1880 / 8 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Tage der Prüfung für Lehr rinnen. Schul⸗ vorsteherinnen. in der ersten Hälfte des Monats Juli. 28. Februar bis . 5. März. 5. März. J- 12. August. 13. August. 12.— 16. Juni. 14. Juni. 3—7. August. 22.25. September. 23. September. ; 16.— 18. März. 27.29. September. 17. September. 19. und 20. März. 1. Mai und folg. Tage.

3.—6. März. 8. 11. März. 6. -= 9. September. 10. April.

16. Oktober.

Droyßig. Düssel dorf

l Frankfurt a. d. O. rankfurt a. Main

ö Graudenz.

lberstadt. annover.

Hilchenbach. Kassel .. 2. April.

1 15.—19. März. 1 9. 13. März.

12. —17. April. Königsberg i. Ostprß.

22. September.

4. März.

8. März. 6. September. 12. April. 18. Oktober. 7. April. 20. März. 13. März.

26. Februar. 30. September. 11. Mai. 31. März. 4. Oktober.

20.26. Februar. 24. 30. September. II- 14. Mai. 1.—3. April. 5. 7. Oktober. 30. April u. folg. Tage.

2. Oktober u. folg. 9. Oktober. Tage. 5. Mai. 7. Magi. 15.19. März 15. März. 18. August. 18.—22. Oktober. 18. Oktober. Neuwied 20O., 23. u. 24. März. aderborn ö 17. März; . 8.— 11. März. 13. —16. September. 19.— 24. März. 11.—17. März. 17. 20. Februar. 7. 10. September. 13. 17. April. 19. —23. Oktober. 26. 29. Oktober. 23. 27. April. ! 7. Mai. Tanten 29. Jan. 3. Febr. Berlin, den 6. Januar 1880. - Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Lucanus.

Marienburg. Marienwerder

Montabaur J

12. März 17. September.

18. März. 21. Februar. 11. September. 13. April. 19. Oktober. 26. Oktober. 27. April. 12. Mai.

, n, . . ar bur; Schleswig (bisher Kieh.

Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsrichter Jaeckel in Peiskretscham an das Amtsgericht in Trebnitz und der Amtsrichter Dr. Rose in Peitz an das Amtsgericht in Lübben.

Der Gerichts⸗-Assessor Gerstenberg ist zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Bärwalde i. P. ernannt.

Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Land⸗

gerichts-Rath Cramer von Clausbruch in Göttingen mit

Pension, dem Amtsrichter Maisan in Gostyn und dem Amts⸗ richter hcker in Prökuls behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung. . In die Liste der zugelassenen Rechtsanwälte ist ein⸗ etragen: der Rechtsanwalt Galster in Herford bei dem , zu Bielefeld, wohnhaft in Herford.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die Druckfchrift „Straffere Zügel und höhere Steuern“, verfaßt und herausgegeben von dem Redacteur Heinrich Oldenburg in Hamburg, ist von uns auf Grund der 558. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be⸗ strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ver⸗ boten worden.

Schleswig, den 6. Januar 1880,

Königliche ö ö des Innern. osen.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschkießlich 31. De⸗

zember 1860 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diefem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des 58. 23 der Ersatz= ordnung vom 28. September 1875 angewiesen: ö. behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs⸗Stammrolle, n ber Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizei-Lieutenant ihres Revier persönlich zu melden und ihre Geburtsscheine, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereitg ergangene Entscheidungen über ihr Mi= , enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für diejenigen iesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be⸗ findliche Seeleute z.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot- 3 Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu be— wirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach 8. 353 des Reichs ⸗Militaͤrgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 M, oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Reklamationen sind gemäß 5. 31 Nr. 1 der Ersatz Ordnung vor dem , ,, oder bei Gelegenheit desselben anzu⸗ bringen; später angebrachte Reklamationen werden nur dann berück- sichtigt, wenn die Veranlaffung zu denselben erst nach Beendigung des Hr eu, eff. entstanden ist.

Berlin, den 10. Januar 1880.

Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen der Aushebungs⸗Bezirke Berlin.

Per sonalver änderungen.

göniglich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. m aktiven Heere. Berlin, 6. Januar. cn a n, r, auptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Inf. Regt. 33 . im aktiven Dienst, und zwar als Hauptm. und ar n r,, rral⸗ sund, wiederangestellt. Poly, Hauptm., aggreg. dem Oäger⸗Bat. Vr. 3, als Comp. Chef in dag Inf. Regt. Nr. 49 einrangirt. Stahl, Pr. Lt. vom Füs. Regi. Nr. S0 und kommandirt als Adjut. bei der 44. Inf. Brig, unter Belass. in diesem Kommando, ü la suite des Regiments gestellt. von der Legen, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. s9. zum Pr. Lt. befördert. v. Schimonsky, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. J und kommandirt zur Unteroff. Schule in Pete dam, unter Belass. in diesem Kemmando, in das Füs. Regt Nr. 80 versetzt. Abschiedzbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Januar. Winkelmann, Oberst⸗Lt. 4. D., zuletzt in der 6. Gensd. Brig., unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf An⸗ stellung ün Ciöildienst, mit der Erlaubniß, für die Dauer seiner Beschäftigung bei der 1. Gensd. Brig. die Gensd. Unif. zu tragen, zur Disp. gestellt. 6. Januar. Frhr. v. Pallandt, Major a la suite des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß und Platzmajor in Stral⸗ sund, mit Pens. zur Dis, gestellt. Manger, Hauptm. und Comp. a, . vom Inf. Regt. Nr. 49, als Major mit Pens. zur Disp. gestellt.

Aichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern früh 8 Uhr mittelst Extrazuges der Berlin⸗Lehrter Eisenbahn nach Jävenitz

und von dort zu Wagen nach den Siebenhügeln der Ober⸗

försterei Letzlingen, wo eine Jagd auf Dammmild abgehalten wurde. Abends um 6 Uhr trafen Se. Majestät wieder in Berlin ein. .

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Meldung des aus Hannover mit Urlaub hier eingetroffenen Chefs des Generalstabes des X. Armee⸗-Corps, General⸗Majors Grafen Waldersee, entgegen, hörten den Vortrag des Militärkabinets und empfingen den Kaiserlich russischen Botschafter von Oubril in Privat⸗Audienz.

Nachmittags um 2 Uhr hatte der Landrath von Hagen die Ehre, die Orden seines verstorbenen Schwiegervaters, des Landschafts-Direktors von Hagen-Premslaff, zu überreichen. Demnächst empfingen Se. Majestät den Kammerherrn von Heyden⸗Leistenow.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing vorgestern Vormittag um 10 Uhr den ö Maybach und begab Sich um 1 Uhr nach

ots dam.

Nach der Rückkehr ertheilte Höchstderselbe um */ Uhr ,, des „Vulkan“, Herrn Stahl aus Stettin, eine udienz.

Gestern begleitete der Kronprinz Se. Majestät den Kaiser zur Jagd nach Letzlingen.

Das Stgats⸗Pinisterium trat heute Mittags 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen. Te

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (33.) Sitzung des Hau ses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗-Minister Bitter, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Kom⸗ missarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Etats pro 1880/81, und zwar des Finanz⸗Ministe⸗ riums fort. Bei Kap. 57 Tit. 1 der dauernden Ausgaben (Gehalt des Ministers) kritisirte der Abg. Dr. Langerhans das Verfahren der Reichsbank, welche ein Circular der Berliner Handelsgesellschaft, worin sich diese zur kostenfreien Vertretung derjenigen Aktionäre der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Bahn erboten habe, welche für die Verstaatlichung dieser Bahn stim⸗ men wollten, unter dem Siegel der Reichsbank denjenigen Personen zugesandt habe, welche Aktien der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Bahn bei der Reichsbank deponirt hatten. Dieses indiskrete Verfahren hätte der Finanz-Minister als Mitglied des Kuratoriums der Reichsbank nicht dulden dürfen. Der Finanz⸗ Minister Bitter erklärte, die vorgebrachten Thatsachen seien nicht zu seiner Kognition gelangt, er könne sich darüber nicht erklären. Bis zur Feststellung derselben müsse er jeden An⸗ griff auf die Verwaltung als unbegründet entschieden zurück— weisen. Der Abg. Dr. Langerhans erklärte, er werde in der dritten Lesung den besser informirten Minister wieder über diese Angelegenheit interpelliren. Die Position wurde bewilligt. In Titel 8 wurden, dem Antrage der Budgetkommission

emäß, 1200 SυVe, Funktionszulage für den Vor⸗ teher des Centralbüreaus gestrichen. u Kap. 58 Oberpräsidien, Regierungen 2c) tadelte der Abg. Rickert das Verfahren der Regierung in Posen, welche der nationallibe⸗ ralen „Posener Zeitung“ zu Gunsten des konservativen „Posener Tageblatts“ alle amtlichen Bekanntmachungen entzogen habe. Er wünschte zu wissen, ob dieses unzulässige Verfahren auf einem generellen Ministerial⸗ erlaß beruhe. Der Finanz⸗Minister Bitter behielt sich eine präcise Erklärung der Regierung über diese Angelegenheit für die dritte Lesung vor, da sie sich noch im Stadium der Ermittelungen befände. Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst beklagte sich darüber, daß von den Regierungs⸗ beamten in der Provinz Westfalen der Kulturkampf noch jetzt in durchaus unnöthiger Strenge geführt werde. Der Inseratenzwang, den der Abg. Rickert getabelt habe, sei bisher stets gegen die Organe seiner Partei geübt worden, und das geschehe noch jetzt. In Westfalen würden sämmtliche amtlichen Inserate mit dem schroffsten Zwange der „Westfälischen Provinzial⸗ iner zugewendet, einem von der Regierung subventionirten

latte, welches außer gehässigen Angriffen gegen die Katholiken auch die jetzige Politik der Regierung angreife. Der Finanz⸗Minister Bitter erwiderte, daß alle Beschwerden über die Amtsführung der Provinzialregierungen, wie der Vor⸗ redner selhst anerkannt habe, vorurtheilsfrei und sachgemäß in der Centralinstanz entschieden würden. Da das Beschwerbderecht jedem hi e, so seien die Vorwürfe des Vorredners hier nicht begründet.

achdem der Abg. Freiherr von Minnigerode kurz einen bei⸗ läufigen Angriff des Abg. Rickert gegen seine Partei wegen ihrer Stellung in der rt e flicheß Frage zurückgewiesen, nahm bei Schluß des Blattes der Abg. Richter das Wort.

