1880 / 8 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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der . een aer me . Blüzener & Winter, sowie alle ührigen grükergg Krrußischrn 9 . AnxRuouten· nean.

Anzeiger.

8. Induz nile Rtahlinzenentn., Fakrike nnd Gross hands.

1. Steckbriefe und Unterzuchurgr-Sachtm.

2. JZubhastationen, Angebots, Verladung en n. derg].

J. Verkänte, TJerpachtnngen, 8ubmigaignen ats.

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. Literarische Anreigen.

Ber lla, 8. H. Wilhelm -⸗Straße Rr. Gz. K

4. TJerloosnng, Aꝛnortisation, inanabinng X Rn. a. vw. Von dffent kieben Panisr en.

6. Terschiedens Bekannt muchnngen. . ö

S8. Theater- Anneigen. In der Börn on-

3

J. Familien Nachrichten. beoilan s. ö

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

sss! Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Otto Uhlig zu Halle a. d. SJ, Gr. Ulrichstraße Nr. 527 wohnhaft, klagt gegen den Kanfmann H. Lichtenberg, zuletzt in Berlin, Invalidenstraße 105 angeblich wohnhaft gewesen, aus folgenden fünf Prima ⸗Wechseln, welche durch Ueberweisung verfügung des früherer Großherzoglich Sächsischen Justizamts zu Weimar vom 23. März 1879 in der J. Lichtenstein'schen Konkurssache in das Eigenthum des Klägers übergegangen sind und zwar:

1) aus dem Wechsel vom 27. Februar 1876 über

700 , fällig am 3. Juni 1876, 2) aus dem Wechsel vom 3. März 1876 über 1036 ½, fällig Mitte Juni 1876,

3) aus dem Wechsel vom 8. März 1876 über

530 4, fällig am 22. Juni 1876, 4) aus dem Wechsel vom 4. März 1876 über 944 M, fällig am 15. Juli 1876, genannte vier Wechsel sind von J. Lichtenstein auf den Verklagten gezogen und von diesem acceptirttttꝛ-s

5) aus dem Wechsel vom 23. März 1876 über

404 M 75 3, fällig drei Monate nach dato, welchen der Dr. Robert Keil als Abwesenheits⸗ vormund des J. Lichtenstein auf den Ver⸗ klagten gezogen und dieser angenommen hat, mit dem Antrage auf Zahlung von zusammen 3614 M 75 3 nebst o/ Verzugezinsen seit dem 15. Juli 1876 und 12 Provipion.

Da der jetzige Aufenthalt des Kaufmanns H. Lichtenberg unbekannt ist, so ladet der Kläger denselben öffentlich zur Klagebeantwortung und wei⸗ J, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den

24. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Landgericht J. zu Berlin, Civil⸗ kammer 14, IüÜdenstraße Nr. 59, 1 Treppe hoch, Saal Nr. 60.

Der Verklagte wird aufgefordert, in dem ge⸗ dachten Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Verklagten aus gesprochen werden.

Berlin, den 17. Dezember 1879.

ö Landgericht J. ivilkammer 14.

les! Deffentliche Ladung.

Der Rechtsanwalt Der. Meyer dahier hat beim Kgl. Landgerichte, J. Civilkammer dahier, Namens des Meubelfabrikanten Otto Dippert von Nürnberg eine Klage gegen den Privatier Franz Fischer aus München, zuletzt dahier wohnhaft, nun unbekannten Aufenthaltes, wegen Forderung eingereicht, in welcher klägerscherseits beantragt ist,

den Beklagten zu verurtheilen, 2372 S 15 3 sammt 5 oso Zinsen hieraus vom 29. Dezember 1879 an zu bezahlen und die Kosten des Rechts⸗ streites, darunter auch die auf das Arrestgesuch erwachsenen, zu tragen.

Zur öffentlichen Verhandlung dieser Klage steht beim Kgl. Landgerichte Nürnberg auf

Donnerstag, den 1. April 1880, Vormittags 85 Uhr, Sitzungssaal Nr. 41, Termin an, wobei zu er⸗ scheinen an den Beklagten hierdurch öffentliche La—⸗ dung ergeht.

Nürnberg, den 7. Januar 1880.

Der . des K. Landgerichts.

eier.

ö! Oeffentliche Ladung.

Der k. Rechtsanwalt Kätzlmeier in Nürnberg hat Namens des Kellners Josef Heindel daselbst gegen dessen Ehefran Karoline Heindel von da, z 3. unbekannten Aufenthalts, bei dem k Landgericht Nürnberg am 18. Dezember 1879 eine Klage wegen Ehescheidung eingereicht, in welcher Kläger beantragt, zu erkennen:

I) Die . dem Kellner Josef Heindel in Nürnberg und der Karoline Heindel bestan⸗ dene Ehe sei dem Bande nach zu trennen.

2) Die Beklagte habe die Kosten zu tragen.

Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termin bestimmt auf

n,, den 18. März 1880, Vormittags 19 Uhr, Sitzungssaal Nr. 41.

Die Beklagte wird durch gegenständigen Auszug öffentlich geladen, zum festgesetzten Verhandlungs⸗ teimin einen am k. Landgericht Nürnberg zugelaf⸗ senen Anwalt zu bestellen und hierbei zu erscheinen. Nürnberg, den 7. Januar 1880.

Der Ober⸗Gerichisschreiber des k. Landgerichts. e Maier.

**

9 = * —— ls! Aufgebot. Auf Antrag der Taglöhnerin Katharina Hönninger von Lichtenfels wird elix Hönninger, geboren 25. April 1829, Sohn der Bäckersehelenute Anton und Josepha önninger von Lichtenfels, welcher n,. der ünfziger Jahre als Schlosser nach Amerika auß⸗ ,, , ist, hiermit aufgefordert, spätestens

is zum 26. November 1880 persönlich oder schriftlich bei dem hiesigen Amts⸗ gerichte sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde. Etwaige Erbansprüche oder sonstige Rechte an

den Verschollenen sind bis zum bezeichneten Termine dahier geltend zu machen; wer Kunde über das Leben des Verschollenen geben kann, wolle hierüber Mittheilung anher gelangen lassen. Lichtenfels, den 3. Januar 1880. Die Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Trottmann.

