1879 / 301 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

auch für das Jahr 1880 die Zahlung von Pensionen geboten er— scheine. Seitens der Behörden sind über 132 Hinterbliebene ein⸗ gehende Berichte des Inhalts eingegangen, daß eine Unterstützunge⸗ bedürftigkeit für das Jahr 1880 in vollem Maße vorliege, so daß wohl kein Anstand vorhanden ist, die Unterstützungen pro 1880 in aleicher Weise zu gewähren, wie sie pro 1879 gewahrt worden sind. Es ergiebt dies pro 1880 an Pensionen eine Ausgabe von 19 830 6, eine allerdings wesentlich geringere Ausgabe wie an Pensionen im Jahre 1879 zur Zahlung gelangt sind, da in dem Jahre 1879 hier⸗ für, wie bereits vorerwähnt wurde, an 162 Personen 23 360 verausgabt wurden. Es darf indeß nicht übersehen werden daß voraussichtlich von verschiedenen Behörden, namentlich den Vorständen kleiner Ortsgemeinden, es unterlassen ist, den für den Nachweis der Unterstützungsbedürftigkeit fixirten Termin zum 15. November innezuhalten, und daß erst, wenn in den betreffenden 6. die bieher gewährten Penstonsraten am 1. Januar kommenden

ahres nicht zur Auszahlung gelangen, und die Nahrungssorgen er— neuert an die Hinterbliebenen herantreten, nachträglich noch die Unter⸗ stüt ungsgesuche pro 1889 eingebracht werden. Der geschäftsführende Ausschuß beantragt deshalb, ihm pro 1880 zur Gewährung von bereitßz hinreichend motivirter Pensionen den Betrag von 19 835 S zur Verfügung zu stellen, indem er damit den ferneren Antrag verbindet, daß ihm, für den Fall die vorange— führte Voraugtsetzung zutreffen sollte, die Befugniß einge⸗ räumt wird, solchen Hinterbliebenen, die bereits im Jahre 1879 aus dem Stiftungsfonds Jahrespensionen erhalten haben, letztere auch in gleicher . pro 1880 zu überweisen, sofern die Unterstützungs⸗ bedürftigkeit in den einzelnen Fällen genügend nachgewiesen ist. Wenn die Anträge des geschäftsführenden Ausschusses die Zustimmung des Gesammtvorstandes erhalten, werden aus dem Stiftungskapital, das 3. 3. 15072 M an Jahreszinsen aufbringt, die nöthigen Effekten eninommen und versilbert werden müssen, um die nöthige Balanzirung der Einnahmen und Ausgaben herzustellen.

Anlage B.

Deutsche Marinestiftung 1878. Rechnung s abschluß pro 1879. Einnahmen. ö 311 858

15 15 11723

202 339 485 Mt—

, Im Laufe des Jahres eingegangene Beiträge Zinsen von Ostpreußischen 400 Pfandbriefen Zinsen von Robert Warschauer et Co.

AuRsgaben.

Einmalige Unterstützungen.

Pensionen an Wittwen von Hinterbliebenen, Pensionen an Hinterbliebene von Verunglückten . Ankauf von 290 500 „MS. Ostpreußischen 430so d Guthaben bei Robert Warschauer et Co. .

10 900 4 54566 17976,

655 300 8256,

si d d

A Ax S8 SS

Berlin, den 13. Dezember 1879.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 17. d. Mts. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die frachtfreie Beförderung der freiwilligen Gaben an Nothleidende in Oberschlesien auf den preußischen Staats. und vom Staate

verwalteten Bahnen, sowie auf vielen, in den Zeitungen namhaft gemachten oder sonst leicht zu ermittelnden Privatbahnen nicht nur solchen Sendungen, welche mittelst eines mit dem rothen Kreuze und dem Stempel der Oberschlesischen Eisenbahn, sowie mit der ge— druckten Unterschrift des Rothstandsaus schußses der verbündeten vater⸗ ländischen Frauenvereine in Schlesien versehenen Frachtbriefes auf⸗ gegeben sind, sondern auch allen anderen derartigen Sendungen zu⸗ gestanden wird, wenn dieselben an staatliche oder städtische Behörden oder an Wohlthätigkeitsvereine adressirt und mit dem Vermerk im Frachtbriefe: . . „Freiwillige Gaben für die bedrängte Bevölkerung einzelner Kreise Oberschlesiens,“ aufgegeben sind. .

Breslau, den 21. Dezember 1879.

Königliche Direktlon der Oberschlesischen Eisenbahn.

Am 20. Dezember ist, wie die ‚Nat. Ztg.“ mittheilt, auf ver⸗ einte Anregung des General⸗Postmeisters Dr. Stephan und des Hrn. Pr. Werner Siemens eine Versammlung hervorragender Vertreter der Wissenschaft, der Civil, und Militärverwaltung und der auf die technische Anwendung der Elektrizität angewiesenen Gewerbe in den Räumen des hiesigen Central Postgebäudes zusammengetreten, welche die Errichtung eines Elektrotechnischen Vereins für Deutschland“ beschlossen. Die Diskussion der Angelegenheit wurde durch eine Ansprache des General⸗Postmeisters eingeleitet. Nachdem auf den Vorschlag des Professor Kirchhoff der General-Postmeister den Vorsitz der Versammlung übernommen, wurden die Satzungen des Vereins, unter Zugrundelegung eines, von Fr. Werner Siemens ausgearbeiteten Statutenentwurfs, be— rathen und beschlossen. Durch schriftliche Beitrittserklärungen Seitens sämmtlicher Anwesenden wurde demnächst die Errichtung des Vereins formell vollzogen. Der neve Verein hat sich, wie aus den „Satzungen“ hervorgeht, die Aufgabe gestellt, in der Entwickelung und Förderung der technischen Anwendung der Elektrizität und der Fortbildung ihrer Kenntniß durch Nutzbarmachung der technischen Einrichtungen und Erfahrungen für die Wissenschaft, ferner in der Bildung eines Vereinigungspunktes für die deutschen Elektrotechniker zur Förderung ihrer wissen chaftlichen, technischen und gewerblichen Interessen beizutragen. Dies soll durch Vorträge, Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle und Herautgabe einer Vereins zeitschrift ge⸗ schehen. In den geschäftsführenden Ausschuß wurden gewählt: als Mitglieder die Herren Dr. Werner Siemens, Geheimer Rath Pro— fessor Dr. Kirchhoff, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Streckert und

Geheimer Ober⸗Postrath Dr. Fischer.

