. .
d
HäverpeGol, 6. Februar. (MJ. T. B.)
Baum pollen -Wochenberioht. Wochenumsatz SI 000 B. V. W. 64 000 B.), desgl. von amerikan. 64 000 Cv. W. 50 000,
für Spekulation o00 (v. VW. 5000), desgl. für Export 5000 * 4000), desgl. für Virkl. Kons. 71 9000 (7. W. 55 00, desgl. vnmittelbar er Schiff 9 000 (x. W. 10 000), wirklicher Erport 4000 (r. . 7009), Import der Woche 1091 0090 (v. W. 73 00), davon amerikanische SI 000 (v. W. 63 000), Vorrath 599 09090 (r. W. 481 90009), davon amerikanische 372 000 (v. W. 351000, schwimmend nach Grossbritannien 291 000 (y. W. 308 O00), davon amerikanische 253 000 (v. W. 278 000).
CIaagonr, 6. Februar. (W. T. B.)
Roheisen. Mired numbres warrants 69 sh. 4d. bis 69 sh. 1 d.
Mamchester, 6. Februar. (W. T. B.)
12 Water Armitage 7z, 12 Water Taylor 9, 20r Mater Micholls 104, 30r Water Gidlow 113, 30r Warer Clayton 111, 40r Muls Mayoll 12, 40r Medio Wilkinson 134. 36r Warpcops Qualität Rowland 12, 40r Double Weston 134, 60r Deublo Weston 15, Printers 16/16 M/ 0 SJ pfd. 102. Preise anziehend.
Earis, 6. Februar. (W. T. B.) .
Rohzueker matt. Nr. 109/i3 pr. Januar pr. 100 Kilogr. 59, 0, 79 pr. Febraar pr. 100 Kilogr. 65, Io5,. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Februar 68, I5, pr. März-Agril 69, 00, pr. Mai-August 68, 50.
Ears, 6. Februar. (V. T. B.)
März 32,590, pr. Mai-Juni 32.090, pr. Mai-August 3125. Mehl fest, pr. Februar 67,75, pr. Märg 68, 00, pr. Mai Juni 67, 26, r. Mai-August 67, 500. Rüböl fest, pr. Februar 79 25. pr. Hir⸗ 79, 50, pr. Mai-August Sl, 0, per Septemb er-Derzember 83, 00. Spiritus fest, pr. Februar 72,50, pr. März 72,25 pr. April 72.25, pr. Mai-Aungust 7000. ⸗
St. Petersburg, 6. Februar. (G. T. B.)
Produkt enmarkt. Talg leco 59, 00, pr. August 58, 75, Weizen loeo 16,50, Roggen loeo 10,00). Hafer loeo 5, 00. Hanf loFed 35,00, Leinsaat (9 Fud) loc 16,50. — Than wetter.
Ner- Kork, 6. Februar. (W. T. B)
Wanarenberisht. Baumwolle in New-Lork 13, do. in New- Orleans 124. Petroleum in Nem-Tork 7 Gd., do. in Fhiladelphis II G., rohes Petroleum 7, do. Pipe line Certificats 1 D. 09 C. Mehl 5 D. 60 C. Rother Rinterweigen 1 D. 46 C. Mais (old mixed) 61. C0. Zucker (Fair refining Muscovados) 75. Kaffes (Rio- 43. Schmalz (Narke MWilcor 85, do. Fairbanks z. Speck (short clear) 74 C. Getreidefracht 33.
News- Kork, 6. Februar. (W. T. B.)
Baum wollen Wochenbericht. Zufahren in allen Unions- häfen 109 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 44 000 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 20 000. Vorrath 991 000 B.
