Nai- Aàngust 83, 25. Spiritus ruhig, pr. Dezember 62,25, zr. Janpar. April 60,00.
erw- Kork, 26. Dezember. (G. J. B.)
Wan ren verieht. Baum wolle in New-Vork gi, de. in Ne- Erlang, Potroléum ir. Ven- Vork 85 ad, in Ebilsdelphis 83. rohes Fetrolaum 7, do. Pie line Certificats— D. 91 C. Hehl 3 3. 75 C. Rother Winterweizen 1 D. 12 C0. Mais (old mnie) 47 C. zucker (Fir refining Muscovades) 64. Katfes (Rio-) 143. Felnn ahn Merke wigor) 6, do. Fairhar ks 6iz. Speck (8hort elesr) 4 6
Geirsidemracht 54.
St. Petershurg, 24. Dezember. (WV. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 57, 60. Weizen loco 13,50. Roggen loco 7,75. Hafer loco 5, y). Hanf loco —— JTeinsaat l
(9 Pud) loes 14.00. — Wetter: Bewölkt. Hæari6n, 26 Dezember. (M. LT. B. . Rhzücker ruhig. Nr. 10/13 pr. Dezember pr. 1x Eilog. 50, 50 Nr. 5 7/8 pr. Bezember Br. 10) Kilogr. 56, J5. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilegr. pr. Dezembor 59, 50, pz. Januar 59,75, pr. Jannar- April 60, 50. Faris, 26. Dezember. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen matt, Pr. Januar Februar 27, 25, pe. März-April 27, V5. Mehl weichend, pr. Dezember 60,00, pr,
Liverpool, 24. Dezember. (RG. T. B.)
Baum wolls. (Behlussbericht, Umsatz 7000 B., davor fü Spekalation und Export 1000 Ballen. Unverändert. Auf eit erötknete schwach, jetat stetig. Amerikaner aus irgend einem Hafen März-April- Lieferung 56 d.
Liverpool, 24. Dezember. (W. T. B.)
Aiddl. Upland 53 is, Middl. Orleans Sia, Middl. fair Orleans 6z, Aiddl. Mobile 55. Fair Pernam 6, Fair Bahia 5z, Fair Maceio 63, Fair Maranham 64, Fair kio — , Middl. Egyptian 6E Fair Egyptian . Good fair Egyptian St. Fair Smyrna 5. Fair PDhollorahn' 416, Fully good fair Dhollerah 41s. Middl. fair Dhollerah 33. Midi. Dhollerah 23, Good middl. Dhollerah 33, Fair Omra 3is/sis. Good fair
pr. Dezember 27, 25, 27,50, nr. März-Juni Januzr - Februar
—
Eiger hahn-EEInnaHnnem. Im November er. 6 614 639 4
Emra 4a, Fair Seinde 3z. Fair Madras 33, Fair Bengal —,
Good fair Bengal 4, Fair Finnevelly —, Fair Broach 4.
60,25, pr. März April 60, 75,
pr. März-Juni 61, 00. Pr. Dezember Slz2ö5. br. Jannar Sl. 60. Pr. Junnaz Abril S200, gr.
Rüböl ruhig, S8
*.
Bayerlsohe Staatsbahnen. In . ( 471 509 6), seit 1. Jan. 67 535 807 1478 880 ).
.
nir m, re mn.
—r . Theater.
Königliche Schauspiele. Opernhaus. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Ouverture und die zur Handlung gehörige Musik von B. A Weber. Anfang halb ? Ühr.
Schauspielhaus: Keine Vorstellung.
Sonntag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. Mallinger, Trl. Brandt, Hr. Betz, Hr. Niemann, David: Hr. Sachse, vom Hoftheater in Dresden, als Gast. Anfang 69 Uhr.
Schauspielhaus. 255. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Wilhelm Jordan. . Der Better. Lustspiel in 3 Aufzügen von Benedix. Anfang 7 Uhr. , n, .
Saal⸗Theater. Mittwoch, 1. Januar 15879. Erste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesell⸗ schaft, unter Direktion von Emil Reumann. Pre- miere représentation de: Hes vie ux gar gomts. Comédie en 5 actes par Mr. Victorien Sardou.
Sonnabend:
265 252.
MWallner- Theater,. Sonnabend: 3. 62. Male:
Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von A. L'Arronge. ö Sonntag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Victoria-Theater. Direttion: Emil Hahn. Sonnabend: Zum 7. Male: Dornröschen. Großes Volksmärchen (Feerie) in 3 Akten (18 Bildern) mit Gesang und Ballets von E. Pasqus und Carl Brandt. Musik von Raida. . Die Dekorationen entworfen von Carl Brandt, ge⸗ malt von den Hoftheatermalern Lüttkemeyer und Gebr. Brückner in. Coburg. Maschinerien nach An⸗ gabe und unter Leitung Carl Brandts. Die Kostüme entworfen und angefertigt unter Leitung des Ober⸗ Garderobiers Happel.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich-Milhelnstädtisches Theater. Sonnabend: 3. 31. M.: Der kleine Herzog.
Sonntag: Z. 32. M.: Der kleine Herzog.
Residenz- Theater. Sonnabend: Die
Fourchambaults.
kKrolls Theater. Sonnabend: Weihnachts— Ausstellung. „Krieg und Frieden der Thierwelt.“ Dazu: Wünsche und Träume. Im Tunnel: Vor, während und nach der Vorstellung: Vorträge der Tyroler National⸗Sängergesellschaft. 6g Uhr. 1. Parquet 2 1Æ6, II. Parquet 1,50 M, Stehplatz 1 Mt.
Sonntag u. folg. Tage: Weihnachts-Ausstellung. Dazu: Wünsche und Träume.
Am 31. Dezember (Sylvester): Gram hal nta diu et Bar. Entrée-Billets für Herren a 3 6ις, für Damen à 2 Me sind bei dem Hof— lieferanten Orn. G. E. Hirsch, Unter den Linden 44, in, der Weinhandlung von Leon v. Beckerath, Leipzigerstr. 39, durch den Invalidendank, Mart— grafenstr. 51 a., und Hrn. Schulze, Sohn, Unter den Linden 17, zu haben. Abends tritt der Kassenpreis von 4,59 resp. 3 „6 ein. Geschlossene Logen sind an der Kasse zu haben.
Stadt- Theater. Sonnabend: Viertes Gast— spiel des Frl. Ernestine Wegner. Zum vierten Male; Ihre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (4 Bildern) von Julius Stinde und Georg Engels. „So viele tausend Blumen als da blühen“, Lied von Abt, ‚Mädele guck raus“, Lied von Arthur Vollmer, Einlagen, gesungen von Frl. Ernestine Wegner.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Vational- Theater. (Weinbergs Weg 6/7.) Sonnabend: 4. Gastspiel des Frl. Johanna Schatz: 3. 4. M.: Leid und Freud. Lebensbild mit Ge⸗ sang in 4 Abtheilungen von A. Slottko. Musik von den Kapellmeistern Steffens und Liste.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Ostenil- Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.) Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Belle-Alliance- Theater. Sonnabend und folgende Tage: Im glänzend renovirten Theater (nach Plänen und Angaben der Architekten Herren Tielebier und Scholz ausgeführt): Gastspiel des Frl. Lina Mayr. Mit Sang und Klang. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Weirauch und Jacobson. Anfang 7 Uhr. Orchester⸗ und Prosceniums⸗Logen 3 M6, Balkon⸗ u. Parquet⸗ Logen 2 M 50 J, Parquet 2 6, 1 6 50 3, 1 40 u. s. w.
Germania-IThenter. Direktion: Julius Ascher. Sonnghend: Zum 7. Male: Sein Meisterstück. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Baerenfeldt und W. Mannstaedt. Musik von W. Mannstaedt.
Sonntag u. d. folg. Tage: Sein Meisterstück.
Cireus Salamons kꝝ. Sonnabend: Zum 1. Male: Pariser Lehen und Treiben zur Zeit der Weltausstellung 1878, großartige Pantomime
1
i r
Ballets von Brus.
Elektrisches Licht von dem Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Haupt ⸗Kasse
; Vor der Vorstellung Concert. Anfang 5 Uhr, der Vorstellung!
in
.
4 Abtheilungen und 20 Bildern, arrangirt und in
Szene gesetzt vom Direktor. J. Abth.: Korsofahrt in den Champs Slisées. II. Abth.: Le hallon captif. 1II. Abth.: Le jour du grand prix au champ de courses de Longehamps, bois de Bon- logne. IV. Abth.: une féte du jardin à Versailles. Auftreten des Mr. Edmonds mit seinen Elephanten.
Sonntag: 2 gr. Vorstellungen, 4 u. 7 Uhr. In der ersten; Kaiser Titus; in der Abendvorstellung, zum 2. Male: Pariser Leben und Treiben.
Concert -Haus. Concert des Königlichen Hof⸗ Musikdirektors Bilse.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Henny Dithmer mit Hrn. Lieute⸗ nant zur See Rudolph v. Eickstedt (Rennberg — Wilhelmshaven). — Frl. Rosa Scherz mit Hrn. Stabsarzt Dr. König (Kränzlim).
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Victor von Mitschke mit Frl. Elisabeth Gräfin Dyhrn Sulau = Reesewitz). — Hr. Lieutenant Hans Konopacki mit Frl. Clara Clausius (Hagenau im Elsaß — Mainz).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Moßner Bonn). — Eine Tochter: Hrn. Apotheker
Schaper (Soltau). — Hrn. Oberförster Geppert (Flatow). — Hrn. Prediger Schütze (Wans dorf bei Seegefeld).
Gestorben: Hr. Premier Lieutenant und Re— giments-Adjutant Ernst Knispel (Neisse). — Frau Kreisrichter Luise Kindel, geb. Kuhlow (Halle a. S.). — Hr. Graf Gustav v. Goezen (Berlin).
— Hr. emer. Oberpfarrer Carl Nathanael Lam⸗
precht (Jessen) — Hr. Kammerherr Adolf von Brand (zauchstädt). — Hr. Postkommissarius Franz Goltz (Stargard i. P.).
Verloosung, A mortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
loo]. Berlin⸗otsdam ⸗Magdeburger Eisenbahn. Die Zahlung der am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen aller unserer Prioritäts. Obliga—⸗ gationen findet vom 2. Januar k. J. ab bei unserer bierselbst im Stationsgebäude des Bahnhofes und in Potsdam bei unserer Billet⸗Kasse täglich, mit Ausschluß der Sonntage, während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr statt. Die Zinscoupons aller unserer Prioritäts⸗Obli— gationen werden außerdem in Lerliu bei Herrn Meyer Cohn, in Darmftadt bei der Kasse der Bank für Handel und Industrie, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Darm—⸗ städter Bank für Handel und Industrie, in. Dresden bei der Dresdener Bank, und die Zinscoupons unserer 40½igen Priori⸗ täts⸗Oßbligationen Hits. Ip. neue Emisston, sowie unserer 4 0ͤ½igen Prioritäts-Obligationen itt. F. außerdem auch in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne eingelöst. ö Es wird gebeten, den zu präsentirenden Coupons ein Verzeichniß über die Stückzahl und den Werth derselben, nach den verschiedenen Kategorien geordnet, beizufügen. Brüiefliche Einsendungen wolle man an unsere Haupt⸗Kasse hierselbst richten. Berlin, den 18. Dezember 1878. Das Direktorium.
Bekanntmnchunn.
Nach Maßgabe des von der Königlichen Regierung zu Potsdam bestätigten Amortisationsplan der nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 18. Juli 1875 emittirten 45 Schwedter Stadtobliga tionen sind in dem heute angestandenen Termin nachstehende
l0588)
Obligationen, nämlich Litt. D. à 600 . Litt. GC. 300 AM Nr. 23 114 242 270 und
285.
Litt. B. à 150 , Nr. 96 274 295 392.
Litt. A. à 75 M Nr. 54 137 346 369 ausgel dost.
Vom 1. April 1879 ab werden diese Obli⸗ gationen, deren Verzinsung von diesem Tage ab aufhört, gegen Zahlung des Nennwerthes und der seit dem 1. Oktober 1878 laufenden Zinsen bei unserer Kämmereikasse eingelöst.
Schwedt, den 20. Dezember 1878.
Der Magistrat.
NR
10590 Mortifikation einer verlorenen Schuldverschreibung.
Nach eidlicher Versicherung der Betheiligten ist die Schuldverschreibung der Landeskreditkasse:
Abtheilung VIII. C. Serie J. Lit. D. Rr. 429
über 100 Thaler abhanden gekommen.
Gemäß dem 5. 6 der Verordnung vom 18. De⸗ zember 1823 wird der Inhaber derselben mit Bezug auf die Bekanntmachung vom H. November 187 zum zweiten Male aufgefordert, sich baldigst unter Vorlegung des bezeichneten Papiers bei der Landes—⸗ kreditkasse zu melden, indem sonst nach drei Mo— naten von heute an ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung des Kapitals zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht in⸗ zwischen die Original-Schuldverschreibung zur Vor⸗ lage kommt, nach Maßgabe der §§. 14 und 18 des
— —“ — * 26
/
Gesetzes vom 25. Dezember 1866, die Landeskredit⸗ kasse betreffend, geleistet werden wird. Cassel, am 14. Dezember 1878. Die Direktion der Landeskreditkasse.
ö Harnier.
0 6. Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 31. Dezember 18975 heut stattgehabten Ansloosung von Kreis⸗Obligationen des hiesigen Kreises J. Emissien sind die Appoints:
Litt. 4. Nr. 68 und 134... . Über je 1000 ,
J 58880 O. Rr. 6, S5, 241, 411,
. 6909
J . 69 gezogen worden.
Die betreffenden Obligationen werden den In— habern zur Einlösung am 1. Juli 1879 mit dem Bemerken gekündigt, daß von dem gedachten Termin ab die Verzinsung der gekündigten Obligationen aufhört. Die Einlösung der letzteren erfolgt bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse.
Breslau, den 19. Dezember 1878.
Der Kreisausschuß des Kreises Breslau.
Graf Harrach. 10589 . Magdehurg⸗Halher⸗ stüdter Eisenbahn⸗
Gesellschaft.
Die notarielle Ausloosung der pro 1879 zur Amortisation gelangenden a. 4 M½ν ge Magdeburg⸗Halberstädter Prioritäts⸗ Obligationen vom Ja re 1873, b. 480½n ge Magdeburg-⸗Wittenberger Prioritäts—⸗ Obligationen, C. 3 ½0 ge Rentenpapiere (früher Wittenberger Stamm ⸗Aktien) findet am 15. Jannar 1879, Nachmittags 3 Uhr, 1 . Direktionsgebäuse, Fürstenstraße 1— 10, att. Besitzern von obigen Werthpapieren ist der Zu— tritt gestattet. . Magdeburg, den 20. Dezember 1878. Direktorium. Lent.
PM)
3 ,
4
Magdeburg⸗
(10587 Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit des genehmigten Tilgungs⸗
planes vorgenommenen Ansioosung der Obli⸗ gationen der Stadt Ostrowo sind folgende Obligationen: Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 49, 68 und 118, A 40 Thlr. Nr. 196, 141 und 150, . à 20 Thlr. Nr. 36, 85, 110 und 180 gezogen worden, was mit dem Bemerken zur öffent— lichen Kenntniß gebracht wird, daß die Rückzahlung für die aus geloosten Obligationen am 1. Juli i879 bei der hiestgen Kämmereikasse erfolgt. Ostrowo, den 18. Dezember 1878. Der Magistrat.
[109592 Aktien⸗Branerei Wickbold. Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß von den am 2. Juli 1877 ausgeloosten pri gg fats · Obltgationen, fällig am 1. Oktober die Nr. 332 à 300 M. und von den am 27. Juni 1878 ausgeloosten In n be, liga nnen, fällig am 1. Oktober 878 die Nr. 21 à 3000 , die Nr. 245 314 à 300 M bisher noch nicht zur Einlösung präsentirt sind. Känigsberg, 25. Dezember 1978. Tie Direktion.
ö Vereinigungs⸗ Gesellschaft für Steinkohlenhan im Wurm⸗Revier.
Die Inhaber von Partial⸗Obligationen unserer Gesellschaft aus der Emission 1841, benachrichtigen wir hiermit, daß planmäßig die Verzinsung mit
Ende 1878 aufhört und erfuchen wir die Rominal⸗
beträge gegen Einlieferung der Dokumente ab 1. Januar 1879 zu erheben bei: unserer Kasse zu Kohlscheid, oder bei der Aachener Diskonto⸗Gesellschaft in Aachen, den Herren Robert Suermondt & Co. in Aachen, den Herren S. Oppenheim jw. & Co. in Cöln. den Herren Deichmann K Eo. in Cöln, dem Herrn J. H. Stein in Cöln. dem 61 Schaaffhausen'schen Bankverein in
öln, der Diskonto⸗Gesellschaft
Direktion in Berlin.
Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß noch nicht zur Einlöse gekommen sind aus den Ziehungen und zwar:;
1) vom 2. November 1873 die Obligation Nr. 597,
2) vom 2. November 1875 die Obligationen Nr?
1190, 1194, 12791, 1395, 191, 194, 193, 1953,
3) vom 2. November 1877 die Obligationen Nr. 216, 569, 572, 756, 796, 1289, 1294, und können deren Nennwerthe bei den obigen Stellen in Empfang genommen werden. Dagegen sind ein— zuliefern mit der ad 1 Coupons 33/37, zu den ad 2 bezeichneten Obli⸗
der
bezeichneten Obligation die
.
gationen die Coupons 35/37 und zu den ad 3 be— zeichneten der Coupon 37. Kohlscheid, im Dezember 1878.
Die Direktion.
liosss! Bekanntmachung.
Bei der beute erfolgten Ausloosung von Heß Telr. 14 595 e und 1575 Thlr. 725 6½ Kreis Obligationen des Mansfelder Seekreises sind folgende Nummern gezogen worden:
L. von der J. Emisston vom Jahre 1856:
itt. A. à 1000 Thlr. Nr. II.
Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 53.
Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 21 42 131.
Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 26 43 51 102 219 222 235 296 308 344 372.
Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 20 34 37 188 276 311 340 390 535 546 547 578 608 627 628 661 665 675 681 685 707 709 731 54 760 776 781 804 815 816 817 843 866 S880 891 901 gö52 g94 1003 1004 1029 1044 1074 1112 1122 1126 129 1132 1141 114 1166 1167 1211 1240 1249 1251 1313 1320.
IH. von der . Emission vom Jahre 1863: Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 40.
Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 76.
Litt. D. à 160 Thlr. Nr. 3 162 200.
itt. E. à 25 Thlr. Nr. 2 16 38 49 51 62 69 87 92 119 126 130 139 143 146 167 174 176 180 183 189 190 197.
Diese Obligationen werden den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapifalbeträge am 1. Juli 1879 bei der Kreis⸗Chauffeebau⸗Kaffe hier gegen Rückgabe der Obligationen in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung vom 1. Juli 1879 ab aufhört, fo, sind mit den Obligationen vom Jahre 1856 die Zinscoupons Serie V. Nr. 4 bis incl. 16 nehst Talons und mit den Obligationen vom Jahre 1863 die Zinscoupons Serie IV. Nr. 3 bis incl. Ih nebst Talons zurückzugeben. Für etwa fehlende Coupons werden die Hinsbeträge vom Kapital ge⸗ kürzt werden. Hierbei wird zur Vermeidung fernerer Verluste an Zinsen die Abhebung der Rapitalbeträge für folgende schon in den Vorjahren zur Ausloosung gekommene Obligationen:
L. von der LJ. Emission vom Jahre 1856:
Litt. C. à 200 Thlr. Nr. 32 37.
Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 111 271.
Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 336 435.
II. von der EI. Emission vom Jahre 1863: Litt. D. à 100 Thlr. Nr. 183. . ? Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 33 113.
in Erinnerung gebracht.
Eisleben, den 19. Dezember 1878.
Die Chansseeban⸗Kommission des Ytansfelder Seekreises. von Wedell.
150
10597 Die Oberleitung des chansseemäßigen Aus⸗ baues von 5 Straßenstrecken im Kreife Lüben, in einer Gesammtlänge von ca. 60 Kilom. soll einem Techniker, welcher seinen Wohnsitz am vorgenannten Orte nimmt, übertragen werden.
Bewerber wollen sich unter Nachweis ihrer Qualifikation und Angabe ihrer Bedingungen bei dem Kreisausschusse in Lühen melden.
lh Kg 1 n und Jam sien nz ah. IL. Serie: 22 Bande. II. Serie: 19 Bande. 8, eleg. Ausstallung.
In Lieferungen A 50 Pfennige oder in Bänden à 3 Mark 50 Pfennige.
Inhalt der J. Serie:
Reisen (früher bei Cotta erschienen) — Das alte Haus — Achtzehn Monate in Slid⸗Amerila und dessen deutschen Colonten — Regulatoren in Arkansas — Flußpiraten des Mississippi — Tahiti — Nach Amerika! — Gold! — Die beiden Sträflinge — Unter dem Aequator — Der Kunstreiter — Die Colonie — Mississippi⸗Bilder — Aus zwei Welt⸗ theilen — Nord⸗ und Süd⸗Amerika — Insel⸗ welt — Amerikanische Wald⸗ und Strombilder — Abenteuer der deutschen Auswanderer — Hell und Dunkel — Blau Wasser — Matrosenlehen — Aus der See — Heimliche und unheimliche Geschichten — Aus meinem Tagebuche — Californische Skizzen — Streif und Jagdzüge durch die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika — Eine Gemsjagd in Tyrol.
Inhalt der J erte; Eine Mutter (Fortsetzung von „Die Colonie“) — General Franch — Sennor Aguila — Wilde Welt — Die Missionüre — Unter den Penchuenchen — Der Erbe — Die Blauen und Gelben — In Mexiko — Die Frauctireurs — Kriegsbilder eines Nachzüglers — Das Wralk des Piraten — Der Tolle Im Busch Nachdem Schiffbruch — Neue Reisen durch die Vereinigten Staaten — Hüben und Drüben D Kreuz und Quer — Buntes Treiken — In Ellfenster — Unter Palmen und Buchen — In Amerila.
Abonnenten können jederzeit eintreten und die Hefte in beliebigen Zwischenräumen nach⸗ beziehen. Alle 8 14 Tage eine Lieferung. Nach Vollendung des Unternehmens tritt ein erhöhter Ladenpreis ein. Jede Serie kann auch für sich bezogen merden. — Abonnements über⸗ nimmt jebe Buchhandlung.
Hermann Costenoble Verlagsbuchhandlung in Jena.
Vas Ahonnem ert beträgt 4 M 66 3
für dus Kiertrljuhr.
n 204.
Se. Majestät der Kaiser gnädigst geruht: dem Steuerempfänger g. D. Fürst in Mülhausen i. E. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich sächsischen Hofrath und Rechtsanwalt von Könneritz zu Dresden und dem praktischen Arzt Dr. med. Mayrhofer zu Gries-Bozen in Tyrol den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse zu verleihen.
und König haben Aller—
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, im Namen des Reichs den Regierungs-RNath Hauschild zu Straßburg i. E. zum Kaiserlichen Ober⸗Regierungs⸗Rath bei der Direktion der Zölle und indirekten Steuern in Elsaß⸗ Lothringen zu ernennen. 8
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Bureaguvorsteher bei dem Reichsgericht, Kanzlei⸗Rath er den Charakter als Geheimer Kanzlel-⸗Rath zu ver— eihen.
Zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Juli 1879, be⸗ treffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken (Reichs-Gesetzblatt S. 259), hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 23. Dezember S. J. beschlossen:
I) das nachstehende Regulativ, betreffend die Steuer—
freiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, zum
1. Januar 1880 mit der Wirkung in Geltung zu setzen,
daß alle bis dahin geltenden Bestimmungen Über die
Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken
in Wegfall kommen;
2) die Rückvergütung der Branntweinsteuer bei der Aus—
fuhr von Essigsprit in das Ausland vom 1. Januar
1889 an nicht mehr stattfinden zu lassen, jedoch mit der
Maßgabe, daß dieselbe noch für den aus versteuertem
Branntwein bereiteten Essig gewährt werden kann,
welcher
a. vom Händler bis zum 10. Januar 1880,
b. von dem Fabrikanten des Essigsprits bis zum Ab— lauf desjenigen Tages, an welchem zuerst Brannt— wein zur Essigbereitung für ihn denaturirt wird, jedenfalls aber vor dem 1. Februar 1880,
zur steueramtlichen Revision und Verschlußanlage gestellt
und bis zum 1. April 1880 ausgeführt wird.
Meg ü l gtd,
betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken.
E. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 18579, Reichs-Jesetzblatt S 259.
A. Allgemeine Bestimmungen.
s. 1. Für Branntwein, welcher innerhalb des Gebiets der Branntweinsteuergemeinschaft zu gewerblichen Zwecken Ver⸗ wendung findet, wird eine Vergütung der Steuer nach dem
ei der Branntweinausfuhr geltenden Satze unter den nach— stehenden Bedingungen und Kontrolen gewährt.
5. 2. Steuerfreier Branntwein darf zu allen gewerblichen wecken, ausgenommen die Ber itung von
I) Seifen,
2 Parfümerien,
3) alkoholhaltigen Fabrikaten, welche zum menschlichen
Genuß dienen oder dienen können, verwendet werden. ö
Die hauptsächlichsten der demgemäß nach dem zeitigen Stande der Fabrikation zur Steuerfreiheit zugelassenen, be⸗ 661 davon ausgeschlossenen Gewerbe sind in Anlage A.
gegeben.
5. 3. Die Bewilligung der Steuervergütung ist dadurch bedingt, daß der Branntwein zuvor denaturirt d. h. zum wenschlichen Genuß untauglich gemacht worden ist. Die
enatuxirung erfolgt durch Vermischung mit 10 Prozent
olzgeist, soweit nicht im 8. 24 für bestlimmte Gewerbe eine andere Vermischung zugelassen ist. . .
Fabrikanten, welche zu ihren Erzeugnissen theils mit lo Prozent Holzgeist denaturirten (methylirten), theils in anderer Weifs denaturirten Branntwein verwenden, müssen ie h elreffenlen Fabrikationen in getrennten Lokalitäten be⸗
en.
F; 4. Personen, welche wegen Zuwiderhandlungen gegen
— . Abgabengefetze bestraft worden sind, können die in diesem Regulaliv vorgesehenen Vergünstigungen (88§. 9, 11, 14, 16, 2b] versagt, beziehentlich wieder entzogen werden.
f
J
Alle Kost⸗Austalten nehmen Ggestellung an;
. . 2 fär Berlin außer 2 t n ao . Insertionzpreis für en Raum einer rumzrilt 3 7 6 . . M
dition: gw. ghz ilhelmstr. Rr. S2. .
Berlin, Montag,
B. Besondere Bestimmungen.
J. Steuervergütung für den mit 10 Prozent Holzgeist dena⸗ turirten Branntwein (methylirten Branntwein).
S. 6. Die Denaturirung kann entweder für den Gewerb— treibenden selbst oder für eine Person geschehen, welcher die Er⸗ laubniß zum Verkaufe von denaturirtem Branntwein ertheilt worden ist.
S8. 6. Als Denaturirungsmittel darf nur solcher Holz⸗ geist verwendet werden, welcher von der Steuerbehörde bei der in der Holzgeistfabrik vorzunehmenden Prüfung als geeignet anerkannt ist und seitdem bis zur Vermischung unter steuer⸗ amtlichem Verschlusse gestanden hat. Bei der Prüfung ist nach der Anleitung in Anlage B. unter Ziffer J. zu verfahren. Zur Verschlußanlegung werden Metall zugelassen.
Im Falle einer Verschlußverletzung kann das Hauptzoll⸗ ssteuer) amt die Verwendung des Inhalts des betreffenden Gefäßes zur Branntweindenaturirung gestatten, wenn die Ver⸗ letzung als eine durch Zufall herbeigeführte anzusehen ist und die auf Kosten des Gewerbtreibenden oder Händlers vor⸗ genommene Prüfung die Ueberzeugung gewährt. daß Holzgeist von porschriftsmäßiger Beschaffenheit vorliegt.
Fabrikanten, welche die Bereitung von Holzgeist zur Branntweindenaturirung betreiben wollen, haben dem Haupt⸗ amt, in dessen Bezirk die Fabrik belegen ist, hiervon zuvor Anzeige zu machen. Den Steuerbeamten ist der Zutritt zu den Fabrikationsräumen gestattet. Der Fabrikant ist ver⸗ pflichtet, die Fabrikations⸗ und Geschäftehücher, welche auf die , und Versendung von bart Bezug haben, den
berbeamten der Slenerverwal ing auf Erzordern jederzeit zur Einsicht vorzulegen. Ferner hat derselbe zur Vornahme der amtlichen Prüfung des Holzgeistes einen geeigneten Raum und die erforderlichen Geräthe und Materialien zu ehen auch die nöthigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen.
§. 7. Branntwein, welcher einen Alkoholgehalt von weniger als 80 Prozent Tralles hat, auch parfümirter oder sonst versetzter Branntwein ist von der Denaturirung aus⸗ geschlossen.
Die geringste auf einmal zur Denaturirung zu stellende Menge Branntwein besteht in einem Hektoliter, wenn die Denaturirung unmittelbar für den betreffenden Gewerb⸗ treibenden geschehen soll, in fünf, wenn der Händler (§. 5) sie beantragt.
Der Branntwein muß in Gebinden, an welchen sich die eichamtlich eingebrannte Angabe des Taragewichts befindet, zur Denaturirung gestellt werden.
Zu jedem im Branntwein Alkohols (100 pCt. Tralles) ist hinzuzufügen, mithin zu 1601 mindestens 9 1 Holzgeist.
§. 8. Die Denaturirung ist in Gegenwart zweier Steuer⸗ beamten, von denen der eine in der Regel ein Oberbeamter sein muß, und auf Antrag des Gewerbtreibenden oder Händ— lers, soweit thunlich, in dessen Geschäftsräumen vorzunehmen.
Derjenige, welcher die Denaturirung beantragt, hat in
jedem Falle das Denaturirungsmittel zu stellen, für die nach dem Ermessen der Steuerbehörde nöthigen Geräthe und Hülfs— leistungen zu sorgen, auch sämmtliche Kosten der Denaturirung u tragen. Für die amtliche Ueberwachung der Denaturirung in den Gewerbs⸗ oder Geschäftsräumen des Antragstellers kann von dem Letzteren eine Gebühr gefordert werden, welche jedoch den Satz von 3 6 für den Tag und den Beamten nicht über— steigen darf. .
§. 9. Wer für ein von ihm betriebenes Gewerbe Brannt⸗ wein denaturiren lassen will, hat bei dem Hauptamt, in dessen Bezirke die Gewerbsanstalt liegt, die Gewährung der Steuer⸗ vergütung auf je ein Kalenderjahr schriftlich zu beantragen und dabei sowohl die Art der Verwendung des Branntweins, als auch die voraussichtliche Verbrauchsmenge, letztere nach Litern absoluten Alkohols, desgleichen den Ort der Lagerung des denaturirten Branntweins anzugeben. Die Lagerung darf, vorbehaltlich der vom Hauptamt bei nachgewiesenem Be⸗ dürfniß zu gestattenden Ausnahmen, nur außerhalb der Ver⸗ wendungsräume stattfinden. —
Das Hauptamt ertheilt im geeigneten Falle einen Zusage⸗ schein für längstens je ein Kalenderjahr.
§. 10. Der Zusageschein muß insbesondere enthalten:
L die Festsetzung der höchsten Menge, bis zu welcher in dem Jahre Branntwein auf Antrag des Gewerbtreibenden denaturirt werden darf; J .
2) die jederzeit widerrufliche Zusage der Steuervergütung für den bis zur Höchstmenge vorschriftsmäßig denaturirten Branntwein;
3) die Verpflichtung des Gewerbtreibenden,
a. den denaturirten Branntwein ausschließlich an dem an⸗ gemeldeten Orte und in geeichten Gebinden (8. 7) zu lagern
b. E en nach Einhringung in die Verwendungs⸗ räume nicht ohne Genehmigung der Steuerbehörde daraus wieder zu entfernen,
enthaltenen Liter absoluten mindestens 0, 1 1 Holzgeist 90 prozentigem Branntwein
nur Gesäße von Glas oder
c. denselben weder zu veräußern noch anders als in der
angegebenen Art zu verwenden;
4 die erforderlichen Vorschriften wegen Anordnung be⸗ sonderer Kontrolen. 3f 3 Muster des Zusagescheins dient Anlage C. unter
iffer I.
§. 11. Dem Gewerbtreibenden, welcher seinen Bedarf an denaturirtem Branntwein beim Händler (5. 14) oder Klein— händler (8. 16) ankaufen will, ertheilt auf feinen Antrag im geeigneten Falle das Hauptamt für längstens je ein Kalender— jahr einen auf Widerruf lautenden Berechtigungsschein (Anlage C. unter Ziffer II.), in welchem die höchste, diesem Gewerbtreibenden zu verkaufende Jahresmenge an denatu⸗ rirtem Branntwein bestimmt wird. Für den Antrag sind die bezüglichen Vorschriften des 5. 9 maßgebend, doch ist eine An⸗ meldung des Lagerungsortes des denaturirten Branntweins nicht erforderlich.
5. 12. Erweist sich die im Zusage⸗ oder Berechtigungs⸗ scheine (65. 10 und 11) bewilligte höchste Branntweinmenge als unzureichend, so kann das Hauptamt dieselbe auf Antrag des Gewerbtreibenden erhöhen.
8. 13. Gewerbtreibende, die neben demjenigen Ge⸗ werbe, für welches sie den Zusage⸗ oder Berechtigungs⸗ schein erhalten wollen, ein Gewerbe betreiben, in welchem Branntwein ohne Anspruch auf Steuervergütung verwendet wird (3. B. Likörfabrikation), sind auf Erfordern auch gehalten, die verschiedenen Gewerbe in völlig getrennten Räumen zu betreiben..
S8. 14. Personen, welche Branntwein zum Verkaufe dena—⸗ turiren lassen wollen, haben bei dem Hauptamt, in dessen Bezirk sie ihr Geschäft betreiben, schriftlich die Erlaubniß zu beantragen, den denaturirten Branntwein an die von der Steuerbehörde zum Bezuge desselben zugelassenen Gewerb— treibenden (8. 11), und Kleinhändler (5. 16 verkaufen zu dürfen, und dabei den Ort der Lagerung des denaturirten Branntweins anzugeben.
Vom Hauptamt wird im geeigneten Falle ein jederzeit widerruflicher Erlaubnißschein auf längstens je ein Kalen— derjahr ertheilt. .
8. 15. Der Erlaubnißschein muß insbesondere enthalten:
I) die Zusicherung der Steuervergütung für den auf Antrag des Händlers vorschriftsmäßig denaturirten Brannt wein;
2) die Verpflichtung, den denaturirten Branntwein nur an dem angemeldeten Ort und in geeichten (z. 7) Gebinden zu lagern, auch denselben nur an Gewerbtreibende (8. II) oder Kleinhändler (68. 165, welche sich als dazu berechtigt ausge⸗ wiesen haben, zu verkaufen;
3) die erforderlichen Vorschriften wegen Anordnung be⸗ sonderer Kontrolen.
Als Muster des Erlaubnißscheins dient Anlage C. unter III. ;
§. 16. Wer mit denaturirtem Branntwein Kleinhandel betreiben will, hat hierzu bei dem Hauptamt, in dessen Bezirk er wohnt, unter Angabe des zur Lagerung des denaturirten Branntweins bestimmten Raumes, schriftlich die Genehmigung nachzusuchen. Letztere ist, und zwar nach dem Muster 63 I auf längstens je ein Kalenderjahr zu ertheilen, wenn ein ört— liches Bedürfniß nachgewiesen wird, der Nachsuchende unbe⸗ scholten ist, weder Brennerei noch Handel mit Spirituosen 6 und wenn der angemeldete Lagerraum als geeignet erscheint.
8. 17. Der Händler darf nicht weniger als je 201 an einen Kleinhändler und nicht weniger als je 10 an einen Gewerbtreibenden verkaufen.
Der Kleinhändler darf nicht mehr als 3 hl denaturirten Branntwein auf Lager haben und nicht in kleineren Einzel⸗ mengen als 21! verkaufen.
§. 18. Bei dem Verkauf von denaturirtem Branntwein an Gewerbtreibende haben die Händler und Kleinhändler die verkaufte Menge, unter Beifügung ihres Namens' und des Datums, jedesmal auf dem Berechtigungsscheine (5. 11) zu vermerken, auch dürfen sie den Gewerbtreibenden denaturirten Branntwein über die Gesammtmenge hinaus, auf welche der Berechtigungsschein lautet, nicht verabfolgen. Statt der An—⸗ schreibungen in dem Berechtigungsschein können Couponbücher zugelassen werden.
8. 19. Gewerbtreibenden, welche sich im Besitz eines Zusagescheins oder Berechtigungsscheins (85. 9 und 11) be⸗ sinden, ist der Handel oder Kleinhandel mit denaturirtem Branntwein nur ausnahmsweise, und dann nur unter den von der Steuerbehörde besonders zu treffenden Bestimmungen zu gestatten.
5. 20. Die Gewerbtreibenden und Händler (8. 14) haben jede beabsichtigte Denaturirung von Branntwein der Bezirks⸗ hebestelle mittelst eines Formulars nach Muster P. I' an—= zumelden.
Bei Ueberwachung der Denaturirung müssen die Steuer⸗ beamten namentlich auch darauf achten, daß die Beschaffen⸗ heit des Branntweins den Anforderungen des 8.7 Abs. 1 entspricht, daß der zur Denaturirung gestellte Branntwein
j
nicht bereits denaturirt war und daß eine gründliche Ver⸗