1880 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs ⸗Anzeiger

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und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

K ö I. Aus Ahonnenf'nt betrügt 4 A 56

für das Hierteljahr.

Insertio nspreis für den Naum riner rnchzeil 86 * K ;

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ö *. X Alle Rost-Anstalten nehmen Keste lung au; ͤ für Gerlin außer den Rost Anscalten auch die . .

dition: 8W. WBilhelmstr. Rr. 82.

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; ajestät der Kaiser und König haben Aller-. Zu Urkund dessen haben die Üntergeichneten, im Namen Staude hierselbst erschienene nicht periodische Druckschrift: Se , wa ihrer Regierungen, die , in doppelter Allerlei Gereimtes und Ungereimtes von Wich fif t Ausfertigung unterzeichnet und ih Siegel heigedrück. Spindler nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unter⸗ lang So geschehen zu Berlin, den Nezember 1839. zeichnete Landes⸗Polizeibehörde verboten ist. ö. . ien ile (L. 8.) gez. Otto Graf zu Stolherg. Berlin, den 31. Dezember 1879 . . . i. 86 . Sec ani. e in sannbiumttc -

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: . ; dem Gerichtsschreiher, Rechnungs⸗Rath Schultze zu Der heutigen Nummer bes „Reichs. und Staatz— Frankfurt a. D., dem , Rech⸗ Anzeigers“ liegt das „Postblatt Nr. 1“ bei. Dasselbe nungs-Rath Kreitz zu Aachen und dem ersten Seminaysehrer en. t, außer Nachrichten von allgemeinerem In ker⸗ . Bekanntmachung. Kiszewski zu Paradies im Kreise Meseritz den Rothen esse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie, Die neuen Zinscoupons zu den Obligationen des vormals Her⸗ Adler ⸗-Orden vierter Klasse; dem Obersten z. D. von Elponz, auch eine Uebersicht der Ports und ge ran e. zoglich Nasfguischen Staattanlehens von 3 56h 066 Fi. . . 12

; Infanterie⸗Regi 86655 ; ĩ Juli 1859 S. II. Nr. 1/8 und Talons werden vom 2. Januar 1880 bisher Commandeur des 8. Pommerschen Insanterie⸗Regiments für Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Reel Tem Bankhanfe Ver Heeren Mä, A von Flelhschnt? 1. Söhne

Nr. 61, den Königlichen Kronen⸗Drden zweiter Klasse; dem Geschästspapiere und Wagarenproben) für Briefe mit . ' Kloster⸗ Rezeptor Rühmekorb zu Loccum im Kreise Nienburg Werthangabe und für k in Deut sch= . a. M. gegen Abgabe der alten Talons ausgegeben den Königlichen Kronen-Drden verter Klasse; den Schullehrer land und nach dem Auslan ge, somie eine Uebers . Gs können dies⸗ Zinscoupons auch durch die Königlichen Regiew und Küstern' Gerasch zu Krieschow im Kreise Cottbus und der Gebührensätze für Telegramme in Deut sch⸗ rungz⸗Hauptkassen und die Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Han Wietig zu Hehlingen im Kreise Gardelegen, dem Meervogt land und ngch dem Auslande, noper, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden a. D. Siegmund zu Immenbeck, Amts Tostedt, dem Orts⸗ Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am Wer diese Zinscoupons durch eine dieser Kassen beziehen will, n ö 3 . . ,, 35 ö. e 3 e e m en und 5 K . die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse dem Privatförster Fenstermann zu Loxten, Am der deutschen Reichs⸗Postanstalten gegen Vorausbezahlung von . ; ö . brück, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Töpfergesellen 1 6 jär fowie zum Preise von 25 3 für die ein— . e ,,,, Richard Brenke zu Potsdam die Rettungs⸗Medaille am zelne Nummer bezogen werden. Iingegubong wieder abzullefern. Bande zu verleihen. ö. ; Formulare zu diesen Jerzeichnissen sind bei den genannten Pro⸗ J vinzialkassen unentgeltlich zu haben. ;

