Beiträgen eine Beschreibung des kofibaren Dockenhauses (Puppen ] die gleich an den Wänden Fes Bahnhofes angebracht werden sollen, haufegz in der Kunstkammer Herzog Albrechts J. von Bayern, von in Aussschk genommen. Die Lichtstärke der beiden Lampen kamen etwä der von 266 Gasflammen gleich, und würden zur Erhellung der K . ganzen Halle 6 Lampen genügen. Photometrische Mezungen, die an.
Auf Veranlassung der Königlichen Direltion der Stadtbahn fanden gestellt wurden, um einen Vergleich mit der elektrischen Beleuchtung des am Mittwoch Abend in der Halle des Niederschlesisch-Märkischen Oftbahnhotes zu ziehen, gaben ein in Anbetracht der improvisirten. Bahnhofs Beleuchtungsversuche mit den von Wilh. Horn schlecht funktionirenden Einrichtung sehr befriedigendes Resultat. (Kom mandantenstraße 455 konstruirten elektrischen Lampen statt. Zu denselben hatten sich Reg erungs⸗Rath Dirxen, Bauinspektor Peuffel, und Baumeister Barkhausen von der Stadtbahn, sowle die Inischeidung darüber, ob überhaupt der neue Stadtba Baumeifster Sillich, Faulhaber und Küster von der Anhaltischen Bahn beleuchtet werden soll, ist noch nicht getroffen, dage in entsprechender daß der Anhaltische Bahnhof elektrisches Licht anwenden wird. die dutch einen Für welche Konstruktion man sich zu entscheiden gedenkt,
Br. Stockbauer, und einen Aufsatz Über heraldische Kronen.
eingefunden. Im östlichen Theil der Halle waren Entfernung 2 der neuen Lampen aufgestellt,
Zum Benrieb sind pro Flamme 2 Pferdekräfte
seider nicht sehr präzis funktionirenden Motor in Thätig⸗ sedoch erst durch Versuche festgestellt werden.
feit gesetzs wurden. Der elektrische Strom, der gleich⸗ zeitig zur Regulirung der beiden gegeneinander gerichteten Kohlen stäbe dient, wird in einer zwölfseitigen Lampe entzündet, die, nach Ho chwassergefahr nimmt zu. In Argd war der Wasser stand oben offen, ihr Licht gegen einen Reflektor wirft, der 16 Fuß im ] gestern Mittag 3,2 m über Null. Das Eis steht. Vurchmesser zeigt und zur Verstärkung der Leuchtkraft wesentlich bei⸗
Der Preis der 4—=5 Stunden brennenden Kohlenstäbe beträgt 65 8. erforderlich. Eine hnhof elektrisch gen steht fest,
Aus Buda ⸗Pest J meldet der Telegraph: Die
t In Folge des ͤ sse d. erst aft rabiden Steigens der Marbs und der drohenden Eisstauungen trägt. Bei der definitiven Einrichtung sind auch seitliche Reflektoren, wird eine Ueberschwemmung befürchtet. An den Dämmen wird
8 w 641 überall mit größter Anstrengung trotz der herrsch SSI & . 1 Ka und selbst Abends bei Fackelschein gearbeitet. 80. 2 . wurde um 4 Ühr die Abnahme des Wassers bei 3 n. A Hsignali—⸗ sirt. Cin später eingetroffenes Telegramm meldet j. 64 maliges Steigen des Waßsers, wodurch dasselbe in 9! gelegene Theike der Stadt eingedrungen ist. Aus 965 M n bürgen ird? weiter berichtet! Fin durch 15 C & andauernder Regen und Plötzlicher Temperaturwechsel reel an w dern gan. zen Kokelt hake eine Ueberschwemmung 8 Fracht, unter welcher namentlich die Gebiete von Schäßburg, Mediasch und Elisabeth stadt zu leiden haben. Aus Kis-Jenö wird ge⸗ meldet, daß am rechten Üfer der weißen Körös 1, am linken Ufer derselben 2 Dammhbrüche vorkamen. Ferner erfolgten am schwarzen Körös 18 Dammbrüche. Die Ortschaften bei Zerend, Nagy⸗Zerend und Fekete⸗Gyarmat sollen zum Theil überschwemmt sein. Die Dammbrüche können nicht zugestopft werden, weil das schwach zu⸗ gefrorene und sich ropid ausbreitende Wasser den Verkehr verhindert. Boros ⸗Jenö und Boöͤros⸗Sebes im Arader Komitat befinden sich gleichfalls unter Wasser. Die Körösthalbahn mußte wegen immenser Dammbrüche den Verkehr einstellen.
Rrenßischen tants Anzeigers: Berlin, 8. I. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
R
* 8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ n. Kgl. Preuß.
Gtaata⸗ Anzeiger, das Central ⸗Handelsregister und das
Postblatt nimmt ant die Königliche Expedition des Aeutschen Reichns-⸗Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.
2. Sa bhastationen, Aufgehbte, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Ver pachtangen, Snbmissionen eté.
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F R. 8. w. von öflentlichen Papieren.
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Deffentlicher Anzeiger.
