Rath und Heumar im Kreise Mülheim am Rhein um Er⸗ theilung der Befugniß, Roth⸗ und Rehwild auf ihrem Grund⸗ . zur Nachtzeit fangen resp. schießen zu dürfen, zur Tages⸗ orbnung überzugehen, dagegen eine andere Petition derselben Einwohner um Veranlassung der Staatsregierung zur Errich⸗ tung eines Wildzaunes zwischen ihren und den fiskalischen Grundstücken . . Staatsregierung zur Berück⸗ tigung zu überweisen. . . 3. 4 ung beschloß dem Antrage der Kommission gemäß. Die Kommission für Agrarverhältnisse beantragte durch ihren Referenten, den Abg. Grafen Schack, die Petition des Prä—⸗ sidiums des Märkischen Forstvereins, Ober⸗Forstmeisters von Waldow und Genossen, um Revision des Gesetzes vom 6. Juli 1875, betreffend Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, dahin, daß eine Enteignung zu Gunsten des Staats und der Kommunalverbände stattfinden könne, der Königlichen Staats⸗ regierung zur Erwägung zu überweisen. Der Abg. von Quast wies nach, daß das Gesetz, sowie es gegeben sei, seinen Zweck nicht erfüllen könne, daß daher eine Rovelle in dem von den Petenten angegebenen Sinne geboten sei. Er bemerke, daß im ganzen preußischen Staate nach fünfjähriger Wirksamkeit des Gesetzes überhaupt nur Schutzwaldungen im Umfange von 750 ha gesichert seien. Davon seien durch das Gesetz auch nur wieder 5290 ha zu Stande gekommen, die übrigen nur durch analoge Anwen⸗ dung desselben. Von den 65—70 Waldgenossenschaften, auf welche die Staatsregierung provocirt habe, seien im Ganzen 12—15 mit 1270 ha gesichert; von diesen befänden sich allein im Regierungsbezirke Osnabrück 10 mit 809 ha, in der ganzen übrigen Monarchie 4 mit 4709 ha. Nach seinen Ermittelungen würden im Laufe der nächsten Jahrzehnte im besten Falle etwa 5000 ha aufgeforstet werden. Dem ständen gegenüber 2430 000 ha Oedländereien in der Monarchie, unter welchen sich circa 650 900 ha befänden, welche nach Ansicht der Staats⸗ regierung im Landeskulturinteresse der Aufforstung dringend bedürftig seien. Man werde zugeben müssen, daß diesen Zahlen gegenüber das zunächst in Aussicht stehende Resultat ein ganz außerordentlich winziges sei. Das Gesetz leide an einem solchem Formalismus, an so viel Kautelen, daß nach den ihm zugegangenen Nachrichten die Beamten sich nicht mehr willig fänden, mit einem Gesetze zu arbeiten, bei welchem sie mit den alleräußersten Anstrengungen kaum jemals etwas erreichen könnten. Der Märkische Forstverein schlage dem ause daher vor, die Anregung dazu zu geben, daß zu diesem esetz eine Novelle erlasen werde. Er möchte gleich dem Einwande begegnen, daß das Gesetz zu kurze Zeit gewirkt habe, um . zu bewähren. Man habe ja kürzlich die Er⸗ fahrung gemacht, daß Gesetze von demselben und dem darauf folgenden Jahre sich auch als unzureichend erwiesen hätten, und daß daher Novellen zu denselben vorgelegt worden seien. Der märkische Forstverein habe nun auch den Wunsch ausge⸗ sprochen, den Gedanken in das Gesetz aufzunehmen, von dem nach Ansicht der Techniker allein Hülfe zu erwarten sei: den Gedanken der Enteignung. Denn hier liege ein Fall vor, wo der Staat befugt sei, in das Privateigenthum einzugreifen. Seine politischen Freunde und er hätten sich während der De⸗ batten der letzten Tage lebhaft dagegen gesträubt, den Bestrebun⸗ gen Platz zu geben, welche von anderer Seite darauf aus⸗ gegangen seien, erhebliche Eingriffe in das Eigenthum zu machen. Er selbst könne seine Verwunderung darüher nicht unterdrücken, daß ein hochverehrtes Mitglied dieses Hauses es für nöthig gehalten habe, das Eingreifen des Stagtes schon dann zu verlangen, wenn ein Eigenthümer seine Nutzungs⸗ rechte nicht gebrauche oder vernachlässige. Nach seiner Ansicht liege da nicht die Grenze zwischen dem freien Privateigenthum und dem Eingreifen des Staats, sie liege auf einem andern Gebiet. Nicht wenn Jemand sein Eigenthum nicht gebrauche oder schlecht gebrauche, sondern wenn derselbe es derartig mißbrauche, daß er einen Eingriff in die Rechtssphäre Anderer und in das allgemeine Wohl mache, dann erst habe der Staat das Recht und die Pflicht, das Privateigenthum zu beschränken. Ein solcher Fall liege vor, wenn Jemand durch das Oedliegen⸗ lassen seines Waldgrundes es veranlasse, daß herabstürzende Ge⸗ wässer den Acker seines Nachbarn mit Geröll überflutheten, wenn derselbe Sandflächen durch mangelnde Waldkultur flüch⸗ tig werden lasse, so daß der Sand sich auf die Wanderschaft begebe und die Aecker und Wiesen seines Nachbarn ruinire. Hierher gehöre der Gedanke der Enteignung. Er gebe an⸗ heim, daß man denselben in der mildesten Form zum Ausdruck bringe, wie dies die französische Waldgesetzgebung gethan und damit sehr Erhebliches erreicht habe. Die Petenten seien aber noch weiter gegangen, sie wünschten nämlich das Ent⸗ eignungsrecht nicht für den Staat allein, sondern gleichzeitig auch durch den Staat für die Kommune. Es hänge dieser Wunsch zusammen mit den Separationsgesetzen. Die preu⸗ ßische Gesetzgebung habe seit langen Jahren den Fehler be— gangen, die Gemeindewaldungen zwangsweise zu zerstückeln. Es sei dies durch das Gesetz geschehen und durch Aus⸗ führungskommissare, welche, wie aus den Verhandlungen des anderen Hauses ersichtlich sei, eine Separation damit begonnen hätten, daß sie sagten, man schlage zunächst das dumme Holz herunter; mit der Auseinanderrechnung könne man sich nicht abgeben, mit dem Gelde könne man nachher die Kosten bezahlen. So seien die Gemeindewaldungen ver⸗ nichtet und Trennstücke hergestellt, welche forstlich nicht zu be⸗ wirthschaften seien. Es komme dies einem gesetzlichen Verbot einer guten Forstkultur gleich. Er glaube, daß der Staat das Recht und die Pflicht habe, einen derartigen Fehler wieder gut zu machen, und die Petenten hätten den Weg darin gefunden, daß der Staat zu Gunsten der Gemeinden Oedländereien ent⸗ eigne und dadurch es ermögliche, auf Grund eines Waldschutz⸗ und Genossenschaftsgesetzes die zerstückelten Kommunalwaldun⸗ gen in den Landgemeinden wieder herzustellen. Er bitte daher, daß das Haus die weiteren Erwägungen in dieser Beziehung der Königlichen Staatsregierung überlassen möge, die ja diesem Gedanken erst Form und Ausdruck geben könne, und daß dem entsprechend nach dem Antrage der Kommission diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen sei.
