1880 / 23 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

§. 36 lautet: Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer unbefugt auf Forstgrund-

ücken: 1) außerhalb der öffentlichen oder solcher Wege, zu deren Be⸗

nutzung er berechtigt ist, mit Werkzeugen und Geräthen, welche zum Fällen, Sammeln oder Wegschaffen von Holz oder anderen Walderzeugnissen geeignet sind, sich aufhält;

2) Holz ablagert, bearbeitet, beschlägt oder bewaldrechtet;

35 Einfriedigungen übersteigt;

I Forstkulturen betritt;

5) solche Schläge betritt, in welchen die Holzhauer mit dem Einschlagen oder Aufarbeiten der Hölzer beschäftigt, oder welche zur Entnahme des Abraums nicht freigegeben sind.

In den Fällen der Nr. 1 können neben der Geldstrafe oder der Haft die Werkzeuge eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Schuldigen gehören oder nicht. .

Hierzu lagen eine Reihe von Anträgen vor; Der Abg. Frhr. von Fürth verlangte zunächst die Streichung dieser Nummer, eventuell für den Fall der Ablehnung dieses An⸗ trages beantrage er, dem Absatze folgende Fassung zu geben: „außerhalb der öffentlichen Wege, oder solcher Wege, zu deren Benutzung er berechtigt ist, mit einem Werkzeuge, welches zum Fällen von Holz geeignet, oder mit einem Geräthe, welches zum Sammeln oder Wegschaffen von Holz, Gras, Streu oder . ö Beschaffenheit nach dienlich erscheint, sich auf⸗

ält“, un

für den Fall der Ablehnung auch dieses Antrages, dem Absatze zuzusetzen die Worte: „und schon zweimal während der ö fünf Jahre wegen eines Forstdiebstahls verurtheilt worden.“

Der Abg. Dr. Seelig beantragte ebenfalls die Nr. 1, min⸗ destens aber die Worte „oder anderen Walderzeugnissen“ zu streichen und in der Nr. 4 hinter g st feng hinzuzu⸗ fügen, „welche als solche deutlich bezeichnet sind.“ Es handle sich nicht darum, alte gesetzliche Vorschriften zu kodifiziren; man müsse die alten Gesetze revidiren und der Neuzeit an⸗

passen. die Streichung der

ö . Abg. Leonhard beantragte .

Die Abgg. Dr. von Cuny und Fiebiger beantragten: für den Fall, daß §. 9 gestrichen sei, der Nr. 5 hinzuzufügen: „und auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.“ Falls aber §. 9 nicht gestrichen sei, die ganze Nr. 5 des 5§. 36 zu streichen.

Der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa empfahl die unveränderte Annahme des 8. 36; während der Regierungskommissar sich mit dem ersten Eventualantrage des Abg. von Fürth einverstanden erklärte; er bitte aber, die übrigen Anträge abzulehnen und den §. 36 unverändert an— zunehmen.

Der Abg. Freiherr von Hammerstein erklärte, er habe sich nur gegen einige Bemerkungen des Abg. Seelig zu wenden. Er sei mit demselben einverstanden, daß es der Zweck dieses Gesetzes sein müsse, nicht blos alte vorhandene Bestimmungen neu vorzutragen und zu kodifiziren, sondern auch gesetzliche Bestimmungen zu treffen, welche der heutigen Zeit entsprechend seien. Er ziehe daraus aber einen anderen Schluß als der Abg. Seelig. Er meine, daß die heutige Zeit nicht dazu angethan sei, die forst- und feldpolizeilichen Be— stimmungen in dem Sinne zu revidiren, daß man die Straf— bestimmungen wesentlich mildere, im Gegentheil, er sei der Ansicht, daß das ungeheure Anwachsen der Zahl der Verbrechen und Vergehen wohl dazu anregen müßte, zu überlegen, ob nicht durch schärfere Bestimmungen

