Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1880 ab in dem Monat Mai jeden Jahres. .
Die Gemeinde behält sich indeß das Recht vor, den Tilgungs⸗ stock durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so⸗ wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen ,, in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, sowie in einer zu Berlin oder Lichtenberg erscheinenden Zeitung.
Bis ju dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli, vom Tage der Ausgabe der Schuldverschreibungen ab mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinst. . .
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise der Schuldverschreibungen und jwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitsterming folgenden Zeit bei der Kom munalkaffe zu Lichtenberg.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Gemeinde. .
Das Aufgebot und die Tilgung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim⸗ mungen (§5§. 838 u. ff. der Civilprozeß⸗Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877, Reichs⸗Gesetzblatt pro 1877 S. 83 u. ff.) bei dem zuständigen Gericht. Zinsscheine können weder aufgeboten noch getilgt werden. Doch soll Dem⸗ jenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Gemeindevorstande anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzei⸗ gung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährunasfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus— gezahlt werden. . .
Mit jeder Schuldverschreibung werden halbjährige Zinsscheine auf fünfjährige Zeiträume ausgegeben. .
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kommunalkasse zu Lichtenberg gegen Ablieferung der der älteren Zinksschein⸗Reihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsschein⸗Reihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung bei dem Gemeinde vorstande rechtzeitig geschehen ist. .
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung haftet die Gemeinde Lichtenberg mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. i
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. gz. Schott. J. Loeper. W. Fraederich. Kaempf. Behrendt. Schickor. W. Reusch. Schroeder. Westphal. J. Lehne. Georg Schoenau. A. Jansen. Weber. Ide. G. Scheidereiter. C. Liesegang. W. Hoffer. A. Schilski. A. Pahlke. Julius Paul.
Kreisausschuß des Kreises Nieder⸗Barnim.
Auf Grund des 5§. 43 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 (Gesetz Sammlung Seite 308) ertheilt der Kreisausschuß der Gemeinde Lichtenberg die Genehmigung zur Aufnahme einer nach dem beigehefteten Amortisationsplane zu tilgenden Anleihe von 100 00 , in Worten: „Einhunderttausend Mark“ zur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines Schulhauses durch Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Gemeinde ⸗Anleihescheinen. ö
Berlin, den 9. Mai 1879.
KJ Der Kreisausschuß des Kreises Nieder⸗Barnim. gez. Scharnweber.
Regierungsbezirk Kreis Potsdam. Nieder⸗Barnim. Zinsschein zum Anleiheschein der Gemeinde Lichtenberg. J. Ausgabe. Nr. . . . . über 500 Mark Reichswährung zu vier und ein halb Prozent über 11 Mark 25 Pfennige.
Provinz Brandenburg.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe J s J .
leihescheins für d
Lichtenberg, den. . . Der Gemeindevorstand.
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des bä— treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, erhoben wird.
Anmerkung. Die Namenzunterschriften können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.
Regierungsbezirk Kreis Potsdam. Nieder ⸗Barnim. — Anweisung zum Anleiheschein der Gemeinde Lichtenberg I. Ausgabe. Nr über 500 Mark Reichswährung.
Provinz Brandenburg.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe zu dem Anleiheschein der Gemeinde Lichtenberg Nr. .. . nber Fünfhundert Mark Reichswährung ü 4 960 Zinsen die... ie Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 .. bis 18 .. bei der Kommunal kasse zu Lichtenberg.
Lichtenberg, den ten 3
Der Gemeinde vorstand.
Anmerkung.
1) Die Namengunterschriften können mit Lettern oder Faesimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der r, . Namens unterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ ehen sein.
2) Vie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden . Zinsscheinen mit davon abwei⸗ chenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
... Zins schein. ... Zins schein.
Anweisung.
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
a Der ordentliche Lehrer Ricker am Gymnasium in Hanau ist zum Oberlehrer, 39 3 .
—— — e 4
der ordentliche Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Eilenburg Dr. Adalbert Leiber zum Oberlehrer an dieser Anstalt ernannt worden.
Für die Turnlehrerprüfung, welche in Gemäßheit des Reglements vom 29. März 1866 (Centrbl. d. Unt. Verw. S. 199) während des Jahres 1880 hierselbst abzuhalten ist, habe ich Termin auf Donnerstag, den 4. März d. J., und folgende Tage anberaumt. ö
Meldungen können bis zum 31. Januar k. J. bei mir angebracht werden. .
Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium veranlasse ich, diese Anordnungen in seinem Verwaltungsbereiche zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. =, den n=, fee mender e.
Dort eingehende Meldungen wolle das Königliche Pro⸗ vinzial⸗Schulkollegium rechtzeitig einreichen; werden keine Mel⸗ dungen angebracht, so bedarf es einer Anzeige hierher nicht.
Berlin, den 20. Dezember 1879.
Im Auftrage: Lucanus. An sämmtliche Königliche Provinzial⸗Schulkollegien. .
ö t . w wen. Abschrift erhält die Königliche Regierung ꝛc. zur Nachricht und gleichmäßigen weiteren Veranlassung. Im Auftrage: Lucanus.
An sämmtliche Königliche Regierungen, die Königlichen Konsistorien in der Provinz Hannover und den König—
lichen Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen⸗ heiten von Puttkamer nach der Provinz Westpreußen.
Die Nummer 46 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. S678 das Gesetz, betreffend den Erwerb mehrerer Privgteisenbahnen für den Staat. Vom 20. Dezember 1879. Berlin, den 25. Dezember 1879. Königliches Gesetz-Sammlungs-Amt.
n nt machungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.
Das Königlich bayerische Staats-Ministerium des Innern hat folgende Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest ꝛc. betr., veröffentlicht:
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 22. Ok— tober l. Is, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. (Gesetz— und Verordnungsblatt Nr. 76), wird die Durchfuhr von Schafen aus nicht verseuchten Gegenden Oesterreich-Ungarns, Rumäniens und Rußlands durch Bayern unter folgenden Bedingungen gestattet:
1) Die Durchfuhr darf nur über die Eintrittsorte Kuf— . Salzburg, Simbach, Passau und Furth v. / W. statt⸗ inden. —
2) An den ERitrittsorten muß durch amtlich beglaubigte Zeugnisse nachgewiesen werden, daß das Vieh am Äbgangs⸗ orte gesund verladen worden ist, dann daß an dem Orte selbst und in einem Umkreise von 35 Kilometer um denselben die Rinderpest nicht herrscht.
3) Der Transport muß durch seuchenfreie Gegenden er⸗
folgt sein.
) Bei seinem Eintritte über die bayerische Grenze muß!
das Vieh von dem aufgestellten Kontrolthierarzte untersucht und gesund befunden worden sein.
Hat sich hierbei ergeben, daß unter dem betreffenden Vieh— transporte auch nur ein einziges krankes oder verdächtiges Stück Vieh sich befindet, so ist der ganze Transport zurück⸗ zuweisen.
Die Untersuchung erfolgt auf Kosten der Einführenden.
5) Der Tranzport durch Deutschland hat in geschlossenen Eisenbahnwagen ohne Aus- und Umladung zu geschehen.
An den betreffenden Wagen ist ein in die Augen fallen⸗ der Vermerk anzubringen, welcher die Bestimmung derselben zur Durchfuhr durch das Reichsgebiet deutlich erkennen läßt.
Im Uebrigen hat es bei ben Bestimmungen der oben er— wähnten Bekanntmachung vom 22. Oktober) l. J. bis auf Weiteres zu verbleiben.
München, den 19. Dezember 1879.
v. Pfeu fer. Der General⸗Sekretär, Ministerial⸗Rath v. Schlereth.
Die Königlich bayerischen Staats-Ministerien des Innern und der Finanzen veröffentlichen folgende Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betr.
Fuͤr die thierärztliche Besichtigung des Viehes, welche auf Grund gesetzlicher Vorschriften an der Zollgrenze zur Durch⸗ sührung der Maßregeln gegen die Verbreitung von Viehkrank⸗ heiten, insbesondere der Rinderpest stattzufinden hat, sind künftig behufs Deckung der durch die Viehbeschau erwachsen⸗ den Kosten Gebühren einzuheben.
Ueber die Höhe dieser Gebühren und deren Einhebung wird Folgendes bestimmt: 1
8 1 An thierärztlicher Besichtigungsgebühr sind, gleichviel ob es sich um die regelmäßige Beschau oder um eine von der Distriktspolizeibehörde ausnahmsweise angeordnete Kontrole handelt, zu entrichten: a. für Ochsen, Kühe und Stiere per Stück.. b. für Jungvieh im Alter bis zu 2 Jahren DJ für Kälber unter 6 Wochen per Stück. JJ e JJ für Spanferkel unter 10 kg und für Lämmer JJ . . Außer der Einhebung dieser Gebühren darf für die thier⸗ ärztliche Kontrole keinerlei Anforderung gestellt werden. §. 2. Die Besichtigungsgebühr ist von demjenigen zu ent— richten, welcher das Vieh zur Einfuhr oder Durchfuhr vom Auslande einbringt.