Zur Beseitigung von Zweifeln über die Art der Ge⸗— 1 . an die bei den Amtsgerichten und die bei den Staatsanwaltschaften der Ober⸗Lan⸗ desgerichte und Landgerichte angestellten Beam— ten, ingleichen über die Berechnung der den Hinterbliebenen dieser Beamten zu gewährenden Gnadenkompetenzen hat der Justiz⸗Minister im Einverständniß mit dem Finanz⸗Minister unterm 31. Dezember 1879 Folgendes bestimmt:

Die bei den Amtsgerichten und die bei den Staatsanwalt⸗ schaften der Ober⸗Landesgerichte und der Landgerichte ange stellten Beamten stehen im Sinne der Kabinets⸗Order vom 27. April 1816 und vom 160. Mai 1828 denjenigen Beamten gleich, die zu einem Kollegium gehören, bezw. bei demselben beschäftigt werden. Demnach ist auch jenen Beamten Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß vierteljährlich pränumerando zu zahlen und ihren Hinterbliebenen nicht nur die Besoldung eines Monats, sondern eines Vierteljahrs als Gnadenbewilligung u gewähren. In allen Fällen ist hierbei nach den Grund . der Kabinets⸗Order vom 27. April 1816 und vom 15. November 1819 zu verfahren. Die Verrechnung der Gnadenkompetenzen erfolgt bei der betreffenden Stelle.

Die vorstehenden Grundsätze kommen auch rücksichtlich der etatsmäßig angestellten Gerichtsvollzieher bezw. der Hinter⸗ bliebenen derselben zur entsprechenden Anwendung. Für die Ansprüche der Hinterbliebenen ist hierbei der Wohnungsgeld⸗ zuschuß und zugleich das dem Gerichtsvollzieher für das Etatsjahr garantirte Mindesteinkommen maßgebend. Den Hinterbliebenen ist in keinem Falle mehr zu gewähren, als dem Verstorbenen selbst dem Staate, gegenüber zugestanden haben würde, so daß sie sich insbeson⸗ dere auch sämmtliche von dem Verstorbenen im laufenden Etatsjahr verdienten an rechnungsfähigen Gebühren auf ihre

Anspräche= sowohl hinsichtlich des Sterbequartals, als der

eigentlichen Gnadenzeit zur Anrechnung bringen lassen müssen. Demgemäß wird den Hinterbliebenen zwar der Wohnungs⸗ geldzuschuß für die eigentliche Gnadenzeit pro rata temporis in jedem Falle unverkürzt gewährt, im Uebrigen ist jedoch die Staatskasse nur verpflichtet, den Hinterbliebenen zur even⸗ tuellen Erfüllung des dem Verstorbenen garantirten Mindesteinkommens so viel zuzuschießen, daß unter Einrechnung der sämmtlichen im Laufe des Etats⸗ jahrs verdienten anrechnungsfähigen Gebühren, sowie der an den Verstorbenen gezahlten und der den Hinterbliebenen zu zahlenden Wohnungsgeldzuschußbeträge, die Garantiesumme pro rata temporis, d. h. für die Zeit von der Anstellung bezw. vom Beginn des Etatsjahrs bis zum Ablaufe der Gnadenzeit erfüllt wird.

Der Justiz-Minister und der Minister des Innern haben sich in einer Cirkularverfügung vom 29. Oktober v. J. derjenigen Auslegung des 5. 17 des Reichsgesetzes vom 6. Fe⸗ bruar 1875 (Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten .. anzuzeigen) angeschlossen, wo⸗ nach dem Anzeigepflichtigen eine volle Woche oder sieben ganze Tage allerdings unter Mitberechnung der Sonn⸗ und Festtage zur Erstattung der Anzeige hat belassen wer⸗ den sollen, dergestalt, daß die Frist gewahrt erscheint, wenn z. B. eine am Montag erfolgte Geburt im Laufe des nächst⸗ folgenden Montags angezeigt wird. Auch der Art. 55 des Rheinischen Civilgesetzbuchs: „Les dèclarations de naissance seront faites dans les trois jours de l'accouchement à officier de l'état civil du liens sei sowohl in der französischen Doctrin wie in der Praxis der rheinischen Standesbeamten stets dahin zur Anwendung gekommen, daß der Tag der Geburt nicht mit berechnet werde.

Der Bepollmächtigte zum Bundesrath, Groß⸗ herzoglich sächsische Geheime Finanz⸗Rath Dr. Heerwart ist aus Weimar hier eingetroffen.

Der bisher im Kollegium der Königlichen General⸗ Kommission zu Münster beschäftigt gewesene, Regierungs⸗ Assessor Gärtner ist in Neuwied als Spezial-Kommissar stationirt.

