das Haus zu großem Danke, doch sei in erster Reihe eine Aenderung der Lesebücher nothwendig, . merzung des konfessionellen Charakters das Beste genommen sei. — Der Abg. Platen habe einen Dithyrambus auf den früheren Minister Falk gehalten und seinen großen Meister fogar in Mimik und Ton nachgeahmt. Er rechne es dem Abg. hehe zum Lobe an, daß er sich voll und ganz zu den Ansichten des früheren Ministers Falk bekenne, von dem er Amt und Stellung erhalten habe. Die sämmtlichen Thatsachen, die auf Entsittlichung und auf sittliche Zerrüttung des preußischen Volkes in weiteren Kreisen gewirkt hätten, die seien auch an den Lehrern nicht spurlos vorübergegangen, und man brauche darum also den allgemeinen Be⸗ stimmungen in ihrer pädagogischen und sonstigen Bedeutung nichts Gravirendes zur Last zu legen. Worauf es ihm nur ankomme, sei, die unbegründete Zurücksetzung der Regulative diesen allgemeinen Bestimmungen gegenüber. hervorzuheben. In gleicher Weise hätten sich nach Zeitungsberichten die Lehrer⸗ konferenzen in Wetzlar und Kreuznach im Laufe der letzten beiden Jahre gusgesprochen. Den schlimmsten Verstoß, den sich der Abg. Platen gegen Wahrheit und pädagogisches Ge⸗ fühl erlaubt habe, sei der, daß derselbe zu Gunsten der allgemeinen Bestimmungen den Regulativen den Königs⸗ mörder Hödel an die Rockschöße zu hängen versucht habe, weil der Königsmörder eine Anzahl von Kirchenliedern und Bibel⸗ versen gut auswendig herzusagen gewußt habe, von denen nichts in sein Herz hineingekommen sei, denn sonst würde der⸗ selbe nicht zu seiner verbrecherischen That übergegangen sein, barum hänge man ihn sehr fälschlich an die Regulative, mit der derselbe gar nichts zu thün gehabt habe. Aber der Abg. Platen sei doch ein theologisch gebildeter Mann; sei ihm denn nicht eingefallen, daß in der Versuchungsgeschichte des Herrn auch der Teufel ausgezeichnet mit den biblischen Büchern und einzelnen biblischen Versen bekannt gewesen sei, und wolle er etwa darum den Teufel an die Rockfchöße der Bücher des Alten Testaments hängen? Doch ganz gewiß nicht! Ueber eine Anzahl von Wünschen, die er seinerseits dem Kultus ⸗Minister auszusprechen gedachte, könne er hinweggehen, da sie in seiner letzten Rede in so ent⸗ gegenkommender Weise bereits besprochen worden seien, daß er unnöthigerweise die Zeit des Hauses in Anspruch nehmen würde, wenn er darauf wieder zurückgreifen würde. Er wünsche auch keine blinde Reaktien, das wäre eine vollstän⸗ dige Verkehrtheit. Er sehe auch in alle dem, was in den letzten Jahren geschaffen worden sei, nicht blos Schlimmes und nicht blos Schlechtes, sondern auch recht viel Gutes und Entwickelungsfähiges, aber auch freilich sehr viel Abänderungs⸗ bedürftiges, und er wünsche, daß der Kultus-Minister von Puttkamer mit seiner organisirenden Arbeit nicht schneller, aber auch nicht langsamer in der Beseitigung dieser Uebel⸗ stände vorgehen möge, als der Kultus Minister Falk mit seinen Abänderungen gegen die Raumerschen und Mühlerschen Ein— richtungen seiner Zeit vorgegangen sei.
Der Abg. Dr. von Stablewski wandte sich gegen die Ein⸗ schränkung des Religionsunterrichts in den polnischen Schulen und bat den Minister, den hohen idealen Maßstab, den der⸗ selbe an die Schule angelegt habe, auch in Polen in die Er⸗ scheinung treten zu lassen. Die Religion solle nicht in die Schule eingeschmuggelt werden, sondern eine gesetzliche Be⸗ rechtigung haben, da sie die Grundlage alles anderen Unter— richts bilde. Im Posenschen fasse man die polnische Sprache an der Wurzel an, verdränge die polnischen Volksgesänge und lehre den Kindermund deutsche Kriegslieder singen, sogar in Mädchenschulen, als sei ein Amazonenkrieg in Sicht. Die religiöse Erziehung trete in der Elementarschule durchaus gegen die Unterrichtszwecke im engeren Sinne zurück, was sich auch in der Verwässerung der Lehrbücher kundgebe.
