1880 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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für den dem Ordens⸗-Patent nach ältesten der neu aufzu⸗ nehmenden Ritter.

Hierauf tritt dieser zum zweiten Male an die Sine des Thrones, läßt sich vor Sr. Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechte Knie nieder, und der Allerdurch— lauchtigste Großmeister geruͤht Höchstdemselben die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.

Der neu aufgenommene Ritter tritt auf seinen vorigen Platz zurück. . .

Dieselbe Ceremonie wiederholt sich bei dem zweiten und sodann bei dem dritten der neu aufzunehmenden Ritter.

Die somit investirten drei Orbentzritter werden nun gleichzeitig von den assistirenden Parrains, unter Geleitung des Ceremonienmeisters zur Handreichung und dann zu dem Platze geführt, welchen sie unter den Kapitelfähigen Ordensrittern einnehmen. .

Hierauf kehren, die Durchlauchtigsten Parrains auf

Höchstihre Plätze zurück.

§. 10.

Se. Majestät der Kaiser und König ertheilen nunmehr dem Ordens⸗-Ceremonienmeister den Befehl zur Einführung des Wirklichen Geheimen Raths, Ober Ceremonienmeisters, Aber ⸗Burghauptmanns von Hohenzollern Grafen S tillfried⸗ Alcantara, des Generals der Infanterie, kommanbirenden Generals des J. Armee⸗Corps, Freiherrn vo n Barnekow, des Generals der Kavallerie, kommandirenden Generals des II. Armee⸗Corps, Hann von Weyhern, und des Generals der Infanterie, Kriegs⸗Ministers von Kameke. ö.

Hierauf, begeben sich die als Parrains assistirenden Kapitelsmitglieder, der General der Infanterie, kommandirende General des IJ. Armee⸗Corps von Blumenthal und der Botschafter Fürst von Hohenlohe⸗Schillingsfürst,

rinz von Ratibor und Corvey, nachdem sie sich vor

r. Majestät dem Kaiser und Könige verbeugt hahen, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens⸗Ceremonien— meister, in die Brandenhurgische (Rothe Adler Kammer, empfangen dort die vier Neuaufzunehmenden, welchen sie bis zur Beendigung der Ceremonie zur Seite bleiben, und ge⸗ leiten dieselben bis an die Stufen des Thrones. Daselbst angelangt verbeugen sich Alle vor Sr. Majestät dem Kaiser

und Könige. §. 11

Se. Majestät der Kaiser und König lassen jetzt wiederum die das Aufnahme⸗Gelöbniß betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens⸗Statuten durch den Orbens⸗Sekretär ver—⸗ lesen und richten sodann, nachdem Allerhöchstdenselben das Statutenbuch abermals überreicht worden ist, an die neu aufzunehmenden Ritter nach einander, und zwar zunächst an den dem Ordens-Patent nach ältesten die Frage: „ob derselbe geloben wolle, die ihm so eben bekannt gemach⸗ ten Ritterpflichten zu erfüllen“, worauf der jedesmal Be⸗ fragte, an den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die bloße Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides Statt

erwidert: „Ja, ich gelobe es!“ -

Der Ordeng⸗KFanzler empfängt aus den Händen Sr. Majestät des Kaisers und Königs das Statutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens⸗Sekretär wieder einzuhändigen

Die neu aufzunehmenden Ritter begeben sich in ihre frü heren Stellungen zurück und werden nunmehr, nachdem sie das Band des Ordens abgelegt haben, von den beiden assisti⸗ renden Parrains sämmtlich mit dem Ordensmantel bekleidet. Erst dann überreicht der Ordens⸗Kanzler auf einem roth⸗ sammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, St. Majestät dem Kaiser und Könige die Srdenzkelte für den dem Ordens⸗Patent nach älte st en der neu aufzunehmen⸗ den Ritter.

Hierauf tritt dieser zum zweiten Male an die Stufen des Thrones, läßt sich vor Sr. Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauch⸗ tigste Großmeister geruht demselben die Ordenskette um— zuhängen und die Accolade zu ertheilen.

Der neu mn Ordensritter tritt auf seinen vorigen Platz zurück.

Dieselbe Ceremonie wiederholt sich bei dem zweiten, so⸗ dann bei dem dritten und schließlich bei dem vierten der neu aufzunehmenden Ritter.

Die somit investirten vier Ordensritter werden nun gleichzeitig von den assistirenden Parrains, unter Geleitung des Ceremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platze geführt, welchen sie unter den Kapitelfähigen Ordenzrittern einnehmen.

Hierauf kehren die . auf ihre Plätze zurück.

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Se NVajestät der Kaiser und König erheben Sich, um das Ordenskapitel abzuhalten. Dies geschieht in der nunmehr auf Allerhöchsten Befehl zum Kapitelsaale eingerich⸗ teten Alten Kapelle, wohin sich vom Rittersaale aus in der unter 8 6 beschriebenen Weise der Zug, in welchen an den entsprechenden Stellen die investirten neuen Ritter eingetreten sind, in Bewegung setzt.

