1879 / 290 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

J. Scherm“ erschienenes, in der Genossenschafts⸗ buchdruckerei Nürnberg gedrucktes sozialdemokratisches Flugblatt ohne Datum. Ansbach, den 5. Dezember 1879. Königlich bayerische Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern. In Stellvertretung: Fischer.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 2. Dezember. Leu Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 5 versetzt. 4Dezember. Münnich, Major vom Großen Generalstabe, unter Entbindung von seinem Kommando zur Dienstleist. bei dem Ober⸗ Kommando in den Marken, zur Vertretung des beurlaubten 1. Di⸗ rektionsmitgliedes der Kriegsakademie, zur Kriegsakademie komman⸗ dirt. v. Twardowsgki, Hauptm. vom Generalstabe der 3. Div. zum Großen Generalstabe, v. Massow, Major vom Großen Ge— neralstabe, zum Generalstabe der 3. Div., v. Knobloch, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗ Gren. Regt. in das Kür. Regt. Nr. 3, von der Becke, See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, in das Inf. Regt. Nr. 81, Keller, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, kommandirt zur Dienstleist. bei dem Ulan. Regt. Nr. 2, in dieses Regt. versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ Lin, 29. November. v. Bülow, Oberst a. D., zuletzt aggr. dem Inf. Regt. Nr. 96, Frhr. v. Hum bracht, Major a4. D., zuletzt a la suite des Inf. Regts. Nr. 6, in die Kategorie der zur Dispo—⸗ sition stehenden Offiziere übergetreten. v. Schramm, Oberst⸗Lt. g. D., zuletzt Major und Bats Commandeur im Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 6, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regiments zur Digsposition gestellt. Dam mert, Major a. D zuletzt im Inf. Regt. Nr. 6ö5, unter Fortfall der ihm bei sei⸗ ner Verabschiedung ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regiments zur Dieposition gestellt 4. Dezember. . p. Uechtritz, Rittm. 4. D., zuletzt Pr. Lt. der Res. des

rag. Regts. Nr. 8, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗

Uniform ertheilt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 29. November. v. Rode, Rittm. von der Land. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 43, mit sei⸗ ner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßtzungen. Im aktiven Heere. 29. No vem ber. Schöninger, Haupim. ' la suite des 2. Fuß⸗Art. Regts., dessen mit dem 36. Nobbr. ab— laufendes Kommando zum Kriegs-Ministerium bis auf Weiteres ver⸗ längert. 39, No vember. Weinig, Oberst⸗Lt. vom General⸗ stabe der 4. Div., als Batg. Commandeur zum 13. Inf. Regt. Popp, Major und Batz. Commandeur vom vorgen. Regt. und kommandirt beim Festungsgouvernement Ingolstadt, zum General stabe, unter Beförderung zum Aberst-⸗Lt. und Belass. in seinem Kommandoverhältniß, Ritter v. Tylander, Major vom General⸗ stabe des J Armee ⸗Corps, als Bats. Commandeur zum 14. Inf. Regt,, v. Regemann, Major, bisher à la suite des 1. schweren Reiter⸗Regts. und Commandeur der Equitationgzanstalt, als etatsm. Stabsoffiz. zu gen. Regt., Frhr. v. Pfetten⸗Arn bach, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom 12. Inf. Regt. zum 16. Inf. Regt, Frhr. v. Leoprechting, Hauptm. à la suite deg 17. Inf. Regt. unter Enthebung von der Funktion als Adjut. bei der 6. Inf. Brig., zum 8. Inf. Regt. Schunck, Hauptm. vom 6. Inf. Regt., Step, Hauptm. vom 15. Inf. Regt. zum 14. Inf. Regt, sämmtlich als Comp. Chefs, v. Trent ini, Hauptm. und Comp. Chef im 1. Fuß⸗ Artillerxie⸗Regiment, als Battr. Chef zum 1. Feld⸗Artillerie⸗ Regt, Gündter, Hauptm. à la snite des 4. Feld⸗Art. Regts. unter Ent- hebung von der Funktion als Adjut. bei der 1. Feld⸗Art. Brig, als Comp, Chef zum 1 Fuß ⸗Art. Regt. Schobert, Pr. Lt. vom 7. Inf. Regt, kommandirt im topographischen Bureau, zum 8. Inf. Regt, Volk, Pr. Lt. vom 6. Inf. Regt., zum 9. Inf. Regt., Bruch, Pr. Lt. vom 16. Inf. Regt,, unter Enthebung von seinem Kommando zur Militär⸗Schießschule, zum 3. Jäger- Bat., Graf v. Ram baldi, Pr. Lt. à la suite des 2. Fuß⸗Art. Regts., bisher Direktions⸗Assist. bei der Pulverfabrik, in den etatsm. Stand des 4. Feld⸗Art. Regts, Schröder, Sec. Lt. vom 17. Inf. Regt, jum 11. Inf. Regt, Graf v. Bothmer, Sec. Lt. vom 12. Inf. Regt, zum 1. Ulanen⸗ Regt. Stein bach er, Sec. Lt. vom 4. Feld-Art. Regt., unter Enthebung von seinem Kommando beim 1. Train⸗Bat., zum 2 Ulan. Regt., v. Grundherr, Sec Lt. vom 2. Ulan. Regt, zum 1. Chev. Regt. Endres, Sec, Lt. vom 3. Feld- Art. Regt. zum 1. Fuß Art. Regt. Hecht, Sec, Lt. vom 2. Feld ⸗Art. Regt, zum 2. Fuß-A1rt. Regt. versetzt. Ritter v. ETyl ander, Oberst-Lt. und Commandeur drs A schweren Reiter⸗Regts. unter Beförderung zum Oberst und Stellung à la suite des gen. Truppentheils, jum Abtbeil. Chef im Kriege⸗-Ministerium, Frhr. v. Godin, QOberst, bisher à la suite dez Generalstahes und Abtheil Chef im Kriegs ⸗Ministerium, im 3. Inf. Regt. Ritter v. Hoffmann, Oberst⸗Lt., bisher beauftragt mit der Regts. Führung, im 4. Inf. Rezt.,, Volckamer v. Kirchenfitten bach, Obers⸗Lt. und Bats. Commandeur vom 2. Inf. Regt. im 11. Inf. Regt, Orff, QOberst⸗Lt. und Bats. Commandeur vom 14. Inf. Regt., im 13. Inf. Regt. Eberhard, Oberst⸗Lt. und Bats. Eom⸗ mandeur vom J. Inf. Regt, im 15. Inf. Regt., sämmtlich unter Beförderung zu Obersten, Frhr. v. Steinling, Oberst-Lt. und etatsm. Stabstofiz. vom 1. schweren Reiter⸗Regt.,, im 2. schweren Reiter Regt, Passavant, Major, bisher beauftragt mit der Regtz. Führung im J. Chevy. Regt.,, zu Regtz. Com- mandeurs, Dürig, Major à la suite des 4. Chev. Regts. bisher Referent im Kriegs- Ministerium, zum Commandeur der Equitationsanstalt, Schmidt, Major ä la suite des J. Chev. Regts., bie her Adjut. beim Ren. Kommando 1I. Armee -⸗Corps, zum Referenten im Kriegs Ministerium, Mieg, bisher überzäbl. Major im 7. Inf. Regt, zum etatsm. Stabßoffiz., v. Ma droux, Rittm. und Eßtcadr. Chef im 2. Ulan. Regt., unter Stellung à Ja snito des genannt. Truppentheilz, zum Adjut. bei dem Gen. Kommando II. Armee Corps, Frhr. v. Seckendorff⸗Aberdar, bi her über zähl. Rittm im 1. Ulan. Regt, zum Etzeadr. Cbef, Birkhofer, bisher überzähl, Hauptm. im 2. Pion. Bat.,, jum Comp. Chef, Göringer, Pr. vom 5. Inf. Regt., unter Stellung Alg suite des genannten Regiments, bei der 5. Infant. Brigade, Feller, Prem. Lieutenant vom 1. Fuß- Artillerie Regiment, unter Stellung à la suite des 1. Feld⸗Art. Regts., bei der J. Feld⸗ Art. Brig, zu Brig. Adjut., Ruland, Sec Lt. des 2. Fuß⸗Art. Regt? unter Beförderung zum Pr. Lt. und Stellung à la suite des erwähnten Truppentheils, zum Direktiong -A ssist. bei der Pulver fabrik, ernannt. Frhr. v. Hutten zum Stoljjenberg, Oberst. Lt. und Exempt der Leibgarde der Hartschiere, Kohlerm ann, Oberst⸗ Lt. und Batz. Commandeur im 12. Inf. Regt, Popp, Sberst ⸗Lt. und Commandeur des 2. Jäger⸗Battz,. Dürig, Oberst⸗Lt. und Commandeur des 4. Chevy. Regts,. De Ahng, Oberst Lt. und Ingen. Dffiz. vom Platz der Festung Ingolstadt, zu Obersten, Gries, Major und Bats. Commandeur im 4. Inf. Regt., Körb⸗ ling, Masor und Bats. Commandeur im J. Inf. Regt. Koll— mann, . und Bats. Commandeur im 11. Inf. Regiment, Reitter, Major und Bats,. Commandeur im 12. Inf. Regt, Frhr. v; Lurz, Major und Abtheil. Commandeur im 2. Feld⸗Art. Regt. Wurm, Major und Abtheil. Commandeur im 3. Feld⸗Art. Regt. Frhr. v. Zu Rhein, Major à la suite des 2. Fuß Art. Regtg. und