Der Abg. Seyffarth (Liegnitz) konstatirte, daß durch die parlamentarischen Kämpfe der Friede gestört werde, dessen die Schule zu ihrer ruhigen Entwickelung bedürfe. Oder meine man, wenn ein Redner hier den Minister auffordere, mit den allgemeinen Bestimmungen nicht so wie sein Amtsvorgänger zu verfahren, daß das nicht einen ge⸗ waltigen Einfluß auf die Schule und die Lehrer ausübe? Der Abg. Stöcker werfe der neueren Pädagogik Intellektualismus und Utilismus vor. Aus welchem Lehrbuch ber Pädagogik habe derselbe denn diese Beschuldigungen ent⸗ nommen? Von den in den preußischen Seminarien gebrauchten Lehrbüchern stehe nichts von solchen Lehren. Herbart, Rousseau und Diesterweg seien durchaus nicht, wie der Abg. Perger meine, in den Seminarien maßgebend. Aber Herbart und Diesterweg hätten keinen dem positiven Christenthum feind⸗ lichen Einfluß geübt, und Rousseau, der die entarteten Zeit⸗ genossen Ludwigs XVI. zur Natur zurückführen wollte, könne doch in der Geschichte der Pädagogik nicht, übergangen werden. Die Grundlage der neueren Pädagogik in Preußen sei das Pestalozzi'sche System, das Preußen zu seiner großen Ehre zuerst ein- und durchgeführt habe. Während Napoleon, als man ihm dieses System vorlegte, meinte, er könne sich um die Abe-Lehren nicht kümmern, ließen König Friedrich Wilhelm und Kaiser Alexander Pestalozzi zu sich kommen; die höchsten Männer des preußischen Staats, denen man gewiß nicht vorwerfen werde, daß sie die Religion aus der Erzlehung verbannen wollten, hätten sich mit ihm verbunden, und die hochverehrte Landesmutter Königin Luise habe ihn für einen Wohlthäter der Menschheit erklärt. Auf Pestalozzi's Grundsätzen beruhten auch die allgemeinen Be⸗ stimmungen, und er danke dem Minister, daß er an diesen nicht rütteln lassen wolle. Ein großer Uebelstand sei es, daß der 14jährige Junge, der aus der Schule entlassen und in die Lehre getreten sei, nun glaube, wenn er seinen Eltern 20 Groschen oder 1 Thaler wöchentlich gebe, nun hätten seine Eltern ihm nichts mehr zu sagen. Die Fortbildungsschule könne hier allein helfen, diese müsse man nach Krästen för⸗ dern. Auch die Mittelschule müsse gepflegt und zwar auf der Volksschule aufgebaut werden, damit sie nicht zu einer neuen Art von Standesschule werde. Er wünsche, daß das Unter⸗ richtsgesetz, oder wenigstens ein Dotationsgesetz recht bald zu Stande komme, Er wünsche, daß alle Parteien in allen diesen Punkten in Frieden mit einander arbeiteten, dann werde der Ersolg sicherlich nicht ausbleiben.
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er wolle mitten in den aufregenden Debatten das Wort zu einem ruhigen, praktischen Gegenstande nehmen. Er wolle nämlich von dem obligatorischen Nähunterrichte auf dem Lande sprechen. Vorher habe er aber noch eine persönliche Be⸗ merkung zu machen. Der Abg. Dr. Fall habe sich auf ein halbes Anerkenntniß von ihm berufen. Er möchte die Herren auf der Linken bitten, sich doch auf Anerkenntnisse, die ihnen von seiner Seite zu Theil würden, nur mit größter Vorsicht
denen durch Aus⸗
zu berufen, bei halben Anerkenntnissen aber? doppelte Vorsicht walten zu lassen. n? der Gegenseite werde ihm unheimlich, hei einem halben aber laufe man leicht Gefahr, daß die eine Hälfte, der Aeußerung die andere negire. Der jetzige Minister solle nicht Alles vom früheren Minister Geschaffene um⸗ stürzen, aber er bitte denselben, doch zunächst zur Probe die Verfügung über den obligatorischen Näh⸗ und Strickunter⸗ richt sür die Mädchen auf dem Lande zu beseitigen. Die Bauern in Brandenburg und Pommern seien damit im höch⸗ sten Grade unzufrieden, weil der Unterricht nicht nöthig sei, denn Nähen lernten die Kinder von den Müttern und Stricken von den Vätern, und die Bauern begriffen diese büreaukratischen Maßregeln nicht, während die Regierung und die Herren rechts und links von Selbstverwaltungsphrasen trieften. Die diesen Gegenstand betreffenden Petitionen habe die Linke aus Liebe zu ihrem Kulturkampf-Minister zurückgewiesen und die Kinder müßten nun in Brandenburg und Pommern nähen und stricken lernen, weil im Rheinland und Schlesien der Kultur⸗ kampf tobe. Das Gehalt dafür erhielten die Lehrerfrauen, ohne dafür etwas zu leisten; da sollte man lieber den Unter⸗ richt ganz abschaffen, oder Kreis-Nähinspektorinnen ein⸗ führen, ober in den Srtsschulrath ein des Nähens kundiges Mitglied wählen. Wenn nian für die Mädchen einen beson⸗ deren Unterricht einführen wolle, dann sollte man obligato⸗ rischen Unterricht im Kochen vorschreiben, denn das sei einer der wesentlichsten Faktoren für das häusliche Glück, das wür⸗ den ihm alle Ehemänner zugeben. Bestimmte Vorschläge könne er jetzt nicht machen, aber wenn es der Minister verlange, wolle er ihm zum nächsten Jahre einen großen Haufen Peti⸗ tionen von Bauern verschaffen, die sich alle gegen den Näh— und Strickunterricht aussprechen sollten. Er bitte aber den Minister, auch ohne solche Petitionen den obligatorischen Näh⸗ unterricht auf dem Lande aufzuheben. .
Hierauf wurde die weitere Berathung um 4 Uhr bis Abends 8 Uhr vertagt.