diesem Anmachsen entgegengetreten werden könne. Nun frage er, ob forst⸗ und feldpolizeiliche Verordnungen, die früher in einem dem vorliegenden Gesetze fast gleichem Um⸗ fange bestanden hätten, etwa diese schweren Nachtheile gehabt, die die Abgg. Seelig und von Fürth hinterher für die Zukunft befürchteten? Hätten die Botaniker darunter wirklich so schwer gelitten? Habe die botanische Wissenschaft zur Zeit eines Linne, der unter diesen Bestimmungen seine botanischen Studien zu machen gezwungen gewesen sei, auf einem niedri⸗ geren Standpunkt gestanden, wle zur Zeit des Abg. Seelig? Es sei bei der ganzen Berathung über dieses Gesetz die Frage wesentlich verschoben von dem richtigen Gebiet, auf das sie gestellt werden sollte; man habe gesagt, es handle sich hier um den nackten starren Egoismus des Besitzers gegenüher dem, wenn auch nicht berechtigten, so doch herkömmlich be⸗ fugten armen Nutznießer des Waldes. So liege die Sache aber nicht. Gerade bei, den Bestimmungen dieser Paragraphen handle es sich lediglich um die Frage: welche Mittel müsse der Forstbeamte haben, um einen wirksamen, dem gedeihlichen Bestande des Waldes sichernden Forstschutz üben zu können? Wenn man nun immer exem⸗ plifizire auf harmlose Spaziergänger und Touristen, wenn die Herren aus der Stadt entrüstet behaupteten, man wolle ihnen das Vergnügen, im Walde des Sonntags spazieren zu gehen, verkümmern, so vergesse man, daß dieses Vergnügen am Walde sehr bald aufhören werde, wenn man den Forst— leuten die Möglichkeit nehme, den Wald zu schützen. Haben die Herren je einen Wald gesehen in der Nähe einer großen Stadt, der den Angriffen besonders zahlreicher Forstsrevler vorzugsweise ausgesetzt, durch bie Beamten, die in zu geringer Zahl vorhanden gewesen seien, nicht genügend geschützt werden könne, dann werde man ihm gewiß darin beistimmen, daß es kein Vergnügen mehr sei, in einem solchen Walde spazieren zu gehen, daß ein solcher deyastirtee Wald vielmehr einen geradezu unästhetischen Anblick gewähre. Der Forst— frevler schlage den Baum nicht ab, wie der Forstmann, tief an der Erde —, dann wäre weiter nichts als eine vielleicht wenig bemerkbare Lücke nein, derselhe mache es sich be— quem, er schlage den Baum ab, wie es ihm passe; nur die Stümpfe in einer Höhe von 2— Fuß . derselbe stehen. Er (Redner) kenne selbst aus seiner forstlichen Praxis solche Bestände, wo die Forstfrevler in dieser Weise gehaust hätten; da sehe man, wie hier und da Stämme zwischen zwei⸗ bis ö Stümpfen ständen, ein scheußlicher Anblick, der dem Spaziergänger kein Vergnügen gewähren könne. Gebe man den Forstbesitzern nicht den genügenden Schutz, so wür— den sie zur Selbsthülfe greifen, bei der oft ein Menschenleben in Gefahr komme. Ein altes Sprüchwort sage: „Die Furcht müsse das Holz warten.“ Gewartet werde das Holz auch später werden, aber das Haus habe zu wählen, ob es gewar— tet werden solle durch die Furcht vor dem Gesetz oder durch die Furcht vor der Selbsthülfe.

Hierauf wurde nach Ablehnung sämmtlicher Anträge §. 36 unverändert angenommen.

§. 37 wurde ohne Debatte unverändert genehmigt. Der⸗ selbe lautet:

Mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer unbefugt auf Forstgrundstücken 1) zum Wiederausschlage bestimmte Laubholzstöcke aushaut, ab⸗ spänt oder zur Verhinderung des Lohdentriebes (Stockausschlages) mit Steinen hh, 2) Ameisen oder deren Puppen (Ameiseneler) einsammelt oder Ameisenhaufen zerstört oder zerstreut.

§. 38 lautet: Mit Geldstrafe bis zu funfzig Mark wird bestraft, wer aus

einem fremden Walde Holz, welches er erworben hal oder zu dessen Bezuge in bestimmten Maßen er berechtigt ist, unbefugt:

I) innerbalb der festgesetzten Zeit fortzuschaffen unterläßt;

2 ohne Genehmigung des Grundeigenthümers vor Rückgabe des Verabfolgezettels, oder an anderen als den bestimmten Tagen e lten, oder auf anderen als den bestimmten Wegen DR Aff t.

Der Abg. Träger beantragte den ganzen Paragraphen abzulehnen. Derselbe schädige das Interesse der Waldbesitzer selbst; er enthalte bisher noch gar nicht dagewesene Be⸗ stimmungen. Wenn dem Auktionator von Holz an der schnellen Wegschaffung liege, könne er sich durch Konventionalstrafen helfen. Eine kriminalrechtliche Bestrafung des Kontraktbruches, wie ihn der Paragraph vorschlage, sei aber ein privilegium odiosum für den Waldbesitzer, und leiste der Chikane Vorschub. Ohne Noth werde Niemand Holz im Walde verfaulen lassen. Die Forstbeamten, welche ihre Ueberfülle an Kraft in der Selbsthülfe zum Ausdruck bringen wollten, würden sich davon auch durch das Gesetz nicht abhalten lassen. Eventuell bean— trage er, da es sich nur um Privatrechtsvoerhältnisse handle, die Bestrafung nur auf Antrag eintreten zu lassen.

Der Regierungskommissar vertheidigte den Paragraphen, der nur ältere Bestimmungen mildere, damit, daß durch die nicht rechtzeitige Abfuhr von Holz große Gefahr der Insekten⸗ verbreitung entstehe.

Der Abg. Leonhard bekämpfte die Nr. 1 des Karg grazghen als eine juristische Ungeheuerlichkeit, indem er ebenfalls Kon— ventionalstrafen für ausreichend erklärte.