Kerlim, 7. Jannar. (Bericht über den Verkehr in Hyoe- theben und Grundbesitz von Heinridh Eränkel.) Das Resultat
nuar d. J. bilden 108 Auflassungen für bebaute und 14 Auf- lassungen für unbebaute Terrains. Hierzu treten noch 76 Eigen- thums-Lebertragungen auf dem Wege der Subhastation. — Gute erststellige Hypotheken und ganz sichere zweite Eintragungen sind gegenwärtig mehr als je gesnsbht. Dagegen gehen die Ansprüche der Geldsachenden in der Beschränkung des Zinasatzes urd is der Erhöhung der geforderten Beträge meist über die möglichen Grenzen hinaus. Man notirt: erste pupillarische Eintragungen in frequenten Strassen 5 oso; kleine Beträge in berorzugtester Lage 45 - 44 oo; entferntere Strassen bei halber Feuertare 5 — 53 7. Gute zweite und fernere Stellen innerbalb Feuerkasse je nach Beschaffenheit 5 — 6 — 66 ,ñ9. Amortisations-Hypotheken in bester Stadtgegend 5 — 5po/sso; im Uebrigen 55 — bo / ginel. Amortisation. Erststellige Guts- Hypotheken innerhalb der üblichen Beleihungsgrenze 44-44 - hoso je naeh der Provinz und dem Kulturzustande. Als verkauft sind zu melden: die Herrschaft Zaniemyst (Kreis Sehroda), dis Herrschaft Grabow (Kreis Schild berg), das Rittergut Hausdorf (Kreis Neu- markt), das Rittergut Strrydzew (Kreis Pleschen).
Eis embalnn-EEinmalll' m em. Rumänlsohe Elsenbanep, Aotlen-Gesellsohaft. Vom 1. bis 28. Januar er. 7 672 Fres. ( 113 034 RFres.). Baltisohe Elsenbahn. Im December i879: 448 502 RblI. C 4101 Rbl.), vom 1. Januar bis 31. December 1879 4 463 749 REbl.
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Febrmar 32,60, pr.
des freihändigen Verkehrs
in Grundstücken
im Mopat Ja-
k . —
Wochen An 3 weis der deutschen Zettelbanken
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
vom 15. Januar 1880.
Kasse.
Gegen
3 86. . Lombard⸗ a. Wechsel. in. forderun⸗
woche. woche. 9
Täglich ällige erbind⸗
lich keiten.
Verbind⸗ Gegen lichkeiten die
auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.
6. die
Vor⸗
woche.
609 834 5981 265 985 6 809 7612 34 858
J Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken. Die 4 norddeutschen Banken. . ö Die Bayerische Notenband .. Tie 3 süddeutschen Banken..
26 65g — 284
53 714 6735 6274 50009 6746 1747 3754
6 703 369 200 — 20 914 623 257594 495 4 b54 18 6568 — 943 353 61786 8584 264 189 585 — 355 1180 365 526 4 1135 z 655 — 148
az 793 — 35 356 15 16 = 1 152 2 134 = 48335 616 = 739 1611 363 85 ts J 265 366415 263
188 335 4258 3105
8 2944 89 3 S594 265 7964 26 857 — 273 56516 25855 — 521 927 . . . 3
Summa
716 1753 — 585
617 953 — 19 886
Vd - T ia vf Js - T Sõ
210 21244 605 41016 — 499
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 36. Vorstellung. Romeo und Julia. Groß⸗ Oper 5 Akten mit Tanz nach Shakespeare, von Jules Barbier und Michel Carts. Musik von Gounod Ballet von Paul Taglioni. In Seene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Fr. Mallinger, Hr. Ernst. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 38. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Musik von L. van Beethoven. Anfang halb 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 37. Vorstellung. Czaar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Loitzing. Tanz von Hoguet. (Frl. Tagliana, Hr. Betz, Hr. Bolls, Hr. Krolop.) An⸗ fang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 39. Vorstellung. Gräfin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. An⸗ fang halb ? Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 38. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten, nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Frau v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 40. Vorstellung. Zum 1. Male: Der Bibliothekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Rallner- Theater. Sonntag: Zum 2. M.: Der jüngste Lieutenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt.
Montag: Der jüngste Lientenant.
Victoria-Lheater. Direktion: Emil Hahn. Vorletzte Sonntags⸗Vorstellung: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere vom Theater della Scala in Mailand. Zum 49. Male: Die letzten Tage von Pompeji. Großes Aus— stattungsstüch mit 2 Ballets in 12 Bildern, frei nach dem gleichngmigen Bulwerschen Roman von Carl Ludwig. Mustt von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Parquet 3 M Gallerie 75 8.
Montag: Zum 50. Male: Die letzten Tage von Pompeji.
Residenz-Theater. Sonntag: 9. Gastspiel
der Fr. Marie Niemann⸗ Seebach. Mutter und Sohn. Schauspiel in 5 Akten von Ch. Birch⸗
Pfeiffer. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Krolls Theater. Sonntag: Einmalige
Direktion: Engel⸗Lebrun. — Eröffnung der Großen Weihnachts ⸗Ausstellung. Sport. Schwank in 4 A. von J. Rosen. Vor d. Vorstellung gr. Concert. Eröffnung der Arusstellung u. Anf. d. Concerts 43, der Vorstellung 7 Uhr.