Hierauf nahm das Haus, trotz des Widerspruchs des Regierungskommissars, den Antrag der Kommission, diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu über⸗ weisen, an.
Jar die Justizkommission referirte der Abg. von Luck und beantragte, eine Petition der Gemeinde Bottenhorn um Wiederzutheilung zu ihrem früheren Amtsgericht Gladenhach der Regierung zu nochmaliger Erwägung zu überweisen, welcher Antrag debattelos vom 9. acceptirt wurde. Der Magistrat zu Erfurt bat, die Kosten für die einstweilige Auf⸗ bewahrung der zur korrektionellen Nachhaft bestimmten Per⸗
Abg. Götting beantragte Namens der Gemeindekommission: 5 Erwägung, daß nach der Erklärung des Vertreters des
inisters des Innern durch die unter dem 8. November 189 den Landespolizeibehörden ertheilte generelle Ermächtigung zur Uebernahme der fraglichen Kosten für die Zukunft die Erstattung derartiger Kosten pro praeterito unter gewissen Umständen nicht absolut und namentlich nicht, soweit die Forderung derselben bereits geordnet sei, habe ausgeschlossen werden sollen, sowie, daß der petitio nirende Magistrat zunächst bei der zuständigen Behörde etwaige Anträge auf Rückerstat⸗ tung der verauslagten Kosten quaest. vorzubringen haben würde, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Das Haus beschloß demgemäß.
Es fölgten Wahlprüfungen.
Die Wahl der Abgg. von Lyskowski (4. Marienwerder), 4. . und Barchewitz (6. Breslau) wurden für gültig erklärt.
Dagegen wurden die Wahlen der Abgg. Südmeyer und Freiherr von der Reck (1. Minden) vorläufig beanstandet.
Die Wahlen der Abgg. von Trott (13. Kassel), von ann . Schopis (Beide 4. Gumbinnen) erklärte das Haus ür gültig.
6. Wal des Abg. Bork (11. Wiesbaden) beantragte die Kommission zu beanstanden, während der Abg. hr. Petri für Gültigkeitserklärung eintrat, welcher sich der Abg. Rickert anschloß. Der Abg. Freiherr von Hüne (Vorsitzender der Wahlprüfungskommission) vertheidigte den Antrag derselben, indem er darauf hinwies, daß ein Wahlvorsteher es übersehen habe, den Wahlvorstand eidesstattlich zu verpflichten, weshalb die Wahl der sämmtlichen in diesem Wahlbezirk erwählten 5 Wahlmänner als 3 erachten sei. .
Der Abg. Dr. — 1 (Breslau) erklärte sich unter Hin⸗ weis auf frühere Entschließungen der Wahlprüfungskommission für die Gültigkeit. Der Abg. Parrisius wandte sich gegen die Bezugnahme auf sogenannte Präjudizien, da die Kom⸗ mission im konkreten Falle nach sorgfältiger Erwägung aller Umstände entschieden habe. Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) schloß sich diesen Ausführungen an, indem er hervor—⸗ hob, daß es sich bei der vorliegenden Frage keineswegs um eine Partei⸗Angelegenheit handle.
Der Abg. Br. von Cuny beantragte, zu dem Kom⸗ missionsantrage hinzuzufügen: „Die Regierung zu ersuchen, die Vernehmung von Zeugen darüber herbeizuführen, ob auch in einem Wahlvorstande, in welchem für den Gegenkandidaten des Abg. Bork, den Regierungs-Präsidenten von Wurmb in Wiesbaden, 5 Stimmen gegeben worden, die Beeidung der Mitglieder stattgefunden habe.“
Nach einer längeren Geschäftsordnungsdebatte wurde der Antrag der Kommission auf Beanstandung der Wahl des Abg. Bork angenommen, ebenso der Zusatzantrag des Abg. Dr. von Cuny.
Schließlich wurde die Wahl des Abg. Ludowieg (21. Han⸗ nover) nach dem Antrage der Kommission beanstandet, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte.
— In der heutigen (48 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach und mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde nach kurzer Debatte, an welcher sich außer dem Regierungs-Kom⸗ mißar Geheimen Regierüngs⸗-Kath Fastengi, die Abgg. Krüäpp, von Heyden und gr von Minnigerode be⸗ theiligten, der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Fischereigesetzes für den preußischen Staat in dritter Berathung unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Es folgte die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Uebertragung von Befug⸗ nissen, welche den Provinzialbehörden und deren Vorstehern gesetzlich vorbehalten sind, auf die Königlichen Eisenbahn⸗-Direktionen und deren Vorst eher. Die Abgg. Richter und Dr. Hammacher wiesen darauf hin, wie bedenklich es en einer nicht auf Gesetz be⸗ ruhenden Behörde gesetzliche Befugnisse zu übertragen. Es sei zweckmäßig, diese Frage der Justizkommission zur Vorbe⸗ rathung zu überweisen. Dagegen bezeichnete der Regierungs⸗ kommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Brefeld die jetzige Vorlage nur als eine Konsequenz des dem Hause vor⸗ gelegten Nachtragsetats und der darin festgestellten Orga⸗ nisationen im Staatseisenbahnwesen. Es mangele nicht an jeder gesetzlichen Grundlage, die Eisenbahndirektionen zu Disziplinarspruchbehörden zu machen. Gegen die Verweisung an die Justizkommission habe die Regierung nichts ein⸗ zuwenden. Dieselbe wurde auch vom Hause beschlossen. Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Er⸗ gänzung der Vorschriften über die Dienstboten⸗ verhältnisse. Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa.
