1879 / 304 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

mischung des Denaturirungsmittels mit dem Branntwein durch Umrühren bewirkt wird.

Falls durch die Vornahme der von einem Gewerbtreiben⸗ den angemeldeten Denaturirung die zugelassene höchste Jahresmenge (88. 10 und 11) überschritten werden würde, ist die Anmeldung zurückzuweisen, beziehentlich die Denaturirung auf, die entsprechend geringere Branntweinmenge zu be— schränken.

Auch kann das Hauptamt die Denaturirung einstweilen versagen, wenn die Größe des bei dem Gewerbtreibenden oder Händler vorhandenen Bestandes an denaturirtem Branntwein und der bisherige Umfang der Verwendung beziehentlich des Verkaufs eine weitere Denaturirung zur Zeit als nicht im Bedürfniß liegend erscheinen lassen.

§. 21. Die Gewerbtreibenden und Händler, welche Brannt⸗ wein denaturiren lassen, haben über den Zugang und Abgang an dengturirtem Branntwein ein Kontobuch zu führen, und zwar die ersteren nach dem Muster El, die letzteren nach dem Muster E2. Vierteljährlich ist ein Abschluß des Kontobuchs, nach Muster F, aufzustellen und dem Hauptamt einzureichen.

Von den Kleinhändlern mit denaturirtem Vranntwein wird ein Kontobuch nach Muster Es geführt. .

Das Kontobuch, desgleichen der Zusageschein, Berechti⸗ gungsschein, Erlaubnißschein oder die schriftliche Genehmigung des Kleinhandels (65. 9, 11, 14, 16) müssen an der von der Steuerbehörde bestimmten Stelle der Gewerbs⸗ oder Geschäfts—⸗ räume aufbewahrt und zur Einsicht der revidirenden Steuer— beamten bereit gehalten werden.

§. 22. Die Beamten der Steuerverwaltung sind befugt, jederzeit die zur Herstellung und Aufbewahrung des denatu— rirten Branntweins, beziehentlich die zur Aufbewahrung des Holzgeistes dienenden Räumlichkeiten der Gewerbtreibenden, Händler und Kleinhändler, sowie diejenigen Gewerbs⸗ oder Geschäftsräume, in welchen die Verwendung beziehentlich der Verkauf des denaturirten Branntweins stattfinden soll, zu be—⸗ suchen, die Vorräthe an solchem Branntwein sowie an Holz— geist zu revidiren, auch Proben davon zu entnehmen.

Die Gewerbtreibenden, Händler und Kleinhändler sind verpflichtet, bei den Revisionen die nöthigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen und auf Erfordern den Bestand an denaturirtem Branntwein nach näherer Anweisung der Steuerbehörde zu deklariren, ebenso ist den Beamten jede über den Gewerbs⸗ oder Geschäftsbetrieb verlangte Auskunft zu ertheilen, sowie den Oberbeamten der Steuerverwaltung auf Erfordern Einsicht in die Fabrikations- oder Geschäftsbücher, Fakturen u. s. w. zu gewaͤhren.

Bei den Gewerbtreibenden und Händlern, welche Brannt— wein denaturiren lassen, soll jährlich mindestens ein Mal eine vollständige Bestandesaufnahme der Vorräthe an denaturirtem Branntwein durch die Steuerbehörde stattfinden. Bei Ab⸗ weichungen des Istbestandes vom Sollbestande bis zu 10 Proz. kann nach Ermessen des Hauptamts, welchem in allen Fällen die aufgenommene Verhandlung vorzulegen ist, von Einleitung eines Strafverfahrens abgesehen werden.

§. 23. Die Steuerstelle hat über die Denaturirung von Branntwein ein Register nach dem Muster G. zu führen, dasselbe vierteljährlich abzuschließen und nebst den Denatu⸗ rirungsanmeldungen dem Hauptamt einzureichen.

Außerdem ist bei der Steuerstelle die Gesammtmenge des für jeden Gewerbtreibenden und Händler denaturirten Brannt—⸗ weins in Vierteljahrsabschnitten mittelst fortlaufender An— schreibung nachzuweisen.

Das Hauptamt führt über die ertheilten Zusage⸗, Be⸗ rechtigungs⸗ und Erlaubnißscheine, sowie über die gewährten Genehmigungen des Kleinhandels mit methylirtem Brannt— wein (68. 9, 11, 14, 16) ein Notizbuch nach Muster H. und stellt vierteljährlich eine Liquidation über die zu zahlende Steuervergütung nach dem Muster J. auf.

Soweit nicht die obigen Bestimmungen eine Aenderung bedingen, erfolgt die Registerführung der Amtsstellen sowie die Liquidation und Anweisung der Steuervergütungen nach den bezüglichen Vorschriften für die Branntweinausfuhr.

