1880 / 7 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Theater.

Kznigliche Schauspiele. Freitag: Opern- baus. 8. Vorstellung. Neu „nstudirt: Romeo und Julia. Große Oper in 5 Akten mit Tanz nach Shakespeare, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. In Scene gesetzt vom Direktor v. Strantz. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 8. Vorstellung. Die Kompro mittirten. Original -⸗Lustspiel in 3 Akten von J. Rosen. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Hierauf: Die Unglücklichen. Lustspiel in 1 Akt von A. vor Kotzebue, bearbeitet von L. Schneider. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 9. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem , des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musit von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Frl. Lehmaun, Hr. Niemann, Hr. Schmidt.) Anfang halb ??7 Uhr.

Schauspielhaus. 9. Vorstellung. Der Freund des Fürsten. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.

Zum letzten

Schwank

Wallner-Theater. Freitag: Male (65.): Wohlthätige Frauen.

Sonnabend: Zum 1. Male: Sport. in 4 Akten von J. Rosen.

Jictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Witt, Gastspiel der ersten Solotänzerin ignora Consuello de Labrujere, vom Theater

della Scala in Mailand. um 19. Male: Großes Aus-

Carl Ludwig. von Brus.

Residenz- Theater. Freitag: Die Bürger

von Pont⸗Arey. Schauspiel in 5 Akten von Vie⸗ torien Sardou. Deutsch von Schelcher.

Sonnabend: Zum ersten Male: Marmorherzen. Schauspiel in 55 Akten von Th. Barrisre. Deutsch von Laube.

Krolls Theater. Direktion: Engel-Lebrun. Freitag: (Ermäßigte Preise): Fortsetzung der Großen Weihnachts⸗Ausstellung. Zum 40. Male: „Liebeszauber.“ Eröffnung der Ausstellung und Anfang der Concerte im Königssaal und Tunnel 57 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend: Wegen „Corps de ballet-Ball“ ist das Theater geschlossen.

National-LTheater. Freitag: Die Hexe.

Germania- Theater. Freitag: Zum 15. Male:

Novität! Berliner Briefträger. Volksstück mit Gesang in 5 Abtheilungen (6 Bildern) von Paul Blumenreich.

Sonnabend: Extra ⸗Vorstellung des Berl. Döring⸗ Vereins: Die Waise aus Lowood.

In Vorbereitung: Papa's Liebschaft.

Belle- Alliance -Theater. Freitag: Zum

34. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit Gesang in 12 Bildern von C. A. Goerner. Musik von EG. Catenhusen. (Heinz, der Rattenfän zer: Hr. Oskar Fiedler als Gasth.

Sonnabend: Zum Besten der Nothleidenden in Oberschlesien. Zum 35. Male: Mit neuen lebenden Bildern: „Frühling, Sommer, Herbst und Winter“ nach Ludwig Richter: Der Rattenfänger von Hameln. Anfang? Uhr.

Circus Renz. Markthallen Carlstraße.

Freitag: Ein Carneval auf dem Eise. Auftreten der Miß Leona Dare. Nur noch einige Male: Debut der 7 Original⸗Zulukaffern. Auftreten der vorzüglichsten Künstler und Künstlerinnen. Reiten und Vorführen der bestdressirten Schul und Frei⸗ heits pferde.

Sonnabend: Vorstellung.

Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr.

E. Kenn, Direktor.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elise Kantmann mit Hr. Lieu⸗ tenant und Adjutant Richard Ochwadt (Bres⸗ lau). Frl. Lina Kelch mit Hrn. Hauptmann und Compagniechef Otto v. Hiddessen (Berlin Wittenberg).

Verehelicht: Hr. Staatsanwalt Paul Westphal mit Frl. Emma Schmalz (Oppeln Leipzig).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier ⸗Lieutenant Lange (Königsberg i. Pr). Hrn. v. Raven (Eydtkuhnen) Hrn. H. v. Bluͤcher (Wasdow). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann und Com⸗ pagniechef Wolf v. Brandenstein een,

Gestorben: Hr. Oberförster a. D. Ernst Rode (Hameln).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den untenbeschriebenen Kellner Wichard Gustav Albert Dürrn, gen. Robert Blam, geboren den 27. Mär; 18565 zu Stargard 1. R, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗

uchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.

s wird ersucht, dea selben zu verhaften und in dag Hausroigtei⸗ Gefängniß hierselbst, Hausvoigtei⸗ Platz 14, abzuliefern. Berlin, den 4. Januar 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. 5 Statur kräftig, mittel. Größe 1,60 m. Haa.e dunkelblond. Stirn frei. Augenbrauen blond. Nase spitz. Zähne unvollständig. Gesicht länglich. Sprache deutsch Augen blaugrau. Mund gewöhnlich. inn rund. Gesichts farbe blaß. Besaudere Kernzekchen: Auf