— Gegenüber den Privatnachrichten von Apia (Samoa⸗ Inseln), wonach von der Besatzung S. M. S. „Bismarck“ bereits 30 Mann gestorben sein sollen, ist, auf Grund authentischer Nachrichten, Folgendes zu konstatiren: Es starben bis Mitte November v. J. (Datum der setzten von dem Schiff eingegangenen Nachrichten im Ganzen 8 Personen von der aus 379 Köpfen zusammengesetzten Be⸗ satzung, und zwar: 2 auf der Reise nach der Südseestation, 1 am remittirenden Fieber, Ban der Ruhr auf der Station, 1ẽ durch Ueberbordspringen im ö und Lim . in Sydney, welcher wegen Wechselfieber ausgeschifft war. Außerdem ertrank einer der über Bord gefallen war.
— Die Anwendbarkeit des §. 193 des Strafgesetzbuches, wonach herabwürdigende Aeußerungen zur Wahr⸗ nehmung berechtigter . nur insofern straf⸗ bar sind, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der
Form der Aeußerung oder aus den Umständen, unter welchen i geschah, hervorgeht, ist nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 12. Dezember 1879, nicht da⸗
durch bedingt, daß die zur Ausführung von Rechten gemachte Aeußerung objektiv zu dem gedachten Zweck nothwendig ge⸗ wesen sei; es genügt vielmehr, daß sie ernstlich zu dem ge⸗ dachten Zweck gemacht und dazu für dienlich gehalten wurde.
— Das dem Hauseigenthümer gesetzlich zustehende Pfandrecht an den Mobilien der Miether für die vertragsmäßige Miethe beschränkt sich, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, J. Hülfssenats, vom 25. November 1879, nur auf diejenige Anzahl von Mobilien, die . zur Tilgung der Forderungen aus dem Miethsverhältni
der Präsident von Ow eine Allerhöchste Botschaft, wonach die Dauer des Landtags bis zum 14. Februar verlängert wird. Den Rechnungsnachweisungen der Post⸗ und Telegraphen⸗ anstalt wurde Anerkennung ertheilt; die Etats der Post⸗ gefälle und der Telegraphenanstalt gelangten ohne wesentliche Debatte nach den Ausschußanträgen zur Annahme, wodurch sich die Kanimer für die Erhöhung der Telegraphenwortgebühr von 3 auf 5 8 ausspricht. Bei der Generaldiskussion über den Etat des Ministeriums des Innern betonte der Abg. Schels die Nothwendigkeit der Reform des Landtagswahlgesetzes, und bat die Staatsregierung dringend, Schritte zu einer solchen zu thun. Der Abg. Frank besprach die Verhandlungen des unterfränki⸗ schen Landraths über die Verbesserung der Verhältnisse der Bevölkerung des Spessart und empfahl der Staatsregierung die Berücksichtigung einiger Vorschläge, worauf der Minister auf die bisherige Thätigkeit der staatlichen Organe in dieser Richtung verwies. Bei der Spezialberathung veranlaßte der Antrag Frankenburgers, der die Beförderung von Bezirksamts⸗ funktionären zu Assessoren wegen Uebernahme der Amts⸗ anwaltschaft bezweckt, eine größere Debatte; der Antrag wurde jedoch mit 4 gegen 68 Stimmen abgelehnt. Den Klagen des Abg. Pfahler über unnöthige Geschäfte der Bezirksamtmänner traten der Minister des Innern von Pfeufer, sowie die Abgg. Föckerer, Schlör und Gustav Schmitt entschieden entgegen; ö. ,, Postulate wurden nach den Ausschußantraͤgen erledigt.
Sachsen. Dresden, 28. Januar. (Dr. J.) Die Erste Kammer bewilligte in ihrer heutigen Sitzung die Kap. 483 — 51 des Etats der Zuschüsse, das Departement des Innern be⸗ treffend, ohne Debatte in Uebereinstimmung mit den von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen. Eine Petition der Hausbesitzervereine in Leipzig und mehreren anderen Orten auf Erlassung von gesetzlichen Bestimmungen über die ,. liche Zwangsvollstreckung auf Grund von Hypothekenbriefen ließ die Kammer nach einem zwischen dem Sekretär Bürger⸗ meister Löhr, dem Ober⸗Bürgermeister Dr. Andrés und dem Referenten Präsident von Criegern, über die Frage, ob gericht⸗ lich rekognoszirte Privaturkunden den gerichtlichen Urkunden rücksichtlich der Zwangsvollstreckung gleichzustellen seien, ge⸗ pflogenen Meinungsaustausche auf sich beruhen, ebenso u. A. eine Petition, die Abänderung der auf das Viehschlachten sich beziehenden Verordnungen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Januar. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ enthält die folgende Mittheilung: Di von Wiener und Prager Blättern in den letzten Tagen kol⸗ portirten Gerüchte, nach welchen einige Mitglieder des Kabinets ihre Demission gegeben hätten, entsprechen nicht den Thatsachen. Was die speziell dem Grafen Taaffe . Absicht betrifft, das Kabinet des bis⸗ herigen Koalitionscharakters zu entkleiden, so kann dem⸗ gegenüber auf das Bestimmteste versichert werden, daß der Graf Taaffe an dem Koalitionsgedanken festhält und auch an demselben festzuhalten unter allen Umständen entschlossen ist.
— Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel unter dem 28. ds.: Die Pforte soll erklärt haben, daß sie die von der serbischen Regierung in Betreff des musel—⸗ männischen Besitzthums in den neu einverleibten Gebietstheilen getroffenen Maßnahmen als null und nichtig und ungeschehen betrachte, weil dieselben mit der Be⸗ stimmung des Artikel 39 des Berliner Vertrags in Wider⸗ spruch ständen.