. Aufgebot.

Der Banquier Isragel Oppenheimer in Han— nover hat mittelst notariellen Kaufbriefes vom 7. November und 24. Dezember 1878 den sämmtlichen Grundbesitz des Gemeinde Vorstehers Friedrich Sagebiel in Diedersen, bestehend

i) aus der Vollmelerstelle Nr. 3 mit allem

Zubehör, ö. . 27) aus der Beibauerstelle Nr. 24 mit allem Zubehör und . 6 .

3) aus dessen Antheilen an der ungetheilten t K, von Diedersen, äuflich erstanden.

if Antrag des Käufers werden Alle, welche an irgend einem der Kaufgegenstände Eigenthums⸗, Näher lehnrechtliche, Fdeikommissarische, Pfand. und andere dingliche Rechte, ins beson dere auch Ser⸗ vituten und Realberechtigungen, sowie Leibzuchten zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung spätestens in dem auf

Donnerstag, den 19. Februar d. J., Morgens 10 Uhr, dahier anstehenden Termine unter der Androhung hiermit vorgeladen, daß sonst das Recht im Ver⸗ hältnisse zum neuen Erwerber verloren geht.

Der Ausschlußbescheid soll demnächst nur an der Gerichtstafel bekannt gemacht werden.

Hameln, den 3. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. II.

ö Aufgebot. .

Auf den Antrag des Grundstückbesitzers, Fabrik⸗ besitzers Ferdinand Wenzel zu Kaiserswalde, wird der unbekannte Inhaber der auf dem Grundstücke Nr. 7 Kaiserswalde Abtbeilung III. Nr 12 einge⸗ tragenen Post von 53 Thlr. 10 Sgr. rückständige Kaufgelder für die Graf von Schlabrendorfschen Erben, über welche ein Instrument nicht gehildet worden, und welche getilgt sein soll, ohne, daß be⸗ glaubigte Quittung hierüber vorhanden ist, aufge⸗ fordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem Aufgebots Termine

den 2. April 1880, Vormittags 105 Uhr, in dem Sitzungssaale des unterzeichneten Gerichts anzumelden, widrigenfalls die Post ür löschungs⸗ fähig erklärt werden wird. . Habelschwerdt, den 2. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. w

los Aufgebot.

Der am 19. September 1809 zu Hinterbrennberg, Gemeinde Frauenzell, geborene, im Jahre 18659 an⸗ geblich nach Amerika ausgewanderte und seit dieser Zeit verschollene Banerssohn Matthäus Haas wird auf Antrag seines Bruders, des Pfründners

testens an dem hiermit auf Samstag, den 30. Oktober J. I., Vor⸗ mittags 9 Uhr, 8 ; angesetzten Termine persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde. Alle Diejenigen, welche über das Leben des Ver—⸗ schollenen Kunde geben können, haben hierher Mit⸗ theilung hierüber zu machen, während die Erb— berechtigten des Matthäus Haas die Aufforderung erhalten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren, insbesondere beim obigen Termine, wahrzunehmen. Kempten, den 2. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Schn ter.

lo Aufgebot.

Das Presbyterium der erangelischen Kirchen⸗ gemeinde zu Plettenberg hat das Aufgebot, der Schuldverschreibung vom 22. Mai 1802 bezüglich des gerichtlichen Protokolls vom 9. Mai 1804, auf Grund welcher im Grundbuche Plettenberg Band!. Artikel 59 Abth. III. Nr. 2 auf den Immobilien des Handelsmanns Carl Essellen zu Plettenberg zu Gunsten des Boele Hospitals eine Darlehnsforde⸗ rung von Sechszig Thalern Berl. Court., verzinslich zu vier Prozent, eingetragen steht, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf .

den 13. Juli 1880, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. .

,, den 30. Dezember 189.

önigliches Amtsgericht.

686 Aufgebot.

Zum Zwecke der Rückgabe der von den Beamten des früheren Kreisgerichts Wesel gestellten Dienst⸗ kaution ist durch Verfügung des Vorstandsbeamten des Königlichen Ober⸗Landesgerichts Einleitung des Aufgebotsverfahrens angeordnet worden. E-.

3 handelt sich um die Kaution des Rechnungs—⸗ Raths und Gerichts⸗Kassenrendanten Kayser, Kassen⸗ Controleur Koll, Botenmeisters Graebing, der Ge⸗ richte boten Dempf, Stuhlert, Hammermeister, Lan⸗

endorf und Helling zu Wesel; des Kreisgerichts⸗ rr Padberg, der Gerichtsboten Brinkmann und Horn zu Emmerich; des Kanzlei⸗Raths Wildt, der Gerichtsboten Dieckmann und Der pe zu Rees; des Kreisgerichtssekretärs Vedder, Gerichtsboten Schenk und Hülssgerichtsboten Hasse zu Dinslaken.

Diejenigen, welche mit der Geschäftsführung eines

dieser Beamten Ansprüche gegen letztere oder den

Fiskus zu haben vermeinen, werden hiermit auf⸗ fordert, solche Rechte und Ansprüche spätestens in

gefordert, alsbald, spätestens in dem auf den 1. April 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls sie ihres Anspruchs an die Kasse verlustig sein und blos an die Person des Beamten verwiesen werden sollen. Wesel, den 20. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Pell inghoff.

en Aufgebot.

