der Uniform des Ingen. Corps der Abschied bewilligt. Frhr. von Hertzberg, Bier En z. D., von der Stellung als Bez. Comman⸗ Denr des 1. Bata. Landw. Regts. Nr. 53, unter Ertheilung der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Nr. 13, entbun⸗ den. v. 65 ecky, Major vom Füs. Regt. Nr. 39, mit Pension zur Disp. gestellt. v. Moß, Rittm. und Eseadr. Chef vom Drag. Regt. Rr. 16, mit Pension und der Unisorm des Drag. Regts. Jir i7, v. Westernhagen, Sek. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, v. Massow J., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, als Hauptm. mit Pens. u. der Regts. Unif, Gier se, See. Lt. u, Feldsäger vom reit. Feldjäger Corps, 3. Pr. Lt., der Abschied bewilligt. Lorenz, Sec. Lt. und eldsäger vom reit. Feldjäger ⸗Corps, ausgeschieden und zu den beur⸗ aubten Offizieren der Landw. Jäger übergetreten. Tietz, Hauptm. und Balfr. Thef vom Feld-⸗Art. Regt. Nr. 3 als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gensd'armerie und seiner bis⸗ herigen Uniform, Be hrendg, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 30, als Major mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Richter, Sec. Lt. à lg suite des Feld Art. Regts. Nr. 8, autgeschieden und zu den Reserve⸗Offtzieren des Regiments übergetreten. v. Lilien hoff-Zwowitz ki. Major a 1a Suite des Fuß-⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 7 und Artillerie⸗ Dffizier vom Platz in Wesel, als Oberst ⸗Lt. mit Pension, Hoehne, Hauptm. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6 und Art. Offiz, vom Platz in Torgau, mit Pension und seiner bisherigen Uniferm, Schröder gen. v. Schirp, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗ Ärt. Regt. Nr. 4, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und feiner bisherigen Uniform. Jäckel, Rittm. und Comp. Chef vom Train⸗Bat. Nr. 5, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf AÄnstellung im Civildienst und seiner bisherigen Unif. der Äbschied bewilligt. v. Frankenberg, Major vom Inf, Regt. Nr. II5, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Bo nin, Sec. Lt. & la suite des Ülan. Regts. Nr. 13, als Halbinvalide mit Pension aus- , ,,. und ju den beurlaubten Offizieren der Landw. Kav. über⸗ etreten. ; Im Beurlaubtenstande. Berlin, 13. Januar. Albrecht! Pr. It. von der Landw. Inf. des 2. Bat. Landw. Regte, Nr. 4, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Plehn, See. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, von Keyferlingk, Major von der Landw. Inf. dez 2. Bats. Landw. Regt. Nr. 3, mlt seiner bisher. Uniform. Siewert, See, Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, Ach il les, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 9, Meinhold, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. g, diesem mit seiner bisher. Uniform, der Abschied be⸗ bewilligt. Heyer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landwehr ⸗Regiments Nr. 49, aus allen Militärverhältnissen ent laffen. Meitzen, Hauptmann von der Landw. Infant. des Res. Landw. Regts. Rr. 35, mit feiner bisher. Uniform, Wieck, Groß⸗ mann, Sec. ttz, von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts., v. Kuro ws ky, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Landw. Regts, mit der Landw. Armee⸗Unif, Zielke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, Graf, Ser. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 96, Gem bitz'y, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 19, als Hauptm. mit feiner bisher. Unif, Krause, Pr, Lt. v. der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, Dietrich, Sec. Lt. von der Vandw. Inf. desfelben Landw. Regt, als Pr. Lt., Ill⸗ mer, Sce. Lt. v. d. Landw. Inf. dess. Landw. Regts. d. Abschied bew. Thedieck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 55, als Pr. Lt., Schmie din g. Sec. Lt. von der Landw. Kav. deg 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, als Pr. Lt., aul, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. II, Löbn er, ec. Lt. von der Landw. Inf. des TZ. Bats. Landw. Regts. Nr. 57, als Pr. Lt., Fu dickar, Ser. At. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 39. als Pr. Lt., Pastor J., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 265, Frhr. Geyr v, Schweppenburg, Rittm. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 3 mit 66 irre Unif, Ka i ser, Hauptm. von der Landw. Inf, des 1. Bats. andw. Regts. Nr. 68, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Gu epratte, See. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, mit der Landw. Armee Uniform, Sprung, Hauptmann von der Landw. Inf. des 2. Batz. Landw. Regts. Nr. 29, mit seiner bisher. Uniform, Will, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Die de richsen, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Meyer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 89, Sattelmacher, Ser, Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, Grulich, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Batg. Landw. Regts. Nr. 87, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Haas, Neumayer, Sec. Ltg. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Volz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regt. Nr. 111, Müller J. Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats, Alber, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landm. Regts. Nr. 113, Frhr. von Witten horst⸗Sons feld, Sec. Lt, von der Landw. Kav,. desselben Bats., Kreuschner, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 114 Weltin, Dewitz, Sec. Lts. von der Landw. Inf. desselben Bats., v. Schilgen, auptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. ir. 98, mit seiner bisher. Uniform, der Abschied bewilligt. v. Unruh, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 131, mit der Landw. Armee Uniform, Sarnow, Pr. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Litt en, Sec. Lt. von der Landw. eld⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, Schief f erdecker, See. t. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, Bieneck, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Rgts. Nr. 14, als Pr. Lt., Fiedler, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, mit seiner bisherigen Uniform, Klopsch, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 2. Bats., Landw. Regts. Nr. 865, als Pr. Lt. mit der Landw. Armeeuniform, Brauer, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, Hanke, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, v. Kathen, Ser. Lt. vom Garde ⸗Landw. Train, Korn⸗ dorff, Rittm. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 24, Schaaffhausen, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, als Pr. Lt. der Abschied bewilligt. Nachweisung der beim Sanitätscorps im Monat Dezember 1879 , , . Veränderungen. Durch Verfügung des Kriegs Ministeriums. J. Dezember. Dr. Neumann, Ässist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 8, Dr. Fröhlich, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corptzarzt des XIV. Armee⸗ Corps, Dr. Thilo, Assist. Arzt 1. Kl. von der Unteroff. Schule zu Biebrich, alle drei behufs Wahrnehm. je einer vakanten Stabsarzt⸗ elle auf ein Jahr zum medizin. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut
ommandirt. In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ze. Berlin, 15. Januar. ,,,, Kapitän zur See, ,. Korvettenkapitän, in den Admiralstab, Kuhn, Korvettenkapitän, in ** , versetzt. Foß, Lt. zur See, zum Kapitän⸗Lt. be⸗ rdert.
