1880 / 13 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 15. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheil ungen von Schikaneder. Musik von Mozart. 96 Lehmann, Frau Mallinger, Frl. Horina, Hr. ilk: Hr. W. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang

r.

Schauspielhaus. 15. Vorstellung. Der Freund des Fürsten. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 16. Vorstellung. Don

nan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Brandt, Fr. v. Voggenhuber, Frl. Tagliana, Hr. Betz, Hr. Barth, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 16. Vorstellung. Die Kom⸗ promittirten. Original ⸗Lustspiel in 3 Akten von Julius Rosen. Hierauf: Die Unglücklichen. Lustspiel in 1 Akt von Kotzebue, bearbeitet von L. Schneider. Anfang 7 Uhr.

NMallner- Iheater. Sport. .

Victoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Signorg Consuello de Labrujere, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 26. Male: Die letzten Tage von Pompesi. Großes Aus. stattungsstük mit 2 Ballets in 12 Bildern, frei nach dem gleichnamigen Bulwerschen Roman von Carl Ludwig. Musit von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Seene gesetzt von Emil Hahn.

Residenz-Theater. Freitag: Zum 7. Male:

Marmorherzen. Schauspiel in 5 Akten von Th. Barrisre und L. Thiboust. Deutsch von Laube.

Krolls Theater. Direktion:

Freitag: (Ermäßigte Preise)h: Fortsetzung der Großen Weihnachts ⸗Ausstellung. 3. 44. M.: Liebeszauber. Eröffnung der Ausstellung und An— fang des Concerts 54, der Vorstellung 7 Uhr.

Freitag: Wehe dem,

Freitag: Zum 7. Male:

Engel ⸗Lebrun.

National- Theater. der lügt.

Germania- Theater. Freitag: Auf viel—

seitiges Verlangen: Der verkaufte Schlaf. Romantisch.komisches Volksmärchen von Carl Haff— ner. Musik von Hebenstreit. Sonnabend: 3. 2. M.: Der verkaufte Schlaf. Sonntag: Papa's Liebschaft.

Belle - Alliance - Theater. Freitag: Zum

41. Male; Der Rattenfünger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit Gesang in 17 Bildern von C. A. Goerner. Musik von E. Catenhusen. Anfang 7 Uhr. Sonnabend u. folg. Tage: von Hameln.

Der Rattenfänger

Circus Renz. Markthallen Carlstraße. Freitag. Abends 7 Uhr: Vorstellung. Napoli. Auftreten der Miß Leona Dare. Die 4 fache Fahrschule. Das Springpferd Pour toujours, ger. von Frl. E. Loisset. Eine Fantasiequadrille, ger. v. S Damen, 8 Herren.

Sonnabend: Vorstellung. Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 und 7 Uhr. K. HKemæz, Direktor.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Margarethe von Unruh mit Hrn. Rittmeister und Escadronchef Franz v. Brankoni (Wernigerode a. H.).

Geboren: Cin Sohn: Hrn. Regierungg⸗Assessor Helfferich (Münstery. Hrn. Apotheker Freus⸗ berg (Andernach. Hrn. Hauptmann und Com⸗ pagniechef Frhrn. v. Rheinbaben (Trier) Hrn. Militär. Intendantur⸗Rath Menger (Linden). Eine Tochter; Hrn. Hauptmann und Com— pagniechef Haedrich (Constanz).

Gestorben: Hr. Distritts⸗Kommissarius und Hauptmann a. D. Carl Consbruch Meseritz). = Frau Geh. Justiz⸗Rath Amalie Hermann, geb. Glendenberg (Ballenstedt). Hr. Pastor emer. Wilhelm Wiesike (Freiburg i. B.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

1168 K. Württ. Stagtsanwaltschaft Heilbronn. Der ieh . Sc er etzger Johann Georg erzer von

Rigland, K. Bayr. Bezirksamts Inca lerofgn in der Strafsache gegen den Dienstlnecht Schäfer von Marnheim wegen Raubes als Zeuge ver⸗ nommen werden.

Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht be⸗ kannt ist, ergeht an ihn die Aufforderung, solchen umgehend anher anzuzeigen.

