1880 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

werden, sie hoff dadurch auch in finanzieller Beziehung günstige Erfolge zu erzielen. Nachdem noch Herr Adams den Ankauf empfohlen und erklärt 1 von demselben die besten Erfolge für die Verkehrsverhältnisse der Rheinprovinz zu er⸗ warten, wurde die Diskussion über den erb des Berlin⸗ Pots dam⸗Magdeburger Eisenbahnunternehmens begonnen. An derselben betheiligte sich niemand als der Referent, Herr Lindemann, welcher unter Darlegung der thatsächlichen Verhältnisse nochmals die Annahme . In der Spezial⸗ diskussion wurden die §8§. 1 bis 3 fh Debatte genehmigt und sprach der Referent den Wunsch aus, daß die Bahn von Wannsee nach Charlottenburg nicht hergestellt werde. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Brefeldt erklärte, daß die Regierung nicht die Absicht habe, den Bau dieser ursprünglich von der jetzigen Verwaltung beab⸗ sichtigten kleinen Strecke auszuführen. Freiherr von . macher bat um Abhülfe mehrerer Uebelstände auf der Mosel⸗ bahn und um möglichst baldige Inangriffnahme des Baues eines zweiten Geleises auf der Eifelbahn. Der Staats⸗Minister Maybach erklärte, daß zum Bau des zweiten Geleises bereits Befehl ergangen, und die auf den Bahnhöfen Erang und Daun von dem Vorredner gerügten Uebelstände ebenfalls ab⸗ estellt werden würden. Der 5. 4 und dann die übrigen des Gesetzes wurden hierauf genehmigt, und dann die Sitzung mit Rücksicht auf die um 2 Uhr beginnende Reichstagssitzung um A/ Uhr geschlossen. Nächste Sitzung: Sonnabend 12 Uhr. Tagesordnung: Die Eisenbahngesetze.

In der heutigen (61.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten Maybach und der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer und . Regierungs⸗ kommissarien beiwohnten, wurde die Berathung des Stgats⸗ haushalts⸗-Etats pro 1880/81 mit der Diskussion des Etats der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Kap. 122 Tit. 32 (Dispo⸗ sitionsfonds für Kunst⸗ und wissenschaftliche ö. u. s. w.) fortgesetzt. Der Abg. Schlieper machte auf das Museum für Heimgtskunde in Altena (Kr. Iserlohn) aufmerksam und bat die Regierung, dasselbe zu fördern. Der Regierungs⸗ kommissar Geh. Ober⸗Regierungs- Rath Dr. Schöne sagte die bereitwillige Unterstützung der Regierung zu, sobald ent⸗ sprechende Anträge eingegangen sein würden. Bei Tit. 35 (zur Konservirung der Alterthümer in den Rheinlanden) sprach der Abg. Knebel über den traurigen Zustand der Museen in Bonn und Trier, welche immer noch eigener Häuser entbehrten. Bei Tit. 37 „Aka⸗ demie der Künste und die damit verbundenen Institute“ richtete der Abg. Prinz Reuß an die Regierung die Frage, ob die Regierung das provisorische Statut der Akademie weiter bestehen lassen wolle. Man habe damit sehr ungünstige Erfahrungen gemacht, und er hoffe, daß man dem Senat bald ein neues Statut vorlegen werde.

Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schöne erklärte, daß der Senat bereits zur Aeußerung über die Wirlung des provisorischen Statuts aufgefordert sei; nach dem Ausfall dieses Gutgchtens würde die Regierung ihre Beschlüsse fassen. Weitere Auskunft könne er gegen⸗

wärtig, da die Unterhandlungen noch schwebten, nicht geben.

u Tit. 45 (Zuschüsse zu Kunstvereinen 2c.) richtete der Abg.

r. Reichensperger (Cöln) die Anfrage an die Regierung, wes⸗ halb der Gesellschaft für nützliche Forschungen in Trier der jähr⸗ liche ulcht um 150 „6 gekürzt worden sei, eine Thatsache, welche der Regierungskommissar mit der jetzigen Finanzlage des Staates rechtfertigte.

