1880 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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es gestatteten, mit der Ueberweisung der Grund- und Ge— bäudesteuer, soweit sie dazu bestimmt wird, und der⸗ jenigen Summen, welche aus den Reichssteuern an Preußen gelangten, an die Kommunen vorgegangen werden solle; es sei änzlich ungerechtfertigt, wenn man andeute, als ob die Regierung sich irgend einer früher eingegangenen Verpflichtung entziehen wollte. Wenn das Ge— setz einen repressiven Charakter habe, so wende es sich doch nur gegen diejenigen Schänken, welche vorhin zals besonders ver— derblich bezeichnet seien. Wenn diese eingingen, so sei das nicht zu beklagen. Die anderen Schänken würden aber weiter bestehen, wie sie bisher bestanden hätten. Dieselben würden die Steuern zahlen. Die Staatsregierung lege großen Werth darauf, daß durch Annahme dieses Gesetzes die Kommunen eine neue Einnahmequelle erlangten. Er bitte, dem 8. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen und den Kommissionsantrag abzulehnen.

Der Abg. von Eynern konstatirte, daß der Abg. Meyer (Breslau) seine (des Redners) Stellung zur Vorlage vollständig dargelegt habe. Er wolle nur der Behauptung des Abg. Bernards entgegentreten, daß in den westlichen Provinzen die Sozial⸗ demokratie ohnmächtig sei und zwar deshalb, weil das Volk dort religiös erzogen und gebildet wäre. Er vertrete auch einen rheinischen Wahlkreis, dort sei die Sozialdemokratie ziemlich stark. Daß in den vom Centrum vertretenen Wahl⸗ kreisen die Sozialdemokratie keinen Anhang finde, dafür fei nach landläufiger Meinung der Grund, daß die ultramontane Agitation dem Oppositionsbedürfniß der Massen genüge.

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er müsse sich heute im Gegensatz zu seinen Fraktionsgenossen gegen die ganze Vorlage aussprechen. Ob seine Partei mit seinen Mo⸗ tiven überall einverstanden sei, wisse er nicht, aber diesem An— trage gegenüber habe er doch etliche Herren auf seiner Seite. Er sei ein Feind der rastlosen Produktion neuer Gesetze, und namentlich neuer Steuergesetze, denn es bleibe bald nichts mehr zu besteuern übrig. Es sei bekanntlich noch eine Er— höhung der Tabaksteuer und eine Börsensteuer in Aussicht ge⸗ nommen, für welche beide er übrigens stimmen werde. Wenn er hier im Parlament auch nicht gerade fehr Viele zur Seite habe, so sei es draußen desto mehr der Fall. Er sei neulich von einem Herrn der linken Seite des Hauses als Repräsentant eines großen Theils der koͤnservativen Partei außerhalb des Parlaments bezeichnet worden, er habe das als ein Kompliment aufgefaßt. Er könnte ja in seiner Opposition gegen die Schanksteuer bedenklich werden, weil sie in Zusammenhang mit der Reichs⸗-Steuerreform stehen solle. Aber gerade deshalb sei er vielleicht gegen das Gesetz. Er sei nämlich sehr für indirekte Steuern, aber ein vollstän— diger Gegner aller Schutzzölle. Seinen Standpunkt hätten im Reichstage die Abgg. Flügge und Frhr. von Maltzahn⸗Gülz ver⸗ treten. Das erkläre einigermaßen seine Stellung zu diesem Gesetz. Die Zwecke dieses Gesetzes sollten, wie man sage, ethische sein; das Wort sei ihm zu hoch; er sei ein ganz einfacher Mann, er übersetze sich das in „polizeiliche“. Die Polizei folle ja immer ethisch sein und sei es ja auch. Das Gesetz habe also polizeiliche Zwecke und finanzielle; daß beide sich gewissermaßen aufhöben und negirten, sei schon bei der Generaldebatte er— wiesen worden. Der polizeiliche Zweck gehe dahin, die Schän⸗ ken zu vermindern, also Rebler der Gesekgekeing zu verhessern

Es scheine ihne · ift aber sehr hart, die Schankwirthe für die . der Gesetzgebung mit einer enorm hohen Steuer zu strafen.

azu komme, daß die Schänker, wie es scheine, für reiche

Landkreise brauchten im Allgemeinen keine Zuschüsse, denn viele derselben hätten von ihren Dotationen, die sie vom Staate er⸗ hielten, mehrfach gespart; manche hätten allerdings zugesetzt, weil sie nicht richtig organisirt seien. Die Vorlage wolle den Städten bis zur dritten Gewerbesteuerabtheilung die Gelder überweisen, den Rest den Kreisen übergeben. Das werde oft sehr schwierig sein. Die Kommission habe an der Vorlage nichts gebessert, sie lasse Wein und Bier aus, sie sehe diese als ethische Getränke an. Er sei dieser Meinung nicht; er finde, daß das Bier einen viel zu guten Ruf habe. In Schnaps könne der Mensch nicht kneipen, in Wein auch nicht, was man so eigentlich kneipen nenne, nämlich das Kneipen in Verbindung mit Kannegießern, das trotz aller Gemüthlichkeit oft enug zum Verbummeln führe. Er sei also gegen die Bierkneipe und habe darin einen besonders großen Theil des Volkes hinter sich, nämlich die Frauen, mit Äusnahme derjenigen, die dem Abg. Meyer nach auch in die Bierkneipe gingen. Der Wein habe ja nach dieser Seite weniger wider sich, aber er bitte nicht zu vergessen, daß der Wein im Osten des Landes nur ein Getränk der Reichen sei, im Westen tränken ihn frei⸗ lich auch die Armen. Er möchte doch Arm und Reich gleich behandeln und schon deswegen eventuell den Wein mit be— steuern. Wenn man den Wein auslasse, so verfalle man in den— selben Fehler, in den die Enthaltsamkeitsvereine gefallen seien, die vor 20 und 80 Jahren Mode gewesen seien. Dieselben seien wesent⸗ lich daran gescheitert, daß sie sich nur gegen den Schnaps ge⸗ wandt und gesagt hätten, Wein sei nicht schädlich. Sie hätten den Leuten damit eben kein ausreichendes eigenes Beispiel ge— geben, die Leiter hätten ihn selbst weiter getrunken und darum hätten die Vereine keinen Erfolg, während sie in Amerika noch heute florirten. Er würde daher bitten, den Antrag ab⸗ zulehnen. Daß die Besteuerung des Branntweins allein praktisch gar nicht möglich sei, das hätten so viele Redner und auch der Minister ausgeführt, daß er auf eine weitere Ausführung verzichte. Er bitte, sowohl die Vorlage per Regierung als auch den Antrag der Kommission abzu— lehnen. Den Weg zu betreten, der angedeutet sei, das Gesetz in das Herrenhaus zu schicken, in der Hoffnung, daß es von da amendirt zurückkomme, den möchte er nicht empfehlen. Es sei immer ein parlamentarisches Manöver, und er möchte selbst zum Zwecke eines solchen Scheinmanövers seine Stimme mit Ja nicht für den Kommissionsantrag abgeben.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Nachdem der Referent Abg. Hansen die Kommissions— beschlüsse gegen die erhobenen Angriffe vertheidigt hatte, wurde nach Annahme des Eyentualantrages Bitter, zuerst 5. 1 der Regierungsvorlage und dann 8. 1 in der Fassung der Kom— mission mit 192 gegen 175 Stimmen abgelehnt.