Monntag: Sport. Anfang d. Vorst 7 Uhr.
Dienstag, den 10. Februar. (Fastnacht.) Gram Kal mas qdu et pan. Herrenbillets à 3 6, Damenbillets à 2 MS sind vorher zu haben bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50, Heintze, Unter den Linden 3 und im Invalidendank, Markgrafenstraße 51 a. Am Ballabend tritt der Kassenpreis von 4 u. 3 S ein. Bestellungen für geschlossene Logen und Zimmer werden an der Kasse entgegengenommen.
Vational- Iheater. Sonntag: Wo ist denn sz Kind?
Nachm. 4 Uhr: Die Hexe.
Montag: Wo ist denu's Kind?
Germania- Theater. Sonntag: Nachmittags
4 Uhr: Zum 10. M.: Volks u. Schülervorstellung. Parquet 50 J3. Die Räuber. Trauerspiel von Fr.
1 ends jr: Gastspiel des Hrn. Wilhelm Köhler. Mit neuen Coupleig und Gefangeinlagen zum 11. Male: Der stolze Heinrich.
Mentag: Zum 12. Male: Ser stolze Heinrich.
Dienstag: Große Fastnachtsfeier.
1
Belle- Alliance - Iheater. Sonntag: Zum 64.
Male; Der Rattenfänger von Hameln. Phan tastisches Volksstük mit Gesang in 12 Bil—⸗ dern von C. A. Goerner. Musik von E. Caten⸗ husen. Lebende Bilder: Morgen, Mittag, Abend und Nacht“ nach Ludwig Richter. (Heinz, der Rat⸗ tenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedrich⸗Wil helm⸗ städtischen Theater als Gast.) Anfang des Con⸗— certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. ö Nachmittags ⸗Vorstellung: Das Stiftungsfest. Lustspiel in 3 Akten von R. Benedix. Anfang 4 Uhr. Ende gegen 5 Uhr. Kleine Preise: J. Par⸗ e n, , m. Montag u. folg. Tage:
Der Nattenfänger von Hameln.
C(ircus Renz. Markthallen — Carlstraße. Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr: Auftreten der Miß Washington. Ein Carneval auf dem Eise.
Abends 7 Uhr: Großes chinesisches Fest. Auf⸗ treten der vorzüglichsten Künstlerinnen und Künstler. Ein hippolog. Tableau.
Montag: Vorstellung.
E. Renz, Direktor.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Ida v. Lücken mit Hrn. Regierungs⸗ Assessor Dr. jur. Victor v. Koerber (Cassel). — Frl. Mariquita Nolting mit Hrn. Dr. jur. Lud⸗ wig Staunau (Lübeck.
Verehelicht: Hr. Pastor P. Schuchard mit Frl. Amalie Voigt (Calbe a. S. — Saara bei Altenburg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hofbuchdruckerei ˖ Besitzer R. Kanter (Marienwerder) — Eine Tochter: Hrn. Stabsarzt a. D. Dr. Rhein (Freienwalde a. O.). — Hrn. Regierungs ⸗Assessor Lehnert (Berlin).
Gestorben: Hr. Geh. Ober⸗Baurath a. D. Hein⸗ rich Weyer (Cöln). — Hr. Pastor emer. Wiehle (Wernigerode a. H.). — Hr. Bürgermeister Sydow (Garz auf Rügen).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
szi'5] Oeffentliche Vorladung.
In Sachen des Kürschnermeisters Wolff Liß—
ner zu Labischin wider
den Ziegeleiver walter Mizer ski, früher zu Labischin, ist von dem unterzeichneten Amtsgerichte ein Termin zur Leistung des dem Verllagten in dem Erkennt nisse vom 28. März 1879 auferlegten Eides an hiesiger Gerichtsstelle auf
den 31. März 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden.
Der Verklagte wird hiermit zu diesem Termine mit der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Nichterscheinen angenommen werden wird, er wolle oder könne den Eid nicht leisten und daß demgemäß seine Verurtheilung erfolgen muß.
Schnbin, den 27. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht
l146 Belanntmachunng.