Lemberg, 27. Januar. (Pr.) Aus dem Ausweise der Landesgrundsteuerkommission, welche die Einschätzungs⸗ arbeiten schon beendet hat, ist zu entnehmen, daß in Galizien 13 640 000 Joch der Besteuerung unterliegen, 446 000 Joch dagegen vollständig unbesteuert bleiben. Der Jahresertrag aus den besteuerten Gründen beträgt 22 300 000 Fl. Auf den Tarnopoler Rayon entfällt ein Jahresertrag von 8600000 Fl., auf den Krakauer ein solcher von 6100906 Fl., auf den Lem⸗ berger von 7400000 Fl. — Bei den Neuwahlen in den hiesigen Gemeinderath fielen die Kandidaten des städti⸗ schen Wahleomités durch. Der bisherige Bürgermeister und die als Kandidaten für den Bürgermeisterposten bezeichneten beiden Herren wurden nicht gewählt.
Pell, 8. anngr n fand die Fortsetzung der Berathung über den Antrag Moscary's bezüglich der Straßenkrawalle statt. Der Abg. Albert Apponyi beantragte ein Tadelsvotum für die Regierung, weil dieselbe es unterlassen habe, zur Ver⸗ hinderung der Unruhen Präventivmaßnahmen zu treffen. Der Abg. Baroß beantragte, das Haus möge die Aufklärungen des Minister⸗Präsidenten zur Kenntniß nehmen und zur Tages⸗ ordnung übergehen. Nach dem Schluß der Debatte führte der Minister⸗Präsident aus, daß die Uebelstände von ihm nicht größer dargestellt wurden, als dieselben in Wirklichkeit seien; es müßten Maßregeln ergriffen werden, um eine weitere Ver⸗ breitung der krankhaften Zustände zu verhüten. Die Abstim⸗ mung über den Antrag Moscary's wird morgen erfolgen.
Schweiz. Bern, 28. Januar. Der „Bund“ schreibt: „Letzthin war in den Zeitungen zu lesen, daß bereits Unter⸗ handlungen mit dem schweizerischen Bundesrathe von Seiten der österreichischen Regierung angeknüpft worden seien wegen des Anschlusses der Arlbergbahn an die schweizerischen Eisenbahnen und der bezüglichen Tarife. Wie wir nun aus zuverlässiger Quelle vernehmen, sind eigentliche Unterhand⸗ lungen in Sachen noch nicht im Gange. Dagegen hält sich seit einigen Tagen der Generalinspektor der österreichischen Eisenbahnen, Hr. Regierungs⸗Rath Steingraber, in Bern auf, um sich über die schweizerischen Anschluß⸗ und Tarifverhält⸗ nisse in Konferenzen mit Vertretern schweizerischer Eisenbahn⸗ , im Detail zu orientiren und der österreichischen
egierung einen bezüglichen Bericht zu erstatten.“
Großbritannien und Irland. London, 27. Ja⸗ nuar. (Allg. Corr.) Dem „Standard“ wird aus Kabul, vom 12. d. M., gemeldet:
„General Roberts hat einen großen Durbar abgehalten. Demselben wohnten mehr als 200 tonangebende Eingeborene an, darunter Vertreter der Kohistanis sowie der Stadt Kabul und deren Vorstädte. General Roberts theilte den Kohistanis mit, er habe in Folge ihres Gesuches Shabaz Khan zu ihrem Gouverneur ernannt. Fünf der vornehmsten Kohistanenchefs werden vorläufig hier bleiben, angeblich, um in Angelegenheiten ihres Distrikts zu Rathe gejogen zu werden, in Wirklichkeit jedoch als eine Art Geißel in den Frieden des Landes. Ein Gerücht ist hier eingelaufen, wonach die Bevölkerung Ghuznis Mahomed Jan den Ein⸗
Abgeordnetenhause
genügt. Bayern. München, 27. Januar. (Allg. Ztg. In
sonen auf Staatsfonds zu übernehmen. Der Referent
der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer verlas
marsch verwehrt hätte, bis es bekannt wurde, der neu proklamirte Emir, Musa Khan, befände sich in seiner Begleitung. Die Ghuznis
kämpfen jetzt gegen die Hazaras. Zwischen Mahomed Jan und dem Mollah Mushki Olam hat es einen ernsten Streit gegeben, indem der letztere den ersteren beschuldigte, daß sein Hauptziel die Plün= derung Kabuls sei, wobei nicht einmal die Magazine der mohame—⸗ danischen Kaufleute geschont würden, anstatt die Ungläubigen zu ver⸗ filgen. Die allgemeine Ansicht ist nunmehr die, daß wir nur so lange in Kabul bleiben werden, bis die Bevölkerung über die Wahl eines Gmirs einig ist, dann aber unverzüglich das Land verlassen werden. Die Außsichten Musa Khans werden für höchst günstig erachtet, obgleich er in seinem Onkel Ayub einen mächtigen Rivalen finden wird. Sämmtliche Trantportthiere, mit Aufnahme von 900, die für den Fall zurückgehalten werden, daß eine Expedition unvermeidlich würde, sind nach Peschawur gesandt worden, wo sie vollauf Futter finden und mit ordentlichen Packsätteln versehen werden, ehe sse ihre Arbeit im Frühjahre wieder beginnen.“
Aus der Kapstadt wird dem Reuterschen Bureau ( via Plymouth) vom 6. d. M. gemeldet::
In dem Transvaalschen Regierungs Amtsblatt wird eine Be—⸗ kannkmachung veröffentlicht, wonach Secocoenis Land für Exploitenre auf Edelmetalle erschlossen ist und der neu ernannte Magistrat oder britischs Resident, Mr. Irvinn, wirklichen Unternehmungen jeden Beistand, was Führer und Information betrifft, gewähren wird. — Das 80. Regiment trat in der vorigen Woche seinen Marsch von Prätoria nach der Kapstadt an, wurde jedoch seitdem in Potchefstroom zurück⸗ gehalten. Die Dragoner und die Artillerie sind in Präͤtoria, Standerton und Wakerstroom vertheilt. Die West⸗Eisenbahn wird am 2. Februar nach Beaufort eröffnet werden. Dies wird für jetzt der Endpunkt sein. In mehreren Theilen des östlichen Distrikts hat es geregnet, womit die Furcht vor einer ernsten Dürre be— seitigt ist. ;
— 28. Januar. (W. T. B.) Aus Kalkutta wird ge⸗ meldet: General Roberts besuchte am 26. d. M. Lata band. Es ist Befehl gegeben worden, alle englischen militärischen Posten auf einen Monat mit Lebensmitteln und Munition zu versehen. Man befürchtet, daß gegen Ende des Monats ein neuer Angriff der afghanischen Stämme erfolgen könne, — Nach einem noch der Bestätigung bedürfenden Gerücht soll
Mahomed Jan gestorben sein. (Fr. C.)