Rauden, 22. Dezember. Die Genossenschaft schlesischer Malteserritter unter dem Vorsitz des Herzogs von Ratibor hat den Rothleidenden Oberschlesiens 306065 (S bewilligt, welche speziell für die Krankenpflege verwendet werden sollen.

Teider ist die Kälte in den von der Noth heimgesuchten Distrik— ten aufs Neue erheblich gestiegen und betrug heute früh 17 Gr. R.

Rom, 18. Dezember. Der Vesuv bot gestern Abend, wie man aus Neapel telegraphirt, ein neues, ungewohntes Schauspiel dar, indem sich große feurige Lavamassen auf der Seite gegen das Observato. rium den Berg hinab ergossen, die das weiße Gewand, in wel— ches der mit Schnee vollkommen bedeckte Vesuv gehüllt ist, in ge—

spenstischer Weise beleuchteten.

Im Wall6ner⸗ Theater erleben die „Wohlthätigen Frauen“ hente schon die 59. Aufführung. Zu den Aufführungen an den Festtagen sind selbst von außerhalb Billetbestellungen in großer Anzahl eingegangen.

Im Krollfchen Etablissement wird an den Feiertagen die prächtige Weihnachtsausstellung erst zu voller Wirkung gelangen und wie immer an diesem schönen Feste das Ziel von Tausenden sein. Das GEtablissement bietet an diesen Tagen neben dem Reiz der Ausstellung noch eine Fülle von Unterhaltung: Konzerte der trefflichen Hauskapelle im Königssaal und Konzerte der Tyroler im Tunnel während des ganzen Abends, dann im Theater die belustigende, glänzend, auch durch Ballet ausgestattete, von dem Per onal des Wallner⸗Theaters, Frl. Ernestine Wegner an der Spitze, trefflich dargestellte phantastische Posse Liebeszauber“ von Jacobson, also genug der Anzie ung für das Publikum.

Hr. Direktor Renz hat seit einigen Tagen das Programm der Vorstellungen in seinem Cirkus durch eine neue Pantomime: „Der Fall von Plewna“ bereichert. Die Pantomime, welche von Hrn. Renz selbst sehr geschmackvoll arrangirt und glänzend inscenirt ist, stellt eine Anzahl mit vielem Humor wirkungsvoll komponirter Bilder aus dem letzten russisch⸗türkischen Kriege dar. Recht geeignet für die frohe Weihnachtszeit zur Belustigung der Kinderwelt ist das brillante Aut stattungsstück auch dadurch, daß, bis auf das Ballet, die agirenden Personen ausschließlich Kinder sind, an deren vortrefflich ein⸗ exerzierten mit großer Präzision ausgeführten militärischen Spielen in ihren, der Wirklichkeit streng entsprechenden, kleid— samen Uniformen, die Altersgenossen im Zuschauerraum ihre helle Freude haben. Die Pantomime besteht aus sechs Tableaux. Im ersten wird ein von Infanterie, Artillerie und Ka— vallerie (Kofaken) bezogenes Lager vorzeführt, in dem das bunte Durcheinander der historisch treuen Uniformen und das vielbewegte Treiben von den kleinen Soldaten recht drastisch imitirt wird. Nach dem Abkochen und der Stärkung des Leibes wird dem Lager eine angenehme Augenweide in einem von 16 Damen im Kosakenkestüm ausgeführten Kosakentanze geboten. Das zweite Tableau stellt den Uebergang über die Donau dar. Vor unseren Augen wird eine Brücke über den Strom geschlagen und mit klingendem Spiele zieht ein rus⸗ sisches Corps, Bataillone, Schwadronen und Batterien hinüber. Eine mit militärischem Schick ausgeführte Revue, welche der kom⸗ mandirende russische General mit seinem Stabe abnimmt, zeigt das dritte Tableau, während das vierte die heldenmüthige Vertheidigung einer Fahne durch einen russischen Soldaten darstellt. Eine von dem kleinen Renz allerliebst gespielte Episode bringt das folgende Bild: Der Kosacken⸗Hettmann und sein verwundetes Pferd. Den Schluß der Pantomime bildet dann in dem letzten Tadleau der kühne Angriff von Plewna durch die Russen und die verzwei⸗ felte tapfere Vertheidigung durch die Türken, welche Piece vorzüglich eingeübt ist und durch ihre dramatische Bewegt heit und glänzenden Lichteffekte ein interessantes Schaustück bietet, für dessen treffliche Inseenirung Hrn. Direktor Renz lebhafter Bei⸗ fall durch wiederholten Hervorruf ausgedrückt wurde. Neben der Pantomime, welche in dem reichhaltigen Programm eines jeden Abends nur eine Nummer bildet, erwähnen wir für heute aus der

langen Reihe der interessanten Piecen nur der mit erstauulicher Kraft und Gewandtheit ausgeführten Produktionen der emerikanischen Luft— Gymnastikerin Miß Leona Dare, welche allgemeine Bewunderung

erregen.

2 X Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kuůl. Preuß. Staatt⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsegister und das

Steckbriefe und Untersdchungs-Sachen. 5.

Deffentlicher Anzeiger.

Industrielle Etablissements, Fabriken

Inserate nehmen an! die Annoncen⸗Cxpeditionen det „Invalibendank“, Ru dols Mosse, Haasen stein & Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlatte,

des Beulschtn Rrichs⸗ Anzeigers und Königlich Arenßischen Ftants- Anzeigers: Berlin, 8. M. Wiltzelm⸗Straße Nr. B62.

Postblatt nim mt an: die Königliche Expedition

Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergi.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlang

X n. 8. V. von öffentlichen Papieren.