Da nun §. i, welcher die zu besteuernden Objekte be—

zeichnet, gefallen war, beantragte der Abg. Grumbrecht, den Gegenstand von der Tagesordnung a bzusetzen. Namens der Staatsregierung ersuchte der Finanz⸗-Minister Bitter um die Durchberathung der Vorlage. Der Abg. Richter hielt es aber für unmöglich, nachdem kein Steuerobjekt vorhanden sei, über die Modalitäten der Besteuerung zu disputiren, man müßte denn konsequenterweise die Paragraphen der Reihe nach ab— lehnen. Die if, Dr. Windthf zst, Rickert und Frhr. von i⸗

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n , . . w lind h ön Juhwig hlel⸗ ten eine weiß. e noch für angänglich. Der Abg.“ uns Jielt formell naͤch der Geschästs⸗

ordnung eine weitere Berathung des Gesetzes für möglich,

Leute gehalten würden, während sie in Wirklichkeit meist arm seien und sehr um die Existenz zu kämpfen hätten. Und die Schänker seien doch, so zu sagen, auch Menschen. Die Mate⸗ rialisten oder Gewürzkrämer in den kleinen Städten betrieben alle einen kleinen Schank zur Stütze ihres Geschäftes, diese Leute ruinire man mit der Steuer alle. Wenn man die Schänker hier gewissermaßen als Verbrecher und als Grün⸗ der, was ja ziemlich dasselbe sein möge, hinstellen wolle, so sei das wirklich nicht richtig, es seien meist ganz ordeniliche Leute, gegen die man sich nicht in eine grundlose Mißstim— mung hineinreden solle. Es seien auch mildere Mittel da, als diese harte Steuer. Die scharfe Handhabung der Bedürfniß⸗ frage durch die Kreisausschüsse und die Konzessionsentziehung egen unsolide Schankwirthe genügten vollkommen, die über— sefhen Schankstätten und die schlechten Wirthschaften zu beseitigen. Wenn der Minister ein scharfes Reskript nach der Art des vom Abg. Zelle aus dem Plesser Kreise mitge— theilten erlasse, so würde man den guten Erfolg . den es gegen die unsoliden Wirthschaften haben würde. as nun die finanzielle Seite des Gesetzes betreffe, so halte er es für sehr neu und sonderbar, daß der Staat das Haus lediglich zu Gunsten der Kommunen bureaukratisch anleiten solle. Wenn der Staat solche Anstrengungen zu Gunsten der Kommunen mache, so sei das doch nicht gerade als Selbstverwaltung zu bezeichnen. Es komme ihm das eher vor wie eine Vormund⸗ schaftsregierung. Man wolle immer die Schreibereien, die vielen Regierungs Räthe vermeiden; in Folge dieses Gesetzes bekomme man doch aber bei jeder Regierung unvermeidlich einen Rath mehr. Es sei auch nicht richtig, daß die Kom⸗ munen allgemein Stagtsunterstützung brauchten. Die großen Stadtkommunen verlangten allerdings Staatsunterstůͤtzung, aber nur, weil sie meistens über ihre Verhältnisse lebten, wie so viele Privatleute auch. Er erinnere an Theater, Gas— anstalten, Wasserleitungen und Kanalisation. Der Prozents⸗ atz der Kommunalsteuern gegen die Staatssteuern werde dadurch so enorm hoch, daß die Städte gerade, weil sie so viel für sich selbst gebrauchten, sich selbst niedrig zur Staatssteuer einschätzten. So hätten 26 Städte, die, seines Wissens gesonderte Kreise bil— deten und sich deshalb selbst zur Gebäudesteuer ein— schätzten, sich zwar sämmtlich in derselben bei der neuen Ein—⸗ schätzung erhöht, der Prozentsatz der Erhöhung bleibe aber bei 20 Städten hinter dem Prozentsatz zurück, Um den die Ge⸗ sammtzahl der Städte des betreffenden Regierungsbezirks er— höht worden sei. In Berlin habe sich der Durchschnitt um 24 Proz. erhöht, der Durchschnitt der Erhöhung aller Städte im Lande sei aber 36,1 Proz. Er möchte also glauben, daß auch Berlin hätte höher kommen können. Dies ergebe die dem Hause zugegangene Mittheilung über die Resultate der Ge⸗ bäudesteuer, er fürchte aber, kuf es bei der Klassen⸗ und Kom⸗ munalsteuer ebenso sein werde. Sollte aber diese Rechnung nicht richtig sein, dann könne man diese Städte, die 300 und 409 Proz. Kommunalsteuern aufbrächten, vor dem Bankerott doch nicht retten, auch wenn man ihnen das aus diesem Gesetz erwartete Geld gebe, die Städte würden es dann doch gleich auf eines der schon . nützlichen Dinge verwenden. Das Sparen hätten nur die ständischen Ver— sammlungen verstanden, die seien sogar zu geizig gewesen. Die

und da die Regierung sie wünsche, für geboten, wenn auch materiell die Konsequenz fortwährender Ablehnung aller fol⸗ genden Paragraphen zu ziehen sei.