Der Abg. Frhr. von Heereman hielt den Paragraphen für ein hervorragendes Beispiel der Uebertreibungen, die das Gesetz enthalte, da derselbe für rein privatrechtliche Ing f en Kriminalstrafen einführe, obwohl überall schon durch Privat⸗ bestimmungen die Zeit der Holzabfuhr vollkommen geregelt werden könne. Zum Schutz der Wälder gegen Insektengefahr habe das Strafgesetzbuch schon genügende Bestimmungen.

Die Nr. 1 des 5. 38 wurde darauf abgelehnt, die Nr. 2 mit dem Zusatze angenommen, daß die Verfolgung nur auf Antrag eintreten solle⸗

Die 5§8§. 39 und 40, welche lauten:

§. 39. Mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer aus einem fremden Torf⸗ moore oder Walde an Stelle der ihm vom Eigenthümer durch Verabfolgezettel zugewiesenen Posten von Torf, Holz oder anderen Walderzeugnissen aus Fahrlässigkeit andere als die auf dem Ver⸗ abfolgezettel bezeichneten Posten oder Theile derselben fortschafft.

§. 40. Mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer auf Forstgrundstücken oder Torfmooren als Dienstbarkeits⸗ oder Nutzungsberechtigter oder als Pächter 1) unbefugt seine Berechtigung in nicht geöffneten Distrikten, oder in einer Jahreszeit, in welcher die Berechtigung auszuüben nicht gestattet ist, oder an anderen als den bestimmten Tagen oder Tageszeiten ausübt, oder sich anderer als der gestatteten Werbungswerkzeuge oder Fortschaffungsgeräthe bedient; 2) den gesetz⸗ lichen Vorschriften, oder Polizeiverordnungen, oder dem Herkommen, oder dem Jahalte der Berechtigung zuwider ohne Legitimations⸗ schein, oder ohne Ueberweisung von Seiten der Forstbehörde oder des Grundeigenthümers die Gegenstände der Berechtigung sich an⸗ eignet; 3) die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei Ausübung von Berechtigungen erlassenen Gesetze od er Polizei⸗ verordnungen übertritt. In den Fällen der Nr. JI können neben der Geldstrafe oder der Haft die Werbungswerkzeuge eingezogen 6 ohne Unterschied, ob sie dem Schuldigen gehören oder nicht.

wurden mit dem Zusatzantrage des Abg. Leonhard, daß die Ver⸗ folgung nur auf Antrag eintreten solle, unverändert ohne he ch. Debatte angenommen, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte.

*

ö ///

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. sprüche

Steckbrief. Gegen den Kellner Gustav Wun— necke ist die gerichtliche Haft wegen schweren Dieb⸗ stahls in den Akten L. R. II. Nr. 86 de 1880 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den ze. Wunnecke im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und

an die Theilungsgegenstände zu machen haben, namentlich die Grundberren und die eiwa unbekannt gebliebenen Eigenthümer, zur Anmeldung aus und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche unter der Verwarnung hierdurch öffentlich geladen: daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten beruͤck⸗ sichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zu⸗

2286

900 M,

Alle Diejenigen, welche an die untengenannten, ihren kautionepflichtigen Stellungen schiedenen Beamten des vormaligen Kreisgerichts zu Paderborn bestellten Amtskantionen, nämlich: de; Gerichts⸗Sekretärs Hanke in Delbrück von

des Gerichts boten Lummer und des Hülfsboten Gerling, Beide zu Delbrück, von je 300 ,

Jagen 25 b.: 116 Stück mit ca. 99 fm Inhalt, Jagen 49 b. 29 Stück mit ea. 10 fm Inhalt; II. Belauf Triebsch, Jagen 58 a.: 8 Stück mit ca. 3 fm Inhalt; III. Belauf Tannenreich, Jagen 93: 38 Stück mit ca. 19 fm Inhalt; IV. Belauf Burig, Jagen 159 b. 20 Stück mit ca. 25 fm Inhalt, 20 rm Böttcher ⸗Nutzholz, Jagen 243: 8 Stück mit 4,84 fm Inhalt; v7. Belauf Krummenluch, Jagen 204 a.: 157 Stück nit ca. 165 am Inhast—

ausge⸗

Geldern an die Königliche Stadtvotgtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 24. Januar 1880. Königliches Landgericht, Abtheilung fär Untersuchung? sachen. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht J. Gartz. Beschrei⸗ bung: Alter: 18 Jahre, geboren am 31. August 1861, Geburtsort: Morrn, Größe: 4 Fuß 3 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: groß und blau, Augen⸗ brauen: dunkel, Nase; groß, Kinn und Mund: ge— wöhnlich, Gesichtebildung; länglich, Hef fer blaß, Zähne: vollständig, Sprache: deussch, Gestalt: kräftig mit breiten Schultern. Besondere Kenn⸗ zeichen: fehlen.