. Die Gebührenerhebung wird den Zollstellen übertragen bei denen die thierärztliche Viehbeschau vorgängig der zollam lichen Eintritts behandlung ö
§. 4.
Gegenwärtige Verfügung hat mit dem Zeitpunkte ihrer Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatte in Wir samkeit zu treten.
München, den 20. Dezember 1879.
v. Pfeufer. v. Riedel. Der General⸗Sekretär, Ministerial⸗Rath v. Schlereth.
—
e g
Die neuen Zinscoupons zu den Obligationen des vormals Her— zoglich Nasguischen Staatsanlehens von 2 000 000 Fl. d. d. E Juli 1859 S. Il. Nr. 1/8 und Talons werden vom 2. Januar 1896) ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhn= zu ö a. M. gegen Abgabe der alten Talons ausgegeben werden.
Es können diese Zinscoupons auch durch die Königlichen Regie⸗ rungs-Hauptkassen und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Han, nover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.
Wer diese Zingcoupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. .
Das eine Verzeichniß wird mit einer Enpfangs bescheinigum versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinseoupons wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro— vinzialkassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Sculdverschreibungen bedarf es zur Er, langung der neuen Zintcoupong nur dann, wenn die alten Talon abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Do— kumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinscoupons zu ersetzen.
Wiesbaden, den 12. Dejember 1879.
Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wir Nr. 5a .
.
der Feichenregister⸗Bekanntmachungen veröffen licht.
* 4
. 44 4 18673 42 2 tihiamtfiches.
Deuntsches Neich. Preußen. Berlin, 27. Dezember. Beide Kaiser— liche Majestäten wohnten an den beiden Weihnachts— feiertagen dem Gottesdienst im Dome bei.
Nachmittags war Familiendiner bei den Kaiserlichen
Majestälen.
Die Weihnachtsfeier für die Königliche Familie und den Hof hat am heiligen Abend in gewohnter Weise im Königlichen Palais stattgefunden. = Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am 24. d. M. im Laufe des Vormit— tags den Direktor der Museen, Professor Dr. Conze, begab Sich um 12 Uhr nach Potsdam und wohnte zuerst der Weihnachte⸗ bescheerung in Bornstedt, dann hei Ihrer Königlichen Hoheit
der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen und darauf bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm bei. ö Nach der Rückkehr aus Potsdam begab Sich Se. Kaiser⸗
liche Hoheit zu der Bescheerung bei Ihren Majestäten.
Am ersten Feiertage wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Gottesdienst im Dome bei, empfing hierauf den Justiz— Minister Dr. Friedberg und nahm die Meldung des Lieutenant Ahland vom 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 4 entgegen.
Das Diner nahm Höchstderselbe an beiden Feiertagen bei Ihren Majestäten ein.
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintreten— den Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von Perponcher abzugeben.
— Die in der neuesten Nummer des „Centralblatts für das Deutsche Reich“ zur Veröffentlichung gebrachte Uebersicht der Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten über die östlichen Grenzen in das deutsche Zoll— gebiet für die Zeit vom 16. bis 30. No vember d. J wird hier nachstehend abgedruckt: =
Einfuhr in den freien Verkehr, Über die Grenze gegen
1 Ostsee, u. zwar
Zu⸗ 2) Ruß⸗3) Oester⸗ sammen
land reich ( Spalte 2-6)
Centner. Ctr. Centner. Centner. Centner. .
, 3 282 11 496 91 852 109 821 21646
davon zur Durchfuhr — — 34 901 42254 717 1
) Roggen. . . 349 034 13 326 230 2065 40747 63331 davon zur Durchfuhr 13 336 200 39281 518 5333
) Hafer... . 48 629 38315 42445 108577 20735. davon zur Durchfuhr — 5751 5171 J ö . 6 956 14115 20 937 257 706 29971 davon zur Durchfuhr 2195 1064 9464 20134 32 . ,, — 588 — 49945 50 ö. davon zur Durchfuhr — — — 4548 46
6) Mehl aus Getreide ft und Hülsenfrüchten 713 63 2976 45124 48 . davon zur Durchfuhr — — 198 12294 12 h.