Es knüpfte sich an diese Ausführung eine ziemlich lange Geschäftsordnungs⸗Debatte, an welcher sich außer den Ge⸗ nannten noch wiederholt die Abgg. Stengel, Dr. Köhler und Klotz und Frhr. von Minnigerose betheiligten.

Der Abg. Stengel beantragle Zurückweisung der Vorlage in die Kommission.

Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg erklärte, er halte die Ueberweisung der Vorlage an die Kommission für zulässig. Sofern das Hau nicht beschließe, daß ein be— stimmter Paragraph an die Kogmission zu verweisen sei, so könne der Gesetzentwurf als Gqzes an die Kommission ver⸗ wiesen werden. Daß dieses in dem Stadium der Berathung zulässig sei, sei nach der Gechäfts ordnung außer Zweifel. Die Kommission habe das Rech, die Lücken in dem Entwurfe auszufüllen und eine neue Unterlage für den 8. 1 auf⸗ zustellen.

Der Abg. von Ludwig bantragte, die 58. 2 bis 19 in ung zu diskutiren. Der Abg. Mr. Windthorst hielt die Ueber— weisung an eine Kommission für durchaus unzulässig, da nicht der bereits abgelehnte 8.1 nochmals in die Kommission verwiesen werden könne. Aich der Abg. Dr. Virchow er⸗ klärte sich für diese Ansicht; erglaube aber, daß die Regierung mit dem Wunsche der weitere Berathung die ausdrückliche Absicht verbinde, der Majoritt eine Falle zu stellen. (Der Präsident wies diese Insinuatig als unparlamentarisch zurück.)

Der Finanz⸗Minister wiesen Vorwurf, daß der Majoritãät eine Falle gestellt werden solle zurück. Wenn gesagt sei, es sei Brauch und Sitte, daß ich Ablehnung des 8 1 eines Gesetzes die Regierung erklär müsse, sie lege keinen Werth auf die weitere Berathung, solönne er eine solche Erklärung nicht abgeben, denn die Regierig lege den größten Werth auf die weitere Berathung. Nachd der Antrag schon gestellt sei, verschiedene Paragraphen zu . würde dies gar keine Schwierigkeiten haben. enrdann die Majorität des Hauses dieselbe bleibe und erkläre, da sie das Gesetz nicht anerkennen wolle, so sei die Sache damit ledigt. Die Regierung wünsche, daß das Votum des Hauses (r vorliege und dieser Wunsch sei erfüllt, wenn die zweite Bhthung erfolgt sei.

Nach Schluß dieser Gescftsordnungsdebatte erhob sich über die Fragestellung eine nie, indem der Abg. Dr. Windt⸗ horst, beantragte, das Haus (scheiden zu lassen, ob es durch Ablehnung des 5. 1 das gan Gesetz als gefallen ansehe.

Der Präsident glaubte ber, daß er die Entscheidung nicht in das Ermessen der Mprität stellen könne, da er die Beschäftsordnung auch zum schutze der Minorität zu hand⸗ haben berufen sei.

Der Abg. Tiedemann feerstützte die Ansicht des räsi⸗ denten. Er protestire gegesden Versuch des Abg. Windt⸗ horst, ihm sein Recht zu ve mmern, zu den folgenden Pa⸗ ragraphen der Porlage noch träge zu stellen, wodurch even— tuell die durch die Ablehnun bon 5. I entstandene Lücke aus? gefüllt werden könne.

Alst erklärte den Antrag

Ein Antrag des Abg. Franssen, die Diskussion über das Gesetz auf 6 Monat zu vertagen, wurde darauf abgelehnt, ebenso der Antrag des Abg. Stengel auf Verweisung der §S§. 19 in die Kommission.

Der Abg. von Ludwig befürwortete seinen Antrag. Er bitte das Haus, sämmtliche Paragraphen abzulehnen und sich nicht weiter mit der Vorlage zu befassen, da man doch keine Steuersätze berathen könne, wenn män keine Steuerobjekt habe. Dagegen wünschte der Abg. Frhr. von Minnigerode, die Vorlage zur nochmaligen Diskussion in dritter Berathung zu stellen. Das Haus trat indessen dem Antrage des Abg. von Ludwig bei.

Nachdem der Abg. Richter zur Abkürzung des Verfahrens alle Amendements zu diesen Paragraphen zurückgezogen hatte, wurden sämmtliche Paragraphen einzeln mit großer Majoritãt abgelehnt und damit war auch formell nach der Geschäfts— ordnung das Gesetz gefallen.

Hierauf vertagte sich das Haus nach 4 Uhr.

In der heutigen (43.) Sitzung des Hauses der . melcher der Staats⸗Minister pid a und mehrere Regierungskommissarien beiwohntn, wurde zunächst der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Rechtszustandeines vom Großherzogthum Oldenburg an Preußen ab getretenen Gebietstheiles an der kleinen Hase bei Quakenbrück, sowie die Abtre⸗ tung eines preußischen Gebietsheils an Olden— burg, in dritter Berathung angenommen und demnächst die zweite Berathung des Extwurfes eines Feld⸗ und Forst— polizeigesetzes, welcher noch einmal an die Kommission zurückverwiesen worden war, wieder aufgenommen.

Der Referent Abg. Ur, von Heydebrand und der Lasa er— klärte es zunächst als Pflicht der Kommission und des Hauses, praktische Resultate anzustreben. Die Frage, ob die Gesammt⸗ materie provinziell zu regeln sei, habe die Kommission nach reiflicher Erwägung verneint; auch eine Trennung der gesetzlichen Regelung J n Westen der Monarchie sei nicht für angängig erachtet worden. Ob einzelne Punkte der Vorlage provinzĩell geregelt werden sollten, sei eine offene Frage. Die Kommission habe verschiedene Milderungen der früheren Fassung vorge⸗ nommen und Alles gethan, um eine Verständigung zu er⸗ möglichen. Schließlich bat der Redner um das Woh wollen des Hauses für die Vorlage und um endliche Regelung der schon durch mehrere Sessionen sich hinziehenden Materie.

