Bekanntmachung.
Zum 1. Februar er. beginnt in Timmel und zum 1. März er.
in Papenburg ein neuer Steuermanns. Kursus. Leer, den 26. Januar 1880. Der Navigationsschul ˖ Direktor. J. A.: Der Navigations lehrer Wendtlandt.
Nichtamtliches. Den tsches Reich.
Preußen. Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen um 9 Uhr den Polizei-⸗Präsidenten von Madai, arbeiteten dann mit dem Chef des Militär-Kabinets, General⸗Lieutenant von Albedyll, und nahmen in Gegenwart des kommandirenden Generals des Garde⸗ Corps, Prinzen August von Württemberg, Königliche
oheit, des Gouverneurs, Generals der Infanterie von
ransecki, und des Kommandanten, General⸗Lieutenants
rafen von Wartensleben militärische Meldungen entgegen. Vachmittags gewährten Se. Majestät dem Grafen zu Dohna⸗ Schlobitten eine Audienz.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern im Augusta⸗Hospital anwesend und hatte Nach⸗ kö eine Konferenz für Zwecke des Vaterländischen Frauen⸗
ereins.
Heute diniren, zu Ehren des Geburtstages Sr, König— lichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, Se. Kaiserliche und König⸗ liche ö. der Kronprinz und der Prinz Wilhelm bei den Kaiserlichen Majestäten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Kronprinz nahm gestern Vorträge entgegen und empfin Abends den bisher beim hiesigen Hofe beglaubigten Cin, russischen Botschafter von Oubril in Audienz.
eute früh 83 Uhr begab Sich Höchstderselbe anläßlich der Geburtstagsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm nach Potsdam.
—
— Die Schlußberichte über die gestrige Sitzung des Herrenhauses und des Hauses der Abgéord— neten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (46.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, und mehrere Kommissa— rien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Gesetz= entwurf, betreffend die Uebertragung von Befugnissen, welche den Provinzialbehörden und deren Vorstehern vorbehalten sind, auf die Königlichen Eisenbahndirekticnen und deren Vor⸗ steher, eingegangen sei.
Darauf wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes fortgesetzt. Gleichzeitig standen ar iskussion 5. 18 Abs. 2 der Kom⸗ missionsbeschlüsse, welcher lautet:
Das Sammeln von Pilzen auf richt künstlich angelegten, auch nicht eingefriedigten Weiden und Triften unterliegt der im 3 41 ausgesprochenen Bestimmung. ;
und §. 41, welcher lautet:
Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer auf Forstgrundstücken:
I) bei Ausübung einer Waldnutzung den Lenitimationsschein, den er nach den gesetzlichen Vorschriften oder Poltzeiverordnungen, nach dem Herkommen oder nach dem Inhalt der Berechtigung löͤfen muß, nicht bei sich führt;
2) unbefugt Kräuter, Beeren oder Pilje sammelt, oder, falls er einen Erlaubnißschein erhalten hat, denselben beim Sammeln . sich führt.
4) Von dem Abg. Gescher:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Für den Fall der Ablehnung des Antrages der Abgg. Dr. von Cuny und Fiebiger auf Streichung der Nr. 2, statt des bei der letzten Kommissiong⸗ berathung angenommenen 96. Absatzes des §. 41 folgenden
usatz anzunehmen: ‚Die Bestrafung fällt weg, wenn dem Eigen⸗ thümer erweislich kein Schaden entstanden ist.“ . Ab 4 ard: em 5. zuzusetzen; Die Verfolgung tritt nur auf Antra ein. Der Antrag Nr. 177 der , ad Nr. 4 ba le. rückgezogen. 6) Von dem Abg. Dr. von Cuny:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 8. 41 Nr. 2 zu fassen wie folgt: 2) einer Polizeiverordnung zuwider oder gegen ein Verbot des Waldeigenthümers unbefugt Kräuter, Beeren oder Pilze sammest, oder, falls er einen Erlaubnißschein erhalten hat, denselben beim Sammeln nicht bei sich führt. Das Sammeln kann nur da, wo dasselbe nicht auf Berechtigung oder Herkommen beruht, durch Polizelverordnung oder durch den Waldelgenthümer verde gern Albg. Heydebrand und der
er Referen g. Dr. von Heydebrand und der Lasa
der Abg. Schmidt (Sagan) sowie der Regierungskommiffar Ober⸗Forstmeister Donner bezeichneten als den doppelten Zweck, den der Gesetzgeber bei der Redaktion der hier in Rede stehen⸗ den Bestimmung befolgen müsse, sowohl die wohlbegründeten Rechte der Beerensammler als die des Waldeigenthümers zu schützen. Mit den erforderlichen Restriktionen müsse also das eeren⸗ und Pilzesammeln unter Strafe gestellt werden. Der Antrag von Cuny drücke diesen Gedanken am präzisesten und richtigsten aus. 7 empfahl der Abg. von Kröcher die Annahme der Kommis ions fa ö da die unreligiös erzogene jungere Generation nicht die feine Grenze zwischen dem ihr Erlauhten und Verbotenen inne halten, vielmehr den Walb⸗ ö sehr ö. werde. er Abg. Dr. Windthorst wies darauf hin, daß in manchen Gegenden Preußens, in denen ein großer Theil der
Bevölkerung von dem Beeren⸗ und Pilzensammeln lebe, eine große Bewegung im Werden sei. Schon deshalb sei es nicht rathsam, das Zustandekommen des Gesetzes zu übereilen. Die Frage, wem das Recht zum Sammeln der genannten Wald⸗ produkte zustehe, sei durchaus noch nicht entschieden. Man hätte darüber zuvor die Provinzialbehörden 4 müssen. Auch müsse vom Ministertische aus klargestellt werden, wie das lokale Polizeiverordnungsrecht geregelt werden solle. Ohne sich für die dritte Lesung zu binden, werde er heute für den Antrag von Cuny stimmen. Der Regierungkommissar be⸗ merkte, daß durch das neue Verwaltungsorganisations⸗ gesetz die bisherigen Bestimmungen über das lokale Polizeiverordnungsrecht nicht alterirt würden. Der Abg. Frhr.; von der Reck bezeichnete es als durchaus nothwendig, daß sich das Haus und die Regierung über eine Definition des Begriffes Herkommen“ einigten. Die Abgg. Gescher, Dr. Schellwitz und Dr. von Cuny führten übereinstimmend aus, daß wohlerworbene Rechte zum Beeren⸗ und Pilzesammeln wie sie namentlich in Hessen existirten, durch harfe Vorlage nicht gestört werden dürften. Beim Schlusse des Blattes hatte der Staats⸗Minister Dr. Lucius das Wort.