Steckörief. Der vom Königlichen 2. Hessisch ö Nr. 14 unter dem 22. v. hinter nachstehend signalirten Husar Johann Hein⸗ rich (genannt Jean!) Walther der 1. Ezcadron desselben erlassene, unter Nummer 19293 in den Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatte der König lichen Regierung zu Cassel 1879 aufgenommene Steckbrief wird mit dem Be⸗ merken erneuert, daß p. Walther der Fahnenflucht und des schweren Dießstahls von 782 A 98 8, unter denen sich zwei preußische Krönungs⸗ thaler befunden haben, sowie des Diebstahls eines Revolvers amerikanischen Systems und scharfer Patronen, zum Nachtheile eines Vor⸗ gesetzten verübt, dringend verdächtig ist. Alle Mi⸗ litär⸗ und Givilbehörden werden ergebenst ersucht, auf den p. Walther fahnden, denselben im Betre⸗ tungsfalle verhaften und an das nächste Militär- Kommando abliefern zu lassen, an welches das Er⸗ suchen gerichtet wird, denselben als Untersuchungs⸗ gefangenen hierher transportiren und an das oben⸗ genannte Regiment abliefern zu lassen. Cassel, den 6. Januar 1880. Königliches Gericht der König⸗ lich Preußischen 22. Diviston. Signalement. Geburtstag: 18. Oktober 1858, Geburtsort: Cassel, Konfession: reformirt, Beruf: Nadler, Größe 1m 67 em. Haare; blond, Nase und Mund: gewöhnlich, Kinn: spitz, Bart: im Entstehen. Besondere Kenn zeichen: hinter einem Ohr eine daumenstarke, von der Haut überzogene Geschwulst.

Der Robert Julius Wilhelm Beyersdorf, unbekannten Standes und Gewerbes, geboren am 10. Juli 1857 zu Lübow, Kreis Saatzig, welcher sich zuletzt in Basenthin, Kreis Cammin, aufgehalten hat, und gegen welchen wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht auf Grund des 5. 140 Nr. 1 Reichs⸗Straf⸗ Gef. B. die öffentliche Klage erhoben und durch Be⸗ schluß des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 14. November d. J. das Hauptverfahren eröffnet ist, wird zu dem auf den 13. März 1880, Bor⸗ mittaßs 9 Uhr, vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichttz anberaumten Termin unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß er bei seinem unentschul⸗ digten Ausbleiben im Termine auf Grund der von der Königlichen Regierung zu Stettin, Abtheilung des Innern, nach Maßgabe des 5§. 472 Reichs⸗Str.“ Proz.⸗-Ord. abgegebenen Erklärung wegen obigen Ver⸗ zehens verurtheilt werden wird. Stettin, den 16. Dezember 1879. Der Erste Staatsanwalt.

Oeffentliche Ladung. Folgende Personen: 1) Schlosser Robert Bünning, geboren am 18. Ja⸗ nuar 1838 zu Schlatkow und dort zuletzt wohnhaft gewesen, 2) Haus⸗ und Schiffszimmermann Johann Heinrich Franz Horstmann, geboren am 26. August 1842 zu Greifswald und dort zuletzt wohnhaft ge— wesen, 3) Schmiedegeselle Johann Wilhelm Chri⸗ stian Haaker, geboren am 7. September 1839 zu Greifswald und dort zuletzt wohnhaft gewesen, 4) Knecht Johann Semmler, geboren am 25. De⸗ zember 1848 zu Greifswald und dort zuletzt wohn⸗ haft gewesen, 5) Matrose Carl Krü er, geboren am 21. Februar 1838 zu Stralsund, zuletzt zu Greifs⸗— wald aufhältlich gewesen, 6) Buchdrucker Carl Jo⸗ hann Chrinian Buck, geboren am 31. Oktober 1349 zu Greifswald und dort zuletzt wohnhaft gewesen, 7) Former Johann Pagels, geboren am 7. Februar 1849 zu Greifswald und dort zuletzt wohnhaft ge— wesen, 8) Kellner Friedrich Johann Georg Wofff, geboren am 7. September 1850 zu Greifswald und dort zuletzt wohnhaft gewesen, 9) Schuhmacher Theodor Franz, geboren am 7. Oktober 1838 zu Greifswald und dort zuletzt wohnhaft gewesen, 10) Schneidergeselle Jacob Christian Theodor Knaack, geboren am 10. Dezember 1835 zu Levenhagen, zu⸗ letzt zu Greifswald aufhältlich gewesen, 11) See⸗ fahrer Johann Böttcher, geboren am 4. Oktober 1846 zu Gingst, zuletzt zu Greifswald aufhältlich gewesen, 12) Knecht Johann Friedrich Wilhelm Krauel, geboren am 27. Juni 1851 zu Gr. Schön⸗ walde und dort zuletzt aufhältlich gewesen, 13) Me⸗ talldreher Carl Julius Albert Giese, geboren am 56. November 1849 zu Kemnitzerhagen, zuletzt zu Wiesbaden aufhältlich gewesen, werden beschuldigt: zu Nr. 1, 2, 3, 4, 7, g, 10, 11 als Wehrmann der Landwehr, zu Nr. 5 als Seedienstpflichtiger ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, zu Nr. 6, 8, 12 und 13 als Ersatzrese rvisten erster Klasse aus⸗ gewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus—⸗ wanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 22. April 1889. Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst zur Hauptverhandlung ge— laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5. 10 des Gesetzes vom 10. März 1856 von der Königlichen Regierung zu Stralsund ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Greifswald, den 17. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. II. Fuhrmann.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1 Aufgebot.