Der Abg. Dr. Petri machte darauf aufmerksam, daß nach seiner Ansicht das Haus sich bereits für die provinzielle Regelung entschieden habe, weshalb er einen Beschluß des Hauses Üüher die se präjudizielle Frage vor dem Eintritt in die Spezialdehatte beantrage. Der Abg. Pr. Reichensperger (Olpe) erklarte, er habe einen schriftlichen Bericht für wünschens⸗ werth und selbst für nöthig gehalten und wundere sich, daß ein solcher nicht vorliege. Der Abg. von Rauchhaupt betonte, daß der vom Abg. Petri zur Sprache gebrachte Be⸗ schluß des Hauses gar nicht existire und die Kommission auch keinen Antrag, die Sache nicht provinziell zu regeln, gestellt habe. Der Staats⸗Minister Dr. Lucius schloß sich der Änsicht des Varredners an und bemerkte ausdrücklich, daß die Re⸗ gierung der provinziellen Regelung ihre Zustim⸗ mung nicht ertheilen' Fönne. Der Abg. Dr. Petri beantragte nunmehr, das Haus möge sich über die Frage der provinziellen Regelung schlüssig machen, und willigte schließlich in die Verbindung der Diskussion über §. 1 des Gesetzes mit seinem Antrage. Gegen den 5 1 hielt nunmehr „das Wort der Abg. Francke, der den— selben als mit dem bestehenden Strafgesetz und der allgemeinen Volksanschauung im Widerspruch stehend bekämpfte. Das Vorzugsrecht dem Waldeigenthümer zu ver⸗ kümmern, daran denke Niemand. Aber wenn der Eigen— thümer sein Recht an den Beeren, Pilzen u. f. w. nicht geltend gemacht habe oder nicht geltend machen wolle, so könne die Verwerthung dieser Objekte nicht mehr strafbar sein. Der Eigenthumsbegriff sei in diesem Falle kein absoluter. In der vorliegenden Fassung sei der Entwurf unannehmbar; die aber demungeachtet noth⸗ wendige Regelung der Materie lasse es für ihn wünschens⸗ werth erscheinen, den Entwurf kritisch nochmal ein⸗ gehend durchzuberathen und die Negierung zur noch— maligen Vorlage im nächsten Jahre zu veranlassen. Der Abg. Graf York von Wartenburg erachtete den Entwurf. für genügend durchgearbeitet und fand die aller⸗ wärts im Lande laut werdenden Klagen über Ver⸗ nachlässigung der praktischen Bedürfnisse des Zan⸗ des zu Gunsten falscher Humanitãätsrücksichten sehr gerechtfertigt. Die gegen, die Vorlage erhobenen juri⸗ stischen Bedenken seien nicht schwerwiegend genug, um ihnen das Gesetz zu opfern. Der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst wandte sich gegen die Ausführungen des Vorredners mit dem Versuche, die Unfertigkeit der Vor⸗ lage nachzuweisen und die juristischen und humani⸗ tären Bedenken gegen dieselben in den Vordergrund zu stellen. Auch sei der Verschiedenheit der Anschauungsweise in den verschiedenen Provinzen der Monarchie in der ö keine Rechnung getragen. Die provinzielle Regelung wäre kein Rückschritt, sondern eine Verbesserung gewesen. Redner be⸗ fürwortete schließlich die nochmalige Rückæverweisung an die Kommission, eventuell an die Regierung behufs nochmaliger Umarbeitung und Vorlegung in einer späteren Session.

Der Staats⸗Minister Hr. Lucius wandte sich gegen den Vorwurf, daß die Vorlage noch unreif sei; schon die große

Zahl der behördlichen und parlamentarischen Stadien, die die⸗ selbe bisher durchlaufen, stehe dieser Auffassung entgegen. Der Entwurf weiche überhaupt in feiner fundamentalen Bestimmung von

. den bisher geltenden Gesetzen ab. Der namentlich durch Kinder, auf Anregung w,,

Eltern, verübte Waldfrevel habe großartige Dimensionen an⸗ genommen und erheische dringend Abhülfe; das Gesetz werde auch die besonders in Forstfrevelfällen bedenkliche Selbst⸗ hülfe beseitigen. Die vom Abg. von Schorlemer gewünschte provinzielle Regelung würde einen Rückschritt hinter das über 30

Jahre bestandene Forstpolizeigesetz bedeuten; auch eine Theilung

in Ost und West der Monarchie sei nicht nöthig. Er bitte das Haus, in die Berathung der einzelnen Para . einzu⸗ treten und zweifele nicht an der Möglichkeit h n

erständigung. Der Abg. Jacobs pflichtete dem Minister in allen n,

bei und bat mit der Devise „suum cuiquen um Annahme des s. 1. Der Abg. von Eynern sprach seine n ,, , darüber aus, daß sich überhaupt noch Vertreter der Vorlage

spruch stehend mit der Ge ihn zurückzog.

fänden, nachdem bei der jĩingsten Berathung derfelben der Präsident des Hauses habe konstatiren müssen, daß eigentlich

Niemand für die Vorlage gesprochen. Er habe ge⸗ geglaubt, die Vorlage sei mit der. Rückverweisung in die Kommissien für diese Session beseitigt, und bitte um Ablehnung derselben. Der Minister werde dann mit einer besser ausgearbeiteten Vorlage vor das Haus treten. Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wurde hierauf ange— nommen. Nach einer Geschäftsordnungsdebatte über den Ab— stimmungsmodus wurde bei Schluß des Blattes der 5§. 1 mit 302 gegen 74 Stimmen angenommen.