Die Polizeibehörden, welche über den Aufent⸗ haltsort des ꝛc. Scherzer Auskunft zu geben wissen, 1 um schleunige diesbezügliche Mittheilungen er sucht.

Den 12. Januar 1889.

St. A. V. Gartmann.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1 Aufgehot.

Zu dem Nachlasse des am 14. Juli 1878 hier verstorbenen Baron Hans Julins von Kessel von Sausdorf ist das seit längerer Zeit ahwesende, in den Jahren 1820 bis 1835 geborene Fräulein 4 . . . . . ich unter Anderem auch in Prag aufgehalten haben soll, ald Miterbin berufen. ? ö sur Ermittelung des Lebens oder Todes derselben ist auf Antrag der übrigen von Keffel'schen Erben die Einleitung deg Aufgebot verfahrens be⸗ schlossen und

Freitag, den 17. September 1880, Vormittags 10 Uhr, als Aufgebotstermin anberaumt worden. Es werden daher Fräulein Thekla von Spiegel

ben sein sollte, deren Erben, sowie alle Diejenigen, welche als Gläubiger oder fonst aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an dag Vermögen der ge⸗ ee. 2c. von Spiegel zu haben . somit geladen, zu gedachtem Termine an hiesiger Amtsgerichts⸗ stelle entweder in Person oder durch ausreichend instruirte und legitimirte Bevollmächtigte, resp. durch Vormünder zu erschelnen, sich ihrer Per⸗ son nach zu legitimiren, ihre Ansprüche späte⸗ stens in diesem Termine anzumelden und vor⸗ zubringen, im Falle des Nichterscheineng aber zu gewärtigen, daß die abwesende von Spiegel auf diesfallsigen Antrag für verschollen und todt erklärt werde, die übrigen Interessenten aber ihres Erbrechts oder ihrer fonstigen Än— sprüche und der ihnen etwa zustehenden Rechts. wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet und die von Spiegel 'schen Vermögensbestandtheile an die Betreffenden ohne Caution ausgeantwortet werden. Roda, den 12. Januar 1880. Herzogl. Sächs. Amtsgericht. Rosenberg.

6 Aufgehot.

Der Regierungö⸗Rath von Heimburg zu Mag⸗ dehurg haf durch Kontrakt vom 17. 18. Offober 1879 von dem Gastwirth und Höfeling Christian Lampe zu Boitzenburg die zu dessen Höfelingshof Nr. 7 zu Eckerde gehörigen Grundstücke, mit Aug— nahme jedoch des sogenannten Binnenhofz, das heißt der darauf stehenden Gebäude und des dabei liegen⸗ den Gartens und Hofes, gekauft.

Auf Antrag und zur Sicherung des Käufers gegen

unbekannte Ansprüche Dritter werden hierdurch Alle,

welche an dem Kaufobjekt, Cigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und

Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert,

solche Ansprüche, unter Vorlegung der darauf be⸗

züglichen Urkunden, spätestens in dem auf

Montag, den 1. März d. J., 10 Uhr,

hier anstehenden Termine anzumelden, bei Meidung

des Rechtsngchtheils, daß für den sich nicht Mel denden im Verhältniß zu dem neuen Erwerber das

Recht verloren gehen wird.

Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind ledoch 1) die Harnoversche Landes⸗Kreditanstalt wegen

eines am 8. März 1842 auf die Lampe'sche Stelle hypothekarisch eingetragenen Ablöfungs— Kapitals von ursprünglich 608 Thlr.,

2) die Königliche Finanz- Direktion zu Hannover, Abtheilung für Domänen, in Vertretung des Domänenflskus, wegen einer am 2. Mär; 1874 guf die gedachte Stelle hypothekarisch einge— tragenen Dienstgelder⸗Amortisationz rente von jährlich 9 Thlr. 12 Gr.,

ausgenommen.

Wennigsen, den 10. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht J. Wagemann.