I) Rapt und Rübfaat. 2 10366 2866 19720 23 1
s) Leinsaat ... . 47240 134 106036 10061 163 . davon zur Durchfuhr 940 — 10 845 — 1118
Dieselbe ergiebt, daß Leinsaat fast ausschließlich über ö. russische, Mais und Mehl fast ausschließlich über die öster reichische Grenze eingebracht wurden. Beim oggen ubm weitaus die Einfuhr von Rußland, dagegen bei der Ger
und auch beim Raps diejenige von Oesterreich. Bezüglich d Weizens und des Hafers hat ein erheblicher liter schl . den Einfuhrmengen aus Rußland und' aus Oesterreich nicht stattgefunden.
— Nach einem Cirkularerlaß des Finanz-⸗Ministers v 19. d. M. sind in den von Bayern , en, gangsabga ben unz bewilligten Rücvergütungzs— Beträgen, welche sich in der von dem Reichskanzler mit Bekanntmachung vom 16. Janugr 1877 veröffentlichten Ueber— sicht unter J. 2 und III. 1 Reichs⸗Gesetzblatt 1877 Seite 10 und e aufgeführt finden, nachstehende Aenderungen ein⸗ getreten;
1) An Ueber gangsabgaben werden für die Zei 1. November d. Is. bis Ende 1881 3 ö . 1 3 6 25 3 vom Hektoliter und b. von dem zur Bierbereitung bestimmten geschrotenen Malz 6 M vom Hektoliter.
2) An Malzaufschlag⸗Rückvergütung werden be⸗ willigt: a. vom 1. November d. Is. ab für das in Flaschen ausgeführte Bier die in der gedachten Uebersicht unter J. 2 aufgeführten Beträge; b. vom 1. Januar 18860 ab bis Ende 1861 für das in Flaschen oder Gebinden ausgeführte Bier: 2 66 60 *. vom Hell cher braunen Bieres und 1 6 26 3 vom Hektoliter weißen Bieres.
— Das Jahrbuch der Preußischen Gerichtsver—⸗ fassung, redigirt im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, 14. Jahrgang (Berlin 1879, R. von Deckers Verlag, Mar⸗ quardt u. Schench) ist erschienen. Der vorliegende Band des Jahrbuchs hat besonderes Interesse, weil derselbe die neue Organisation der Gerichte darstellt und zwar in einer kurzen Schilderung der Gerichtsverfassung und in einer Uebersicht über die Einrichtung und Besetzung des Justiz-Ministeriums und der Gerichtsbehörden, bei den letzteren mit Angabe ihres territorialen Umfangs und der Seelenzahl der Gerichtseingesessenen. Bei jedem Gericht sind die bei demselben angestellten richterlichen Beamten und die Beamten der Staatsanwaltschaft angegeben. Beigefügt ist ein Verzeichniß der Rechtsanwalte und Notare, welches besonders dem Interesse des Publikums entspricht, weil es bisher noch an einer amtlichen Zusammenstellung der Rechtsanwalte und Notare in den einzelnen Gerichts⸗ bezirken fehlte. Der dritte Theil enthält eine allgemeine Uebersicht der Gerichtsbehörden und der Zahl des Beamten⸗
personals, sowie ein Ortschaftsverzeichniß, welches sämmtliche
Städte der Monarchie und diejenigen Orte umfaßt, in denen sich eine Gerichtsbehörde befindet, und zugleich die Servis— klasse angiebt, denen die einzelnen Orte angehören. In einer besonderen Rubrik sind auch die höheren Unterrichtsanstalten angeführt. Den Schluß bildet das Namensregister.
— S. M:; gedeckte Korvette „Vineta“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 23. d. Mts. in Montevideo eingetroffen.
S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze, Kom— mandant Korvetten-Kapitän Mensing J., hat am 2. Oktober e. Apia verlassen, traf am 6. in Levuka ein, ging am 12. in See und ankerte am 29. desselben Monats im Hafen von Sidney.
S. M. Kbt. „Nautilus“, 4 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Chüden, hat am 23. September Batavia
verlassen und ist am 3. November in Sidney zu Anker ge⸗
gangen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Schroeder, ist von Berlin wieder abgereist.