Nach einer Cirkularverfügung des Finanz⸗Ministers vom 14. d. M. ist die durch die Cirkularverfügung vom 30. November v. Is. erweiterte Befugniß der Behörden zur Bewilligung von Stundungen aus Anlaß von Klassen⸗ steuer-Beschwerden in den einzelnen Bezirken in sehr verschiedenem, im Allgemeinen aber nur in einem mäßigen Umfange benutzt worden; dagegen hat dieselbe in allen Fällen, wo sie zur Anwendung gekommen ist, wesentlich zur Ver⸗ meidung von Härten beigetragen und sich als zweckmäßig be⸗ währt. Hiernach soll die getroffene Anordnung auch ferner beibehalten werden und sind die Bezirksregierungen ange— wiesen worden, sich angelegen sein zu lassen, auf eine gleich—⸗ mäßige Beachtung und Durchführung derselben hinzuwirken. Wenn anzunehmen sei, daß die sehr geringe Zahl von Stun⸗ dungsgesuchen zum Theil auf nicht ausreichender Kenntniß der betheiligten Steuerpflichtigen von der getroffenen Anord⸗ nung beruhe, so bleibe es den Regierungen üherlassen, eine weitere Verbreitung dieser Kenntniß nach Umständen in ge— eigneter Weise herbeizuführen.

Als Aerz te haben sich niedergelassen die Herren: Ober⸗ Stabsarzt Dr, Stitzer, Dr. Bessau, hr. Kothz und Michaelis in Königsberg i. Pr. Dr. von Czarnowski in Skurtz, Dr. Ammon in Schlochau, Dr. Betz in Rothenburg O.L., Dr. Taubner in Görlitz. Dr. Reinkober in Steinau O-S., Pr. Kirchberg in Schkeuditz, Welcker in Dommitzsch, Dr. C. Stern in Nord⸗ hausen, Br. Schreiner in Steinau, Reg.⸗Bez. Cassel, Dr. Trüm— per in Veckerhagen, Dr. Lainer in Fechenheim.

Bayern. München, 20. Januar. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer hat heute den Budget⸗Etat der Forst— verwaltung nach weiterer Debatte, wobei der Regierungskom—⸗ missar insbesondere zu Gunsten der Anwendung der Brutto⸗ Ertragstheorie bei den Staatswaldungen sprach, in sämmt— lichen Positionen gemäß dem Ausschußantrage angenommen. Hiernach sind die Brutto⸗Einnahmen auf 24726 S09, die Ausgaben auf 12937 690 6 festgesetzt. Den Nachweisungen zum Etat der Pensionen und Unterstützungen der Staats—⸗ diener und deren Relikten wurde ohne Diskussion die Aner— kennung ertheilt. Die Petitionen von 383 Webern um Uebertragung von Lieferungen bei den Staatsankäufen be⸗ schloß die Kammer einstimmig, der Staatsregierung zur Be⸗ rücksichtigung zu überweisen.

Baden. Karlsruhe, 20. Januar. (K. 3.) Die Zweite Kammer hat am Sonnabend den Gesetzentwurf über den Verwaltungsgerichtshof und das verwaltungs— gerichtliche Verfahren nach dreitägiger Debatte erledigt und nach den Anträgen der Kommission einstimmig angenommen. Da Art. 4 des Gesetzes (welcher den Mitgliedern des Ver⸗ waltungsgexichtshofes dieselben Rechte wie den Richtern zu— erkennt) einen Bestandtheil der Verfassung und des Staatsdiener-Ediktes von 1819 bildet, so wurde vor der Abstimmung konstatirt, daß die für ein Verfassungs⸗ gesetz nöthige Anzahl von drei Vierteln der Mitglieder anwesend war (es waren 53 zugegen). Nach einer Uebergangsbestim— mung soll die Beschränkung des Gerichtshofes auf drei Räthe aus den Verwaltungsbeamten (die übrigen Mitglieder und deren Stellvertreter werden aus den Räthen des Ober⸗Landes⸗

erichts berufen) erst bei künftigen Erledigungen in Wirksam— eit treten. Abgelehnt wurde der Antrag auf Streichung der Bestimmung, wonach die strafrechtliche oder civilrechtliche Ver⸗ folgung eines Beamten wegen einer in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Amtes vorgenommenen Handlung im Falle des Verlangens des dem Beamten vor— gesetzten Ministeriums an die Vorentscheidung des Verwaltungs⸗ gerichtshofes gebunden ist. Ebenso wurde ein Antrag der Rechten, daß über die verneinenden Entscheidungen in Betreff Ueberschrei⸗ tung oder Unterlassung einer Amtshandlung dem Landtag ein Verzeichniß unter Anschluß der Akten mitzutheilen sei, als unvereinbar mit der Stellung des Gerichtshofes und der Freiheit der richterlichen Entscheidung abgelehnt. Die heißen Schlachttage vom 15. bis 17. Januar 1871, an denen die badischen Truppen vor Belfort standen und in schweren Kämpfen einen übermächtigen Feind zurückwarfen, sind auch in diesem Jahre in den Militärvereinen des Landes nicht ohne Feier vorübergegangen. Insbesondere hat sich die Stadt Freiburg dankbar des XIV. Armee⸗-Corps erinnert, dessen Tapferkeit unser badisches Oberland vor dem fried lichen Einfall bewahrt hat.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 20. Januar. (Els.⸗ Lothr. Itg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden hat dem hiesigen Militär-Kasino sein Bildniß (in Lebensgröße) zum Geschenk gemacht und ist dasselbe in dem großen Saale des Kasinos aufgehängt worden.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 2l, Januar. Ihre Kaiser⸗ lichen Hoheiten der Erzherzog Friedrich und die Erzherzogin 9 6 sind gestern Nachmittags aus Krakau hier ein⸗ getroffen. ü . ;

Der Bericht des Ausschusses über die Regierungs— vorlage, betreffend die Verwaltung Bosniens und der Herzegowina, wurde bereits vertheilt. Der Ausschuß be— antragt, die Formulirung der beiden ersten Paragraphen der Regierungsvorlage abzuändern. Dieselben hätten folgender— maßen zu lauten:

§. 1. Das Ministerium ist im Geiste der für die gemeinsamen Angelegenheiten der Monarchie bestehenden Gefetze ermächtigt, be⸗ ziehungsweise angewiesen, auf die durch dag gemeinsame hr fserint; zu leitende provisorische Verwaltung Bosniens und der Herzegowina unter verfassungsmäßiger Verantwortung Einfluß zu nehmen.