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Inserate nehmen an: die Annoneen⸗Expeditionen det „Invalldendank/, Rndolk Mosse, Haasenstern & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bnreans.
beilage. * K
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
13262
Ladung. Nachstehend Fezeichnete Personen: 1) der Tagelöhner (Musketier) Ferdinand Polackh, geboren den 6. Februar 1848 zu Fehlen, Kreis Bomst, zuletzt in Mariendorf, 2) der Hautboist Hugo Friedrich Franz Roggenbach, geboren den 26. Juni 1848 zu Schöneberg, Kreis Teltow zuletzt in Tempelhof, 3) der Arbeiter (Unteroffizier) Thomas Flak. geboren den 26. Dezember 1847 zu Stoeyn, Kreis Buk, zuletzt in Wilmersdorf, . der Stell⸗ macher (ErsatzReservist J. Kl. August Friedrich Carl Brandt, geboren den 5. Juli 1850 zu Lehr⸗ bach, Provinz Hannover, zuletzt in Teltow, 5) der Arbeiter (Ersatz⸗Reservist J. Kl.) Stanislaus Stepaniak, geboren den 15. Mai 1851 zu Strzeleze, Kreis Kröhben, zuletzt in Lankwitz, 6) der Maler (Ersatz⸗Reservist 1. Kl) Carl Paul Daniel Otto, geboren den 15. August 1846 zu Schöneberg, Kreis Teltow, jetzt angeblich in St. Antony in Texas, werden beschulbigt, und zwar die Angeklagten zu 1 bis 3 als beurlaubte Reservisten resp. Wehr⸗ männer der Landwehr ohne Erlaubniß der Militär behörde, die Angeklagten ad 4—- 6 als Ersatzreseroisten J. Kl, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbebörde Anzeige gemacht zu baben, aus— gewandert zu sein, — Uebertretung wider 8 360 ad 3 des Str. G. B. — Dieselben werden auf An⸗ ordnung des Königl. Amtsgerichts II. hierselbst auf den 2. Februar 1880, Mittags 12 Uhr, vor das Königl. Schöffengericht II. hierselbst, Haus— voigteiplatz Nr. 14. zur Hauptverhandlung ge— laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptrerhandlung geschritten und werden die vorstehend benannten Angeklagten auf Grund der nach 5. 47? der Straf⸗Prozeß⸗Ord⸗ nung von der Königl. Regierung zu Potsdam und des Landwehrbezirke kommandotzß zu Teltow aus— gestellten Erklärungen verurtheilt werder. Berlin, den 23. November 18579. Pieper, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
13291
5 Ladung. Der Handelsmann Herr⸗ mann Sameidersohn, geboren den 14. Oktober 1852 zu Warschau, früher in Berlin, Zionskirch⸗ platz Nr. 13 bei Rosen jweig wohnhaft, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt ist und welchem zur Last ge⸗ legt wird, am 29. Januar 1879 zu Weißensee um— herziehend leinene Waaren feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerhebetriebe er— forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Ueber⸗ tretung gegen §§. 1 und 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 (Gesetz Sammlung Seite 2475, — wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hier— selbst auf den 2. Februar 1889, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht des Amtsgerichts II. hierselbst, Hausvoigteiplatz 14, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldig⸗ tem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge⸗ schritten werden. Berlin, den 3, Dezember 189. Pieper, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts— gerichts II.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnngen u. dergl.
liszss! Oeffentliche Iuste zung.
Der Privatmann Herrmann in Erfurt, Wei—⸗ tergasse 121, klagt gegen den Schachtmeister Becker daselbst wegen rückständiger Miethe und anderer Nebenforderungen mit dem Antrage auf Veruriheilung des Beklagten zur Zahlung von 59 4 80 3 und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Umtsgericht zu Erfurt auf den 9. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 58.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
3schurnitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
lian) Oeffentliches Aufgebot
der Nachlaßgläubiger.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers werden die Gläubiger des am 21. Januar 1879 in Storchnest verstorbenen Handelsmanns Josef Menke aus Silbach hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen, soweit solche nicht schon zu den Nachlaßakten ange⸗ zeigt sind, spätest enz bis zu dem an hiesiger Ge⸗ richtestelle auf den 20. Fehrnar 1889, Morgens 10 Uhr, anberaumten Termin anzumelden Gegen die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer, welche ihre Ansprüche nicht anmelden, tritt der Rechts⸗ nachtheil ein, daß sie ihre Ansprüche nur noch inso⸗
. geltend machen können, als der Nachlaß mit
Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers auf— gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Medebach, den 13. November 1879. Königliches Amtsgericht.
liszss Oeffentliche Zustellung.
Der Qulrin Wansart, Handelsmann, zu Bitburg wohnhaft, klagt gegen den Nieolaus
Eisenbahnarbeiter zu Bausendorf, dermalen ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, aus einem Schuldscheine vom 15. November 1873 wegen ge⸗ sseferten Branntweins mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1715 46 (13299)
lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts gericht zu Wittlich auf
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wittlich, den 24. November 1879. Lehmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
i268] Oeffentliche Zustellung.
Der Georg Tillmann zu Halberbracht, vertreten zu dem urch Rechtsanwalt Bönner zu Attendorn, klagt
erklären.