Die Firma „Lintorfer Bleiwerke“ hat das Aufgebot eines am 15. Dezember 1879 an die Ordre des Jacob Mertens ausgestellten und auf den A. Schaaffhausenschen Bankverein zu Cöln gezogenen, am 15. März 1880 fälligen Wechsels über 35 000 4 beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1880, Bormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Justizgebäude Stube Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er folgen wird.

Cöln, den 2. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. X. Der Gerichtsschreiber. Rauch, Seeretair.

sss] Oeffentliche Aufforderung.

Auf dem Grundstücke des Eigenthümers Johann Ernst Beyer, Schierzig Hauland Nr. 39, standen in Abtheilung Ul, unter Nr. I für die Erben des Johann Gotslob Sitzlack und der Marie Elisabeth Wilhelm primo voto Sitzlack, geborene Gebauer, auf Grund der Kaufgel derbelegungsverhandlung vom 2. August und des Antrags des Prozeßricht ers vom 3. August 1848 2076 Thaler rückständige Kaufgelder nebst 5 oo Zinsen seit dem 2. August 1848 einge⸗ tragen, wovon 1376 Thaler bereits gelöscht sind.

Der Inhaber des noch nicht gelöschten, angeblich ebenfalls getilgten Restbetrages der vorbezeichneten Post von 709 Thalern 2109 ist zwar be⸗ kannt, hat aber als solcher sein Verfügungsrecht nicht nachgewiesen, weshalb von dem oben genannten Grundstückseigenthümer das Aufgebot der gedachten Restpost zum Zwecke der Löschung derselben im Grundbuche beantragt worden ist. .

Demgemäß werden die etwaigen, ihrer Person oder dem Aufenthalt nach unbekannten Berechtigten zu der in Rede stehenden Restpost hiermit aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche und Rechte bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte innerhalb drei Monaten, späte⸗ stens aber in dem auf

den 25. Mai 1880, 9 Uhr Vormittags, vor dem Amtsrichter Peck anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen

Joseph Haas in Wiggensbach, aufgefordert, spä⸗

werden und die Post im Grundbuche gelöscht wer⸗ den wird. Meserltz, den 3. Januar 1880. Königliches Amtsgericht.

iss Amtsgericht Hamburg. Aufgebot.

Der hiesige Rechtsanwalt Dr. G. Wolters in Vollmacht der Erben des zu Glogau verstorbenen Rektor H. J. A. Drescher hat das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung des von der Lebens⸗ und Pensions ⸗Versicherungsgesellschaft Janus“ in Hamburg gegen Police Nr. 7 ausgestellt en Re⸗ verses d. d. Hamburg, den 15. August 1868, in welchem die Direktion der genannten Gesellschaft bescheinigt, von H. F. A. Drescher in Gr. Glogau gegen den demselben zu 579 p. a. Zinsen geleisteten Vorschuß von 220 Thaler Preuß. Court. dessen Police Nr. 17 über Thaler 600 als Unter pfand empfangen zu haben und sich verpflich tet, nach Tilgung des Vorschusses, gegen Rückgabe des Re—⸗ verses, demselben die Police wieder auszuhändigen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf

Mittwoch, den 14. Juli 1880, Vormittags 19 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird,

Hamburg, den 6. Januar 1880.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung J. Zur Benglaub Heinichen. ur Beglaubigung: ? . Romberg, Dr, Gerichts⸗ Sekretär.

bord Erbschaftsproclam.

Nachdem sich von den hier bekannten Erben des am 2. Mai 1879 im Forstgutsbezirk Westerholz,

adersleben J, verstorbenen Schuhmachergesellen

riedrich Wilhelm Dick aus Zeulenroda, die

inder der verstorbenen Louise Amalie Dick, ver⸗ ehelicht gewesene Wetzstein in Auma, Namens:

Carl Franz Wetzstein in Leobschütz,

Emma Louise Wetzstein in Auma,

Pauline Amalie Wetzstein in Apolda, vertreten durch den

Caroline Minna Wetzstein ;

Hermann Wilhelm . . trotz der an sie, in Gemäßhelt der V. O, vom 9. November 1798 erlassenen diesseitigen Verfügung vom 28. August 1879, hierselbst nicht gemeldet haben, so werden die ebengenannten Erben, sowie Alle und Jede, welche Erb⸗ und sonstige Ansprüche

an den Nachlaß des obengenannten Friedrich Wil⸗ helm Dick zu haben vermeinen, hierdurch aufge⸗

!

dem auf Sonnabend, den 10. April 1880, Vormittags 10 Unzr, por dem untzrzeichneten Amtsgericht anstehenden Aufgebotstermin anzumelden bei Vermeidung des Ausschlusses ihrer Rechte. Hadersleben, den 2. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Rissom.

670

In Fel. IX. Bd. 2 Grundbuchs Moormer Vogtei findet sich registrirt:

a. Fol. 66 für Wiebe Geerds Voßberg ein Stück⸗ land von 2 Dachmet Größe, östlich an Feen⸗ ders, westlich und südlich an Amtmannin Roͤsing, nördlich an Neermoorer Armenland grenzend,

b. Fol. 21 für Ocke Wieben und Elisabeth Wieben Rechtsnachfolger ein Haus mit Garten.

Auf letzteres Immobile sind sub rutr. III. ein- getragen:

I) 2650 Gulden Ostfriesisch, welche Ocke Wieben

von dem Jodocus van Waden, vermöge Instru⸗ ments, vom 2. Januar 1785, gegen 496560 Zinsen angeliehen hat.

2) 200 Gulden in Golde, welche Theye Seiden vermöge gerichtlicher Verschreibung vom 12. April 1796 gegen z o/o Zinsen von Hinderk Janssen Smit dargeliehen erhalten.