; Insbesondere hat die Feststellung der Richtung und Prinzipien dieser provisorischen Verwaltung und die Anlage von Effenbahnen im Einvernehmen mit den Regierungen der beiden Ländergebiete der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie zu erfolgen.

Schweiz. Bern, 20. Januar. (Bund.) Der Bundes⸗ rath hat heute definitiv die Pläne für die Cenerelinie, sowie den Voranschlag im Betrage von 4086 000 Fr. für das Baujahr

Großbritannien und Irland. London, 20. Januar. (Allg. Corr) Der „Times“⸗-Correspondent in Kabul telegraphirt unter dem 17. d. M. Den letzten Berichten aus Gh uni zufolge, welches derzeit der Versammlungsort aller unzufriedenen und intriguirenden Afghanen ist, scheint ein Zerwürfniß unter den militärischen und religiösen Häuptlingen zu herrschen; Mahomed Jan ist nach Zurmat abgereist und Mooshixi⸗Alum nach seinem eigenem Distrikte ron Wardak. Ihr gemeinsamer Vertreter Moosa Khan ist jetzt unter der Leitung des Sirdar Tahiz Khan, des einzigen Sirdars von Geburt, welcher dessen Sache offen zu der seinigen gemacht hat. Man glaubt, daß Zweifel und Unschlüfsigkeit im Rathe der Afghanen herrschen. Die Kohistani Lokalchefs, welche General Roberts kürzlich abgehaltenem Durbar anwohnten, sind noch immer in Sherpur. Sie gehen heute nach Kohistan zurück; sie lassen einige Geißeln hier, und man hofft Gutes von ihrer Rückkehr. Sirdar Shirhaz Khan, der Enkel Dost Mahomeds, ist von General Roberts zum Gouverneur Kohistans ernannt worden, und verläßt uns mit den heimkehrenden Chefs. Sir Gholam Hussein eine hervorragende Autorität ist der Ansicht, daß nie zuvor in der afghanischen Geschichte eine zahlreiche Vereinigung stattgehabt, wie es die jüngste gewesen, und da dieselbe unter den günstigsten Umständen trotzdem fehlgeschlagen, keine weitere zu erwarten stehe. Man ist somit zu der Hoffnung berechtigt, daß die Afghanen, welche jetzt ihre Schwäche und unsere Stäcke ein—= sehen gelernt haben, sich der Einmischung unserer Realerung in die Angelegenheiten Afghanistans fügen werden. Sirdar Wali Mahomed hat sein Amt als Gouverneur Kabuls und der Umgegend angetreten; das Kriegsrecht ist aufgehoben worden. Wali Mahomed ist die beste Wahl, welche General Roberts treffen konnte; allein er besitzt weder einen starken Charakter noch großen Einfluß. Er hofft ohne Zweifel auf noch höhere Würden; aber die Regierung hat fich in keiner Weise ihm gegenüber gebunden. Der Mohmund“ stamm hat diese Woche ansehnliche Demonstrationen ge⸗ macht. Am Dienstag und Mittwoch überschritten sie den Kabulfluß bei Fort Dakka, etwn 5000 Mann stark. Am Donnerstag wurden sie von Oberst Buiragon angegriffen und nach kurzem Kampfe über den Fluß getrieben. Unser Verlust ist sehr un⸗ bedeutend. Man spricht davon, daß diese Mohmunderhebung auf den Glauben zurückzuführen sei, daß die Familie des Ex-⸗Emirs sich als Gefangene auf dem Wege nach Indien befänden. Jakubs Mutter ist bekanntlich eine Mohmundfrau. Verhält sich das so, so waren die Mohmunds falsch berichtet. Die Familie des Ex. Emirs befindet sich noch immer in Kabul, und hat Jakub den Wunsch aus—⸗ gedrückt, daß sie sich nicht vor Ablauf des Winters mit ihm vreinige. Du blin, 21. Januar. (W. T. B.) In einer heute hier abgehaltenen Versammlung irischer Parlaments mit⸗ glieder wurde eine von dem Unterhausmitgliede O Donoghue beantragte Resolution angenommen, in welcher die Versamm⸗ lung ihre Sympathie für die nothleidenden Bauern West⸗ irlands ausdrückt und Letzteren ihre Unterstützung im Kampfe um den eigenen Herd zusagt. Ferner wurde eine von dem Mitgliede Callan vorgeschlagene Resolution angenommen, durch welche ausgesprochen wird, daß die irische Partei unab⸗ hängig von den Konservativen und den Liberalen im Par— lamente handeln werde.

Frankreich. Paris, 209. Januar. (Fr. C.) Der Kriegs-⸗Minister hat den Entwurf eines Gesetzes eingebracht, welches den Generalstab der Armee wesent— lich umgestaltet und namentlich bezweckt, die Offiziere des Stabes in engerer Berührung mit der Truppe zu erhalten, was jetzt meist dadurch verloren geht, daß die Offiziere den größten Theil ihres Lebens im Bureaudienste verbringen. Fortan soll der Generalstab aus zwei Abtheilungen, den Offi⸗ zieren und den „Archivistes“ bestehen. Erstere werden aus den hervorragenden Schülern der höheren Kriegsschule genom— men. In diese treten jährlich 60 Offiziere aller Waffen ein. Nach vierjährigem Dienste im Generalstabe, der 300 Offiziere zählt, treten sie in die Armee zurück und können erst nach drei oder vier Jahren wieder in den Generalstab aufgenommen , Bis 1885 soll allmählich diese Einrichtung eingeführt werden.

Durch den Tod der Senatoren Montalivet und de La— vergne sind zwei Plätze auf Lebenszeit frei. Als Kandidaten wurden Dr. Broca und der Kriegs⸗Minister aufgestellt.

In der republikanischen Linken wird morgen die Frage wegen Bildung einer großen Regierungspartei zur Sprache kommen. Man schlägt vor, ehe man sich in weitere Unterhandlungen einläßt, zunächst eine allgemeine Versamm— lung aller Gruppen der Linken zu veranstalten und in dieser Versammlung die Interessen der republikanischen Majorität zu besprechen und daraufhin die Grundlagen des Zusammen⸗ wirkens mit der Regierung zu finden.