Es ist auf Todes ⸗Erklärung dez am 4. Februar 1838 zu Schkölen geborenen Theodor Gustav Krehahn, welcher im Jahre 1865 nach Amerika gegangen und selt Ende 1867 verschollen ist, Seitens seines Abwesenheitgzvormundes, des. Gutzbesitzers Franz. Anton Zieger zu Gestewitz angetragen neben lbe wird dah
erselbe wird daher aufgefardert, sich binnen Monaten, spätestens aber in dem auf s
den 25. November 1880, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtestelle, Geschäftszimmer Nr. I7, anberaumten Termine schriftlich oder personlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Die unbekannten Erben des Theodsr Gustav Krehahn haben sich bis dahin gleichfalls zu melden.
Naumburg a. Saale, den 3. Februar 1886.
Königliches Amtsgericht.
lane Aufgebot.
Die Firma M. J. Frentdorff, Provinzial⸗ Dieconto⸗Gesellschaft Hannover in Üiqu,, hat laut notariellen Kontrakts vom 17. April 1879 von dem Bankier Adolf Molling in Hannover zwei in der Hainhölzer Feldmark belegene, 16 a 9451 4m bezw. 98 a 79 4m große Grundflächen kaͤufllich erworben. .
Die Grundstücke, in dem dem Kaufkontrakt ange⸗ hefteten Situationsplane mit den Buchstaben a, b, s. O und e, d. e, f bezeichnet, haben fruher zu der Funke'schen Kleinköthnerstelle Nr. 8 in Hainholz, bezw. zu der Küchenthal'schen Kleinköthnerstelle Nr. 12 daselbst, bezw. zu der Vollmer'schen Voll meierstelle in Hainholz gehört, und sind im Hypothekenbuch von Hainholz, Bez. 14, Abthl. II., Fol. 79 und 106, pag. 106 und 136 beschrieben.
Auf begründet gefundenen Antrag der Käuferin werden Alle, welche an den Kaufobjekten Eigen⸗ thums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Rechte in dem vor biesigem Königlichen Amtsgerichte, Abtzeilung 17,
Dienstag, den 23. März 1880, Morgens 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zur Kaäu— ferin das Recht verloren geht. Hannover, den 9. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 17.
3201 Bekanntmachung. Durch Urtheil der J, Civilkammer des König— lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Januar 1880 ist die zwischen dem fallirten Strohhutfabri⸗ kanten Friederich Holzhauer in Elberfeld und dessen Ehefrau, der geschäftslosen Alma Olga, geb. Stülpner, daselbst bisher bestandene eheliche Güterßemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage, dem 27. November 1879, für aufgelöst erklärt worden.
Elberfeld, den 4. Februar 1880.
Der Landgerichts Sekretär: Jansen.
3241 Verhandelt
vor dem Amtsgerichte Hildesheim, Abthl. JL.
in öffentlicher Sitzung am 3. Januar 1880. Anwesend Amtsgerichts⸗Rath Bening, Referendar Kühne.
In Sachen, betreffend den Antrag auf Erlaß einer Ediktalladung . Seitens der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover, Provokantin, wider unbekannte Gegner, Provokaten, wegen dinglicher Ansprüche erschienen im heutigen Termine: nur für Provokantin der Justiz- Ratz Dettmar nach dem auf 11 Uhr erfolgten Aufruf der Sache 2c. ꝛc.
Et ist eikannt und verkündet:
Alle die gehörig veröffentlichter Ladung vom 6. De⸗ zember 1879 zuwider bislang nicht angemeldeten Rechte der darin benannten Art an den darin einzeln bezeichneten Grundstlicken werden in Ausführung des in jener öffentlichen Sitzung angedrohten Rechts⸗ nachtheiles für den sich nicht Meldenden im Ver hältniß zur Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover für verloren gegangen erkannt.
Beglaubigt: Bening. ühn e. pro extractu:
Gade, Gerichtsschreiber.
3136
Nachdem die Vormünder für die minderjährigen Kinder weil. Partikuliers Johann Christoph Mehner in Nienburg a. W. Namens ihrer Mündel die Erbschaft des genannten Meyer unter der Rechtswohlthat des Inventarß und mit Beob⸗ achtung der desfallsigen gesetzlichen Vorschriften an⸗
getreten und eine Edictalladung gemäß 5§. 50l,4 der Hannoverschen Prozeßordnung beantragt haben, werden Alle, welche Ansprüche auf Befriedigung an die Nachlassenschaft zu haben vermeinen, zur An⸗— meldung solcher Ansprüche in dem auf Dienstag, den 6. April 1880, Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube anberaumten Termine unter der Rechtzverwarnung vorgeladen, daß die nicht angemeldeten Ansprüche den Erben gegenüber auf denjenigen Theil der Erbschaftsmasse sich be⸗ schränken sollen, welcher nach Berichtigung der an⸗ i . Erbschaftaschulden und Lasten auf die rben überkommen ist.
