KR * Inserate nehmen an: diet Annoncen⸗Grpedittonen des Invaliden dank, gtudolf Mafsse, Haasenstein & Bogler, G. L. Dunbe & Co., C. Schotte, Bü'tner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Deffentlicher Anzeiger.
65. Induntrislle Etabliazgementz, Fabriken und Grosshandel. 3. Verschiedene Bekanntmachungen.
Erfte Beilage
* 4 In serate für den Deutschen Reichs u. Königl. Preuß. Staate⸗Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ ; register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Unteranohnnga, Sachen.
5 ' ] des Nentschen Neichs · Anzeigers und Anniglich 2. Sabbastationen, Aufgebotèe, Võorladungen
Nrenßischen taatzs- Anzeigers: Berlin, 8. I. Wilhelm ⸗Straße tr. BX.
u. dergl.
3 4. Verlooasung, Amortisation, Ginarnklaug n. 4. vw. von öffentlichen Papieren.
Verkänfe, Verpachtungen, Sußraissionen eta. J. Idterarische Annsigen. IJ. Familien -Næcohrichten.
3. Theater- Anxeigen. In der Böraen-
Anuoneen⸗Bngoeans.
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boilage.
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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
Subhastations⸗Patent
mit Aufgebot. In Sachen des Gastwirths Garrels zu Hollen und des Auk— tionators Heimann zu Velde
den Jan P . Kl. Remels
en Jan Penning zu Kl. Reme soll das dem letzteren gehörende, in Bd. 2 Blatt 77 Grundbuchs von Kl. Remels registrirte Immobile, ein zwischen Albartus und Broers belegenes und mit einem Hause bebautes Kolonat von 3 ha 27 a 54 Im Größe, im Wege der Zwangsvollstreckung öffentlich meistbietend verkauft werden.
Termin dazu steht auf ö
Montag, den 8. März d. J., Vormittags 11 Uhr, im Wirthshause des Lüke Peters zu Klein Remels an und wollen zu solchem Kauflustige sich einfinden.
Zugleich werden Alle, welche an dieses Immobile Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand. und andere dingliche Rechte, insbeson⸗ dere auch Servituten und Realberechtigungen zu baben vermeinen, aufgefordert, dieserhalb Meldung bis zum obigen Termin zu machen, widrigenfalls diese Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen.
Leer, den 6. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht J.
1938
950 Oeffentliche Zustellung. Die Maria Elisabetha, geb. , ohne Ge⸗ werbe, zu Worms wohnhaft, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Daudistel, klagt gegen ihren Ehemann Karl Haas, früher Fabrikarbeiter, in Worms wohnhaft, dermalen ohne bekannten Aufenthalt, wegen Ehescheiung mit dem Antrage auf Auflö⸗ sung der zwischen ihr und dem Beklagten bestehen⸗ den Ehe und Verurtheilung des letzteren zu den Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Großh. Landgerichts zu Mainz auf den 20. März 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Monat, ; Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
1948 Oeffentliche Zustellung.
Die zum Armenrechte belassene Ehefrau des Tagelöhners Thomas Dorf, Anna Maria, geborene Lejeune, zu Cöln, vertreten durch den Rechtsanwalt Neuß, klagt gegen die Louise, geb. Schoen. Wittwe Fritsch, früher zu Cöln, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, in Verbindung mit den übrigen Erben des verstorbenen Miethkutschers Franz Wil⸗ helm Schoen, zeitlebens zu Aachen, mit dem An⸗ trage auf Wiederaufnahme einer im Jahre 1835 bei der II. Civilkammer hiesigen Königlichen Land gerichts anhängig gemachten Klage, mit der Vor— ladung, binnen der gesetzlichen Frist, durch Anwalt vertreten, beim Königlichen Landgerichte hierselbst zu erscheinen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Aachen, den 9. Januar 1880.
Bewer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lern Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Johanna Fischer, geb. Kattner, früher verwitwet gewesene Haschke, ehemals zu Münsterberg, jetzt zu Frankenstein wohnhaft, ver⸗ treten durch den Königlichen Justiz⸗Rath Fassong zu Frankenstein, klagt gegen den vormaligen Gast⸗ hofsbesitzer Julins Fischer, zuletzt in Bürger—⸗ bezirk bei Münsterberg wohnhaft,
auf Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen ihr und ihrem Ehemanne Julius Fischer bisher bestandene Band der Ehe zu trennen, ihren Ehemann für den allein schul⸗ digen Theil und als solchen für schuldig zu erachten, den vierten Theil seines Vermögens ihr als Ehescheidungsstrafe herauszugeben, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glatz den 8. März 1880, Vormittags 9 Uhr.
Der vorstehende Auszug wird dem dem Aufent⸗ halte nach unbekannten vormaligen Gasthofẽsbesitzer Julius Fischer öffentlich zugeftellt.
Glatz, den 31. Dezember 1879.
Langer, Gerichtsschreiber am Königlichen Landgericht.
los!! Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann S. Kastner zu Pollnow klagt gegen den Steuermann Carl Klitzte früher zu Pollnow, jetzt seinem Aufenthalte nach unbekannt, wegen 49 n 96 3 und 6o0½ Zinsen seit 1. Fe⸗ bruar 1878 für im Jahre 1877 gelieferte Waaren mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung dieses Betrages und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Pollnow
den 11. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pollnow, den 2. Januar 1880.