21. Januar. (W. T. B.) Die Nachricht, der Con⸗ seils-Präsident de Freycinet habe an die Vertreter Frankreichs im Auslande eine Cirkulardepesche in Betreff der auswärtigen Politik der französischen Regierung gerichtet, wird von der „Agence Havas“ als unxichtig bezeichnet; ebenso das Gerücht, daß die italienische Regierung bei der franzö— sischen wegen des mit England getroffenen Arrangements in Egypten Protest erhoben habe.

Spanien. Madrid, 21. Januar. (W. T. B.) Die Ernennung Toreno's zum Präsidenten der Depu⸗ tirtenkammer ist nunmehr erfolgt. Die Kammer nahm mit 230 gegen 10 Stimmen den Gesetzentwurf über die Ab⸗ schaffung der Sklaverei an.

Türkei. Konstantinopel, 20. Januar. Dem „Pest. Lloyd“ meldet man von hier: Der Sultan errichtete im Palais eine Militärkanzlei, die alle Angelegenheiten der Heeresverwaltung leiten soll. Damit hat der Sultan die Leitung der Armee in die eigene Hand genommen.

Rumänien. Bu karest, 21. Januar. (W. T. B.) Das Parlament hat heute seine Arbeiten wieder aufgenommen. In der Deputirtenkammer wurde vom Finanz⸗Minister eine Fürstliche Botschaft verlesen und der vom Gena revidirte Gesetzentwurf über den Rückkauf der Eisenbahnen zur nochmaligen Berathung eingebracht. Der Minister legte ferner das Budget pro 1880 vor und gab ein Exposé über die Finanzlage des Jahres 1879, wonach sich ein Einnahme— Ueberschuß von 1 Mill. Fres. ergiebt. Hierauf wählten die Sektionen ihre Delegirten für die Kommission zur Prüfung der Eisenbahnkonvention. Dem Vernehmen nach sind sechs Delegirte der Kommission für den vom Senate revidirten Gesetzentwurf und einer dagegen.

Serbien. Nisch, 21. Januar. (W. T. B.) Die Skupschtina hat den mit Boncgqueau abgeschlossenen Ver⸗ trag wegen Errichtung einer serbischen Nationalbank fast ein⸗ stimmig abgelehnt. Das von der Regierung vorgelegte Budget beziffert die Einnahmen und Ausgaben 2 circa 191/ Millionen Dinars.

Amerika. Washington, 19. Januar. (Allg. Corr.)

Mitwirkung der Seemächte zur Herstellung des Panama⸗ Kanals anzurufen. Gleichzeitig wurde ein Entwurf zur Her⸗ stellung des Kanals eingebracht. Das Repräsentantenhaus hat eine Resolution angenommen, welche die Unterhandlung von Handelsverträgen Seitens der Exekutive für eine , mg der verfassungmäßigen Prärogative des Hauses erklärt.

21. Januar. (W. T. B.) Die Unionsregierung. beschloß, Malietoa als König der Samoa⸗Infeln an⸗ zuerkennen.

Afrika. Egypten. Kairo, 21. Januar. (W. T. B.) Der Khedive hat gestern das Dekret unterzeichnet, durch wel⸗ ches das Budget pro 1880 festgesetzt wird. Die Einnahmen werden darin auf 8561 622 egyptische Pfund und die Aus⸗ gaben für die Verwaltung und für den Tribut auf 4323 030 Pfund angegeben. Der Einnahme⸗NUeberschuß von 4 238 592 Pfund sell als Grundlage bei der Regelung der öffentli⸗ chen Schuld dienen. Der Khedive begiebt sich morgen nach Ober⸗Egypten.

Archiv für Post und Telegraphie. Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post⸗ und Telegraphenverwaltung. Herausgegeben im Auftrage der Kaiserlichen Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung. Heft . Januar 1880. Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Verstaatlichung der Eisenbahnen in Preußen. Das dänische Postwesen im Jahre is7778. Die urthümlichen und römi⸗ schen Straßen im Kreise Hamm. Ein Fürstlicher FKammerwagen. Kleine Mittbeilungen: Eine neue Karte von Japan. Merkwürdige Einwirkung des elektrischen Funkens Die Legung des neuen fran— zösisch⸗amerikanischen Kabels. Italienische Forscher in Neu-Guinea. Verleihung der Korporgtionsrechte an den Postspar⸗ und Vorschuß—= verein in Schwerin i. M. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Atlas zur deutschen Geschichte, entworfen von Dr. C. Fr. Meyer, Lehrer an der Friedrich⸗Wilhelm-⸗Schule (Realschule J. O.) zu Stettin. 16 Karten. Preis geh. 2,80 Se, geb. in Cal. 3,60 M Essen, Verlag von G. D. Baedeker. 1850. Dieser Spezial Atlas, zunächst für den Unterricht in höheren Lehranstalten bestimmt, umfaßt die deutsche Geschichte von 113 v. Chr. bis auf die Gegen⸗ wart. Der Verfasser hat namentlich die neuere und neueste Geschichte gebührend berücksichtigt und einen besonderen Werth auf die Veran⸗ schaulichung der territoriglen Entwickelung gelegt. In letzterer Rück- sicht verdient die Karte Nr. It, welche Preußen gewidmet ist, hervor—⸗ gehoben zu werden. Die einzelnen Karten behanceln der Reihe nach: 1) Die Germanen von 113 v. Cbr. bis 200 ca. n. Chr.; 2) Europa im Jahre 476 n. Chr; 3) das Frankenreich der Karolinger bis 911; 4) das Deutsche Reich unter den Sachsen und Saliern; 5) die großen Reichsfürsten in Deutschland um das Jahr 1170; Italien und das Königreich Burgund unter den Hohenstaufen; 8) Deutschland von 1273 bis 1453; 7) Deutschland von 1493 bis 1618; 8) Deutschland im 30jährigen Kriege und seine Gestaltung im Jahre 1648; 9) Deutschland z. 3. des Tjährigen Krieges; 10 Deutschland 1805 nach dem Reichs⸗Deputations⸗ Hauptschluß; D. von 1803 bis zur Stiftung des Rheinbundes 1806; LI) Deutschland von 1806 bis 1815; 127 Deutschland 3. 3. des Deutschen Bundes 1815 bis 1866; 13) Schleswig Holstein 1848, 1849, 1850, 1864; Feldzug in Bö)men und Mähren 1866; 14 Krieg mit Frankreich 18370 bis 1871; 15) das Deutsche Reich seit 1871; 16) die territoriale Entwickelung Preußens. (Außerdem 16 Nebenkarten mit Sonderdarstellungen und Plänen.) Darf diese Gliederung des darzustellenden Materials als eine sachlich ge⸗ rechtfertigte und wohlgetroffene bezeichnet werden, so ist durch klare und reichhaltige Zeichnung sowie durch die lithographische Ausführung der Kartenbilder (von der geogr. Anstalt der Herren Wagner und Debes in Leipzig) Lobenswerthes geleistet. Selbft die schwierigsten Partien treten, trotz der detaillirten Gebirgszeichnung und Farbengebung, klar und sauber hervor, und die Schrift ist durchweg deutlich und schön. Dem Schüler wie jedem Freunde vaterländischer Geschichte wird in diesem Atlas bei mäßigem Preise ein willkommenes Hülfsmittel geboten.