Bei Kap. 123, Tit. 1, erbat der Abg. Berger von der Regierung darüber Auskunft, weshalb an der technischen Hoch⸗ schule in Berlin die ordentliche . für allgemeine Hütten- und Aufbereitungskunde nicht hesetzt sei. Der Re— gierungskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Wehren⸗ pfennig antwortete, daß diese Fächer durch einen tüchti⸗ gen Privatdozenten vertreten würden. Der Abg. Dr. Serlo glaubte unter diesen Bedingungen der Staats⸗ regierung rathen zu sollen, von der Berufung eines ordent⸗ lichen Professors är diese Fächer abzusehen. An der Debatte über diese Professur betheiligten sich noch die Ahgg. Dr. Virchow, Stengel und Dr., Hammacher, die sich mit Rücksicht auf die in Berlin bestehende Bergakademie gegen die Creirung derselben aussprachen. Bei Tit. 3 „Technische Hochschule in Aachen“ sprach der Abg. Leuschner über die bergwissenschaftliche Abtheilung dieser Anstalt und begründete seinen Antrag auf Streichung der dafür bestimmten Professur damit, daß die Bergakademie in Berlin vollständig den Bedürfnissen des Studiums des Berg⸗ und Hüttenwesens genüge. Der Regierungs⸗ kommissar wies . die Aeußerungen der bedeutendsten Berg⸗ und . in den westlichen Provinzen und zahlreicher

achvereine hin, welche sich für das Fortbestehen der Ab⸗ theilung für Bergwissenschaften ausgesprochen hätten. Die

btheil ung wirke sehr erfolgreich, uud er bitte den Antrag Leusch⸗ ner abzulehnen. Die Abgg. Janssen und Statz traten dem Antrage Leuschner entgegen.

Nachdem noch der Regierungskommissar erklärt hatte, daß für die Institute in Aachen und Hannover die akademische Verfassung in Aussicht genommen sei, wurde der Antrag Leuschner auf Streichung der Professur abgelehnt. Bei Tit. 19 beantragte die Budgetkommission 15 906 M6. Beihülfe für Berlin zur Ausbildung des gewerblichen Fachschulwesens zu streichen. Der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum beantragte ent⸗ e dem Beschlusse der Kommission die Position aufrecht zu erhalten. Der Abg. Dr. . (Cöln) äußerte, daß auf dem Gebiete des Fortbildungswesens in zu vie⸗ len Disziplinen unnütze Experimente gemacht wür⸗ den. Die sogenannte allgemeine Bildung sei ein krankhaftes Symptom der jetzigen Zeit, und ihre Pflege be⸗ deute nichts anderes als ein . der Unbildung und verhindere eine tüchtige gewerbliche Ausbildung, die nur durch die Arheit in der Werkstatt eines Meisters erworben würde. Der Abg. Löwe (Berlin) trat für die gewerblichen Fortbildungsschulen ein, die keineswegs eine allgemeine Bildung, sondern spezielle Fachbildung an⸗ strebten. Die alleinige Ausbildung in der Werkstatt könne bei dem jetzigen Gewerbebetrieb, der sich auf die kompli⸗ zirtesten Maschinen stütze, nicht mehr genügen. Der Re⸗ ierungskommissar führte aus, daß die gewerbliche

ortbildungsschule ich in ihren . auf das nothwendigste und praktische Bedürfniß beschränken und sich vor einem zu großen Vielerlei hüten müßte. An der Ber⸗ liner Schule geschehe das durchaus. Die Förderung des tech⸗ nischen Zeichnens sei eine wichtige Au gabe, er empfehle die An⸗

der Regierung bewilligt. Zu Kap. 124 Tit. 1 lag folgender Antrag der Budgetkommission vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Kapitel 124 Titel 1 im Text Zeile 1 anstatt 57 Schulräthe zu setzen 56 Schul⸗ räthe, Zeile 3 anstatt 5 Schulräthe im Nebengmt zu setzen 6 Schulräthe im Nebenamt, Zeile 4 anstatt 2 mit je 1500 4 zu setzen 3 mit je 1500 M, und den Ansatz von 297 385 4 71 um 3600 4 auf 293 785 ½ 71 3 zu ermäßigen.

