seinen Usern getreten, das Land weithin überschwemmt und die Eisenbahnverbindung mit Panama unterbrochen.
Südamerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 15. No⸗ November. (Allg. Corr) Der Senat hat das neue Wahl⸗ gesetz verworfen. Beide Häuser der Legislatur wurden bis zum 15. April prorogirt.
Aus dam Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Darm stadt, Dienstag, 9. Dezember. Die erste Kammer hat den Verkauf des hessischen Antheils an der Main⸗Weser— Bahn an die preußische Regierung mit 20 gegen 4 Stimmen genehmigt.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Worms, 7. Dezember. (W. T. B.) Bei der Neuwahl zum Reichs tage im 7. hessischen Wahlkreise wurden . . licher Feststellung 9568 Stimmen abgegeben. Davon erhielt der Fabri⸗ kant Heyl (natsonalliberal) 7694 Stimmen, der Gegenkandidat des⸗ selben, Hofgericht Rath Frank (Centrum) 1845 Stimmen. Der Erstere ist somit gewählt.
Landtags⸗Angelegenheiten.
ö Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landes⸗ verwaltung hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den gesammten Umfang der Monarchie, was folgt:
Erster Titel. Grlundlagen der Organisation.
5. 1. Die Verwaltungseintheilung des Staatsgebiets in Pro⸗ vinjen, Regierungsbezirk? und Kreise bleibt mit der Maßgabe be— stehen, daß die Stadt Berlin aus der Provinz Brandenburg aus— scheidet und einen Verwaltungsbezitk für sich bildet. . ö t 2. Die Provinz Hannover wird in drei Regierungkt bezirke theilt. Die Abänderung der Kreis- und Amtseintheilun r inz Hannover rfolgt mittels besonderen Gesetzes. . §. 3. Die Geschäste der allgemeinen Landesverwaltung werden soweit sie nicht anderen Behörden überwiesen sind, unter Oberleitung der Minister, in den Provinzen von den Ober ⸗Präsidenten, in den Regierungshezirken von den Regierungs- Präsidenten und den Regie⸗ rungen, in den Kreisen von den Landräthen geführt.
. 8. 4. Die Ober ⸗Präsidenten, die Regierungt-⸗Präsidenten und die Landräthe handeln innerhalb ihres Geschäßtskreises selbständig unter voller persönlicher Verantwortlichkeit, vorbehaltlich der kolle⸗ nn . Behandlung der durch die Gesetze bezeichneten Angelegen—
eiten
Zu diesem Zwecke stehen dem Qber⸗Präsidenten der Provinzialrath, dem Regierungs⸗-Präsidenten der Bezirksrath, dem Landrathe der Kreisausschuß zur Seite.
In den Stadtkreisen, in welchen ein Kreisaueschuß nicht besteht, tritt an die Stelle desselben in den durch die Gesetze vorgesehenen Fällen der Stadtausschuß. ;
§. 5. In den Hohenzollernschen Landen tritt, soweit nicht die Gesetze Anderes bestimmen, an die Stelle des Ober⸗Präsidenten und des Provinzialraths der zuständige Minister, an die Stelle des
5 16. Die landwirthschaftlichen Abtheilungen der Regierungen zu Königsberg und Marienwerder, sowie die bei den Regierungen der Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, und zu Schleswig bestehenden Spruchtoll egien für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten werden gufaz ehen; Die Zuständigkeiten dieser Behörden, sowie diejenigen der Abtheilungen des Innern der Regierungen zu Gumbinnen, Danzig und Schleswig als Auseinandersetzungsbebörden gehen auf Generalkommisstonen (6. 17) über.
Bei der Regierung zu Wiesbaden tritt an die Stelle der Ab— theilung des Innern als Augeinandersetzungsbehörde ein Kollegium, welches aus dem Regierungs⸗Präsidenten, dem für ihn hierzu be—⸗ stimmten Siell vertreter und mindestens zwei Mitgliedern besteht, von denen das eine die Befähigung. zum Richteramte besitzen und der landwirthschaftlichen Gewerbslehre kundig sein, das andere die Be— säbigung zum Oekonomie⸗-Kommissarius haben muß. Von diesem Kollegium sind auch die Obliegenheiten der Regierung hinsichtlich der Güterkonsolidationen wahrzunehmen.
.S. 17. Im NUebrigen bleibt die bisherige Verfassung der Re—⸗ gierungen mit der Maßgabe bestehen, daß der Regierungs- Präsident befugt ist, Beschlüsse der Regierung oder einer Ab— theilung derselben, mlt welchen er nicht einverstanden ist, außer Kraft zu seßen, und, sofern er den Aufenthalt in der Sache fi rn. ger r. auf seine Verantwortung anzuordnen,
. einer Ansicht verfahren werde. And Als ist hö Entscheidung einzuholen 1 ö w
Auch ist der Regierungs ⸗Präsident befugt, in den zur Zuständig— keit der Regierung gehörigen Angelegenheiten an Stelle des Kolle⸗ giums unter versönlicher Verantwortlichkeit Verfügungen zu treffen. wenn er die Sache für eilbedürftig oder, im Falle seiner Anwesen⸗ ö Ort und Stelle, eine sofortige Anordnung für erforderlich
achtet.