Das Erbschaftsamt der freien und Hansestadt Hamburg hat das Aufgebot der von der Lebens—⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft ‚Germania⸗ zu Stettin unter dem J. Oktober 1859 ausgestellten Police Nr. 9823, durch welche die gedachte Gesell⸗ schaft dem am 5. Juli 1879 verstorbenen Kaufmann Carl Heinrich David Nimeitz zu Hamburg die Summe von 1000 Thaler 30900 M, zahlbar nach dessen Tode, versichert hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen 66 die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

rd. Stettin, den 24. November 1879.

Königliches Amtsgericht.

loö79] DODe,ffentliche Zustellung. Die Marta Franziska Schlegel, ohne Gewerbe zu Wiebersweiler wohnend, Ehefrau von Nikolas

der rechten Backe mehrere rothe Flecke, im Genick einen Leberfleck. .

Henrion, Holzsäger, früher zu Wiebersweiler, der⸗ malen unbekannten Wohn⸗ und Aufenthalttorts,

en Mz.

vom 31. Dezember

abwesend, Klägerin im Armenrechte vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen dahier, klagt gegen ihren enannten Ebemann Nikolas Henrion, Holzsäger, rüher zu Wiebersweiler wohnend, dermalen unbe⸗ kannten Wohn und Anfenthaltsorts, abwesend, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Be klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Saargemünd auf

den 19. März 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saargemünd, den 3. Januar 1880.

Der Ober Sekretär Erren.

3 Aufgebot.

Nr. 3480. Die Gemeinde Varnhalt besitzt auf der Gemarkung Steinbach folgende Liegenschaft:

Lagerbuch Nr. 1534, Gewann Hintermöhri,

1 Hektar 106 Ar 25 Meter Acker und Wiese,

neben Joseph Harbrecht, dem Weg und Lazarus

Eckerle.

Beim Mangel des Eintrags des Eigenthums—⸗ erwerbs dieser Liegenschaft im Grundbuch zu Stein bach beantragt die Gemeinde Varnhalt das Auf— gebots verfahren. Es werden daher alle Diejenigen, welche an der oben beschriebenen Liegenschaft in dem Grund⸗ und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche, oder auf einem Stammguts⸗ oder Familienguts verband beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche Rechte spätestens in dem am

Samstag, den 21. Febrnar 1880,

, Där mittagz 3 Üühr== vor Gr. Amtsgericht Bühl stattfindenden Lermine anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden.

Bühl, den 30. Dezember 1879.

Großherzogliches Amtsgericht. . Der Gerichtsschreiber Boos.

oon Aufgehat.

Der Büttnermeister Anton Heinbeck dahier hat in seiner Eigenschaft als Pfleger über das Vermö⸗ gen des abwesenden Schreinergesellen Georg Behr von hier mit Genehmigung des Vormundschafts⸗ gerichts den Antrag gestellt, den genannten Georg Behr, geboren am 2. Februar 1835, über dessen Leben und Aufenthalt seit dem Jahre 1859 keine Nachricht vorhanden ist, für todt zu erklären.

In Folge dieses Antrages ergeht an den Schreiner⸗ gesellen Georg Behr von Würzburg, Sohn des verlebten Schuhmachers Andreas Behr, die Auf⸗— forderung, spätestens in dem auf

Montag, den s. November 1880, ; . Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssgale für Civilsachen anstehenden Auf— gebotstermine sich persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden würde.

Zugleich werden die Erbbetheiligten auf die Wahrnehmung ihrer Interessen im Aufgebotsverfah⸗ ren verwiesen und wird an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben kön⸗ nen, die Aufforderung gerichtet, dem unterfertigten Gerichte hierüber Mittheilung zu machen.

Würzburg, den 26. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht. J. Zur Beglaubigung:

Baumüller, k. Gerichte schreiber.

lõdo] Bekanntmachung.

Der Kaufmann Loebel Schlesinger als Vormund und der Banquier Abraham Ruß als Gegenvor⸗ mund, der minorennen Benefiziglerbin Hedwig Phiehig, haben das Aufgebot der Nachlaßaglaͤubiger des hierselbst, Alexanderstraße 55, wohnhaft ge⸗ wesenen, am 5. März 1879 zu Nizza verstorbenen Rentiers Adolph Abraham Phiebig beantragt.

Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer des Verstorbenen werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 18. Februar 1880, Vormittags 11 Uhr,

an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, Zimmer 11, an— beraumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie dieselben gegen Benefizial⸗ erben nur insowelt geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ diß mn der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird.

Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichts- schreiberei, Rathhausstraße 4, Zimmer 6, von 11 bis 1 Uhr Vormittags elngesehen werden.