„Die Herolde, welche dem Zuge wieder vorgetreten sind, bleiben in der Rothen Sammetkammer am Eingange zum Kapitelsaale stehen, Nach Eintritt der Ritter, und nachdem die Pagen den Kapitelsaal verlassen haben, wird die Thür desselben geschlossen.

16 . endigt der Akt der Investitur, und das Kapitel eginnt.

Von den Hofchargen, den General⸗Adjutanten, den Ge⸗ neralen à la, suite und den Flügel⸗Adjutanten, fowie von dem Prinzlichen Gefolge, erwarten im Rittersaale nur die dienstthuenden die Rückkunft Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron— . Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der zu investirenden Hohen . Ordensritter.

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Sobald der Allerdurchlauchtigste Großmeister das Kapitel ga chlofsen hat, formirt der vorbeschriebene Zug sich in umge⸗ ehrter Orbnung. Hierauf erheben Se. Majestät der Kaiser und König Sich an der 3 sämmtlicher Ritter nach der Schwarzen Adler⸗Kammer, woselbst die Mäntel ab⸗ gelegt werden.

Berlin, den 16. Januar 1880.

Auf Sr. Kaiserlichen Und , Majestät Allergnädigsten Spezialbefehl. . Graf A. Eulenburg, Ceremonienmeister des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Ang et ommen: Se. Excellenz der Kaiserliche Statthalter in Elsaß-Lothringen, General⸗-Fel marschall Freiherr von Manteuffel, General⸗Adjutank Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des XV. Ärmee— Corps, von Straßburg i. E;

Se. ö der General-Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld, von Bonn;

Se. Excellenz der General der Infanterie von Go eben, kommandirender General des VIII. Armee⸗Corps, von Coblenz;

Se. Excellenz der General der Infanterie Freiherr von Barnekow, kommandirender General des J. Armer Cory von Königsberg i. Pr.;

Se. Cxeellenz der General der Infanterie von Bose, kommandirender General des XI. Armee⸗Corps, von Cassel.

In der hentigen der Fier en,

andelsregister⸗Beilage wird Rr. 3 ekanntmachungen verbffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen,. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗Präsidenten von Madgi sowie den General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele von Hülsen und nahmen demnächst in Gegen⸗ wart des Gouverneurs militärische Meldungen entgegen. Ferner empfingen Se. Majestät die Feldmarschälle reiherr von Manteuffel und Herwarth von Bitten feld, die kommanbirenden Generäle von Goeben, von Kirchbach und von Bose, sowie die Prinzen Friedrich Wilhelm und Heinrich von Hessen. ]

Gestern fand im Königlichen Palais ein größeres Diner statt.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er⸗ schien Abends in einer Vorstandssitzung des Vaterländischen Frauenvereins. .

Se. Kaisexliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags Vor⸗ träge und militärische Meldungen entgegen und empfing den Oberlandesgerichts⸗Präsidenten Dr. Kühne.

Nachmittags ertheilte Höchstderselbe dem Wirklichen Ge⸗ heimen Rath, Dber⸗Schloßhauptmann Grafen von Perponcher⸗ Sedlnitzky, sowie hierauf dem Kaiserlich rufsischen Staatsrath Freiherrn von Köhne Audienzen und folgte einer Einladung zum Diner bei Ihren Majestäten.

Heute Vormittag begah Sich Se. Kaiserliche Hoheit zu Wagen nach Lichterfelde.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Hesfen ist heute früh hier eingetroffen, um dem Kapitel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler beizuwohnen.

Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Heinrich von Hessen und hei . General⸗Lieutenant und Commandeur der Großherzoglich hessischen (25.) Division, ist

aus gleichem Anlaß In Darmstadt hier angekommen. ; . . .

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In, der am 15. d. Mts. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundes⸗ raths wurden die Vorlagen, betreffend: a. die allgemeine Rechnung über den Landeshaushalt von Elsaß⸗Lothringen für 1875, b. die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Reichs für das Etatsjahr 187879, c. den Entwurf eines Ge⸗ setzes über das Pfandrecht an Eisenbahnen und die Zwangs— vollstreckung in dieselben, d. den Entwurf eines Gesetzes über das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähnliche Schuld⸗ verschreibungen, e. den Entwurf eines Gesetzes wegen Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, f. die Abänderung der Geschäftsordnung für die Disziplinarbehörden, sowie ein Antrag Badens, betreffend die zur Zollabfertigung von Baumwollen⸗ 2c. Garn befugten Zollstellen in Baden, den zuständigen Ausschüssen überwiesen und von den weiteren Vorlagen, beziehungsweise Mitthei⸗ lungen, betreffend: a. die Betriebsergebnisse der deutschen Eisenbahnen für 1878/79; b. die Geschäftsübersicht des Reichtz⸗ Ober⸗Handelsgerichts für die Zeit vom J. Dezember 1878 bis Ende September 1879; (. die Geschäftsübersicht des Bundes⸗ amts für das Heimathswesen für 1. Dezember 1878 / 9, Kenntniß genommen.

Die Versammlung nahm sodann die Wahlen zur Wieder⸗ besetzung erledigter Stellen bei den Kaiserlichen Disziplinar⸗ kammern in Trier, sowie in Hannover und Bremen vor.