§. 18. Die Generalkommission für die Provinzen Pomme j . 1 ö e wird , ,, 6 rn .
zen tritt für die Provinz Pommern die für die Provinz Br = burg bestehende Generalkommission. J
Für die Provinzen Ost. und Westpreußen und Posen wird eine ee, ,, gebildet. Die Generalkommission
e Provinz Hannrver fungirt zugleich für die Provinz S .
ken, ö fungirt zuglich für die Provinz Schles
F. 19. In der Provinz Hannover treten an die Stell Landdrosteien und der Finanzdirektion drei . und Regierungen, welche, gleich dem Ober⸗-Präsidenten, die Verwal⸗ tung mit den Befugnissen und nach den Vorschriften führen, welche zafür in den übrigen Provinzen gelten, beziehungsweife in den im
§. 6 bezeichneten Gesetzen gegeben sind.
§. 2, . Zuständigkeiten der Konsistorialbehörden in der Yroxsnʒ Hannover in Betreff des Schulwesens, sowie die kirchlichen Angelegenheiten, welche bieher zum Geschäftakreise der katholischen ,, Hildesheim und Osnabrück gehörten, werden den Ab— . für Kirchen, und Schulwesen der betreffenden Regierungen
Die genannten katholischen Konsistorien werden aufgehoben.
§. 21. Den evangelischen Konsistorialbehörden in der Provinz Hannover verbleiben, bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung, in Kirchensachen ihre bisherigen Zuständigkeiten.
Zweiter Abschnitt. Beschlußbehörden.
5. 22. Der Provinzialrath besteht aus dem Ober⸗-Präsidente beziehungtsweise dessen Stell vertreter als Wide wd . dem Minister des Innern auf die Dauer seines Hauptamtetz am Sitze des Ober-Präsidenten ernannten höheren Verwaltungsbeamten herie hungeweise dessen Stell vertreter, und aus fünf vom Provinzial⸗ Ausschuse aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern. Stellvertreter für die letzteren fünf Mitglieder werden in gleicher Weise aus der ö. ö. Mitglieder des Provinzial ⸗Ausschusses und deren Stell vertreter jewahlt.
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober Präsident, der
Kreises der Ober⸗Amtsbezirk, an die Stelle des Landrat e her⸗ Amtmann, an die Stelle des Kreisausschusses der ö F. 6. In Bezug auf die amtliche Stellung, die Befugniffe, die Zuständigkeit und das Verfahren der Verwaltungsbehörden bleiben die bestehenden Vorschriften in Kraft, soweit diefelben nicht durch r , n . , ergehende Gesetz über die Zu— ndigke er Verwaltungsbehö Verwaltu ĩ ö , 9 rden und der Verwaltungsgerichte 8. 7.. Die Verwaltungsgerichte sind berufen zur Entscheidun von Streitigkeiten über Ansprüche und ,,, . öffentlichen Rechte in den im Gesetze bezeichneten Fällen. Sie ent— scheiden endgültig mit Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges Ihre Zuständigkeit erstreckt sich jedoch nicht auf Ansprüche und Verbind— lich keiten, welche neben dem öffentlich-rechtlichen Verhältnisse aus selbständigen privatrechtlichen Verhältnissen entstanden sind. Zweiter Titel. Verwaltungsbehörden. Erster Abschnitt. k . und , n ., S. 8. An die Spitze der Bezirksregierung am Sitz 2 . . iet . des J Regierungs⸗Präsident. Der? Prä is ni r . . ö er⸗Präsident ist fortan nicht mehr S5 9. Dem Ober-Präsidenten wird ein Ober⸗Präsidialre die erforderliche Anzahl von Räthen und ,,, welche die Geschäfte nach seinen Anweisungen bearbeiten. . . Stell vertretung des Ober-Präsidenten in Fällen der Behinderung erfolgt, sowein sie nicht für einzelne Geschäftszweige durch besondere Vorschriften geordnet ist, durch den Ober⸗Präsidialrath. Die Minister des Innern und der Finanzen sind befugt, in besonderen Fällen eine andere Stellvertretung anzuorbnen.
Regie rungs⸗Präsident, die Landräthe und die Beamten des Provinzial—
Verbandes.