Berlin, den 18. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 62. Beglaubigt: Beger, Gerichtsschreiber.

. Nachdem die Erben des verstorbenen Töpfers Wilhelm Kemner“) und dessen Ehefrau, Eleonore, geborene Heinecke, von Großalmerode mit Aug⸗ nahme des Eduard Kemner“) von hier, der die Erb⸗ schaft seiner Eltern ausgeschlagen hat, die Erbschaft der genannten Eheleute mit der Rechiswoblthat des Inventars angetreten haben, werden saämmtliche Gläubiger des genannten Wilhelm Kemner“) und dessen Ehefrau Eleonore, geborene Heinecke, hiermit 6. ihre Forderungen behufs Aufnahme derselben in das zu errichtende Inventar bei dem unterzeichneten Gericht in dem auf

den 18. Januar 1880, Morgens 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden.

Großalmerode den 17. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht. Sunkel.

) nicht Kenmer, wie in Nr. 301 d. Bl. ab⸗

gedruckt ist.

116531 Bekanntmachung.

Die Bäckerfran Emma Kuehn, geb. Dultz aus Ponarth hat am 19. Mai 1879 gegen ihren

Ehemann, den Bäcker Theodor 6. welcher

im März 1871 seinen damaligen Wohnort Kau⸗

kebmen verlassen und seit dem Jahre 1875 ver⸗ schollen, die Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung angestrengt.

Zur Beantwortung dieser Klage steht Termin auf

den 7. April 18890, Vorm. 12 Uhr,

vor dem Unlterzeichneten, Zimmer Nr. 50, an, zu wel⸗ cbem der Verklagte unter der Verwarnung vorge⸗ laden wird, daß im Falle seines Ausbleibens die bösliche Verlassung für zugestanden angenommen und was Rechtens erkannt werden wird.

Tilsit, den 29. Oktober 1879.

Königliches Landgericht. II. Civilkammer.

6 Erbschaftsproclam.

Nachdem 6 von den hier bekannten Erben des am 27. Mat 1879 im Forstgutsbezirk Westerholz, Hadersleben J., verstorbenen Schuhmachergesellen

riedrich Wilhelm Dick aus Zeulenroda, die

inder der verstorbenen Louise Amalie Dick, ver⸗ ehelicht gewesene Wetzstein in Auma, Namens:

a. Carl Franz Wetzstein in Leobschütz,

b. Emma Louise Wetzstein in Auma,

C. Pauline Amalie Wetzstein in Apolda,

d. Caroline Minna Wetzstein .

. Hermann Wilhelm Wetzstein J

trotz der an sie, in Gemäßbeit der V⸗O. vom 9. November 1798 erlassenen diesseitigen Verfügnng vom 28. August 1879, hierselbst nicht gemeldet haben, so werden die obengenannten Erben, sowie Alle und Jede, welche Erb⸗ und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des obengenannten Friedrich Wil⸗ helm Dick zu haben vermeinen, hierdurch aufge⸗— ö solche Rechte und Ansprüche spätestens in em au Sonnabend, den 190. April 1880, Vormittags 19 Uhr, . vor dem unterzeichneten Amtsgericht anstehenden Aufgebotatermin anzumelden bei Vermeidung des Ausschlusses ihrer Rechte. Hadersleben, den 2. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Rissom.

Verkäufe, Verpachtungen, Snbmissionen ꝛe.

Holzverkanf. In der Oberförsterei Tschiefer bei Neusalj a. O. sollen 1) am Montag, den 19. Ja⸗ nuar er., 70 Stück eichene Nutzstuͤcke, 16 Rmtr. desgl. Nutzholz, 219 Stück reth« und weißbuchen Nutzstücke, 0 Stück linden und birken desgl., 650 Stuck kieferne desgl,, 83 Rmtr. desgl. Nutzholz, 2) am Dienstag, den 29. Jannar er.: 400 Rmtr. eichen Scheitholi, 109 Rmtr. buchen desgl,, 122 mtr, linden desgl, 500 Rmtr. kiefern desgl., im Schießbause zu Neusalz jedesmal von Morgens 10 Uhr ab öffentlich und meistbietend gegen baare Bezahlung verkauft werden. Tschiefer, den 5. Ja⸗ nuar 1880. Die Königliche Oberförsterei.