Kriegs. Ministerium, Frhr. v. Zoller, Hauptm. im Generalstabe der 3. Div., Ritter v. Dietl, Hauptm. vom 1. Inf. Regt. im 3 Regt, Lauterbach, Hauptm. im 14 Inf. Regt., Beide als etatsm. Stabsoffiziere, Frhr. v. Zobel zu Giebelstadt, Hauptm., bigher Comp. Chef im 1. Inf. Regt, Lehmann, Hauptm. im 3. Inf. Regt., Höljzl, Hauptm., im 6. Inf. Regt., Ritter v. Thiereck, Hauptm. im 11. Inf. Regt, Mayer, Hauptm. im 12. Jnf. Regt, Holl, Hauptm. im 15. Inf. Regt. Gemmingen Frhr. v. Massenbach, Hauptm. im 17. Inf. Regt., sämmtlich als Über⸗ zähl, Stadelmann, Metz, Hauptleute und Bgtterie⸗ Chefs im J. Feld Artillerie Regiment zu Majors, Manz, Premier-Lieutenant à la suite des Infanterie - Leib⸗ Regiments, Adjut. des Kriegs ⸗Ministers, v. Ruedorffer, Pr. Lt. vom Leib Regt. Fortenbach, Pr. Lt. vom 2. Inf. Regt, Krane, Pr, Lt. sämmtlich im 1. Inf. Regt, Rittmann, Pr. Lt. im 5. Inf. Regt, Steiner, Pr. Lt. im 6. Jaf. Regt, Wirth, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt, im 7. Inf. Regt.,, Kitz ing, Pr. Lt. vom Inf, Leib⸗Regt., Mühlbgur, Koch, Pr. EkH3., sämmtlich im 10. Inf. Regt., Metz, Pr. Lt. vom 11. Infant. Regt.,, im 12. Infant. Regt, Wolf, Pr. Lt. im 15. Inf. Regt, Leichten stern, Pr. Lt. vom 2, im 4. Jäger-Bat.,, diese als Comp. Chefs, zu Hauptleuten, Franck, Pr. Lt. im 1. schweren Reiter⸗Regt,. Hartmann, Pr. Lt. im 2. schweren Reiter⸗Regt, Schropp, Pr. Lt. vom 3. Chey. Regt., im 2. Ulan. Regt, als Escadr. Chefs zu Rittmeistern, Ritter v. Renauld, Müller, Pr. Ltg., als Comp. Chefs im 1. Pion. Bat., zu Hauptleuten, Ritter v. Sedelmair, See. Lt. im Inf. Leib-⸗Regt., kommandirt zur Kriegsakademie, Mayrhofer, Dolles, Sec. Lt. im 2. Inf. Regt, Peteler, Mayr, Seeg. Ltg. im 3. Inf. Regt. Nieberle, Gruber, Sec. Lts. im 4. Inf. Regt. Knauth, Seconde⸗Lieutenant im 5. Infanterie⸗Regiment, von Mün st er, Seconde⸗Lieutenant, kommandirt zum topographischen Bureau, Grüber, See, Lt. vom 2. Inf. Regt, Ehrensberger, Sec. Lt. sämmtlich im 6. Inf. Regt, Küst er, See. Lt. im 8. Inf. Regt., kommandirt zur Kriegsakademie, Frhr. v. Pe0chm ann, Sec. Lt. vom 2. Inf. Regt, Kellermann, Sec. Lt, Aufsichts offiz am Kadettencorps, dieser unter Stellung à la snite des Regts., hetbe in ll d Voit, Sec,. Lt, im 15. Inf. Regt. kommandirt zur Kriegsschule, Landmann, Sec. Lt. im 16. Inf. Regt., Frhr. v. Gravenreuth, Ste. Lt. im 1. Jäger⸗Bat., v. Brůckner, See. Lt. vom 2. Inf. Regt. im 2. Jäger⸗Bat. v. Delhafen, Sec. Lt. im 1. Chev. Regt. Frhr. v. Brück, Sec. Lt. im 3. Chev. Regt, Graf Fugger v Kirchberg und Wei— ßenhorn, Sec. Lt. vom 1. Ulan. Regt. im 4. Chev. Regt. Frhr. v. Reitzenst gin, Clauß, Sec. Lts. im 6. Chev, Regt. Käß, Sec. Lt. im 1. Fuß Art. Regt, kommandirt zur Kriegsakademie, Ott, Ser. Lt. im 1. Fuß Art. Negt, Klarmann, Sec, Lt. im 2. Pion. Bat, kommandirt zur Kriegsakademie, Nareiß, Sec. Lt. im 2. Pion. Bat., Frühwein, Sec. Lt, sämmtlich im Ingen. Corps, Frhr. v. Gu mppenberg, Sec. Lt z. D. und Aufsichtsoffz. am Kadettenhause, zu Premier Lieutenants, Mayer, Feurw. Lieutenant vom Hauptlabora torium, zum Feurw. Pr. Lt., befördert. Sartori, Hauptmann z. D., Landw. Referent bei der 5. Inf. Brigade, als Major charakterisirt. Schmidt, charakteris. Haupt— mann z. D., bisher Adjutant beim Landw. Bez. Würzburg, als Comp. Chef im 4. Inf. Regt, unter Beförderung zum Hauptmann, reaktivirt. Lindhamer, Hauptmann, bisher Comp. Chef, unter Kommandirung zum Generalstabe, im 7. Inf. Regt,, Schmitt, Hauptmann und Platzmajor der Kommandantur Augsburg, im 10. Inf. Regt. à la suite gestellt.

