muthe entsprungen. Die Beamten seien angewiesen, ihre Dienst⸗ stunden auf die Ordnungsarbeiten zu verwenden, die wissen⸗ schaftlichen Studien aber außerhalb des Dienstes vorzunehmen. Davon werde nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn die wissenschaftlich Arbeit die Ordnungsarbeiten befördere. Dr. Grimm tadele dies in einem Zeitungsartikel und meine, die Archivbeamten sollten überhaupt keine wissenschaftlichen Arbeiten vornehmen. Man brauche dies nur auszusprechen, um die Absurdität eines solchen Verlangens zu erkennen Eine Verfügung in dem Sinne würde alle wi enschaftlichen Männer von diesen Aemtern fern halten und man wäre bald auf Militäranwärter angewiesen. Was die Zugänglichkeit der Archive betreffe, so seien in den Jahren 1876— 79, wäh⸗ rend seiner Amtsdauer, über 3000 Befucher zugelassen worden, nur 5 Gesuche seien ablehnend beantwortet. Wenn also nur seine Günstlinge zugelassen seien, sehr große.
Der Abg. Bachem rügte es, daß die vor mehreren Jahren bewilligten 13 000 S für Publikationen aus den Archtven nicht dem Wunsche der Mehrheit des Hauses entsprechend ver⸗ wendet seien; der Abg. Frhr. von Heereman habe damals, ohne Widerspruch zu finden, gesagt, diese Gelder sollten zur Herausgabe von Regesten und Guellenmaterialien verwendet werden, dies sei die stillschweigende . der Bewilli⸗ gung gewesen, und dies allein könne die Aufgabe der Archiv⸗ Diese 18 000 S6 würden aber nicht zu sondern zu politisch tendenziösen Pu⸗
blikationen verwendet, Vesonderg kenntlich sei dies bei einem Werke von Max Lehmann: „Preußen und die katholische Kirche bis zum Jahre 1740“. Dies Buch sei ganz im Geiste der Sybelschen Schule geschrieben. Da die Persönlichkeit des Direktors mitten im lebhaftesten Parteigetriebe gestanden . so hätten die von demselben gewählten Mitarbeiter im unkte der Objektivität die Vermuthung gegen sich. Er be— antrage deshalb folgende Resolution: „Das Abgeordnetenhaus möge die Erwartung aussprechen, daß die für Publikatiönen aus Staatzarchiven bestimmten Fonds lediglich zur Heraus⸗ gabe von Quellenmaterial und Regesten verwendet wurden“.
Der Abg. Dr. Lieber hält die in der Beschwerde des Dr. Grimm dargelegten Mißstände in der Archivverwaltung für vollständig gerechtfertigt. Den vollkommen sachgemäßen Bescheid des Direktors Hr. von Sybel habe die Archiverwaltung in Idstein dem Dr. Grimm nicht so mitgetheilt, daß derfelbe daraus hätte ersehen können, daß ihm nun die Benutzung wieder auf die Dauer freistehen sollte. Bei einer solchen Be⸗ handlung müßten Gelehrte, die nicht der v. Sybelschen Schule angehörten, auf, die Einladung, die Archive zu benutzen, antworten: Vestigia terrent! Der Direktor Pr. von Sybel habe sich zwar große Verdienste um die Eröffnung der Schätze der Archive erworben, aber die Aufgabe der Beamten seien die Ordnungsarbeiten, die den privaten Forschern die Be⸗ nutzung erleichtern sollten, nicht aber wissenschastliche Publi⸗ kationen, zu denen ein voll beschäftigter Verwaltungsbeamter nicht Zeit haben könne. Die Publikationen von Max Leh⸗ mann, welche durch den Styl ganz das von Sybelsche Ge⸗ . hätten, seien ein Anfang der Quellenvergiftung der Ge⸗
ichte.
Der Regierungskommissar hob noch einmal hervor, daß man den Archivbeamten die Urkunden nicht sofort habe weg⸗ nehmen können, als hr. Grimm sie verlangt habe; der dem⸗ selben ertheilte Bescheid habe nicht dahin gelautet, daß er nach 4 Wochen die Urkunden auf Nimmerwiedersehn zurückgeben müsse. Für die allgemeinen Angriffe Grimms, wonach die private Benutzung grundsätzlich eingeschränkt oder die Ord⸗ nungsarbeiten ins Stocken gerathen seien, habe auch der Vor⸗ redner keinen thatsächlichen Beweis erbracht. In Idstein sei seit 1575 eine ganz enorme Arbeitslast im Registriren bewäl⸗ tigt worden. Man könne die Beamten nicht den ganzen Tag mit Ordnungsarbeiten beschäftigen, wolle man sie nicht geistig und physisch ruiniren; man müsse ihnen vielmehr wissenschafi⸗ liche Arbeiten in den Nebenstunden gestatten.
Der Abg. Dr. von Cuny vertheidigte das Vorgehen der Provinzial und Centralverwaltung der Archive als ein durch⸗ aus objektives. Die nationalliberale Fraktion, welche als re—⸗ lative Majorität des Hauses 1876 die Fonds für die Ur⸗ kundenpublikation bewilligte, habe an eine Beschränkung im Sinne des Abg. Bachem nicht gedacht und werde der von diesem Abgeordneten vorgeschlagenen Resolution nicht zu⸗ stimmen, weil sie darin ein Mißkrauensvotum gegen alle pa⸗ triotische Geschichtsschreibung sähe. Was das Buch von Max Lehmann betreffe, so sei dasselbe im Style von Ranke's ge⸗ schrieben, dem oft sogar der Vorwurf gemacht werde, zu wenig subiektive Meinung vorzutragen. Der Verfasser dieses Buches rühme nur die Politik der Duldung in religiösen Dingen, welche die Hohenzollern zuerst in Deutschland eingeführt und durchgeführt hätten. (Abg. Windthorst; bis 1871). Das Buch umfasse vorläufig nur die Zeit bis 1740 und könne nur zur Hehung des patriotischen Sinnes beitragen.