Es soll den 20. Jannar er, im Gasthof bei Hase sr. in Vietz, Vormittag 10 Uhr, nachstehen⸗ des Holz: Schutzbezirk Loppow, Jagen 28, 30 Weiß buchen, 79 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer; Schutzbezirk Spiegel, Jagen 34, 148 Stück Eichen Nutzenden, 10 rm Eichen Nutzholz, 18 Stück Buchen Nutzenden, 6 rm Buchen Nutz holz, 2 Stück Birken Nutzenden, 6 Stück Ki fern Bau⸗ und Schneide⸗ höljer; Jagen 3, 10 Stück Eichen Nutzenden; Schutzbezirk Dolgensee, Jagen 55, 200 Stück Eichen Nutzenden, 30 ri Eichen Nutzholz, 130 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehöl zer; Jagen 70, 3 Stück Eichen Vutzenden; Jagen 50 1j Stück Eichen Nutzenden; Jagen 57, 4 Stück Kiefern Bau und Schneide⸗ bölzer; Schutzbezirk Rehberg, Jagen 108, 2 Stück Buchen Nutzenden, 7 Stück Birken Nyutzenden, 234 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer; Schutzbezirk Kienwerder, Jagen 1095, 20 Stück Buchen Nutzenden, 3 rm Weißbuchen Nutzholjz, 63 Stück Birken Nutzenden, 3 Stück Erlen Nutzenden, 3 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehöljer; Jagen 133, 200 Stück Kiefern Bau. und Schneidehölzer; Jagen 197, 6 Stück Eichen Hackllötze, Lrm Akazien; Jagen 1094, 5 Stück Kiefern Bau und Schneidebbljer; Jagen 96, 100 Stück Birken Stangen J. bis III.; Schutz bezirk Dölzigerbrück, Jagen 162, 350 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer; Schutzbezirk Glambecksee, Jagen 175, 350 Stück Kiefern Bau, und Schneide⸗ bölzer, im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung ver⸗ kauft werden. Abschriften der Nummernverzeichnisse werden gegen Erstattung der Kopialien auf Ver— langen übersandt. Massin, den 6. Januar 1880. Der Königliche Oberförster. Schönwald.

466 Sekanntmachung.

Fur die Kaiserliche Werft zu Kiel sollen 100 Meter Ahornbretter beschafft werden. Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: Submission auf Lieferung von „Ahornbrettern“ bis zu dem am 15. Januar 1880, Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung anberaumten Termine einzureichen. Die Bedingungen sind wäh⸗ rend der Dienststunden bei der Verwaltung ein⸗ zusehen, auch wird Abschrift derselben auf portofreien Antrag und nach Einsendung von MS O,50 Kosten mitgetheilt werden. Kiel, den 29. Dezember 1879. Materialien Magazin⸗Verwaltung der Kaiser⸗ lichen Werft.

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5 . Bergisch⸗Märkische Eisenhahn.

Die Anfertigung, Anlieferung und Aufstellung der eisernen Ueberbauten für drei Brückenbauwerke im Zuge der Bahnlinie Olpe⸗Rothemühle mit einem Gesammtgewicht von rot. 48 Tonnen soll ungetheilt im Wege der Submission verdungen werden.

Zeichnungen, Gewichtsberechnungen und Beding— nißheft liegen in unserm hiesigen Verwaltungk⸗ geblude, Zimmer Nr. 20, zur Einsichtnahme aus.

Abdrücke des Bedingnißheftes sind gegen Einzeh⸗ lung von 3 M ron dem Vorsteher unserer Cential⸗ ö Eisenbahn⸗Sekretär Peltz, hierselbst zu be⸗

eziehen.

Offerten sind versiegelt unter der Aufsgrift: Abtheilung VI. Offerte auf Lieferung ejerner Ueberbauten für die Strecke Olpe⸗Rothemühs bis zum 20. Januar er., an welchem Tage Vornittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wiw, fran kirt bei uns einzureichen.

Elberfeld, den 5. Januar 1880.

Königliche Eisenbahn ⸗Direktion.

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s⸗ Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

* :. Vas Abonnement brträgt 4 M 6G ftr daz Rierteljah r.

Insrrtiensyreis far den num rin Arrihzeite i * 583

*. *

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Aue Host-⸗-nkalten nehmen Bestellung au;

für Zerlin außer den Hot ⸗Anstalten auch die Egpr⸗

dition: 8W. Wilkelmstr. Rr. 82.

Berlin, Freitag

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Inspektor des ,,, Museumz, Professor

Dr. phil. Kir schbaum zu Wiesbaden, dem Landgerichts⸗ Rath Kern zu Breslau und dem Kreisgerichts⸗Rath z. D. Scharnweber zu Potsdam den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Staatsanwalt a. D. Neugebauer zu Breslau

den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Schullehrer

.

und Organisten Kluge zu Nieder⸗Luzine im Kreise Trebnitz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Strachauer zu Mescheide im Kreise Bitterfeld den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem gewerkschaftlichen Obersteiger Reichmuth zu Leimnitz un Kreise Züllichau⸗Schwiebus, dem Steueraufseher Bach zu Langenschwalbach im Untertaunus⸗Kreise und dem herrschaftlichen Förster Lage mann zu Haus Byinck im Kreise Lüdinghausen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Königreich 8 ren ßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem , Justiz⸗Rath Keller, Mitglied des

General Muh orig, den Charakter als Geheimer Ober-Justiz

Rath mit dein Range der Räthe zweiter Klasse,

dem Ober und Corps⸗-Auditeur Stechow des IV. Armee⸗ Corps den Charakter als Geheimer Justiz⸗-Rath, den Garnison⸗Auditeuren Mentz in Hannover und ö in Sonderburg den Charakter als Justiz⸗Rath, owie den Divisions⸗Auditeuren, Justiz⸗Räthen Lotheissen

und Schenck der Großherzoglich hessischen (25.) Division, Noldt der 5. Dipision, Curitz der 21. Diviston und von Richter der 3. Division und dem Garnison⸗Auditenr, Justi⸗⸗ nd feangeger elt = neuen Beamten hestehende Disferenz we⸗

Rath Harseim in Straßburg i./ G., den Rang der Nähe vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath von Heppe zu Schleusingen zum Ober⸗ Regierungs⸗Rath und Regierungs⸗Abtheilungs⸗Dirigenten zu ernennen.

