wesen nach Möglichkeit abzuhelfen. Die Schuld an den vor⸗ 1 Uebelständen trügen zum großen Theil die Dienst⸗ Sten, aber zum Theil sei sie auch den Dienstherrschaften . Das patriarchalische Verhältniß zwischen errschaft 6 des Gesetzes gehe dahin, dieses Verhältniß möglichst wieder herzustellen. Wenn auch noch manche Spezialitäten zu ändern seien, so empfehle er dennoch im Großen und Ganzen die Annahme der Vorlage in der Fassung, wie sie aus den Kommissions⸗Berathungen hervorgegangen. Freiherr von Maltzahn wies darauf hin, daß der Minister für Land⸗ wirthschaft nach dem Kommissionsberichte einen weiteren Gesetzentwurf in Aussicht gestellt habe, welcher das
Verhältniß des landwirthschaftlichen Gesindes ordnen
solle. Er konstatire mit Freuden, daß damit endlich die Sache geregelt werden solle, was von allen betheiligten Seiten als ein großes Bedürfniß anerkannt werd Nach einer kurzen befürwortenden Bemerkung des Baron Senfft von Pilsach wurde die Generaldebatte geschlossen, und das Haus trat in die Spezialdiskussion ein. Der 5. L lautete in der Fassung der Regierungsvorlage:
Wer sich als Dienstbote an mehrere Dienstherrschaften für dieselbe Zeit vermiethet, wird mit Geldstrafe von Fünf bis zu Sechszig Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft.“
Die Kommission hatte denselben dagegen in folgender Fassung zur Annahme empfohlen:
„Mit Geldstrafe von Fünf bis zu Sechszig Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen wird bestraft, wer sich als Dienstbote an mehrere Dienstherrschaft⸗n für dieselbe Zeit vermiethet.“
Hierzu beantragte . von Simpson⸗Georgenburg eine Bestimmung, nach welcher Dienstboten beim Abschluß eines neuen Dienstvertrages die rechtmäßige Aufkündigung des bis⸗ herigen Verhältnisses nachzuweisen haben, Zuwiderhandelnde aber mit Geldbuße oder mit Haft von 1—5 Tagen bestraft werden sollen. Der Antragsteller erklärte in der Befür⸗ wortung seines Antrages, daß er mit Hülfe desselben dem übermäßigen Landstreicher⸗ und Vagabondenthum steuern wolle, welches durch die Gewohnheit des Dienstsuchens be⸗ fördert werde. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (44) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius und mehrere Re⸗ gierungskommissarien beiwohnten, machte der Präsident die Mittheilung, daß ein Nachtragsetat zum Staats⸗ haushalts⸗Etat für 188090831, sowie der Bericht über die Verwaltung des Hinterlegungsfonds für 1878.m) 79 eingegangen seien.
Das Haus setzte sodann die gestern bei 8. 8 abgebrochene zweite Berathung des Entwurfs eines Feld⸗ und Forst⸗ polizei⸗Gesetzes fort. Die Diskussion über die 5§. 9 und . verbunden. Dieselben lauten nach dem Kommissions⸗ eschluß:
§. 9. Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer, abgesehen von den Fällen des §. 123 des Strafgesetzbuchs, von einem Grundstücke, auf dem er ohne Befugniß sich befindet, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, oder dem Verbot des Berechtigten zuwider ein Grundstück betritt. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
§. 109. Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer, abgesehen von Fällen des 8. 363 Nr. 9 des Strafgesetzhuchs, unbefugt über Grundstücke reitet, karrt, fäbrt, Vieh treibt, Holz schleift oder den Pflug wendet, oder über Aecker, deren Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ist, geht. Der Zuwiderhandelnde bleibt straflos, wenn er durch die schlechte Beschaffenheit eines an dem Grundstücke vorüberführenden und zum gemeinen Gebrauch bestimmten Weges oder durch ein anderes auf dem Wege befindliches Hinderniß zu der Uebertretung genöthigt worden ist.
Hierzu lagen folgende Anträge vor:
Von den Abgg. Dr. von Cuny und Gen.:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Den 5. 9 zu streichen; im 5. 10 die Worte: und zum gemeinen Gebrauche be⸗ stimmten / zu streichen⸗
Von den Abgg. Fiebiger und Götting:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Nr. 2 des §. 9 im Antrage des Abg. Fiebiger — Nr. 173 der Drucksachen ad II. — folgendermaßen zu fassen: 2) wer, nach⸗ dem er in den letzten 5 Jahren wegen Forstdiebstahls oder sonsti⸗ gen Forstfrevels, wegen Wild oder Felddiebstahls oder Land⸗ streicherei bestraft ist, oder wer Vorrichtungen trifft oder Geräth⸗ schaften bei sich führt, die zur Begehung der vorgedachten Vergehen ober zum Vogelfange berechnet, beziebentlich dienlich sind, von einem Grundstücke, auf dem er ohne Befugniß sich befindet, auf die Aufforderung des Besitzers sich nicht entfernt, oder fortgewiesen, urückkehrt, oder, nachdem ihm der Zutritt ein für alle mal unter⸗ . worden, unbefugt das Grundstück dennoch wieder betritt. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
Vom Abg. Schmidt (Sagan):
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im §. 9 der k vor dem Worte „betritt“ einzufügen: „un⸗
efugt).
Von den Abgg. Frhr. von Fürth, von Eynern und Dr. Petri:
Vas Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Den 5§. 10 zu streichen und anstatt dessen einen Paragraphen
einzuschieben, welcher also lautet; „Inwieweit das Fahren, Reiten, Pflugwenden, Viehtreiben auf fremden Grundstücken strafbar sei, bestimmt die Provinzialgesetzgebung.“ ;
Außerdem waren noch arge rde schriftliche Anträge einge⸗ gangen:
1) Der Abg. Dr. Seelig beantragte den 8. 9 abzulehnen, eventuell die Worte: „oder dem Verbot des Berechtigten zu⸗ wider ein Grundstück betritt zu streichen.
