1880 / 35 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

KEremem, 7. Februar. (W. LT. B.)

Eetrole um ruhig. (Sehlussbsricht Standard white loco 7, do, Pr. Märs 7, 50, pr. April 7, 60, pr. August-Dezember 8, d0. Ailes

Brief.

Hambärg, 7. Februar. Getrei dem ar kt. mine besser.

.

165 Br., 164 Gd. Hafer fest. loco 57, pr. Nai 56. Spiritus ruhig, März-April 52 Br., per April-Mai 5 Br., Kaffee ruhig Umsatz 1500 Sack. Petroleum RPhäite looo L365 Br.. 7, 25 Cd. pr. Februar 7, 25 April 7, 50 G64. Wetter: Sehr schön.

Fest, 7. Februar. (N. T. B.) Produktenmarkt.

Frühjahr 1472 64., 14,77 Br. Hafer

September 134. Wetter: Kalt, Nebel. Amsterdam, 7. Februar. (Y. T. B)

Getreidemark t. (Schlussbericht) Weizen pr. März 335,

Roggen pr. März 196, pr. Mai 200. Amsterdam, 7. Feb uar. (IJ. T. E.) Bancazinn 56.

Amtwerpenm, 7. Februar. (V. T. B.) Getreidemarkt. (S8chlussbericht.) Roggen befestigt. Hafer ruhig Gerste steigend.

Weizen loco fest, aber ruhig, auf Ter- Roggen loco ruhig, auf Termins besser.

Weizen pr. April-Mai 229 Br., 228 Gd., pr. Mai-Juni 230 Br., 229 Ed., Roggen pr. April - Mai 165 Br., 164 G4. pr. Mai- Juni Gerste still.

Pr. Februar 533 Br., pr. pr. Mai-Juni 51 Br behauptet,

Weizen loc und Termine fest, pr. per Frühjahr 7, 0 Gd., 7,75 Br. Mais pr. Mai-Juni 8, I5 Gd. 8, So Br. Kohlrapa pr. August-

Weizen

loo 183 bez. und Br., pr. Näarz tember 20 Br. Ruhig. Liverpool, 7 Februar.

Spekulation und Export 1000

Lieferung 75 /is d.

Lom dlom, 7. Februar

Rüböl ruhig,

Havannazuoker Nr. 12 26.

Standarq

Gd., pr. Närz-

März 32,75, pr. Mai- Juni fest, pr. Februar 68.25, pr. März 79, 50, pr. Mai-August 83,009. Spiritus fest,

fest, Nr. 3

69, 25, pr. Mai-August 68, 75. Rerw-Korke, 7. Februar. Waarenberieht.

steigend.

Amt rwerpem, 7. Februar. (V. T. B. Fetroien n m r kt. Schlussbericht.) chair Type weiss,

Eaum wolle. (Schlussbericht) Umsäata 10 000 B., davon für stetig. Middl. amerikanische März-April-Lieferung 7, April-Mai-

(V. T. B.) An der Küste angeboten 28 Weizenladungen.

Paris, 7. Fobruar. (W. T. B.) Froduktenmarkt. Heizen fest, pr. Februar 32, 80, pr. 32, 30, pr. Mai-August 31,75. pr. März 68,5), pr. Mai- Juni 68, 25, Nai- August 67, 590. Rüpòl ruhig,

pr. Februar 73, 75. April 72, 50, pr. Mai-August 70, 25. Haris, J. Februar. (MT. LT. B.) Rohzueker ruhig. Nr. 10 15 pr. Februar pr. 100 Eilogr. 59, 50, 7/9 pr. Febraar pr. 100 Eilogr. 55,75. Weisser Zucker pr. 109 Kilogr. pr. FSbruar 69, 25, pr. März-April

Baumwolle New-Orleans 123. Petroleum in Ne- Tork 775 Gd., do. in Philadelphia 74 G., rohes Petroleum 7, do.

mixed) 61 C. 18 Br., pr. April 186 Br., pr. Sep-

(w. T. B.)

Mehl 5 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 47 C.

lz. Schmalz Marke Wilcor] 83, do. Fairbanks olear) IE C. Getreidefracht 3.

Mais (old Kaffee .

Zueker (Fair refining Musgovados) . Speck (shor

B. Amerikaner anziehend, Surats

Wetter: Regen.