§. 23. Die Wahl der Mitgliede tovinzi
8 U der Mitglieder des Provinzialrathes und deren Stellvertreter erfolgt auf fechs Jahre. Jede . 3
24. Aue drei Jahre scheidet die Hälfte der l . Aue ö he zer gewählten Mit-
glieder und Stellvertreter, und zwar das erste Mal die nächstgrößere Zahl, aus und wird durch neue Wahlen ersetzt. Die Ausscheidenden bleiben jedoch in allen Fällen bis zur Einführung der Neugewählten in Thätigkeit. Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mitalieder
männer bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeitrau ĩ äti anne En traumes in Thätig⸗ keit, n, n. die , gewählt Haren. . 2 ie gewählten Mitglieder des Provinzialrathes werden von 64 ö in ihre Stellen . . ĩ Sie können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamte aus seinem Amte rechtfertigen (5. 2 des Gesetzes ö 21. Juli . ,, . nichtrichterlichen Beamten, Geseß⸗ S. 465) im ege des Disziplinarverfahrens i e , . zip fahrens ihrer Stellen Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschrift e⸗ nannzen Gesetzes mit folgenden Maßgaben: , . Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungs kommissart erfolgt durch den Minister des Innern. . .. erster Instanz ist das Bezirksver⸗ altungsgericht, die entscheidende Behörde zweiter Inst— ? verwaltungsgericht. ; . Die Pertreter der Staatsanwaltschaft werden für beide Instanzen
§. 11. Die Regierungsabtheilung des Innern wird f . Regie 9 aufgehoben. Die Geschäfte derselben werden, soweit nicht durch die n , , ,,,. getroffen sind, von dem legierungs -Präsidenten mit den der Regierun Befug⸗ H gierung zustehenden Befug . 12. Dem Regierungs-⸗Präsidenten wird für die ihm sö . ; ) er sön⸗ lich übertragenen Angelegenheiten ein Ober⸗Regierungs⸗Rath . die erforderliche Anzahl, von Rathen und Hülftarbeitern, von denen ö einer die Befähigung zum Richteramte haben muß, eigeg chen welche die Geschäfte nach seinen Anweisungen bearbeiten. Diese Beamten können zugleich bei der Regierung beschaͤftigt werden und nehmgn an den Plenarberathungen derselben nach Maß gabe der für die Regierungsmitglieder bestehenden Vorschriften Theil. pe e n , , ö. ,,, können von dem Regierungs— enten zur Bearbeitung der ihm übert ; schů — 3, ,,, h bertragenen Geschäfte heran 5. 13. Die Stellvertretung des Regierungs⸗Präsidenten i Fallen der Behinderung erfolgt durch den ihm , , , w We ier nge · Nah und wenn auch dieser behindert ist, durch einen w der e ,, Die Minister des Innern und der Finanzen sin efugt, in besonderen Fä ĩ . K anzuordnen. . 5. 14. ie Geschäfte der Regierungen zu Stralsund und zu Sigmaringen, soweit sie zur Zuständigkeit der Regierung abthei lun gen des Innern gehören, werden nach Maßgabe des §. 11 von den Regierung Prässdenten verwaltet. Die Mitglieder der Regierung bearbeiten diese Geschäfte nach den Anweisungen des Präsidenten. . Die Stellvertretung des Präsidenten in Fallen der Be— hin derung erfolgt durch ein von den Ministern des Innern und der . ,,. der Regierung. „S. 185. Bei den Regierungen zu Danzig, Erfurt, Münster , Arne herg, Coblenz, Cöln, Aachen und Trier tritt an ö. elle der Abtheilung des Innern für die biszher von derselben be⸗
von J Innern ernannt.
S 26. Der Bezirksrath befteht aus dem Regierungs⸗Präsident beziehungsweise dessen Stellvertreter als e fe n, 6 . von dem Minister des Innern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Regierungs⸗Präsidenten ernannten höheren Ver— 3 obeamten, beziehungsweise dessen Stellvertreter, und aug vier Mital iede nn, welche; von dem Provinzial: Ausschusse aus der Zahl . J ,, Bezirksangehörigen gewählt zerden. Für die letzteren vier Mitglieder werden i ᷣ vier 6 gewählt. ; J Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober⸗Präs i . Landräthe und die ö rovin ialverbandes. italieder des Provinzialrath 6 i / . . ö sein. ‚. J S. 27. Die Wahl der Mitglieder des Bezirk es un Stell vertreter erfolgt auf sechs . Kö Jede Wahl verlieit ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der ür zie Wählbarkeit vorgeschriebenen Bedingungen. Der Provinzial— Aysschuß hat day über zu beschließen, ob einer dieser Fälle eingetreten ist. Gegen den Beschluß des Provinzial ⸗Ausschusseg findet innerbalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgerichte statt. Die Klage steht auch dem Vorsitzenden des Bezirksrathes zu. Dle⸗ selbe hat keine aufschiebende Wirkung; jedoch dürfen bis zur Ent. . des Ober⸗Verwaltungsgerichtes Ersatzwahlen nicht statt⸗
/
Die gewählten Mitglieder des Bezirksrathes werden t der 3 derden von d Regierung. Präsiden ten vereidigt und in ihre Stellen eingeführt. . Im Ulebrigen finden auf die gewählten Mitglieder des Bezirks rathes die Bestimmungen der §§. 24 und 25 entsprechende Anwendung.