2) Der Abg. Dr. Seelig beantragte serner die Streichung des 5. 10, und 3) beantragte der Abg. Götting, dem ersten Absatz en, §. 19 hinzuzufügen: „Die Verfolgung tritt nur auf An— rag ein.“
Der Abg. Träger machte darauf daß häufig harmlose Spaziergänger in beiden Paragraphen sich eine Strafe, zuziehen wür— den, ohne sich irgend einer strafbaren Handlung bewußt z sein. Die Waldbesitzer würden durch das Gesetz eine Waffe erhalten, von der sie häufig aus Chikane oder in übler Laune einen sehr schlimmen Gebrauch machen könnten. Die Bestimmungen des Gesetzes seien zum Theil ein Beweis einer gewissen Nervosität der Waldbesitzer. Am liebsten würde er den 5. 9 ganz gestrichen sehen; geschehe das nicht, so bitte er das Amendement Fiebiger anzunehmen, nach welchem nur der bestraft werden solle, welcher entgegen dem polizeilich genehmigten und öh ih bekannt gemachten Verbote des Besitzers Wald oder Feldgrundstücke betrete.
Der Abg. von Kröcher sprach für die Anträge der Kom⸗ mission und bat, alle zu den 58. 9 und 10 gestelsten Anträge und Amendements abzulehnen, die Wald und Feld nur .
aufmerksam, Folge dieser
und Dienstboten sei verloren gegangen; das.
Stammaktien un
betrachteten, als ob sie lediglich zum Vergnügen der Städter vorhanden seien. Es . aich aber um den Schutz des Eigenthums gegen Holzdiebe und Feldfrevler, welche nur deshalb im Walde umherzustreichen pflegten, um die Gelegen⸗ heit zu Diebstählen auszuspähen. Das Reiten über fremde Grundstücke könnte man noch am leichtesten gestatten, denn berittene Holzdiebe habe er noch nicht gesehen. Der Abg. Götting empfahl die Annahme des Amendements Fiebiger. Man habe keine Garantie dafür, daß das Gesetz gegen Spazier⸗ gänger milde gehandhabt werden würde, daher empfehle es sich, die entsprechenden milderen Bestimmungen in das Gesetz selbst aufzunehmen. ö
Der Abg. Schmidt (Sagan) betonte die Nothwendigkeit eines genügenderen Schutzes des Eigenthums und wollte ge⸗ mäß eines von ihm gestellten Antrages das „unbefugte“ Be⸗ treten von Wald und Feld bestraft sehen. Der 5. 9 werde von allen Forstbesitzern mit Sehnsucht erwartet, da die bestehenden Bestimmungen nicht ausreichten, diejenigen Leute aus dem Walde fern zu halten, die denselben offenbar in böser Absicht beträten. Von der Humanität und der Einsicht der Besitzer könne man bestimmt erwarten, daß sie gegen harm⸗ lose Waldbesucher von den Bestimmungen des Gesetzes keinen Gebrauch machen würden. Redner sprach gegen die Anträge der Abgg. Fiebiger und Köhler, die er abzulehnen bat. (Schluß des Blatts.)
— Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist von dem ihm ertheilt gewesenen kurzen Urlaube auf seinen Posten in Paris zurückgekehrt.
— Die im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestell e, in der Ersten Beilage veröffentlichte Uebersicht der Be⸗ triebs-Ergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands — ausschließlich Bayerns — für den Monat Dezember v. J. ergiebt für die 89 Bahnen, welche auch schon im ent— sprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende — theil⸗ weise auf provisorischen Ermittelungen beruhende — Daten: die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Dezember v. J. bei 69 Bahnen — 6744 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 29 Bahnen — 32,6 Proc. der Gesammtzahl niedriger, als in
demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometer bei
1Bahn — 1,1 Proc. der Gesammtzahl unverändert, bei 51 Bahnen — 57,3 Proc. der Gesammtzahl ö und bei 37 Bahnen — 41,6 Proc. der Gesammtzahl (darunter 15 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem⸗ selben Monat des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver⸗ kehrszweigen vom 1. Januar bis Ende Dezember v. J. war bei 46 . — 51,7 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 43 Bahnen — 48,3 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometer bei 36 Bahnen — 40,5 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 53 Bahnen — 59,5 Proc. der Gesammtzahl (darunter 17 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem⸗ selben Monat des Vorjahres. Bei den unter Staats⸗ verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Dezember v. J. das gesammte konzessionixte Anlagekapital 1 250 712 200 (406 495 300 M Stammal en, 445 950 000 9. Prioritäts⸗
797 621 300 S½ Priorität e,. und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapita bestimmt ist, 4 441,46 km, so daß auf je 1 km 281 599 S ent⸗ fallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen betrug Ende Dezember v. J. das gesammte kon⸗ zessionirte Anlagekapital 3 071 059 057 S (1 600 055 508 M Stammaktien, 334 833 go MS Prioritäts-Stammaktien und 1636 169 649 ½ Prioritäts-Obliggtionen) und die Länge der—⸗ jenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 12 022,53 km, so daß auf je 1 Rm 255 442 M entfallen.
. — Begeht der Miether einer Wohnung eine Vertrags⸗ widrigkeit, welche nach dem mit dem Wirthe abgeschlossenen . dem Wirth das Recht zur Exmission giebt, so begiebt sich, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, J. Hülfssenats, vom 28. November 1879, der Wirth dieses Rechtes dadurch, daß er sodann, obwohl ihm die Vertrags⸗ widrigkeit bekannt ist, die fällige pränumerando zu leistende Miethsrate ohne Vorbehalt acceptirt, selbst wenn der Miether in dem Miethsvertrage sich ausdrücklich zur Zahlung des Miethszinses auch sür den Zeitraum, in welchem die Exmission erfolgt ist, verpflichtet hat.
— Der General⸗Lieutenant von Rothmaler, Com⸗ mandeur der 8. Divisien, ist behufs Abstattung personlicher Meldungen mit Urlaub von Erfurt hier eingetroffen.
Stralsund, 17. Januar. Die heutige dritte Sitzung des Neu⸗Vorpommerschen Kommunal-⸗-Landtages, die mit der Verlesung und Genehmigung des Protokolls über die gestrigen Verhandlungen eingeleitet wurde, füllte fast aus⸗ . der sechste Gegenstand der allgemeinen Tagesordnung ür den gegenwärtigen Kommunal⸗Landtag aus. Derselbe be⸗ traf die Frage wegen Umbildung beziehungsweise Aufhebung des Neu Vorpommerschen Kommunalverbandes und Uebertra⸗ gung der Geschäfte desselben — soweit solches in Betreff des Landarmenwesens und der Verwaltung der diesseitigen An⸗ stalten für Taubstumme, Irre und Sieche nicht schon geschehen ist — auf den Provinzialverband im Sinne des 5§. 128 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875. Der Landsyndikus hielt eingehenden Vortrag über den Gang und die Resultate der Verhandlungen, welche in dieser Angelegenheit bisher zwischen dem engeren Ausschusse Namens des Kommunal⸗Landtages und dem Landesdirektorium vgn Pommern, beziehungsweise dem Provinzialausschusse ge⸗ pflogen worden, und die darauf gerichtet gewesen seien, im Wege gegenseitiger „Vereinbarung“ eine Umbildung resp. Verschmelzung des Neuvorpommerschen Kommunalverbandes mit dem Provinzialverbande von Pommern, wie dies den In⸗ tentionen der ,, entspreche, jedoch mit an⸗ gänglich möglichster Schonung vitaler Interessen des diesseiti⸗ gen Landestheils herbeizuführen. Es sei nicht beabsich⸗ tigt gewesen, eine Konservation des hiesigen engeren Kommunalverbandes in seiner jetzigen err anzustreben, oder sich einer zeitgemäßen Umbildung desselben irgend wie u widersetzen; was aber zu erhalten nothwendig er⸗ . das sei die Verwaltung des Landes⸗-Schuldenwesens in einer bewährten, gegenwärtigen Einrichtung und die gemein⸗ same Verwaltung und Unterhaltung sämmtlicher Chausseen des Regierungsbezirks. Beides ermögliche sich füglich durch eine aus Mitgliedern der Provinzialvertretung zu bildende, unter der Kontrole der letzteren stehende und vom Provinzial⸗ Ausschusse zu erwählende „Spezial-⸗Kommission“, mit dem
Sitze in Stralsund; und, hiervon ausgehend, seien die
Propositionen vom diesseitigen Kommunalverbande gemacht. Die bezüglichen Verhandlungen seien jedoch völlig resultatlos verlaufen, indem die gemachten Vorschläge diejenige wohl⸗= wollende Aufnahme, welche ihnen vom Landesdirektor für seine Person bei den Verhandlungen geworden sei, bei dem Provinzial⸗Ausschuß nicht gefunden hätten; der letztere habe alle Vorschläge von der Hand ö — Die Diskussion über den Gegenstand ergab das Resultat: daß die von dem referirenden Landyndikus entworfene und vor—⸗ gelegte Petition an Se. Majestät den Kaiser und
önig: „die Fortdauer des Neuvorpommerschen Kom⸗ munalyerbandes unter erforderlicher Umbildung bezüg— lich seiner Vertretung Allerhöchst anzuordnen,“ zwar fast allseitig beifällig aufgenommen, daß aber vorerst doch noch, und zwar einstimmig beschlossen wurde, den engeren ständischen Ausschuß zu beauftragen, eine diesbezügliche mit den erforder— lichen sachlichen Unterlagen genugsam ausgestattete Denkschrift auszuarbeiten und dem Kommunal⸗Landkage in einer der nächsten Sitzungen zur Berathung und definitiven Beschluß⸗ fassung über die in dieser wichtigen Angelegenheit weiter zu unternehmenden Schritte vorzulegen. — Zum Schluß referirte der ernannte Berichterstatter über den Stand der An— ,,. wegen Regulirung des Trebelflusses. Danach ist die
analisirung der Trebel über Grimmen nach Tribsees wegen Wassermangels als unausführbar aufgegeben, die Reguliruͤn der Reknitz von Damgarten und der Trebel von Tribsees u Demmin aber als gesichert zu betrachten. Da die Ausführung des letzteren Projekts, für das alle Vorarbeiten bereits vor— handen sind, besonders dringlich erscheint, so wurde beschlossen, die Königliche Regierung zu Siralsund zu ersuchen, bei der Königlichen Staatzzregierung dahin vorstellig zu werden, daß die Mittel dafür noch auf den nächsten Etat gebracht und mit der Ausführung der Kanalisirung selbst sodann baldmöglichst begonnen werden möge.
— 19. Januar. Die heutige 4. Sitzung eröffnete der Vorsitzende um 10 Uhr Vormittags. — Das Protokoll der letzten Sitzung wurde verlesen und nach Vornahme einiger redaktionellen Aenderungen genehmigt. Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung betraf die Grundsteuerveranlagung im hiesigen Regierungsbezirke gegenüber den anderen Regierungsbezirken der Provinz Pommern. Der Referent führte aus, doß die Liegenschaften des diesseitigen Landestheils gegen die der anderen beiden Regierungsbezirke erheblich höher — um mehr als dees Zwei- und resp. Dreifache — zur Grundsteuer eingeschätzt seien und daß aner Landestheil also bedeutend überbürdet worden sei. Der Landlag heschloß, seinen
engeren Ausschuß mit der Ausarbeitung einer diesbegäglichey
Denkschrift zu beauftragen und an der Hand eines solchen Promemoria die Staatsregierung um möglichste Entlastung anzugehen. — Hierauf kam der gegen den Kreis Greifswald wegen der zu geringen Steinbahnstärke der Kreis⸗ chausseen Eldena⸗Wusterhusen⸗Wolgast⸗Cröslin erhobene Entschädigungsanspruch zur Verhandlung. Die Frage: ob die Stärke der Steinbahn dieser Chausseen, welche bestimmungsmäßig 21 em betragen solle, im losen Schüttungs⸗ zustande vor dem Festwalzen zu messen sei und es daher genüge, wenn die Bahn in diesem Zustande eine Stärke von 21 em gehabt habe oder ob die Ausführung nur dann als vorschriftsmäßig erfolgt anzusehen, wenn nach dem Walzen die Decklage noch A em stark sei, ist zwar nach der funf ergangenen Entscheidung in der Ministerial⸗Instanz im Sinne der letzteren Alternative zu beantworten, und demnach ist, da die gedachten Chausseen bei der Abnahme und in ihrem gewalzten Zustande eine Steinbahnstärke von 21 em nicht, sondern von nur etwa 181/ em gehabt haben sollen, der erhobene Entschädigungsanspruch an sich wohl begründet; nach längerer De⸗ batte wurde aber doch dahin Beschluß gefaßt: nicht unbedingt an der geforderten Summe festzuhalten, vielmehr den Ver⸗ such zu machen, ein billiges gütliches Abkommen mit dem Greifswalder Kreise zu Stande zu bringen. — Eine Petition von Seiten der Armenpflege des Kirchspiels Bergen⸗Land: „die Aufhebung der bestehenden Kirchspiels⸗(Gesammt⸗) Armenverbände und die Konstituirung der Guts⸗ und Ge—⸗ meindebezirke als Orts⸗Armenverbände anzustreben“, wurde auf den Antrag des Referenten durch Uebergang zur Tages⸗ ordnung erledigt, indem Stände sich in ihrer Mehrheit mit der gegenwärtigen, dem Gesetze vom 8. März 1871 entsprechen⸗ den Einrichtung der Armenverbännde völlig einverstanden er—
klärten.
— 20. Januar. Die heutige (5.) Sitzung wurde um
10 Uhr eröffnet und wurden nach Vorlesung und Genehmi⸗ gung des Protokolls der gestrigen Sitzung folgende Gegen— stände erledigt: 1) Die Angelegenheit wegen Verbesserung der Kommunikation zwischen Stralsund und Rügen. Stände ent⸗ nahmen aus dem Referate und dem darin in Bezug genom⸗ menen, in dieser Angelegenheit von der Königlichen Re⸗ gierung hierselbst an den Ober⸗Präsidenten der Provinz erstatte⸗ ken, dem engeren ständischen Ausschusse s. Z. abschriftlich mit⸗ 1. Berichte zu ihrem Bedauern, daß ohne weitere wesent⸗ iche Hülfe aus Landesmitteln auf eine dem Bedürfnisse des Landes entsprechende Verbesserung des Fährbetriebes zwischen Stralsund und Rügen nicht zu rechnen sei, hielten aber mit Rücksicht darauf, daß das Projekt der Errichtung einer festen Brücke in neuerer Zeit i, Gestalt annehmen zu wollen scheine, es zur Zeit nicht für angezeigt, in der . Angelegenheit weitere Schritte zu thun, ondern wollen vorerst die weitere Entwickelung der Rügenschen Sekundär⸗Eisenbahnbau⸗Angelegenheit, womit die Errichtung einer festen Brücke im engsten Zusam⸗ menhange stehe, abwarten. 2) In Betreff der Remonstration mehrerer am 1. Oktober v. J. von Greifswald versetzten r rennt, gegen die von ihnen geforderte, zum genannten eitpunkt fällig gewesene zweite Hälfte der kommunalständi⸗ schen Steuern pro 1. April 1879/89 wurden die Anträge des Referenten angenommen. Diese gehen dahin, die Freilassung der gedachten Justizbeamten von der fraglichen Steuer⸗ rate zu genehmigen, im Uebrigen aber die bei dieser Gelegenheit angeregten Prinzipienfragen, namentlich darüber, ob die sländische Steuer, soweit sie auf die Städte ausge⸗
ö. wird, die Natur einer kontingentirten Kommunal⸗ a
gabe übe, einer späteren Berathung und Beschlußfassung. vorzubehalten. 3) Zuletzt wurden verschiedene Gesuche um Unterstützung aus den dazu vorhandenen Fonds bewilligt und die Sitzung dann um A Uhr geschlossen. — Die nächste Sitzung ist auf den 9. Februar d. Is., Vormittags 1116. Uhr, anberaumt, um dem . ständischen Ausschusse zu den demselben aufgetragenen Ausarbeitungen fan die noch zu . Verhandlungsgegenstände die erforderliche Zeit zu lassen.
Batzern. München, 29. Januar. (Allg. Itg.) Se. Majestät der König hat den Ministerial⸗Rath extra statum im Staats⸗Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, Pr. Friedrich von Ziegler, zum Ministerial⸗Rath im Staats⸗ Ministerium des Innern ernannt, ferner den Direktor der Kammer des Innern der Regierung von Oberbayern von Brennfleck, in München, seiner Bitte entsprechend, wegen Krankheit auf die Dauer eines Jahres in den Ruhestand treten lassen und die hierdurch zur Erledigung kommende Stelle eines Direktors der Kammer des Innern der Regierung von Dberbayern dem Ministerial⸗Rath im Staats⸗Ministerium des Innern, Lorenz von Braunwart, auf dessen Ansuchen
verliehen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. Januar. (W. T. B.) Der Klub der liberalen Partei beschloß anläßlich des Augtztritts der Fortschrittspartei eine Resolution, worin diefer Austritt wegen der Abstimmung in der Wehrfrage für nicht begründet erklärt, das Bedauern über denselben ausge⸗ drückt und die Erwartung eines gemeinschaftlichen Vorgehens in allen Verfassungsfragen ausgesprochen wird.
— Die „Pol. Corr.“ meldet aus Konstantin opel: Auf Grund der vom Sultan ertheilten Ermächtigung soll die zwischen dem Minister des Auswärtigen, Sawas Pascha, und dem englischen Botschafter, Layard, abgeschlossene Kon⸗ vention über den Negerhandel morgen unterzeichnet
rden. . de ß, 22. Januar. In der heutigen Sitzung des Unterhauses beantragte der Abg. Moesary eine par⸗ lamentarische Enquete über die jüngst hier statt⸗ gehabten Unruhen, das Haus beschloß, über die Behand⸗ kung dieses Antrages sich morgen schlüssig zu machen.
Großbritannien und Irland. London, 22. Januar. (W. T. B.) Ihre Königliche Hoheit die Pr inzessin Louise, Gemahlin des General-⸗Gouverneurs von Canada, Marquis von Lorne, hat heute Vormittag die Rückreise nach Canada angetreten. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz von Wales, der Herzog von a und der Herzog und die Herzogin von Tonnaught gaben derselben bis Liverpool das Geleite.
Nach einem Telegramm aus Kabul, von gestern, scheinen die Bemühungen der Engländer, die angesehensten Sirdars und Häuptlinge zur Unterwerfung zu bringen, von Erfolg zu sein. Am 20. c. waren 2 Söhne Hubbah Ullaf el Khans im englischen Lager angekommen. Mahomed Jan befindet sich mit 6 Regimentern in Ghuzni.
Frankreich. Paris, 22. Januar. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte Louis Blanc den Antrag auf Gewährung voller Am⸗ nestie ein. Der Antrag ist von 49 Deputirten unterzeichnet, während der im vorigen Jahre eingebrachte nämliche 87 Unter⸗ schriften zählte. Von der Versammlung wurde die Dring⸗ lichkeit beschlossen.
Der Antrag lautet: . „Von dem Wunsche geleitet, alle Spuren des Bürgerkrieges
auszulöschen, haben wir die Ehre, folgenden Gesetzentwurf einzu⸗
bringen: ir. 1. Alle wegen einer auf die Ereignisse von März, April
und Mai 1871 bezüglichen Handlung Verurtheilten werden amnestirt. Art. 2. Diese volle und unumschränkte Amnestie erstreckt sich auch auf alle seit der letzten Amnestie von 1870 gefällten politischen
Verurtheilungen. . Art. 3. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf die
Kolonien Anwendung.“
Türkei. Konstantimopel, 16. Januar. Der „Pol. Corr.“ wird von hier geschrieben; Unter dem Vorsitze des Doyens des diplomatischen Corps Sir H. Layard fand letzten Dienstag eine Konferenz aller fremden Vertreter statt, in welcher die von der türkischen Regierung ausgearbeiteten Ge⸗ richtsgesetze einer ern ga unterzogen wurden. Es sind dies fünf Gesetzentwürse, und beziehen sich dieselben auf das
Civil⸗ und Strafverfahren, das Notariatswesen, die Staattz⸗
anwaltschaften und Gerichtsinspektoren. In der Konferenz wurde vorerst konstatirt, daß mehrere Bestimmungen dieser Ent⸗ würfe, als mit den Kapitulationen im Widerspruche stehend, unter keiner Bedingung angenommen werden könnten. Namentlich wurde ein Artikel beanstandet, wonach es den Staatsanwäãäl⸗ ten freigestellt wird, nach Belieben einen Prozeß zu sistiren. Es ist dies eine sehr gefährliche Bestimmung. Es wurde überdies bemängelt, daß das gerichtliche Verfahren sehr kom⸗ plizirt erscheint und die Zahl der Beamten ungeachtet der schlechten Finanzlage vermehrt wird. Endlich sind den Ver— tretern der Mächte Berichte Seitens ihrer Konsuln zu⸗ gekommen, wonach die von Said Pascha eingeführte neue Gerichtsorganisation zu unzähligen Klagen . giebt. Ins⸗ besondere wird über die Untauglichkeit der meisten Prokura⸗ toren und Gerichtsinspektoren geklagt. Die Konferenz beschloß die Einsetzung einer aus türkischen Beamten und Dragomans bestehenden gemischten Kommission zur Revision dieser Gesetz⸗ entwürfe. Im Grunde ist die Vorlage dieser Entwürfe ein Fortschritt und ein i . des guten Willens, doch kommt eben Alles auf die Ausführung an.
Serbien. Nisch, 14. Januar. (Pol. Corr.) Unter den Gegenständen, welche in der Thronrede bei Eröffnung der Skupschtina als zu erledigende genannt wurden, ist auch die Lösung der Agrarfrage in den neuerworbenen Ge— bieten, welche hier und da schon brennend geworden ist. Es haben sich nämlich hier nach dem Hattischerif von Gülhane eigenthümliche Verhältnisse entwickelt, welche mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen Serbiens über das Grundeigen⸗ thum nicht a . Die Regierung wird nächstens einen Gesetzentwurf darüber der Sküpschtina vorlegen, wo⸗ durch sie eine billige Lösung mit Berücksichtigung der erwor— benen Rechte anstrebt. Um diese e,, zu studiren, wurden im vergangenen Frühjahre Kommissionen entsendet, um an Ort und Stelle die nöthwendigen Erhebungen und Untersuchungen zu pflegen. Die Operate dieser Kommissionen Lg, ; dem nächstens vorzulegenden Gesetzentwurfe als
ubstrat.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. Januar. W. T. B.) Der ee run sbote“ erklärt die von ver⸗ schiedenen Blattern gebrachte Meldung über die Auffindung von Broschüren revolutionären Inhalts bei einem Matrosen und einem Unteroffizier in Nicolajeff, wobei der Unteroffizier dem General⸗Adjutanten Arkas wichtige Enthüllungen gemacht haben sollte, für vollständig unbegründet.
Dle englischerseits verbreitete . von einem zweiten Siege der Turkmenen und einer Erhebung der Grenzstämme Chiwas und Persiens ist unwahr. Es liegt einfach hier eine Nachricht vor von einem Angriff von Turkmenen auf einen russischen Transport.
Der bisherige österreichischungarische Botschafter, Baron von Langenau, wurde am 21. d. von Sx. Majestät dem Kaiser in Abschieds⸗-Audienz empfangen, bei welcher der Botschafter sein , ,. überreichte.
Der Minister des Innern hat die monatliche Zeitschrift „Slowo“ auf drei Mongte suspendirt.
Der in hiesigen Zeitungen erwähnte und nach außerhalb gemeldete Fall fib irischer Pest ist ein völlig isolirt ge⸗ bliebener Fall eines bösartigen Hautausschlags.
Nr. 3 des Amtsblatts der Deutschen Reich s⸗Post- und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügung: vom 185. Januar 1880. Uebertragung der Post. und Telegraphen ⸗Verwaltungsgeschäfte für Charlottenburg und Westend auf die Ober⸗Postdirektlon in Berlin.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 11. Januar bis inkl. 17. Januar er. zur Anmeldung ge⸗ kommen: 118 Eheschließungen, 931 Lebendgeborene, 46 Todtgeborene, 540 Sterbefälle.
— Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Greifs⸗ wald im Winter ⸗Semester 1879/80. Im SoDmmer⸗Semester 1879 sind immatrikulirt gewesen laut Personal⸗Perzeichniß 551; nach Aufstellung dieses Verzeichnisses wurden noch immatrikulirt 1, zu⸗= sammen b52; davon sind abgegangen 174. Es sind demnach ge⸗ blieben 378, dazu sind in diesem Semester gekommen 163; die Ge⸗ sammtzahl der im natrikulirten Studirenden beträgt daher 531. Die theologische Fakultät zählt: Preußen 49, Nichtpreußen 4, zu sammen 55. Die juristische Fakultät zählt: Preußen 66, Nicht- preußen 2, zusammen 68. ie medizinische Fakultät zählt: Preußen 227, Nichtpreußen 21, zusammen 248. Die philosophische Fakultät zäblt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 132, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife, nach §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landes ⸗Universitäten vom 1. Oktober 1879 18, 0. Nichtpreußen 12, zusammen 162. Außer diesen immatrikulir⸗ ten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt mit Genehmigung des z. Rektors 5. Es nehmen mithin an den Vorlefungen Theil 536.
— Sum marische Uebersicht über die Zahl der Studi⸗ renden an der Königlichen vereinigten Friedrichs⸗Uni⸗ versität Halle⸗Wittenberg im Winter⸗Semester 1879/80. Im Sommer⸗Semester 1879 sind immatrikulirt gewesen 1040, nach Aufstellung der betreffenden Nachweise wurden noch immatrikulirt 11, zusammen 10651. Davon sind abgegangen 273, es sind demnach ö 778. Dazu sind in diesem Semester gekommen 320, die
esammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1098. Die evangelisch⸗theologische Fakultät zählt Preußen 245, Nichtpreußen 265, zusammen 270, die juristische Fakultät zählt Preußen 98, Nicht⸗ preußen 65, zusammen 163. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 130, Nichtpreußen 14, zusammen 144. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 323, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife auf Grund des §. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 128, zusammen 451, C. Nichtpreußen 130, zusammen 581. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni⸗ versität als Hospitanten 32. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 1130.
— Neber die Impfung im Großherzogthum Hessen in den Jahren 1875 bis 1878 entnehmen wir den „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landes statistik“ folgende Angaben: Durch das am 1. April 1875 in Kraft ge⸗ trekene Impfgesetz für das Deutsche Reich vom 8. April 1874 wurde für impfpflichtig erklärt: 1) jedes Kind vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahrs, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden hat; 2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme für Sonntags⸗ und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach ärztlichem gere nif in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist. Die Wiederimpfung der Schulkinder war bis dahin im Großherzogthum nirgends regelmäßig und in erheblichem Umfange geübt worden; dagegen war die bereits 1807 eingeführte Impfung der kleinen Kinder schon von 1375 in guter Ordnung. Schon da⸗ mals bildete jede Gemeinde einen up in welchem jährlich eine oder mehrere Impftermine durch den öffentlichen Impfarzt abge⸗ halten wurden. Diese Einrichtung ist mit ganz geringen Ausnahmen auch unter der Herrschaft des Reichsgesetzes, welches nur verlangt, daß kein Ort des Impfbezirks von dem nächsten Impforte weiter als 5 Em entfernt sei, beibehalten worden. Als Impfbezirk, welcher gesetzlich einem Impfarzte zu unterstellen ist, ist generell der Medi⸗ zinalbezirk, also neuerdings der mit den Kreisgrenzen zusammen⸗ fallende Bezirk des Kreisgesundheitsamts, und als Impfarzt der Kreisarzt bestimmt worden. In dieser Beziehung vollständig ist jedoch bis jetzt die neue Organisation erst in 6 Kreisen durchgeführt. Die Zahl der selbständigen Impfärzte ist seit 1875 von 47 auf 33 vermindert, die der für einzelne Theile der Bezirke und zur Aus⸗ übung einzelner Funktionen bestimmten Stellvertreter von 7 auf 10 gestiegen. Die Kosten der Impfung in den öffentlichen Ter⸗ minen, welche früher von Zahlungsfähigen selbst getragen werden mußten, sind in Folge der reichsgesetzlichen Bestimmung, daß die Impfung für die Bewohner des Bezirks unentgeltlich vorgenommen wird, den Gemeinden auferlegt worden. In Folge landesgesetz licher Anordnung wird für jede Impfung 80 bezahlt, falls nicht eine Aversionirung verabredet wird. Wiederholungen früherer in den Terminen , . erfolglosen InJpfungen werden nicht ho⸗ norirt; dieselben betrugen 1878 9,9 0 der bezahlten Erst⸗ und 14,‚4 0/0 der bezahlten Wiederimpfungen. Bei einer Zahl von S4 218 Einwohnern am 1. Dezember 1875 wurden im ganzen droß herzogthum im Jahre 1875 26378 zum ersten Male geimpft und jwar mit Erfolg 25 338, und ohne Erfolg 2835. Di- Zahl der der Impfung vorschriftswidrig entzogenen Mich igen betrug 140. Im Jahre 1876 wurden zum ersten Male geimpft 28 245; davon mit Erfolg 26926 und ohne Erfolg 442; die Zahl der der Impfung vorschriftswidrig entzogenen Pflichtigen be⸗ zifferte sich auf 191. Im Jahre 1877 stellte sich die ö. der Impflinge aus 28 066, und zwar mit Erfolg 26 368, ohne Erfolg 412; die Zahl der der Impfung vorschriflswidrig entzogenen Pflichtigen betrug 326. — Die Zahl der ,, war im Jahre 1875 im ganzen Großherzogthum 18 251, davon mit Erfolg 13 292 und ohne Erfolg 4767; im Jahre 1876 24 099 (mit Erfolg 17 808, ohne Erfolg 6057), im Jahre 1877 23 926 (mit Erfolg 18 487, ohne Er⸗ . 5068). — Im Jahre 1878 betrug die Gesammtzahl der zur Erstimpfung 1 gg Kinder im ganzen Großherzogthum 23 880; hiervon sind mit Erfolg geimpft 22 017 oder 92,2 H, wieder zu impfen waren im Jahre 1878 im Ganzen 23 981, von welchen die Wiederimpfung mit Erfolg vollzogen wurde an 18716 oder an I8,0 9. — An Kosten sind durch die öffentliche Impfung im Groß berzogthum Hessen in den Jahren 18765 bis 1878 erwachsen: im 9 . 26 489 MS, 1876 33 015 4, 1877 31 854 M und 1878
— Das dritte Heft des statistischen Jahrbuches des K. X. öster= reichischen Ackerbau. Ministeriumg enthält die statistischen Ermitte⸗ lungen über den Bergwerksbetrieb Oesterreichs im Jahre 1878, und zwar speziell die Ausdehnung des Bergbaues, dessen Betriebseinrichtungen, den Arbeiterstand, die Unfälle, die Bruder⸗ laden und Bergwerkzabgaben. In Betreff der räumlichen Aus⸗ dehnung des Bergbaues in Oesterreich, d. i, in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, ist der statistischen Uebersicht zu entnehmen, daß mit Schluß des Jahres 1878 im Ganzen 35 504 Freischůrfe bestanden. Die Zahl derselben hat gegen das Jahr 1877 um 7267 oder nahesu 17050 abgengmmen. An der Ab⸗ nahme partizipirten alle Länder, eine Zunahme erfolgte nur in Tirol um 34,9 oͤ/. während die Anzahl der Freischürfe in der Bukowina unverändert blieb. Von sämmtlichen Freischürfen ent⸗ fielen auf Gold⸗ und Silbererze 1,2140 /, auf Eisenstein 947 9a, auf Mineralkohlen 80,368 / und auf andere Mineralien 9,3710. Die Zahl der Privat⸗Freischürfe ist im Laufe des Jahres 1878 von 1500 auf 1350, d. i. um 100,9 des vorigen Standes gesun ken. — In ganz Oesterreich betrug mit Schluß des Jahres 1978 die zum g, bau verliehene Fläche 167 116,6 ba, um 1568, 2 Le oder O 940½90 mehr als im Jahre 1877. Diese Vermehrung betrifft den Privat⸗ Bergbau, bei welchem sie O, 97/9 ausmacht, während im ärarischen Besitze keine Aenderung eintrat. Von den verschiedenen Bergbauzweigen weisen der Mineralkohlenbaun einen Zuwachs von 1605,56 ha d. i. 1,2 0/0, der Bergbau auf andere Mineralien einen solchen von 77,1 ha d. i. O,5 6 o auf, , beim Gold⸗ und Silberbergbau 13,7 ha d. i. G6 oo und beim Eisensteinbergbau 109,8 ba d. i. Osojso in Abfall kommen. Die Gesammtzahl der Privatbergwerksbesitzer betrug 1671, mit einer Bergbaufläche von 64 886, ha, gegen das Porjahr eine Abnahme um 3 Besitzer oder O. 1860. — In Betreff der wichtigsten Einrichtungen beim Berg⸗ werksbetriebe enthält das Jahrbuch folgende Nachweisungen: In ganz Oesterreich betrug die Länge der Bergwerkseisenbahnen in den Gruben 1701 481 m, um 54 199 m mehr als im Vorjahre, über Tag 630 624 m, das ist um 23 721 m weniger als im Vorjahre. Unter dlesen Eisenbahnen befinden sich 140 387 m in der Grube und 92376 m über Tag, zusammen 232 763 m Pferdebahnen und 206 706 m Lokomotivbahnen; außerdem werden 1135 im Drahtseil⸗ bahnen zur . über Tag verwendet. Es entfallen ferner bei den Steinkoblen⸗Bergbauen 940 /, bei den Braunkohlenbauen 9öoso, bei den Salinen 4900 und bei den übrigen Bergbauen 539 der Förderbahnen auf Eisenbahnen. An Holzbahnen bestanden 447; 296 m in der Grube und 27049 m über Tag. Die Anzahl der Dampf⸗ maschinen zur Förderung und zur Wasserhebung betrug zusammen 1013, um 10 mehr als im Vorjahre, mit 35 526 Pferdekräften. — In Betreff des Arbeiterstandes enthält das Jahrbuch folgende An⸗ gaben: Mit Ausnahme der Salinen waren bei sämmtlichen 826 Bergbau⸗ und 127 Hüttenunternehmungen mit Jahresschluß 91 587 Arbeiter, und jzwar 82 6563 Männer, 606 Weiber und 2858 Kinder beschäftigt. Im Vergleiche mit dem Jahre 1877 ergiebt sich eine Verminderung um 446 Arbei⸗ ter, d. i. 0,480,½ als Folge der Abnahme um 655 Männer, d. i. 0, I8osg, und 336 Weiber, d. i. 5.24 60, gegenüber einer Zu⸗ nahme um 545 Kinder, d. i. 23,56 0/7. Von obiger Gesammtzahl der Arbeiter waren 31 785 bei Bergbauen und Hsb2 bei Hütten- werken beschäftigt und stellt sich gegenüber dem vorjährigen Stande. bei ersteren eine Verminderung um 526 Arbeiter, d. i. G, 64 00, bei letzteren eine Vermehrung um 80 Arbeiter, d. i. O, 82 / heraus. Bei dem gesammten Salinenbetriebe waren zusammen 8732 Arbeiter, da i. um 83 weniger als im Jahre 1877 beschäftigt, darunter 5518 Männer, 1760 Weiber und 1454 Kinder. — In Betreff der Unfälle wird angeführt, daß im Betriebsjahre 156 tödtliche und 175 schwere, zusammen also 331 Verletzungen, um A mehr als im Vorjahre, von männlichen Bergarbeitern sich ereigneten. Es kamen sonach auf je 10090 der letzteren 2,0 tödtliche und 2, schwere Verletzungen. Als Ursachen erschienen in 96 Fällen Verbruch in der Grube, in 57 Fällen die Förderungsgefäße und Vorrichtungen, in 17 Fällen Sturz in Schächte, in 19 Fällen schlagende Wetter, in 10 Fallen irrespirable Gase, in je 15 Fällea Maschinen⸗ und die Schrämmarbeit sowie die Fahrung, in il Fällen der Niedergang des Taggebirges, in 23 Fällen die Sprengarbeit ꝛc. — Die Zahl der Bruderladen betrug am Jahresschlusse 369, davon 20 bei den Salinen. Das gesammte Bruderladenvermögen mit Ausschluß der Salinen⸗Bruderl aden be⸗ trug 7 380 423 Fl., um 288 101 Fl. oder 406 9ου mehr als im Jahre 1877. Die Zahl der Beitragenden . sich auf 99 917 Mit⸗ glieder und Theilnehmer mit 138 446 Anspruchsberechtigten (Weiber und Kinder) und 24468 im Provisionsbezuge stehenden Personen. Die Beiträge der Arbeiter bezifferten sich auf 1 063440 Fl., um 3,7 0/o mehr als im Vorjahre und die Beiträge der Werksbesitzer auf 298 13081. oder 280½ der Arbeiterbeiträge. Die Ausgaben für Unterstützungen, Krankengelder ꝛc. betrugen zusammen 1567 955 Fl. Das Vermögen der sämmtlichen Salinen⸗Bruderladen betrug 339 766 Fl. um 2962 Fl. mehr als im Vorjahre. Bei diesen Bruderladen waren im Ganzen 3274 Beitragende, welche zusammen 22 144 Fl., einge⸗ zahlt haben. An Unterstütznngen wurden 2358 Personen zusammen 23 008 Fl. aue gezahlt. — Die eingehobenen Bergwerksabgaben be⸗ trugen in ganz DOesterreich und zwar an Einkommensteuer 827 920 Fl., an Massengebühren 13177 Fl. und an Freischurfgebühren 108 886 Fl., zusammen 10685865 Fl. Diese 1,99 0/0 des Werthes der Bergwerksproduktion aus.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das bereits angekündigte Gedenkblatt des deutsch⸗ französischen Krieges 1870 —=71, entworfen von H. J. Grego⸗ rius, (in farbiger Ausführung aus 3 Blättern bestehend, Größe im Ganzen 1“ m 87 em hoch, 1 im breit, Verlag von G. D. Baedeker in Essen. Preis aufgezogen mit polirten Stäben 15 M) ist soeben erschienen. Das inhaltreiche, geschmackvoll zusammengestellte und sauber ausgeführte Blatt ist zum Aufhängen in Schulen, Kasernen, Gesellschafts! und Festlokalen bestimmt, und soll dem deutschen Volke die großen geschichtlichen Thaten und Errungenschaften dieser ruhmreichen Zeit in kurz gedrängter anschaulicher Weise in Erinnerung erhalten. Die Mitte des großen Tableaus nimmt der Name Sr. Majestät ein; über und unter diesem treten die Worte Metz, Sedan, Paris, Orleans, Straßburg, Amiens, Belfort in bunten Farben aus dem Text hervor, der in übersichtlicher Gruppirung alle wichtigen Namen und Daten aus dem Feldzuge enthält, verbunden mit Worten aus den Proklamationen Sr. Majestät, sowie Depeschen vom Kriegs⸗ schauplatz. Die Schriften in dem Tableau zeichnen sich durch ihre mannichfaltige Form und Schönheit aus. Wie der Verleger uns mittheilt, haben Se. Majestät der Kaiser, welchem das erste Exemplar dieses Gedenkblattes vorgelegt wurde, dasselbe mit Beifall entgegen⸗ genommen und über diese umfangreiche Arbeit, sowohl was die Kom⸗ position des Ganzen, als was die Ausführung des Einzelnen betrifft, in einem Kabinetsschreiben Sich mit Anerkennung geäußert, dem Verfasser auch ein werthvolles Geschenk, bestehend in einer mit dem Allerhöchsten Porträt und der Namenschiffre gezierten goldenen Uhr nebst Kette zu Theil werden lassen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Straßburg, 19. Januar. (Els. Lothr. 3 Die Kaiser⸗ liche Fischzuchtanstalt bei Hüningen versandte in der ver⸗ flosenen Woche 50 000 embryonirte Gier des Saibling, ombre che- valier, nach Bremerhaven, von wo dieselben am 18. d. M. mit dem Neckar“ nach Amerika weiter befördert werden sollten. Diese Eier sind, nach einer von dem Anstalisdirektor neu ersonnenen Methode, unter Beifügung von Eis sorgfältigst verpackt worden, und ist ge⸗ gründete Aussicht vorhanden, daß diese Eier, in welchen man mit bie Auge den jungen Fisch bereits deutlich beobachten konnte, . lbehalten bis weit in das Innere Amerikas tranportirt werden nnen.
Dem Vernehmen nach soll eine gleiche Anzahl solcher Gier in dieser
Woche nochmals abgesendet werden, so daß im Ganzen 100 000 solche
Abgaben machten
Fischembryonen der neuen Welt zugeführt werden.