Görlitz, 8. Januar. In der heutigen 3. Plenarsitzung des Kom munal-Landtages der preußischen Ober lausitz nahm derselbe zunächst Kenntniß von den Beschlüssen, welche die Vertreter der Landstädte und Landgemeinden über die Verwendung der Hinsen ihres eigenthümlichen Fonds ge⸗ faßt haben, und von dem Berichte, welchen eine mit der Re⸗ vision des hiesigen Rettungshauses beauftragte Kommission erstattet hat, und welcher sich wiederum nur sehr günstig über die Anstalt ausspricht. Sodann disponirte der Landtag über die pro 1880 zu erwartenden circa i926 S6 Zinsen des Fonds zu milden Zwecken zum Besten des Rettungs- und des Ober⸗ lausitzer Waisenhauses sowie des Blinden- und des Taub⸗ stummenunterrichts. Hierauf beschäftigte den Landtag der Pensionszuschußfonds für die emeritirten Geistlichen in der Oberlausitz. Dieser Fonds soll mit Inkrafttreten des von der General⸗Synode beschlossenen Gesetzes aufgelöst werden. Der Landtag behielt sich aher das Eigenthum gewisser Beträge dieses gon k welche er selbst dem genannten Fonds unter be⸗ stimmten, dann nicht mehr zutreffenden Voraussetzungen zu⸗ geführt hat, vor, um auch ferner emeritirten be— dürftigen Geistlichen , n,, Witt wen und Waisen verstorbener Geistlichen der preußischen Ober— lausitz außerordentliche Unterstützungen zu gewähren.

Endlich nahm der Landtag Kenntniß von dem Bericht der Oberlausitzer Feuer⸗Sozietätsdirektion. Der Bericht ergiebt, daß trotz der maßlosen Agitationen ge⸗ wisser Privatversicherungsgesellschaften der Versicherungs⸗ bestand der Oberlausitzer Feuersozietät noch immer rund 44 Millionen Mark betragt und daß hiervon etwa 30 Millionen Mark der ersten Gefahrsklasse, über 6 Millionen Mark der zweiten Klasse und circa 8 Millionen Mark der dritten Klasse angehören. Die Rechnung für das Jahr 1878 schließt ohne Vassiva ab, ebenso sind die im Jahre 1879 zu zahlen gewesenen Brandschädenvergütungen durch die Beitragseinnahme gedeckt. Der Landtag hat aber auch noch bis auf Weiteres auf den Beitrag verzichtet, welchen die Sozietät bisher zu den all⸗

emeinen Verwaltungskosten zu der Landsteuerkasse zu zahlen atte. Eine Anzahl von Spezialfällen, welche die Direktion dem Landtage zur Beschlußfassung unterbreitet hatte, fanden ihre Erledigung. Die nächste und voraussichtlich letzte Plenar⸗ sitzung des Landtags ist auf morgen (Freitag, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Merseburg, 9. Januar. (Mgdb. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung des sächsischen Provinzial-Landtages wurden folgende Vorlagen nach dem Antrage des Ausschusses genehmigt: die Vorlage wegen dauernder Uebernahme der

forstfiskalischen Chaussee Jävenitz⸗Letzlingen⸗Born⸗Meseberg auf den Provinzialverband und die Vorlage wegen Ablösung von Erbzins u. s. w. bei den Anstalten zu Nietleben, Alt⸗ Scherbitz und Zeitz. Die Vorlage des Ober⸗Präsidenten, betreffend das Statut für den Magdeburger Freitischfonds

wurde nach dem Antrag des Referenten Grafen von Wartens⸗

leben ohne Debatte genehmigt. Zum Schluß nahm der Land⸗ tag Berichte der Kommissionen über Feuersozietäts-Angelegen⸗ een entgegen und beschäftigte sich mit Petitionen, worauf ich derselbe bis Montag vertagte.

Bayern. München, 9. Januar. (W. T. B.) Die Zweite Kamm er bexieth heute den Kultus-⸗Etg t. Im Laufe der Be— rathung erklärte, den Angriffen des Abg. Rittler gegenüber, der Kultus⸗Minister von Lutz: Eine Erörterung des Ver— hältnisses zwischen Staat und Kirche sei heute nicht möglich, und nutzlose Diskussionen hervorzurufen sei nicht seine Sache. Rittler wolle die Schuld der Kirche auf Andere abwälzen; der Konflikt sei dadurch hervorgerufen worden, daß die Kirche ihre Ansprüche zu hoch gespannt und die Rechte des Staates zu wenig respektirt habe. Er (der Minister) stehe auf dem Standpunkte der Verfassung und habe zu keiner Zeit etwas gethan, was nicht durch die Verfassung begründet gewesen sei. Die Entschließung des Ministeriums vom Jahre 1873 habe nur diejenigen Rechte wieder genom⸗ men, welche eine frühere Ministerialordre der Kirche erst ein⸗ geräumt habe; der Tenor dieser Ministerial⸗Entschließung gehe dahin, daß das Ministerium fortan die Verfassung und Gesetz⸗ gebung als maßgebend für die Kirche betrachten werde. Die ö. seien wegen des Unfehlbarkeitsdogmas niemals mit Gefängnißstrafen bedroht worden; ebenso müsse er die Be⸗ schuldigung ablehnen, die anderen Minister bei dem Pairs⸗

schuh zu seinen Gunsten beeinflußt zu haben, und üher die

Aeußerung Rittlers, daß die Kammer der Reichsräthe mit ihrem Votum in der Simultanschulfrage ihm (dem Minister) ihren Dank für den Pairsschub ausgesprochen habe, könne er nur sein Bedauern aussprechen. Auf die übrigen Aeußerungen Rittlers glaube er nichts erwidern zu sollen.