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Königreich ren ßen. n , j . . . 2

dem Werkführer bei der Magdeburg⸗-Halberstädter Eisen⸗ Se. Majestt⸗ . e , n. . e k 26. 5 : ; 6 . ; tät der König ein Allee gnädigst geruht: abhanden gekommen sind; in diescr Ralle sind die betreffenden Do

bahn, . nt n,, nee . den . Wichgraf . Potsdam, von kumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden

niß zur Anlegung des ö Carow in Minden, Nackeprang in Schleswig, von mittelst besonderer Eingabe einzureichen. ö

Allgemeinen Ehrenzeichens zu ertheilen. Schu ckmann in Breslau und' von Ern st in Sppeln den Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen

Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; 3m, Deember 18/9. den Gerichts⸗-Assessor Erich Fromme in Calbe a. d. Milde ö Der Regierungs. Prästdent. zum Amtsrichter zu ernennen; sowie v. Wurmb.

Dentsches Reich. dem Hauptsteueramts⸗Rendanten von Halle zu Brauns⸗

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: berg den Charakter als Rechnungs-Rath, den Geheimen Regierungs⸗-Rath und vortragenden Rath dem Regierungs Sekretär Graf zu Mersehurg den In der heutigen en ne e, Beilage wird Nr. ]

; ñ ö um Geheimen Ober- Charakter als Kanzlei⸗Rath, * ; im k ; n dem Kreissekretär Holzheuer in Wolmirstedt den Cha— der Jeichenr eg ister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

rakter als Kanzlei⸗Rath, 2 dem Ober ⸗Amtmann Hermann Theodor Stapf zu Erklärung. Hechendorf den Charakter als Königlicher Amtsrath, un

Von Seiten der Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ö ö zu Berlin den Nichtamtlich es.

,. 6 66 er h fe f aeg ! w . Deutsches Reich im Hinblick darauf, daß der zwischen beiden Reichen bestehende ufolge der Allerhöchst genehmigten Vorschriften, welche ö unte . ch. Hanßelsvertrag voin 16 wesemhes r Cen ß Lrtitg é a, den n (Lr elner e harr, ren e . 6 Preußen. Berlin, 2. Januar. Ihre Kaiser⸗ mit dem 31. Dezember dieses Jahres abläuft, m. sch . über zu beobachten find, haben sämmtliche zum Alerhöchsten lichen und Königlichen Majestäten nahmen e . eines anderweiten Handelsvertrages aber bis ö n, 3 FHofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren den Bot- Vormittag 95 Uhr die Beglückwünschung zum Jahres⸗ punkte nicht mehr in Aussicht genommen wer 9 n, der schaftern und deren Gemahlinnen, nachdem dlefelben von Ihren wechsel Seitens der Prinzen und Jer. Prinzessinnen Vorschlag gemacht worden, den Vertrag vom! 9g tember Kaiferlichen und Königlichen Majestäten, van Ihren Kalser⸗ des Königlichen Hauses entgegen. Nach dem Gottes—⸗ a,. ein halbes Jahr, bis zum 30. Juni 1350 zu ver- lichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der 24 p ö . ö. n 5 uh . K ; . Kronprinzessin und von Ihren Königlichen Hoheiten den Prin⸗ um 1135/0 Uhr der gesammte Königliche Hof, um 12 Uhr die Die Kaiserlich deutsche Negierung erklärte, diesem Vor- zen . ö. e , des In T ede , . aktiven und die zur Disposition stehenden Generale sowie die schlage ohne Einschränkung schon deshalb nicht zustimmen zu worden sind, fowie fämmtliche zum ÄIlllerhöchsten Hofe gehöö Obersten, welche Generalsstellung bekleiden ünd die Comman⸗ können, weil in dem bestehenden Vertrage auch Vzstimmungen rigen oder Haselbst vorgestelten Da men den Hie rin. deure der Leibregimenter, um 1216 Uhr vie landsässigen enthalten sindz deren Verlängerung eine Genehmigung bes nach allgemeinem Herköͤmmen den ersten Besuch, und zwar in Fürsten und deren Gemahlinnen, m 1 Uhr, die aktiven Deuntschen Reichstages erfordern würde, Letzterer aber nicht Person, zu machen. Diese Bestimmung tritt jetz: in' Betreff Staats⸗-Minister und der Präsident des Evangelischen Ober⸗ versammelt und Cine Einberufung desselben vor dem Ablaufe Fes Kaͤiserlich und Königlich österreichisch'ungarischen Bol. Kirchenraths und um 16 Uhr die am Allerhöchsten Hofe be— dieses Jahres nicht in Aussicht zu nehmen sei. Dagegen sprach schafters und dessen Gemahlin in Kraft. glaubigten Botschafter die Ehre des Empfanges.

