lichen 2c.
— Graf zur Lippe befürwortete dagegen seinen Antrag, weil der Rechtsschutz, welchen der Minister so gern dem Wald⸗
besitzer gewähren wolle, in dem Gesetz keinen Ausdruck ge— funden habe. Dieses Vacuum müsse ausgefüllt werden, und er glaube nicht, daß das Abgeordnetenhaus an diesen Para⸗ graphen das ganze Gesetz zu Falle kommen lassen werde. — Graf Brühl führte aus, daß das andere Haus bei den Beeren und Pilzen einen genügenden Schutz des Eigenthums nicht gewährt habe. Die Schuld trage eine frivole Presse, welche ihre kommunistischen und liberalen Ideen durchzubringen ge— denke und die Heiligkeit des Eigenthums lächerlich mache. Diesen Tendenzen habe ein Theil der Abgeordneten nicht mit genügender Kraft widerstehen können. Man müsse hier wieder die konservativen Ideen zur Geltung bringen, möge sich aber vorläufig mit dem jetzt Erreichharen begnügen und die Kom— missionsanträge annehmen; vorläufig komme man ja mit den bestehenden Polizeiverordnungen aus— Darauf nahm der Staats-Minister Dr. Friedberg das Wort: Der Graf zur Lippe habe nicht ganz Unrecht, von einem Vacuum zu sprechen; es liege aber nicht mehr res integra vor. In dem Gesetze über die Polizeiverordnungen habe man zudem einen Kö Schutz, ohne den Weg der Spezial⸗Gesetz⸗ ebung zu beschreiten; nach dem zitirten Gesetz hätten die rovinzialbehörden das Recht, forstpolizeiliche Verbote des Sammelns zu erlassen. Wenn der Begriff des Herkommens bemängelt werde, so müffe doch daran erinnert werden, daß das Ober⸗Tribunal das Herkommen als einen wohlbegründeten abe; Besorgnisse in dieser Hinsicht seien
ersität Marburg)
das Betreten des hnheitsrecht bestehe. rdnungen einen zu ssionsantrage belasse, und
gierung ihr Theile da Herr Dr. wohnheitsr tige getro von Beeren ꝛc. Hier handle es meiste Aussicht Mit Rücksicht auf sich demnach für
Darauf wurde die Diskussion geschlossen und unter Ab⸗ lehnung aller Anträge der §. 41 in der unveränderten Fassung der Kommission genehmigt; ebenso die 85. 1—9, desgl- 8. 10, nachdem der Antrag des Frhrn. von Mirbach, welcher nicht nur das unhefugte Reiten, ahren ꝛc., sondern auch das un⸗ befugte „Gehen“ über Grundstücke mit Strafe belegen wollte, mit geringer Majorität verworfen worden. Die 89. 11 36 verursachten keine Debatte. Zu J. 37 beantragte Frhr. von Mirbach, auch Denjenigen zu bestrafen, der sich Stangen von Geweihen der Rothhirsche, Dammhirsche und Rehböcke aneignet. Obwohl das Ober⸗Tri⸗ bunal gefundene Stangen dieser Art in einem Spezialfalle als res nullius erklärt und dem Finder zugesprochen habe, hielt der Antragsteller dafür, daß dieselben auch ein Produkt der Forsten seien und dem Waldeigenthümer gehörten. Das Amendement wurde abgelehnt, die übrigen §§. 37 — 97 des Gesetzes en blos
genehmigt und demnächst das ganze Gesetz mit großer Ma⸗ jorität angenommen.
Unterricht in einer S keinen Bekenner uli 1870 bestan
ben Magistrats sei schule für nöthig, schen Schule durch die Diese Diskreditiru besseres Wisse o, 1874 und 1877 den Lei Schule die besten Zeugnisse ausste Petri bemerkte,
chen Wirren nicht schuld. rsammelten Bischöfe, an das ster⸗Präsidenten, des Fürsten ntlichung des Dogmas Windthorst selbst habe damals die halten wie heute.
ßten in dem Testeid on der Unfehlbarkei
ganz fortgefallen sei, weil man holischen Lehre, wie sie für den Unterricht habe rößerer Beweis für die Inkoler
der altkat
bis zum den habe,
gewinnen um die an
ei aber wider selber habe 187
llen müssen.