ihre Wirkung mit dem Ausscheiden des Gewählten aus dem Pro.
und Stellvertreter haben Ersatzwahlen stattzufinden. Die Ersatz⸗
F. 28. In den Hohenzollernschen Landen kommen in B
9 Bezirksrathes die Bestimmungen der §§. 26 und 27 an, DMeaßqaht zur Anwendung, daß die zu wählenden Mitglieder von dem Landes: Ausschusse aus der Zahl der zum Kommunal-Landtage wähl⸗ baren Angehörigen des Landes⸗Kommunalverbandes gewählt werden.
arbeiteten Kirchen⸗ und Schulsachen eine Abtheilung für Kirchen und
Schulwesen. 6 , chulwesen. n , nn, , .
Der Regierungs⸗Präsident, die Ober⸗Amtmänner und die Beamten
des Landes⸗Kommunalverbandes sind von der Wählbarkeit auk— . Die Zu 29. ie Zusammensetzung des Kreisaus ĩ ĩ . 1e. ö. ,, S. 30., Der Stadtausschuß hesteht aus dem Bürgermeister, be⸗ ziehungeweise dessen gesetzlichem Stellvertreter als . vier Mitgliedern, welche vom Magistrate aus seiner Mitte für die Dauer ihres Pauptamtes gewäblt werden. Für Fälle der Bebinderung sowohl des Bürgermeisters wie . , J wählt der Stadtausschuß den Vor— ätzenden aug seiner Mitte. erselbe bed er Bestäti ,, n d er Vorsitzende oder ein Mitglied des Stadtausschusses zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienste . ir
(Fortsetzung folgt.)
Gewerbe und Gandel.
. London, 8. Dezember. (W. T. B.) Nach dem vers ⸗ lichten Dan del sausweis bat die Einfuhr im Mon ekoßhfz. vember um 8 6658 831 Pfd. Sterl. und die Ausfuhr um 1 0903266 Pfd. Sterl. zugenommen.
Verkehrs⸗Anstalten.
In dem Fahrplane der Strecke Waldka 1⸗B = . . 1879 ist die Ankunft K ö ettenhausen irrthümlicherweise mit 8 Uhr 28 Minuten statt mi 8 ö . ,,, J Plymouth, 8. Dezember. (W. T. B.) Der r Postdampfer Gellert“ ist hier , . kö Kopenhagen, 8. Dezember. (W. T. B. Die Eis ver⸗ ö an 6 * ö unverändert. Das Konge
bet ist offen, und die Einfahrt in den Hafen wird Dampfschiffe offen gehalten. J
Berlin, den 9. Dezember 1879.
Preußische Klassenlotterie. ö (Ohne Gewähr.) Bei. der heute angefangenen Ziehung der 3. Klasse 161. Königlich preußischer Klaffenlotterie n 1 Gewinn von 16 000 6 auf Nr. 1421. 1è Gewinn von 6000 Sι auf Nr. 78 460. ö , . von 3000 M auf Nr. 23 476. 77 500. Fewinne von g00 MS auf Nr. 55 441. ,. 9. f 55 441. 67 116. 87 061. 9 Gewinne von 300 Mi auf Nr. 13171. 17779. 28 32 437. 44 074. 52 056. 56 700. 73 405. 84981. ö
Cöln, 9. Dezember, 1 Uhr 15 Minuten früh. (T er, ; ( Tele⸗ gramm.) Die Englische Post vom 8. . (6, planmäßig in Verviers um 8, 21 Uhr Abends, ist ausgeblieben Grund: Verspätete Ankunft in Ostende.