dieselbe ihre Bereitwilligkeit aus, diejenigen Bestimmungen Berlin, den z. 3 . ĩ . , Januar 1880. Se. Majestät d r s k e n en d n. Der Dber. Ceremonienmeister: gen heut fru n Eier ken Ke g gde, Ln r

ö . z Graf von Stillfried. zum Vortrage, um Mittag den Könglich württembergischen

tages nicht abhängig ist, auch nach Ablauf des Vertrages bis ittaf ingli zum 36. Juni 18860 aufrecht zu erhalten. Auf Grundlage General⸗Major und Militaͤr⸗Bevollmächtigten von Faber du

di Erklärung sowie derjenigen Vorschläge, welche hieran Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und . Hierauf empfingen, Se. Majestät den General der bes, ?. ar g h r ele e fh. ö. Medizinal⸗Angelegenheiten. nfanterie und General⸗Adjutanten, kommandirenden General

wegen einer weiteren Vertragsmodifikation gemacht hat, sind Dem Mitpächter des der Landesschule Pforta gehörigen Hen ren green nn, ern ,. 4 en

die beiden Regierungen übereingekommen, den Handelsvertrag Gutes Fränkenau, Stadtältesten und Stadtrath a. D. Wil⸗ ; . n ** vom 16, Dezember jis78 nebst, dem dazu gehörigen Schluß, im . 9 ist der Ie m als König. Srafen Wedel, Um 1 ihr hielt der Minister des Königli rotokoll für die Zeit vom 1. Januar bis 36. Juni 1880 mit li

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Hauses Graf Schleinitz Vortrag.

. icher Ober⸗Amtmann beigelegt worden. 233 ; . olgenden Maßgaben zu verlängern: Der ordentliche Lehrer Oberlehrer Qu gde am Gymnafium ,, k wie alljährlich die

1) Die Bestimmungen im Artikel VI. des Vertrages, ; tatsmäßi Oberlehrer befördert . ö ; dann im Echte n n zu diesem Artikel, Litt. A. und B., . m nr , , 6 f Das Familien⸗Diner fand im Königlichen Palais statt. sowie die mittelst Noten vom 16. Dezember 1878 gegenseitig Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der . Detailvorschriften werden außer Wirksamkeit sen ; ö. ertheilte . 31. a,, 9) Di rei Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Pre e e, en, mn m nn, ö tele Kiepe een batunßen ges lbse aha nls Relaflek, Mun sterkter hen, nt ch, ga Rehn, neten, än ifi seh nder gde dn Srchsen. beigefügten Zollkariell und in den hierauf bezüglichen Erklä— heiten von ll ich, aus, der Provinz Westpreußen; einn z 2 * hu g. Engih 1 , Hoheit mit rungen des Schlußprotokolls, sollen auch während des Zeit⸗ Se, Excellen der General der Infanterie von Kirch- n 6. , d ö 6 fg inzeffin vo Sachser. Meinin raums bis zum 30. Juni 1880 insoweit zur Ausführung ge⸗ ha ch, kommandirender General des V. Armee Corps, von * * ö n. , Majestäten und ben langen, als die bestehenden Gesetze nicht , nn, Die Posen. 6 m Her e bis in den e und wohnte später J . Instruktionen werden . ö der Generalität im . Sr. . jestät des Kaisers bei. , a isn, , , r e, ,., . nd rbot und die Bestrafung der . . igen Botschaftern sowie dem General⸗Feldmarschall Grafen . nicht publizirter Tarifsätze auf Cisenbahnen, wird auf un. e ee, e,. . . bon 1 . de,. na n 5 Uhr an . ; ; i J dem Familien⸗Diner bei Ihren Majestäten Theil. 4) Der zweite Absatz des Artikels XVII. des Vertrages, meingefährlichen Bestrebungen der , vom )

betreffend das Verbot der Beschlagnahme von Eisenbahn⸗ 21. Dktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß Betriebsmitteln, tritt außer Kraft. gebracht, daß die im Jahre 18573 im Verlage von Elwin