. — Der Kommunal⸗Landtag der Kurmark hielt nach mehrtägiger Pause, welche der vorbereitenden Thätigkeit der Ausschüsse gewidmet war, seine 2. und 3. Plenarsitzung am 20. und 26. d. Mts. ab. In der ersten dieser beiden Sitzungen gelangten die inzwischen noch eingekommenen Sachen zur Vertheilung an die Ausschüsse. Sodann trat der Landtag in die Berathung der inzwischen eingelangten Ausschußgutachten ein, deren in beiden Sitzungen 16 erledigt wurden. Diese Gutachten betrafen theils kleine Aenderungen und Neuredaktionen des Land⸗Feuersozietäts⸗Reglements und Bestätigung der Wahlen von Kreis Feuersozietãats⸗Direktoren und Stellvertretern derselben, theils Beschwerden über versagte Brandentschädigung, theils Anträge auf Be—⸗ willigung von Beihülfen zur Beschaffung von Feuer— löschgeräthschaften und Ausrüstungen von Feuerwehren. Während den Gesuchen ersterer Art, soweit irgend die Billigkeit dafür sprach, stattgegeben werden konnte, mußte den Anträgen letzterer Gattung die Bewilligung versagt blei⸗ ben, weil das Reglement über die Bewilligung von Beihülfen zur Anschaffung von Feuerspritzen nicht hinausgeht. Ferner betrafen die Gutachten die Rechnungslegung über den Kom⸗ mungl⸗Landtagsfonds pro 1. April 15878 bis ult. März 1879, den Verwaltungsbericht der kurmärkischen Hülfskasse pro 1878 und einige Gesuche um Bewilligungen aus dem ständischen Dispositions fonds dieser Kasse. Aus letzterem wurde u. a. der Bethlehemstiftung zu Nowaweß eine Summe von 500 νς bewilligt. Eine dritte Gruppe von Vorlagen bezog sich auf das Kriegsschuldwesen, in dessen sechster Tilgungs—⸗ periode die Kurmark sich befindet. Ende 1879/80 verblieben derselben noch ca. 3!“ Millionen Mark zu tilgen.
— Der Miether einer Wohnung wird, nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts vom 25. November 1879, nur durch eine bezügliche, in den Miethsvemrtrag ausdrücklich aufgenommene Vestimmung zur Veraftermiethung (Sublokation) der Wohnung an einen Anderen befugt. Die Streichung der üblichen Bestimmung in den gedruckten Ver⸗ tragsformm hren, durch Ihe die Veraftermiethung agusdrück⸗ lich verboten ist genügt nicht zur Herstellung der Befugniß zur Veraftermiethung. Selbst wenn erwiesenermaßen neben dem schriftlichen Miethsvertrage gleichzeitig oder nachträglich durch mündliche Nebenabrede die Befugniß zur Verafter— miethung dem Miether vom Vermiether eingeräumt worden, so hat im Geltungsbereiche des Preuß. Allg. Landrechts diese Nebenabrede keine rechtliche Bedeutung. Die mündliche Ge⸗ stattung der Veraftermiethung neben einem darüber k nicht aussprechenden schriftlichen Miethsvertrage genügt nur dann, wenn die Gestattung auf die Veraftermiethung an eine be— stimmte Person sich bezieht.
Sachsen. Dresden, 26. Januar. (Dr. J.) Die Erste am m er beendete heute die Spezialberathung über das Königliche Dekret, den Entwurf zu einem Gesetze über die Bildung von Fischereigenossenschaft'n und Laichschonrevieren betreffend. In der sich . anschließenden Schlußabstimmung wurde dich Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung mit 28 gegen 13
Stimmen abgelehnt.
. Die Zweite Kammer ertheilte in Verfolg eines König⸗ lichen Dekrets den 85. 49 — 56 des für die Univerfität Leipzig neu zu erlassenden Statuts mit einigen von der Gesetzgebungs— deputation beantragten Abänderungen bez. Zusätzen die ge⸗ setzlich Bestätigung und beschloß sodann auf Antrag der ngen, im Verein mit der Ersten Kammer der
öniglichen Staatsregierung die von derselben erbetene Ge⸗ nehmigung dazu zu ertheilen, daß ein entsprechender Theil der in der Budgetperiode 1878/79 bei den Gehalten der richter— lichen und staatsanwaltschaftlichen Beamten erzielten Erspar⸗ nisse dazu verwendet werde, den richterlichen Beamten und
Staatsanwälten die Gehalte in der Höhe, nach welcher sie für die Finanzperiode 1880/81᷑ von den Kammern werden bewil⸗ i ,. bereits auf die Zeit vom 1. Oktober v. J. an zu gewähren.