Zahlung von 1600 „M nebst Ho Zinsen seit dem W. Mat 1878, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die erste . des Königlichen Landgerichts zu Arns⸗ 1132741 erg
auf den 17. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr,
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen,
diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Arnsberg, den 2. Dezember 1879. Canstein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
liziss Oeffentliche Zustellung.
treten durch den Rechtsanwalt Schneider zu Arns— berg, klagt, gegen den Commis Franz Joseph Richter, früher zu Emmerich, jetzt seinem Aufent⸗ halte nach unbekannt, wegen Forderung mit dem AUntrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 920 6 40 „ nebst 5 olg Zinsen seit [13276] dem Tage der Klagebehändigung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts
Landgerichts zu Arnsberg auf den 17. Februar 1880, Vormittags 96 Uhr,
richte zugelassenen Aawalt zu hestellin.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Arnsberg, den 2. Dezember 1879. Canstein, Gerichtsschrelber des Königlichen Landgerichts.
18284 Oessentliche Zustellung.
Die Handelsfran Jacob, Christiane geb. Welzel zu Ober Langenbielau, vertreten durch den Justiz Rath Haack in Reichenbach i. Schl., klagt gegen den Handelsmann Augujst Jacob, früher zu Ober ⸗Langenbielau, zetzt in Amerika, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Trennung des (13286 zwischen den Parteien bestehenden Bandes der Ehe, Verurtheilung des Bekagien als allein schuldigen
auf den 14. Februar 1880, Vormittags 19 Uhr,
richte zugelassenen Anwalt zu hestellen. Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
13255 Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth Jakob Fink in Lahr, Baden, schöpft wird. vertreten durch Rechtsanwalt Schönhardt in Stutt⸗
gart, klagt gegen den Johannes Wahl, Stein hauer, von Donzdorf, d. Z. mit unbekanntem Auf-
nnn, ö 9 23 J z * u — w d öffe at ! 9 i ; sz estan Renrath, früher Gastwirth in Niederkail, nachher , . . wird Nelallbestaud
ayr, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichte Geislingen, Württemberg.
55 3 nebst 50 Zinfen vom 21. November 1879 . . und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— Aufgebot eines Verschollenen. Der Konditor Eduard Huffnagel zu Zielenzig hat Das Grundkapital
als Vormund beantragt, seinen Mündel, den am Der Reservefondddzds den 31. Januar 1889, Vormittags 11 Uhr. 26. August 1850 zu Steimke geborenen, abwesenden Der Betrag der umlaufenden Noten Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Magnus Franz Alerander Georg von Nein Hie sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ dorff, welcher seinen letzten Wohnsitz zu Zielenzig . gehabt, Anfangs 1869 eine Seereise unternommen Die an eine Kündi ungsfrist gebun⸗ hat, seit feiner im Mai 1869 in New --Nork er: folgten Ankunft verschollen und, angeblich am 2. Juli Die sonstigen Passinna 1865 auf einer Seereise ertrunken ist, für todt zu Jerbindlichkeiten gus weiter begebenen, im Inlande
Der ꝛc. von Neindorff wird aufgefordert, sich bis
, auf 1. Oktober 1880, Mittags 12 Uhr, gegen . Ehefrau Fteiger Josept Ballenhol, an . Gerichte stelle k . e⸗ Franz 6. geb. Eller, zu Maumecke, jetzt dem ziehentlich vor Erlaffung des Autschlußurtheils zu [13363 Aufenshalte nach un bekangt, wegen, Forderung, mit melden, widrigenfalls derselbe auf ferneren Antrag dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur für todt erklärt werden wird. Zielenzig, den 6. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht J.
Bekanntmachung. . Der Restaurateur Augnst Vielitz hier, Belle⸗ C ihiges d 6, 760, S25 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gen allianceplatz 14, hat gegen den, seinem Aufenthalte ,, . 2 ö , , r nach unbekannten Tischler 1dolf Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Zahlung von 49 M 109 3 nebst 300 Zinsen seit Banken dem Tage der Klagebehändigung geklagt. a. , der . 6 K Wechselbestände. mündlichen Verhandlung steht in den ten M. 1, J mi gen gert, ombardbestände am 24. Januar 1880, BVermittags 10 Uhr, J , Jüdenstr. Nr. 60, ö z ö reppen, Jimmer Nr. sg, Termin an, zu welchem Pingezahltes Actienkapital. Der Kaufmann C. Schütte zu Emmerich, ver⸗ der Beklagtè hierdurch vorgeladen wird. inge zahltes Actienkapi . Berlin, den 19. November 1879. Der Gerichtsschreiber der Abtheilung 24 Königlichen Amtsgerichts J. keiten..
Bekanntmachung.
