1879 / 301 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung, betreffend das vormals Nassauische Staats- Anlehen von 7200000 Fl., d. d. 30. September 1862.

Bei der am 10. d. Mts. stattgefundenen dreizehnten Verloosun? der Partial ⸗Qbligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild C Söhne zu Frankfurt a. M. negoeiirten 4so igen vormals Nassauischen Staats ⸗Anlehens von 7200 6000 Fl., d. d. 30. September 1862 sind nachverzeichnete Obligationen ge⸗ zogen worden: ͤ

A. Zur Rückzahlung auf den 1. April 1880.

Litt. NN à 1090 Fl. 171 M 43 83. Nr. 393 398 423 573 613 1113 1123 1243 1295 1418 1448 1687 1863 2017 2172 2195 2271 2636 3393 3536 3682 3787 3893 4263 4470 4480 4483 4725 4836 4942 5062 31 Stück über 3100 Fl. oder 5314 ½ 33 .

itt. O. à 200 Fl. 342 MH 86 8. Nr. 110 381 630 986 1084 1128 1385 1418 1444 1517 10 Stück über 2000 Fl. oder 3428 ½P 60 8. .

Litt. P. à 500 Fl. 857 Æ 14 8. Nr. 144 154 430 440 489 807 817 884 917 1386 1462 1494 2974 3040 3186 3323 3501 3605 3625 3987 4651 4796 4830 4852 4882 5163 5346 6130 6159 6234 6457 6484 6497 6522 7058 7428 7523 7675 7685 7692 7695 7928 42 Stück über 21 000 Fl. oder 365 999 S 88 9.

Litt. 0. à 1000 Fl. 1714 M 29 . Nr. 206 325 475 597 956 1153 1162 1272 1332 1546 2058 11 Stäck über 11 000 Fl. oder 18 857 ƽ 19 9.

Summa 94 Stück über 57 100 Fl. oder 63 600 B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1880.

Litt. N. à 100 Fl. 171 M 43 g. Nr. 1566 194 413 689 699 797 108 1103 1170 1233 1853 1872 2433 2443 2897 2975 3078 3253 3403 3417 3454 3797 4179 4440 4442 4735 4806 4959 5723 5742 526 31 Stück über 3100 Fl. oder 5314 Se 33 .

Litt. 0. M0 Fl. 342 S g6 8. Nr. 50 608 7906 777 111 1259 ui 1616 1665 1686 1921 11 Stück über 2200 Fl. oder 3771 M 46 5.

Litt. P. à 500 Fl. 8657 AM 14 9. Nr. 147 830 963 973 1174 1264 1337 1353 1372 1396 1424 1452 1476 1956 2003 2054 2174 2221 2241 2255 2298 2308 3109 3167 3265 3671 4820 4872 5120 5169 5173 5343 5353 5363 5407 5417 5965 6368 6447 6776 7127 7739 7749 43 Stück über 21 500 Fl. oder 36 857 ƽ O2 .

Litt. GQ. à 1000 Fl. 1714 S 29 g. Nr. 300 489 791 854 1091 1294 1349 1485 1756 1811 1990 11 Stück über 11 000 Fl. oder 18 857 S 19 4.

Summa 96 Stück Eber 37 800 Fl. oder 64 800 6

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können: bei dem Bankhguse M. A, von Roth child Söhne zu Frankfurt a. M. bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder anderen Königlichen Regierungs-⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M. und den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinscoupons und Talons, und zwar bei den unter A. verjeichneten Obli⸗ gationen mit dem nach dem 1. April 1880 fälligen Zins coupon Serie 1II. Nr. 8 und Talon, und bei den unter B. verzeichneten Obligationen nur mit Talon. Der Geldbetrag des mit den Obli⸗ gationen unter A. abzuliefernden, aber fehlenden Zinscoupons wird an dem zu zahlenden Kapiale zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs—

auptkasse in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in rankfurt a./ M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können. Rück ständig sind noch: Aus der Berloosung: auf den 1. Oktober 1876 Litt. P. Nr. 5821; auf den 1. April 1877 Litt. N. Nr. 2847 3204, Litt. P. Nr. 658 2556, sitt. G. Nr. S235; auf den J. Oktober 1877 Litt. O. Nr. 1480; auf den 1. April 1878 Litt. Q. Nr. 433; auf den 1. Oktober 1878 Litt. N. Nr. 725 803 1048 4731 5607, Litt. 0. Nr. 744 943 1356, Litt. P. Nr. 2570 3758; auf den 1. April 1879 Litt. N. Nr. 154 323 465 3623 4149 4495 5162 5227 5282 5800, Litt. O. Nr. 570 1337 1549, Litt. P. Nr. 2266 2443 5451 5688 5920 6989 6999, Litt. G. Nr. 837 165 auf den 1. Oktober 1379 Litt. N. Nr. 167 1080 1901 2818 2858 3001 3327 3391 3633 3896 4994, Litt. 0. Nr. 77, Litt. P. Nr. 70 264 389 499 2307 5118 6004 6096 6140 7682 7918, Litt. G. Nr. 1768. Wiesbaden, den 13. Dezember 1879. Der Regierungs⸗Präsident. v. Wu rmb.

Nichtamtliches. Den tsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen um 9 Uhr den Polizei⸗Präsidenten von Madai und nahmen um 11 Uhr in Gegenwart des kommandirenden Generals des Garde⸗Corps, Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit, des Gouverneurs, Generals der Infanterie von Fran— secky, und des Kommandanten, General-Lieutenants Grafen von Wartensleben, militärische Meldungen entgegen. Mittags arbeiteten Se. Majestät mit dem Chef des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten und General⸗-Lieutenant von Albedyll, und empfingen den Ober⸗Ceremonienmeister Grafen Still— fried zum Vortrage.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern bei der Weihnachtsfeier des Augusta⸗Hospikals anwesend.