Der Abg. Schmidt (Stettin) bat im Interesse der Frei⸗ heit der Wissenschaft, und um der jetzigen vorzüglichen Ver⸗ waltung kein unverdientes Mißtrauensvotum zu geben, die Resolutlon Bachem abzulehnen. Selbst eine russische Censur⸗ behörde würde nicht Werke wissenschaftlichen Charakters einer , Einschränkung unterwerfen, wie der Abg. Bachem sie wünsche.
DBVer Regierungskommissar erklärte die den Publikationen beigegebenen Erläuterungen für den Gebrauch des größeren Publikums und auch der Gelehrten als durchaus ,,, Man würde sich vor der ganzen gelehrten Welt prostituiren, wollte man blos den unverständlichen Wust diplomatischer Aktenstücke Briefe, Korrespondenzen ohne die in ganz Europa üblichen Erllüruntzen publiziren. Die Lehmannschen Erläutle⸗ rungen enthielten nur knappe Exzerpte, daß der subjektive Standpunkt sich im Styl verrathe, sei unvermeidlich. Solle es denn aber im 19. Jahrhundert nicht einmal erlaubt sein, die Politik der religiösen Duldung zu loben? Er bitte daher die Resolution abzulehnen. Der Abg. Dr. Petri meinte, 6 von persönlicher Mißstimmung zu weit habe fortreißen lassen, und daß die . demselben gegenüber im Recht gewesen sei. Er bitte, die Resolution ab ulehnen, da die Publikationen ohne Erläuterungen keinen ir also 2 keinen Verleger finden würden. Die Archivbeamten seien nach der Instruttlon von 1867 zu wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet, und wenn man sie ihnen verbiete, so würden wissenschaftlich gebildete Männer das ohnehin schlecht bezahlte Amt nicht mehr annehmen.
Der Abg. Dr. Gneist hielt ebenfalls die wissenschaftlichen Er⸗ läuterungen der Publikationen für nöthig; tüchtige Ordnungs⸗
so sei deren Zahl eine
verwaltung sein. streng wissenschaftlichen,
daß sein Freund Grimm
stattgefunden habe, . als dieses ehnen.
schreibun
aussprechen zurückweisen müsse.
Staatsmännern einen
die Perspektive, die dem
den könne. Er sei ab
Besonderen nur mal
dort so objektiv wie nach sich bewegten. Er
vorzugehen, wie die in
liege. Er glaube, die
ablehnen.
dem F Frage.
Blickes, er wolle aber deshalb vor allem eine
gäbe es gar nicht.
Geschichte auf Kosten der Abg. Gneist in die Schu fahren würden aber die
bliebe es ihm natürlich un
möglich. gelange ja
erworben. servative Partei auf Kosten des Staates
valischen
damaligen Zeit zu schrei
Als Beispiel erinnere er
von Sybel mit dem Prof.
Haus.
Der Abg. Bachem konstatirte, daß die Majorität von g. Dr. von Cuny, nicht gewollt habe, e Parteifrage machen. Daß das Cen⸗ gegen jede patriotische Geschichts⸗ wolle, sei eine Beleidigung, die er Das Lehmannsche Buch habe einen gegen die Katholiken durchaus gehässigen Charakter, dasselbe nenne die Katholiken nur Papisten und bedien des kirchenpolitischen Konflikts.
1876, wie heute der Ab aus einer technischen ein trum ein Mißtrauensvotum
Zeitgenossen sogar im Zweifel d fession sie gehörten. Er und sei diese von Sybelsche Art der G stützung aus Staatsmitteln monopolisirt werde.
Der Abg. Freiherr von Minni Bemerkung gegenüber der Resolution Bachem von Heereman zu gestatten. Er müsse mit dem Geständniß Hause durch die Erörterung des Falles dessen Details nicht wider—⸗
mit dem Dr. Grimm erhbffnet sei, ls erfreulich bezeichnet wer⸗
legt worden seien, freilich nicht a
sichert bleibe und daß außerdem die amtliche
Voraussetzung dabei sei aber stets, Gebrauch von der Machtvollkommenheit gemacht werde, die naturgemäß in der Hand der Archivare und des Dircktors
schaffen und zurechtzulegen. man auch keine Sicherheit dafür, daß alle bezüglichen Urkunden gusgenommen und daß nicht die bedenklichen weggelassen seien.
arbeiten könnten nur von tüchtigen wissenschaftlichen Arbeitern und tüchtige wissenschaftliche Arbeiten nur auf Grund tüchtiger Ordnungsarbeiten gemacht werden. Das Aufgeben des Stagis⸗ geheimnisses in den Archiven sei der längst gewünschte große Nutzen dieser Publikationen; aus denselben werde man die Regierungsweise der Hohenzollern kennen und damit immer 3. lieben und ehren lernen.
