Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern; hau. 257. Vorstellung. Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des St. Georgeß. Musik von Donizetti. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. (Erl. Tagliana, Hr. Salomon, Hr. Ernst.) Zum Schluß: Thea, oder: Tie Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 244. Vorstellung. Das Ge⸗ fängniß. Lustspiel in 4 Akten von Rederich Be— nedix. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. . Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheisungen von Schikaneder. Musik von Moart. (Frl. Lehmann, Fr. Mallinger, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.? Anfang 7 Ubr.
Schauspielhaus. 245. Vorstellung. Rolf Berndt. Schauspiel in 5 Akten von G. zu Putlitz. Anfang
7 Uhr.
VWallner-Iheater. Freitag: Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und Georg Engels.
258. Vorstellung.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: (Letzte Woche. Kleine Preise, Parquet 2 S 59 8, Gallerie 50 ). Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Gonsuello de Labrujete. Zum 224. Male; Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus sllattungsstück mit Ballet in 12 Bildertt.
In Vorbereitung: Zum ersten Male: Dle letzten Taße von Pompeji. Großes Ausstattungsstück von Carl Ludwig, mit Ballets von Brus. Mulik von Raida. Dekorationen von Lüttkemeyer in Coburg. Maschinerien von Geißler. Kostüme von Happel. Requisiten nach pompesanischen Originalen des Königl. Museums und anderen Vorlagen. In Scene gesetzt von Emil Hahn. ö
KEesidenz- Theater. Freitag: 12. Gastsp. der Frau Josephine Gallmeyer. Ans Gefällig⸗ keit. Lolotte. Gräfliche Irrungen.
Engel⸗ Ke br nn
Krolls Theater. Direktion: ö Freitag: Große Weihnachts ⸗Ansstellung »Für Jung und Alt“. (Das Nähere in den Abendprogramms und im Führer durch die Weihnachts⸗ ausstellung Im Theater: „Liebeszauber.“ Phantastische Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern. Vor der Vorstellung: Großes Con⸗ cert im Königssaal; vor, während und nach der Vor⸗ stellung im Tunnel: Concert der Tyroler. Erösfnung der Auesiellung und Anfang der Concerte 53 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Germania - Theater. Freitag: Novität. Landolin. Schauspiel in 4 Auf;jügen von G. Wunschmann (nach Berthold Auerbachs Erzählung: Landolin von Reutershöfen“ frei bearbeitet).
Sonnabend: Laͤndolin.
Felle - Alliance - Theater.
Stadttheater zu Breslau. Mit neuen Dekora⸗ tionen, Kostümen, Requisiten u. . w.: Der Natten⸗ fänger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit
Gesang in 12 Bildern. Nach Sprenger's Geschichte
und Ehrich's Chronik der Stadt Hameln, frei bear⸗ beitet von C. A. Görner. Musik von E. Caten⸗ husen. Die elektrische Beleuchtung durch die Königl. Theater⸗Feuerwerker Herren Behrendt und Sohn. (Heinz, der Rattenfänger: Hr. Oskar Fiedler, als , Anfang 7 Uhr. Daß Theater ist gut ge— zeizt.
12234
verstorbenen Kaufmannes Paul Nissen in Flens⸗ burn
Subhastationen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen n. dergl.
Nachlaß⸗Proklam. Dritte Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des am 19. Juli d. J.
werden, mit. Ausnahme, der protokoll irten
Gläubiger, alle Diejenigen, welche an den Nachlaß
des genannten Paul Nissen Ansprüche und For— derungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben, bei Vermeidung des Verlustes, binnen
.
4
pätestens 12 Wochen nach dem Tage der letzten Be⸗
kanntmachung dieses Proklams hierselbst anzumelden.
13294
belegene Grundstück Flur 18 Nr. 1228 „am Wester⸗ holter Wege“ ist im Grundbuche von Stadt Reck⸗ linghausen Band 9 Blatt 62 auf den Namen der Wittwe Heinrich Walther, Gertrud, eingetragen. Wirth Heinrich Cramer länger als 30 Jahren erworben, und deren Kinder angeblich erblich übergegangen. ̃jetzigen Besitzer, Eheleute Kaufmann Carl Pöpping⸗ haus und Sophia, geb. Cramer, und die Fheleute, Destillateur Friedrich Brinkmann und Henriette, geb. Cramer, schlußerkenntnisses das Aufgebot des Grundstücks beantragt. an demselben Eigenthums⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an zumelden, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt und ihnen dieserhalb ewiges Stillschweigen aufer⸗ legt wird.
