Mißstände geschehen könne, denn es sei unmöglich, daß ein alt⸗ katholischer Dekan an der Spitze derselben stehe. Es sei keine Intoleranz, wenn die Theologen kein Abgangszeugniß, von dem altkatholischen Dekan unterschrieben, annehmen wollten, denn auf Grund eines solchen könnten sie nicht als tüchtig für den Dienst in der katholischen Kirche erklärt werden.
Abg. v. Sybel: Die katholischen Studenten der Theologie haben jahrelang das vom Dekan unterschriebene Abgangszeugniß angenommen, erst im letzten Sommer ist darin eine Aenderung eingetreten, trotzdem das Zeugniß kein Wort von der Würdigkeit des Betreffenden für ein Kirchenamt enthält, sondern nur besagt, ö. der Studirende sich eine gewisse Zeit an der Universttät auf⸗ gehalten, die und die Kollegig belegt habe, sowie ob er dis⸗ ziplinarisch bestraft sei oder nicht. Ich kann nur beklagen, daß die Unterschrift eines nach Ihrer Ansicht Irrgläubigen unter einem solchen Zeugniß Ihnen Skrupel erregt.
Präsident v. Köller theilt mit, daß der Kommissarius des Ministers des Innern Geh. Rath Nasse jetzt im Hause anwesend sei.
Bei Titel 19a Theologische und philosophische Aka⸗ demie in Münster bedauert v. Heereman, daß man diese Akademie ihres rein katholischen Charakters, den ste durch die kirchlichen Stiftungen erhalten, entkleidet habe; die theologische Fakultät sei zurückgegangen, weil die dortigen Professoren nicht nach dem Gutachten der Kirche und namentlich in der philo⸗ sophischen Fakultät Protestanten angestellt worden seien. Die neuen Gebäude seien ja sehr schön, aber es sei zu bedauern, daß man durch den Neuban das Kapital des Studienfonds geschmä⸗ lert habe. Redner macht dann den Minister auf das überhand⸗ nehmende Kliquenibesen an den Universitäten überhaupt aufmerk- sam; außerdem bestehe eine gewisse Strömung in der Wissenschaft, die dem Christenthum mindestens gleichgiltig gegenüberstehe. Wenn die Unterrichtsverwaltung auch nicht Partei nehmen wolle, so solle sie doch wenigstens dafür Sorge tragen, daß die beiden sich bekämpfenden Richtungen gleichmäßig vertreten seien und sich mit gleichen Waffen hekämpfen könnten. Mit der Begünstigung einer Richtung habe die preußische Regierung bei der Protektion der Hegel'schen Philosophie schlechte Erfahrungen gemacht.
Der Kultusminister: Die katholische Eigenschaft der Akademie leitet der Vorredner nicht aus der Stiftung, sondern aus der Dotation derselben aus dem katholischen Studienfonds ab; dieser Dotation steht aber ein viel größerer Staatszuschuß gegenüber. Die philosophische Fakultät war allerdings früher nur ein Anhängsel der theologischen, sie ist aber , zu einer vollen philosophischen Fakultät erhoben und daher mußte sich die Regierung die Frage vorlegen, ob die ausschließliche Be⸗ setzung mit katholischen Kräften noch geboten sei. Dies mußte verneint werden. Uebrigens sind von den 20 Dozenten 10 Ordinarien und. 5. Extra- Ordinarien katholisch und nur 5 Extra⸗Ordinarien (2 für Mathematik, je 1 für Geschichte, nenere Sprachen und Chemie) protestantisch. Der Rückgang der theologischen Fakultät ist nicht eine spezifisch münste⸗ rische, sondern eine ganz allgemeine Erscheinung. Das Kapital des katholischen Studienfonds ist allerdings durch den Kosten⸗ aufwand für den Bau verringert worden, allein für den Ausfall an Zinsen ist derselbe dadurch entschädigt, daß Zuschüsse für Schulzwecke, die sonst auf ihm ruhten, auf andere Fonds ange⸗ wiesen sind. Als Hauptzweck der Akademie ist in den Statuten die Ausbildung von katholischen Geistlichen aufgestellt, diesen Zweck werde ich bei künftigen Anstellungen stets im Auge be⸗ halten. (Beifall im Centrum.)
