1879 / 291 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Mein Herr Kommissar hat bereit angedeutet, daß die Frage der Verantwortlichkeit für die große Operation, die hier einschließ⸗ lich der im §. 4 angezeigten Operation in Aussicht steht, einer sehr ernsten oder sorgfältigen Erwägung unterworfen worden ist. Ich kann ihm auch darin rur beitreten, daß es mir im höchsten Grade erwünst sein würde, wenn ich fär das, was ich, oder was mein Nachfolger dermaleinst thun wird, die Deckung finden könnte in dem Votum des hohen Hauses, und wenn die Königliche Staatsregierung dadurch von einer großen Verantwortlichkeit entlastet werden konnte. Ich habe mir aber alle die Gründe, welche gegen eine solche Auf fassung dieser Frage sprechen könnten, ebenso forgfältig und gewissen« haft vorgelegt und ich bin zu dem Schlusse gekommen, der Ihnen vorhin von meinem Herrn Kommißffar mitgetheilt ist, nämlich, daß es abfolut nicht im Interesse der Staatsregierung, d. b. des Landes sein würde, wenn die Finanzverwaltung an das Votum des hohen Hauses gebunden wäre. Wenn Sie wollen, so liegt darin eine Vertrauensfrage nicht für meine Peron, sondern für die Staats regierung. Diese Vertrauensfrage ist aber so sehr homogen mit den Intereffen der ganzen Opergtion und den Interessen des Landes, daß sie nicht von der Hand gewiesen werden kann und daß ich die Kon—⸗ sequenzen davon natürlich würde übernehmen müssen.

Ich muß aber dabei doch darguf aufmerksam machen, daß der ? 5 ö dieser Beziehung die Frage einigermaßen limitirt. Der

5 sagt:

Ueber die Ausführung der im 5. 4 getroffenen Bestimmungen hat die Staatsregierung dem Landtage bei jedesmaliger Vorlage des Etats der Eisenbahn verwaltung Rechenschaft zu geben.

Hierin, meine Herren, liegt ganz offen das Anerkenntniß der Staatsregierung, daß sie diese Verantwortung von Jahr zu Jahr, sowie die Etatsverhältnisse dies bedingen, klar legen wird, und daß demgemäß das hobe Haus das Recht haben wird, über die Art und Weife, wie die Finanzverwaltung ihren Pflichten nachgekommen ist, zu beurtheilen.

Ich glaube, daß hiermit wohl ziemlich diejenigen Bedenken be—⸗ seitigt sein werden, die darauf hinausgehen möchten, daß erst nach einer langen Reihe von Jahren die Finanzverwaltung Rechenschaft zu geben haben würde und nach einer langen Reihe von Jahren möglicherweise eine solche Vertretung der Staatsregierung nicht mehr stattfinden könne, oder illusorisch werden würde.

Ich habe geglaubt diese Erklärung hier für meine Person ab— geben zu müssen, damit Sie nicht glauben, daß ich nicht dag volle Bewußtsein der Verantwortung habe, die durch diese Frage über⸗ kommen wird, und erkläre dabei ju gleicher Zeit, daß mit dem Augenblicke, wo diese Verständigung zwischen dem hohen Hause und der Staatsregierung in Kraft getreten sein wird, sofort die ganze volle Organisation eintreten wird, welche nothwendig wird um diefe Finanzfrage in ruhiger, sicherer und vorsichtiger Welse zu ordnen.

Der Abg. von Ludwig begründete seinen oben erwähn⸗

ten Antrag auf Streichung der Worte „Hannover⸗-Altenbeken“ damit, daß er die Hand der von ihm hochverehrten Staats⸗ regierung von unsauberen Dingen fern halten wolle. Er konstatire, daß er alle diese Dinge, die das Haus gestern und heute beschäftigt hätten, durchaus nicht nach allen Richtungen voll übersehe, er tröste sich aber über seine Unwissenheit damit, daß von den 425 Abgeordneten vielleicht 40 sein Loos theilten. Er stehe vollständig auf dem Boden des Staatsbahn⸗ systems; der Staat könne die Hinterländer nicht mit Bahnen versehen, wenn demselben die Privatgesellschaften alle guten wegnähmen; da ihm aber gestern bei der Generalabstimmung das Bouquet mit Gistblumen vermengt dargereicht sei, so habe er keine Lust, die Sache mit allen Unsauberkeiten anzu⸗ nehmen. Man stehe jetzt vor dem letzten Akt der Entgrün⸗ dung von Hannover⸗Altenbeken. Es sei bekannt, welche großen Geldmächte von Anfang an ihren unheilvollen Einfluß bei dieser Bahn im Spiel gehabt hätten; namentlich als es sich darum handelte, die ungarantirten Prioritäten in den Invalidenfonds zu bugsiren. Auch der gut rechnende Abg. Richter habe damals, als die Papiere nicht verkauft werden konnten, der Regierung das Vertrauenvotum abgegeben, als wenn diese Anlagen äußerst sicher wären. Jetzt sei die Bahn nicht im Stande gewesen, die Zinsen herauszuwirth⸗ schaften, so daß es nicht mehr zu bezweifeln sei, daß der Reichskanzleramts⸗Präsident Delbrück die Sache nicht nur ab⸗ solut ungesetzlich, sondern auch sehr unklug gemacht habe, Der Geheime Rath Scheele habe seiner Zeit seine Stellung mit 60 000 Thlrn. in der Diskontogesellschaft aufgegeben, um in das Reichs-Eisenbahnamt mit 5960 Thlr. Gehalt zu treten; man habe das für sehr patriotisch gehalten. Hier habe derselbe die Erhöhung! bes Tarifs um 165 oder 20 Proz. durchgesetzt, eine recht hübsche Sache für Alle, welche später ihre Aktien und Prioritäten dem Staat anzuhängen gesucht hätten. Vach Vollendung dieses Werkes solle derselbe sich wieder zur Diskontogesellschaft zurückbegeben haben. Die Aktien seien erst sehr hoch getrieben worden, dann an das Publikum gegangen, dann wieder gefallen und endlich von den armen Leuten an die großen Bankhäuser verkauft, denen der Staat sie jetzt zu einem sehr übermäßigen Preise abnehmen solle. Bedenke man, wie weit die Sozialdemokratie um sich gegriffen habe, und wie viel dazu das Mißtrauen beigetragen hahe, das alle diese Qpera⸗ tionen der sogenannten guten Gesellschaft in das Volk hinein⸗ getragen hätten, so müßten alle diejenigen, die nach den guten alten Traditionen unter allen Umständen ihre Hand von unsauberen Dingen fern halten wollten, seinen Antrag an⸗ nehmen. .