— In der gestrigen Abendsitzung, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Regierungskommissare beiwohnten, setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushakts-Etats pro 1880,81 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen 2c. An⸗ gelegenheiten (Kap. 121, Elementarschulen) fort. Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte sich für Bewilligung dieser Position. Wenn er auch gewünscht hätte, daß die Aera Falk namentlich in finanzieller Beziehung mehr für die gesetzliche Regelung des Volksschulwesens gethan hätte, so werde er doch auch heute für diese Position slimmen, weil das Volks⸗ schulwesen in seiner jetzigen Gestalt wegen seiner kultur⸗ historischen Entwickelung allen reaktionären Bestrebungen widerstehen werde. Ein Prototyp in dieser Beziehung sei das weise geleitete Berliner Volksschulwesen. Fast g0 000 Kinder besuchten ohne Unterschied der Religion diefe Schulen. Wenn diese Zahl schon Jeden mit Respekt erfüllen müsse, so müsse noch mehr imponiren die Zusammen— setzung der hiefigen Schuldeputation, welche aus allen Religions⸗ bekennern bestehe und zu welcher vier evangelische Superinten⸗ denten und ein katholischer Propst gehöre. Und alle diese Männer hätten in größter Harmonie gewirkt, so daß Disso⸗ nanzen, ihelche die Arbeit stören könnten, niemals aufgekommen seien. Diesen Zustand verdanke man in Berlin dem Um⸗ stande, daß keine Richtung diesen Frieden gestört habe. Nur diejenige Richtung sei bei diesem positiven Schaffen nicht ver⸗ treten, welche lediglich durch eine abfällige Kritik diese schöne Harmonie zu stören sich die Aufgabe gestellt habe. Erklärlich sei deshalb die Erregung der Berliner Bürgerschaft darüber, daß eine Gesellschaft von Männern, die Augustkonferenz der Pastoren, ohne Kenntniß der Verhältnisse es gewagt habe, die Wahrheit auf den Kopf zu stellen, indem sie in der he⸗ kannten Weise das Berliner Volksschulwesen charakterisirt habe. Die Pflicht der Vertreter dieser Stadt sei gewesen, dieser Entrüstung öffentlich Ausdruck zu geben auch in den Berliner Wähler versammlungen. Dieser Pflicht habe er und der Abg. Straß⸗ mann genügt. Das habe neulich der Abg. Stöcker zum Gegenstande seiner Kritik gemacht. Er habe in der von dem⸗ selben citirten Versammlung gesagt, daß, wenn der System⸗ wechsel im Kultus-Ministerium die Richtung der August⸗ konferenz einschlagen sollte, dann die Volksschulen Stätten der Verdummung werden würden. Glücklicherweise sei diese Vor⸗ aussetzung nicht eingetroffen. Der Abg. Stöcker habe in seinen Aeußerungen nicht die Pflichterfüllung, der Volksvertreter ge⸗ sehen, sondern habe nur den israelitischen Glauben hervor⸗ gehoben. Er weise die Behauptung zurück, daß die hiesigen Juden eine andere Nation seien, als die deutsche. Dieselben seien auf deutschem Boden geboren und hätten für Deutschlands Ehre geblutet. Deshalb sei es ihr Recht, als deutsche Bürger angesehen zu werden. Niemand dürfe unter dem Vorwande, für das Christenthum einzutreten, die Juden angreifen. In allen Religionsbekenntnissen gebe es schlechte Elemente, sie zu bessern, sei Aller Aufgabe.
Der Abg. Stöcker konstatirte, daß jedesmal, wo die Juden⸗ frage durch ihn in die Oeffentlichkeit gekommen sei, dies nicht zum Angriff, sondern zur Abwehr . sei. Wenn man ein gerechtes evangelisches System so charakterisire wie der Abg. Löwe, und wenn man die Brandfackel der Zwietracht unter die Evangelischen werfe wie der Abg. Straßmann, dürfe man sich nicht friedlich nennen. Er habe diese wichtige Frage aus der Zänkerei zur anständigen Diskussion erhoben; das hätten auch die Juden anerkannt. Lügnerische Zeitungen hätten eine Judenhetze daraus gemacht; er habe keine Reli— gionsfrage und keine Racenfrage daraus gemacht. Alle Jahr—⸗ kausende kämpften Semiten und Arier, erst Punier und Römer, dann Christenthum und Islam. Nach schweren Kämpfen hätten die Indogermanen gesiegt. Das heutige Judenthum kämpse wieder gegen die Grund⸗ lagen der germanischen Kultur. Das sei eine ethische Wag. Er habe das jüdische Großkapital, den judischen
ucher, das jüdische Literatenthum bekampft. Betrage sich die Minorität bescheiden, dann verdiene sie Duldung und Schonung. Diese Bescheidenheit hätten die Abgg. Löwe und Straßmann nicht gezeigt. Der Abg. Löwe habe die Weisheit der Berliner Schulleitung gelobt. ö hätte aber das evangelische Schulwesen nicht simultanisiren ahn, ehe die Berliner Juden ihre Schule simultanifirt hätten. Viel sei für die Berliner Schulen geschehen, aber das Bohmsche Lese⸗ buch sei dort eingẽführt. Der Verfasser dieses Buches habe erklärt, das Christenthum dürfe in den Schulen nicht kon⸗ fessionell gelehrt werden. Diesem Grundsatze entspreche das
Schon bei einem vollen Anerkenntniß von