ö .
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Januar. Beide Kaiser⸗ liche Majestäten besuchten gestern den Wohlthätigkeits⸗ Bazar bei der Fürstin Radziwill.
Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute einige militärische Meldungen entgegen und arbeiteten mit
dem vortragenden Rath im Civilkabinet, Geheimen Dber⸗ Regierungs⸗Rath Anders, in Vertretung des erkrankten Wirk⸗ lichen Geheimen Raths von Wilmowski, ö Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte das Augusta⸗Hospital.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Montag den diesseitigen Botschafter in Paris, Fürsten von Hohenlohe, und hierauf den General e dn . ö. . , 1. 12 Uhr begab
ich Hi erselbe zu Sr. Majestät dem Kaiser,. . . Diner nahm Se. Kaiserliche Hoheit bei Ihren ajestäten ein. . here g 11 Uhr erfolgte die Abreise Sr. Kaiserlichen Hoheit nach Schloß Primkenau, von wo Höchstderselbe gestern Abend zurückkehrte.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (4J.) Sitzung genehmigte das Haus der Abgeordneten ohne Debatte den 3 betreffend die Aufhebung des Vex⸗ hältnisses der vagirenden und Gastgemeinden in der evangelischen Kirche der Provinz Schlesien in dritter Lesung.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die ,, von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Nißernte her n Ne n Schktesien. In der Generaldiskussion bekämpfte der Abg. Pr. von Stablewzski die in der zweiten Berathung dieses Ge⸗ setzentwurfs vom Abg. Löwe (Berlin) gemachten Aus führungen, welche die polnische Nationalität bestritten; er müsse diesem Abgeordneten bemerken, daß das Königreich Polen allein den Juden hahe Schutz angedeihen lassen. Er freue sich, daß der Abg. Virchow dem Polonismus ein freundliches Wohlwollen entgegengetragen habe. Mit Bezug auf die Ausführungen des Abg. Holtze müsse er erklären, daß, wenn man mit Ger⸗ manisirungsversuchen in Oberschlesien fortfahre, man dies Land für Polen erobern werde.
Der Abg. Edler bat im Interesse der Wohlfahrt des Staates den Gesetzentwurf anzunehmen. Man habe den Oberschlesiern zur Auswanderung gerathen; er müsse aber darauf hinweisen, daß der Oberschlesier sehr an Kaiser und Reich, aber auch an seiner Religion hänge, die ihm nicht ge⸗ raubt ( dürfe und daß derselbe daher sehr leicht zu re⸗ gieren sei.
Hierauf wurde die Generaldiskussion geschlossen und die Spezialdebatte eröffnet. .
Zu 5§. 1 des Gesetzes, der der Staatsregierung sechs Mil⸗ lionen Mark zur 3 stellt, beantragte der Abg., von Ludwig, in Zeile 4 hinter das Wort „Beschaffung“ die Worte einzuschieben: „des allernöthigsten in Folge des Nothstandes abgeschafften Nutzviehs“. Die geforderte Summe müsse auch zur Wiederanschaffung des in Folge des Nothstandes abge⸗ schafften Nutzviehes verwandt werden, weil man die Erzeu⸗ guͤng des zur Landwirthschaft nöthigen Düngers nicht nur bei denjenigen sichern müsse, deren Futterbestand bisher aus— gereicht habe, sondern auch bei denjenigen, die aus Mangel an Norräthen ihr 39 Timbn veräußern müssen. Der Regie⸗ rung zkommissar bat, e e Mrrag abzulehnen, weil es nicht fest⸗
ustellen sei, ob bie Abschaffung des Viehs in Folge des Noth⸗ de erfolgt sei, und weil eine solche Bestimmung zum Mißbrauch verleite. — .