er gern bereit, diese Angelegenheit im
als einen G inf en, als eine Sache, die auf die Ungeschicklichkeit einzelner
zurückzuführen sei. Vorausgesetzt müsse aber werden, daß ein— die allgemeine Zugänglichkeit der Archive dauernd ge⸗ Publikationen von
ersönlichkeiten
möglich ihrer Stellung und Haltung und seine Partei glaube, daß zur Zeit
keine Veranlassung vorliege, in einer so restringirenden Weise
Rede stehende Resolution beabsichtige. daß ein äußerst delikater
Forderung eines derartigen delikaten
Gebrauchs sei um so mehr ö. wenn eine so prononzirte Parteipersönlichkeit an der
Zeit. Er wiederhole also: Augenblick habe seine Partei nicht finden können, der Reso⸗ lution zuzustimmen, und würden er seine Freunde sie daher
pitze des Ganzen stehe, wie zur eine genügende Veranlassung im
Nachdem ein Schlußantrag abgelehnt war, bemerkte der Abg. Dr. Windthorst, die Debatte habe klar gelegt, Benutzung der Archive die Archivbeamten vor den Gelehrten auffallend bevorzugt würden. alle Grimm ähnliche Beschwerden nicht erörtern, viel wichtiger sei aber die durch die Resolution Bachem angeregte Er und seine Freunde freuten sich des durch die Er⸗ öffnung der Archive in die Vergangenheit möglich gewordenen
daß bei übrigen Er wolle hier weitere,
eine objektive Geschichtsschreibung und objektive Darlegung der Quellen. Man
sage, ohne eine Einleitung, wie die Lehmannsche, sei eine patrio⸗ tische Geschichtsschreibung Froge auf Was sei patriotische Geschichtsschreibung? Eine so Geschichte sei die Darlegung der vergangenen Thatsachen, die vor allem wahr sein müsse und die einen patrio⸗ tischen Gegenstand, z. B. die Freiheitskriege, behandeln könne. Thue man aber zu der objektiven Darlegung seinen subjektiven Patriotismus ohne Maß hinzu, so komme man leicht dazu, die
nicht möglich. Er werfe die e !
Wahrheit zu färben, wozu man bei dem le gehen könne. Bei dem jetzigen Ver⸗ archivalischen Quellen nicht objektiv er⸗
öffnet. Lehmann habe nicht nur den Zusammenhang der pro— duzirten Urkunden dargelegt, sondern habe eine Geschichte jener Zeit geschrieben, und als Belege unvollständige Urkunden ange⸗ hängt. Das dürfe ein Archivar in einer amtlichen aufStaatskosten erscheinenden Publikation nicht thun, für seine Privatthätigkeit
benommen, und dort müßte derselbe nur
wissenschaftlich widerlegt werden. Die Resolution Bachem wolle es hindern, daß mit Geldern des Staates eine offizielle Geschicht⸗ schreibung geschaffen werde. stark, wenn ein prononcirter Parteimann wie jetzt an der Spitze der Archivverwaltung stehe; die Regierung hätte den⸗ selben bei seiner Anstellung veranlassen müssen, aus dem Parteikampfe zu scheiden. unparteiischer Archivbeamten in Preußen, einen an, der Spitze der Archivverwaltung begrüßen würde; aber für einen Katholiken sei das natürlich in Preußen jetzt nicht Nach der Erklärung des Abg. die Resolution die Antragsteller hätten sich Denn es stehe jetzt fest, eine
Diese Gefahr sei namentlich sehr
Es gebe auch noch eine große Zahl von denen er gern
von Minnigerode nicht zur Annahme, aber doch ein . Verdienst
daß auch die kon⸗ Geschichtsschreiberzunft
parteiische wolle und daß nach
nicht erziehen
ihrer Meinung in einem paritätischen Staate auch die archi⸗ Quellenpublikationen paritätisch sein sollten. Er könne dem Abg. von Cuny nicht das Recht zugestehen, frühere Beschlüsse des Hauses nach den einzelnen damals vorhandenen Parteigruppirungen zu interpretiren. sei ein Versuch, nach dem Muster v. Sybels eine Geschichte der
Das Lehmannsche Buch
ben und sich dafür die Urkunden zu Bei dieser Archivverwaltung habe
an den literarischen Streit des Prof. ann in Bonn.
Der Regierungskommissar erwiderte, das Lehmannsche
Buch entspreche genau es stelle einen kundengemäß dar.
den Anforderungen des Vorredners,
patriotischen Gegenstand wahrheits- und ur— Er müsse jegliche Insinuatton, als seien
die beigebrachten Urkunden mala kde unvollständig oder nicht
korrekt, auf das Entschie
denste zurückweisen. Mit Mühe feien
diese Urkunden aus allen Theilen des Archivs zusammenge⸗
bracht, kein Mensch habe sei bereit, jedem
ritiker,
jetzt von weiteren Kenntniß, und er der an der korrekten Wiedergabe
einer Urkunde ui das Original zur Kontrole vorzulegen.
Er wundere sich, daß da
8 Centrum jetzt den Ausdruck Papisten,
der dem beigehrachten Quellenmaterial entnommen sei, als
eine Art Injurie betrachte;
trum die höchste Ehre. redner hingewiesen habe,
er habe geglaubt, es wäre für das Cen⸗ Die Beschwerden, auf welche der Vor⸗ bitte er zu seiner Kenntniß zu brin—
Ob eine Quellenvergiftung darüber müsse ein anderes Forum ent⸗ Er bitte die Resolution abzu⸗
e sich des Wörterbuchs Er lobe an Gelehrten und religiösen Indifferentismus, der seine arüber lasse, zu welcher Kon⸗ ne Freunde wollten nicht, daß eschichtsschreibung durch Unter⸗
gerode bat, ihm eine kurze
beginnen, daß
che
ken, damit er Remedur schaffen könne. Auf den Fall Hüffer önne er hier als Regierungskommissar nicht eingehen.
Der Abg. Dr. Petri erklärte, daß die hier gehörten An⸗ griffe wohl mehr dem Präsidenten des Deutschen Vereins als dem Direktor der Staatsarchive gegolten hätten. Der Vor⸗ wurf einer parteiischen Verwaltung der Staatsarchive sei nach seiner Erfahrung unbegründet. Durch seine Vermittlung habe der Direktor Dr., von Sybel einem gut katholischen Gelehrten nicht nur die für einen bestimmten Zweck gewünschten Urkunden gewährt, sondern auch spontan für denselben Nachforschungen nach weiterem Material anstellen lassen.
