1880 / 12 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

lichen Rechts innerhalb des Bereichs ihrer Rechtsprechung souverän e d. h. end 9 entscheiden, mit . des ordentlichen

echtsweges. Ich bitte Sie, zu erwägen, welche rg Vereinfachung der Sache auf diesem Wege herbeigeführt wird. Jetzt haben Sie in einer Menge von Angelegenheiten nothwendig zuerst die Berufung der Verwaltungsbehörden, dann geht die Sache an das Verwaltungs⸗ gericht und dann bleibt über eint große Anzahl lediglich dem öffent ˖ lichen Rechte angehöriger Punkte noch der ordentliche Rechtsweg übrig. Dies, meine Herren, wird beseitigt. Die Verwaltungsgerichte als die Gerichteböfe des öffentlichen Rechts sollen innerhalb ihrer Sphäre endgültig entscheiden und diese Erweiterung ihrer Kompetenz liegt hauptsächlich auf dem Gebiete der Ge etze vom 11. Mai 1842, vom 24. Mai 1861 und des §. 79 Tit. 14 Theil II. des Allgemeinen Landrechts. Ich glaube, meine Herren, daß auf diesem Wege nicht allein die Bedeutung der Verwaltungsgerichte erheblich erhöht, die Freudigkeit derjenigen Beamten und vor allen Dingen derjenigen Laien, die dabei mitzuwirken haben, gesteigert werden wird, sondern daß auch für die Rechtsprechung ein großer Vortheil daraus erwächst. Es werden künftig Gerichtshoͤfe über diese Angelegenheiten offentlichen Rechts zu entscheiden haben, welche mit diesen Dingen vertraut sind und sie dauernd zu ihrer Aufgabe machen. Wenn Sie so die Fortentwicke lung der Grundlagen, auf denen unsere Verwal⸗ tungsgesetzgebung beruht, mit der Regierung gemeinsam in Angriff nehmen wollen und darum bitte ich Sie noch einmal dann ist es gar nicht zu bezweifeln, daß ein solches Bestreben auch von Erfelg und daß, soweit in manchen Punkten die Meinungen gegen⸗ wärtig auseinanderzugehen scheinen, eine Verständigung zu erzielen sein wird. Ich gebe mich dieser Hoff nung um so lieber hin, als ich nicht bezweifle, daß die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit eines Fortschreitens auf dem eingeschlagenen Wege theils schon vorhanden ist, theils sich Bahn brechen wird.

Nicht mit Unrecht hat man auf den gegenwärtigen Zustand un—⸗ serer Verwaltungsgesetzgebung die Bezeichnung angewandt: halb Robbau, halb Ruine; helfen Sie, meine Herren, daß der Bau unter Dach kommt!

Der Abg. von Wedell⸗Piesdorf bemerkte, der Abg. Richter habe seinen Vortrag mit der Bemerkung geschlossen, daß die gegenwärtige Zusammensetzung dieses Hauses eine auf vor⸗ übergehenden Umständen beruhende sei, daß sie bald wieder anders sein würde, und daß die Fortschrittspartei erst dann ernstlich in die Berathung der vorliegenden Organisations⸗ gesetze eintreten könne, wenn diese Zeit gekommen sei. Der Abg. Richter sei aber den Beweis dafür gänzlich schuldig ge⸗ blieben, daß die Zeit, in welcher die Fortschrittspartei dem⸗ nächst vielleicht wieder stärker sein würde als jetzt, nicht auch eine auf zufälligen Ursachen beruhende sein werde. Er (Red⸗ ner) glaube, seine Partei habe in dieser Beziehung für sich dasselbe anzuführen, wie die Fortschrittspartei. Die Verhält⸗ nisse wechselten; es werde Zeiten geben, wo die Konservativen die Mehrheit bildeten, und Zeiten, wo die Liberalen herrschten. Wenn die Konservativen ebenso, wie der Abg. Richter es gethan habe, sich auf den Standpunkt stellen wollten, in den Zeiten, wo die Konservativen in der Minorität seien, an dem Werke der Gesetz⸗ gebung nicht mitarbeiten zu wollen, so würde die Wechselwir⸗ kung daraus entstehen, daß eigentlich niemals die Zeit wäre, wo die Gesetzgebung gefördert werden könne und solle. Er glaube indeß, daß dies nicht der richtige Standpunkt sei. Er glaube, daß jede Partei, gleichviel, ob sie zufällig zur Majo⸗ rität oder zur Minorität gehöre, ernstlich mitwirken solle an der Gesetzgebung, um den Bedürfnissen des Landes zu ge⸗— nügen. Da dies der Standpunkt sei, auf dem seine Partei stehe, so könne er nicht leugnen, daß ihn eine Aeußerung des Ministers etwas befremdet habe, nämlich, daß der Redner, der gestern Namens seiner Freunde gesprochen habe, der aller⸗ gefährlichste sei. Indessen habe die weitere Ausführung des Ministers ihn doch darüber belehrt, daß derselbe es so schlimm nicht gemeint habe. Der Minister habe seinem verehrten Nachbar (auf den Abg. von Rauchhaupt deutend) doch eigentlich nur vorgeworfen, daß derselbe es für unausführbar erklärt habe, diese Gesetze noch in der laufenden Session zum Abschluß zu bringen. Daß dies sehr schwierig sei, darüber seien wohl alle Seiten des Hauses einverstanden; es sei aber keineswegs die Absicht seines Nachbars gewesen, die Mitwirkung an dem Zustandebringen der vorliegenden Gesetze zu versagen. Die Konservativen würden sogar bereit sein, nöthigenfalls auch noch bis in den Sommer hinein die Arbeit fortzusetzen. Die Ansichten, die hier im Hause ausge⸗ sprochen seien, schienen ihm am meisten in dem Punkte aus—⸗ einander zu gehen, ob die vorliegenden Organisationsgesetze auf das gesammte Staatsgebiet oder nur auf die sogenann⸗ ten Kreisordnungsprovinzen Anwendung finden sollten. Seine Partei sei der Ansicht, daß die Organisation der Landes⸗ verwaltung für das gesammte Staatsgebiet eingeführt werden müsse, selbst bevor die westlichen Provinzen die Kreis- und Provinzialordnung hätten. Er und seine Freunde hielten die Prinzipien der Theilnahme der Laien an der Verwaltung und des öffentlichen mündlichen Verfahrens für so bedeutend, daß es unthunlich sein dürfte, sie nur für einen Theil der Monarchie einzuführen. Der Standpunkt des Abg. von Heereman sei kein richtiger. Wenn derselbe einräume, daß die vor— geschlagenen Einrichtungen segensreich seien, dann würde er die von ihm vertretenen Landestheile schädigen, wenn er aus anderen Gründen dagegen votirte. Die Uebergangs— beslimmungen werde man im Sinne des Abg. von