kl r mün en. Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Hermine streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Peterson hat als Bevollmächtigte ihres ö des Zimmermanns Fritz Peterson zu Lupom bei ; . Stolp gegen die verehelichte Sattler Markwald mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ ö. im J ö. Ehemannes auf Heraus⸗ — abe eines goldenen Ringes gegen Empfangnahme Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser 9 6 M geklagt. . ö Zur Beantwortung der Klage und zur weiteren mündlichen Verhandlung der Sache steht in den r , ,,, ö 25 076 Akten M. 9260, 1879, Abtheilung 24, keoicks acer echti nec; 765. am 24. Januar 1880, Bormittags 10 Uhr, e e stand im Amtegetschtz gebäude hierfelbst, Ildenstraße Nr. c . 60, 2 Treppen, Zimmer Nr, 89, Termin an, zu welchem die Klägerin hierdurch vorgeladen wird. Berlin, den 19. November 1879. Der Gerichtsschreiber der Abtheilung 24 Föniglichen Amtsgerichts J. Pahl ke. Aufgebot. ö Der Tischlermeister Herr Joseph Clsner, als Vor⸗ An eine ndündigungsfrist ge- Theil, in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe und zur mund, der minderjährigen Benefizialerben Joseph, dan ; Kostentragung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ Heinrich und Oswald Maiwald, hat das Aufgebot Sonstige Passivs; licht! Verpantgtung des Rechtsstteitz Lor die j. Civil, Fes Nachlafses der am 37; April 189 u. rh ut, , kärnmmct Tee lKönilichen Landgerlchtz zu Schw.eldnitz liebersdorf verstörbenen Kalkverleger, und Reststellen⸗ Frentuelle Verbindlichkeiten aue besitzer Anna Maiwald, geborenen Elsner, beantragt. Die unbekannten Nachlaßgläubiger und Vermächt⸗ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge= nißnehmer werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Februar 1889, Vormittags 10 Uhr, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser vor dem unterzeichneten Gerichte anbergumten Auf⸗ gebotstermine ihre Ansprüche und Rechte anzumel⸗ Wengler, den, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benifizial⸗ ee ng ge gr e reg ef a 34 . enn, 9 er Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der ĩ iti Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ Verlag den Cghedit un friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er—
Schömberg, den 22. November 1879. Königliches Amtsgericht.
Wöochen⸗usweise der deutschen Settelbanken. (133571 Wochen · Ueber sicht
der Bayerischen Noten bangt vom 6. Dezember 1879.
1 60. ĩ d Bestand an Reichskassenscheinen .. 28, 00) Noten anderer Banken. 2,698, 00 Wechseln . 33, 6, 00 Lombard⸗Forderungen 1,731 000 ,,,, 1ů271, 00 sonstigen Aktiven. 2. 205,900 Hæa gsi va.
7, 50M, 00 292 000 66 859, 00)
Sh. M)
denen Verbindlichkeiten .. 129,900 2, 9384, 000
bindlichkeiten..
zahlbaren Wechseen! . 66 875,227. 25. München, den 9. Dezember 1879. Baherische Notenbank. Die Direktion. LU nh e gi kaß der
Kar Cs is d lhenm Hm zin HDres cken
amm 7. Bezemhber 1829. Active.
.
2 815.
H 8. 967, 700. Sonstige Kassenbestände. 103,473.
J 42, 531.7093. 4,567,992. 3, 696, 398. 4,500, 424.
Mt. 30,000, 900.
Reservefonds- 3316 nn Panknoten im Umlauf.. , 42.727, 600.
Täglich fällige Verbindlich- JJ An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten K 3, 548,964. — Sonstige Passiva... 373,947. — Von iin Inlande zeamnlbaren noch nicht fälligen Wech-
ein gind weiter begeben worden St 3. 31h, 90l. 60. Mie Ibäreegionn-
Major auf Noten anderer doutscker
Effectenbestände. . . Debitoren und sonstige Activa Hes nivea.
111
Braunschweigische Bank. stand vonn zZ. enen he 1879.
(13362 A Ct. Metall- Bestand ; 614, 829.
Noten anderer Banken. ö ⸗ ö 321,709. — 10, 226, 720. I, 924,540. —
,, Ka Hv. rundkapital. J 10,00, 999. a g, Umlaufende Noten. . 2, 304, 300. Sonstige täglich fällige Ver- bindl chkeiten.. .. 2, 146, 672. 1,869, 70h.
296368.
Loꝛnbar d- Foccerungex. Hffecten- lestand Sonstige Activa...
buandene Verbindlichkeiten
weiter begebenen, im Inlande . zahlbaren Wechseln. ö 1 Q eg ran anehavrelãg, den. 7. Denesfaer 1819. Hie Hwirertion. Femig. Stů‚ bol.
Redacteur: J. V.: Niedel.
ien
Resseh. Druck: W. Els ne lr. Drei Beilagen
(einschlteßlich Börsen · Beila de.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Aichtamlliches.
Preußen. Berlin, 11. Dezember. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (22) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Erwerb mehrerer Privat⸗ bahnen für den Staat, speziell mit der Berathung des s fort. Der Abg. Richter machte auf die großen Bedenken aufmerksam, welche einer Veränderung der Prioritätenschuld gegenüberständen. Welche Stellung man auch zu dem 5. 1 innehme, bei 8. 4 liege die Sache anders, da der 8. 4 für die Verstaatlichung nicht maßgebend sei. Es handle sich um wei Vollmachten; einmal um die Vollmacht, die formale Li⸗ juidation der betreffenden Gesellschaften herbeizuführen, dann um die Vollmacht, eine Aenderung der Prioritätsschuld von 3, Millionen herbeizuführen. Ließen sich beide Vollmachten trennen, so würde er in Konsequenz zu 8. 1 die erste Voll⸗ macht der Regierung ertheilen. Indessen sei eine Trennung nach der Ansicht der Regierung nicht möglich. Alle wesent⸗ lichen Vortheile der Verstaatlichung würden durch die s§. 1 und 2 erreicht, welche dem Staate den Betrieb der Bahnen auf ewige Zeiten übertrügen und die Umwandlung der Aktlen in Staatsschuld verschreibungen gestatteten, so daß die Regierung in den Aktienbesitz — mit wenigen Ausnahmen = gelange. Wenn eine formale Liquidation nicht erfolge, bleibe hie Firma der Gesellschaft bestehen, die Regierung müsse die Substanz erhalten, was sie auch ohnehin zu thun verpflichtet sei. Trete die formale Liquidation ein, so ändere die Priorität⸗ schuld ihren Charakter, die Gläubiger seien dann nach seiner Ansicht zur Kündigung berechtigt. Der Schuldner lönne nicht dem Gläubiger gegenüber eine andere Person für sich substitui⸗ ren, also komme es gar nicht darauf an, ob derselbe einen besseren Schuldner suhstituire. Da die formale Liquidation den
Charakter der Prioritäten ändere, so sei der Vortheil der Liguidation nur ein minimaler. Darum könne er diesen Paragraphen mit den beiden Vollmachten nicht annehmen.