Als Rechtsnachfolger der oben titulirten Besitzer haben sich ausgewiesen:

1) Wittwe Hinderika Vosberg, geb. Zimmermann, zu Neermoor für sich und als Hauptvormünderin ihrer Tochter Wybedina Vosberg, verehelichte Janssen,

2) die Ehefrau des Viehhändlers Fr. Busemann, Taalkedina, geb. Vosberg, zu Kirchborgum;

3) die Ehefrau des Landwirths Johann Abels, Greetje, geb. Vosberg, zu Wüstenei.

Diese resp. unter Zutritt des Mitvormundes und in Assistenz ihrer Ehemänner haben nun mit dem Vortrage, daß die einzelnen Uebergänge durch Ur⸗ kunden nicht allenthalben nachzuweisen, die beregten

ypotheken aber längst erloschen, die desfallsigen

okumente indeß nicht mehr vorhanden, auf eine Ediktalladung angetragen, und zwar sowohl aller Derjenigen, welche Eigenthumsrechte an die oben be⸗ zeichneten Immobilien zu haben vermeinen, als Der⸗ jenigen, welche Ansprüche auf die gleichfalls oben erwähnten Hypotheken geltend machen wollen.

Nachdem Provokanten den desfallsigen gesetzlichen Vorschriften genügt, ist diesem Antrage stattgegeben.

Es werden daher .

1) Alle, welche das Eigenthum der oben näher beschriebenen Immobilien für sich in Anspruch nehmen und .

2) Alle, welche aus den gleichsalls oben bezeich⸗ neten Hypotheken noch Rechte herleiten zu kön⸗ nen vermeinen, =

aufgefordert, dieserhalb Meldung hier spätestens am Freitag, den 16. April 1880,

Vormitiags 11 Uhr, zu machen, und zwar so gewiß, als sonst .

acl 1. ihr Ausschluß mit Eigenthumsansprüchen

erfolgen, auch auf Grund des zu erlassenden

Präklusions⸗Erkenntnisses mit der Berichtigung

des Besitztitels für die Provokanten im Grund⸗ buche verfahren werden wird, und

acl S. die Hypotheken o. für vollständig er⸗ loschen erklärt werden soben.

Leer, den 3. Januar 1859).

Königliches Amtsgericht. I. v. Nordheim.

669 In Sachen der Ehefrau des Kommisstonärs

Johann Conrad Schäfer, Sophie, geborene

Heidkamp, ohne Geschäft zu Düsseldorf, Klägerin, gegen 1) den Itzig Katzenberg, 2) Meyer . berg, Beide Kaufleute zu Wolfshagen, 3) Joseph Schmitz, Rentner zu Cöln, und 4) den durch An⸗— walt nicht vertretenen Kaufmann Joseph Katzen⸗ berg, früher zu Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, hat das K. Landgericht zu Düsseldorf, 2. Civilkammer, am 6. November 1879 ein Kontumazialverbindungsurtheil erlassen und die erneute Vorladung des letztgenannten Ver⸗

klagten verordnet.

Demgemäß wird der vorgenannte Verklagte Jo⸗ seph Katzenberg hiermit vorg laden, in der Sitzung der 2. Civilkammer des K. Landgerichts zu Düsseldorf vom 19. Februar d. J., Morgens

Uhr, durch Anwalt vertreten zu erscheinen, um über den Antrag der Klägerin; „die Verklagten solidarisch zur Zahlung von 1500 MS nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 1. Februar 1876 kosten fällig zu verurtheilen, mit kontradiktorischer Wir⸗ kung zwischen sämmtlichen Parteien erkennen zu hören. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Düssel dorf, den 8. Januar 1880.

Der Landgerichtssekretär Holz.

682 . 29h Verfahren, betreffend die Zwangsvollstreckung in die Erbpachthufe Nr. 1 in Streltheide ist im heutigen ersten Verkaufstermin ein Bot nicht abgegeben, und wird der Ueberbots termin am 30. d. Mts., Vormittags 12 Uhr, in Erinne⸗ rung e .

Boizenburg, den 6. Januar 1880.

Großherzogl. Amtsgericht.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der . (Kesseh. . Elsner. Fünf Beilagen

leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

Berlin:

Aichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 19. Januar. Im weiteren Ver—⸗ laufe der gestrigen (32. Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten brachte der Finanz-Minister Bitter mit Aller⸗ öchster Genehmigung folgenden Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von Staatsmittehln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Mißernte herbei⸗ geführten Nothstandes in Oberschlesien ein:

§. 1. Der Staatsregierung wird der Betrag von sechs Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um in den durch Ueberschwemmung und Mißernte heimgesuchten Kreisen Oberschlesiens durch Unter⸗ stützung mit Lebensmitteln, durch Beschaffung von Futter zur Durchwinterung des Viehs, durch Gewährung von Saatgut und durch Eröffnung von Arbeitsgelegenheit dem vorhandenen Nothstande zu steuern.

§. 2. Die Gewährung des Saatgutes erfolgt der Regel nach gegen die Verpflichtung der Werthserstattung nach näherer Be⸗ stimmung der Minister des Innern und der Finanzen.

§. 3. Die Mittel zur Beschaffung von Viehfutter und Saat gut werden den betreffenden Kreisausschüssen zur Verwendung nach pflichtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinziehung auf Rechnung des Staates nach näherer Bestimmung der im S. 2 genannten Minister überwiesen. Die Kreisausschuͤsse beschließen selbständig

darüber, ob die Empfänger eintretenden Falls wegen Leistung. un⸗

fähigkeit von der Ersatzpflicht zu entbinden ind.

4. ., Bereitstellung der im 5§. 1 gedachten sechs Mil⸗ lionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechen⸗ den Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An— leihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1879 (HesetzSamml. S. 1197) zur Anwendung.

§. 5. Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zu⸗ . über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben.

§. 6. Die Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich ꝛe.