Die Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Han⸗ del und Verkehr erstatteten mündlich Bericht über die Ver⸗ längerung der Handelsverträge mit Belgien und mit Oester⸗ reich Ungarn. Hierbei wurde bezüglich des Veredelungs⸗ verkehrs mit Oesterreich⸗ Ungarn beschlossen, daß 1) die obersten Landesfinanzbehörden ermächtigt werden, für die Zeit bis zum 15. Februar J. Is. die Befugniß zur Gestattung der Veredelung deutscher Waaren in Osterreich⸗Ungarn gemäß des Absatzes 2 des 6 115 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 auch den ee e tivbehörden und Hauptämtern beizulegen, ohne daß dabei der Nachweis der Nothwendigkeit oder Nützlichkeit für den deut⸗ schen Verkehr zu erfordern ist; vom 15. Februar J. Is. an die Erlaubniß zur zollfreien iedereinfuhr im Veredelungs—⸗ verkehr nur in besonderen Fällen, wenn der soeben erwähnte Nachweis erbracht wird, von den obersten Landes⸗Finanz⸗ behörden zu ertheilen ist; 3) die Frist zur zollfreien Wieder— einfuhr regelmäßig auf 3 Monate, ausnahmsweise bis zu 6 Monaten festgesetzt wird.

Hinsichtlich der Anwendung des Zollkartells wurde die an . f at n Zolldirektivbehörden zu erlassende Instruktiou estgest llt.

Den Schluß bildete die Vorlegung der neuerdings einge⸗ angenen Petitionen, über deren geschaͤftliche Behandlung Be⸗ el, gefaßt wurde.

Der Ausschuß des Bundes raths für Justizwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des 6 der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (38.) Sitzung des Hauses

der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz⸗Minister Bitter, der Minister

für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Regierungs⸗Kommffsarlen beiwohnten, 6 der Präsident mit, daß der Gesetzentwurf, betreffend die Er⸗ werbung des Rheinischen and des Berlin Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahnunternehmens für den Staat (f. unter Landtagsangelegenheiten) eingegangen sei. In der ersten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Verwerthung von Forst⸗ nutzungen aus den Staatswaldungen in den vor⸗ mals Kurhessischen Landestheilen, wies der Abg. Dr, Grimm darauf hin, daß durch diese Vorlage die . volle Berechtigung kurhessischer Gemeinden, billiges Holz aus den Staatswaldungen zu entnehmen, völlig aufgehoben werde. Nach einer längeren historischen Darlegung über die Ent⸗ stehung dieser Gerechtsame kam Redner . dem Resultate, daß Recht und Billigkeit dafür sprächen, den hessischen armen Walddörfern mit dieser Vorlage nicht eine Mehrbelastung von 300 000 c aufzuerlegen. Er beantragte die Ueberweisung der Vorlage an die Agrarkommission.

Der Staats⸗Minister Dr. LuciLus führte aus, daß die jetzige Gesetzgebung nicht anknüpfen könne an Rechts verhält⸗ nisse, wie sie vor Jahrhunderten bestanden hätten, sondern anknüpfen an die jetzt bestehenden müsse. Es sei keine rich⸗ tige Anschauung, daß es sich hier um eine Taxe für die Wahr⸗ nehmung eines Rechts handele, sondern man habe hier eine Fixirung der variablen Holzpreise. Aus diesem Grunde sei auch später noch unter kurhessischem Regime die Ver⸗ steigerung nach Meistgebot eingeführt worden. Der Minister bestritt, daß die Vorlage nur den Zweck habe, Er⸗ höhungen zu machen. Eine neue Regulirung der Preise sei nur die Befolgung eines wirthschaftlichen Gebotes, den ver⸗ änderten Werthverhältnissen Rechnung zu tragen. Er müsse in Abrede stellen, daß das Verfahren der Forstbehörden in dem Maße den Berechtigten gegründeten Anlaß zu Beschwerden gegeben habe, wie man nach den Ausführungen des Vorredners zum Etat hätte glauben sollen.

Nachdem die Abg. von Griesheim, Hellpig⸗ Rübsam und Zimmermann (Hersfeld) die Vorlage aus ben vom Abg. Dr. Grimm vorgebrachten Gründen bekämpft hatten, unter⸗ stützte der Abg. von Luck die Ausführungen des Ministers. Das Haus überwies schließlich die Vorlage der Agrarkommission zur Vorberathung. (Schluß des Blattes).

Der Kaiserliche Botschafter in Paris, Fürst von Hohenlohe, ist in Berlin eingetroffen, um dem morgen stattfindenden Kapitel des Schwarzen Abler-Ordens beizu⸗ wohnen. Während seiner Abwesenheit fungirt als in⸗ terimistischer Geschäftsträger der Botschaftsrath Graf von Wesdehlen.

Die Bedrohung mit der Beg ehung eines Verbrechens, welche nach §. 241 des Strafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300. 6 zu bestrafen ist, ist nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Strafs.t, vom 15. November 1879, selbst dann strafbar, wenn der Bedrohte sich in seinem Rechts⸗ frieden dadurch nicht gestört glaubt und er die Drohung über haupt ganz gleichgültig aufnimmt. Zum Thatbestande dieser Strafbestimmung ist nur erforderlich, daß der Bedrohte Kennt⸗ niß von der Bedrohung erhielt.

