auf Liefernng von Mittel— schwellen und Weichenhsölzern“ zu dem am 19. Dezember er., Vormittags 10 Uhr, in unserm Central⸗Bureau hier anstehen den Termine portofrei an uns einzusenden. ̃ Münster. Köninliche Direktion.
Wochen⸗Ausweise der dentschen Settelbanken. K Ueber sicht
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Bayerischen toten ban
vom 29. November 1879.
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Mett ve, * zh hb, MM 30,00 3, 578, 00) gd / br bh 1,724 00) 16, 0h 2 bb h
,,, . Bestand an Reichskassenscheinen. Noten anderer Banken. Wechseln ö Lombard ⸗Forderungen Effekten. . sonstigen Aktiven. Lare gz 8 va. Datz Grundkapital FR, Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ ,,, Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten ;
7, MM, oM) Ihn hh bb, gõ2ꝛ, M0)
1/1, M)
143,00) ; 2066, 000 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande p 1,655,592. 62.
zahlbaren Wechseln
Bayerische Notenbank. Die Direktion.
12758 Bei der heute stattgehabten Ausloosung Stücke gezogen worden:
a. von Litt. A. die Nr. 27, 164, 255,
C. von Litt. C. die Nr. 7, 145, 181, Dieselben werden auf Grund des §. 7 des
gelangen werden. . . Iserlohn, den 29. November 1879.
Der Bürgermeister:
Bonstedt.
12774 . ö Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. Juni er., die Convertirung der Bergisch⸗ Märkischen PrioritätsObligationen VII. Serie be- treffend, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennt— niß, daß die Ausreichung der negen (zweiten) Serie 43 prozentiger Zintcoupons zu den convertirten
raum vom 2. Januar 1880 bis dahin 1890 vom 2. Januar 1889 ab bei unserer Hauptkasse hier⸗ selbst erfolgen wird.
Mit demselben Tage wird die Ausreichung der dritten Serie Zinscoupons zu den Bergifch⸗Mär⸗— kischen Prioritäͤts⸗Obligationen IV. Serie 2. Emis⸗ sion für den nämlichen Zeitraum bei unserer Haupt— kasse beginnen.
Zu dem vorgedachten Zwecke sind die Obligationen beigegeben, und zwar bei den Obligationen VII. Serie die mit dem Convertirungsstempel versehenen Ta— lons mit einem nach der Reihenfolge geordneten, die Angabe des Namens, Standes und Wohnortes des Inhabers enthaltenden Nummern⸗Verzeichnisse, wozu die von uns hergestellten Formulare zu verwenden sind, an unsere Hauptkasse hierselbst portofrei einzu— senden, welche demnächst die neuen Zinscoupons per Post übersenden, resp. an die persoͤnlich erscheinen⸗
den Präsentanten möglichst sofort ausbändigen wird. Die Nummern-Verzeichnisse sind für die verschie⸗
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Paplerei. Verloosung Iserlohner Stadt⸗Obligationen.
von Iserlohner Stadt⸗Obligationen sind folgende 396
b. von Litt. B. die Nr. 1735, 210, 215, 302, 338, 396;
187, 300, 348, 405, 465. Allerhöchsten Privilegiums vom 28. Januar 1871
den Inhabern mit dem Bemerken hierdurch gekündigt, daß die in den ausgeloosten Nummern verschrie— benen Geldbeträge am 1. April k. J. bel unserer Stadtkasse gegen Quittung und Rückgabe der Sbli—⸗ gationen mit den dazu gehörenden, erst nach dem 1. April k. J. fälligen Zins-Coupons zur
Aut zahlung
Die städtische Schuldentilgungs⸗Commission:
H. Ebbinghaus. C. H. Büscher. denen Serien getrennt aufzustellen; Formulare zu denselben können von unserer Hauptkasse unentgelt⸗= lich bezogen werden. Elberfeld, den 2. Dezember 1879. Königliche Eisenbahn-Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
lin Bekanntmachung. Die Stelle eines
Stadtraths biesiger Stadt, dessen Wahl für den vakanten Posten des Stadtdirektors in Aussicht genommen, ist baldmöglichst zu besetzen.
Das pensionsberechtigte jährliche Einkommen be— trägt 6000 „, steigend alle 6 Jahre um 1000 4 bis zum Höchstbetrage von 8000 (.