Ptecklenburg. Schwerin, 25. Januar. (Wes. Ztg. In Betreff der Wanderlager und ,, . ist eine Verordnung erlassen worden, laut welcher für das Feilhalten eines Wanderlagers außer der Gewerbescheinsteuer far jede volle oder angefangene Woche des Betriebs 30 , von Waarenversteigerungen für jeden Tag des Betriebs 30 t in die Gemeindekasse des 6 Orts gezahlt werden sollen. Findet die Auktion in mehreren Verkaufslokalen des⸗ selben Orts gleichzeitig oder nach einander statt, so ist für jedes Lokal die Steuer zu entrichten. Uebernimmt ein am Orte wohnhafter Verkäufer oder Auktionator für auswärtige Rechnung Lig ein Lager oder solch einen Verkauf, so haftet er mit seinem Vermögen für die Steuer und die eventuelle Strafe der Steuerdefraude. Die Steuerzahlung muß vor Be⸗ ginn des Betriebes beschafft werden.
Mecklenburg. Strelitz, 24. Januar. re König⸗ liche Hoheit die Erbgroßherzogin wurde . ö von einer Prinzessin glücklich entbunden. Die hohe Wöch⸗ 3, d die junge Prinzessin befinden sich den Umständen nach wohl.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 26. Januar. (W. T. B.)
Das Unterhaus hat heute den Lobkowitzschen Antrag au en r en der Grundsteuernovelle an den .
schuß mit 158 gegen 142 Stimmen angenommen. Dem Aus—⸗ schusse wurde auf den Antrag des Abg. Krzeczunowicz eine achttägige Frist zur Berichterstattung gestellt. — Vom Ab— geordneten Fux wurde ein Antrag auf allgemeine, gleich⸗ mäßige und gleichzeitige Reduktion der Heere eingebracht, welche das gegenseitige Machtverhältniß der Staaten nicht JJ lit. Corres hel
— Die „Polit. Corresp.“ enthält eine ausführliche In⸗ haltsangabe des theilweise bereits ann . . Schriften wechsels zwischen dem englischen Botschafter Layard und Savas Pascha. Hiernach erwiderte Letzterer auf die Note Layards vom 19. d. M, er habe Layard schon früher benachrichtigt, daß er, falls das englische Ultimatum nicht zurückgezogen werde, genöthigt sein würde, weitere Auf— klärungen zu gehen, um die durchaus redlichen Absichten der Pforte zu konstatiren. Den die Thatsachen behandelnden Theil der Note Layards werde er nicht beantworten, weil es mißlich sei, die Diskussion auf einem Terrain fortzusetzen, auf welchem die einander widersprechenden Behauptungen über bie Thatsachen erfolglos blieben und auf welchem die Erzielung einer Uebereinstimmung darüber unmöglich erscheine. Ebenso ent— halte er sich, dem englischen Botschafter ein zweites Mal auf dasselbe Terrain in Betreff der nachträglichen Hinzulegung eines den Islam angreifenden Buches zu Kölle's Papieren zu pl hen er beschränke sich vielmehr auf eine Diskussion der
rinzipien und wolle nur betonen, daß die religiöse Propa⸗ ganda unabhängig sei von der Gewissens⸗- und Kulturfreiheit. Wenn die Propaganda in der Türkei zugelassen werde, so verdanke man dies dem bei der Pforte herrschenden Geiste der Duldung. Indeß habe diese Propaganda doch ihre nothwendige Grenze, insofern es sich darum handeln sollte, etwaigen Unruhen und Agitationen vorzubeugen. Ueberdies sei eine Propaganda durch Missionäre in vielen Ländern des Orients, wo Gewissensfreiheit herrsche, ganz unmöglich. Die Verhaftung von Ausländern auf bffentlicher Straße sei der türkischen Polizei stets gestattet gewesen, die Polizei habe nur die Verpflichtung, den betreffenden Konsul innerhalb längstens 24 Stunden von der Verhaftung zu be— nachrichtigen. Bei der Ankunft des Konsuls werde die Kriminal— untersuchung suspendirt, der Polizei stehe aber das Recht zu, die bei den Verhafteten vorgefundenen Papiere sofort mit Beschlag zu belegen, um ein begangenes Verbrechen oder Ver— gehen zu konstatiren. Dies Alles sei dem allgemeinen inter— nationalen Rechte und den Spezialverträgen zwischen der Türkei und den Mächten gemäß.
Pest, 26. Januar. Im Unterhause fand heute die Be⸗ rathung des Antrags Moesary's auf Vornahme einer par— lamentarischen Enquete über die jüngst hier statt gehabten Straßen unruhen statt. Minister⸗Präsident Ti s za bekämpfte den Antrag und gab ein offizielles Exposé der Vorfälle. Der Abg. Szilagyi stellte den Antrag, die Debatte auf übermorgen zu vertagen und inzwischen die vom Minister-Präsidenten bei seinem Expossé benutzten Dokumente durch den Druck verviel⸗ fältigen und an die Mitglieder des Hauses vertheilen zu lassen. Minister⸗Präsident Tisza erklärte sich mit der Ver— tagung der Debatte einverstanden, sprach sich aber gegen den Druck der gedachten Dokumente mit Entschiedenheit aus und fügte hinzu, daß er daraus eine Kabinetsfrage mache. Das Haus lehnte darauf den Druck der Dokumente mit 146 gegen 115 Stimmen ab und beschloß, die Berathung des Mocsary⸗ schen Antrags bis übermorgen zu vertagen.
Großbritannien und Irland. London, 25. Ja⸗ nuar. (Allg. Corr.) Ihre Majestät die Königin hat Sir William Robinson, bisher Gouverneur der Straits Settle⸗ ments, zum Gouverneur von Westaustralien an Stelle des General-Majors Sir Harry Ord ernannt, dessen Amtszeit abgelaufen ist.
Das Auswärtige Amt hat Mittheilung von der Ver— einigung der bewaffneten Macht Englands und Portugals zur Unterdrückung des Sklavenhandels im Kanal von Mozambigue erhalten. Das englische Kriegsschiff „Vestal“ entsandte seine Böte, um die Einfahrt von mit Sklaven be— frachteten Schiffen nach dem Umpesi zu verhindern, während die portugiesischen Truppen mit der Hemmung des Transports der Sklaven auf dem Landwege beschäftigt waren.