Heft 1 bis 3 (Jahrg. TX) der „Zeitschrift für Bauwesfen“, herausgegeben unter Mitwirkung der Königlichen tech⸗ nischen Bau⸗Deputation und des Architekten - Vereins zu Berlin, Re⸗ dacteur F. Endell, Regierungs⸗ und Baurath im Königichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten. (Berlin 1880, Verlag von Ernst u. Korn Gropiussche Buch⸗ und Kunsthandlung) hat fol⸗ genden Inhalt: Amtliche Bekanntmachungen. Bauwissenschaftliche Mittheilungen (Original⸗Beiträges; Der neue Friedhof in Carls—⸗ ruhe, vom Baurath Professor Josef Durm in Carlsruhe. Markt- halle in Frankfurt a. M.,, vom Stadt⸗Baurath Behnke in Frank- furt a. M. Centralkirchenbauten des XV. und XVI. Jahrhunderts in Ober⸗Italien, Fortsetzung: S. Maria bei Saronna, vom Architekten H. Strack in Berlin. Verwendung der Hochofenschlacke zur Betonbereitung, von O. Spetzler, Direktor der Bauschule zu Eckern⸗ förde. Magdeburger Wasserwerke, vom Stadt ⸗Baurath Sturm⸗ höfel in Magdeburg. Ein Versuch mit elektrischer Beleuchtung im Hafen zu Ruhrort, vom Regierungs⸗Baumeister P. Gerhardt zu Ruhrort. Ueber die Bestimmung der Schornsteinhöhe mit Rück sicht auf die beabsichtigte Ausnutzung der Heizkraft der Brenn« materialien, vom Geheimen Regierungs⸗Rath Professor H. Wlebe in Berlin (Schluß folgt). Bestimmung der Stärke geneigter Stnr und Futtermauern mit Rücksicht auf die Ir cohärenz ihrer Mafssfe, von J. Glauser, Kontrolingenieur des schweiz. Eisenbahn⸗Departe⸗ ments in Bern. Tektonische Untersuchungen auf der Akropolis von Athen im Frühjahre 1878, betreffend die Thymele des Nike⸗ tempels und die Südhalle der Propyläen, vom Professor Karl Boetticher in Berlin. 1. Abschnitt: Die Thymele des Niketempels (Fortsetzung folgt). Mittheilungen nach amtlichen Quellen.

Literatur. Gewerbe und FSandel.

Central⸗Organ des gesammten Baugewerbes. Archiv und Offertenblatt aller neuen Erfindungen, Bekanntmachungen, Preislisten, Patente 2c. auf dem Gebiete des deutschen Baumarktes zum praktischen Gebrauch für alle Baubehörden, ausführenden Archi- tekten, Unternehmer, Maurer und Zimmermeister, sowie für Bau⸗ materialiengeschäfte. Redaktion und Verlag: Julius Engelmann, Verlagshandlung, Besitzer von Rombergs Zeitschrift für prakt. Bau⸗ kunst, Berlin 8SW;, Neuenburgerstr. 31. Dieses Blatt wird monat lich 1—2mal gratis und franco an alle praktisch thätigen Architekten, Baubehörden des Staats und der Kommunen, Eisenbahndirektignen, Unternehmer, Maurer- und Zimmermeister von Nerd: und Süd deutschland gesandt werden und bringt viertel resp. halbjährlich ausführ⸗ liche Register zum Nachschlagen. as, Central Organ des gesammten Baugewerbet soll den Produzenten Gelegenheit schaffen, ihre Pro⸗ spekte, Offerten, Preiscourante ꝛc. den ausführenden Architekten und Bauherrn in praktischer Form und in ausgedehntestem Maße be⸗ kannt zu machen; den Architekten und Bauherrn dagegen ein auf dem Laufenden bleibendes Verzeichniß der Baupreise und ein Geschäfts⸗ Adreßbuch mit ausführlichen Prospekten bieten, welche nicht vereinzelt erscheinen, sondern regelmäßig, bereits gesammelt, registrirt und so geordnet, daß man sie leicht auffinden, vergleichen und prüfen kann, sobald man geschäftlich ihrer bedarf.

Dem Aufsichtsrath der Königin⸗Marienhütte, Aktien⸗ gesellschaft, wurde die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt. Aus dem Gewinn- und Verlustkonto ist zu entnehmen,

1879/80 derselben Linie, deren Gesammtkostenvoranschlag' sich auf 12 Mill. Fr. beläuft, genehmigt.

Im Se nat sowie im Repräsentantenhause wurde eine Gesetzvorlage eingebracht, welche den Präsidenten ersucht, die

daß für Coursgewinn an Effekten 760 000 S, aus der Abwicklung der Baugeschäfte 470 000 AM, aus dem Betrieb der Hütte 205 000 Æ