an den kirchli in Fulda ve rischen Mini der Verbffe
Er erinnere an die Verhalten des baye⸗ Hohenlohe, zur Frage in Deutschland. Der Abg. sem Dogma gegenüber sich Die katholischen Bischbfe e ausdrücklich anerkennen, t keine Lehre der katho⸗ aller Kraft zu rertheidigen. . . Der Abg. hh von Schorlemer⸗Al der Hinweis auf seine Thaten des Abg. Rickert für die katholische Kirche sprä ündigung des Der Antrag des Abg. von Schorlemer, die Worte „kü unangenehme tig wegfallend“ zu der ĩ abgelehnt und Titel 1 Hu Titel 5 beantragte die Kommission, f die Elbinger Reisekosten auf 6600 KM herabzusetzen, er hoffe angenommen.; zur Hand Es n Kap. 111 Evangelischer Ober⸗Kirchenrath:
chmals auf die R lbe versichert ha ei der Ernennung z so zeige dies, daß lung zur Kirche fi der neuen Gesetzgebung gar r Ernennung von Männern n. Vertrauens Selbstüberwin⸗ rlicher, als wenn der Staat heil über die Glauben dazu fehle demselben meint, dem aus der schaften hervorgegan⸗ ian keine Rechte ein⸗ us allen Fraktionen, In einem nach den zusammengesetzten Kollegium könnte viel eher zur Herrschaft kommen che den Druck des Parteimannes Liberalismus in ch gewesen.
ganz anders ver in England mü daß die Lehre v lischen Kirche se Der Abg. Dr. Windt Stellung zur Infallibilit damals nur der Dogmas in Deuts Folgen haben kön Verkündigung doch erfo Der Abg. Rickert erklaͤrte frage in den nächsten daß der Minister das n haben werde. überreichte dem hatte kommen lass Hierauf wurde die D willigt, ebenso Titel 4-6. Zu Titel 7 (1 diener und Unterbe Freiherr von Heereman 2700 ½ι abzusetzen. Der Regierungskommissar Mini e Bewilligung ein, da in allen mehr Bureaudiener an Freiherr von M auf die Erklärungen de willigung eingetreten war und lehnte den Antrag der Ko Titel 8 (zu Wohnun 93 480 ½ ) wurde bewill 293 000 M mit Absetz Kanzleidiener zu wurden angenommen. arbeitern wurde mit d Funktionszulage für den Vorst streichen, angenomm Desgleichen Titel 12 — 14. Bei Kap. 110 (Gerichts 36 926 ½ο½) beantragte der Titel J. (der Prä Geld für die armen Ob wendig, da Ersparnisse überflüssig selen, zumal der neuen Zollpolitik. durch an Der kirchliche Ge
horst bemerkte ätslehre sei gan Meinung gewesen, daß d chland nicht opportun fei und Er freue sich aber jetzt
z verfehlt. Er sei
sehr, daß die
er werde au Tagen zurückko öthige Aktenmaterial (Hierauf erhob sich der Kultus- Ni
nister und bg. Rickert ein Aktenheft, das er
inzwischen iskussion geschlossen und Titel 3 be— und Kassen⸗
te der Abg. getkommission
Botenmeister, 19 Kanzlei⸗ 32 700 υ ) beantrag Namens der Bud
sterialdirektor Greiff trat anderen Ministerien ver—⸗ gestellt seien. Nachdem die rt mit Rücksicht ars für die Be⸗ ß das Haus demgemäß
ältnißmäßig i und Ricke
innigerode Regierungskommiss
gsgeldzuschüssen für die Beamten igt, ein Antrag der Kommis des Wohnungszuschusse
k wurde abgelehnt.
Titel 9 und 10 zur Remunerirung von Hülfs— ge der Kommission, 1250 eher des Centralbureaus z ch nur 36 000 M bewilligt.
hof für kir
bewilligen, em Antra
en, und demna
chliche Angelegenheiten: Frhr. von Schorlemer⸗Alst, „) zu streichen und das u verwenden. Es sei noth⸗ u lassen, wo die Ausgaben
die Stengrerlässe in dere Projekte sehr in richtshof habe seinen gig zu machen und n, nicht erreicht, und die von dem— setzungen der Bischöfe holiken mit doppelter schöfe zu er⸗
Regierung von dem man ein—⸗ Die Mitglieder des hun und genössen amit die Meinung die ausgesprochenen das Amt ja als ein n eine Ehre sei es richten können.
sident mit 3060
erschlesier z eintreten z
gestellt seien. den Klerus von seinen Bi Renitenz zu ermuthige selben ausgesprochenen so hätten nur den Erfolg ge Liebe und Verehrung fü irre wohl nicht, h auf diesen Gerichtsh elbe nur geschadet habe. so gut wie nichts zu t im Volke werde d Prämie für Man hätte sagen Ehrenamt, den ein unbesoldetes ein
schöfen unabhän
genannten Ab habt, die Kat re vertriebenen Bi
. daß selbst die wenig Wert
sehen müsse, Gerichtshofes hätten einen hohen Gehalt erweckt, daß sie denselben als Absetzungsurtheile bezögen.
— er wolle nicht nicht — aber als
Damit war die Tagesordnung erschöpft. Schluß 41½, Uhr. Nächste Sitzung: Montag, den 9. Februar, 1 Uhr. h
Ausgaben, lichen Stellung der Alt⸗
daß
ßen dacht sei.