X

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen

Steckbrief. Der Aufenthalt nachbenannter Per⸗ sonen: 1) des Cirkus⸗Direktors Karl Merkel und der Cirkus⸗Mitglieder, Künstler, 2) Oskar Hetzer, 3) Alexander Kurt, 4) Adam Metz, auch Mezza ge⸗ nannt, 5) Segelmeisters Palmer des Aelteren, 6) Negers Gimps, Gemps oder James, Herkules der Merkel'schen Truppe, gegen welche wegen ge⸗ meinschaftlicher Mißhandlung, gegen den Karl Merkel auch wegen Bedrohung mit Verübung eines Ver brechens, Voruntersuchung eröffnet und die Haft be⸗ schlossen ist, ist unbekannt. Es wird ersucht, die⸗ selben zu verhaften und dem nächsten Amtsgericht vorzuführen, welches sie annehmen und über die Be⸗ schuldigung hören, die entstandene Verhandlung aber anher senden wolle, wonächst über die Angeschul⸗ digten weiter verfügt werden wird. Brieg, den 11. Dezember 1879. Königliches Landgericht. Der Untersuchungsrichter.

Steckbrief. Gegen den Monstonar Simon Kruszta aus Kröben, Kreis Kröben, zuletzt in Dynow in Galtzien, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Appel⸗ lationsgerichts zu Posen vom 28. September 1874 erkannte Geldstrafe von 945 MS, im Unvermögens— falle eine 105 tägige Gefängnißstrafe vollstreckt wer⸗ den. Es wird ersucht, den selben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß zur Strafvollstreckung abzuliefern, und von dem Geschehenen hierher Nach richt zu geben. Lissa, den 18. Dezember 1879. Königliche Staatsanwaltschaft.

Der Floßmeister Theodor Janiszewski zu Dobrowo bei Kolo ist durch rechtskräftiges Mandat des Königlichen Kreisgerichts zu Rogasen vom 29. Juli 1879 wegen Uebertretung der §§. 26 und 33 der Strompolizei⸗ Ordnung vom 8. Januar 1869 zu 12 „S, im Unvermögensfalle zu 4 Tagen Haft, ver⸗ urtheilt worden. Um Strafpollstreckung und Be⸗ nachrichtigung zu den Akten V. b. 543/79 wird ersucht. Rogasen, den 11. Oktober 1879. König⸗ liches Amtsgericht.

Der Floßmeister Vincens Wasiak in Ochli bei Kolo, Kreis Konin, Gouvernement Warschau, ift durch rechtskräftiges Mandat des Königlichen Kreisgerichts zu Rogasen vom 29. Juli 1879 wegen Uebertrelung der 5§. 26 und 33 der Strompolizei⸗ Ordnung vom 8. Januar 1869 mit 12 6 Geld⸗ strafe, im Unvermögensfalle mit 4 Tagen Haft be⸗ straft worden. Um Strafvollstreckung und Benach⸗ richtigung zu den Acten V. b. 544/79 wird ersucht. Rogasen, den 11. Oktober 18759. Königliches Amts⸗

gericht.

14244 Steckbrief. Wiedenhofen, Wilhelm, Uhrmacher aus Mett⸗ mann a. /R., ist der Unterschlagung einer Uhr drin⸗ gend verdächtig. Auf Grund richterlichen Haft befehls wird ꝛc. Wiedenhofen hiermit steckbrieflich

sucht. . Waltershausen, den 19. Dezember 1879.

niß des Herzogl. Amtsgerichts Tenneberg hier er—

Der Amtsanwalt. U. Hocker.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Mittwoch, den 7. Januar 1880, Vormittags 10 Uhr, werden im Küselschen Gasthofe hierselbst aus den Jagen 1, 19, 30, 38, 40, 41, 133, 186 und 158 der Königlichen Oberförsterei Regenthin ea. 34 Stück Eichen-Nutzenden, ea. 12 Stück Weiß⸗ buchen⸗Nutzenden, ca. 57 Stück Birken-Nutzenden, ca. 5 Stück Aspen⸗Nutzenden, ca. 919 Stück Kiefern⸗ Bau- und Schneidehölzer, unter den gewöhnlichen Licitationsbedingungen zum Verkauf gestellt werden. Regenthin, den 21. Dezember 1879. Der Ober⸗

för ster. Ritz.

14283 Für das 2. Brandenburgische Feld ⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 18 soll die Lieferung von eirea 166 kompletten Helmen mit Schuppenketten und Kokarden, 130 Kalbfell⸗Tornistern, 37 Leibriemen mit verschiebbarer Säbeltasche, 81 Säbelkoppel mit Schnalle, 78 Mantelriemen, 54 Paar Sporen, 145 Faustriemen für Unteroffiziere, 235 Faustriemen für Gemeine, 35 Säbeltroddel für Unteroffiziere, 387 Säbeltroddel für Gemeine, 160 Pistonleder, 48 Feldflaschen, 31 Banderolls, 6 Kaffeemühlen, 24 Kochapparaten vergeben werden. zersiegelte Offerten mit der Aufschrift „Su h⸗ mission auf Ausrüstungsstücke“ sind bis zum 5. k. Mts. unter Beifügung von Proben und An⸗ gabe der kürzesten Lieferungszeit portofrei einzu- senden. Frankfurt a. / O., den 22. Dezember 1879. Die Regiments ⸗Bekleidungs⸗Kommisston.

14284 Submission. Die zum Bau eines Kasernements an der Logen⸗ straße hierselbst erforderlichen 50600 Mille Hintermauerungssteine, 195 Mille Klinker und 200 Mille poröse Steine sollen im öffentlichen Submissious⸗Verfahren ver⸗ dungen werden. Schriftliche, mit entsprechender Aufschrift versehene, verstegelte Offerten nebst Probesteinen werden bis zum Termine

haftung und Ablieferung desselben in das Gefäng⸗ im Bureau der unterzeichneten Verwaltung,

11 46 F 5 86 136 184 366 372 3735 374 394

und Grosshandel. TVersehiedene Bekantrn achungen. läterarische Anzeigen.

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annancen⸗GBurenans.