Nach 5. 16 der Reichs gewerbe⸗Ordnung ist die polizei⸗ liche Genehmigung erforderlich zu Stauanlagen für Wasser⸗ triebwerle. In Bezug auf diese Bestimmung hat dat Reichsgericht, III. Strafs, durch Erkenntniß vom 19. No⸗ vember 1879 ausgesprochen, daß die ohne Genehmigung er⸗ folgte Errichtung einer Stauanlage sür ein Wassertriebwerk selbst dann strafbar ist, wenn das Wassertriebwerk noch nicht in Angriff genommen worden.

S. M. Korvette „Medusa“, 9 Geschütze, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän Matthesen, ist am 16. Dezember 1879 von Barbadoes in See gegangen und am 16. dess. Mts. in St. Vincent eingetroffen.

Wiesbaden, 15. Januar. Se. Hoheit der Herzog Friedrich von Schleswig⸗-Holstein-Sondedburg⸗ Augustenburg ist gestern im Alter von 50 Jahren ver⸗ storben. Die Leiche wird auf der Eisenbahn nach Schloß Primkenau in Schlesien übergeführt und in“ der dortigen Familiengruft beigesetzt werden.

Bayern. München, 14. Januar. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer setzte heute die Spezialberathung des Kultusetats fort. Im Laufe der Debatte sprach der Abg. Rittler seine Verwunderung darüber aus, daß die bayerische Staatsregierung gegenüber den Simultanschulen noch immer nicht wie die preußische Stellung genommen habe, trotz der Bekämpfung derselben auch durch die Protestanten. Der Minister von Lutz verwahrte sich gegen eine Verantwortlich⸗ keit für Alles, was für die Simultanschulen geschrieben werde; Rittler werde dereinst im Landtagsabschiede eine Entscheidung über die Stellung der Staatsregierung bezüglich der Simultan⸗ schulen finden. Der Minister fand den Hinweis auf Preußen auffallend, da bisher der bayerischen 9 egierung gerade von der rechten Seite der Vorwurf gemacht worden, daß sie sich nach Berlin richte. Uebrigens bestehe zwischen ber dies fälligen Stellung des Staats⸗Ministers von Puttkamer nach dessen Aeußerung gegenüber der Elbinger Schuldeputation und ihm (dem Redner) kein so großer Unkerschied.

Sachsen. Dresden, 15. Januar. (Dr. J.) Die Zweite Kammer erledigte in ihrer heutigen Sitzung einige Titel des Nachtragsetats für die inanzperioden 18765 und 1878/79, sowie den Etat des Ministerlums des Kultus und öffentlichen Unterrichts ohne erhebliche Abänderungen. Um⸗ fänglichere prinzipielle Debatten fanden nicht statt, nur zu Kap. 72, für die evangelischen Kirchen, wurde von dem Abg. Niethammer eine Abänderung des jetzigen Modus bei Be⸗ setzung der geistlichen Stellen bez. die Uebertragung des Be⸗ setzungsrechtes an das Landeskonsistorium angeregt, welchem Vorschlage indessen die Abgg. Oehmichen, alter und Philipp entschiedenen Widerspruch entgegensetzten. Eine in der Deputation bezüglich der den Stadtgemeinden

reiberg und Wurzen zur Unterhaltung ihrer Real⸗ chulen erster Ordnung vorhandene Differenz wurde dahin entschieden, daß der Stadtgemeinde zu Freiberg ein Staatszuschuß von 15 000 S statt des von der Staats⸗ regierung beantragten Zuschusses von 198 000 S zuge⸗ billigt und bezüglich der Realschule in Wurzen in Ueberein⸗ stimmung mit dem Vorschlage der Regierung die Weiter⸗ gewährung des bisherigen Zuschusses von Ia 000 Je be=

schlossen wurde. Schließlich beantragte die Kammer die Anstellung von Erbrterungen darüber, wie die Heizungsanlagen für Räumlichkeiten, die zur Benutzung von Staats lehranstalten oder von Staatsbehörden dienen, zweckentsprechend herzustellen, insbesondere unter welchen Verhältnissen gute JZimmeröfen oder Centralheizungen und bez. welches System anzu⸗ wenden seien.

Württemberg. Stuttgart, 15. Januar. (W. T. B.) Der württembergische Landtag ist zum 29. d. M. ein⸗ berufen. Neue Vorlagen werden demselben nicht unterbreitet; vielmehr soll nur der erste Landtag der Wahlperiode ge⸗ schlossen, der zweite sofort eröffnet und, nach Vornahme der J, . alsdann bis zum Spätherbst vertagt werden. .