Der Abg. Dr. Röckerath bemerkte, er werde gegen den §. 4 stimmen, weil die Inhaher der über 4prozentigen Prio— ritäten, die jetzt sämmtlich über Pari ständen, dadurch zur Konvertirung, d. h. zur Erleidung eines Verlustes genöthigt würden. Der Immobiliarkredit werde durch die Vermehrung der 4prozentigen Konsols nicht geschädigt werden, da derselbe überhaupt 41/ Prozent zahlen müsse. ö

Der Abg. Grumbrecht führte aus, er . sich nie mit schmutzigen Dingen abgegeben, habe auch kein Interesse an der Hanover⸗Altenbekener Bahn; aber er kenne ihre Verhält⸗ nisse näher und wisse, daß dort nichts vorgekommen sei, was die beleidigende Bezeichnung in der Rede des Abg. von Lud⸗ wig verdiene. Die Erwerbung dieser Aktien habs dem In⸗ . den größten Vortheil gebracht, denn derselbe könne sie höher begeben, als er sie gekauft hahe, und be⸗ komme sie später amortisirt. Er beantrage, über die beiden Absätze des Paragraphen getrennt abzustimmen.

Hierauf erwiderte der Minister für die öffentlichen Ar⸗ beiten Maybach:

Nur eine kurze Bemerkung in Bezug auf den Vortrag des Abg. Dr. Röckerath. Ich muß, um die Thatsache richtig zu stellen, an= führen, daß die Gesellschaften nach den Privilegien, die ihnen bezüg⸗ lich der Prioritäteanleihen ertheilt sind, das Recht zur Kündigung und zur verstärkten Amortisation haben, daß einige Gesellschaften, welche bis dahin Anleihen zu Ho ausgegeben hatten, in Folge der günstigen Situation des Geldmarktes bereits zur Kündigung dieser Anleihen, zur Konvertirung übergegangen sind, daß mehrere in leicher Weise bereits Andeutungen gemacht haben, guch Anleihen, ie ju 40 ausgegeben sind, auf 4060 zu reduziren. Wenn also die Gesellschaften von dieser Berechtigung Gebrauch machen und darin

kein Unrecht finden und es ist darin auch nicht zu finden dann glaube ich auch nicht, daß man dem Staate einen Vorwurf

machen kann, wenn er von dieser Befugniß im allgemeinen Staats- interesse seinerseits Gebrauch macht, um auf diefe Weise Mittel zu finden, das Eisenbahnwesen im förderlichen Sinne für die wirth⸗ schaftliche ontwickelung des Landes zu gestalten.