Ii32809]
hard von Gellern aus Cappel, geboren am 23. De⸗ zember 1816, Sohn des Johann Gerhard von Gel—⸗ lern und dessen Ehefrau, Meyern, daselbst, welcher vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und von dem seit über 20 Jahren keine Nachrichten mehr bekannt sind, wird auf Antrag der für ihn bestellten Pfleger, nach⸗ dem von den S5. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschol⸗ lener Personen vom 23. Mai 1848 Genüge geleistet ist, hierdurch aufgefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens am
Gerichte zu melden.
. für todt erklärt und sein ü Freitag bekannten Erben u. folg. Tage: Gastspiel des Hrn. Oskar Fiedler vom werden.
Cireus Renz. Markthallen — Carlstraße. Freitag, Abends 7 Uhr: Vorstellung. — „Na⸗
voli“ oder: Salvator Rosa und die Banditen⸗
fürstin. — 1. Auftreten der Damen Frl. Vir⸗
.
ginia und Liria in ihren außerordentlichen Leistun⸗ gen auf dem Doppelseil. — Das Springpferd Pour toujours, ger. von Frl. G. Loisset. der 14 Hengste. Sonnabend: Vorstellung. Ernsgt Keræz, Direktor.
Fvamilien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Margarethe Mathis mit Hrn. Dauptmann und Compagnie ⸗ Chef Reinecke (Hrusch⸗ kowitz bei Bisenz in Mähren — Hirschberg i. Schl.). — Frl. Martha Schlief mit Hrn. Dr. med. Anton Schimmelpfennig (Guben⸗Klostermühl— Schneidemühl) — Frl. Anna Wendt mit Hrn. Rittergut besitzer Paul Borowski (Danzig — Riesenwalde). — Frl. Gertrud Döring mit Hrn. kö Dr. jur. Siegfried Roedenbeck Zeitz).
Bh ett cht: Hr. Pastor Hermann Wisliceni mit Frl. Margarethe v. Heldreich (Wettaburg bei Naumburg a. S. —Stenda)).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober⸗Stabs arzt a. D. Besser (Rathenow). — Hrn. Notar Ilges Ottneiler) — Hrn. Dr. Bohm (Berlin) — Hin. Remontedepot⸗ Inspektor P. Schroeck (Neuhof, Treptow a. /N.).
Gestorben: Hr. Bürgermeister a. D. J. H. E. Hoffmeyer (Bückeburg). Hr. Dr. med. L. Schilling (Königs⸗Wusterhausen). — Hr. Lieute⸗ nant Heinrich Max v. Leipziger (Kösen). — Hr. Ober ⸗Tribunalt⸗Rath a. D. Dr. Eding (Berlim).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen [13368 Nottenburg. Zurückgenommen wird der unterm 4. Dejember 1879 gegen den Gastwirth Johann Abt von Rottenburg erlassene Steckbrief, nachdem Abt sich zum Strafantritt gestellt hat. Rottenburg, den 8. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Kellenbach, A. R.
Vorführen
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.
. . ‚ J ;
ö
weder die Akten auf Ihre Kosten zurückgelegt, oder
6
Flensburg, den 18. November 1879. Königl. Amtsgericht, E. Abth. Brinkmann. —
.
HkEOocCiaknza.
ö 1 Das in der Katastral⸗Gemeinde Recklingbaufen
geb. Kraue, Von Letzterer haben die Eheleute dasselbe angeblich vor ist es auf Die
haben behufs Erlangung eines Aus
Es werden daher alle Diejenigen, welche
den 2. März 1880, Vormittags 11 Uhr,
.
Recklinghausen, den 26. November 1879. Königliches Amtsgericht.
Ediktalladung behufs Todeserklärung.
Nachbenannte verschollene Person, Johann Ger—
Margaretha, geborene
Antragstellern den Vorschriften des
1
Tienstag, den 21. Dezember 1880, 10 Uhr Vormittags, entweder in Person, oder durch einen gehörig legiti⸗ mirten Bevollmächtigten bei dem unterzeichneten
.
Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte eine
Meldung nicht eingegangen ist, soll der oben näher
bezeichnete verschollene Johann Gerhard von Gellern
Vermögen den nächsten ;
oder Nachfolgern überwiesen Zugleich ergeht damit die Aufforderung:
a. an alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, davon Mittheilung zu machen;
für den Fall der demnächsten Todeserklärung aber an etwaige Erb⸗ oder Nachfolgerberech⸗ t gte ihre Ansprüche anzumelden, andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genom⸗ men werden wird. Dorum, den 26. November 1879. Königliches Amtsgericht. Baring. (13293 Vorladung des Klägers zum mündlichen Verfahren im Interventionsprozeß in Sachen der Bertha ,, Zawodzie, Klägerin, wider den Kaufmann Louis Reumann zu Breslau, Beklagten, wegen Intervention.
Auf die Klage vom 14. Juli 1879 haben wir
einen ö h den aufgefordert, ihre Erbansprüche binnen drei
zur mündlichen Verhandlung der Sache Termin
anf den 4. Febrnar 1880, Vormittags g Uhr, in Zimmer Nr. 24 anberaumt, und laden Sie hier— zu mit der Aufforderung vor, in dem festgesetzten Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht und vollstän⸗ diger Auskunft versehenen Stellvertreter zu erscheinen und den Aufruf der Sache zu gewärtigen.
Sollten Sie zu der bestimmten Stunde nicht er⸗ scheinen, oder der von Ihnen gewählte Bevoll—⸗ mächtigte nicht mit gehöriger Vollmacht versehen, auch von der Sache nicht so, daß er über Alles ge—⸗ hörige Auskunft zu geben im Stande wäre, unter⸗ richtet sein, oder sich nicht auf die Sache einlassen, so werden nach dem Antrage des Gegentheils ent⸗
I13es8nj
vor dem Herrn Lantgerichts⸗Rath Gerstäcker, ar⸗
Catharina Wippermann aus Heiligenstadt hier⸗
werden wird.
Iiz32s3
getheilt würde, welchen er zukäme, wenn die Auf—
Aufgebot.
Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien ⸗Gesellschaft Germania“ in Stettin unter dem 11. Mai 1864 ausgestellte Golice Kr. 51 961, durch welche die gedachte Gesellschaft dem Schneider ⸗ meister Carl Christian Friedrich Fink und dessen Ghefrau Louise Wilhelmine, geb. Schneider, zu Berlin, beziehungsweife dem Letztlebenden vor ihnen die Summe von 506 Thlr. — 1500 M, zahlbar nach dem Tode des Erstversterbenden, versichert hat, ist den Versicherten verloren gegangen. Wer an diese Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand oder sonstiger Briefinhaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit den⸗ selben bei äus und zwar spätestens in dem
am 19. März 1880, Barmittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 28,
stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt werden und die Amorti⸗ sation der Police Behufs neuer Anfertigung für die Versicherten erfolgen wird. Stettin, den 1. Dezember 1879. Königliches Landgericht.
ö Aufgebot.
Am 30. August 1878 ist die unverehelichte
selbst verstorben. Auf den Antrag des hierzu auto⸗ risirten Königlichen Justiz Raths Huck werden die unbekannten Rechtsnachfolger der Catharina Wip⸗ permann aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß derselben vor oder in dem auf den 2. Atzril 1880, Vormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäftshause, Zimmer Nr. 11, an⸗ beraumten Termine anzumelden, unter der Verwar⸗ nung, daß sonst der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen Erben angenommen und ihm als sol⸗ chem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt
Gleiwitz, den 29. November 1879. Königliches Amtsgericht. II.
ö 1 Erbvorladung.
Pauline Mohr aus Woll matingen ist zur Erb—⸗ schaft ihres am 14. November d. J. verstorbenen Vaters Valentin Mohr, Landwirths von Wollma—⸗ tingen berufen und wird, da ihr derzeitiger Aufent⸗ halt unbekannt ist, zu den Erbtheilungsverhand⸗ lungen mit Frist von drei Monaten und dem Anfügen vorgeladen, daß, wenn sie in dieser Frist sich nicht meldet, ihr Erbtheil denen zugetheilt würde, welchen er zukäme, wenn sie nicht mehr am Leben wäre.
Constauz, den 25. November 1879.
Der Großh. Notar. Diez.
2 * linen Erhborladung.
