Theater.
Königliche Schauspicle. Freitag: Opern- bautz. 257. Vorstellung. Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des St. Georges. Musik von Donizetti. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. (FrlJ. Tagliana, Hr. Salomon, Hr. Ernst.) Zum Schluß: Thea, oder: Die Biumenfee. Ballet in 3 Bildern von . Taglioni. Musik von Pugni. Ansang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 244. Vorstellung. Das Ge⸗ fängniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Be—⸗ nedix. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 258. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. Fr. Mallinger, Frl. Horing, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.
Schauspiel haus. 245. Vorstellung. Rolf Berndt. Schaufpiel in 5 Akten von G. zu Putlitz. Anfang
7 Uhr.
Hallner- Theater. Freitag: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und Georg Engels.
Victorig-Ikeater. Direktion: Emil Hahn.
reitag: (Letzte Woche. Kleine Preise, Parquet 2 M 50 3, Gallerie 50 ). Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labryjere. Zum 224. Male: Die Kinder des Kapitün Grant. Großes Aus nattungsstück mit Ballet in 12 Bildern.
In Vorbereitung: Zum ersten Male: Die letzien Tage von Pompeji. Großes von Carl Ludwig, mit Ballets von Brus. von Raida. Dekorationen von Lüttkemeyer in Coburg. Maschinerien von Geißler. Kostüme von Happel. Requisiten nach pompejanischen Originalen des Königl. Museums und anderen Vorlagen. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz-Tkenter. Freitag: 12. Gastsp. er Frau Josephine Gallmeyer. Aus Gefällig⸗ eit. Lolotte. Gräfliche Irrungen.
Krells Theater. Vtcekiin: Sngel-Kebeun. Freitag: Große Weihnachts- Ausstellung „Für Jung und Alt.. (Das Nähere in den ÄAbendprogramms und im Führer durch die Weihnachts- ausstellung) Im Theater: „Liebeszauber.“ Phantastische Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern. Vor der Vorstellung: Großes Con— cert im Königs saal; vor, während und nach der Vor—⸗ stellung im Tunnel: Concert der Tyroler. Eröffnung der Ausstellung und Anfang der Concerte 53 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Germania - Theater. Freitag: Novität. Landolin. Schauspiel in 4 Aufzügen von G. Wunschmann (nach Berthold Auerbachs Erzählung: Landolin von Reutershöfen“ frei bearbeitetz.
Sonnabend: Landolin.
Pelle - Alliance - Theater. Freitag u, folg. Tage: Gastspiel des Hrn. Oskar Fiedler vom Stadttheater zu Breslau. Mit neuen Dekora— tionen, Kostümen, Requisiten u. s. w. Der Ratten ⸗ fänger von Hameln. Phantastisches Bolksstück mit Gesang in 12 Bildern. Nach Sprenger's Geschichte und Chrich's Chronik der Stadt Hameln, frei bear—⸗ beitet von C. A. Görner. Musik von GE. Caten⸗ husen. Die elektrische Beleuchtung durch die Königl. Theater⸗Feuerwerker Herren Behrendt und Sohn. (Heinz, der Rattenfänger: Hr. Oskar Fiedler, als 9 Anfang 7 Uhr. Das Theater ist gut ge⸗
eizt.
(ircus Renz. Markthallen — Carlstraße.
Freitag, Abends 7 Uhr: Vorstellung. — Ma⸗ noli oder: Salvator Rosa und die Banditen⸗ fülrstin. — 1. Auftreten der Damen Frl. PVir⸗ ginia und Liria in ihren außerordentlichen Leistun⸗ gen auf dem Doppelseil. — Das Springpferd Pour topjours, ger. von Frl. E. Loisset. — Vorführen der 14 Hengste. Sonnabend: Vorstellung. Ernst Hen, Direktor.
Familien- Nachrichten.
Verlobt: Frl. Margarethe Mathis mit Hrn. Hauptmann und Compagnie ⸗Chef Reinecke (Hrusch⸗ kowitz bei Bisenz in Mähren — Hirschberg i. Schl.). — Frl. Martha Schlief mit Hrn. Dr. med. Anton Schimmelpfennig (Guben⸗Klostermühl— Schneidemühl). — Frl. Anna Wendt mit Hrn. Nittergutsbesitzer Paul Borowski (Danzig — Riesenwalde). — Frl. Gertrud Döring mit Hrn. ö Dr. jur. Siegfried Roedenbeck
eitz).