Buch. Drei Lieder darin seien von Nudolf Loewenstein, dem Redacteur des Kladderadatsch. Vier solcher Lieder seien vom Chefredacteur der Vossischen Zeitung. Als vaterländischer Dichter ohne Probe, nur durch das Gewicht seines Namens, werde Rudolf Loewenstein aufgezählt. Dieses möge das Berli⸗ ner Schulkollegium berathen. Das biblische Geschichtsbuch des Berliner Stadtschulraths Bertram habe willkürlich die Weissagungen des Alten Testaments auf Christum verändert. Statt „Samen“ stehe immer „Nachkommen“. Mit den Nach⸗ kommen Abrahams, Isaaks und Jakobs sollten alle Völker ge⸗ segnet werden. Das sei doch zweifelhaft. In den Berliner Volksschulen würden die Realien zu stark getrieben. In den unteren Stufen werde schon Zeichnen 2c. gelehrt. Dagegen werde der Geschichtsunterricht vernachlässigt. Der Religions⸗ unterricht werde nicht gehörig gepflegt. Gestern habe in sei⸗ nem Konfirmandenunterricht kein Kind die Geschichte von der Krankheit und Genesung des Königs Hiskias gewußt. Statt dessen lernten die Kinder die Lebensbilder von Herder, Lessing, Schiller und Goethe. Der Verein der Berliner Buchdruckereibesitzer habe eine Lehrlingsschule. Dieser Verein konstatire die mangel⸗ hafte Vorbildung der Lehrlinge in den Schulen. Auf dem Lande sei es nicht anders. Kein Kind könne dort einen fehler⸗ freien Brief schreiben. Grimm habe gesagt, die Milch der Frömmigkeit sei die Hauptnahrung in der Volksschule, thue man nicht fremde Substanzen hinzu. Es sei nicht richtig, wenn der Abg. Seyffarth die allgemeinen Bestimmungen mit Pestalozzi identifizire. Diese Bestimmungen hätten einen inneren organischen Fehler. Die Regulative seien ein enger Kreis mit dem festen Mittekpunkt Religion. An Stelle dessen fei eine Ellipse mit zwei Brennpunkten getreten. Je flacher eine Ellipse sei, desto excentrischer sei sie. Nichts schade einer sittlichen Erziehung mehr als eine unklare Erkenntniß der Religion, diese werde aber herbeigeführt durch die Beschrän⸗ kung der Religionsstunden. Es gebe keinen bloßen Gott der Liebe, sondern auch einen Gott des Gerichtes, das nicht blo3s Menschen, sondern auch Ideen und Weltanschauungen richte. Gott habe auch den modernen Liberalismus gerichtet. In Crefeld habe die Simultanisirung zur Aufhebung des Gebets beim Beginne der Schulstunden geführt und den kon— sessionellen Frieden gestört. Die konfesslonelle Schule erziehe ebenso patriotische Staatsbürger, wie die Simultanschule. Schon Alexander von Humboldt habe gesagt, es fehle der Jetztzeit an Charakteren. Es sei deshalb nicht angezeigt, den Schullehrern für Wahlzwecke zu schmeicheln, sie Bundesgenossen im Kulkurkampfe zu nennen! Unterrichten genüge nicht allein für die Erziehung. Pestalozzis großes Werk sei gescheitert, weil derselbe die Erleuchtung von Oben nicht erkannt habe. Darum kehre man von diesem Wege zurück, und schlage den allein richtigen Weg ein, den Unterricht auf Grund der Religion, Der Abg. Dr. Hänel führte aus, daß nach seiner Ansicht die Art, wie hier die Gesetze kritisirt würden, vom Volke besser beurtheilt werde, als vom beredtesten Redner. Nie sei an den Fanatismus mehr appellirt worden, als in den letzten Debatten dieses Hauses. Diesen Anforderungen gegenüber habe die Staatsregierung zu sehr geschwiegen. Die Frage der Simul⸗ tanisirung sei von ihr nicht klar gestellt, das beunruhige das Volk sehr. Die paritätische Schule müsse in Preußen und in
Deutschland existiren, auch wenn man sie konfessionell nenne.
Der konfessionelle Religionsunterricht müsse bestehen, aber nicht konfefsioneller Unterricht schlechthin. Man, habe in Deutschland einen Schatz von religiösen und ethischen Vor⸗ stellungen, der unabhängig, sei von der Konfession. Dieses Gemeinsame zu pflegen, sei die Hauptaufgabe der Schule. Thue man das nicht, so vernichte man die Wurzel des preußischen Staatswesens, man zersetze es. Jede Unterrichts⸗ verwaltung, die die ethische Gemeinschaft nicht pflege, werde von der Geschichte wie mit einem nassen Schwamm weg— gewischt. Der Abg. Stöcker habe zunächst die wohlverdienten Angriffe wegen seiner Agitation gegen die Juden sehr schwach zu⸗ rückgewiesen. Derselbe halte seine Agitation für ein weltgeschicht⸗ liches Faktum, für einen Kampf der Arier gegen die Semiten. Wolle der Abg. Stöcker die in Deutschland geborenen Juden in Parallele bringen mit den Horden Dschingiskhans? Das sei ja nicht mehr faßbar. Hinter solche Phrasen könne man sich wohl in einer Volksversammlung verkriechen, aber nicht hier. Der Abg. Stöcker möge ihn die Ethik lehren, die zwischen dem jüdischen und nichtjüdischen Wucher, Großkapital und Literatenthum unterscheide. Der Abg. Stöcker möge von seinem sozialistischen Standpunkte aus diese Sachen schlechthin be— kämpfen. Die Juden deshalb allein zu beschul— digen, das sei die Verwirrung aller ethischen Be— griffe. Was der Abg. Stöcker gegen die Berliner Schulen vorgebracht habe, spreche mehr gegen seinen Ge— schmack als gegen die Berliner Schulen. Loewenstein sei ein vorzüglicher Kinderliederdichter, wenn derselbe vielleicht auch das Unglück habe, Loewenstein zu heißen und Redacteur des „Kladderadatsch“ zu sein. Herr Kletke sei ein anerkannter deutscher . wenn derselbe auch unglücklicher Weise Redacteur der „Vossischen Zeitung“ sei. Warum hahe der Abg. Stöcker diese Lieder nicht vorgelesen? Die biblische Ge⸗ schichte bedürfe in Rücksicht auf die Jugend einer sorgfältigen Redaktion vom pädagogischen Standpunkte aus und das sei nicht Sache der Kirche, sondern des Staates. Wie viele Herren möge es denn hier geben, die die Geschichte des His— flas kennten. Er kenne sie nicht. Es sei besser, daß die Kin—⸗ der statt dessen Schiller und Goethe kennten. Gerade die Ber⸗ liner Schulen seien für die durchschnittsweise begabten Kinder berechnet; für die begabteren sei überall eine Selekta errichtet. Der Abg. Stöcker kämpfe dagegen mit gefährlichen agitatorischen Redewendungen; jeden unliebsamen Vorfall, wie sie unvermeidlich seien in einer großen Verwaltung, schie be derselbe der gegnerischen Richtung in die Schuhe. Wie könne der Abg. Stöcker sagen: Gott habe den Liberalismus ge— richtet? Das sei eine Anmaßung. Ein solcher Standpunkt erwecke in ihm den Verdacht der Üeberhebung und Heuchelei!