Der Verein für deutsches Kunstgewerbe hält morge Mittwoch, Abends 8 Uhr, Wilhelmstr. 118, seine . . pversammlung. Hr. Fabrikant Elster wird einen Vortrag über die Entwickelung der Berliner Gewerbe durch Fachschulen und die Be⸗ theil igung der Mitglieder des Vereins an denselben halten; die Vor⸗ lagen haben die Herren Professor Vogel (Photographien aus Nipal) . , Schul; (Kunstschrank) und A. Sey del nstgewerbliche l i 6 ĩ ig g. . erke) übernommen. Gäste können ein
Nach einem aus Rauden in Oberschlesien uns ugegan Telegramm zeigte das Thermometer daselbst beut früh 2 n enn
Teplitz, 8. Dezember. (W. T. B.) In F
,. 8. Deiemher. T. B.) In Folge der zur Ab⸗ teufung des Thermalguellenschachtes vorgenommenen noth⸗ wendigen Arbeiten und der dadurch herbeigeführten Verunreinigung
z * 8 des Thermglwassers ist seit gestern die Verabreichunz von Bädern
im Herrenhause und Fürstenbade, sowie ir : d bade eingestellt worden. . im Kaiserbade und Stadt—
Im Residenz⸗-Thegter trat Fr. Josephine e am Sonntage, nach mehrtägigem 3. . e nh 6. Eesp ielten Rolle der Lolotten, in dem gleichnamigen, einaktigen Schwanke von H. Meilhac und L. Hakevy auf. Das Stück welches von Joseph Grünstein recht geschickt ins Deutsche übertragen ist, ist eine unbedeutende Kleinigkeit, lediglich dazu ge schrieben, um einer gewandten Soubrette Gelegenheit zu geben, ihr Talent nach allen Seiten brilliren zu lassen. Fr. Gallmeyer gestal tete aus dieser Rolle wieder ein fesselndes, in den heitersten und hellsten Farben gehaltenes Genre⸗ bildchen. Der knappe Inhalt des anspruchslosen Schwankes bedeu— tet nichts, das ganze Interesse lonzentrirt sich um die Darstellung der Lolotte“. Lolotte ist eine Pariser Soubrette von großem Rufe und von der Baronin Pouf dazu auzersehen, derselben eine Rolle ein⸗ zastudiren, welche die Baronin bei Gelegenheit einer Wohlthätig— keits vorstellung spielen will. Lolotte erscheint im Haufe der Baronin und die Lektion beginnt. Die Art und Weise nun wie Fr. Gallmeyer diese Rolle in Haltung, Bewegung, Mimik Ge⸗ sang und Spiel giebt, zeigt wiederum im hellsten Lichte das hervor ragende Talent der Künstlerin für ihr zwar begrenztes, aber zu sel tener Vollendung autzm ebildetes Genre. Das in die heiterste Laune versetzte Auditorium dankte der Künstlerin durch wiederholten lebhaften Beifall für den gebotenen Genuß. Fr. Gall meyer spielte außerdem die Mirzl! in dem bereits feit dem Beginn des jetzigen Gaßspiels auf dem Repertoire befind— lichen Schwante Gräfliche Irrungen? in der bekannten zrastischen, die Lachlust in hohem Grade anregenden Weise Neben diesen beiden einaktigen Schwänken wurden gestern noch zwei ilterecinaktige Stücke, die gern gesehenen und von den Herren Keppler und Beckmann trefflich gespielten ‚Werbeoffiziere“ und der alte Schwan Romeo auf dem Bureau“ aufgeführt, in welchem letzte ren Hr. Bollmann die Hauptrolle des Valentin Willert recht wirksam .
— Zu der am Donnerstag, den 11. d. Mts., im ĩ = Theater stattfindenden Studen ten ⸗Auf uh run 9g ita gene ig nach Billets beim Invalidendank! ein ij bedeutender, so daß aller Wahrscheinlichkeit nach, ein Vorverkauf an der Tageskasse am Tage der BVorstellung kaum stattsinden wird. Ueber den größten Theil der Logen ist Allerhöchsten Orts verfügt worden.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Drei Beilagen ein schließltch Börsen⸗Beilagt), außerdem eine Beilage: Bekanntmachung, betreff Niederlegung der im , . Ver di
Berlint
n n eingelösten Schulden ⸗ Dokumente des vor
maligen NRorddeutschen Bnndes und des Deutschen Reiches.
. 2g.
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preu
Berlin, Dienstag, den 9. Dezember
Erste Beilage
—
ßischen Staats⸗Anzeiger. 1
822.
.
ee =.
de, .
2 2
Staats ⸗ Anzeiger, das Central Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
RF 6 Inserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5 2. Sa bhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Deffentlicher Anzeiger.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen.
*
Inserate nehmen an: die Annoncen · Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mofse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
drs Beutschen Reichs Anzeigers und Königlich Erenßischen stauts · Anzeigers: Berlin, 8. T. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
*
u. dergl. 3. Ver käufo, Vorpachtungen, Submissionen eta. 4. Verloosung, Amortisation, Linsaahlung u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Aunoncen⸗Bureaus.
Literarische Anxeigen. Thoater- Anzeigen. In der Börsen- FPFamilien-Nachrichten. boilagès. KR
—
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
13089 In der Strafsache gegen den Handels mann Karl Traugott Gebhardt aus Greiz wird, da gegen den Angeschuldigten, welcher im Sinne des §. 318 der Strafprozeßordnung als abwesend an⸗ zusehen, die öffentliche Klage wegen Vergehens gegen 5. 259 und 260 des St. G. Bchsz. erhoben sst, und da dringende Verdachtsgründe gegen ihn vorhanden sind, welche die Erlassung eines. Haft⸗ befehls rechtfertigen würden, in Gemäßheit des §. 332 der Strafyrozeßordnung das im Deutschen Reiche befindiiche Vermögen des Angeschul⸗ digten mit Beschlag belegt. Greiz, den 5. Dezember 1879. Fürstliches Landgericht, Strafkammer.