Für event. Uebernahme der Standesamtsgeschäste werden 1000 S vergütet.
Bewerber, welche zum Richteramt befähigt sind oder in einem deutschen Bundesstaate die für den höheren Verwaltungsdienst vorgeschriebenen Prü— fungen bestanden haben, wollen sich beim Unter— zeichneten melden. (Ag. Geest. 153 1I.)
Bremerhaven, den 25. November 1879.
Der Stadtverordneten⸗Borsteher. Hb. 2. Barth.
12778
) Vorlegung des Geschäftsberichts, 4) Beschlußfassung über: b. Vergrößtrung des nach §. 36
c. Festsetzung der Dividende. Wer an der Generalversammlung Theil n
rungs⸗Baumeister Fritz Pfeiffer (Wittenberge). Wechsel forderung von 190 A und Zinsen. Verehelicht: Hr. . R. Schmidt i Fl rz, Klöl a, Kläger ladet den Beklagten zur Johanne, Eggeling (Bernburg 4. d. S— Friedenau mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites. bei Berlin). Schlußantrag geht dahin: den Beklagten zur Zah— Geboren; Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Anton lung von 100 A6 und 5 /g Zins vom 1. November Wlius (Ulienkirchenz. — Hrn. Ji. v. Srtenberg 1579 an zu verurtheilen. Diez wird dem Beklagten, (Salzwedel). — Hrn. Oberlehrer Schol; (Kl. Ik⸗ dessen Aufenthalt unbekannt ist, mit dem Bemerken seld). — Eine Tochter: Hrn. Professor Dr. öffentlich zugestellt, daß Termin zum Erscheinen auf Dietrich Schäfer (zinc). — Hrn, Regierung. Donnersteg, den 18. Dezember 1879, BVormit Baumeister V. v. Weltzien (Berlin). — Hrn. tags 8 Uhr, angesctzt ist. Oberpfarrer Gutjahr (Golssen) Lörrach, den 26. November 1879. Gest orben : Hr. Geh. Kommerzienrath Wilhelm Der Gerichtsschreiber: Lehfeldt (Glo au). — Hr. Rechnungsrath Gott— Baumann. lieb Waschke (Hannover). — Frau Stabsarzt J Luise Meinhold, geb. Vos winckel (Trier). — Hr. 12776 Heh., Regierungztzath Dr. jur. Carl Friedrich * Aufgebot. Ludwig Weyhe, (Quedlinburg). — Frau Amts. Der Justiz Rath Staͤnder Namens det Ma— rath Pauline Hahn, geb. Schulze (Brunkau bei schinenwärters Heinrich Bremekamp zu Bedin- Lüber lt Hr. Seconde⸗Lieutenant Hugo Gal⸗ grade bei Borbeck hat das Aufgebot des angeblich enbeck (Wesel). verloren gegangenen obervormundschaftlich bestätig⸗ den Auseinandersetzungsrezesses vom 9. 25. Juli 1855; nebst annektirten Hyp.Buchs⸗Auszugs vom 25. /9. 1855, wonach den Geschwistern Maria, Catharina und Gertrud Bremekamp, eine im Grundbuch Be⸗ dingrade Band 485 eingetragene Abfindungsforde⸗ rung von je 135 „S6 zusteht, beantragt. Der Inha⸗ ber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ö den 5. Februar 1880, Vormittags 1090 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aluf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. ; J Borbeck, den 14. November 1879. Offene StrafvollstreckungsRequisition. Die Königliches Amtsgericht. k . , 1) . , Carl W errmann Thiel, geboren am 30. September 1845 2 3 zu Louistoꝛf, Kreis Freistadt, heimathsberechtigt zu ö Oeffentliche Zustellung. Ober Ochelhermt dorf. Kreis Grünberg, 2) der Gr. Amtsgericht Lörrach. Wechseltlage des Tuchmacher Carl Julius Robert Heine, geboren am Isack NRordemann fin Basel gegen Friedolin 18. November 1849 zu Rorheuburg a. O, sind durch Müller⸗Oberlin in Wyhlen wegen Wechselfor de⸗ rechts kräftiges Erkenntniß des vormaligen hiesigen rung von 60 6 und Zinsen. Nr. 47356. lager Königlichen Kreis gerichts vom 3. Oktober 1873 ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung wegen unerlaubten Auswanderns zu je (10), zehn des Rechtsstreits. Sein Schlußantrag geht dahin: Thalern Geldbuße, im Unvermögenzfalle zu je (1) den Beklagten zur Zahlung von 66 Mς und 6 c!