Frankreich. Paris, 26. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute den Antrag Louis Blanes auf Aufhebung aller das Vereins- und Ver— sammlungsrecht regelnden Gesetze mit 322 gegen 162
Stimmen abgelehnt.
— (Cöln. Ztg) Das neue Gesetz über den Generalstab, welches der Kriegs-Minister, General Farre, entworfen hat, lautet in seinen Hauptpunkten wie folgt:
Art. J. Das Spezial Generalstabt⸗Corps wird abgeschafft. Die k dieses Corps werden auf die verschiedenen Waffengattungen vertheilt.
Art. 2. Der Generalstabsdienst wird besorgt: 1) von den im Besitz des Generalstabspatents sich befindenden Offizieren aller Waffen⸗ gattungen, welche den Bestimmuangen des vorliegenden Gesetzes gemäß zeitweilig an ihre Corps detachirt werden; 3) durch ein Perfonat von Archivisten, welches unter der Direktion der Offiziere mit dem Dienst der Bureaus, der Bewahrung der Archire betraut wird; . ,, für diesen Dienst werden durch eine Verfügung festgestellt
erden.
Art. 3. Die durch das Gesetz vom 13. März 1875 errichtete Ober, Militärschule nimmt den Namen „Fele supörieure de 3. an. Die Hauptleute, Lieutenants und Unter ⸗Lieutenants aller Waffen= gattungen, welche fünf Jahre, von denen drei im aktiven Dienft in der Truppe verbracht worden sein müssen, als Offiziere gedient haben, werden zum „Concours“ zugelassen. Die Zahl der jährlichen Zu⸗ lassungen kann nicht unter 606 betragen.
Art. 4. Die Offiziere, welche bei ihrem Austritt aus der Ober⸗ Kriegsschule den Prüfungen genügt haben, erhalten ihr Generalstabs— patent. Die zwei in der Schule, verbrachten Jahre werden ihnen für das Avancement und die Pension doppelt gerechnet. Die Haupt⸗ leute und QOber-Offiziere aller Waffengattungen fönnen gleichfalls das Generalstabspatent erhalten, wenn sie sich den nämlichen . unterwerfen, nachdem sie vorher die durch ein ministerielles
eglement festzustellenden Proben bestanden haben. Die Offiziere des durch Art. 1 abgeschafften Generalstabscorps haben Anspruch auf das Generalstabspatent.
Art. 5 In Friedenszeiten kann kein Offizier dem Generalstabs⸗ dienst länger als drei Jahre beigegeben werden, und nachdem er diesen Dienst verlassen, kann er unter keiner Bedingung vor drei Jahren wieder zu demselben berufen werden. Die Adjutanten und Ordonnanz⸗ ffiziere, die im Kriegs-Ministerium und in den Comités verwandten Offtziere, einerlei, ob sie patentirt sind oder nicht, sind der nämlichen Regel unterworfen. Diese Beschränkung hört in Kriegszeiten auf.
Art. 6. Die Zahl der in Friedenszeiten zum Generalstabsdienst kommandirten Offiziere wird nicht 300 übersteigen. Sie werden außerhalb der Cadres gestellt, fahren fort, ihrer Waffengattung an⸗ ugehören und avaneciren dort mit den Offizieren ihres Grades.
2. Ansprüche werden vorher von einer Spezialkommisston geprüft erden.
Der im Art. 5 vorgeschriebene Personenwe
Art. J. Eine geographische Abtheilung wird im Kriegsdepgt errichtet. Sie bestehl im Maximum aus zwei Obersten, drel Qberst⸗ KLieutenants, sieben Majors. Dieses Cadre wird aus den Offizieren aller Waffengattungen, deren Fähigkeit festgestellt ist, gewählt werden.
* wird für diejenigen
Offiziere nicht obligatorisch sein, denen man die zur Ausführung
nothwendigen Hauptleute heigeben wird. . Art. ö Die Archivisten werden in der Armee den nämlichen Rang, die nämlichen Vorrechte, den nämlichen Sold haben, wie die Ärtilleriegarden und die Genie ⸗Adjunkten. Ihre Beförderung er⸗ folgt nach den nämlichen Regeln; dieses Personal wird ausschließlich aus den Infanterie⸗ und Kavallerie⸗Unteroffizieren rekrutirt. Art. 9 bis 11 enthalten die Uebergangsbestimmungen.
Spanien. Madrid, 26. Januar, (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Kammer erklärte in Beantwortung einer Interpellation Posada de Herrera's der Minister⸗ Präsident Cangvas del Castillo, es habe ihm fern ge⸗ legen, in der Sitzung vom 10. v. M. der Minoxität zu nahe treten zu wollen. Man nimmt an, daß die Minorität durch diese Erklärung Canovas del Castillo's befriedigt sein und von heute ab an den Sitzungen der Kammer wieder theil⸗
nehmen werde.
Italien. Rom, 26. Januar. (W. T. B.) In der Beputirtenkammer verlas heute der Minister des Innern ein Königliches Dekret, durch welches die gegenwärtige Session vertagt wird.
Griechenland. Athen, 26. Januar. (W. T. B.) Die Kammer versagte dem Ministerium mit 97 gegen 73 Stim⸗ men die nachgesuchte Ermächtigung, über einen Betrag von 211 Millionen Drachmen verfügen zu dürfen. Das Mi⸗ nisterium hat in Folge dessen seine Entlassung ein⸗ gereicht.