Dr. Mortag. Weigelt. Werner.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schank⸗ wirth Charles Friedrich Pringal ist in den Akten U. R. II. Nr. 254 de 1879 die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung und Betruges verbängt. Es wird ersucht, den selben zu verhaften und in das Stadt voigtei⸗Gefängniß zu Berlin abzuliefern, Ber⸗ lin, den) 4. Dezember 1879. Der Untersuchungs⸗ richter bei dem Königlichen Landgerichte IJ. Poch⸗ ham mer. Beschreibung. Alter: 38 Jahre, geb. den J. Dejember 1841, Geburtsort: Parstein, Größe: 163 = 164 Centimeter. Statur: schmächtig, Haare: dunkelblond, Stirn: hoch, Bart: voll, Augen⸗ brauen: dunkelblond, Augen; grau, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Gesicht: länglich, Gesichts⸗ farbe: gesund, Sprache: deutsch, englisch und fran⸗ zöfisch. Besondere Kennzeichen: X-Beine.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
lists] Subhastations⸗Patent.
Das der hinterbliebenen Wittwe und den Erben des Eigenkäthners Friedrich Engel aus Kl. Nickels dorf gehörige Haus Domnau 33, welchet nach dem Auszug aus der Steuerrolle zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 120 6 veranlagt ist, soll im Termine den 18 JFebrnar 13880, 19 Uhr Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhaftation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags im Termin ven 19. Februar 1380, 10 Uhr Vormittags, verkündet werden. .
Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab- schrift des Grundbuchblatts liegen in unserer Gerichtsschreiberei zur Einsicht aus.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander weitige, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.
Domnau, den 28. November 1879.
Königliches Amtsgericht. Der Subhastationsrichter.
13027
Verkaufs⸗Anzeige
d Aufgebot.
In Sachen, betreffend den Konkurs über das Vermögen des Gastwirths Friedrich Böhner zum Schützenhause bei Münden sollen auf Betreiben des Konkursverwalters von Brandis folgende zur Masse gehörigen, in der Gemarkung Münden auf dem Tanzwerder belegenen und unter Artikel Nr. Sg5 der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks
Münden eingetragenen unbeweglichen Gegenstände
Kartenbl. 6 Parz. 43,18 2c. groß 731 Ar mit dem Wohnhause Nr. 641, ge⸗ enhaus, in welchem bisher Gast—
als: 1) Hofraum,
nannt Schütz wirthschaft betrieben wurde,
2) Hofraum, Kartenbl. 6 Parz. 44/18 ꝛc., groß enthal⸗
Lz0 Ar mit dem Haus Nr,. 641a., tend Kegelhaus und Nebengebäude, in dem dazu auf Mittwoch, den 28. Jannar 1880, Vormittags 11 Uhr.
im Schützenhause dahier angesetzten Termine öffent⸗· wozu Kauflustige damit ge⸗
lich versteigert werden, laden werden. Zugleich werden Alle, ; zeichneten Gegenständen Eigenthums, lehnrechtliche sideikommissarische,
berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert
ihre Rechte unter Vorlegung der sie begründenden Urkunden im obigen Termine anzumelden, unter Androhung des Rechtsngchtheils, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum
neuen Erwerber verloren geht. Münden, den 4. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Leonhardt. Beglaubigt: Günther, Gerichtsschreiber.
13116
Aufgehot behuf Löschung von Hypotheken.
Im Hvpothekenbuche der Bergstadt Zellerfeld Band 9 Seite 148 ist eingetragen unterm 21. Fe⸗ bruar 1857 als Schuldner: Wagner, Hr. Friedr., Berg mann, als Gläubiger: Ehefrau Bergmanng Carl Knoche, Louise Henr. Adolph. Ernest. Frie⸗ derike, geb. Meier in Zellerfeld, als Kapitalschuld: 250 Thlr. Courant zu 4 0sN, als Hypothek: das gesammte Vermögen des Schuldners, 3 Morgen Wiesen vor Zellerfeld am Spiegelthaler⸗Wege zwischen Mootz und Mahn, und Hypothekenurkunde ausgestellt. Nachdem bescheinigt, daß Niemand mehr vorhan⸗ den, dem ein Anspruch auf diese Hypothelen zusteht, werden auf Antrag des Schuloners Alle, welche etwa Ansprüche auf solche zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, solche im Termine am 19. Februar 1880, Morgens 12 Uhr, dahier anzume den, widrigensfalls die betreffende Hvpothekenurkunde für kraftlos erklärt und die Hy⸗ potheken gelöscht werden sollen. FZellerfeld, den 5. Dezember 1879, Königliches Amtsgericht. II. von Harlessem.
lisa] Deffentliche Zustellung.
Der Metzger Martin Sterz von Villingen klagt gegen den Accordant Karl Monsarno von Pfaffen⸗ weiler, z. Zt. an unbekangten Orten abwesend, aus Lieferung don Fleischwaaren mit dem Antrage auf Bejablung von 93 „ 79. 3 und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streites vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Villingen auf Donnerstag, den 22. Januar 1880, Vormittags 9 Uhr. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klage Auszug bekannt gemacht. Ramsperger, . Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgericht.
llsrän Oeffentliche Zustellung.