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Ru dolstadt, 13. Januar. Lpz. Stg.) Der Kammerherr und Staatsrath Br. jur. X. A. von Holleben ist zum verantwortlichen Vorstande der Finanz⸗Abtheilung des Fürstlichen Ministeriums er⸗ nannt worden.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 14. Januar. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Auf der Tagesordnung ver gestrigen Sitzung des Landes ausschusses stand: 1) Erste Lesung der Vor⸗ lage Nr. 2, Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe; 2) Zweite Lesung der Vorlage Rr. 7), Gesetzentwurf, betreffend die Vergütung der Reisekosten für die Geschworenen, die Vertrauensmänner und die Schöffen. Vor Eintritt in die Tagesordnung verlas der Vorsitzende eine Zuschrift der Regierung, welche den Landesausschuß ersucht, die Mitglieder zu bezeichnen, welche derselbe Sr. Majestät dem Kaiser zur Ernennung als Mitglieder des Staatsraths vorzuschlagen hat. Nach einer längeren Debatte über die Vorlage Nr. 2 beschloß die Versammlung die Verweisung an die Finanzkommission.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. J (W. T. B.) Der Heeresagusschuß der ungarischen Delegation hat die Verpflegungskosten für die Armee unverändert ge⸗ nehmigt und der Militärverwaltung für ihre vorsichtige und ökonomische Kostenaufstellung seine Anerkennung ausgesprochen. 8 leich wurde beschlossen, bezüglich des Erfordernisses für die . r Tn ihr nicht titelweise zu votiren, sondern dem Wunsche des Kriegs⸗Ministers entsprechend eine Pauschal⸗ summe zu bewilligen.

In der heutigen Sitzung des Ab eordnetenhauses wurden von der Regierung die nachstehenden Gesetzent⸗ würfe vorgelegt: Ueber Aenderungen der Erwerbs- und Einkommensteuergesetze in Anwendung auf die Vorschußkassen und Kreditvereine, über die Nachtragsbestimmungen zum Grundsteuerregulirungsgesetze, über die Bewilligung von Krediten zur Linderung des Nothstandes, zu Dotafionen aus dem Religionsfonds für die katholische Seelsorgegeistlichkeit und zur Herstellung von Schutzbauten am unteren Isonzo.

16. Januar. In der gestrigen Sitzung der Reichs⸗ rathsdelegation interpellirte der Abg. Plener die Regie⸗ rung bezüglich der Abtretung der Distrikte Plawa und Gu— sin je, sowie über den Stand der griechischen Frage und den Stand der Verhandlungen mit Serbien? Der Minister des Auswärtigen, Baron Haymerle, erwiderte darguf, die Haltung der Regierung in der Frage, betreffend

Gusinje, sei durch den Berliner Vertrag klar vorgezeichnet.

Die Regierung werde daher im Interesse der Pforte entschie⸗ den darauf bestehen, daß die Uebergabe dieses Distrikts er⸗ folge. In Bezug auf die griechische Frage erklärte der Minister, daß die vertraulichen Besprechungen über eine billige und gerechte Grenzlinie nur durch den französischen Minister⸗ wechsel unterbrochen worden seien. Diese Transaktionen seien noch im Zuge. Jedenfalls werde die Regierung bereit sein, eine Mediation in Gemeinschaft mit den anderen Mäch⸗ ten eintreten zu lassen, sobald eine solche formell angerufen werden würde. Hinsichtlich der Verhandlungen mit Serbien wiederholte der Minister seine im ungarischen Delegations⸗ ausschusse für die auswärtigen Angelegenheiten abge ebenen Erklärungen, erwähnte sodann die bevorstehende Mission Maries und wies nach, daß er in erster Linie für den Aus⸗ bau der Eisenbahnlinie Deligrad-Nisch eingetreten fei. In Beantwortung weiterer Interpellationen wegen der Vorlegung der diplomatischen Korrespondenz, betreffend die Maikon⸗ vention, über das Verhältniß Oesterreich⸗Ungarns zu Deutschland und über die staatsrechtliche Stellung Bos⸗ niens und der Herzegowina erklärte Baron Haymerle, daß die Regierung aufrichtig freundschaftliche Verhältnisse zu allen Mächten pflege und ihr eifrigstes Bestreben sei, dieselben zu erhalten. Die innigen Beziehungen Deutschlands zu Oester⸗ reich Ungarn datirten von langer Zeit. Graf Andrassy habe sich die Pflege derselben zur Aufgabe gemacht und in diesem Streben von Seiten Deutschlands volles Entgegenkommen ge⸗ funden. Der Berliner Vertrag habe zu der Hoffnung berech⸗ tigt, daß der Glaube an den Frieden bei den Völkern Wurzel fasse. Diese Beruhigung sei aus Gründen, die sich jetzt nicht erörtern ließen, nicht in dem vollen erwünschten Maße ein⸗ getreten. Der Ideenaustausch mit dem Fürsten Bismarck habe die Gemeinsamkeit der Interessen in allen großen Fragen, und die Gleichmäßigkeit der Auffassung biefer Fragen in allen ihren möglichen Konsequenzen konstatirt. Dieses Einvernehmen solle in Mitteleuropa durch das enge Anein⸗ anderschließen zweier bedeutender Mächte den Kern bilden, an welchen si jede die gleiche Friedenstendenz verfolgende Macht anschließen könne. Dieses Einvernehmen habe auch an sich eine solche Festigkeit und Dauer, als irgend eine Form geschriebener Worte ihm verleihen könnte. In Bezug auf Bosnien und die Herzegowina betonte der Minister, daß alle Beschlüsse des Berliner Kongresses einstimmig gefaßt worden seien und daher nur mit Einstimmigkeit gelöst werden könnten. Niemand in Europa habe das Recht, Oesterreich⸗ Ungarn diese Bertragsbestimmung zu kündigen. Hinsicht⸗ lich Novibazars handle es sich nicht so sehr um die Be⸗ setzung des Sanbschaks selbst, als um die Sicherung des Nechtes, diese Besetzung zu jeder Zeit vornehmen zu können. Die Maikonvention sei nur eine Ausführung des Berliner Vertrages, welcher von den gesetzgebenden Körperschaften be⸗ reits angenommen sei. Im Uebrigen lege er ein Exemplar dieser Konvention zur Einsicht vor. A* eine Anfrage von Ruß, betreffend die Regulirung des eisernen Thores und den Abschluß der Elb-Akte mit dem Deutschen Reiche antwortete Baron Haymerle, daß Desterreich⸗ Ungarn zur Durchführung der Negulirungsarbeiten am eisernen Thore nach dem Berliner Vertrage nicht verpflichtet, sondern nur berechtigt sei, sich jedoch zur Durchführung dieser von den