Verehelicht: Hr. Pastor Hermann Wislieeni mit 6. Margarethe v. Heldreich (Wettaburg bei Naumburg g. S. = Stendal).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober⸗Stabzsarzt a. D. Besser (Rajhenow). — Hrn. Notar Ilges (Ottweiler — Hin. Dr. Bohm (Berlin) — Hrn. Remontedepot⸗ Inspektor P. Schroeck (Neuhof, Treptow a. / R.).
Gestorben: Hr. Bürgermeister a. D. J. H. E. Hoffmeyer (Bückeburgz. — Hr. Dr. med. E. Schilling (Königs⸗Wusterhausen). — Hr. Lieute⸗ nant Heinrich Marx v. Leipziger (öfen). — Hr. Ober⸗Tribunals⸗Rath a. D. Dr. Eding (Berlin).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen 13368 Rottenburg. Zurückgenommen wird der unterm 4. Dezember 1879 gegen den Gastwirth Johann Abt von Rottenburg erlassene Steckbrlef, nachdem Abt sich zum Strafantritt gestellt hat. Nottenhurg, den 8. Dejember 1879. Königliches Amtsgericht. Nellenbach, A. R.
(Frl. Lehmann,
Aus stattungs stück Musik
Subhastation en, Aufzebote, Vor⸗ ladungen n. dergl. ⸗
Nachlaß⸗Proklam.
Dritte Bekanntmachung. ö Auf Antrag der Erben des am 19. Juli d. J. verstorbenen Kaufmannes Paul issen in FJlens⸗ burg werden, mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger, alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des genannten Paul Rissen Ansprüche und For⸗ derungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben, bei Vermeidung des Verlustes, binnen spätestens 12 Wochen nach dem Tage der letzten Be⸗ kanntmachung dieses Proklams hierselbst anzumelden. Flensburz, den 18. November 1879. Königl. Amtsgericht, II. Abth. Brinkmann.
11329] KE laklm. „Das in der Katastral⸗Gemeinde Recklinghaufen belegene Grundstück Flur 18 Nr. 1228 am Wester⸗ holter Wege“ ist im Grundbuche von Stadt Reck linghausen Band 9 Blatt 62 auf den Namen der Wittwe Heinrich Walther, Gertrud, geb. Kraue, eingetragen. Von Letzterer haben die Eheleute Wirth Heinrich Cramer dasselbe angeblich vor länger als 30 Jahren erworben, und ist es auf deren Kinder angeblich erblich übergegangen. Die jetzigen Besitzer, Eheleute Kaufmann Carl Pöpping⸗ haus und Sophia, geb. Cramer, und die Ebeleute, Destillgteur Friedrich Brinkmann und Henriette, geb. Cramer, haben behufs Erlangung eines Aug schlußerkenntnisses das Aufgebet des Grundstücks beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an demselben Eigenthums, oder sonstige Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 2. Mär; 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt 6 . dieserhalb ewiges Stillschweigen aufer— egt wird. Necklinghausen, den 26. November 1879. Königliches Amtsgericht.
Ediktallazung behufs Todeserklärung.
Nachbenannte verschollene Person, Johann Ger— hard von Gellern aus Cappel, geboren am 23. De— zember 1816, Sohn des Johann Gerhard von Gel⸗ lern und dessen Ehefrau, Margaretha, geborene Meyern, daselbst, welcher vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und von dem seit über 20 Jahren keine Nachrichten mehr bekannt sind, wird auf Antrag der für ihn bestellten Pfleger, nach⸗ dem von den Antragstellern den Vorschristen des §. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschol⸗ sener Personen vom 23. Mai 1848 Genüge geleistet ist, hierdurch aufgefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens am
Tienstag, den 21. Dezember 1880, 10 Uhr Vormlttags, entweder in Person, oder durch einen gehörig legiti⸗ mirten Bevollmächtigten bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden.
Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte eine Meldung nicht eingegangen ist, soll der oben näher bezeichnete verschollene Joehann Gerhard von Gellern für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten . Erben oder Nachfolgern überwiesen werden.