Der Regierungskommissar, Ministeria- Direktor Greiff wies nach, daß im Regierungsbezirk Aachen unmöglich ein Schulrath die Arbeit bewältigen könne und beantragte daher Annahme der For— derung der Regierung. Das Haus beschloß hierauf demgemäß. Bei Tit. 18 besprach der Abg. Dr. Bitter die Frage der Stol⸗

ebühren. Die Wirkung des Cwilstandsgesetzes habe die evangeli⸗ . Geistlichen materiell geschädigt, und es sei zu bedauern, daß nicht vor Erlaß des Civilstandsgesetzes die Stolgebühren⸗ frage geordnet worden sei. Die Generalsynode habe ein⸗ stimmig diesen Uebelstand anerkannt und an die Regierung die Bitte zu richten beschlossen, die Ersparnisse des Tit. 18 dem Unterstützungsfonds für evangelische Geistliche zu über⸗ weisen, welcher gebildet worden sei, um die Geistlichen für die in Folge der Civilgesetze entstehenden Verluste zu entschädigen. Er wolle die Bitte., hier unter⸗ stützen. Der Regierungskommissar Ministerial⸗-Direktor Lucanus versicherte, daß die Regierung die angeregte Frage mit großem Interesse verfolge. Die gesetzliche Regelung sei eine sehr schwierige und verwickelte, die Regierung hoffe, dem Hause in der nächsten Session entsprechende Vorschläge machen zu können. Der Abg. Gringmuth betonte die Noth⸗ wendigkeit einer baldigen Regelung der Stolgebühren⸗ frage, besonders mit Rücksicht auf die Verhältnisse in der Provinz Schlesien. Titel 18 und die übrigen Titel, sowie der Rest des Kapitels 124 wurden bewilligt. Bei Kap. 125 (Medizinalwesen) brachte der Abg. Frhr. von Heereman die Krankenpflege zur Sprache und beklagte die Schädigung derselben durch das Gesetz über die geistlichen Orden. Aufhebung dieses Gesetzes oder wenigstens eine andere Handhabung desselben sei dringend zu wünschen. Es sei ein widerrechtlicher Eingriff in die ver⸗ ,,, Rechte der katholischen Kirche, diese Orden, ie zum inneren Wesen der Kirche gehörten, zu verbieten. Eine Besserung der Verhältnisse sei in Rücksicht auf die immer wachsende Abneigung gegen den Kulturkampf zu erwarten; jedoch bleibe die definitive Aufhebung des Ordensgesetzes eine patriotische Pflicht.

Hierauf wurden ohne weitere Diskussion die Kap. 125 und 126 den Anträgen der Budgetkommission gemäß genehmigt. Der Präsident brach die Sitzung um 15½ Uhr ah und setzte die Wiederaufnahme derselben auf Abends 8 Uhr fest.

Der Unter⸗Stgatssekretär im Staats-Ministerium Homeyer ist zum Präsidenten des Disziplinarhofes für nicht⸗ richterliche Beamte ernannt worden.

Se. Durchlaucht der Fürst Hermann zu Hohen⸗ lohe⸗Langen burg, General der Kavallerie à la suité der Armee, ist hier eingetroffen.

Der General⸗Lieutenant von Kleist, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, hat sich mit mehrwäöchi⸗ gem Urlaub nach Mainz begeben; der General⸗Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, Commandeur der 20. Division, ist mit

Urlaub von Hannover hier eingetroffen.

Ein Amtsdiener, welcher im Auftrage des Amts⸗ vorstehers eine Haussuchung vornimmt, ohne daß ein Richter, ein Beamter der gerichtlichen Polizei oder der Amts⸗ resp. Gemeindevorsteher mitwirkt, befindet sich, nach einem Erkennt⸗ niß des Reichsgerichts II., Strafsenats, vom 5. Dezbr. 1879, im Geltungsbereich der preußischen Gesetzgebung nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes, und der gegen die ö vom Hausbesitzer gethätigte Widerstand ist nicht strafbar.