; Mit⸗ e nicht die Rechts⸗ Hause handele es ur Kirche, sondern Die 3
: n, werde atholischen Glauben und
um seine sprechen,
des Abg. R . habe, katholi eine friedli
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Petri hätte es gewiß sehr gern an viel Absetzungen ausgesprochen. as Recht zugestehen,
Der Abg. Rickert stellte es dem Urth es Vorredners Aus Es handele sich bei dem kir e Ausgaben, un alt ein klagbares Recht. die Landesgesetz onfliktes mit der üsse das Centrum gte Ausgaben stre eser Gelegenheit fragen, warum der er Zeit zwei unbesetzte Stellen g eines Mitgliedes so⸗ es sei erwünscht, zu er— Besetzung der Stellen be⸗
genommen und mög⸗ Er könne dem Staate keinem Falle d sich in die kirchliche Disziplin zu misch
eile des Hauses an— usdrücke des Friedens chlichen Gerichtshofe um d die Mitgliet er de
heim, ob die Worte d . seien. der geist⸗ gesetzmäßig genehmigt hätten auf ihren Geh
Der Kultus⸗ Direktoren u Der Abg. Dr. Petri Minister habe gestern
g als den einzigen katholischen Kirche anerkennen, aber ichen wollen.
t Lösung des K e Art, wie das Centrum bezeichnet; diesen Weg m
der Konsequenz, daß das nicht gesetzmäßig genehmi wolle den Minister bei di kirchliche Gerichtshof seit aufweise, so daß derselbe bei fort beschlußunfähig werden würde egierung auf
Es bedürfe
er⸗Cöln erklärte, die Anfrage er verrathe au die Katholiken. otivirung des Abg. vo n von der Majorikät nach allen atholiken heilig sei, mit
rat theile in einem Bericht
8. Veen =/ , . , .
143 962
Autorität oder freie F man den protestantisch ie wissenschaftliche Lehre auf den
die
könnt
ö
Friedrich
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nach
definitiv lösen. solche Lösung e absolut
seitigun
Kirchen
der Ab wollen.
ung des Centrums,
C gegen die ch der Minister nicht
bestritten;
er dächte, man könnte, wie bei anderen eine Herabminderung ein glaubt, daß sich für diese anz dessel⸗ würden; das Amt streife doch sehr an derselhe erkläre die Simultan⸗ innere an die Verwalt
geblich schlechteren Lehrkräfte der Der Abg. Frhr. besseren der evangelischen zu er⸗
ng des katholischen Lehrerstandes n geschehen,
Positionen, auch hier Er habe übrigens ge⸗ Männer mehr finden eine Sinekure und er⸗ ungsräthe der Privat .
Schorlemer⸗Alst b eine Motivirung ner Ansicht und nsche, daß di
treten lassen. Stellen keine
emerkte, er glaube nicht angenehm sei, nicht nach der des eser Schlußstein der e Gesetzgebung mit ensliebe zu zeigen, e Abneigung seiner sei ein eigen⸗ ür einen Aus⸗
gern, daß dem Minister s er richte sich aber nach sei denn der Magistrat Ministers. Das Centrum wü stungen dieser katho⸗ kirchlichen Gesetzgebung falle, und die ganz t ; demselben. Gegen den Abg. Rickert Fried die Altkatholiken seien habe er keine Veranlassung. Er kenne di Partei gegen die kat thümlicher Liberalismu nahmegerichtshof eintre sition mit der Bemerkung
Der Abg. Rickert be gegen die katholische Kon Der Liberalismus sei st
holische Konfession. s, der den Abg. Rickert f sse. Er beantrage, daß die Po⸗ „künftig wegfallend“ zeichnete die fession feindlich g olz darauf,
versehen werde. Behauptung, daß er ich gesinnt sei, als haltlos. die bestehenden Gesetze mit
st erklärte, daß die
seine feindliche Gesinnung gegen
Position hinzuzusetzen, wurde h Desgleichen Titel die Diäten und der Antrag wurde
genehmigt.
Der Abg. Stöcker kam no Dr. Falk zurück. Wenn derse Selbstüberwindung bewiesen b prediger zum Ober⸗Kirchenrath, Minister in einer falschen Ste hahe. Ein Minister sollte nach nicht in die Lage kommen, bei de des Allerhöchsten summepiskopale dung zu üben. Nichts sei gefäh mit seinen Organen ein Urt kirchlich anzustellender Männe der Maßstab. Der Abg. Wahl, aus dem Kampfe d genen Generalsynodal-Vorstande könne n räumen. Derselbe sei hervorgegangen a nur natürlich nicht aus der Linken. Intentionen des Ministers die Parteileidenschaft noch und manchmal habe die Kir gefühlt. Das Drängen des sei der Kirche nicht förderli kirchlichen Dingen seien die Liberalen liberal, sonst verträten sie die absolute Fr Dingen aber den absoluten Zwang. Der nicht nur den Finger, sondern die Angelegenheiten. Die Schulauf (Redner) anfangs mit Beifall am habe, daß es zu einer gründliche Staat und Kirche kommen werde; Nacht, ohne Vorbereitung und Ver gekommen. Erst wenn die Kir Aufgabe erfüllen, sonst sei sie ein Sprechsaal für verschiedene Meinün verzweifelte Seelen. Eine politische Artikel der Verfassung streiche, rantirten, sei keine Freiheitsbewe habe der Minister nur eine erhalten, jetzt müsse er sein Pl Bewegung auf ihrem Gebiete sollte die Herren vom Fortschritt träten im freiheit ein, sie sollten au
ede des Abg. be, er habe weier Hof⸗ der frühere ch befunden
r ausübe; Falk habe ger er Parteileiden
diesen Dingen In geistlichen und nichts weniger als eiheit, in religiösen Minister habe jetzt ganze Hand in den kirchli sicht und die Civilehe hab ifgenommen, weil er geglaubt Auseinandersetzung zwischen aber die Civilehe sei über einbarung mit der Kirche che ganz frei sei, könne sie ihre i ena für Parteikämpfe, gen, keine Zuflucht für Bewegung, welche die die die kirchliche Freiheit ga⸗ gung für die Kirche.