Hatt, 26 464 4.

Mehl

Pr. Esobruar 79 00, pr. 109 per Septsmber-Dezember pr. März 72, 50, pr.

Sl. 0.

(F. L. B.)

in New-Tork 13, do. in

Pipe line Certificats 1 D. O C.

Pfälzlgohe Elsenbahnen Im Decsmber 1879: ( 57 262 AM) vom 1. Januar, ( 481 120 AM).

Oels - dneos ener Elsenbahn.

Aussig Teplitzer Eisenbahn. C 52 739 FI.). . Westhahn. Im Junuar er. 285 3 FI. (4

Reohte Oder - Ufer - Elsenbahn. C 108 015 4.

Eis ombahn-EIinmahmaéem.

1097 212 10 bis ult. December 1879: 12 229 963 S6

Im Jannar er. 102 113 M (4 Im Januar er. 254 912 RFI.

Im Januar er. 937 350 s

Gomera I- Versammlungen.

II. Februaf. Bank des Berllner Rassen- Vereins. Ord. Gen. Vers. zu Berlin.

25. Fobruar. Elquidations- Veręln für Zeftgesohäft von der Berliner Fonds Börse. Oid. Gen- Vers. zu Eerlin.

Ugance.

Der Erscheinungstag tür die Gutscheine zu den 5'so Partlal- , ,, 6. ern en 9. d. M. und der Erscheinungstag der Actien für dis Preuss. Immoblllen - Bank auf den 12. d. ö

Dertmun der Union ist gemäss dem Prospecte anf

M. festgesetzt.

*

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 38. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Ab. theilungen. nach dem Französischen von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. (Hr. Schmidt, Hr. Betz, Hr. W. Müller, Frl. Brandt, Hr. Fricke, Frl. Lehmann.) Anfang 7 Uhr.

Wegen Erkrankung der Frau v. Voggenhuber kann die angekündigte Vorstellung: Die Königin von Saba nicht stattfinden.

Schauspielhaus. 40. Vorstellung. Zum 1. Male: Der Bibliothekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. .

Mittwoch: Opernhaus. 39. Vorstellung. Der Troubadour. Oper in 4 Akten, nach dem Ita—⸗ lienischen des S. Camerano. Musik von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Mallinger, Frl. Brandt Hr. Betz, Hr. Niemann.) Anfang 7 Uhr.

Schguspielhaus. 41. Vorstellung. Gräfin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. An⸗ fang halb 7 Uhr.

Mallner- Theater. Dienstag: Zum 4. M.:

Der jüngste Lieutenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt.

Lictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Letzte Woche: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere vom Theater della Scala in Mailand. Zum 51. Male: Die letzten Tage von Pompeji. Großes Aus⸗ stattungsstück mit 2 Ballets in 12 Bildern, frei nach dem gleichngmigen Bulwerschen Roman von Carl Ludwig. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Kesidenz- Theater. Dienstag: Marmor-

herzen. Schauspiel in 5 Akten von Tr. Barrisre und L. Thiboust. Deutsch ron Laube.

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗-Lebrun. Dienstag: (Fastnacht ) Cranmnd Rall masqius et Par. Herrenbillets à 3 S6, Damenbsllets ä 2 9 zu haben bis Abends 64Uhr, bei den Herren Bach, Unter den Linden 6, Lindenberg, Leipzigerstraße 50, C. Heintze, Unter den Linden 5 und im Invalidendankt, Markgrafenstraße 51a. Kassenpreis 4 u. 3 S, auch sind daselbst Logen und geschlossene Zimmer zu haben. Anfang 9 Uhr, Ende 3 Uhr.

Mittwoch: „Sport.“ Anfang 7 Uhr.

Vational - Theater. Dienstag: Wo ist denn! Kind?

Germania- Theater. Dienstag: Große Fast⸗ nachtsfeier. Der lustige Schuster oder: Der Teufel ist los. Fastnachtsposse mit Gesang Und Tanz in 3 Aufzügen von Goffey.

Hit wech? Auf vielseitiges Verlangen: Eine Civilehe, oder; Der lustige Stadtsergeant. Volkestück mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) nach O, F. Berg. Von Adolph Reich. Musit von Michaelis.