II. Steuervergütung für den mit weniger als 10 Proz. Holz—⸗ geist oder mit anderen Stoffen denaturirten Branntwein.

8. 24. Die Steuervergütung für Branntwein, welcher anders als mit 10 Proz. Holzgeist denaturirt ist, wird ge⸗ währt:

nach

ö für Branntwein zur den Fabrikanten Vermischung

Herstellung

1LRvon Farblacken für Tapeten,

2) von Zündhütchen, des Knallquecksilbers,

mit 5 0 Holz— geist;

mit 50, Holz—⸗ geist;

mit 5 , Holz⸗ geist oder 1. 0) Terpentinbl oder (,es Oso Thieröl;

der Farblacke,

3) von Chemikalien, a. der Alkaloide,

b. der als Arzneimittel ge⸗ brauchten Extraktiy⸗ stoffe, wie Jalappenharz und Skammonium, mit 119 0, Ter⸗

pentinöl;

c. des Chloroforms, des Jodoforms,

des Aethers (Schwefel⸗ mit af dso

äthers) und Thierbl; des Chloralhydrats, d. des Kollodiums, des Hoffmannsgeistes, (spiritus sulfurieo ae- therius), des Tannins, der Salieylsäure und der salieylsauren Salze, des Essigs,

mit 100 /0 Schwe⸗ feläther;

mit 3009 Was⸗ ser und 100 00 Essig von 6 0 Gehalt an Essig⸗ een, (Essig⸗ äurehydrat).

von Essig,

Den Fabrikanten, welche fg vorwiegend zu einem Ge⸗

ereiten, kann Seitens der Direktivbehörden gestattet werden, n Branntwein mit einer geringeren Menge als 300 Proz. Wasser, jedoch nicht weniger als 160 Proz., zu vermischen.

. von mindestens 8 Proz. an iin. (Essigsäurehydrat) d

ö r 1

Zu den Fabrikanten von Essig sind auch die Fabrikanten von Bleiweiß und essigsauren Salzen zu rechnen, welche zur Herstellung der bezeichneten Fabrikate Essig bereiten.

§. 25. Auf die Fälle des 58. 24 finden im Allgemeinen die in den 88. 5 bis 10, 12, 13, 19 bis 23 enthaltenen Vor— schriften sinngemäße Anwendung. Doch dürfen Denaturirungen nach §. 24 nur für die betreffenden Gewerbtreibenden selbst und nur in deren Gewerbsräumen vorgenommen werden. Auch besteht bezüglich des mit Terpentinöl, Thieröl und Schwefeläther denaturirten Branntweins nicht die Verpflichtung zur Aufbewahrung in geeichten Gebinden (5. 10). Die Prüfung der Denaturirungsmittel geschieht nach der Anleitung in An⸗ lage B. unter Ziffer II.

§8. 26. Bezüglich der Fabrikanten von Essig werden die nach. 8. 25 geltenden Vorschriften außerdem durch nachstehende Bestimmungen ergänzt und abgeändert:

1) Den Essigfabrikanten ist gestattet, Branntwein von geringerer Stärke als 809 Proz. Tralles, und zwar bis zu Z35 Proz. herab, denaturiren zu lassen.

2) Zur Vornahme der Denaturirung muß in den Ge— werbsräumen ein steueramtlich auf nassem Wege vermessenes und mit einer Vorrichtung zur Ablesung des Flüssigkeits⸗ standes versehenes, feststehendes Gefäß vorhanden sein.

3) In dem Gebäude, in welchem die Essigbereitung statt— findet, oder in einem angrenzenden Raume darf ein Destillir⸗ apparat nicht gehalten werden. Ausnahmen sind zulässig für Fabrikanten, welche den Essig ganz oder theilweise zur Her— stelung von Bleiweiß oder Bleizucker verwenden oder welche die mit dem Essig bereiteten essigsaueren Salze zu Essigsäure verarbeiten. In den Fällen einer Ausnahmebewilligung dür— fen die Fabrikanten den denaturirten Branntwein, das Essig— gut und den bereiteten Essig nur in den der Steuerstelle an⸗ gemeldeten Räumen und Gefäßen aufbewahren.

4) Für die Essigfabrikanten kommen folgende besondere Formulare zur Anwendung:

Muster D. 2 Anmeldung zur Denaturirung, Muster E. 4 Kontobuch über Zugang und Ab⸗ gang von denaturirtem Branntwein.

Die Aufstellung und Einreichung eines vierteljährlichen Abschlusses des Kontobuchs nach Muster F. liegt den Essig⸗ fabrikanten nicht ob.

C. Stra fbestim mungen.

§. 27. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werden, soweit nicht dadurch eine andere Strafe verwirkt ist, nach Maßgabe der 88. 3 und 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1879, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, zur Bestrafung gezogen.

Anlage A.