Theater- Anzeigen. In der Börsen-

Familien- Nachrichten. beilsge. X

Ka⸗ serne J., Zimmer Nr. 8, franco entgegen genommen. Die Bedingungen liegen daselbst und am Berliner ͤ Baumarkt, Wilhelmsstraße 92/93, zur Einsicht aus, werden auch gegen Einsendung von 24M abschriftlich mitgetheilt. Frankfurt a. / O., den 22. Dezember 1879. . Königliche Garnison⸗Verwaltung. ]

14279 Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Erfüllung des für die Tilgung der städtischen Schuld vom Jahre 1828 bestehenden Amortisations—⸗ planes für das Jahr 1880, 35 0 Berliner Stadt⸗ Obligationen im Gesammtbetrage von 180 975 amortistrt worden sind und werden dieselben mit Zinsscheinen vom 1. Januar 1880 ab und Zins— schein Anweisungen vorschriftsmäßig kassirt werden. Berlin, den 19. Dezember 1879.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt Duncker.

14331 Berichtigung.

In dem Inserat vom 26. Dezember: Dentsche Hypotheken⸗Bank, Verloosung, Nr. 309 d. Bl., muß es in der ersten Zeile der ausgeloosten Nummern nicht Serie IV. Litt. AsMr. 171 heißen, sondern Serie III. Litt. A. Nr. I7I.

Gewerkschaft Massen.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß die Zin⸗ sen der 60½ Obligationen der Massener Gesellschaft für Kohlenbergbau mit . Mark 36 pro Stück

gegen Einlieferung des Conpons Rr. IR. vom 2. Januar 1880 ab an der Kasse des A. Schaaff⸗ hausen'schen Bank⸗Vereins in Cöln erhoben werden können.

Gleichzeitig machen wir bekannt, daß bei der am 17. cr. vor dem Notar Herrn Rechtéanwalt Hum⸗ perdink in Dortmund staltgefundenen Ausloosung von 40 Stück jener Obligationen die Nummern

474 582 583 584 585 740 812 837 850 912 944 952 1028 1096 1127 1155 1212 1278 1323 1324 16544 1640 1729 1749 1750 17657 1793 1888 gezogen worden sind. Die Rückzahlung dieser ge⸗ zogenen Obligationen erfolgt gegen Rückgabe der Stücke nebst Talons und Coupens Nr.) und 10 mit Mark 600 pro Stück vom 2. Januar 18890 ab mit welchem Tage die Verzinsung aufhört, durch den A. Schaaffhausen'schen Bank ⸗Verein in Cöln.

Rückständig und noch nicht zur Einlösung prä— sentirt find die am 14. Dezember 1878 ausgeloosten Obligationen Nr. 551, 1699 und 1286 bezüglich derer unsere Bekanntmachung vom 260. Dezember 1878 hierdurch wiederholt wird.

Zeche Massener Tiefbau bei Unna, den 2). De:

Dienstag, den 6. Jannar 1880,

verfolgt, und es wird im Betretungsfall um Ver⸗

ö

Vormittags 10 Uhr,

ü ⏑——

ausgeloost worden.

Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privi— legiums vom 4. Norember 1868 emittirten Kreis. Obligationen sind am 29. September 1879 die nachverzeichneten 49 Stück à 3090 AM Litt. A.:

Rr. 12 2 29 39 54 78 87 100 119 126 135

156 157 164 166 187 218 230 247 249 258 280 336 363 394 402 404 432 435 444 4538 476 494 496 503 505 513 523 526 541 554 562 563 617 626 641 663 716 795

(14263

Biese Obligationen werden den Inhabern hier— durch dergestalt gekündigt, daß die Kapitalbeträge vom 1. Juli 1880 ab bei der hiesigen Kreik— Kommunal⸗Kasse zu erheben sind. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der Obli— gationen auf. Bei der Einlösung sind die Obligationen nebst dem Zins -⸗Coupon Serie 1II. Nr. 10 und den Ta—⸗ lons an die Kreis⸗Kommunal⸗Kasse abzuliefern. Die Beträge fehlend r Zins⸗Coupons werden vom Kapital in Abzug gebracht. ö Von den früher gekündigten Obligationen sind noch nicht zurückgeliefert: itt. A. Nr. 43 265 301 309 333 343 355 388

391 397 422 463 465 466 492 501 5657 564

565 573 575 582 665 667. Calau, den 13. Dezember 1879.

Namens des Krei -Ausschusses Der Landrath: Frhr. von Patow.

Bekanntmachung.

Vom 2. Januar k. J. ab wird die II. Serie Zinscoupons nebst Talons für die 5 Jahre 1880/84 zu den Soldiner Kreis ⸗Obligationen III. Emisston ausgereicht werden.

Zu diesem Zwecke haben die Inhaber gedachter Obligationen die älteren Talons mit aufgerechneten und uͤnterschriebenen einfachen Verzeichnissen, welche außer Namen, Stand und Wohnort des Inhaberk, auch Nummer, Buchstaben und Betrag der einzelnen Obligationen enthalten, der Kreis Chausseebaukasse hierselbst zurückzure ichen. . .

Druckformulare zu solchen Verzeichnissen sind bei derselben unentgeltlich zu haben. .

Der einstweiligen Einsendung der Obligationen und der Austellung besonderer Quittung über die neuen Coupons nebst Talons bedarf es nur dann, wenn die bezüglichen älteren Talons abhanden ge— kommen sind.

Soldin, den 20. Dezember 1879.

J. A1. des Soldiner Kreis- Chauffeebau . Comits Der Landrathsamts Verwalter: Ihr.. Weiß,

Kreisdeputirter. Nedacteur: J. V.: Niedel. Ber lin ——

Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen

(142811

zember 1879. (14282 Gewerkschaft Massen.

(einschließlich Börsen Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

* 39

3201.

Berlin, Dienstag, den 23. Dezemher

Königreich Preußen.

GesFetz, Erwerb mehrerer Privateisen— Staat vom 20. Dezem ber 1879.

(Anlagen.)

Zwischen der Königlichen Staatsregierung, ve h di Geheimen Ober⸗Regierungs ⸗Räthe Brefeld . . missarien des Ministers der öffentlichen Arbeiten, und den Geheimen Ober Finanz Rath RVötger, als Kommissar des Finanz. Ministers einerseits und dem Direktorium der Magdeburg-Halberstaͤdter Eifen⸗ bahn ⸗Gesellschaft andererseits ist heute unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung, scwie der Zustimmung der General versammlung der Aktionäre der vorzenannten Eisenbahngeselschaft folgender Vertrag abgeschlossen wo den, . ;

1.