Zugleich ergeht damit die Aufforderung:
a. an alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, davon Mittheilung zu machen;
„für den Fall der demnächsten Todeserklärung aher an etwaige Erb⸗ oder Nachfolgerberech“ tigte ihre Ansprüche anzumelden, andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genom⸗ men werden wird.
Dorum, den 26. November 1879. w
Königliches Amtsgericht. Baring.
12234
13289
13293! Borladung des Klägers zum mündlichen Verfahren im Interventionsprozeß in Sachen der Bertha . Zawodzie, Klägerin, wider den Kaufmann Lonis Neumann zu Breklau, Beklagten, wegen Intervention.
Auf die Klage vom 14. Juli 1879 haben wir zur mündlichen Verhandlung der Sache einen Termin auf den 4. Febrnar 1880, Vormittags 9 Uhr, in Zimmer Nr. 24 anberaumt, und laden Sie hier—⸗ zu mit der Aufforderung vor, in dem festgesetzten Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht und vollstän—⸗ diger Auskunft versehenen Stellvertreter zu erscheinen und den Aufruf der Sache zu gewärtigen.
Sollten Sie zu der bestimmten Stunde nicht er⸗ scheinen, oder der von Ihnen gewählte Bevoll⸗ mächtigte nicht mit gehöriger Vollmacht versehen, auch von der Sache nicht so, daß er über Alles ge⸗ hörige Auskunft zu geben im Stande wäre, unter richtet sein, oder sich nicht auf die Sache einlassen, so werden nach dem Antrage des Gegentheils ent⸗ weder die Akten auf Ihre Kosten zurückgelegt, oder es werden alle streitige, von dem Nichterschienenen angeführte, mit schriftlichen Beweisen nicht unter⸗ stützte Thatsachen für nicht angebracht erachtet, und alle vom Gegentheil angeführte Thatsachen, denen noch nicht ausdrücklich widersprochen worden, für zugestanden, sowie die vom Gegentheil beigebrachten Urkunden für anerkannt angesehen werden.
Uebrigens müssen in diesem Termine alle Urkunden, auf welche die Entscheidung gegründet werden soll, in Urschrift eingereicht werden, und findet eine Verlegung des Termins nur auf über— ein stimmenden Antrag beider Parteien statt.
An die Frau Bertha Wolfsohn und deren Ehemann zu Zawodzie. Kattowitz, den 2. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.
rechtmäßigen Erben angenommen und ihm als sol⸗
Vaters Valentin Mohr,
den aufgefordert, ihre Erbausprüche binnen drei
lisesy Aufgebot.
Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien ⸗ Gesellschaft Germania“ in Stettin unter dem 11. Mai 1864 ausgestellte Police Nr. 51 961,
durch welche die gedachte Gesellschast dem Schneider⸗
meister Carl Christian Friedrich Fink und dessen Ehefrau Louise Wilhelmine, geb. Schneider, zu Berlin, beziehungsweise dem Letztlebenden von ihnen die Summe von 500 Thlr. — 1600 M, zahlbar nach dem Tode des Erstversterbenden, versichert hat, ist den Versicherten verloren gegangen. Wer an diese Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand. oder sonstiger Briefinbaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit den⸗ selben bei äus und zwar spätestens in dem am 19. März 1880, Bormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 28, vor dem Herrn Lanegerichts⸗Rath Gerstäcker, ar⸗ stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt werden und die Amorti— sation der Police Behufs neuer Anfertigung für die Versicherten erfolgen wird. Stettin, den 1. Dezember 1879. dönigliches Landgericht.
liszg5j Aufgebot.
Am 30. August 1878 ist die unverehelichte Catharina Wippermann aus Heiligenstadt hier⸗ selbst verstorben. Auf den Antrag des hierzu auto⸗ risirten Königlichen Justiz⸗Raths Huck werden die unbekannten Rechtsnachfolger der Catharina Wip— permann aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß derselben vor oder in dem auf
den 2. Kypril 1880, Wormittags 11 Untzr, in unserem Geschäftshause, Zimmer Nr. 11, an⸗ beraumten Termine anzumelden, unter der Verwar— nung, daß sonst der landesherrliche Fiskus für den
chem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden wird. . Gleiwitz, den 29. November 1879. Königliches Amtsgericht. II.