M Frankreich. Paris, 27. Januar. Die Abtheilungen der Deputirtenkammer hatten heute den Ausschuß für den Amnestieantrag Louis Blanes zu wählen. Von den 11 in den Ausschuß ernannten Mit⸗ gliedern sind nur drei der Vorlage günstig; Clämenceau, Brisson, Lockroy, Spuller, Périn und Louis Blanc selbst sind in ihren Abtheilungen unterlegen. Der Handels⸗Minister Tirard sprach sich in der seinigen besonders energisch gegen die Vorlage aus. Rücksichten politischer Beschwichtigung, meinte er, dürften hier nicht geltend gemacht werden, da man im Gegentheil auf diese Weise nur künftige Insurrektionen aufmuntere, indem die Aufständischen, welche Unthaten sie auch beginnen, darauf rechnen könnten, spätestens in 10 Jahren amnestirt zu sein. Aehnlich, wenn auch etwas minder apo⸗ diktisch, äußerten sich der Minister Lepére, der Unter⸗Staats⸗ sekretär Martin⸗Feuillse und der Polizei⸗Präfekt Andrieux in ihren Abtheilungen.
— 28. Januar. Das heutige „Journal officiel“ veröffentlicht das Gesetz vom 27. Januar, betreffend die obli⸗ gatorische Einführung des Turnens in allen öffentlichen Unterrichtsanstalten für Knaben.
— (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Kommission zur Prüfung des Antrages auf Beschränkung der Militärdienstzeit auf drei Jahre sprach sich der Kriegs⸗Minister gegen den Antrag aus und hob namentlich hervor, daß zur guten Ausbildung von Soldaten drei Jahre nicht genügen würden.
Spanien. Madrid, 28. Januar. (W. T. B.) Die Gerichte von Barcelona haben auf Grund aufgefundener Papiere 6 inter nationalistischer Umtriebe verdächtige Personen verhaften lassen.
Griechenland. Athen, 28. Januar. (W. T. B.) Tricoupis hat auf Anrathen der Mitglieder der Opposition von der Bildung des neuen Kabinets Abstand genommen, weil ihm die Unterstützung einer Majorität in der Kammer fehlen würde.
Da Tricoupis von der Bildung des neuen Kabinets Ab⸗ stand genommen hat, so ist nunmehr Kommunduros auf— gefordert worden, das Kabinets⸗Präsidium fortzuführen.
Amerika. New⸗Hork, 28. Januar. (W. T. B.) Das Obergericht des Staates Maine hat auf die ihm von den Fusionisten neuerdings unterbreiteten Fragen ent⸗ schieden, daß die fusionistische Legislatur von Maine nicht als legale Körperschast anzuerkennen sei, und vielmehr die republi— , . Organisation für die allein rechtmäßige Legislatur rklärt. ĩ
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
München, Donnerstag, 29. Januar. Der Minister des Innern hat dem Landtage einen Gesetzentwurf, betreffend Ab⸗ änderungen der Bestimmungen des Polizeistrafgesetzbuches über das Spielen in auswärtigen Lotterien, zugehen lassen. — Nach einer hier eingetroffenen Nachricht hat in der Nacht ein erheb⸗ licher Brand des Bahnhofsgebäudes in Salzburg stattgefunden, welcher gegenwärtig aber bereits gelöscht ist.
Madrid, Mittwoch, 28. Januar, Abends. Die Mitglieder der Minorität des Parlaments haben der heutigen Sitzung der Cortes beigewohnt.
New⸗York, Mittwoch, 28. Januar. Nach hier einge— angenen Nachrichten aus Augusta ist die Miliz von dem zouvernementspalaste zurückgezogen worden. Man glaubt
hieraus schließen zu dürfen, daß die Fusionisten sich der gegen⸗ wärtigen Lage fügen und weitere oppositionelle Versuche auf⸗ geben würden.
Nr. 5 des Amtsblatts der Deutschen Reich s⸗Post- und Telegrapbenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen: Vom 24. Januar 1880. Beförderung der Sendungen mit Fischla ich 2c. durch Schnell und Courierzüge. — Vom 25. Januar 1880. Statistik des Waarenverkehrs bezüglich der Postpacketsendungen nach dem Auslande.
Dä Nr. 2 des Armee-⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgen⸗ den Inhalt: Informgtionskursus für Regiments Commandeure der
nfanterie bei der Militär ⸗Schießschule. Formation der Militär- chießschule für 1880.
Statistische Nachrichten.
Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Reichs. Qber-Handelsgerichts in der . vom 1. ö 1878 bis 30. September 1879. J. An Spruchsachen waren zu
bearbeiten; aus Preußen 655, aus Bayern 119, aus Sachsen 370, aus Württemberg 7, aus Baden 40, aus Hessen 42, aus Mecklen⸗ burg · Schwerin 54, aus Sachsen. Weimar 12, aus Mecklenbur Strelitz s, aus Oldenburg 8, aus Braunschweig 18 aus Sachsen. Meiningen 3, aus Sachsen Altenburg 13, aus Sachsen⸗Coburg-⸗Gotha 9, aus Anhalt 7, aus Schwarzburg⸗Rudolstadt 2, aus sl, dershausen 3, aus Reuß ältere Linie 7, aus Reuß jüngere Linie 8, aus Schaumburg ⸗Lꝓippe 5, aus Lippe 1, aus Lübeck 6, aus Bremen 1, aus Hamburg 41, aus Elsaß ⸗ Lothringen 40, aus den Konfular⸗ Jurisdiktlonsbezirken 1, Patentsachen 109, zusammen 1513. Davon sind: a. in Folge Entfagung, Zurückweisung oder Inkompetenz Er⸗ flärung ausgeschieden 366, b. erledigt 1132, e. unerledigt geblieben 45, zusammen wie oben i513. II. Beschwerdesachen waren zu be⸗ arbeiten 866. III. Die Staat anwaltschaft hat mitgewirkt in Spruch⸗ sachen: aus Preußen 28, aus Bayern 96, aus Hessen 4, aus Elsaß⸗ . . in n, 1 , kommen auf
n der etatsmäßigen Räthe: an Spruchsachen 63, an Be⸗ schwerdesachen 3 bis 4. ö ö
— Sum marische Uebersicht der Zahl der Studi— renden auf der Königlichen Univerfität zu Klel im Winter ⸗Semester 1879160. Beim Abschluß der fummarischen Uebersicht im Sommer ⸗Semester 1879 betrug die Zahl der Studi⸗ renden 266, im Laufe des Sommer ⸗Semesters dazugekommen 3, zu= sammen 268. Nach Ablauf des Sommer ⸗Semesters abgegangen 186, demnach geblieben 168. Dazugekommen: neu immatrikulirt 60, zurück' gekehrt 146 jusammen 74, im Ganzen 242. Die Gesammtzahl der immatrikulirten und gegenwärtig hier anwesenden Studirenden be⸗ trägt demnach; Die theologische Fakultät zählt: Preußen 39, Nicht preußen 5, zusammen 44. Die juristische Fakultät zählt: Preußen 24, Nichtpreußen 3, zusammen 27. Die medizinische Fakultät zählt: Preußen 56, Nichtpreußen 19, zusammen 75. Die philosophische Fakultät zählt: 2. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 75, Db. Preußen mit dem Zeugniß der Nichtreife nach 8. 35 des Prü—⸗ fungsreglements vom 4. Juni 1834 —B 0. Preußen ohne Zeugniß der Reife 6, zusammen 79. d. Nichtpreußen 17, zusammen 96, Gesammt⸗ summe der immatrikulirten Studirenden 2423. Außer diesen imma⸗ trikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören von Vor⸗ lesungen nachgesucht und von dem Rektor erhalten: bei der theolo⸗ gischen Fakultät ] Hörer, hei der juristischen Fakultät 3 Hörer, bei der medizinischen Fakultät 25 Hörer, bei der philosophischen Fakultät 76 Hörer, Summa der Hörer 105. Es nehmen mithin an den Vor— lesungen überhaupt Theil 347.
— Stat. Corr.) Die Finanzen der Kreise des preußi⸗ chen Staates im Jahre 187778. — Auf Grund amtlicher Materialien ist soeben eine ‚Finanzstatistik der Kreise des preußischen Staates für das Jahr 1877.78 der Oeffentlichkeit übergeben, welche von dem durch seine anderweiten kommunalfinanzstatistischen Ärbeiten bereitt in weiteren Kreisen bekannten Geheimen Ober. Regierungs⸗ Rath und vortragenden Rath im Ministerlum des Innern L. Herr— furth, in Gemeinschaft mit dem Landrath C. Studt, bearbeitet und als VII. Ergänzungsheft zur Zeitschrift des Königlich preußischen statistischen Bureaus im Verlage des letzteren erschienen ist. Das Bedürfniß einer ziffermäßigen Darstellung der Finanzwverhältnisse der Kreise in neuester Zeit war längst und in den letzten Jahren immer fühlbarer hervorgetreten, nicht nur, weil es an zuverlässigem und ausreichendem statistischen Material zur Beurtheilung der Prästationsfähigkeit der einzelnen Kreise und deren Belastung mit Abgaben zu kommunalen Zwecken fehlte, sondern auch, weil die nach dem deutschfranzösischen Kriege eingetretene Periode eines allgemeinen wirthschaftlichen Aufschwunges einen weittragenden Ein fluß auch auf die Finanzlage der Kreisverbände geäußert hatte, und weil endlich die neuere Gesetzgebung auf dem Gebiete der Selbstver⸗ waltung, namentlich die Krelßordnung vom 13. Dezember 1877 für die Provinzen Ost und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen, den Wirkungskreis und die Aufgaben jener kommunalen Verbände erheblich erweitert und damit auch die von denselben gufzuwendenden Ausgaben und die zu deren Deckung zu er⸗ hebenden Abgaben namhaft vermehrt hatte. Mit Rücksicht hierauf wurde durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 25. Sep⸗ temher 1878 eine Erhebung über die Finanzverhältnisse der Kreise für das Rechnung iahr 1877778 angeordnet, wobei gleichzeitig die Ab⸗ sicht vorlag, für die Vergleichung der derzeitigen Kreis finanzen mit den gleichartigen Verhältnissen im Jahre 1869 und für Beurtheilung 6. . seitdem eingetretenen Veränderungen verlaßliches Material zu
nnen.
Bei der Aufnahme mußten die Stadtkreise unberücksichtigt bleiben, da bei diesen eine Trennung des Gemeinde und des Kreishaushalts nicht stattfindet. Mit dieser Beschränkung bietet die vorltegende n eue Kreis⸗-Fingnzstatistik ein in großen Zügen ausgeführtes Bild von der Finanzlage der einzelnen Kreise des preußtschen Staates, welches der Beachtung der Fachmänner und Interessenten hiermit bestens empfohlen sei.