Notiz von den Kirchen azu geben. Einige freie man der Kirche lassen
r Generalsynode habe
wollen, indem man Geistlichen
e vergewa
Der einzige nz und die der Staat, könne, wie
sei noch der Staat,
acon selig werden Er habe nur diese allge⸗ erwidern wollen, im Uebri⸗ sich den Anschauungen des ahren wissen.
selber nicht
che Gebiet
g. Stöcker zu be⸗
so große Fort⸗
dem Minister
sterien für die
man müsse nament—⸗
wo man ja kein Konzil, sondern die grundsätzlichen Ge⸗ mit praktischen Dingen
äftigen. Man könne mit der Kirche nur einen modus u cel nden, eine grundsätzliche Lösung sei nicht möglich.
Der Abg. Stöcker führte aus, daß, als es sich um ge⸗ wisse Ernennungen zum ber⸗Kirchenrath handelte, in der liberalen Presse ausgeführt sei, daß die konstitutionelle Regierungsform die Unterwerfung der Kirche fordere. Im Uebrigen habe er ja gar keine schrankenlose Unabhängigkeit gefordert, wie der Abg. Miquel behaupte. Was die Gewährung der Kirchenverfassung anlange, so erkenne er es dankbar an, was der Abg. Falk gethan habe, aber der staatliche Druck sei doch zu groß und der Einfluß der Kirche zu gering. Er habe eine vollständige Trennung von Staat und Kirche nicht verlangt, sondern nur eine freiere Bewegung für die letztere; die hätte ihr auch bei dem vom Minister Falk herbei⸗ geführten Schritte gegeben werden können, und zwar bei der Lehre, der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Besteuerung. Die Freiheit der Wissenschaft müsse ihre Grenze finden, denn die Professoren seien nicht blos Gelehrte, sondern auch Jugend⸗ lehrer, und bereiteten zu einem Amte vor; es sei also nicht zulässig, daß ein Professor Anschauungen vertrete, die dem Studenten den Antritt eines Amtes unmöglich machten. Was solle daraus werden, wenn Professoren vom Katheder herah das Dasein Gottes, die persönliche Unsterblichkeit leugneten? Er möchte den Abg. Neßler, der von Wittenberg gesprochen, gern dorthin und zwar zu Doktor Martin Luther schicken; bei der bekannten Derbheit des Lutherschen Styls würde der Abg. Neßler gewiß ganz unzweideutig über solche Dinge auf—
ärt werden. . ; . Abg. Dr. Virchow bemerkte, die Erklärung, welche der Kultus-Minister gestern abgegeben, habe ihn beruhigt, er, könne den weiteren Verlauf der Dinge abwarten, nur schienen ihm die bisherigen Amtshandlungen des Ministers damit nicht recht zu stimmen. Dem einflußreichen Abg. Stöcker, der gleich⸗ sam das os academicum der Generalsynode darstelle, müsse er einiges entgegnen. Derselbe möge doch einen Unter schien in Liberalismus machen, denn die Differenz zwischen dem Abg. Miquel und ihm sei doch bedeutend. Er habe sich dagegen gesträubt, daß der Minister bei der Besetzung der Professuren den Ober⸗Kirchenrath befragen solle. Entweder erhalte der Staat die Fakultäten, dann müsse derselbe auch die Professoren anstellen oder man müsse sie ganz der Kirche überlassen. Eine andere Lösung werde auch der in Garantien so , reiche Abg. Miguel nicht finden. Der Abg. Stöcker wollte nichs blos die freie Kirche innerhalb der Gesetze, sondern eine Kirche, die auch gegen die Staatsgesetzgebung weiter gehe. Daher bas Ankämpfen gegen die Civilehe, um hinterrücks in das Trau⸗ formular etwas zu bringen, was nicht sein sollte, was un⸗ zulässig sei, was unlautere Tendenzen habe, weil es Privat⸗ interessen der hetreffenden Personen decke. Agitire man gegen die Civilehe, aber benutze man nicht die offiziellen Organe, welche den Geistlichen gewährt würden zu solchen Dingen. Da könne der Partei des Abg. Stöcker ja der konseroativste Minister nicht nachgeben, weil er dann den Staat an die Kirche ausliefern würde. Es sei nicht immer so schlimm von den Geist⸗ lichen gemeint, aber der unbewußte Drang ihres Herzens gehe bah! Wäre der Abg. Stöcker klarer Über diese