Belle Alliance - Iheater. Vorletzte Woche:

Dienstag: Zum 66. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Phantastisches Volksstück mit Gefang in 12 Bildern von C. A. Goerner. Musik von G. Caten⸗ husen. (Heinz, der Rattenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedrich ⸗Wilhelmstädtischen Theater als Gaft.) Anfang 7 Uhr. Entrée 59 g, J. Parquet 1 6 50 J, J. Parquet (hintere Relhe) 1 Mc, II. Par- quet, Mittel und Seiten⸗Balkon 75 9, Logen 2 6, Orchester⸗ und Prosceniumslogen 3 J.

Mittwoch u. folg. Tage: Der Rattenfänger von Hameln.

Circus Renz. Markthallen Carlstra ße.

Dienstag: Abends 7 Uhr: Ein Abend an den Ufern des Ganges. Erstes Wiederauftreten der Miß Legna Vo re. Auftreten der Miß Wasphington.

Mittwoch: 2 Vorstellungen. Um 1 Ühr JRiachm t⸗ tags: Kindervorstellung, extra von mir arrangirt zur Belustigung der Kinder. Auf vielfeitiges Ver⸗ , Großes chinesisches Fest.

B. Zu dieser Vorstellung hat jeder Besucher das Recht, auf daz von ihm gelöste Billet J Kind unentgeltlich einzuführen.

Abends 7 Uhr: Ein Abend an den Ufern des Ganges.

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emmy Beyer mit Hrn. i n lehrer Dr. Westwerdt (Cleve). Frl. Char= lotte Therese v. Ohlendorff mit Hrn. Premier- ö Gneomar v. Natzmer (Hamburg

ots dam).

Ve re helichtt Hr. Divisionspfarrer Max Wölfing mit Frl. Mely Schumacher (Berlin Bremen). Hr. Regierungs ⸗Affessor v. Kitzing mit Frl. Ka⸗ tharina v. Auerswald (Cöslin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗Rath und Konsistorial- Dirigent Ferdinand Frhr. von Wintzingerode (Stolberg am Harz). Z3wer Töchter: Hrn. Rechtsanwalt Astecker (Goldap).

Gestorben: Verwittwete Frau Hauptmann von Wittich, geb. v. Gotztow (Gurnen). Verw. Frau Oekonomie ⸗Kommissarlus Henriette v. Hacke⸗ witz, geb. Müller (Stolp in Pomm). Frau Rittmeister Hedwig v. Oertzen, geb. v. Brock (Käselom in Meckl.). Frau Bergmeister Hen. riette Gilbert, geb. Wigand (Pförten N.⸗2). Hr. Haupt Steueramts⸗Assistent 4. D. Schirmer (Berlin). Hr. Professor Dr. Benary (Berlin).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnugen n. dergl.

13339

Subhastationspatent und Aufgebot.

In Sachen, betr. den Konkurs der Gläubiger der Eheleute Bäcker G. Krol und Gesina Johanna, geb. Pastunink, hierselbst, wird auf Antrag des Verwalters, Bürgermeisters Neeseker dahier Termin zur Subhastation:

I) des Wohnhauses Nr. 415 mit Hofraum und Hausgarten, Kartenblatt 22 Parzellen Nr. 141 und 142 des Flurhuchs Stadt Bentheim, groß 2, 97 Ar bezw. 8,16 Ar,

2) des Grundstücks Weide in der Brechte Karten blatt 12 Parzellen Nr. 26, groß 96,576 Ar,

angesetzt auf Mittwoch, den 7. April d. J., Morgens 11 Uhr,

laden werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den genannten Immobilien Eigenthumk⸗, Näher, lehn⸗= rechtliche, sideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, behuf An meldung ihrer Ansprüche hiemit zu dem angesetzten Verkaufstermine geladen, bei Vermeidung, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Von der Anmeldung ausgenommen werden die im Konkurse bereits angemeldeten Hypotheken und sonstigen dinglichen Lasten. Bentheim, den 4. Februar 1880. Königlich Preuß. Amtsgericht. Hacke.

3354) Oeffentliche Bekanntmachung.

Aufgebot.