In der Gensd'armerie. 30. Sec. Lt. befördert.

Im Beuxrlaubtenstande. 30. November. Nachbenaunte Sec. Lts. Fes Beurlaubtenstandes: Sommer, Zelzer, im 3. Inf. Regt., Steiner, im 4. Inf. Regt, Wertheimer, im 6. Inf. Regt, Metzler, im 8. Inf. Regt, Münich, im 9. Inf. Regt. v. Apthalb, Frhr. v. Schü ckiy, Edinger, im 12. Inf. Regt. Förderreuther, Schaidl, Augustin, im 15. Inf. Regt. Frhr. v. Aretin, im 3. Chev. Regt., Graf v. Wiser, im 5. Ches. Regt, Feustel, im 6. EChev. Regt, Medicus, Stimpfle, Schwein steiger, Bauer, Käppel, Hochgraßl, Geben dorfer, Greif, Mackert, Böshenß, Reitzenste in, im Ing. Corps, zu Pr. Lts. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 30. No⸗ vember. v. Lüneschloß, Oberst und Commandeur des 11. Inf. Regts., der Abschied mit Pens., unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, bewilligt. Frhr. v. Stengel, Rinecker, Pr. Lts. g. De, zu Hauptleuten befördert. Schanzenbach, Haid, Haupt⸗ leute à la suite f. E., unter Einreihung unter die Offiz. a. D., mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Ingen. Corps, Dick, Frhr. Haller v. Hallerstein, Rosenmerkel, Künnell, Zimmer, Hauptleute a. D., Frhr. v. Schrottenberg, v. Nagel, Rittm. a. D., sämmtlich als Majors, v. Hopffgarten, Pr. Lt, à la suite f. C., unter Einreihung unter die Sffiztere 4. D. mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 9. Inf. Regts., Frhr. v. Stein, Stöber, Grießmayer, Pr. Lts. a. D. als Hauptleute (Rittm.), Frhr. v. Bethmann, See. Lt. à la suite f. E., unter Einreihung unter die Offize. 4. D., mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 4. Chev. Regts.I, Sperl, Frhr. v. Donnersperg, Fuchs, Müller, Ste. Lts. a. D., als Pr. Lts., charakterisirt.

Im, Sanitätscorps., 3. Deiember. Dr. Weinreich, Res. Assist. Arzt 2. Kl. in die Aktivität zum 8. Juf. Regt. versetzt.

November. Greim, bei der Gensd'. Comp. von Niederbayern, jum Pr. Lt.

Aichtamtliches.

Deutsches Reirh.

Preußen. Berlin, 10. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag militärische Meldungen ,. und hörten den Vortrag des Chefs des Civil⸗Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte heute die Wohlthätigkeits-Verkäufe zu Gunsten des Friedrich⸗Stifts, des Elisabeth⸗Krankenhauses und des Preußi— schen Frauen⸗ und Jungfrauen⸗-Vereins.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz stattete im Laufe des gestrigen Vormittags der Gemahlin des österreichisch-ungarischen Botschafters einen Besuch ab und begab Sich demnächst zum Besuch der Weihnachts messe nach dem Architektenhause.

Nachmittags um 4 Uhr empfing, Se. Kaiserliche Hoheit den Landgrafen Alexis von Hessen-Philippsthal-Barchfeld und demnächst den Wirklichen Geheimen Rath, Direktor im Aus— wärtigen Amt von Philipsborn.