Fassen wir die Hauptergebnisse jener Darstellung zusammen, so betrugen für das Jahr 1877178 in sämmtlschen Landkreifen
des ganzen des Gebiets der der übrigen
Staatsgebiets Kreisordnung Landestheile
die Ausgaben MS 45 277 071 28021 953 17255118 davon die extraͤordinären , 10 941 184 7 244 280 3 696 904
die Einnahmen. ö 44029 693 26 745 506 17284187 davon die extraordinären 1963259 1055173 908 086
die R 43204 594 32 483 252 10721 342 die Passiva w 93 266 908 64 996536 28 269 472 bei einer Seelenzahl von, 22 531 923 11 805733 16736193
Was die Ausgaben inshesondere anlangt, so werden dieselben in der vorliegenden Kreis finanzstatistik nach den hauptsächlichsten Kate⸗ gorien und zwar in 12 Gruppen nachgewiesen. Den weitaus größten Theil aller Ausgaben, nämlich 21 965 292 ƽ oder 48, 50 /g, (darunter 8448 046 6 im Extraordinarium), nahmen die Verkehrtanlagen in Anspruch; davon fallen etwas mehr alt die Hälfte allein auf die drei Provinzen Brandenburg (2583 304 S6), Schlesien (3 515769 0) und Hannover (5336 371 96). — Der nächstgrößte Theil der
erfordert, für welche 7748 221 S oder 17,1 6 (darunter 293 251 „ extraordinär) aufgegeben wurden. Demnächst folgen die Ausgaben für die allgemeine Kreisverwaltung mit 5 268 664 0 oder 113600 (darunter 671 798 0 extrgordinär), wobei nebenher be merkt sei, daß in diesem relativ hohen Betrage auch die von den Kreisen geleisteten Zuschüfse zu den Kosten der Amts verwaltung im Geltung sbereiche der Kreisordnung mit enthalten sind, wie denn auch von diesem Ausgabeposten der sämmtlichen Landkreise 4716378 (darunter 653 1965 M extraordinär) auf das Gebiet der Kreisordnung und nur bö52 276 M (darunter 18 693 6 extraordinär) auf die übrigen Landestheile entfallen. — Einen diesem Betrage nahezu gleichen Aufwand verursachten die Leistungen an den provinztal— oder kommunalständischen Verband, nämlich 5 O77 266 4 oder 11.23 *, ein Betrag, der noch höher sein würde, wenn die betreffenden Daten von allen Kreisen bekannt geworden wären, auch von denen, in welchen, wie namentlich in Rheinland und Westfalen nicht selten, die Provinzialbeiträge entweder von den Gemeinden direkt an die Pro⸗ vinzialkassen abgeführt oder in den Kreis ⸗Kommunalkassen nur als durch⸗ laufende Posten gebucht werden und deshalb nicht überall nachgewiesen worden sind. — Von den übrigen Ausgaben, abgesehen von einer Sammel position für sonstige Ausgaben im Betrage von 1 755719 0 oder 3.979 sHarunter 462 744 ½ extraordinär), wurden erfordert für Wohlthätigkeits,, Armen und Besserungganftalten und Armenpflege 1713 300 oder 38 vo (darunter 7950 S extraordinär), für das Sanitättwesen 1993 515 M (3174 4M) oder 2.4 Ma, für allgemeine staatliche Zwecke 214 939 M (1472 M oder O, 5 osg, für Unterrichts jwecke 158 196 6 (560 ) oder 9, ce. für Landesmeltorationen, land, und forstwirthschaftliche Zwecke 136 8563 M (10 i75 ) oder 9 6 a. . a , pa e , . Einrichtungen ) . oder 0,d /o und für Beseitigung von Noth⸗ ständen 32 534 M (21 772 66) oder O. 1 do. 5 ö
Zur. Deckung dieser Ausgaben im Gesammtbetrage von
465 277 071 M waren, wie oben angegeben, an Einnahmen
Ausgaben wurde für Verzinfung und Tilgung von Kreisschulden
44029 5683 6 verfügbar. Die Quellen, woraus letztere flossen, wer⸗ den in der Kreisfinanzstatistit in 10 Gruppen th lr t ergie⸗ bigste Quelle ist naturgemäß die Kreisbesteuerung, welche 22 797 817 oder 5l,8 olo (darunter 45 228 Ss , , ertrug; der größte Theil hiervon, 20 494 757 „S, wurde durch 6j chläge zu den direkten Staatssteuern oder nach dem Maßstabe derselben (worüber in der beregten Darstellung übrigens detgillirte Nachrichten mitgetheilt wer⸗ den) aufgebracht; ein kleinerer Theil, 2 303 955 M, wurde in Form von besonderen Kreissteuern erhoben; die Zuschläge zu den direkten Staatssteuern vertheilten sich mit 9 73 197 ν auf die Grund= und Gebäudesteuer, mit 9 544 509 S auf die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer und mit 977 051 M auf die Ge⸗= werbesteuer. — Nächst den Kreissteuern trugen die Zahlungen aus Staats ⸗ oder Provinzialfonds in Höhe von 8 292 745 0 (dar⸗ unter 532 450 46 extraordinär) zur Deckung der Ausgaben am meisten bei; sie betragen 18809 der Einnahmen und kommen zum Überwie⸗ genden Theile (6 437 959 M) den unter der Herrschaft der Kreig⸗ ordnung stehenden Kreisverbänden, zu einem kleineren Theile ? 8ö5 86 ) den übrigen Landestheilen und hier namentlich den hannoverschen Amts⸗ und Wegeverbänden (2259 169 M) zu Gute. — Durch neue Anleihen wurden 5 370559 „ oder 12526 (darunter bö9 727 M6 erxtraordinär) der Einnahmen beschafft, weitere 4,6 0sg oder 2038971 M (darunter 26 480 M½ extraordinär) flossen aus den Erträgen der Verkehrsanlagen, 3,8 W oder 1662 2776 S½ (41795 10) aus dem nutzbaren Kreisvermögen, 1.2 0 oder 510 505 „ aus den Jagdscheingeldern, 40e oder 183 228 ½ (519 ) aus den Wohl⸗ thätigkeitsanstalten und gemeinnützigen Einrichtungen, O,. Ol o oder 5910 4M aus den Unterrichtganftalten und 7.2 0o oder 3 167 6865 M (657 060 A6) aus sonstigen Einnahmequellen. Das Kreigvermögen von 43204 594 M setzte sich aus folgenden Posten zusammen: . Werth der Grundstücke 1253 383 A0 = Gebäude 10010546 , . Inventarienstücke 1103105 Inhah erpapiere (Courswerth . 18 301 288 Sonstige Forderungen. 8 365 331 Andere Permögengobjekte. 11768991, „Diesem Kreisvermögen standen 93 266 008 S Schulden gegen über, wovon 47 685 Oöl MS Inhaberpapiere und 45 585 5657 6 sonftige Schulden waren. Hierbei sind die Inhabervapiere zum Nennwerth k ö . zum Nennwerth ; ourswerth dagegen, wenn die Ti 2 der Abligationen bewirkt . J Weitere Mittheilungen aus dem werthvollen Inhalte der vor⸗ liegenden Kreis -Finanzstatistik werden wir demnächst folgen lassen.
RKunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der „Goldenen Bibel“, illustrirt von den größten
Meistern, herausgegeben von Alfred von Wurzbach , Theil: Das alte Testament — Stuttgart, Paul Iieff, Verlagt⸗ buchhandlung) liegen die 17. und 18. Lieferung vor. . 17. Lieferung enthält: Moses vertheidigt die Töchter Jethros. Gemalt von Nicolas Poufsin. Gestochen von P. Anderloni. (Pietro Anderloni. Berühmter Kupferstecher, geb. zu St. Eufemig bei Brezeia den 12. Yftober 1754. Schüler seines Bruders Faustinö und des G. Longhi, seit 1831 Profeffor der Kupferstecherkunst an der Akademie zu Mailand an Longhi's Stelle, gestorben auf seinem Landsitze Cabiate bei Mailand den 15. Oktober 1849. Das Original dieses berühmten Kupferstiches befindet sich in der Galerie Ping in Mailand) — Esther vor dem Könige. Gemalt von Antoine Coypel. Gestochen von J. Au dran. (Das Original befindet sich gegenwärtig im Louvre und wurde im Jahre 1704 vollendet. Dieselbe Komposition wurde . 9 Coypel selbst zur Nachbildung in Tapeien noch einmal gemalt.
Die 18. Lieferung enthält: Judith. Gemalt ven Pietro Benvenuti. Gestochen von Anton io Rieciani. . Ben⸗ venuti, geboren zu Arezzo 1769, gestorben zu Florenz 1644. Einer der besten neueren italienischen Maler. Zu Florenz nach den Werken des Andrea del Sarto und in Rom nach senen Raphaels gebildet, huldigte er dem Geschmacke der Davidschen Schule. Antonio Rieciani, Zeichner und Kupferstecher, geboren in Rom 1775, gestorben 1848. Das Original besindet sich in der Kathedrale zu Arezzo und wurde von Rieciani in Rom gestochen. Das Pendant zu diesem Blatte bildet ein Stich nach einem anderen Gemälde Benvenuti's im Palaste Corsini zu Florenz, den Pyrrhus darstellend, welcher den Priamus am Altare ermordet.) — Jakob tränkt die Heerden Labans. Gemalt von Jusepe de Ribera. Gestochen von S. Fokke. (Jusepe de Ribera, genannt Spagnoletto, Maler und Radirer, ge⸗ boren zu Jätiva (jetzt San Felipe im Königreich Valencia) den 12. Januar 1588, gestorben zu Neapel 1656. Schüler des Francisco Ribaltä zu Valencia und des Caravaggio zu Neapel; durch eigene Studien in Rom und Parma weiter ausgebildet. Thätig vornehm⸗ lich zu Neapel. Simon Fokke, Zeichner, Radirer und Stecher. Schüler von J. C. Philips. Geboren zu Amsterdam 1712, ge⸗ . ö 1784. Das Original befindet sich in der Dresdner
alerie.
Der Photographiedruck, durch welchen in diesem Werke die 6 wiedergegeben werden, vervollkommnet sich mit jeder
ieferung.
— Das im früheren Kaiserlichen Ober ⸗Präsidium von Elsaß— Lothringen zusammengestellte Werk „Mittheilungen über Landwirthschaft, Wasser? und Wegebau in Elsaß⸗ Lothringen während des Jahres 18785. (Straßburg, . Schmidts Universitäts ⸗ Buchhandlung, 1879) zerfällt in vier Haupt. - Abtheilungen, J. Landwirthschaft,. II. Wafferbau⸗ verwaltung, III. Wegebauverwaltung, IV. Statistik. Die Lan dwirthschaft, behandelt das Meliorationswesen im All⸗ gemeinen, einschließlich der Behördenorganisation, sowie der im Herbst 1874 eröffneten technischen Winterschule in vier Coursen, und giebt den derzeitigen Stand der Meliorationsarbeiten dahin an: in Vorbereitung befindliche Arbeiten 330 Unternehmungen, veranschlagt auf 3 499 739 „M6, in Ausführung befindliche oder endgültig be⸗ schlossene Arbeiten 128 Unternehmungen, veranschlagt auf 657 6i7 „, davon verausgabt 126 140 S, im Jahre 1878 vollendete Arbeiten 120 Unternehmungen, dafür verausgabt 170 625 6 Sonach wurde im Jahre. 1818 in GlsaßLothringen für Mel iorationg⸗ arbelten die Summe von 296 765 S6ο, verausgabt gegen 142126 M im Jahre 1877 und 73818 S im Jahre is?76. Außerdem sind in Betracht gezogen: die landwirthschaftliche Versucht⸗ station zu Rufach, das Veterinärwesen, die Thierzucht (Pferdezucht, Rindviehzucht und Fischzucht, endlich die Obstbauschule in Brumath und die landwirthschaftlichen Winterschulen. Die Versuchsstation zu Rufach hat erst im letztverflossenen Jahre eine erweiterte Wirksamkeit und einen größeren CGinfluß, namentlich auf den Saatmarkt, ge⸗ wonnen. In allen . der Viehzucht, insbesondere auch in der Fischzuchtganstalt zu Hüningen, hat eine erhebliche Zunahme, sowohl in den Beständen als in den Einkünften, stat'gesunden. — Die Zahl der Civilthierärzte beträgt 64, die der Militaͤrthierärzte 35.
In der Organisation der Wasserbauverwaltung sind im Jahre 1878 keine Veränderungen vorgekommen. Ihre Wirksamkeit war auf den Rhein, die Ill, die Mosel und die Kanäle gerichtet. Ueber Wasserstände, Verkehrsverhältnisse, gewöhnliche und un— in . Ausgaben geben detaillirte Tabellen und graphische Dar⸗ tellungen Aufschluß, eben so über Dämme, Brücken und Fähren, uber , . 6 bie, . 6 ö egebau verwaltung. Die Gesammtlänge aller vorhaude⸗ nen Straßen und Wege (Staats⸗, Bezirks-, Vizinalstraßen und ge⸗ wöhnliche Vizinalwege) betrug 14204 604 km. 3 ö Nach den beigefügten Tabellen hat der Ausbau der Vieinal⸗ straßen und . Vicinalwege in den letzten acht Jahren er⸗ hebliche Fortschritte gemacht, trotz der durch die Folgen der Kriegs ⸗ jahre gesteigerten Abnutzungen und Ausgaben.
Das Werk schließt mit einem gedrängten Bericht über die Ar⸗ beiten des durch daz Gesetz vom 31. Dezember 2 st a⸗