In den Hypothekenbüchern des Kgl. bayer. Amts gerichts Hersbruck für Ellenbach Band J. Seite 256

besitz der Hopfenhändlerseheleute Andreas und Ca- tharine Leonhard in Hersbruck und der Koeblere« eheleute Georg und Margaretha Soergel in Hap— purg je 533 Fl. 20. Kr. gleich 914 M 29 3 Real- kaution zu einem Drittheil für das in 1506 Fl. stehende Elterngut des abwesenden Johann Georg Seitz von Ellenbach an erster Stelle eingetragen. Auf Antrag der vorgenannten Besitzer werden hiermit Diejenigen, welche auf obige Forderung ein Recht zu haben glauben, aufgefordert, ihre Anfprüche und Rechte innerhalb sechs Monaten und spätestens im Aufgebotstermine vom

2 den 31. ir 1880,

ormittags 9 Uhr

hierorts anzumelden, widrigenfalls die , ,.

für erloschen erklärt und im Hypothe löscht werden würden. Hersbruck, den 2. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Düll

Zur Bẽgiaubigung: Der ,,, . Gerichtsschreiber: rold.

13369 Gütertrennung.

Durch Urtheil der J. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichtes in Bonn vom 5. Januar 1889 ist die zwischen der Catharina, geborne Rader⸗ macher, ohne Gewerbe, und deren Ehemanne Ri— klaus Heinen, Kappenmacher, beide zu Münster⸗ eifel wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemein· schaft für aufgelöst erklärt worden. Der Gerichtsschreiber: Teus sch.

enbuche ge⸗

E. Renz, Direktor.

auf hiesigem Amtsgerichte, wozu Kauflustige einge⸗

ban Oeffentliche Ladung.

Der Rendant Carl Kinzel hier hat gegen den Bürgermeister Rath hier bei dem unterzeichneten Gericht in den Akten D. 5 / o aus einem am 1. Ja- nugr 1880 fällig gewesenen Wechsel vom 3. Mai 1879 mit dem Antrage geklagt:

den Beklagten zur Zahlung der Wechselsumme

don 233 ½ sowie zur Tragung der Kosten des

Rechtsstreites zu verurtheilen, zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsftreites einen Termin

zu bestimmen und den von hier flüchtig gewor⸗

denen Beklagten zu dem Termine gemäß 3. 186 ff.

Civil Prozeß Ordnung öffentlich zu laden. Diesem Antrage gemäß wird der Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts streites auf den

: Mai 1889. Vormittags 19 uhr, bestimmt und der Beklagte zu demselben hierdurch unter der Verwarnung geladen, daß im Falle seines Ausbleiben auf ferneren Antrag des Klägers das Versäumnißurtheil gegen ihn erlassen und für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt werden wird.

Arnswalde, den 3. Februar 1886.

Königlich⸗s Amtsgericht. gez. Geras.

I330 Ediktallodung.

Auf Antrag des Pflegers über den Nachlaß der verstorbenen Eheleute, Köthner Johann Gotfkfried Paucher und Gesche, geb. Buck, zu Offenwarden werden Alle, welche Erbansprüche an der betréffen⸗ den Verlassenschaft zu haben vermeinen, hiermit auf— gefordert, ihre Ansprüche in dem auf

Mittwoch, den 21. April 1880, weorgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine an— zumelden.

Sollte sich kein Erbe melden und legimitiren, so wird die Erbschaft für erbloses Gut erklärt, bei er⸗ folgender Anmeldung aber den sich legitimirten Erben ausgeantwortet werden.

Etwa nach dem Ausschlusse sich noch meldende Erbberechtigte sind verpflichtet, alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen, auch nicht berechtigt, Rechnungsablage, Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, und soll sich deren Anspruch nur auf das heschränken, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein wird.

Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an der Gerichtstafel bekannt gemacht werden.

Hazen, den 20. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Schreiber.

werden, da Rechte Dritter an und für Happurg Band L Seite 209 sind auf Grund⸗

lang, Aubschlußbescheid.

In Sachen, betreffend das am 8. Dezember 1879 erlassene Aufgebot des Vollhöfners August Rade⸗ macher und Ehefrau, Catharine, geb. Aldag, in Emmelndorf, wegen folgender auf deren g fftell Nr. 4 in Emmelndorf ingrossirter Hypotheken

L. 66 Thlr. 16 ggr. Conv. Mze. de 15. Juni 1833. II. 50 Thaler ! MN. rn 1637, III. 50 Thaler 22. Februar 1840 die desfallsigen Ur⸗ kunden im heutigen Aufgebotstermine nicht ange— . sind, solche Urkunden hiermit für kraftlos erklärt.