Karl Friedrich Beller in Stuttgart tlant gegen den Schneider Johann Leonhard Weißinger, früher in Weilheim u. T. jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, ö .
wegen einer Forderung von 2454 nebst Zinsen hieraus mit 11 66 75
das Königl. Württ. Amtsgericht Kirchheim auf Tonnerstag, den 29. Januar 1880, Vormittags 97 Uhr.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Kirchheim, den 5. Dezember 1879.
och, Gerichtsschreiber des Königlich Württ. Amtsgerichts.
isi] Oeffentliche Zustellung.
und zu Deckung dessen auf 3680 c6 32 festgestellter Forderung ist das Herrn
mit dem Antrag auf Verurtheilung des Beklagten für Zahlung dieses Betrages, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser
lists! Oeffentliche Zustellung.
Nr. 4720. Der Altlammwirth J. Bollerer zu Wieslgch, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosen⸗ feld in Mannheim, klagt gegen den Bierbrauer und Löwenwirth Georg BHollerer von Nußloch, zur Zeit flüchtig, aus Darlehen von 8190 „ Rest nebst 5so Zins vom 21. März 1879, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zab⸗ lung von 8190 „S nebst 5o // Zins vom 21. März 1879, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf den 31. Januar 1880,
Vormittaßs 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den . 1879.
eitz
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
llz139] Oeffentliche Zustellung. Der Kanfmann R. Teschendorff von hier klagt gegen den Schleferdecker Heida, früher zu Osterode, jetzt unbekannten Aufentbaltsorts, wegen einer Waarenforderung aus dem Jahre 1879, mit dem Antrage auf Verurtbeilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 38 6 30 , und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Osterode, Ostpreußen, auf den 16. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke dei öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipolz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Auf Antrag Herrn Carl Hermann . hier —w 6. A.
Friedrich
zu Neudnitz zugehörige,
lis 40] Oeffentliche Zustellung.
tößlewirth Thoma von Pfaffenweiler klagt gegen den Accordant Karl Monsarno von Pfaffen⸗ weiler, j. 3. an unbekannten Orten abwesend, wegen Miethzins mit dem Antrage auf Bezahlung von 0 S und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog liche Amtsgericht zu Villingen auf .
Donnerstag, den 22. Januar 1880,
,, Aufgebat.
Nr. 6282. Auf Antrag der Jakob Wagenhahn Eheleute in Wiesenthal werden alle Diejenigen, welche an den untenbezeichneten Grundstücken in dem Grund⸗ und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammgut oder Familien gutsverband ruhende Rechte haben, oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf: Freitag, den 30. Jannar 1880, 10 Uhr, festgesetzten Aufgebotstermine anzumelden, andern⸗ falls dieselben für erloschen erklärt werden. 1Viertel Acker auf dem unteren Roth neben selbst und Lorenz Kremer. 1Viertel Wiesen im Vogelsgesang neben Fer⸗
dinand Guting und Johann Roß, Gemarkung
Bruchsal. Bruchsal, den 4. Dezember 1879.
Gr. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber Schneider.
, Aufgebot.
Nr. 6370. Auf Antrag des Mathias Krämer von Hambrücken werden alle Diejenigen, welche an dem üntenbezeichneten Grundstücke in dem Grund⸗ und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammgut oder Familiengutverband ruhende Rechte haben, oder zu haber glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Samstag, den 381. Jannar 1880, 10 Uhr, festgesetzten Aufgebotstermin anzumelden, andernfalls diefelben für erloschen erklärt werden. Gemarkung Hambrücken, 17 Ar 50 Qu. M. Acker in der Gewann Kohlblatte, einerfeits Felix Soder, anderseits Johann Göckel. Bruchsal, den 4. Dezember 1879. Gr. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber. Schneider.
ö Aufgebot.
Nr. 6277. Auf Antrag des Johann Baierle II. in Bruchsal werden alle Diejenigen, welche an dem untenbezeichueten Grundstücke in dem Grund- und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht be⸗ kannte dingliche oder auf einem Stammgut oder Familienguts verband ruhende Rechte haben, oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf: Freitag, 30. Januar 1880, 99 Uhr, festgesetzten Uufgebotztermine anzumelden, andern⸗ falls dleselben für erloschen erklärt werden. 1 Viertel 14 Ruthen Wiesen im Espengraben neben Jakob Baierle und einem Friedrichsthaler, Gemarkung Bruchsal. (. Bruchsal, 4. Dezember 1879. Er. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber. Schnelder.
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lizen Aufgebot.
Der Gutspächter Emil Kuntz zu Darsband hat von der früheren Pächterin, der Wittwe Leh⸗ mann, geb. Hecht, das Pachtrecht an dem Gute Darsband, wie es durch den Pachtvertrag vom 14. Juni 1872 begründet worden, den Anspruch auf Zurückzahlung des Pachtvorschusses, die Saaten, Uckerarbeiten, das todte und lebende Inventar des Gutes mittelst mündlichen Vertrags vom 1. Sep tember 1879 erworben.