9 R 1

list Deffentliche Zustellung. Die Frau Auguste Dahl, geb. Hinzmann zu Schwerin, vertreten durch den Nechtsanwalt Ahreng daselbst, klagt gegen den Tischlermeister Heinrich Dahl, früher wohnhaft zu Schwerin, ihren Ehe⸗ mann, wegen böslicher Verlaffung und Ehebruchz, mit dem Antrage auf gänzliche Scheidung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver—⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Schwerin auf den 7. Mai 1880, Vormittags 160 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schwerin, den 9. Januar 1880.

Schweden, L. Ger. Sekr. Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗

Schwerinschen Landgerichts.

6 Aufgchot.

Auf Antrag des Kaufmanns Max Sander hier, als Benefizialerben des am 17. November 1875 hier verstorhenen Kaufmanns Reinhold Sander, werden die Gläubiger des Letzteren aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 5. Mai d. J., Bormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichte stelle, Erkstraße Rr. 19, Zim⸗ mer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine anzu⸗ melden. Gegen die Nachlaßgläubiger, welche ihre Ansprüche nicht anmelden, tritt der Rechte nachtheil ein, daß sie gegen den Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller feit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ big ng der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Rixdorf, den 7. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht.

Auszug. In der Unter uchungs sache

gegen den Husaren Franz Joseph Peter II. der 3. Es⸗ cadron 2. Rheinischen Hufaren⸗Regiments Rr. 9, k— 5 am 19. März 1861 zu 5 Kreis hann i. E, katholisch, Schuhmacher, wegen Fahnenflucht hat auf Antrag der Kalserlichen Staats anwaltschaft vom 23. Dezember 1879 die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mülhausen in der Sitzung vom 26. Dezember 1879 2e. beschlossen, daß das Vermögen des Husaren Franz Joseph Peter II. der J. Escadron 2. Rhein ischen Husagren⸗ Regiments Nr. 9, geboren am 15. März 1861 zu Hüsseren, Kreis Thann i. E. katholisch, Schuh⸗ macher, Sohn von Frayz Joseph Peter, Tagner und Anna Marie Schilling zu Thann, bis zum Be—= trage der ihn möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe von 3006 M6 und der Kosten mit Be⸗ schlag belegt sei und zugleich die auszugsweise

io? 6)

kern Aufgehat.

Auf Antrag des Privatiers Johann Leicht zu Gundelsheim, welchem ein auf seinen Namen lau— tender 2 iger Schuldschein der k. Filialbank Bam— berg über 590 Mn Nr. 7982, d. d. 19. November 1879, zu Verlust gegangen ist, wird hiermit der In⸗ haber dieses Schuidscheines aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, nämlich

Mittwoch, den 28. Juli lauf. Irs., Vormittags 9 Uhr,

im dießgerichtl. Sitzungssaale seine Rechte anzu—

melden und den Schuldschein vorzulegen, widrigen⸗

falls derselbe für kraftles wird erklärt werden.

Bamberg, den 5. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. J. Reindl.

loss] Aufgehot.

Die Firma J. Jacobsohn zu Barenburg hat das Aufgebot der Schuld. und Pfandverschreibung vom 6. Mai 1843 über 26590 Thlr., eingetragen am 1. August 1843 auf der Stelle Nr. 52 zu Bahren borstel (Fol. 103) auf Antrag des Heinrich Renzel⸗ mann zu Gunsten der Erben des weiland Anton Wege oder Thielmeyer zu Ströhen, und welche durch Cession auf die Firma J. Jacobsohn über tragen, und verloren gegangen sein soll, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 22. September 1880, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— 1 seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Uchte, den 9. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. von Holleuffer.

liostj Deffentlice Vorsudung.

Der frühere Ritterguts besitzer Adolph von Parpart aus Lawrenzhof hat gegen den Kauf⸗ mann Itzig Goldstein in Labischin, auf Heraus= gabe eines am 18. Juni 1877 zahlbar gewesenen Wechselaecepts geklagt und soll nach Beschluß des Gerichts einen Eid dahin leisten: daß er seiner dies fallsigen Rechte nicht schriftlich entsagt habe. Da der jetztige Aufenthalt des Klägers Adolph von Parpart nicht ermittelt werden kann, wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem zur Ableistung des Eides vor der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts in Bromberg

am 22. April d. J., Vormittags 10 Uhr, anstehenden Termine zu erscheinen. Bei seinem Ausbleiben wird angenommen, daß er den Eid nicht leisten kann oder will.