Heereman amenkiren können, indem man schon jetzt von den in den westlichen Provinzen vorhandenen Organen die Selbstverwaltungsbehörden wählen lasse. An dem ernsten Willen des Ministers, die Kreis⸗ und Provinzialordnung dort einzuführen, sei nicht zu zweifeln. Der Abg. Richter werde natürlich gegen diese Maßregel sein, weil dadurch die Stellung des Landraths gestärkt werde. Aus diesem Grunde sei auch die Behauptung des Abg. von Bennigsen nicht richtig, daß diese Beamten ihren politischen in bei den Wahlen gegen die Selbstverwaltungsgesetze angewendet hätten. Der Abg. Richter habe den Ton eines Landraths in Schlesien bemän⸗ gelt. Nach dem Ton, den der Abg. Richter hier oft gegen die höchsten Staatsbehörden anschlage, würde es in einem Kreisausschuß, dem dieser Abgeordnete präsidire, auch nicht sehr sanfst hergehen. Die Regierung verdiene das Lob, daß sie hei die⸗ sen Vorlagen sehr konservativ verfahren sei. Seine Paxtei sei ebenfalls für die Beibehaltung des Bezirks. Eine Kompli⸗ kation mit der Provinzialinstanz sei so lange nicht zu umgehen, als nach altpreußischem Rechte die Städte ihre ff g nen, nicht im Kreise, sondern im Bezirk hätten, und so lange man nicht die zweite Instanz für sie in allen Fällen in das Mi⸗ nisterium verlegen wolle. Konservativ sei auch die Beibehal⸗ tung der zweiten und dritten Abtheilung der Regierungen. Ihre Zusammenlegung mit der Provinzialinstanz würde die jetzt beklagten Uebelstände nur noch vergrößern. Höchstens könnte man die Steuersachen von der Forsten⸗ und Domänen⸗

hätte stärker an den Selbstverwaltungsbehörden angeleg werden müssen. Die Konservativen wünschten eine Vereini⸗ gung des Bezirksraths und des Bezirksverwaltungsgerichts zu einer Behörde, dagegen ein getrenntes Verfahren in Streit⸗ und Beschlußsachen. Durch die Beibehaltung des ge⸗ richtlichen Verfahrens und die Zusammensetzung der Behörde sei die Unabhängigkeit und Gesetzmäßigkeit der Entscheidung gesichert, und durch die Zusammenlegung beider Behörden die Trennung zwischen streitigen und Beschlußsachen weniger erschwert, dagegen ein wünschenswerther engerer Zusammen⸗ hang zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit hergestellt. Sollten die Geschäfte für eine Behörde zu sehr wachsen, so könnte man entweder die Bezirke theilen oder den Wünschen der Städte dadurch entgegenkommen, daß man ihre Angelegenheiten einem besonderen Senate überweise. Das ,, des platten Landes werde jetzt aber ebenso verletzt wie nach den Klagen des Abg. Richter das der Städte, da im Kreisausschuß die städtischen Mitglieder entschieden das Uebergewicht hätten. Die Abgg. von Bennigsen und Richter hätten sich entschieden dagegen ge⸗ wendet, daß die Mittelstädte über 10 000 Einwohner dem Landrath resp. dem Kreisausschuß in polizeilichen Angelegen⸗ heiten unterstellt werden sollten. Er bitte aber dabei doch Folgendes zu bedenken: Die Städte nähmen im Kreistage an der Wahl des Kreisausschusses Theil, die Vertreter der Städte säßen im Kreisausschuß, sie übten sogar vielfach in den Kreis⸗ ausschüssen einen hervorragenden Einfluß aus, theils ihrer Geschäftskenntniß wegen, theils weil sie immer zur Stelle seien, während die entfernt wohnenden Mitglieder vom Lande nicht selten fehlten. Wenn es nun das Selbstgefühl der Städte verletze, unter den Kreis⸗ ausschuß gestellt zu werden, so verletze es andererseits das Selbstgefühl des platten Landes, von einem Kreisausschuß regiert zu werden, in welchem die Städte mitsäßen, während andererseits die Vertreter vom Lande in den Städten nicht mitzureden hätten. Er verkenne ja gar nicht die außerordentliche Entwickelung der Gemeindeverhältnisse in den größeren Mittel⸗ städten und würde gern den Städten den Austritt aus den Kreisen noch leichter machen, als dies jetzt der Fall sei. Jetzt könnten bekanntlich Städte von 25 000 Einwoh⸗ nern aus den Kreisen ausscheiden. Er würde gar nicht dagegen sein, wenn man diese Zahl wesentlich er⸗ mäßigte, seinetwegen bis auf 15, vielleicht gar bis auf 10 000, wenn nur die betreffenden Städte im Stande seien, den Obliegenheiten eines Kreises zu genügen. Die schwierigste Frage, wenn man, wie er es wolle, ein Streit verfahren und ein n nnn beibehalte, wenn man also dem Kreisausschuß sowohl wie dem Bezirksausschuß, wenn er ihn so nennen dürfe, die doppelte Natur einer Ver⸗ waltungsbehörde und eines Gerichtshofes gewähren wolle, be⸗ ruhe in der Vertheilung der Angelegenheiten. Die Formel sei sehr leicht gesagt, der Eine bekomme die Entscheidung der Zweckmäßigkeitsfragen, der Andere die der Rechtsfragen; in der Ausführung aber sei die Sache, wie allbekannt sei, eine außerordentlich schwierige. Dessen ungeachtet glaube er, das Haus könne nicht umhin, diese Unter⸗ scheidung zu versuchen, wie sie ja bisher versucht worden sei. Schon die Kreisordnung habe in ihrem bekannten 5§. 135 eigentlich ein kleines Kompetenzgesetz enthalten, auch jetzt werde das Haus nach seiner Ansicht nicht umhin können, die Angelegenheiten zu trennen in solche, welche dem Streit verfahren, und solche, die dem Verwaltungsverfahren zuge⸗ wiesen werden sollten. Er glaube allerdings, daß in dieser Beziehung die bessernde Hand etwas stärker an das bestehende Kompetenzgesetz gelegt werden müsse, als es die Vorlage thue. Die Vorlage lasse noch zahlreiche Angelegenheiten, die als Rechtsstreit in keiner Weise aufzufassen seien, dem Verwal⸗ tungsgericht. Er nenne z. B. die Konzessionirung von Schank⸗ wirthschaften. Jeder, der praktisch in Verwaltungsstreitsachen gearbeitet habe, dem sei es aufgefallen, zu welchen Absonder⸗ lichkeiten es führe, wenn man ein Gesuch um eine Schankkonzession nach den Formen eines Prozesses be⸗ handeln solle; in den meisten Fällen fehle es an dem Ver⸗ klagten, man habe sich indeß dadurch geholfen, daß man irgend Jemand, wer es auch sei, sei es ein Mitglied des Kreisausschusses oder der Kreissekretär oder wen man sonst zur Hand habe, als Vertreter des öffentlichen Interesses hingestellt habe, man habe dann doch einen Verklagten gehabt, und habe im Streitverfahren verhandeln können. Aber die Sache bliebe doch eine Mißgeburt von Prozeß. Auch noch andere Sachen überlasse die Vorlage dem Streitverfahren, die dahin nicht ge⸗ hörten, wenigstens nicht ganz. Er nenne die Wegesachen, die Heu gen ob Schulen gebaut resp. verändert werden sollten, die