Um 5 Uhr solgte Se. Kaiserliche Hoheit der Einladung der Majestäten zum Diner.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzun des Hauses der Abgeordneten befindet sich ö . Ersten Beilage.

In der heutigen (22) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs-Minister von Kameke, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz— Minister Bitter, der Minister der geistlichen c. Angelegenheiten

1; Art. Offiz. vom Platz der Festung Ingolstadt, ju Oberst-Lieuts,, Böck, Hauptm. à la suite des 3. Feld⸗Art. Regts., Referent im

von Puttkamer und mehrere Konimissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß von dem Vize⸗Präsidenten des Staatzz⸗

Ministeriums die Uebersicht der von der Staatsregierung auf Anträge und Resolutionen des Hauses der Abgeordneten aug der III. Session der 13. Legislaturperiode gefaßten Ent— schließungen und vom Abg. Grafen Wintzingerode eine Inter⸗ pellation, betreffend den Erlaß der Wegeordnung einge gangen sei.

Darauf setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Erwerb mehrerer Pri⸗ vatbahnen für den Staat, fort. Die §§. 2 und z wurden ohne Debatte unverändert angenommen. 5. 4 lautet in der Fassung der Kommission:

Der Minister der äffentlichen Arbeiten und der Finanz. Minister werden ermächtigt, demnächst die Auflösung der Berlin— Stettiner, Magdeburg ⸗Halberstädter, Hannover. Altenbekener und Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaften nach Maßgabe der im §.1 beseichneten Verträge herbeizuführen und bei der Auflösung inner— halb der im 5. 2 bezeichneten Summen den Kaufpreis für den Erwerb der Bahnen zu zahlen. Der Finanz-Minister wird ferner ermächtigt, die bisher begebenen Anleihen dieser Gesell. schaften zum Betrage von 737 114 700 „, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung beziehungsweise zum Um— tausche gegen Staatsschuldverschreibungen zu kündigen, auch die hierzu erforderlichen Geldbeträge durch Veräußerung eines ent— sprechenden Betrages von Staatsschuldverschreibungen aufzubringen. Der Abg. von Ludwig beantragte, in diesem Paragraphen

die Worte: „Hannover⸗Altenbekener“ zu streichen. Auf eine Anregung des Referenten Abg. Dr. Hammacher gab der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Breseld die Erklärung ab, daß in der Summe von 737 114 700 6 der Gesammtbetrag der von den Gesellschaften begebenen Anleihen inbegriffen sei. Der Abg. Richter erhob gegen diesen finanzpolitischen Theil der Vorlage vieifache Bedenken, zumal, da die hier geplante unnöthige Veränderung der Prioritätenschuld durchaus keine Konseguenz des ganzen Verstaatlichungsgedankens sei. Jedenfalls könue man damit erst vorgehen, nachdem die ganze Operation der Konvertirung der Altien vollendet sei; es bedürfe also für jetzt der Vollmacht des 8. 4 nicht, und für später wolle er sie ohne Weiteres der Regierung nicht geben. Da— gegen trat der Abg. von. Wedell-⸗Malchow für diese Be— stimmung ein, da sie allein es verhindern könne, daß die Börse von den projektirten Finanzoperationen der Regierung vorzeitig Kenntniß erlange und dieselben durch— kreuze. Dieses werde aber geschehen, wenn die Re— gierung, stets bevor sie vorgehe, eine Diskussion darüber im Landtage veranlassen müsse. Gerade in der Konvertirung der Prioritäten liege für den Staat das beste Geschäft, und hierfür müsse der Finanz⸗-Minister stets im geeigneten Moment die nöthigen Mittel bereit haben. Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Rötger machte darauf aufmerksam, daß nach einem Präjudiz des Reichs⸗-Ober-Handelsgerichts den Besitzern der Prioritäten im Falle der Liquidation ein Kün— digungsrecht nicht zustehe. Im Falle der Konvertirung kämen auch nur die hochprozentigen Prioritäten im Betrage von 467 Millionen Mark in Betracht. Die Konvertirung könne nur bei günstigen Coursverhältnissen stattfinden, aber gerade des— halb müsse die Staatsregierung eine mit so großer Verant— wortlichkeit verbundene weitgehende Vollmacht verlangen, da— mit sie den geeigneten Moment wahrnehmen könne.

Der Abg. Hr. Reichensperger (Olpe) führte aus, daß zwar den Besitzern der Prioritäten ein Kündigungsrecht nicht zu— stehe, daß es aber zweifelhaft sei, ob nicht die Regierung ein solches habe, was zu bedenklichen Konsequenzen Ver— anlassung geben könnte. Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, daß jeder, der den Uebergang auch des Eigenthums dieser Bahnen auf den Staat wolle, auch für diesen finanzpolitischen Theil stimmen müsse. Der Finanz— Minister Bitter erkannte an, daß mit diesem Paragraphen die Regierung ein großes, allerdings durch 8. 5 limitirtes Ver— trauensvotum fordere, aber dasselbe sei nothwendig im Inter— esse des Landes, und die Regierung sei sich ihrer Verantwor— tung wohl bewußt. Der Abg. von Ludwig motivirte seinen Antrag, die Hannover-A ltenbekener Bahn in diesem Para— graphen zu streichen, damit, daß er die Hand der Staatsregierung von unsauberen Dingen fern halten wolle. Der Abg. Dr. Röckerath führte aus, er werde deshalb gegen den 5. 4 stimmen, weil er die Be— sitzer /- und 5prozentiger Prioritäten nicht in die Zwangs— lage bringen wolle, dieselben zu ihrem Schaden in 4prozen—⸗ tige Konsols zu konvertiren. Der Abg. Grumbrecht bestritt die Behauptung des Abg. von Ludwig, daß bei der Hannover— Altenbekener Bahn unsaubere Dinge vorgekommen seien. Er beantragte eine getheilte Abstimmung über die zwei Theile dieses Paragraphen.