Harburg, den 31. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. II. Ottendorff.

6 WBroklam.

Die unbelannten Erben der zu Niederlistingen verstorbenen Eheleute Johann Christoph Kaeseberg

.

Müller, Marie, geb. Bertermann, zu Oberlistingen, daß das für jene in Band 1X. Fo. 237 W. u. H. Bchs. und Artikel 42 Abth. III. Nr. 2 Srund⸗ buchs von Oberlistingen aus Kaufvertrag vom 15. Juni 1842 eingetragene Pfandrecht, wegen 140 Thaler Kaufgeld durch Zahlung getilgt sei, im Termine den 22. April 1. J., Morgens 11 Uhr, zu er⸗ klären, widrigenfalls auf den Antrag der Ehefrau Müller Löschung des Pfandrechts verfügt wird.

Volkmarsen, den 15. Januar 1886.

Königliches Amtsgericht. gez. Fürer. Beglaubigt: Poelmann Gerichtsschreiber.

(3368

Die verehelichte Weber Nenhauß, Alwine, eb. Kröning, zu Neu ⸗Cölpin klagt gegen ibren hemann Angust Neuhauß wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage: die zwischen ihnen beftehende Ehe zu trennen und ihren Ehemann für den allein schuldigen . ö. ö ieser Auszug der Klage wird dem Bekla ten, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, mit n,, . ö. . J ein Termin or der Giviltammer II. des Königlichen Land- ,,, . ö . ? en 27. März Bormittags 11 Uhr, angesetzt ist, unter der . gn th zu⸗ gestellt, daß bei seinem Ausbleiben gegen ihn in contumaciam weiter verfahren wird. Coeslin, den 3. Januar 1850. Bartelt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts i. V.

3343

Auf Antrag des Gutspächters Meyer zu Zachow Domanialamts Lübj, ergeht an Alle, . das von dem Antragsteller an den bisher igen Erb⸗ pächter Carl Haeger zu Neuhof verkaufte lebende und todte Inventar, sowie die Wirthschafts vorräthe . Gutes ö, . . zu haben ermeinen die Aufforderang, solche Ansprüche bin⸗ nen 10 Wochen, spätestens in dem ö.

auf den 20. April 1880, Mittags 18 Uhr,

bestimmten Termine anjumel den, unter dem Nach⸗ theile, daß dieselben für erloschen erklärt werden.

Parchim, den 4. Februar 1880.

Großherzoglich Meckl. Schwer. Amtsgericht.

3384 In Sachen . ö k 9 e Zwangsversteigerung des dem Töpfer Heinri Wenzel in Nienhagen gehörigen here fe e . findet der durch Verkauftzanzeige und Auf gebot vom 21. Dezember v. Ja auf den 11. d. M. an⸗ gesetzte Termin nicht statt. Münden, den 5. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Leonhardt, Beglaubigt: Günther, Gerichtsschreiber.

sto] Magdehurger Privatbank.

Nachdem der Aufsichtsrath der Bank die dende pro 1879 auf Hi ß oso festgesetzt hat, kann die sel be vom 1. April ab mit 78 pro Artie gegen Einlieferung des Dividendenscheins Ser. V. Nr. 3 sowohl bei unserer Kasse, als auch bei Herrn H. C. Plaut in Berlin, bei dem Schle—= sischen Bankverein in BSreslaun und bei sammt⸗ lichen preaßischen Privatbanken unter Beifügung eines nach den Nummern geordneten Per zeichnisses erhoben werden.

Vtagdeburg, den 7. Februar 1880.

Divi⸗

und Anna Catarina, geb. Kaeseberg, haben sich auf die Behauptung der Ehefrau des Johann Christoph

Die Direktion.

Humbert.

3399)

Magdeburger

einberufen. 1) Geschäftebericht für das verflo

3) Antrag des Aufsichtsrathes: einzulösen;

Aktien Magdeburg, den 7. Februar 1880.

Schrader.

Die Direktion zu ermächtigen, lung präsentirte, bereits präkludirte 20 Thaler⸗Rote der Bank noch nachträglich

Privathank.