Hubert Ball, Schneider von Mörsch, Amts⸗ gerichtsbezirk Ettlingen, zur Zeit unbekannt wo ab— wesend, wird hiermit aufgefordert, seine Erbansprüche an den Nachlaß seines am 25. November 1879 ver— storbenen Bruders Franz Anton Ball, ledig, von
Mörsch,
binnen drei Monaten geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zukäme, weun der Ge— . zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt ätte. Ettlingen, den 5. Dezember 1879.
Großherzoglich Badischer Notar für den Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. J. P. Edler.
Erbvorladung.
Am 12. Juli d. J. starb zu Reichenau die ledige Haushälterin Katharina Frey von Bur— bach, Amts Ettlingen, ohne Hinterlassung ein es Testaments.
Nach den gemachten Erhebungen hatte sie fol⸗ gende Geschwister:
I) Anton Frey in Sulzbach,
2) Josef Frey, Lehrer in Weißenbach,
3) Sebastian Frey,
4) Johann Georg Frey, Lehrer in Rastatt,
5) Franziska, verehelicht gewesen mit Förster
Gerber in Frauenalb,
6) Magdalena, verheirathet gewesen mit einem
gewissen Merklinger in Frauenalb,
7) Maria Anna Frey (Näheres unbekannt),
8) Margaretha Frey, verehelicht gewesen mit Jo⸗
hann Maucher in Frauenalb.
Diese Geschwister bezw. deren Nachkommen wer⸗
Monaten bei dem Unterzeichneten geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaß Denjenigen zu-
geforderten nicht mehr am Leben wären. Konstanz, den 24. November 1879. Der Großh. Notar. Diez. 13290 Der Halbhöfner Adolph August Lichte, Haus⸗ Nr. 3 jzu Overstedt hat laut Obligation vom 26. September 1869 zu Gunsten des früheren
es werden alle streitige, von dem Nichterschlenenen
angeführte, mit schriftlichen Beweisen nicht unter- die Hypotheékenbücher sür diese Irtschaft Berirk 9 stüßte Thatsachen für nicht angebracht erachtet, und Abth, 1E, Band 3, Seite 237, Fol. 3 unter Nr. alle vom Gegentheil angeführte Thatsachen, denen noch nicht ausdrücklich widersprochen worden, für!
zugestanden, sowie die vom Gegentheil beigebrachten Urkunden für anerkannt angesehen werden. Uebrigens müssen in diesem Termine alle Urkunden, auf welche die Entscheidung gegründet werden soll, in Urschrift eingereicht werden, und
findet eine Verlegung des Termins nur auf über⸗
ein stimmenden Antrag beider Parteien statt.
An die Frau Bertha Wolfsohn und deren ;
Ehemann zu Zawodzie. Kattowitz, den 2. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt:
schriebenen Eid
— — —
am 25. September 1869 eingetragen ist. Auf Antrag des jetzigen Inhabers dieses Halb⸗ hofs Carl Meyer zu Overstedt, welcher den vorge⸗ geleistet hat, haben Alle, welche
Viertel höfners Heinrich Wilhelm Kayser zu Holt⸗ husen wegen 560 Thlr. Cour. und 45 0ͤ 3insen sein gesammtes Vermögen verpfändet, welche Hypo⸗ thek auf den Halbhof Haus⸗Nr. 3 zu Overstedt in
13300 Oeffentliche Ladung.
Die ledige Bötin Regina Neidl von Neualben. reuth und ihr Kinds vormund Michael Frank von dort haben gegen Ferdinand Lenhard, le— digen Wagnergesellen aus Sandau in Böhmen, der Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage:
I) auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem von Ersterer am 15. Juni d. Is. geborenen und Margaretha getauften Kinde:
2) auf Zahlung von:
a. 10 M Kindbettkosten,
b. 30 . Alimente auf die ersten 14 Lebensjahre des Kindes, das seiner— zeitige Schulgeld und die Leichenkosten, falls das Kind innerhalb der Alimens—. tationszeit sterben sollte, und
3) Verurtheilung in die Streitskosten
gestellt.
Zur Verhandlung dieser Klage hat das Kgl.
Amtsgericht Waldsassen Termin auf
Donnerstag, den 4. März 1880,
Vormittags 9 Utzr, ; bestimmt und wird hiermit Beklagte hierzu ges.
laden.