Sachsen. Dresden, 9. Januar. (Dr. J.) Die Erste Kammer ertheilte heute, dem Bericht ihrer 1. Deputation entsprechend, dem Königlichen Dekrete, den Gesetzentwurf über die gewerblichen Lehranstalten betreffend, nach einer längeren Debatte, welche sich um die Anwendung dieses Gesetzes auf die bereits bestehenden gewerblichen Lehr— anstalten drehte, mit einer kleinen Modifikation in nament⸗ licher Abstimmung ihre Zustimmung, bewilligte ebenso die Abtheilung A des Etats der Zuschüsse bei dem ordentlichen Staatshaushalte, „allgemeine Staatsbedürfnisse“, mit Ausnahme eines Abstriches bei den zum Königlichen Hausfideikommiß ge— hörigen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, in der etatisirten Höhe, und genehmigte schließlich die Kap. 11 bis 20 des Etats der Zuschüsse, Abtheilung B, Gesammt-cMinisterium nebst Dependenzen betreffend.

Die Zweite Kammer führte die Berathung des Justiz— Etats zu Ende und bewilligte die sämmtlichen Postulaté mit Ausnahme der Schreibegebühren hei den Gerichten erster Instanz, welche ohne Widerspruch der Regierung um 50 000 S abgemindert wurden, in der postulirten Höhe. Einige Anträge, des Abg. Freitag auf gesetzliche Regelung des Vorbereitungsdienstes und der Dienstverhältnisse der Gerichts⸗ schreiber und Gerichtsvollzieher wurden der Gesetzgebungs⸗ deputation überwiesen. Auf Antrag der berichterstattenden Deputation beschloß die Kammer, die Staatsregierung aufzu— fordern, noch dem gegenwärtigen Landtage eine Gesetzvorlage, die Einführung einer Amtstraͤcht für Juftizbea mte und Rechts⸗ anwälte betreffend, zugehen zu lassen welchen Antrag der Staats⸗Minister Dr. von Abeken nur bezüglich der Rechts— anwälte acceptirte und ferner, das Justiz⸗-Ministerium zu ersuchen, im Verlaufe der weiteren Entwicklung der neuen Justizorganisation bei sämmtlichen Klassen der Justizbeamten vor der Neubesetzung erledigter Stellen das Augenmerk darauf zu richten, ob die Wiederbesetzung nach Lage der Geschãfte nicht unterbleiben könne.

Baden. Karlsruhe, 9g. Januar. (K. 3.) Die 5m eite Kammer ist heute wieder zusammengetrélen. Der sinanz-Minister hat das Etatsgesetz vorgelegt.

Elsa ß⸗Lothringen. Straßburg, 9. Januar. (Els.Lothr. Ztg.) Die nächste Plenarsitzung des Landesausschusses wird am Dienstag, den 18. d. M., stattfinden; die Zwischenzeit bleibt den Kommissionsberathungen gewidmet. Die gestern . Vorlagen wurden gleichfalls an die Kommissionen verwiesen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 8. Januar. Heute Nachmittags halten der Marine⸗Ausschuß und der Aus— schuß für auswärtige Angelegenheiten der unga— rischen Delegation eine Sitzung, in welcher beide Aus⸗ schüsse in die Berathung der n, Theilvoranschläge der Budgets eingehen werden. Der Präsfident der ungarischen Delegation, Kardinal Haynald, trifft heute Nachmittags aus Pest ein. Minister⸗Praäsident Tisza wird morgen fruͤh hier erwartet. Falls Kommunikations-Minister Pechy nicht gleich⸗ zeitig mit dem Minister⸗-Präsidenten eintrifft, so steht, der Pest. Corr. zufolge, seine Ankunft und in Verbindung mit dieser die Abhaltung eines gemeinsamen Ministerraths für den Schluß dieser Woche in Aussicht.

W L,. Januar. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet; Aus Cettin je unterm 9. : Der gestrige Kampf im Lim⸗Thale endete mit der vollständigen Flucht der Albanes en. Das montenegrinische Gebiet war von den Albanesen in zwei Abtheilungen angegriffen worden, die Truppenmacht der Albanesen wird mit j2 600 beziffert, doch scheint diese Truppen ahl stark übertrieben. Aus Phi⸗ lippopel: Deni Vernehmen nach wäre von dem bulga⸗ rischen. Metropoliten Pacaretos der Befehl zur Besitz⸗ ergreifung von der griechischen Kirche ausgegangen. Eine von zahlreichen Bulgaren begleitete Abtheilung Millzen erschien in der Kirche und ein hulgarischer Priester bestieg alsbald den Altar. Der die Ehristfestmesse celebrirende griechische Priester wurde gefangen hinweggeführt, der Schatz⸗ meister der Kirche aber gemißhandelt und vertrieben.