Dinge, so würde derselbe nicht, wie in seiner gestrigen Rede, Anerbietun⸗ gen an die katholische Kirche gemacht haben, über die der selige Dr. Martin Luther doch eigenthümliche Gedanken haben würde. Er habe es freilich Je, , verkannt, wie des Abg. Stöcker Weg auch nach Rom führe, derselbe fürchte nur noch das Cölibat, sonst würde er auch gern ein Kardinalskollegium bil⸗ den. Er (Redner) würde der Kirche gern zu einer größeren Frei⸗ heit verhelfen, abe; dieselbe sollte auf den mächtigen Arm des Staates verzichten und ihn nicht für ihre Zwecke brauchen wollen. Die Freiheit solle aber nicht blos in der Spitze, beim Ober⸗Kirchenrath und der Generalsynode bestehen, sondern auch innerhalb der Gemeinde; damit werde weder der indivi⸗ duellen Gewissensfreiheit, noch dem Aufbau einer Kirche ent⸗ gegengetreten. Die Partei des Abg. Stöcker wolle beim Aufbau der Kirche immer die Hülfe des Kultus-Ministers haben und die Leute mit Polizeimaßregeln zwingen, das zu glauben, was sie nicht glaubten. Das sei . leine kirchliche Freiheit. Wenn der Minister auch noch so viele Konzessionen machte, die Kirche sei ein Nimmersatt. Das Gemein deprinzip allein könne helfen, das Prinzip der Majorität. Wenn man aber die Minorität entscheiden lasse, ob ein Pastor an⸗ gestellt werden solle oder nicht, so sei da von dem Rechte der Gemeinde keine Rede mehr. . .
Der Abg. Dr. Miquel wandte sich gegen die Abgg. Stöcker und Virchow, namentlich gegen des Letzteren Wunsch der absoluten Trennung von Staat und Kirche, der freien Kirche im freien Staate. Eine derartige prinzipielle Lösung dieser Fragen sei heuzutage unmöglich. Auf die Mahnung des Abg. Virchow, man möchte doch keine Kirchen machen, erwidere er, man habe die Kirchen auch nicht gemacht, die katholische sei schon vor Jahrhunderten eine Weltmacht ge⸗ wesen, und die protestantische bestehe ebenfalls schon lange als Landeskirche. Gemacht habe man nur die General-Synodal⸗ ordnung, nur den Rechtszustand geordnet. Unter Ausschluß prinzipieller Lösung müsse man die Dinge von Fall zu Fall lösen. Nur so könne der Friede zwischen Staat und Kirche
ückkehren.
ö Abg. Dr. Brüel freute sich, heute von der rechten Seite des Hauses Anschauungen vertreten zu hören, mit denen er früher allein gestanden, unterstützt nur von den katholischen Mitgliedern des Centrums. Die Abgg. Neßler und Virchow hätten einen Ton angeschlagen, der der Heiligkeit der verhan⸗ delten Gegenstände in keiner Weise entspreche. Was er speziell wünsche, sei verstärkte kirchliche Einwirkung bei Be⸗ setzung der Professorenstellen der theologischen Fakultäten. Dieses Verlangen gründe sich darauf, daß diese Fakultäten äufig mit kirchlichem Gelde gegründet seien, und daß die
taatsgesetzgebung die Benutzung dieser Institutionen den Kirchen nicht freistelle, sondern sie dazu zwinge. Er hoffe, daß die Rechte und das Centrum in dieser Frage einig vor— ehen würden. — ; . Der Abg., Stöcker hielt gleich dem Abg. Miquel eine prinzipielle Hf n des Verhältnisses zwischen Kirche nd Staat für unmöglich, weil nach den tiefen deutschen An⸗ schauungen Staat und Kirche in gewissen Punkten unzertrenn⸗ lich verbunden seien. Gegen den Abg. Virchow betone er, daß er gestern keineswegs Kom Anerbietungen gemacht, viel⸗ mehr nur an das Centrum eine Forderung gestellt 6 der eine Gegenforderung des Abg. von Schorlemer gefolgt sei. Auf des Abg. von Hin dw Aeußerung, die Kirche wolle nur immer Geld vom Staate haben, erwidere er, der Staat habe die Kirchengüter eingezogen und müsse nun sein Versprechen einlösen, finanziell für die Kirche zu forgen. Der Ausspruch,
die Kirche sei ein Nimmersatt, sei ein bitterer Hohn auf die
jetzige Zeit und besonders auf die Verhältnisse in Berlin, wo . . dahin gebracht seien, daß sie kein Brod hätten.