Schon die Umwandlung der ca. 409 Millionen Mark Aktien
in Schuldverschreibungen in kurzer Frist sei finanziell bedenk⸗ lich, und die Kommission habe sich dazu nur im Interesse der Verstaatlichung entschlossen. Jetzt noch weiter zu gehen, und die 737 Millionen Prioritäten aus ihren gegenwärtigen Kre⸗ ditverhältnissen herauszunehmen, würde man nur als leichtsin⸗ nig und thöricht bezeichnen können, Wenn er aber der Regierung nicht zutraue, daß sie an der Prioritätsschuld rühren werde, ehe sich die Umwandlung der Aktien vollzogen, so habe er keine Ver⸗ anlassung, eine solche Vollmacht zu ertheilen. Man könne nicht behaupten, daß die Prioritätsgläubiger dieselben bleiben würden, wenn das Papier in Staatspapier umgewandelt werde, welche Wirkung diese Umwandlung auf den Kredit⸗ markt haben werde, könne Riemand voraussehen. Er meine, diese Umwandlung müsse unterbleiben, bis die der Aktien sich vollzogen habe. Deshalb habe die Vollmacht für die nächste Zeit keinen praktischen Werth. Wäre es möglich, die Umwandlung bald vorzunehmen, so wolle er sie der Regierung nicht allein überlassen, sondern der Landtag müsse dabei mitwirken und die Bedingungen fest— setzen. Er wolle keinen Zeitpunkt dafür aufstellen, aber auch femne Blankovollmacht ertheilen. Man suche nach Garantien, man wolle auch eine Amortisation herstellen. Läge es nicht näher, die bei den Eisenbahnprioritäten schon bestehende Amortisation wenigstens für die nächste Zeit beizubehalten und ohne Votum des Landtages nicht aufzugeben? Jetzt müßten die Prioritäten mit einem halben Prozent amortisirt werden, während hier der Re ierung die Vollmacht er⸗ theilt werden solle, Staatsschuldverschreibungen mit und ohne Amortisationspflicht auszugeben. Wenn die Re⸗ gierung Papiere mit Amortisationepflicht dafür gebe, so sei das eine dauernde Belastung des Etats, über bie das Haus doch mitsprechen müsse. Es frage sich weiter, ob die Amortisation 1/0 oder 1 Prozent betrage, durch Ankäufe oder Ausloosung vollzogen werden solle, und darüber sollte doch der Landtag beschließen. Wolle die Regierung Papiere ohne Amortisationspflicht ausgeben, so habe man doch keine Veranlassung, dazu Vollmacht zu ertheilen in dem Augenblick, wo man Garantien in der Amortisation suche. An? der Umwandlung der Prioritäten in Staatspapiere habe der Staat nur dann ein Interesse, wenn derselbe sich zugleich der Amortisatio nspflicht entledige, denn durch bie Umwandlung erhöhe der Staat die Prioritäten um 1— Proz. im Werth auf Kosten des Staatskredits, wozu der Staat keine Veranlassung habe. Außerdem würde die Ausgabe von 737 000 000M Konspols die Course derselben drücken, wenn später für andere Zwecke Konsols auszugeben wären. Ifferire man die Umwandlung der Prigritäten in Konsols, so werde eine Minorität davon vielleicht nicht Gebrauch machen; auf diese würde die ganze Amortisation übergehen; es konkur⸗ rirten bann weniger Prioritäten um die Ausloosung, und die letzten würden keine Neigung zum Umtausch haben, da sie ja bald al pari ausgeloost würden. Wolle der Staat aber alle Prioritäten, die derselbe eingetauscht habe, behalten und mit den nicht eingetauschten ausloosen lassen, so müßten doch Kautelen geschaffen werden: wie bei dem Konsolidations⸗ ieh, daß die eingetauschten nicht wieder ausgegeben werden önnlen. Von einer solchen Kautel sei hier nicht die Rede. Nun sei hier auch die Vollmacht zur Kündigung, d. h. zur Einlösung der Prioritäten al pari gegeben. Stehe der Cours unter Pari, so wurde dies eine Ausgabebewilligung sein, die man wohl für ein. Jahr, aber nicht auf lange Zeit machen könne; darin liege eine Verletzung des Etatsrechtes, kraft dessen die Linnahmen und Ausgaben für jedes Jahr festgesetzt werden sollten. In der Kommission habe man gemeint, diese Ausgabe neuer Obligationen müsse im Etat „zur Erscheinung“ kommen. Solle aber in den Motiven nur Notiz davon genommen werden, so sei das keine Wahrung der parlamentarischen Rechte. Es handele sich dabei auch gar nicht um das Vertrauen zu einem Minister, denn es werde eine Vollmacht ertheilt, die vielleicht erst in 20 oder 380 Jahren benutzt werde, wo die— senigen, welche die Vollmacht ertheilt hatten, vielleicht nicht mehr im Hause säßen, und ein ganz anders komponirtes
inisterium vorhanden sei. Eine in der preußischen Finanz⸗
11. Dezember