Der Abg. Bachem bemerkte, da der Direktor der Staats— archive, der leider untrennbar sei von dem Präsidenten des Deutschen Vereins, vom Abg. von Minnigerode bereits die K, erhalten habe, ziehe er seine Resolution zurück.
Der Abg. Dr. Petri nahm dieselbe wieder auf.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es existire jetzt keine Resolution Bachem mehr, sondern nur eine Refolution Petri. Der Schluß der Distussion wurde angenommen. Per⸗ sönlich bemerkte der Abg. Frhr. von Heereman, gegen die beleidigende und unparlamentarische Behauptung des Abg. von Cuny verwahren, daß die von ihm und dem Abg. Bachem beantragte Resolution unverträglich mit einer patriotischen Geschichtsschreibung sei.
Der Vize⸗Präsident von Benda konstatirte, daß er den Vorwurf einer unpatriotischen Gesinnung für den Vorredner in den Worten des Abg. von Cuny nicht gefunden habe; diese Auffassung bestätigte der Abg. Dr. von Cuny.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, künftighin alle Be— schwerden an den Archivdirektor direkt verweifen zu wollen, er hoffe, daß dann schleunigere Abhülfe eintreten werde.
Darauf wurde die Position bewilligt, dagegen die Reso⸗ lution fast einstimmig abgelehnt.
ei Titel 10. (CErmerbung von Archivalien und Büchern,.
Ausführung und Förderung archivalischer Publikationen c. 30 500 M) kam der Abg. Dr. Lieber nochmals auf den Fall Grimm zurück; war aber bei der großen Unruhe des Hauses weder auf der Journalistentribüne, noch am Regierungstische verständlich, so daß der Regierungskommissar erklärte, nicht antworten zu können, da er nichts verstanden habe.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) bedauerte, daß bei den knappen für archivalische Zwecke verfügbaren Mitteln so kostspielige und nicht über jeden Zweifel an ihrem thatsäch—⸗ lichen Werth erhabene Experimente gemacht würden, wie z. B. die photographische Nachbildung der Urkunden deutscher Kaiser, die der Archivdirektor angeordnet habe. Auch würden Korrekturen an den ersten Abzügen in gießen Zahl vor⸗ genommen, so daß der primäre Zweck ber Photographie, absolut getreue Wiedergabe, illusorisch werde.
. J erwiderte, in den letzten Jahren sei an den . für Pub so daß die osten der vom Vorredner bezeichneten Publikation davon hätten hestritten werden können. Das Unternehmen sei seit langen . in Anregung gebracht worden im Inter⸗ esse der Diplomatik, namentlich von den Direktoren der histo⸗ rischen Seminare an den deutschen Universitäten, die ihren Schülern den Anblick der Originale ermöglichen wollten. Bei solchen photographischen Aufnahmen sei es nicht mög⸗ lich, sofort ein genügendes Resultat zu erzielen; die Ope⸗ ration ergebe zwar nichts, was nicht im Original vor⸗ handen wäre, aber sie liefere nicht immer alles Vorhandene, das liege eben an der Beschaffenheit der Urkunden, die zu⸗ sammengefaltet Jahrhunderte lang gelegen hätten und nicht wieder ganz geglättet werden könnten. Daher seien mehrfache Retouchen erforderlich. Er glaube, jetzt sagen zu können, daß durch die Lichtdruckoperation Alles überholt sei, was Frank— reich bisher in diesem Fache geleistet habe. Der Satz, daß die deutsche Photographie in dieser Beziehung mit der Pariser nicht konkurriren könne, sei heute in sein Hegentheil verkehrt.
Hierauf wurde diese Position genehmigt, ebenso wurden die einmaligen außerordentlichen Ausgaben: in Summa As g00 AMS (darunter: für den Bau eines zur Aufnahme des Staatsarchivs zu Idstein bestimmten Staatsgebäudes in Wiesbaden als zweite und letzte Rate der Baukosten, sowie zur nothwendigen Ausstattung: 123 800 „S6) ohne Debatte bewilligt.
Schließlich wurde die ganze Summe der Ausgaben für die Staatsarchive auf 539 760 S unverändert festgesetzt, wo⸗ mit die Berathung des Etats der Staatsarchive beendigt war.
Der Etat des Herrenhauses (170 010 υ) und der Etat des Abgeordnetenhaufes (1 200 820 MS) wurden ohne Debatte bewilligt. Auf den Antrag des Präsidiums wurde dem Bureaudirektor, dessen unermüdlichen Eifer und
roße Sorgfalt der Berichterstatter Abg. Stengel rühmend . eine Gehaltszulage von 1506 bewilligt, eine a ee von 300 MS für den Hausinspektor genehmigt und ein tändiger Hülfsarbeiter neu eingestellt. Der Buréaudirektor des Herrenhauses erhielt die gleiche Zulage wie der des Ab⸗ geordnetenhauses.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr.
— In der heutigen (82) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Finanz⸗Minister Bitter, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer, der Mi⸗ nister für Handel und Gewerbe Hofmann und mehrere Kom⸗ missarien beiwohnten, wurde ein Schreiben des Abg. Walther, betreffend dessen Ernennung vom Ämtz⸗ zum Landgerichts⸗ Rath, ohne Rang⸗ und Gehaltserhöhung, zur Erörterung der Frage wegen Fortdauer seines Mandats der Ge⸗ schäftsordnungs⸗Kommission überwiesen.