Die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft überträ die Verwaltung und, den Betrieb ihres ganzen ö irgend welche Beschränkung auf ewige Zeiten an den Staat.

Zu n diesem Zweck übergiebt das Direltorium der Magdeburg— Halberstädter Eisenbahn⸗-Gesellschaft Verwaltung und Besitz des ge⸗ sammten beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gefell schaft sowie die Bestände aller zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen oder von dem Direktorium der Gesellschaft verwalteten, für die Jwecke des Unternehmens bestimmten Fonds mit der im 5. 9 vorgesehenen Beschränkung an die vom Staate zur Vuwaltung desselben einzu⸗ setzende Königliche Behörde.

5. 2

Die Uebergabe wird am 1. des zweiten auf die Perfektion de 2m, , bewirkt? JJ ts soll jedoch berelts vom 1. Januar 1879 ab Verwaltung und

9 9 9. . f 3 3 5 4 2 8 ö e d nnn Eisenbahn für Rechnung des

Die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft, welche in der Zwischenzeit die Verwaltung im Interesse des Staats in bis herig r Weise durch ihr Direktorium führen läßt, verpflichtet sich, in allen wichtigen Angelegenheiten sich der vorgängigen Zustimmung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zu versichern.

Vom 1. Januar 1879 ab gehen auf den Staat die gesammten Nutzungen und Lasten des Vermögens der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn: Gesellschaft ohne jede weitere Beschränkung, als in diesem Ver⸗ trage selbst näher bestimmt ist, über. Insbesondere fli ßt der gesammte nach Abzug der Verwaltungs-, Unterhaltungs— und Betrflebokosten, sowie der zur planmäßigen Verzinsung und Tilgung der Anleihen der Magdeburg Halberstd ter Eisenkahn⸗Gesellschaft erforderlichen Beträge und der Zinszuschüsse, welche Seitens derselben auf Grund der mittels Vertrag vom 17. Juni 1874 übernommenen Garantie für die Verzinsung der Prioritäts Obligationen 3. Emisston des Hannovper-Altenbekener Eisenbahnunternehmens etwa zu seisten sind verbleibende Reinertrag dem Staate ausschließlich zu. Zu den An⸗ leihen der Magdeburg · Halberstãädter Eisen bahn Gefellschaft sind auch zu rechnen die von ihr selbstschuldnerisch übernommenen Prioritäts- Obligationen der ehemaligen Magdeburg ⸗Wittenbergeschen Eifenbahn— Gesellschaft, sowie die Aktien dieser und der ehemaligen Cöthen— Bernburger CisenhahnGesellschaft, welchen die Magdeburg-Halber— städter Eisenbahn⸗Gesellschaft beim Erwerb der betreffenden Bahnen eine feste jährliche Rente garantirt hat und endlich auch das von der Herzoglich Anhaltischen Regierung gegebene Darlehen von vierhundert fünfzig Tausend Mark. . ;

Mit dem Uebergange der Verwaltung übernimmt der Staat die ordnungs mäßige Unterhaltung und Erneuerung der Bahn, der Bahn— anlagen und Betriebsmittel, sowie auch die Deckung aller für die Verwaltung und den Betrieb des Unternehmens erforderlichen außer ordentlichen Ausgaben. Dagegen sollen dem Staate die Beftände der bisher noch getrennt verwalteten Reservefonds der Magdeburg— . Magdeburg⸗Wittenberger und Magdeburg Leipziger Fisenbahn, des Erneuerungsfonds, des Extrareservefonds mit der im §. 9 vorgesehenen Beschränkung, des Reservebaufonds und des Ga— rantiefonds für Zuschüsse zur Verzinsung der Hannover-Altenbekener g voigen Eisenbahn - Prioritäts Obligationen 3. Emission zur freien Verfügung anheimfallen und die auf die Verwendung beziehunge— weise Verwaltung bezüglichen statutarischen Bestimmungen außer An— wendung treten. .

betreffend den bah nen für den

83 5

Auf die zu errichtende Königliche Behörde gehen alle in den durch Allerhöchste Ordre vom 14. Januar 1842 ba engt Gesell⸗ schaftsstatuten und deren Nachträgen, den Generalversammlungen, dem Ausschuß und dem Direktorium beigelegten Befugnisse, soweit nicht durch diesen Vertrag etwas Anderes festgesetzt ist, über. In— gleichen vertritt sie die Magdeburg -Halberstädter Eisenbahn ⸗Gesell⸗ schaft bezüglich aller derselben zustehenden Berechtigungen und ob— liegenden Verpflichtungen und übt namentlich alle Befugnisse aus, welche gesetz lich dem Vorstande einer Attiengesellschaft zustehen.

Für die Folge hat die Magdeburg ⸗Halberstädter Eifenbahn⸗Ge— sellschaft ihren Sitz und Gerichtsstand im Domizile der gedachten Königlichen Behörde. Gegenüber den bisherigen Prioritäts. und sonstigen Gläubigern der Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft behält diese indeß ihren Gerichtsstand in Magdeburg und soll in dieser Beziehung die erwähnte Königliche Behörde der Gerichts— barkeit in Magdeburg unterworfen fein. .

Der Ausschuß der Gesellschaft besteht, sobald der Vertrag per— fekt geworden ist, aus denjenigen Personen, welche zu dem gedachten Zeitpunkte Mitglieber desselben sind. Die Zahl der Ausschußmit— glieder wird in der Weise allmählich auf I5 reduzirt, daß in den Fällen des Ausscheidens einzelner Mitglieder durch Tod ober frei willigen Austritt eine Neuwahl unterbleibt. Der Ausschuß hat zu⸗ gleich das Interesse der Magdeburg⸗Halberstaäͤdter Eisenbahn. Gesell⸗ schaft gegenüber dem Staate, soweit es sich um die Erfüllung dieses Vertrages handelt, wahrzunehmen und gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

§. 4

M Die bei dem Uebergange der Verwaltung und des Betriebes des agdeburg Halberstädter Eisenbahn⸗Unternehmens auf den Staat dem etzteren zur freien Verfügung anheimfallenden im 5. 2 näher bezeich⸗ 6 Fonds müssen bei Festsetzung der Dividende für das Jahr 1878 nde eng in dersenigen Höhe erhalten werden, welche sie mit dem echnungeabschlusse des Jahres . erreicht hatten.