Türkei. Konstant inopel, 25. Januar. Dem „Pest L.“ wird von hier gemeldet: Zwischen England und der Pforte wurden Unterhandlungen wegen definitiver Abtretung der Insel Eypern angeknüpft. — Die Pforte hat in Ausführung
des bezüglichen Artikels des Berliner Vertrages eine Kom⸗
mission für die Regelung aller staatlichen und privatrechtlichen Verhältnisse, die aus der Konstituirung des Fürstenthums Bulgarien entstanden sind, ernannt. Divisions⸗-General Nihat Pascha, Staatsrath Fazyl Bey, als Kommissäre, und Mahmud Nedim Bey, als Sekretär der türkisch⸗bulgarischen Kommission, sind bereits nach Sophia abgereist. — Die Gar⸗ nison von Janina wurde neuerdings verstärkt.
— 26. Januar. (W. T. B.) Die Kon vention über Abschaffung der Sklaverei ist heute von Layard und Savas Pascha unterzeichnet worden.
Numänien. Bukarest, 26. Januar. (W. T. B.) Die Deputirten kam mer hat die Debatte über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend den Rückkauf der Eisenbahnen, wieder begonnen. Die Deputirten Jonescu und Marescu be⸗ kämpften den Entwurf und verlangte namentlich der Erstere, man solle die definitive Behandlung desselben vertagen, his die drei europäischen Westmächte die Unabhängigkeit Ru⸗ mäniens anerkannt hätten. Der Minister des Auswärtigen vertheidigte demgegenüber die Vorlage auf das Entschiedenste.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 24. Ja⸗ nuar. Nach dem dem Reichstage von den Revisoren vor⸗ gelegten Bericht über den Zustand und die Verwaltung des Reichsschulden⸗Comtoirs betrugen die Staatsschulden am Ende des Jahres 1878, ungerechnet die budgetirten Schuld— posten, 214 351 222 Kronen 10 Oere oder 30 733 971 Kronen 21 Oere mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Die ver⸗ zinslichen Schulden beliefen sich auf 212 740 654 Kronen 44 Dere (fundirte 211 874 640 Kronen 44 Oere, nicht fundirte 866 014 Kronen), wovon 36 569 200 Kronen mit 4 Proz., 114 009 132 Kronen 44 Oere mit 41“ Proz. und 62172 322 Kronen mit 5 Proz. zu verzinsen sind. Diesen Schulden gegenüber stehen Aktivg im Betrage von 70 079 713 Kronen 45 Oere, Darlehne, Vorschüsse, Liquidations- und Amorti⸗ sationsfonds, Guthaben bei einem Bankhause im Aus⸗ lande und bei der Reichsbank ꝛc.; es betragen mithin die Staatsschulden in Wirklichkeit nur 144 251 508 Kronen 65 ODere. Die Reichstagsrevisoren erachten es aber noch für angezeigt, darauf hinzuweisen, daß diese Schulden, mit wenigen Ausnahmen (elf Schuldposten im Betrage von 1782981 Kronen 166 Oere), aus ö herrühren, die * Ausführung von Eisenbahnbauten aufgenommen worden ind, und daß nach einer Mittheilung der Direktion der Staats⸗ Eisenbahnen das Gesammt⸗Baukapital für die Staats⸗Eisen⸗ bahnen, umfassend Anlagekosten und Anschaffung des Materials und Inventars, Ende 1878 sich auf 173 539 810 Kronen 61 Oere belief. Ziehe man von letzterer Summe die Schulden im Betrage von 144251 508 Kronen 65 Oere ab, so ver⸗ bleibe ein Ueberschuß von 29 288 301 Kronen 96 Oere. Die Aktiva betrugen Ende 1878 12578 680 Kronen 31 Oere und die Schulden 8 254 314 Kronen 4 Oere.
Amerika. Washington, 26. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat zu der Ernennung James Russel Lo⸗ wells zum Gesandten in London, John W. Forsters zum Gesandten in St. Petersburg und Lucius Fair⸗ childs zum Gesandten in Madrid die erforderliche Be⸗ stätigung ertheilt.
New⸗York, 26, Januar. (B. T. B.) Nach einer Mel⸗ dung aus Augusta hat der von den Fusionisten gewählte Gouverneur eine Proklamation erlassen, in welcher die Republikaner als Revolutionäre bezeichnet werden. Die Repu⸗ blikaner dagegen behaupten, unwiderlegliche Beweise dafür zu en daß ihre Vorsichtsmaßregeln gerade zu rechter Zeit ergriffen worden seien, um der Beschlagnahme des Legislatur⸗ gebäudes durch die Fusionisten vorzubeugen.
Afrika. Egypten. Kairo, 26. Januar. (W. T. B.) Laut amtlicher Bekanntmachung ist Renouf Pascha zum Gouverneur des Sudan ernannt.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Rom, Dienstag 27. Januar. Den Morgenblättern zu⸗ folge würde das Dekret über den Schluß der Session des arlaments wahrscheinlich erst am nächsten Freitag veröffent⸗ cht werden, damst die Präsidenten der Kammern, deren Funktionen mit dem Schluß der Session aufhören würden, noch an dem am Donnerstag stattfindenden parlamentarischen Diner, welches der König alljährlich zu geben pflegt, theil⸗ nehmen können.
Nr. 4 des Amtsblatts der Deutschen Reichs -⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung' hat folgenden Jahalt: Ver⸗ fügungen vom 21. Januar 1880: Begchtung der Vorschriften äber die Augstellung der Bescheinigungen bei eingelieferten Nachnahme⸗ ö,, der Eleven der Militär⸗Roßarzt⸗ ule in Berlin.