Der Abg. Graf Clairon d'Haussonville erklärte, er ver⸗ kenne durchaus nicht die wohlwollende Absicht des Antrag⸗ stellers des Amendements. Er möchte das Haus aber doch warnen, diesem Amendement zuzustimmen, und zwar sei ihm zunächst für seine ablehnende Haltung maßgebend, daß die Bewilligung im Rahmen des Amendements über dasjenige Maß hinausgehen würde, welches von den betheiligten Kreisen selbst der Königlichen Staatsregierung suppeditirt worden sei. Es sei jedenfalls eine ganz außerordentliche Subvention, die nothgedrungen auf das allernothwendigste Maß zurückgeführt werden müsse. Wenn heute aus der Mitte dieses Hauses über die Forderungen hinaus, welche Seitens des betheiligten Kreises zur Befriedigung des nothwen⸗ digsten Bedürfnisses gestellt worden; seien, wenn über diese Bedürfnisse hinaus noch weitere Anträge gestellt und weitere Bewilligungen gemacht würden, so glaube er, verfehle das den praktischen Zweck, und es würde nur da⸗ hin führen, noch weitere Wünsche wach zu rufen, deren Er⸗ füllung positiv außerhalb der Möglichkeit liege, abgesehen davon aber halte er es für außerordentlich schwierig, in Ueber⸗ einstimmung mit dem, was vom Ministertisch aus gesagt worden sei, festzustellen, wann diejenigen Kriterien vorlägen, welche das Amendement voraussetze. Der erstere Begriff des Allernothwendigsten sei schon ein sehr vager, aber 9 un⸗ definirbar und unfixirbar sei, „das in Folge des Nothstandes ab⸗ e affte Nutzvieh“. Das heiße dann doch den Mißbrauch — er wolle keinen unparlamentarischen Ausdruck gebrauchen, Betrug würde er es sonst nennen — Thür und Thor öffnen, wenn man den Leuten zumuthe, Liquidationen über in Folge des Noth⸗ standes abgeschafftes Vieh zu machen. Vergegenwärtige man sich die Verhältnisse in der Weise an der pol⸗ nischen Grenze. Da hielten die Leute eine Masse Schwarzvieh, und fütterten dies mit den Kartoffeln, die sie ernteten. Wenn die Ernte schlecht ausfalle, trete die Nothwendigkeit ein, den Viehstand zu reduziren. Dieselbe trete jedesmal, aber nicht immer mit diesen akuten Folgen wie diesmal, ein, sobald die Kartoffelernte eine schlechte sei. Es würde aber für die Zukunft jedenfalls ein bedenkliches Präcedens geschaffen sein, was zur Folge hätte, daß bei jeder schlechten Kartoffelernte die Leute immer wieder Subventionen vom Staate verlangten. Er bitte deshalb, das Amendement abzulehnen, namentlich auch mit Rücksicht auf die Subventionen, welche Seitens der Provinz zur Aufrechterhaltung der wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse begehen seien und wohl dazu ver⸗ wendet werden könnten, den Antrag des Abg. von Ludwig in Wirklichkeit auszuführen.
Hierauf wurde dieser Antrag abgelehnt, und §. 1 unver⸗ . a. den Beschlüssen der zweiten Berathung genehmigt, ebenso §. Z.
Zu §. 3 beantragte der Abg. Frhr. von Huene, dem⸗ . Paragraphen eine nr zu geben, durch welche die
ückforderung der für Vie 6 gewährten Beträge ausge⸗ schlossen werde; er beziehe sich zur Begründung seines An⸗ trages auf die Ausführungen des Abg. Virchow in der zweiten Lesung.
Der Abg. Grumbrecht bat, abzulehnen. Er ffinde keinen Grund,
den Antrag von r.
das Viehfutter
schlüssen der zweiten Berathung gene
beigeführten Nothstandes in Ober⸗
anders zu behandeln wie das Saatgut, beide dienten zur Aufrechterhaltung der landwirthschaftlichen Produktion. Werde aber nur das erstere ohne Verpflichtung zur Rück⸗ erstattung gewährt, so würden viele Leute nur PViehfutter und kein Saatgut verlangen. Es sei sehr gefährlich, die Leute an Almosen zu gewöhnen, so daß sie sich nicht mehr zur Selbsthülfe verpflichtet fühlten.
Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und §. 3, sowie
die folgenden Paragraphen des k nach den Be⸗ migt. Der Gesetzentwurf ist nunmehr in folgender Fassung angenommen:
§. 1. Der Staatsregierung wird der Betrag von sechs Milllonen Mark zur Verfügung gestellt, um in den durch Ueber⸗ schwemmung und Mißernte heimgesuchten Kreisen Oberschlesiens durch Unterstützung mit Lebensmitteln, durch Beschaffung von Futter zur Durchwinterung des Viehs, durch Gewährung von Saatgut und durch Eröffnung von Arbeitsgelegenheit dem vor⸗ handenen Nothstande zu steuern.
. 2. Die Gewährung des Saatgutes erfolgt der Regel nach gegen die Verpflichtung der Werthserstattung nach näherer Be⸗ stimmung der Minister des Innern und der Finanzen.
Die Mittel zur Beschaffung von Viehfutter und Saatgut werden den betreffenden Kreisausschüssen zur Verwen⸗ dung nach pflichtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinziehung auf Rechnung des Staates nach näherer Bestimmung der im §. 2 ge⸗ nannten Minister überwiesen. Der Ober-⸗Präsident ist nach An⸗ hörung der Kreisausschüsse ermächtigt, in geeigneten Fällen wegen ,, von der Verpflichtung der Werthserstattung zu entbinden.
§. 4. Die aus Anlaß dieses . stattfindenden Akte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, einschließlich der grundbuchrichter⸗ lichen Thätigkeit, erfolgen stempel⸗ und kostenfrei. .
. Vie auf Grund dieses Gesetzes gewährten Unterstützun⸗ gen sind nicht als Armenunterstützungen im gesetzlichen Sinne, insbesondere nicht im Sinne des §. 8 der Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer vom 30. Mai 1849 anzusehen.
§. 6. Zur Bereitstellung der im §. 1 gedachten sechs Mil⸗ lionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechen⸗ den Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und deposital⸗ mäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Sammlung S. 1197) zur Anwendung.
§. J. Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zu⸗ ,, über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben.
§. 8. Die Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich ꝛe.
Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für das Gennep-Goch⸗Weseler Eisen bahn⸗ unternehmen. Nach der Regierungsvorlage sollte die Kaution von 718 500 Thlr. mit der Maßgabe zurückgezahlt werden, daß 30 000 Thlr. bei der Generalstagtskasse in Berlin hinterlegt und als Kaution für diejenigen Anlagen verhaftet blieben, deren Ausführung von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zur Umwandlung des jetzigen provisorischen An⸗ schlusses der Gennep⸗Weseler Bahn an die Venlo⸗ Weseler Bahn in einen definitiven Anschluß etwa ge⸗ fordert würde. Schon in zweiter Lesung war von den Abgg. Frhrn. von Huene und Dr. von Cuny angeregt worden, einen weiteren Betrag dieser Kaution für die Grundbesitzer, welche noch Entschädigungsansprüche für Bodenabtretungen an diese Gesellschaft zu stellen hätten, zu reserviren. Das Haus geneh⸗ migte nunmehr den Antrag der genannten Abgeordneten, für diesen Zweck 51 900 e bis, zum 1. Juli 1851 zurückzube⸗ halten, nachdem sich die Regierung mit demselben einverstan⸗ den erklärt hatte.
In erster und zweiter Berathung erledigte daraus das Haus den Gesetzentwurf, betreffend den Rechtszustand eines vom Großherzogthum Oldenburg an Preu⸗ ßen abgetretenen Gebietstheiles an der kleinen Hase bei Quakenbrück, sowie die Abtretung eines preußischen Gebietstheiles an Oldenburg.
Es folgten Petitionsberichte.
Namens der Agrarkommission referirte der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst über verschiedene Petitionen um Ab⸗ änderung der am 30. Mai 1874 erlassenen Ausführungs⸗ verordnungen zum Fischereigesetze und beantragte Ueber⸗ weisung derselben an die Regierung als Material bei Aus⸗ arbeitung neuer Provinzialverordnungen. Das Haus beschloß diesem Antrage gemäß.
Der Abg. Claessen berichtete Namens der Agrarkommission über eine Petition von Behrmann und Genossen, Einwohnern der Gemeinden Dockenhuden, Blankenese, Rissen, Süldorf und Osdorf im Kreise Pinneberg wegen Ergänzung des. Jagdpolizeigesetzes dahin, daß mit Ausrottung der wilden Kaninchen in dortiger Gegend vorgegangen werden könne.
Der Antrag der Kommission:
„die vorbezeichnete Petition der Königlichen Staatsregierung als Material zur Jagdgesetzgebung zu überweisen“, wurde ohne Debatte angenommen.
Der mündliche Bericht der Gemeindekommission über die Petition der Gemeindevertretung zu Lichtenberg, betreffend die Dauer der Funktionsperiode der kommissarischen Amts⸗ vorsteher, wurde auf Antrag des Abg. Frhrn. von Schorlemer⸗ Alst von der Tagesordnung abgesetzt.
Darauf berichtete der Abg. Träger Namens der Justiz⸗ kommission über die Petition von Kullmann und Genossen (Bürgermeister und Feldgerichte des vormaligen Herzogthums Nassau) und Erhöhung der Gebühren für ihre Mitwirkung bei der Justizverwaltung und beantragte diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Der Antrag wurde ebenfalls angenommen.
fun n wan ig Mitglieder der Pfarrei Mörke in Posen wiederholen ihre in der vergangenen Session unerledigt geblie⸗ bene Petition, in welcher sie 15 das Haus der Abgeordneten um Ausschluß bitten, ob es gesetzwidrig und strafbar Ei wenn ein rite angestellter Nachbargeistlicher in ihrer Pfarrkirche , n Gottesdienst halte und die Kinder in der christlichen
eligion unterweise? 2) Im Falle der Deich ung dieser Frage das Haus ersuchen, eine solche Abänderung der Gesetze herbei⸗ zuführen, daß die e n fh Abhaltung dieser geistlichen Funktionen durch Nachbargeistliche ermöglicht werde. Die Pe⸗ titionskommission beantragte durch ihren Berichterstatter, Abg.
Conrad, die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung
zur geeigneten Berücksichtigung.
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Anzelegen⸗ heiten von Puttkamer das Wort:
Meine Herren, vielleicht dient es zur Abkürzung der Diekussion, wenn ich meine Erklärung gleich beim Beginn derselben abgebe. Die allgemeine Frage, inwieweit in den verwaisten katholischen Pfarreien seelsorgerische Hülfsleistungen durch Nachbargeistliche gestattet sei, ist ja der eigentliche Gegenstand der vorliegenden Petition wenn sich dieselbe auch anknüpft an eine bestimmte Pfarrei, in welcher durch besondere Verhältnisse ein geistlicher Nothstand herbeigeführt ist. Der Wunsch nach Beseitigung dieses Nothstandes hat in Ihrer Petitionskommission einstimmigen Aus⸗ druck gefunden, und wenn auch in dem gefaßten Beschluß, die Peti⸗ tion der Königlichen Staatsregierung zur geeigneten Berücksichtigung zu überweisen, der Weg, in welchem die Königliche Staatsregierung Abhülfe schaffen soll, nicht bestimmt angegeben ist, jo habe ich mich doch für verpflichtet gehalten, bevor das hohe Haus in die Berathung dieser Petition eintrat, söͤrzsam zu erwägen, inwieweit vom Stand punkte meines Ressortß zur Abhülfe etwas geschehen könne. Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß es nach dieser Richtung allerdings in der Möglichkeit liegt, bis zu einem
ewissen Grade Abhülfe zu verschaffen, und es ist dethalb n. im Voraus an den Herrn Ober- Präsidenten der Provinz Posen eine Verfügung gerichtet des Inhalts, daß er ersucht ist, die ihm unter⸗ stellten Polizeibehörden darauf aufmerkfam zu machen, daß nicht jede möglicherweise unter das Strafgesetz auf diesem Gebiet fallende Hülfs handlung eines Geistlichen nothwendig zum Gegenstand von Anzeigen oder Anträgen bei der Staatsanwaltschaft zu machen sei, und daß es deshalb jedenfalls wohlgethan sein würde, wenn der Herr Ober- Präsident die betreffenden Polizeibebörden anwiese, bevor sie solche Anträge stellten, immer erst bei ihm behufs einer höheren sachlichen Würdigung des Falles Instruktionen einzuholen. Es ist ferner der Herr Ober⸗Präsident ersucht, mögen nun die Strafprozesse gegen Geistliche, welche eine solche Aushülfe übernommen haben, ein⸗ geleitet sein oder nicht, und in dem Fall, wenn sie eingeleitet sind, möge das Erkenntniß ausgefallen sein, wie es wolle, von der Ver⸗ hängung von Aufenthaltsbeschränkungen gegen dieselben einstweilen ganz abzusehen sei. Ich hoffe, meine Herren, daß, abgesehen von der prinzipiellen Frage, die in diesem Gegenstand noch steckt und von welcher voraussichtlich noch öfter die Rede sein wird, es möglich sein wird, auf diesem Wege der hier vorliegenden Petition in einem nicht, unerheblichen Grade Abhülfe zu schaffen. Jedenfalls nehme ich an, daß, wenn und so weit das nicht möglich sein sollte, die Petenten sich wieder an mich wenden werden. Ich glaube, meine Herren, daß hiermit bis an die Grenze desjenigen ge⸗ angen ist, was der Verwaltung verfassungs⸗ und gesetzmäßig zusteht.
ch habe mich sorgfältig enthalten den Versuch zu machen, irgend einen Einfluß ouf die Justizbehörden zu üben — das würde mir nicht zustehen und wahrscheinlich auch ohne Erfolg sein; dieselben haben innerhalb ihrer Sphäre selbständig zu beschließen und zu handeln — aber was geschehen kann, um auf dem reinen Ver⸗ waltungsgebiet eine versöhnliche, milde und humane Ausführung des Gesetzes zu ermöglichen, das habe ich gethan, und mit Freuden ge⸗ than, und ich glaube, daß das hohe Haus in dieser meiner Hand lungsweise eine Beruhigung auch für die Zukunft finden wird.
Der Antrag der Kommission wurde darauf ohne weitere Debatte genehmigt.
Die Einwohner der Ortschaften Wedel, Spitzendorf, Schulau, Rissen und Tinsdahl bei Hamburg wandten sich an das Abgeordnetenhaus mit der Bitte: 19 den Betrieb der nach einer Explosion wieder errichteten Pulverfabrik zu Schulau zu untersagen; 2) die Schäden, welche die Explosion angerichtet, aus der Staatskasse zahlen zu lassen.
Die Petitionskommission beantragte, den ersten Theil der Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu über⸗ weisen, mit der Aufforderung, das Verfahren wegen Unter— sagung der Benutzung der in Rede stehenden Anlage einzu⸗ leiten, über den zweiten Theil zur Tagesordnung überzugehen, jedoch der Regierung die Erwaͤgung anheimzugeben, ob nicht die Vorschriften über die Konzessions bedingungen für Pulver⸗ fabriken zu ändern seien.
Der Abg. Müller beantragte bezüglich des ersten Antrages der Kommission den Uebergang zur Tagesordnung, weil das verlangte Untersuchungsverfahren bereits eingeleitet sei.
Hierauf wurde der Antrag Müller und der zweite Theil des Antrages der Kommission angenommen.
Eine Petition des Landwirths Martin Kratz JI. zu Thalhausen bei Hamm a. d. Sieg bat um Beseitigung eines neuerdings in unmittelbarer Nähe seines Wohnorts errichteten großen Pulvermaggzins. Dieselbe wurde der Regierung zur Berücksichtigung dahin überwiesen, daß das in den 8. 51 und 54 der Gewerbeordnung vorgesehene Verfahren auf Unter⸗ jagung der ferneren Benutzung der fraglichen Anlage von Amtswegen eingeleitet werde; ferner wurde die Regierung auf⸗ e gn. bei Handhahung des 5. 25 der Gewerbeordnung
insichtlich Schießpulverfabriken und Anlagen zur Feuerwerkerei und zur Bereitung von Zündstoffen aller Art das Bekannt⸗ machungsverfahren des 5. 17 a. a. O. nach Möglichkeit regel⸗ mäßig eintreten zu lassen.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr.
— In der . n Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Finanz⸗Minister Bitter und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Steuer vom Vertriebe geistiger Ge— 3 §. 1 desselben lautet nach den Beschlüssen der Kom⸗ mission:
Wer Branntwein zum Genusse auf der Stelle feilbietet (Aus—⸗ schank), oder Kleinhandel mit Spiritus oder Branntwein betreibt, hat neben und unabhängig von der bestebenden Gewerbesteuer die vom 1. April 1880 ab nach den Vorschristen dieses Gefetzes für . n nnn, , Kreise zu erhebende Steuer zu ent⸗ richten.
Der Steuer sind nicht unterworfen: Diejenigen, welche Klelnhandel ausschließlich mit denaturirtem Spiritus oder Branntwein unter Beachtung der wegen dessen Befreiung von der Branntweinsteuer bestehenden Vorschriften betreiben.
Dagegen sind die mit dem Vertriebe von Branntwein befaßten Genossenschaften der Steuer auch in dem Falle unterworfen, wenn ihr Gewerbebetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder nicht hingusgeht. )
Hierzu lag folgender Antrag der Abg. Dr. Bitter (Wal⸗ denburg) und Genossen vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 5. 1 in der Fassung der Re e lag, mit folgendem ie anzunehmen: Dagegen sind die mit dem Vertriebe von geistigen Getränken be⸗ faßten Genossenschaften der Steuer auch in dem Falle unter—⸗ worfen, wenn der Gewerbebetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder nicht hinausgeht.“ .
Der Abg. Zelle führte aus, daß diese Vorlage eine Zwangszetatisirung der Kommunalsteuern i Den Ausschrei⸗ tungen gegen die Sittlichkeit müßsse die Polizei, welche dazu genügende Mittel habe, nicht, eine Steuer entgegen⸗ treten. In großen Städten seien sogar die Verbrecher⸗ keller im Interesse der Polizei, weil diese das unmora⸗ lische Publikum derselben hesser überwachen könne. Die
Kommunen hätten in den Schankwirthschaften schon jetzt eine
ergiebige Quelle für ihre finanziellen Bedürfnisse. Jedenfalls
dürfte man mit diesem Gesetze konsequent nur die Brannt⸗ weinschänken treffen, nicht wie jetzt durch 5. 1 die Hotels u. s. w. Besteuere man aher nur den Branntwein in den Schänken, so fördere man den Trunk im Hause unter der Bevölkerung. Aus allen diesen Gründen werde seine Partei gegen die Vorlage stlmmen.
Der Abg. Brons erklärte, sich einen großen finanziellen Effekt für die Kommunen von dieser Vorlage nicht versprechen zu können. Eine ethische Wirkung sei nur von der Verminde⸗ rung der Schankstätten, wenn auch nicht in erheblicher Weise, zu erwarten. Eine Besteuerung des Wein- und Biergenusses diene dazu nicht. .
Der Abg. Löwe (Berlin) billigte zwar das Ziel der Re⸗ gierung, Auswüchse gewisser Gewerbebetriebe zu beschneiden, bestritt aber, daß durch dieses Gesetz dieses Ziel erreichl werde. Diese Vorlage zeige unsere Porliebe für russische Traditionen; jedoch in Rußland habe die Branntweinsteuer nur einen finanziellen, keinen ethischen Zweck. Diese Vorlage durchbreche die Prinzipien der Reichs⸗Gewerbeordnung. Die letztere Behauptung bestritt der Abg. Dr. Meyer (Breslau). Der Branntweingenuß müsse nothwendig erschwert werden, und dazu sei eine Preissteigerung desselben durch eine Steuer dienlich. Diese Steuer könne aber nur in dem Momente wirksam werden, wo der Spiritus in den menschlichen Konsum übergehe. Der Redner erklärte sich mit dem Schankstättenprinzip einverstanden, dagegen bekämpfte er mit Rücksicht auf die kulturhistorische und soziale Bedeutung des Pieres die Besteuerung dessel ben und des Weines.
Der Abg. Eilers sprach sich für die gleichzeitige Besteuerung des Bieres und Weines aus, da sonst nicht der durch die Vor⸗ lage beabsichtigte finanzielle Effekt würde erreicht werden. In Hannever hätten sich die Schankstätten außerordentlich vermehrt. Das Bier bilde kein Gegengift gegen den Branntwein, son⸗ dern bilde nur die Stufenleiter zu demselben. Die ober⸗ flächliche politische Bildung, welche in den Bierhäusern er— worben werde, fördere die Sozialdemokratie. Seine politischen Freunde würden gegen die Koömmissionsbeschlüsse für die Re— gierungsvorlage des s. 1 stimmen, dagegen das Ganze des Gesetzes auch in der Fassung der Kommission annehmen. Der Abg. Bernards bestrstt den Zusammenhang des Bier- und Weingenusses mit dem Zunehmen der Sozialdemokratie. Das bewiesen die westlichen Provinzen, wo man die Sozialdemo⸗ kratie wirksam durch religiöse Erziehung bekämpfe. Der Zeitpunkt für diese Vorlage sei sehr ungünstig gewählt, weil sie den armen Mann in einem Moment treffe, wo er noch unter den Lasten der neuen Zollpolitik leide, ohne deren Vor— theile schon zu genießen. Durch die voraussichtlich bevor⸗ stehende Annahme einer höheren Brausteuer im nächsten Reichstage würde man bei Annahme der jetzigen Regierungs⸗ vorlage das Bier verkehrterweise doppelt besteüern. Der Bier— genuß sei notorisch nicht so schädlich, wie der des Brannt⸗ weins. Redner empfahl die Annahme des Kommissions— antrages.
Der Abg. Dr. Bitter (Waldenburg) führte aus, daß diese Frage vom Staate geregelt werden müsse, die Kom⸗ munen seien dazu nicht im Stande, zumal die durch diese Vor⸗ lage benachtheiligten Hausbesitzer zur Hälfte der städtischen Vertretungen bilden. Es sei billig, daß die Gastwirthe für ihr Privileg eine entsprechende Steuer zahlten, dadurch wür— den die guten Gastwirthe vor ungesunder Konkurrenz be— wahrt. Durch eine Befreiung es Bieres und Weines von der Steuer werde namentlich auf dem Lande der Brannt⸗ weingenuß nicht vermindert, sondern eher gefördert. Bei Ab⸗ lehnung seines Antrages würden seine politischen Freunde gegen das ganze Gesetz stimmen.
Beim Schluß des Blattes ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort.
, . hat unterm 30. Dezember v. J. eine neue Geschäftsanweisung für die Kreis⸗Steuer⸗ einnehmer erlassen, welche schon für das Etats jahr 1880/81 in Kraft tritt.
— Der General⸗Lieutenant von Voigts-Rhetz II. Inspecteur der 4. Feld⸗A1rtillerie⸗Inspektion, welcher vor eini— gen Tagen mit Urlauh hier eingetroffen war, hat sich in seine Garnison Coblenz zurückbegeben.
— Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Anhalt, Seconde⸗Lieutenant im 2. Garbe Regiment zu Fuß, hat sich mit längerem Urlaub nach München begeben.
Bayern. München, 19. Januar. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer lehnte heute den Gesetzentwurf über die Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeinde⸗ Ordnung nach kurzer Dehatte in erster Lesung einstimmig ab, weil derselbe, wie einige Redner darlegten, für die betheiligten Gemeinden nachtheilig sei. Der Etat des Finanz⸗Ministeriums wurde ohne wesentliche Debatte nach den Ausschußanträgen genehmigt. Der Abg. Schels wollte bezüglich des pro⸗ visorischen Steuergesetzes auf Grund der Thatsache, daß die Kammer der Reichsräthe bei der Beschlußfassung des betreffenden Gesetzentwurfs nicht heschlußfähig war, Aus⸗ schlüsse verlangen, wurde jedoch vom Präsidenten mit der Be⸗ . unterbrochen, daß der Gegenstand nicht hierher ge⸗ höre. ie Kammer ertheilte den Nachweisungen über die Rechnungsergebnisse der Verwaltung der Staatsforsten, Jagden und Triften die Anerkennung. Bei Berathung des Etats der Forstverwaltung besprach der Finanz-Minister auf Veranlassung des Abg. Seitz einige in letzter Zeit gegen jene Verwaltung erhebene Vorwürfe. Der Abg. von Schlör versuchte nachzu⸗ weisen, daß in der Forstverwaltung eine Stagnation ein⸗ getreten sei, und beleuchtete die Nothwendigkeit einer Neu⸗ reorganisation derselben. Die Senn elm n sn wurde auf morgen vertagt.
Die Staatsregierung läßt zur Zeit den Entwurf eines Gesetzes, welches die Errichtung einer a n n . rung unter stagtlicher Leitung bezweckt, ausarbeiten, in Folge dessen das Generalcomits des landwirthschaftlichen Vereins in seiner jüngsten Sitzung die Berathung über einen hierauf bezüglichen . des landwirthschaftlichen Kreis⸗ comitès in Schwaben und Neuburg „im Hinblick auf das im Entstehen begriffene Gesetz“ vertagte.
e. Königliche ö der Prinz Alphons, zweit⸗ geborener Sohn des verstorbenen Prinzen Adalbert, erreicht am 24. d. M. seine ne, und wird in Folge dessen demnächst in die Kammer der Reichsräthe eintreten.
Sachsen. Dresden, 20. Januar. (Dr. J) Die Zweite Kammer beschloß in ihrer heutigen Sitzung auf Antrag der Gesetzgebungsdeputation ohne Debatte den Beitritt zu dem von der Ersten Kammer gefaßten Beschlusse, daß zur Zeit zu Anträgen bezüglich der Immatrikulations⸗ und
Disziplinarordnung für die Universität Leipzig kein Anlaß gefunden werde. Dann wurden Petitionen erledigt.
Anhalt. Dessau, 19. Januar. (Mgdb. Ztg.) In der heute stattgehabten Sitzung der Synode wurden die fünf Para⸗ raphen des Kirchengesetzes, die Vollziehung der Union im rüher köthenschen Landestheile betreffend, nach verschiedent⸗ lichen, theils bereits in der Kommission, theils aus der heu⸗ tigen Sitzung — 1 und acceptirten Aenderungs⸗ anträgen mit fast einstimmiger Majorität genehmigt. Die 5 der Synode wird morgen Vormittag definitio er⸗
gen.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Januar. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel: Die Antwert der Pforte auf die montenegrinische Cirkulardepesche bestreitet, daß die Pforte den Wider⸗ stand der Albanesen ermuthige und bezeichnet die Konzen⸗ trirung der Streitkräfte Montenegros und die Drohungen desselben als die alleinige Ursache der Aufregung der Alba⸗ nesen und des Zuströmens der letzteren nach Gusinje. Die Ansprüche der Pforte auf den von Montenegro widerrechtlich okkupirten Distrikt Kucci werden aufrecht erhalten, da dieser Distrikt als Austausch für Gusinje angeboten worden sei. Die Sequestrirung der muselmännischen Güter wird für voll⸗ ständig ungesetzlich erklärt, die Bevölkerung betrachte diese Maßregel als eine absichtliche Feindseligkeit gegen die Musel⸗ männer. Zum Schluß hofft die Pforte, daß es den Mächten gelingen werde, in der Haltung Montenegros namentlich in 2 auf die bewirkte Sequestrirung eine Aenderung zu erzielen.
— Amtlichem Ausweise zufolge sind in den Monaten Ja⸗ nuar bis einschließlich Oktober v. J. an Zöllen und NReben⸗ gebühren im allgemeinen österreichisch⸗ungarischen Zollgebiete eingegangen; 6396 219 Fl. in Gold, LI 471468 Fl. in Silber mit Aufgeld und 397 44 Fl. in Bankvaluta. Im Jahre 1878 gingen ein 15750 614 Fl. in Silber und 228 825 Fl. in Bankvaluta.
— 21. Januar. (W. T. B.) Die ungarische Dele⸗ gation hat das außerordentliche Erforderniß für die Okku⸗ pationstruppen pro 1880 unverändert genehmigt.
Schweiz. Bern, 20. Januar. (Cöln. Ztg.) Nach dem Ergebniß der letzten Konferenz der Mehrheitsstände des Bisthums Basel ist dessen Wiederherstellung im Verein mit Luzern und Zug gescheitert.
Niederlande. Haag, 20. Januar. (W. T. B.) Die Erste Kammer nahm heute das Budget für das Ministerium des Auswärtigen an. Im Laufe der Debatte erklärte der Minister des Auswärtigen: es sei mit Luxemburg eine Konvention abgeschlossen worden, durch welche die früheren finanziellen Beziehungen ohne jede weitere Zahlung voll⸗ kommen aufgehoben würden. Er sehe nirgends ein Hinderniß für eine diplomatische Vertretung Luxemburgs durch die nieder⸗ ländischen Gesandten, soweit dies eben die Interessen der Niederlande gestatten.
Luxemburg, 20. Januar. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Mittheilung der diesseitigen Regierung hat die niederländische Regierung laut einer am 7. d. M. abge⸗ schlossenen Konvention den Luxemburgern diplomatischen . w Schutz im Auslande wieder⸗ gewährt.
Großbritannien und Irland. London, 19. Januar. (Allg. Corr) Der „Times“ wird unterm 17. d. Mis. aus Kabul berichtet:
Die Ankunft der Brigade des Generals Gough und deren Unter⸗ bringung im Bala Hissar hahen den General Roberts veranlaßt, seine militärischen Arrangements zu revidiren und seine Stellung beträchtlich auszudehnen. Der hohe Hügel im Westen der Stadt Kabul, Shahr Darwaza genannt, auf dessen äußerstem Ende der Bala Hissar steht, soll durch ein starkes Blockhaus gekrönt werden. Dieses und ein ähnliches Werk auf dem Koh Asmai werden die Stadt vom Westen her beschützen und den Deh Mozang-Engpaß gewissermaßen beherrschen. Die Verbindung zwischen Sherpur und dem Bala Hissar und zwischen beiden und der Arrieregarde wird durch die Errichtung eines befestigten Postens auf den Siah Sang Hügeln gesichert werden. Der Fluß wird zwischen Sherpur und Siah Sang überbrückt, die Brücke durch einen anderen Posten
edeckt werden. Alle Forts und Mauern im Umkreise von 1000
ards um Sherpur sind geschleift und Wege nach allen Seiten hin hergestellt worden. Alle Positionen sind beträchtlich verbessert und die Vertheidigungswerke Sherpurs verstärkt worden. General Roberts geht von dem Grundsatze aus, daß seine militärischen Stellungen in erster Linie vor jeder möglichen Gefahr gesichert werden müssen. Er kann dann den schließlichen Befehlen der Regierung ruhig ent⸗ egensehen; er weiß, daß je stärker seine militärische Stellung, desto eichter ein politisches Arrangement zu treffen sein wird.
3 Kandahar wird der „Times“ unterm 17. d. ge⸗ meldet:
Aus Westafghani stan ist nichts von Bedeutung zu melden, als die Besetzung Farahs durch eine kleine Abtheilung Reiter, welche von Ayub aus Herat abgeschickt waren, und deren Vertreibung durch Ibrahim Khan, den Baluchihäuptling, welcher die Flucht Meer Afjul'z nach Persien und die späteren Unruhen benutzte, um Einfälle zu machen und den Dörfern in der Umgebung Farahs Kontributionen aufzulegen. Es ist dies ein sehr alter Mann, seit nahezu einem halben Jahrhundert der Schrecken des Landes. In der Geschichte des ersten afghanischen Krieges wurde er durch den grausamen Mord seines Gastes Dr. Forbes be⸗ kannt. — Die Lage der Dinge in Herat ist unverändert. Von k Khan, dem Anführer der Heratmeuterer, heißt es, er habe
ruppen gegen Ayub ausgesandt; andere Berichte wollen wissen, er sei durch Ayub getödtet und in der Nähe der Stadt begraben worden. — Sirdar Shir Alis Vorbereitungen zur Besetzung von . nehmen ihren n, . z allein er hat wenig Truppen und muß sehr vorsichtig zu Werke gehen.
Frankreich. Paris, 20. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer, in welcher Gambetta wegen eines Halsleidens nicht den Vorsitz führte brachte der ö Cazot einen Gesetzentwurf über die Reform der Magistratur ein. Der Unter⸗ richts⸗Minister Ferry legte mehrere Gesetzentwürfe vor durch welche die Verpflichtung zum Primär-⸗-ünterricht und dessen Ertheilung durch Laien igel et wird. Die drei . sten Bestimmungen desselben sind: Verweis, durch offentlichen Anschlag erfolgende Nennung, gewöhnliche polizeiliche Bestrafung säumiger oder nachlässiger Eltern; Unterstützung armer schulpflichtiger Kinder; bei Unentgeltlichkeit des Schul⸗ unterrichts sind die Gemeinden verbunden, 4 und, wenn er⸗ forderlich, 5 Zuschlags⸗Centimes von den Gemeinbesteuern zu den Schulkosten beizutragen.