Heute besuchte Allerhöchstdieselbe den Prinzen Wilhelm in Potsdam.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags mili— tärische Meldungen entgegen und empfing mehrere Sffiziere des Kürassier-⸗Regiments Königin (Bomm. ) Nr. 2.

Nachmittags ertheilte Höchstderselbe dem Kriegs-Minister ö Kameke Audienz und empfing den Gesandten von Ra⸗ owitz

Der Bundesrath trat heute zu zusammen.

Nachdem bereits vor einiger Zeit von dem als Reichs— lommissar in Sidney verweilenden Geheimen Regierungs⸗Rath Reuleaux auf telegraphischem Wege eine kurze Nachricht hier eingegangen war, welche der deutschen Ausstellung in

einer Sitzung

einen befriedigenden Erfolg in Aussicht stellte, ist nunmehr ein vom 9. Oktober datirter amtlicher Bericht eingelaufen, durch welchen die frühere Mit— theilung bestätigt wird. Bei Abgang des Berichtes war die deutsche Abtheilung, gleich den Abtheilungen anderer Länder, noch nicht ganz fertig gestellt. Der Abschluß der Herstellungs⸗ arbeiten wurde aber für die nächsten Tage bestimmt erwartet. Nach Inhalt des Berichtes fand die deutsche Ausstellung eine täglich steigende Anerkennung; in der That stehe auch der überwiegend größte Theil der Ausstellungs— gegenstüönde über dem Mittel, ein kleiner Theil sogar sehr hoch. Auch Verkäufe hatten bereits damals mehr— fach stattgefunden. Durch den Geschmack der Ausstattung sollen namentlich die Erzeugnisse unserer Möbel⸗Industrie und Weißzeug-⸗Industrie großen Beifall errungen haben. Der Be— richt bedauert das Fehlen der Neusilber⸗ und Alfenide⸗ Industrie, deren Erzeugnisse den aus anderen Ländern aus⸗ gestellten Fabrikaten sehr wohl hätten zur Seite treten können ., in Australien einen ergiebigen Markt sich eröffnen önnten.

Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: unterm 3. November 1879 dem Kreise Osterode für die zum Bau einer Chaussee vom Bahnhof Biessellen der Thorn⸗Insterburger Eisenbahn bis zur Mohrunger Kreisgrenze in, der Richtung auf Mohrungen und einer Chaussee von Gilgenburg bis zur Löbauer Kreisgrenze in der Richtung auf Löbau erforderlichen Grundstücke; unterm 19. November 1879 dem Kreise Heiligenbeil für die zum Bau der Kreis— chausseen 1) von Balga nach Gr.-Hoppenbruch, 2) von Lauter— bach über Freudenthal und Bladiau nach Wolittnick und 3) von Heiligenbeil nach Rosenberg bis zur Brücke auf dem Wege nach Bregden benöthigten Grundstücke; unterm 26. November 1879 der Stadtgemeinde Bonn zur Erwerbung des Rentner Seidenbergschen Grundstücks behufs Durchführung der Thegter⸗ straße daselbst von der Welschnonnenstraße bis zum Rhein. Den Kreisen Osterode und Heiligenbeil ist gleich— zeitig das Recht der Chausseegeld-Erhebung für die oben⸗ bezeichneten Chausseestrecken verliehen worden; ebenso dem Kreise Lauenburg unterm 26. November 1879 für die von ihm übernommene Chaussee von dem Dorfe Neuendorf an der Lauenburg⸗Lebaer Kreischaussee bis zur Lauenburg⸗ Neustadter Kreisgrenze bei Wierzchutzin.

Tarife sind Allerhöchst genehmigt worden: unterm 28. November 1879 für das Ueberfahrtsgeld auf der Fähr— anstalt zu Dorndorf oberhalb Laucha a. d. Unstrut; unterm 3. Dezember 1879 für das Brückengeld an der Wupperbrücke zu Glüder im Kreise Solingen.

Die Bestimmung im §. 26 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, nach wel⸗ cher Tariferhöhungen nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach erfolgter Publikation in Vollzug gesetzt werden dürfen, hat, nach einem Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 11. d. M, auch dann Anwendung zu finden, wenn eine sich nur als Berichtigung einführende Aenderung publizirter Tarifsätze eine Erhöhung derselben involvirt. Demgemäß ist für die Folge auch bei Berichligung von Tarifen, sofern es sich nicht lediglich um augenfällige, auch dem Laien bemerk— bare Irrthümer, wie z. B. das Auslassen oder die Verschie— bung eines Komma bei Tarifsätzen in Dezimalbruchform 2c. handelt, die sechswöchige Publikationsfrist zu wahren.

Schuldner, welche in der Absicht, die Befriedigung ihrer Gläubiger zu vereiteln, Bestandtheile ihres Vermögens veräußern, sind nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gericht s, J. Strafsenats, vom 6. November 1879 aus 5. 288 d. Str. G. B: strafbar, auch wenn von dem Gläubiger Exe— kution noch nicht beantragt, auch nicht einmal Klage erhoben worden ist; es genügt für die Anwendung der Strafbestimmung die Feststellung, daß sich der Schuldner bewußt gewesen, daß die Nichtzahlung der fälligen, nicht anzufechtenden Schuld zur Klage und Zwangsvollstreckung führen werde.

Die Strasbarkeit der Befriedigung einzelne Gläubiger zum Nachtheil der übrigen Seitens des Gemein— schuldners erforderte nach einem Erkenntniß des Reichs! gerichts“ J. Strafsenats, vom 3. November 1879, nicht die Absicht des Letzteren, die übrigen Gläubiger benachtheiligen zu wollen, vielmehr genügt dessen Bewußtsein, daß seine Handlungs⸗ weise, die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers, zum Nach— theil der übrigen gereichen werde.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Großherzog⸗ lich hessischer Ministerial Rath Müller und Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg find von Berlin abgereist.