die Zweckmäßigkeitsfrage ebenso gewichtig wie die Rechtsfrage. Man fönne daher diesen Schaden nicht, wie die Vorlage wolle, ausschließlich dem Streitverfahren überweisen. Man würde vielleicht versuchen dürfen, ob es nicht möglich sei, schon von unten an in diesen Angelegenheiten die behandlung von Rechts⸗ und d, n, d,, zu trennen; sollte das nicht thunlich sein, dann werde es vielleicht zulässig sein, in diesen Sachen von gemischtem Charakter in derselben Weise zu verfahren, wie es bisher schon bei Beschwerden gegen polizeiliche Verfügungen der Fall gewesen sei, und auch nach der Vorlage bleiben solle, nämlich in den Verwaltungsinstanzen die . zu ge⸗ währen und dann noch wegen der Rechtsfrage die Berufung an das Ober⸗Verwaltungsgericht. Wenn aber wirklich es nicht gelingen sollte, die Scheidung streng durchzuführen, dann bleibe der konservativen Partei wenigstens der Trost, daß es nach dem Vorschlage der Konservativen dieselbe Behörde sein werde, die in der einen wie in der anderen Sache entscheide. Er erkläre sich damit einverstanden, daß die Vorlage einer Kommission, gleichviel, ob von A oder von 28 Mitgliedern über⸗ wiesen werde, und er glaube aussprechen zu dürfen, daß die Konservativen bereit sein werden, nach Kräften in derselben mitzuarbeiten, selbst wenn eine Nachsession von der Regierung gefordert werden sollte.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich mit der geschäst⸗ lichen Behandlung der Vorlagen, dieselben an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen, einverstanden; und zwar nicht, um die Vorlagen darin zu begraben, n, n, um sie dort gründlich zu berathen. Er begreife wohl den Wunsch des Ministers, die Vorlagen noch vor Schluß dieser Session zu Stande zu bringen; die Rede des Ministers habe auf ihn den wohlthuenden Eindruck gemacht, daß es ihm wirklich ernst sei mit der Einführung der Kreis⸗ und der Provinzial⸗ ordnung in den westlichen Provinzen. Aber die Menschen seien sterblich nach manchen Richtungen * man habe von den beiden Amtsvorgängern des inisters gleich feierliche

abtheilung trennen und mit der damit in engerem Konnex stehenden Regiminalabtheilung verbinden. Die bessernde Hand!