112922 1 Erbborladung.
Pauline Mohr aus Wollmatingen ist zur Erb— schaft ihres am 14. November d. J. verstorbenen Landwirths von Wollma—⸗ fingen berufen und wird, da ihr derzeitiger Aufent— halt unbekannt ist, zu den Erbtheilungsverhand lungen mit Frist von drei Monaten und dem Anfügen vorgeladen, daß, wenn sie in dieser Frist sich nicht meldet, ihr Erbtheil denen zugetheilt würde, welchen er zukäme, wenn sie nicht mehr am Leben wäre.
Constanz, den 25. November 1879.
Der Großh. Notar. Diez.
. Erhborladung.
Hubert Ball, Schneider von Mörsch, Amts gerichtsbezirk Eiilingen, zur Zeit unbekannt wo ab— wesend, wird hiermit aufgefordert, seine Erbansprüche an den Nachlaß seines am 25. November 1879 ver⸗ storbenen Bruders Franz Anton Ball, ledig, von
Mörsch, binnen drei Monaten
geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zuka me, wenn der Ge— ladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.
Ettlingen, den 5. Dezember 1879.
Großherzoglich Badischer Notar für den Amtsgexichtsbezirk Ettlingen. J. P. Edler.
2922 9 ind Erbvorladung.
Am 12. Inli d. J. starb zu Reichenau die ledige Haushälterin Katarina Frey von Bur⸗ bach, Amts Ettlingen, ohne Hinterlassung eines Testaments.
Nach den gemachten Erhebungen hatte sie fol⸗ gende Geschwistert:
I) Anton Frey in Sulzbach,
25 Josef Frey, Lehrer in Weißenbach,
) Sebastian Frey,
6 Johann Georg Frey, Lehrer in Rastatt,
6j Franziska, verehelicht gewesen mit Förster
Gerber in Frauenalb
6) Magdaleng, verheirathet gewesen mit einem
gewissen Merklinger in Frauenalb,
7) Maria Anna Frey (Näheres unbekannt),
8 Margaretha Frey, verehelicht gewesen mit Jo-
hann Maucher in Frauenalb.
Diese Geschwister bezw deren Nachkommen wer—
Monaten bei dem Unterzeichneten geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß Denjenigen zu⸗ getheilt würde, welchen er zukäme, wenn die Aus⸗ geforderten nicht mehr am Leben wären.
Konstanz, den 24. November 1879.
Der Großh. Notar. Diez. 13290 ö
Der Halbhöfner Adolph August Lichte, Haus— Nr. 3 zu Overstedt hat laut Obligation vom 25. Sehtember 1869 zu Gunsten des früheren Viertel höfners Heinrich Wilhelm Kayser zu Holt— husen wegen 56) Thlr. Cour. und 4590 Zinsen fein gesammtes Vermögen verpfändet, welche Hypo— thek auf den Halbhof Haus⸗Nr. 3 zu Operstedt in die Hypothekenbücher für diese Ortschaft Bezirk 7, Abth. 1, Band 3, Seite 737, Fol. 3 unter Nr. 2 am 25. September 1869 eingetragen ist.
Auf Antrag des jetzigen Inhabers dieses Halb— hofs Carl Meyer zu Overstedt, welcher den vorge⸗ schriebenen Eid geleistet hat, haben Alle, welche Ansprüche an diese Hypothek zu haben vermeinen, diese ihre Rechte am
Wilhelmsstraße Nr. 92/93.
13300] Oeffentliche Ladung.
Die ledige Bötin Regina Neidl von Neualben⸗
reuth und ihr Kindsvormund Michael Frank
von dort haben gegen Ferdinand Lenhard, le⸗ digen Wagnergesellen aus Sandau in Böhmen, der
Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage:
I) auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem von Ersterer am 15. Juni d. Is. geborenen und Margaretha getauften Kinde:
2) auf Zahlung von:
a. 165 S½ Kindbettkosten,
b. 30 M jährliche Alimente auf die ersten 14 Lebensjahre des Kindes, das seiner⸗ zeitige Schulgeld und die Leichenkosten, falls das Kind innerhalb der Alimen⸗ tationszeit sterben sollte, und
3) Verurtheilung in die Streitskosten
gestellt.