Die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung des Verhältnisses der vagirenden und Gastge meinden in der evangelischen Kirche der Provinz Schlesien leitete der Staats- Minister von Puttkamer mit dem Hinweise auf das Bedürfniß nach einer solchen Vorlage ein. Die Vorlage entspreche diesem Bedürfniß, gehe aber auch nicht darüber hinaus. Dieselbe habe die Zustimmung der kompetenten Kirchenbehörden und des k gefunden. Er empfehle sie auch dem ohlwollen dieses Hauses. Der Abg. Schmidt (Sagan) sprach gegen die Vorlage, da er den geographischen Bezirk der Provinz Schlesien nicht für kongruirend halte mit dem Bezirk, in welchem ein Bedürfniß nach der Regelung dieser Verhältnisse hervorgetreten fei. Eine gesetzliche Rege⸗ lung sei überhaupt nicht unbedingt nöthig, da ein kräf⸗ tiges Kirchenregiment auch . der hervortre⸗ tende Mißstände in dieser Beziehung beseitigen könnte.
er müsse sich
ikationen mehrfach gespart worden,
Die Vertheilung der Kirchenlasten sei in, dieser Vor⸗ lage auch nicht gerecht geregelt. Deshalb wünsche er die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mit⸗ gliedern. Dagegen bemerkte der Abg. von Liebermann, daß er nach seinen langen Erfahrungen in Schlesien gerade das Bedürfniß für diese Vorlage anerkennen müsse, da die Gast⸗ gemeinden fast alle Segnungen der Kirchengemeinden genössen, ohne an den Lasten irgendwie einen entsprechenden Theil zu nehmen. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Dr. Franz be⸗ schloß das Haus, die Vorlage im Plenum weiter zu hberathen. Hierauf brachte der Finanz⸗Minister Bitter mit Aller⸗ öchster Genehmigung den Gesetzentwurf, betreffend die J von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch die Mißernte herbeigeführten Roth⸗— standes in Oberschlesien, ein und begründete denselben in ausführlicher Rede, die bei Schluß des Blatts noch fort⸗
dauerte.
Chausseen der bei bis
Zabrze für die zum Bau Gleiwitzer Kreisgrenze bei bis an die Gleiwitz ⸗Nicolaier CEhaussee bei Preiswitz erforderlichen Grundstücke. 5) Unterm 295. De⸗ zember 1879 dem Kreise Pleß für die zum Bau folgender Kreischausseen benöthigten Grundstücke: a. Alt⸗Berun⸗Lend⸗ zin⸗Koszlow, b. von der Rybniker Kreisgrenze bei Belk bis Orzesche, C. von der Zabrzeer Kreisgrenze bei Paniow bis zur Kreischaussee Nicolai⸗Woscheytz bei Mokrau, d. von Pawlo⸗ witz bis zur Landesgrenze bei Schwarzwasser.
Dem Herzoglich braunschweigischen Klostergut Hakenstedt u. s. w., den Kreisen Zabrze und Pleß ist gleichzeitig das Recht der Chausseegelderhebung auf den oben (1, 4, 5) bezeichneten Chausseestrecken verliehen worden.
Tarife sind genehmigt worden: unterm 17. November 1879 für das Brückengeld auf der Eisenbahn⸗Weichselbrücke bei Graudenz und unterm 24. November 1879 für das Fähr⸗ geld bei der Fähranstalt über den „Reiherzug“ alias „Schweine⸗ rinne“ genannten Nogat⸗Arm bei Jeyersvorderkampen im Kreise Elbing.
— Bei der Enteignung eines Grundstücks richtet sich nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, V. Senats, vom 19. November 1879, die Bestimmung des Preises nach dem zur Zeit des Enteignungsverfahrens vorhandenen gemeinen Werth und nach den etwaigen besonderen Vortheilen und Nutzungen des Eigenthümers aus dem Grundstück, nicht aber nach dem als Folge der Enteignung sich ergebenden höheren Werth des Grundstücks.
— Der Kaiserlich russische Botschafter von Ou bril ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der russischen Botschaft wieder übernommen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, bayerische Ober⸗Zollrath Schmidtkonz ist aus hier eingetroffen.
Görlitz, 7. Januar. In der heutigen 2. Plenarsitzung des Kommunal-Landtages des preußischen Mark— grafthums Oberlgusitz wurde für die Rechnungen pro 1878 Decharge ertheilt und der Geschäftsunkosten-Ektat der kommunalständischen Bank für 1880 festgestellt. Der Landtag bestätigte dabei die Wahl eines Neben⸗Sparkassen⸗Rendanten, wählte mehrere stellvertretende Kuratoren für Nebensparkassen und nahm mit Befriedigung Kenntniß von dem günstigen Er⸗ gebniß der Verwaltung, insbesondere der Sparkasse und der Bank, indem er zugleich der Bankverwaltung für die umsich— tige und ersprießliche Geschäftsführung seine Anerkennung aussprach.
Weiter stellte der Landtag dem gegenwärtigen Landes- hauptmann und Landesältesten Grafen von Fürstenstein die zur Erledigung der Geschäfte, namentlich in gerichtlichen An⸗ gelegenheiten, erforderliche General- und Spezialvollmacht aus und richtete an den bisherigen Landeshauptmann und Landes— ältesten, jetzigen Ober⸗Präsfidenten der Provinz Schlesien, von Seydewitz die Bitte, fich von einem bewährten Künstler in Oel malen zu lassen und zu gestatten, daß sein Bild als Eigenthum der Kommunalstände und als eine bleibende Er— innerung an seine Person im Ständehause aufgestellt werde. Aus den dem Landtage zur Dispofition stehenden Mitteln, insbesondere aus den egen der Hülfskasse, des Reservefonds der Sparkasse und aus den Hinsen der Gräflich Löbenschen Stiftung für christlich 5 Zwecke, theilweise auch aus dem Reservefonds der Land teuerkasse bewilligte der Landtag verschiedene Beihülfen und Unterstützungen für das Waisen⸗ haus, die Rettungshäuser, für Kinder⸗ Bewahranstalten und Kleinkinderschulen, für verschiedene Vereine unb sonstige wohl⸗ thätige Zwecke im Gesammbetrage von über 7000 6. — Daß der Landkreis Görlitz aus dem ihm für Wege bauzwecke bewilligten Darlehen den Betrag von 160500 60 zum Bau eines Kreis⸗Krankenhauses verwende, wurde genehmigt. Außer den Verwaltungsberichten der Sparkasse und der Bank wurden gleiche Berichte auch bezüglich der Hülfskasse, des Ober⸗ und Niederlausitzer Kreditinstituts und der Waisenanstalt zur Kennt niß des Landtags gebracht, welche theils zu Beschlüssen keine⸗ Veranlassung gaben, theils nur zu Beschlüssen für die innere Verwaltung führten.
Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag statt.
Mer seburg, 8. Januar. (Magd. 3tg.) In der heu⸗ tigen Sitzung des sächsischen Provinz-al⸗Landtages wurde zuerst die Vorlage des Ausschusses, betreffend den Ent⸗ wurf eines Reglements über die Fürsorge der Hinterbliebenen
von der
Königlich München
einen besonderen Ausschuüß von 14 Mitgliedern zu verweisen.
weite gesetzliche Regelung des Erbrechts in den Bauerhöfen der Provinz Sachsen, nach längerer Debatte auf Antrag des Abg. Wisser als für die Verhältnisse der Provinz Sachsen nicht passend abgelehnt; ebenso wurde der Antrag des Aus—⸗ schusses, betreffend die Gründung eines Provinzialmuseums in Halle, verworfen; dagegen fand der Antrag des Ausschusses, betreffend die Regelung der Eigenthums verhält⸗ nisse der Blindenanstalt zu Barby und der Bauten daselbst; die Billigung der Versammlung. Schließlich wurde die kom' munale Vereinigung der Landgemeinde Benditz mit der Stadt Weißenfels auf Antrag des Referenten abgelehnt, worauf sich der Landtag bis Freitag vertagte.
Bayern. München, . Januar. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat auf die Bitte des Landeséomitèês für die im Jahre 1882 in Nürnberg abzuhaltende Landes— Industrie⸗, Gewerbe⸗ und Kun st aus stellung an das Ministerium des Innern nachstehendes Allerhöchste Hand⸗ schreiben gerichtet:
Ich Üübernehme. der Bitte des Landescomiteés für die im Jahre 1882 in Nürnberg abzuhaltende Landes Industrie,, Gewerbe und Kunstausstellung gern willfahrend, das Protektorat diefer Ausstellung, und gebe hierbei der Erwartung Augdruck, daß dieselbe auf gewerb⸗ lichem Gebiet ebensowohl der Großindustrie als dem kleineren Be⸗ triebe neue segensreiche Quellen der Fortbildung und des Wohlstandes erschließe. Von dem Wunsche geleitet, daß Gewerbetreibende, welche der Aussteller würdige Produkte zuzuführen im Stande sind, an der Theilnahme nicht durch den Kostenaufwand behindert werden, der aus der Aufstellung der Gegenstände erwächst, bestimme Ich hiermit zur Erleichterung für die Ausstellung aus der Reihe dez kleineren Betriebes die Summe von fünfundzwanzig taufend Mark. Das Landescomits wird für eine Meinen Absichten entsprechende Ver⸗ wendung Sorge tragen. Hohenschwangau, den . ö 1880.
. udwig.“
— Die Kammer der Abgeordneten beschloß heute, den Gesetzentwurf, den Branntweinaufschlag betreffend, an
Der Entwurf des Gesetzes, die Behandlung der Gesetzentwürfe über die direkten Steuern betreffend, wurde in erster und ö Lesung mit 119 gegen 1 Stimme angenommen. Der bg. Beck referirte über die Petition der Schul- und Kirchen⸗ gemeinde Streitberg, welcher entsprechend der Petitio nsaus⸗ schuß beantragte; die Kammer möge die Staatsregierung er⸗ suchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die in einzelnen Landesgebieten bestehenden gesetzlichen Bestimmun⸗ en, betreffend die Verpflichtung von Gemeinden zur Er⸗ a, der Umzugskosten an Pfarrer und Schullehrer, auf—⸗ gehoben werden. Der Abg. Stobäus beantragte, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, welcher Antrag nach längerer Debatte mit 67 gegen 48 Stimmen an— genommen wurde.
Sachsen. Dresden, 8. Januar. ore, , Erste Kamm er genehmigte heute die von der Zweiken Kam— mer beschlossenen Grundsätze bezüglich der De kungsfähigkeit und Uehertragbarkeit einzelner Titel des Staatshaushalts— Etats, lehnte dagegen die jenseits mit geringer Majoritäͤt ge⸗ faßten Beschlüsse, die Vorlegung von Gesetzentwürfen über bie Stellung und Verantwortlichkeit der Ober⸗-Rechnungskammer und über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, ab, nachdem Kammerherr von Erdmannsdorff in einer längeren, beifällig aufgenommenen Rede den Nachweis zu führen gesucht hatte, daß diese Anträge unnöthig, ja vom kon⸗ stitutionellen Standpunkte bedenklich seien. Zum Schluß wurde der Gesetzentwurf wegen des Umtausches der abgestempelten Greiz⸗-Brunner und Gößnitz⸗Geraer Eisenbahnaktien gegen Schuldverschreibungen der 3 prozentigen Rentenanleihen von den Jahren 1876 und 1878 genehmigt.
Die Zweite Kammer setzte die Berathung des Etats der Justizverwaltung fort. Bei Kap. 18, Ober⸗Landesgericht ꝛc. wurde, dem Antrage der Majorität der Deputation entsprechend, die von der Regierung beantragte Zahl von 26 Rathsstellen bewilligt, jedoch die Scala der Gehalte etwas verändert. Ein Antrag des Abg. Freytag auf Bewilligung höherer als der postulirten Gehalte für die Kammerdirektoren bei den Land⸗ gerichten wurde abgelehnt. Eine längere Debatte veranlaßte der Titel, welcher die Gehalte der selbständigen Richter ent⸗ hält, und zwar wurde die Nothwendigkeit des von der Re⸗ gierung vorgeschlagenen und von der Minorität der Deputation zur Annahme empfohlenen MaxTimal⸗ und Minimalgehalte von 7590 bez. 3600 S6 bestritten und von einem Theile der Deputation für eine Anzahl Stellen ein Gehalt von 3000 (M6 und die Fixirung des Maximalgehalts auf 7300 MZ beantragt. Die Kammer nahm den Regierungsvorschlag mit 39 gegen 29 Stimmen an. Die Weiterberathung wurde auf morgen
vertagt.
Sesfen. Darm stadt, 7. Januar. (D. 3.) Die Vor⸗ arbeiten der Ausschüsse der zweiten Kammer sind so weit gediehen, daß in einer Reihe für die nächste Woche an⸗ beraumter Ausschußsitzungen die erstatteten Berichte festgestestt und dem Druck übergeben werden können, so daß der Zufam⸗ mentritt des Plenums der Kammer noch in diesem Monat erfolgen dürfte. Namentlich ist der Bericht über den Gesetz⸗ entwurf, die allgemeine Bauordnung betreffend, vollendet. Der Gesetzgebungsausschuß, dessen Hauptberathungsgegen⸗ stand der Gesetzentwurf in Betreff der Disziplinarverhält⸗ nisse der nicht richterlichen Beamten bildet, wird Montag, den 12. d. M. zusammentreten. Am folgenden Tage wird der Finanzausschuß den weiteren Bericht bezüglich der Vorlage wegen Verkaufs des hessischen Antheils an der Main⸗ Weser Bahn an Preußen feststellen und in einer weiteren ge⸗ meinschaftlichen Sitzung mit den Ministerien die Vorlage wegen Berichtigung der Grundbiücher bezüglich der Domaͤnen be⸗ rathen. Der zur Vorberathung der Bauordnung niedergesetzte und für das Weggesetz um zwei weitere Mitglieder verstärkte besondere Ausschuß wird Mittwoch, den 14. S. M., zusammen⸗ treten. Das Weggesetz dürfte wohl bei der bevorstehenden Session der zweiten Kammer noch ntcht zur Berathung kom⸗ men, da es wohl nicht möglich sein wird, daß der Ausschuß zeitig genug den zu erstattenden Bericht seststellt, und da auf der anderen Seite eine Verschiebung des Zusammentrittes der Kammer angesichts der anderen zur Berathung reifen Gegen⸗ stände nicht angezeigt scheint.
Braunschweig. Braunschweig, 6. Januar. (Mgdb. Stg.) Am heutigen Tage ist der Landtag wieder eröffnet worden. Auf eine desfallsige Interpellation der Regierung war man hoch erfreut, zu hören, daß dieselbe mit der Aus— arbeitung eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung der
event. Gesetz mit der Regierung zu vereinbaren. — Es fanden
sodann Etats⸗Ber — 5 statt. Die Kammerkasse für die Jahre 1880 und 1881 schließt mit einer Einnahme von 4162999 66, wogegen die Ausgabe nur 2998 000 S6 beträgt. Als Ueher⸗ schüßsse sollen an die Haupt⸗Finanzkasfe bezw. 638 900 und 515 000 S! abgeliefert werden, d. h. bezw. 95 000 und 118 009 S weniger als 1879. Der Regierung wurde ein Dispositionsfonds von 64 000 S für 1886 und 81 ausge⸗ worfen; zu Forstkulturen wurden ca. 130 000 bewilligt. Beim Kapitel „Bauten des Kammerguts“ wurde beantragt: es möchte künftig dabei der Fachwerksbau mehr berücksichtigt werden, wogegen jetzt im Prinzip nur massiv gebaut werde.
Der Antrag fand die Annahme der Versammlung, welche
schließlich den abzuführenden Ueberschuß, den obigen Etatsan⸗ gaben gemäß, auf 1 253 000 S für 1880 —= 1881 fetzsetzte. Als Betriebskapital der Kammer wurden wieder 300 060 bestimmt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 8. Januar. (Els Lothr⸗ Ztg.) Der Landesausschuß hat gestern seine Arbeiten wieder aufgenommen. Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung standen: 1) Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, ein⸗ schließlich der Vollziehung des Arrestes und einstweillgen Ver⸗ mögensverfügungen, über das Hypothekenreinigungsverfahren und über das Vertheilungsverfahren, nebst Begründung; 2) Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Forststrafrecht und das Forststrafverfahren.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 7. Januar. Betreffs der Delegationen schreibt die „Presse“: Die österreichischen Delegirten überlassen bezüglich der Verhandlungen über das gemeinsame Budget diesmal den Ungarn den Vortritt. Die Ausschüsse derselben dürften, da = sie schon Arbeit gehen, kaum mehr als acht Tage für ihre Berathungen
brauchen. Die ungarischen Ausschüsse werden mithin allem An⸗
scheine nach mit ihren Verhandlungen in dem Momente fertig
sein, in welchem der Budgetausschuß der österreichischen Dele⸗
gation erst zusammentritt. Ursprünglich hätte die erste Sitzung desselben am 13. d. M. stattfinden follen, da aber die Ferien
des Abgeordnetenhauses bis zum 15. d. M. ausgedehnt wur⸗
den, soll die Sitzung des Ausschusses der österreichischen Dele—
gation erst für den 16. d. M. anberaumt werden. Mit Rück—
sicht darauf, daß den Delegationen ein neuer Minister des
Aeußern gegenübersteht, will man im ungarischen Delegations—
ausschusse für äußere Angelegenheiten noch vor der Budget⸗
berathung in eine Diskussion über die auswärtige Lage ein⸗
treten, um das Programm des Freiherrn von Haymerle wo⸗
möglich im Detail kennen zu lernen.
— S8. Januar. (W. T. B.) Die Ausschüsse der ungarischen Delegation begannen heute ihre Be— rathungen. Der Marineausschuß votirte die für die Kriegsmarine geforderten Nachtragskredite, der Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten beschloß, daß der vom Ausschuß zu erstattende Bericht, wie bereits in früheren Jahren, auch einen allgemeinen politischen Theil enthalten soll. Die⸗ jenigen Delegationsmitglieder, welche an den Minister des Auswärtigen Fragen zu richten gedenken, sollen dies in der am Sonnabend stattfindenden Sitzung des Ausschusses thun.
— Die „Polit. Correspn.“ theilt unter Reserve aus Cet⸗ tinje von heute mit, die Albanesen von Gusinje seien heute früh gegen die montenegrinischen Truppen aus⸗ gerückt, letztere hätten sich in Folge strenger Ordre, einen Kampf zu vermeiden, zurückgezogen, seien aber bei der Rück—⸗ wärtsbewegung von den Albanesen angegriffen worden, der Kampf habe heute früh 9 Uhr begonnen.
Pest, 7. Januar. Wie die „Buda⸗Pester Correspondenz ersährt, werden um Mitte Januar in Wien im Ministerium des Aeußern Berathungen zwischen Vertretern der beider⸗ seitigen Regierungen über die Frage der Regulirung des Eisernen Thores stattfinden. — Graf Julius Andrassy ist aus Terebes in der Hauptstadt eingetroffen und begiebt sich von hier nach Wien zu den morgen wieder beginnenden Dele⸗ gationsverhandlungen. V ö
— 8. Januar. Die Zollenquete hat sich einhellig für eine namhafte Erhöhung der Zölle auf Eisenwaaren, namentlich für Maschinen und Dampfkessel, ausgesprochen.
Schweiz. Bern, 7. Januar. (Bund.) Das Bundes—⸗ gesetz über den Schutz von Fabrik⸗ und Handels⸗ marken, vom 19. Dezember 1879, wird durch das „Bundes⸗ blatt“ zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die 90tägige Referendumsfrist geht mit dem 9. April 1859 zu Ende.
— N. Zürch. Ztg.) Vom eidgenössischen Finanz⸗ departement ist heute, unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundesrathes, mit einem Finanzkonsortium ein Abkom⸗ men getroffen worden, welches die Ausführung der An⸗ lehenskonversion im Sinne des bezüglichen Bundes⸗ beschlusses sichert. . .
— 8. . Januar. (W. T. B.) Die Zolleinnahmen der Schweiz betrugen im letzten Jahre 16525 86560 Fres. oder 1164511 Fres. mehr als im Jahre 1878.
Großbritannien und Irland. London, 7. Januar, (Allg. Corr.) Das TruppenkrausportschiffSerapis“ ging heute von Portsmouth mit dem S00 Mann starken 30. In⸗ fanterie⸗Regiment und anderen Verstärkungsmannschaf⸗ ten nach Indien ab. . .
Das Indische Amt hat vom Vize⸗-König folgende, vom 6. d. M. datirte, Depesche erhalten: „Die Nachrichten vom General Roberts reichen bis zum 4 2. M. Die Brigade des Generals Charles Gough hat den Bala Hissar wieder be⸗ setzt, wo die Truppen bald mit Quartieren versehen sein wer⸗ den. General Hugh Gough ist abgegangen, um Verbindungen mit Gundamuk herzustellen. Bberst Macgregor begiebt sich nach Dijellalabad, um mit General Brit t wegen der Dispositionen auf der Khyber⸗ Linie ückfprache zu nehmen. Die regelmäßige Postverbindung ist wieder hergestellt, und die Reparatur des Telegraphen wird beschleunigt. — Das 12. bengalische Kavallerie⸗Regiment ist von Kabul nach Djellalabad abmarschirt, und das 14. Ne⸗ giment nach Butkak und Gundamuk; ein Transport Kranker und Verwundeter geht am 5. d. nach Indien ab. — Kabul ist ruhig und die Einwohner sind zurückgekehrt. An Lebensmitteln ist ein größerer Vorrath als vor dem Aufstande. General Bright meldet, daß fünf Carabiniers, die gestern von einer , im Lughman⸗Thale zurückehrten, beim Ueberschreiten des Flusses Kabul an dem gewöhnlichen Ueber⸗ gangspunkte in der Nähe des Derchuta⸗Hohlweges ertranken. Einer weiteren Depesche des Generals Roberts zufolge ist den
der Beamten des Provinzialverbandes verworfen. Darauf wurde die Vorlage der Staatsregierung, betreffend die ander⸗
Wanderlager, sowie den auktionsweisen Verkauf neuer Waaren, beg stidl ist. Wegen der Dringlichkeit der An⸗
gelegenheit ermächtigte die Versammlung den Ausschuß, das
Insurgenten eine Amnestie angeboten worden, von welcher
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