Erklärungen gehört, aber immer sei ein Mehlthau gefallen,

orfluthsangelegenheiten; in allen diesen Angelegenheiten sei

der alle schöne in nen vernichtet habe. Er wünsche, daß die Gesetze zuerst in der Kommission berathen, dann im Ple⸗ num zur zweiten Berathung gestellt würden, dann sei aber eine Pause bis zur nächsten Session nöthig, um dem Lande Gelegenheit zu geben, sich erst über die Beschlüsse zu äußern. Es handle sich hier um ein Stück Leben und da solle man vorsichtig und nicht übereilt vorgehen. Die Verhanblungen uber die Selbstverwaltung in diesem Hause hätten seit Jahren keinen guten Eindruck auf ihn ge⸗ macht. Die Regierung habe keinen festen Plan gehabt, und vom Hause seien theoretische Abhandlungen zu Gesetzesparagraphen umgeformt. Er habe an diesen Verhandlungen nicht aktiv theilgenommen, weil man ihm das nähere Verständniß für die speziellen Verhältnisse der östlichen Provinzen, um die es sich bisher handelte, abgesprochen habe. Jetzt komme ihm die Sache näher auf den Leib. Die Verhältnisse jenseits der Elbe seien wesentlich andere. Weil der Rock den SOstprovinzen passe, könne derselbe nicht gleich voreilig auch den West⸗ provinzen angezogen werden. Er halte überhaupt ein Vor⸗ gehen, für die eine Hälfte des Landes Gesetze zu machen und für die andere nicht zu sagen, was man wolle, nicht für ein staatsmännisches. Man brauche diese Vorlagen nicht in einer Session fertig zu machen, aber man müsse sie in einer Session vorlegen. Zweitens habe man das Gebäude in der Mitte angefangen, ohne die Grundlage einer Land⸗ gemeindeordnung. Allerdings habe der Iii Minister diesen Uebelstand vorgefunden, aber er hätte schnell auf den rechten Weg zurückkehren müssen. Der Minister hätte statt dieser Vorlagen für den Osten eine Landgemeindeordnung und eine Revision der Kreisordnung vorlegen sollen, und, nachdem sich diese Organisation bewährt haben würde, könnte man ihre Uebertragung nach dem Westen diskutiren. Die Uebergangs⸗ bestimmungen seien für ihn absolut und besonders unter der jetzigen politischen Konstellation unannehmbar. Die Beamten bis zu den untersten Instanzen seien im Westen nach den Bedürfnissen des Kulturkampfes ausgewählt. Diesen könne das Centrum nicht allein diese Befugnisse geben, während sie in den Ostprovinzen, wo solche politischen Erwä⸗ gungen nicht beständen, unter der Kontrole der Selbstverwal⸗ tungsbehörden ständen. Nur dieses habe auch der Abg. von Heereman ausgeführt, keineswegs habe derselbe die prinzipielle Opposition des Centrums gegen die Vorlage auch für die öst⸗ lichen Provinzen angekündigt. Er freue sich, daß jetzt im ganzen Hause der Gedanke aufgegeben sei, das Schwergewicht der Verwaltung in die Provinzialinstanz zu legen. Dieser Gedanke sei dem heißesten Fieberanfalle der Centralisation ent⸗ sprungen. Die Vorlage mache jetzt die Regierungs⸗Präsiden⸗ ten zu reinen Präfekten. Das Präfektensystem sei aber nicht deutschen, sondern romanischen Ursprungs, das Holz, aus dem man solche Präsidenten schneide, sei sehr rar, dazu gehöre viel physische Kraft und ein kräftiger Charakter. Die ganze jetzige Bildung sei aber dazu gemacht, die Charaktere auszulöschen. Nach dieser Vorlage werde der Präsident nur die auswärtigen Angelegenheiten, sein Ober⸗Regierungs⸗Rath aber das Innere besorgen. Er wünsche die alte deutsche Kollegialregierung aufrecht zu erhalten und ziehe deren ruhige und gerechte Erwägung dem energischen, aber oft auch will⸗ kürlichen Eingreifen eines bureaukratischen Präsidenten vor. In der Frage der Zusammenlegung der Bezirksver⸗ waltungsgerichte mit dem Bezirksrath wolle er noch nicht definitiv entscheiden, namentlich bevor er das in diesen Dingen für ihn so maßgebende Urtheil des Abg. Gneist ge⸗ hört habe. Hätte man hier tabula rasa, so würde er sich für das österreichische System erklären. Die Frage wegen der Land⸗ drosteien in Hannover nehme man hier zu leicht. Man zer⸗ störe ohne Noth ein historisch gewordenes Verhältniß. Man nehme den evangelischen und katholischen Konsistorien die Schulangelegenheiten. Für kirchliche Sachen lasse man die evangelischen noch bestehen, weil man mit den Kirchenbehörden unterhandele. Die katholischen hebe man ohne Weiteres auf es existirten ja noch die Maigesetze. Dieses Stück Kultur⸗ kampf des Ministers des Innern errege die Katholiken, und er müsse gegen diesen kühnen Eingriff in historische Verhält⸗ nisse protestiren. Man organisire jetzt das Land zu Grunde und präparire durch dieses ewige Umorganisiren alle Gemüther für revolutionäre Tendenzen. Der Abg. von Bennigsen habe in dankenswerther Weise in dieser Frage die einstimmig vom Provinzial⸗Landtag getheilten und der Regierung notifi⸗ zirten Anschauungen vertreten. Der Minister habe den Provinzial⸗Landtag nicht einmal vorher über diese wichtigen Fragen gehört, obwohl er demselben doch sonst Autorität zu⸗ gestehe. Die Städte Hannovers würden es als eine capitis deminutio empfinden, wenn sie unter den Kreisausschuß ge⸗ stellt würden. Hoffentlich würden die Vertreter Harburgs und Lüneburgs das hier laut bestätigen. Er und seine Freunde würden also gegen die Uebergangsbestimmungen auf die west⸗ lichen Provinzen stimmen, würden aber an dem Zustande— kommen der Vorlagen für die östlichen mitwirken.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. Persönlich verwahrte sich der Abg. Frhr. von Heereman gegen die ihm vom Abg. von Zedlitz untergelegte Absicht, daß er nicht eher bei den Organisationsgesetzen mitwirken werde, als bis die Regierung Konzessionen auf kirchlichem Gebiete ge⸗ macht haben werde. .

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte, der Minister des Innern habe ihn gegen den Freiherrn von Heereman als Zeugen citirt, daß er gesagt habe, die Westfalen seien mißtrauisch. Dabei sei aber der wichtige Nachsatz ausgelassen, „dieselben seien aber auch mißtrauisch gemacht worden“; von wem, sei aus dem Zusammenhange seiner Rede hervorgegan⸗ gen. Er habe aber gerade in jener Rede dem Minister des Innern sein Vertrauen aus seiner Vergangenheit auszusprechen. Für die Zukunft behalte er sich seine Gedanken vor.

Der Abg. Richter erklärte, der Abg. von Wedell habe der Fortschrittspartei die Absicht zugeschoben, nicht an der Gesetz⸗ gebung mitarbeiten zu wollen. enn seine Partei auch der Ansicht sei, daß nichts Gutes herauskomme, so sei er und seine Freunde doch nicht der Verpflichtung entbunden, die Gesetze möglichst unschädlich zu machen. Der Minister des Innern habe gesagt, er (Redner) habe die Berichte über die Landräthe nach Erzählungen und nach Zeitungsberichten vorgetragen. Im . Falle sei es auf Grund vorliegender Fakta geschehen, im andern nach allgemein verbreiteten, über⸗ einstimmenden Zeitungsnachrichten.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4! Uhr.

Zweite

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M12.

Berlin, Donnerstag, den 15. Januar:

1889.

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Rrenßischen Ktaats-Anzeigerz: Berlin, 8. T. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

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* 3a erate für den Deutschen Reicht⸗ u. Königl. Preuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central⸗Handeltz⸗ register nh mmt an! die stönigliche Expedition

den Bentschen Reichs ⸗Anzeigern und Königlich

1. Steckbriefe and Untersachungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

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9. Familien- Nachrichten. beilage. KR