Hierdurch werden die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Montag, den 15. Dezember, Vormittags 11 Uhr,
im Geschäftslokale des Bankhauses S. Bleichroeder, Behrenstraße 63 hier, ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.
ͤ Tagesordnung: I) Ausloosung eines Mitgliedes des Aufsichtsraths. 9) Neuwahl von Aussichtsrathsmitgliedern. 3 1 Gesc des Rechnungsabschlusses abgelaufene Geschäftejahr vom 1. Oktober 1878 bis 360. September 1873.
stattfindenden
und der Bilanz für das
. Vecharge - Ertheilung der Rechnungen des abgelaufenen Geschäftsjahres,
des Statuts gebildeten Reservefonds,
. Ger ar . ehmen will, hat spätestens bis zum 13. Dezember 1879, Abends 6 Uhr, die ihm gehörigen Akltien im Geschäftslokale der Gesellschaft, 26 , ,, hier, in den. Geschäfts stunden von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends zu präsen ren und die entsprechende Bescheinigung in Empfang zu nehmen. — Ebendafelbst liegen vom 6. Dezember ab der Geschäftebericht,
der Rechnungtzabschluß und die Bilanz zur Einsicht auf.
Berlin, den 4. Dezember 1879.
Der Aufsichtsrath der Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie Actiengesellschaft.
S. Zwicker.
Königlich Preußischer St
Jan Ahpnnemrnt heträgz 4 M fd 8 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Rnnm tinte nrnckzrilz i
aats⸗Anzeiger.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Förster Nitter zu Rothenschirmbach, im Kreise Querfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Gerichts⸗ schreibergehülfen Adomeit zu Memel und dem Einjährig⸗ Freiwilligen, Gefreiten Korten, im 7. Westfälischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 56, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Landgerichts-Präsidenten Laube zu Bromberg; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: . dem Staatsanwalt Chuchul zu Cassel; sowie des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: . dem Stadtgerichts-Rath z. D. Dr. Eberty zu Berlin.
TDöntgreich Breußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Kataster-Controleur, Steuer⸗-Inspektor Große in Halberstadt aus Anlaß seines Uebertritts in den
Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗-Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des Ritterschafts⸗Raths, Kammerherrn und Rittergutsbesitzers Carl von Risselmann auf Crussow und Stützkow bei Angermünde zum Kur- und Neumärkischen Haupt⸗Ritterschafts Direktor auf die sechs nächstfolgenden Jahre zu bestätigen.
Auf den Bericht vom 21. Oktober d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß der Amortisationssatz dersenigen Obligationen⸗ Anleihen, zu deren Aufnahme der Provinzialverband der Rheinprovinz durch Meine Erlasse vom 19. April 1869 und 24. März 1873 ermächtigt worden ist, von Einem und einem halben Prozent auf Ein Prozent der gegenwärtig noch im Nennbetrage von 9 489 900 S6 im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen — unter Hinzutritt der durch die Til⸗ gung ersparten Zinsen — herabgesetzt werde, mit der Maß— gabe, daß denjenigen Inhabern von Obligationen der Rhein— provinz, welche die fragliche Ermäßigung der Tilgungsquote nicht annehmen wollen, die Einlösung ihrer Obligationen binnen einer Präklusivfrist von drei Monaten freigestellt werde. Auch genehmige Ich, daß alle drei Unterschriften der Mitglieder des Provinzial-Verwaltungsraths auf den Zinscoupons und Talons der genannten Obligationen facsimilirt werden.
Dieser Erlaß ist nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 — Gesetz⸗Samml. S. 3567/8 — zu veröffentlichen.
Berlin, den 3. November 1879.
Wilhelm. Hofmann. Graf Eulenburg. Bitter. von Puttkamer. An den Minister für Handel und Gewerbe, den
Minister des Innern, den Finanz⸗Minister
und den Minister der geistlichen, Unterrichts⸗
und Medizinal-Angelegenheiten.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen
und Forsten.
Der Oberförster Suabedissen zu Erlau ist auf die durch die Pensionirung des Oberförsters Sprengel erledigte Oberförsterstelle Rotenburg-Ost im Regierungsbezirk Cassel versetzt worden.