Der Staats -Minister Maybach wies darauf hin, daß auch die Privatbahnen bereits angefangen hätten, von ihrem Kündigungsrechte gegen hochverzinsliche Priori⸗ täten Gebrauch zu, machen. Wenn dies auch der Staat thue, so liege darin nichts Illoyales. In dieser Aus— führung stimmte der Abg. Richter dem Minister bei. Das Staatsbahnsystem bestehe auch faktisch, selbst wenn man Prio— ritäten bestehen lasse, wie dies die Niederschlesisch⸗Märkische und die Taunusbahn bewiesen. Der Abg. Dr. Windt— horst erklärte, daß er für den ersten Theil dieses Pa— ragraphen stimmen werde, dagegen gegen den zweiten, weil dessen Sinn noch nicht vollständig klar gestellt sei. Die Regierung könne durch eine zu rasche Kündigung der Prioritäten eine zweite Aera der Milliarden herbeiführen, und dazu wolle er seine Hand nicht bieten. Nach dem Schluß— worte des Referenten wurde der Antrag von Ludwig abge— lehnt, dagegen der erste Absatz des 8. 4 in der Fassung der Kommission angenommen. Ueber den zweiten Absatz fand auf Antrag des Abg. Dr. Langerhans eine namentliche Abstimmung statt. In derselben wurde auch dieser Absatz mit 227 gegen 167 Stimmen angenommen. (Schluß des Blattes.)

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Schütte in Bonn, Dr. Merling in Thalfang, Dr. Zscheilt in Hermeskiel, Dr. Kleineidam in Wansen, Dr. Sinde mann in Lewin, Dr. Hauschild in Albendorf, Dr. Luther und Dr. Crevet in Frankfurt a. M., Goder in Ransbach, Dr. Haver— kamp und Dr. Frintrap in Wesel, Dr. Becker in Langenfeld.

Bayern. München, 7. Dezember. (Allg. Ztg.) Eine Allerhöchste Verordnung, vom 30. November, enthält im Hinblick auf die Verordnung vom 2. April d. J., die Bestim—⸗ mung der Gerichtssitze und, die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, Bestimmungen in Ansehung der Notariats—⸗ kammern in den Landestheilen rechts des Rheins.

Aus dem nun vorliegenden, vom Abgeordneten von Schlör erstatteten Ausschußbericht über Einnahmen und Ausgaben von Fisenbahngefällen in der XV. Finanz—

periode 1880 und 18581 ergiebt sich, daß nach Antrag des Jahr auf 83 01 623 „S6 veranschlagt, auf 83 157 623 (66

Ausschusses die Betriebseinnahmen, im Budgetentwurf pro

erhöht, dagegen die Ausgaben von 52 229413 οV auf 5J 666 547 abgemindert werden sollen, so daß sich ein NUeberschuß von 31 551 076 „6 ergeben würde, während der— selbe im Budgetentwurf nur auf 30 782 210 6 veranschlagt ist.

Der Finanzausschuß der Abgeordneten kammer berieth gestern den Etat der Staatsschuld, der mit einem Gesammtbedarf von 46 692 817 „6 in das Budget eingestellt ist. In Folge Minderbedarfs hauptsächlich für Verzinsung konnte jedoch der Ausschuß diese Summe um etwa 900 000 46 vermindern.

9. Dezember. (W. T. B.) Der Reichsrath hat in seiner Rückäußerung auf die von der Abgeordnetenkammer hinsichtlich des Eisenbahngesetzes gefaßten Beschlüsse den Bau der Linie Pocking⸗Passau nach dem Antrage des Aus— schusses einstimmig fallen lassen, dagegen den Bau der Linien Gmünden-Hammelburg und Neumarkt-Landshut angenommen. Der Bau der Linie Neustadt⸗-Bischofsheim und Cham⸗Gotteszell wurde abgelehnt und sodann das ganze Gesetz angenommen. Die Linie Lauterecken-Kaisershautern wurde nach dem Antrage des Ausschusses mit einer Garantie von 4 Proz. bewilligt und hierauf das ganze Gesetz über die pfälzischen Bahnen gleichfalls angenommen.

Württemberg. u kg,, RDeenmnher, . Majestät der König ist gestern Abend von Bebenhausen wieder hier eingetroffen.

Sachsen⸗ Coburg ⸗Gorya. Coburg, 7. Dezember. (Dr. J) In dem gestrigen Regierungshlatt sind zwei Mi⸗ nisterialverordnungen zur Publikation gelangt, von denen die eine eine Abänderung der die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage betreffenden Verordnung vom 30. September d. J. enthält, während die andere sich auf den Geschäftsbetrieb der Kommissionäre, der Auswanderungs⸗ agenten, der Pfandleiher und Trödler bezieht. Letztere ist ein Nachtrag zu einer bereits im Jahre 1866 in obigem Be— treff erlassenen Ministerialverordnung.

Sch warzburg⸗GSondershausen. Sondershausen, 8. Dezember. (Leipz. Ztg.) Der Landtag ist heute eröffnet worden. Derselbe hat bis Neujahr das Budget der nächsten Finanzperiode zu erledigen. Im neuen Jahre muß die Neu— wahl stattfinden.

Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 8. Dezember. Die heute zum ersten Mal erschienene „Elsaß⸗-Lothringische Zeitung“ meldet, daß die Eröffnung des Landesaus⸗ schusses mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Abgeordneten bis zum 16. d. verschoben ist.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. Dezember. Wie in Abgeordnetenkreisen verlautet, so läßt sich das „Prg. Abbltt.“ von hier melden, wird die Vertagung des Reichsrathes erst in der Weihnachtswoche erfolgen, da abgesehen vom Wehr⸗ gesetze und der Indemnitätsvorlage noch eine Reihe zoll— politischer Vorlagen zu erledigen ist, die unter allen Umstän⸗ den vor Neujahr durchberathen werden müssen, weil sie mit 1. Januar 1886 in Kraft treten sollen.

(W. T. B.) Die „Polit. Corr.“ meldet aus Konstantinopel, daß heute wieder eine Sitzung der griechisch⸗ türkischen Kommißssion stattfinden ol, n welcher e th⸗rkischen del girten ein neues Memorandum vorzulegen beabsichtigten, das die griechische Regierung auffordert, die südlichen Höhen der Thäler des Kalamas und Peneus als die einzig richtige von dem Berliner Kongreß angedeutete Grenzlinie in Betracht zu ziehen. Die montenegrinische Regierung soll be— schlossen haben, gegen die Albanesen nicht offensiv vorzu—

ehen.