I. Unter den Gewerben, welchen die Steuerfreiheit des ver— käsern Branntweins gewährt werden kann, sind die hauptsãch⸗ ichsten:

I) die Lack, und Politurfabrikation;

2) die Gewerbe, welche spiritusse Auflösungen verwenden, ins⸗ besondere:

die Hutmacherei, .

die Holz verarbeitenden Gewerbe, als Tischlerei, Pianoforte— fabrikation, Drechslerei, Stockfabrikation und dergl.

die Goldleisten⸗ und Rahmenfabrikation,

die Fischbeinfabrikation,

die Korbmacherei,

die Leder verarbeitenden Gewerbe,

die Buchbinderei;

3) die Zuckerfabrikation;

4) die Färberei und chemische Wäscherei;

6) die Theerfarben⸗· (Anilin«, Naphtalin⸗ und dergl. Farben⸗) Fabrikation; ,

6) die Fabrikation von Farblacken für Tapeten;

I) die Zündhütchenfabrikation;

8) die Weberei;

Y) die Mineralölfabrikation;

10) die Fabrikation der nachfolgenden Chemikalien:

des Chloroforms,

des Jodoforms,

des Chloralhydrats,

des Aethers (Schwefeläthers),

des Kollodiums,

der essigsauren Salze, als des Bleizuckers, essigsauren Kalks, essigsauren Natrons, essigsauren Zinks, essigfauren Baryts, der essigsauren Thonerde u. s. w.;

des Hoffmannsgeistes,

der sämmtlichen Alkaloide,

i. der Salieylsäure,

der salicylsauren Salze,

des Tannins,

der als Arzneimittel dienenden Extraktivstoffe, wie Jalappen⸗ harz, Stammonium u. dgl. ;

11) die Fabrikation von Essig und von Bleiweiß.

1E. gu den Gewerben, welchen die steuerfreie Verwendung des Branntweins nicht gewährt werden darf, gehören hauptsächlich:

L) die Fabrikation von Seifen;

2 die Fabrikation von Parfümerien;

3) die Branntwein ⸗Rektifikation;

4 die ö von Likören;

s) die Fabrikation anderer versetzter Branntweine, als:

a. der zusammengesetzten Aeiber, z. B. des Efssigäthers, Ameisenäthers, Butteräthers, Rumäthers, Salpeteräthers, Salzãäthers,

b. der Fruchtäther, z. B. des Ananas, Aepfel Erdbeeren⸗, Himbeerenaͤthers,

. der Essenzen, z. B. der Arrac⸗, Cognac, Rumessenz;

6) die Fabrikation der Tinkturen und spirituösen Extrakte.

(Die Anlage B. enthält die Anleitung zur Prüfung der Denaturirungs—⸗ mittel, die Anlagen C. -B. enthalten Formulare.)

Birnen⸗,

Genaue Adressirung der Neujahrs-Stadtbriefe.

Um bei dem zum Jahreswechsel bevorstehenden starken Briefverkehr eine ordnungsmäßige Bestellung der Briese in Berlin herbeizuführen, ist es dringend erforderlich, bei Stadt⸗ briefen nicht allein die Wohnung des Empfängers genau nach Straße, Hausnummer und Lage ht eine, zwei Treppen 2c.) zu bezeichnen, sondern auch den Postbezirk (0., 0., 8W. u. s. w.), in welchem die betreffende Wohnung belegen ist, deutlich anzugeben.

Nur auf diese Weise kann es ermöglicht werden, die zur Auflieferung gelangenden Briefmassen ohne erhebliche Ver⸗ spätungen zu bestellen.

Berlin C., den 23. Dezember 1879. Der Kaiserliche Ober⸗-Postdirektor.

Königreich Preusßer.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten im Hr nn, der öffent⸗ lichen Arbeiten, und zwar den Geheimen Registratoren Brose und Scho sel den Charakter als Kanzlei⸗Rath, sowie den Ge— heimen Revisoren Krug und Bormann den Charakter alz Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichts-Assessor Lustig in Glatz zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte daselbst, und

den Gerichts-Assessor Arndt in Beuthen O. /S. zum Amtsrichter in Gottesberg zu ernennen; ferner

den Mitgliedern des Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Hessen⸗Nassau, Ober⸗Medizinal-⸗Rath Dr. Wild und Ober Medizinal⸗Rath Dr. Schotten zu Cassel den Charakter alt Geheimer Medizinal⸗Rath, sowie

dem Konsistorial⸗Sekretär Friedrich Karl Brunkau . den Charakter als Rechnungs-Rath zu ver— eihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Banck zu Flensburg ist zum . des Physikats-Bezirks Flensburg ernannt worden.

Der Ingenieur Theodor Reuter bisher Direktor der Staats Maschinenbauschule zu Komotau in Böhmen ist zum Direktor der Fachschule für Metall-Industrie in Iser— lohn ernannt worden.

Dem Musiker Otto Beständig in Hamburg ist das Prädikat „Musik⸗Direktor“ beigelegt worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878,

Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs⸗Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu— nistischen Arbeiter ⸗Bildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift: „Freiheit“ erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrist „Das Festblatt“ zur Ausgabe gelangen.

Berlin, den 27. Dezember 1879.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge— meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im November d. J. erschienene Nummer 2 des J. Jahrganges der in der Imprimerie Russe et Polonaise zu Genf, Chemin Neuf 13, gedruckten und daselbst, Chemin Neuf (Plainpalais) Nr. 17, in polnischer Sprache herausgegebenen perio—⸗ dischen Druckschrift: „ö wnoséẽ (Egalité) COzaso— pi sm sgceyialistyczne, sowie die von der Administration dieser Zeitschrist im November d. J. in französischer Sprache herausgegebene Nr. 2 des J. Jahrganges der periodischen Druckschrift: „Bulletin de la Revue socialiste polo— naise k6wnosé (Egalité)“ auf Grund des §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.