Ministerium der öffen lichen Arbeiten. Der bisherige. Regierungs-Baumeister Alexander Lauth ist als Königlicher Kreisbaumeister zu Johannisburg O. /Pr. angestellt worden.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird? mr. 49 der Jeichenregister⸗Bekanntmachungen verbffen lich:.
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten von Madai sowie des General⸗Stabsarztes der Armee Dr. Grimm entgegen. Mittags um 1216 Uhr wurde der Minister des Königlichen Hauses, Graf von Schlei⸗
Verlin, Freitag,
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ö . Alle Rost⸗Anstalten nehmen Gestelung aun;
far Kerlin außer den KHost-Austalten anch dir Ezpe= P
dition: 83W. Wiltzel ua tr., Rr. 33.
den 5. Dezember, Abends.
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nitz empfangen, worauf Se. Majestät in Gegenwart Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen den Vortrag des Ober⸗
fügung
1 — 8 — * —
Ceremonienmeister Grafen von Stillsried hörten, dem sich derjenige des Chefs des Civil-Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski anschloß.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchte heute bie Prinzessin Friedrich von Hohenzollern.
Vorgestern Abend betheiligten Sich Beide Kaiserliche Majestäten an der Feier des Geburtstags Ihrer König— lichen Hoheit der Großherzogin von Baden in der Kaiserin⸗ Augusta⸗Stiftung zu Charlottenburg.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Tages militärische Meldungen entgegen.
Mehrere Zeitungen bringen den Besuch einer höheren Hofcharge bei dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Botschafter mit einer angeblich bevorstehenden Auffahrt „des Kaisers und der Kaiserin bei der Gräfin Szächényi“ in Verbindung. Diese Notiz zeugt von vollständiger Unkenntniß aller einschlagenden Verhältnisse.
Die hiesige Hofgesellschaft stattet bekanntlich einem neu⸗ ernannten fremden Botschafter und dessen Gemahlin den ersten Besuch ab. Der Empfang in der Kaiserlich und Königlichen Botschaft zu diesem Behufe wird dem Vernehmen nach erst in den ersten Tagen des nächsten Monats stattfinden.
Die Nachricht von einer Auffahrt Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten kann nur in der Phantasie des be⸗ treffenden Korrespondenten entstanden sein.
— Der Bundes zath, sowie der Anschuß desselben für Handel und Verkehr hülten heute Singen. — Im weiteren Verlaufe der gestrigen (18.) Sitzung setzte
deutschen Regierungen hätten der Enquete in dankens—⸗ werther Weise jede Förderung angedeihen lassen. Auf eine Anfrage seinerseits an den Minister des Innern im vorigen Jahre, was derselbe gegenüber den Beschlüssen der Enquete⸗ kommission zu thun gedenke, sei erwidert, daß die Stellungnahme nicht so ohne Weiteres erfolgen könne, daß aber Maßregeln auf Grund sorgfältigster Prüfung vorbe⸗ halten seien. Diese Prüfung und Untersuchung der Verhält⸗ nisse habe die Regierung auch durch die Fabrikinspektoren ver⸗ anlaßt, namentlich in Bezug auf Schlosser⸗ und Schusterarbei⸗ ten, auf Couverts- und Cigarrenfabrikation. Er frage nun den Minister, ob derselbe geneigt sei, die Resultate der Unter⸗ suchung zur Kenntniß des Hauses zu bringen.
Der Regierungs⸗Kommissar Geheime Ober⸗Reg. Rath Illing erwiderte, zur vollständigen Information hätten die Fabrik⸗ inspektoren nicht bles in den Strafanstalten, sondern auch bei vielen Fabrikanten Untersuchungen in Bezug auf den Ge⸗ werbebetrieb angestellt. Alle Fabrikanten seien dem Wunsche der Regierung bereitwilligst entgegengekommen, hätten aber zum großen Theil gleichzeitig erklärt, daß ihre Mittheilungen vertraulicher Natur und nur zur Schaffung amtlichen Ma⸗ terials gegeben seien. Die Regierung sei also nicht in der Lage, dem Antrage des Vorredners Folge zu geben. Uebri⸗ gens sei die Untersuchung in der vorliegenden Frage noch nicht abgeschlossen; die Regierung werde von dem ihr gebote⸗ nen Material den umfassendsten Gebrauch machen und es im Interesse des freien Gewerbes verwerthen.
Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, die Frage der Zucht⸗ hausarbeit sei ein Problem, dessen Lösung außerordentliche Schwierigkeiten bereite. Die Gefangenen müßten doch be⸗ schäftigt werden, und da sie immer Arbeitsprodukte lieferten,
so würden sie immer der Privatindustrie Konkurrenz machen; man dürfe daher von der Regserung in dieser schwierigen
das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des
Staatshaushalts-Gtats für 1880,81 fort. Beim Kap. 96 (Strafanstalten) erhob der Abg. von Uechtritz-Steinkirch gegen den jetzigen Strafvollzug den Vorwurf, daß derselbe die Zu⸗ nahme der Verbrecher fördere. Die Strafen müßten viel härter, und eine Trennung zwischen den ehrlosen Verbrechern und denen, die in diese Kategorie nicht gehörten, vorgenommen werden. Diese Gesichtspunkte wünsche er bei der neuen Straf—
vollzugsordnung berücksichtigt zu sehen. Seit zu Anfang dieses
Jahrhunderts der phrasenreiche Humanismus sich des Straf— systems bemächtigt habe, sei es dahin gekommen, daß eine große Anzahl von Verbrechern, wenn sie die Anstalt verließen, nur den einen Wunsche hege, recht bald nach diesem Eldorado zurückkehren zu können. Nach seinen jahrelangen Erfahrungen habe er gefunden, daß eine rung des jetzigen modernen Strafsystems nothwendig sei. Die jetzigen Strafen seien keine Strafen mehr, denn die Ver—⸗ brecher begingen eben strafwürdige Vergehen oft aus keinem anderen Grunde als nur, um wieder in das Gefängniß hinein zu kommen. Wenn man sehe, wie die bei Bauten beschäftigten Züchtlinge mit warmen Handschuhen arbeiteten und des Mit⸗ tags ihr wohlbereitetes Essen erhielten, da finde man das Raisonnement des freien Arbeiters begreiflich, daß er es auch so gut haben möchte. Die Gefangenen⸗ anstalten seien keine Besserungsanstalten, weil unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Individualisirung der Ver⸗ brecher unmöglich sei, weil man keinen Unterschied mache zwischen dem grundsätzlichen Verächter der gesetzlichen und moralischen Ordnung und zwischen Leuten, die aus einem die Ehre in keiner Weise berührenden Grunde der Schwere des Gesetzes verfallen seien. Er bitte die Staatsregierung, Sorge zu tragen, daß eine Absonderung in diesem Sinne stattfinde. Es sei für den ehrlichen Mann schon eine hohe Strafe, sich unter dieselben Disziplinarparagraphen mit Dieben, Räubern und Mördern gestellt zu wissen. Im Falle einer solchen Trennung sei es auch mög⸗ lich, die Strafe für den schweren Verbrecher zu einer wirk⸗ lichen Strafe zu machen. Gegen die Zunahme der Verbrechen
könne man sich nur schützen, wenn die Zuchthausstrafen init
der nöthigen körperlichen Züchtigung verbunden würden. Er Thatsac . ; *. ; die Erziehung und namentlich für die Religion, insbesondere
freue sich, daß die neue Strafvollzugs-Ordnung auf die körper⸗ liche Züchtigung zurückgreife. Unermeßliche Ausgaben könnten bei solcher Handhabung des Strafsystems erspart werden, und er bitte den Minister, diesen Grundsätzen baldigst zu praktischer Geltung zu verhelfen.
Der Abg. Berger bedauerte, daß bei dieser Berathung der Abg. Eberty nicht mehr im Hause sei; in diesem Manne sei das für diese Frage erforderliche juristische Wissen mit Humanität ge⸗ paart gewesen. Er sei nicht Fach ann genug, und daher außer Stande, den Vorredner zu widerlegen; er wolle nur auf eine Frage speziell eingehen. Seit Jahren sei auf die großen Nachtheile hingewiesen worden, welche die Gefängnißarbeit der Privatindustrie bereite, nicht blos den Großindustriellen, son⸗ dern auch den Handwerkern. Im vorigen Jahre sei der Handelstag veranlaßt, eine besondere Enquete über diesen Gegenstand zu veranstalten. Fast alle deutschen Handels⸗ kammern hätten dazu hereitwilligst Material zur Ver⸗ gestellt. Auch die preußische und die meisten
Aende⸗
Frage nicht zu viel fordern. Er glaube, daß es Aufgabe der Strafe sei, abzuschrecken und zu bessern. Diese beiden Auf⸗ gaben zu kombiniren sei unendlich schwner und werde immer
mehr in der Hand der Gefängnißdirektoren liegen, als sich
durch Reglements ermöglichen lassen, denn die Behandlung der
Gefangenen müsse sich immer nach der Individualität derselben
richten.