ö Pest, 8. Dezember. Die Mitglieder der ungari— schen Delegation hielten am Sonnabend eine Konferenz ab. In derselben wurde beschlossen, Kardinal Haynald zum Präsidenten und J. Pronay zum Vize⸗ Präsidenten zu wählen. Graf Andra ssy, welcher gleich— falls erschienen war, hat auf die Anfrage: in welchen Ausschuß er gewählt zu werden wünsche, wie „Hon“ mittheilt, geantwortet: „vielleicht in jenen für äußere Angelegenheiten.“ Der Graf wird demselben Blatt zufolge sowohl jetzt, da wie auch dieses Blatt meldet in den Delegationen nur die Indemnitätsfrage erledigt werden soll, als anläßlich der meri⸗ torischen Verhandlungen, welche im Januar stattfinden wer⸗ den, an den Delegations-Berathungen theilnehmen. Die Krankheit des Finanz-Ministers Grafen Szapäry zieht sich, obgleich sie nicht mehr gefährlich ist, immerhin in die Länge; demzufolge wird wie „P. Naplo“ schreibt in den Delegations⸗-Verhandlungen Minister-⸗Präsident Tisza allein anwesend sein; ihm wird auch demnächst die Aufgabe zufallen, mit den Staatsgläubigern zu konferiren.

Der „Pester Lloyd“ meldet: Nach den im November durchgeführten Truppenverschiebungen hat im Bereiche des Generalkommandos von Serajewo seit Anfang De— zember eine dauernde Friedensdislokation Platz ge— griffen, welche voraussichtlich geraume Zeit keine Veränderung mehr erfahren wird. Danach stehen nunmehr in Bosnien, der Herzegowina und dem nördlichen Distrikte des Sandschaks Novibazar 4 Truppen⸗-Divisionen, deren sämmtliche Abthei⸗ lungen sich auf normalem Friedensstande befinden. Mit Einschluß des nicht streitbaren Standes beträgt die Gesammt⸗ zahl der Truppen im Bereiche des Generalkommandos etwa 10000 Mann.

9. Dezember. Das Unterhaus hat den Gesetz⸗ entwurf über Verlängerung des finanziellen Ausgleichs mit Kroatien und den Gesetzentwurf über Inartikulirung der mit Frankreich über das Armenrecht abgeschlossenen Verträge an⸗ genommen. Nach längerer Debatte wurde auch der Gesetz⸗ entwurf über Verlängerung des Handelsvertrages mit Deutschland genehmigt, nachdem der r fr Präsident diese Vorlage vom volkswirthschaftlichen und poli⸗ tischen Standpunkte aus der Opposition gegenüber gerecht⸗ fertigt hatte.

Nachrichten aus Arad zufolge war das Hochwasser heute früh gefallen, Mittags aber wieder in andauerndem und rapidem Steigen; der Eisstoß stand, die Witterung war lau und mild.

Schweiz. Bern, 6. Dezember. (Bund.) Der Stände— rath beendigte heute die Berathung des Budgets. Es be⸗

verwaltung 40 781 053 Fr. und die Einnahmen 40 599 0900 Fr. Stimmt der Nationalrath den Beschlüssen des Ständeraths bei, so wird das Budget mit einem Defizit von 182 053 Fr. abschließen. Der Staäͤnderath hat den Niederlassungsvertrag mit Spanien genehmigt.

9. Dezember. (Cöln. Ztg.) Der Nationalrath verwarf unter Namensaufruf nach viertägiger Berathung das Bundesgesetz, betreffend die civilrechtlichen Verhältnisse schwei⸗ zerischer Niedergelassenen und Ausenthalter, mit 85 gegen 21 Stimmen.

Frankreich. Paris, 9. Dezember. (W. T. B.) Im Senate interpellirte heute Larcy (von der Rech⸗ ten) den Minister des Innern über die gewaltsame Ausweisung der geistlichen Brüder von Alais aus ihren Lokalitäten und sprach sich gleichzeitig mißbilligend über die Haltung des Kabinets bezüglich der kongreganistischen Lehrer aus. Der Minister des Innern Lepare erwiderte: das Benehmen der Brüder von Alais sei fast ein aufrühre— risches gewesen; dieselben gerirten sich als Märtyrer und spielten eine Rolle, durch welche sich Frankreich jedoch nicht dupiren ließe. Der Minister billigte die Hal⸗ tung des Maires von Alais und des Präfekten von Gard. Chesnelong (von der Rechten) unterstützte Larey, warf dem Ministerium Intoleranz vor und verlangte Freiheit des Ge⸗ wissens für Alle. Der Unterrichts⸗Minister Ferry erwi⸗ derte: es existire bereits diese Freiheit für Alle. Als Beweis hierfür führte der Minister an, daß in Paris und an anderen Orten zahlreiche freie katholische Schulen vorhanden seien. Die Regierung habe das gesetzliche Maß nicht üÜberschritten und habe immer Uebereinstimmung mit den Wünschen der Muni— zipalitäten, welche die Repräsentanten der Majorität der Be— völkerung seien, gesucht. (Beifall. Der Zwischenfall war hiermit erledigt. Haussonville richtete die Anfrage an den Minister des Innern, weshalb er sich weigere, einer Vereinigung die staatliche Autorisation zu verleihen, welche dahin strebe, freie Schulen zu entwickeln und die Ge— wissensfreiheit zu sichern. Lepère erwiderte: er habe dies gethan, weil die Statuten dieser Vereinigung wenig klar seien und der Zweck der Vereinigung, welche weite Ver⸗ zweigungen habe, Mißtrauen einflöße. Feray (linkes Centrum) interpellirte die Regierung, ob sie den Nothstand in Betracht gezogen habe, welcher sich in Folge der strengen Kälte herausstellen dürfte. Der Minister Lepore erklärte, daß die Regierung am Donnerstag einen Gesetzentwurf ein⸗ bringen werde, in welchem zur Linderung der Noth ein Kredit von zwei Millionen Franes verlangt wird.