10. Januar. Die „Presse⸗“ veröffentlicht eine Cir⸗ lular note und ein Memorgndum der montenegrini— chen Regierung vom 26. Dezember. Letzteres ö t die Pforte systematischer Verschleppung der d rr ft Gusinjes und Plawas, planmäßiger Aufwiegelung der Albanesen und der Zweideutigkeit bei den Unterhandlungen. Der Pforte wird alle Schuld zugeschoben für die jetzige akute

Form des Streitfalles, welcher Montenegro dadurch, daß das Jursten thum̃ genöthigt sei, eine bedeutende Truppenmacht unter den Waffen zu halten, materiell zu ruiniren drohe. Montenegro beansprucht hierfür eine Entschädigung von 2 Millionen Francs und verspricht, vorläufig das vertrags⸗ widrige Verhalten der Pforte und den Friedensbruch Seitens ihrer Unterthanen nicht als einen Kriegsfall oder Bruch mit der Pforte anzusehen, verlangt aber von den Vertragsmächten energische Abhülfe.

Großbritannien und Irland. London, 8. Januar. (Allg. Corr) Dem „Standard“ wird aus Jellalabad vom T. d. M. gemeldet:

Obgleich en, zwischen Peschawur und Kabul voll⸗ ständige Ruhe herrscht, kann doch nicht gesagt werden, daß keine Ge⸗ fahr einer neuen Erhebung bestehe. Die Verfuche der Mollahs, die Momunds zur Erhebung aufzuwiegeln, werden unablässig fortgesetzt. Die Stämme werden im Namen der Religion, des Landes und der Beziehungen zu Jacub Khan zum Aufstande gegen ung aufgerufen. Bisher haben diese Aufwiegelungen zur Empörung nur geringen Er⸗ folg gehabt, nur einige vercinzelte Banden haben fich wirklich zusam—= mengefunden, aber sie mögen größere Erfolge erzielen, und es besteht darüber wenig Zweifel, daß einer Erhebung der Mo⸗ munds auch die der Shinwarris und Afridis folgen würde. Vorsicht ist augenscheinlich nothwendig, weshalb auch einige Ver⸗ stärkungen beordert worden sind. Unsere politischen Beamten bei den verschiedenen Stämmen melden, daß so weit Alles ruhig sei, aber sie betonen die Wichtigkeit einer endgültigen Definirung unserer Politik. Die Ungewißheit der Lage verurfacht beständig wach ende Schwierigkeiten, da die Sirdars und die Bevölkerung sich ebenfo sehr fürchten, sich uns loyal anzuschließen als sich fern zuhalten; noch wagen sie Informgtion zu geben oder Vorräthe zu liefern, da sie im Falle unseres Abzuges die Rache der Afghanen treffen würde. Ungeheure Summen werden hier für Wege und Baracken verausgabt,

und Niemand glaubt hier, daß wir uns semals weiter als bis Jella?

labad zurückziehen werden.“ .

Aus Lahore telegraphirt man den „Daily News“ vom 7. d. M.:

In Herat finden fortgesetzte Reibungen zwischen den Kabulis und den lokalen Regimentern statt. Es heißt, die Turkomanen be—⸗ drohen Herat Daoud Schah ist unter starker Escorte als Gefan⸗ gener nach Indien gesandt worden. General Hugh Gough befi det sich guf dem Marsche von Kabul nach Peschawur behufs Inspizirung hi. ö 3000 equipirte Lastthiere kommen von Kabul

ierher. ö Blatte wird aus Kabul vom 3. d. M. ge⸗ meldet:

Es verlautet, daß die Lughmans sich zerstreuen. Zur Züchti—⸗ gung von Asmatullah sind zwei Expeditionen gebildet worden. Die Straße von Kabul nach Gandamak ist sicher. Sämmtliche Stationen sind mit Besatzungen versehen. In Folge der Fourageschwierigkeit wird Sherpur von der Kavallerie geräumt.

9. Januar. (W. T. B.) Das Reutersche Bureau meldet aus Capetown von heute: Die Regierung hat einen Haftbefehl gegen den Präsidenten des Boör⸗Comites, Paul Krüger, erlassen.

Frankreich. Paris, 10. Januar. (W. T. B.) Der Kriegs-Minister Farre hat bei Uebernahme des Kriegs— Ministeriums sämmtliche Stellen der Generaldirektoren dieses Ministeriums anderweitig besetzt. Die Blätter heben bei Besprechung dieser Maßregel hervor, daß dieselbe eine wesentlich politische sei und fur die Persönlichkeiten der bis⸗ herigen Generaldirektoren, deren militärische Verdienste Farre anerkannte, keineswegs etwas Verletzendes haben sollte.

1

Griechenland. Athen, 9. Januar. (W. T. B. Ver— schiedene Ban den, welche sich in Thessalien gebildet hatten, um Ruhestörungen hervorzurufen, sind durch die dorthin entsandten Truppen z erstreut worden.

Türkei. Konstant inupel, 9. Januar. (W. T. B.) Colocotronis ist zum dritten Kommissär Griechenlands für die Verhandlungen mit der Pforte ernannt worden.