Die Diskussion wurde geschlossen und das Kapitel ge⸗
nehmigt, worauf sich das Haus um 4 Uhr auf Abends 8 Uhr vertagte.
— In der gestrigen Abendsitzung des Hauses der
Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten, Maybach, der Finanz⸗Minister Bitter und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, wurde der Gesetzentwurf, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover, nach einigen empfehlenden Worten des Abg. Kropp in dritter Lesung angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗
fend den Erwerb des Rheinischen und des Berlin⸗ Potsdam⸗Magdeburger Eifenbahnunternehmens für den Staat.
In der Generaldiskussion erklärte sich der Abg. Cremer
aus Sparsamkeitsrücksichten gegen die Vorlage. Er müsse gegen den Ankauf der Rheinischen Eisenbahn opponiren, weil der zu gewährende Kaufpreis zu hoch bemessen sei. Bezüglich der Potsdam-⸗Magdeburger Bahn gebe er den vom Äbg. Windthorst in zweiter Lesung angeregten Bedenken gegen Perfeltwerden des Vertrags ohne Zustimmung der braun— schweigischen Regierung erneuten Ausdruck und warne vor der Vergewaltigung eines Kleinstaats durch Preußen.
Der Abg. von Uechtritz⸗-Steinkirch betonte die Nothwen⸗
digkeit des Ankaufs diefer Bahnen und die sichere Aussicht auf . Rentabilität, namentlich der Rheinischen Bahn.
Hierauf wurde die Generaldiskussion geschlossen und der
Gesetzentwurf ohne Spezialdiskussion unverändert ange⸗ nommen.
Der dritte und letzte Gegenstand der Tagesordnung war
die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Er⸗ weiterung der Staatseisenbahnen und die Be⸗ theiligung des Staates bei mehreren Privat⸗ Eisenbahnunternehmungen. — In der Generaldis— kussion nahm Niemand das Wort.
Die Nr. 1 und 2 des §. 1 wurden ohne Diskussion un⸗
verändert angenommen.
Zu Nr. 3 (Bau einer Eisenbahn von Marienburg über
Marienwerder 2c. nach Thorn — 9 250 000 M) beantragten die Abgg. Dr. Wehr, Herwig und von Tepper⸗Laski Erhöhung dieser Summe auf 95851 206
Der Abg. Herwig befürwortete diesen Antrag. Der er⸗
öhte Staatszuschuß sei sowohl durch die strategische und ah hae ff, Wichtigkeit der Bahn, als auch durch die Noth⸗ lage der von derselben zu durchschneidenden Kreise hinreichend motivirt.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte sich gegen
diesen Antrag; er könne sich nicht zu einer so bedeutenden Er⸗ i e J trotzdem es ihm an Wohlwollen für die be⸗ treffenden Kreise nicht fehle, da bei den Sekundärbahnen der leitende Grundsatz kostenfreie Gewährung des Grund und Bodens sei; wenn bei den anderen Bahnen eine Ausnahme gemacht und über die Forderungen der Regierung hinaus⸗ gegangen sei, so liege es daran, daß die Regierung selbst neue Momente für diese Begünstigung vorgetragen habe. Er bitte daher das Haus, bei seinem Beschlusse in zweiter Lesung stehen zu bleiben.
Der Staats⸗Minister Maybach trat diesen Ausführungen
bei und bat um Bestätigung der Beschlüsse . Lesung.
Der Abg. Dr. Wehr erklärte, für die Erhöhung der Be—
willigung eintreten zu müssen, da man die östlichen Provinzen lig m ap. Stiefkinder des Landes behandelt habe; wenn man die Bitte der Westpreußen gewähre, werde man sie zu besseren Preußen machen, als durch 16060 Polizeimaßregeln. Er müsse besonders auf die großen Schulden hinweisen, welche auf den betreffenden Kreisen lasteten. Die Regierung werde die Herzen der ganzen Bevölkerung Westpreußens gewinnen, wenn sie den altpreußischen Wahlspruch: „Suum cuique befolge.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen, und nach Ab⸗—
lehnung des Antrages Dr. Wehr und Genossen die Nr. 3 unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung ange⸗
1ommen; ebenso der Rest des 8. . .
