1880 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

schulden ⸗Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königli— chen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkasse. Die Lus⸗ zahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen und bei pos. 1,

3 der Zinscoupons Ser. J. Nr. 4 bis 8 nebst Taloas und bei pos. 4 der Zinscoupons Ser. J. Nr. 5 bis 8 nebst Talons.

Der Geldbetrag der unentgeltlich zurückzugebenden aber fehlenden Zins coupons wird am Kapitalbetrage der betreffenden Obligationen zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs⸗ ö se in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die be⸗ treffenden Obligationen nebst Zinscoupons und Talons vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können.

Zurückstehen noch aus der:

29. Verloosung: Litt. C. Nr. 3951.

33. Verloosung: Litt. G. Nr. 4580, Litt. A. Nr. 466.

36. Verloosung: Litt. B. Nr. 4515, Litt. C. Nr. 3248, Litt. A. Nr. 1711 3258.

37. Verloosung: Litt. B. Nr. 311 693 3157 3283 4461, Litt. C. Nr. 321 624 885 1608 1648 2221 2795 3680, Litt. D. Nr. 1078 2555 3201 3970, Litt. A. Nr. 636 1521 2335 2466 3280 3621 4743.

38. Verloosung: Litt. B. Nr. 275654 3153 3965 4608, Litt. C. Nr. 1562 1594 2787 2890 4719, Litt. D. Nr. 647 724 1804 1911 2292 2304 2516 3492 3727 3753 3857 4298, Litt. A. Nr. 20 40 91 317 329 430 526 548 560 599 620 621 681 774 826 9g43 957 10917 1032 1091 1104 1276 1280 1418 1679 2018 2026 2080 2084 2085 2137 2138 2195 2226 2393 2473 2614 2660 2766 2825 3128 3136 3204 3213 3323 3332 3701 3730 3783 3834 3881 4322 4379 4832.

Wiesbaden, den 9g. Januar 1880.

Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.

Aichtamt liches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag um 4 Uhr den Reichskanzler Fürsten von Bismarck.

Heute Vormittag hörten Se. Majestät die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten von Madai, des Chefs der Admiralität, Staats⸗Ministers von Stosch, sowie des Chefs des Militär— Kabinets, General-Adjutanten von Albedyll, und nahmen im Beisein des kommandirenden Generals des Garde⸗ Corps, Prinzen August von Württemberg, Königliche Hoheit, des Gouverneurs, Generals der Infanterie von Fransecky und des Kommandanten, General⸗Lieutenants Grafen Vartengleben. militärische Meldungen entgegen.

Beide Kaiserliche Majestäten waren am Sonn⸗ abend auf dem Balle des Kriegs-Ministers anwesend.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern im Krankenhause Bethanien und begrüßte Abends auf dem Ostbahnhofe Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin von Edinburgh, welche, in Begleitung Ihrer Kaiserlichen Mutter nach Rußland reisend, durch Zeitmangel verhindert wurde, die Kaiserlichen Majestäten im Palais zu besuchen.

Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherrn Graf Brühl und Graf Vitzthum übernommen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bunde sraths für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen (13) Sitzung des Herren— hausFres, welcher der Vize⸗Präsident des Staats-Ministeriums, Graf zu Stolberg, die Staats-Minister Dr. Lucius und Dr. Friedberg, sowie mehrere Regierungskommissarien bei— wohnten und welche der Präsident Herzog von Ratibor um 12 Uhr 20 Minuten eröffnete, wurde das Feld- und Forst⸗ polizeigesetz an die durch 4 Mitglieder der Justizkommission verstärkte Agrarkommission, das Gesetz, betreffend das Ruhe⸗ gehalt der emeritirten Geistlichen, einer besonderen Kommission von 15 Mitgliedern und das Gesetz, betreffend die Besteuerung der Wanderlgger, an die Kommission für Kommunalangelegenheiten verwiesen.

Es folgte demnächst der mündliche Bericht der Kommission für den Staatshaushalts⸗Etat und für Finanzangelegenheiten über die Denkschrift, betreffend die gemäß 8. 20 des Gebäude⸗ steuergesetzes vom 21. Mai. 18651 ausgeführte erstmalige Revision der Gebäudesteuer⸗Veranlagung. Der Referent Herr Dr. Baumstark beantragte, diefe Denkschrift durch Kenntnißnahme für erledigt zu erklären. Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei und ging dann zu dem mündlichen Bericht derselben Kommission, betreffend die üeber⸗ sicht von den Staatseinnahmen und Äusgaben des Jahres vom 1. April 1858/79, über. (Schluß des Blatts.)

In der n , (51.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, we cher der Minister der öffentlichen Arbeiten Mayhach, der Finanz⸗Minister Bitter und mehrere Re⸗ gierungskommissarien beiwohnten, machte der Präsident zunächst die Mittheilung, daß die allgemeinen Rechnungen über den Gian re nba kal in das erste Vierteljahr 1877 und ein Gesetzentwurf, betreffend den Ankauf der im Großherzoglich hessischen Gebiet belegenen Strecke der Main? Weserbahn und den Bau einer Eisenbahn von Coelbe nach Laasphe, eingegangen seien.

Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand derselben war die dritte Berathung des Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Wander— lagerbetriebes. Der erste Redner gegen die Vorlage war der Abg. Dr. Meyer (Breslau). Derselbe führte aus, daß die Vor⸗ lage einer herrschenden Strömung Rechnung zu tragen und ge— wissen zu Tage getretenen Uebelständen abzuhelfen bestimmt sei. Die dazu gewählten Mittel seien aber falsch. Die beklagten Uebelstände hätten schon vor den Wanderlagern be⸗

anden, und es gebe auch solide Wanderlager, welche Artikel ührten, die namentlich in kleinen Städten in stehenden Geschäften kaum verkauft werden könnten, z. B. Stereoskopenbilder, gute Gipsfiguren 2c. Die Jahrmärkte seien doch nichts anderes als eine Anhäufung von Wanderlagern. Redner sprach den Wunsch aus, vom Ministertische eine beruhigende Erklärung darüber zu hören, daß die Wanderlager, gegen deren Solidität keine Bedenken vorlägen, von den arten Bestim— mungen des Gesetzeß nicht betroffen werden follten. Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath

errfurth, räumte ,. daß es auch solide. Wander⸗ ager gebe, zu deren Gunsten der Minister erforderlichen Falles eine Befreiung von der Steuer eintreten lassen werde, wozu . das vorliegende Gesetz ja in 5. 3 die Möglichkeit gebe.

achdem noch der Abg. Fuchs sich gegen einige Ausführungen des Abg. Dr. Meyer gewendet hatte, wurde das Gesetz ohne wei⸗ tere Diskussion angenommen. Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ex weiterung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staats an mehreren Privat-Sisenbahn-Unter⸗ nehmungen. Das Haus diskutirte die einzelnen Nummern des 8. 1 gesondert. .

Derselbe lautet nach der Fassung der Kommission:

§. 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt zum Bau 1) einer Eisenbahn von Erfurt nach Grimmenthal und Ritschenhaufen die Summe. von 27 250 000 MS, 2) einer Eisenbahn von Güldenboden nach Mohrungen die Summe von 2730 000 S, und von Mohrungen nach Allenstein die Summe von 2454 000 „„, 3) einer Eisenbahn von Marienburg über Marienwerder und Graudenz nach Thorn nebst Abzweigung nach Culm die Summe von 9 851 200 S, 4) einer Eisenbahn von Schneidemühl nach Deutsch Crone die Summe von 706 000 Se, 5) einer Eisenbahn von Hirschberg nach Schmiedeberg die Summe von 571 000 , G) einer Eisenbahn von Walburg nach Groß ⸗Almerode die Summe von 687 00Q0½, 7) einer Eisenbahn von Emden uͤber Norden nach der olden⸗ burgischen Landesgrenze in der Richtung auf Jever nebst Abzweigung von Georgsheil nach Aurich die Summe von 4 000000 4A, 8) einer Eisenbahn von Reil nach Traben die Summe von 8321 800 , Y einer Eisenbahn ven Wengerohr nach Berncastel die Summe von 950 550 S½, zusammen 56 021 550 MS zu verwenden.

Mit der Ausführung der unter Nr. 1 biz 9 aufgeführten Bahnen ur in mn vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen er⸗ ü nd:

A. der gesammte, zum Bau der Bahnen, einschließlich aller Nebenanlagen, nach Maßgabe der von dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzustellenden Projekte erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung unentgeltlich und lastenfrei zum Figenthum zu überweisen oder die, Erstattung der fämmtlichen, staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinba—⸗ rung oder der Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen für Wirthschafiserschwernisse und sonstige Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicher zu stellen, und zwar: a. bezüglich der Linien unter Nr. 3, 4, 5, 7, 8 und 9 in der ganzen Ausdehnung, b. bezüglich der Linie unter Nr. 1 für den innerhalb des Herzogthums Sachsen⸗Coburg- Gotha zwischen Plaue und der preußischen Landesgrenze bei Suhl und den innerhalb des Kreises Schleusingen auf der Strecke Grimmen thal⸗Suhl (einschließlich Bahnhof Suhl) belegenen, C. bezüglich der Linie unter Nr. 2 für den innerhalb der Kreise Pr. Holland, Mohrungen und Allenstein belegenen, d. bezüglich der Linie unter Nr. 6 für den zur Herstellung der anzulegenden Haltestellen be— nöthigten und den innerhalb der Feldmark der Stadt Groß ⸗Alme⸗ rode belegenen Theil.

Zu, den Grunderwerbekosten für nachfolgende Bahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar: I) für die Bahnen zu Nr. 3 (Marienburg -Thorn nebst Abzweigung nach Culm) von 40690 S pro Kilometer Bahnlänge, und zu Nr. 8 und 9 (Reil Traben und Wengerohr⸗Berncastel) von je 8000 M, pro Kilometer Bahnlänge; 3 für die Bahn zu 6 (Walburg— Groß⸗Almerode) zum Zwecke der Bahnanlage für das innerhalb der Feldmark zu gewährende Terrain überhaupt 14 000 Ss in

Summa.

B. n sämmtliche unter Nr. 2— ) bezeichneten Bahnen ist die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, Seitens der daran be— theiligten Interessenten entgeltlich und ohne beson dere Entschaͤ⸗

5 6 ö. die Bäöner 1 Bestehens und Betriebs der Bahnen

zu gestatten. x

C. Für die unter Nr. 2, , 5 und 7 benannten Bahnen muß außerdem von den Interessenten zu den Baukosten ein unverzins⸗ licher, nicht rückzahlbarer Zuschuß geleistet werden, und zwar zum Betrage: a. bei Nr. ? (Güldenboden⸗Mohrungenj und (Mohrun⸗

en ⸗Allenstein): für den Fall, daß nur die Linie Gülden—⸗ oden⸗Mohrungen zur Ausführung gelangt, von 45 000 M, für den Fall der Fortsetzung derselben bis Allenstein außerdem noch von 78 000 S, b. bei Nr. 4 (Schneidemühl-⸗Deutsch⸗Crone) von 80060 w pro Kilometer Bahnlänge, (. bei Nr. 5 (Hirschberg⸗ Schmiedeberg), von 4000 M pro Kilometer Bahnlänge, d. bei Nr. 7 (Ostfriesische Küstenbahn) von 3000 6 pro Kilometer Bahnlänge. i hr §1. hatte der Abg. Dr. Langerhans folgenden Antrag gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Zu S§. 1. Die Forderung einer Eisenbahn von Erfurt nach Grimmenthal ö. Ritschenhausen mit der Summe von 27 2565 050 S abzu—⸗ ehnen.

Der Antragsteller begründete seinen Antrag damit, daß die Finanzlage des Staates die äußerste Sparsamkeit fordere, und die Nothwendigkeit der Bahn gegenwärtig noch nicht nach⸗ gewiesen sei. Der Abg. Dr. Hammacher wies auf die große wirthschaftliche und militärische Bedeutung der Bahn in Ver⸗ bindung mit der Linie Berlin⸗Wetzlar hin und bat das Haus, die Forderung zu bewilligen. Der Abg. Berger (Witten; stellte folgenden Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle für den Fall der An— nahme des §. 1 Pos. 1, Eisenbahn von Erfurt nach Grimmen⸗ thal und Ritschenhausen beschließen: Die Königliche Staatz⸗ , aufzufordern, mit Räcksicht auf die zu wiederholten Malen von der Landesvertretung anerkannte Dringlichkeit der Her⸗ stellung einer Eisenbahnverbindung für die Stadt Suhl, zunächst die Strecke Grimmenthal. Suhl mit thunlichster Beschleunigung auszubauen und in Betrleb zu setzen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach erklärte, daß die Regierung das dringende Bedürf⸗ niß für die Strecke Grimmenthal⸗Suhl zugebe und diese Strecke zunächst in Angriff nehmen werde. Nicht minder liege aber auch für die ganze Strecke Erfurt— Grimmenthal ein Bedürfniß vor. Der Abg. Dr. Hammacher habe schon die Bedeutung dieser Bahn nachgewiefen, und er bitte das Haus, im Interesse der betheiligten Landes⸗ theile, denen gegenüber der Staat zum Bau der Bahn sich verpflichtet fühle, die Position zu bewilligen. Der Abg. von Heppe betonte die Nothwendigkeit des Baues der Bahn und trat den Ausführungen des Abg. Langerhans entgegen. Die Strecke Erfurt⸗Halberstadt werde erst nach dem Bau der Bahn Erfurt⸗Grimmenthal rentabel werden. Redner bat, die geforderte Position zu bewillgen. Hierauf wurde die Forderung der Re⸗ gierung und der Antrag des Abg. Berger vom Hause ange⸗ nommen. In Nr. 2 des 8. 1 (Nr. 215 pag. 21) wird für den Bau einer Eisenbahn von Güldenboden nach Mohrungen die Summe von 2730 000 6 gefordert. Nachbem fich der Abg. von Lücken für die Bewilligung ausgesprochen hatte, wurde die Position vom Hause bewilligt. (Schluß des Blattes.)

Für die Zeit vom 1. April 1859 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1879 sind im Reiche an Einna hmen seinschließlich der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemein⸗

schaftlichen V erbrauchssteuern, sowie anderen Einnah⸗ men (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des

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Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 110 686 502 C 32721 822 G), Rübenzuckersteuer 28 104535 M . 2341 531 S), Salzsteuer 27 443 312 M (4 150 813 16) Tabaksteuer 505 956 Js (. 29 765 Sch, Branntweinsteuet 25 051 643 M (- 549 408 6, Uebergangsabgaben von Brannt— wein 8 3567 1M C 4816 S6), Brausteuer 11 600 322 M6 ( 169 839 66), Uebergangsabgaben von Bier 717491 S (* V 2829 S), Summe 204198 118 Ss C 29 883 7160 69) Spielkarten stempel 788 696 , darunter Nachsteuer 17 982 86 606 M6). Wechselstempelsteuer 4 757773,

162 143 MU), Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen verwaltung 27 885 610 ½ ( 2718 964 M), ,,,, n X 632 500 MS (— 512492 6) Die zur Reichskasse gelangte Ist-⸗-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal— tungskosten beträgt bis Ende Dezember 1879: Zölle 108 596 604 S6. ( 33 364 532 S6), Rübenzuckersteuer 18 681 192 MSV (4 3869 447 e), Salzsteuer 24 571 087 6 ( 84 721 „M), Tabaksteuer 416 734 S (* 36 553 M9, Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 28 674 904 S C— 23 111 66, Brausteuer und Uebergangz— abgabe von Bier 10 450 583 S6 (— 114 021 S6), Summe 215 391 104 6 ( 37 218 121 M6), Spielkartenstempel (ein⸗ schließlich der Nachsteuer) 782 455 6 (4 782 455 ).

In den deutschen Münzstätten sind in der Woche vom 18. bis 24. Januar 1880 an Golb— münzen geprägt worden: 170 110 „S6 Kronen, und zwar auf Privatrechnung. Vorher waren geprägt: 1268 111 720 6 Doppelkronen, 423 165 210 6 Kronen, 27 g69 25 S Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnung 399 498 450 Summa 1718 984 67.0 4M (nach Abzug der wieder eingezogenen 240 6209 6 Doppelkronen, 189 690 S Kronen und 1985 S Halbe Kronen).

Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, V. Senats, vom 29. November 1879, verliert der Hypo? thekengläubiger sein persönliches . gegen den früheren Besitzer des verpfändeten Grundstücks, wenn er von dem ihm durch Eintragung in das Grundbuch gesicherten Rechte auf sofortige Zahlung der Hypothek bei nicht pünkt— licher Zinszahlung innerhalb der diesem Ereignisse folgenden sechs Monate durch Erhebung der Hypothekenklage a Ge⸗ brauch macht. Selbst wenn der frühere Besitzer des verpfän— deten Grundstücks den Gläubiger bittet, von seinem Rechte auf sofortige Zahlung keinen Gebrauch zu machen und die nachträglich gezahlten Zinsen vorbehaltlos anzunehmen, so verliert der Gläubiger dennoch bei der Gewährung dieser Bitte sein persönliches Forderungsrecht gegen den Bittenden.

Seitens der Direktion der „Kaiser-Wilhelms— Spende, Allgemeinen Deutschen Stiftung für Alters⸗, Ren— ten⸗ und Kapital-Versicherung“ hierselbst Mauerstraße 85 ist an die Kreislandräthe, an die Amtshauptmänner in der Provinz Hannover und an die Ober⸗Amtniänner in den Hohen⸗ zollernschen Landen ein Cirkular versandt worden, durch welches die gedachten Beamten um möglichste Förderung der Stiftungs⸗ zwecke ersucht werden, namentlich in der Richtung, daß fie zunächst auf dem platten Lande und in den kleineren Städten Mittelspersonen ausfindig machen, welche geeignet und bereit sind, als Delegirte der Stiftungsverwaltung die einerseits (nach dem Stistungsstatut ausschließlich zur Be— , an der Versicherungs⸗Anstalt berufenen) minder be—⸗ mittelten Klassen, und unter diesen namentlich die arbeitende Bevölkerung über die Zwecke und Ziele der Anstalt zu beleh— ren und ihr Interesse für die Theilnahme an derselben zu gewinnen, andererseits Beitragszahlungen entgegen zu nehmen und an die Stiftungskasse einzusenden.

Im Hinblick auf die dem öffentlichen Interesse ent— sprechenden heilsamen Zwecke der Stiftung, sowie darauf, daß die Wirksamkeit derselben von der alsbaldigen Gewinnung ausreichender lokaler Organe abhängig ist, empfiehlt der Minister des Innern in einer Circularverfügung vom 23. De— zember v. J. den Ober⸗Präsidenten, Regierungen, Land— drosteien, Landräthen, Amtshauptmännern und Ober⸗-Amt⸗ männern angelegentlichst, eventuell unter Mitwirkung der den⸗ selben nachgeordneten Beamten, dem Ersuchen der Direktion entsprechend, die thunlichste Förderung der Stistungszwecke sich angelegen sein fu lassen. Es würde zu dem Behufe ins⸗ besondere auch dienlich sein, in der Presse das Publikum auf die Vortheile, welche eine Betheiligung bei der Wilhelms⸗ Spende biete, nach Maßgabe der dem erwähnten Circulare beiliegenden Geschäftspläne, Tarife u. s. w. Und unter Ver⸗ deutlichung der Bedingungen und Zielpunkte der Versicherung aufmerksam zu machen.

Der General-Lieutenant Freiherr von Hausen, Commandeur der 22. Infanterie⸗Division (1. Königlich Sächsi⸗ schen), ist zur Abstattung persönlicher Meldungen von Dretzden hier eingetroffen.

Bayern. München, 30. Januar. (Allg. Ztg.) Nach dem an die Abgeordnetenkammer gelangten Gefetz— entwurf, die Ergänzung des Polizeistrafgesetzbuchs für Bayern vom 26. Dezember 1871 betreffend, soll nach Art, 57 desselben ein neuer Artikel folgenden Inhalts einge— stellt werden: „An Geld bis zu 150 S6 wird bestraft 1) wer für eine in Bayern nicht zugelassene Lotterie oder Aus— spielung Loose verkauft oder Theilnehmer sammelt; 2) wer eine in Bayern nicht zugelassene Lotterie oder Ausspielung öffentlich ankündigt, Loose oder Promessen hierzu oder Pro— messen auf Prämien eines in⸗ oder ausländischen Lotterie— anlehens ausbietet oder zur Theilnahme an einem solchen Unternehmen einladet.“

31. Januar. Auf die Tagesordnung einer der näch— sten Plenarsitzungen der Kammer der Abgeordneten wird der mündliche Bericht des Finanzausschusses zum Etat der direkten Steuern für ein Jahr der Xv. Finanz- periode 1889 und 1881 (Berichterstatter Crämer) gesetzt wer— den. Der Ausschuß hat verschiedene Abänderungsantraͤge ge⸗ stellt; unter anderen soll zu Kap. 2 „Haussteuer“ z. N statt der postulirten 2 891 290 S eingesetzt werden 2 906000 S, zu Kap. 5. „Einkommensteuer mit ein Zehntel Zuschlag“ statt der postulirten Summe von 1 282720 6 eingesetzt wer⸗ den 1290 000 Die ige ng ergiebt nach dem Ausschuß⸗ antrage folgendes Resultat: Einnahmen 22 350 000 S, Aus⸗ gaben 6651 496 6, daher reine Einnahme 21 698 504 (Ss Der Regierungsvorschlag geht auf 21 646 503 66 Einnahmen, 566 987 „M Ausgaben und 21 073 316 MM reine Einnahme.

Sachsen. Dresden, 2. Februar. (Dr. J.) Die Erste Kammer ertheilte heute auch ihrerseits die Genehmigung

dazu, daß ein entsprechender Theil der in der Butgetperiode 1878579 bei den Gehalten der richterlichen und staalsanwalt⸗

schaftlichn Beamten erzielten Ersparnisse da u verwendet werde, den richterlichen Beamten und Staatsanwälten die Gehalte in der Höhe, nach welcher sie für die Finanzperiode I880/81 von den Kammern werden bewilligt werden, bereits auf die Zeit vom 1. Oktober v. J. an zu gewähren. Dann folgte Berathung von Petitionen. .

Die Zweite Kammer beschloß nach kurzer Debatte, in welcher von verschiedenen Rednern die Nothwendigkeit einer Revlsion der für die Spezialkommissare geltenden Taxordnung betont wurde, den auf Herbeiführung eines kürzeren Per⸗ fahrens bei Grundstückszusammenlegungen gerichteten Antrag der Abgg. Köckert und Genossen der Staatsregierung zur Er⸗ wägung zu überweisen, und genehmigte sodann den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Civil⸗ staatsdiener, mit einigen von der Deputation beantragten, die grundsätzlichen Bestimmungen des Entwurfs nicht berührenden Abänderungen. ö .

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Rudolf von Oesterreich-⸗Ungarn wird am nächsten Mittwoch, den 4. d. Mt, früh, zu einem Besuche am hiesigen Königlichen Hofe hier eintreffen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 1. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin wird wie die Presse“ meldet heute Abend mittelst Separatzuges der Westhahn die längst projektirte Reise nach Irland antreten. Die Tour geht über Würzburg, Cöln und Brüssel. Dienstag Morgens trifft Ihre Majestät in Calais ein, von wo nach kurzem Aufenthalte mittelst Separatdampfers die Reise nach Dover sortgesetzt wird.

n Dover nimmt Ihre Majestät das Diner ein und begiebt ich dann mittelst Separatzuges, ohne London zu, berühren, nach Holyhead, wo das Nachtquartier genommen wird. Mitt⸗ woch früh erfolgt de Weiterreise nach Dublin und von dort theils mit der Eisenbahn, theils mit Wagen nach Summerhill, wo ihre Majestät Aufenthalt zu nehmen gedenkt.

Großbritannien und Irland. London, 31. Januar. (Allg. Corr) Die „London Gazette“ meldet, daß Ihre Majestät die Königin dem hritischen General-Konsul in San⸗ sibar, Dr. John Kirk, den Titel eines diplomatischen Agenten verliehen hat.

In Dublin fand am Donnerstag eine Sitzung des Exekutiv⸗Ausschusses des von der Herzogin von Marl⸗ börough gegründeten Hülfsvereins zur Linderung des Nothstandes in Irland statt. Die Herzogin selber führte den Vorsitz und hielt eine längere Ansprache, in welcher sie u. a. die jüngst von Mr. Parnell in Amerika fallen ge⸗ lassene Behauptung, daß die Vubliner Hülfsvereine nur solchen Pächtern ihre Unterstützung angedeihen ließen, die mit ihren Pachtgeldern nicht im Rückstande seien, als gänzlich unrichtig bezeichnete. Der Herzogin von Marlborough-⸗Hülfs⸗ verein unterstütze alle, die Noth leiden und in dürftigen Um⸗ ständen sind. Von den bis jetzt eingegangenen Summen im Betrage von 32472 Pfd. Sterl. sei ein Drittel für die Ver⸗ theilung von Mehl und Getreide verausgabt worden. Ein

egierungsdampfer auf der Höhe der Westküste werde zur Vertheilung von Mehl unter den Einwohnern der Inseln ver⸗ wendet. Es wurde beschlossen, 2000 Pfd. Sterl. zum Ankauf von Saatkorn für bedürftige Landwirthe zu verwenden und einen weiteren Aufruf an das. Publikum um mildthätige Beiträge zu erlassen.

Ein Telegramm des Reuterschen Büreaus aus Calcutta vom 30. d8. meldet: General Bright hat im Lughman⸗ Thal ein Lager errichtet und eine Proklamation erlassen, welche den friedlichen Einwohnern Schutz zusichert. Mehrere Häuptlinge haben sich unterworfen. Fakir⸗Khan sandte dem General Roberts eine Botschaft aus Ghuzni, worin er den Entschluß kundgiebt, bis zum letzten Mann zu kämpfen, wenn Jacub Khan nicht wieder zum Herrscher von Afghanistan eingesetzt werde. Nach Berichten aus Herat hat Ayub Khan die Cabulesen nicht zu bewegen vermocht, mit ihm nach Ferah zu marschiren. Die Cabulesen drohen nach ihrer ,, zurückzukehren, falls sie nicht ihren fälligen Sold erhalten.

; Die „Daily News“ erfahren unter dem 30. und 31.

d. M. aus Lahore: U Am Dienstag traf General Bright mit 1500 Mann Infanterie zwei Schwadronen und 6 Kanonen in Dorgnta ein. Am Donnerstag führte er eine Rekognoszirung auf zehn Meilen im Lughmantadle aus, ohne auf Widerstand zu stoßen. Die Eingeborenen Truppen in Kabul beklagen sich schwer über den Mangel an wollenen Decken und warmer Kleidung. Man erwartet in Kabul, daß Mahomed Jan demnächst den Angriff wiederholen werde. Der Ex⸗Gouverneur von Oschellalabad rekrutirt für Mahomed Jan im Logarthale. Die azaras und Kohistanis haben Argandeh geplündert. Zahlreiche Maliks haben den General Bright im Lughmanthale besucht. Ayub Khan marschirt auf Furrah. ; .

Aus der Capstadt liegen via Madeira bis zum 13. ds. reichende Berichte vor. Es wurde eine Proklamation erlassen, welche die Basutos zur Auslieferung ihrer Waffen auffor— dert. Die Regierung erwartet keinerlei Schwierigkeiten in dieser Hinsicht. Letsea, der Sohn des Häuptlings Moherli, bittet um Aufschub. um in den Stand gesetzt zu sein, eine Petition an die Königin Victoria und das Cap⸗Parlament vorzubereiten. Außer den Herren Pretorius und Bok, Vor⸗ sitzendem resp. Sekretär des Comités der Boers, sind keine anderen Personen in Transvaal verhaftet worden.

Frankreich. Paris, 2. Februar. (W. T. B.) Der Senat nahm das Gesetz über die Zusammensetzung des oberen Unterrichtsraths in erster Lesung an.

In der Deputirtenkamm er gedachte der Präsident Gambetta in warmen Worten des verstorbenen Granier de Cassagnac (Vater) Der Berichterstatter der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Zoll⸗ tarife, Meline, setzte die Gründe für die Wiederherstellung der enen auseinander, welche von der Kommission be⸗ schloßsen worden seien, und hob hervor, daß die Kommission das System der Handelsverträge zulasse, das System der Prohibitivzölle jedoch beseitigt und sich lediglich für das Prinzip der Compenfationen entschieden hahe, .

Dem „Temps“ zufolge ist der Conseils⸗Präsident de Frey cinet eines heftigen Leberleidens wegen das Bett zu hüten genöthigt.

Italien. Rom, 2. Fehruar. (W. T. B.) Das amt⸗ liche Blatt veröffentlicht das Dekret des Königs, durch welches

die Session des Parlaments geschlossen und das Par⸗ lament zum 17. d. M. wieder einberufen wird. (W. Pr.)

Türkei. Konstantinopel, 31. Januar. Die zwischen der Pforte und den Bankiers von Galataäͤ

wegen Verpachtung und Verwaltung von sechs Steuergat⸗ tungen abgeschlossene Konvention vom 22. November, die am 135. d. M. in Kraft getreten ist, ergiebt bisher ausgezeich⸗ nete Resultate, die hauptsächlich der Umsicht der ausländischen Verwaltungsbeamten und der, aufrichtigen Unterstützung der⸗ selben Seitens des Ministeriums zu verdanken sind. Die Einnahmen in Konstantinopel sind erheblich gestiegen, die Re— sultate aus dem Innern des Landes fehlen noch.

Bulgarien. Sofia, 31. Janugr. (W. Pr.) Fürst Alexander hat einen Militär-Orden, der nur in Kriegszeiten verliehen wird, gestiftet. Der Kriegs⸗-Minister wurde beauftragt, die Ordensstatuten auszuarbeiten. Der Orden hat für Offiziere vier, für die Mannschaft zwei Klassen. Die Abreise des Fürsten nach St. Petersburg sol am 3. Februar erfolgen. . (Pest. L) Der Fürst von Bulgarien verbleibt über sechs Wochen im Auslande. Der Ministerrath wird in⸗ dessen die fürstlichen Prärogative ausüben. Nomineller Lokumtenens ist Minister⸗Präsident Bischof Klement.

Amerika. Washington, 2. Februar. (W. T. B.) Der Repräsentantenkammer ist ein Antrag zuge— gangen, in welchem der Präsident Hayes aufgefordert wird, den südamerikanischen Staaten, welche mit einander im Kriege begriffen sind, seine guten Dienste zur Herstellung des Friedens anzubieten. Ferner ist bei der Kammer der An⸗ trag auf Bewilligung eines Kredits von 100 900 Dollars zur Unterstützung der nothleidenden Irländer ein⸗ gebracht worden. ö. .

Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat im Monat Januar um 11 014 900 Doll. abgenommen. In der ö befanden sich ult. Januar 203 742 000 Doll. in

aar.

New⸗York, 2. Februar. W. T. B.) Behufs Auf⸗ nahme von Plänen und Rissen für die Herstellung des Pa⸗ namakanals werden von Hrn. de Lesseps jetzt 8 ver⸗ schiedene Expeditionen ausgerüstet.

Der Ertrag der am Sonntag zum Besten der noth⸗ leidenden Irländer in den fatholischen Kirchen veran⸗ stalteten Sammlungen beläuft sich auf ca. 25 000 Dollars.

Nr. 5 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt:; Allgemeine Verwaltung sachen; Herausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Jahr 1889; Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Münzwesen: Uebersicht über die Aus— prägung von Reichsmünzen. Finanzwesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs für die Zeit vom 1. April bis Ende Dezember 1879. Zoll⸗ und Steuerwesen: Verände⸗ rungen in der Kompetenz von Zoll- und. Steuerstellen; Abberufung eines Stationg-Controleurs; Titelverleihung; Berichti⸗ gung. Maß und Gewichtswesen: Ergänzungen und Abänderungen des Verzeichnisses der Eichungs⸗Aufsichtebehörden und der Eichämter. Justijwesen: Perieichniß der beim Reichsgericht zugelassenen Rechtsanwälte. Eisenbahnwesen; Eröffnung einer Haltestelle der Rheinischen Eisenbahn. Marine und Schiffahrt: Ernennung des Vorsitzenden eines Sereamts; Beginn von See Steuermanns⸗ und Seeschiffer Prüfungen; Ertheilung eines Flaggenattestes. Kon⸗ sulatwesen: Ernennungen; Exequaturertheilung. ö

Nr. 6 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Po st⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt: Wer— fügungen: Vom 28. Januar 1889. Erweiterte Benutzung der Post⸗ einlieferungs bücher. Vom 26. Januar 1880. Beförderung von Bahn hofsbriefen durch Schaffner ⸗Bahnposten. Vom 29. Januar 1880. Nachweis der Einnahme aus dem Vertriebe der Werthzeichen zur Erhebung der statistischen Gebühr und Umtausch verdorbener Werihzeichen. Vom 31. Januar 1880. Unterbrechung der See⸗ postverbindung mit Dänemark.

Statistische Nachrichten.

Ueber die Ergebnisse der Bierbesteuerung im Großherzogthum Hessen im Jahre 1378 —79 entnehmen wir den „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik' folgende Angaben: die Menge des im Ctatsjahre 1878—79 von den 323 im Betriebe gewesenen Brauereien gewonne⸗ nen Bieres war um 63 221,7 hl und der Betrag der Brausteuer um 60 547 geringer als in dem Jahre 1877 —78. Zu diesem be⸗ deutenden Rückgange der Bierproduktion trugen vorzugsweise die fortdauernde allgemeine Geschäfttstille, der Geldmangel, die ge⸗ sunkenen Arbeitslöhne und zum Theil auch die Konkurrenz bengchbarter großer Brauereien, zunaͤchst derjenigen in Frankfurt a. M. bei. Von Ein⸗ fluß waren weiter die in einigen Gegenden des Landes reichliche Obsternte und ingbesondere in Rheinhessen billigere Weinpreise. Die Witterung verhältnisse waren der Produktion des Bieres recht günstig. Krank- heiten, welche eine verminderte Bierkonsumtion bedingten, haben nicht bestanden. Der Preis der Gerste war etwas niedriger als im vorigen Jahre. Für dieselbe wurde im Durchschnitt 1115 „6 gegen 19 4 in 1877178 pro 100 Eg gezahlt. Weizen kam nicht zur Verwendung. Der Preis des Hopfens ist ziemlich derselbe geblieben wie im Jahre 1877178. Bezahlt wurde im Durchschnitt für beste Qualität 180 bis 200 , für geringe Qualität 19 - 120 ½ pro Centner. Der Bedarf an Hopfen wurde vorzugsweise durch direkte Bezüge aus Böhmen, Bayern, Württemberg und 6 gedeckt, und jwar meistens durch Vermittlung von Häudlern. Hopfenbau kommt nur in geringem Umfange im Großher⸗ zogthum Hessen vor. Der Preis des inländischen Hopfens stellte sich im Durchschnitt zu 80 S6 In dem Zustande der Brauereien, sowie in der Beschaffenheit und Guͤte des Bieres sind keine wesentlichen Veränderungen gegen voriges Jahr eingetreten. Es wird fast aus— schließlich untergähriges nicht starkes Bier aus Gerstenmal gebraut, wobei aus 1 Centner Mall mindestens 17 und böchstens 2,5 hl Bier gezogen wurden. Dasselbe kommt als Jung⸗ oder Schenkbier und als Lagerbier zum Verkauf. Letzteres zuweilen unter der Benennung Bockbier, Salvgtor ꝛc. Bier, je nachdem zu dem sonst

leichen Bier etwas mehr Malz oder feinerer Hopfen verwendet wird. einere Biere werden ingbesondere von einer Brauerei in Pfungstadt her gestellt und unter dem Namen Exportbier⸗ . . Ale“ 2c. nach allen Welt ˖ egenden, insbesondere auch in Flaschen nach- Indien, versandt. Die Fabri⸗ kern des obergährigen Bieres hat auch in 1878779 bedeutend ab⸗ genommen. Von demselben werden aus 1 Ctr. Malz 2,8 -=3 hl be⸗ reitt. Der Verbrauch von Reis und anderen Surrogaten ist in stetem Abnehmen begriffen. Faßweise aus den Brauereien verkauft wurde durchschnittlich 1 hl Lagerbier für 15 20 6; 1 hl Schenk; bier für 12 —·17 6; 1 hl obergähriges Bier für 19 96 Mit Anspruch auf Steuerrückvergütung wurden im Jahre 1878/79 iim Gansen 31 214 hl. Bier hauptsächlich nach der Schweij, Elsaß ⸗Lothringen, Belgien und Baden ausgeführt. Biereinfuhren fanden in erheblicher Menge nur auß Frankfurt g. M. statt. Die Einfuhr von Bier aug den , Staaten hat sich gegen dat Vorjahr vermindert. Es beträgt dieselbe ea. 181 hl gegen 12158 hl in 1877— 718. Die Einfuhr aus dem Auslande war unerheblich; die Zolleinnahme hiervon betrug 4778 M] Wie in den früheren Jahren war der größte Theil der Brauer fixirt und zwar vorwiegend unter der Bedingung der Nachversteuerung. Kunst, Wissenschaft und Literatur. Das neueste, Februar⸗Heft der Deutschen Rundschau“

herausgegeben von Julius Rodenberg, Verlag von Gebrüder Paetel

in Berlin, bringt eine Novelle von Ernst Wichert . Ein Annektirter !. eine Abhandlung von Max Müller über die individuelle Freiheit und ein Lebensbild von E. von Pyzel Jan Swammerdam leinen be⸗ rühmten holländischen Anatomen und Naturforscher aus dem 17. Jahr⸗ hundert). F. H. Geffen giebt eine interessante Uebersicht über die Stellung, welche Rußland und England zu einander in Asien einnehmen. Die autobiographischen Blätter aus dem Leben eines preußischen Generals werden bis Ende der dreißiger Jahre fortgesetzt. Iwan Turgenjew veröffentlicht eine Pariser Erinnerung aus den letzten Tagen der Monarchie 1848, Alb. M. Selfs Mittheilungen aus Sulliwans New-⸗IJreland (London, Sampson, Low C Co. 1877). In der literarischen Rundschau bespricht R. Pauli Dr. Dietr. Schäfers Geschichte der Hansestädte (Jena, Gustav Fischer 1879); unter den übrigen Artikeln dieses Abschnitts ist ein Nekrolog des am 20. De⸗ lember 1879 verstorbenen Direktors der Wöhlerschule in Frank⸗ fahre, M., Hrn. Kayßler, eines langjährigen Mitarbeiters, hervor⸗ zuheben.

Gewerbe und Sandel.

Der Rechnungsabschluß des Berliner Ma kler⸗Vereins weist, der B. Börs. Ztg. zufolge, einen Reingewinn von 358 995 aus. Von diesem sind nach dem Statut zunächst 40/9 an die Aktio- näre zu zahlen; es ergiebt dies auf das Aktienkapital von 15006000 S die Summe von 60 900 6 Es verbleibt hiernach ein Betrag ven 298 905 ς zur Vertheilung übrig, von dem statuten⸗ gemäß 50/9 mit 14945 MS dem Reservefond zuzuführen wären; ferner erhalten auf Grund der 55. 22 und 25 des Statuts der Vorstand und die Beamten 100j60 Tantième mit 29 890 M6 und 100 Tantisme der Aufsichtsrath mit 29 890 AK, zusammen 74726 υ· Von dem alsdann verbleibenden Reste von 224 179 M werden 1299 des Aktien kapitals mit 180 000 M als Superdividende auf die Aktien ver⸗ theilt; weitere 42 055 1 zur Verstärkung des Reservefonds verwendet und der Rest von 2124 4M auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ge⸗ sammtdividende würde demnach 1609/o betragen. .

Der Verwaltungsrath der Buxem burger National- bank zeigt an, daß in Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1879 das Aktienkapital der Bank von 15 auf 7. Millionen Francs zu reduziren ist. Demgemäß sind innerhalb 14 Tagen die Aktien in Luxemburg einzureichen. Für je zwei alte wird eine neue Aktie mit 250 Francs (500,½ Einzahlung gegeben nebst einem Bon über 250 Francs und 50G Zinsen, zahlbar am 1. Mai er.

Verkehrs⸗Anstalten.

Plymouth, 2. Februar. (W. T. B.) Der

Hamburger Postdampfer „Lessing“ ist hier angekommen.

Berlin, den 3. Februar 1880.

Nachdem in der ordentlichen Jahresversammlung de? Ge⸗ sammtvorstandes der erste Jahresbericht über die Verwaltung der zur Unterstützung Hinterbliebener der bei der Katastrophe des „Großen Kurfürsten“ verunglückten Seeleute aus den bei den im Gesammtvorstande vertretenen Sammelstellen aufgekommenen Geldmitteln gegründeten ‚„Deutschen Marinestiftung 1878 vom geschäftsführenden Ausschusse erstattet worden, hat der Vor⸗ sitzende des Gesammtoorstandes diesen Jahresbericht nebst dem Rech⸗ nungegbschluß des Schatzmeisters sowie den Gründungsverhandlungen und Statuten Sr. Majestät dem Kaiser und Könige vorgelegt. In Folge dessen ist mittelst des nachfolgend abgedruckten Schreibens des Chefs der Admiralität, Staats⸗Ministers von Stosch, vom 29. v. Mts. die darin erwähnte weiter unten mitgetheilte Abschrift der von des Kaisers und Königs Majestät am 22. v. Mts. an den Chef der Admiralität erlassenen Allerhöchsten Kabinetsordre zuge⸗ gangen:

86s gereicht mir zur besonderen Genugthuung Euer Hochwohl- geboren in der Anlage Abschrift einer Allerhöchsten Ordre vom 22. d. Mts. übersenden zu können, in welcher ich beauftragt werde, die Allerhöchste Befriedigung über den unterm 20. v. Mts. vor⸗ gelegten ersten Rechenschaftsbericht der Deutschen Marinestiftung 1878, dem Gesammtvorstand dieser Stiftung auszusprechen.

Euer Hochwohlgeboren bitte ich, das Weitere in der Sache gütigst zu veranlassen.

Berlin, den 29. Januar 1880.

von Stosch.

An den Gesammtvorstand der Deutschen Marinestiftung 1878, z. H. seines Vorsitzenden des Geheimen Ober ⸗Justiz⸗ Raths und Senats⸗Präsidenten, Ritter h. O., Herrn von Holleben, Hochwohlgeboren hier.

Ich habe aus dem Mir von dem Vorsitzenden des Gesammt⸗ Vorstandes der Deutschen Marinestiftung 1878, Geheimen Ober⸗ Justiz⸗Rath und Senats⸗Präsidenten von Holleben unterm 20. De⸗ zember v. J. vorgelegten ersten Rechenschaftsbericht mit großer Be⸗ friedigung von der segensreichen Wirksamkeit der gedachten Stiftung Kenntniß genommen, und ersuche Sie im Verfolg Ihres Berichtes vom 16. d. Mts., dem Gesammt⸗Vorstande Meine volle Anerkennung autzusprechen. Mit Interesse werde Ich seiner Zeit einem weiteren Berichte, insbesondere auch über die möglich gewesenen ferneren Zu⸗ wendungen an die betreffenden Familien und den demnächstigen Stand des Fonds, entgegen sehen.

Berlin, den 22. Januar 1880.

Wilhelm. An den Chef der Admiralität, General der Infanterie von Stosch.

Das 3. diesjährige Eisfest, das am Montag Abend auf der Eisbahn an der Rousseauinsel stattfand, war wiederum zum Besten eines wohlthätigen Zweckes und zwar diesmal zum Besten der Sanitätswache auf dem Wedding veranstaltet worden und hat einen Gesammtertrag von 1648,50 M ergeben, von dem die Unkosten in Höhe von etwa 7650 M in Abzag zu bringen sind, so daß dem guten

Zweck etwa 900 M zufallen werden. Die Partie von der Stufen brücke bis zur Rousseguinsel erstrahlte im grellen Scheine des elek trischen Lichtes, der Theil des Sees jenseits der Rousseauinsel er glühte dagegen im rosigen Licht der bengalischen Flammen.

Das Wallner Theater brachte gestern einen dreiaktigen Schwank von H. Hunold (Graf Ulrich Baudissin) zur ersten Auf⸗ führung. Der Erfolg, den das Stück erzielte, war ein keineswegs er⸗ freulicher. Die ziemlich einfache Fabel, die dem Stück zu Grunde liegt, reicht nicht für drei Akte aus, selbst wenn man es mit einem „Schwank“ zu thun hat; so waren denn zahlreiche Längen im Dialog unvermeidlich, die um so peinlicher wirkten, als nur selten echter Humor in ihnen zur Heiterkeit anregte. Es läßt sich trotzdem nicht läugnen, daß einige der auftretenden Personen, wie der General von Steinthal (Hr. Kurz) und der unglückliche Liebhaber Hr. von Bodenhoff (Hr. Schmidt) sehr gut erfunden sind und, für sich betrachtet, komisch genug wirken; aber das Wenige reichte offenbar nicht hin, das Publikum während eines ganzen Theaterabends zu belustigen, zumal die leichthin gezeichneten Liebesaffairen kein rechtes Interesse zu erregen vermochten. Auf die Dauer fesselnd war . nur die Rolle des Generals, die Hr. Kurz aufg Wirkungsvollste zur Gel- tung brachte. Auch die übrigen Darsteller leisteten das Mögliche; besonders erwähnenswerth erscheinen Frl. Hellborn, Fr. Carlsen, Hr. Blenke und Hr. Kadelburg, welcher letztere, als Förster Thorwart, bei seinem einmaligen kurzen Erscheinen allgemeine Heiterkeit ver⸗

breitete. ;