Der Abg. Richter erklärte gegenüber einer Aeußerung des Abg., Ludwig, daß eine kürzlich angestellte Berechnung der im Reichs⸗Invaliden sonds niedergelegten Prioritäten ergeben habe, daß dieselben heute mehr werth seien, als sie bei der Anschaf⸗ fung dem Reiche gekostet hätten, er freue sich, einmal öffent⸗ lich konstatiren zu können, daß der Verlauf der Dinge dem damaligen Präsidenten des Reichskanzler-⸗Amts, Delbrück, in der Anlage dieser Papiere völlig Recht gegeben habe. Dem Abg. von Rauchhaupt erwidere er, daß Freunde und Gegner der Verstaatlichung der Eisenbahnen um die Sache kämpften, nicht um das Wort. Die Verstaatlichung werde durch die gestrigen Beschlüsse erreicht, unabhängig von diesem 5. 4. Nicht erreicht werde durch diesen Paragraphen, daß die Firma dieser Gesellschaften gelöscht werde, daß das Wort „Staatsbahn“ hier vollständig zur Anwendung komme. Vor 25 Jahren sei die Niederschlesisch⸗Märkische angekauft und noch heute finde man im Coursblatt ihre Prioritäten und Stammaktien, der Umtausch sei nicht vollständig vollzogen. Dasselbe gelte von den Prioritäten der Bahn Münster⸗Hamm, auch Taunuspapiere würden noch vom Staate verzinst. Man habe damals keine solche Eile mit den Gesetzen gehabt, ob⸗ wohl es sich um viel kleinere Summen handelte. Und doch werde Niemand leugnen, daß diese Bahnen in der That ver— staatlicht seien. Der Abg. von Rauchhaupt sage, es solle nie⸗ mals das Eigenthum erworben werden. Jedenfalls könne dies ge⸗ schehen nur mit der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Denke derselbe vielleicht, daß, wenn ein solches nicht jetzt gleich ge⸗ macht würde, es dann später nicht mehr zu Stande käme? Das würde wenig Vertrauen zu der siegreichen konservativen Sache und dem ferneren Bestand der Majorität dieses Hauses heweisen. Der Regierungskommissar habe gesagt, die Mehrheit des Hauses stehe mit der Staatsregierung auf dem Standpunkte, daß die Liquidation kein Kündigungsrecht gebe. Die Mei⸗ nung der Majorität darüber sei ganz gleichgültig, über diese Frage entscheide das Gericht und er denke, die Regierung werde die Liquidation nicht eher herbeiführen, ehe nicht durch einen Prozeß eine gewisse konstante Praxis in dieser Richtung festgestellt sei. Wenn dann die Regierung mit einer Vorlage komme, habe das Haus keine Veranlassung. dieselbe abzu⸗ weisen. Hielten die Herren rechts die Sache für ungefährlich, so möchten sie für den ersten Satz des Paragraphen stimmen, und er wolle deshalb die von ihm beantragte namentliche Abstimmung auf den zweiten Satz beschränken. Wie weit der landwirthschaftliche, der Hypothekarkredit von den Kredit— wellen berührt werde, könnte man noch nicht sagen. Trete an die Stelle der Prioritäten ein vornehmeres Papier, so könne es ein erheblicher Konkurrent des Hypothekarkredits bei sicheren Anlagen werden. Warum beschränke man die Vollmacht nicht auf die 41 aproz. Prioritäten? Warum habe man damit solche Eile, da doch diese Frage mit den Verträgen nicht in Verbin⸗ dung stehe? Die Vollmacht könne ja in einem späteren Gesetz in einer viel präziseren und korrekteren Fassung ertheilt wer— den. Nun solle man ein gutes Geschäft mit dem Umtausch der 41e prozentigen Papiere machen. Bei 5prozentigen würde er das bei einer geringen Summe gelten lassen. Aber sei denn die Möglichkeit vorhanden, 4 phrozentige Papiere durch Kündigung in 4prozentige zu konvertiren? 4prozentige Staats⸗ papiere seien nur zu 95 und 6 unterzubringen. Der Staat müßt: also dabei eine bedeutende Summe zuzahlen. Wenn dann gesagt sei, man müsse der Reierung allgemeine Vollmacht geben, weil sonst die Börse etwas erfahren könnte, so bemerke er, daß beim Konsolidationsgesetze kein Mensch dieser Ansicht gewesen sei. Von dem Standpunkte aus dürfte man ja üher Eisen⸗ bahnvorlagen im Einzelnen nicht beschließen, weil sonst eine Grundstücksspekulation hervorgerufen werden könnte. Mit solchen Argumentationen hebe man den Parlamentarismus überhaupt auf. Wenn man glaube, der Regierung die ganze Verantwortlichkeit auflegen zu können, dann brauche man keine Volksvertretung, dann sei der Absolutismus viel richtiger. Aber durch die allgemeine Vollmacht übernehme das Haus nicht eine Verantwortlichkeit, die viel weiter reiche als man. in diesem Augenblicke übersehen könne. In den fünfziger Jahren, zur Zeit der Landraths⸗ kammer, habe das Gesetz über die Amortisation ganz genau bestimmt, nur die Frage, ob 44 oder 4 /aprozentige Papiere ausgegeben werden sollten, habe man der Entscheidnng der Regierung überlassen. Wer die bisherige Stellung der Landes⸗ vertretung in diesen Dingen wahren wolle, könne diese Blanco— vollmacht ohne Spezialisirung nicht geben.

Der Abg. Dr. Windthorst hielt die Abstimmung über diesen Paragraphen nicht für eine nothwendige Konsequenz der Abstimmung über 8. 1; es frage sich, wie man zu verfahren habe, wenn die Verstaatlichung einmal beschlossen ei. Die Frage sei sen ernst und er sei selbst noch in einem Urtheik sehr schwankend. Er werde für den ersten Absatz stimmen, um klar zu legen, daß er nicht bei diesem Paragraphen auf eine verdeckte Weise ein abgegebenes Votum des Hauses restringiren wolle; er werde aber gegen den zweiten Absatz stimmen; die Regierung habe sich über ihre Absichten nicht klar genug ausgesprochen. Er möchte den Paragraphen am liebsten wieder einer Kommission überweisen. Er halte diese Vollmachten nicht für nöthig, damit die Regierung den Börsenmanövern entgegentrete; wären sie aber nöthig, o wären sie nicht ausreichend, denn die Opera—⸗ tionen der Regierung seien in Preußen leider nicht mit dem Ge⸗ ,, umgehen, das zu ihrer Wirksamkeit nöthig sei. Der

inister Maybach habe mit Recht bemerkt, daß die Gesellschaften auch das Recht hätten, die Prioritäten zu kündigen; aber sie hätten nicht die Mittel, um so schnell vorzugehen wie die Regierung, die Prigritätengläubiger würden also durch die Konvertirung thatsächlich geschädigt. Die ganze Operation bringe so viel Geld in das Puhlikum, daß ihre Wirkungen unübersehbar seien; er wolle nicht, daß eine zweite Milliarden⸗Aera herein⸗ breche. Es sei sehr bedauerlich, daß immer die Vertrauens⸗ frage gestellt werde; das Haus habe nur im Interesse des Landes zu stimmen, möchten dann die Leute glauben, daß das Centrum Vertrauen habe oder nicht.

Die Diskussion wurde geschlossen. Persönlich bemerkte demnächst der Abg. von Rauchhaupt, er möchte dem Abg. Windthorst gegenüber bemerken, daß er mit dem Ausspruche, daß Diejenigen, weiche für den §. 1 gestimmt hätten, einen Schritt zurli thun würden, wenn sie nun jetzt nicht für den s. 4 stimmten, absolut nicht diejenigen Herren im Auge gehabt habe, welche gegen den 8§. 1 gestimmt hätten, aber nun entschlossen seien, für 8. 4 zu stimmen. Die letzteren Herren habe er gar nicht im Auge gehabt; er

sem Wege jetzt sei. daß er aller⸗ atseisenbahn⸗

das Haus nach An⸗ Er sei weit von der An⸗

freue sich, daß der Abg. Windthorst auf die Dem Abg. Richter gegenüber möchte er bem dings gesagt habe, die vitalsten Interessen der Sta politik würden dadurch durchkreuzt, wenn das H nahme des 5. 1 den 5. 4 ablehne. sicht des Abg. Richter entfernt, daß 5. 4 nur die Wirkung habe, als wurde die Firma der hiesigen Privateisenbahnen