Abg. v. Sybel bezweifelt, ob es gerathen sei, den Gegen⸗ satz von paritätisch und konfesstonell auch auf die höchsten Lehr— anstalten auszudehnen. Die neue Epoche der Universitäten seit dem Anfange des Jahrhunderts in Preußen, eine Epoche des Wachsthums und der segensreichsten Thätigkeit, datire von der Anerkennung des paritätischen Charakters der Univxersitäten. Redner weist nun historisch nach, daß es sehr zweifelhaft sei, ob das Stiftungsvermögen der Akademie in Münster als kirchliches Stiftungsvermögen betrachtet werden könnte; er sei aber auch ge— neigt, die Verwendung der Stiftsgelderzur kirchlich⸗katholischen Aus- bildung anzuerkennen. Es lasse sich aber auch absolut nichtbehaupten, daß der Staat, welcher einen so bedeutenden Zuschuß für die Akademie gewähre, die katholische Kirche durch Verwendung des Dotationsvermögens irgendwie benachtheilige. Auf Anregung des damaligen Oberpräsidenten von Westfalen, des Freiherrn v. Stein, habe das Ministerium im Jahre 1803 bei Vermehrung der Einkünfte der Akademie die Aufhebung des Konfesstons— zwanges bei Besetzung der Lehrstühle an der philosophischen n n aus gesprochen. Es sollten in Zukunft nicht mehr
onfesstonelle, sondern allgemein wissenschaftliche Rücksichten bei Den Berufungen zur, Geltung kommen. Dieser Grundsatz sei von der Regierun auf alle Universttäten aus⸗ gedehnt worden, und ste habe die drei evangelischen Universttäten Halle, Königsberg, Greifswald ihres evangelisch— monopolistischen Cograkters entkleidet. zum Segen für die In— stitute und die Wissenschaft. Die Aufhebung des Konfesstons— zwanges an der philosophischen Fakultät in Münster sei ja auch von dem katholischen Professorenkollegium einstimmig beschlossen worden, als sie eine Deputation nach Berlin schickke, um eine Reorganijation der Akademie zu betreiben. Von dem Rechte der Anstestung evangelischer Dozenten habe die Regierung übrigens einen sehr diskreten Gebrauch gemacht. Der Abg. v. Heereman glaube, daß die Parität zu einem Ueberwiegen des Protestantis⸗ mus führe; die entgegengesetzte Befürchtung sei vielleicht mehr berechtigt. Unter der jetzt so angefeindeten Aera Falk seien zwölf katholische Professoren, keine Altkatholiken, an paritätischen Uni⸗ versitäten angestellt worden. Die erste und letzte Aufgabe der deutschen Universitäten set, ihre Jünger zu geistiger Selbstständig⸗ keit zu erziehen, der Zweck der katholischen kirchlichen Anstalten sei , ein , anderer.
Abg. v. Heereman bleibt ber seinen Anschauungen von dem katholischen Charakter der Akademie in n , . der Aus⸗ führungen des Ministers und des Abg. v. Sybel stehen;: in den Statuten stehe ausdrücklich, daß der Bischof von Münster über die Dozenten der Akademie eine gewisse Censur in Sachen des Glaubens, der Lehre und des Wandels auszuüben habe; man könne sich doch gar nicht denken, daß dem katholischen Bischof eine solche Aufsichtshefugniß in Bezug auf protestantische Lehrer 3 6 f
Der Kultusminister bemerkt, da ch dies nur auf die theologische Fakultät beziehe. . f
Bei Titel 11: Lyceum Hosianum in Braunsberg richtet Abg. v. Schorlemer⸗Älst an den Kultusminister die Frage, ob der jetzt in Baden als altkatholischer Pfarrer fungirende Pro⸗ fessor Michelis immer noch sein volles Gehalt beziehe; nden n werde er doch von der Gemeinde ebenfalls besoldet (Widerspruch), nun, dann bezahlen wir also von unserem Etat einen badischen Pfarrer. Was würde man wohl sagen, wenn die Professoren Gneist oder Virchow sich der Sekte der Heiligen der letzten Tage anschließen, in Folge dessen ihre Zuhörer verlieren und mit ihren Gemeinden nach Amerika gehen, ihr Gehalt aber immer weiter beziehen würden.
Der Kultusminister: Der Professor Michelis ist be⸗ urlaubt und bezieht sein volles Gehalt; das ist genau der Zu⸗ stand, den der Abg. Windthorst vorhin als vollständig normal bezeichnete, daß man Leute, die zu ihrem Amte nicht mehr geeignet seien, mit vollem Gehalte 6 Funktion setze. (Sehr richtig! links. Widerspruch im Centrum) Professor Michelis ist be— urlaubt worden, weil er thatsächlich überflüssig war. Universttäts⸗ professoren werden niemals penstonirt, sondern beziehen ihr Gehalt bis an ihr Lebensende und werden, wenn sie nicht mehr doziren können, von den Vorlesungen dispenstrt. Ob er in seinem jetzigen Aufenthalt anderweitig beschäftigt ist, weiß ich nicht; es är Hen chen, Ade gleichgiltige 3 Er hat das Recht,
ne Abzug zu genießen, darin werde ich ihn schüt heit Verlntrã hr gn uf Gif 'n, . 6 n, Abg. v. Schorlemer⸗Alst: Man hat nicht die katholischen
Studenten vor dem Unterricht des Professor Michelis schützen,
sondern die Altkatholiken dadurch unterstützen wollen; diefer Zu⸗ Hin ist nicht der, den der Abg. Win zthorst bezeichnete, denn
. Michelis kann jeden Augenblick wiederkehren und den Unterricht wieder übernehmen.
Abhg em; ker hat Mas Ce
gegangen sind, wird er von Ihnen bekämpft. Wenn Professor Michelis beurlaubt ist, f mn damit ein rechtliches Verhältniß geschaffen, ob es zweckmäßig ist, will ich dahingestellt sein lassen. Ich möchte den Abg. v. Schorlemer⸗Alst nur bitten, der Neigung zu persönlichen und mehr oder weniger verletzenden Insinuationen zu entsagen, die jetzt mehr und mehr im Centrum Platz e, (Sehr richtig h Ich weiß gar nicht, weshalb er den Abg. Gneist und mich mit dem unpassenden und verletzenden Beispiele mit den Heiligen der letzten Tage in Verbindung gebracht hat? Es läge vielleicht viel näher, wenn ich ihn mit den Säulenheiligen in Verbindung brächte. (Unruhe im Centrum) Es scheint mir ein reiner Uebermuth, ein reiner Junkersport darin zu liegen. (Große Un— ruhe ini Centrum.)
Präsident v. Köller: Den Ausdruck „Junkersport“ muß ich doch als nicht ordnungomaͤßig bezeichnen.
Abg. Virchow: Ich bin bereit, mich dem Ausspruch des Prästdenten zu unterwerfen; nachdem aber der Schutz der ein— zelnen Abgeordneten seitens des Prästdiums in den letzten Tagen etwas schwach geworden ist, da wird es nothwendig, zur Selbst⸗ hülfe zu greifen. (Heftiger Widerspruch rechts. Rufe: Zur Ordnungh
Prästdent v. Köller: Ich werde den Schutz der Abgeordneten gegen unangemessene Ausdrücke stets wahrnehmen gegen jedermann.
Abg. v. Schorlem er⸗Alst: Professor Michelis hat der Centrumspartei niemals angehört (Widerspruch), jedenfalls habe ich niemals mit ihm zusammen im Hause gesessen. Eine Ver— gleichung mit den Säulenheiligen würde ich nicht weiter übel nehmen. Ich treibe keinen Sport, am allerwenigsten junkerhaften Sport, aber ich werde mir niemals die Freiheit nehmen lassen, scharf zu sprechen, wo ich es für nothwendig halte.
Abg. Windthorst: Die Universttäten und Akademien müßten so geordnet sein, daß auch katholische Theologen dort ihre Bil⸗ dung erlangen lönnten; die Vorschriften der Maigesetze verhin⸗ dern dies und wenn ste nicht geändert werden, muß mit allen Mitteln danach 9 werden, freie Unterrichtsanstalten, welche eine katholische Bildung ermöglichen, einzurichten.
Das Kapitel wird genehmigt.
Es fohft Kapitel 10, Gymnasien und Realschulen.
Abg. Roeckerath: dier seien noch manche Mißstände aus der Aera Falk zu beseitigen: auf die religiösen Uebungen müsse mehr Gewicht gelegt und die Lehrerkollegien müßten so zu⸗ sammengesetzt werden, daß ste auch durch ihr Beispiel besser auf die Jugend einwirkten, als dies bisher geschehen. Man lasse sich bei der Anstellung der Lehrer nicht von ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, sondern von ihrem kirchenpolitischen Standpunkt leiten. In Köln habe man eine . Menge altkatholischer Lehrer angestellt. Die erziehliche irkung derartig zu⸗ sammengesetzter Lehrer -Kollegien bedürfe keiner naheren Charakteristrung. Die Selbstmorde unter den Gymnasiasten nähmen von Jahr zu Jahr zu. Das Verbindungswesen unter den Schülern habe eine bedenkliche Form angenommen. Das würde nicht der Fall sein, wenn die religiöse Erziehung eine bessere wäre und die Lehrer ein i Beispiel geben würden. (Widerspruch links; Auf den höheren Töchterschulen entdecke man unstttliche Lektüre und auf den Gymngsten sei es noch schlimmer. Redner verliest die Antwort eines Bürgermeisters auf eine Bewerbung um eine Schulstelle von Seiten eines Katholiken und folgert aus derselben, daß man die Anhänger der Centrumspartei zur Bekleidung höherer Schulämter nicht für fähig halte. Das dürfe man einer nach Millionen zählenden Partei, deren Loyali⸗ tät unbestritten sei, nicht bieten. Das Centrum habe gegen den Vorwurf, daß die aus katholischen Schulen hervorßegangenen Zöglinge geistig nicht so weit vorgeschritten seien wie die Schüler anderer Schulen, stets protestirt. Er könne aber schließlich wahr werden, wenn man für katholische Schulen so wenig thue und solche Verhältnisse dulde, wie ste am katholischen Gymnastum zu Köln beständen, wo einer der beiden philologischen Oberlehrer ein verheiratheter Altkatholik sei. Er bitte um eine den Fahig—⸗ keiten und Neigungen dieses Herrn mehr entsprechende Verwen— dung; zum Gymnastallehrer tauge er nicht.
Minister v. Puttkamer: Es entspricht natürlich der Ab⸗= sicht der Regierung nicht, mit einem Lehrer, der eine Anstellung sucht, ein Inquisttorium vorzunehmen. Der von dem Vorredner vorgetragene Spezialfall ist mir bisher ganz unbekannt; Ver— muthlich handelt es sich hier um die Bewerbung um eine städtische Stelle, und ich muß dem Qberbürgermeister von Köln die Ver— antwortlichkeit für seinen Bescheid überlassen. Ein wunder Punkt unseres höheren Schulwesens ist ganz gewiß das Verbindungs⸗ unwesen. Es ist nicht gerade so neuen Datums, wie der Vor⸗ redner meint (Sehr richtig; in Luckau, wo es am meisten ge⸗ wuchert hat, ist es, wie aktenmaßig feststeht, auf 3Dezennien zurückzu⸗ führen zund so wird es im Durchschnitt wohl überall sein. In der letzten Zeit ist es aber mit einer Intensität aufgetreten, die mich als Chef der Unterrichts verwaltung zu den entschiedensten Maßregeln nöthigt. Niemand unter uns mißgönnt der deutschen Jugend ihren Frohsinn und den Studenten ihre Verbindungen. Wenn aber in einer Zeit, in der die Jugendkraft voll in Anspruch ge⸗ nommen werden muß mit der Vorbereitung zum Studium, eine Antecipation des Jugendgenusses zur Regel werden soll, so müssen alle ernsten Männer dagegen sein. (Sehr wahrh Die geheimen Verbindungen, wie wir ihnen auf die Spur ge⸗ kommen sind, führen zu nächtlichen Gelagen, diese zum Unfleiße und dieser wieder zur Lüge und Ehrlostgkeit. (Hört! Wenn
weiter
ein Schüler sich den gehelmen Genossen durch einen Eid ver⸗—
pflichtet, sobald er abgefaßt wird, sich durch die Frage, ob er zu der Verbindung gehöre, als ausgeschieden zu betrachten, wo bleibt da die männliche Ehre? Was für Männer sollen wir erziehen, wenn mit solchen Schlichen die Wahrhaftigkeit umgangen wird? (Sehr richtig) Der Fall in Köslin ist von der Presse noch nicht einmal kraß genug dargestellt. Meine Pflicht ist es, dieses Unwesen mit Stumpf und Stiel auszurotten, und ich werde nicht eher ruhen, als bis es mir gelungen. (Beifall) Ich nehme , ,, dies hier so öffentlich zu proklamiren, damit Ge⸗ meinden und Eltern mir bei dieser Arbeit helfen. Wenn Eltern in krankhafter Affenliebe zu ihren Kindern uns vorwerfen, wir überlasten diese mit Arbeiten, und der junge Patron hat, statt zu arbeiten, die Nächte in Völlerei zugebracht, so hat die Schule nicht mehr die Schuld. Es haben sogar große Kommunen den Schulbehörden bei den Untersuchungen n Sache Widerstand geleistet. (Hört h Ich möchte Familien und Gemeinden von dieser Stelle aus be⸗ schwören, Hand in Hand mit den Schulbehörden zu gehen, damit wir dieser Wucherpflanze unseres Unterrichtslebens ein Ende machen können. (Großer Beifall.)
Abg. Grumbrecht: Ich habe mich mit Absicht bisher nicht an den Debatten betheiligt, da mir der ganze Streit im Innersten widerstrebt. Wenn aber behauptet wird, daß es sich um einen Kampf zwischen den ungläubigen Elementen der verschiedenen Konfesstonen und dem Stgate handele, so muß ich erklären, es handelt sich um den Kampf zwischen einer Richtung der katholischen Kirche und dem Staatfe. Hätten Sie (im Centrum) sich nicht die Befolgung von Staatsgesetzen, welche die Katholiken in anderen Ländern ohne Anstand beobachten, von Ihren kirch⸗ lichen Oberen verbieten lassen, so wäre nie ein Kampf ent⸗ standen. Sie haben aber die Gesetze von Anfang an für unver— bindlich erklärt, und werden, wenn ste sich auf diesen Stand⸗ punkt stellen, wie der Minister neulich ganz richtig sagte, nach links und rechts Gegner finden. Ich muß einige Worte über die Unterhaltung der höheren Unterrichtsanstalten hier sprechen. Es ist eine ungerechte Vertheilung der Lasten, daß ein Theil der höheren Unterrichtsanstalten vom Staate, der andere Theil von den Kommunen unterhalten wird. Ich halte es für nöthig, daß der Staat, wie die Verhältnisse jetzt liegen, möglichst viele Schulen unter seine Verwaltung bringt. Bei dem bei der Besetzung der Lehrerstellen geltenden Prinzip ist es den kleineren Kommunen geradezu unmöglich, ein gutes Lehrer⸗ personal zu erhalten. Eigentlich müßte der Staat alle höheren Lehranstalten übernehmen. Es würde schon eine Verbesserung sein, wenn der Staat bei den von den Kommunen unterhaltenen Anstalten die Pflicht übernähme, die Lehrer anzustellen.
Der Kultusminister: In dem letzten Gesichtspunkte des Redners liegt eine ungemein schwere Finanzfrage. Wenn der
M 116 nr m angehnten werden 64
terricht anstalten
sich ist mir ja sympathisch, aber ich werde mich wohl hüten, das als Grundsatz, den ich zur Geltung zu dringen wünsche, hier aufzustellen. Der Abg. Grumbrecht hat wohl mehr vom Stand⸗ punkte der kleinen Kommunen aus gesprochen, denen es häufig sehr schwer wird, die höheren Unterrichtsanstalten zu erhalten. Aber ich bin überzeugt, daß unsere großen Städte sich mit Hand und Fuß dagegen wehren würden, ihre höheren Unterrichtsanstal⸗ ten aus der Hand zu geben. Hier giltfalso wohl: non liquęt, und
ich bin deshalb nicht in der Lage, eine Erklärung in dieser Rich⸗
tung abzugeben.
Abg. Windthorst: Ich bin mit den Erklärungen des Herrn Ministers im Allgemeinen einverstanden und bedaure nur seine Erklärung, daß ihm die Verstagtlichung der Lehranstalten sym⸗ pathisch ist. Ber Abg. Grumbrecht zeigt, daß er bei den früheren Debatten über die Maigesetze nicht gegenwärtig gewesen ist, sonst hätte er seine Anschauungen schon hundert Mal widerlegt ge⸗ funden. Er irrt, wenn er glaubt, daß wir die Gesetze hätten ohne Verletzung des Gewissens befolgen können. Das konnten wir nicht, und daher kommt der Streit.
Die Posttion wird bewilligt.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag, (Kultusetat.)
10 Uhr.
Herrenhaus. 15. Sitzung vom 9. Februar.
1 Uhr. Am Ministertische: Friedberg, Graf Stolberg und mehrere Kommissarien.
Neu berufen sind: v. Zoltowski (Fraustadt) und v. Mo⸗ rawski (Krotoschim).
Ueber die Petitign der Bürgerversammlung zu Eisleben, dahin zu wirken, daß unter Aufhebung der 55 25— W der Städteordnung vom 21. Mai 1853 die 85 35 —42 des im Jahre 1876 dem Landtage vorgelegten Entwurfs einer Städteordnung Annahme finden, geht das Haus auf Antrag des Berichterstatters Friedländer (Bromberg) zur Tagesordnung über.
Den Gesetzentwurf betr. die Bestenerung des Wander- lagerbetriebes beantragt der Referent der Gemeindekommisston v. Voß in der Fafsung des Abgeordnetenhauses anzunehmen.
Adams empfiehlt ebenfalls die Vorlage zur Annahme, deren niedrige Steuersätze er noch beklagt, weil ste nicht genügend repressiv gegen die verderblichen Wanderlager wirken. Er wünscht auch, daß demnächst das Schanksteuergesetz neu eingebracht werde.
Theune dagegen bestreitet die absolute Verderblichkeit der Wanderlager nach den in seiner Heimath gemachten Erfahrungen. Im Interesse der Gerechtigkeit müßten aber auch die Wander⸗ lager zur Kommunalsteuer herangezogen werden, wenn auch die hier vorgeschlagenen Sätze zu hoch seien. Er wolle sich aber der Stellung aussichtsloser Anträge enthalten. ;
vom Rath konstatirt als rheinischer Landmann, daß in seiner Heimath die Wanderlager Blutegel des Mittelstandes sind.
Die Vorlage wird darauf unverändert en bloc ange⸗ nommen.
Den Gesetzentwurf, betreffend den Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen, beantragt der Referent v. Winter⸗ feld unverändert anzunehmen, da ein rite zu Stande gekomme⸗ nes Kirchengesetz zu ändern außerhalb der Kompetenz des Hauses liege. Das zur Ausführung des Kirchengesetzes erforderliche Staatsgesetz habe aber der Kommisston zu Abänderungsanträgen keine Veranlassung gegeben. Dieses aber allein könne der Dis kusston im Hause unterliegen.
Art. 3 desselben bestimmt die Aufhebung aller bestehenden Emeritenfonds und ihre Vereinigung zu einem allgemeinen Pen sionsfonds. Art. 7 macht das Inkrafttreten des Gesetzes von einer königlichen Verordnung abhängig.
Graf zur Lippe hält die Bestimmung des Art. 3 für falsch, da ste gesetzlich regele, was zu entscheiden eigentlich ein aus⸗ schließliches Recht des Landesherrn jei. Nur der König könne die von ihm allein geschaffenen juristischen Personen dieses Rechts wieder entkleiden.
Beseler hält es für bedenklich, das Inkrafttreten eines Gesetzes von der Entscheidung eines Faktors der Gesetzgebung abhängig zu machen.
Justizminister Friedberg hält die Behauptung des Grafen Lippe nicht für so über allen Zweifel erhaben, daß man in Lieser Materie ohne Zustimmung der Landesvertretung vorgehen könne. Weniger schwerwiegend sei das Bedenken Beseler's. Eine analoge Bestimmung, wie die von ihm angefochtene, enthielten manche wichtige frühere Gesetze. Eventuell wünscht der Minister die nochmalige Prüfung dieser Fragen in der Kommission.
Das Haus entspricht diesem Wunsche, indem es auf den Antrag v. Bernuth's die Vorlage an die Kommission zurück— verweist.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen.)
Parlamentarische Nachrichten.
(X.. C.) In der letzten Sitzung der Untexrichts⸗ kommission kamen außer der Verlesung dreier Berichte nur zwei Petitionen zur Verhandlung, welche auch früher schon das Abgeordnetenhaus mehrfach beschäftigt haben. In der einen ver⸗ langte ein Herr Hornemann aus Viersen, jüdischer Religion, daß in dem Kuratorium der Realschule daselbst auch den Juden Sitz und Stimme zuerkannt, oder daß ste von der Beitragspflicht entbunden würden. Die Kommisston konnte sich aber nicht für das Petitum erklären, da nach dem historischen Hergange diese Schule aus der Zusammenlegung zweier christlich-konfesstonellen Schulen entstanden sei, also geschichtlich einen christlichen Cha⸗ rakter habe, und da außerdem die Juden einen so verschwinden⸗ den Bruchtheil der dortigen Einwohnerzahl bildeten, daß sich auch daraus Billigkeitsgründe nicht herleiten ließen; doch begeg—⸗ nete die Auffassung keinem Widersyruche, daß, wenn die jüdischen Kinder in jener Schule sich vermehrten, es dann an der Zeit sein würde, der Frage näher zu treten. Die Kommission hielt deshalb den früheren Beschluß aufrecht, Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen. — Der andere Fall beschäftigte die Kommisston längere Zeit. Mehrere Stellenbesitzer aus Baranowo beschwerten sich, daß 8 Morgen Schulland, welche bei einer früheren Separa⸗ tion als Schulland ausgeworfen seien, an die jetzt eingerichtete evangelische Schule daselbst übergeben worden seien; ste verlangen, daß diefe Schule eine katholische werde, weil die damaligen Besttzer der separirten Ländereien katholisch gewesen seien. Nach dem früheren Berichte der Unterrichtskommisston schien allerdings den Petenten das Recht zur Seite zu stehen, indeß die Ausführungen des Regierung?skommissars, Geh. Regierungsraths Raffel, brachten doch eine andere Anschanung hervor. Danach ist das Land durchaus nicht für eine katholische Schule ausgeworfen, sondern nur für eine Schule überhaupt, und da neuerdings die Evangelischen in jener Gemeinde die Mehrzahl bilden und diese ihre Kinder in eine fünf Kilometer weite evangelische Schule zu schicken haben, während für die Katholiken eine katholische Schule nicht weiter als ein Kilometer entfernt sei, so sei es billig, für die evangelischen Kinder zu sorgen. Wenn früher die Re⸗ giernng gesagt habe, es solle aus diesen Ländereien keine evan⸗ gelische Schule errichtet werden, so habe dies seinen Grund darin gehabt, daß keins oder sehr wenig evangelische Kinder damals vorhanden gewesen seien, ein Verhältniß, welches sich jetzt ganz anders gestältet habe. Nach längerer Debatte, in der namentlich auch Mitglieder der konservativen Partei für die evangelische Schule eintraten, beschloß die Kommisston den Uebergang zur Tagesordnung. .
— Die Wahlprüfungs⸗Kommisston hat in ihrer Sitzung vom 7. Februgr die Wahl des Abg. v. Wedellg⸗Piesdorf beanstandet und Aufklaͤrungen und Vernehmungen über Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gefordert. Die Wahl der Abgg. Langendorf, Bitter und Günther im 6. posenschen Wahlkreise wurde für
gültig erklärt, jedoch der Minister des Inuern ersucht, die Ein⸗
ö na der Wahlbezirke nähe [te chen ĩ
*
zekarische Darlehne
uurchschnitt des
ihen den
Hex os pectiuns.
Subscription auf 7.500000 Reichsmark 4procentiger ((entral-) Pfandhriefe
Vorn Hahke Hees )
emittirt von der
Preussischen (entral- Bodencredit- Actiengesellschaft
auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums Sr. Majestät des Königs von Preußen vom 21. März 1870.
Auf Grund des Allerhöchsten Privilegtums vom 21. März 1 ⸗— S i i . i . n, . 3 een. ö 4 Vetrag . fin ef ; . el Ee, n. 253 ff) emittirt die Prenßische Central Bodencredit⸗Actiengesellschaft eine r i entral⸗Bodencredit⸗ i — ft i it ei i ; i illi H ,, . . ctiengesellschaft ist mit einem Grundcapital von 36 Millionen Reichs mark — 45 Millonen Francs errichtet, worauf 40 Procent e von ihr auszugebenden Aprocentigen Pfandbriefe vom Jah F ü
ie sind vor eg e Oer enn n, ,, . . ö. 6 ,, i in Stücken zu 100, 300, 500, 1000, 3000 Mark ausgefertigt.
1 zan, Tn , nnn. . . der , , zum Nennwerth getilgt, Zu diesem Behufe hat die ir . jährlich wenigstens ein Drittel Procent des Nominal-Betrages der
fan n aus den eingelösten Pfandbriefen ersparten Zinsen zu verwenden, dergestalt, daß die Lilen n längstens in 66 Jahren, vom 1. Januar 1882 aj k geschieht die Ausloosung der zu tilgenden Beträge, w . ãngi
r, 6 6 ge, worauf nach vorgäugiger Bekanntmachung in den
j ͤ d 1. Juli jeden Jahres statt: in Berlin bei der K d i 8 Uetiengesellschaft, in Frankfurt a. M. bei d ü . h , ĩ ; , , , , . eh. , . . f ei dem Bankhause M. A. von Rothschild Sohne, in Eölu bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jun. Cp. und bei den sonstigen
Von der Pfandbiief⸗Anleihe wird ein , ef 6 der Gern ffir Nom. in Berlin bei der Preußischen Central-Bodencredit⸗A ctiengesellschaft, Unter den Li h. ; inden 34 „ 5 X Direttion der Disconto⸗Gesellschaft, . ,
) in Frankfurt g. M. bei M. A. von Not ild t Söhne „Cöln bei Sal. Oppenheim jun. 3 . „Elberfeld bei der Bergisch Märkischen Bank, . . 3. ö , de, , ,, , ,, „Breslau bei der Breslauer Disconto⸗Bank, Fri . . ö sfer ! * 3 . „Halle bei dem Halleschen Bankverein von Knli p. „Hannover hei M. J. Frensdorff Cp., k „Stade bei A. Leeser Cp. , „Magdeburg bei Louis Magquet, „Königsberg i. Pr. bei S. 21. Samter, „Posen bei Hirschfeld * Wolff, „Stettin bei Scheller æ Degner, „Dresden bei der Agentur der Leipziger Bank, . ö nn * Sent. .
„Braunschweig bei N. S. Nathalion Nachfol . „Oldenburg bei C. X G. Ballin. falger⸗ „Hamburg bei L. Behreus Sohne, „Bremen bei E. C. Weyhausen, „Lübeck bei der Commerz-⸗ Bank in Lübeck
ur öffentlichen Subscription unter nachstehenden Bedingungen aufgelegt:
1. Die Subscription findet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen
m Mittwoch den 11. und Donnerstag den 12. Februar 1880
während der üblichen Geschäftsstunden auf Grund des di . i F ö j ĩ j ö rn nn,, n, . ,, w Anmeldungs⸗Formulars“) statt. Einer jeden Anmeldungsstelle ist die Befugniß
Im Fall einer Ueberzeichnung tritt Reduction in den Zutheilungen nach Ermessen einer jeden Zeichnungsstelle ein.
8 n ö ö ' ; 2 Der Subseriptionspreis ist festgesetzt auf Hie Procent, zahlbar in Reichswährung. Die Stückzinsen vom Tage der Abnahme bis zum 1. Juli 1880 werden bei der Abnahme . . , , ,n, een, . k mit Zinscoupons vom 1. Juli 1880 ab versehen. — z . Subsription muß eine Caution von zehn Procent des Nominalbetrages hinterlegt Di ; ᷣ. 496 r ,,, Effecten zu hinterlegen, welche die Su bscriptionsstelle als af h len enr . J . Zutheilung wird so bald wie möglich nach Schluß der Subsfcription erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die überschießende Caution
, zurückgegeben. Die Abnahme der zugetheilten Stücke, resp. der dafür auf Grund des Art. 2, 6 des Gesellschafts-Statuts interims⸗ ini 3 t 18 , ne n nn, . sellsch⸗ ö auszustellenden Interims-Bescheinigungen kann vom 18. Februar 1880
ollendet in , m Monat Degember jeden Jahres, und zwar zuerst im December 1 Hesellschaftsblättern die Rückzahlung der verloosten e dd en im folgenden 37e Die Zahlung der Zinsen findet in halbjährlichen Terminen am 2. Januar
Tagescourse zu
ab gegen Zahlung des Preises Ein Drittel der Stücke spätestens bis 27. Februar 1880, ö . bzunehmen. Nach vollständiger Abnah ane hie! di hei Sin e r le bee, ĩ b ö 2 „me wird die auf die zugetheilten Stücke hinterlegte Caution verrechnet, r zurück ine successive Abnahme gestattet, und sind solche spätestens bis 27. Februar 188 . . . Berlin, im Februar 1880. solche spaͤtes is 27. Februar 1880 ungetrennt zu reguliren.
Preußische Central⸗Bodenecredit Actiengesellschaft.
V. Philipshorn. Bossart. Herrmann.
) Anmerk. Das Formular wird bei den Zeichnungsstellen verabfolgt.
1 1
Für zugetheilte Beträge unter 12.000 Reichsmark Nom. ist
Auszug aus dem Statut
der
Prenstischen Central⸗Bodeneredit⸗Aetiengesellschaft.
. . Die Gesellschaft gewährt hypothekarische Darleh auf icke, die einen dauernden und sicher ; k
⸗ n eren Ertrag geben. Ausgeschlossen v ⸗ i nd deshalb insbesondere Bergwerke und Sl hrüc k
ud ,,. 62. Die Gesellschaft beleiht Grundstücke in der Regel nur zur ersten Stelle,
Artikel 64. j Sie lauten auf den Inhaber und werden von dem Präsidenten oder einem Director
und einem Mitgliede des BVerwaltungsrathes unterzeichnet und von einem Revisor mit der Be—⸗ scheinigung versehen, daß die vorgeschriebene Sicherheit in Hypotheken⸗-Instrumenten vorhanden sei (vergl. auch Art. 960(.
Aus Artikel 69. Die Aufstcht der Staatsregierung über die Gesellschaft wird durch einen Regierungs . Commissar ausgeübt.
Der Regierungs ' Commiffar hat die Befugniß, die Ausgabe der Central⸗Pfandbriefe und Schuldverschreibungen der Gesellschaft und die Einhaltung der hierfür und für die Sicherheit der Darlehne auf Hypotheken oder an Gemeinden in den Statuten vorgesehenen Bestimmungen zu überwachen.
ö Er bezeugt unter den auszugebenden Pfandbriefen, daß die statutmäßigen Bestimmungen über den Gesammtbetrag der auszugebenden Pfandbriefe böobgchtet sind.
. Aus Artikel 80. Kein Pfandbrief darf von der Gesellschaft ausgegeben werden, der nicht zuvor durch eine ihr zustehende Hypothekenforderung gedeckt ist.
Der Betrag, um welchen sich das Capital der als Garantie dienenden Hypotheken forderungen durch Amortisation oder durch Rückzahlung oder in anderer Weise vermindert, soll stets aus dem Verkehr gezogen oder durch andere Hypothekenforderungen ersetzt werden, so daß das im ,,,, 4 . . . stets . 26 wird.
. e pün e Zahlung von Capital und Zi —
viene , , . . hlung p Zinsen der Central
ur. e Hinterlegung eines den ansgegebenen Hypothekenbriefen wenigstens
ec , guter hr eher, ge, Forderungen in df g ne e der
* 2) durch die unbedingte Haftung der Gesellschaft mit ihrem gesammten Ver⸗ mögen, insbesondere mit ihrem Grundcapital und Reservefonds.
Die hinterlegten Hypothekenforderungen (Nr. I haften nicht für die sonstigen Verbindlich-
der Gesellchafti e werden vielmehr aus deren Vermögen ausgeschieden und ausschließlich
a) Liegenschaften innerhalb zwei Drittel,
b) Gebäude i l ilfte Werthe. c innerhalb der ersten Hälfte
. Auf Weinberge, Wälder und andere Li r ir ern ⸗ Seinberge, W ndere Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanzungen hte dürfen, insoweit der angenommene Werth durch diese ,,, kinn ffn . . ö, in , f, 3 gegeben werden. — er Verwe tath wird festsetzen, welche Arten von Liegenschaften und Gebäud herdem n,, ö vorangegebenen Maximalbetrage beliehen ge ef mn ö aänlrtike! 63. Die Ermittelung des Werths erfolgt nach den Gr ätz reu ; ? — gt nach den Grundsätzen, welchen ien Geh bei der Ausleihung von Mündelgeldern maßgebend sind. 68 sind i ichtigẽ Ra, unn Unter Berücksichtigung der im einzelnen Falle vorliegenden Verhältnisse unver— er , , landschaftliche oder gerichtliche Taxen und dergleichen oder der , . etzten Erwerbspreises, des gewöhnlich mit 6 Procent capitalisirten Nutzungs⸗ , der Fenuerversicherungs-Summe für die Schätzung des zu be— icherhe lr r nme n nr allen Fällen muß die für das Darlehn anzunehmende rechtfertigt sein. en , wie durch den Verkaufswerth des Grundstücks vollkommen ge ge Der Verwaltungsraih hat die Ausführungsbefttmmui 6 alige Werthsermittelung zu machen ist, zu e n , ,,
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