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Oeffentlicher Erlaß. J. Folgende bei uns an hängige Auseinandersetzungen?! 1) die Sache be⸗ treffend die Raff und Leseholz⸗Einschränkung be⸗ ziehungsweise Ablösung von Liepe. Kreis Anger⸗ münde, II. 1. L. 528, 2) die Separationssache von Alt⸗Medewitz, Kreis Ober⸗Barnim, II. 1. M. 365, 3) die Reallasten⸗Ablösungssache von Bergsdorf, Kreis Templin, Nr. 62, 4) die Real⸗ lasten ⸗Ablösungssache von Klein Mutz, Kreis Templin, J. 5. M. 369, werden sewohl wegen mangelnder Berichtigung des Besitztitels mehrer Interessenten im Grundbuche in Gemäßheit des 5. 109 des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 und des Artikel 15 des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs Ordnung vom J. Juni 1821, als auch zum Zweck der Ausmittelung unbe⸗ kannter Interessenten in Gemäßheit der §5§. 24 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Alle diejenigen noch nicht zugezogegen Personen, welche an den bei diesen Auteinandersetzungen betheiligten Grundstücken Eigenthums⸗ oder Besitzansprüche zu haben ver meinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binnen 6 Wochen, spätestens aber in dem am 15. März d. TR, Vormittags 10 Uhr, vor dem Generalkommissions⸗Sekretär Knoll in unserem Geschäftslokale, Logenstraße Nr. 8 hier, anstehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigen⸗ falls sie die vorbezeichneten Auseinandersetzungen selbst im Falle ihrer Verletzung, und sofern An, sprüche erst nach der gestellten Frist angemeldet werden, dasjenige gegen sich gelten lassen müssen, was bis zum Zeitpunkte der Meldung mit den nach den angegebenen Gesetzesvorschriften vorläufig legitimirten Inhabern der betreffenden Grundstücke festgesetzt worden ist, auch mit keinen Ein wendungen dagegen gehört werden können. Il. Ferner haben in mehreren bei uns anhängigen Auseinandersetzungssachen die fest⸗ gestellten Kapitalabfindungen resp. Kaufgelder den eingetragenen Realberechtigten und Hypothe— kengläubigern der berechtigten Grundstücke nicht un⸗ mittelbar bekannt gemacht werden können, weil die⸗ selben todt oder ihrem Aufenthalte nach unbekannt oder nicht mehr im Besitze der Forderungen sind, und zwar die Abfindungen, welche festgestellt wor⸗ den sind: 1) in der Abverkaufssache von Sommer⸗ feld, Kreis Crofsen, für die Fideikommißherrschaft Sommerfeld Band J. Blatt 1 Nr. 1 auf 2256 , für die veräußerten 19 a 20 gm und auf 1429 M 58 8 für die veräußerten 7 a 78 4m wegen fol⸗ gender Eintragungen: a. Abtheilung II. Nr. II. Litt. C. Fundation, nach welcher 4 armen Fräulein das Wohnen in einem bestimmten Hause und einem jeden derselben der Empfang von 50 Thlr. zusteht, b. Abtheilung II. Nr. II. Litt. D. Verpflichtung des Besitzerß aa. an die Wittwe des Hans Sigis— mund von Beerfelde auf Lossow, Beate Christiane, geb. von Beelow und nach ihrem Tode an deren Töchter jährlich 100 Thlr. zu zahlen, bb. an die Wittwe des Landraths Christian von Beerfelde auf Liebenow, Dorothee Sophie, geb. von Sydow, und nach deren Tode an ibre Töchter jährlich 100 Thlr. zu zahlen; 2 in der Sache, betreffend die Ablösung der Holz und Hütungsberechtigung der Gemeinden Modbderwiese und Trebitsch in der Königlichen Lu⸗ biathfließer Forst, Kreis Friedeberg, Nr. 464 auf: 2. 139 ½ς 50 3 des Grundstücks Grundbuch Nr. 11A. zu Modderwiese wegen des Abtheilung III. Nr. 2a. für Friedrich Wilhelm Theodor Lenz ein⸗ gere enn Muttererbtheils von 65 Thlr, b. 188 40

4 4 des Erbzinsguts Grundbuch Nr. 12 A. daselbst wegen der in Abtheilung 1II. Nr. 1 für die Wittwe Zucknick, Louise, geb. Hoeth, eingetragenen 75 Thlr. Restkaufgelder, e. 251 S6 94 3 des Erbzinsguts Grund⸗ buch Nr. 13 A. daselbst wegen der in Abtheilung 1II. Nr. für den Leibgedinger George Sahr und Ehe- frau Karoline Wilhelmine, geb. Bumke, eingetrage= nen 160 Thlr. Restkaufgelder, d. 215 88 8 des halben Erbzinsguts Grundbuch Nr. 21 E. dafelbst wegen des in Abtheilung III. Nr. 6 für den Leib—⸗ gedinger Christian Jaedk zu Alt⸗Beelitz eingetrage⸗ nen Darlehns von 300 Thlr., e. 96 6 78 3 dez Grundstückt Grundbuch Nr. 21 F. daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. 3b. für Friedrich Franz Kannewischer eingetragenen 0 Thlr. Erbabfindung, 13 6 26. 3 des Grundstücks Grundbuch Ar. 8 G daselbst wegen des Abtheilung III. Ar. 12 6. für Friedrich Julius Fechner eingetragenen Vatererbes ron 665 Thlr. 23 Sgr. 66, Pf. g. 77 4. 58 Pf. des Erbzinsgutes Grundbuch Nr. 34 B. und des Erbꝛingaceerlands Grundbuch Nr. 35 0. daselbst wegen der Eintragungen ag. bei Nr. 34 B. Abthei⸗ lung 1III. Nr. 1) von 155 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. Muttererbe für Karl Robert Matthey und Abthei⸗= lung III. Nr. 2 von 3 Thlr. Muttererbe für Flo rentine Henriette Matthey, bb. bei Nr. 356. ff ö lorentine Kenrieffe Matthev eingetragenen 53 Thlr.

luttererbe; 3) in der Sache, betreffend die Äb— lösung der den Kolonisten zu Weißenspring in der Königlich Kaysermühler Forst zustehenden Raff / und TReseholz Berechtigungen, Kreis Lebus Nr. Ja, auf

25 9 für die Kolonistengüter Grundbuch Nr. 18 und 34 zu Weißenspring wegen der a. bei dem Gute Nr. 18 in Abtheilung 11I. Nr. 15 und zur Mithaft bei dem Gute Nr. 34 in Abtheilung 1II. Nr. 10 für den Kaufmann B. Buß und Kaufmann Joel Doseth Wertheim eingetragenen je 2755 Thir,

in Abtheilung III. zu 16 eingetragenen 64 Thlr. 19 Sgr.; 4 in der Abverkaufssache des Grundstücks Band J. Nr. 1 zu Nieder⸗Jehser, Kreis Lebus, auf