Serbien. Nisch, 9g. Januar. ö, T. B.) Der Skupschtina ist nunmehr der am 13. November v. J. mit dem belgischen Deputirten Boncgueau abgeschlossene Vertrag wegen Exrichtung einer serbischen Nationalbank und mehrerer Filialen derselben in den größeren Städten des Lan⸗ des zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Dauer des Vertrags ist auf 25 Jahre festgesetzt, das Kapital soll 25 bis 100 Millionen Fres. in 50 O00 Aktien betragen, 1, desselben gelangt in Belgrad zur Subskription. Der Anfang des Ge— schäfts soll l 4 Jahr nach Promulgation des Bankgesetzes er⸗ folgen, die Bank ist zur Emittirung von Banknoten befugt, welche bei den Staatskassen angenommen werden.

Nusßland und Polen. Moskau, 9g. Januar. (W. T. B.) Der Moskauer Zeitung“ zufolge ist am 6. d. M. von der Polizei hierselbst ein Lager mit revolutionären Proklamationen in russischer und in einer fremden Sprache sowie mit galvanischen Batterien entdeckt und dabei ein Individuum verhaftet worden, welches in ein zerrissenes Arbeiterhemd gekleidet war und 12 000 Rubel bei sich trug.

aan m, ee, mr

Amerika. New⸗York, 9. Januar. (W. T. B.) Der General Chamberlain hat bekannt gemacht, daß er den Oberbefehl über die Miliz des Staates Maine übernehme, um das Staatseigenthum und die Institutionen zu schützen, bis der neue Gouverneur gesetzmäßig gewählt und bestätigt worden sei. General Chamberlain übernimmt hierdurch zeitweilig die Gouverneurschaft.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Rom, Sonnabend, 19. Januar. Der österreichisch⸗ ungarische Botschafter, Graf Wimpffen, ist gestern von dem Minister⸗Präsidenten Cairoli empfangen worden. Die Unter⸗ redung trug einen sehr herzlichen Charakter. Heute wird Graf Wimpffen Sr. Majestät dem König sein Beglaubigungs⸗ schreiben überreichen. Anläßlich des Jahrestages des Hin⸗ scheidens Victor Emanuels sind bei dem Ministerium zaͤhl⸗ reiche Condolenztelegramme aus den Provinzen und von vielen Gemeinden eingetroffen.

St. Petersburg, Sonnabend, 10. Januar. Wie dem Russischen Invaliden“ unter dem 4. d. M. gemeldet wird, find die in Samarkand 13 . Vettern Abdurrhaman Khans, Selver Khan und Isak Khan, Über die Grenze ge⸗ flüchtet, und haben ihre Familien in Samarkand zurückgelassen.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Meiningen, 9. Januar. (W. T. B) Bei der im hiesigen ersten Reichstagswahlbezirk stattgehabten Reichstagswahl wurden

laut amtlicher Zählung im Ganzen 11 360 Stimmen abgegeben.

Der zum Abgeordneten gewählte Landrath Dr. Karl Adolf Baum bach in Sonneberg erhielt 6764, sein Gegenkandidat Reglerunge⸗ Rath Max von Buttler in Meiningen 4697 Stimmen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Hamburg fand, wie der H. Corr.“ mittheilt, am S8. d. M. unter dem Vorsitz des Direktor r. Brinckmann eine zahlreich besuchte Versammlung von wissenschaftlichen und kaufmännischen Notabilitäten statt zum Zweck der Besprechung von Maßregeln zur Erhaltung des Museums Godeffroy. Die Versammlung be⸗ schloß den Erlaß einer Petition an den Senat behufs Ankaufs des Museums aus öffentlichen Mitteln.

Gewerbe und Handel.

Bern, 9. Januar. (W., T B.) Der Bundesrath hat den Emissionseours für die vierprozentige 35⸗Mittionen“ Anleihe auf 99 festgesetzt und zur Frist fur die Zeichnungen die Zeit vom 21. Januar bis 5. Februar d. J, die . zur Vornahme der Einzahlungen aber bis zum 30. Jun d. J. bestimmt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Lemberg, 9. Januar. (W. T. B.). Die Strecke Lem berg⸗ Przemysl der Karl Ludwigs Bahn ist durch Schnee verwehungen gesperrt und der in der vergangenen Nacht ab⸗ gelassene Eilzug darin stecken geblieben. Man hofft, bis zur kom⸗ menden Nacht den Schnee beseitigen zu können.

Triest, 9. Januar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Ceres“ ist gestern Abend aus Konstantinopel hier angekommen.

New York, 9. Januar. (W. T B.) Der Dampfer

Italy‘ von der Nationai⸗Dampfffchi 8⸗C j 1 Messingsche Linie) ist hier ,,, cih k

Berlin, den 10. Januar 1880.

In dem gestern an den Siebenhügeln der Oberförsterei Letzlingen eingestellten Jagen erlegten: Se. Majestät der Kaiser und König 21 Schausler, 31 83 De b o Kon glich e. Kaiserliche un önigliche Hoheit der Kronprin 5 , arch ich . . . e. Königliche Hoheit der Prinz Carl 8 Schau er, 12 1 heit der ö ö e. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl 7 Schauf⸗ ler, ö. k nn l der 9 h 26 e, Königliche Hoheit der Prinz August von Württem⸗ berg 3 Schaufler, 5 Stück Dammwild, ; und betrug die Gesammtstrecke 94 Schaufler, 241 Stück Dammwild.