Waldsassen, den 6. Dezember 1879. Der Kgl. Gerichtsschreiber.
Il3212 Moritz Härting zu Leipzig hat, das Aufgebot des von der Herzoglichen Braunschweigischen Landes—⸗ Lotterie Direktion hieselbst am 18. Juli 1878 auß— gestellten Depositenscheins, Inhalts dessen Moritz Härting 800 Thlr. Thüringer ECisenbahn⸗Altien mit laufenden Dividendenscheinen bei der Direktion als Sicherheit für den demselben gewährten Kredit hinterlegt bat, beantragt. . Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juli 1880, Morgens 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer 16 — anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls. die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Bra unschweig, den 1. Dezember 1879.
Herzogliches Amtsgericht. IX.
L. Nabert.
13281)
Die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar hat durch Beschluß vom 6. Dezember 1879 auf Antrag der Babette Bium, gewerblosen Ehefrau von Jacob Levy, Metzger, Beide in Scherweiler wohnhaft, die Auflösung der zwischen ihr und ihtem geuannten Ehemanne bestehenden ehelichen Gütergemelnschaft ausgesprochen.
Für richtigen Auszug: Der Landgerichts⸗Sekretär. Carl.
13277 Als Rechtsanwalt ist am hanseatischen Oberlandes⸗ gericht zu Hamburg zugelassen und in die Rechtö⸗ anwaltsliste eingetragen: ö jur. Hermann Theodor Jahn zu Bremer— aven. Hamburg, den 8. Dezember 1879. Das hanseatische Oberlandesgericht. Zur Beglaubigung: R. Priens, Dr., Secretair.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
127701
Die Lieferung von 28 500 Stück eichenen Mittel⸗ schwellen und 1350 Stück eichenen Weichenhölzern für die Westfälische Eisen bahn und 20000 resp. 615 Stück desgleichen für die Münster⸗Enscheder Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Sub⸗— mission verdungen werden.
Einsicht aus, werden auch auf frankirte, an unseren Bureau ⸗Vorsteher von Griesbach hier zu richtende Schreiben gegen Einsendung von 25 4 übersandt. Die Offerten sind verschlossen und mit der Auf⸗ chrift: „Sybmisston auf Lieferung von Mittel⸗ schwellen und Weichenhölzern“ zu dem am 19. Dezember er., Vormittags 10 Uhr, in unserm Central⸗Bureau hier anstehen⸗ den Termine portofrei an uns einzusenden. Münster. Königliche Direktion.
ö
Die zum Bau des Hauptgebäudes des Infanterle—= Kasernements hierselbst erforderlichen Zimmer— und Staakerarbeiten, veranschlagt auf eirea 73 880 und resp. 8280 , sollen
Dienstag, den 16. Dezember er., Mittags 12 Uhr, im Submissionswege verdungen werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen, von denen Abschriften und Kopien gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden können, liegen zur Einsicht aus im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, Baustraße 313, und auf dem Berliner Baumarkte, Wilhelmsstraße Nr. 92/93. (Itg. 385 / 12)
Prenzlau, den 5. Dezember 1879.
Königliche Garnison⸗Berwaltung.
1 Sub mission.
In Folge der öffentlichen Submission ist die Lieferung des Bedarfs an Haardecke für die Zeit vom 1. Januar 13880 bis ultimo März 1881 zu vergeben. ;
Termin dazu ist auf
. den 22. Dezember 1879, 0
Ansprüche an diese Hypothek zu haben vermeinen, diese ihre Rechte am . Tienstag, den 3. Februar 1880, —; 11 Uhr Morgens, an gewöhnlicher Gerichtsstelle anzumelden, widrigen⸗ falls die obige Hypothek für vollständig erloschen erklärt werden soll. Uelzen, den 5. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht II. Zur Seglaubigung: v. Goeben, Gerichtsschreiber.
rimittaßss 10 Uhr,
Hohenzollernstraße 7, auberaumt.
Offerten sind bis zur Eröffnung des Termin .
versiegelt und franco mit der Aufschrift: ᷣ̊ „Submission auf Hagrdecke“ einzusenden. . .