Mächten ihm anvertrauten Aufgabe vollkommen verpflichtet fühls. Die Einberufung einer bezüglichen Kommission sei in Aussicht genommen. Im Anschluß hieran erklärte der Sektionschef im Ministerium des Auswärtigen, Freiherr von Schwegel, eine Einigung mit Deutschland in Bekreff der Elb⸗Akte sei im Juli 1879 zu Stande gekommen. Indeß seien in Folge einer Eingabe des Elbevereins wegen der Be; rechtigung der Schifführer zum Betriebe ber Elbeschiffahrt neue Verhandlungen mit Deutschland eingeleitet worden, welche bereits zur Verständigung geführt hätten. Auf eine Anfrage Kliers, betreffend die Eisenbahnlinie Sissek⸗ No vi, erklärte Baron Haymerle, dieser Gegenstand falle nicht in seine Kompetenz, allenfalls in diejenige des Kriegs⸗ Ministers. Dieser beantwortete die Anfrage dahin, daß die ungarische Regierung erklärt habe, sie werde die betreffende Frage dem Parlamente vorlegen, doch seien noch Verhand⸗ lungen in dieser Beziehung zwischen der ungarischen Regierung und der Südbahngesellschaft im Gange.

Pe st, 14. Januar. Wie der „Pest. L.“ erfährt, hat der Minist errath in einer seiner jüngsten Sitzungen den Kom⸗ munikations⸗Minister ermächtigt, in solchen Gegenden, wo die ärmere Bevölker ung in Folge der schlechten Ernte und der Ueberschwemmungen von Noth bedroht ist, im Einver⸗ nehmen mit dem Finanz-Minister zum Bau, beziehungsweise zur Ausbesserung der Staats⸗ oder Komitatsst raßen Vorschüsse an die Jurisdiktion zu ertheilen auf Rechnung jenes Nothstandsfonds, den die Regierung zur Linderung der allgemeinen Nothlage von der Legislative erbitten wird.

15. Januar. (W. T. B.) Ein Aufruf des Stadt⸗ hauptmanns deutet darauf hin, daß bei den in den etzten Tagen hier stattgehabten Ru hestöru ngen auch fremde Äürbeiter bie Hand im Spiele gehabt haben und ermahnt dieselben, die Gesetze des Landes zu achten, in welchem ihnen Brod gegeben werde. Die Abend⸗ blätter richten Warnungen an die Bevölkerung und der „Pester Lloyd“ fügt seiner warnenden Aufforderung die, Mittheilung hinzu, daß die allerstrengsten militärischen Maß⸗ nahmen angeordnet seien.

Trotz des vom Stadthauptmann erlassenen Aufrufs zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung haben sich heute Abend in den Straßen zwischen dem Nationalkasino und dem Rochusspital, in welchem sich die Leichen der beiden gestern Abend getödteten Personen befinden, abermals große Volksmassen angesammelt, welche heftig lärmen und die Gaslaternen und Fenster zertrümmern. Das Militär schreitet fest, aber vorsichtig ein und sucht Blutvergießen nach Möglichkeit zu vermeiden.

16. Januar. Die gestern Abend stattgehabte Demonstration in den Straßen hatte keinen ernsteren Charakter. Es hatten sich an derselben nur die aller⸗ untersten Volksklassen betheiligt. Die heutigen Morgen⸗ zeitungen fahren fort, das Publikum zur Ruhe und Ordnung zu ermahnen.

Niederlande. Luxemburg, 15. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Stände verfammlun g richtete der Abg. Pescatore die Anfrage an die Regierung, ob aus der erfolgten Ernennung eines diplomatischen Ver—⸗ treters Großbritanniens bei dem Könige als Groß⸗ herzog von Luxemburg geschlossen werden dürfe, daß die Vertretung Tes Großherzogihums Luxemburg dem Auslande gegenüber wieder von Holland übernommen worden fei. Der Staats⸗Minister erwiderte: die Regierung sei nicht in der Lage, jetzt eine Antwort zu ertheilen; sie werde antworten, so⸗ bald sie es könne.