Bayern. München, 23. Dezember. (Allg. Ztg.) Aus Anlaß der Pensionirung des Oberst-Ceremonienmeisters Grafen von Moy auf die Dauer eines Jahres wurde allerhöchst bestimmt, daß die Geschäfte des Oberst-Ceremonienmeisters bis auf weiteres durch den Oberst-Kämmerer Freiherrn Pergler von Perglas gleichzeitig geführt werden. Die in den Zeitungen enthaltene Mittheilung, daß mit der Führung der fraglichen Geschäfte der Oberst-Hofmarschall Freiherr von Malsen betraut worden sei, beruht demnach auf einem Irr⸗ thum. — Durch Allerh. Entschließung wurde genehmigt, daß die Staatsguts-Verwaltung Schleißheim in Folge der Ueberweisung des Staatsgutes an die Militär-Verwaltung, vom 1. Januar 1880 angefangen, aufgelöst und das mit derselben verbundene Forstrevier der Verwaltung des Königl. Forstamts Freising unterstellt werde. — Während der letzten Landtagssession hatte der Ausschuß der Abgeordneten⸗ kammer für den Antrag, betreffend ein neues Landtags— wahlgesetz, eine Subkommission mit der Entwerfung einer Wahlkreiseintheilung beauftragt. Der Abg. Fischer, Mitglied dieser Kommission, hat nun eine solche Eintheilung entworfen, und ist dieselbe vor einigen Tagen den Ausschuß— mitgliedern zugestellt worden. Nach dieser Eintheilung wären Abgeordnete zu wählen: in Oberbayern 20, Niederbayern 20 bisher 18), Pfalz 21 (bisher 20), Oberpfalz 17 (bisher 16), Oberfranken 19 (bisher 17), Mittelfranken 20, Unterfranken 19 (bisher 18) und Schwaben und Neuburg 20 (bisher 19). Die Kammer würde sonach künftig aus 164 Abgeordneten be⸗ stehen, während sie dermalen deren nur 156 zählt.
Baden. Karlsruhe, 23. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog ist vorigen Sonnabend, den 20. Dezember, von Freiburg hier ,, . und gedenkt bis nach Neujahr in der Residenz zu verbleiben.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 24. Dezember. Ihre Kaiserliche Hoheit die Erbgroßherzogin Anastasiag ist in der vergangenen Nacht von einer Prinzessin-Tochter ent⸗ bunden worden.
Reuß ä. L. Greiz, 22. Dezember. (Leipz. Ztg.) Der 5. ordentliche Landtag ist heute im Höchsten Auftrage durch den Regierungs⸗-Präsidenten Wirklichen Geheimen Rath Faber für geschlossen erklärt worden.
Bamburg, 23. Dezember. Die Bürgerschaft berieth gestern über ben Antrag des Senats, betreffend veränderte Drganisatlion der Handelskammer und der Versammlung eineäz Ehrbaren Kaufmanns.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. Dezember. W. T. B.) Der Landes ausschuß hat in seiner gestrigen Sitzung den Antrag North und Genossen auf Wiederherstellung
er munizipalen Vertretung Straßburgs einstimmig ange⸗ nommen. Seitens des Staatssekretärs wurde dabei die Er⸗ klärung abgegeben, daß die Jegierung dem Antrage volle Sympathie entgegenbringe und sich ihrerseits freuen werde, der Erfüllung deffelben näher treten zu können. Indeß sei
der Zeitpunkt dafür noch nicht so nahe gekommen, wie die Regierung mit den Antragstellern wünsche. Sie werde, sobald die Verhältnisse es gestatten, die Leitung der Gemeinde— angelegenheiten Stat gern wieder in die Hände eines Gemeinderaths legen und das Herannahen des dafür geeig⸗ neten Zeitpunktes mit hoher Befriedigung begrüßen.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. Dezember. Aus Anlaß des Geburtsfestes Ihrer Majestät der Kaiserin fand heute in sämmtlichen Kirchen und Bethäusern Wiens feierlicher Gottesdienst statt.
— Wie die „Presse“ meldet, hat der Handels⸗Minister den General-Inspektor der österreichischen Bahnen be—
auftragt, über die Gebahrung und den Verkehr der garantir⸗
ten Bahnen eingehende Recherchen zu pflegen. — Daffelbe Skupschting hat die Einführung der Portofreiheit für
Blatt läßt sich aus Bukare st von gestern melden, daß, wie in der Regierung nahestehenden Kreisen versichert werde, die rumänische Regierung in der Eise nbahn⸗Retrozessions⸗ frage nachgeben werde, und daß eine diesbezügliche Mitthei⸗ lung in den nächsten Tagen nach Berlin abgehen werde.
— Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Der englische Botschafter Layard hat der Pforte dringende Vor stellungen gemacht wegen der Verwirklichung der Re⸗ formen und der Äbschaffung der Sklaverei ün Gebiete der Türkei.
Pest, 24. Dezember. Beide Häuser des Reichs— tages hielten heute Mittags Sitzungen, in welchen folgende mit der Allerhöchsten Sanktion versehene Gesetze promulgirt wurden: Errichtung eines Staatsgebäudes für das Polytech— nikum und die Veterinäranstalt, Aufhebung der Luxussteuern,
bürgerschaft, neuerliche Feststellung des Kriegsstandes der Armee und der Kriegsmarine, Herstellung des Zoll verbandes
*
gemeinsamen Zollverband, Aufhebung des Brodyer Zoll⸗
ausschlusses, Einführung der Verzehrungssteuern in 5 kleineren
Freihäfen, Verlängerung der mit Frankreich abgeschlossenen
Handelskonvention, proviforische Regelung der Handelsbeziehun⸗ gen zu Deutschland und Nachtragskredit zur Subventionirung
der Handelsschiffahrt zwischen England und Fiume. Agram, 24. Dezember. Die „Agramer Zeitung“ meldet:
Kommission zur Berathung des vom Sektionschef De⸗ rencin verfaßten Strafgesetzentwurfs. Die Grenzregie⸗ lung ernennt 4 Mitglieder. Die Kommission beginnt ihre
Thätigkeit im Monate Juli 1880.
Großbritannien und Irland. London, 25. De— zember. Die neuesten amtlichen Depeschen vom
Kriegsse ze in is s 34 6 64 ( ; 4 ge Kriegsschguplatze in Afghanistan sind vom 24 d. da— lichen Zwecken; — Ausführungsbestimmungen zum Zolltarifgesetz in
tirt und melden: „General Bright berichtet weitere Verstär— kungsbewegungen. Gough ließ innerhalb einer Meile von La— laband von sich hören; es befand sich alles in Ordnung bei ihm. Ein Wagenzug war in Jugdullak angekommen. Längs der Linie herrschte vollständige Ruhe. Oberst Norman meldet aus Jugdullak die Ankunft von Postbeuteln aus Kabul. Auf die Sowars, welche dieselben trugen, wurde gefeuert, aber sie blieben unversehrt. Ein Wagenzug von Peizeran ist daselbst
angelangt, ohne behelligt worden zu sein. Die Besatzung von Jugdullak wurde in gestriger Nacht beschossen, aber sie erlitt keine Verluste. Während der letzten 43 Stunden wurde hef⸗
tiges Geschützfeuer in der Richtung von Kabul gehört. Gough hofft heute in Kabul einzutreffen. In Diellalabad herrscht Ruhe. Die Berichte aus Dakka und Khaiber lauten günstig. ö Afridi's, Shiewari's und Mohmunds verhalten sich alle ruhig.“
— (W. T. B.) Der Dampfer „Euphrates“ ist mit 1200 Mann Verstärkungen nach Indien abge— gangen.
— Das Reutersche Bureau meldet aus Jugdullak von gestern: Man hört seit den letzten 48 Stunden eine starke Kanonade bei Kabul. General Gough steht in der Nähe von Lataband; man glaubt, daß er heute bei Kabul ankommen werde.
Nach einer Nachricht aus der Kapstadt hat sich der Häuptling Secocoeni am 2. d. M. den englischen Truppen ergeben.
ö Die Inhaber türkischer Bonds von 1858 und 1862 haben in einer vorgestern abgehaltenen Konferenz beschlossen, eine Deputation an den Marquis von Salisbury zu ent⸗ senden, um demselben einen Protest gegen jedwede Ent⸗ fremdung der ihnen verpfändeten Sicherheiten zu überreichen und ihn um die Unterstützung des Protestes zu ersuchen.
— 26. Dezember. (W. T. B.) Die „Daily News“ melden aus Lahore, von gestern, daß General Goug h sich, ohne Widerstand zu begegnen, mit General Roberts vereinigt habe.
Kalkutta, 25. Dezember. (W. T. B.) 3000 Ghilzais unternahmen am 23. d. einen Angriff auf Jagdallak, wurden indeß mit Verlust zurückgeworfen.
Frankreich. Paris, 25. Dezember. (Journ. off.) Der Präsident der Republik . in feierlicher Audienz gestern die Gesandtschaft des Kaisers von Marocco empfangen, die ihn zu seiner Wahl beglückwünschte.
— 26. Dezember. (Rep. fr) Am 24. Morgens ist der Bischof von Clermont, Féron, gestorben. Er war der älteste Bischof in Frankreich und hatte seit 1833 seinen Sitz in Clermont inne. .
— 27. Dezember. (W. T. B.). Wie das „Journal officiel“ meldet, hat der Präsident Grövy die Ent⸗ lassungsgesuche sämmtlicher Minister angenommen und Herrn de Freycinet mit der Bildung des neuen Kabinets beauf⸗ tragt. Die bisherigen Minister werden inzwischen provisorisch die Geschäfte fortführen.
Türkei. Konstantinopel, 24. Dezember. (P. C.) Der Sultan hat den ihn anläßlich des türkischen Neu⸗ jahrstages beglückwünschenden Miönistern und Groß— würdenträgern erklärt, daß er sich bemühen werde, den Glanz und die Wohlfahrt seines Reiches zu erhöhen, Gleich— heit und Gerechtigkeit für alle seine Unterthanen zu begrün⸗ den und den Fortschritt den Forderungen des Jahrhunderts gemäß zu begünstigen. — Die griechischen Kommissäre haben eine Note an die Pforte gerichtet und darin um Anberaumung einer neuen Sitzung der griechisch⸗türkischen Grenzregulirungs-Kommission gebeten; die Sitzung dürfte Anfangs künftiger Woche stattfinden.
mit. Bosnien und der Herzegowina, Einbeziehung des istrischen
Zollausschlusses und Dalmatiens in den österreichisch ungarischen
Zollverband, Einteziehung von 3 kleineren Freihäfen in den schaft in London dementirt die vom „New⸗HYork Herald“ ge⸗
brachte Meldung, daß in der peruanischen Provinz Moquegua
27. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte hat den griechischen Kommissären angezeigt, daß die nächste Kon⸗ ferenz in der Grenzreguüulirungsfrage am 29. d. M. stattfinden solle. — Der englisch⸗türkische Zwischenfall wegen des zum Tode verurtheilten muselmännischen Priesters war bis gestern Abend noch nicht beigelegt, doch steht zu hoffen, daß der englische Botschafter die der Pforte für die Freilassung des Priesters gestellte Frist verlängern werde und die Angelegenheit bald beglichen wird.
Perg, 24. Dezember. Dem „Pest. 8.“ wird von hier 2 meldet: Die Verhandlungen der österreichisch⸗ungarischen Re⸗ . mit dem ökumenischen Patriarchen wegen Regelung er Angelegenheiten der griechischen Kirche in Bosnien nehmen einen sehr günstigen Verlauf.
Serbien. Nisch, 26. Dezember. (W. T. B.) Die
Zeitungen und Zeitschriften in Serbien beschlossen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Dezember. (W. T. B.] Direkten telegraphischen Nachrichten aus Cannes, vom 25. Dezember, Abends, zu Folge ist in dem Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin eine leichte Besserung eingetreten. Der Appetit hat sich gehoben, und die Schmerzen der Pleuresie sind vergangen, jedoch wird das Zimmer noch nicht verlassen.
Nach hier eingegangener Meldung aus Odessa sind die daselbst als Staatsverbrecher Angeklagten: der Soldat Edelmann Malinka, der Feldscheerlehrling Maidanski und der Sohn eines Diakons Drobjaskin zum Tode durch den Strang, Kostjurin und Jankowsky zu 16 Jahren Zwangsarbeit und Krajeff und Turtschanoff zu 6monatlicher Gefängnißstrafe ver⸗
9 3 ; Gewinnsteuer, Erwerbung und Verlußt der ungarischen Staats⸗ en herbe, e dünn mn,
der General-Gouverneur von Odessa dasselbe beftätigt hatte, an . ersteren 3 Verurtheilten am 19. d. in der Frühe statt⸗ gefunden. J
Südam erika. (Allg. Corr.) Die peruansschẽ Gesandt⸗
eine von Pierola geleitete Revolution ausgebrochen sei.
Aus dam Wolffschen Telegraphen-Bureau. St. Petersburg, Sonnabend, 27. Dezember. Hier
Der Banus ernannte eine aus ächt' Mitgliedern Vbestehen de eingetroffene offizielle Nachrichten aus Cannes vom 26. d. M.
konstatiren eine fortdauernde Besserung in dem Gesundheits⸗ zustande Ihrer Majestät der Kaiserin.
Der Nachtrag zu Nr. 51 des Centralblatts für das Deut sche Reich hat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Regulativ, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerb⸗
Betreff der Abfertigung von Garnen und Leinwand; — Betreffend das amtlich. Waarenverzeichniß zum Zolltarif vom 15. Juli 1879.
— Nr. I9 des Amtsblatts der Deutschen Feichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt: Ver— fügungen vom 22. Dezember 1879: Allgemeine Einführung des sum— marischen Kartirungs verfahrens für gewöhnliche Packete bis 5 Kilogramm im Verkehr mit Jesterreich⸗ Ungarn; vom 22. Dezember 1879: Brief⸗ beförderung nach Australien; vom 20. Dezember 1879: Statistik des Waarenverkehrs; vom 22. Dezember 1879: Wegfall der Gewichts ermittelung auf den Betriebslinien der Werra Eifenbahn.
— Nr. 24 des ‚Archtvs für Post und Telegraphien, Bei⸗ heft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Ergebnisse der Reichs⸗Post. und Telegraphenverwaltung während der Jahre 1876 — 1878. (Schluß.) — Die Einweihung des Post- und Telegraphengebäudes in Stolv in PsC(TTͥanM— Kleine Mitthei⸗ lungen; Der Aufschwung des Post⸗ und Telegraphenverkehrs. — Welttelegraphennetz. — Bas zweithöchste Observatorium der Welt. — Eisenbahn über den Isthmus von Tehuantepec. — Die fürkischen Besitzungen in Europg. — Gründung einer geographifchen Gefell— schaft in Japan. — Ueber die Temperatur des elekirischen Lichtes. — Literatur des Verkehrswesens: Geographische Nachrichten für Welthandel und Volkswirthschaft. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
— Das November⸗Dezember⸗Heft des „ Centralblatts für die gesammte Unterrichts⸗-Verwaltung in Preußen“ hat folgenden Inhalt: Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitrei⸗ bung von Geldbeträgen, Allerhöchste Verordnung vom. 7. September 1879, Anweisung zur Ausführung vom 15. September 1879. — Ver⸗ fahren, betreffend die postamtliche Behandlung der Senduagen mit Zustellungsurkunden, Verfügung und Anweisung des General⸗Post⸗ meisters. — Desgl., Verfügung des Finan- Ministers. — Höhe der Zahlungen, für welche Postscheine als gültige Rechnungsbeläge an genommen werden. — Mitwirkung der Regierungen ꝛc. bei Ausfüh⸗ rung von Bauten im Ressort der Provinzial⸗Schulkollegien. — Be⸗ handlung der Bauzeichnungen bei Entnahme von Kopien 2c. — Ressortverhältnisse der Provinzialbehörden in Aagelegenheiten der Lesebücher. — Statuten für die Hecker ⸗ Stiftung. — Verleihung goldener Medaillen an Künstler. — Kuratorium der Humboldt . Stif⸗ tung. — Preisertheilung wegen einer Victoriastatue im Zeughause zu Berlin. — Maßbestimmungen für die Klassenräume der Gymnafien und der Vorschulen derselben. — Landesherrlicher Kom missarius bei der Litthauischen Friedensgesellschaft. — Anweisung, Zahlung und Verrechnung der Staats; uschüsse für Gewerbeschulen. — Anordnungen für die Entlassungsprüfungen an den Seminaren in der Provinz Hannover. — e nn, mit Hamburg wegen gegenseitiger An—⸗ erkennung von Prüfungszeugnissen. — Umfang der Wohnung und des Scheunenraumes für Lehrer einklassiger Schulen. — Theilnahme der katbolischen Schulkinder an der Schulmesse. Schulandacht. — Mitwirkung der Schule zur Verhütung von Beschädigungen an Tele- graphen. — Vertrelung des Gutsherrn, Betreten des Schuljimmerz durch den Gutsherru bezw. dessen Vertreter. — Anbringung der Fenster im Schulzimmer. — Personalchrontk.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Nach amtlicher Zählung haben bei der Stichwahl im 4. Mag deburger Wahlbeztrk der Stadtrath Dr. Max Weber in Berlin 8653 und der Kammergerichts⸗Referendar a. D. L. Viereck in Leipzig 7308 Stimmen erhalten, und ist somit Ersterer zum Mitgliede des Reichstages gewählt.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche pom 14. Dezember bis inkl. 20, Yesember er. zur Anmeldung ge— kommen: 153 Eheschließungen, 797 Lebendgeborene, 42 Todtgeborene, 515 Sterbefälle.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die Verlagshandlung von J. J. Weber in Leipzig hat von Heinrich Laube's dramatischen Werken eine Volksaus— gabe veranstaltet, welche diese Dichtungen auch dem weniger Be⸗
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