Die Lieferungsbedingungen sowie eine Probe, nach : . J
welcher die Lieferung zu erfolgen hat, liegen im diesseitigen Büreau zur Einsicht aus, auch werden
erstece gegen Erstattung der Kopialien abschrifilich mitgetheilt. Magdeburg, den 6. Dezember 1879. Artillerie Depot.
Die Lieferungs- Bedin ⸗· gungen liegen in unserem Central⸗Bureau hier zur
im Büreau des unterzeichneten Artillerie ⸗Depotk, ö.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Prenßischer
und
; Nas Ahonnemernt hbrträgt 4 1M für dar Hierteljahr.
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Staats⸗Anzeiger.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Steuer⸗Rezeptor Vogel sang zu sens den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Lieutenant zur See Mirre und dem Bürgermeister a. D. Heyl zu Baumholder im Kreise St. Wendel den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schleusenmeister Draeger zu Laucha im Kreise Querfurt das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schullehrer und Organisten Kahl zu Steinseifersdorf im Kreise Reichenbach das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren fol⸗ gende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse:
dem Oberst-Lieutenant Ritter von Hoffm ann, Führer des 4. Infanterie⸗Regiments König Cark von Württemberg;
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann Kopf im 4. Infanterie⸗Regiment König Carl von Württemberg,
dem Hauptmann Neuhierl im 8. Infanterie-⸗Regiment „Pranckh! dem Rittmeister Zwickh im Prinz Otto,
dem Hauptmann Betzel im 2. Fuß⸗-Artillerie⸗Regiment
5. Chevaulegers⸗Regiment
und dem Premier⸗Lieutenant. Manz, à la suite des Infan⸗ terie⸗Leib⸗Regiments und Adjutant des Kriegs⸗Ministers;
den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
dem General⸗Major von Muck, Commandeur der Be— satzungs⸗Brigade in Metz;
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
. dem Ohbersten von Gropper, Commandeur des 8. In⸗ fanterie⸗Regiments „Pranckh“; sowie
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Oberst-Lieutenant Kunstmann im 4. Infanterie⸗ Regiment König Carl von Württemberg,
dem Oberst-Lieutenant Kurz im 8. Infanterie⸗Regiment „Pranckh“, .
dem Oberst⸗Lieutenant Po pp, Cominandeur des 2. Jäger— Bataillons, ĩ
dem Major Possert im 5. Prinz Otto und
dem Major Freiherrn von Lurz im 2. Regiment.
Chevaulegers⸗Regiment
Feld⸗Artillerie⸗
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Prokuristen Alfred Schoen in Mülhausen die nachgesuchte Entlassung von dem Amte als Handelsrichter bei dem Landgericht in Mülhausen zu ertheilen.
In Elsfleth wird am 15. d. M. mit einer Seesteuer— mannsprüfung begonnen werden.
—
Königreich Sreußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den, Geheimen Ober⸗Justiz- Rath und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium Horstmann zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz Rath;
den Ober⸗Landesgerichts⸗-Rath Preda ri in Breslau zum richterlichen Mitgliede und den Landgerichts-Rath Vietsch da— selbst zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Bezirks⸗ verwaltungsgerichts zu Breslau auf die Dauer ihres Haupt— amtes am Sitze des letzteren; sowie
den Amtsgerichts Rath von Stiernberg in Sig— maringen zum stellvertretenden richterlichen Mitgliede des Be— zirksverwaltungsgerichts zu Sigmaringen für die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des letzteren, serner
den Landrath Friedrich Eberhard Vormbaum zu Neustadt i. Westpr, und den Landrath Viktor Leo Del sa zu Kosten zu Regierungs⸗Räthen zu ernennen.
Reini lg in nm wegen Emission von 2009000 ½ 4Foiger Pr Obligationen der Nordhaufen⸗Erfurt Eisenbahngesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von Seiten der Nordhaufen⸗ Erfurter Eisenbahngesell⸗ schaft auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre am g. August 1879 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden
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Berlin, Freitag,
2
ist, ihr zur Einlösung, beziehungsweise Konvertirung der auf Grund Unseres Privileniums vom 20. Februar 1871 emittirten fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen in Höhe von 1205 00 M6, soweit dieselben noch nicht durch Ausloosung amortisirt ind. sowie an Stelle der durch Unser Privilegium vom 25. Juli 1877 genehmigten, noch völl ig unbegebenen fünfprozentigen Priorität · Obligationen in Höhe von 660 0h0 M, die Aufnahme einer einzigen vier und ein halbprozentigen und behufs Erwelterung der Bahnanlagen, Vermehrung der Betriebgmittel und zur besseren Auß— rüstung ihreg Unternehmens auf den Betrag von 605 669 M' ab⸗ gerundeten Anleihe gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zingeoupons verfehener Priorltäts⸗ Obligationen zu gefftatten, wollen Wir unter Zurückgahme des vorbezeichneten Privilegiums vom 25. Juli 1877 in Gemäßheit des 8. 2 det Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. Samml. Seite 75) durch gegenwärt ges Privilegtum Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emiffion derartiger Obligationen in einer Gesammthöhe von 26006600 ., geschrieben . Zwei Millionen Mark unter den folgenden Bedingungen ertheilen: 8 1. Die in Höhe der 2 000000 S erst nach Kündigung der auf Grund des Privilegs vom 20. Februar 1871 aus gegebenen fünf⸗ proözentigen Prioritäts. Obligationen neu zu emittirenden Obligationen, auf deren Rückseite dieses Privilegium abzudrucken ist, werden nach dem beiliegenden Schema A. unter der Bezeichnung: „Vier und einhalbprozentige Priorttäts-Obligationen der Nord— hausen - Erfurter Eis:nbahngesellschaft, Emifsion von 1860 ausgesertigt. Dieselben zerfallen in: 400 Stück zu 1000 Æ von Nr. 800 , 6 1401 - 1200. o,, eo -= 50h,
Die Unterzeichnung der Stücke erfolgt bon dem Vorsitzenden des Verwaltungezrathes und der Direktion, wje von einem Kontrol⸗ beamten der Gesellschaft. Die Unterschriften der beiden Erstgenann⸗ ten können in Fakstmile, die Unterschrift des Kontrol beamten muß im Original erfolgen.
.S. 2. Die Inhaber der zu ert lenken Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapital beträse und ber dafür nach F. 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Nordhausen Erfurter Eisen— bahngesellschaft. Sie haben in dieser Eigenschaft vor den Inhabern der Stamm ⸗Prioritätsaktien und der Stammaktien ein unbedingtes Vorzugsrecht.
§. 3. Die Obligationen werden mit Vier und ein halb Prozent jährlich verzinst.
Zur Erhebung der Zinsen werden den Obligationen zunächst für zehn Jahre 29 halbjährliche, am 2. Januar und 1. Juli der be— treffenden Jahre zahlbare Zinscoupons Nr. 1 bis 20 nebst Talon nach den unter B. und 9. beigefügten Schemas beigegeben.
Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode werden nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung neue Zint coupons für anderweite 10 Jahre ausgereicht. Die Ausreichung er⸗ folgt an den Präsentanten des Talons, durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Serie Zinscoupons nebst Talon quittirt wird, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber der Obligation unter Präsentation derselben bei der Direttion der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung einer neuen Serie Zins coupons nebst Talon an den Inhaber der Obligation.
S8. 4. Die Ansprüche auf Zinsvergütung erlöschen zu Gunsten der Beamten, Pensiong⸗ und Unterstützungskasse, wenn die Zingt— coupons nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden.
§. 5. Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem dieselben zur Zurückzahlung fällig sind. Wird diese in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscoupons, welche später als an jenem Tage verfallen, mit den fälligen Obli— gationen eingereicht werden; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapital gekürzt und zur Ein lösung dieser Coupons verwendet.
§. 6. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird vom Jahre 1881 ab mindestens 3 Prozent von dem gesammten Nominalbetrage der Anleihe und vom Jahre 1883 ab mindestens g Prozent desgleichen nebst dem Betrage der durch die bereits getilgten Obligationen ent— stehenden Zintersparniß verwendet. Außerdem steht der Gesellschaft eine allgemeine sechsmonatliche Kündigung der Obligationen mit Ge— nehmigung unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu.
Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen werden alljährlich durch das Looß bestimmt. Die Aus loosung geschieht Seitens der Direktion mit Zuziehung eines das Protokoll führenden Notars in einem 14 Tage zuvor einmal öffent⸗ a mn gemachten Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt reisteht.
Bei der Ausloosung sind die Appoints zu 1000, 500 und 300 4. nach dem im 5. 1 angegebenen Verhältnisse ihrer Gesammtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Amortisation zu verwendende Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird der⸗ selbe zur nächsten Amortisation verwendet.
Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen, sowle einer allgemeinen Kündigung der Obligationen erfolgt durch dreimalige Einrückung in den „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats—⸗ Anzeiger“ (5. 11). Die erste Einrückung muß mindestens 6 Mo- nate ror dem bestimmten Zahlungstermine stattfinden. Die Ein⸗ lösung der ausgeloosten Obligationen geschieht am 2. Ja nugr j. IS., das erste Mal am 2. Januar 18823, die Einlösung der gekündigten Obligationen kann sowohl am 2. Januar als am 1. Juli j. Is. stattfinden.
Die Rückzahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Nennwerthe gegen Auslieferung der Obligation nebst Zinscoupons und Talons an den Präsentanten. Die in Folge der Ausloosung eingelösten Obligationen werden unter Beachtung der oben wegen der Aus- loosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die in Folge der allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge
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der Rückforderung Seitens der Gläubiger (tr. 5. 9) eingelösten
Obligationen wieder ausgeben darf.
Alle Rost-Anstalten nehmen Kestellung au; Krerlin außer den Nost⸗Anstalten auch dir Ezpt⸗
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Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisenbahn⸗Kommissariate alljährlich Rachweis geführt.
S. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amortisirt werden, so wird ein gerichtliches Aufgebot nach den allge⸗ meinen gesetzlichen Bestimmungen erlassen. Für dergestalt amorti⸗ sirte sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu kaffirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt. Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amor tisirt werden. Demjenigen, welcher den Berlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (58. 4) bei der Direktion anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, soll nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht . Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgejahit werden.
F. 8. Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlssung vorgezeigten Obligationen werden während der nächsten drei Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal von der Di— rektion der Gesellschaft behufs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb zehn Jahren nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorge⸗ zeigt werden, sind werthlos und ist dies von der Direktion unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Stücke alsdann öffent⸗ lich zu erklären. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtungen mehr.
8X. 7. Außer den im §. 6 gedachten Fällen sind die Inhaber der Obligationen berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fällen von der Gesellschaft zurückzufordern:
a. wenn fällige Zinscoupons, ungeachtet solche zur Einlösung Präsentirt werden, durch Verschulden der Gesellschaft länger als drei Monate unherichtigt bleiben,
b. wenn der Transportbetrieb auf der Nordhausen⸗Erfurter Bahn mit Dampfwagen oder mit anderen, dieselben ersetzenden Maschinen durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört,
e, wenn die im 5. 6 festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten wird. 2.
In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem Falle zu e. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten.
Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Bezahlung des betreffenden Zinscoupons, in dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbefriebes, das Recht der Kündigung in dem Falle zu e. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligationen hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht inagegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Auszahlung der zu amortisirenden ausgeloosten Prioritäts⸗Sbli⸗ gationen nachträglich bewirkt.
§. 10. Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgesetzt und verordnet:
a. Tie vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung der Dividenden an die Aktionäre der Gesellschaft und der an die Mitglieder des Verwaltungsraths und der Direktion zu zahlenden Tantieme vor,
b. bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver—⸗ kaufen, dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegraphen«“, Polizei, oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waareaniederlagen ab⸗ getreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn⸗Kommissariats,
C. die Gesellschaft darf keine neuen Prioritäts. Aktien oder Obli⸗ gationen kreiren, es sei denn, daß für die jetzt zu emittirenden Obli⸗ gationen das Vorzugsrecht ausdrücklich stipulirt werde.
Die vorstehend unter b, erlassene Bestimmang soll sich jedoch auf diejenigen Obligationen nicht beziehen, die zur Rückzahlung fällig erklärt, nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Empfang⸗ nahme der Zahlung gehörig präsentirt werden.
§. 11. Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats ⸗Anzeiger abgedruckt werden.
§. 12. Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins- coupon kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In—⸗ siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu prä⸗ udiziren.
. Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Erfurt bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die Gesetz Sammlung aufzunehmen.
Gegeben Berlin, den 12. November 1879.
(L. 8.) Wilhelm. Maybach. Bitter.
; ö Schema A. Vier und ein halb prozentige Prioritäts⸗Obligation der Nordhausen Erfurter Eisenbahngesellschaft K vom Jahre 1880.
S An⸗ höchsten