— Nr.? des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe und Handelzgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten enthält: Indirekte Steuern: Zoll⸗ tarif mit den Tarasätzen. — Verwendung von Surrogaten bel der Tabakfabrikation. — Kontrolvorschriften für die Verwendung dieser Surrogate. — Provisorische Verlängerung des Handelsvertrages mit Oesterreich⸗ Ungarn. — Verlängerung des Handelsvertrages mit Belgien. — Personalnachrichten. — Beilage: Zolltarif mit den Tarasätzen.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ beitsamts sind in der 3. Jahregwoche von je 1000 Be- wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 26,5, in Breslau 29,2, in Königsberg 26,1, in Göln 26,8, in Frankfurt a. M. 21.9, in Hanngver 17,5, in Cassel 25,8, in Magdeburg 28,5, in Stettin 243, in Altona 28,3, in Straß⸗ burg 372, in München 344, in Nürnberg 19,4, in Augsburg 34,1, in Dresden 20 8, in Leipzig 26,2, in Stuttgart 24,5, in . 23,8, in Karlsruhe 22,9, in Hamburg 279, in Wien 23,5, in Buda⸗ pest 34 0, in Prag 37,5, in Triest 36,0, in Basel 32,7, in Brüssel 24,3, in Paris 33,27, in Amsterdam 36,!, in Kopenhagen 2434, in Stockholm 2432, in Christiania 17,9, in St. Petersburg 4457, in Warschau 25.38, in Odessa 33, in Bukarest — in Rom —, in Turin — in Athen —, in Lissabon — in London 24,56, in Glasgow 23 8, in Liverpool 28,l, in Dublin 38,0, in Edinburgh 18,3, in Alexandria (Egypten) 34,6. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ Jork 23,2. in Philadelphia 15. , in St. Louiß 13,1, in Chicago 18,2, in St. Franzisko 11,4, in Calcutta 35, 1, in Bombay 34,9, in Madras 39,2.
Beim Beginn der Berichtswoche herrschten an den meisten deut⸗ schen Beobachtungsstationen östliche und nordöstliche, in Cöln südöst⸗ liche, an den ostdeutschen Stationen mehr nordwestliche Luftströmun⸗ gen. Sie gingen ziemlich allgemein in westliche und südwestliche Windrichtungen über, in Heiligenstadt, Berlin und Bremen nach vorübergehendem Wechsel mit nord⸗ und nordwestlichen Strömungen. In Konitz wurde um die Mitte der Woche, in Cöln nach Umgang des Südostwindes nach West (am Schluß der Woche) Nordwest vor⸗ wiegend. Die Temperatur der Laft war in den ersten Tagen der Woche in Süddeutschland, in den letzten Tagen in Mitteldeutschland eine niedrige. Niederschläge meist aus Schnee, waren nicht selten. Der anfangs sehr hohe Luftdruck sank vom 13. an rasch, stieg dann . ein wenig, zeigte aber am Ende der Woche wieder sinkende Tendenz.
Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren Städte zeigen im Vergleich zur Vorwoche nur geringe Veränderungen. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte ist fast die gleiche, wie in der vorhergegangenen Woche, 262 gegen 26,1 (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Der Antheil des Säuglingsalters an der Gesammt⸗Sterblichkeit ist gleichfalls im Vergleich zur Vorwoche wenig verändert. Von 10 000 Lebenden star⸗ ben (aufs Jahr berechnet) 80 Kinder unter 1 Jahr gegen 81 der Vorwoche, in Berlin 77 gegen 86.
Unter den Todesursachen erfuhren von den Infektionskrankheiten Masern und typhöse Fieber wesentliche Rückgänge, Scharlachfieber, Kenchhusten, Darmkatarrhe, und in außerdeutschen Städten die Pocken, treten vermehrt, diphtherische Affektionen in fast gleicher Höhe wie in der Vorwoche auf. — Die Masern haben in Breslau, Erfurt, Leipzig, Magdeburg, Hannover, Wien., Kopenhagen, Liver⸗ pool nachgelassen, nur in Münster, London und Amsterdam stieg die Zahl der Todesfälle. — Das Scharlachfieber verlief in Hagen und Straßburg milder, in Hamburg, Düsseldorf, Duisburg, Berlin, London, Liverpool, Bukarest erscheint die Zahl der dadurch veran⸗ laßten Todesfälle größer. Todesfälle an Diphtherie waren in Ber⸗ lin, Danzig, München, Straßburg, Paris häufiger, in Wien, Cre⸗ feld, an g Braunschweig seltener. — Typhöse Fieber zeigten sich in München und St. Petersburg öfter, in Barcelona nimmt die Epidemie langsam ab, Rückfallsfieber sind außer in St. Peters⸗ burg nur in Berlin wieder häufiger. Flecktyphen zeigen sich nur vereinzelt. Todesfälle daran sind aus Berlin, Warschau, Odessa und London je 1, aus St. Petersburg 13, gemeldet. — Darmkatarrhe der Kinder wurden in München, Hamburg, Altona, Straßburg und St. Petersburg in nam haft gesteigerter Zahl Todesveranlassung. — Todesfälle an Pocken waren in Wien, Prag, Barcelona und Venedig häufiger. Sehr heftig wüthet die Epidemie in Bukarest, wo der⸗ selben in der Berichtswoche 44, und in Paris, wo 61 zum Opfer fielen. In Krakau sank die Zahl der Todesfälle ein wenig, aus Budapest, London, St. Petersburg wurden nur wenige, aus Odessa gar kein Todesfall daran gemeldet. In Bremen und Cöln kam je 1 Pockentodesfall zur Kenntniß.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Lingen, 22. Januar. Die Stadt Lingen feierte heute das zwei⸗ hundertjährige Jubiläum ihres Gymnasiums, das am 22. Januar 1680 vom Prinzen von Oranien, dem damaligen Landesherrn, ge⸗ gründet worden ist. .