. Im 5. 2 . 2erhielt die Regierung die Ermächtigung, sich durch Uebernahme von Aktien im Betrgge von 1 Mill. . bei einer Eisenbahn von Stargard über Pyritz nach Küstrin zu betheiligen. Dazu beantragte der Abg. von Nickisch⸗Rosenegk anstatt „500 000 S in Stammprioritätsaktien und 500 O00 i in Stammaktien, in Summa von 1000000 b zu setzen: „670 000 Mυν in Stammprioritätsaktien und, 670 000 MS½ in Stammaktien, in Summa von 1340 000 M ;
Nachdem der Antragsteller seinen Antrag befürwortet hatte, wies der Abg. Irhr. von Schorlemer⸗-Alst darauf hin, daß von der Regierung bei diesen Vorlagen jede Provinz gleich— mäßig bedacht sei, der Osten aber jedenfalls nicht zu kurz ge⸗ kommen sei. Der Staat habe dem Osten Chgusseen und Eisen⸗ bahnen gebaut, während der Westen sich allein helfen müsse; deshalb sollten die Herren aus dem Osten auch nicht zu an⸗—
svoll sein. . ö. , mn ner Maybach gab derselben Ansicht Aus⸗ druck, die Regierung . sich . Vernachlässigung schuldig
t, er bitte den Antrag abzulehnen. ö 13 Abg. Graf von Dad bedauerte, daß die Mehrforderung nicht bewilligt werden würde, da dann das Zustandelommen der Bahn in Frage gestellt sei. Nachdem noch der Abg. Dr. Röckerath sich gegen die Annahme des Antrags ausgesprochen hatte, wurde die Diskussion geschlossen und der Antrag von Nickisch⸗Rosenenk abgelehnt, der 5. Z alsdann unverändert an—
nommen. . . . Rest des Gesetzes wurde hierauf ohne Diskussion unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung ange— nommen, worauf sich das Haus um 93 Uhr vertagte.
— In der heutigen (56.) Sitzung des Hauses der K welcher der Finanz-Minister Bitter, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗-Etats pro 188981 und zwar des Etats des Ministeriums der geist lichen ꝛc. Angelegenheiten fort. Bei Kap. 112 der dauernden Ausgaben (Evangelische Konsistorien) sprach der Abg. von Wedell⸗Piestorff den Wunsch aus, daß den Superintendenten . Summen für Bureaukosten ge⸗ währt würden, und äußerte den ferneren Wunsch, daß für die Provinz Sachsen eine zweite General⸗Superintendenten⸗ stelle auf den Etat gebracht werde. Der Stagts⸗Minister von Puttkamer erkannte die Berechtigung beider Wünsche an und versprach, ihre Erfüllung nach Kräften anzustreben. Zu
Kap. 115 Tit. 3 (Erzbisthum Posen und Gnesen) brachte , Dr. von 89 eine Reihe Einzelbeschwerden über die Haltung der preußischen Verwaltung in kirchlicher Beziehung gegenüber der polnischen Bevölkerung der Pro⸗ vinz Posen vor. Der Staats⸗Minister von Putt⸗ kamer versprach, alle diese Beschwerden einer genauen Er⸗ wägung zu unterziehen. Es sei natürlich, daß die Regierung die Ablegung von Ordensgelübden nicht zu genehmigen habe. Die Regierung sei stets der Ansicht gewesen, daß einzelne Amtshandlungen rite angestellter Geistlicher in benachbarten Pfarreien nicht strafbar seien. Allerdings habe sich diẽ He⸗ richtliche Praxis dieser Ansicht nicht angeschlossen; zudem habe sich in diesem Punkte die Judicatur nicht homogen entwickelt. Die Regierung habe deshalb hier eine milde Handhabung, soweit es möglich sei, eintreten lassen, indem sie die Stellung des Strafantrages in die Hand. eines hochgestellten Beamten legte. Damit solle aber nicht eine Urn⸗ gehung der Gesetze zugelassen werden, Ein Deklarationsgesetz in dieser Beziehung einzubringen, sei die Regierung für jetzt nicht in der Lage. Der Abg. Br. Reichen sperger (Cöln) be⸗ kämpfte den Satz, daß, so lange Gesetze beständen, dieselben auch ausgeführt werden müßten. Gesetze seien keine militäri⸗ schen Befehle, vielmehr müßte jede Regierung dieselben ruhen lassen, sobald sie zu der Uederzeugung komme, daß sie ein Unrecht sanktioniren. So hätten es die alten Römer gehalten, so hielten es noch jetzt die Engländer. Die Maigesetze müßten mit der Wurzel ausgerottet werden. Der Abg. Simon von Zastrow führte aus, daß er zur Be⸗ seitigung der Mißstände, welche aus der Verfolgung einzelner Amtshandlungen benachbarter Geistlichen entstanden seien, den vom Minister eingeschlagenen Verwaltungsweg nicht für aus⸗ reichend, selbst nicht einmal für ganz gesetzlich halte Die neue Strafprozeßordnung bestimme die obligatorische Verfol⸗ gung jedes Deliktes. Der Staats-Minister von Puttkamer be⸗ tonte dagegen, daß die Staatsregierung als Trägerin der Gesammtpolitik berechtigt sei, ihre von der Judicatur divergirende Ansicht über die Auslegung eines Gesetzes zum Ausdruck zu bringen. Er habe die Polizeiverwaltung nicht von der Anzeigepflicht dispensirt, sondern nur die Verant⸗ wortlichkeit für die thatsächliche Beurtheilung des Einzelfalles in eine höhere Instanz verlegt. Das sei sein Recht, Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Dr. Windthorst das Wort.