Ein französischer Transportdampfer, welcher sich auf dem Wege nach Indien befand, hat Befehl erhalten, nach Massowah zu gehen und dort zu bleiben, um im Falle eines Konflikts zwischen Abessinien und Egypten die französischen Unterthanen zu schützeen.

Spanien. Madrid, 9. Dezember. (W. T. B.) Nach⸗ dem auch der Kammerpräsident Ayala die Bildung des neuen Kabines abgelehnt, hat sich der König wiederum an Ca⸗ no vas del Caßillo gewendet und ist nunmehr das neu gebildete Ministerium, wie folgt, zusammengesetzt: Canovas Präsident, Torenoz Auswärtiges, Orovia Finanzen, Echevarria Krieg, Polo Marine, Bugalla Justiz, Romero Robledo Inneres, Lasala Arbeiten, Elduayen Kolonien.

Serbien. Belgrad, 9. Dezember. (W. T. B.) Die Skupschtina beschloß nach zweitägiger Debatte über die Patentsteuervorlage, die Patentsteuer fortbestehen zu lassen und eine Kommission zur Verhütung eventueller Mißbräuche einzusetzen. Der Minister der öffentlichen Bauten brachte einen Gesetzentwurf ein, betreffend das Exproprlations⸗ verfahren bei Eisenbahnbauten.

dvtumänien. Bu karest, 9. Dezember. (W. T. B.) Bei der Abstimmung in der Deputirtenkammer über den Gesetzentwurf, betreffend den Rückkauf der Eisenbahnen, welcher mit 75 gegen 1 Stimme angenommen wurde, enthielten sich 6 Deputirte der Abstimmung. Ein Amendement des De⸗ putirten Pherekicles, welches die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Bukarest beantragt, wurde angenommen, die übrigen Amendements wurden abgelehnt.

Amerika. Washington, 9. Dezember. (W. T. B.) In der Repräsentantenkammer hat das Mitglied Frost einen Antrag eingebracht, in welchem die Sympathie des Hauses mit den Bemühungen der Irländer, die Lage ihres Vaterlandes zu bessern und eine autonomische Stellung zu erlangen, ausgedrückt und der Wunsch ausgesprochen wird, daß diese Bemühungen von Erfolg begleitet sein möchten. Gilette brachte einen ähnlichen Antrag ein, in welchem zu— gleich der Präsident Hayes aufgefordert wird, der englischen Regierung gegenüber die Hoffnung auszusprechen, daß Ein⸗ richtungen getroffen werden möchten, durch welche die irlän⸗ dische ländliche Bevölkerung in den Besitz von Landgrund— stücken zur eigenen Bewirthschaftung gesetzt werden könne.

Südamerika. Valparaiso, 14. November. Allg. Corr.) Die amtliche Depesche, welche die Einnahme von Pisaguga Seitens der chilenischen Truppen meldet, konstatirt, daß die chilenische Flotte, bestehend aus den Schiffen „O'Higgins“, „Almirante Cochrane“, „Magallanes“ und „Co⸗ vadonga“, am 2. November Morgens 6 Uhr auf der Höhe der Stadt anlangte und unverzüglich eine Kanonade eröffnete, durch welche das Feuer der Geschütze vom südlichen Fort zum Schweigen gebracht wurde. Dann landeten die chilenischen Truppen, vertrieben nach fünsstündigem heißen Kampfe den Feind aus seinen festen Stellungen und besetzten das auf einem Plateau befindliche Lager der verbündeten Truppen. Mittlerweile war ein Corps von 3000 Chilenen bei Junin gelandet und hatte die Anhöhen daselbst besetzt. 9 Gefan—⸗ gene sind aus Pisagua hier angekommen. Die chilenischen Truppen führen gegenwärtig Operationen aus, die den Zweck haben, Iquique zu erobern. 4000 Chilenen stehen in Junin bereit, in südlicher Richtung zu marschiren, um womöglich der Garnison den Rückzug abzuschneiden, während eine 12000 Mann starke Truppenmacht, bei welcher sich der Kriegs⸗ Minister befindet, den Vormarsch auf Iquique von Loa aus begonnen hat. (Seitdem ist die Einn ahme von Iguique telegraphisch gemeldet worden.)

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Der Vertreter des 4. hannoverischen Wahlkreises, Landschafts⸗ Rath und Ober⸗Gerichtsdirektor a. D. von Müldler in Vresdorf

tragen nun die Gesammtausgaben für die ganze Bundes⸗

bei Lüneburg ist am 3. d. M. gestorben.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung. (Fortsetzung aus Nr. 289 d. Bl.)

§. 31. In Stadtkreisen, in denen der Bürgermeister allein den Gemeindevorstand bildet, werden die außer dem Vorsitzenden zu be⸗ stellenden Mitglieder von der Gemeindevertretung aus der Zabl der Gemeindebürger gewählt.

Die Wahl erfolgt auf sechs Jahre.

Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus und wird durch neue Wahlen ersetzt. Die Ausscheidenden bleiben jedoch in allen Fällen bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.

Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos be⸗ stimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.

Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mitglieder haben Ersatzwahlen stattzufinden. Die Ersatzmänner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeitraumes in Thätigkeit, für welchen die Ausgeschiedenen gewählt worden.

Im Uebrigen gelten in Betreff der Wählbarkeit, der Wahl, der Einführung und der Vereidigung der Mitglieder, sowie des Verlustes ihrer Stellen, unter einstweiliger Enthebung von den⸗ selben, die für unbesoldete Magistratsmitglieder bestehenden gesetz⸗ lichen Vorschriften. ( .

§. 32. Die gewählten Mitglieder des Kreis⸗ (Stadt-) Aus⸗ schusses können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (5. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten) im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden. Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschrlften des ge⸗ nannten Gesetzes mit folgenden Maßgaben.

Die Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungskommissars erfolgt durch den Regierungs⸗Präsidenten.

Die entscheidende Behörde erster Instanz ist das Bezirksver—⸗ waltungsgericht, die entscheidende Behörde zweiter Instanz das Ober⸗ Verwaltungsgericht.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird für die erste Instanz von dem Regierungs⸗Präsidenten, für die zweite Instanz von dem Minister des Innern ernannt.