Der Finanz-Minister Bitter begründete diesen Gesetzent⸗ wurf mit folgenden Worten:

Ich habe die Ehre, dem hohen Hause mit Allerhöchster Ermäch— tigung einen Gesttzentwurf vorzulegen, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Oberschlesten.

. Ich glaube mich im Allgemeinen auf Dasjenige beziehen zu dürfen, was ich bei Beantwortung der Interpellation, welche in der vorletzten Sitzung des hohen Hauses vor Neujahr stattgefunden hat, ausgesprochen hahe Im Wesentlichen haben sich die Verhältnisse zwar nicht zum Besseren, wahl aber durch die Einwirkungen des scharfen Frostes, welcher fast zwei Monate gedauert hat, einiger maßen zum Schlimmeren gewendet. Wir haben, um die Verhält⸗ nisse genau nach allen Seiten hin übersehen zu können, eg für nölhig gehalten, sie an Ort und Stelle einer eingehenden Besprechung zu unterziehen, und der Herr Minister des Innern und ich haben in Oppeln, unter Zuziebung aller betheiligten Provinziat⸗ und Re— gierungsbeamten, die Besprechung stattfinden lasfen nach allen Seiten hin und bis in die kleinsten Details. Es hat sich ergehen, daß außer den von mir früher genann⸗ ten. sschs Kreisen, in welchen erhebliche Rothstände zu beklagen waren, noch Nothstandserscheinungen in einigen anderen Kreisen hervorgetreten sind, welche gleichfalls, wenn auch nicht in so gusgedehntem Maße, die Beri cksichtigung in Anspruch nehmen. Wenn dies geschieht, so beziffert sich die Zahl derjenigen Perfonen, welche als dem Nothstand verfallen betrachtet werden können, auf die allerdings sehr erhebliche Zahl von 105 bis 106 000 Menschen. Es ist angenommen worden und kann mit großer Bestimmtheit ausgesprochen werden, daß bis zum Ende dieses Monats reichlich Mittel vorhanden sind, um jeder Gefahr nach dieser Seite hin zu begegnen. Es ist daher unrichtig, wenn hier und da behauptet worden ist, daß irgend etwas nach irgend einer Seite hin versehen oder verzögert sei, daß irgend eine Hülfe zu spät käme. Es fehlt weder an ande en Gegenständen der Hülfe, noch an Geld. Aber mit dem Ende diefes Monats ist es nothwendig, daß die Staatsmittel noch in größerem Umfange als bisher eintreten. Es ist durch sorgfältige Berechnungen festgestellt werden, daß der Bedarf der Ernährung für diese große Anzahl der Personen im Ganzen guf 4 Monate, also bis zum 14. Funi hin, an⸗ genommen werden darf, da die Arbeit reichlich genug ist, um eine vollkommene Ernährung zu schaffen.

.Es wird eine Summe von 2 500 00) 4 in Anspruch zu nehmen sein. Es sind noch in diesem Augenblicke Mittel vorhanden von über 1000000 M, es wird also der Bewilligung des hohen Hauseg zu diesem Zwecke anheimgestellt werden die Summe von 1500 000 4

Damit ist aber der Bedarf für die nothleidenden Distrikte nicht erfüllt. Es ist nothwendig, daß für die Saat geforgt werde, die das näch ste Jahr erfordert, um den Bedarf für Menschen in dem nothleidenden Distrikte wenigstens für das nächste Jahr sicher stellen zu können, und es ist nothwendig, daß bis dahin, daß Futtermittel durch die Natur gewährt werden können, auch das Vieh, ohne welches die Nothleidenden nicht existiren können, nicht einmal so existiren können, mie es mit der Unterstützung sonst der Fall sein würde, muß ernährt werden. Für diese Zwecke werden in Anspruch ge⸗ nommen zusammen 49090 009 A, so daß im Ganzen 5 566 060 M in runder Summe erforderlich sein würden, um mit voller Sicher⸗ heit dem Notbstande begegnen zu können. Inzwischen ist es nicht nach allen Seiten hin mit Bestimmtheit zu übersehen, ob und in welchem Maße diese nicht unbedeutende Summe augreichen werde. Auch bedarf die Regierung nicht unerhebliche Mittel, um den Gemeinden durch Unterstützung des Wegebaues, namentlich des Vizinalwegebaues, zu

ülfe zu kommen, uni denjenigen, die Arbeit leisten können und Ar—

eit leisten müssen, diese Arbeit verschaffen zu können. Es geht der Antrag der Regierung in dem vorliegenden Gesetz⸗ 4 ö 666 61. n nen 6 ,. Mark zu bewil⸗ zen, nach allen Seiten hin freie Verfügung und die größt möglichst Sicher helt zu schaffen. ö . Es ist die Absicht, anderthalb Millionen Mark, die zur unmit⸗ telbaren Ernäbrung der nothleidenden Menschen erforderlich sind, a fonds perdu bewilligt zu sehen; und dies liegt in der Absicht des Besetzts. Was die zw ite Summe betrifft, . die Summe von 4 500 009 , so wird es vor allen Dingen erwünscht sein, zunächst den Versuch zu machen, daß alle diejenigen, die sich aus der Noth⸗ lage aug eigener Kraft wieder hervorarbeiten könhen, die überhaupt in der Lage sind, dermaleinst Rückzahlungen zu leisten, diese Summe nicht sofort 6 fonds perdn bekommen, sondern daß diesen bie Unter— stützungen mit der Verpflichtung der Rückgewähr gewährt werden. Ez wird sich demnächst fragen, inwieweit solche Ruͤckgewähr möglich sein