— „Kinderstubengym nastik. Eine Anleitung zur körper⸗ lichen Ausbildung der Kinder in den ersten Lebensjahren. Für Eltern, Lehrer und Kindergärtnerinnen“ von Dr. med. C. H. Schild- bach, Leiter der gymnastisch⸗orthopädischen (vormals Schreberschen) Heilanstalt in Leipzig. Mit 48 Abbildungen. Leipzig, Verlag von Veit & Comp. Preis 1 M 60 3. — Das mit vielen Abbildungen versehene Werkchen bildet gewissermaßen eine Ergänzung der Schreberschen Zimmergymnastik für Erwachsene. Es ist für die Kinder bestimmt und hat hauptsächlich deren allseitige, gleichmäßige körperliche Autbildung im Auge. Es giebt zunächst eine Anleitung zu Muskelübungen für Kinder, die noch nicht jur Schule gehen. Dann folgen regelrechte Uebungen für jüngere Schulkinder, welche Uebungen schon mit Ernst und Aufmerksamkeit zu betreiben sind. In vielen Fällen werden auch die häufig vorkommenden Fehler in der Entwickelung erläutert und damit eine ausführliche Anleitung, wie denselben zu begegnen ist, verbunden. Auch eine Anweisung zur Eintheilung des Athmens u. drgl. mehr findet sich. Die erforderlichen Vorsichtsregeln sind dabei natürlich nicht vergessen. Da das Werkchen namentlich für das väterliche Haus bestimmt ist, so hat sich der Verfasser, der seit Schrebers Tod dessen orthopädische Anstalt leitet, vornehmlich auf leicht auszuübende Freiübungen beschränkt, in denen anzuweisen es keiner besonderen Fachkenntniß bedarf. ; .
— Im Selbstverlage von Carl Chur in Berlin ist ein Hand⸗ buch der Gesetzgebüng für das Deutsche Reich und des preußischen Staatsgebiets, herausgegeben von E. Bombe, erschienen. Der Verfasser hat sich zunächst die Aufgabe gestellt, den Lehrern, welche in den Fortbildungsschulen dem künftigen Staats- bürger die Grundlagen, der Gesetzegtenntniß vorzutragen haben, hierbei als Führer zu dienen. Das Material ist aber so reichlich geboten, daß der Lehrer nur eine Auswahl aus demselben wird treffen können, das Buch sich aber viel mehr zur Orientirung für alle diejenigen eignen wird, welche bereits Verständniß für ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten gewonnen haben. Der erste Theil des Buchs bringt die Deutsche Reicht⸗ und die preußische Staatsverfafsung, sowie die wichtigsten staatsrechtlichen Gesetze Preußenz. In der zweiten Abtheilung werden die auf den Gewerbebetrieb, auf Handel und Verkehr, Zölle und Steuern bezüg⸗ lichen Gesetze auszugsweise mitgetheilt, in der dritten die auf die
Rechtspflege geltenden m , ,, (Prozeß, Strafrecht, Vormund⸗ schafts und Hinterlegungswesen, letztwillige Verfügungen, Nachlaß
regulirungen u. s. w). Im Anhange sind die Gerichtskostentarife und Muster zu Anträgen an die Gerichte abgedruckt. fin ieser Vielseitigkeit wird das Buch in weiten Kreisen gute Dienste leisten. Der Preis desselben stellt sich gebunden nur auf 3 M
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Den ersten Verhandlungsgegenstand der gestrigen Sitzung des Deutschen Landwirthschaftsraths bildeten der Zolltarif und die Handelsverträge in ihren Beziehungen zur deutschen Landwirthschaft. Der Referent, Professor Richter (Tharand) be⸗ gründete folgende Resolutionen: Der deutsche Landwirthschaftsrath wolle beschließen; J. Der Abschluß von Handelsverträgen, unter Wahrung des Prinzips der meistbegünstigsten Nation liegt im dringenden Interesse der Landwirthschaft. Ganz besonders ist der Abschluß eineg derartigen Handelsvertrages mit Desterreich⸗Ungarn wünschenswerth. II. Die zur Herbeiführung solcher Abschlüsse statt⸗ findenden Verhandlungen sind mit dazu zu benutzen, um sowohl den deutschen Export, einschließlich desjenigen er landwirthschaftlichen Produkte, als auch die. Besei⸗ tigung aller, unsere Ausfuhr schädigenden direkten und indirekten Exportprämien namentlich für Spiritus und Zucker, sowie die den deutschen Markt schädigenden Differentialtarife und Refaktien in allen mit uns Handelsverträge abschließenden Ländern in wirksamster Weise sicher zu stellen. Bei einem Abschluß eines Handelsvertrages mit Desterreich Ungarn sind folgende Punkte besonders zu berücksichtigen: 1. der Wegfall der bisher zollfreien Einfuhr von Rohleinen über die böhmische und mährische Grenze. 11. einem Antrage Oesterreich Ungarns auf Herstellung einer gemeinsamen Veterinär- Gesetzgebung ist nicht Folge zu geben. III. Gleichzeitig ist gesetzlich zu bestimmen, daß bei Beförderung von ausländischen Produkten auf inländischen Bahnen — Zeiten der Noth ausgenommen — jede Be⸗ vorzugung des ausländischen Frachtgutes gegen das gleichartige in⸗ ländische durch Ausnahmetarife (Differentialfrachtsätze) oder Refaktien verboten werden. IV. Der deutsche Landwirthschaftsrath beauftragt seinen Vorstand, von den vorstehenden Resolutionen und den darüber stattgefundenen Verhandlungen dem Herrn Reichskanzler, dem Bundes rath und dem Reichstage Mittheilung zu machen. Diese Resolution wurde nach längerer Diskusfsion angenommen.