Ferdinand Franz Schaaf,
Vormittags 9 Uhr.
welche an den oben be⸗
Pfand und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗
Fol. 4165 des Grund⸗ und Hppothekenbuchs für Lindenau eingetragene Grundstuͤck in dem auf den 50. April 1880, vor 12 Uhr Mittags, anberaumten Subhastationstermine zur
schluß Herrn Schaaf von Amtswegen zuzustellen.
der öffentlichen Zustellung hierdurch
gemacht. ö Leipzig, den 6. Dezember 1879, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abtheilung II.
Krebs.
lisben Oeffentliche Zustellung.
klagt gegen die
verbindung mit den Beklagten
ö
gegen Sicherstellung,
auf den 8. März 1880, Vormittags 9 Uhr,
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke de
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lyck, den 4. Dezembe⸗ 1879.
; zwangs⸗ weisen Versteigerung zu bringen und ist dieser Be⸗
Da der Aufenthalt Herrn Schaaf's nicht zu er— mitteln gewesen ist, so wird auf ertheilte prozeß⸗· richterliche Anordnung dieser Beschluß 56
ekann
Wohn. und Ausenthaltsort im Inlande.
Der Kaufmann R. Wichmann zu Prostken, verkreten durch den Rechtsanwalt Wollmer zu Lyck, Budiker Laalschen Ehelente, früher zu Prostken, aug der bestanzenen Geschãfts⸗
für entnommene Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 676,70 K nebst 600 „Zinsen seit dem Tage der Zustellung der Klage und vorläufige Otta reer t g larmg des Urtheils und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts Lyck
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ der öffentlichen Zustellung wird
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ramsperger, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
liztzi] Oeffentliche Vorladung. Klage des Wirthes Josef Klinkenberg, zu Velau wohnend, Kläger, gegen
den Lakatvitsch Kaldarath, Kupferschmied aus Segentin in Ungarn, gegenwärtig ohne bekannten
Ich lade den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites vor.
Der Antrag des Klägers geht dahin:
Das Königliche Amisgericht wolle den am 22. November d. J. zwischen Parteien zu Stande gekommenen Kaufvertrag in Ansehung eines Pferdes für aufgelöst erklären, den Beklagten zur Rücknahme des Pferdes und zur Rückzahlung des in Abschlag gezahlten Kaafpreises von zweihundert Mark ver⸗ urtheilen.
Gründe.
Der Beklagte leiste te bei Abschluß des Handels Garantie, daß das Pferd nur 7 Jahre alt und sehlerfrei sei. Dasselbe ist aber 15 Jahre alt und dämpfig.
Viese Klage wird dem Beklagten, dessen Aufent⸗ halfsort unbekannt ist, mit dem Bemerken, daß Termin zur Verhandlung auf den 29. Januar 1836, Morgens 10 Uhr, beim hiesigen König= lichen Amtsgerichte angesetzt ist, öffentlich zugestellt.
Eschmeiler bei Aachen, den 6. Dezember 1879.
Der Gerichtsschreiber. Bausch.
Auf Antrag des Erwerbers werden Alle, welche an die gedachten Vertragsgegenstände aus der Zeit der Vorinhaberin begründete Ansprüche, namentlich bypothekarische Forderungen, zu haben vermeinen, aufgefordert, diese spätestens in dem auf
den 13. Februar 1880, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Herichtsstelle anberaumten Termin bei Vermeidung des Ausschlusses anzumelden.
Das Ausschlußurtheil wird auf Antrag am fie. Februar 1880, Nachmittags 121 Uhr, erlassen. .
Bergen a. Rügen, den 27. November 1879.
Königliches Amtsgericht.
. Aufgebot.
Am 8. Juli 1878 ist zu Gelsenkirchen der Rent ner, frühere Bahnhofs -Inspekttor Ludwig Spaller, welcher am 18. Mai 1807 zu Breslau 5 Sohn des Feuer werkers Spaller geboren sein soll, gestorben. ;
Bie Erben desselben sind unbekannt und ist deren Aufgebot Seitens des Nachlaßpflegers, Oekonomen Cart Nienhaufen zu Rotthausen beantragt worden.
Es werden daher die unbekannten Erben des Lud= wig Spaller hierdurch zu dem auf den 18. Fe- bruar 1880, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 38, anberaumten Termine unter der Verwarnung vor⸗ geladen, daß der Nachlaß des Ludwig Spaller den fich bis zum Termine legitimirenden Erben, in Er⸗ mangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt wer⸗ den wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Heraus gabe des noch Vor⸗ handenen zu fordern berechtigt ist.
Gelsenkirchen, den 29. November 1879.
Königliches Amtsgericht.
ost, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.