8. 5.

M Der Staat zahlt den Inhabern der Stammaktien Litt. A. der agdebumg · Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft eine feste jährliche g, von 6 ou, den Inhabern der Prioritä ts Stammaktien Litt, B. 66 solche von Jr Fso und den Inhabern der Prioritäts-Stammaktien an 4 eine solche von 5 oso. Zu dem Ende wird der Betrag der . Rente mittels Abst mpelung auf den Aktien vermerkt. Gleich⸗ ö g werden die Dividendenscheine nebst Talons gegen Zinsgoupons 9 Talons nach beigefügtem Formular umgetauscht. Die Zahlung ö ö. Rente erfolgt in halbsährlichen Raten am 1. Juli des laufenden 3 am 2. Januar des nächstfolgenden Rechnungejahres gegen Rück⸗ ö e des betreffenden Zink coupons in Magdeburg und Ble fn alls er vl nta n ch der Dividendenscheine gegen Zinscoupons unterbleibt, . gdie Rente nur in einer Rate am 2. Januar des nächstfolgen“ fh Rechnungsjahres gezahlt. Dwidendenscheine, Zinscoupont, welche t vier Jahre nach dem Fälligkeitstermite zur Entgegennahme der

Zahlung präsentirt werden, verfallen ohne Weiteres V ĩ der Ven sions und Unterstützungskasse für die er len n, g en burg Halherstädter Cisenbahn. Gesellschaft, jedoch mit der Maßgabe daß die ihr zugeflossenen Rentenbeträge, soweit nachträgliche Zahlung ,, . . von dem Minister der n Arbeiten aus Billigkeitsrücksichten angeordn ,, 9 sichten angeordnet werden

§. 6. Den bie herigen Priorltätsgläubigern der Magdeburg Hälber— ltẽdter Cise Cr Heseß e hae ane n res! emen eg, erwähnten Magdeburg ⸗Wittenbergeschen Priorltätsgläubiger und In— haber von Aktien der ehemaligen Magdeburg ⸗Wittenbergeschen und Göthen Bernburger Eisenbahn ⸗Gesellschaft Pbleiben ihre Rechte bezüglich des Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Unternehmen3 un⸗ gesch mälert vorbehalten. Der Staat wird die Magdeburg ⸗Halber⸗ städter Eisen bahn nebst allem Betriebs material und sonstigem Zu⸗ behör zunächst als einen getrennten Vermögenskomplex verwalten. . Fal Seitens des Staats mit der Magdeburg-Halberflädter isenbahn Staatesbahnen oder unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen zu einer Verwaltung vereinigt werden, soll Be⸗ hufs Vereinfachung der für die Magdeburg Halberstädter Eisen bahn zu führenden getrennten Rechnung dieselbe an sämmtlichen Betriebsaus zaben nach Maßgabe derjenigen Bestimmun⸗ gen theilnehmen, welche im Artikel 1X. Fir. 2 des unterm 17. Juni 1874 Alerhöchst bestätigten, zwischen der Hannover⸗Altenbekener und der Magdeburg Halber städter Eisenbahn⸗Gesellschaft abgeschlossenen Vertrag. betreffend die Ueberlassung der Verwaltung und des Betriebe des Hannover -Altenbekener Eisenbahnunternehmens an die Magdehurg · Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft und Uebernahme einer Zinsgarantie Seitens der letzteren für die im Betrage von 96 Millionen Thalern zu Lasten des Hannover -⸗Altenbekener Ünter—⸗ nehmens aufzunehmende Prioritäts Anleihe über die Betheiligung beider Bahnen an den gesammten Betriebsausgaben vereinbart find. Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, den Beginn des Rechnung jahres für das Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn—⸗ unternehmen auf einen anderen Zeitpunkt als den Anfang des Kalenderjahres zu verlegen., Sofern diese Verlegung erfolgt, wird der bis zum Beginn des ersten abgeänderten Rechnungsjahres bereits abgelaufene Thell des Kalenderjahres dem vorhergehenden Rechnungs⸗ jahre zugerechnet.

.

Der Staat ist berechtigt, den noch unverwendeten Thei

Der t ist ; och eil der Prioritäts Obligationen der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft zu den in den betreffenden Allerhöchsten Privilegien an— . . 54 . des Bedürfnisses zu verwenden owie auch den noch nicht begebenen Theil derselben für R des Unternehmens zu begeben. JJ

§. 8.

Der Staat ist verpflichtet, in den unten näher bezeichn Fristen den Aktionären gegen Abtretung ihrer . an ö. * mößen der Gesellschaft, d. i. gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst zugehörigen Dividendenscheinen, beziehungsweise Zinscoupons und Talons, Staats schuldverschreibungen der konsolidirten Anleihe von gleichem Zins ertrage anzubieten. Sofern bei dem Umtausche die mit—⸗ einzuliefernden Dividendenscheine, beziehungsweise Zinscoupons fehlen sollten, werden die Coupons der Staatsschuldverschreirungen für die entsprechende Zeit, zurückgehalten. Der Staat wird in Höhe der umgetguschten Akttien Aktionär der Gesellschaft und übt als solcher . , n . fin Aktien das statutarische Stimm— recht, welches hinfort nicht mehr auf eine Maximal.Stimmen— . f Maximal Stimmenanzahl

Es sind zum Umtausch anzubieten:

für je zwei Aktien Litt. A. drei,

für je acht Altien Litt. B. sieben,

für je vier Aktien Litt. C. fünf Staatsschuldverschreibunge der 40oigen konslidirten Anleihe . ,,, von je dreihundert Mark, und zwar für die Aktien Litt. B. pätestens am 1. Oktober 1880, für die Aktien Litt. A. spätestens am 1. Juli 1881 und für die Aktien Litt. C. spätestens am 1. April 1882; es soll jedoch der Staats— regierung freistehen, den Zeitpunkt, an welchem mit dem , begonnen werden soll, schon früher eintreten zu assen.