In der heutigen Sitzung referirte der Gutsbesitzer Uhle⸗ mann (Görlitz) über den Stand der Eisenbahntariffrage. Auf Antrag des Ritterschaftsdirektort von Wedell . Malchow gelangte nach längerer Debatte folgender Antrag zur Annahme: „Der Deutsche Land⸗ wirkhschaftsrath beschließt: 1) die Einführung einer zweiten er⸗ mäßigten Stückgutklasse liegt im dringenden Interesse der deutschen Landwirthschaft; 2) die landwirthschaftlichen Mitglieder des Aus⸗ schusses werden beauftragt, zu beantragen, daß bei Einreihung der Ar⸗ tikel in die jetzt neu vorgeschlagenen und mindestens zu beanspruchen⸗ den Artikel noch Ackergeräthe und landwirthschaftliche Maschinen, Geflügel aller Art, Jute˖Waaren in die erste Wagenklasse versetzt werden, daneben aber auch dahin zu wirken, daß Spiritus in den jetzigen Spezialtarif 1. (später II. Wagenklasse) eingereiht werde.“ — Eine eingehende Debatte rief das Versicherungs⸗ wesen hervor. Der Referent Professor Richter (Tharand) be⸗ antragte, der Landwirthschaftsrath wolle beschließen: „Eine Kom⸗ mission mit dem Auftrage niederzusetzen, die Frage zu bearbeiten, ob und in welcher Richtung der Erlaß eines Reichs⸗Versicherungsgesetzes im Interesse der deutschen Landwirthschaft erwünscht ist“.
Gewerbe und Handel.
In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Ber liner Unions⸗Brauerei (Kommanditgesellschaft auf Aktien), Bonwitt u. Co., wurde der Bericht über das abgelaufene Geschäfts⸗— lahr erstattet und die Decharge ausgesprochen.
München, 23. Januar. Die Vorarbeiten zu der bei Gelegen⸗ heit des vierten deutschen Brauertages im Juli d. J. zu München stattfindenden Spezialausstellung der gesammten Brauindustrie sowie aller mit ihr arbeitenden Industriezweige sind bereits in vollem Gange begriffen. Aus den erlassenen Aus⸗ schreibungen ist ersichtlich, daß der Anmeldungstermin mit Ende Fe⸗ bruar abläuft und alle näheren Aufschlüsse durch das General⸗Sekre⸗ tariat des deutschen Brauertages (München, Neuhauserstraße 4, L) ertheilt werden. Die Ausstellung umfaßt nicht nur deutsche Fabri⸗ kate und Produkte, sondern kann auch von ausländischen Inter⸗ essenten beschickt werden. Allem Anscheine nach wird dieselbe von be⸗ deutendem Umfange sein und sowohl dem Fachmann als dem Laien ein höchst interessantes Gesammtbild dieses so außerordentlich fort- geschrittenen und wichtigen Produktionszweiges bieten.
Antwerpen, 26. Januar. (W. T. B. Wollauktion. An⸗ geboten 2496 B., verkauft 1448 B. Uabelebt, Preise unregelmäßig,
theilweise flauer. Verkehrs ⸗Anstalten. Plym outh, 26. Januar. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Gellert “ ist hier angekommen.
Berlin, den 27. Januar 1880.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der ö. fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 161. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn von 150 000 M auf Nr. 6467.
1 Gewinn von 30 000 MS auf Nr. 87 963.
2 Gewinne von 15 000 M auf Nr. 39 503. 63 996.
41 Gewinne von 3000 MS auf Nr. 2325. 9399. 10142. 10 640. 14277. 15 960. 17 609. 17 709. 19 391. 19 638. 26402. 26 432. 28 581. 31 686. 35 457. 36 552. 37163. 38 028. 38 705. 40179. 40 929. 41 165. 42 083. 42 466. 43 934. 44 542. 45 946. 50 619. 53 480. 54 452. 75 144. 76779. 79 128. 80 010. 81757. 83 716. S6 381. 88 043. 90 208. 90 782. 93501. 53 Gewinne von 1500 S auf Nr. 763. 2895. 5661. 8615. 9603. 11491. 12 581. 13 371. 17 101. 18000. 19 666. 21 542. 22426. 23 436. 24 034. 25 791. 28 092. 28 528. 29 490. 29 849. 30 350. 33 289. 33 396. 35 004. 35 581. 38 774. 39 552. 41 885. 42 357. 50 559. 53 801. 56173. 61 014. 61 694. 62 531. 62 582. 62 654. 64 957. 70 840. 71 705. 72874. 73 801. 76 318. 76 919. 80 018. 80198. 86 645. 87 020. 88 859. 89 822. 91 138. 92174. 94971.
66 Gewinne von 600 S auf Nr. 397. 1928. 3048. 3215. 3670. 4039. 12 007. 12188. 14 630. 16159. 21 792. 22 382. 23 016. 25 083. 25 769. 26 082. 27 761. 28 149. 30 881. 31 928. 35 251. 35 961. 37 798. 39 802. 41 435. 44 014. 44 653. 47 658. 51 981. 53 290. 53 523. 53 548. 53 791. 53 831. 53 840. 53 g40. 57 394. 58 399. 59 316. 60 998. 62 344. 64 324. 66051. 67 510. 68 337. 70938. 71 159. 72 174. 73 031. 73 610. 74 399. 74451. 74735. 74810. 79 247. 79 312. 79 449. 81 405. 81 4535. S1 784. 82 222. 82 875. 83 172. 90 374. 9g2 004. 94651.
Dem zwölften Bericht über die Wirksamkeit der Vietoria⸗ Nation al⸗Invaliden⸗Stiftung, welcher den Zeitraum vom 3. August 1878 bis 3. August 1879 umfaßt, entnehmen wir folgende Daten: Das Kapitalvermögen des Centralfonds der Stiftung be⸗ stand am 3. August 1879 in; I) einem Guthaben dei der Bergisch⸗ Mãärkischen , von 1050 000 S, 2) Staatg⸗ papieren zum Ankaufswerthe von 396 177 ½ 20 3, 3) Hypotheken zum Betrage von 573 109 6; 4) vorschußweisen Zablungen à conto des Verwaltungs jahres 1878/80 — 58 738 M 56 3; 3 baar nach Ab⸗
zug der deponirten Kautionen 2961 M 12 8, zusammen 2 0902 453