S. M. gedeckte Korvette „Bismarck“, 16 Geschütze, Kommandant Korv⸗Kapt. Deinhard, befand sich, eingegange⸗ nen Nachrichten zufolge, am 11. d. Mts. in Sidney.

S. M. Kanonenboot „Cyclop“, 4 Geschütze, Komman⸗ dant Kapt.Lt. von Schuckmann L, ist am 19. Dezember 1879 von Shanghai in See gegangen und ankerte am 23. dess. M. in Nagasaki.

Stralsund, 9. Februar. Heute Vormittag 111½ Uhr nahm der Neu vorpommersche Kom munal⸗Landtag seine am 20. Januar d. J. bis heute vertagten diesjährigen ordentlichen Verhandlungen wieder auf und begann die heutige 6. Sitzung mit der Vorlesung des Protokolls der 5. Sitzung vom 20. Januar er. Dasselbe wurde genehmigt und voll⸗ zogen und sodann in die Tagesordnung eingetreten.

Der Vorsitzende theilte der Versammlung zunächst ein Anschreiben des Ober⸗Präsidiums von Pommern mit, Inhalts dessen dem Kommunal⸗Landtage ein Gesetzentwurf, betreffend „die Aufhebung der kommunalständischen Verk⸗— bände in der Provinz Pommern“, im Auftrage des Ministers des Innern zur Begutachtung unterbreitet wird. Hieran schloß sich die Vorlesung der von dem engeren ständi—⸗ schen Ausschusse inzwischen ausgearbeiteten, denselben Gegen⸗ stand betreffenden Denkschrift, deren gründliche und erschöpfende Behandlung desselben allseitig die vollste Anerkennung fand. Die Über die geschäftliche Behandlung der Frage angeregte und in eingehendster Weise geführte Diskussion resultirte in dem Beschlusse der Versammlung: „schleunigst eine Vervielfältigung der Denkschrift des engeren Äusschusses zu veranlassen und dasselbe allen Mitgliedern zur zuvorigen eigenen genauen Information und Prüfung zugängig zu machen, in die Berathung über den wichtigen i ou selber Zwecks der erforderten Begutachtung durch den Kom⸗ munal⸗Landtag aber erst dann einzutreten, wenn sich Stände mit der Materie auf diese Weise hinreichend vertraut gemacht haben werden.“

Den Rest der Sitzung füllte die Berathung und Beschluß⸗ fassung über verschiedene, aus der „Hülfskassen⸗Gewinnkasse“ an gemeinnützige Institute bewilligte außerordentliche Unter— haltungs⸗Zuschüsse aus. Es wurden hierbei verschiedene Ret⸗ tungshäuser des diesseitigen Landestheils, die Kinderbewahr⸗ anstalt in Putbus, das Mädchenwaisenhaus in Bergen, sowie die evangelische Diakonissen⸗Anstalt für Krankenpflege und die Heimath zur Herberge in Stralsund bedacht. 1 1

Bayern. München, 11. Februar. Die Ilg tg.“ schreibt: Die Dauer unseres Landtags wird, wie wir ver⸗ nehmen, bis zum 20. d. M. verlängert werden; man

Kammern zur Vereinbarung gelangt. Der Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten beantragt: die Kammer wolle den Modifikationen, mit welchen die Kammer der Reichsräthe den Gesetzentwurf, die Abänderung einiger Bestimmungen an den Gesetzen, die Einkommen⸗ ꝛc. Steuer betreffend, ange⸗ nommen hat, beistimmen. Bezüglich der 21 Abgeordneten, welche in den Ausschuß zur Vorberathung der vier Gesetz⸗ entwürfe über die direkten Steuern gewählt werden sollen, . . den beiden Kammerfraktionen eine Vereinbarung erfolgt.