Der Präsident von Köller rief den Redner wegen dieser letzten Aeußerung zur Ordnung.
Der Staats⸗-Minister von Puttkamer erklärte, der Abg. Hänel habe in dem ihm eigenen Tone der unfehlbaren Sicher⸗ heit des . und vielleicht um seinen Argumenten nach⸗ zuhelfen, in scharfem Tone getadelt, daß er zu gewissen An— griffen auf die bestehenden Gesetze geschwiegen habe. Er müsse sich zunächst das Recht wahren, auf das, was hier ge⸗ sagt werbe, zu antworten und zu schweigen, wenn es ihm be— liehe. Den Vorwurf der Angriffe auf bestehende Gesetze hätten preußische Minister viel öfter der Partei des Abg. Hänel machen können. Seine Erklärungen seien dem Abg. Hänel vielleicht unangenehm, aber sie seien doch vollkommen klar. Die Erklärungen des Abg. Hänel seien das nicht. Der⸗ selbe unterscheide konfessionellen Religionsunterricht und an⸗
deren Unterricht. Aber die liberale Partei sei auch über den konfessionellen Religionsunterricht schon oft hinweggegangen. Konfessionelle und politische Gegensätze schaffe man nicht aus der Welt, man müsse sie nur in einem versöhnlichen Geiste hier diskutiren. Zur Lösung dieses Geheimnisses habe die
Rede des Abg. Hanel nichts beigetragen.
Die Debatte wurde geschlossen und Titel 1 unverändert genehmigt, ehenso Titel —= 22 ohne erhebliche Diskussion.
Hu Titel 23 (Schulaussichtskosten, Besoldungen für Kreis⸗ schulinspektoren u. s. w. 814 500 M6) bemerkte der Abg. Knörcke, der Minister sei so unglücklich gewesen, sich für die Nothwen⸗ digkeit des kirchlich konfessionellen Wesens auf Herrn von Dieser habe sich an anderen Stellen in durchaus entgegengesetztem, ja in vollständig unchristlichem Sinne ausgespröochen (Redner verlas mehrere Stellen aus den Schriften von Treitschke's). Also Treitschke verdiene das ihm vom Minister dedizirte Ehrendenkmal des deutschen Volkes Es sei nicht in Ordnung, daß bei Besetzung der Kreis⸗ schulinspektionen der Volkslehrerstand so wenig berücksichtigt Hier müsse eine andere Praxis eintreten. geordneten Kreisschulinspektion sei die Lokalschulinspektion über— flüssig, weil die Lokalinspeltoren von der Sache meist nichts ver— Er habe das selbst als junger Geistlicher empfunden. Der Lehrer bedürfe nach dem Ausspruche Diesterwegs keines besonderen Spezialaufpassers. Die Lokalschulinspektion sei ein unverdientes Mißtrauensvotum gegen den preußischen Volks⸗ schullehrerstand. Die Worte des Ministers über die sittliche
Treitschke zu berufen.
nicht.
werde.
ständen.
Haltung der preußischen Lehrer seien geeignet,
derselben im Volke zu schädigen, Auch in anderen Ständen zeigten sich Uebelstände, man dürfe aber die Fehler Einzelner nicht dem Stande generell zur Last legen. Die Konservativen möchten dem Lehrer eine andere Stellung anweisen als seine Partei, sie wollten ihn zum Gesinde des gnädigen Herrn machen. Dieselben Klagen wie heute führe man schon früher. Man klage unter den Kreisschulinspektoren vielfach darüber, daß die im Etat sür diese Zwecke ausgeworfenen Summen den Lehrern nicht ganz ausgehändigt würden. Das Volksschulwesen
2
hängnißschwere Stellung ein.
Volksschullehrer.
Kinder an.
Lokalschulinspektor gebe.
Bei einer eindringen können. Der Regierungskommissar inspektoren gezahlt würden.
das Ansehen
zur Sache! abgehalten.
schieden zurück und erwartete
müsse von der Kirche emanzipirt werden, aber der Minister nehme in dieser Frage eine ebenso widerspruchsvolle als ver⸗
Der Staats⸗Minister von Puttkamer erwiderte, er wolle nicht, daß nur seminaristisch gebildete Lehrer Kreisschulinspek⸗ toren würden, das könne nur in Ausnahmefällen geschehen. Die Kreisschulinspektion sei keine Avancementsleiter für die Denn die Lokalinspektion müsse prinzipiell dem Geistlichen gehören und den akademisch gebildeten Geist⸗ lichen könne man auch technisch nicht unter einen seminaristisch gebildeten Kreisschulinspektor stellen. man höhere sittliche Anforderungen stellen als an andere Stände, denn das Volk vertraue ihnen sein Heiligstes, seine Deshalb sei es für den jungen Lehrer gut, wenn man ihm einen geistig überlegenen väterlichen Freund in dem schuli Es sei notorisch, daß jeder geistliche Lokalschulinspektor einen seminaristischen Uebungskursus durch⸗ gemacht habe und ein akgdemisch gebildeter Mann werde doch bald in die nicht gerade eleusinischen Mysterien des Volksschulwesens ; Nur weil der Abg. Knörcke die Lokal⸗ schulinspektion prinzipiell bekämpfe, während seines Pfarramts diese Sache versäumt.