Kriegs⸗Ministerium.

Der Premier⸗Lieutenant a. D. Haase, sowie der Inten⸗ dantur⸗Referendar Hoefer sind unter Ueberweisung zu den Intendanturen des IV. bezw. XI. Armee⸗-Corps zu etats⸗ mäßigen Militär⸗Intendantur⸗Assessoren ernannt worden.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Rr. 2 der Jeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Aichtamtliches. Den tsches Neich.

Preußen. Berlin, 9. Januar. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin verweilte heute einige Zeit in der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg und dinirte bei dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (3I1.) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1880,81 speziell mit dem Etat des Ministeriums . Handel und Ge⸗ werbe ein. Der Staats⸗Minister Hofmann erklärte nur deshalb einige Bemerkungen voranschicken zu wollen, um den Umfang und die Bedeutung der Geschäfte des neuen Ministeriums mancherlei irrigen Auffassungen gegenüber festzustellen. Man sei bei der Bildung dieses Ministeriums davon ausgegangen, daß gegen⸗ über der ausgedehnten Kompetenz der Reichsgesetzgebung für eine selbständige preußische Handelspolitik kein Raum mehr sei, und die Thätigkeit der preußischen Verwal⸗ tung hauptsächlich darin zu bestehen habe, der Reichs⸗ e ung bei Ausarbeitung und Ausführung ihrer

rbeiten behülflich zu sein. Es sei deshalb auch die Ueber⸗ tragung des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe an denjenigen Beamten für zweckmäßig erachtet worden, der im Reiche mit diesem Ressort betraut sei. Daraus sei aber keineswegs der Schluß zu ziehen, daß das neue Ministerium nur eine untergeordnete Thätigkeit zu erfüllen habe, die Haupt⸗ . desselben aber durch die Reichsorgane absorbirt werde. 9 etzterer Beziehung sei das gerade Gegentheil der Fall.

e lebhafter die handelspolitische Aktion des Reiches, sel es auf dem Wege der autonomen Gesetzgebung oder auf dem der Handelsverträge, sich gestalte, um so mehr werde die . preußischen Staatsregierung und insbeson⸗ dere des Ministeriums für ö. und Gewerbe in An⸗ spruch genommen. Daß Preußen an der Vorbereitung der

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nur deutsche Handelspolitik treiben könne, Preußens Verwaltung

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den 9. Januar,

Reichsgesetze hervorragenden Antheil nehme und ein entschei⸗ dendes Gewicht in die Wagschale werfe, entspreche nicht allein seiner Stellung als leitende Macht im Reiche, sondern sei auch wirthschaftlich gerechtfertigt, weil in Preußen sämmtliche wirihschaftliche Interessen so vollständig vertreten seien, wie in keinem anderen deutschen Staat, daher Preußen überhaupt

solle ihre Hälfsmittel und Quellen dem Reiche unmittelbar zugänglich und so noch nutzbringender machen. Um diesen Zweck zu erreichen und er betrachte das als seine Aufgabe genüge es nicht, daß das Handels⸗Ministerium das Material nur sammele und den Reichs behörden unverarbeitet übergebe, son⸗ dern das Material müsse auch gesichtet und durchgearbeitet und das Ergebniß, wie es sich von Standpunkt der preu⸗ ßischen . aus darstelle, der Reichsgesetzgebung in brauchbarer Form Üüberwiesen werden. Dadurch sei die ent⸗ scheidende Stellung für Preußen gewahrt, so daß die Thätig— keit des Handels⸗Ministeriums durchaus nicht als eine unter⸗ geordnete, den übrigen Ministerien nicht . er⸗ scheine, es sich vielmehr um überaus wichtige Aufgaben 6 mit denen eine schwere Verantwortung verbunden ei. Er führe dies nur deshalb an, damit das Haus erkenne, daß es nicht recht sein würde, das Ministerium für Handel und Gewerbe stiefmütterlich zu behandeln. In Bezug auf die auch bei den übrigen Ministerien abgelehnte Forderung einer Funktionszulage für den Central⸗Bureauvorsteher könne er keine andere Behandlung verlangen, als die übrigen Ministerien. Dagegen bitte er die Forderung für einen Kanzleivorsteher im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit anzunehmen, ba sich nach Trennung des Ministeriums in ein solches für bffentliche Arbeiten und ein solches für Handel und Gewerbe für die seinem Ressort unterstellten Beamten die Gehalts⸗ und Anciennetätsoerhältnisse verschlechtert hätten und ihm duch die zwischen em Du hschnitts und dem An⸗

nigstens einigermaßen die Möglichkeit der Ausgleichung gegeben sei.