Die diesjährige ordentliche Generalyersammlung der Aktionäre unserer Bank wird in Gemäßheit des §. 18 unseres Statuts hiermit auf

Mittwoch, den 17. März er,, orm. 11 Uhr,

im hiesigen Börsensaale

Tagesordnung:

l i fen. Jahr;

2) Ergaͤnzungswahl für das statutenmäßig aus dem Aufsichtsrathe ausscheidende Mitglied Herrn Julius Alenfeld;

die seit der letzten ordentlichen Generalversamm⸗

4) Wehl dreier Kommissarien zur Prüfung der Bilanz pro 1880. Eintrittskarten sür die im Aktienbuche eingetragenen Aktionäre können gegen Vorzeigung der vom 18. März er. ab in unserem Geschäftsiokale in Empfang genommen werden.

Die Direktion der Magdeburger Privatbank.

Hnmbert.

Löhr.

Ras Ahonnement betrügt 4 e EG für das Niertelazr.

Insertionspreis fir den Ran einer Arnck ile 8D 8

*

ö 8 ö ? * 31 5 3. d *

I Allr Nost · Anstaltrn nehmen Kestellung an; für Berlin aufer den Hoest⸗Anstalten auch die Ezge⸗

dition: Sv. 2BGIltzelmstr. M. 82. .

ö

M 35.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren z die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse: . dem Oberst⸗Lieutenant Freiherrn von Ledebur im 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 96; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von SeckendorffllI. in demselben Regiment; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich

sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken:

dem Major Freiherrn Bo ecktin von Boecklinsau im Thüringischen Husaren⸗Regiment Nr. 12; des Fürstlich reußischen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Major Freiherrn von der Goltz vom Großen Generalstabe; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergschen Friedrichs⸗Ordens: dem Hauptmann Freiherrn von Kageneck im Lauen⸗ burgischen Jäger⸗Bataillon Nr. 9; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Groß— müthigen mit Schwertern: . . dem Hauptmann Keim im 3. Westsälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 16; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Ober⸗ und Corps⸗-Auditeur des VIII. Armee⸗Corps, Justiz⸗Rath Matthes; der dem Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus— Orden affiliirten silbernen Verdienst-⸗Medaille:

dem Bezirks- Feldwebel Burkhardt im 2. Bataillon (Cüstrin) 1. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 8.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Domänen Pächtern Ober⸗Amtmann Hermann Engel zu Alt-Mahlisch im Regierungsbezirk Frankfurt a / O. und Thilo Spötter zu Mittelhof im Regierungsbezirk Cassel den Charakter als Amtsrath zu verleihen.

8 betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Ober⸗ schlesien. Vom 3. Februar 1880.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. . ; verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages,

was folgt:

5. 1. Der Staatsregierung wird der Betrag von sechs Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um in den Durch Ueberschwemmung und Mißernte heimgesuchten Kreisen Ober— schlesiens durch Unterstützung mit Lebensmitteln, durch Be⸗ schaffung von Futter zur Durchwinterung des Viehs, durch Gewährung von Saatgut und durch Eröffnung von Arbeits⸗ gelegenheit dem vorhandenen Nothstande zu steuern.

§. 2. Die Gewährung des Saatgutes erfolgt der Regel nach gegen die Verpflichtung der Werthserstattung nach näherer Bestimmung der Minister des Innern und der Finanzen. .

8. 3. Die Mittel zur Beschaffung von Viehfutter und Saatgut werden den betreffenden Kreisausschüssen zur Ver⸗ wendung nach pflichtmäßigem Ermessen und zur Wiederein⸗ ziehung auf Rechnung des Staates nach näherer Bestimmung der im 8. 2 genannten Minister überwiesen, Der Ober⸗ Präsident ist nach Anhörung der Kreisausschüsse ermächtigt, in geeigneten Fällen wegen Leistungsunfähigkeit von der Ver⸗ pflichtung der Werthserstattung zu entbinden.

8. 4. Die aus Anlaß dieses Gesetzes stattfindenden Akte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, einschließlich der grund⸗ buchrichterlichen Thätigkeit, erfolgen stempel⸗ und kostenfrei.

8. 5. Die auf Grund dieses Gesetzes gewährten Unter⸗ stützungen sind nicht als Armenunterstützungen im gesetzlichen Sinne, insbesondere nicht im Sinne des §. 8 der Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer vom 30. Mai 1849 anzusehen.