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mal i sehr loser sei Es sei ihm gleichgültig, wie die Mehrheit diese Frage erledige, das Mindeste aber sei, daß sie diese wichtige Frage nicht entscheide, bevor die Budget- oder Eisen⸗ bahnkommisslon sie nochmals geprüft habe. Die Sache habe keine Eile, man könne den 5. 4 aus diesem Gesetz vollständig loslösen, denn derselbe tangire die Verträge mit den Gesell⸗ schaften nicht und brauche daher nicht bis zum 1. Januar fertig zu sein. Wenn die Majorität keine Aenderung dieses Paragraphen beantrage, müsse er gegen den ganzen Para⸗ graphen stimmen. Er sei der Meinung, daß die Mehrheit schon eine ungeheure Verantwortung auf sich nehme, indem sie die Verstaatlichung in den Grenzen der z8. 1 und 2 ge⸗ nehmige. Daß sie Gesahren dabei vermuthe, beweise ihr Suchen nach Garantien. Dhne Noth sollte man die Gefahr nicht steigern durch Ertheilung einer solchen Vollmacht,
Der Abg. von Wedell⸗-Malchow erklärte, er stehe im We⸗ sentlichen auf dem Standpunkt der Majorität der Kommission und dürfe wohl mit Sicherheit annehmen, daß der Bericht⸗ erstatter jebenfalls dasjenige noch nachholen werde, was er etwa hier versäumen sollte, um den Kommissionsantrag zu vertheidigen. Die ganze Angelegenheit und Alles, was der Abg. Richter angesührt habe, sei ja sehr weitschichtig. Da⸗ her könne es leicht begegnen, daß er dieses oder jenes über⸗ sehen würde. Er verwahre sich deshalb von vornherein, die Sache durch seine Ausführungen vollständig zur Erledi⸗ gung bringen zu wollen. Der Abg. Richter sei der Meinung, daß die Prioritätsgläubiger, berechtigt seien, zu kündigen. Er halte diese Frage allerdingsZs im Allgemeinen auch für zweifelhaft, seine persönliche Meinung gehe aber dahin, daß ein solches Kündigungsrecht nicht vorhanden sei. Immerhin meine er aber, daß diese Eventualität bei den finanziellen Operationen ins Auge gefaßt werden müsse; Es sei dies für ihn einer der Hauptgründe gewesen, um die Vollmacht dem Finanz-Ministerium so weit wie möglich zu geben, damit dasselbe auf alle Fälle, so weit wie möglich, gerüstet sei. Daß Gefahren nach verschiedenen Seiten hin bei einem so großen, finanziell so bedeutenden Unternehmen, wie der Ankauf der hier vorliegenden vier Bahnen, vorhanden seien, und sowohl für den Staatskredit, wie auch für die Kreditverhältnisse des Landes eintreten könnten, das wolle er nicht leugnen oder in Abrede stellen. Es handele sich deshalb in erster Linie darum, diese Gefahren, deren Möglichkeit er zugegeben habe, so viel wie möglich zu verringern. Er meine nun, daß, wenn man einmal diefe großen Operationen machen wolle, man dann auch zu derjenigen Instanz, die die Operationen zu machen habe, zu dem Staats-Ministerium und in specie zu dem Finanz— Ministerium das Vertrauen haben jnüͤsse, daß er diese Ange⸗ legenheit möglichst gut und möglichst vortheilhaft für den Staat ins Werk fetzen werde. Er fürchte nun — und das sei der allgemeine Gedanke, der ihn bewegt habe, trotz aller Be⸗ denken, die man wohl erheben könnte, mit der Majorität de Kommission zu stimmen — daß, wenn die Frage des finanziellen Arrangements, der Kündigung der Prioritäten und Alles was damit zusammenhange hier in das Haus hineingeworsen und diskutirt werde, daß dann das Interesse des Staates leiden würde, indem die Börsenspekulation je nach den verschiedenen Strömungen, die hier herrschten, sich der Angelegenheit bemächtigen würde. Die Börse sei seiner Meinung nach, wenn Verhandlungen hier im Hause gepflogen würden, stets in der Lage, die ganzen finanziellen Operationen der Regierung vorauszusehen, zu durchkreuzen, respektive zu ihrem Vortheil auszubeuten. Das wolle er nicht; er bitte fogar alle diejenigen Herren, die an und für sich Gegner des Skaatseisenbahnsystems seien, bie gegen diese Ankäufe ge⸗ stimmt hätten, hier mit ihm zu stimmen, um die vor— handenen Gefahren zu vermeiden, die nur dann zu ver⸗ meiden seien, wenn der Staatsregierung das volle Ver⸗ trauen geschenkt und, sie in die Lage versetzt würde, felbständig und zu der ihr geeignet scheinenden Zeit vorzugehen. Die einzelnen Verträge seien so vorsichtig abgefaßt, daß die Regierung sehr wohl in der Lage sein werde, die Operation ohne Schaden für den Staat und seine Finanzen durchzuführen. Was die Frage anbetreffe, wie seine Partei den Prio⸗ fitäten gegenüherstehe, so werde diese als eine juristische vielleicht durch den obersten Gerichtshof festzustellen sein. Was der Abg. Richter von den Gefahren der Konverti⸗ rung gesagt habe, passe nur auf die 4prozentigen, nicht auf die 4zprozentigen Prioritäten. Die letzteren habe die Regierung naturlich ein Interesse möglichst bald in 4prozentige Konsols zu kon⸗ vertiren· Wenn der Abg. Richter gemeint habe, die Angelegenheit könne sich über 20 Jahre hinziehen, so halte er das in dem raschlebenden 19. Jahrhundert für gar nicht wahrscheinlich. Liege es doch im Interesse der Finanz- und allgemeinen Staatsverwaltung, die Sache nicht, allzu lange hinzuziehen. Ebenso wenig könne er in der Kündigung der MM prozentigen Prioritäten eine Gefahr für die Landwirthschaft oder den
ypothekenkredit erblicken, da der Besitzer entweder baares eld, für das derselbe immer wieder einen ähnlichen Zinsfuß erziele, oder 4 prozentige Konsols erhalte. Er erwarte von der Staatsregierung, daß sie die Gefahren, die in den ihr u gebenden Vollmachten lägen, möglichst vermeide und die estimmungen der Verträge richtig benütze. Er bitte das Haus im Interesse der Staatsflnanzen und der Durch⸗ führung des großen Unternehmens den 58. 4 anzunehmen.
Der Regierungskommissar. Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Röttger erwiderte, der Abg. Richter habe ganz richtig hervor⸗ gehoben, daß die Regierung im s. 4 zweierlei Vollmachten begehre. Gegen die erste, die formelle Ablösung der Gesell⸗ chaften, habe er keine wefentliche Bedenken gehabt, vielmehr eine Resignation dem Beschlußse der Majorität gegenüber erklärt; seine Bedenken richteten sich aber gegen die zweite, die Verminderung der Anleiheschuld. Zunächst nehme er zwei . an, die zur Verminderung der Anleiheschuld ühren könnten, und zwar erstens den der Herbei⸗ ier stände man nach An⸗
eg so beispiellose Vollmacht könne er nicht ertheilen, zu⸗ r Zusammenhang mit der Eisenbahnpolitik nur ein
k rung der Liquidation. icht der Majorität der Kommi sion und der Regierung vor ber von verschiedenen Seiten und auch durch Ober⸗Handels⸗
gerichtserkenntnisse verneinten Frage, ob den Inhabern
1872.
der Prioritätsobligationen im Falle der Liquidation ein Lün⸗ digungsrecht zustehe. Sei also die Frage bei der Liquidation zu verneinen, so komme der zweite Fall zur Erwägung, der der Konvertirung. Die von der Staatsregierung vorzuneh⸗ mende Konvertirung könne sich selbstverständlich nur auf die 5 oder 4 seprozentigen Prioritätsobligationen beziehen. Daher dürfe auch nicht von 737 Millionen gesprochen werden, son⸗ dern nur von 57 Millionen; denn so hoch belaufe sich der Betrag der 4M, und 5prozentigen Obligationen. Hier sei der Abg. Richter wieder von dem unbestreitbaren Vordersatze ausgegangen, eine solche Konvertirung könne zweckmäßig nur nach dem je⸗ weiligen Cours vollzogen werden. Auf diesem Standpunkt stehe die Staatsregierung vollkommen, und darum halte sie es im Interesse einer entsprechenden Finanzverwaltung für ihre Pflicht, eine so weitgehende Vollmacht zu verlangen, wie sie im 3. 4 Absatz 2 ausgesprochen werde. Die vom Finanz- Minister dadurch übernommene große Verantwortlichkeit werde durchaus nicht verkannt, und es würde für den Minister zweifellos leichter sein, wenn ihm der Landtag in jedem ein⸗ zelnen Falle zur Seite stünde. Aber über der Zustimmung des hohen Hauses könnten Wochen, ja Monate vergehen, die Situation hätte sich geändert und der geeignete Zeitpunkt zum Handeln wäre verronnen. Deshalb verlange die Finanzver⸗ waltung diese Vollmacht vom Hause, so schwer sie auch auf ihr lasten möge. Es sei ferner gesagt worden, wenn dieser Um⸗ tausch gegen Schuldverschreibungen eintrete, so werde das doch nach dem Gesetz sehr wenig sorgfältig geschehen. Man habe die Regierung bei Erlaß des Konsolidationsgesetzes sehr ge⸗ wissenhaft nach dem Rechte des Staatsgläubigers gefragt, und es sei allbekannt, daß die umgetauschten amortisirbaren Schuld⸗ verschreibungen bei Ausführung des Gesetzes von 1869 bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden deponirt würden, und daß für diese auch heute noch, so weit sie nicht schon getilgt seien, die gesetzliche Amortisation fortgeführt werde. Das sei nun allerdings ein Recht, was Der Staatsgläubiger dem Staate gegenüber habe; denn jene Obligationen seien Staats⸗ Obligatlonen, hier aber handele es sich um Gesellschafts⸗ schulden; hier würden erst Staatsschulden kontrahirt in dem Augenblicke, wo der Umtausch in Konsols erfolge. Die Gesellschaftsschulden erwerbe der Staat, derselbe habe sie aber nicht mehr zu amortisiren, er lege sie in sein Depot, er habe bereits die Tilgung durch den Umtausch vollzogen. Schließlich habe der Abg. Richter gesagt, daß die Amortisation überhaupt hierdurch beeinträchtigt würde. Er möchte aber die Majorität Ses Hauses daran erinnern, daß in den Vorschlägen wegen der finanziellen Garantien die Frage der Amortisation überhaupt geregelt worden sei, eine Amortisation der Eisen⸗ bahnschulden also auch später stattfinden werde. Die Be⸗ denken gegen den Paragraphen seien also, wie man sehe, doch nicht allzu schwer wiegend. Das Hauptbedenken, daß es sich um eine große und weitgehende Vollmacht für die Staats⸗ regierung handle, habe diese sich selbst vorgelegt und sei dar⸗ über hinweggekomnien, weil sie geglaubt habe, daß die Er—⸗ theilung einer derartigen generellen Vollmacht lediglich im Interesse des Staates selbst liege, und daß sie die Verant⸗ wortung dafür übernehmen müsse, daß das Interesse des Staates bei Ausführung des §. 4 überall gewahrt werde. Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) erklärte sich für die Annahme des §. 4. Die Möglichkeit, die über 4prozentigen Papiere in 4prozentige zu konvertiren, sei für die Mehrheit der Kommission, zu der er nicht gehöre, entscheidend bei der Billigung des Preises gewesen. Die Regierung müsse also in Konsequenz des Majoritätsbeschlusses, der den Antrag geneh⸗ migt habe, zu dieser Konvertirung ermächtigt werden. Die Frage, ob die Inhaber der unter 4prozentigen Papiere durch bie Liquidation ein Recht zur Kündigung erhielten, sei ihm selbst fehr zweifelhaft; die Mehrheit der Kommission habe dies verneint, Eine autzͤreichende Beruhigung gewähre ihm aber das Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts, nach welchem durch die Liquidation einer Aktiengesellschaft die befristeten Forderungen derselben nicht ohne Weiteres fällig würden, sofern nicht die Sicherheit der Gläubiger gemindert sei, dazu komme für Preußen noch der Umstand, daß nach dem Gesetz vom 3. No⸗ vember 1838 für den Fall, daß der Staat von seinem Rechte, die Eisenbahnen zu expropriiren, Gebrauch mache, die Schul⸗ den der Eisenbahnen auf den Staat übergingen. Der Ueber⸗ gang auf den Staat sei also für die Prioritätsinhaber nichts ganz Unerwartetes. Die Regierung selbst habe ferner in der Kommission erklärt, daß sie die unter 4prozentigen Pa⸗ piere nur dann in Konsols köͤnvertiren werde, wenn der Staat babei durch den Coursstand beim Ankaufe einen Vortheil habe. Er halte deshalb den 8. 4 für nützlich und nothwendig. Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, er möchte sich nur gegen einen Satz des Abg. Richter wenden, welchen derselbe dahin ausgesprochen habe, daß die Staatseisenbahnpolitik ein minimales Interesse an der Annahme dieses 8. 4 hätte. Sei⸗ nes Erachtens liege die Sache gerade umgekehrt. Das allgemeine Finanzinteresse des Staates, welches für die Annahme des §. 4 spreche, habe der Re⸗ gierungskommissar schon. erörtert, aber das Interesse der Skaatseisenahnpolitik sei ebenso wichtig und erfordere seines Erachtens unbedingt die Annahme des 5. 4 Diejenigen Herren, welche den 5. I angenommen hätten und den 8§. 4 nicht annehmen wollten, thäten einen Schritt zurück gegen das, was sie bei 5. 1 beschlossen hätten. Denn wenn das Haus das erste Aline des 8. 4 nicht annehme,; so könne der Staat niemals das Eigenthum der Bahnen er⸗ werben, und in die ann , Liquidation eintreten. Der Abg. Richter habe diesmal so sachgemäß gesprochen, wie nie; derselbe wolle die Verstaatlichung der Bahnen überhaupt ver⸗ zögern; deshalb solle der Staat vorläufig nur Verwalter der Bahnen bleiben und sein Recht, das Eigenthum zu erwerben, ins Un⸗ gewisse gestell' werden, damit eine spätere Majorität dem Staate diefes Recht entziehe. Das wäre aber ein Unrecht gegen die Gesellschaft, und für seine Partei, die die Verstaat⸗ lichung der Eisenbahnen durchführen wolle, nicht annehmbar. Hierauf ergriff der Finanz-Minister Bitter das Wort: Da es sich hier um eine eminent wichtige Frage der Finanz⸗ verwaltung handelt, so glaube ich mich verpflichtet, meinen Stand⸗ punkt von hieraus ausdrücklich zu betonen.