gesetz erreicht werden.
eingeführt werden müsse, sei eine offene Frage.
Ebenso müßten deshalb auch verschiedene Strafen zur Anwendung gelangen und nicht ein Verfahren für Alle gelten. Er sei mit dem Abg. von Uechtritz sehr einverstanden darin, daß eine größere Sonderung nach Verbrecherkategorien in den Gefängnissen nöthig sei. Dies könne aber wirksam nur durch eine Revision des Strafgesetzbuches, nicht durch das Strafvollzugs⸗ Zur Verwirrung der Begriffe über den Charakter des Gefängnisses hätten vorzüglich die Straf⸗ bestimmungen der Maigesetze geführt. Wenn fortgesetzt die Bischöfe in die Gefängnisse gesperrt würden und Geistliche schwere Strafen erlitten, weil sie den armen Kranken die Sterbesakremente gebracht hätten, dann werde das Erdulden des Gefängnisses in den Augen des Volkes zu einem er⸗ strebenswerthen Martyrium. Wolle man solche Handlungen
ahnden, so dürfe man höchstens Disziplinar⸗ und Geldstrafen
darauf setzen, aber nicht Gefängniß, das in allen civilisirten Ländern ausgeschlossen sei, nur nicht im civilisirtesten, in Preußen. Man habe den Geistlichen nicht einmal die Er⸗ leichterungen gewährt, die sonst bei dieser Kategorie Gefangener möglich seien. Er wolle die alten Klagen nicht wiederholen, aber die Möglichkeit, daß alle diese Sachen wiederkehrten, sei stündlich vorhanden, darum sollte man wenigstens Vorkehrungen treffen, daß nicht Männer dieser Art wie Räuber und Spitz⸗ buben behandelt würden. Für die Preßvergehen gelte dasselhe. Was nun die Bewilligung von Geldern zu Gefängnißneubauten anlange, so müsse doch zuvor die Frage der Einzelhaft entschieden sein, da man sonst Gefahr liefe, die Bauten später nicht brauchen zu können. Das dringende Bedürfniß zu diesen Neubauten erkenne er im Uebrigen an, und würde auch für die Strafanstalt in Herford entgegen dem Kommis⸗ sionsantrage die geforderten Summen bewilligen, wenn durch die Streichung der Bau verhindert oder verzögert würde. Wenn ein großer Theil der Bestraften das Gefängniß un⸗ gebessert verlasse, so falle ein guter Theil der Schuld der Thatsache zur Last, daß in den Strafanstalten so wenig für
die katholische, gethan werde. Man lasse die Katholiken nur alle 8— 14 Tage in die Kirche gehen, und gebe ihnen Geist⸗ liche, denen sie sich nach ihrer Ueberzeugung nicht zuwenden könnten. Die körperliche Züchtigung sei jetzt nur als Dis— ziplinarmittel anwendbar; ob sie nicht als gesetzliche Strafe
Er glaube, es gebe eine Reihe von Verbrechen, für die eine gute Tracht
Schläge bein Kommen und Gehen ganz am Platze sei. Der
Zweck der Gesängnisse werde also nicht erreicht, wenn man nur auf das Strafvollzugsgesetz Gewicht lege.
Der Abg. Strosser bemerkte, es hätten sich hier in die Debatte hinein zwei verschiedene Seiten der Betrachtungen der vorliegenden Frage gemischt, die eine betreffe das Straf⸗ gesetz, die andere den Strafvollzug. In Bezug auf das Strafgesetz sei das Haus gar nicht kompetent, die Sache gehöre vor den Reichstag, schaden könne es freilich immerhin nicht, wenn der preußische Landtag, wie derselbe das in manchen
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