Naffel gab auf Anregung des Abg. Knörcke eine kurze Dar⸗ legung der Normen, nach denen die Gehälter der Kreisschul⸗
Der Abg. Br. Holtze bat um eine Abänderung des schlesi⸗ schen Schulreglements wegen der Bestrafung von Schulver⸗ säumnissen und wies einen Angriff des Abg. Stöcker gegen eine schlesische Simultanschule zurück, wurde aber von einem weiteren Eingehen auf diese Angelegenheit durch den Ruf:
Der Abg. Stöcker wies den Vorwurf der Heuchelei ent⸗
Gegner, daß sie offen ausgesprochene Ansichten als wirkliche Ueberzeugungen gelten ließen. widerte, daß er den Ausdruck
1
weisen.
An die Lehrer müsse
habe derselbe vielleicht Geheimer Regierungs-Rath nehmigt.
von der Gerechtigkeit seiner
Der Abg. Dr. Hänel er⸗ Heuchelei nur auf die Bemer⸗
kung bezogen habe, daß Gott den Liberalismus gerichtet habe. Hierauf wurde der Titel 23 — 26 bewi igt.
Bei Titel 27 (Gesoldungen und Unterstützungen 2c. 12 0990 g44 S) machte der Abg. Dr. Virchow darauf aufmerksam, daß nach den eigenen Nachweisungen der Regierung die hier angesetzten Summen dem Bedürfnisse nicht entsprächen, und suchte dies in längeren Ausführungeu zu be⸗
uschüsse für Lehrer,
Der Staats⸗Minister von Puttkamer erklärte, daß er das Hineinziehen des Lehrerstandes in den politischen Parteikampf für inopportun halte, daß er aber keinen Lehrer in der Aus⸗ übung seines Wahlrechts beeinflussen werde. der einzelnen gegen die Lehrer gerichteten Kriminaluntersuchun⸗ gen halte er im Interesse des Landes nicht für erwünscht.
Der Regierungskommissar suchte an der Hand bestimm⸗ ter Zahlen nachzuweisen, daß die geforderten Summen für die nöthigen Fälle wohl genügten.
Der Abg. Hansen widersprach dem Wunsche des Abg. von Meyer (Arnswalde) auf Abschaffung des obligatorischen Nähunterrichts auf dem Lande.
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er habe nur von der Mark Brandenburg und Pommern gesprochen, Schles⸗ wig⸗-Holstein sei ihm gar nicht in den Sinn gekommen.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Tit. 27 ge⸗
Eine Vorlegung
Bei Tit. 238 (Errichtung neuer Schulstellen) wandte sich der Abg. Gringmuth gegen die Angriffe des Abg. Stöcker, wurde aber vom Präsidenten von Köller zur Sache gerufen. Die Diskussion wurde hierauf geschlossen und Tit. 28 be⸗ willigt, ehenso die Tit. 29 und 30.
. Die Titel 31 und 32 wurden ohne jede Debatte bewilligt; bei Titel 33 (Zuschüsse zu Fortbildungsschulen 142 150 6) sprach der Abg. Kalle für eine Erhöhung dieses Fonds. Abg. Dr. Petri unterstützte diesen Wunsch.
Titel 33 wurde genehmigt, und war damit das Kap. 121 (Elementarschulen) erledigt.
Hierauf vertagte sich das Haus um 121, Uhr.
Der
R.
RVrenßischen Rtants⸗-Anzeigerg: Berlin, 8. T. Biltzelm⸗ Straße Rr. 652.
*
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Steckbriefe und Untergnehungs-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen ü. dergl.
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Verloosung, Amortisation, Jinszahlung
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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nndolf Masse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., CG. Schlotte, Büttner C Winter, sowit alle übrigen größeren
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Annonten⸗Bureaus.
Familien- Nachrichten. beilage. *.
K
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
Iz6s5 Subhastations⸗Pateut.
Das dem Herrn Lieutenant Carl Müller gehörige, in Rabuhn belegene, im Grundbuche der Rittergüter ö Colberg⸗Cörlin Band 3 Nr. 225 ver⸗ zeichnete
Allodial · Nittergut Rahuhn
soll im Wege der nothwendigen Subhastation am 1. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, an Oit und Stelle versteigert werden. .
Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen ist 831ñ h 77 a 6 4m.
Der jährliche Reinertrag und Nutzungswerth, nach welchem das Grundstück zur Grund⸗ und Gehäude⸗ steuer veranlagt worden ist, beträgt: Grundsteuer⸗ reinertrag 3116,08 Thaler, Gebäudesteuernutzungs⸗ werth 1284 6
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Real⸗ rechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, diefelben zur Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.
Die Auszüge aus der Steuerrolle und die be— glaubigte Abfchrift des Grundbuchblattes können in unserer Gerichtsschreiberei Nr. II. in den gewöhn— lichen Dienststunden eingesehen werden.