Zugleich soll dieser Termin zur Erzielung einer Vereinbarung über die Reihenfolge der Befriedigung der Gläubiger für den Fall der Unzulänglichkeit der Erbschaft benutzt werden.
Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur an die hiesige Gerichtt tafel angeschlagen werden.
Nienburg, den 2. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht. v. Hinüber. 3138 .
In Zwangsvollstreckungtzsachen des Salzhändlers Hrch. Vogel zu Marienstein, Klägers, wider den Tagelöhner Carl Siebert in Angerstein, Beklag⸗ ten, wird zum Zwecke des öffentlich meistbietenden Verkaufs der dem letzteren zugehörigen, in der Edik⸗ talladung vom 27. November 1879 näher bezeich⸗ neten Immobilien der aufgehobene Termin vom 24. Januar 1880 anderweit auf
Dienstag, den 9. März 1880, Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte anberaumt.
Die Androhung des Rechtsnachtheils, daß Die⸗ jenigen, die in diesem Termine die ihnen an diesen Immohbilien zustehenden Rechte nicht anmelden, mit denselben im Verhältniß zum neuen Erwerber wer⸗ den ausgeschlossen werden, wird damit wiederholt.
Göttingen, den 2. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht. II. Wagemann.
63131]
In die Liste der bei dem Königlichen Kammer⸗ gericht in Berlin zugelassenen Rechtsanwalte sind ferner eingetragen unter
Nr. 23 der Rechtzanwalt Klöppel hierselbst, Nr. 24 der Rechtsanwalt Lipke hierselbst.
Berlin, den 29. Januar 1850.
Königliches Kammergericht.
bas. Bekanntmachung.
Nr. 922. Der Eintrag des Rechtsanwalts Adolf Baumstarkt in die Liste der bei dem Landgerichte Freiburg jugelassenen Anwälte wurde in Folge des Wegzugs desselben nach Karlsruhe gelöscht.
Freiburg, den 2. Februar 1880.
Großherlogl. badisches Landgericht. v. Rottek.
3182
Nr. 665. Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 9. November v. J. (Nr. 268 des Deutschen Reichs -⸗Anzeigers vom 14. November v. J.) wird hiermit bekannt gemacht, daß in Folge Zulasfsung des Rechtsanwalts Baumstark in Freiburg beim Gr. Oberlandesgerichte zu Karlsruhe der Eintrag desselben in der Liste der hier zugelassenen Rechts⸗ anwälte für erloschen erklärt ist.
Waldshut, den 2. Februar 1880.
Großh. Bad. Landgericht. Junghanns.
lz 08 Concordia,
Cölnische Lebens- Versicherungs⸗Gesellschaft.
Da im Laufe des Monats Juni d. Is. plan—⸗ mäßig die Kinderversorgungskasse pro 18658 zur Ver⸗ theilung gelangen wird, so fordern wir auf Grund des Art. 15 der Bedingungen die Betheiligten dieser Kasse hiermit auf, spätestens bis zum 1. Mai d. Is. die im Art. 14 vorgesehenen Stücke, nämlich:
1 das Ueberlebungs ⸗Attest, und
2) die Quittung über die erfolgte Zahlung des
letzten Beitrags
uns einzuliefern.
Cöln, den 5. Februar 1880.
Die Direktion.
öäos! Pommerscher Verein
zur Uelerwachung von Dampfkesseln.
Durch Beschluß des Vorstandes vom 22. Ja⸗ nuar a. o, ist die
diesjährige Gentralversammlung auf Mittwoch, den 25. Februar, Mittags 12 Uhr, im Hötel de Prusse hierfelbst angesetzt und werden die Mitglieder zu derselben ergebenst ein⸗ geladen. Coufr. S§8. 6 u. 7 des Statuts. Stettin, den 5. Februar 1880. Der Vorstand. Hr. Delbrück, Vorsitzender.
Deutscher RNeichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
K / Aas Abonnement heträgt 4 d 66 5 für das Nierteljahr.
*
1
*
M. 34.
Berlin, Montag,
] 9 ? ; . . 8 für Gerlin außer den Nost · Anstalten anch die Erpr⸗ Insertiona preis far Ren Raum einer urndkzzilk 80 83 .
Au. pon. Anfelten uchmen ehekrag n,, .
dition: 83W. Wilhelm str. Nr. 32.
M n.
den 9. Fehruar, Ahends.
1880.
22 22
86 1 .
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Schloßhauptmann von Düsseldorf, Major a. D. und Kammerherrn Freiherrn von Maercken zu Geerath, Hof⸗ marschall. Sr. Königlichen Hoheit des Fuͤrsten von e e, zollern, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Justiz⸗Rath. Rechtsanwalt und Notar Knorr zu Culm den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial-Direktor Dr. Lüttgert zu Lingen, dem Sanitäts-Jiath Dr, Krafft zu Moritzberg im Amte Marienburg und dem Steuer⸗Einnehmer a. D. Seiffart zu Jessen im Kreise Schweinitz den Rothen Adler— Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Triest zu Stettin den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Eisenbahn⸗-Betriebs⸗Direktor, Baurath Voß zu Emden den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Konrektor und Gymnasial⸗Oberlehrer Schnitker zu Lingen, dem Wundarzt zweiter Klasse und Geburtshelfer Robert zu Bonn und dem Schullehrer und Kantor 2, Heuer zu Mariendrebher im Kreise Diepholz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; den Schullehrern ꝛc. Beckmann zu Beyersdorf im Kreise Pyritz, Rudolph zu Gudensberg im Kreise Fritzlar und Schlesinger zu Adelby im Kreise Flensburg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern; sowie dem Schullehrer Selbach zu Weyer im Ober⸗ lahnkreise und dem Gemeindevorsteher Weikert zu Ober⸗ Johnsdorf im Kreise Nimptsch das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Direktor bei dem Landgericht J. in Berlin, Deegen, und den Regierungs-Rath und ständigen Hülfsarbeiter im Reichs⸗Justizamt, G ut brod, zu Geheimen Regierungs⸗Räthen und vortragenden Räthen im Reichs⸗Justizamt zu ernennen.
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf die in Nr. 2 des Reichs⸗Gesetzblattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 27. v. M., durch welche der Reichstag berufen ist, am 12. Februar d. J. in Berlin zusammen zu treten, wird hierdurch bekannt gemacht, . die Eröffnung des Reichstags an diesem Tage um 2 Uhr Nach⸗ mittags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses statt⸗ finden wird. . ;
Die weiteren Mittheilungen über die Eröffnungssitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstags, Leipzigerstraße Nr. 4, am 11. Februar in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 3 Uhr Abends und am 12. Februar, Vormittags von 8 Uhr ab.
In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungssitzung und die Einlaßkarten für Zuschauer ausgegeben, auch alle sonst erforderlichen Mittheilungen ge⸗ macht werden.
Berlin, den 7. Februar 1880.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmann.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den General der Infanterie zur Disposition und Chef des 1. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 46 von Kirch⸗ bach, bisherigen kommandirenden General des V. Armee— Corps, in den Grafenstand zu erheben.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den praktischen Aerzten 2c. Hr. med. Julius Badt und Dr. med. Hermann Hirsch in Berlin den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Kriegs-⸗Ministerium.
Der Regierungs-Baumeister Linz ist zum Garnison⸗ Baumeister in Braunschweig ernannt worden.
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Der zum Pfarrer an der Marienkirche zu Danzig be⸗ rufene Superintendent Kahle in Königsberg i. Pr. ist zum Superintendenten der Diözese Stadt Danzig, Regierungs⸗ bezirk Danzig, bestellt worden.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des 8. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ w . Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
3 De,
gebracht, daß das ohne Angabe bes Herausgebers oder Druckers in London erschienene Flugblatt, enthaltend einen mit den Worten: „Die Zeiten sind schlecht“ beginnen⸗ den Artikel, welchem sich eine Bemerkung über die Bezugs⸗ guelle der in London erscheinenden seitung „Freiheit“ an⸗ schließt, nach 3. 11 des gedachten Gesetzes durch die unter⸗ zeichnete Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ist. Berlin, den 6. Februar 18500. Königliches Polizei⸗Prästdium. von Madai.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Gin⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Ver or dnn betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinderpest.
Nachdem amtlichen Nachrichten zufolge die Rinderpest in dem Gouvernement Petrikau in Polen erloschen, anderer⸗ seits aber in anderen Theilen Polens die Seuche noch herrscht, finden wir uns veranlaßt, unsere Verordnung vom 3. De⸗ zember v. J. (Extrablatt zum Amtsblatt Stück 48 Seite 329) außer Kraft zu setzen und dafür Folgendes zu bestimmen:
J. Für den ganzen Umfang der Landesgrenze unseres Bezirkes bleibt die Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl, wie auch aus Oesterreich untersagt.
Die mittelst e ffriptes des Herrn Ministers für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten vom 3. Dezember 1879
(mitgetheilt durch Verfügung vom 9. ejusd.) gewährten Er=
seichterungen für den Grenzverkehr me dem benachbarten Oesterreich werden von diesem Verbote nicht berührt.
II. Abgesehen von dem Einfuhrverbote ad J. ist die Einfuhr von Wiederkäuern jeglicher Art (insbesondere der Schafe) aus Rußland, gleichviel aus welchem Theile dieses Landes dieselben stammen, untersagt.
III. Ebenso bleiben:
a. alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem oder trockenem Zustande — mit Ausnahme von Butter, Milch in Blechkannen, Käse und von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, vollkommen trockenem Knochenmehl und von Blut⸗ dünger, wenn derselbe entweder fein pulverisirt, oder, falls derselbe in Stücken eingeführt wird, trocken, nicht zähe und nicht klebrig, auch geruchfrei ist und in jedem Falle in Säcken verpackt wird —,
Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streumate— rialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Leder⸗ zeuge, insofern letztere nicht dem augenblicklichen Ge— brauche dienen,
c. unbearbeitete Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen,
von der Einfuhr aus Rußland ausgeschlossen.
Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungs⸗ mittel dient, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht, ist jedoch am Bestimmungsorte zu vernichten.
IVI. Die Einfuhr von Wiederkäuern mit Ausschluß des Rindviehs aus Oesterreich⸗Ungarn ist unter folgen⸗ den Bedingungen gestattet:
1) Es ist durch ein amtliches Attest nachzuweisen, daß die betreffenden Thiere unmittelbar vor ihrem Abgange mindestens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte ge⸗ standen haben und daß 20 km um denselben die Seuche
nicht herrscht, durch
2) daß der Transport erfolgte, . 3) die betreffenden Thiere beim Uebergange über die Grenze von einem beamteten Thierarzte untersucht und gesund befunden worden sind.
Die Untersuchung der Schafe durch die diesseitigen be⸗ amteten Thierärzte beziehentlich die Ueberführung über die diesseitige Grenze findet in Zukunft nur statt in:
l Hennersdorf⸗Ziegenhals einen jeden Mittwoch,
2) Jägerndorf-⸗-Leobschütz einen jeden Dienstag,
3) Oderberg⸗Annaberg einen jeden Montag und
Donnerstag, . . durch den Grenzthierarzt Herrmann zu eobschütz,
4) Dziedzitz⸗Goczalkowitz einen jeden Donnerstag,
5) k einen jeden Montag und
reitag, ad 4 und 5. durch den Grenzthierarzt Wolff in Pleß, 6) Sczakowa⸗Myslowitz einen jeden Montag und Donnerstag, ad 6 durch den Grenzthierarzt Frick in Beuthen O. S.
Auch sind die einzuführenden Echastrans horte bis späte⸗ stens 8 Uhr Abends vor den festgesetzten Untersuchungstagen bei den betreffenden Grenzthierärzten schriftlich oder telegraphisch anzumelden. Sind keine Transporte angemeldet, so ist der betreffende Veterinärbeamte nicht verpflichtet, an diesen Tagen am Untersuchungsorte anwesend zu sein.
seuchenfreie Gegenden
Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung, welche auf Kosten der Einführenden bewirkt wird, in einer Schafheerde auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes oder einer solchen verdächtiges Thier gefunden wird, oder wenn die Ursprungsatteste nicht in Ordnung befunden werden, wird der ganze Transport zurückgewiesen.
Schaftransporte, welche über den diesseiligen Regierungs⸗ bezirk hinaus nach dem weiteren Inlande gehen sollen, . nur in geschlossenen y und ohne Umladung nach öffentlichen, unter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehenden Schlachtanstalten befördert werden, wo die Abschlachtung der Schafe polizeilich kontrolirt wird. Zu dem Zwecke ist der Polizeibehörde des Bestimmungsortes eines solchen Trans⸗ portes von der erfolgten Ertheilung der Einfuhrgenehmigung von dem betreffenden beamteten Thierarzte auf Kosten des Importeurs telegraphisch Mittheilung zu machen.
Die Durchfuhr von Schafen durch das deutsche Reichs⸗ gebiet ist nur unter der Bedingung zulässig, daß die Befbr⸗ derung in geschlossenen Eisenbahnwagen und ohne Umladung erfolgt. Zur leichteren Kontrole ist in diesem Falle an den betreffenden Wagen der in die Augen fallende Vermerk: „zur Durchfuhr durch deutsches Gebiet ohne Umladung“ oder „zur Durchfuhr nach dem Auslande ohne Umladung“ anzubringen.
Schließlich wird die Verladung von Schafen auf den Eisenbahnstationen diesseitigen Bezirkes in Zukunft nur ge⸗ stattet, wenn der Verlader durch ein Attest des Gemeinde⸗ oder Gutsvorstehers nachweist, daß die Schafe sich mindestens 14 Tage im Inlande befunden haben.
. Die Einfuhr der von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem Zustande (insbesondere frisches Fleisch — mit Ausnahme jedoch von Butter, Milch in Blechkannen und Käse, von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowje von Dünger, gebrauchten Stallgeräthen, Geschirren und Lederzeugen — insofern letztere nicht dem augenblicklichen Gebrauche dienen, bleibt auch aus Oester⸗ reich⸗Ungarn untersagt.
Dagegen ist die Einfuhr der von Wiederkäuern stam⸗ menden thierischen Theile in vollkommen trockenem und von Weichtheilen freiem Zustande, sowie von Wolle, sobald dieselbe gewaschen und in festen Säcken verpackt ist, auch in geschlossenen Eisenbahnwagen eingeführt wird, ferner von Lumpen, welche vollkommen trocken und in festen Säcken verpackt sind, auch von Blutdünger, wenn derselbe ent⸗ weder fein pulverisirt, oder, falls derselbe in Stücken ein⸗ eführt wird, trocken, nicht zähe und nicht klebrig, auch geruch⸗ 69 ist und in jedem Falle in Säcken verpackt wird, und end⸗ lich auch von Häcksel, Stroh und Heu aus Oesterreich⸗ Ungarn gestattet.
VI. Darüber, ob die bei den vorstehend sub V. auf⸗ geführten Gegenständen ꝛc. verlangten Eigenschaften vorliegen, entscheidet im Zweifelsfalle der diesseitige beamtete Thierarzt, welcher auf Kosten des Transporteurs die Untersuchung zu bewirken hat. .
VII. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der Durchfuhr.
VIII. Die Abhaltung von Vieh- und Krammärkten ist gestattet.
1X. Jeder, welcher zuverlässige Kunde davon erhält, daß ein Viehstück an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Ortspolizeibehörde davon Anzeige zu erstatten. — Der Besitzer darf krankes Vieh nicht schlachten oder tödten, etwa gefallenes Rindvieh nicht verscharren oder beseitigen, ehe die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzu⸗ kommen von Menschen und Thieren abgehalten wird. .
X. Für den ganzen Umfang unseres Bezirkes wird die Anwendung, der Verkauf und die Anempfehlung von Vor⸗ bauungs⸗ und Heilmitteln der Rinderpest verboten.
XI. Die Rindvieh⸗Kontrole bleibt in der durch . vom 10. Dezember v. J. organisirten Weise be⸗ ehen.
XII. Die mittelst Verordnungen vom 23. März 1877 (Stück 12 Seite 103 des Amtsblattes) und 29. September 1879 (Stück 40 Seite 285 des Amtsblattes) geregelte Ver⸗ ladung von Rindyieh auf Eisenbahnen wird von jetzt ab auf den Stationen Oppeln, Kandrzin, Neisse, Grott⸗ kau, Ober⸗-Glogau, Leobschütz und Ratibor unter den dort vorgeschriebenen Bedingungen stattfinden. Doch sind 2 an anderen als den s. g. Fixtagen Verladungen von Rindvie auf diesen Stationen gestattet, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlichen Untersuchung trägt.
XIII. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden, unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei⸗ licher Strafbestimmungen, in Gemäßheit der 88. 327 und 328 des ö und des Gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 965) bestraft.
ppeln, den 5. Februar 1880. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.