Steckbriet. Gegen den unten beschriebenen Buch halter Julius Sander, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schwerer Ürkunden⸗ fälschung in den Akten E. II. 209 de 1830 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvogtei⸗ Gefängniß zu Berlin abzu⸗ liefern. Berlin, den 24. Januar 1880. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86. Nottebobm. Beschreibung: Alter 29 Jahre. Größe 1,68 m. Statur schlank. Haase blond. Stirn niedrig. Augenbrauen blond. Augen braun. Nase und Mund gewöhnlich. Kinn oval. Gesicht oval. Ge⸗ sichts farbe röthlich. Sprache deutsch.

Der am 24. d. Mts. wider den Füsilier Mönke⸗ meier der diesseitigen 9. Compagnie erlassene Steck⸗ brief hat durch Wiederergrelfnng desselben seine Erledigung gefunden. Detmold, den 26. Januar 1880. Das Commando des Füfsilier⸗Bataillons 6. Westfälischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 55. J. A. d. B. C. Behm, Major.

lers Deffentliche Ladung.

In der Angelegenheit, betreffend die rechtskräftig für stattnehmig erkannte Abstellung der auf dem im Amte Hohnstein der Provinz Hannover belege⸗ nen sog. Windehäuser Walde haftenden Berechti⸗ gungen zur Weide, zur Mast, zum Bezuge von Holz bezw. zum Sammeln von Leseholj, zum Laubharken, zum Sammeln von Eicheln und Buch, sowie zum Grasschnitt oder zum Grasrupfen, ist zur weiteren Ermittelung der Betheiligten und ihrer Rechte und der Eigenthumeverhälmisse Termin auf Montag, den s. März d. J.,

; HVorgens 19 Utzr,

in der Sanderschen Oberen Gras mühle bei Steiger⸗ thal anberaumt und werden dazu alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde An—⸗

stimmend angesehen werden sollen.

inlh werden die aus irgend einem Grunde betheiligten dritten Personen, namentlich die Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubiger, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutsberechtigten zum Erscheinen in diesem Termine behufs Anmeldung ihrer Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Ilfeld und Göttingen, den 8. Januar 1880.

Die Theilnugs⸗Kammisston. v. Fumetti. Boyer.

12248 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Dr. Berthold vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Julie, geb. Mühlinghaus, zu Elberfeld, Ehefrau des früheren Wirthes, jetzt im Fallitzustand befindlichen Carl Volmershans daselbst, hat gegen diesen und den definit. Syndik dessen Falliments, den Rechts⸗ konsulenten Friederich Haverkampf in Elberfeld beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: Die zwischen ihr und ihrem ge⸗ nannten Ehemanne bestehende gesetzliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit der Zustellung der Klage für aufzelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 6. April 1880. Morgens 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saal der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts⸗Sekretär. Jansen.

12249 Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Dörpinghaus vertretene, zum Armenrechte zugelassene, geschäftslose Henriette, eb. Friedensdorf, zu Vohwinkel, Ehefrau des da⸗ elbst wohnenden Schuhmachers Amadeus Schwert, hat gegen diesen beim Königlichen Land—⸗ gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem An⸗ trage: die zwischen den Parteien bestehende gesetz⸗ liche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit der Zü—⸗ stellung der Klage jür aufgelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 123. April 1880, Morgens 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts⸗Sekretär. Jansen.

Ansprüche aus deren Geschäftssührung zu haben ver⸗ meinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den, 31. März 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtestelle vor dem Herrn Amtsgerichts Rath Grasso anberaumten Termin schriftlich oder persönlich geltend zu machen, widri⸗ genfalls die Kautionen den Bestellern zurückgegeben und etwaige Prätendenten lediglich an die Person des Bestellers verwiesen werden.

Delbrück, den 19. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht.

22831

Durch Ehevertrag vom 15. Dezember 1879, auf⸗ genommen vor dem Großherzoglichen Notar Georg Friedrich Sachs zu Heldelberg zwischen Simon Bermann, Weinhändler aus Coblenz, als Bräutigam, und Hannchen Durlacher aus Kippen heim, als Braut, haben diese Vertragschließenden Folgendes vereinbart:

1) Vie künftigen Ehegatten unterwerfen sich einer Gütergemeinschaft unter folgenden näheren Be⸗ stimmungen:

2) Jeder Theil wirft von seinem gegenwärtigen fahrenden Beibringen den bestimmten Werth von Einhundert Mark in die Gemeinschaft ein; im übrigen bleibt das gesammte gegenwärtige und künftige, bewegliche gleich dem unbeweg- lichen Vermögen beider künftigen Ehegatten, sowie jede Schuldverbindlichkeif eines Jeden von ihnen von der Gemeinschaftlichkeit aus— drücklich ausgeschlossen.

Coblenz, den 24. Januar 1889. Gerichtsschreiberei des Königl. Amtegerichts.

2295 Bekanntmachung.

In die Liste der, bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte zugelassenen Rechtsaumalte ist ferner der Rechtsanwalt Alfred Gall mit dem Wohnsitze in Danzig eingetragen.