Zur Verhandlung dieser Klage hat das Kgl. Amtsgericht Waldsassen Termin auf
Donnerstag, den 4. März 1880, Vormittags 9 Nur, - . und wird hiermit Beklagte hierzu ge laden. Waldsassen, den g. Dezember 1379. Der Kgl. Gerichtsschreiber. i312 . Moritz Härting zu Leipzig hat, das Aufgebot des von der Herzoglichen Braunschweigischen Landes Lotterie⸗Direktion hiefelbst am 18. Juli 1878 aus— gestellten Depositenscheins, Inhalts dessen Moritz Härting 800 Thlr. Thüringer CGisenbahn-⸗Akltien mit saufenden Dividendenscheinen bei der Direktion als Sicherheit für den demselben gewährten Kredit hinterlegt hat, beantragt. ; Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juli 1880, Morgens 1035 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer 16 — anberaumten Aufgehotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Bra unschweig, den 1. Dezember 1879. Herzogliches Amtägericht. IX. L. Rabert.
13251]
Die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar hat durch Beschluß vom 6. Dezember 1575 auf Antrag der Babette Bium, gewerblosen Ehefrau von Jarsb Levy, Metzger, Beide in Scherweiler wohnhaft, die Auflösung der zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehenden chelichen Gütergemeinschaft ausgesprochen.
Fur richtigen Auszug: Der Landgerichts⸗Sekretär. Carl.
13277 Als Rechtsanwalt ist am hanseatischen Oberlandeß⸗ gericht zu Hamburg zugelaffen und in die Rechts— anwaltsliste eingetragen: ö. jur. Hermann Theodor Jahn zu Bremer— aven. Hamburg, den 8. Dezember 1879. 0. Das hanseatische Oberlandesgericht. Zur Beglaubigung: R. Briens, Dr., Secretair.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissivnen ꝛe. 12770 J. Die Lieferung von 28 590 Stück eichenen Mittel— schwellen und 1350 Stück eichenen Weichenhöljerm für die Westfälische Eisen bahn und 20 000 resy. 615 Stück desgleichen für die Münster⸗Enscheder Eifenbahn foll' im Wege der öffentlichen Sub mission verdungen werden. Die Lieferung Bedin⸗ gungen igen in unserem Central-Bureau hier zut Ginficht aus, werden auch auf frankirte, au unserrn Burengu,Vorsteher von Griesbach hier zu richtende Schreiben gegen Einsend ung von 25 A überfandt. Die Offerten sind verschlossen und mit der Aus⸗ rist: . Sabmůssion auf Liefernng von Mittel⸗ schwellen und Wdeichenhölzern“ zu dem am 19. Dezember er., Vormittags 0 Ühr, in unserm Central⸗Bureau hier anstehen⸗ den Termine portofrei an uns einzusenden. Münster. Königliche Direktion.
12871 Die zum Bau des Hauptgebäudes des Infanterie Kafernements hierselbst erforderlichen Zimmer— und Staakerarbeiten, veranschlagt auf circa 73 880 und resp. 8280 „6, sollen Dlenstag, den 16. Dezember er., Mittags 12 Uhr, im Submissionswege verdungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen, pon denen Abschrifken und Koxien gegen Erstatkung der Koften abgegeben werden können, liegen zur Einsicht aus im Bureau der ,,,, a e n, ͤ ̃ — u zerliner Baum ; Baustraße 313, und auf dem B a. . Preuzlan, den 5. Dezember 1870. Königliche Garnison⸗Berwaltung.
ö Sunhmission. 6
In Folge der öffentlichen Submissien t n
. des Bedarfs an Haardecke für .
vom 1. Januar 1880 bis ultimo März 1881 ., . ermin dazu ist au
Montag, den 22. Dezember 1879, KBormittags 10 Ußr, Deyete im Büreau des unterzeichneten Artillerie ˖ Depols⸗
Hohenzollernstraße J, anberaumt. des Termint
Dienstag, den 3. Februar 1880, 11 Uhr Morgens, ö. an gewöhnlicher Gerichtsstelle anzumelden, widrigen⸗ falls die obige Hypothek für vollständig erloschen erklärt werden soll; . Uelzen, den 5. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht II.