Der Abg. Dr. Hammacher bemerkte als Referent, wenn die Regierung die Liquidation eintreten lasse, jedenfalls gewärtig sein, daß die Prioritäten f Das Gesetz von 1838 schütze sie jedenfalls nicht, da die Be— stimmung desselben nur den Fall betreffe, daß der Staat binnen 30 Jahren nach der Trans thum der Bahn übernehme. in das Staatseigenthum jetzt im öffentlichen so liege der Fall des Gesetzes nicht vor. eintrete, würden die Gerichte zu entscheiden haben; es ware weder praktisch noch der Würde des Staates entsprechend, wenn derselbe sich erst auf Probeprozesse einlassen sollte, derselbe könnte darüber den richtigen Zeitpunkt der Liquidation versäumen. Die Re⸗ gierung müsse deshalb zuvor die Konvertirung der Prioritäten versuchen, und diese werde ihr voraussichtlich bei dem größten Theil gelingen, da die Inhaber dieser Papiere den Besitz Wenn das Haus der Regierung vollständig freie Hand gebe, so sei das keine Vertrauensfrage, sondern es geschehe lediglich aus dem Grunde, weil die Landesvertretung bei dieser Angelegenheit, welche die größte Geschicklichkeit erfordere, nicht mitwirken könne.

Bei der Abstimmung wurde der Absatz 1 des 8. 4 nach Ablehnung des Amendements von Ludwig, sodann der Ab⸗ satz Z in namentlicher Abstimmung mit, 227 gegen 167 Stim⸗ men genehmigt. Mit großer Majorität wurde darauf der §. 4 im Ganzen angenommen.

Die §§. 5 und 6 wurden ohne Debatte genehmigt.

Fo müsse sie ällig würden.

porteröffnung das Eigen⸗ Möge also auch der Uebergang

Interesse erfolgen, Ob die Fälligkeit

fester Renten wünschten.

„Jede Versügung der Staatsregierung über die im 5

Eisenbahnen (beziehungsweise Eisenbahntheile) durch

Veräußerung bedarf zu ihrer Rechte gültigkeit der Zustimmung

beider Häuser des Landtages. Alle dieser Vorschrift entgegen ein seitig getroffenen Verfügungen sind rechtsungültig.“

Zu diesem Paragraphen r (Breslau) folgenden Zusatzantrag eingebracht: - .

„Wenn der Staat die aus den abgeschlossenen Verträgen für ihn hervorgehenden Rechte und Verpflichtungen ganz oder theil⸗; weise an das Reich überträgt, so ist dabei zu verabreden, daß die preußische Landesgesetzgebung über die Heranziehung der Eisen⸗ bahnen und Eisenbahnbeamten zu den Gemeindeabgaben auch für das Reich als bindend anerkannt wird.“

Der Referent Abg. Dr. Hammacher berief sich auf die in der Kommission abgegebene Erklärung der Regierung, wong jede Aenderung in der Substanz dieser Bahnen, soweit es si nicht um bloße Verwaltungsmaßregeln handele, der Zustim⸗ mung des Landtages bedürfe. Substanz sei nach seiner Auffassung auch die Uebertragung des Betriebes auf das Reich. Er wünsche eine Wiederholung dieser Erklärung der Regierung im Hause. selben falle jede Veranlassung zu dem Antrage Meyer Hort, da bei der Berathung der Uebergabe der Bahnen an das Reich auch die darin präzisirte Bedingung vom Hause erörtert wer— den könne.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach bezog sich auf seine gestrigen Ausführungen, daß nach Ansicht der Staatsregierung die Uebertragung des Betriebes dieser Bahnen auf das Reich der ausdrücklichen Zustimmung beider Häuser des Landtags bedürfe. .

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) bemerkte, die in seinem Antrage enthaltene Kautel in das Gesetz aufzunehmen, halte er im Interesse der Kommunen erforderlich, obgleich die Mo⸗ jerität der Kommission diese Ansicht nicht getheilt habe. D Gedanke, daß die Uebertragung dieser Bahnen an das Reich die Steuerverhältnisse der Kommunen schädigen könne, habe in diesen Kreisen lebhafte Besorgniß erregt. . titionen an die Kommunalsteuerkommission wünschten die Kom—⸗ munalsteuerpflichtigkeit für die gewerblichen Anlagen des Reicht⸗ fiskus im Gesetze konstatirt zu sehen. Die Kommission he⸗ zweifle, ob Preußen zum Erlaß einer solchen gesetzlichen Be⸗ stimmung kompetent sei, habe aber schon den Gedanken einer solchen Kautel, wie sie fein Antrag enthalte, ventilirt. Zudem sei eine Diskrepanz des Ausdrucks zwischen den Verträgen und dem Gesetze vorhanden, dieselbe sei ebenso wie die von ihm bezeichneten Beforgnisse der Kommunen zur Zeit durch die Erklärung des ö beseitigt und er ziehe deshalb

inen Antrag zurück. e ien en, ö ö. Wedell⸗Malchow erklärte, er habe hei dem Antrag des Abg. Meyer aufrichtig bedauert, daß dieser An— trag die Frage der Reichseisenbahnen, die gestern schon behan— delt worden sei, von Neuem in das Haus hineinzuwerfen schiene. Da der Antrag, wenn er richtig verstanden habe, zurückgenommen sei, könne er sich mit kurzen Erklärungen be⸗ nügen. Er wünsche ausdrücklich nicht, daß die Frage der Reichseisenbahnen mit diesem Gesetze zusammen diskutirt werde, und möchte . von den Anträgen in dieser B iehung Abstand zu nehmen. ken rn in Bezug auf die Reichseisenbahnfrage gefallen auch von Seiten seiner politischen Freunde, der Abgg. von Rauchhaupt und von Minnigerode. Er selbst habe zu . jenigen konservativen Partei gehört, welche im Jahre 18 . für das Gesetz, betreffend die üebertragung des Eigenthum ; rechts der preußischen Bahnen gn das Reich gestimm habe. Er erkläre nun hiermit ausdrücklich, da im Namen fast aller damaligen Mitg prechen, dies nicht nothgedrungen, gung gethan habe und er glaube auch h, man die technischen Fragen des Eisenbahnwesens richtig un im Verkehrsinteresse bis zur höchst möglichen Voll lösen wolle, das nur im Wege eines Reichseisenbahnsy möglich sei. Er glaube aber auf der ander daß eine sehr große Menge politischer un dem Projekt entgegenstehen würde. : 3 für durchaus nicht angezeigt, und habe es eigentlich ö gesehen, daß über diefe Angelegenheit im Hause auch seiner politischen Freunde gesprochen wor Diejenigen, die 1876 fi ihre Aktionsfreiheit in dieser Beziehung für ständig wahren wollten, wie er hiermit seine Position dargelegt habe, Paragraphen, wie er von der Kommission vorge