Danzig, den 23. Januar 1880.

Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissivnen ꝛe.

Bei Gelegenheit eines Brennholz ⸗Verkaufstermines für den Lolalbedarf am Donnerstag, den 5. Fe⸗ bruar er, Vormittags 10 Uhr, im Rungschen Gasthofe hierselbst, sollen folgende Kiefern⸗Bau⸗ und Nußhöljer aus dem Einschlag pro 1889 öffent⸗ lich meistbietend verkauft werden: 1. Belauf Scaby

1LErm Böttcher Nutzholz, aus der Totalität 18 Stück Kienstiele. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht werden. . den 26. Januar 1880. Der Ober sörsterkandidat. Wallis.

Holzverkauf. Freitag, den 6. Februar er., Morgens von 19 Uhr ab, sollen in Goldowsky's Hotel in Berlinchen aus dem Schutzbezirk Mücke⸗ burg J., Jag. 353. ca. 314 rm Kiefern Scheit⸗ und Anbruch; aus dem Schutzbezirk Wuckersee, Jagen 103, ca. 547 Stück Kiefern Stämme mit ea. 1100 Festmeter; aus dem Schutzbezirk Brunken J., Jagen 1655 2., ca. 155 Stück Kiefern Stämme mit ea. 300 Festmeter zum öffentlichen Verkauf gestellt werden. , ze. auf der Oberförsterei. Listen gegen Lopiallen. Neu ßaus, den 25. Januar 1880. Der Oberförster. Urff.

2287]

Die in der Zeit vom 1. April 1880 bis 31.

. erforderlichen Betriebsmaterialien als:

eiserwellen, Koks und Briquettes, Milchglas⸗

stülpen, Lampengläser, Dochte, Rüböl, Petro: leum, Pechfackeln, Stearinlichte, Zündhölzer, Talg, Besen, Schwämme, Putzwolle, Putz⸗ tücher, Putzöl, Schmirgelpapier, weiße Seife, Harzseife, Schmierseife, Soda, Streusand, Des,infektionspulver, Stopfbüchsen⸗ Packung, Standgläser, Zinkrin ge, Kupfervitriol, Bitter⸗ salz, Morsepapierstreifen, Telegraphendinte, Hanfleinen, Drahtseile, Bindfaden, Frucht⸗ gummi, Blaustifte, Durchpausepapier, Geld⸗ beutel, Kreide, Stempelfarbe u. s. w., sowie Gegenstände für Ballen Elemente,

sollen in öffentlicher Submission in Lieferung ge⸗

gehen werden.

cat ten sind frei und versiegelt mit der Auf⸗

rift:

„Submisston auf Lieferung von Betriebs⸗ materialien“

versehen, bis zum 18. Februar 1880, Vormittags 9 Uhr,

an uns sPoststation Sachsenhausen) einzusenden,

woselbst die Eröffnung zur Termins stunde statt⸗

finden wird.

Die näheren Bedingungen werden auf freie Ein⸗ sendung von 75 3 per Postanweisung (unter An⸗ gabe der Adresse des Absenders auf dem Abschnitte) . . Central · Materialien · Fontrole hierselbst abgegeben.

Frankfurt a. / M., den 22. Januar 1880.

Königliche Eisenbahn Direktion.

Zweite Beilage ußischen Staats⸗Anzeiger.

2 . 8

Nrrnßischen Ktaats- Anzeigers: Berlin, 8. W. Wiltzelm⸗Straße Nr. 32.

53 ,, für den Dentschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Gtaatt⸗Anzeiger und das Gentral⸗Handelt⸗ register nim mt an! die Ftönigliche Exveditton der Beutsihen Reichs- Anzeigers und Königlich

Deff

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen a. dergl. .

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung Uu. 8. W. Von öffentlichen Papieren.

5.

*

*

KR C. Inserate nehmen an die Annoncen⸗Cxpeditionen des „Invallbendank /, Rudolf Mosse, Saasen fein & Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

T. TIäterarische Anzeigen.

*

Annoncen⸗Bureans.

M.

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien - Nachrichten. beilage. KF

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnungen u. dergl.

lx Wa hhastationszpatent und Aufgebot.

Wege der Zwangsvollstreckung soll das dem eee e r re Reiner Menken in Sandhorst ge⸗ hörige, daselbst belegene, mit einem Hause bebaute, im Grundbuch Tom. 11 Jol. 5 No. 315 Fag. 2610 unter J. registrirte J von angeblich 8 Die⸗ en in dem au mathen inerten ven 19. Mär) 1880,

Morgens 11 Uhr, . anstehenden Termin öffentlich meistbietend subhastirt werden.

. Verkaufsbedingungen sollen 14 Tage vor dem Verkauf auf hiesiger Gerichtsschreiberei aus liegen. Zugleich werden Alle, welche an dem vorbe⸗ zeichneten Immobile Eigenthums , Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fldeikommissarische, Pfand. und andere dingliche Rechte, insbesondere auch, Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur Anmel⸗ dung solcher Ansprüche unter Androhung des Rechts⸗ nachtheiles vorgeladen, daß für den sich nicht Mel⸗ denden im . zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. ö den 18. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. V.