Großbritannien und Irland. London, 16. Januar. (W. T B.) Auf einem parlamentarischen Bankei in Sutton hielt der erste Lord der Admiralität, Smith, eine Rede, in welcher er hervorhob: es sei ein Irrthum, anzunehmen, daß die Regierung feind⸗ selige oder eifersüchtige Gesinnungen gegen Rußland hege. Die englische Regierung strebe weder nach einer Gebieks⸗ vergrößerung, noch wolle sie den Handel Rußlands beeinträch⸗ tigen. England wünsche nur die guten Beziehungen mit Ruß⸗ land aufrecht zu erhalten, wie Rußland dieselben zu England aufrecht erhalten werde. Was Afghanistan angehe, so werde die Politik der Regierung durch den Vertrag von Gandamak dargelegt, wenngleich es viel⸗ leicht nöthig sein dürfte, in einigen Punkten die durch diesen Vertrag vorgezeichnete Grenzlinie zu ändern. Die Regierung gebe sich nicht der Hoffnung hin, in Afghanistan eine freie unabhängige Verwaltung unter Häuptlingen der Eingeborenen, welche die Verbündeten Englands sein würden, herstellen zu können. Der Schatzkanzler Northeote wies auf einem Banket der Konservatipen in Stroud auf die Wichtigkeit der nächsten Wahlen hin und betonte, daß es sich bei denselben nicht um einen einfachen Kampf der Parteien handele; die europäischen Mächte erwarteten! viel⸗ mehr mit lebhaftem Interesse das Resultat derselben, um aus demselben zu entnehmen, ob die in den letzten 3 Jahren be⸗ folgte Politik fortzusetzen sei, oder nicht. Er glaube, das Land werde beweisen, daß die Mächte nicht auf eine dauernde passive Haltung Englands rechnen bürften, welche sicher nicht aufrecht erhalten werden würde, wenn die Umstände erfordern sollten, aus derselben herauszutreten.

Der wegen des Mordversuchs gegen den katholischen Geistlichen von St. Peter verhaftete Scho ssa stand gestern vor dem Polizeigericht. Derselbe bezeichnete sich als Schweizer Landesangehörigen. Schossa wurde vor die Assisen verwiesen.

Ein Telegramm aus Djellalabad, vom 11. d. M., meldet: Mehrere Ban den Mohmunds, welche den Kabul⸗ fluß von Norden her überschritten hatten, sind zurückgeschlagen . und mit großen Verlusten über den Fluß zurück— gekehrt.

Frankreich. Paris, 15. Januar. (W. T. B.) Gam⸗ hett hat sich erst heute Morgen entschlosfen, die Wahl als Präsident der Deputirtenkammer anzunehmen, und richtete keine . an die Kammer, als er in der heutigen Sitzung den Präsidentensitz einnahm.

In der Kammer interpellirte heute Ba udry d' Asson (von der Rechten) die Regierung über die erfolgte Absetzung von 68 Maires in der Vendée, welche an einem legitimisti⸗ schen Bankett Theil genommen hatten. Der Minister des Innern, Lepére antwortete: die Regierung hahe das Recht,

undgebungen zu unterdrücken, die gegen die Regierung ge⸗ richtet seien. Die Kammer nahm mit 367 gegen 86 Stim⸗ men die zu der Interpellation vorgeschlagene einfache Tages⸗

Ismael Ajub Pascha ist

mentreten werde, um eine Minister⸗Erkläru ng entgegen zu nehmen. Der Antrag Pascal Duprats, die Be⸗ tathung der 39lltarife zu vertagen, wurde angenommen. Zum vierten Vize⸗Präsiden ten wurde Civrac von der Rechten gewählt, zu Quästoren de Mahy und Margaine wiedergewählt; als dritter Quästor ging an Stelle Gailly's vom linken Centrum] Madier de Montjau von der äußersten inken aus der Wahlurne hervor- Nach Erledigung dieser Wahlen ergriff Gam betta das Wort und sprach der Kammer seinen tiefsten Dank für die Ehre aus, die sie ihm durch seine Wiederwahl erwiesen habe; er fügte die Versicherung hinzu, daß er seine ganze Thätigkeit, Einsicht, Festigkeit und Auf⸗ merksamkeit der Kammer widmen werde'

3 Senat wurde der General Ladmirault zum . räsidenten gewählt, weigerte sich aber, die Wahl anzu⸗ nehmen.

Italien. Rom, 109. Januar. (Allg. Ztg.) Gestern, als an dem zweiten Gedächnißtage des Todes Victor Ema? nuels, war das Pantheon, in welchem die sterblichen Ueber⸗ reste des verstorbenen ersten Königs von Italien beigesetzt sind, zahlreich besucht. Am frühen Morgen schon begab sich Se; Majestät der König Humbert, von einem Flügel— Adjutanten und einem Ordonnanz⸗Offizier begleitet, nach der Kirche und verweilte eine halbe Stunbe lang, an dem Grabe seines Vaters betend. Am Abend blieben die sämmtlichen Theater geschlossen. Kundgebungen der Theilnahme werden aus den meisten größeren Städten Italiens gemeldet.

T. 15. Januar. (W. T. B.) Der Senat setzte heute die Berathung über die Mahlstéuervo rlage fort. Pepoli und Majorana traten für den Regierungsentwurf betreffs Abschaffung der Mahlsteuer ein; Pepoli hob hervor, daß sich das Budget in den letzten Jahren zwar erheblich gebessert habe, daß aber recht wohl größere Ersparnisse herbeigeführt werden könnten. Boccardo vertrat die An icht, daß, wenn das Budget einen Ueberschuß ausweise, dieser Ueberschuß zur Abschaffung des Zwangschurses verwendet werden müßte, der für Italien die größte Schwierigkeit sei.

Türkei. Konstantinopel, 15. Januar. (W. T. B.) Der „Pol. Korresp.“ meldet man von hier: Gestern ist hier der erste türkische Bericht über den bei Gussinje stattgehabten Zusfammenstoß veröffentlicht worden. Der Gouverneur von Kossovo telegraphirt, die Montene⸗ griner hätten am 7. d. das Dorf Meta bei Playa angegriffen und 206 Stück Vieh geraubt, am 8. d. M. seien die Mon⸗ tenegriner auf Gussinje und Plava marschirt, deren Be⸗ wohner lebhaften Widerstand geleistet hätten. Nach einem hartnäckigen Kampfe hätten die Albanesen die Ortschaften Velika, Ipek und Czanitza wieder genommen und dabei 40 Mann an Todten und 50 an Verwundeten verloren. Auch viele Montenegriner seien gefallen.

Rußland und Polen. St. Petersbur g, 16. Januar. [W. T. B.) Der „Russische Invalide“ erklärt die sen⸗ sationellen Meldungen ausländischer Blätter über Kriegsvor⸗ bereitungen Rußlands an seiner Westgrenze für vollst ändig unbegründet und aus der Luft gegriffen und den mit den Vachharstagten bestehenden guten Beziehungen nicht entsprechend. Durch die Friedensliebe Rußlands fei noch im vorigen Monat eine Herabsetzung der Armeeziffer um zz 000 Mann unter der Friedensstärke angeordnet worden; weitere Friedensmaß⸗ regeln in Betreff einer Heeresreduktion seien in Aussicht ge⸗ nommen.

Afrika. Egypten. Kairo, 15. Januar. (W. T. B.) zum Generalgouverneur des Sudan ernannt worden. Der bereits gemeldete, durch Dekret des Khedive angeordnete Steu ernachlaß wird nicht auf

100 000, sondern auf 600 000 Pfd. Sterl. veranschlagt.

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Aus dam Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Posen, Freitag, 16. Januar. Das General-Kom mando. des V. Armee⸗Eorps hat folgende amtliche Mittheilung erlassen: Die von dem „Hamburger Korrespondenten und der Augsburger „Allgemeinen Zeitung“ gebrachte Erzählung, daß preußische Dffiziere in Kalisch insultirt und bedroht worden seien, ist vollständig erfunden. Seit Monaten hat kein preußischer Offizier die russische Grenze bei Ostrowo überschritten. Der freundschaftliche Verkehr, welcher früher bestanden, konnte nicht aufgenommen werden, da das betreffende russische Regi⸗ ment in nächster Zeit erst seine alte Garnison Kalisch be⸗ zogen. Ueberhaupt ist an dortiger Grenze auch nicht das Ge⸗ ringste vorgefallen, was irgend wie Anlaß zur Erfindung dieser Erzählung geben könnte.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Erwerb des Rheinischen und des Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahnunter⸗ nehmens für den Staat, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

§. 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Verwaltung und den Betrieb folgender Eisenbahnunternehmungen, nämlich:

I) der Rheinischen Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des

beigedruckten Vertrageg vom 13.18. Dezember irg, . 2) der Berlin Potsdam ⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft . Maßgabe des beigedruckten Vertrages vom 21. Dezember 879. zu übernehmen. . ;

zi 2. Die Staatsregierung wird in Gemäßheit der im 5. 1 gedachten Verträge zur Ausgabe von vierprozentigen Staats schuld⸗ verschreibungen in demjenigen Betrage ermächtigt, welcher erforder⸗ lich ist, um den Umtausch der ö

1) 224 686 O00. ις: Stammaktien und. Priorität, Stammaktien

der Rheinischen Eisenbahngesellschaft einschließsich der an Stelle der früheren Bonn⸗Cölner Aktien getretenen Priorität? Stammaktien der Rheinischen Eisenbahngesellschaft in Staats- schuldverschreibungen zum Betrage von 364 9652 250 4M, 2) 57 500 00 (½υ! Stammaktien Litt. B. der Rhei⸗ nischen Cisenbahngesellschaft in Staatsschuld. verschreibungen zum Betrage von.

3) 60 00 000 ½ Stammaktien der Berlin Pote⸗

dam⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft in Staats schuldverschreibungen zum Betrage von C0 009 000 606, zusammen in vierprozentige Staatsschuldver⸗

schreibungen zum Betrage von... 462 452 250 p

37 So) coo 4.

ordnung an. Der Präsident Gam betta machte die Mit⸗ theilung, daß die Kammer morgen zu einer Sitzung zusam⸗

herbeizuführen.