§. 33. Bie dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung des Kreis“ (Stadt.) Ausschusses wird von dem Regierungs⸗Präsidenten, die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bezirksrathes von dem Ober⸗Präsidenten, die Aufsicht über die Geschäftsführung des Pro—⸗ vinzialrathes von dem Minister des Innern geführt.

Vorstellungen gegen die geschäftlichen Aufsichtsverfügungen des Regierungt⸗Präsidenten unterliegen der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksrathes, Vorstellungen gegen die Aufsichtsverfügungen de? w der endgültigen Beschlußfassung des Provinzial⸗ rathes.

Die Aufssichtsbehörden sind zur Vornahme allgemeiner Geschäfts—⸗ revisionen befugt. .

§. 34. Die Veschlußbehörden haben sich gegenseitig Rechtshülfe zu lessten. Sie haben den geschäftlichen Aufträgen und Anweisungen der ibnen im Instanzenzuge vorgesetzten Behörden Folge zu leisten,

§. 35. Die Vorsitzenden der Beschlußbehörden sind befugt und verpflichtet, endgültige Beschlüsse derselben, welche deren Befugnifse überschreiten oder die Gesetze verletzen, mit aufschiebender Wirkung anzufechten. Die Anfechtung erfolgt mittelst Klage im Verwaltungs⸗ streitverfahren. Zuständig ist, wenn die Klage gegen den Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschuß gerichtet ist, das Bezirks⸗Verwaltungsgericht, in den übrigen Fällen das Ober⸗Verwaltungsgericht.

Die Beschlußbehörden sind befugt, zur Wahrnehmung ihrer Rechte in dem Verwaltungestreitverfahren einen besonderen Vertreter

zu wählen. Dritter Abschnitt. Behörden für den Stadtkreis Berlin.

§. 36. Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg ist zu⸗ gleich Ober⸗Präsident von Berlin.

Ingleichen fungiren das Provinzial n Schulkollegium, das Medizi⸗ nalkollegium, die Generalkommission und die Direktion der Renten⸗ bank für die Propinz Brandenburg auch für den Stadtkreis Berlin.

§. 37. An Stelle des Regierungs⸗Präsidenten führt der Ober⸗ Präsident die Aufsicht des Staatz über die Verwaltung der Gemeinde⸗ angelegenheiten der Stadt Berlin.

Im Uebrigen, und soweit nicht sonst die Gesetze Anderes be⸗ stimmen, tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle des Regie⸗ rungs⸗Präsidenten der Polizei⸗Präsident von Berlin. ⸗‚

§. 38. An die Stelle des Provinzialraths tritt in den Fällen, in welchen derselbe in erster Instanz beschließt, der Ober⸗-Präsident, in den Übrigen Fällen der zuständige Minister. -

An die Stelle des Bezirksraths tritt, soweit nicht die Gesetze einzelne Zuständtgkeiten deffelben für Berlin anderen Behörden über⸗ tragen, der Ober⸗Präsident. .

§. 39. In ÄUngelegenheiten der kirchlichen Verwaltung tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle der Regierungktabtheilung für Kirchen- und Schulwesen der Polizei⸗Präsident.

Bezüglich der Verwaltung dis landesherrlichen Patronats und des Schulwesens verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen.

§. 40. Die Geschäfte der direkten Steuerwaltung werden an Stelle der Regierungsabtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten für den Stadtkreis Berlin von der „Direktion für die Ver waltung der direklen Steuern“ wahrgenommen. .

Diese Behörde wird in Betreff der Zuständigkeit in Disziplingr⸗ sachen den im 8. 24 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, be⸗ treffend die Dienstvergehen der nichtrichferlichen Beamten ꝛc. bezeich⸗ neten Provinzialbehörden gleichgestellt.

§. 41. Die Mitglieder der nach 5. 24 des Gesetzes vom

M 25 . , . (Gesetzlamml. für 1873, S. 213) gebildeten Bezirks- 290. (6 i kommission für die klassifinirte Einkommensteuer werden von dem Magistrate und der Stadverordnetenversammlung in gemeinschaft⸗ sicher Sitzung unter dem Torsitze des Bürgermeisters gewählt.

. 42. Für diejenigen Kategorien der in Berlin angestellten Beamten, bezüglich deren nicht die Zuständigteit einer anderen Be— börde in Viésiplinarsachen begründet ist, brbält es bei den Bestim⸗ mungen des 5. 25 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 mit der Maß— gabe fein Bewenden, daß die Einleitung des Disziplinarverfahrens, fowie die Ernennung des Untersuchungskommifsars und des Vertreters des Staatzanwaltes für die erste Instanz dem Ober ⸗Präsidenten

von Berlin zusteht. ; Dritter Titel.

Verfahren. I. Abschnitt. Verfahren der Beschlußbehörden.

§. 43. Für das Verfahren des Provinzialrathes und des Be⸗ zirksrathes, fowie des Kreig. (Stadt-) Ausschussesz in allen Ange legenheiten der allgemeinen Landesverwaltung, welche nicht im Ver⸗ waltungz ⸗Streitverfahren zu erledigen sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: . . ;

44. Der Vorsitzende beruft das Kollegium, leitet und beauf- sichtigt den Geschäftsgang und sorgt für die prompte Erledigung der Geschäfte. Er bereitet die Beschluͤsse der Behörde vor, und trägt für deren Ausführung Sorge. Er vertritt die Behörde nach Außen, ver= handelt Namenz derselben mit anderen Behörden und mit Privat · personen, führt den Schristwechsel und zeichnet alle Schriftstücke Namens der Behörde. .

Alle für Letztere bestimmten Schriftsätze sind an den Vorsitzen⸗ den einzureichen. .

5§. 45. Der Vorsitzende des Kreis⸗ (Stadt) Ausschusses ist be⸗ fugt, in Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, oder in welchen das Sach. und Rechtsverhältniß klar liegt und die Zustimmung des Kollegiums nicht im 266 ausdrücklich als erforderlich bezeichnet ist, Ramens der Behörde Verfügungen zu erlassen und Bescheide zu

ertheilen.