Schaumburg.

Beglaubigt;

Meenenga, Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Aurich.

Subhastations⸗Patent und Aufgebot.

n Sachen des Abbauers Christoph Jordan aus Or bod Klägers, wider den Abbauer Johann Hein⸗ rich Diercks daselbst, Beklagten, wegen Forderung, foll auf Antrag des Klägers die dem Beklagten ge⸗ hörende, sub Nr. 45 zu Ohrdorf belegene Abbauer⸗· stelle nebst Zubehör und Grundstücken, wie solche in der Grundfteuermutterrolle der Gemeinde Ohr dorf Art. Rr. 39 mit einem Hofraume im Dorfe ad 1 Ar 85 Qu. Meter Größe aufgeführt sind, in dem auf Sonnabend, den 24. April d. J., Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale an⸗ stehenden Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. . ö

Die Verkaufsbedingungen können in biesiger Ge⸗ richtsschreiberei eingesehen werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den bezeichneten Immobilien Eigentbums«, Näher⸗ lehnrechtliche, fideicommissarische, Pfand und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, solche Rechte bei Vermeidung des Rechtgnach⸗ theils, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Im mobilien verloren geht, im obigen Termine anjumelden.

Isenhagen, den 19. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung JI. Hemmerich.

Subhastations⸗ Patent und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Bürgermeisters E. Stackmann sen. und des Brauereibesitzers E. Stackmann jun. zu Wittingen, Kläger, wider den Gastwirth Christoph Gries in Vorbop, Beklagten, wegen Forderung, soll auf Antrag der Kläger die dem Beklagten gehörende, sub Nr. 14 zu Vorhop belegene Brinksitzerstelle nebst Zubehör und sämmt— lichen Grundstücken, wie solche in der Grundstener⸗ mutterrolle der Gemeinde Vorhop unter Art. 13 aufgeführt sind, mit:

Hkt. 89 Ar 64 Qu.“ M. Weide unter dem

Butterkampe, Kartenbl. 1, Parz. Nr. 49; 15kt. 18 Ar 30 Qu.-M. Wiese im Reinken⸗ busche, Kartenbl. 1, Parz. Nr. 81; 3 Hkt. S3 Ar 56 Qu. M. Weide dafelhst, Karten bl. 1, Parz. Nr. 82 10 Hit. I5 Ar 21 Su. M. Weide vor dem Mal—⸗ loh, Kartenbl. 3, Pari. Nr. 16 . 19kft. 2 Ar 87 Qu. M. Wiese vor dem Spring⸗ garten, Kartenbl. 4 Parz. Nr. 10; 9 Hkt. 44 Ar 25 Quᷣ.⸗M. Weide im Riemoore, Kartenbl. 4, Parz. Nr. 32; 3 Hkt. 75 Ar 90 Qu.“ M. Acker im Raumen⸗ holze, Kartenbl. 4 Parz. Nr. 109, 19k. 1 Ar 9 Qu. M. Weide daselbst, Karten⸗ blatt 4, Parz. Nr. 119; Hkt. 19 Ar 5 Qu.“ M. Hofraum daselbst, Kartenbl. 4, Parz. Nr. 130; Hkt. 42 Ar 93 Qu.⸗M. Acker daselbst, Karten⸗ blatt 4, Parz. Nr. 131; Hkt. 23 Ar 27 Qu. M. Hausgarten daselbst, Kartenbl. 4, Parz. Nr. 132, in dem auf Sonnabend, den 24. April 1880, Morgens 19 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale an⸗ 6 Termine öffentlich meistbietend verkauft erden.

Die Verkaufsbedingungen können in hiesiger Ge⸗ richtsschreiberei eingesehen werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den bezeichneten Immobilien Eigenshums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere

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2216

solche Rechte bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Immobilien verloren geht, in dem obigen Termine anzumelden. Isenhagen, den 19. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Hemmerich.

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) Subhastationspatent und Aufgebot.

Im Wege der Zwangevollstreckung sollen die dem Landgebräucher Weert Wieting zu Spekendorf ge⸗ hörigen, daselbst belegenen, im hiesigen Grundbuch om. 136. Vol. 3 Nr. 124 Pag. 1265 registrirten Immobilien, nämlich:

a. Ein Stück Landes aus der gemeinen Weide von Spekendorf, groß pl. m. 14 bis 15 Schritte im Vierecke, das Hümmelkefeld, mit einem Hause bebaut, . ;

b. vier Stücke aus der Spekendorfer Gemeinheits⸗ theilung, als

ein Stück im Westerfelde von 3 Diemath 377 Qu. ⸗Ruthen, ein Stück im Hümmelkenfelde von 3 Die⸗ math 368 Qu. -Ruthen, zwei Stück hinterm Holze von beziehungs⸗ weise 1 Diemath 45 Qu.⸗Ruthen und 4 Die⸗ math 180 Qu.⸗Ruthen in dem auf Freitag, den 19. März 1880, Morgens 11 Uhr, ; vor Gericht anstehenden Termine öffentlich meist⸗ bietend subhastirt werden.