9 Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages wir
am 3. Mai 1880, Vormittags 12 Uhr, von uns verkündet werden.
Colberg, den 6. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht.
zwe! Oeffentliche Zustellung.
Der Julius Zillessen, Rentner, zu Saarbrücken wohnend, als Cessionar von Simon Büch und Heinrich Büch, Beide Unternehmer zu Malstatt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Brügg mann, klagt gegen den Heinrich Roß, Schlosser, früher zu Malstatt, jetzt obne bekannten Wohn und Aufent⸗ haltsort, auf Auflösung einer Immobiliarver⸗ steigerung, mit dem Antra ge, die Auflösung der vor Nolar Krechel am 14. November 1874 abgehaltenen Immobilienversteigerung, insoweit dieselbe die An⸗ steigerung der Parzelle Bannes Malsstatt, ober der Kirch, Flur 9, Nr. 220 /5, das 7. Loos neben dem Weg und Becker, groß 1 Ar 33 Meter betrifft, aus⸗ zusprechen, den Terklagten zur Abtretung dieser Parzelle frei von Lasten und Hypotheken, sowie zur Zahlung einer Entschädigung für entzogenen Genuß vom 14. November 1874 — 31. März 1877, sowie den Prozeßkosten zu verurtheilen, und ladet din Be—⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf den 15. März 1880, Vormitiags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 2 Februar 1880.
Seckler. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lzsos Oeffentliche Zustellung.
Die Henrieste Erneftine Bollow, ohne Stand, Ehefrau des Carl Mühleisen. Bäcker, beide zu Völklingen, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Carl Mühl= eisen, Bäcker zu Völklingen wohnend, auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemein⸗ schaft mit dem Antrage, die zwischen Parteien bisher be⸗ standene eheliche gesetzliche Gütergemeinschaft für fel t zu erklären und deren Theilung für den
all, der Annahme durch die Klägerin in zwei
älften, zwischen dieser und dem Verklagten zu ver⸗
ordnen, die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor Notar zu verweisen, diesen, sowie einen Richterkommissar zu ernennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf den 15. März 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 2. Februar 1880.
Seckler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
, Aufgebot.
Karl August Theodor Wolpert — am 31. August 1833 dahier geboren, ebelicher Sohn des am 11. Januar 1835 dahler verlebten Bürgers und Han⸗ delsmannes Georg Johann Wolpert — hat sich im Jahre 1850 nach Amerika begeben und ist seit dem Jahre 1861 verschollen.
Der Vormund desselben, Privatier Michael Kup— prion dahier, hat die Todeserklärung beantragt und wird diesem Antrage entsprechend Aufgebots termin
auf Samstag, den 11. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale für Civilsachen anberaumt. Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung:
I) an Karl August Theodor Wolpert, spätestens im obigen Aufgebotetermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widri⸗ genfalls er für todt erklärt wird;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsrerfahren wahrzunehmen;
3) an alle Personen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber beim unterfertigten Gerichte zu machen.
Würzburg. den 6. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. gez. Leykam. Zur Beglaubigung: Baumüller, K. Gerichtsschreiber.
en Aufgehot.
Die an unbekannten Orten abwesende Anna Elisabethe, Johannes Schombert Ehefrau, ge; borene Hofmann, von Groß ⸗Cichen wird auf Antrag des für sie bestellten Kurators Peter Muller I. zu Groß⸗Eichen aufgefordert, sich im Termin
Donnerstag, am 1. April 1880, Vormittags 9 Uhr, dahier zu erklären, ob sie die ihr deferirte Erhschaft des verlebten Konrad Müller 1II. von Groß ⸗Eichen an ihrem Theile antreten wolle.
Unterbleibt die Anmeldung, dann soll Verzicht auf ihr Erbrecht unterstellt und ihr Antheil den zur Erbschaft Mitberufenen überlassen werden.
Grünberg, den 6. Februar 1880.
Großherzoglich hessisches Amtsgericht Grünberg.
Dr. Möbius. Kohlheyer.
ee Aufgebot.
Laut gerichtlicher Urkunde vom 6. Mai 1863 hat der Handelsmann Abraham Kaiserling in Hannover bekannt, von dem Steuerdiener Küsterbeck daselbst 1300 Thaler Courant geliehen erhalten zu haben, und wegen dieses Kapitals nebst 430 o Zinsen eine General -Hypothek, sowie an dem unter Nr. 853 zur Srischaft Schloswende katastrirten Wesen eine Spezialhypothek bestellt. Beide Hypotheken sind eingetragen.
Ruf Antrag des Gläubigers, Steuerempfänger a. D. Küsterbeck, wird der Inhaber der demselben
ertheilten Ausfertigung der bezeichneten Urkunde auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf 7. Juni 1880, 11 Uhr, anstehenden Aufgebots termine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Ur— kunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklä⸗ rung erfolgen wird. Hannener, den 6. Februar 1380. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 7. Sabarth.
lion Aufgebot.
Der Kleingärtner Carl Pfitzmann zu Haasel, als eingetragener Eigenthümer der im Grundbuche von Haasel, Kreis Sorau, Band J. Nr, 34 verzeichneten Gärtnernahrung, bat das Aufgebot der drei Doku⸗ mente über die auf demselben Grundbuchblatt Ab⸗ theilung III. Nr. 5H, 6 und 7 für den Ritterguts⸗ besitzer Leonhardt aus Haasel eingetragenen Posten von
a. 38 Thlr. laut Obligation vom 12. Mai 1840,
b. J laut Obligation vom 8. November
o. 22 Thlr. laut Kaufvertrag vom 12. April 1854, über welche Kapitalien die legitimirten Erben des Gläubigers löschungsfähig quiftirt haben, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, srätestens in dem auf . den 1. September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗— gebotstermine ihre Rechte und Ansprüche anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ . der gedachten drei Urkunden erfolgen wird.
Triebel, den 30. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht.
ld! Aufgebot. Die Wittwe des Johannes Eurich, Mar— arethe, geb. Piepenbring, zu Neuenschmidten, at das Aufgebot einer von ihr und ihrem ver⸗ storbenen Ehemann am 25. Januar 1870 zu Gunsten Sr. Durchlaucht des Fuͤrsten Ferdinand Maximilian zu Isenburg und Büdingen dahier auctgestellten bypolhekarischen Schuldverschreibung über 417 Tblr. 1 Sgr. 3 Pf, weil die Urkunde verloren sei, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufazefordert, srätestens in dem auf den 4. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebots termine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen wird. Wächtersbach, den 2. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Hattenbach.
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lzb8c H xochanmhn.
Nachdem der Schuhmacher Carl Heinrich Stück und dessen Ehefrau Christine Antoinette, ge⸗ borne Haase ju Oetmannshausen die Löschung des folgenden auf ihrem im Grundbuche von Oetmanns⸗ bausen eingetragenen Grundeigenthum haftenden Pfandrechts als:
7 Thlr. 5 Sgr. Kaufgeld für den Advokaten Friedrich Ludwig Reimann zu Bischhausen aus Adjudikationsbescheid vom 14. Juli 1836, unter Glaubhaftmachung der geschehenen Til gung, beantragt haben, werden der Gläubiger resp. dessen Grben und Rechtsnachfolger zu einer Erklärung binuen 4 Monaten beim Rechtanachtheile des Ein⸗ geständnisses aufgefordert.
Bischhausen, den 27. Jannar 1880.
Königliches Amtsgericht. Wilcke.
sz6ssl Pro clama. Der nachstehend bezeichnete Wechsel: Frankfurt a. / Oder, den 1. April 1876. Für Rmk. 300. Am l. Juli 1876 zahlen Sie gegen diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe ron Dreihundert Mark den Werth in Rechnung und stellen ihn auf Rechnung ohne Bericht. Herrn Gustay Schulze 2152. in Reppen. Köhlm. L. Nachfolger.
L. Marcus N. K. L. 1117. Zahlbar beim
k 0. Aussteller in Frankfurt a- / Oder. Rückseite
.
Prima- Wechsel Gustay Schulze.
II. G. 16. 1. 76.
ist nach dem 3. März 1877 der inzwischen fallit gewordenen Handlung Köhlmann Ligueurfabrik Nachfolger hierselbst verloren gegangen.
Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Heinsius hierselbst als definitiven Verwalter der Konkurs⸗ masse der vorgenannten Handlung wird der Inhaber des obenbezeichneten, am 3. Juli 1877 durch den Notar Riebe hierselbst protestirten Wechsels auf⸗ gefordert, spätestens in dem
auf den 17. September 1880, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftsgebäude, Oderstraße 53/54, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel nebst Protest vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Frankfurt a. O., den 28. Januar 1880. Königliches Amtsgericht.
In unserer Verwahrung befinden sich folgende Testamente: 1) das von dem aufgelösten Patri⸗ monial⸗Gericht Grüneberg eingesandte Testament der Johann Brunowschen Eheleute mit folgender Auf⸗ schriftr Hierin ist der letzte Wille der Johann Brunowschen Eheleute zu Grüneberg. Angenommen Soldin, den 29. November 1823. Voitus, Justiz beamter. Heydel vereideter Protokollführer. 2) dag von dem aufgelösten Patrimonial Gericht Mandel kow eingefandte wechselseitige Testament der Gutsbesitzer Müllerschen Ezeleute mit folgender Aufschrift: Hierin ist das wechsel seitige Testament des Herrn Gutsbesitzers Joh. Wilh. Ludw. Müller und dessen Ehefrau Charlotte Caroline Margarethe, geb. von Bornstaedt, welches sie dato zu gerichtlichem Pro. rokoll erklärt haben. Mandelkow, den 3. Mai 15853. Das Patrimonial⸗Gericht über Mandel ow. Hannemann, Justitiarius. Grill, vereideter Pro- fokollführer. J das von dem aufgelösten Lande und Stadtgericht Berlinchen eingesandte wechselseitige Testament der Handels mann Zabel Urbanischen Ehe⸗ seuse mit folgender Aufschrift: Hierin der wechsel. seitige letzte Wille des hiesigen Handelsmanng Zabel Ürbani und deßsen Ehefrau Drosengw, geb, Mosekt, welchen fie heute zum gerichtlichen Protekoll erklärt haben. Berlinchen, den 24. Februar 1823. Daenelt, Stadtrichter. . vereldeter Protokollführer. I das von dem aufgelssten Land und Stadtgericht Berlinchen eingesandte Testament der verebelichten Keller aus Mückeburg mit fol zender Aufschrift: Hierin ist das Testament der verehel. Keller, Hen⸗ rictte Charlotte, geb. Weiß, aus Mückeburg. An- genommen Amt Carzig. den 25. August 1823. Voitus, Justizbeamter. Thiller, vereideter Protokoll führer. Die betreffenden Intęressenten werden. auf⸗
efordert, die Publikation dieser Testamente binnen
echs Monaten nachzusuchen. Geschieht dies nicht, so wird die Eröffnung und Einsicht der Testamente von Amte wegen erfolgen. Soldin, den 6. Februar
ö Königl ches Amtsgericht.