Abg. Richter bemerkte er habe schon den ru gehabt, daß damals? die Konfervati

hatte der Abg. Dr. Meyer

Eine solche Aenderung in der

Nach Abgabe der⸗

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ß er, und er glaube lieder der Fraktion ndern aus Ueberzeu⸗ eute noch, daß, wenn

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en Seite sehr gern, d anderer Bedenken Er halte es des halb

den sei, weil h fur den Antrag gestimmt hätten, sich die Zukunft voll⸗ ch thue. Nachdem bitte er, für den legt sei, zu

8y6 im Jahre 1 35. unter

er hierdur

*

Führung des Vorredner nicht nothgedrungen, sondern aus Ueberzeugung für das Reich eisen bahnprojelt gestimmt hätten, und habe das auch gestern hervorgehoben. Es stehe alfo fest, daß die konservative Partei in diefer Frage offenbar keine ge⸗ schlossene Partei bilde. Die alte Nichtung unter dem Abg. von Wedell⸗Malchow sei für das Reichseisenbahnprojekt, die neue unter dem Abg. von Rauchhaupt begnüge fich mit dem preußischen Staatsbahn fystem. Aber selbst die so einge⸗ schränkte gestrige Erklärung des Abg. von Rauchhaupt habe für die Gegner des Reichseisenbahnproktes doch noch einen ewißsen Werth. Wenn diefe Erklärung sich decke mit der

nsicht eines Theils der Konfervativen im Reichstage, dann sei bei der von Jahr zu Jahr zunehmenden Erschlaffung der Stimmung für das Reichseisenbahnprojekt gar keine Aussicht mehr vorhanden, für dasselbe eine Mehrheit im Reichstage zu erlangen. Die Regierung könne also zur Beruhigung des Landes alle Vorarbeiten dazu und zu dem ebenso aussichts⸗ losen Reichsgütertarifgesetz fallen lassen.

Der Abg. Dr. Windthorst faßte die Erklärung des Abg. von Wedell⸗Malchow nicht fo ., auf, wie der Hen redner. Der Abg. von Wedell wolle nur sich Aktionsfreiheit vorbehalten und habe die i h gen entgegenstehenden Be⸗ denken anerkannt. Die Erklärung desselben sei nicht so apodiktisch, wie die des Grafen Bethusy⸗Huc gewesen. Er freue sich, daß diese Erklärungen jetzt provozirt seien, jedenfalls dienten sie dazu, daß man nicht aus ben Annahmen dieser Vorlage das Fazit ziehen könne, das Haus habe sich damit für das Projekt der Reichsbahnen entschieden. Er habe an den Minister noch eine Bitte: Die Verstaatlichung der Eisen⸗ bahnen habe namentlich in den westlichen Provinzen große Besorgniß wachgerufen, als in Beamtentreisen sich die Ansicht verbreitet habe, daß der Staat die Unterbeamten nunmehr nach Belieben versetzen werde. Die Loslösung dieser Beamten aus ihren bis erigen Verhältnissen würde mit den schwer⸗ wiegendsten Nachtheilen für dieselben verbunden sein. Er hoffe, der Minister werde die Leute da lassen, wo sie sich gegenwärtig befänden und bitte er zur Beruhigung dieser Beamten den Minister um Auskunft in dieser Angelegenheit.

Der Staats⸗Minister Maybach erwiderte, so lange diese Unterbeamten Beamten der Gesellschaft seien, könnten fie auch nur in dersel ben Weise versetzt werden, wie dies Seitens der Gesellschast habe geschehen können. Sobald die Beamten in den Staatsdienst übergingen, würden dieselben nur auf eigenen Wunsch oder im zwingenden Interesse des Dienstes versetzt.

werde auch nach Uebernahme dieser Bahnen in den Staats besitz nach diesen Grundsätzen handeln und auf die . und Bedürfnisse der Beamten jede mögliche Rücksicht nehmen.

Der Abg. Frhr. von Heereman bemerkte, prinzipiell bedürfe allerdings die Uebertragung des Betriebes dieser Bahnen auf das Reich der Zustimmung des Landtages, . aber werde das Haus eine solche Kautel gar nicht in eine fertige Vorlage hineinbringen können, falls nicht die Regierung bei ihren Vorarbeiten darauf Rücksicht nehme. Darum möchte er aber den Minister bitten.

Der Staats-Minister Maybach erklärte die Besorgniß der Gegner der Reichseisenbahnen, daß dieser Gedanke einez Tages plötzlich verwirklicht werde, für . Er habe nicht wahrgenommen, daß dieses Projekt bei unseren Verbündeten jezt mehr Anklang gefunden habe, als bisher. Wenn es aber später zu solchen Verhandlungen kommen sollte, dann sei er bereit, diesen Punkt mit zur Erörterung zu bringen.