Offerten sind bis zur Eröffnung renne, und franco mit der Äufschrift . „Submisston auf Haardecke einzusenden. . Die Lieferungsbe dingungen so ; welcher die Lieferung zu erfolgen hat, dlesseitigen Büregu zur Einsicht aus,
Zur Heglaubigung:
Beglaubigt: elch.
v. Goeben, Gerichts schreiber.
erstete gegen Erstattang der Kopialien abschri
mitgetheilt.
Magdeburg, den 6. Dezember 1879.
Ir tillerie / depot.
2 8 — m,
. 9 *
Derunutscher Reichs ⸗ Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
* Nas Abonnement hetrügt 4 6 59 für das Hierteljnhr.
Insertionspreis für den Kaum riner Rruckztile 8306 3 . .
1 .
6 282.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Steuer⸗Rezeptor Vogel sang zu Esens den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Lieutenant zur See Mirre und dem Bürgermeister a. D. Heyl zu Baumholder im Kreise St. Wendel den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schleusenmeister Draeger zu Laucha im Kreise Querfurt das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schullehrer und. Organisten Kahl zu Steinseifersdorf im Kreise Reichenbach das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren fol⸗ gende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse:
dem Oberst-Lieutenant Ritter von Hoffmann, Führer des 4. Infanterie⸗Regiments König Carl von Württemberg;
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Hauptmann Kopf im 4. Infanterie⸗Regiment König Carl von Württemberg, z eh Hauptmann Reuhierl im S8. Infanterie⸗Regiment „Pran . ri 51 J Zwickh im 5. Chevaulegers⸗Regiment rinz Otto, . dem Hauptmann Betzel im 2. Fuß⸗Artillerie⸗Regiment un dem Premier⸗Lieutenant Manz, * la suite des Infan⸗ terie⸗Leib⸗Regiments und Adjutant des Kriegs⸗Ministers;
den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
dem General⸗Major von Muck, Commandeur der Be⸗ satzungs-Brigade in Metz; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
dem Obersten von Gropp er, Commandeur des 8. In⸗ fanterie⸗Regiments „Pranckh“; sowie
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Oberst⸗Lieutenant Kunstmann im 4. Infanterie⸗ Regiment König Carl von Württemberg, dem Oberst-Lieutenant Kurz im 8. Infanterie⸗Regiment Pranclh⸗ dem Oberst Lieutenant Po pp, Commandeur des 2. Jäger⸗ Bataillons. dem Major Possert im 5. Chevaulegers⸗-Regiment Prinz Otto und dem Major Freiherrn von Lurz im 2. Feld⸗Artillerie⸗ Regiment.
Deut sches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Prokuristen Alfred Schoen in Mülhausen die nachgesuchte Entlassung von dem Amte als Handelsrichter bei dem Landgericht in Mülhausen zu ertheilen.
In Elsfleth wird am 15. d. M. mit einer Seesteuer⸗ mannsprüfung begonnen werden.
Königreich 8reußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den, Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium Horstmann zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗ Rath;
den Bber-Landesgerichts-Rath Predari in Breslau zum richterlichen Mitgliede und den Landgerichts⸗Rath Vietsch da⸗ selbst . stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks⸗ verwaltungsgerichts zu Breslau auf die Dauer ihres Haupt⸗ amtes am Sitze des letzteren; sowie
den , Rath von Stiernberg in Sig⸗ maringen zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Be⸗ zirks verwaltungsgerichts zu Sigmaringen für die Dauer seines dauptamtes am Sitze des letzkeren, serner
den dan g n, Friedrich Eberhard Vormbaum zu Neustadt i. We stpr.,, und den Landrath Viktor Leo Del sa zu Kosten zu Regierungs⸗Räthen zu ernennen.