Bramberg, den 8. Januar 1880.

Die Gerichtsschreiberei, Abtheilung der J. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts. Raddatz.

——

licrn Aufgehot unbekannter Erhen.

Als alleinige gesetzliche Erben der am 14. No⸗ bember 1879 zu Hannover verstorbenen Wittwe des Schneiders Scheele, Dorothee Charlotte Elisabeth, geborene Borchers, haben sich bei dem ö een nn. dem ,. auf Er⸗ heilung einer Erbbescheinigung die nachftehenden Geschwister der Verstorbenen: ; ᷣ— 1) ö. . Dorothee Elisabeth Bor⸗ ers, 2) die Wittwe des Bleichers Dohrs, Marie Dorothee Christine Louife, geborene Borchers, 3) die Ehefrau des Schubmacherz Rindfleisch, Sophie Dorothee, geborene Borchers, 4) die Ehefrau des Ackermanns Jürgens, Hanne Elifabeth, geborene Borchers, 5) der Schuhmacher Ernst Christian Carl Borchers, gemeldet. Alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche an den Nachlaß der obengenannten Verstorbenen zu haben vermeinen, inabesondere et⸗ waige Kinder des angeblich 1873 zu Chicago ver— storbenen Bruders der Erblasserin, des Schneiders Heinrich Daniel Carl Borchers, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Gericht bis zu dem vor demselben (Osterstraße Rr. 33, Zimmer Nr. 19 auf Montag, den 5. Juli 1880, Mittags 123 Uhr, anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieses Termin die Ausstellung der be antragten Erbbescheinigung erfolgen wird. Hannover, den 21. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Abth. III.

ö Auszug.

Die Ehefrau des Wiethen und Schreiners Friedrich Wilheim Heinrichs, Bertha, ge⸗ borne Wolters, ohne Geschäft zu Langenfeld wohnend, hat unter Hestellung des Rechtganwalts Dr. Becker zu ihrem Anwalte gegen hren daselbst wohnenden vorgenannten Ehemann bei der J. Civil. lammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseidorf Klage auf Gütertrennung erhoben 'und ist zur mündlichen Verhandlung dieser Sache Termin auf den 4. Mai 1880, Morgens 35 Uhr, vor⸗ bestimmt. Düsseldorf, den 10. Januar 1880.

Der Landgerichts sekretär.

Steinhaeuser.

ios3] Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Amtsgericht macht gemäß §. 20 der Deutschen Rechts anmaltsordnung vom J. Fult 1878 hiermit bekannt, daß der durch Entschließung des K. Bayer. Staats⸗Ministeriumg der Justiz in München vom 7, Januar 1880 zur Rechts anwalt⸗ schaft bei dem K. Bayer. Amtsgericht Neustadt / Aisch zugelassene K. Bayer. Advokat Theodor Heinrich

einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im Deutschen Reichs-Anzeiger verfügt und zwar in! weiterer Anwendung der §§. 335 und 326 der

Str. P. O Wolf. Peez. Hoppe. ꝛe.

Bruno Sieger in Neustadt / Aisch heute in die Liste der bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden ist. Neustadt / Aisch, den 9. Januar 1880. Königlich Baherisches Amtsgericht. Model, K. Ober. Amtsrichter.

von Uhlers dorf oder, dafern dieselbe bereitz verstor⸗

J

1117

Die zum Armenr wohnende geschäfst Auguste Officiala

zu Calcar 1 Hilberg, urch ihren Hoff mans, klagt

sprechen, die den Königlich verweisen und urtheilen.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor der Ersten Cine nn. des . Landgerichts zu Eleve ist Termin

auf, Dienstag, den 84. Februar 1880, . Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Dieser Auszug wird gemäß 5. I1 des Ausf. Ges. zur D. Civ. Proz. Ordg. bekannt gemacht. co G 6 mm. Gerichtsschreibergehülfe des Königl. i e,,

loo Vel anntmachung.