Die Bekanntmachung des Angebots erfolgt spätestens 4 vor dem Beginn des Umtausches in den i,. den ö. ,, den Gesellschaftsstatuten vorgeschriebenen öffentlichen Blättern. Die⸗ selbe ist sechsmal in Zwischenräumen von einem Monat zu wieder holen. Zu dem Umtausche wird der Staat eine Frist von mindestens . bewilligen.

„Den Mitgliedern des Ausschußes bleibt der Umtausch der von ihnen gemäß §. 39 des Gesellschaftsstatuts deponirten he. bis zur Beendigung der unten vorgesehenen Liquidation vorbehalten.

Die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn ⸗Gesellschaft räumt dem Staate das Recht ein, nach Ablauf der für den Umtausch der Aktien publizirten einjährigen Fristen zu jeder Zeit das Eigenthum der Magdeburg Halberstädter Eisenbaha mit ihrem gesammten unbeweg- lichen und beweglichen Zubehör insbesondere mit ihrem Betriebs⸗ material, überhaupt mit allen an dem Unternehmen der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn haftenden Rechten und Verpflichtungen zu i . . die nn, der ,, Eisenbahn⸗

esellschaft auf Grun er nachstehenden Bestim Weiteres herbeizuführen. . J fc . 26 fe n nn, hat er

ie sämmtlichen Prioritäts-Anleihen der Magdeburg⸗Halber—⸗

städter Eisenbahn-Gesellschaft gin Mich ift ö

crwäbnten Verpflichtung der Gesellschaft bejüglich der

Prioritäts-Obligationen und Stamm-⸗AUktien der Magdeburg—⸗

Wittenbergeschen Eisenbahn, Gesellschaft und der Stamm Aktien

der Cöthen-Bernburger Eisenbahn ⸗Gesellschaft sowie alle

sonstigen Schulden der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗

Gesellschaft als Selbstschuldner zu übernehmen;

2) an die Liguidatoren einen Kaufpreis von 106 hoh 000 4 behufs statutenmäßiger Vertheilung an die Aktionäre zu überweisen. Die Aktionäre sind demnächst durch die im 15. Nachtrag zu den Gesellschaftssta tuten vorgeschiebenen öffentlichen Blätter aufzufordern, binnen einer Frist von drei Monaten ihre Aktien an die Gesell— schaftskasse gegen Empfangnahme ihres Antheils an dem Liquida—

tionserlöse abzuliefern.

Bei Einlösung der Aktien sind die noch nicht zahlfälligen Di videndenscheine, bejlehungsweise Zinteoupons mit abzuliefern, widrigen falls der Geldbetrag derse ben von dem auf die Aktien entfallenden Betrag in Abzug, gebracht wird. Dieser Abzug gelangt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zur Auszahlung. wenn innerhalb der . . anderer Selte ein Anspruch auf Auszahlung nicht erhoben ein sollte.

Vie nach Verlauf der angegebenen dreimonatlichen i ĩ ab ehobenen Beträge werden mit der Maßgabe 66 . Hinterlegungestelle eingezahlt, daß die Auszahlung nur gegen Rück= gabe der Aktien oder auf Grund eines die Aktie für kraftlos erklä—⸗ renden rechte kräftigen Ausschlußurtheils erfolgen darf. Die Liqui- dation erfolgt für Rechnung des Staates.

Behufs der im Falle des Eigenthumserwerbes Seitens des

Staats erforderlichen Uebertragung des Grundeigenthums auf den

Staat soll derjenige Beamte der Magdeburg⸗Halberstädter Verwal⸗

1822.

tung zur Abgabe der Auflassungs erklärung ermächtigt sein, wel en in jedem einzelnen Falle das Königlicke Eisenbahn⸗Kommisarigt u Berlin eventuell die an dessen Stelle getretene Eisenbahn⸗Aussichts⸗ behörde enennen wird. Die Magdeburg ⸗Halber sädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft ist nicht berechtigt, in anderer Weise ihre Auflöfung zu beschließen, den Gegenstand ihres Unternehmens zu ändern oder außs— zudehnen, oder Bestandtheile ihres Eigenthums zu veräußern oder zu verpfänden oder ihr Grundkapital durch Emission von Aktien oder Anleihen zu erhöhen. 1

Das gesammte Beamten⸗ und Dienstpersonal, mit Ausnahme

der Mitglieder des Direktoriums der Magdeburg Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft tritt mit dem Uebergange des Unternehmens auf den Staat in den Dienst der Königlichen Verwaltung über, welche die mit jenem Personale zur Zeit bestehenden Verträge zu erfüllen hat. Vie für die Beamten der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn, einschließlich der Hannover- Altenbekener Eisenbahn bestehende Pensiong⸗ und Unterstützungskasse, die Beamten ⸗Begräbnißkasse, so= wie die verschiedenen Arbeiter⸗Kranken und Sterbekassen bleiben nach den betreffenden Statuten bestehen.

Der Staat tritt in alle rücksichtlich der erwähnten Kassen von der Magdeburg-⸗Halherstädter Bahn übernommenen Verbindlichkeiten ein. Die statutenmäßigen Rechte der Gesellschaft und des Direkto— riums werden künftig durch die zur Verwaltung der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahn eingesetzte Königliche Behörde ausgeübt.

Die Mitglieder des Direktoriums erhalten im Falle der Auf⸗— gabe der ihnen vertragsmäßig zustehenden Kompetenzen bei dem Ueber⸗ gange der Verwaltung des Magdeburg Halberstädter Unternehmens auf den Staat eine Seitens des Ausschusses nach billigem Ermessen zu, bestimmende Abfindung. D ese Abfindung foll für sämmtliche Direktionsmitglieder den Betrag von Einer Million fünfhundert Tausend Mark nicht übersteigen und aus dem Extra⸗Reservefonds entnommen werden. Der vorbezeichnete Betrag e mäßigt sich, inso⸗ fern ein Abkommen wegen des Ueberzritts der einzelnen Mitglieder in den Staats Eisenbahndienst geschlossen werden sollte, um die darin zu vereinbarenden Beträge.