Frei gile wu nm wegen Emission von 20090000 „ 4ooiger Prioritäts- Obligationen der Nordhausfen⸗Erfurter . Eisenbahngesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. sch Nachdem von Seiten der Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesell⸗ a auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre
Augzst 1879 gefaßten Beschlufses darauf angetragen worden
ͤ
Alle Nost⸗Austalten nehmen Kestellnng an;
für Kerlin außer Ren Nost⸗Anstalten anch die Ezpr-
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. 1.
den 12. Dezember, Ahends.
ist, ihr zur Einlösung, beziehungsweise Konvertirung der auf Grund Unseres Privilegiums vom 20. Februar 1871 emittirten fünfprozentigen Prioritäts-⸗Obligationen in Höhe von 1200 000 66, soweit dieselben noch nicht durch Auslogsung amortisirt nd, sowie an Stelle der durch Unser Pripilegium vom 25. Juli 1877 genehmigten, noch völlig unbegebenen fünfprozentigen Prioritäts, Obligationen in Höhe von 6h0 oh0 „, die Aufnahme einer einzigen vier und ein halbprezentigen und behufs Erweiterung der Bahnanlagen, Vermehrung der Betriebsmittel und zur besseren Aus rüstung ihres Unternehmens auf den Betrag von 2000 600 M ab⸗ gerundeten Anleihe gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zingseoupons versehener Prioritäts⸗ Obligationen zu gestatten, wollen Wir unter Zurücknahme des vorbezeichneten Privilegiums vom 25 Juli 1877 in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. Samml. Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur ECmission derartiger Obligationen in einer Gesammthöhe von 2 0900 000 „, geschrieben Zwei Millionen Mark unter den folgenden Bedingungen ertheilen:
. 1. Die in Höhe der 20090090 M erst nach Kündigung der auf Grund des ,, vom 20. Februar 1871 ausgegebenen fünf⸗ prozentigen Prioritäts, Qbligationen neu zu emittirenden Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nach dem beiliegenden Schema A. unter der Bezeichnung:
„Vler und einhalbprozentige Prioritäts⸗Obligationen der Nord⸗ hausen⸗ Erfurter Eisenbahngesellschaft, Emission von 1880“ ausgefertigt. Dieselben zerfallen in: 400 Stück zu 1000 MS von Nr. 1— 400. KJ 1 1401 — 1200. 1000 12901 —96200.
Die Unterzeichnung der Stäcke erfolgt von dem Vorsitzenden des Verwaltungsrathes und der Direktion, sowie von einem Kontrol⸗ beamten der Gesellschaft. Di. Unterschriften der beiden Erstgengnn⸗ ten können in Faksimile, die Unterschrift des Kontrolbeamten muß im Driginal erfolgen.
§. 2. Die Inhaber der zu emittirenden Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Nordhausen ⸗Erfurter Eisen⸗ bahngesellschaft. Sie haben in dleser Gigenschaft vor den Inhabern der Stamm⸗Prioritätsaktien und der Stammaktien ein unbedingtes Vorzugsrecht.
5. 3. Die Obligationen werden mit Vier und ein halb Prozent ö 1 der gin
ur Erhebung der Zinsen werden den Obligationen zunächst für zehn Jahre 29 halbjährliche, am 2. Januar und 1. Juli 6. ö treffenden Jahre zahlbare Zinsegupons Nr. 1 bis 20 nebst Talon nach den unter B. und 9. beigefügten Schemas beigegeben.
Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung neue Zins—⸗ coupons für anderwelte 10 Jahre ausgereicht. Die Ausreichung er ⸗ folgt an den Yräsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich üer den Empfang der neuen Ser ie Zinszcoupons nebst Talon guittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation unter Präsentation derselben bei der Direktion der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung einer neuen Serie Zinscoupons nebst Talon an den Inhaber der Obligation.
§. 4. Die Ansprüche auf Zins vergütung erlöschen zu Gunsten der Beamten Pensions · und Unterstützungskasse, wenn die Zins coupong nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden.
§. 5. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf,
an welchem dieselben zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Obli⸗ gationen eingereicht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlen den . von dem Kapital gekürzt und zur Ein lösung dieses Coupong verwendet. . 6. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1881 ab mindestens Prozent von dem gesammten Nominalbetrage der Anleihe und vom Jahre 1883 ab mindestens . Prozent desgleichen nebst dem Betrage der durch die bereits getilgten Obligationen ent. stehenden Zinsersparniß verwendet, Außerdem steht der Gesellschaft eine allgemeine sechsmongtliche Kündigung der Obligationen mit Ge nehmigung unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu.
Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen werden alljährlich durch das Loos bestimmt. Die Aus loosung geschieht Seitens der Direktion mit Zuziehung eines das
drotokoll führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffent⸗ Iich ge nut gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt reisteht.