König von

Berlin, Dienstag,

depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der

den 10. Februar, Abends.

1884.

entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzu⸗ nehmen. . ö Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister. Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ . die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗ Samml. S. 1197) zur Anwendung. . 3 §. J. Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zusammenkunft über die Ausführung des Gesetzes Rechen⸗ schaft zu geben. ; ö . §8. 8. Die Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer m igen Unterschrift und heigedrucktem Königlichen Instegel.

Gegeben Berlin, den 3. Fehruar 1880.

L. 8.) Wilhelm.

Gr. zu Stolberg. von Kgmeke. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Bitter. von Puttkamer. Lucius. Friedberg.

Ministerium der geistlichan, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt c. Dr., Asmussen zu Rendsburg ist zum kid n ee des Physikats⸗ Bezirks Rendsburg ernannt worden. )

Ministerium fur Sang n sha ft, Do n en 8 und For tek.

Nach dem Hinscheiden seines bisherigen Vorsitzenden, des geh ch gde , ehh he Dr. von Nathusius, hat sich das Kuratorium der Koppe⸗Stiftung nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen in 5. 5 seines Statuts durch die Wahl des Pro⸗ sessors an der hiesigen Friedrich ⸗Wilhelms⸗Universität, Dr. Held, ergänzt, und sich demnäͤchst neu konstituirt, so daß dasselbe nunmehr aus . .

dem hee sfichen Geheimen Nath Schuhmann in Berlin als Vorsitzenden; . :

dem Geheimen Regierungs-Rath Dr. Thiel in Berlin als Stellvertreter des Vorsitzenden; .

dem Professor Dr. Held in Berlin als Sekretär;

dem Amtsrath Schütz auf Grünthal bei Biesenthal; .

und dem Hauptmann a. D. Koppe zu Görlitz als Reprä⸗ sentanten der Koppe'schen Familie

besteht. . Das Kuratorium der Koppe-Stiftung. Schuhmann. Dr. Thiel.

Die Nummer 3 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter .

Nr. 8684 das Gesetz, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Oberschlesien. Vom 3. Februar 1889.

Berlin, den 19. Februar 1880.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund von §§. 11 und 12 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878, betreffend die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, werden die nachstehenden Druchschriften:

1) eine in der lithographischen Anstalt von Rossi in Düsseldorf erschie nene, von C. Klein entworfene Litho⸗ graphie mit der Unterschrift . Lassalle, der Kämpfer gegen die Kapitalmacht“,

2) eine in der lithographischen Anstalt von Weber und Wiese in Düsseldorf erschienene, von Joh. Weber ent⸗ worfene Lithographie, mit der Unterschrift Ge⸗ denkblatt an die Vereinigung der deutschen Sozial⸗ demokratie auf dem Kongreß zu Gotha vom 22. bis 27. Mai 1876“ J

von der unterzeichneten Landespolizeibehörde damit verboten. Bremen, den 8. Februar 1880. Die Polizeikommission des Senats. Tetens. Schultz.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗

Verfügung überwiesen.

Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen, empfingen den zu den Sitzungen des Reichstages hier eingetroffenen GeneralLieutenant z. D. von Wittich und hörten die Vorträge des Chefs der Admiralität, Staats⸗Ministers von Stosch sowie des General-Lieutenants von Albedyll.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern Abend in der Vorlesung des Evangelischen Vereins anwesend.

In der am 9. d. M. unter dem Vorsitz des Staats Ministers Hofmann abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ raths wurden a. eine Vorlage wegen anderweiter Festsetzung der Aversa für die Zollausschüsse, b. ein Gesetzentwurf, be—= treffend die Küstenfrachtfahrt, é ein Antrag Preußens auf Aenderung des 8. 39 des Sezialistengesetzes den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Nach Beschlußfassung über die Pen⸗ sionsverhältnisse mehrerer Postbeamten gelangten die Spezial⸗ Etatsentwürfe auf das Jahr 1880,81 für die Marineverwal⸗ tung, die Verwaltung der Reichseisenbahnen, des Reichsschatz⸗ amts, sowie der Einnahmen an Zöllen, Verbrauchssteuern und Aversen, nach Maßgabe der Vorschläge der berichtenden Aus⸗ schüsse mit geringen Abänderungen zur Annahme. Die Novelle zum Reichs-Militärgesetze erhielt nach dem Gutachten der Ausschüsse für das Landheer und die Festun⸗ gen und für Rechnungswesen gleichfalls die Zustimmung der Versammlung. . Ein Gesuch um Ermächtigung des Haupt⸗Steueramts zu Coblenz zur Abfertigung von Baumwollengarn und Zucker wurde dem Königlich preußischen Finanz⸗Minister zur Eine andere Petition, betreffend die

Vermehrung steuerfreier Niederlagen für Tabak, soll ablehnend beschieden werden. ; .