Der Abg. Dr. Windthorst betonte, daß die Regierung diese Besorgniß durch die Klauseln der Verträge hervor—

merken würden. Sachsen, Württemberg, Gedanken zu bringen. klärung, betreffend die darin das Wort daß der Minister in dieser entsprechende Tradition einf Hierauf wurde 5.7 angenommen.

cher von der Kommission neu hinzugefügt

habe ja allerlei Mittel, die Herren in Bayern und Baden auf etwas andere Er danke dem Minister für seine Er— ie Unterbeamten und bitte, daß derselbe „zwingende“ Beziehung eine seinen Wünschen ühren werde.

§. 7a., wel wurde, lautet:

Bestimmungen über die Verpflichtung der Private ifenb Zahlung von Kommunalsteuern auf die im §. l bezeichneten Eisen⸗

bahnen auch nach dem Uebergange derselben in das Eigenthum

des Staates in wendung“).

felt Sierzu hatte der Abg. Grumbrecht folgenden Antrag ge⸗

senbahn komplexe eine geringere, der Kom. e vom Einkommen unterliegende Reineinnahme als tzten Rechnungsjahren der betreffenden Eisen⸗

d weil mit Vortheile der Verstaatlichu

waltung dieser Bahnen stets nicht mit der anderer Staats

Der Abg. Dr. Grumbrecht für se

Grumhrecht angeregten For die richtige Stelle zur Rege

gegenüber nicht das volle Ein

bis 1879 von 14 auf 311 nach Verstaatlichung der

Fall gewesen sei. Mit der vermehrten sich und wenn letztere die 4lprozentige R niemals Steuern be

gesetzzebung auf den Gegen allseitige Unterstützung finden bg. Graf Wintzingerode stimmte mit dem Schluß⸗ Vorredners überein; indeß wolle er einem? Ge. dem der Abg. Dr. Windthorst sei

stand zurückzukommen, wo er

satze des

gerufen habe, welche sich auch unsere Verbundeten m Reiche

sichtspunkt

doppelt unterstreiche. Er hoffe, aber keine

Uebernahme des Ei Gesellschaften müsse auch da die Gesellschaf

werde es die Au

Normen für die Heranziehun

möge geschehen, aber bei der

. . Unterschied zu machen zwischen Bahnen, die vorher in Privat⸗

„Big ju einer anderweiten gesetzlichen. Regelung der Kom besitz gewesen seien, und anderen, auf diese Weise gewissen

munaglbesteuerung der Cisenbahnen finden die bisherigen gi ien Gemeinden ein Privilegium zu schaffen, das werde nicht richtig abnen zur sein, dies wäre ein beispielloses Privilegium.

die Bahnen ganz anders als die sei auch der Röckerath hab

sei vom Minister oder sei

erzielen, die den geäußert

Der Regierungsk issar bekämpfte diesen Ant l . 16. 6 nn. gökommissar bekämpfte diesen Antrag, weil eisenbahnen in

es sich nicht empfehl J ? ; ) .

diziren un

der Vorredner für zweckmäßig,

Ein Vertagungsantrag wurde

genthums der Bahnen von den einzelnen

gelte die privatrechtliche Regelung und dabei s Maß von Lasten berücksichtigt werden,

ten bisher getragen hätten. Baraus könn Folgerun späteren Heranzieh steuergesetzes

welche t . e man gen ziehen über die Art und Weise der ung. Bei der Berathung des Kommunal— fgabe des Hauses sein, richtige g des Staates zu finden; das Heranziehung der Bahnen einen

Der Ahg. Dr. Meyer (Breslau) glaubte, daß die Formu⸗ gleicht Weise wie bis in diefem Zeitpunkte An. lirung der Kommission den Zweck nicht erreiche, um desfent= willen sie diesen Paragraphen eingeschoben habe. Die Kom⸗ mission habe die Kommunen vor dem jähen Wechsel ihrer Verhältnisse durch die Verstaatlichung der Bahnen schützen Das Haug der Abgeordneten wolle beschließen: wollen und suche dies durch die Bestimmung zu erreichen, daß J 3 ,,, ,. , iert ., 5 Kommunalsteuern nach dem bisher maßgebend gewesenen ener gesetzlichen eu⸗ gelung vorgenommenen Feststellung der gie ne n. eines der cz erhoben. werden . m 5. L bezeichneten Ei munalabgab solche in d babngesellschaften beh ermittelt worden, men gelegten Kom einnahme für die Grunde zu legen.

Der Staat finanzire aber Privatgesellschaften, daher

Steuereffekt ein ganz anderer. Der A g. ; e das ganz richtig auseinandergesetzt. Man ufs der Kommunqgihesteuerung durchfchn ätlich, verweise das Haus hier auf die Arbeiten der emeinde⸗ so ist bei der Feststellung der uf das Gin kom. steuer-Kommisflon, der munalabgaben die letztere durchschnittliche Rein= im 5. 1 bezeichneten Eisenbahnkomplexe zum

es hisher leider nicht gelungen nem Kommissar eine Erklarung zu en Wünschen entgegen käme unh die chkeit eröffnete, unter der die Staats⸗ den Kommunen überhaupt noch einen