Die Verkaufsbedingungen werden drei Wochen vor dem Verkaufttermine auf der Gerichtsschreiberei ausgelegt.

Zugleich werden Alle, welche an den zu verkaufen⸗ den Immobilien Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand˖ und andere dinaliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, geladen, solche in dem anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗ falls für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Anrich, den 20. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. T. Schaumburg. Beglaubigt:

Meenenga, Sekt., Gerichtsscheiber K. Amtsgerichts Aurich.

leisen Verkaufsanzeige

und Aufgebot.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die dem Harm Carls Leopold in Westerende gebörigen, da— selbst belegenen, im Grundbuch des hiesigen Amts⸗ gerichts Tom. 19 Vol. 1 No. 34 Pag. 2665 registrir ten Immobilien, bestehend aus einem Hause, Garten, verschiedenen Anckern Baulandes, zwei Sitzstellen in der Kirche zu Westerende, sieben Gräbern auf dem Kirchhofe daselbst in dem auf

Freitag, den 19. März 1880, Mittags 12 Uhr, vor Gericht anstehenden Termine öffentlich meist⸗ bietend subhastirt werden.

Die Verkaufsbedingungen liegen drei Wochen vor dem Termine zur Einsicht auf hiesiger Gerichts—⸗ schreiberei aus.

Gleichzeitig haben Alle, welche an dem Verkaufs⸗ objekt Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche fideikam⸗ missarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, solche Rechte anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Ver⸗ a, zum neuen Erwerber dieselben verloren gehen.

Aurich, den 21. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. V. Schaumburg. Beglaubigt: Meenengza, Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

las! Oeffentliche Zustellung.

Nr. 1286. Der Sägemühlenbesitzer Georg Gengenbach zu Pforzheim, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Leonhard in Heidelberg, klagt gegen den Schreinermeister Franz Holdermüller von Hei⸗ delberg, zur Zeit an unbekannten Orten, aus einem Wechsel vom 1. November v. Ig. mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 500 6 nebst 609 Zinsen vom 1. Januar d. Is. und 7 4 60 Wechselunkosten, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf den 12. März 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieler Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 22. Januar 1880.

. Mechler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

Nr. 1157.

lerzs! Oeffentliche Zustellung.

Rechtsanwalt Cäsar Barazetti in Mannheim klagt gegen Lackirer Anton Petry von Homburg ror der Höhe, früher in Mannheim wohnhaft, jetzt an unbekannten Orten abwesend, wegen eines Anspruchs aus gericht⸗ licher Vertretung in den Jahren 1876, 1877, 1878, 1879, 1880, mit dem Antrage den Beklagten zur Zahlung von 170 S 49 8 zu verurtheilen, das Ürtheil vorläufig für vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Gr. Amtsgericht Mannheim, Civilrespieiat III. zu dem auf Samstag, den 21. Febrnar 1880, Vormittags 9 Uhr,

bestimmten Termin.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 11. Januar 1880.

Stoll, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

lein Oeffentliche Zustellumg.

In dem bei dem Königlichen Landgerichte zu Bonn durch den zu Göln wohnenden Kaufmann Heinrich Brodesser wider den Kaufmann Max Uhrmacher, früher zu Duisdorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort eingeleiteten Kollokationsver⸗ fahren ladet der p. Brodesser, vertreten durch den Rechttanwalt Dr. Eich, den p. Uhrmacher vor.

von dem durch den Richter ⸗Commissar, Herrn Landrichter Mommsen, am 14. Januar 1880 angefertigten und auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts zu Bonn hinter⸗ legten provisorischen Status binnen der gesetz⸗ lichen Frist von einem Monate Einsicht zu nehmen und etwaige Einsprüche gegen diesen Status binnen gleicher Frist anzumelden resp. gerichtlich geltend zu machen unter dem Nach⸗ theile wie Rechtens.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Vorladung hierdurch bekannt gemacht.

Bonn, den 24. Januar 1880.

Der Gerichtsschreiber. Donner.

wis] Oeffentliche Zustellung.

Der Fischer Fritz Ueberle zu Heidelberg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Leonhard daselbst, klagt gegen den Schreiner Franz Holdermüller zu Heidelberg, jetzt an unbekannten Orten abwesend, aus einem von dem Letzteren an die Qrdre des Klägers ausgestellten, am 25. v. Mts. fällig ge⸗

wesenen, auf die Summe von 210 4A lautenden

Wechsel, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der 219 1 nebst Zins zu 6 o/9 vom 25. v. Mts. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Heidelberg auf

den 5. März 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

kee Oeffentliche Zustellung.