Bezüglich der in Aussicht genommenen Vorschriften über den Schutz gewerblicher Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit, wurde der Reichskanzler ersucht, den Entwurf, nach vorgängiger Veröffentlichung, durch eine Kom⸗ mission prüfen zu lassen, welche aus Aufsichtsbeamten und im praktischen Dienste der Industrie stehenden Personen zu bilden und mit dem Rechte, weitere Sachverständige nach eigenem Ermessen zu vernehmen, ausgestattet sein soll. Eine auf den gleichen Gegenstand bezügliche Eingabe des Vereins deutscher Ingenieure wurde dem Reichskanzler mit dem Anheim⸗ stellen geeigneter Berücksichtigung überwiesen.

Den Schluß bildete die Vorlegung der neu eingegangenen Petitionen, über deren geschäftliche Behandlung Bestimmung

getroffen wurde.

Der Bundes rath, die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für Eisen⸗ bahnen, Post⸗ und Telegraphen sowie der Ausschuß für Rech⸗ nungswesen hielten heute Sitzungen.

Das Staats⸗Ministerium trat heute, Mittags 1 Uhr, zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses trat das Haus in die Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend den Ruhegehalt der emexritirten Geistlichen. Der Referent Herr von Winterfeld beantragte Namens der X. Kommission, den Entwurf unverändert anzu⸗ nehmen, da ein rite zu Stande gekommenes Kirchengesetz zu ändern, außerhalb der Kompetenz des Hauses liege. Das zur Ausführung des Kirchengesetzes erforderliche Staatsgesetz habe der Kommission zu Abänderungsanträgen keine Veranlassung gegeben. Dieses allein aber könne der Diskussion im Hause unterliegen.

Die Art. 1 und? wurden ohne jede Aenderung genehmigt.

Art. 3 lautet: .

354 im §. 11 des Kirchengesetzes bezeichneten Emeritenzuschuß⸗ fonds werden mit dem Tage, an welchem das gegenwärtige Gesetz in Kraft tritt, aufgelöst und gehen von diesem Zeitvunkte ab mit allen Rechten und Verbindlichkeiten auf den zu bildenden Pen⸗ sionsfonds der evangelischen Landeskirche über.

Die Auflösung und der Ucbergang erfolgen unbeschadet der

te Dritter. k , n und Vertretung des Pensionsfonds der evan⸗

gelischen ö regelt sich nach Art. 19 des Gesetzes vom 3. Jini 1876. rn zur Lippe beantragte, den ersten Absatz zu streichen, da er gesetzlich regele, was zu entscheiden eigentlich ein aus⸗ schließliches Recht des Landesherrn sei. Nur der König könne die von ihm a belt hen juristischen Personen dieses ts wieder entkleiden. . l ö 53 Pr. Beseler erklärte es für bedenklich, das nkraft⸗ treten eines Gesetzes von der Entscheidung eines Faktors der Gesetzgebung abhängig zu machen. Redner beantragte den Eingang des Artikels zu fassen, wie folgt;

„Bie Auflösung der im §. 11 des Kirchengesetzes bezeichneten Emeritenzuschußfonds erfolgt durch Königliche Verordnung mit dem Tage, an welchem dag gegenwärtige Gesetz in Kraft tritt, und gehen von diesem Zeitpunkt ab diese Fonds mit allen Rechten und Verbindlichkeiten auf den zu bildenden Pensionsfonds der evan⸗ gelischen Landeskirche über.“

8. 6. Dun ,, . der im 8. 1 gedachten sechs Millionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines

räsidenten von Madai, nahmen in Gegenwart Sr. König⸗ 1 Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des

und ferner dem Artikel 7, welcher lautet: