Es sind diefe Eiersendungen ein Geschenk des Dentschen Flscherel⸗ vereins zu Berlin an die ameritanische Regierung, oder richtiger ein kleines Gegengeschenk für die große Gabe, welche uns bereiks von
merika her gemacht worden ist. .
Aus Amerika sind nämlich drei Jahre nach einander einige Mil⸗ Uonen von ungebrüteten Eiern des so hoch gerühmten kalifornischen Lachses (Salmo Quinat) von den Hochgebirgen Kaliforniens her nach Europa vollständig unentgeldlich gesendet worden, selbst ein beson⸗ derer Begleiter wurde von Amerika aus auf Kosten der dortigen Verwaltung abgeordnet. Von diesen Eiern sind in Europa Hundert⸗ tausende der muntersten Lachilein in die Flüsse gesetzt worden und hat man hier und dort schon ziemlich herangewachsene Exemplare wiedergefangen. In mehreren Teichen sind derartige kalifornische Lachse schon in einem Gewichte von z bis 3 Pfund schwer anzutreffen.
Da in Amerika der edelste Bewohner unserer tiefen Seen, der Saibling, Salmo salvelinus, ombre chevalier, gänzlich fehlt, so hat eben der Deutsche Fischereiverein mit den genannten 160 000 Saib⸗ lingseiern eine kleine Gegengabe machen wollen. ;
Leider erlauben es die Mittel des Vereins nicht, ebenfalls einen besonderen Begleiter mit nach Amerika zu senden, in welchem Falle das Gelingen der Ueberführung außer allem Zweifel stehen würde, doch ist, falls die Kisten während der Gifenbähn fahrt nicht gar zu roh behandelt werden, gegründete Aussicht vorhanden, daß diefer in teressante Transport gelingen werde, so daß also auch in Amerika nach einigen Jahren der edelste unserer Süßwasserfische einheimisch geworden sein wird.
— Soeben erschien im Verlage von Wiegandt, Hempel K Parey (Berlin) die erste Lieferung eines Illustrirten Gartenbau⸗— Lexikons, unter Mitwirkung zahlreicher Fachmänner aus Wissen⸗ schaft und Praxis herausgegeben von Th. Rümpler, Generalsekretär des Gartenbauvereins in Erfurt, mit vielen in den Text gedruckten Holzschnitten. Die erste Lieferung enthält die Worte bis August⸗ schnitt. Es läßt sich nicht verkennen, wie werthvoll es in tausend Fällen sein muß, bei Beantwortung von Fragen, wie sie täglich im gärtaerischen Betriebe vorkommen, des Suchens und Nachlefens in den verschiedensten Werken überhoben zu sein, und in dem Garten— bau-Lexikon an der betreffenden Stelle des Alphabets eine augen blickliche bündige, vielfach durch Abbildungen erläuterte Antwort zu finden. Da Lexikon umfaßt das ganze Gebiet des Gartenbaus und erscheint in 30 Lieferungen à 1
Gewerbe und Sandel. Der Aufsichtsrath der Kieler Bank hat beschlossen, die Dividende für das Jahr 1879 auf 25 M 20 3 pro Aktie oder 100/ festzusetzen. Pro 1878 betrug die Dividende 21 41
oder 84 0so.
Straßburg, 20. Januar. (Els.⸗Lothr. Ztg.) Die Erwar⸗ tung, daß der am 1. Januar d. J. eingetretene Eingangsjoll auf Salz (12.890 M auf 100 kg) belebend auf den Betrieb der kothrin⸗ gischen Salinen einwirken werde, hat schen im vorigen Jahre die Unternehmungslust zur Erwerbung von Bergbauberechtigungen auf ö und Soolquellen im Kreise Chateau Salins an⸗ geregt.
Das hohe Alter der Salinen im Thale der Seille (Salic) ist bekannt. Die Salinen von Vie werden schon in Urkunden auß der Zeit vor dem 8. Jahrhundert erwähnt. Nach Aufhebung des Salz monopols durch das Gesetz vom 17. Juni 1840 wurden von der französischen Regierung vier Konzessionen ertheilt.
Der anonymen Gesellschaft der ehemaligen Domanialsalinen des Ostens durch Urkur den vom 1. Dezember 1841 „Vie“ mit 1965 ha,, Moyenvie“ mit 1986 ha, Dieuje 1981,48 ha.
Der Gesellschaft Petitbon und Cie. durch Urkunde vom 19. April 1844 Saleaux“ bei Lezey mit 98, 64 ha, zusammen 6020, 12 ha.
Unter dem 9. d. Mtt, hat dag Ministerium für Elsaß ⸗ Lothringen dem Architekten Hotop und dem Unternehmer Schultze zu Metz auf ihre Muthung vom 26. Juni v. J. ia einem Felde von 300 ha unter dem Namen: „Marsal“ die Berechtigung zur Gewinnung von Steinsalz und Soole ertheilt. Die Muthung gründet sich auf Erbohrung von Steinsalz in 66 m Tiefe östlich von Marsal. Nach Levallois (An- nales des mines. 1833. 4. pag, 46) hat ein etwa 2 km weiter öst- lich bei Mulzey niedergebrachtes Bohrloch bei 60,40 m Tiefe ein Steinsalzlager von 9, 19 m Mächtigkeit nachgewiefen, welches mit dem von Hrn. Hotop erbohrten identisch zu sein scheint. Derselbe Unternehmer hat auf ein von der französischen Verwaltung in den 2er Jahren bei Pettoncourt niedergebrachtes Bohrloch und auf die verlassene Saline bei Harrongcourt Muthungen eingelegt.
Ferner hat eine Straßburger Gesellschaft mit 3 Bohrlöchern bei Chambrey Steinsalß nachg wiesen und Muthungen auf 3 Felder von je 200 ha eingelegt.
Antwerpen, 22. Janugr. (W. T. B Wollauktion. Angeboten 2269 Be, verkauft 2177 B. Bei sehr belebtem Geschäft schöne Wollen 5. höher, als bei der Eröffnung.
London, 21. Janugr. (Allg. Forr.) Bie National-Bank of Liverpool zahlt für das abgelaufene Halbjahr eine Divldende von 5 Sch. per Aktie and trägt 2391 Pfd. Ster. auf neue Rech⸗
nung vor. Verkehrs⸗Anstalten. Southampton, 22. Januar. (W. T. B. Der Dampfer des k Lloyd „We ser“ ist hier eingetroffen. New⸗Nork, 22. Januar. (W. T. B) Der Hamburger Postdampfer , Suevia“ ist hier angekommen.
Berlin, den 23. Januar 1880.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei. der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 161. Königlich preußischer Klafsenkotterie fielen: n
2 Gewinne von 6006 S auf Nr. 55 251. 81 491.
41 Gewinne von 3000 S auf Nr. 5310. i760. 10071. 109203. 10 302. 12930. 15 485. 16 264. 18 s78. 21 5a. 22 607. 23 647. 24 881. 26 600. 27 562. 28 463. 30 753. 33 233. 35 555. 38 446. 40150. 40 822. 43 947. 50 753. 52 810. 54 120. 54 355. 54 566. 62 079. 64 O65. 67069. 70 393. 74 809. 76 589. 82 527. 84 974. 85 O48. S6 767. 87 452. 88 492. 93 318.
39 Gewinne von 1600 M auf Nr. 2358. 2810. 6349. 13 527. 16483. 18950. 19 130. 26 829. 27 497. 30559. 36 424. 36 534. 38 014. 41 200. 42 818. 43 301. 45 338. 46786. 48 842. 55 618. 58 886. 60 697. 61 142. 61 926. 63 549. 64 650. 66107. 71 880. 79 817. 80 O68. S0 297. 81 627. 84 877. 85 967. S6 260. 86 452. 86 947. S8 616.
89 862.
64 Gewinne von 600 M auf Nr. 487. 1113. 1690. 1932. 2526. 6962. 8180. 13 012. 13 351. 14 197. 14768. 16584. 17368. 17991. 18751. 19 102. 19 965. 24708. 26 3659. 28 894. 30 569. 34 516. 35 098. 35 675. 35751. 36 209. 39 6109. 41 014. 43 200. 43 651. 43 964. 47 669. 18293. 48 807. 51 258. 53 618. 53 465. 56 493. 57 332. 53 795. 64521. 66 512. 66 774. 67 856. 68 333. 69 101. 2566. 72 927. 74 605. 75 657. 78 369. 78 416. 78 801. 79131. 81 695. 865 811. 87 235. 87 456. 65 415. 89 431.
S6 637. 88 7786. 88 860. 9g2 469.
—— —
Von arntlicher Seite geht uns nachstehende Notiz zu:
Am 21. d. M. Abends, ist der 2 Oderberg und Bres— lau derkehrende Schnellzug 2 in Folge Rerfenbruchs an ber Kuppelachse der Losomorsve zwischen Lossen und Brieg Lfegen ge— blieben. Lokomotivführer End Heizer sind nach Krztlichem (Hut⸗
achten nicht erhebli z verletzl worden. Verletzungen von Passagieren sind nicht vorgezommen, auch Wagen nicht beschädigt worden.
Die Päassagiere des mit 2 Stunden Verspätung in Breslau an⸗ gekommenen Zuges fanden sofort mittelst Extrazuges Weiterbeför⸗
derung. Eine weitere Störung des Betriebes hat nicht stattgefunden.
Dem seit dem Jahre 1873 bestehenden Verein Frauenheim sind durch Königliche Kabinetsordre vom 11. Auaust v. J. die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Der Verein bezweckt, achtbaren, alleinstehenden Frauen eine behagliche Wohnung und alle Einrichtungen für ein bequemes Dasein gegen geringes Entgelt zu gewähren; er besitzt in Lichterfelde ein Grundstück mit Wohnung und Garten; in dem Hause haben die aufgenommenen Frauen ein oder zwei Zimmer, einen gemeinschaftlichen Speisesaal, Blbliothek, Bade⸗ zimmer u. s. w. Gute Beköstigung wird auf Verlangen für einen Minimalpreis gegeben. Sobald die Mittel des Vereins, dessen finanzielle Lage eine wohlgeordnete ist, es gestatten, wird ein zweites Vereinshaus auf demselben Grund stücke erbaut werden. Mitglied des Vereins kann man u. a. durch einen jährlichen Bei⸗ trag von 6 M werden. Den Mitgliedern steht ein Vorrecht für die von ihnen vorgeschlagenen Frauen bei der Konkurrenz mehrerer, welche Aufnahme suchen, zu. Augenblicklich sind zwei Zimmer frei. Zuschriften und Anfragen sind zu richten an den Kommerzien⸗Rath Fritz Kühnemann hier, Gartenftr. 21.
Die Mustersammlung des bayerischen Ge wer be⸗ museums zu Nürnberg umfaßt bekanntlich vorzügliche Arbeiten jeder Art aus den verschiedensten Zeiten und Ländern. Sie ist in 12 Gruppen getheilt, deren jede zugleich die Rohprodukte, die in den Handel kommenden Halbfabrikate, die Werkjeuge enthält und das Herstellungsverfahren veranschaulicht. Da das Mu⸗ seum seit seiner Gründung noch kein Jahrzehnt hinter sich hat, und darum noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit macht, so hat die gewissenhafte Direktion, troßz der großen, anerkannten Reichhaltigkeit des schon jetzt Vorhandenen mit der Veröffentlichung der Kataloge bisher gezögert. Indessen „die mehr und mehr sich steigernde Nachfrage und das Bedürfniß, äber die Beschreibung des einzelnen Gegenstandes hinausgehende Belehrung zu suchen“, haben mit Recht die Bedenken aufgewogen, und so ist mit der Publikatien des Katalogs der X. Gruppe, enthaltend die Arbeiten aus Metall, nebst den Rohprodukten und Werkzeugen, der Anfang gemacht worden (Nürnberg. Fr. Kornsche Verlagsbuchhandlungj. Die genannte Gruppe ist zur Zeit die vollständigste und bietet deshalb Gelegenheit, die Art des Systems zu kennzeichnen.
Die Hauptgruppe ist in 7 Unterabtbeilungen gegltedert, nämlich Gefäße, Geräthe, Waffen, Uhren und Glocken, Schmuck, Architektur, Bildnerarbeiten — jede, dieser Unterabtheifungen aber wieder nach dem Material geordnet: Gold und Silber, Kupfer, Zinn und Zink, Legirungen, Eisen, Blei. Sonst ist natürsich die historische Folge bei, der Aufzählung der Gegenstände brobachtet. Die technologischen Einleitungen über die Gewinnung und Bearbeitung der Metalle, die benutzten Werkzeuge u. s. w. (von dem Sekretär Dr, Seelhorst und dem Ingenieur Kröller) sind außerordentlich instruktiv und dankenswerth, die geschichtlichen und künstlerischen Erläuterungen schnell und leicht orlentirend und zudem noch durch zahlreiche treffliche Abbildungen unterstützt, so daß hier geradezu ein Handbuch der Metallarbeit geboten wird, zu welchem die Schätze des Museums die praktische Ergänzung bilden.
In dem Rohmaterialien und Halbfabrikate“ betitelten Theil der Sammlung ift der höchst interessante Versuch gemacht, das Vor⸗ kommen der Metalle in der Natur als Erze und die zur Gewin⸗ nung und Verarbeitung derselben erforderlichen berg⸗ und huͤtten⸗ männischen Arbeitsbrozesse in ihren Produkten bis zum fertigen Metall, wie es . wird, übersichtlich vorzuführen. Die Sammlung ist durch Freigebigkeit verschiedener Gruben⸗ und Hüttenverwaltungen oder Besitzer entstanden und geht immer mehr der Vervollständigung entgegen. Schon jetzt find in zusammenhängenden Folgen der Mansfelder Bergbau auf Kupfer— schiefer und die Verhüttung der hier gewonnenen Erze, die Erz— 3. des Oberharzes im Bergrevier Clausthal mit ihrer Verhüttung, ie Zinkerze des Altenberges bei Aachen und der Sllesiahütte in Oberschlesten, die Eisenerze von St. Ingbert und der Oberpfal; vor⸗ geführt. Daran aber schließt sich zur Verdeutlichung der weiteren er sten Bearbeitung des gewonnenen Metalls eine Sammlung von Blechen, Stäben, Schienen, Drähten z. aus Kupfer, Zink, Eisen und Legsrungen. Endlich folgen als Beispiele der weikeren Bear beitung Rohgüsse in verschiedenen Metallen, gestanzte, geprägte und getriebene Arheiten im unvollendeten Zustande, einzelne Beispiele von besonderen Oberflächen behandlungen, eine Produktiongfolge der Gal⸗ vanoplastik, die Herstellung des Damasteg und des Noire mẽtallique. Die letzte Abtheilung bildet die der Werkzeuge und Maschinen.
Trotzdem der Redaeteur, Hr. Direktor Stegmann um Ent⸗ schuldigung der Mängel und Schwächen“ zu bitten für nöthig hält, darf man bei gerechter Würdigung der vielen Vorzüge behaupten, daß der Katalog, der auch das nicht geringe Verdienst der vollkommenen Neuheit seiner Art für sich hat, ähnlichen Unternehmungen zum Muster dienen kann. Seine praktische Brauchbarkeit aber dürfte sich zu bewähren Gelegenheit finden, wenn die gtoße Landeg⸗ Autzstellung in dem ehrwürdigen Nürnberg zahlreiche Kunst⸗Gewerb⸗ treibende aus Nord und Süd. im Jahre 1882 daselbst zusammen⸗ führen wird. — Die Ausstattung des handlichen Bandes in Papier und Druck ist gediegen und würdig.
Im Verlage von J. H. Schorer in Berlin erscheint seit Be⸗ ginn des Jahres unter dem Titel ‚Deutsches Familienbiatt⸗ ein neues, von A. v. Eye herautzgegebenes illustrirtes Ünterhal— tungs ⸗Journal, das, unter Autschluß jeder politischen und religiösen Tendenz, den Anforderungen eines wirklich gebildeten Geschmacks zu entsprechen und in Bild und Wort alles Flache und Triviale zu ver—⸗ meiden beabsichtigt. Neben Novellen und Romanen, die einer edleren Lebeng⸗· und Kunstanschauung huldigen, will es dem Leser vor⸗ urtheilsloss Besprechungen von Fragen des geistigen und sozialen Lebens, kulturgeschichtlich! Skizzen aus der deut— schen Vergangenheit, ethnographische Schilderungen, populäre Aufsätze äber sämmtliche Gebiete der Kunst und des Kun stgewerbes und mannigfaltige kleinere Plaudereien ernsten und humoristischen Inhalts darbieten, so daß sich das Unternehmen der wohlwollenden Theilnahme weiter Kreise bestens empfichlt. Bie beiden bisher vorliegenden Nummern bringen außer den Anfängen zweier größeren Erzählungen von Hans Hopfen („Mein Onkel Bon Juan“) und Veit Ried („Hans Hartung, eine Krieasgeschichte ') eine Reihe kleinerer Beiträge, unter denen die nn über den modernen Spiritit mus von Duboc, die Skizzen aus Bulgarien von H. von Berlepsch, das gefällig ansprechende diaglettische Gedicht 9 Ghoamnlsz“ von Franz Trautmann und die Plaudereien Über Weihnachtsfreuden und Über die pergamenischen Skulpturen hervorzuheben sind, während Anderes, wie die Skizzen Das einzige Kind“ von F. Groß und Im neuen Reich! von A. v. Eye, sehr nahe an verschwommene Hentimentasität streift und eine gestndere, etwas substantiellere Nahrung wünschen läßt. . die nachsten Nummern stellt der Pro— spekt weitere elletristische Arbeiten von Ernst Wichert, K. C. Franzos, Karl Stieler, H. Seidel u. J. sowie Aufsätze verschiedenartigsten Inhalts von Bruno Bucher, Gosche, Fin kelnburg, Ran ke, A. v. Eye u A. in Aussicht. Der Wahl und Ausführung der zahlreichen Illustrationen verspricht das Blatt ganz besondere Sorgfalt zuzu⸗ wen den, und in der That gehen diefelben — vor Allem die trefflichen Originalzeichnungen von Woldemar Friedrich und der geradezu mei terhafte Holzschnitt nach Gustay. Richters Königin Zuise. — weil über dag hingug, was, die recht dürftize Litel' Vignette erwarten läßt. Ein baldiger Ersgtz der letzteren durch eine
sihl volle ornamentale Kompositten würde für das Blatt ebenss vor⸗ theilhaft sein, wie der Wegfall der poetisirenden abel ffir 33
ent te der Bilder, die leider auch von anderen Redaktionen llustrirter Journale vielfach beliebt werden, obschon sie selbst dann, wenn sie die Pointe der malerischen Darstellung nicht geradezu ver⸗ fehlen, doch mindestens eine . müßige Beigabe und fast stets das gerade Gegentheil einer gedelhlichen Förderung verständiger Kunstanschauung bilden.
AuJug Neapel wird vom Dienstag gemeldet: Ein Schnee⸗ sturm, so schwer, wie man ihn noch nicht erlebt hat. Der Schnee 96. i, 1 dem Boden, und es schneit noch immer. Tempera⸗
r unter Null.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Die Aufgabe unserer Infanterie in Bataillon 36 . Mit 16 Abbildungen. Berlin 1880. CG. S. Mittler und Sohn.
Preußische Jahrbücher. Herausgegeben von Heinrich , Treitschke. 45. Bd. 1. Heft. Januar 1850. (Berlin, 1856 G. Reimer.) — Inhalt: Die Goldwährung in Deusschland; ihr Ursprung und ihre Beziehungen zur allgemeinen Silberfrage. (Ad. Soetbeer.) — General v. Rüchel (nach hinterlassenen Papieren). ,. Ugo Fotcolo und sein Roman, die letzten Briefe des
acopo Qrtis. (D. F. Ischech. — J. G. Rists Lebengerinnerungen.
FJulian Schmidt — Noch einige Bemerkungen zur Judenfrage.
(H. v. Treitschke) — Politische Korrespondenz. . ahrhücher für die deutsche Armee und Marine. Verantwortlich redigirt von G. von Mares, Major. Bd. XXXIV. Nr. 100. Heft 1 Januar 1850.) Berlin, 1856. F. Schneider Eo Holdschmidt & Wilhelmi.) — Inhalt: J. Zum Friedrichstage. ine Säkular- Erinnerung. Von Gr. 2. — IJ. Die Thätigkeit der Infanterie während der Belagerung von Straßburg im Jahre 1876. Von v. Wedelstaedt, Major im 2. Niederschlesischen Infanterie · Re⸗ giment Nr. 47. — III. Gedanken über die permanente Zutheilung von Infanterie zu den Kavallerie Divisionen. — Die neuen französischen Feldgeschütze. Von Max Schlagintweit. Premier ⸗Lien⸗ tenant à la zhite des 1. Bayerischen Fuß ⸗ Artillerie Reglmentz. (Mit Slijzen im Text) — V. Die Sommerlager der rusfischen Arme? im Jahre 1879. Von A. v. Drygalski, Premier ⸗Lieutenant 4. D. — VI, Die dänische Armee und Marine nach dem neuesten Reorgani⸗ sations⸗Entwurfe, nebst einem Rückblicke auf deren bisherige Ent⸗ wickelung. Von A. , v. Fircks. — VII. Erfindungen c. von . Ire . Ilan n llt . . Hentsch, Haupt⸗ mann a. D. — Aus auswärtigen militärischen Zeitschriften. —
IX. Umschau in der Militär ⸗Literatur 2c. . Monatsschrift für Deutsche Beamte, Organ des Preußischen Begmten Vereins, redigirt von X. Jacobi, Königl. Geh. Regierungs Rath. Eilan Grünberg i. Schl. Verlag von Fr. Weiß s Nachfolger. 1880. 4. Jahrgang. 1. Heft. — Inhalt: Ein Wort zum neuen Jahre. — Angelegengenhelten des Verein: Bekannt⸗ machungen der Direktion des Preußischen Beamten⸗Vereins. — Die Berliner Beamten Vereinigung. — Rechtsverhältniffe der Beamten: A. Gesetzgebung. — B. Verordnungen und Erkenntnifse. = G. Ab- handlungen über Fragen des Beamtenrechts. — Ueber die Vorschläge
zur Verhütung von Kassendefekten bei den Truppen. Gleichmäßige
Regelung der Gehälter der Subalternbeamten durch den! anzen Staat. — Postkarten im Amtsverkehr. — Ihn en . ö. säte algemeinen Inhaltg. — Kulturbilder auß dem Elsaß. — Ber französische Beamte. = Abgerissene Bemerkungen Über die deutsche
Rechtschreibung der Monattzschrift für Deutsche Beamte. — Ver⸗ mischtes. = Eprechsaal. — Bücherschau. — Briefkasten.
Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiete des deutschen öffentlichen Rechtes, herausgegeben von W. Hartmann, Reichsgerichts ⸗Rath. Bd. 6. is J. Heft 1. Berlin, Carl Heymanns Verlag. 1880. Inhast: Aufsätze. Die Re⸗ form der Städteordnung vom 30. Mai 1853 im Anschluß an die Regelung der kommunalen Selbstverwaltung der Kreis- und Pro⸗ vinzialverbände. Von Hrn. Geheimen Finanz ⸗Rath Marcinowski in Berlin. — Die französische Verwaltungegerichte barkeit. Von Hrn. Professor Dr. Edgar Löning in Dorpat (Fortsetzung des Auf⸗ satzes in Bd. 5 S. 39 — Entscheidungen und Erlaffe von Ge—= ö und . 3 örden. .
ocigl⸗Correspondenz, Organ des Centralvereins ür das Wohl der arbeitenden Klassen, herausgegeben von Pr. Dick
BVöhmert und Arthur von Studnitz. Nr. 6. — Inhalt: Der Zeichenunterricht der Volköschule. — Die britischen Streiks im Jahre 1879. — Ein Aspl zur Heilung der Trunkfucht.
Forstliche Blätter. Zeitschrift für Forft⸗ und Jagdwesen. Hexausgegeben von Jul. Theod. Grunert, Königl. preuß. Sber⸗Forst⸗ meister a. D., und Professor Dr. Bernh. Borggreve, Königl. preuß. Ober Forstmeister zc. I7. (3. Folge 4) Jahrg. 1866. 1. Heft: Januar. Leipzig, 1880. Verlag von H. Voigt. 4. — Inhalt: J. Auffätze. Ueber Ausführung von Keimproben. Von Dr. M. Kienitz. — Ücher die wissenschaftliche Aufgabe eines forstbotanischen Gartens. Von
Zabel, Kgl. gkademischem Gartenmeister u Münden. — Die
rganisation des forstlichen Vereinswesens. Vom Forstmeister Heiß zu Winnweiler. — Die Staatswaldungen im europäischen Rußland. = Zu Frage J. der 1879er Wiesbadener Forstversammlung. Von
B. Borggreye.
Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift. 42. Bericht des unter dem Protektorate Ihrer Kaiferlichen und Königlichen Ho⸗ heit der Frau Kronprinzessin Friedrich Wilhelm stehenden Vereins für, das Museum Schlestscher Alterthümer. — Inhalt: Schlesische Münzmeisterzeichen, von Hugo Freiherrn von Saur ma⸗Jeltsch. — Breslauer Rathtzfamilien, von H. von Prittwitz und Gaffron in Oels. — Die prähistorischen Funde in Schlesien vom Jahre 1878. Reste vorhistorischer Kolonisation in der Gegend von Ratibor. Grab⸗ stätten, Wälle und Befestigungen. Anderweitige Befunde und Fundstätten (Schläfenringe). Von Sanität? Rath Hr. R. Biefel Mit einer lithographirten Beilcge. — Publikation über älter; schlesische Siegel, von Dr. Pfotenhauer. — Neu hinzugetretene Vereinsmitglle⸗ der. , ia g
UUgemeine litergrische Korresponden z. Eine Rund⸗ schau über das geistige Leben der Gegenwart. Organ des allge⸗ meinen deutschen Schrfftstellerverbandes. (Leipzig, Verlag von Her⸗ mann Foltz. Nr. 56. — Inhalt: Bei der Zahreßwen de —
Thomas de Witt Talmage und der Sen satlonalismus auf der Kanzel. Von Hugo von Kupffer. — Dr. Albrecht Erlenmeyer, Die Schrfft. Grundzüge ihrer Physiologie und Pathologie. Von Dr. Heinrich. Rohlfs. — Kritische Umschau. — Zeitgeschicht liche Mittheilungen. — Neuigkeiten vom Büchermarkt. — Feurnalliteratur. — Freies Deutsches Hochstift zu a r g a. M. — Anzeigen.
Der Bär, Illustrirte Berliner Wochen schrift. Eine Chronik fürs Haus. Herausgegeben von Ernst Friedel und Emil Dominik. Verlag der Nicolaischen Verlags Buchhandlung, R. Stricker, in Berlin. Nr. 2. — Inhalt: Löwe und Löwin. Fovelle von Ludovica Hesekiel (Fortsetzung). — Joachim L, Roman von Adolf Streckfuß. — Die Bitischriflenlinde vor dem Stadtschlosse in Pots⸗ dam, mit Illustration. Von E. Dominik. — Die Tänzerin Bar⸗ barina. Von L. Schneider Gr ng Literatur. — Miscellen. = Briefkasten. — Nr. 31. Vßwe und Czwin von æ. Hesekiel (Fort⸗ setzung). — Joachim J. von Ad. Streckfuß (Fortsetzun g). — F. Bru⸗ nold mit Illustratign. . Die Tänzerin Barbarina von L. Schneider , Historischer Verein zu Frankfurt a /S. — Rigcellen.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elgner.
Fünf Beilagen (einschlleßlich Börsen⸗Bellage).
Berlin:
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Aichtamlliches.
Preußen. Berlin, 23. Januar. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses gelangte zunächst die Petition der Vertreter westpreußischer Deich⸗ verbän de wegen Beschleunigung der Vorarbeiten behufs Re⸗ gulirung der Weichsel und Nogat zur Berathung. Die Gewerbekommission beantragte durch ihren Referenten Herrn Geysmer, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Das Haus überwies dieselbe, dem Antrage des Herrn von Simpson⸗Georgenburg gemäß, der Regierung
Erwägung. . 39 3 . der mündliche Bericht der Kommission für Agrarverhältnisse über die Petition des Präsidiums des Märkischen Forstvereins in Frankfurt a. O. mit dem Antrage, eine Revision des Gesetzes vom 6. Juli 1875, betreffend Schutzwaldung en und Waldgenossenschaften, herbei⸗ zuführen. Der PBerichterstatter Herr von der sten beantragte, in Erwägung, daß das Gesetz zur Beurtheilung der Erfolge desselben zu kurze Zeit in Wirksamkeit gewesen, über die Peti⸗ tion zur Tagesordnung überzugehen. Graf v. d. Schulenburg⸗ Beetzendorf kern diesen Antrag, da das bisherige Gesetz, in welchem kein Expropriationsrecht konstituirt sei, sich im Gegensatz zu den von demselben erhofften Wirkungen der nöthigen Aufforstung von Schutzwaldungen hinderlich er⸗ wiefen habe. Die bäuerlichen Gehöfte müßten wieder einen Waldbesitz bekommen. Zu diesem Zwecke müsse eine Revision der bestehenden Gesetze eintreten, und deshalb sei die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Graf Brühl gab zu, daß Unzuträglichkeiten vorhanden sein könnten, erklärte sich jedoch gegen die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung; denn es sei nicht Sache des Hauses, die Staatsregierung anzuregen, daß die Dampf⸗ maschine der Gesetzgebung noch mehr geheizt werde und arbeite, als dies schon der Fall sei. Wenn es nöthig sei, so werde die Staatsregierung von selbst dem Landtage eine Vorlage machen. Herr Dr. Friedenthal charakterisirte das Hauptverdienst der jetzt bestehenden Gesetze dahin, daß sie zuerst das Prinzip konstatiren, daß der Wald ein gemeinsames Nationalgut sei, während bis dahin Decennien hindurch das rücksichtslose privatrechtliche Prinzip in 6 Hinderlich seien die Gesetze der Förderung des Forstbesitzes nie gewesen, ob⸗ wohl sie, indeß ohne n heiten der Regierung, nicht wirksam genug seien. Ihre Fortentwickelung sei sehr wünschenswerth, Welche Form man zur Erreichung dieses Zweckes wähle, sei gleichgültig. Herr von Knebel⸗Döberitz befürwortete den An⸗ irag des Grafen Schulenburg, um den Bauernstand vor den liberalen Parzellirungsgedanken zu bewahren. Dieser Antrag wurde sodann vom Hause angenommen. — Der mündliche Bericht der Kommission für den Staatshaushalt und fuͤr Finanzangelegenheiten über die Petitionen der Gemeinde— behörden von Cöln und Hagen in Westfalen war wegen Er⸗ krankung des Herrn Hasselbach von der Tagesordnung ab⸗ gesetzt worden. — Die Sitzung schloß um 2 Uhr.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (43. Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes mit §. 2 fort. S8. 2 lautet: .
Für die Strafzumessung wegen Zumiderhandlungen gegen dieses Gesetz kommen als Schärfungsgründe in Betracht; „I) wenn die Zuwiderhandlung an einem Sonn oder Festtage, oder in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang begangen ist; Y) wenn der Zuwiderhandelnde Mittel angewendet hat, um sich unkenntlich zu machen; 3) wenn der Zuwiderhandelnde dem Feld- oder Forsthüter, oder einem anderen zuständigen Beamten, dem Beschädigten oder dem Pfändungsberechtigten seinen Namen oder Wohnort anzugeben sich geweigert oder falsche Angaben über seinen oder seiner Gehülfen Namen oder Wohnort, gemacht, oder auf Anrufen der vorstehend genannten Personen, stehen zu bleiben die Flucht ergriffen oder fortgesetzt hat; 4 wenn der Thäter die Aus⸗ händigung der zu der Zuwiderhandlung bestimmten Werkzeuge oder der mitgeführten Waffen verweigert hat; 5) wenn die Zuwider—⸗ handlung von drei oder mehr Personen in gemeinschaftlicher Aus führung begangen ist; 6) wenn die Zuwiderhandlung im Rückfalle begangen ist.“
Der Abg. Dr. Seelig beantragte, Nr. I dieses Paragraphen zu streichen. . .
Der Regierungskommissar, Geheime Ober-⸗-Justiz-Rath Freiherr von Bülow, wandte sich gegen die Ansicht, als ob der Richter im Falle des 5. 2 stets auf das Doppelte des gewöhnlichen Strafmaßes zu erkennen habe. Wenn xviel⸗ mehr neben Strafschärfungsgründen auf, der anderen Seite Milderungsgründe vorlägen, könne der Richter sogar auf das Strafminimum zurückgehen. Er bitte den Paragraphen an⸗ zunehmen, da derselbe den Strafmilderungsgründen in keiner Weise präjudizire. ö .
Der Abg. Traeger führte aus, daß es am besten wäre,
diesen Paragraphen ganz e streichen, da derselbe mit den Prinzipien des Strafgesetzbuches in Widerspru 9 Im Strafgesetzbuch kenne man Milderungs⸗ und Verschärfungtz⸗ ründe; in diesem Paragraphen sei nur von den letzteren die gen Der Paragraph in; ein bedenkliches Moment in den Strasprozeß ein, ünd seiner Ansicht nach müsse der Richter, wenn ein derartiger Strafschärfungsgrund vorliege, stets über das niedrigste Strafmaß hingusgehen. Der ganze Paragraph sei ein Zweifel an der Kapazität des Richters. Das, was da angegeben sei, möge im einzelnen Falle ein er⸗ schwerender Strafgrund sein; es verfehle aber absolut seinen Zweck, wenn es in allen Fällen Geltung haben müsse, weil es dann hauptsächlich harmlose Spaziergänger, Natur⸗ schwärmer, Sammler u. s. w. treffe, welche melst nur des Sonntags Zeit hätten, ihren Liebbabereien a,,, Auch die Bestimmung vor Sonnenauf- und nach Sonnen⸗ untergang sei höchst penibel, denn sie erfordere genaueste astronomische Zeitmessung, und es könne die Straferschwerung von einer einzigen Minute abhängen. Er sei immer gegen eine Revision des Strafgesetzbuchs gewesen, am meisten aber auf dem Gebiete der Bagatelle.
Der Regierungskommissar hestritt, daß dieser Paragra h einen Zweifel gegen die Kapazität der Richter in sich schließe. Es handle sich hier nicht blos um Richter, sondern auch um
Berlin, Freitag, den 23. Januar
nichtjuristische Polizeivorstände . denen die
Spezifizirung der Erschwerungsgründe zur Orientirung zu
dienen habe. Auch sei es nach seiner Ansicht dem Richter un⸗
benommen, beim Vorhandensein mildernder Umstände auch in den hier angeführten erschwerten Fällen auf das Strafminimum
herabzugehen. - .
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, für den 8. 2 stimmen
zu wollen, obschon er nicht mit allen Nummern, namentlich
nicht mit Nr. 3, einverstanden sei, Es liege in der mensch⸗ lichen Natur, sich der Strafe soweit als möglich zu entziehen; auch das Strafgesetzbuch kenne dafür keinen besonderen Para⸗ graphen. Er bitte den Präsidenten, über jede Nummer ein⸗
zeln abstimmen zu lassen. . . .
Der Abg. Cremer wandte sich gegen die Strafpverschär⸗ fungen des 8. 2; er habe von dem Gesetz und besonders von diesem Paragraphen den Eindruck bekommen, als ob es aus— drücklich von Großgrund⸗ und Waldbesitzern gemacht sei. Man behandle die Sache so, als ob es dasselbe wäre, ein Blatt vom Baume oder einen Ziegel vom Dache zu nehmen. Das Gesetz treffe auch harmlos!e Spaziergänger, man werde nicht Schutz⸗ leute genug zur Ueberwachung auftreiben können. Ein zelne Nummern des §. 2, besonders den vom Unkenntlichmachen handelnden, finde er nicht präzis genug formulirt und zu Mißhräuchen Anlaß gebend.
Der Staats Minister Dr. Lucius führte aus, daß man sich in einem circulus vitiosus bewege, wenn man immer an⸗ nehme, daß es sich um harmlose Spaziergänger handele, an⸗ statt anzunehmen, daß von Forst- und Feldfrevlern die Rede sei. Gerade der vorliegende §. 2 ent fhreche genau cinem Paragraphen des Forstfrevelgesetzes von 1847. Er bitte um Aufrechterhaltung der verschärfenden Gründe. Gegen das Strafgesetz könne der vorliegende Entwurf schon deshalb nicht verstoßen, weil dort die Regelung dieser Materie ausdrücklich vorbehalten sei. Auf die Bedenken des Abg. Windthorst
egen Nr. 3 erwidere er, daß unter den dort erwähnten „u⸗ ig: Beamten“ zweifellos vereidete öffentliche Beamte zu verstehen seien.
Der Abg. Frhr. von Fürth . im Gegensatz zu seinem Fraktionsgenossen, dem Abg. Eremer, die Annahme des 5. 2, da ein Wald⸗ und Feldfrevel am Sonntag immer härter geahndet werden müsse, als an Wochentagen. Gerade der Friedenstag, der Sonntag, werde zu Wald⸗ und Feld⸗ freveln sehr häufig mißbraucht. ( .
Der Abg. Francke führte aus, daß es schon strafgesetzlich vorgesehen sei, wenn sich Jemand einen falschen Namen gebe, und daher nicht noch hesonders in diesem Gesetz berücksichtigt werden dürfe. Auch sonst hahe er verschiedene juristische Be⸗ denken gegen diesen Paragraphen, Die Begehung einer straf⸗ baren Handlung am Sonntage könne wohl ein Strafverschär⸗ fungsgrund sein, müsse es aber nicht, besenders nicht in leichteren Fällen. Diese Erwägung echeische eine andere Fassung des Paragraphen; im Augenblick sei er aber nicht in der Lage, ein gehörig redigirtes Amendement vorzulegen.
Nach einer kurzen Bemerkung des Regierungskommissars wurde ein Antrag auf Schluß der Diet? r. angenommen. Nach einem resumirenden Schlußwort des Referenten wurden hierauf die einzelnen Nummern des 5. 2 und sodann der ganze Paragraph vom Hause genehmigt.
§. 3 lautet:
Im Rückfalle (5. 2 Nr. 6) befindet sich, wer, nachdem er auf Grund dieses Gesetzes wegen einer in demselben mit Strafe be—⸗ drohten Handlung im Königreiche Preußen vom Gerichte oder durch polizeiliche Strafoerfügung rechtskräftig verurtheilt worden ist, innerhalb der nächsten zwei Jahre dieselbe oder eine gleichartige strafbare Handlung, sei es mit oder ohne erschwerende Umstände, begeht. Als gleichartig gelten: ;
I) die in demselben Paragraphen oder, falls ein Paragraph mehrere strafbare Handlungen betrifft, in derselben Paragraphen⸗ nummer vorgesehenen Handlungen; .
27 die Entwendung, der Versuch einer solchen und die Theil nahme (Mitthäterschaft, Anstiftung, Beihülfe), die Begünstigung und die Hehlerei in Beziehung auf eine Entwendung.
Zu diesem Paragraphen beantragten die Abgg. Dr. Seelig und Frhr, von Fürth staͤtt der rechtskräftigen Verurtheilung i. gebüßte Strafe zur Voraussetzung des Rückfalls zu machen. Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasg wies als Referent auf die Schwierigkeit hin, die erfolgte Vollstreckung von Vorstrafen zu konstatiren. Auch liege oft ein langer Zwischenraum zwischen der rechtskräftigen Verurtheilung und der Strafvollstreckung. Alle Delikte, die in diesen Zwischen⸗ raum fielen, wären nach dem Antrage Seelig nicht als rück⸗ fällig zu erachten, was sich nicht emp 3. . ‚
Der Abg. Pr. Reichensperger (Alpe) erklärte sich ent⸗ schieden gegen die hier erfolgte Durchbrechung des Prinzips des jetzigen Strafrechts und gegen die Rückkehr zu dem alten, von Wissenschaft und Praxis als inhuman verworfenen Prin⸗ zip, die erfolgte rechtskräftige Verurtheilung und nicht die exequirte Strafe als Kriterlum des Rückfalls festzustellen. Zu⸗ dem sei gerade diese Materie zu einer milderen Beurtheilung durchaus geeignet. . . .
Der Abg. von Luck bestritt, daß hier das Prinzip des Reichs ⸗Strafgesetzbuchs durchbrochen werde. Gerade diese Materie sei der landesgesetzlichen Regelung vorbehalten wor⸗ den, und hier empfehle es sich analog ,, , , n,. die alte preußische Tradition, die nur mit Widerstreben von dem Bundesrathe verlassen sei, aufrecht zu erhalten. .
Der Regierungskommissar trat diesen Ausführungen bei.
Nach Ablehnung des Antrages Seelig wurde 5§. 3 unver⸗
ändert angenommen. §. 4 lautet: ;
Die im 98. 57 des r rr , bei der Verurtheilung von Personen, welche zur Zeit der Begehung der That das zwölfte, aber nicht das achtjehnte Lebensjahr vollendet hatten, vorgesehene Strafermäßigung findet bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz keine Anwendung. .
Die Abgg. Fiebiger und Dr. v. Cuny beantragten prinzi⸗ paliter die Streichung dieses Paragraphen, eventuell die mil⸗ dere Strafbemessung nur in dem Falle des 5. 57 Nr. 3 des
Strafgese , 8e bg. Fiebiger machte darauf aufmerksam, daß das
Gesetz nicht nur den schweren Forstfrevel, sondern auch sehr
Nun sollten die Letzteren in Ueber⸗
ichte Straffälle treffe. leich ff ff nur mit Verweis be⸗
einstimmung mit dem Strafgese
ö
Streichung des Paragraphen. ü Der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa entgegnete, daß gerade die Delikte dieses Gesetzes meistens von jugendlichen Personen begangen würden, denen aber das Bewußtsein von der Strafbarkeit ihrer Handlung voll⸗ ständig K Die Voraussetzung des 5§. 57 des Straf⸗ gesetzbuches treffe also hier nicht zu. . Darauf wurde 5. 4 mit dem Eventualantrage Fiebiger angenommen und ebenso unverändert ohne Debatte die 85. 5— 8. Diese Paragraphen lauten: .
§. 5. Für die Geldstrafe, den Werthsersatz (6. 67) und die Kosten, zu denen Personen verurtheilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dienste eines Anderen stehen und zu dessen Hausgenossenschaft gehören, ist letz terer im Falle des Unvermögens der Verurtheilten für haftbar zu erklären und zwar unabhängig von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst auf Grund die ses 6 oder des 8. 361 Nr. R des n, . verurtheilt wird. ird festgestellt, daß die That nicht mit seinem Wissen verübt ist oder daß er sie nicht verhindern konnte, so wird die Haftbarkeit nicht ausgesprochen. . .
Hat der Thäter noch nicht daz zwölfte Lebensjahr vollendet, so wird derjenige, welcher in Gemäßheit der vorstehenden Bestim⸗ mung haftet, zur Zahlung der Geldstrafe, des Werthsersatzes und der Kosten als unmittelbar haftbar verurtheilt. Dasselbe gilt, wenn der Thäter zwar das zwölfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte und wegen Mangels der zur Er kenntniß der Strafbarkeit seiner That erforderlichen Einsicht freizusprechen ist, oder wenn derselbe wegen eines seine freie Willensbestimmung außschließenden Zustandes straffrei bleibt. .
Gegen die in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen als
haftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Freiheits⸗ trafe nicht ein. . . ⸗ ö. ß. Entwendungen, Begünstigung und Hehlerei in Be⸗ ziehung auf solche, sowie rechtswidrig und vorsätzlich begangene Beschäͤdigungen (5. 303 des Strafgesetzbuchs) und Begünstigung in Beziehung auf solche unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes nur dann, wenn der Werth des Entwendeten oder der angerichtete Schaden zehn Mark nicht übersteigt.
. J. Die Beihülfe zu einer nach diesem Gesetz⸗ strafbaren Entwendung oder vorsätzlichen Beschädigung wird mit der vollen Strafe der Zuwiderhandlung bestraft. .
F. 8. Ber Verfuch der Entwendung, die Begünstigung und Hehlerei in Beziehung auf eine Entwendung sowie die Begünsti⸗ gung in Beziehung auf eine nach diesem Gesetze strafbare vor⸗ sätzliche Beschadigung werden mit der vollen Strafe der Ent⸗ wendung beziehungsweise vorsätzlichen Beschädigung bestraft.
Die Bestimmungen des 5. 257 Abf. 2 und 3 des Reichs⸗ strafgesetzbucht finden Anwendung. .
Hierauf vertagte sich das Haus um 3 Uhr.
Statistische Nachrichten.
Nr. 19 der . Stgtistischen Mittheilungen über das Großherzogthum Baden“ ist die Ernte 1838 im Groß—⸗ herzogthum, wie folgt, ermittelt worden: gut für Klee, Luzerne, Esparsette, Runkelrüben, Zuckerrüben, Kraut, Heu, Qehmd, Futter; ziemlich gut für Hafer, Rapg, Tabak, Cichorien, Futterhackfrüchte und Stroh; wenig über den Durchschnitt für Weizen, Speli, Misch⸗ frucht, Flachs, Hopfen Handelsgewächse; Durchschnitt für Gerste, Stoppelrüben, Mohn, Wein nach Güte, Getreide, die Gesammt= ernte, Obst; wenig unter dem Qurchschnitt für Roggen, Hanf und Wein; ziemlich schlecht für Wein nach Menge und Kartoffeln. — Im Jahre 1878 ertheilten die Großherzoglichen Bezirkgämter 115 Ürkunden über die Aufnahme in die badische Stgatsangehörigkeit und 426 über die Entlassung aus derselben. Von den ersteren waren 44 Naturalisationsurkunden, 1 Wiederverleihungsurkunde; 70 be⸗ trafen den Uebergang aus einer deutschen Staatsgangehörigkeit in die badische. Von den Entlassunggzurkunden betrafen nur 17 den Ueber= gang in eine andere deutsche Staatsangehörigkeit, bei 409 erfolgte jugleich die Entlassung aus der Reichsangehörigkeit. Aufgenommen wurden 157 m. und 75 w., zusammen 232 Personen, entlassen 523 m. und 237 w., jusammen I60 Personen, Von den letzteren gingen 362 nach fremden Welttheilen. Die Zahl der Auf⸗ genommenen ist gegen 1877 um 46, die der Entlassenen um 169 ge⸗ stiegen. 125 der Aufgenommenen brachten 360 556 6 . mit, z10 Personen führten 128 901 4 Vermögen aus; rücksichtlich der übrigen sind die Vermögengverhältnisse nicht ermittelt worden. Anfangs 1878 gab es im dieß htzrg nn, 395 Schiffe von 674 304 Ctr. Tragfähigkeit, gegen 535 Schiffe von 776 592 Ctr. in 1873. Davon waren 28 (1573 15) Dampfschiffe mit 90 491 (10 000 Ctr. Tragfähigkeit (ungerechnet ,,, davon 8 (ä) auf dem Boden see, 19 G) auf dem Rhein. 367 (6 waren Segelschiffe mit 584 413 (766 592) Ctr. Tragfähigkeit. Au den Bodensee kamen im Ganzen 28 (8) Schiffe mit 316090 (35 170) Ctr., auf den Rhein J. (199) Schiffe mit 141349 (137 880) Ctr., auf den Nedlar 246 (365) Schiffe mit 456267 * 383 Ctr', auf den Main 44 (42 Schiffe mit 45695
44 592) Ctr.