Berlin, den 27. Dezember 1879.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Auf, Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die Druckschrift „Freikugeln“, selbstauferlegte Bußarbeit für begangene politische Sünden ꝛc, von Carl Frohme, Bockenheim, Druck und Verlag von G. Schilde daselbst, 1879, von der unterzeichneten Landespolizei⸗ behörde verboten worden.

Cassel, den 24. Dezember 1879.

Abtheilung des Innern. Kühne.

Umgebungs- Karten verschiedener Garnisonstädte. Maß stab 1: 25 00 der natürlichen Länge.

Von dem Herrn Chef des Generalstabes der Armee ist unter Bezugnahme auf einen Beschluß des Central⸗Direktoriums der Ver— messungen verfügt worden, daß auf Grundlage der in den Jahren 1876 —- 1878 ausgeführten trigonometrischen und toxographischen Messungen lithographirte Karten mit Bergstrichen im Maßstabe von 1: 25000 der natürlichen Länge angefertigt werden sollen, und zwar zunächst von den Städten Bromberg, Thorn, Göttingen, Goslar, Lübeck, Schleswig, Flensburg, Sonderburg⸗Düppel und Hamburg-Altona. In Gemäßheit dieses Befehls sind im Laufe der letzten Monate drei von der Kartograpischen Abtheilung redigitte Karten, welche in 12 Blättern die Umgebung der Städte Brom berg, Thorn und Göttingen zur Darstellung bringen, ver— öffentlicht worden. Diese Karten gründen sich ausschließlich auf eine neue Triangulation, bezw. topographische Aufnahme; sie enthalten außer der vollständigen Situations Zeichnung GGe⸗ wässer, Wiesen, Moore, Hutungen, Wälder, Gärten, Eisen bahnen, Wege, Ortschaften. Höfe, Häuser, Mühlen, Ziegeleien ze eine reiche Nomenclatur. Das Terrain ist in zweifacher Weise zur Darstellung gekommen, nämlich außer in äquidistanten Niveau Kurven (Horizontalen) in braunen Bergstrichen, welche in Müfflingscher bejw. Lehmannscher Manier auggeführt sind; zahl⸗ reiche Hs hen - Cot⸗en vervollständigen die Darstellung des Terraink. Die äquidistanten Niceau⸗Kurven sind von 5H zu 5m Vertikal ⸗Abstand

ejogen. Diese Kurven sind bei 20 40, 60, 85, ig0 m u. s. w. verstärkt.

. der lithographirten Kartenblätter bringt durchschnittlich eine Fläche von 22 geographischen Quadratmeilen zur Darstellung. Der Preiß eines jeden Blattes mit braunen Bergstrichen beträgt 1 M 50 8; jedoch werden auch schwarze Exemplare ohne solche Terraindarstellung zum Preise von Einer Mark abgegeben. Nach vorgängiger Be— stellung können diese Kartenblätter durch jede Buch und Kunft, handlung bezogen werden, ohne daß der Käufer verpflichtet ist, mehr als ein Blatt dieser Kartenwerke zu nehmen. Der General⸗Kom⸗ missions⸗Debit ist der Simon Schroppschen Hof ⸗Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.

Berlin, den 27. Dezember 1878.

Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abtheilung.

Geerz, Oberst und Abtheilungs⸗Chef.

Ir. ct. Fesördert.

Ihrer Majestäten.

ö trie b

rath hat

Personalrveränderungen.

ö Sonishi ren sische Armee.

rnennungen, esor derungen und 3

Im aktiven Heere. Berlin, 206. Dezember. R Jaupim. vom Inf. Regt. Nr. 1I8, dem Regt. aggregirt.

hardt, Sec. Lt., von dems. Regt. zum Pr. t. Brodrück, Sec. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 115, unter Belaffung in seinem Kommandg als Erzieher bei dem Kadetfenhause zu Oranien⸗ stein, in das Inf. Regt. Nr. 118 verfetzt. v. Za stro w, Hauptm rom Inf. Regt. Ir. 17, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 25. Inf. Brig, dem Regt. aggregirt. Mootz, Sec. et von dems. Regt, zum Pr. Lt, befördert. v. De hn. R otfelserj. Pr. Ct. vom Inf. Regt. Nr. 83, als Adjut. zur 25. Inf Brig. kommandirt. = 23. Deze m ber. v. Hartmann, Ser. Tt. T D., zuletzt im 1. Garde⸗ Regt. 3. Trin der Armee, und zar als Ses Lt. mik einein Parte; vom 17. Juli 1873, im Inf. Regt. Nr. 32 wiederangestellt. 24. Dezember. v. Winter feld, Oberst⸗Lt. und Flügeladjut. Sr. Majestãt des Kaisers und Königs, kommandirt zur Führung des Garde Gren. Regts. Nr. 1, unter Belassung in dem Verhältniß als Flügeladjut. und unter Entbindung von dem Kommando der Schloß⸗ Harde Zomp, mit der Führung des Garde, Gren. Regts. Me.”) unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Lindeguist, Oberst Lt. und Flügeladjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zum Commandeur der Schloß ⸗Garde⸗Comp., v. Plessen, Major vom Großen Generalstabe, kommandirt zur Dienstleistung als Flügel⸗ adjutant, zum Flügeladiut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ersannt. Frhr. v. Gayl, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Garde⸗ Regt. z. Fuß und kommandirt zur Dienstleistung als Generalstabs— Offizier bei der 1. Garde- Inf. Dir., unter Ueberweisung zum Gene— ralstabe der. J. Garde⸗Inf. Div., in den Generalstab der Armer ver⸗ setzt. v. Eichhorn, Hauptm. vom 2. Garde Regt. z F., zum Comp, Chef ernannt. v. Horn JL, Sec. Tt. von dems. Regt, zum

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven eere. Berli 20. Dezember. Guttzeit. Sec. Ct. vom Gren. er ? zr . bedingtem Anspruch auf. Civilanstellung und Pens' der Abschied be⸗ willigt. v. Kleist, Oberst ⸗Lt. a. D., zuletzt à Ia Suite des Gren. Regts Nr. 3, unter Fortfall der ihm bewilligten Aussicht auf An— stellung im Civildienst, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der

. Unif. des gen. Regts., in die Kategorie der zur Dis estellten Offize. zurückversetzt. 3. 28. ö dem Fuß⸗-Art. Regt. Nr. 3 und kommandirt zur Dienstleist. bei einer

Dezember. Haase, Pr. Lt., aggr.

Milit. Intend. behufs demnächstiger Verwendung im Intendantur—

dienst, mit der Armee -Unif. der Akschied bewilligt?

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Deutsche s eich.

Preusten. Berlin, 29. Dezember. Se. Ma jestät

der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin

wohnte gestern dem Gottesdienst, in der Marienkirche bei Und ( besuchte die Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

( Kronprinz begab Sich am Sonnabend Mittags 12 Uhr nach Potsdam und kehrte um 5 Uhr hierher zurück.

Gestern wohnte Höchstderselbe dem Gottesdienst in der

ö Marienkirche bei und ertheilte Mittags um 12 Uhr dem VWVirklichen Geheimen Ober-Justiz-Rath Nebe Pflugstädt eine aAanaudienz.

Zum Diner folgte Se. Kaiserliche Hoheit einer Einladung

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der

. Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintreten— den Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten,

. haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober-Hofmeisterin 6Gräfin von Perponcher abzugeben.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für

J Handel und Verkehr und für Justizwesen, sowie der Aus— schuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Straf—

senats, vom 7. November 1879 ist die un richtige Angabe einer Grundfläche zum Zwecke der Tabakbesteuerung'nur strafbar, wenn diese Angabe die glichkeit einer Steuerverkürzung in sich schließt.

S. M. gedeckte Korvette „Prinz Adalbert“, 12

S5Göeschütze, Lommandant Kapitän zur See Mac- Lean, hat am 12. November er. Yokohama verlassen und ist am 15. dess. M. ion Kobe eingetroffen.

Bayern. München, 27. Dezember. (Allg. Ztg.)

BSe. Majestät der König hat die Zeichnungen und Detail⸗ vorschriften für Robe und Barett der bayerischen Rich teir ́enehmigt und zugleich bestimmt, daß das neue Amtskleid wbom 1. März nächsten Jahres an zu tragen sei. Bezüglich der . Rechtsanwälte soll es vorerst noch bei den bestehenden Vor⸗ schriften sein Bewenden haben, und werden bezügliche An— ordnungen später ergehen.

27. Dezember. (W. T. B.) Der Kriegs-Minister

ö hat den Kammern zwei Gesetzentwürfe zugehen lassen, be⸗ treffend die Bewilligung eines weiteren außerord'ent— lichen Kredits von?“ 1466 454 ½½ für

mil itärische guten, und betreffend die Bewilligung eines Vorschuß—

; lredits zu weiteren Bauten im Betrage von 4102565 ,

deren Deckung aus dem Erlös für zu veräußernde Militär—

xalitäten und durch einen Zuschuß aus dem ordentlichen

Militar⸗ Etat erfolgen soll.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. Dezember. (W. T. B.)

Nach einem Reskript des Handels-Ministers an den Verwal⸗

tungs rath der Kronprinz-Rudolfs-Bahn geht der Be⸗ dieser Eisenbahn vom 1. Januar 1680 ab in die ande des Staates über. Es find Konferenzen im Han— dels Ministerium eröffnet worden wegen Wahrung der Rechte un Pflichten der bisherigen Gesellschast,. Der Verwaltungs die Gesetzlichkeit dieser Maßregeln, sowie die Ver— sichtung anerkannt, daß den Anordnungen des Handels⸗

inisters Folge geleistet werden müsse. Die „Polit. Corresp. melbet aus Konstantinopel:

Der franzbfische Botschafter, Fournier, vermittelt in dem

nglisch-türkisfchen Konflikte und wirkt namentlich

darauf hin, daß der englische Botschafter, Layard, die drei⸗

tigige Frist verlängere. Man glaubt, Layard werde sich nach—

big zeigen. Die anderen Botschafter beobachten die größte cserbe. Der griechische Gesandte Conduriotis erhielt

gestern ein Schreiben des Ministers des Auswärtigen, Sawas

Pascha, in welchem Letzterer mittheilte, daß die Pforte, ohne die in drohendem Tone gehaltene Note des griechischen Ge⸗ sandten zu acceptiren, das letzte griechische Memorandum auf das Eingehendste geprüft habe und die nächste Kon fe renz der Grenzregulirungs⸗-Kommifsion auf den 29. ds. , , ö. ern ne n, die Pforte in der Fenz am 29. d. M. einen formellen Vorschlag in der Grenzfrage machen werde. t .

Schweiz. Bern, 24. Dezember. (Allg. tg. eute Morgen ist der Schluß der diesjährigen 2 R in⸗ tersession der eidgenössischen Räthe erfolgt, nachdem noch in Uebereinstimmung beschlossen worden, auf die aus dem Kanton Tessin seitens der Liberalen eingegangene Petition, welche, entgegen dem Entscheide des Bundesgerichts, die Ueber⸗ weisung des Stabio⸗Prozesses an eine eidgenössische Jury ver⸗ langt, nicht einzutreten. Beide Räthe sind mit dem Bündes— gericht der Meinung, daß diefer Prozeß vor die Gerichte des Kantons Tessin gehört; erst wenn von den dortigen Behörden tin konstitutionelles Recht verletzt werden würde, könne der Rekurs an die Bundesversammlung ergriffen werben.

Großbritannien und Irland. London, 27. De⸗ zember. (Allg. Corr.) Das Indische Amt erhielt vom Vizekönig nachstehende Telegramme: Vom 26. Dezember: Die Ghilzais griffen am 23. ds. Jagdalak Kotal in Stärke an, wurden aber mit Ver⸗ lusten zurückgeschlagen und zerstreut. Major Thackeray vom Geniecorps wurde schwer verwundet, ein Sepoy getödtet und ein anderer verwundet. Vom 26. Dezember: General Bright meldet, daß in Folge der trüben Witterung keine helio graphische Verbindung aufrecht erhalten werden konnte— Ein Jessailchiposten unweit Dijellalabad wurde angegriffen. Sonst herrscht Ruhe. Die Shinwaris, Mohmunds und Afridis verhalten sich fortdauernd ruhig.

Dem „Standard“ wird aus Kandahar vom Freitag gemeldet:

„Heute war der fanatische Theil der Bevölkerung in Folge des mahomedanischen Feiertages sehr auf ieregt. Einige berittene Ghazis unter der Fuͤhrerschaft eines Mannes von guter Familie, des Neffen des vom Gouverneur von Kandahar ernannten befehligenden Häupt⸗ lings in Girirshk, ritten mit gezückten Dolchen durch das Lager. FTeneral Tytler selber wurde angegriffen und verwundet. Major St., John, der politische Offizier, und andere entkamen mit genauer Roth. Vier wurden getödtet. Die Affaire verursachte viel Auf— regung, wird aber als ein blos vereinzelter Ausbruch des Fanatismusßz, wie solcher nicht selten in Indien ist, betrachtet.“

. 29. Dezember. (W. T. B.) Aus Kalkutta liegen folgende Telegramme vor: Vom 377. Depeschen des Generals Roberts melden, daß die um Kabul herum stehenden feind⸗ lichen Truppen am 25. d. noch vor der Ankunft des Generals Gough geschlagen und zerstreut worden seien. Von gestern: General Roberts meldet telegraphisch: Die Afghanen be— gannen den Angriff von drei Seiten am 23. d., Morgens 6 Uhr. Sobald die Absichten des Feindes vollständig ent⸗ wickelt waren, machte General Roberts mit der Artillerie und Kavallerie einen Gegenangriff in des Feindes Flanke. Der Feind wurde bald vertrieben und verfolgt; berselbe floh nach Kabul und von dort heimwärts. Der Erfolg der englischen Waffen ist ein vollkommener, aber die Führer der Afghanen sind entkommen. Der Verlust des Feindes ist groß, derjenige der Engländer beträgt 5 Todte und 33 Verwundete. General Roberts gedachte Kabul am 24. oder 25. cr. zu besetzen.

Nach einem Telegramm der „Times“ aus Kalkutta, vom 28. d. Mts,., hat der General Roberts Balahifsar besetzt; Truppen aus Kabul hätten während dreier Tage Herat geplündert; Ayub Khan sei zwar kein Gefangener der Kabulesen, jedoch ein willenloses Werkzeug in ihren Händen; derselbe habe seinen Schwiegervater nach Kandahar gesandt, um Unterhandlungen mit den britischen Behörden anzuknüpfen. Die „Daily News“ melden aus Lahore: die Afghanen, welche den Angriff auf Sherpur unternahmen, wären 6000 Mann stark gewesen.

Frankreich. Paris, 29. Dezember. (W. T. B.) Das neueKabin et ist nunmehr konstituirt und wie folgt zusammen—

gesetzt: de Freycinet Präsidentschaft und Auswä rtiges, Lepère Inneres und Kultus, Cazot Justiz, Magnin Finanzen, Farre Krieg, Jauréguiberry Marine, Ferry Unterricht, Varroy öffentliche Arbeiten, Tirard Ackerbau und Handel, Cochory Posten und Telegraphen.

Griechenland. Athen, 28. Dezember. (W. T. B.) Auf den Antrag des Ministers des Auswärtigen und der Finanzen, Delyannis, hat die Deputirtenkammer gestern beschlossen, heute zu einer Sitzung zusammenzutreten, um über die politische Haltung der Regierung zu dis— kutiren und die von Seiten der Regierung zu gebenden Auf— klärungen, sowie die Mittheilung der Absichten der Regierung für die Zukunft entgegenzunehmen. Man erwartet, daß die Deputirtenkammer dem Kabinet ein Vertrauensvotum er— theilen werde.

Türkei. Konstantin opel, 27. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte hat den griechischen Kommissären angezeigt, daß die nächste Konferenz in der Grenzregulirungsfrage am 29. d. stattfinden solle. Der englisch⸗türkische Zwischenfgll wegen des zum Tode verurtheilten musel⸗ männischen Priesters war bis gestern Abend noch nicht bei⸗ gelegt, doch steht zu hoffen, daß der englische Botschafter die der Pforte für die Freilassung des Priesters gestellte Frist verlängern werde und die Angelegenheit bald beglichen wird.

. 29. Dezember. Der englische Botschafter Layard hat die Frist für die Beantwortung seiner Reklamation bis zum

Dienstag Abend verlängert.

Serbien. Nisch, 238. Dezember. (W. T. B.) Die Skupschtina hat einen Betrag bis zu einer Million Francs zur Unterstützung der Nothleidenden bewilligt. Die serbische Regierung hat die Ausfuhr von Getreide verboten. Der österreichischen Gesandtschaft ist anläßlich eines Inzidenzfalles im Belgrader Zollamte volle Satis⸗ fikation Seitens der serbischen Regierung gegeben worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. Dezember. (W. T. B.) Das von der „Neuen Zeit“ gebrachte Telegramm, wonach es zwischen Montenegro und der Pforte zu einem Bruche gekommen wäre, wird von der „Agence Russe“ für unbegründet erklärt. Die Agence fügt hinzu: die Pforte habe Montenegro den Distrikt von Dulcigno als Kom⸗ pensation angeboten; doch sei das mit Rüͤcksicht auf den zu erwartenden Widerspruch Oesterreichs ein illusorisches An⸗

erbieten.

Danemark. Kopenhagen, 27. Dezember. (W. T. B.) Nach dem von dem Finanzausfchusse des Folkething zrstatteten Berichté werden von der Regierung für den Mili tär⸗ und Marine-Etat 3047 000 Kronen verlangt, und waren hierfür in dem vorjährigen Etat 1 974 900 Kro— nen bewilligt. Die der gemäßigten Linken angehörigen Mit⸗ glieder beantragen nun 1 570 668 Kronen, die Radikalen da⸗ gegen 1846 000 Kronen für den neuen Etat zu bewilligen. Zur Bewilligung eines Betrages von 10 0065 Kronen? be—⸗ hufs Theilnahme Dänemarks an der im nächsten Jahre in Berlin stattfindenden internationlen Fischereiaus⸗ stel lung hat der Finanzausschuß die Zustimmung des Folke⸗ thing beantragt.

Amerika. New-York, 26. Dezember. (Allg. Corr.) In Maine herrscht eine aufgeregte Stimmung in Folge des Vorgehens dez Gouverneurs und Rathes, welche Ausweise verwarfen, die die Wahl einer Anzahl republikanischer Staats⸗ senatoren und Repräsentanten sicherten, und die Wahlcertifikate deren Gegnern verabfolgten. Die Uebersendung von Waffen von Bangor nach Augusta wurde als Kundgebung der Ab⸗ sicht des Gouverneurs, seine Stellung verstärken zu wollen, betrachtet.

28. Dezember. (W. T. B.) Das amerikanische Kriegs⸗ schiff „Nipfik“ hat den Befehl erhalten, unverzüglich nach L a⸗ gu ay ra abzugehen, um daselbst eine Untersuchung zu veranlassen über die Umstände, in Folge deren der amerikanische Handels⸗ agent in Laguayra von Barcelona, wohin derselbe zur Erledigun von Amtsgeschaften gesandt worden war, vertrieben worden ist oder genöthigt worden war, diesen Platz zu verlassen. Die Aufregung in dem Staate Maine ist im Wachsen. Trotz aller Bemühungen, die streitigen Wahlfragen zur Entschei⸗ dung dem Obergerichtshofe zu überweisen, wird ein Zusammen⸗ stoß zwischen den Demokraten und den Republikanern be— fürchtet. Von beiden Parteien sind verschiedene Meetings ab— gehalten worden.

Südamerika. (Allg. Corr.) Nach Berichten aus Val⸗ paraiso vom 3. d. M, konzentrirten sich die Ver bünde⸗ ten nach ihrer Niederlage bei Dolores, wo sie von der chilenischen Armee angegrfffen und mit schwerem Verlust aus ihrer Position getrieben wurden, in Tarapaca. Ihren Rück⸗ zug hatten sie jedoch in ziemlich guter Ordnung hewerkstelligt. Chilenische Verstärkungen bereiten sich zum Abmarsch nach Ant of ag a st a vor. Der Hafen von Iquigque ist dem Handel eröffnet worden; die einzige Beschränkung betrifft Waffen und Munition, deren Landung verboten ist. In Iquique wurden einige chilenische Gefangene vorgefunden. Da die boli vianischen Truppen, unter dem Befehl des Präsidenten, an Wassermangel litten, ließen sie ihren Comman⸗ deur im Stich und kehrten nach Tacna zurück. Präsident Daza, begleitet von nur zwei Adjutanten, befindet sich jetzt gleichfalls auf dem Wege dorthin. Der Präsident von Peru marschirt nach Lima, da man einen chilenischen Angriff auf Callag und die Hauptftadt erwartet. Es wird gemeldet, daß die Bolivianer Tacna geplündert und Arica be⸗ droht haben. Zweihundert Familien haben aus Furcht vor den holivianischen Truppen die letztgenannte Stadt verlassen.

Aus Buenos Ayres wird vom 2. ds. via Lissabon be⸗

richtet: Es herrscht hier die Meinung, der Krieg an der Westküste sei zu Ende, da die Armeen der Verbündeten sich angeblich im Zustande völliger Auflösung befänden.

(W. T. B.) Der chilenischen Gesandtschaft in Paris ist ein Telegramm zugegangen, in welchem mitgetheilt wird, daß der Präsident der Republik Peru in Panama angekommen sei und sich auf der Reise nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika befinde, von wo er sich nach Europa zu begeben beabsichtige.

Afrika. Egypten. Kairo, 27. Dezember. (W. T. B.) In dem von den Finanzkontroleuren Baring und Blignisres aufgestellten Finanzentwu rf wird die Herabsetzung des Zinsfußes der unifizirten Schuld auf 4 Proz. und die Ab⸗ schaffung der Mukabala-Steuer beantragt. Die Bonds— inhaber der schweb enden Schuld sollen 30 bis 35 Proz. in Baar und den Rest in Schatzobligationen erhalten.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Paris, Montag, 29. Dezember. Die Morgenblätter be⸗ sprechen die Zusammensetzung des neuen Kabinets und heben hervor, daß dasselbe vollkommen homogen sei und nur aus , der gemäßigten Linken und der Union républicaine estehe.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

London, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Schriftsteller Hepwoxrth Dixon ist heute gestorben.

Im Verlage von Max Faßheber in Sondershausen erschien soeben Heinrich von Kleist und der serbrochene Krug“. neue Beiträge von Dr. Karl Siegen. Der Verfasser hat sich zuerst in einem aus Veranlassung der Säkularfeier des Heinrich von Kleists Geburtstages im Jahre 1876 veröffentlichten Werkchen ( Der zerbrochene Krug, Leipzig bei E. G. Theile) als ein Kleist⸗ lenner in literarischen Kreisen bekannt gemacht. Durch seine Mitarbeiterschaft an der von F. A. Brockbaus in Lelrzig herausgegebenen Bibliothek der deutschen Nationalliteratur des 18. und 19. Jahrhundertg hat der Verfasser Gelegenheit gehabt, sich noch eingehender mit dem Studium der Kleistschen Dichtungen, insonderheit des zerbrochenen Kruges“ zu be⸗ schäftigen, doch hat ihm die eigenartige Einrichtung der Brockhausschen Sammlung nicht gestattet, das ganze gesammelte Material zu ver⸗ werthen; deshalb hat sich der Verfasser entschlossen, in dein vor⸗ liegenden Werkchen das Refultat seiner Studien über den zerbrochenen Krug“ in ihrem ganzen Umfange zu veröffentlichen, und zwar ver breiten sich dieselben uber die Entstehung des Lustspiels, die Schicksale seiner Aufführung, die handelnden Personen, den Gang der Handlung, den Vergbau z. Das Lustspiel selbst, als Jedem zugänglich, ist nicht mit . Der hier gegebene Kommentar hat den Zweck, allen Verehrern Kleists das Verständniß seines besten Lustspiels zu erleichtern und dem Dichter die ihm durch dieses Lustsptel ge⸗ bührende aber noch nicht allgemein anerkannte hervorragende Stelle in der deutschen Literatur zu begründen. Diesen Zweck erreicht die vor⸗ liegende Monographie.

T Geogravhisch - statistisches Orts Lexikon der Ju stizverwaltung im Deutschen Reiche. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von H. Kleinschmidt. Wiesbaden. Verlag von Ehr. Limbarth. 1879. Nachdem in Folge der allgemeinen deutschen Justijorganisation seit dem 1. Oktober 1879 die Benennun⸗ gen, Sitze und Zuständigkeitsnormen der früheren Gerichte der deutschen Staaten vielfach geändert worden, sind die vorhandenen Ortslexika in dieser Beziehung nicht mehr zutreffend. Dag vorliegende Werkchen dürfte dafür wohl