daraus

wird. Es ist nicht die Absicht der Regierung und es ist das im Gesetzentwurf ausdrücklich auzgesprochen worden, diese Summen direkt zu überweisen, sondern es ist in 5. 3 ausgedrückt, daß die Mittel zur Beschaffung von Viehfutter und Saatgut ren betreffen⸗ den Kreisgusschüssen zur Verwendung nach pflichtmaäͤßigem Ermessen und zur Wiederein ziehung auf Rechnung des Staats nach näherer Bestimmung des WMinisters den Innern und der Finanzen überwiesen werden sollen. Die Kreisausschüsse sollen selbständig darüber be⸗ schließen, ob die Empfänger eintretenden Falls wegen Leistungs⸗ unfähigkeit von der Ersatzpflicht zu entbinden sind. Ich glaube, daß diese Bestimmung dahin führen wird, daß jede möglsche Rücksicht auf die einzelnen Umstände, jede mögliche Rücksicht auf die allgemeinen Verhältnisse ins Auge ju fassen, und daß die Kreisausschuͤsse wohl diejenigen Selbstverwaltungebehörden sind, die am ersten in der Lage sein werden, direkt den Verhäͤltnissen ins Auge zu sehen, ihre Dring⸗ lichkeit zu untersuchen und danach, wie es im Gesetz ausgedrückt ist, nach selbständigem Ermessen zu entscheiden.

Vies sind im Wesentlichen die Prinzipien, nach denen der Gesetzentwurf dem hohen Hause vorgelegt wird. Wenn ich mit meinen Bemer—⸗ kungen nun noch nicht abschließe, so geschieht das vorzugt weise, um Narauf hinzuweisen, daß bei Gelegenheit unserer Anwesenheit in Oppeln guch die Frage einer eingehenden Erwägung unterzogen worden ist, ob und in welchem Maße es möglich sein wird, den Ver⸗ hältnissen in den oberschlesischen Nothstandskreisen eine dauernde Verbesserung zu Theil werden zu lassen. Es sind dort eine Anzahl von Vorschlägen in Betracht gezogen worden, die sehr der Erwägung

bedürfen, und die der Staatsregierung Veranlaffung gegeben haben,

bereits die ersten Schritte zu thun, um Klarheit und Sicherheit in d iese ö zu bringen. Wenn ich sie hier im allgemeinen berühre, so geschieht das nur deshalb, weil sie eben im Gesetzentwurf selbst nicht haben Ausdruck finden können, und weil überhaupt die Ver— hältnisse noch nicht hinreichend entwickelt sind, um dem hohen Hause irgendwie die Summe bezeichnen zu können, auf deren Gewährung wir antragen können. Vor allen Dingen ist erwünscht erschtenen, einen Theil der Nothstandskreise, welche durch Kunststraßen, vorzugsweise aber durch Eisenbahnen noch nicht hinreichend mit den größeren Absatzgebieten des Landesverbunden sind, mit Eisen⸗ bahnen zu versehen und zwar so, daß durch die Eisenbahnen, wo irzend möglich, eine leichte und schnelle Kommunikation nach den größeren Absatz und Arbeitsgebieten herbeigeführt werden kann, durch welche der Bevölkerung mehr Gelegenheit zum Erwerb, eine leichtere Erwerbgfähigkeit und Erwerbsthätigkeit geschaffen werden kann. Es ist die Absicht, und es sind bereits die ersten Schritte gethan, eine Eisenbahnlinie von Kreuzburg über Rosenberg und Lublinitz nach Tarnowitz und mit Abzweigung von Lublinitz nach Kossowoka zu führen, so daß also zwei Kreise, die bis jetzt mit der Eisenbahn nur in sehr entfernter Verbindung gestanden haben, Rosenberg und fi mit dem großen Cisenbahnsystem verbunden werden sollen. Es ist ferner die Absicht, eine Eisenbahn von Gleiwitz nach Rybnick zu ziehen, ebenso von Oppeln nach Neisse, mit einer Zweigbahn von Schiedlow nach Grottkau. Es würde dies einen Bau von im Ganzen 223 Ki Länge in Anspruch nehmen und un gefähr 129 Millionen Mark an Kosten verursachen. Es ist noch nicht bestimmt auszusprechen, auf welche Weise die Einleitung für diesen Bau und wie der Bau selbst gemacht werden kann, es sind die Verbindungen mit den großen Eisenbahnkörpern aufjusuchen, und es ist das Nöthige hierüber bereits jetzt im Gange. Es fragt sich nur noch, ob eventuell noch eine Linie zur Verbindung der Bahn strecken Gleiwitz ⸗GBuidogrube Morgenroth nach Kattowitz ⸗Nendza hinzutreten müssen. Und in diesem Falle würden noch 15 Em mehr gebaut werden müssen und die Baukosten sich um über 1 Million Mark vermehren. Die Staatsregierung wird sich beeilen, sobald die Vorarbeiten fertig sind, die erforderlichen Vorlagen zu machen und dem hohen Hause die Prüfung dieser Verhbält. isse anheimgeben.

Es ist ferner in sehr dringende Erwägung gestellt worden, daß namentlich die Bodenkulturverhältnisse der Nothstandokreise einer Verbesserung bedürfen. Die Kreise leiden, wie ich schon früher die Ehre gehabt habe mitzutheilen, vorzugsweise an einem schweren, kalten, undurchlässigen Boden, und es kann nur eine Verbesserung stattfinden, wenn in großartigem Maßstabe eine Drainzge eintritt.

Es hat sich gezeigt, wie sehr die Leistungs fähigkeit des Bodens auf drainirtem Lande vor den jetzigen Verhältnissen, den Vorzug has, wie sie im Augenblick liegen gerade in diesem Jahre, wo auf den großen Gütern, auf denen eine Drainage stattgefunden hat, verhältnißmäßig sehr gute Mittelernten an Kartoffeln stattgefunden haben, während die nicht drainirten Länder fast ganz und gar der Mihernte verfallen waren. Nun sind die Verhältnisse nichts desto⸗ weniger außerordentlich schwierig auf einer Fläche, von einer Aus— dehnung, wie ich sie ungern hier bezissern möchte, die aber doch in die Quadratmeilen geht, läßt sich eine Drainage nicht anders aus⸗ führen, als nach vorhergegangenen Vorarbeiten. Außerdem stehen die besonderen Verhältnisse der dortigen Gegend einer schnellen und leichten Ausführung entgegen, indem der Boden dort derartig zer⸗ stückelt und in kleine Parzellen zersplittert ist, daß gerade dieser Zu⸗ stand der Bodenverhaäͤltnisse nicht nur der Landeskultur im Äu—

emeinen im höchsten Grade entgegensteht, sie schwierig, unter Um⸗ tänden unmöglich macht, sondern auch die Drainage sehr erschwert. Zudem hat sich ergeben, daß in den Nothstandskreisen, namentlich in den Kreisen Rybnik, Pleß und Gleiwitz die Zusammenlegung der Grundstücke fast kaum noch versucht worden ist. Diejenigen Theile der dortigen Kreise, bei denen eine Separation nach dieser Richtung stattgefunden hat, sind im Minimum gegen den Flächenumfang des⸗ jenigen, was noch jusammenzulegen und besser zu ordnen ist. Es wird eine sehr dringende Aufgabe der Landeskulturverwal tung sein, in dieser Richtung so schnell und energisch wie möglich Abbühlse zu schaffen. Es wird nothwendig sein es ist das wenigstens an Ort und Stelle von kompetenten Beurtheilern uns als ein dringendes Bedürf⸗ niß bezeichnet worden die Ausführung deg Drainage—⸗ systems mit einer solchen Zusammenlegung der Grundstücke zu verbinden. Wenn das möglich sein sollte, so würden dadurch allerdings ganz andere neue Kulturverhältnisse geschaffen werden; sollte das nicht möglich sein, so wird die Gesetzgebung dafür sorgen müssen, daß die Drainage dadurch unter keinen lau rg e aufgehalten werd, sondern daß der Kulturzweck, der . für die Nothstandsverhältnisse der wichtigste ist, ohne Schwierigkeit und so schnell wie möglich erfüllt werden kann.

Es ist als ein sehr schwer wiegender Umstand bezeichnet worden, daß die Kreditverhältnisse für die kleineren Leute dort ö. bedenkliche und bedauerliche seien. Ich habe bereits die Ehre gehabt, darauf hinzuweisen, daß die dortige arme Bevölkerung mit einem, wie es scheine unzertrennbaren Netz von Wucherern umgeben sei.

Es ist durchaus nothwendig, daß dieses Netz durchbrochen werde, wenn überhaupt der dortigen Bevölkerung geholfen werden soll. Nur dadurch wird es möglich sein, Licht und Sonnenschein in diese Verhältnisse zu bringen; in welcher Weise dieses möglich sein wird, darüber enthalte ich mich im Augenblick billig jeder weiteren Be—⸗ merkung; ich füge nur hinzu, daß ich es als eine besonzere Aufgabe der Staatgzregierung betrachte, diese Verhältnisse genau in Obacht zu nehmen. Wenn alles das, was ung über die Einwirkungen wuche⸗ rischer Bestrebungen, namentlich auch in Beziehung auf den Noth. stand, über die Erscheinungen, wie sie sich . jetzt gezeigt haben, in einem Augenblick, wo die arme Bevölkerung doch darunter am wenigsten leiden sollte, wenn das alles wahr ist und wir haben allen Grund, zu glauben, daß darin sehr viel Wahrheit liegt so

Vorredners.

können die Verhältnisse so gar nicht bleiben, und es 16 irgend etwas , n, um die Bevölkerung vielleicht selbst gegen ihren illen zu schützen. Also nach dieser Richtung hin muß Wandel geschaffen werden. Es wird aber auch darauf Rücksicht genommen werden müßen, daß durch Kreditinstitute mit leichter ugänglichkeit es möglich gemacht wird, daß der kieine Frundbesitzer in die Lage komme, seine Bedürfniffe an baarem Gelde und die ihm nothwendigen Vorschüsse nicht ausschließlich bei Wucherern und solchen, welche sich an ihm ansaugen, zu beschaffen.

. Es sind ferner, was die Schulverhältnisse betrifft, uns vielfache Klagen zu Ohren gekommen. Der Herr Kultus⸗Minister wird von uns ersucht werden, der Sache seine genaueste, möglichst schleunige Aufmerksamkeit zuzuwenden, und datj nige zu thun, was Röthig ö um nach dieser Richtung hin volle Abhülfe zu schaffen. Meiner— seits kann ich versichern, daß selbst bei den schwierigen Verhältnissen unserer Finanzlage keine Mittel gespart werden sollen, um hier Ab= hülfe zu leisten.

. Endlich kommt es noch darauf an und das betrachte ich als nützlich, aber doch immer nur als ein Palliativmittel Arbeits—⸗ gelegenheit so weit zu schaffen, daß bei aͤhnlichen Kalamitäten, wenn sie auch nicht in einer solchen Schärfe hervortreten sollten wie jetzt, doch für den Winter möglichst Arbeitsverdienst gegeben werden könne. Es ist dabei sehr wesentlich auf eine Kultur hingewiesen worden, die in Schlesien namentlich in Oberschlesien in ausgedehntestem Maße vorhanden ist, das ist der Flachsbau, der mit der Fiachs⸗ bereitung im Winter einem großen Theile der Bevölkerung eine sehr

nützliche und fehr lohnende Beschäftigung geben kann, vor allen

Dingen aber auch dazu führt, die Frauen zu beschäftigen, ihnen eine Thätigkeit zu eröffnen, die ihnen für den Augenblick dort noch ganz fehlt. Daneben müßten andere Industriezweige ich meine Strohflechterei und Holzarbeiten so weit es irgend nöthig ist, auch eingeführt werden, und es ist also nach allen Seiten hin, soweit die Regierung die Mittel in der Hand hat, ihre Absicht nicht blos überhaupt Ein— leitung zu treffen, sondern diese Einleitung schnell, sicher und energisch durchrufuůhren.

Weitere Vorschläge hat die Staatsregiernng in diesem Augen- blick, indem sie sich vorbehält, nöthigenfalls mit anderen Mitteln hervorzutreten, nicht zu machen. Wir glauben aber, daß das, was wir Ihnen vorschlagen, cin sehr reichs Feld der Arbeltsthätigkeit sowohl für die Gemeinden, wie auch für die Selbstoerwaltung und die Regierung eröffnete, und daß es möglich sein wird, wenn auch erst in einer längeten Zeit, durch feste und sichere Handhabung der Beschäfte, durch unablassiges Arbeiten auf demselben Felde und nach demselben Ziele lin, endlich einen Zustand herbeizuführen, der besseren Verhältnissen Bahn bricht. Ich stelle anheim, das Gesetz der Budget⸗ kommission zu überweisen, mit der Bitte, es auf jede mögliche Weise zu beschleunigen.

Hierauf erklärte der Präsident, daß er die Vorlage sofort zum Druck geben und sie nach Fertigstellung sogleich zur Ver⸗ theilung gelangen lassen werde.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Bestreitung der Kosten für die Be⸗ dürfnisse der Kirchengemeinden in den Landes⸗ theilen des linken Rheinufers.

Der Abg. Bachem hielt dies Gesetz zwar für nothwendig, jedoch hege er Bedenken gegen die S8. 2 und 4 desselben. Ersterer, der das Eigenthum der Kirchengemeinden präzisire, sei nicht völlig klar und gebe zu Mißverständnissen Anlaß, letzterer, der sog. Glockenparagraph, der den bürgerlichen Gemeindebehörden die Benutzung der Kirchenglocken bei feier⸗ lichen Gelegenheiten, Unglücksfällen u. s. w., zuspreche, müsse aus dem Gesetze ganz entfernt werden. Die Bestimmung des §. 4 stamme aus gallikanischen Anschauungen, die für preu⸗ ßische Verhältnisse nicht paßten und würde die Quelle per⸗ manenten Haders zwischen Kirche und Civilgemeinde werden. Man möge diesen Punkt der Verständigung zwischen Kirche und Regierung überlassen. Auch habe der Provinzial⸗Landtag die Streichung dieses Paragraphen mit 37 gegen 52 Stimmen beschlossen, ohne daß dieser Beschluß Berücksichtigung gefunden. hätte. Die Tendenz des Entwurfs, die vielfachen Neibungen zwischen bürgerlicher und kirchlicher Gemeinde zu beseitigen, werde hier illusorisch. Er beantrage Verweisung der Vorlage an die Gemeindekommission.

Der Abg. Dr. von Cuny widersprach der Ansicht des Das vorliegende Gesetz hebe in seiner Haupt⸗ sache die Bestimmungen der napoleonischen Gesetzgebung auf. Das Konkordat sei dabei gar nicht ö Das Gesetz greife a, die uralten französischen, schon zu Zeiten Louis XIV. be⸗ stehenden Prinzipien zurück. Die Tendenz des Entwurfs be⸗ grüße er und . Freunde mit Freuden und im Jahre 1877 habe auch das Centrum, speziell der Abg. Windthorst, die Nothwendigkeit der Regelung dieser Materie in der jetzt vor⸗

eschlagenen Weise anerkannt und die Rückkehr zu dem Grund⸗ atze gebilligt, daß innerhalb der Gemeinde jede einzelne Kon⸗ fession ihre Lasten selbst trage. Gleichwohl habe er gegen einzelne Regierungsvorschläge Bedenken, so gegen §8. S und 13, die Abloͤsung gesetzlicher Leistungen und die Verpflichtun zu Kostenbeiträgen für kirchliche Bedürfnisse betreffend; au 8. 5 scheine ihm einer redaktionellen Aenderung bedürftig. In Anbetracht dessen beantrage er, die zweite . fur heute abzusetzen und auf einen anderen Tag zu verlegen, eventuell die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen.

Der Abg. Dr. Windthorst billigte zwar die Tendenz des Gee em, jedoch müsse er sich gegen einzelne Bestim⸗ mungen desselben, die durch staatliche e, nicht ge⸗ regelt werden könnten, erklären. Man solle nicht auf die napoleonische Gesetzgebung verweisen; es sei ja klar, daß die französisch⸗ republikanischen, demagogischen Prinzipien, auf denen ja doch der Code Napoleon beruhe, besonders in , Dingen von ihm und seinen Freunden, denen diese Gesin⸗ nung zuwider sei, nicht gebilligt werden könnten. Für ihn sei namentlich der 8. 4, welcher die Kirchenglocken auch den weltlichen Festivitäten dienstbar mache, 6. unannehm⸗ bar. Er habe nichts dagegen, wenn die Kirchenglocken erklän⸗

en beim Einzuge des Fürsten, der als Gesalbter des Herrn omme. Es könnte aber einem Bürgermeister auch einfallen, läuten zu lassen, wenn ein Kultus⸗Minister einziehe, der die Kirche unter die Füße trete. Das Eigenthum der Kirche an rein kirchlichen Dingen sei auch durch dag Reichsgericht be⸗ stätigt. Woher habe die Gesetzgebung das Recht, dieses Eigen- thumsverhältniß zu ändern, ohne den Eigenthümer zu fragen? Der Abg. von Cuny habe den Pfarrern Mangel an Gefallig⸗ keit und Entgegenkommen vorgeworfen. Derselbe habe aber keinen einzigen Fall angeführt.

Man habe von der Sedan⸗

w— ka.