Bei der Ausloosung sind die Appoints zu 1000, 500 und 300 nach dem im 5§. 1 angegebenen Verhältnisse ihrer Gesammtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Amortisation zu verwendende Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird der⸗ selbe zur nächsten Amortisation verwendet.
Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, sowie einer allgemeinen Kündigung der Obligationen erfolgt durch dreimalige Einrückung jn den „Deutschen Reichs, und Preußischen Staats- Anzeiger“ (5. 11). Die erste Einrückung muß mindestens 6 Mo—⸗ nate vor dem bestimmten Zahlungstermine stattfinden. Die Ein—⸗ lösung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 2. Ja—⸗ nugr J. Is, das erste Mal am 2. Januar 1882, die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 2. Januar als am 1. Juli j. Is. stattfinden
Die Rückzahlung erfolgt in beiden sith en nach dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligation nebst Zingcoupons und Talons an den Praͤsentanten. Die in Folge der Ausloosung eingelösten Obligationen wetden unter Beachtung der oben wegen der Aus- loosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge der allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der Rückforderung Seitens der Gläubiger (efr. 5. 9) eingelösten Obligationen wieder ausgeben darf.
E879.
Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Ei senbahn⸗Kommissariate alljährlich Nachweis geführt.
.J.. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amortisirt werden, so wird ein gerichtliches Aufgebot nach den allge meinen gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amorti⸗ sirte, sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu kassirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt.
. Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amor⸗ tisirt werden. Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (5. 4) bei der Direktion anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, soll nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht . Vorschein gekommenen Zintcoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
§. 8. Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlöͤsung vorgezeigten Obligationen werden während der e fn. drei Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal von der Di⸗ rektion der Gesellschast behufs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb zehn Jahren nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorge— zeigt werden, sind werthlos und ist dies von der Direktion unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Stücke alsdann öffent⸗ lich zu erklären. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtungen mehr.
§. 9. Außer den im §. 6 gedachten Fällen sind die Inhaber der Sbligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft zurückzufordern:
a. wenn fällige Zinscoupons, ungeachtet solche zur Einlösung präsentirt werden, durch Verschulden der Gesellschaft länger als drei Monate unberichtigt bleiben,
b. wenn der Transportbetrieb auf der Nordhausen · Erfurter Bahn mit Dampfwagen oder mit anderen, dieselben ersetzenden Maschinen durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört, ö :
6. wenn die im 8. 6 festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten wird.
In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem Falle zu e. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten.
Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Bezahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Qbligationen hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht ingegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen laͤngstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Auszahlung der zu amortisirenden ausgeloosten Prioritäts ⸗Obli-⸗ gationen nachträglich bewirkt.
§. 10. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt und verordnet:
2. Tie vorgeschriehene Verzinsung und Tilgung der Ohligationen geht der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der Gesellschaft und der an die Mitglieder des Verwaltungsraths und der Direktion zu zahlenden Tantieme vor,
b. bis r Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver⸗ kaufen, dietz bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post , Telegraphen⸗, Polizei oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen ab⸗ getreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest des betreffenden Fisenbahn⸗Kommissariats,
c. die Gesellschaft darf keine neuen Prioritäts, Aktien oder Obli⸗ gationen kreiren, es sei denn, daß für die jetzt zu emittirenden Obli⸗ gationen das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde.
Die vorstehend unter b, erlassene Bestimm ang soll sich jedoch auf diejenigen Obligationen nicht beziehen, die zur Rückzahlung fällig erklärt, nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Empfang nahme der Zahlung gehörig präsentirt werden.
§. 11. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats ⸗Anzeiger abgedruckt werden.
§. 12. Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins- coupons kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.
u. Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In- . el ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der
ligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung 69 . des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu prä- udiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Erfurt bekannt zu machen und einge Anzeige davon, daß dies geschehen, in die Gesetz-Sammlung aufzunehmen.
, Berlin, den JI2. November 1879.
(L. 8.) Wilhelm. Maybach. Bitter.
Schema A. Vier und ein halb prozentige Prioritäts⸗Obligation der Nordhausen · Erfurter ,,, Emission vom Jahre 1880.
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe von S An⸗ theil an dem in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten