1879 / 305 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Dec 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, den 30. Dezember 1879.

Cöln, 30. Dezember, 1 Uhr früh. (Telegramm) Die englische Post vom 29. Dezember früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Minuten Abends, ist ausgeblieben. Grund: Verspätete Ankunft des Schiffes in Ostende.

Gefangennahme und Verurtheilung des griechi— schen Räubers Spanos.

Die in den ersten Tagen dieses Monats vor dem Assisen⸗ hof zu Athen stattgefundene Gerichtsverhandlung egen den seit über zwanzig Jahren in Griechenland wegen . ver⸗ brecherischen Handlungen eben so fehr gehaßten wie gefürch⸗ teten Räuberhauptmann Evangelios Spanos, welcher durch einen glücklichen Zufall im letzten Sommer der Justiz in die Hände gefallen war, hat eine der traurigsten Epochen der jÜngsten griechischen Geschichte auf das Lebhafteste wieder in Erinnerung gebracht.

Einem jener heimathlosen griechischen Nomad enstämme ent⸗ sprossen, die unter dem Namen „Vlachen“ von den Höhen des Pin⸗ dus bis zu denen des Tazgetos mit ihren Heerden jahraus jahrein das Königreich durchstreifen, trat Spanos schon in frühester Jugend in den Dienst der damals überall in Griechenland verbreiteten Räuberhorden. In seinem zwanzigsten Lebens— jahre, 1854, sehen wir ihn bereits als Chef einer kleinen Bande die Landstraße von Athen nach Theben unsicher machen, einen Kaufmann gefangen nehmen und von demselben Löse⸗ geld erpressen. Er und sein Kollege Kyriaku waren über— haupt die ersten, welche das System des „Auslösens“ bei dem griechischen Räuberhandwerk einführten und das heroische, welches dem alten Klephtenwesen immerhin noch anhaftete, zum gemeinen Verbrecherthum stempelten. Ueberall und nirgends in Attika und Boeotien zu Hause, wußte Spanos den gegen ihn ausgesandten Verfolgern, denen er an topographischer Kennt⸗ niß des Landes und Schnelligkeit der Bewegung weit überlegen war, immer geschickt zu entgehen. So wuchs allmählich seine Bande von Jahr zu Jahr heran. Während der in Athen nach der Vertreibung König Otto's herrschenden Anarchie ver— legte er sein Standquartier in unmittelbare Nähe der Haupt— stadt. Im Februar 1863 hielt er sogar eine Zeit lang das eine Viertelstunde von Athen entsernte Kloster Äsomatos be— setzt. Damals erschien in einer athenischen Zeitung ein sati— ö mit der Ueberschrist: „Spanos, der König von

ttika.

Das nach Beendigung des Kretensischen Aufstandes in den Jahren 1867 bis 1865 das Königreich überfluthende Ge⸗ sindel, brachte das Räuberwesen in Griechenland auf seinen Höhepunkt und führte auch Spgnos neue Mannschaften zu. Keine Woche verging, wo nicht der letztere und der eben so sehr gefürchtete Räuber Kitsos (welcher später erschossen wurde), durch eine neue Unthat das Land in Schrecken versetzten. Ein Raubanfall und Mord in der Nähe von Laurium ver— anlaßte die Regierung 20009 Drachmen Belohnung auf den Kopf des Spanos auszusetzen. Im Juli 1869 voll— führte der Räuber sein größtes, aller Menschlichkeit Hohn sprechendes Verbrechen: In einem Dorfe an den Abhängen des Helikongebirges bei Livadia waren zwei seiner Leute ein— gefangen und den Gerichten überliefert worden. Er beschloß sich dafür zu rächen. Als die Dorfbewohner, Männer, Frauen und Kinder, eines Sonntags von einem in der Nähe ge⸗ feierten Kirchweihfest zurückkehrten, wurden dieselben, nichts ahnend, plötzlich in einem Engpasse, Kaki Skala, eingeschlossen und überfallen. Mit eigener Hand tödtete der Unmensch drei ber Wehrlosen und schnitt ihnen die Köpfe ab, die Uebrigen verstümmelte er durch Abschneiden von Nasen und Ohren und anderen Theilen des Körpers. Zu der Gerichtsverhandlung waren noch mehrere jener unglücklichen Leute nach Athen ge— kommen, um schon durch ihre Erscheinung die an ihnen vor zehn Jahren verübte Unthat zu bezeugen.

Bei der Marathonaffaire, bei welcher im April 1870 ein eng⸗ lischer Legations⸗Sekretär und seine Begleiter das Leben verloren, war Evangelios Spanos direkt nicht betheiligt, jedoch bestanden erwiesener Maßen zwischen ihm und dem, bei der Verfolgung der Marathon⸗Räuber erschossenen Briganten⸗Chef Avernitis Beziehungen, wenn auch dieser Umstand nicht gehörig aufge⸗ klärt worden ist. Jedenfalls stand Spanos zur selben Zeit, als die genannte Katastrophe vorfiel, mit seiner Bande an den Vorbergen des Parnes in der Nähe des jetzt dem Könige Georg gehörenden Sommersitzes Tatoi—

Als in Folge der Ermordung der Engländer Griechen— land gezwungen wurde, durch strengere Handhabung der Ge⸗ setze und mit Aufbietung seiner ganzen Militärmacht das Räuberwesen bei der Wurzel auszuroiten, zog sich auch Spanos von dem Schauplatz seiner bisherigen Thätigkeit über die Grenze nach Thessalien zurück. Hatte er sich doch bereits hin⸗ länglich genug erworben, um, nunmehr ein wohlhabender Mann, sich in dem vier Stunßen von der Grenze des König⸗ reichs gelegenen kleinen thessalischen Städtchen Almyro als Viehhändler niederzulassen und eine schöne Frau heimzuführen. Er soll dort sogar als Beamter dem türkischen Gouvernement Dienste geleistet haben und, wie von seinen Vertheidigern be— hauptet wurde, vom Sultan begnadigt worden sein. Jeden⸗ falls scheint man ihn türkischer Seits in Almyro nicht behelligt zu haben; auch hat ihn Griechenland nicht reklamirt, da ein Auslieferungsvertrag bis zur Zeit zwischen beiden Nachbar⸗ staaten nicht besteht.

Nachdem in Folge der Unruhen der letzten beiden Jahre das Räuberwesen in Thessalien und, in vereinzelten Erschei⸗ nungen, auch an der griechischen Grenze wieder in Aufnahme gekommen ist, so scheint dem Spanos seine frühere Beschäfti⸗ gung wieder in den Sinn gekommen zu sein. Er fing wieder an Besuche auf dem benachbarten griechischen Gebiete zu machen, sei es auch nur, um seine Viehheerden etwas zu vervollständigen. Ein Sergeant von den an der Grenze statlonirten Truppen, Gregorios Pappadimitro— pulos, befand sich am 2. August d. J. mit fünf Soldaten an einer nahe an dem thessalischen Gebiete gelegenen einsamen bewaldeten Gebirgsgegend, Risalion, als zwei Civilisten ihm die Mittheilung machten, der berüchtigte Spanos komme mit sechs Mann heran. Nach schnell gefaßtem muthigen Entschluß ließ der Sergeant seine Leute sich in unmittelbarer Nähe ver⸗ stecken und bereit halten; er selbst blieb, das Gewehr bei Seite setzend, am Wege stehen. Als der gewesene Räuber⸗ hauptmann sich näherte, trat er ruhig an denselben heran, begrüßte ihn und bot Tabak an. Mit raschem Griff um—

schlingt er mit seiner herkulischen Kraft den Leib des Räubers,

ehe dieser noch zu den Waffen greifen kann. Während er sich selbst vorläufig durch den Körper seines Gefangenen deckt, er⸗ öffnen die Soldaten

; mit ihren Hinterladergewehren ein Gichnellfeuer auf die Genossen des Spanos. Ver eine von

.

denselben wird erschossen, die übrigen, zum Theil verwundet,) die Verwendung betrifft, so

entkommen. Bei der Kunde von der Gefangennahme des Spanos

verbreitete sich durch die Athenische Presse das Gerücht, der— selbe sei auf türkischem Gebiete gefangen genommen, und die türkische Regierung werde gegen eine Aburtheilung desselben Seitens der griechischen Gerichte Protest einlegen. Die Ver⸗ theidigung hat dieses Moment, sowie die angebliche Begnadi⸗ gung Seitens des Sultans bei den Gerichtsverhandlungen in erster Linie vorgebracht. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß die türkische Regierung nach Einziehung näherer offizieller Erkundigungen über den thatsächlichen Vorgang, von einer solchen Reklamation Abstand genommen hat.

Auf einer in Athen während der Gerichtsverhandlungen

abgenommenen Photographie erscheint Spanos in der Kleidung, / ihm das dem Lionardo zugeschriebene köstliche

in welcher er gefangen wurde. Er ist von nur schmächtiger Gestalt und steht jetzt im Alter von 45 Jahren. Niemand würde seinem Aeußeren nach einen so abgefeimten Verbrecher in ihm vermuthen können. Charakteristisch ist der durch— bohrende Blick seiner Augen.

An dem Tage der Schwurgerichtsverhandlung hatte sich eine unzählige Volksmenge aus der Stadt und der Umgegend vor dem Sitzungshause und in den benachbarten Straßen ein⸗ gefunden. draußen von der Volksmenge mit einem weithinschallenden Pereat (x4, zärν) empfangen. Der Angeklagte hatte sich fünf Vertheidiger bestellt, unter ihnen den einstmaligen Pro⸗ fessor des Völkerrechts an der Universität Athen, Herrn Saripolos. Der letztere bestritt in längerer Rede die Kom— petenz des Gerichtshofes, weil, wie oben schon erwähnt, Spanos angeblich als türkischer Unterthan auf türkischem Gebiete ge⸗ fangen genommen worden sei, Und er verglich dabei den vor— liegenden Fall mit der Erschießung des Due d'Enghien durch Napoleon den Ersten, wurde aber wegen dieses Unpassenden Vergleiches von dem Präsidenten ernstlich verwiesen.

Nachdem Seitens der anderen Vertheidiger noch ver— schiedene Einwände, z. B. die stattgefundene Begnadigung durch den Sultan, von dem Gerichtshof verworfen waren, schritt derselbe zum Zeugenverhör. Alle oben angeführten Verbrechen wurden erwiesen: weder der Angeklagte versuchte dieselben abzuleugnen, noch die Vertheidigung sie abzuschwächen. Als Spanos vom Präsidenten gefragt wurde, was er selbst zu seiner Vertheidigung vorzubringen habe, antwortete er mit lauter Stimme: „Es ist wahr, ich bin ein Räuber gewesen, seit fünf Jahren bin ich aber ein ordentlicher Mensch gewor— den, bitte, lassen Sie mich gehen.“ Nachdem sich die Ge— schworenen darauf zur Berathung zurückgezogen hatten, sprachen sie einstimmig das Schuldig aus. Das Urtheil lautete auf Hinrichtung mit dem Beil, und zwar an dem Platz seiner größten Schandthaten bei Livadig. Der Angeklagte befragt, ob er hierauf etwas zu erwidern habe, antwortete, ohne die geringste Bewegung zu verrathen, mit einem „Nein“.

Die Vertheidiger legten gegen das Urtheil Protest ein, weil bei den Gerichts verhandlungen Formfehler vorgekommen sein sollten. Ehe das Urtheil vollstreckt werden kann, hat der griechische Kassationshof „Areopag“ hierüber noch zu entscheiden.

Inzwischen befindet sich Spanos in der jetzt als Kriminal— gefängniß dienenden einstmaligen türkischen Moschee Mendresse zu Athen, ist anscheinbar guter Dinge und hofft angeblich, sich aus diesmal aus der schwierigen Affaire noch heraus⸗ winden zu können.

Unter dem Vorsitz Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen fand gestern, Montag, Abend im Englischen Hause“ die Jahresversammlung der Vietoria⸗ National -⸗Invalidenstiftung statt. Nachdem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit die Versammlung eröffnet hatte, erstattete der Jorsitzende des geschäftsführenden Ausschuses, Staats. Minister von Stosch, den Jahresbericht. ü im letzten Verwaltungsjahre mehrere Legate und Geschenke zugeflossen. Aus dem Centralfonds wurden 1174 Invaliden und Hinterbliebene Gefallener fortlaufend mit zusammen 169 637 ½ς 55 J, 400 Inva— liden und Hinterbliebene Gefallener einmalig mit zusammen 25 672 Æ 95 J, zusammen I574 Personen, bezw. Familien, mit insgesammt 195 3606 MSH(à. 50 9 unterstützt. An Zweigvereine wurden 13 956 „M gezahlt. Es sind somit von der Centralverwal⸗ tung im Ganzen 205 261 M50 3 zu Unterstützungen in Ausgabe gekommen. An Bade und Kurkosten sind im letzten Fahre bewilligt worden 6526 M 5 . Die Einnahmen, unter ihnen wieder ein ebr namhaster Beitrag von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzeffin, betrugen im ver⸗ floffenen Verwaltungs jahre 108 904 M 21 , das Kapitalvermögen des Centralfonds der Stiftung am 3. August is79 2 0902 455 63560 3. Die Gesammtlage des Centralfonds stellt sich als eine nicht ungünstige dar. Die Stiftung zählt 126 Zweigvereine, von denen jedoch nur 122 ihren Jahresbericht eingesandt haben. Diese 122 Zweigvereine haben im verflossenen Verwaltungsjahre 771 Invaliden mit 29 868 M6 69 d und 631 Hinterbliebene Gefallener mit 51 920 ½ 35 3 unterstützt. Der Kapitalbestand dieser 122 Zweig— vereine betrug am 3. August 1879 649 570 S 56 3. Der geschäfts⸗ führende Ausschuß wurde durch Akklamation wiedergewählt, worauf Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz die Versamm lung für geschlossen erklärte.

Das neu begründete, vierteljährlich erscheinende Jahrbuch der Königlich Preußischen Kunstsaͤmmlungen (Berlin, Weid—⸗ mannsche Buchhandlung), bringt, wie in der kurzen Anzeige dessel ben bereits mitgetheilt wurde, außer den amtlichen Berichten über die Vermehrung der Sammlungen oder künstlerische, durch öffentliche Fonds unterstützte Unternehmungen, in einem zweiten, „Studien und Forschungen“ betitelten Theile ferner Beiträge, welche, wesentlich auf dem Material der Königlichen Sammlungen beruhend, die fachmän⸗ nische Verwerthung desselben zu fördern“ bestimmf sind und die Ge— biete der mittelalterlichen und neueren Kunstgeschichte umfassen, wäͤh⸗ rend die eigentliche Archäologie den Fachzeitschriften überlassen blei⸗ ben und nur ausnahmsweise in Betracht gezogen werden foll. Mit der Redaktion ist der Direktorial ⸗Assistent bei der Königlichen National Galerie, Bibliothekar Hr. De. R. Dohme betraut. Das vorliegende 1. Heft (aus dem die amtlichen Berichte über die neuen

Erwerbungen an dieser Stelle bereits mitgetheilt worden sind) bringt

in diesem Theile an der Spitze einen Aufsatz von Br. Julius Fried⸗ länder (Direktor des Münzkabinets) über die italienischen Schaumünzen des 15. Jahrhunderts (1430 - 1530), deren das Königliche Münzkabinet eine befonders reiche Sammlung besitzt. Dieselbe, ursprünglich von Elisa. Baceiccchi, der Schwester Napoleong J.,, Großherzogin von Toskana, herrührend, wurde nach mehrfachem Besitzwechsel aus den Händen des Vaters des Verfassers für das Museum erworben. Der Letztere giebt zu⸗ nächst belehrende Aufschlüsse über die Technik der Herstellung dieser Medaillen, ihr erstes Auftreten, ihre Verwendung, und sodann eine chronologische Reihe der Künstler, sowie der rte, wo sie gelebt haben. Die gegossenen Medaillen beginnen nach dem Verfasser um das Jahr 1436; die ältesten Schaumünzen aber sind nicht von Vittore Gabello, wie in vielen Kunstgeschichten zu lesen. Bereits 1399 wurde die Kunst des Schneidens von Medaillen stempeln in Padug wiedergeboren, welches den Carraresen gehörte, an deren Hofe Petrarca, der erste Sammler römischer Münzen, lebte. Was

Als man den Verbrecher herbeiführte, wurde er

Nach demselben sind der Stiftung

1 . . J

Zeichnung sich aussprechenden hohen

sind die gegossenen Medaill zwar, gleich allen Kunstwerken, um ihrer selbst willen gemacht, jed sind viele davon auch in Fundamente und Mauern neu errichtefst Gebäude vergraben oder vermauert. Die einzelnen Künstler fol in einer Forsetzung betrachtet werden. Der Direktor des Ku pf en stichkabinets, Hr. Dr. Friedrich Lippmann, beginnt sodann die! schreibung einiger noch nicht beschriebenen Blätter des bis XIII. Jahrhunderts in der unter seiner Obhut stehendeh Sammlung. Zunächst ist es ein italienischer Kupferstich, der liebreizen Kopf einer jungen vornehmen Dame in der Tracht des XV. Jah hunderts, welcher in Kupferlichtdruck reproduzirt und seiner En stehung nach untersucht wird. liche Verbindung von völlig primitiver Technik und in der

Der leise sentimentale Anflug in dem zarten durchgeistigten Typnz des fein umrissenen Gesichts gemahnt an die Büfte Strozzi im hiesigen Museum. An reizvoller Schönheit aber stejt . Frauenbildniß dez britischen Museums wohl am nächsten. Und doch ist der Stich mit einem Instrumente ausgeführt, das nicht geeignet war, zarte und feine Striche zu und das vielleicht mehr ein Ciselier-⸗Eisen als ein gehörig vorgerichieter Grabstichel gewesen, während die lebung des Contours durch leichte Kolorirung erreicht ist. Der Slich weist ebenso wie der Charakter der Jeichnung und die Kopf⸗ tracht auf die Zeit um 1450, jene Zeit hin, in welcher die Kupfer. stichkunst erft erfunden wurde, und zwar auf die im harten Material geschulte Hand eines Metallarbeiters. Am chesten möchte der Verfasser daher hervorgegangen denken aus der Hand eines jener Medailleure des Quattrocento, die wie Vittore Pisano geschickte / Maler oder so vielseitige Talente waren, wie Mattes de' Pasti, ohne daß es jedoch möglich wäre, die Person des Urhebers zu bestimmen. Von ästhetischem Interesse ist der Beitrag über die Sarkophage der Satristei von San Lorenzo in Fkorenz von P. Her⸗ mann Grimm. Gestützt auf die heimlich nach Michel Angelo's Origi⸗ nalen gefertigten kleinen Kopien des Bildhauers Tribolo, sowie auf die Analogie des Monuments Pauls III. in der Peterskirche zu Rom, behauptet der Verfasser, die berühmten Gestallen des Tages und der Nacht, der Morgen und mälern der beiden Medizäer, des Giulano und Lorenzo in Florenz hätten eine mit den Intentionen des Meisters in Wider- spruch stehende Anordnung und Lagerung erfahren. In feinsinniger, durch mehrere. Zeichnungen frappant überzeu. gender Begründung wird diese Anficht von ihm vertreten. Weiter berichtet Hr. Direktor Lippmann über drei A utographen von Dürer, die im Kupferstichkabinet aufbewahrt werden. Vas eine ist eine undatirte Zuschrift an den damals in Wien sich auf⸗ haltenden Nürnberger Rath und Staatsmann Christoph Kreß, ein Denck tzettell, in welchem der Künstler bittet, bei dem Kaiser Maximilian in seinen Angelegenheiten zu sprechen; das andere der Entwurf zu der Bestätigungzurkunde, welche sich Dürer von Kaiser

bilden, schon

Karl V; erbitten wollte, um gewisse Zahlungen zu erhalten, die ihm

vom Kaiser Maximilian für gemachte Arbeiten zugesagt waren. Beson— ders interessant aber ist ein Blatt aus Dürers Gedenkbuch, das seit Campe's Publikation der „Re iquien von Albrecht Dürer“ ebenso wie das erstere für verschollen galt. Es enthält, wie eine Aufschrijt auf dem Umschlag von einer Hand des 16. Jahrhundertz sagt: Albrecht Dürers seligen Aigen hantschrift, wie sein vatter vnd Muetter gestorben, Auch wie er dass groste wunderwerck so er all sein tag gesehen, nemlich ein Crucifix, so in ein hals hemht gefallen von himel herab, aigentlich klar maß undt gestalt, wie solchs gewest, abgemalt. Das Blatt mit der freilich sehr ver⸗ blaßten Zeichnung jenes Kruzifixeg ist in einem dem Original täuschend ähnlichen Lichtdruck beigegeben und außerdem ebenso wie die beiden anderen Schriftstücke workgetreu abgedruckt. Hr. Lippmann will mit dieser da kenswerthen Veröffentlichung zugleich eine An— regung dazu geben, daß auch die übrigen, an verschiedenen Orten zerstreuten Schriften des Meisters nach und nach gesammelt und in authentischer Weise publizirt werden möchten. Alwin Schultz theilt sodann die Beschreibung mit, welche der bekannte Humanist Dr. Hartmann Schedel (geb. zu Nürnburg 1440, gest. daselbst 1514, über die zerst örten Wandmalereien im Präm onstra tenfer— Kloster zu Brandenburg, darstellend die freien Künste (rieture nobiles septem arcium liberalium et mechanicarum, theologiae et medicine cum pulcerrimis sentenciis philosophorum) giebt, und läßt dann noch (aus derselben Handschrift) eine Beschreibung von Wandgemälden folgen, die sich ehedem in S. Agostino degli Eremi⸗ tani zu Padua vorfanden. Beide Schilderungen dürften für die Beurtheilung und Erklärung Der weltberühmten Ra⸗ faelschen Wandgemälde in der Stanza della Segnaturg des Vatikang nicht ohne Werth sein. Den Schluß bildet ein Beitrag von G. Dobbert: „»Zur Entstehungs⸗ geschichte des Kruzifixes“, in welchem zwei s(abbild lich mitgetheilte) Reliefs, das eine von der hölzernen Thür der Kirche Sta. Sabina zu Rom, das andere eine Elfenbeinplatte italienischer Arbeit im britischen Museum, besprochen werden. Das erftere hält der Verfasser im Gegensatz zu früheren Annahmen, welche die Ent— stehung der Thür in das 12. oder 15. Jahrhundert setzen, wie das letztere für Werke der altchristlichen Kunflepoche aus dem V. Jahr- hundert. Sie sind insofern bemerkenswerth, als sie zeigen, wie sich damals der Uebergang von der symbolischen Richtung der freund⸗ lichen, milden Katakombenkunst mit ihrer Scheu vor der unmittel⸗ baren Darstellung des körperlichen Leidens zu jener strengeren, histori⸗ sirenden Tendenz vollzog, welche auch den Märtyrertod darzustellen wagte und später in abstoßenden Realismus ausartete. .

Die Ausstattung der auf Büttenpapier gedruckten Zeitschrift ist würdig und vornehm.

Die nicht abgeholten Gewinne der Lotterie der Berliner Gewerbe ⸗Ausstellung müssen nunmehr aus dem Verwaltungk— gebäude derselben wenggeschafft werden, weil sämmtliche Baulichkeiten den Käufern zu übergeben sind. Der Ausfchuß hat deshalb ein Ab— kommen mit der Firma Fränkel C Ce, Mittel, und Schadowstraßen⸗ Ecke, Besitzer des Notel des Ventes, getroffen, nach welchem sämmt⸗ liche Gegenstände obiger Firma übergeben werden; die Kontrolle wird durch Beamte der Ausstellung geführt. Vorläufig können daselbst die Gewinne noch abgeholt werden; später wird zum auktionsweisen und freihändigen Verkauf geschritten. Bestimmt ist noch nicht, bis wann die Gewinne noch ausgehändigt werden; es hängt dieses von der Entscheidung resp. Bestimmung des Gerichts ab, welche täglich er wartet wird. Jedenfalls wird hierüber noch eine Bekanntmachung ergehen.

Lausanne, 29. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Gazette de Lausanne“ meldet, wären in dem Gotthard-Tunnekl nur no etwa 400 m zu durchstechen; die Arbeiter in dem nördlichen. Theile des Tunnels hätten bereits deutlich die Detonationen der Minen in dem südlichen gehört.

Dundee, 29. Dejember. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Eisenbahnunglück auf der Brücke über den Tay sind, wie eh nachträglich heißt, ungefähr 80 Personen umgekommen. Von den Verunglückten ist Niemand gerettet worden.

Bo st on, 29. Dezember. (W. T. B.) Eine in Devonshire= Street und Federal-Street ausgebrochene Feuers brunst hat ver, schiedene Waarenlager vernichtet. Der auf 1 Million Dollars geschätzte Schaden ist durch Versicherung gedeckt.

Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elsner.

Vier Beilagen (iinschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

/

Der Stich zeigt eine eigenthüm! künstlerischen Qualitäten. der Marietig scheinbar ga

Be

ihn sich

Aben dämmerung auf den Grab,

zum Dentschen Reichs⸗Anz

Erste Beilage

Berlin, Dienstag,

Areußischen Ktaata - Anzrigerx: Berlin, 8. VI. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

Rx

R Inserate für den Deutschen Reichg⸗ u. Kgl. Yreuß. Staatg⸗Anzeiger, daz Central Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition den Aeutschen Neichnꝛ-⸗ Anzeigers und Königlich

Seffentliche

. Steckbriefe und Vnters ackungs- Sachen. ; nn,, Aufgehote, Vorladungen n. dergl. . Jerkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto. J Verloos ung, Amortisation, Zinszahlung

1. 8. V. von ffentlichen Papieren.

Zteckbriefe und Untersuchungs⸗ e mn.

Steckbrief; Gegen den unten beschriebenen Gärtner garl Eugen Eiselen, geboren am 2). Mai, l657 zu Schöngu, Kreis Schlochau, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Dich— stahls verhängt. Es wird erfucht, denfelben zu verhaften und in unser Gefängniß zu Berlin, Hauz⸗ voigtei⸗Platz Nr. 14, abzullesern. Berlin, den 20. Dezember 1879. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht 11. Beschreibung: , 223 Jahre, Statur: schlank, hager, Haare:

ond.

Steckbriefs⸗Erledigunst. Der unterm 31. De— zember 1878 hinter dem Kommis Oscar Jacob Ebstein wegen wiederholter qualifizirter ÜUrkänden— fälschung erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 22. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 83.

Steckbrief. Gegen den Steinschläger Karl Lehmaun aus Wendisch⸗Buchholz, welcher flüchtig ist und dessen Signalement nicht angegeben werben kann, ist die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachtes rechtswidriger Zueignung der“ dem Schlossergesellen Ernst Ferdinand Einsporn aut Ritschütz bei Schwiebus am 21. oder 22. Septem- ber er. zu Groß⸗Köris entwendeten 17 4 36 3 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefaͤngniß zu Königs. Wuster— hausen abzuliefern. Königs⸗2Zusterhansen, den 20. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

.

Steckbriefs⸗ Erledigung. Der hinter dem Arbelter Stanislaus Wnsoczynskt aus Russisch Polen, zuletzt in Ritschenwalde, Kreis Obornik, aufhaltlich, unterm 27. November 1879 in Nr. 284 erlassene Steckbrief ist erledigt. Posen, den 27. De⸗ zember 1879. Königliche Staatsanwaltschaft.

Sꝛbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

res! Verkaufsunzeige.

Jan Sachen des Köthners Friedr. Bockelmann in Bockelkathen, und Genossen, Gläubiger, gegen den Abbaner Fritz Reimer und dessen Ehefrau in Bockelkathen, Schuldner, wegen Subhastation, soll die den letzteren gehörige Abbauerstelle Nr. 8S zu Bockelkathen Areal von etwa 2ba 13 ar 98 4m und Gebäuden da im heutigen Termine für die—⸗ sel be 6 5229 66 geboten sind, anderweit in dem dazu au

Dtittwach, den 28. Jannar 1880, 10 Uhr Morgens, vor dem hiesigen Gerichte anberaumten, gesetzlich letzten Termine verkauft werden.

Kaufliebhaber werden damit eingeladen.

Bleckede, den 24. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht. Noscher.

llz90ꝛ Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe des Martin Fir, Elisabeth, geb. Klee, zu Fechenheim, vertreten durch den Rechtsanwalt Manns II. zu Hanau, klagt gegen den Philipp Heinrich Fix, ebendaher, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit lebend, aus Cessionsurkunde vom 31. August 1878, mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung zur Zahlung von 3424 so. 30. 4 (1997 Fl. 30 Kr.), nebst 65/9 Verzugszinsen seit 31. August 1878 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hanau auf den 8. März 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hanau, den 16. Dezember 1870.

Kästner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

llassn) .

Oeffentliche Zustellong mit Ladung.

Folgender Auszug wird dem nachgenannten Mit— beklagten und ohne bekannten Wohn⸗ und, Aufent⸗ haltsort ab wesenden Jacob Woll hiermit öffentlich

zugestellt. ö Klageschrift für Juliana Friederike Diehl, ohne Gewerbe, in omburg wohnend, Wittwe des allda verlebten Kaufmannes Christian Danner, eigenen Namens der estandenen Gütergemeinschaftswegen, sowie als Vor⸗ münderin ihrer mit demselben erzeugten, noch minder jährigen Kinder, als: 1) Eduard August, Y) Juliang Charkotta, 3) Friederlka Carolina, ) Rudolf Johann Jacob, 5) Carolina Maria und 6) Jacob Rudolf Danner, diefe als Erben ihres Väters, lägerin, vertreten durch ihren Bevollmächtigten Geschaͤfts mann Rammel in Homburg;

; gegen die Kinder und Erben der zu Erbach verlebten Ghelcute Jacob Woll und Franzisca Eder, As: I) Johann Woll, Kagner? Y Peter Woll, r rb , 3) Katharsns Woll, Chefrgu von finrich Schmitt, Fabrikarbeiter, und Letzterer selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemein⸗

aft wegen, fowie auch als Vormund des nach genannten Minderjährigen, 4 Jacob Woll, Ackerer,

k

eiger und Königlich Preußische

den 30. Dezember

n Stants⸗Anzeiger.

2 V .

Anzeiger. K nehmen ant die Annoncen⸗Cypedltionen des JInvalidendank !, Rudolf Mosse, Saasenstein & Bogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Jerschiedene Bekanntmachungen.

läterarische Anzeigen.

Annoncen ⸗Gnreans.

1

3. Lheater - Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien - Nachrichten. beilage. *

ohne bekannten Aufenthaltsort in Amerika ab— eesend, 5) Adam Woll, minderjährig, Fabrikarbeiter, Alle, wo nicht anders gesagt, in Erbach wohnend, Beklagte.

Der Mitbeklagte Jacob Woll wird andurch vor das Kgl. Amtsgericht Domburg geladen und auf⸗ gef ardert, in dem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch den Kgl. Ober Amtsrichter auf Mittwoch, den achtzehnten Februar 1886, Morgens neun Uhr, anberaumten Termine zu erschelnen, um antragen zu hören:

Königl. Amtsgericht wolle die Beklagten in ihren angegebenen Eigenschaften pro rata ihres Erbtheils und hypothekarisch für das Ganze verurthellen, an Klägerin den Betrag von zwei und zwanzig Mart fünf und zwanzig Pfennig als Rest für von dem— selben den verstorbenen Eltern der Beklagten unterm 16. Januar 1877 gelieferte Waaren mit 6 Prozent Zins vom 16. Dezember 1878 an und die Prozeß⸗ losten zu bezahlen; auch das zu erlassende ÜUrtheil für vorläufig vollstreckbar erklären.

Homburg (Pfal;, den 19. Dezember 1879.

Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber. Kaul.

iso) Oeffentliche Zustellu.

chmied Josef Knapp von Obrigheim und Peter Gottmann von da, Beide vertreten durch Herrn Anwalt Schumann hler, klagen gegen die Rechtsnachfolger des Josef Anton Günther von Obrig—⸗ heim als dessen Erben:

1) Johann Friedrich Günther von Obrigheim,

2) Johann Josef Günther von da,

3) Andreas Günther unbekannt wo, abwesend

in Amerika,

und gegen Josef Anton Günther Wittwe von

Obrigheim, aus Darlehen, Miethe, Mühewaltung und Werk— verding mit dem Antrage, die Beklagten und zwar die beklagtischen Erben haftbar für das Ganze, die die beklagtische Wittwe haftbar für die Hälfte zur Zahlung von a. 36 Ss und 5 og Zins vom 12. April 1879, ferner 70 A 85 3 nebst 5060 Zins vom Klagezustellungstage an, sowie der Kosten des bedingten Mandatsverfahrens an den Kläger Josef Knapp. b. 24 A6 und 5Hoso Zins vom Klagezustellun as tage an den Kläger Peter Gottmann, zu verurtheilen und laden die Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Gr. Amts⸗ gericht Mosbach auf Mittmoch, den 4. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten Andreas Guͤnther wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ytosbach, den 24. Dezember 1879.

Der Gerichtsschreiber des Er. Amtsgerichts. Sigmond.

5 1 57 liss! Oeffentliche Vorladung.

Band XIII. Blatt 13 des Grundbuchs der Stadt Greifswald steht in Rubr. III. Nr. 4 auf dem Grundstück Roßmühlenstraße Nr. 12, früher 122. in Greifswald folgende Post eingetragen: .

650 Thaler, geschrieben sechs hundert fünfzig Thaler nebst 550 Zinsen auf 6monatliche Kün—⸗ digung für die Geschwister Plath zu Stral⸗ sund.

Die über dieselbe ausgefertigte Urkunde soll ver⸗ loren gegangen sein und ist deren Kraftloserklärung vom eingetragenen Besitzer Tischler Eduard Güt⸗ schow und von den Gläubigern beantragt.

Demgemäß werden zie unbekannten Inhaber die⸗ ser Urkunde, sowie jeder unbekannte Berechtigte aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Kraftlos⸗ erklärung spätestens in dem auf

den 9. Febrnar 1880, Mittags 12 Uhr, an Gir te eh anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls in diesem Termine sie mit ihrem Recht ausgeschlossen werden, die Urkunde für kraft⸗ los erklärt werden wird.

Greifswald, den 20. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht. III.

ite! Oeffentliche Ladung.

Die Kirchenstistung Roden, vertreten durch den Königlicken Advokaten Koch zu Lohr, klagt, gegen die Bauernwittwe. Margaretha Siegler III. von Steinfeld, deren Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, auf Zahlung eines Kapitals von 342 S6 S5 8 nebst 5 6ο Zins hieraus vom 9. April 1879 an, so⸗ dann von 27 M6 42 3 Zintzrückstand für den 9. April 1879 und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlich bayerischen Landgerichts Aschaffenburg

ö. Dienstag, den 9. März 1880, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses bekannt gemacht.

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14663

Oeffentliche Ladung.

In Sachen Georg Schenk, ledig, in Grüns feldhausen gegen Joha un Maag von da und dessen minderjährigen Kinder: Georg, Maria und Anna Maag, unter Vormundschaft des Vaters Johann Maag von da.

J. Zur Publikation der Erlösverweisung ist Tag⸗

fahrt sestgesetzt auf . Dennerstag, den 22. Januar 1880,

. Vormittags 8 Uhr,

im Geschäftszimmer des unterzeichneten Notars.

II. Hierzu wird der flüchtige Schuldner, dessen Aufenthalts ort diesseits unbekannt ist, mit dem Än— fügen öffentlich eingeladen, daß ihm in der Zwischen⸗ zeit die Einsicht der Verweifung gestattet ist und Einwendungen, gegen die Verweisung in der Tag— fahrt oder schriftlich var derfelben vorzubringen sind, ansonst die Lerweifung als von ihm genehmigt be⸗ trachtet und ausgefertigt wird.

Tauberbischo fsheim, den 24. Dezember 1879.

Der Vollstreckungsbeamte: A. Weindel, Großh. Bad. Notar.

ic6s Gläubiger⸗Benachrichtigung.

In Folge richterlicher Verfügung werden dem Schreiner Lösle in Venzlingen Ffolgende Liegen⸗ schajten

Montag, den 19. Jänner 1880, K Vormittags 12 Uhr, im Schulhaus in Denzlingen öffentlich versteigert, wobei der Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder mehr geboten wird.

Gegenwärtige Ankündigung wird dem Gläubiger Jobann Losle, Müller in Afrika, mit der Auffor⸗ derung zur Nachricht mitgetheilt, den Betrag seiner Forderung spätestens in der Versteigerungstagfahrt bei dem Vollstreckungsbeamten anzumelden, damit . bei Verweisung des Erlöses berücksichtigt wer⸗

en kann.

Zugleich wird derselbe auf §. 79 des bad. Ein führungsgesetzes zu den Reiche justizgesetzen hinge⸗ wiesen, wornach die auf Grund der Verweisung geschehende Zahlung des Steigerungspreifes die Wirkung hat, daß die versteigerten Güter von der Unterpfandslast befreit werden.

Schließlich bemerkt man noch, daß das Schätzungs⸗ protokoll 14 Tage lang von dem Steigerungstage bei dem Gemeinderath zur Einsicht jedes Betheiligten hinterlegt ist.

1) 9 Ar Garten mit Hofraithe, worauf eine neue Behausung mit Scheuer und aller übrigen Zugehörde steht, unten im Dorf D hg, tate oog n

2) 9 Ar 95 Meter Acker im Schutz⸗ MJ

3) 3 Ar 87 Meter Reben in den Steinhalden, tax. k

ö Emmendingen, den 8. Dezember 1879. Gr. Notar A. Starck. ö

14508) Aufgebot.

Nr. 5294. Die frühere bad. Militärverwaltung, jetzt der Reichs. Militärfiskus, hat von der Gr. bad. Domänenverwaltung nachstehende Grundstücke auf Plan 8 des Atlas der Gemarkung Lörrach Rr. 542, Baslerstraße Nr. 27, einerseits neben der Domänen“ verwaltung und der Zollverwaltung, andererseits neben den zur Köchlinschen Fabrik gehörigen Grund— stücken erworben:

I) Kaserne, bestehend aus dem Hauptgebäude, dem nördlichen und südlichen Seitenflügel,

2) Waschhaus und Hol jschopf,

3) Abtrittgebäude mit Durchgang,

4) 5 Ar 13 Qu. M. Garten,

5) 23 Ar 59 Qu. M. Hofraithe.

Der Eigenthumserwerb dieser Grundstücke ist zum Grundbuche nicht eingetragen, weshalb der Gemeinde⸗ rath die Gewähr verweigert. Auf Antrag werden nun alle Diejenigen, welche in den Grund⸗ und Unterpfands⸗ büchern nicht eingetragene und auch sonst nicht be— kannte dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familienguis verband beruhende Rechte an diesen Liegenschaften haben oder zu haben glauben, auf— gefordert, solche spätestens in dem auf

Montag, den 15. 6 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem Gr. Amtegerichte dahier anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt werden würden.

Lörrast, den 20. Dezember 1879.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. Baumann.

K. Amtsgericht Göppingen.

Aufgebot.

Die Wittwe des Bauern Jakob Grözinger in Adelberg hat das Aufgebot eines von der Pfleg⸗ schaft des entmündigten Bauern Johannes Bosch von Börtlingen ihr am 2. Mai 1876 ausgestellten

14378

Aschaffenburg, den 20. Dezember 13668. Die e n nn, des Königlichen Landgerichts. Bertels, . Tönigl. Ober⸗Gerichtsschrelber.

Pfandscheins beantragt, nach welchem ihr diese Pflegschaft eine ‚„kapitalisirte Kaufschillingsschuld von 1800 S“, wovon 1550 MS vom 1. Januar 1875 an zu 406½ verzinklich, die weiteren 250 0

aber unverzinslich waren, durch zwei Unterpfänder!

hat versichern lassen. Der Inhaber diefes Pfand⸗ scheins wird aufgefordert, spatestens in dem auf 1 den 12. Juli 1889,

korgens 8 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte seine Rechte anzumelden und“ den Pfandschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos= erklärung desselben erfolgen wird.

Den 22. Dezember 1879. Oberamtẽrichter: Jetter.

liesi Aufgehot.

Der Kaufmann Benno Baruch zu Berlin hat dag Aufgebot eines von Max Landsberg ausge⸗ stellten, von Louis Sperling angenommenen Wech⸗ sels de dato Stettin, den 20. September 1878, über „S 300, zahlbar am 1. Oktober 1879, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 6. Inli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Termins zimmer Nr. 10 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ ö. die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 20. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. Von Amttwegen werden die Inhaber der nach- folgenden beiden, auf dem Foliam des Zimmermannz Jürgen Heinrich Michelsen wall. zu Heide im NRorder⸗= dithmarscher Schuld und Pfandprotokoll proto—2 kollirten, angeblich verloren gegangenen Urkunden, nämlich einer Obligation an den Pfennigmeister Griebel in Heide vom 19. Februar 1843 über 255 Mk. 11 Sch. v. S. H. Crt. oder 136 Rbthlr. SäY d Sch., sowie einer Obligation an Claus Johann Kühl in Bartenholm als Besitzer der Güter seines Vaters vom 21. Dezember 18453 über 260 Mk. S. H. C. aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebots termine ihre Rechte auzumelden und die Ur= kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä—⸗ rung derselben und die Löschung der Protokollate erfolgen wird. Heide, den 8. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

147035] Aufgebot einer Amtskantien. Nachdem der bei dem früheren Königlichen Kreis⸗ gerichte hierselbst beschäftigt gewesene Hülfsbote und Hülftzexekutor Friedrich Bartz aus dieser Stellung entlassen worden ist, werden auf Antrag der vor— gesetzten Dienstbehorde alle Diejenigen, welche aus der Amtsführung desselben an die für ihn bei der Königlichen Regierung hier hinterlegten Amts— kautionsgelder zum Betrage von 62 ½ 50 3 An— sprüche zu haben glauben, aufgefordert, solche spä—= testens in dem auf den 2. März 1880, Mittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer des unterzeichneten Gerichts anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben davon werden auggeschlossen werden. Potsdam, den 16. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

lid69ꝛ Ediktalladung.

Es hat der Colon Heinrich Frledrich Schomaker Nr. 21 in Ra bber verkauft:

I) an den Colonen Hermann Heinrich Meyer Nr. 1 in Rabber eine Fläche Ackerland im Rabber Ostfelde auf der s. g. Maate, Gemarkung Rabber, Grundsteuer⸗Mutterrolle Artikel 19, Kartenblatt 6, Parzelle Nr. 65, groß 1 Hektar 33 Ar 67 Qu. M.,

2) an den Handelsmann und Schlachter Moses Meyer in Rabber die sub Artikelnummer 19 der Grundsteuermutterrolle von Rabber, Karten⸗ blatt Nr. 6, Parzelle Nr. 227 und 228 ver- zeichneten Immobilien, als:

a. das Erbwohnhaus Nr,. 21 zu Rabber,

b. den dazu gehörigen Hausgarten, groß 11 Ar 41 Qu. M.,

6. den Hofraum, groß 8 Ar 77 Qu. M., mit dem darauf stehenden Nebengebäude.

Auf Antrag der Käufer, welche sich gegen unbe⸗— kannte Rechte Dritter sichern wollen, werden alle Diejenigen, welche an den obenbezeichneten Grund- stücken Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fidei= kommissarische, Pfand. und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechti= gungen zu haben vermeinen, aufgesordert, solche Rechte in dem auf

Donnerstag, den 26. Februar 1889, Morgens 11 Uhr,

auf hiesiger Amtegerschtsftube anstehenden Termine

so gewiß anzumelden, als widrigenfalls für den sich

nicht Meldenden im Verhältnisse zu den neuen Er⸗= werbern das Recht verloren geht.

Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an die Gerichtstafel veröffentlicht werden.

Wittlage. den 22. Dezember 18759.

König iches Amtsgericht. II.

Hermann.

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