In die Liste der zur Rechtsanwaltschaft bei dem hiesigen Landgericht zugelaffenen Rechtsanwalte * folgende Eintragung erfolgt:

39) Poppe zu Breslau. Königliches Landgericht.

(1029 Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil . Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. Dezember vorigen Jahres wurde die Trennung der zwischen den Ehe⸗ leuten Wirth Rudolf Knevels und Laura, geb. Brögeler, Beide zu Barmen wohnhaft, bestehenden K Killer rn gf n: Wirkung seit dem

e der Klage dem 3. Okt J . ober vorigen Jahres Elberfeld, den 11. Januar 1880.

Der Gerichtsschreiber : An der Mahr.

(1114 In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: . Dr. . in Folge seiner ahl Mitgli ing zum Mitglied der hiesige Rechtsanwalt Dr. Hahn in Folge seiner Ernennung zum Amtsrichter in Schön

berg. Lübeck, den 13. Januar 1880. Das Landgericht. Hoppenstedt.

lloz?] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts bierselbst vom 16. Dezember g zwischen den Eheleuten Adam Pflaum, Handels- mann, und Magdalena Sitz, beibe in Westhofen, die Gütertrennung ausgesprochen. Zabern, den 4. Fanuar 1886 Der Landgerichts Sekretär. Hörkens.

(1087 ö Submission auf Lieferung von Papier zu

. Stempelmaterialien. Die Lieferung des auf 800000 Bogen festgesetzten Bedarfs des unterzeichneten Magazins an geripptem Maschinenpapier erster Güte? zu Stempel materialien für das Jahr vom 1. April 1880 bis Ende Marz 1881, soll im Wege der Submission vergeben werden. Das Papier ist aus leinenen oder hanfenen Lumpen zu fabriziren und darf eine Beimischung von Lumpen aus wollenen, baumwollenen oder an⸗ deren Stoffen nicht enthalten. Es wird ein in der Masse reines, kräftiges, best⸗ appretirtes und sorgfältig fortirtes Papier verlangt, welches frei von Blasen, Flecken und anderen Mängeln, auch genügend geleimt ist, damit die Tinte nicht löscht oder durchscheint. Das Papier muß beschnitten geliefert werden und genau das für die Staats behörden vorgeschriebene einheitliche Bogenformat von 33 em Höhe und 42 em Breite und ein Gewicht von mindestens 25 Pfd. 300 Gramm pro 16000 Bogen enthalten. Auch muß ein unauslöschliches Wasserzeichen, welches den Namen des Fabrikannten und die Jahreszahl 1880 deutlich erkennen läßt, in demselben befind⸗ ö ,, 2

eher die Termine zur Lieferung des Pa iers, so⸗ wie über die Verpackung desselben, . die 6 zuschließenden Verträge das Nähere festsetzen. Offerten unter Beifügung von Musterbogen im vorgeschriebenen Format mit Angabe der Preis⸗ forderung für je 1000 Bogen sind bis zum 1. März d. Is. versiegelt und portofrei an unt einzusenden und auf dem Couvert mit Submission auf Papier zu Stemyel⸗ materialien“ zu bezeichnen.

finn oder Agenten, welche sich an der Sub⸗ mifsion betheiligen wollen, haben zugleich eine Voll⸗ macht des Inhabers derjenigen Fabrik, aut welcher sie das Papier entnehmen wollen, beizufügen. Berlin, den 12. Januar 1886.

Königliches Saupt · tempel Magazin.

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oder Handl pitzfeclerm. Kratzen und spritzen nicht.,

Nur echt wit der Firma der Fabrik C. K HK A ND AUE Hd uu. C0. , H IH MIENCGMAMAMI.

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dition: 8W. Wil hel mstr. Nr. 82.

Berlin, Freitag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu

des Kaiserlich russischen St. zweiter Klasse: dem Rittergutsbesitzer und Kreisdeputirten von Hoe— nika auf Herzogswalde im Kreise Grottkau; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse: dem preußischen Unterthanen, Oekonomie⸗Verwalter Lip⸗ hardt zu Nischni⸗Nowgorod, und dem Kastellan Müller bei der National⸗-Galerie zu Berlin; des Commandeurkreuzes des französischen Ordens der Ehrenlegion: dem Obersten und Flügel⸗-Adjutanten Grafen von Alten, Commandeur des Regiments der Gardes du Corps; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Pourtalss im Garde⸗Kürassier⸗Regiment; sowie des Ritterkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens: dem Rittmeister Grafen von Dönhoff im Regiment der Gardes du Corps.

Annen ⸗Ordens

Königreich Preusße r. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Vergrevierbeamten, Bergassessoren von Fepen⸗ berg⸗Packisch zu Waldenburg i /Schl,, von Brunn zu Witten, Schollmeyer zu Dortmund und Neumann zu Gelsenkirchen, ferner dem Bergwerks⸗Direktor, Bergassessor Breuer auf der fiskalischen Steinkohlengrube Friedrichsthal⸗ Quierschied bei Saarbrücken, dem Bergrevierbeamten, Berg⸗ meister Wenckenbach zu Weilburg und dem Bergwerks— Direktor Mencke auf der fiskalischen Steinkohlengrube Reden⸗ ö bei Saarbrücken den Charakter als Bergrath zu verleihen.

Ceremoniel— bei der am 17. Januar 1880

im Königlichen Schlosse zu Berlin stattfindenden Versammlung

der

Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Se. Majestät der Kaiser und König, als So u⸗ verän und Oberhaupt des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, haben Allergnädigst beschlossen. Sonnabend, den 17. Januar 1880, mit den anwesenden Kapilelfahigen Rittern im Königlichen Schlosse zu Berlin die feierliche Investitur Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein, Sr. Hoheit des Erbprinzen von Hohenzollern, Sr. Hoheit des a n Paul von Mecklenburg-Schwerin, sowie des Wirklichen Ge⸗ heimen Raths, Obzr⸗Ceremonienmeisters, Ober⸗Burghaupt⸗ manns von Hohenzollern Grafen Stillfried⸗Alcantara, des Generals der Infanterie, kommandirenden Generals des I. Armee⸗Corps Freiherrn von Barnekow, des Generals der Kavallerie, kommandirenden Generals des II. Armee⸗ Corps Hann von Weyhern und des Generals der In⸗ fanterie, n, von Kameke, vorzunehmen und ein Kapitel abzuhalten. 64

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz, 53 Königlichen . die Prinzen des Königlichen Hauses, sowie die hier anwesenden Hohen Ordensritter aus anderen souveränen Häusern, 6 n . sich um 1 Uhr Mittags in den Gemächern Sr. Majestät König Friedrichs J, ef o Höchstdenselben die Ordensmäntel durch den . Schöning angelegt werden, welchen Königliche Kammerdiener dabei

unterstützen. . Die Anfahrt ist durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe.

§. 2.

Die übrigen Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens ver⸗ sammeln sich schon um 125 / Uhr in der an das Königs⸗ immer zur Rechten angrenzenden boisirten Gallerie. Die

rdensmäntel derselben werden dort in Bereitschaft gehalten

werden, Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal Nr. 5 bei der

Wendeltreppe. 3 Die Eingangs genannten neu aufzunehmenden Ritter

*

Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe.

§. 4. Der Anzug ist für die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler in Gala mit weißem Heinkleid und, inso⸗ fern dieselben Militär⸗Uniform tragen, mit Schärpe. Der Ordensmantel wird über der Militär oder Civil Gala⸗Uni⸗ form, die Ordenskette, welche die Kapttelfähigen Ritter mit⸗ bringen wollen, über dem Mantel angelegt. Die neu aufzu⸗ . Ritter (8. 3) erscheinen mit dem Bande des

rden.

Es werden nur Königlich preußische, nicht aber fremde Orden getragen. Für die Ordens-Beamten, sowie für die Ordens⸗Herolde unb die übrigen auf Allerhöchsten Befehl zur Dienstleistun bei der stattfindenden Feier berufenen Personen, welche si bald nach 12 Uhr im Königszimmer einzufinden haben, ist der Anzug in Gala mit weißem Beinkleid.

8. 5.

Die Qbersten Hof⸗, die Ober- Hos⸗ und die Hof⸗Chargen, der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, die Generale der Infanterie und der Kavallerie, die Staats⸗Minister, die General⸗-Lieutenants, die Wirklichen Geheimen Räthe und alle übrigen Personen, welche zu dem Aufnahrne⸗Akte eingeladen werden, oder die zum Gefolge Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron— prinzen, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der zu investirenden Hohen Fürstlichen Ordensritter gehören, ver⸗ sammeln sich um 1216 Uhr; und zwar die Hof⸗Chargen, der Vize⸗Präsident des Stgats-Ministeriumz, die Generale der i n. und der Kavallerict⸗⸗. . MNinister, die

energl⸗Lieutenants und die Wirklig hein: en Räthe im Nickersaale; die Genelal-Adjulanten, Re. Generale à la stulte und die Flügel⸗Adjutänten, der Geheime Kabinets-Rath Sr. Majestät des Kaisers und Königs, sowie das Gefolge Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der zu in vestirenden Hohen Fürstlichen Ordensritter, in der Rothen (Drap or-) Kammer, in welcher sie so lange verweilen, bis sie dem Zuge nach dem Rittersaal folgen können.

Für die dem Aufnahme ⸗Akte beiwohnenden Personen ist der Anzug in Gala mit Ordensband, für die Herren vom Civil mit dunkelem, für die Herren vom Militär mit grauem Beinkleid ohne Schärpe. Die Anfahrt ist durch Portal Nr. 5, der Aufgang über die wen, durch den Schweizersaal.

8. 6.

Sobald Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des König— lichen Hauses und die anwesenden Hohen Ritter aus anderen souveränen Häusern, sowie die übrigen Kapitel⸗ sähigen Mitglieder des hohen Ordens versammelt sind, macht der Ordens⸗Ceremonienmeister, Graf zu Eulenburg, Sr. Majestät dem Kaiser und Könige, Aller höchst welche Sich in einem der Gemächer Sr. Majestät König Friedrichs J. den Ordensmantel anlegen lassen, davon geziemende Anzeige. Allerhöchstdieselben geruhen Sich, unter Vortritt Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen, nach der an das Königszimmer angrenzenden boisirten Gallerie zu begeben, in welcher die dort versammelten Ritter (5. ) sich bereits nach dem Datum ihres Ordens⸗Patents, paarweise, die jüngsten voran, aufgestellt haben und Ihren Königlichen Hoheiten vor— treten. Auf diese Weise ordnet sich mit den im Königszimmer befindlichen Ordens⸗-Beamten, Herolden und Pagen nach⸗ stehender Zug:

1) zwei Ordens⸗Herolde; .

2) die Hofpagen, welche die Ordens⸗Insignien der neu aufzunehmenden Ritter tragen, und die? agen Sr. Kai⸗ serlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen . der Prinzen;

3) der Ordens-Schatzmeister Schöning;

4 der Ordens⸗Ceremonienmeister Graf zu Eulenburg, mit .

un der Ordens⸗Sekretär, Wirkliche Geheime Rath Sulzer, mit den Ordens⸗Statuten; . .

5) die im 5. 2 erwähnten Kapitelfähigen Mitglieder des Ordens, nach dem Alter ihres Ordens⸗Patents, paar⸗ weise, die jüngsten voran; =

6) der Ordens⸗anzler, Oberst⸗K*ämmerer Graf von Re⸗ dern, mit dem Ordens⸗-Siegel;

7) Ihre Königlichen n . die Prinzen des Kö⸗ niglichen Hauses und die anwesenden Hohen Ritter aus anderen souveränen Häusern, nach dem Alter Höchstihres Ordens⸗Patents, paarweise, die jüngsten voran; .

8) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz; .

9) Se. Majestät der Kaiser und König.

§. 7. ö Der Zug bewegt 6 nach dem Rittersaale. Dort ange⸗

Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und die

sich rechts und 6 auf der

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses und die anwesenden Hohen Ritter aus anderen souveränen Häusern stellen sich zur Rechten des Thrones nach dem Alter 3 Ordens⸗Patents auf.

Schon vor Ankunft des Zuges sind im Rittersaale die zu dieser Festlichkeit eingeladenen Ssbersten Hof⸗ Qber⸗Hof⸗ und Hof⸗Chargen, der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, die Generale der Infanterie und der Kavallerie, die Staats⸗ Minister, die General-Lieutenants und die Wirklichen Geheimen Räthe erschienen, und es haben die Hof⸗Chargen rechts vom Throne, die Generale, die Staats⸗Minister und die Wirk⸗ lichen Geheimen Räthe dem Throne gegenüber ihre Stellung eingenommen. Links vom Throne treten die Genera] Adju⸗ hnten, bie Generale s la suite und die Flügel Abjutanten, der Geheime . Sr. Majestät des Kaisers und Jönigs, sowie das Prinzliche Gefolge, welche sich in der Rothen (hrap d'or) Kammer versammelt hatten und dem Zuge nach dem Rittersaale gefohst sind.

Se. Majestät der Kaiser und König, bedeckten Hauptes, besteigen den Thron, lassen Sich auf den Thron sessel nieder und ertheilen dem Ordens⸗Ceremonienmeister den Befehl zur Einführung Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein, Sr. Hoheit des Erbprinzen von Hohenzollern und Sr. Hoheit des Herzogs Paul von Mecklenburg⸗ Schwerin. . Hierauf begeben Sich Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin und Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen, nach⸗ dem Höchstdieselben Sich vor Sr. Majestät dem Kaiser und Könige verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und ge⸗ führt von dem Ordens⸗Ceremonienmeister, in die Branden⸗ burgische (Rothe Adler⸗) Kammer, empfangen dort Se. Groß⸗ herzogliche Hoheit den Prinzen Heinrich van Hessem und bei Rhein, Se. Huh den Erbprinzen van Hohenzollern und Se. Hoheit den Herzog Paul von Mecklenburg⸗-Schwerin, Höchstwelchen die beiden Durch lauchtigsten Ritter bis zur Beendigung der Ceremonie als Parrains zur Seite bleiben, und geleiten Höchstdieselben bis. an die Stufen des Thrones. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Sr. Majestät dem Kaiser und Känige. .

Der Ordens⸗Schatzmeister tritt unterdessen zu den die Insignien tragenden Hofpagen. .

Der Ordens⸗Ceremonienmeister nimmt seine Stellung dem Ordens⸗Kanzler gegenüber an den Stufen zur Rechten des.

Thrones ein.

8.9. .

Se. Majestät der Kaiser und König lassen jezz durch den Ordens⸗Kanzler dem Ordens Sekretär einen Wink ertheilen, um die das Aufnahme⸗Gelöbniß betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens⸗Statuten vom 18 Januar 1701 zu verlesen. .

Nachdem dies geschehen, reicht der Ordens⸗Sekretär, welcher sich zur Linken des Ordens⸗Kanzlers aufgestellt hat, dem Letz teren das Statutenbuch offen, welches dieser ebenfalls geöffnet in die Hände Sr. Majestät des Kaisers und Königs nieder⸗ legt. Allerhöchstdieselben richten sodann an die nen aufzunehmenden Ritter nach einander und zwar zu ch st an den dem Ordens⸗Patent nach ältesten die Frage: ob derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten gitter pflichten zu erfüllen“, worauf der jedesmal Befragte, an den Thron hin witretend, indem er seine Rechte (die bloße Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides Statt erwidert:

„Ja, ich gelobe es!“ änden Sr.

Der Ocdens⸗-Kanzler empfängt aus den Majestät des ea fer und Königs das Statutenbuch

zurück, um bdasselbe dem Ordens⸗Sekretär wieder ö übergeben.

Die neu aufzunehmden Ritter begeben sich in ihre früheren Stellungen zurück und werden nunmehr, nachdem sie das Band des Ordens abgelegt haben, von den beiden assistirenden Parrains sämmtlich mit dem Ordensmantel be⸗ kleidet. Erst dann überreicht der Ordens⸗Kanzler auf einem tothsammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen,

versammeln sich ebenfalls um 12/ Uhr in der Branden⸗ burgischen (Rothen Adler⸗) Kammer.

langt, treten die Herolde dem Throne gegenüber, die Pagen Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und

Sr. Rasestat dam Kaiser und Könkge die Ordenskette