In den jünsten Tagen ist von der Königlichen Buchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn hierselbft die Rang⸗ und Quartierliste der Königlich Preußifchen Armee für 1880 ausgegeben worden. Das in der Königlichen Geheimen Kriegs⸗ Kanzlei auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs redigirte Buch, welches sich in der äußeren Form wie in der Anordnung des Inhalts der vorjährigen Rang und Quartierliste eng anschließt, ist, wie allbekannt, ein durchaus zuverlässiger Rathgeber und Wegweiser in allen Personalien, welche das preußische Offizier⸗ Corps betreffen, und bewährt auch in dem vorliegenden neuesten Jahrgange seinen wohlbegründeten, guten Ruf. Die Liste ist bis zum 2. Dezember v. J. fortgeführt. .

Gleichzeitig ist in demselben Verlage die Rang⸗ und Quar⸗ tier, sowie Anciennetätsliste der Kaiserkichen Marine für das Jahr 1880 erschienen. Auch diese Liste ist in gleicher Weise angelegt, wie die früheren Jahrgänge, und in der Kaiserlichen Admiralität mit derselben Sorgfalt gearbeitet, fo daß sie betreffs der Kaiserlichen Marine ebenso sichere Auskunft ertheilt, wie die oben genannte Rang und Quartierliste über das Königlich preußische Land⸗ heer. Abgeschlossen ist die Liste am 1. Dezember 1879.

Der neubegründete Elektrotechnische Verein wird am 27. Januar zu einer 2. Sitzung zusammentreten, in der ein Vorstand von 7 Mitgliedern und ein Ausschuß von 360 Mitgliedern gewählt werden sollen. Zur ö haben 43 Herren ihren Beitritt zu dem Verein erklärt, die außer Berlin und Charlottenburg die Städte München, Hamburg, Dresden, Potsdam, Oker am Harz, Hannover, Aachen, Cöln, Eisleben und Kiel vertreten.

In der permanenten Ausstellung des Vereins Ber liner Künstler in der Kommandantenstraße 79 sind zur Zeit W große Kartons Originalzeichnungen von Liezen Mayer in München, Illustrationen zu Göthe's Faust“, ausgestellt. Spbgleich die Re“ produktionen derselben durch Stich und Photographie bereits bekannt sind, werden die Originale nicht verfehlen, die Aufmerksamkeit der Kunstfreunde auf sich zu ziehen.

Rach einer Korrespondenz des Berner „Intelligenzblattes“ ist die in letzter Zeit so häufig beobachtete Erscheinung, daß bei bitterer Kälte im Unterlande auf den Höhen milde Temperatur herrscht, durchaus nichts Ungewöhnliche. Im Berner Oberland wife man aus Erfahrung, daß regelmäßig im Vorwinter die Thalboben um einige Grade kälter seien, als die 1000 2000 Fuß höher gelegenen ire zen nach dem Neujahr aber kehre sich meist das Ver⸗

ältniß um.

Dun dee, . Januar. Nachdem man sich vergewissert hat, daß die unglücklichen Opfer der schrecklichen Kataftrophe nicht unter den Trümmern der Tay⸗-Brücke und des Zuges zu sucken find, hat man angefangen, stromabwärts den Fluß in der Nähe der Brücke mit Haken zu durchforschen und im Laufe des Tages acht Leichen an Land gebracht, unter ihnen die des Heizers auf der Lokomotive. Der junge Mann hat eine tiefe Wunde auf der Stirn und auf der Backe, Kleider und Gesicht sind außerdem ver sengt. Wahrscheinlich wurde er gegen den Kessel geschleudert und die aus dem Flammenrohre , Flammen haben ihn ver⸗ brannt. Noch eine andere Leiche hat eine schwere Verletzung auf der Stirn, auch ist ihr der Schenkel gebrochen. Sonst sind die Ver= letzungen an den aufgefundenen Körpern nicht so groß, daß sie den Tod herbeigeführt zu haben scheinen könnten. Es ist erwähnt wor den, daß ein Mr. Watson mit zwei Kindern durch das Unglück sein Leben verloren hat. Die Wittwe ist wahnsinnig geworden.

Im Königlichen Qpe rn hause kam gestern nach mehrjähriger Ruhe nen einstudirt die Oper „Romeo und Juste“ von Gounod wöe⸗ der zur Aufführung und fand eine recht warme Aufnahme. An die⸗ ser dürfte jedoch die . . des seinem künstlerischen Werthe nach gleichwie die Matgarethe“ desselben Komponisten vielfach und mit Recht angefochtenen Werks einen nicht geringen Antheil i Einzelne zündende ohrenfällige Nummern, wie die Erzählung

ercutio'ß von der Fee Mab,. das süßliche Liebesduert ꝛc. thaten dann das Uebrige. Fr. Mallinger (Julia), Hr. Ernst (Romeo), Hr. Krolop (Capulet), Fr. Lammert (mme), Hr. Oberhauser (Mer⸗ cutio) machten sich um die glatte treffliche Aufführung gleichmäßlg e r und das Publikum spendete ihnen dafür ker e n⸗ erkennung.