— Se. Königliche Hoheit der Fürst von Ho hen⸗ zollern hat dem Pächter des Höchstdemselben gehörigen Gutes Groß-Gandern, Kreises West⸗Sternberg, Lieutenant g. D. Matting, den Titel eines Fürstlichen Oekonomie⸗ Raths verliehen.
— Nach 8§8§. 381 u. 385 der Strafprozeßordnung muß die Revision gegen Strafurtheile bei dem Gerichte, dessen Urtheil angefochten wird, binnen einer Voche nach Ver⸗ kündung des Urtheils eingelegt werden, und die Revisions⸗ anträge und deren Begründung sind spätestens binnen einer weiteren Woche nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, oder, wenn zu dieser Zeit das Urtheil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung bei dem Gericht, dessen Urtheil angefochten wird, anzubringen. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichsgericht, il. Strafsenat, durch Beschlässe vom 2. und 5. Dezember 1879 folgende Sätze ausgesprochen: I) der Antrag des Angeklagten auf Ertheilung einer Abschrift des Erkenntnisses (behufs. Begründung der Revision) ist nicht als Einlegung der Revision zu betrachten. 2) Die Frist zur Anbringung der Revisionsanträge und deren Begründung beginnt mik der Zustellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Erkenntnisses an den Ange⸗ klagten. Der Verzicht des Angeklagten auf Zustellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift, indem er sich mit der Zustellung einer einfachen Abschrift zufrieden erklärt, ist ohne rechtliche Wirkung.
— Gesetzliche Pflichttheil serben können — nach §5. 1113 . Th. 1, Tit. 11, Pr. Allg. L. R. — eine jede innerhalb dreier Jahre vor dem Tode gemachte Schenkung ihres Erblassers widerrufen, wenn der reine Betrag des Nach⸗ lasses nicht die Hälfte des Betrages der geschenkten Summe oder Sache ausmacht, jedoch darf alsdann vom Geschenknehmer nur so viel, als zu dieser Hälfte fehlt, zurückgegeben werden. Es fehlt darin eine ausdruͤckliche Anweisung, wie der Pflicht⸗ theil, der immer nur ein aliquoter Theil des gesetzlichen Erb⸗ theils sein kann, zu berechnen ist, ob nämlich dabei der ganze Schenkungsbetrag einschließlich des vorhandenen aktiven Nach⸗ lasses oder nur der in Gemäßheit der 85. 113 und 1114 a, a. O. zurückzugebende Theil des Geschenkes mit Ein⸗ schluß des vorhandenen Ativnachlasses; also wenn kein Aktivnachlaß vorhanden ist, ob der ganze oder nur der halbe Schenkungsbetrag als Nachlaß anzusehen ist, von dem der Pflichttheil berechnet werden soll.“ Das Reichs⸗ gericht, IV. Senat, hat, in Uebereinstimmung mit dem ehe⸗ maligen Ober⸗-Tribunal, durch Erkenntniß vom 22. Dezember 1879 entschieden, wenn einerseits der 5. 1114 a. a. O. unver⸗ kennbar ergebe, daß an die Möglichkeit der Rückgabe des hal ven Schenkungsbetrages gedacht worden sei und anderer⸗ seits diese Möglichkeit niemals eintreten konnte, falls dieser halbe Betrag als Nachlaß gelten sollte, von welchem der nur eine Quote desselben bildende Pflichttheil zu berechnen wäre, so folge hieraus unwiderleglich, daß die unbedingte Anwend⸗ barkeit des gedachten Paragraphen die Zugrundelegung des ganzen Schenkungsbetrages als fiktiven Nachlasses — ein⸗ schließlich der vorhandenen Aktivmasse — zur unerläßlichen Voraussetzung habe.
Bayern. München, 5. Februar. (Allg. Ztg.) Das Gesehe v Vervollständigung des Staatseisenbahn⸗ netzes, und das Gesetz, die Pfülßi schen Ei en ha hnen betreffend, haben unterm 1. d. M. die Sanktion Sx. Maj stat des Königs erlangt und werden beide in dem Gesetz⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt Nr. 8 publizirt. .
— 64 Februar, heutigen Sitzung der beiden Gemeindekollegien theilte der Bürgermeister Erhard ein enn dschreiben des Königs mit, in welchem Se. Majestät denjenigen Theilen des Programms für die Jubiläumsfeier des Hau ses Wittelsbach beistimmt, welche sich auf die Einleitung der
esttage, auf die Abhaltung des Gottesdienstes für Civil und Fele und auf die Veranstaltung von Schulfeiern bezie en. Gleichzeitig ersucht der König aber von . ich⸗ keiten, durch welche Kosten erwachsen würden, in München und an den übrigen Orten Abstand zu nehmen.
Sachsen. Dresden, 6. Februar. (Dr. J) Die Er ste an, ,, heute dem Königlichen Dekret, den Gesetz⸗