Emilie Michel, Chefrau von Celestin Bonuhier, Arbeiter auf der Mühle des Roches, bei Tours in Frankreich, und letzterer der ehelichen Ermächtigung halber, vertreten durch Rechtsanwalt Dourt zu Metz, klagen gegen:

1) Maria Paquet, Wittwe von Heinrich Desavis, 2) Peter Paquet, Schlosser, beide ohne betannten Wohn; und Aufenthaltsort, und 3 Genossen wegen . mit dem Antrage, die Verklagten als

rben des zu Sierck verstorbenen J. Paquet soli⸗ darisch zur Zahlung von 80 S6 nebst Zinsen vom 1. Oktober 1876 und in die Kosten zu verurtheilen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des hiesigen Landgerichts auf Freitag, den 2. April 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 21. Januar 1880.

Der Landgerichts: Sekretär: Lichtenthäler.

dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert,

Heidelberg, den 22. Januar 1880. Der Gerichtsschreiber: Fabian.

ies! Oeffentliche Zustellung.

Anna, verehelichte Hoelzer, geborne Grau, zu Tinz, vertreten durch den Rechtsanwalt Barthel, klagt gegen ihren Ehemann, den Brauer Albin Hoelzer, früher zu Tinz, jetzt unbekannten Aufent- haltes, wegen Ebebruches mit dem AUntrage auf Trennung der Ehe und Verurtheilung des Be—⸗ klagten zu den Projeßkoften und ladet den Beklag= ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Civilkammer des gemeinschaftlichen Land⸗ gerichts zu Gera, Schloßstraße Nr. 23, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 7,

auf den 4. Mai 1880, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Assessor Oeckler,

lor Oeffentliche Instellnng.

Der Jakob Jockers zu Sand vertreten durch Anwalt Muser bier klagt gegen den Metzger Karl Schmiederer zu Dorf Bühl, z. Zt. an un⸗ bekannten Orten, wegen Forderung aus Kauf mit dem Antrage auf Verurtheilung von 196 nebst ho /g Zins vom Klagezustellungstage und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streitz vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Offenburg auf

6 den 19. Febrnar 1880,

ormittags 10 Uhr. . .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Offenburg, den 20. Januar 1880.

Beller, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

lzzWW] Oeffentliche Zustellung.

Der Privatier L. Schier, Ernst⸗Merkstraße Nr. 18, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt W. Eggers, klagt gegen den Lohndiener Gächter, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen Kündigung einer Wohnung auf den ersten Mai d. J., mit dem Antrage, daß Beklagter verpflichtet werde, den von ihm in Miethe habenden Wohnkeller des kläger. Grundstücks, Valentinskamp 37, am 1. Mai d. J. zu räumen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Amtsgericht zu Hamburg, Civil⸗Abtheilung IV., auf Dienstag, den 9. 6 1886, Bornmittags x. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. Arendt, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

loxꝛ3! Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Eduard Meißner zu Liegnitz vertreten durch den Rechtsanwalt Röhricht da⸗ selbst, klagt gegen die verehelichte Handelsfrau Wan⸗ delt, Pauline, verwittwet gewesene Marschner, zu . jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen auf Bestellung gelieferter Waagren, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 208 M 36 3 nebst 60½ Zinsen vom 28 Septem⸗ ber 1879, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lüben auf den 18. März 1880, Vormittags 19 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lüben, den 22. Januar 1880.

Ludewig, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

909 F zo] Oeffentliche Zustellung.

Der Schankwirth Itzig Konitzti zu Schubin klagt gegen den Arbeitsmann Julins Beutling, früher in Schubin, angeblich nach Amerika ausge⸗ wandert, wegen 54 MS Miethsforderung nebst H/ a Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten Beutling zur Zahlung von 54 MS nebst 500 Zinsen feit dem Tage der Klagezustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schubin auf

den 6. März 1889, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Boodst ein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

lar Oeffentliche Zustellung.

Die Leschäftslose Ida Maria Maurer, gegen wärtig in Barmen sich aufhaltend, vertreten durch Rechtsanwalt Weber, klagt gegen ihren Ehemann. den früheren Stations · Assistenten, jetzt geschäftelosen Richard Friesßsem, früher in Elberfeld wohnhast gewesen, gegenwärtig ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Ehescheidnng, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die J. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elberfeld

auf den 12. April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

ansen, Landgerichts · Sekretär.

laꝛos Erbvorladung.

Am Nachlaß der R Elifabetha Het, geb. Wolf, in Freistett ist die Tochter Luise Heck, ge⸗ boren am 23. Oktober 1833, erbbetheil igt, welche nach Amerika außwanderte, und deren jetziger Auf⸗ enthaltsort hier nicht bekannt ist.

Dieselbe wird aufgefordert, sich innerhalb der finn von 3 Monaten dahier zu melden, andern⸗ alls die Geh schaft den ie, Personen zugetheilt werden mir', welchen sie zukäme, wenn die Vor 66 zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am

eben hewesen wäre,

Rhelnz ischofsheim, den JR. Januar 1880.

Gr— 6. eg,

Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichtt, .