e, der kommenden Gesetzgebung zu präju⸗ Steuerertrag abwürfen. Gerade diese Unmbglichkeit, bisher hme dieses Antrages die gesammten zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen, habe den Mit⸗ ng verloren gingen. Behufs Fest- gliedern der fraglichen Kommission, zu denen auch der Abg. stellung eines eventuellen höheren Feinertrages müßte bie Ver— Grumbrecht gehöre, die Pflicht auferl esondert geführt und sie könnte Hause zur Sprache zu bringen, damit . ahnen verschmolzen werden. Umfange vergegenwärtige, in Röckerath führte aus, er sei dem Abg. vorliegende Gesetz in die Interessen der Kommunen eingreife. inen Antrag dankbar, glaube aber nicht, Der Abg. Grumbrecht hielt es und in der von dem Abg. m regeln lasse, er sehe vielmehr er wolle versuchen, seine Absicht ee richtig lung dieser Materie in der Kom- mission zu erreichen. mission für das Gemein desteuergesetz. Diese werde alle Veran⸗ Hierauf wurde 58. 7a. angenommeu. Ohne Debatte lassung haben, das Steuerprivilegium der Staattbeamten zu wurden ferner angenommen der 5. 8 „Die Ausführung beseitigen, denn die Grundlage für dieses Privilegium, die dieses Gesetz Annahme, daß die Einschätzungskommisston! den Privaten S8. T bis! nicht durch den Finanz-Minister genüber kommen zu treffen in der Lage nister der öffentlichen Arbeiten übertragen“, sei, sei völlig geschwunden. Der sicherste Beweis hierfür sei „Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündi die Erhöhung der klassifizirten Einkommensteuer von 1868 Damit war die zweite Berathung des G Millionen Mark. Wenn aber die ledigt. Bahnen aus Privat- in Staats—⸗ beamten verwandelten 70 000 Mann nach dem bisher bei die Majorität erklärte, daß sie n Beamten gültigen Grundsatz der Besteuerung des halben Ein⸗ der Kommisston vorgesch kommens veranlagt würden, so würden die Einnahmen der Garantien beginnen wolle. In Folge dessen beantragte der Kommunen sich noch weit mehr vermindern als dies bisher der Abg. Dr. Windthorst, da diese Resolutionen wichtiger seien als ] Vermehrung der Bahnanlagen das Gesetz, mindestens ebenso wichtig, selbstredend auch die Lasten der Kommune, diskutiren und auch zweimal darüber abzustimmen. Nach mit den Steuern auf die Ueberschüffe über einer längeren Geschäftsordnungsdebatte über diesen An

igt, die Sache hier im sich das Haus im vollen welchem Maße es durch das

es nach den Auslassungen seinen Antrag zurückzuziehen, in der Gemeindesteuer-Kom⸗

es wird, soweit solche nach den Vestimmungen der

erfolgt, dem Mi⸗ und der §. 8a.: gung in Kraft“. esetzentwurfs er⸗

hierauf abgelehnt, wodurch och die Diskussion der von lagenen Resolutionen bezüglich der dieselben zweimal zu

trag,

eineinnahme warten müßten, würden sie bei der ich die Abgg. Graf Bethusy⸗Huc, Dr. Miquel, Dr. zekommen. Er könne dem Abg. Grumbrecht Windthorst, Richter und von Rauchhaupt betheiligten, be⸗ nur empfehlen, bei der Diskussion über die Gemeindesteuer⸗ schloß das Haus, auf Antrag des Präsidenten, die Resolutio⸗

nen, über die ohnehin der gedruckte Bericht vorlieg

e, nur ein⸗

würde. mal, und zwar bei der zweiten Berathung, im Plenum zu

e der bisherigen Debatte entgegentreten. Bei der Beschlusses zurückgezogen, vertagte

diskutiren und nur einmal über dieselben abzustimmen. Nach⸗

nen Antrag in Folge dieses sich das Haus um i Uhr.

6

Btaatg⸗ Anzeiger, dag Gentral⸗Handeltzregister und da?⸗

tliche icher Anzeiger. Postblatr nimmt an: die FKöntgliche Expeditton . beckbriefe und Untersuehnngs- Sachen.

ker Heutschen Reichs -Auzrigersg nnd Königfich J. Zubhsntationsn, Anfgebote, Varla dungen Arenßischen Ktaatz - Auzei gers: Mn. dergl,

M J . . . . b 9 z r 8. In serate für der weutschen Reicht n. Kl. Hrentz. 3 1

8. Theater- Anxnsigen. In der Börsen- d. Familien · Nachrichten. beilage. 2

Inserait nehmen an; die Annoncen ⸗Crpeditlonen des B. Industrielle REtablisneraents, Fabriken, QInvaltbendaut., udolf Meffe, daasenstein ü ven en g, K Vogler, G. L. Danube R Ca., E. Schlotte, n. Tertehiedene Bekanntmachangen. Bünrrer & Winter, sowie alle übrigen grö

. Verkärnfe, Ver kacht bminzionen e i i ige . . grustertn werlmm. s. n. Wilhelm - Straße bir. 62a. H ne gn fee , erer, eier. R n. 1. v. Von Sffentlichen Papieren.

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Annoneen⸗Buxeans.

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Subhast ationen, Aufgebote, Vor⸗ Hildesheim

S5, 6H. 6

ladungen u. dergl. Vogelweide

ö. Aufgebat.

Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover Theil zur Gr hat behufs Anlage des neuen Bahnhofs in Hildes— Gr den? wel heim laut 5 Kaufkontrakten d. d. Hildesheim, den karte mit Pos. löõ. Oktober 1879, welche am 1. November 1879 von dessen unter Artikel 25 der Grundsteuer⸗ vor dem Stadtsynditug Helmer als Kommissar der Mutterrolle Königlichen Landdrostei hieselbst verlautbart worden, Hildesheim, Kartenblatt 6, äuflich erworben: schriebenen, 1) von dem Senator Wil zelm Schwemann zu ildes heim

Hildesheim heil zur

2. von dessen unter Artikel 424 der Grund Qu. -·Ruthen, welcher au

) karte mit Pof. 21 bezei kung Hildesheim, Kartenblatt 8, Parzelle 4 nebst allen gi eln n!, 16 ö

steuer⸗Mutterrolle im Kataster der Gemar⸗

beschrie benen, am Ortsschlunggraben (Krähen parzellen. berg) zwischen den Gärten von Erben Deppen und J. H. Liecke, Wittwe, belegenen Garten denjenigen Theil zur Größe von 10 a 74 am 49,V Qu. -Ruthen, welcher auf der Ent⸗ eignungskarte mit Pos. 56 bezeichnet ist, und außerdem den südlichen Restabschnitt am Interessentenwege Pof. 67 zur Größe von 5 a 14 4m 69, Qu. Ruthen,