Hierauf wurden die Einnahmen des Etats unver⸗ ändert bewillig.

Bei Kap. 67 der Ausgaben beantragte die Budget⸗ kommission: 1) Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Stelle des Kanzlei⸗Direktors mit 4200 S6 zu streichen, dagegen für die übrigen Bureaubeamten 600 (6 zuzusetzen, und diesen Betrag als „künftig wegfallend“ nachzuweisen, und 2) die Funktionszulage von 1206 66 für den Central⸗ bureau⸗Vorsteher zu streichen, dagegen 600 M6 „für die Leitung der Kanzleigeschäfte“ zuzusetzen. .

Der Referent Abg. von Heyden befürwortete diese An⸗ trãge. ge Der Abg. Seyffardt (Crefeld) beantragte eine Abände⸗ rung des Gesetzes vom 18. März 1868 über die ausschließliche Benutzung der Schlachthäuser, indem er die Möglichkeit der Umgehung des Gesetzes und die Schädlichkeit der Konkurrenz des auswärts geschlachteten und nach Orten mit Schlacht⸗ zwang eingeführten Viehes mit dem an Ort und Stelle ge⸗ schlachteten betonte. . 3

Der Staats⸗Minister Hofmann erwiderte, diese Uebel⸗ stände seien bereits Gegenstand der Erörterung Seitens der Regierung gewesen und werde bereits ein Entwurf zur Ab⸗ änderung des Gesetzes ausgearbeitet, der zur Zeit noch der kommissarischen Berathung unterliege, möglicherweise aber noch in diefer Session an das Haus gelangen werde.

Der Abg. Kropp (Hannover) schloß sich den Ausführungen des Abg. Seyffardt mit besonderer Rücksichtnahme auf die Trichinengefahr an, der gegenüber er die in den verschiedenen Landestheilen erschienenen Verordnungen für unthunlich halte und allgemeine obligatorische Trichinenschau empfehle.

Bel der Abstimmung wurde der erste Antrag, die Strei⸗ chung der Stelle des Kanzlei⸗Direktors, vom Hause abgelehnt, der zweite aber angenommen.

Zu Kap. 68 Tit. 3 (1 Gewerberäthe und 2 Fabrikinspektoren mit 400 bis 4800 66, im Durchschnitt mit 3600 M Gehalt, sowie 5 Erziehungsinspektoren im Durchschnitt mit 2700 M e hn beklagte der Abg. Dr. Franz die Ungenauigkeit der Unfallstatistik, da es an einer Verpflichtung zur Anzeige fehle, und den Fabrikinspektoren nur die Fälle mit tödtlichem Aus⸗ gange bekannt würden. Es sei sehr . tadeln, daß einzelne Gewerberäthe und Fabrikin spektoren neben ihrem staatlichen Amt private Nebenämter bekleideten; so 6 z. B. ein Fabrik⸗ inspektor ein Nebenamt als Generalsekretär eines Provinzial⸗ Gewerbevereins. Wer ein für die wirthschaftlichen . der Nation so wichtiges Amt bekleide, wie der Fabrikinspektor und der Gewerberath, dürfe unter keinen Umständen in die Lage kommen, bei Ausübung seines Amtes auch nur im Ge⸗ ringsten durch Rücksichten auf Privatinteressen beeinflußt zu werben. Schon der bedeutende Umfang, den in den meisten Fällen der Geschäftskreis des gedachten Beamten habe, verbiete eine derartige Nebenbeschäftigung von selber. Er bitte ferner den Minister, die Verfügung, in der derselbe die Gewerbe⸗ räthe anweise, die Staatsanstalten keiner förmlichen Revision

Abends.

der vorgeschriebenen Maßregeln zu überzeugen, einer noch maligen Prüfung zu unterziehen, da dieselben in sozialer Be⸗ ziehung höchst bedenklich und gesetzlich nicht zulässig seien, weil das Gesetz zwischen Staats- und Privatanstalten keinen Unterschied mache. .

Der Staats⸗Minister Hofmann erwiderte, die Stellung der Gewerberäthe und Fabrikinspektoren habe von jeher einen

Gegenstand der reiflichsten Fürsorge der Staatsregierung ge⸗

bildet, und bilde es umsomehr in jetziger Zeit, wo es darauf ankomme, Aufgaben auf sozialpolitischem Gebiet zu lösen. In dieser Richtung habe es das Handels- Ministerium sich zur Aufgabe gemacht, die Erfahrungen der Gewerheräthe sich 6. bar zu machen, und seien die gesetzgeberischen Arbeiten so weit gediehen, daß der Int rk bereits die ,, durch die Fabrikinspektoren passirt habe. Wenn der Vorredner die Belastung der Fabrikinspektoren mit Nebenämtern rüge, so könne sich dieser Vorwurf nur auf einen Fabrikinspektor in Königsberg beziehen, dem allerdings die Regierung gestattet habe, das Amt eines Generalsekretärs des Proninzial-Gewerbe⸗ vereins zu übernehmen. Das Ministerium sei dabei von der. Erwägung ausgegangen, daß dies Nebenamt mit seinem

Hauptamt in naher Verbindung stehe, und daß die Ent⸗ wickelung der Industrie dadurch gefördert. ng nen könne, Sollte eine Kolllsion der Berufspflichten mit der Thätigkeit im Nebenamt sich herausstellen, so wür natürlich die er⸗ theilte 6 zurückgezogen werden. Was die In⸗ struktion wegen der Revision von Staate Betriebsanstalten an⸗ gehe, so sei im Gesetz nicht bestimmt, daß nur die Fahrik⸗ inspektoren die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften

der Gewerbeordnung hätten; die Polizeibehörde könne damit

beauftragt werden. Die Leiter der Staatsanstalten hätten schon als Staatsdiener die Verpflichtung, alle Vorschriften der Gewerbeordnung auszuführen und die Fabrikinspektoren träten ihnen bei dieser Aufgabe zur Seite, aber nicht gegenüber, als wenn sie ein anderes Interesse hätten. Es genüge in Stagts⸗ anstalten, daß sich die Fabrikinspektoren von Fit zu 5 überzeugten, daß die vorgeschriebenen Maßregeln getroffen würden; gesetzwidrig sei also die Verfügung nicht.

Der Abg. Dr. Franz wünschte jede Beschäftigung der Fabrikinspektoren im Nebenamt ausgeschlossen zu sehen; er könne es nicht billigen, daß in Bezug auf die Staatsanstalten die Aufsichtsbefugniß der Fabrikinspektoren eingeschränkt werde; die Leiter von Staatsetablissements gäben dafür keinen ge⸗ nügenden Ersatz, weil sie die Vertreter des fiskalischen Inter⸗ esses seien. .

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Tit. 3 unverändert genehmigt. Auch die übrigen Titel und das Kapitel im Ganzen (Handels- und Gewerbeverwal⸗ tung: 90s 557 „() wurden bewilligt, ebenso Kapitel 69, Navigationsschulen: 332 434 S, sowie Kapitel 70: Vermischte Ausgaben: 188590 S Auch das Extra⸗ Ordinarium von 38 488 veranlaßte keine Debatte.

Es folgte der Etat der Staats⸗Archive.

Titel 1: Der Direktor 9000 6, 2 Expedienten mit 3000-5400 MS, wurde anstandslos bewilligt.

Bei Titel 2 (34 Archivbeamte mit 1800 = 4500 S, zu⸗ sammen 139 260 66) bemerkte der Abg. Schmidt (Stettin), daß wiederholt geklagt worden sei, daß die Archive den Ge⸗ lehrten nicht in genügender Weise zugänglich gemacht seien. Als der jetzige Direktor der Archive sein Amt angetreten habe, habe derselbe sein Programm dahin abgegeben, daß die Archive der Forschung zugänglicher gemacht wer⸗ den sollten. Man habe auch die Archivverwaltung beschuldigt, daß sie nicht parteilos verfahre, und daß die Benutzung der archivalischen Quellen nur einigen Günstlingen des Direktors gestattet werde; daß ferner die Archivbegmten sich mit wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigten und die Ordnungs⸗ arbeiten vollständig ruhen ließen, trotzdem das Regulativ von 1867 vorschreibe, daß die Beamten 5 Stunden ausschließlich dieser Amtsthätigkeit zuwenden sollten. Der Dr. Grimm in Wiesbaden habe in einer Brochüre diese Sachlage gründlich erörtert. Er halte zwar nach seinen Erfahrungen obige Vor⸗ würfe größtentheils für ungerechtfertigt, bitte aber doch den Regierungskommissar, sich hierüber zu äußern.

Der Regierungskommissar Direktor der Staatsarchive Dr. von Sybel erwiderte, die schwere Anklage, welche der Vorredner angedeutet habe, sei ohne jeden Beweis erhoben worden. Der Dr. Grimm in Wiesbaden habe mehrmals Urkunden aus dem Idsteiner Archiv verlangt, die ihm aber nicht hätten gegeben werden können, weil sie bereits in den Handen eines anderen Benutzers ge⸗ wesen seien, der zufällig ein Archiobeamter sei. Der Dr. Grimm habe sich deswegen an ihn gewandt, und er habe entschieden, daß zwar die Beamten des Archivs keinen Vorzug hätten, aber auch hinter anderen Bewerbern nicht zurückgesetzt werden soll⸗ ten. Um demselben möglichst entgegen zu kommen, habe er verfügt, daß Dokumente nach 4 Wochen zurückgegeben werden sollten, um einem Andern wieder auf 4 we gegeben zu werden. Aber auch damit sei Dr. Grimm nicht zufrieden gewesen. Die Ordnungsarbeiten ruhten nicht, sondern würden eifriger betrieben, als jemals zuvor. Der ohne Beweis erhobene

zu unterziehen, sondern sich nach vorgängiger Anzeige und Verständigung mit den Leitern derselben von der Ausführung

Vorwurf des Dr. Grimm sei also nur einem momentanen Un⸗ *