Baden. Karlsruhe, 21. Dezember. (K. 3.) Das „Ge— setzes und Verordnungsblatt“ veröffentlicht das von den Kammern angenommene Gesetz, betreffend die Erhöhung (bezw. Verdoppelung) der Branntweinsteuer, vom 18. d. mit Wirkung vom 20. d. ab, und eine Vollzugsverordnung des Finanz⸗Ministeriums. Danach wird die Uebergangssteuer vom 20. d. an für Branntwein (Branntwein von weniger als 69 Proz. Alkoholgehalt nach Tralles bei 12160 R.) auf „204 4 und für Weingeist (Branntwein von 66 Proz. Al— koholgehalt und darüber nach Tralles bei 12160 R.) auf 12 906 vom Hekloliter festgesetzt. Die zu gewährende Rückvergütung beträgt sür den in Mengen von mindestens 50 1 unter Kon trole über die Landesgrenze ausgehenden Branntwein, und zwar unter Wegfall der bisherigen Beschränkung auf den im Großherzogthum bereiteten Branntwein, 3, 0 υς für das Hektoliter Branntwein und 6 (S für das Hektoliter Wein— geist. Für Branntwein unter 365 Proz. wird eine Rück— vergütung nicht geleistet. Ueber die Bedingungen und Kon— trolen wegen Steuerrückvergütung für den innerhalb des Großherzogthums zu gewerblichen Zwecken verwandten Brannt— wein bleibt weitere Anordnung vorbehalten. Nach einer Bekanntmachung des Ministeriums des Innern haben die Apotheker und Besitzer von Handapotheken vom 1. Januar k. J. an die Preise für Arzneistoffe, Arbeiten und Gefäße nach der preußischen Arzneitare vom 24. v. M. anzusetzen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 20. Dezember. (pz. Itg.) Dem versammelten Landtage ist noch ein Gesetzentwurf, Nachträge zu den Erpropriationz— Gesetzen betr., vorgelegt worden, durch welche das bisher be⸗ stehen de Exproprigtionsverfahren anders geregelt werden soll, weil sich die bestehenden Vorschriften namentlich für die Ent— eignung zum Zwecke des Eisenbahnbaues unzureichend er— wiesen haben.

Sidney

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 21. Dezember. Ihre K. und K. Hoheiten der Erzherzog Rainer und die Erʒ⸗ herzogin Marie werden, wie der „Pol. Corr.“ aus Lissabon gemeldet wird, nach beendigtem Aufenthalt in Lissabon Anda— lusien bereisen, um sich darauf in Malaga für einige Wochen niederzulassen, von wo dieselben im Februar nach Madriz zurückzukehren beabsichtigen.

23. Dezember. (W. T. B.) Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentlicht das vom Kaiser sanktionirte Wehrgesetz; ferner die Gesetzentwürfe, betreffend die Er— mächtigung der Regierung zur Verlängerung der Han— delsverträge mit Deutschland und Frankreich, be— treffend die Einbeziehung Bosniens, der Herzegowina, Istriens, Dalmatiens, Brodys und kleinerer ungarischer Häfen in das österreichische Zollgebiet und die Einführung einer Verzehrungs— steuer daselbst.

Schweiz. Bern, 20. Dezember. (N. Zürch. Ztg.) Der Bundesrath hat die Gotthardbahnkommisfsion für 1880 bestellt aus den Herren Bundes⸗-Präsident Welti und den Bundesräthen Bavier und Hammer.

Großbritannien und Irland. London, 23. De— zember. (W. T. B.) Bei der Parlamentswahl in Sheffield wurde der Kandidat der Liberalen, Waddy, mit 14062 Stimmen gewählt; der Kandidat der Konservativen, Wortley, erhielt 13 584 Stimmen.

Kalkutta, 22. Dezember. (W. T. B.) General Gough meldet, daß er ein Gefecht mit den Ghilzais unker Azmatullah Khan gehabt habe, in welchem Letztere zurück, geschlagen worden seien.

Frankreich. Paris, 21. Dezember. Das heutige „Journal officiel“ veröffentlicht ein Gesetz, betreffend die Anwei sung einer Summe von 660 000 Fres. zu den Vor—

arbeiten für eine Eisenb ahn zwischen Algerien und dem

Innern des Susan.

22. Dezember. (W. T. B.) Der Arbeits⸗Minister

de Freycinet hat den Auftrag zur Bildung eines neuen . Der Präsident Grévy er⸗

Kabinets nicht angenommen. suchte in Folge dessen Hrn. Waddington, Präsident des Mi— nister Eon eilt zu bleiben und eine Reorganisaiion des Kabinets vorzunehmen. Waddington bat um eine vierundzwanzigstün—

dige Bedenkzeit und richtete die Aufforderung an den Prä⸗ sidenten Gröpy, den Finanz-Minister Say mit der Bildung

eines neuen Kabinets zu beauftragen.

Griechenland. Athen, 13. Dezember. (P. C.) Die Landmacht Gxiechenlands besteht aus der stehenden Armee und aus der Reserve. Der Friedensstand der stehenden Armee beträgt 10 260 Mann Infanterie, 350 Mann Kawal— lerie, 6900 Mann Artillerie mit 390 Kanonen und 150 Pferden und 270 Mann Genietruppen. der Armee beträgt demnach 11 470 Mann. fuße ist der Effektivstand ein weitaus beträchtlicherer. Die Infanterie ist 498 000 Mann, die Kavallerie 570 Mann und

600 Pferde, die Artillerie 1630 Mann, 54 Kanonen und 1200

Pferde und Maulthiere und die Genietruppe 710 Mann stark. Man muß noch die Gensd'armerie zur Armee hinzurechnen, deren Effektivstand 100 Offiziere, 1600 Mann und 230 Pferde beträgt. Die Reserve der griechischen Armee, welche eine Art Nationalgarde ist, beträgt mehr als 85 000 Mann, welche in Kriegszeiten zur Vertheidigung des Landes und zur Besetzung der festen Plätze bestimmt sind. Im Ganzen könnte somit Griechenland 140060 Mann aufbringen. Die griechische Flotte besteht aus 2 Panzer-Schrauben⸗Korvetten, von welchen die eine mit 10, die andere mit 2 Geschützen armirt ist; aus 20 Holzschiffen, darunter 8 Dampfer und 12 Segelfahrzeuge. Die Dampfer führen 104, die Segelschiffe 130 Geschütze. Fügt man noch die Zahl der Handelsschiffe hinzu, über welche der Staat für den Transport verfügen kann, fo ergiebt sich die Zahl von 5202 Handelsschiffen mit 250 077 5 und einer Bemannung von 25 900 Köpfen. Das See-Arsenal enthält 160 Geschütze und beiläufig 5060 Gewehre und Revolver.

Türkei. Pera, 21. Dezember. (W. Pr.) Die Pforte richtete eine Teskere (Zuschrist) an die albanesische Liga mit der Aufforderung, den Bewohnern Gusinjes und

Plawas keine Waffen oder Munition mehr zu liefern. (

Die türkischen Zollbehörden in den genannten zwei Ortschaften erhielten Befehl zur Abreise.

Prizrend, 6. Dezember. hier geschrieben:

„Bei dem schwankenden Charakter der Stimmung im Lager der albanesischen Liga läßt sich bezüglich des Erfolges der Mission Achmed Moukhtar Paschas gar keine auch uur halbwegs bestimmte Voraussage machen Die leitenden Chefs des Bundes sind in Be— treff dessen, was jetzt geschehen soll, diametral entgegengesetzter An⸗ sicht. Die Einen resumiren ihre ganze Weisbeit in dem einzigen Worte: „Kampf“. Sie wollen, daß Gusinje und Plawa den Montenegrinern nicht ausgeliefert werde, und wären bereit, dafür mit Waffen einzustehen. Die Anderen dagegen, und zu diesen gehört, der oberste Chef der Liga, Juffuf Bey, und der Volkstribun Ali Dragits, sehen das Gewagte elne; solchen Beginnens ein und wären bereit, der harten Noth— wendigleit Rechnung zu tragen. Jussuf Bey hat sich bereit dem Stabe Moukhtar Paschas angeschlossen und wird ver— suchen, in Gusinje seiner Anschauung Geltung zu verschaffen. Nebst dieser Spaltung im Lager der Liga dürften die desparate 6konomische Lage und der strenge Winter einer friedlichen Austragung der in Rede stehenden Angelegenheit Vorschub leisten. Die Bewohner der Kreise von Djakova, Ipet und Kalkandelen, wiewohl durchwegs be— waffnet, weigern sich entschieden, ibre Heimathsorte zu verlassen und nach der montenegrinischen Grenze zu marschiren. Als Grund dieser Weigerung geben sie den Nothstand an, der wahrhaft er— schreckende Himensionen angenommen hat. Den äußeren Eindrücken nach zu urtheilen, haben die Organe der Pforte auch aufgehört, die Albanesen zum Widerstande aufzureizen. Sie haben vielmehr eine Anzahl von Agitatoren dingfest gemacht, welche die Bevölkerung zu einem Aufstande verleiten wollten. In Kalkandelen, Ipek, Djakora, Prizrend wurde gleichzeitig eine Anzahl von Hodzas, Derwischen und Beys verhaftet und über Mitrovitza nach Salonich abgeschickt, wo sie vorläufig internirt werden.

Serbien. Nisch, 22. Dezember. (W. T. B.) In der Sitzung der Skupsfchtina wurden von der Regierung zwei mit Italien abgeschlossene Konventionen vorgelegt und zwar betreffs der gegenseitigen Auslieferung gemeiner Ver— brecher und betreffend die Konsular⸗Jurisdiktion.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Dezember. (W. T. B.) Ein offizielles Bulletin aus Cannes, vom 21. d. Mts., meldet: Ihre Majestät die Kaiserin verbrachte die letzte Nacht weniger befriedigend als die vorher—⸗

Der „Pol. Corr.“ wird von

Der gesammte Friedensstand Auf dem Kriegs⸗

gegangene. Der Husten, welcher am Tage schwach ist, wird Nachts stärker. Die Brustschmerzen haben nachgelassen. Das Fieber ist im Abnehmen begriffen.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Am 20. Dezember ist das Mitglied des Herrenhauses und Erb— Truchsez des Fürstenthums Halberstadt, Kammerherr Udo v. Alvensleben zu Erxleben gestorben. Derselbe wurde durch Königlichen Erlaß vom 17 September 1869 auf Präsentation des Verbandes der vorzugsweise in der Provinz Sachsen angesessenen ann derer v. Alvensleben auf Lebenszeit in das Herrenhaus berufen.

Stetistische Nachrichten.

Ueber die Produktion der Bergwerke, Salinen und Hütten im Deutschen Reiche im Jahre 1878 bringt das Faiserliche statistische Amt in seinen Monatsheften ausführliche Mittheilungen. Danach beschäftigte im Jahre 1878 im Deutschen Reich die Gewinnung von Mineralkohlen und Bitumen 1275 Werke, die mit einer durchschnittlichen täglichen Belegschaft von 1922 320 Köpfen (wovon 147 288 unter Tage) eine Masse von 1011386568 CEtr. im Werthe von 2433 Millionen Mark zuför⸗ derten. Auf den Steinkohlenberg bau allein kommen 504 Be— triebe 168 068 Arbeiter, 791 795 569 Ctr., auf den Braun“ kohlen bergbau 134 Betriebe 23 869 Arbeiter, 218 602 417 Ctr.

An Mineralsalzen wurden in 18 Bergwerken mit 2491 Ar— beitern (1661 unter Tage) 19475419 Ctr. im Werthe von 7832470 é gewonnen. Erze wurden in 2515 Bergwerken mit 269 586 Arbeitern (197 0853 unter Tage) gefördert. Die größesten Centner- und Werthziffern kommen auf die Eisenerze: I Mäil— lionen Centnern von 23 Millionen Mark Werth; dann kommen die Zin kerze mit 12 Millionen Centnern und 113 Millionen Mark; die größeste Masse repräsentiren alsdann die Kupfererze mit gegen 78 Millionen Centnern, jedoch nur 85 Millionen Mark Werth, während die Bleierz förderung zwar nur 3 Millionen Centner betrug, aber 21 Millionen Mark Werth darstellt. Silber, und Gold“ erze wurden 309 000 Ctr. im Werthe von 34 Millionen Mark gefördert.

Werke, welche Salz aus wässeriger Löofung gewonnen (Salinen) waren 127 vorhanden, dann 33, welche das Salz nur als Nebenprodukt gewinnen. Die 94 Werke, bei welchen das Salz Haupt- produkt war, arbeiteten mit einer Belegschaft von 5472 Köpfen. Ge— fördert wurden im Ganzen 113. Millionen Ctr. Salze aus wässeriger Lösung im Werthe von 245 Millionen Mark (ohne Steuer).

Betreffs der Hüttenproduktion lagen über 214 Hüttenwerke mit 30 957 Arbeitern Berichte vor. Dann waren 117 Hütsen und 15 057 Arbeiter mit der Roheisen produktion beschaͤftigt und pro— duzirten ca. 338 Millionen Ctr. Roheisen im Werthe von 1053 Mil— lionen Mark.

Aus einer vergleichenden Uebersicht von Menge und Werth der wichtigsten Produkte geht hervor, daß dem Vorjahre (1877 gegen⸗ über die Menge der Produktion im Jahre 1875 zu genommen hat bei Steinkohlen um 5, Braunkohlen um 2, Steinsalz um is, Kainit um 150, Cisenerjen um 9, Zinkerzen um 3, Bleierzen um 4, Kupfererzen um 8, Roheisen um IlYso, trotzdem aber der Durch schnitts⸗ bezw. Gesammtwerth bei den meisten Produkten geringer war als im Vorjahre.

Das neueste Heft der vom K. K. Handels-Ministerium herausgegebenen „Nachrichten über Industrie, Handel und Verkehr“ enthält die Hauptergebnisse der österreichischen Eisen— bahnstatistik im Jahre 1878. Mit Schluß des Jahres 1877 hatte das Netz der beiden Reichshälften der Monarchie gemeinsamen und der Eisenbahnen in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, mit Aueschluß der schweizerischen Strecke der Vorarl⸗ berger Eisenbahn, der Kahlenberg -Eisenbahn (System Rigih und der für Priratzwecke bestimmten Eisenbahnen (Industriebahnen), eine Ausdehnung von rot. 13 677 km erreicht. Davon enf— fielen auf die gemeinsamen Eisenbahnen 5133 km und auf die oͤsterreichischen Eisenbahnen 85435 km. Von den letzteren wieder waren 704 km Staatsbahnen und 7839 km Privatbahnen. Die Gesammtlänge der gemeinsamen Eisenbahnen vertheilte sich mit 2694 km auf das österreichische und mit 2538 km auf das ungarische Staatsgebiet. Im Laufe des Jahres 1878 erfuhr das gesammte für den öffentlichen Verkehr bestimmte gemeinsame und öfterreichische Eisenbahnnetz einen Zuwachs von 143 km, wovon auf die gemein— samen Eisenbahnen g6 km und auf die österreichischen Eisenbahnen 47 km, ferner auf die Staatsbahnen 26 km und auf die Privat— bahnen 117 km entfielen. Von den während des Jahres 1878 neu hir zugekommenen Bahnlinien des gemeinsamen und österreichischen Eisen⸗ bahnnetzes mit 20 neuen Stationen und Haltepunkten kam nach der chrono—⸗ logischen Reihenfolge zur Eröffnung: auf österreichischem Staatsgebiete: am 1. Juni bei den K. K. niederösterreichischen Staatseisenbahnen die Strecke Scheibmühl⸗Traisen⸗Schrambach 8,423 km; am 185. August bei der Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn die Strecke Bielitz Saybusch⸗Zablocie 20,58 Km; am 24. August die Fort— setzung der K. K. Donau-Uferbahn von der Quaistation der Kaiser⸗Ferdinands⸗Nordbahn bis zum Anschlusse an die Station Nuß⸗ dorf der Kaiser⸗Franz⸗Joseph⸗Bahn 4064 km; am 15. Oktober die X. K. Staatsbahn Kriegsdorf ⸗Römerstadt 13,761 Km; auf ungarischem Stagtẽ gebiete: am 20. Mai bei der österreichischen Staatseisenbahn die Theilstrecke Karansebes⸗Orsova I 4,444 km; am 31. Oktober bei der Südbahn die Fortsetzung der Linie Steinbrück-Siffek bis Gal— dovo an der Save 1,883 Rm. Jurch diefe Erweiterung erreichte das gemeinsame und österreichische Eisenbahnnetz am 51. Dezember 1878 die Länge von 820, 623 km. Hier—⸗ von kamen auf die gemeinsamen Eisenbahnen 5 229,917 km und guf die österreichischen Cisenbahnen S556, kw. An dem auf die österreichischen Eisenbahnen entfallenden Antheile partizipiren die Steatébahnen mit 876,216 km und die Privatbahnen mit 714 460 km. Von der Gesammtlänge der gemeinsamen Eisenbahnen entfallen auf die österreichischen Linien 2594653 km und auf die ungaxischen Linien 2636, 264 km. Rechnet man zur Länge der öster— reichischen Eisenbahnen mit S590, 766 km noch jene der Theilstrecken der gemein samen Eisenbahnen auf österreichischem Staatsgebiete mit og, 653 km, ferner die Länge der Kahlenberg Eisenbahn mit oM km und berücksichtigt die im Betriebe ausländischer Verwaltungen stehenden Eisenbahnlinien auf österreichischem Staatsgel iete mit S5,3 Km, so ergiebt sich die Länge aller auf österreichischem Territorium im Betriebe befindlichen Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, mit 11 276 149 Em. Hierzu ommen noch die mit den öffentlichen Eisenbahnen in direkter oder indirek⸗ ter Verbindung stehenden, für Privatzwecke bestimmten Eifenbahnen

(Industriebahnen) mit 527 815 Fu, so daß die Ausdehnung sammi—

licher Lokomotiv⸗Eisenbahnen Oesterreichs mit Ende des Jahres 1878 11865, 565 Em betrug. Davon wurden 11 177,65 Em BKifen- bahnen für den öffentlichen Verkehr und 527,301 km Eisenbahnen ur Privatzwecke von inländischen Verwaltungen und 98, 454 km öffent liche Eisenbahnen und 0,515 Em, Induftriebahnen von aus ländischen Verwaltungen betrieben. Die Gesammtlänge aller auf österreichischem Staatsgebiete gelegenen, dem öffentlichen Verkehre dienenden Eisen⸗ ahnen vertheilt sich unter 41 verschiedene Besitzer, nämlich 3 Staatz. derwaltungen (die K. K. österteichische, die R. bayerische und die K. sächsischeh, 2 ausländijche und 6 theils gemeinfame, theils öster⸗ reichische Aktiengesellschaften. Zweite Geleise an im Betriebe ge⸗ pesenen Bahnen wurden während des Jahres 1878 im Ganzen fe 6h Em dem öffentlichen Verkehre übergeben. Danach waren von er Gesammtlãänge aller gemeinsamen und österreichischen Eisenbah⸗ nen zu Ende des Jahres 1578 1716, 133 km oder 12370½“ doppel geleisig. Bei den gemeinsamen Eisenbahnen betrugen die doppel

geleisigen Strecken 1094641 km oder 2093 und bei den öster— reichischen Eisenbahnen 66,492 Rm oder 7,1449 der ganzen Bahn— länge. Die Doppelgeleise der österreichischen Bahnen vertheilen fich mit 11.327 km oder 1,29 6o auf die Staatsbahnen und mit 604, 155 km oder 7, 83 o auf die Privatbahnen. Am Schlusse des Jahres 1878 waren in, den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern im Ganzen 583 für Privatzwecke bestimmte Eifen— bahnen (Industriebahnen) mit 527816 Km Länge im Betriebe. Von diesen Industriebahnen standen 585 mit 527.301. Em mit den gemein samen und österreichischen Eisenbahnen und 3 mit O, 5i5 Km mit den ausländischen Bahnen auf österreichischem Staatsgebiete in direkter oder indirekter Verbindung. Rechnet man zur Länge der ersteren noch die auf ungarischem Staatsgebiete mit den gemeinsamen Eisen⸗ bahnen in, Konnex stehenden 41 Industriebahnen wit S, g9g5h Km, so beträgt die Gesammitlänge aller mit den gemeinsamen und öster— reichischen Eisenbahnen in direkter oder indirekter Verbindung stehen— den 621 für Privatzwecke bestimmten Eisenbahnen 623,291 km, wo— von sich 246,793 km im Eigenthume der Bahnverwaltungen und 375493 km im Besitze von Privaten befinden. Was nun die Ausbreitung der Cisenbahnanlagen in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu Ende des Jahres 187558 be— trifft, so kommt ein Kilometer Bahn in Oesterreich unter der Enns auf, 15,92 4Em Fläche, in Oesterreich ob der Enns auf 19,25, in Salzburg auf 34,8, in Steiermark auf 22 84, in Kärnten auf Ih, 19, in Krain auf 37,42, in Küstenland (österr. illyr.) auf 359,2, in Tirol und. Vorarlberg auf 50 75, in Böhmen auf 13,98, in Mähren auf 23,25, in Schlesien auf 17,25, in Galizien auf 50,56, in der Buko⸗ wina auf 89,21 und in Dalmatien auf 121,99 qkm Fläche.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. In Frankfurt a,. M. it am 20. d M. mn Folge eines Lungenschlages der bekannte Literarhistoriker Professor Friedrich Kreyßig gestorben.

ferner die des mit

Es unterscheidet Ausgabe der preußischen Ausführungsgesetze von den meisten anderen Ausgaben dadurch, daß sie außer dem korrekten und vollständigen Text der Gesetze, Verordnungen ꝛc. auch die erfor— derlichen Verweisungen auf die Reichs ⸗Justizgesetze und auf die anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sowie kurze, theils den Motiven und sonstigen Materialien entlehnte, theils selbständige Erklärungen enthält. Auf den bereits in zweiter Auflage vorliegen. den Kommentar zur Civilprozeßordnung derselben Verfasser ist in geeigneter Weise Rücksicht genommen worden, wodurch diese Ausgabe der preußischen Ausführungsgesetze den Besitzern des Kommentars vorzugsweise willkommen sein dürste, doch wird wegen der bewahrten Selbständigkeit und Zuverlässigkeit der Arbeit dieselbe auch für die Besitzer anderer Kommentare nicht minder brauchbar sein. Gewerbe und Sandel.

Zufolge Nachrichten aus Belgrad sind in Serbien in den Kreisen Alexinatz und Uschitza in der Zeit vom 14. November bis 6. d. M. 44 Stück Rindvieh an der Rinderpest“) erkrankt und 19 Stück der Seuche erlegen.

Wie aus Warschau gemeldet wird, ist in dem Flecken Karezew, Kreis Nowoneinsk, die Rinderpest““) ausgebrochen. Zwei Stück Vieh sind der Seuche erlegen, und die gleiche Anzahl ist als der Ansteckung verdächtig getödtet worden.,

Die Hun dert Mark⸗Noten der Weimarischen Bank werden mit Ablauf dieses Jahres unwiderruflich werthlos.

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 22. Dezem er. (W. T. B.) Der Lloyddampfe Espero“ ist heute Nachmittag mit der ostindischen Ueberland⸗ post ars Alexandrien hier eingetroffen.

New⸗York, 22. Dezember. (W. T. B.) Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Neckar“ ist hier eingetroffen.

) conf. Nr. 297 des Reichs ˖⸗Anz.

**) conf. Nr. 297 des Reichs ⸗Anz.

Berlin, den 23. Dezember 1879.

Cöln, 23. Dezember, 1 Uhr Früh. (Telegramm.) Die Englische Post vom 22. Dezember Früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Minuten Abends, ist ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in Belgien.

Der in der Sitzung des Gesammtvorstandes der Marine— stiftung am 13. d. Mts. von dem Regierungs⸗Rath Haß gehal— tene Vortrag hatte folgenden Wortlaut:

Ueber die Thätigkeit der Deutschen Marinestiftung 1878 in dem Kalenderjahre 1879 gestatte ich mir Namens des geschäftsfüh⸗ renden Ausschusses der Stiftung in Nachfolgendem zu berichten, in dem ich damit beginne, mit kurzen Worten der thatsächlichen Ver— hältnisse zu gedenken, welche die Stiftung, die sich an erster Stelle die Unterstützung der Hinterbliebenen der auf M. Panzerschiff „Großer Kurfürst“ Verunglückten zu ihrer statutenmäßigen Aufgabe gemacht hat, bei ihrer Gründung vorfand.

Es sind auf dem „Großen Kurfürsten“ untergegangen

deren Hinterbliebene in Gemäßheit der Statuten der Deutschen Marinestiftung 1878 im Bedarfsfalle aus Stiftungsfonds zu unterstützen sein würden. Es kommen indeß hierbei von vornherein nicht in Betracht die Hinterbliebenen von. . und zwar weil von ihnen entweder I) keine oder nur in sehr entfernten Verwandt schaftsverhältnissen stehende Hinterbliebene vor⸗ handen waren oder

269 Personen,

2) die Hinterbliebenen auf Unterstützung ausdrück⸗

lich verzichteten oder . 3) die Hinterbliebenen nicht unterstützungsbedürftig

oder endlich 4) die Hinterbliebenen durch die ihnen von der

Marinestiftung Frauengabe überwiesenen Gaben

genügende Unterstützung gefunden haben.

Mithin war nur die Uuterstützungs bedürf— tigkeit der Hinterbliebenen oon... . 276 Personen zu prüfen, und ist diese Prüfung in mögzlichst eingehender Weise erfolgt. Als Resultat derselben ergab sich, daß es unter den gegebenen Verhältaissen am angemessensten erscheinen mußte, für die zu gewährende Unterstützung eine doppelte Form zu wählen und zwar in der Weife, daß denjenigen Hinterbliebenen, deren dauernde Unterstützungsbedürftigkeit nicht vorhanden, oder deren direkte Beziehungen zu den Verunglückten keine so nahen waren, daß sie Seitens der Letzteren auf eine dauernde Unterstützung zu rechnen hatten, daß diesen Hinterbliebenen eine e i n⸗ malige Unterstützung überwiesen worden ist, während denjenigen Hinterbliebenen, die dauernd unterstützungsbedürftig erscheinen und die laufende Unterstützungen Seitens der Verunglückten bereits erhal⸗ ten hatten, oder solche für die Zukunft mit Zuversicht erwarten durften, Jahrespensionen zugebilligt wurden. Unter Zugrundelegung dieses Vertheilungsmaßstabes sind den Hinterbliebenen von 70 Per⸗ sonen einmalige Unterstützungen, den Hinterbliebenen von 156 Per— sonen Jahrespensionen zugebilligt worden. Die einmaligen Unterstutzungen, deren Bemessung ebenso wie die der zu gewährenden Jahrespensionen durch die vorhandenen Stiftungsfonds vorgezeichnet ist, sind in Beträgen von 500, 400, 390, 250, 200 und 10) 9. ge⸗ zahlt worden und haben sich in dem Jahre 1879 für die damit be⸗ dachten 79 Personen auf den Gesammtbetrag von 13907 M belaufen. Bei Gewährung Laufender Jahrespensionen galt es an erster Stelle der Wittwen und Waisen zu ge⸗ denken, die durch den Untergang des „Großen Kurfürsten“ den Verlust ihrer Gatten resp. ihrer Väter zu beklagen hat⸗ ten. Der Gesammtvorstand der Sliftung hat dies n Wittwen in der Zahl von 15, vorausgesetzt, daß sie sich nicht wieder verheirathen und auch keine anderen Gründe den Wegfall der Pension bedingen fo lange die Stiftungsfonds ausreichen, sämmtlich eine Jahrespension von je 300 S ausgesetzt, mit Ausschluß einer Wittwe resp. einer Mutter, welchen beiden eine höhere Jahrespension und zwar der ersteren von 1290 „, der letzteren von 50h 6e, um degwillen über—⸗ wiesen worden ist, weil diese beiden Hinterbliebenen in dem Ver⸗ unglückten ihren einzigen Ernährer verloren haben und in Folge der nicht amtlichen Stellung des Letzteren aus Staatsfonds Jahrekt—⸗ pensionen nicht erhalten, die den sämmtlichen Übrigen Wittwen in mehr oder weniger erheblichen Beträgen zu— gebilligt worden sind. Die Jahrespensionen der Stif⸗ tung beziffern sich für die Wittwen resp. Mütter der Verunglückten auf 5489 ½ pro Jahr. Was die Waifen der Ver⸗ unglückien, in einer Gesammtzahl von 14, anlangt, so hat der Gesammtvorstand der Stiftung beschlossen, jeder derfelben einen Be⸗ trag von 3000 „S anzuweisen, und zwar dergestalt, daß jede Waife nach Ablauf des 14. Lebensjahres in den Zinsengenuß treten, das Kapital selbst aber, vorausgesetzt, daß die Waise diesen Zeitpunkt erlebt, erst bei Verheirathung oder selb ständiger Etablirung, spätestens bei erlangter Großjährigkeit ausgejahlt erhalten soll. Zu diesem Zwecke sind 42 000 M/ zu reserviren.