von dessen unter Artikel 424 der Grund⸗ steuermutterrolle im Kataster der Gemarkung ildesheim, Kartenblatt 6, Parzelle 3 be— chriebenen, auf der großen Vogelweide belege⸗ nen Garten denjenigen Theil zur Größe von 68 Am 3,1 Qu.⸗Ruthen, welcher auf der J Enteignungskarte mit Pof. 9ga bezeichnet ist, ) von dem Lederfabrikan ten Georg Schultzen als einzigen Erben der Wittwe. Schultzen, geb. Reinecke in Hildesheim, dessen unter Arttkei 1076 der Gruͤndsteuer Mutterrolle im Kataster der Gemarkung Hildesheim, Kartenblatt 6. Parzelle oz beschriebenen, im alten Vorfe neben dem Garten der Geschwister Fallbrüg Geetzt der 13279) Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion) belegenen, auf der Enteignungskarte mit Pof. 27 bezeich Der Vollh

neten Garten in feinem ganzen Umfange zur Catharine, 9 Größe von j0 a 68 am = 48,99 Qu. ⸗Ruthen, Ben, dem Seifenstedet und Gastwirth Baniei

Münder in Hildesheim:

. Lon dessen unter Artikel A5 der Grundsteuer— Mutterrolle im Kataster der Gemarkung

Kartenblatt 7, Parzellen 57, 58, und 62 beschriebenen, auf der kleinen i vor Hildesheim, Grundstücken von Bertram und Jacobs be— bezw. Gartenlande denjenigen öße von 14 2 28 qm 65,4 cher auf der Enteignungz— 46 bezeichnet ist,

zwischen den legenen Acker⸗

im Kataster der Gemarkung Parzelle 79 be- an der Hannoverschen Straße zu

belegenen Garten Größe von 3 a 57 qm

f der Enteignungz⸗

angekauften Grund⸗

Schlichthorst zu Hittfeld,

1840 zu Gunsten desselben,

gefordert, späͤtestenz in dem auf

rung der Urkunden erfolgen wird. Harburg, den 8. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. v. Issendorff

h. Aufgebot.

menen gleichlautenden Depositalschein auszustellen. Lübeck, den 5. Dezember 1879. Das Amtsgericht, Abth. II. Dr. Achilles, Sekret.

inn g Aufgebot.

Der Weinwirth Jakoh Gerster dahier hat bei dem unterfertigten Gerichte den Antrag gestellt,

16. Juni 1833, zu Gunsten des Hauptmannt

II. 50 Thlr. Courant, ingrossirt 27. April 1837 zu . des Dienstknechts H. Völsch in

ittfeld, III. 50 Thlr. Courant, ingrossirt 22. Februar beantragt. Der Inhaber der Ürkunden wird auf⸗

den 81. Januar 1880, Bormittags 11 Uyhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebots termine feine Rechte anzumelden und die ÜUr⸗ kunden vorzulegen, widrigenfallz die Kraftloserklä⸗

Nachdem die Wittwe Theresia Johanna Orda, geborene Richter, früher zu Wilhelmgthal, jetzt zu Boguschau, durch ibren Bevollmächtigten Rechtö⸗ anwalt Dr. Ferd. Fehling angezeigt hat, daß der von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu Lübeck ihr über die Verpfändung ihrer Police Nr: 28377, groß 400 Thaler Pr. C., am 8. Januar 1869 ausgestellter Depositalschein abhanden gekom- men sei, werden auf Antrag derselben alle Diejeni⸗ 6 welche an die genannte Urkunde Ansprüche zu

aben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche An= Prüche spätestenz in dem auf Sonnabend, den 7. Februar 1880, Vermittags 11 ühr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amts- gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, unter dem Rechtanachtheil, daß die gedachte Urkunde für kraftloz erklärt und die Veutsche Lebengversiche⸗ rungs⸗Hesellschaft ermächtigt werden foll, der An. tragstellerin einen neuen, mit dem abhanden gekom.

mine mit der Aufforderung geladen, einen bei dem Königlichen Landgericht Glogau zugelaffenen Än= walt zu bestellen.

seine beiden Brüder, Johann Gerster, geboren am 2. September 1816, und Valentin gerne, geboren am 15. Mai 1825, über deren Leben und Aufenthalt seit länger als 10 Jahren keine Nach⸗ richt vorhanden ist, für todt zu erklären.

In Folge dieses Antrages ergeht an die vorge⸗

nannten Johann und Valentin Gerster, Sohne der verlebten Drehermeistersebeleute Johann und Katharina Gerster von hier, die Aufforderung, spätestens in dem auf

Montag, den 11. Oktober kommend. Irs., Vormittags 9 Uyr, im Sitzungssaale für Civilsachen

anstehenden Aufgebotstermine perföͤnlich oder schrift · lich bei dem unterfertigten Gerichte sich zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden würden.

Zugleich werden die Erbbetheiligten darauf ver⸗

wiesen, ihre Interessen im Aufgebots verfahren wahrjunehmen, und wird an alle Diejenigen, welche über daz Leben der Verschollenen Kunde geben können, die Aufforderung gerichtet, dem unter⸗ fertigten Gerichte hierüber Mittheilung ju machen.

Würzburg, den 4. Dezember 1879. Königlicheg Amtsgericht. J. Zur Beglaubigung: Baumüller, K. Gerichtsschreiber.

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Die verehelichte Bäckermeister Gutsche,

Bertha, geborene Schulz, zu Glogau hat gegen ihren Ebemann, den Bäcker meister Gustav Gnuische, früher in Klein ‚Longisch, jetzt in Amerika, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage 336

das zwischen ihr und dem Beklagten beftehende

Band der Ehe zu trennen und den Beklagten

für den allein schuldigen Theil zu erachten. Verhandlungztermin ist auf

den 20. März 1880, Mittags 12 Uhr,

im Königlichen Schlosse zu Glogau' vor dem and gericht anberaumt.

Beklagter Gustav Gutsche wird zu diesem Ter⸗

Glogau, den 26. November 1879. Königliches Landgericht. Gerichtsschreiberei II.

Tinslar.