105 υ 60 , welche der Besitzer für Ueberlassung

von 2 a 20 4m Land an die Berlin⸗Stettiner Eisen⸗

bahn⸗Gesellschaft erhält, wegen der in Abtheilung

III. Nr. Tb. für den Superintendenten Gustav

Ludwig Otto, früher zu Garz auf Rügen, eingetra⸗

genen 3000 Thlr.; 5) in der Enteignungssache des

Grundstücks Band 1. Blatt Nr. 6 Stralauer

Straße Nr. 36 und 37) des Grundbuchs zu Berlin

auf 828 M wegen des in Abtheilung III. Nr. 29

für die eheliche Deszendenz der Frau Administrator

Lombard Therese, geb. Herz, zu Berlin eingetragenen

Kapitals von 290 060 Thlr.; 6) in der Raff- und

Leseholz⸗Einschränkungs⸗ beziehungsweise Ablösungs⸗

sache von Liepe, Kreis Angermünde 1I. 1. L. 528

auf a. 98 M 33 8 des Grundstücks Band J. Nr. 27

zu Senftenhütte wegen der in Abtheilung III. Nr.!

für Hanne Fürst, später Wittwe Rosenthal, einge⸗

tragenen 7 Thlr. 4 Sgr., b. 98 MS 33 8 des

Grundstücks Band J. Nr. 29 daselbst wegen aa. der Abtheilung III. Nr. 1 für Karoline Seefeldt ein⸗ getragenen 19 Thlr. 15 Sgr. Vatererbe, hb. der Abtheilung III. Nr. 3 für die Wittwe Seefeld, Jo⸗ hanne Sophie Justine, geb. Schwarzmeier, und ihre Kinder eingetragenen 25 Thlr., . 142 M6 50 3 des Grundstücks Band J. Nr. 16, zu Chorinchen wegen der für August Friedrich Draeger in Abtheilung III. Nr. 26. eingetragenen 700 M, d. 142 S 50 3 des Grundstücks Band J. Nr. 17 daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. ? für den Bauer Auzust Bree zu Trampe eingetragenen Darlehnsforderung von 500 Thlr., . 98 S 33 8 des Grundstücks Band I. Nr. 50 daselbst wegen der für den Halbbruder des Maurergesellen Schneider eingetra⸗ genen Post von 12 Thlr.; 7) in der Hũtungtablö⸗ sungssache von Schmachtenhagen, Kreis Nieder⸗ Barnim Nr. 93, auf a. 1140 S6 des Bauerguts Band J. Blatt Nr. 24 zu Schmachtenhagen wegen aa. der in Abtheilung III. Ne. 1. 3. 4 für die Frau Doktor Geißler, Marie Dorothee, geb. Lorenz, ein⸗ getragenen 200 Thlr., 100 Thlr., 100 Thlr. nebst Zinsen, bb. der in Abtbeilung III. Nr. 5 für den Vüktualienhändler Karl Ludwig Wichmann zu Ber⸗ lin eingetragenen 350 Thlr. zu 459 Zinsen, es. der in Abtheilung 11II. Nr. 6 und 7 für das vormalige General⸗Depositorium der Königlichen Kreisgerichts⸗ Deputation zu Oranienburg eingetragenen 10660 Thlr. und 300 Thlr. zu 5 Zinsen, b. 1220 M des Bauerguts Band J. Blatt Nr. 22 daselbst wegen des für den Arbeiter Karl Jost Abtheilung III. Nr. Y eingetragenen Antheils an einer Hypothek von 200 Thlr. nebst Zinsen, c. 80 S6 für den dem Kossäthengute Nr. 25 daselbst zugeschriebenen An⸗ theil an den Pfarrländereien wegen aa. des Abthei⸗ lung II. Nr. 4 „für den Kossäthensohn Friedrich Wilbelm Heinrich eingetragenen lebenslaͤnglichen Verpflegungsrechts, bb. des Abtheilung II. Nr. 8 für den Kossäthen Joachim Friedrich Heinrich und dessen Ehefrau Dorothee, geb. Tietz, eingetragenen Altentheils d. 2776 ½½ 20 8 des Lehnschulzenguts Nr. 1 daselbst und 52 ½ 40 für ein diesem Gute zugeschriebenes Ackerstück von 18 Morgen 56 Qu.⸗Ruthen wegen der in Abtheilung III. Nr. 8. 14. 15. 16 für den Königlichen Geheimen Finanz⸗ Rath Schaumann zu Berlin eingetragenen Forderungen von 4000 Thlr. nebst 5 Zinsen, 2600 Thlr zu 4980/0 Zinsen, 500 Thlr. und 5090 Thlr. zu Hoso Zinsen; 8s) in der Raff und Leseholz⸗Berechtigungs⸗Ablö—⸗ sungssache von Basdorf, Königlich Schoenwalder Forst, Kreis Niederbarnim Nr. 128 von 340 46, des Grundstücks Band J. Blatt Nr. 17 von Bas⸗ dorf, wegen der in Abtheilung III. Nr. Jeingetra⸗ genen 8 Thlr. 18 Sgr. 8 Pf. Vatererbe des mino⸗ rennen Johann Christoph Siepke, Nr. 2 eingetra—⸗ genen 22 Thlr. 5 Sgr. 4 Pf. Rest von 88 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. Vatererhe der 4 minorennen Ge— schwister Siepke aus dem Erbvergleich vom 28. Mai 1800; 9) in der Brennholz⸗Ablösunge sache von Zer⸗ penschleuse, Königlich Liebenwalder Forst, Kreis Niederbarnim Nr. 120, auf 80 M für das Grund⸗ stück Band ITI. Nr. 138 des Grundbuchs von Zer⸗ penschleuse wegen a. der in Abtheilung III. Nr. 2 für den Holzhändler Rathmann zu Johannisthal eingetragenen Protestation wegen 167 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. nebst 5 o/o Zinsen von 118 Thlr. seit dem 26. August 1845 und von 49 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. seit dem 1. Juli 1846 sowie wegen derselben in Abtheilung III. Nr. 3 eingetragenen Beträge nebst den entstandenen und entstehenden Kosten, b. der in Abtheilung 1II. Nr. 6 für den Bäckermeister Karl Schulz zu Liebenwalde eingetragenen 1000 Thlr. Darlehn, e. der in Abtheilung III. Nr. 7 für den Ackerbürger Karl Friedrich Schulje zu Liebenwalde eingetragenen 09. Thlr.; 10) in der Brennholz⸗ Berechtigungs⸗Ablöfungssache von Colpin Reichen—⸗ walde, Kreis Beeskow⸗Storkow II. 1. CG. 323 von 300 αες der Büdnerstelle Band II. Nr. 24 des Grundbuchs von Reichenwalde, wegen der Abthei⸗ lung III. Nr 3 für den Altsitzer Christian Gott⸗ lieb Buchwalder aus dem Kontrakte vom 19. No⸗ vember 1859 eingetragenen Forderung von 35 Thlr; 11) in der Hütungs⸗ Ablösungssache von Colpin⸗ Langendamm, Kreis Beeskow⸗Storkow Nr. 7T5b. auf 159 S½ς des Grundstücks Band J. Nr. 36 des Grundbuchs von Langendamm wegen der in Ab theilung III. Nr. 4 für die verehelichte Altsitzer Graßnick, Anna Marie, geb. Püschel, eingetragenen 49 Thlr. ; ,,,, der

Blatt Nr. 49 des Grundbuchs von Doeberitz wegen der in Abtheilung III. Nr. 7 für die verehelichte Gastwirth Herm, Friederike, geb. Wedding, einge⸗ tragenen 1425 Sc, 5. 89 S 66 3 des Grundstücks Band J. Blatt Ne. 3 daselbst wegen der in Ab⸗ theilung IIl. Nr. 5 für den Kossäthen Andreas Neye zu Semlin eingetragenen 18600 S6, C. 89 A 60 3 des Grundstücks Band J. Blatt Nr. 5 de⸗ selbst wegen der in Abtheilung III. Nr. 9 für den Bauer George Jakob Hille eingetragenen 8060 „, d. 89 υ 60 des Grundstücks Band J. Blait Nr. 6 daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. 165 für die Wittwe Quadt, Anna Sophie, geb. Bading, eingetragenen 600 SM é; 13) in der Sache, betreffend die Ablösung der den Grundbesitzern zu Bamme in der Königlich Grünauer Forst zuste⸗ henden Raff⸗ und Leseholzgerechtigkeit, Kreis West⸗ Havelland II. 1. G. 492 auf 89 S, 60 3 des Grundstücks Band J. Blatt Nr. 5 von Bamme wegen der in Abtheilung III. Nr. 13 für den Bauer⸗Altsitzer Andreas Friedrich Dunke eingetra—⸗ genen 1500 4¶; 14) in der Raff⸗ und Leseholz⸗ Ablösungssache von Spolirenberg, Königlich Gruͤnauer Forst, Kreis Westhavelland II. 1 G. 494 auf 120 νι des Grundstücks Band J. Blatt Nr. J des Grandbuchs von Spolirenberg wegen a. des in Abtheilung II. Nr 4 für den Budner Andreas Semmler eingetragenen Altentheils, b. der in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 4. J. 9 für den Mühlen meister Peter Karl August Bittelmann eingetrage—⸗ nen 150 AM, 150 S, 300 MS; 15) in der Raff— und Leseholz⸗ Ablösungssache von Moegelin, Kreis West⸗ Havelland II. 1. G. 491 auf a. 2 MS½ des Grundstücks Band J. Blatt Nr. 3 des Grundbuchs von Moegelin wegen der in Abtheilung Al,. Nr. 1 zu 4b. und 44. für Friederike und Charlotte Sophie, Geschwister Storbeck, eingetragenen je 27 M 66 g, b. 92 4. des Grundstücks Band J. Blatt Nr. 13 desselben Grundbuchs wegen der in Abtheilung III. Nr. 1 für Anng Marie Schmidt eingetragenen 300 M, Nr. 2 für den Altsitzer Andreas Schmidt eingetra⸗ genen 139 S 55 3; 16) in der Separat onssache von Rietdorf, Kreis Jüterbog Luckenwalde II. 1. R. 389, die Kapitalabfindung von 269 6 55 , welche der Besitzer des Grundstücks Band J. Blatt Nr. 3, zu Rietdorf, für einen bei der Landzuiheilung erlit tenen Ausfall erhält, wegen der in Abtheilung III. Nr. 22 a. bis e, für Friedrich Schulze, die unver⸗ ehelichte Friederike Schulze, Christian Schulze, die unverehelschte Karoline Schulze, Gottlob Schulze eingetragenen Forderungen von je 10 Thlr. z 17) in der Hütungs-ÄAblösungssache von Grieben, Königlich Rüthnicker Forst, Kreis Ruppin, Nr. 106, auf a. 986 M 30 3 für das Grundstück Band 1. Nr. 9 des Grundbuchs von Grieben wegen aa, der für den Bäckergesellen Johann Gottlieb Boddicke in Abthei⸗ lung 1III. Nr. I eingetragenen 100 Thlr., bb. der für den Königlichen Landrath a. D. von Niethen, sowie für das Gräflich von Niethen⸗Schwerinsche Geldfideikommiß in Abtheilung II. Nr. 6 einge⸗ tragenen 3000 Thlr., b. 147 . 67 3 für das Grundstück Band J. Blatt Nr, 41, daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. 6, 7, 8, 9, für den Kupferschmiedemeister Heinrich Ferdinand Menke eingetragenen 1090 Thlr., 225 Thlr., 775 Thlr; und 400 Thlr.; 18) in der Sache, betreffend die Ablö⸗ jung der den Grundbesitzern zu Linde in der König lich Rüthnicker Forst zustehenden Hütungsberech⸗ tigung, Kreis Ruppin, Nr. 1065 auf a. 249 4 33 3 des Bauerguts Band 1. Seite 97, Nr. 4 des. Grundbuchs von Linde, wegen der in Abtheilung III. Nr. 1 für die unverehel ichte Karoline Wilhelmine Albertine Noelte, sowie für die übrigen 3 Geschwister Noelte eingetragenen 495 S6. Muttergut, b. 126 ½ 99 3 des Kossäthen⸗ uts Band 1. Seite 73 Nr. J daselbst wegen der elbe 1II. Nr. 1 für Karl Friedrich Albert Brandenburg eingetragenen 3610 6 73 g, e. 238 6 S1 3 des Grundstücks Band III. Seite 4533 Nr. 416 daselbst wegen der Abtheilung III. Nr. 3d. für die unverehelichte Albertine Grabow zu Linde ein— getragenen 1200 6, Nr. 306. für die verehelichte Ziegelmeister Engelhardt, Amalie, geb. Liese, früher zu Klinge bei Forst i. /L. eingetragenen 750 6, Nr. 35. für den Schulzen Christian Grabow zu Linde eingetragenen 1600 ; 19) in der Sache, be⸗ treffend die Ablösung der den bäuerlichen Grund besitzern zu Roeddelin in der Königlich Himmel⸗ pforter Forst zustehenden Hütungs⸗ und Holzberech⸗ tigungen, Kreis Templin Nr. 66, auf a. N94 A6 21 9 des Landguts Band J. Blatt Nr. I des Grundbuchg von Roeddelin wegen der in Abtheilung 1II. Nr. ] für den Gutsbesitzer Ludwig Wilhelm Richter zu Templin eingetragenen 16710 6, b, So MS 60 8 des Bauerguts Band J. Blatt Nr. 36 daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. 1 für Christian Schulz eingetragenen 4830 06, C. 900 6 des Bauergutt Band L. Blatt Nr. 23 daselbst wegen der Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für Karl Friedrich Wilhelm Woeller zu Roeddelin eingetragenen 2112 6 Mutter⸗ erbe, d. 262 S 23 8 des Restbauerhofes Band J. Blatt Nr. 17 daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. I für Friedrich Wilhelm Schröder zu Roeddelin eingetragenen 900 ¶½, e. 129 46 89 3 des Schmiede⸗ grundstücks Band J. Blatt Nr. 2 nebst Parzellen daselbst wegen der in Abtheilung III., Nr. 2 für Chri⸗ stian Friedrich Wilhelm Adolph Gericke eingetrage⸗ nen 3060 S6. Vatererbe, f. 100 S der Alt ⸗Büdner⸗ stelle Band J. Blatt Nr. 3 daselbst wegen der in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für die verwittwete Schroedter,

den Grundbesitzern zu Voeberitz in der Königlich Grünauer Forst zustehenden Raff⸗ und n e. gerechtigkeit, Kreis West⸗Havelland II. 1. G. 490

der bei dem Gute Nr. 34 für den Bahnwärter Kart Friedrich Ferdinand Schmidt

auf a. 89 M 60 J des Grundstücks Band lII.

geb. Halle, zu Alt⸗Landsberg eingetragenen 745 6

gen der in Abtheilung III. Nr. 1 für Marie Louise Draeger eingetragenen 269 M 38 5 Vatererbe, Nr. 2 für dieselbe eingetragenen 29 M 52 3 Großmuttererbe, h. 240 M 8 der Büdnerstelle Band J. Blatt Nr. 32 daselbst wegen der in Ab⸗ iheilung III. Nr. 2 für den Altsitzer Christian Friedrich Kuths zu Roeddelin eingetragenen 3000 A, i. 234 S 84 3 des Restbauerhofes Band J. Blatt Nr. 25 daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. 5 für Marie Dorothee Friederike Auguste Tackmann eingetragenen 474 M 80 83 Vatererbtheil; 20) in der Forstsevituten⸗Ablösungssache von Rietz⸗Lueden⸗ dorf, Kreis

Zauch⸗Belzig Nr. 85 auf 835 MS des

Grundstücks Blatt Nr. 2 des Grundbuchs von

Rietz wegen des für Auguste Wilhelmine Schubotz

eingetragenen Vatererbes von 42 Thlr. 21 Sgr. In Gemäßheit des §. 111 des Ablösungs⸗SGesetzes vom 2. März 1856 und Artikel 15 des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 werden dle vorgedachten Kapital⸗ abfindungen resp. Kaufgelder den Realberechtigten und Hypothekengläubigern der betreffenden Grund⸗ stücke, beziehungsweise deren Erben, Cessionarien und sonstigen Rechtsnachfolgern hierdurch öffentlich mit der Aufforderung bekannt gemacht, die ihnen gemäß der §§. 460 und ff. Titel 29 Theil J. des Allgemeinen Landrechts zustehenden Rechte auf jene Abfindungen binnen 6 Wochen bei uns geltend zu machen, widrigenfalls ihre Hypothekenrechte auf die aufgehobenen Berechtigungen und abgetrennten Theilstücke der ihnen verpfändeten Grundstücke, be⸗ ziehungsweise auf die dafür festgestellten Kapital- abfindungen erlöschen. Frankfurt a. / O., den

s. Januar 1880. Königliche General-Kommisston für die Provinz Brandenburg.

Kette.

lioss! Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Isaias Levy zu Maurs⸗ münster, vertreten durch Rechtsanwalt Schmidt⸗ müller, klagt gegen , Rantz, den Jacob Rantz und den Eugen Rantz, früher zu Maurt⸗ münster, aus baarem Darlehn mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 392 82 nebst 5 90 Zinsen seit 11. November 1879, und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civil kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern

auf den 5. April 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

. . Hörkens, z Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

lioss! Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau des Bäckers Robert Haase, Minna, geb. Schliephake, zu Wackers⸗ leben, wider ihren Ehemann, den Bäcker Robert Haase, früher in Wackersleben, jetzt in unbekann⸗ ter Abwesenheit, wird der Bäcker Robert Haase auf die von seiner Ehefrau wider ihn wegen gro⸗ ben Verbhrecheng angestellten Ehescheidungsklage zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrelts vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 8. März 1880, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Magdeburg, den 22. Dezember 1879. Königliches Landgericht, J. Civilkammer, Gerichts schreiberei.

ö Aufgehot.

Der Rentier Karl Glaeser zu Wriezen hat das Aufgebot des Erbvergleichs vom 3. Oktober 1845 über 570 Thaler Muttererbe des Karl August Guenther mit 40 Zinsen von dessen 20. Jahre, eventuell Ho / vom Tode des Vaters ab, auf den Antheil des Erbpächters Ferdinand Guenther an dem Grundstücke Band J. Blatt Nr. 186. des Grundbuchs von Wilhelmsaue eingetragen ex dereto vom 29. Dezember 1846, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 4. März 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Seelow, den 24. Dezember 1879.

Königliches Amkegericht.

1113

Lasse. Diejenigen, welche trotz der Aufforderung vom 1. November v. J. dingliche Rechte . nommen Hypotheken) an die in den . en von Lage und Waddenhausen an die Cöln⸗Mindener , n,, verkauften Grundstücke bislang nicht angemeldet haben, sind damit ausgeschlossen worden.

Lage, den 7. Januar 1880.

Fürstlich Lippisches Amtsgericht.

55 8, g. 112 M 81 5 der Alt⸗Büdnerstelle nebst Parzellen Band J. Blatt Nr. 35 daselbst we⸗

Nieländer.