Sodann sind Jahrespensionen gezahlt worden an Hinterbliebene der Verunglückten und zwar eine Penfion in Höhe von 180 „, 22 Pensionen in Höhe von 150 S½ς, 196 Pensionen in Höhe von 120 ƽ , 18 Pensionen in Höhe von 100 MS und eine Pension von 60 M6, oder in Summa von 17970 S6, welche den betreffenden Unterstützungsbedürftigen in hal jährigen Raten durch Vermittelung der Ortsbehörden überwiesen werden. Die gesammten Jahre“ pensionen haben sich somit inelusive des vorerwähnten für die Witt— wen für das Jahr 1879 belaufen auf 23 45ę0 A

Während durch diese Ausführung über die Wirksamkeit der Stiftung in ihrem ersten Geschäftsjahre genügender Aufschluß ge⸗ geben sein dürfte, wird über die Gesammtrechaung, über die einzelnen Einnahme- und Ausgabeposten, wie über den Vermögens bestand, kassenmäßig festgestellt und belegt, Ihnen der Herr Schatzmeister der Stiftung näheren Bericht erstatten, aus dem hier nur hervorgehoben werden soll, daß zu dem ursprünglichen Stiftungskapitale, das sich auf 311 858 ½½. 70 3 belief, im Laufe des Jahres 1879 noch an extraordinären Einnahmen hinzugetreten sind 15 702 S 34 . diese extraordinären Einnahmen setzen sich zusammen aus 12000 M, welche nachträglich von dem Hülfsverein in Bremerhaven überwiesen wurden und aus 3702 S an Einzelbeträgen, unter denen mehrere Ueberweisungen Seitens Sr., Exxcellenz des Herrn Chefs der Admiralität dankend zu erwähnen sind. Leider hat es nicht gelingen wollen, einen größeren Kapitalsbetrag, welcher bei der genannten hohen Behörde vorhanden ist, und welcher nach Bestimmung der Geber für den Fall, daß für die Hinterbliebenen der auf dem „Großen Kurfürst“ Verungluͤckten durch die sonst für sie veranstalteten Sammlungen ein hinreichender Unterstützungsfonds erwachsen sein würde, nach dem Eemessen Sr. Excellenz des Herrn Chefs der Admiralität zu ähnlichen Zwecken verwendet werden kann. Leider hat es nicht gelingen wollen, diesen Kapitalsbetrag dem Fonds unserer Stiftung zuzuwenden, da an maßgebender Stelle mit Rücksicht auf die den Hinterbliebenen gewährten Staatsbeihülfen sowie die von der Stif⸗ jung Frauengabe und von uns gewährten Unterstützungen, deren Hülfsbedürftigkeit genügend beseitigt erscheint und deshalb Abstand genommen worden ist, den gedachten größeren Kapitalsbetrag auch noch behufs dieser Verwendung zu unferer Verfügung zu stellen. Wir wollen hoffen, daß diese Voraussetzung zutrifft und daß zu dem Zeitpunkte, an welchem die uns zu Gebote stehenden Mittel sämmt⸗ lich verausgabt sein werden, wir wegen Mangels an Fonds nicht ge⸗ zwungen sein müssen, hülfsbedürftige Hinterbliebene der Verunglückten mit ihren Unterstützungsgesuchen abzuweisen.

Indem der geschäftsführende Ausschuß sich gestattet, bezüglich der übrigen Kassenposten auf den Bericht des Herrn Schatzmeisters zu

verweisen, knüpfen wir an letzteren den Antrag, uns für das ab⸗

gelaufene Geschäftsjahr die statutenmäßig erforderliche Decharge zu ertheilen, zu welch letzteren. Behufe die Kassenbeläge zur Durchsicht hier vorliegen und zur Verfügung stehen.

Möge es, bevor der geschäftsführende Ausschuß sich zum zweiten Gegenstande seiner ihm für die Sitzung des Gesammtvorstandes ob⸗ liegenden Aufgabe, die Festsetzung der Ausgaben für das Jahr 1880, wendet, gestattet sein, darauf hinzuweisen, wie die gemachten Er⸗ fahrungen zur Genüge den Nachweis geliefert haben, daß es wohl angebracht war, die für die Hinterbliebenen der Verunglückten bestimmten Beträge, soweit sie bei den unsere Stiftung bildenden Sammelstellen eingegangen sind, nicht durch sofortige Vertheilung des Gesammtbetrages zu verausgaben, sondern bei der Verwendung sorglich auch der Zu⸗ kunft zu gedenken. Die in dieser Beziehung vorliegenden amtlichen und außeramtlichen Schriftstücke bekunden zur Genüge, wie die Hülfs⸗ bedürftigkeit der Hinterbliebenen der Verunglückten in zahlreichen Fällen im Laufe der letzten Zeit nicht allein nicht abgenommen, son—⸗ dern sich noch gesteigert hat, und wie in Folge dessen erhöhte Spen⸗ den aus Stiftungsfonds wohl angezeigt wären, wenn man eben nicht mit der Beschränktheit der Mittel zu rechnen hätte und nicht in Bedacht nehmen müßte, zu verhindern, daß die an sich schon knapp bemessene Dauer der Stiftung noch mehr verkürzt werde.

Was nun den zweiten Theil der heutigen Beschlußfassung des Gesammtvorstandes anlangt, so hat sich diese auf eine Festsetzung des Etats pro 1880 zu erstrecken, und wird in dieser Beziehung fest⸗ zusetzen sein, ob und in welcher Höhe die Unterstützungen aus Stif⸗ tunggfonds pro 1880 stattfinden sollen. Es ist vorauszuschicken, daß die Jahrespensionen, mit welchen im Jahre 1879 162 Personen be—⸗ dacht sind, letzteren durch die Ortsbehörden in halbjährigen Raten zu gestellt und die Behörden gleichzeitig erfucht worden sind, bis zum

15. November d. J. mittheilen zu wollen, ob in den einzelnen Fällen