.

Seitens der Königlichen Staatsregierung soll die Genehmigung der Landesvertretung, Seitens des Direktoriums der Magdeburg Halberstädter Eisenban⸗Gesellschaft die Genehmigung der General versammlung sobald als thunlich herbeigeführt werden.

Dieses Abkommen wird hinfällig, wenn die Zustimmung der General cersammlung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbah n ⸗Gesell⸗ schaft, sowie die verfassungsmäßige Genehmigung zu demselben bis zum 1. Januar 1889 nicht . worden ist. 11 In Gemäßheit des unter dem 14. Juni 1873 Allerhöchst be— stätigten Vertrages vom 16,17. Juni 1872. sowie des weiteren Ver— trages vom 3. Mai 1874 hat die Magdeburg Halberstädter Esfen⸗ bahn⸗Gesellschaft den Betrieb und die Verwaltung des Hannover⸗ Altenbekener Eisenbahnunternehmens übernommen. In diesem Ver hältnisse tritt bis auf Weiteres keine Veränderung ein. Die Mande⸗ burg ⸗Halber städter Eisenbahn-⸗Gesellschaft hat hiernach durch die nach S. 1 zu errichtende Königliche Behörde in Gemäßheir des Artikels VI. des Betriebs überlassun gs Vertrages vom 3. Mai 1874 auch die Ver⸗ waltung und den Betrieb des Hannover-Altenbekener Eisenbahn⸗ Unternehmens nach Maßgabe der Bestimmungen des ebenerwähnten Vertrages, sowie der Statuten der genannten Gesellschaft zu führen. Für den Fall, daß der Staat, dazu übergehen sollte (ef. 8. 6 dieses Vertrages), in der einheitlichen Verwaltung den vereinigten Bahnnetzes der Magdeburg⸗Halberstädter und Hannover-Altenbekener Cisenbahn⸗Gesellschaften durch Abtrennung einzelner Theile des Magdeburg · Halberstadter Eisenbahnunternehmens oder durch Ver— einigung mit der Verwaltung anderer Staats, oder vom Staate verwalteten Privat⸗Bahnstrecken eine Aenderung eintreten zu lassen, g llürt sich derselbe schon jetzt bereit, sofern es von der Hannover Altenbekener Eisenbahn Gesellschaft verlangt werden sollte, an die Stelle des Artikels 1X. Absatz 2 des obengedachten Vertrages n,, ,, . zu lassen. Artikel 18. Im Uebrigen werden die Betriebsausge ie vereinigten Bahnen in folgender Weise vertheilt. ö,

a. An den Kosten der allgemeinen Verwaltung partizipiren die

vereinigten Bahnen nach Verhältniß ihrer Länge, jedoch mit der Maßgabe, daß der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Ge—⸗ sellschaft von dem Gesammtbetrage dieser Ausgaben, so lange die Brutto Einnahmen des Unternehmens den Betrag von sieben Millionen Mark nicht übersteigen, ein höherer Betrag als zweihundert vierzig Tausend Mark jährlich nicht in An⸗ rechnung gebracht werden soll, bei einer Vermehrung der

Cinnahmen über sieben Millionen Mark indeß für jede die= len Betrag übersteigende Million Mark eine Erhöhung dieses Naximalbetrages um vierzig Tausend Mark eintreten soll. Als Kosten der allgemeinen Verwaltung sollen diejenigen Ausgaben angesehen werden, welche in dem Rechnungsabschlusse des Hannover ⸗Altenbekener Unternehmens pro 1877 als solche er e,

„An den Kosten der Bahnverwaltung participiren di e

nach Maßgabe der wirklichen ,. ] z ö 2. An den Kosten der Transportverwaltung participiren dieselben nach Verhältniß der durchlaufenen Lokomotiv⸗Kilometer und Wagenachs Kilometer, jedoch mit der Masgabe, daß die Hannover -Altenbekener Eisenbahn ⸗Gesellschaft bezüglich der Gesammtkosten der Transportverwaltung in maximo per Wagenachs · Kilometer die hierfür bei dem Betriebe der sämmtlichen unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen erwachsenden Durchschnittsausgaben, wie sich solche jeweilig nach den Angaben der zuletzt veröffentlichten Statistik der preußischen Eisenbahnen berechnen, zu tragen hat.

Die Rückzahlung von Zinszuschüssen, welche Seitens der Magdeburg · Halberstadter Cisenbahn⸗Gesellschaft aus der von ihr in Gmaäßheit des obengedachten Vertrages Übernomme— nen Garantie der Zinsen der im Betrage von 27 750 000 der Hannover Altenbekener Eisenbahn ⸗Gesellschaft bewilligten Prioritätganleihe bisher geleistet worden sind, oder noch ge—⸗ leistet werden sollten, soll bis zum Jahre 1884 einschließlich auegesetzt bleiben und voa da ab in Raten von je Einhundert⸗ . Mark für das Betriebsjahr aus dem Reingewinn er⸗ olgen.

Die jährliche Rückzahlung soll selbst dann diese Summe nicht übersteigen, wenn in dem einen oder anderen der früheren Jahre nicht der volle Betrag von 100 000 hat zurückgezahlt werden können.

Für den Fall, daß der Staat von dem ihm im §. 8 vorbehalte⸗

nen Rechte, das Eigenthum an der Magdeburg-⸗Halberstäͤ isen· 3 w ö . Gese ö , . ebrauch machen will, bleibt die Aufhebung des zur Zei if der Magdeburg⸗Halberstädter und der e , n, bahn ⸗Gesellschaft bestehenden Rechts ver häͤltnisses, resp. die Regelung des alsdann zwischen dem Staate und der letztgenann ten. Eisenbahn⸗ Gesellschaft eintretenden Verhältnisses auf dem im Artilel XVI. des Betriebtsüberlassungs. Vertrages vom 3. Mai 1874 vorgesehenen Wege der gegenseitigen Verständigung vorbehalten.

schaft herbeizuführen,

Die Magdeburg“ Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft ertheilt,