Reinholtz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
11105
eführten Hypotheken eingetragen. ö Autweis der vorgelegten Zeugnisse der Forderungen fruchtlos geblieben und, vom
Handlungen an gerechnet, sind dreißig Jahre verstrichen,
somit zulãäͤssig.
Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur spätestens im Aufgebotstermine, hiermit unter der Unterlassung der Anmeldung die gelöscht würden. ⸗ II. Der Aufgebotstermin wird am Dienstag, 3 6 r
Rördlingen, den 6. November 1879. ö Königl. Bayer.
Pfeuffe K. Amtsrichter.
Aufgebot.
1. In den diesgerichtlichen Hypothekenbüchern sind die im nachstehenden Verzeichniß auf⸗
sind die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden
̃ trag der Besitzer der othecirien Sachen werden deshalb Diejenigen, welche auf die kö n Anmeldung ihrer Forderungen und Ansprüche, und zwar
dem Rectsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche
Uhr, im Geschäftszimmer des unterfertigten Amtsrichters abgehalten.
der Antrag auf Erlassung des Aufgebots ist
alle
Juni 1880,
Amtsgericht. er,
Band
Hyp. Buch der u. Seite
Gemeinde
Pfandobjekt Besitzer
Tag des Eintrags
Gegenstand des Eintrags
I. 446. Plan Nr.
Woernitzostheim. Söldners⸗
Metzger, Johannes 391. u. Margaretha,
Bürgermeisters⸗ eheleute von Weernitzostheim.
12 Fl. 30 Kr. zu Hog ver⸗ zinslicher und 27 Fl. 39 Kr. unverzinslicher Kaufschill ing an Joseph Rieß in Hains⸗ farth, nach Kaufvertrag vom 1. September 1816.
3. April 1827. und
voldingen. . Söldner,
roldingen.
Stähle, Balthas, Haus Nr. 49 von He⸗
105 Fl. unverzinsliches An⸗ lehen an Moses Samuel Stern in Harburg lt. Obli⸗ n vom J. Dezember
13. Oktober 1826.
Sölde. Se.
Christgarten. . n hn Haus Nr. 16a.
Oettingen
stein.
Durchlaucht der Herr Fürst Carl Friedrich zu
Wallerstein als Chef des fürst⸗ lichen Hauses Oet⸗ tingen ⸗Waller⸗
Georg Keßler hat den lebens länglichen freien und unent⸗ geltlichen Aufenthalt im Hause, so lange er ledig ist. Nach Contr. Prot. vom 15. Februar 1804.
und
Sölde.
Ehringen. Haus Nr. 492.
Nr. 49. Ehringen.
Willadt, Wilhelm, Söldner, Haus
7. November 10 Fl. unverzinsliche Fristen,
1826. (Rest von ursprünglichen in 80 Fl.) an Georg Mathes Herrle in Ehringen. Un⸗ entgeltliches Aufenthalts⸗ recht der Geschwister .... Margaretha, Johann und 6 Herrle in kranken⸗ u. errenlosen Tagen nach Contr. Prot. vom 29. Ok⸗ tober 1819.
Sölde.
Alerheim. ; Haus Nr. 35.
Alerheim.
Gloning, Melchior u. Sophie, Söld⸗ nerseheleute in
30 Fl. zur Sicherstellung des Vermögens des abwesenden Friedrich Pfister von Aler⸗ heim nach Prot. vom 10. De⸗ zember 1824.
Plan Nr. 1128. 1129. 1122. 1132.
Woernitzostheim. und
lingen.
Metzger, Balthas Christine, Privatiers Ehe⸗ leute in Nörd⸗
50 Fl. zu 50e( verzinsliche und 80 Fl. unverzinsliche Aufgabe an Jakob Levi und Israel Israel in Deggingen nach Kaufvertrag vom 15. April 1799.
Großsorheim.
Schwab, Mathäus, Söldner u. meindediener von Großsorheim.
50 Fl. Kapital mit 50 / dem Thurmknecht Johann Adam Rumler in Harburg nach Obligation vom 28. Dezem⸗ ber I779.
22. Dezember
Ge⸗ 1826.
Alerheim. Nr. 19 in
Für die i,. des Auszugs: eit h, Königl. Gerichtsschreiber.
lach Aufgebot.
Nr. 5774. Der Ritter gutsbesitzer Mayer Katzenellenbogen von Krotoschin (Provinz Posen) hat mit der Behauptung, daß ihm vor einigen Jahren das badische 35 Gulden ⸗Loos Serie 2157 Nr. 107 807 gestohlen worden und unter Glaub⸗ haftmachung des Verlustes dieses Werthpapieres ein Aufgebot beantragt.
Demnach wird der Inhaber des genannten badischen 35 Gulden ⸗Looses aufgefordert, späͤtestens in dem auf
Samstag, 12. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Großh. Amtsgericht Karlsruhe angeordneten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das eingangsbezeichnete bad. 35 Gulden ⸗Loos vorzulegen, , dieses Werthpapier für kraftlos erklärt würde.
Karlsruhe, den 12. November 1879.
Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiberei. Frank.
r Aufgebot.
Auf dem in Beller Kspls. Harsewinkel belegenen Groven⸗ oder Heijz⸗Kotten steht Band 1X. Blatt 2312 des Grundbuches von Harsewinkel, Abthei⸗· lung III. Nr. JI ein mit 40j0 jährlich verzinsliches Darlehn von 100 Thalern aus der Obligation vom
Bachinger, Georg, Söldner, .
nitzostheim.
24. Juni 1810 zu Gunsten der Wittwe des Zellers Johann Heinrich Lütke Schlamann, Anna Gertrud,
40 Fl. o/ iger Kaufschill ing und 80 Fl. Fristenkapital für den Handelsmann Si⸗ mon Strobel von Harburg auf Grund Obligation vom 2. Juni 1818.
Der-
geb. Berling, Kspls. Neuwarendorf und zu Lasten des Ackermanns Peter Grove eingetragen Der jetzige Kottenbesitzer Everhard Füchlenhans behauptet die Tilgung der Post und legt notarielle Quittung des Goldarbeiters Joseph Schmitz vor, vermag aber nicht nachzuweisen, daß das Kapital auf diesem übertragen ist. Auf seinen Antrag wer= den daher behuss Löschung der Post die Wittwe des Zellers Johann Heinrich Lütke Schlamann, deren Erben, Cessionarien, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, hierdurch aufgefordert, vor oder spa⸗ testens in dem am 13. April 1889, Morgens 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte J. hierselbst an⸗ stehenden Termine ihre Ansprüche auf die zu löschende Post geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf diese Post werden ausge⸗ , . und solche im Grundbuch wird gelöscht werden. Warendorf, den 3. Januar 1880. Königliches Amtsgericht J.
. Aufgebot.
Auf Antrag des Johann Kehl, Besitzers des Hotels Bavaria zu Cöln und dessen Bruders Joseph Kehl zu Luxemburg, ihren Halbbruder Jakob Ober⸗ meyer von hier, geboren am 8. Mai 1831, über dessen Leben und Aufenthalt seit länger als 18 Jah⸗ ren keine Nachricht vorhanden ist, für todt zu er⸗ klären, ergeht hiermit an Jakob Obermeier von
Kehl Eheleute von da, die Aufforderung, spätestens in dem auf Freitag, den 15. Oktober 1. Is, Vormittags 5 Uhr,
am hiesigen Amtsgerichte anstehenden Aufgehots⸗ termine ih persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein kuratel⸗ amtlich verwaltetes Vermögen zu 2517 den Antragstellern ausgehändigt werden würde. ; Zugleich werden die Erbbetheiligten auf, die Wahrnehmung ihrer Interessen im Aufgebotster ⸗ mine verwiesen und werden alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, aufgefordert, dem unterfertigten Gerichte hierüber Mittheilung zu machen. Wiesentheid, den 5. Januar 1880.
J e !
ahl. Zur Beglaubigung: Wiesentheid, den 8. Januar 1880. Der K. . rb.
loc! Oeffentliche Zustellung.
Nr. b6J. Der Ludwig Broß, Landwirth zu Griesheim, klagt gegen den Karl Schmider, Metzger zu Bühl (bei Offenburg), z. Zt. an unbekannten Orten, wegen Forderung aus Kauf, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung von 145 ½ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Offenburg auf
montag, den 9. Febrnar 1880,
Vormittags 9 Uhr. 2. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Offenburg, den 8. Januar 1880.
Beller,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
889 Nr. 4560. J. A. S.
gegen Ludwig Friedrich Krafft von Niederweiler
wegen Desertion wird das im Dentschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Ludwig Friedrich Krafft von Nieder⸗ weiler mit Beschlag belegt. Müll heim, den J. Januar 1880.
Gr. Amtsgericht.
Rüttinger.
929
: 4 K. Amtsgericht Obernburg hat unterm
5. d. M. nachstehenden Beschluß erlassen: Aufgebot:
Johann Gönner, ledig von Leidersbach, geboren am 15. Auguft 1824, vor 27 Jahren nach Amerika ausgewandert, wird aufgefordert
bis spätestens 25. Oktober 1880, sich persönlich oder schriftlich dahier zu melden, widrigenfalls er für todt ertlärt werden würde.
Bis zu oder an diesem Termine sind Ansprüche an ihn dahier geltend zu machen, und etwaige Nach⸗ richten über ihn anher mitzutheilen.
Obernburg, den 5. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht. dtosbach. Zur Beglaubigung: der K. Gerichtsschreiber. Ploner.
930 3 129. Auf Antrag des Gemeinderaths Gremmelsbach ergeht die Aufforderung, etwaige dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familien guts Verbande beruhender Rechte an 24 Ruthen Hausgarten, Gemarkung Gremmelsbach, einerseitg Weg, anderseits Albert Dold, Gastwirth, welche die Gemeinde Gremmelsbach als Theil des Schulgutt besitzt, in dem Termine am Montag, den s. März 1880, Vorm. 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt werden würden. Triberg, den 7. Januar 1880. Großh. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Simianer, Gerichtsschreiber.
ls86 Bekanntmachung.
Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom XN. Juli 1877 emittirten Anleihe scheinen des Lablauer Kreises III. Emisston find am 30. Dezember 1879 die Anleihescheine
itt. A. Nr. 48 à 1000 . Litt. B. Nr. 58 à 5060 M ausgeloost worden.
Dlese Anleihescheine werden den Inhabern derge⸗ stalt gekündigt, daß die Kapitalsbeträge vom 1. Jult 1880 ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse oder der Ostpreußischen landschaftlichen Dar⸗ lehng-⸗Kasse in Königsberg zu erheben sind und die Verzinsung mit dem bezeichneten Tage aufhört,
Bei Einlöfung der Anleiheschelne sind die Zins scheine: Serie 1 Nr. 6 bis 10 nebst Anweisung vom 2. Januar 1878 zurückzuliefern. ⸗ .
Bie Beträge der etwa fehlenden Zinsscheine wer⸗ den vom Kapitalsbetrage in Abzug gebracht.
Labiau, den 2. Januar 1889.
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Labian.
Berlin:
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
Wiesentheid, eingekindschafteter Sohn der Johann
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
a 19.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 13. Januar. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (34.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten ergriff bei der ersten Berathung des Gesetz— en twurfs, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Beseitigung des durch dien eberschwem⸗ mung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Oberschlesien, der Minister der geistlichen ꝛc. Angele⸗ genheiten von Puttkamer das Wort:
Meine Herren! Auch mir legen die Ausführungen des Herrn Vorredners und einige von ihm angeregte Fragen die Verpflichtung auf, vom Standpunkte des mir anvertrauten Ressorts mit einigen Bemerkungen in die Diskufsion einzutreten. Ich glaube mich dabei der Zustimmung des hohen Hauses versichert halten zu dürfen, daß ich auf allgemeine Gesichtspunkte nicht eingehe, sondern daß ich die von dem Herrn Vorredner angeregten Fragen nur so weit beleuchte, als sie mir in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Ober⸗ schlesischen Nothstande und mit den zu seiner Beseitigung erforder⸗ lichen Abhülfemaßregeln zu stehen scheinen.
Ich beginne mit den Sanitätsverhältnissen in den Nothstands⸗ bezirken, die mit ressortmäßig besonders nahe liegen.
Wenn der Herr Vorredner aus eigener Anschauung — und ich wage nicht, ihm zu widersprechen — die Befürchtung geäußert hat. daß mit dem Wilter unggumschlage die Sanitätsverhältnisse in den Noth⸗ standsbezirken sich wesentlich verschlechtern würden, und wenn er sich dabei auf ihm bekannte ärztliche Autoritäten gestützt hat, so wiederhole ich, daß ich nicht im Stande bin, mit irgend einer annähernden Sicher⸗ beit seine Anführungen von vornherein als der Begründung ent— behrend zu bezeichnen. Aber, meine Herren, ein Tröstliches kann ich doch anführen, das ist, daß bis zu diesem Augenblick keine irgendwie in weiterem Umfange bedrohliche Sanitätserscheinung in den Noth⸗ standsbezirken sich gezeigt hat und daß ich deswegen die Hoffnun nicht aufgebe, daß es unter Gottes Beistand gelingen wird, . diese schwerste Seite des Nothstandes ohne verhängnißvolle . an ung vorübergehen zu sehen. Der Herr Minister des
nnern und ich haben gemeinschastlich dasjenige gethan, was in dieser Beziehung der Sachlage entspricht. Ich glaube nicht, daß es nöthig gewesen sein würde, die Fürsorge und die Amtstreue der schlesischen Behörden besonders zur Wachsamkeit anzuregen, wir vertrauen fest, daß auch ohne eine solche Anregung Seitens des Herrn Ober⸗Präsidenten wie der betheiligten Bezirks—⸗ behörden alles geschehen wird, was zur Erhaltung der bis jetzt er⸗ träglichen Gesundheitszustände in der Möglichkeit liegt. Wir haben uns aber dessenungeachtet nicht der Verpflichtung überhoben geglaubt, in einem ausführlichen Reskript, welches nach Oppeln gegangen ist, alle die Gesichtspunkte zusammenzustellen, und zu näherer Erwägung zu geben, welche unserer Meinung nach zweckmäßig und nothwendig daza dienen, prophylaktisch dem drohenden Gespenst des Typhus ent⸗ gegen zu treten. ;
Ich muß aber ferner anführen, und das sage ich zum Ruhm und zum Lob des betreffenden Landestheils, daß wenige preußische Provinzen so reich ausgestattet sind mit den vorzüglichsten Sanstäts⸗ anstalten wie Oberschlesien. Die Organe der katholischen Kirche, die mit ihnen affilirten Vereine, die Gewerkschaften, die großen In⸗ dustriellen und die großen Grundbesitzer haben seit einer Reihe von Jahren gewetteijert in dem Bestreben, allen Anforderungen ent— sprechend, Krankenanstalten zu errichten, und ich zweifle nicht, daß, wenn die sanitären Verhältnisse sich verschlimmern sollten, diese Anstalten mit ihren tausenden zur Verfügung sftehenden Betten von der allerheilsamsten Wirkung auf die Bekämpfung und Beseitigung des Typhus sein werden.
Zu den Anstalten in dieser Beziehung gehört allerdings in erster Linie die von dem Herrn Vorredner erwähnte Anstalt des Johanniter⸗ Maltheser-Ordens in Rybnick, des Juliushospitals; es ist keines der umfangreichsten aber eines der mustergültigsten, ich kenne es aus eigener Anschauung und kann dies mit voller Anerkennung aus— sprechen. Nun ist es richtig, . der Vorsteber des Johanniter⸗ Maltheser Ordens, der Graf Praschma, dem Herrn Ober⸗Präsidenten der Provinz Schlesien gegenüber die Besorgniß ausgesprochen hat, daß die bestehende Gesetzgebung und deren Handhabung dieser von ihm beson⸗ ders patronisirten Anstalt, und auch anderen Heilanstalten, die in diesem Distrikt vorhanden sind, die Möglichkeit, wenn auch nicht nehme, so doch wesentlich beschränken möchte, das nöthige Hülfspersonal her⸗ beizuschaffen. Der Ober⸗Präsident von Schlesien hat dem Minister des Innern und mir diese Frage vorgetragen, und wir haben — ich glaube das nachweisen zu können — durch ein Reskript vom 31. Dezember, welches an den Herrn Ober-⸗Präsidenten gerichtet ist, und gegenwärtig in seinen Händen sein und hoffentlich sehr bald an den Grafen Praschma gelangen wird — wir haben sie in dem Sinne beantworten können, daß unserer Meinung nach eine humane und der Sachlage angemessene Handhabung der bestehenden Gesetzgebung jede Schwierigkeit in dieser Beziehung wird beseitigen können.
Meine Herren, warum kann es sich handeln? Zunächst um die Verstärkung des Heilpersonals in den bestehenden Anstalten, also darum, daß die Vorsteher und Vorstehe rinnen dieser Anstalten das in anderen Niederlassungen derselben Kongregation zur Verfügung stehende Personal in die bedrohte Gegend und in die betreffenden Anstalten versetzt. Zu dieser Versetzung bedarf es gar keiner staatlichen Genehmigung, sondern nur einer nachträglichen Anzeige, und ich kann aus meiner eigenen Erfahrung bejeugen, daß gerade in Oberschlesien die betref⸗ fenden Orden und Kongregationen sich dieser, wie ich glaube, nicht schweren Pflicht stets bereitwillig unterworfen haben; ich zweifle nicht daran, daß sie auch jetzt unter so bedrohlichen Verhält- nissen diese Verpflichtung um so bereitwilliger erfüllen werden. Wenn ich an das Beispiel anknüpfen darf, was der Herr Vorredner in die Debatte brachte an das Julius-Hospital, so zweifle ich nicht daran, daß die dort vorhandenen 6 Schwestern auf dem kürzesten Wege auf, denjenigen Bestand werden verstärkt werden können, welcher dem Bedürfniß entspricht, es wird nicht das mindeste Hinderniß vor⸗
liegen es zu thun.
Meine Herren, es können auch andere Verhältnisse noch obwal⸗ ten, es kann, abgesehen voa den bestehenden Anstalten, nothwendig sein außerhalb derselben auf ambulante Weise die Krankenpflege zu üben. während der Dauer der gegenwärtigen bedrohlichen sanitären Zustände. Wenn zu diesem Zwecke gefordert werden sollte, was bit Ler nicht geschehen ist, daß die Regierung zur Gründung einer neuen Drdengniederlasfung ihre. Genehmigung i so würde allerdings
diese Genehmigung versaht werden müssen, denn die Gründung neuer Ordensntederlassungen ist durch das , ausdrücklich verboten. Aber, meine Herren, wenn et sich darum handelt, und so ist auch die bisherige Praxiß gewesen für Noth⸗ stände, für singuläre Zwecke, ein, ambulante Kranken, pflege zu etabliren, so. wird Anträgen, die hierauf 6a n werden, von keiner staatlichen Seite irgend ein Hinderniß n den Weg gelt werden. Wir haben also in diesem Sinne dem Herrn Ober. räsidenten geschrieben, er wird die betreffenden Organe, loweit es nöthig ist — denn das, was wir auggesprochen haben, entspricht nur der bestehenden Praxis — mit Instruktionen versehrn, und ich zweifle nicht, daß der Hr. Graf von Praschma darin eine volle Beruhigung der von ihm ausgesprochenen Bedenken finden wird.
vorübergehende
Berlin, Dienstag, den 13. Januar
Ich habe von dem Standpunkte meines Ressorts aus einige Mahregeln getroffen, die, wie ich hoffe, zur Erhaltung guter Ge— sundbeitsverhältnisse wesentlich beitragen werden; ich erinnere namentlich an eine auch in den Zeitungen bekannt gewordene Ver— fügung, welche getroffen ist in Bezug auf Etablirung von Volkgz⸗ küchen, wenn ich es so nennen darf, eine Einrichtung, die fich bei dem ostpreußischen Nothstande außerordentlich gut bewährt hat. Es ist ja bekannt, daß namentlich in den ländlichen Schulen eine Anzahl von Kindern in manchmal recht mangelhafter Bekleidung, namentlich Fußbeklei⸗ dung, weite Wege zurückzulegen hat, daß sie frierend und hun—= gernd in die Schule eintreten, und daß bei diefem Zustande, bei sonst schwankenden Gesundheitsverhältnisfen sehr leich? Krankheiten in weiterem Umfange entstehen können. Ich habe mit der nicht genug anzuerkennenden Hülfe des vateiländischen Frauenverein dafür gesorgt, daß überall in den ländlichen Distrikten des Nothstanda= bezirks solche Küchen für kleinere Schulkinder in den Schullokalen etablirt werden; so daß sie an jedem Schultage dort warmeg und gesundes Essen erhalten werden. Wir hoffen, daß hiermit in vielen Fällen der Keim zu weitergreifenden Krankheiten von vornherein ab— geholfen sein wird.
. Der Herr Porredner hat sodann eine Frage berührt, die aller⸗ dings, an sich betrachtet, für mein Gefühl wenigstens im hohen Grade traurig ist und die es namentlich dann werden würde, wenn die Gefundheitsz⸗ verhältnisse sich noch verschlechtern sollten, es ist die durch die Ecledigung einer großen Anzahl katholischer Pfarreien erschwerte Ausübung' der Seelsorge. Meine Herren, wem sollte nicht das Herz bluten, wenn er sich sagen müßte, daß bei ausbrechenden Epidemien eine ganze Bevölkerung der Segnungen der Seelsorge beraubt wäre! Aber Gott sei Dank, meine Herren, so liegt die Sache doch nicht; es ist richtig, in Obeischlesien sind eine beklagenswerthe Anzahl von Pfarreien aus den bekannten Ursachen unbesetzt, aber es ist ebenso richtig, daß gerade in Oberschlesien die seelsorgerische Aushülfe durch benachbarte Geinliche in großem Umfange bat stattfinden können. Meine Herren, ich will hier die schon oft ventilirte und wahr— scheinlich noch öfter der Erörterung unterliegende Frage, inwieweit die Ausübung einzelner gelnlicher Amtshandlungen unter die nach dem Gesetz vom 11. Mai 1873 durch das Deklaration sgesetz ron 1874 erweiterten Strafbestimmungen fällt, weiter nicht ausführen, ich will nur aus dem Kreise meiner Erfahrungen betonen, daß gerade in Schlesien und namentlich in Oberschlesten diejenigen ÜUehelstände, welche, wie ich anerkenne, in einzelnen anderen Landestheilen in größerem Maße sich gezeigt haben, nicht so sehr in den Vordergrund getreten sind; die Praxis der Staatsanwaltschaft ist dort in der fraglichen Bezie⸗ hung stets eine milde gewesen und die Gerichte sind nur selten in der Lage gewesen, eine Verurtheilung wegen unbefugter Vornahme von Amtshandlungen vorzunehmen. Meine Herren, ich kann in dieser Beziehung augenblicklich nichts weiter in Aussicht stellen, als was die Humanität der Behörden in dieser Beziehung bisher geleistet hat. Ich wiederhole, daß in Schlesien in den letzten Jahren, namentlich in Oberschlesien, verhältnißmäßig wenige Fälle derart vorgekommen sind, daß man die Seelsorge in einzelnen katholischen Pfarreien bätte durch strafgerichtliche Urtheile hindern müssen, und ich zweifle nicht daran, daß insoweit derartige Fälle unter den gegenwärtigen Verhältnissen vorkommen sollten, die betreffenden Organe, der Justizverwaltung mit dem nöthigen Verständniß für die Sachlage und mit der nöthigen Milde in der Aufsassung sich verhalten werden.
Es find nun von dem Herrn Vorredner noch einige, in das Schulgebiet gehörige Fragen in die Debatte gezogen worden, obgleich ich gestehen muß, daß namentlich, was die von ihm erörterte innere Seite der Schulfrage anbetrifft, sie, glaube ich, in sehr losem Zu—⸗ sammenhange mit der gegenwärti en Veranlassung steht, aber ich will doch nicht unterlassen, die andere Seite, die ja hier betont wird und mit Recht, einigermaßen zu beleuchten, d; b. dem hohen Hause mitzutheilen, was in dieser Beziehung für Oberschlesien früher und auch in diesem Augenblicke geschehen ist und hat geschehen können. Es wird darüber geklagt, daß bei der Gründung neuer Schulsysteme, namentlich also beim Bau von Schul häusern, von den Aufsichte behörden mit einer gewissen Rücksichts—« losigkeit vorgegangen werde. Meine Herren! In dieser Allgemeinheit möchte ich doch diesen Vorwurf als unbegründet bezeichnen. Soweit die Sache in meinen Gesichtékreis gefallen ist, muß ich sagen, daß das Andrängen der Bezirks behörden, Schulhäuser zu bauen, nicht über das wirklich? Bedürfniß hinausgegangen, aber was ich bestimmt in Abrede stelle, ist, daß man die Finanzkräfte der Gemeinden dabei bis auf das Aenßerste in Anspruch nähme. In den Quartalaberichten, welche der Herr Finanz ⸗Minister und ich vierteljährlich an Se. Maje⸗ stät senden, um aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds Gnaden geschenke für Schuliwecke zu erbitten, nimmt der Re⸗ gierungsbezirk Oppeln regelmäßig einen über seine Bevölkerungszahl und Größe weit hinausragenden Theil in Anspruch. Ich bin leider in die em Augenblick — ez ist wahrscheinlich ein Versehen meines Bureaus — nicht in der Lage, Ihnen dies ziffernmäßig nachzuweisen, ich hoffe, die Nachweisung wird nachher in meine Hände kommen; aber ich wiederhole, gerade in Oppeln ist aus sehr zureichenden Gründen schon von der früheren Verwaltung die allergrößte Rück⸗ sicht genommen auf die verhältnißmäßig geringe Prästationsfähigkeit der Bevölkerung, und die Summen, welche in dieser Beziehung dort⸗ hin zugewendet sind, sind außer allem Verhältniß größer, als fast bei allen anderen Bezirken; ich glaube also nicht, daß man in dieser Beziehung der Verwaltung irgend einen Vorwurf machen kann.
Was nun aber die gegenwärtigen Zeitläufte anbetrifft, so habe ich mich der Ueberzeugung durchaus nicht verschließen können, daß ich mit außerordentlichen Mitteln, soweit sie mir zur Verfügung stehen, helfend einzutreten die Verpflichtung habe. Ich habe des⸗ halb Folgendes gethan. Ich habe die Fonds, welche zur Unter⸗ y, emeritirter Lehrer und zur Unterstützung der Linterbliebenen verstorbener Lehrer bestimmt sind, sofort nicht unbeträchtlich erhöht, ich habe die Regierung ermächtigt, in den sich zeigenden Nothfällen von diesen Fonds ausgiebigen Gebrauch zu machen. Ich will die Ziffern hier nicht nennen, meine Herren, denn sie sind allerdings nur
ering, weil ich mich innerhalb des Umfangs der mir zu Gebote k etatsmäßigen Mittel habe bewegen müssen. Aber Sie sehen daraus wenigstens den guten Willen der Verwaltung, zu thun, was sie thun kann. Ich habe ferner der Regierung in Oppeln sofort eine Summe zur Versügung gestellt, zu dem Zweck, um solchen Schulgemeinden, welche jetzt durch den Nothstand, in ihrer Prästationsfähigkeit geschwächt sind und dadurch mit der Besoldung der Lehrer Schwierigkeiten haben, außerordentlich zu Hülfe zu kommen. Ich habe noch einen nicht unerheblichen Fonds reservirt, um, wenn die jetzigen Zustände eine längere Dauer annehmen sollten, noch einen Nachschuß zu machen. — Meine Herren, das ist wenig, ich gestehe es, aber es ist alles, was innerhalb des Rahmens des bestehenden Etats — und nur in dem habe ich mich bewegen können — von meiner Seite hat ge= schehen können. Ich hoffe, das hohe Haus wird daraus wenigstens die Ueberzeugung entnehmen, daß es an dem guten Willen auch auf meiner Seite nicht fehlt, alles dassenige zu thun, was möglich ist, und was darauf abzielt, den Oberschlesiern im Nothstand alle die Hülfe zuzuführen, die in Menschenkräften steht.
Der Abg. Dr. Schellwitz bemerkte, daß er sich nur deshalb gegen den Entwurf . einschreiben lassen, weil er mit der Begründung desselben in manchen Punkten
gekommen sei, daß auch ö! Rot
18846.
nicht einverstanden sei. Der Abg. Freiherr von Huene habe über den Wucher und den Schnaps gesprochen; was kr r. über beides gesagt habe, sei zwar richtig, indeß seien auch vor Aufhebung der. Wuchergesetze die oberschlesischen Zustände in dieser Beziehung äußerst zerrüttete gewesen. Nicht einverstanden sei er mit den Ausführungen des Abg. Freiherrn von Huene über die polnische Sprache. Nach seiner Ansicht liege die Hauptschuld an dem Nothstande in Oberschlesien in der Sprache der dortigen Landleute, welche nicht polnisch, sondern nur wasserpolnisch sprächen, und diese Sprache verhindere jede forischreitende Bildung. Es liege das in der Natur der Sache, weil diese Sprache eine von der hochpolnischen verschiedene und hier— durch die Bevölkerun in eine vollständige Isolirung ge⸗ kommen sei. Hier sei eine unermüdliche Thätigkeit der Staatsregierung geboten. Was die Separationen anlange, so habe er sich gerade wegen dieses Punktes zum Worte gemeldet. Eine Zusammenlegung sei nur auf Grund eines gehörig moötivirten Antrags zulässig, in der Regel . gehöre hierzu die Zustimmung der Majorität nach Fläche und Reinertrag, des Grundbesitzes, und eine solche Majorität sei bei einer noch wenig vor— geschrittenen Bevölkerung schwer zusammenzubringen. Die Generalkommission sei daher noch gar nicht in der Lage ge⸗ wesen, Separationen einzuleiten. Aber auch abgesehen hier⸗ von, sei die noch nicht separirte Fläche keineswegs identisch mit der „noch zu separirenden“. Denn in einem großen Theile der hier in Rede stehenden Kreise existirten viele Feld⸗ marken, in denen durch eine Zusammenlegung keine wesent⸗ liche Verbesserung herbeigeführt werden könne, weil schon gegenwärtig her bäuerliche Wirth nur ein Grunbstück be⸗ sitze, welches sich von seinem Hof aus bis an die Grenze der Feldmark erstrecke. Uebrigens müsse man sich überhaupt nicht der Illusion hingeben, daß durch Zusammenlegungen allein eine Verbesserung der Zustände in den Nothstandskreisen herbei⸗ geführt werden könne; es müsse vielmehr Fleiß und Intelligenz der Grundbesitzer hinzutreten, wenn durch eine Separation ein bald hervortretender ö herbeigeführt werden solle. Er habe nun ferner aus den Zeitungen ö daß bei der Konferenz, welche in Oppeln zwischen den Ressort⸗Ministern und betreffenden Behörden stattgefunden, große Klage über die Höhe der Separationskosten geführt worden. Wenn die Zeitungen richtig referirt, so müsse er hiergegen bemerken, daß diese Klage wohl früher begründet gewesen sein möge, daß sie aber nach Erlaß des Gesetzes über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 völlig unbegründet sei und daß im Gegentheil jetzt Seitens der Ministerien schon Bedenken darüber erhoben würden, daß diese Kosten jetzt zu niedrig bemessen seien. Unter den verschiedenen falschen Gründen, die für die Zustände in Oberschlesien angegeben worden, sei ihm ein Zeitungsbericht besonders aufgefallen, daß nämlich auch „die Gesetzgebung von 1849, welche die Theilbarkeit des bis dahin geschlossenen bäuerlichen Grundbesitzes gestattet, hieran mit Schuld trage, da bekanntlich diese Theilbarkeit schon durch die Gesetzgebung von 1807 und 1817 eingeführt worden sei. Wenn übrigens als Grund des Nothstandes auch die schlechte Bodenheschaffenheit der betroffenen Kreise mit angeführt werde, so sei das nicht richtig. Auch in den Regierungsbezirken Bres⸗ lau und Liegnitz besänden sich Kreise, die mit den Nothstands⸗ kreisen bezüglich der Bodenbeschaffenheit auf gleicher Stufe resp. noch geringer seien. Die Kreise Hoyerswerda und Polnisch⸗Wartenberg seien durchaus nicht besser als der Kreis Lublinitz, die Kreise Rybnik und Pleß ständen in ihrer Bodenbeschaffenheit entschieden höher. Die Kreise Rati⸗ bor und Cosel, soweit sie auf dem linken Oderufer gelegen seien, gehörten mit zu den besten und hier könne der Noth⸗ stand überhaupt nur eine Folge der durch Ueberschwemmung und Regen vernichteten Ernte sein. Auf eine baldige Aen⸗ derung der Zustände in den eigentlichen Nothstandskreisen solle man sich n n, keine Hoffnung machen. Bevor nicht durch eine sorgfältige Erziehung ein höherer Grad von Bil⸗ dung und Intelligenz herbeigeführt worden, werde vollständige Abhülfe nicht geschaffen werden. Ein großes Bedenken liege in der Schwierigkeit richtiger Vertheilung der Unterstützungen. Unterstützung über das nothwendige Bedürfniß hinaus, würde dort großes Verderben sein.
Der Abg. Dr. von Stablewski dankte dem Finanz⸗ sowie dem Kultus⸗Minister für ihre Erklärungen: diese seien so er⸗ freuliche, wie man sie lange nicht von dem Regierungstische
ehört habe. Gleichwohl sollten neue Niederlassungen katho⸗ 6. rankenpflegeorden nicht gestattet werden; es bestehe also ein Gesetz, welches verbiete, den Sterbenden Hülfe zu bringen. Für die in Aussicht gestellten Erleichterungen für die geistlichen Krankenpfleger sei er dem Minister sehr dank⸗ bar, ebenso für seine Zusicherung einer milden Handhabung der bestehenden Gesetze. Seine Partei habe ursprünglich selbst eine Nothstandsvorlage für Oberschlesien einzubringen beab⸗ sichtigt, habe es aber unterlassen, um nicht den Schein zu erwecken, als wollte sie aus dem Nothstand politisches Kapital schlagen. Man sei ja in Preußen in den jetzigen parlamen⸗ tarischen Zuständen leider dahin gekommen, daß man nicht mehr frage, was Jemand beantrage, sondern wer es bean⸗ trage. Er freue sich, daß die Regierung zu der Erkenntniß Preußen sein . habe. Die Frage des hstandes in Oberschlesien sei eine Frage des Van derts mus und nicht mit Palliativmitteln zu lösen. Mit der Vorlage im Allgemeinen sei er und seine Freunde einver⸗ standen, nehme aber an einzelnen Punkten Anstoß. Nament⸗ lich befürchte er, es möchte bei der Wiedereinziehung der staat⸗ lichen 3 sich das Verfahren von 1847 wiederholen, wo die rücksichtslos geforderte Rückzahlung mehrfach Subhastati nen im Gefolge 3a abt habe. Die Ursachen des Nothstane * lägen viel tiefer, als in der vorsährigen Mißernte, sie agen guch nicht in der sogengnnten Indolenz des ober sesischen Volkes, sondern in den oberschlesischen Latifundien von denen einzelne von der österreichischen bi. ur russischen Grenze sich hinzögen, und in dem Mangel Ane begůterken Bauernstandes. Früher 6 der oberschl . ische Bauer ganz
anders dagestanden. Derselbe habe meisl JRraturalderpslegung