Die Abgeordnetenkam mer trat heute nach Erledi— gung verschiedener Rechnungsnachweisungen zu Positionen des Budgets der 14. Finanzperiode durch Ertheilung der Anerken⸗ nung in die Berathung des Berichts ihres besonderen Aus⸗— schusses zu den Anträgen der Abgeordneten von Hafenbrädl und Genossen, betreffend Abänderungen der allgemeinen Bau⸗ Ordnung vom Jahre 1877. Der Ausschuß stellte nach ein⸗ gehender Motivirung und bestimmter Formulirung der abzu⸗ aͤndernden Paragraphen den Schlußantrag, zu beschließen, an den König die Bitte zu richten: Allerhöchstderselbe möge die einschlägige Allerhöchste Verordnung von 1877 einer eingehen⸗ den Revision unterwerfen und hierbei namentlich 15 bezeich⸗ nete Paragraphen einer Abänderung unterstellen lassen. Bei der Debatte wurden von mehreren Rednern die Klagen über die Bauordnung auf die Unpopularität derartiger in die per⸗ sönliche Freiheit des einzelnen eingreifenden, aber nicht auf legislativem Weg erlassenen Verordnungen zurückgeführt, von anderen die Nothwendigkeit einer besseren Organisation des In stituts der Distrikts-Techniker betont. Der Ausschußantrag wurde schließlich mit einer von Münch beantragten Erweite⸗ rung mit größter Mehrheit angenommen. Nächste Sitzung übermorgen.

Baden. Karlsruhe, 13. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer hat in Foͤlge der Erklärung des Bischofs Kübel die Regierung die Gesetz⸗ vorlage, betreffend das Examen der Geistlichen, zurückgezogen und eine neue Vorlage eingehracht, deren Basis im Wesent— lichen die Motive des Lamey'schen Berichts bilden.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 10. Februar. (Leipz. Ztg.) Die Gesetz⸗Sammlung veröffent⸗ licht das Gesetz, die Disziplinarverhältnisse der richterlichen Beamten, der Geistlichen, der öffentlichen Lehrer und der Hof⸗ diener betreffend, sowie das Finanzgesetz für die Finanz⸗ periode 18860 bis 1883. Die Einnahme wird auf jährlich 2119391 S6, die Ausgabe auf 2683 316 „SZ festgestellt. Außerdem wird durch das Gesetz die Fürstliche Regie⸗ rung ermächtigt, zur Fortsetzung des Vicinal- und Waldwege⸗ baues im Walddistriktt des Gerehner Bezirkes als Extra⸗ ordinarium die Summe von 60 000 ñ zu verwenden und aus dem Kassenvorrathe der Staatshauptkasse zu entnehmen. Als direkte Steuern sind in Einnahme gestellt 336 564 (, als indirekte Steuern 115 140 SV, an Gebühren 195 000 M, als Erträge der Forstverwaltung 834 510 S, der Do mänen⸗

das Fürstliche Ministerium 109 250 6, für das Furstliche Haus 466 500 ½, für Matrikularbeiträge 100 000 S, für das Departement des Innern 244 176 S, für die Finanz⸗ verwaltung 628 454 SU, Kultus und des Unterrichts 224 697 S, darunter für Landesschulanstalten 133 057 M6, für Volksschulen 24 594 Ml

Oesterreich⸗Ingarn. Wien, 11. Februar. Ueber die Verhandlungen der Delegationen meldet die „Pr.“, daß dieselben voraussichtlich noch vor Ablauf dieser Woche zum Abschluß gelangen würden. Es seien zwar nicht weniger als fünfzehn Differenzpunkte auszugleichen, allein dieselben seien insgesammt von untergeordneter Bedeutung, und es könne bei einigem guten Willen auf beiden Seiten und an dem Vorhandensein desselben sei nicht zu zweifeln nicht schwer fallen, alle Differenzen zu beseitigen. Ein großer Theil der letzteren dürfte schon in der heutigen Plenarsitzung der unga⸗ rischen Delegation durch den Beitritt derselben zu einer Reihe von Beschlüssen der österreichischen Delegation behoben werden.

12. Februar. (W. T. B.) Die österreichische De⸗ legation beschloß, hinsichtlich der über den Bau eines neuen Kanonenbootes und der Kaserne in Szegedin mit der ungarischen Delegation noch bestehenden Differenzpunkte an ihren früher gefaßten Beschlüssen festzuhalten. Es ist eine gemeinsame Abstimmung wahrscheinlich.

Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel: Der russische Geschäftsträger hat der Pforte die Zustimmung der russischen Regierung zu der Finanzkonvention vom 22. November v. J. angezeigt und dabei das Interesse betont, welches die russische Regierung an allen Maßregeln zur Besserung der Lage der Türkei bekunde.

Pest, 11. Februar. Die amtlichen Schätzungen haben ergeben, daß der durch die große Ueberschwemmung in Szegedin verursachte direkte Schaden an Mobilien 6 080 g28 Fl., an Immobilien 2951 082 Fl., zusammen somit 9 032010 Fl. betragen hat. Dagegen sollen als Entschä⸗ digung von den eingesammelten Geldern auf Immobilien 1698475 Fl., auf Mobilien 596 747 Fl., zusammen demnach 2296 222 Fl. zur Vertheilung gelangen.

Aus Serajewo, 10. Febr., wird gemeldet: die Bevölkerung Bosniens und der Herzegowina beträgt nach den offiziellen Daten der vorjährigen Volkszählung 1142147 Seelen, darunter 487 022 Griech.⸗Orient., 442 500 Mahomedaner, 208 950 Katholiken und 3426 Juden; zu den Städten über 5000 Einwohner zählen: Serajewo mit 21 377, Mostar mit 10 848, Banjaluka mit g560, Bjelina mit 6090, Trawnik mit 5887, Teschanj mit 5372 und Dolnja⸗Tusla mit 5119 Einwohnern. Der Viehstand beträgt 831 285 Stück Schafe, 7654 877 Rindvieh, 514 990 Ziegen, 427 091 Borstenvieh, 155 980 Pferde, 109 572 Bienenstöcke.

Großbritannien und Irland. London, 11. Februar. ö. Corr.) Die Polizei hat kürzlich eine Anzahl . im, Hause eines Farmers in Esher Loughrea (Irland) mit Beschlag belegt. Es sind keine Verhaftungen vorgenommen worden, doch soll gegen den Pächter wegen un⸗ befugten Besitzes von Waffen gexichtlich vorgegangen werden. Die Polizei stellt weitere Nachsuchungen an, und herrscht in Folge der Beschlagnahme große Aufregung in der Umgegend. 9 ö. Calcutta meldet eine Reutersche Depesche vom ö

nahme der Position. Bei der Abstimmung wurde entgegen

dem Antrage der Budgetkommission die Forderung

hofft, daß bis dahin außer dem Budget namentlich auch der Gesetzentwurf bezüglich des Branntweinaufschlags mit beid en

im Kuram⸗

Eine heftige s, n, n wurde am 8. ds. n Kabul errichteten Vertheidigungswerke

Thale verspüͤrt. Die

verwaltung 533 489 66; dagegen sind in Ausgabe gestellt für

haben die Bevölkerung wieder beruhigt, die, von der Amnestie Ge= hrauch machend, jetzt nach der Stadt zurückkehrt. Der Rest der den Alisherzais 9 auferlegten Strafe ist bezahlt und die Geiseln aus Thull sind entlassen worden.

12. Februar. (W. T. B). Im Oberhause gab Earl Beaconsfield heute mit Rücksicht auf das bezüglich einer früheren Antwort entstandene Mißverständniß die wiederholte Erklärung ab, daß die fortgesetzten Verhand⸗ lungen mit Persien bisher zu keinem Abschluß gefü—rt hatten. Was speziell die Neuigkeit anbelange, daß Persien hurch England von der Verpflichtung, Herat nicht zu be⸗ setzen, entbunden worden sei, so sei dieselbe vollständig

wahr. .

9. 6 Unter haus verwarf mit 128 gegen 12 Stimmen ein von O'Donnell zu dem Adreßentwurf eingebrachtes Amendement, in welchem die Entlassung der Minister ver— sangt wird. Hierauf wurde der Adreßentwurf in zweiter Le— fung genehmigt. Bei der zweiten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Maßregeln zur Linderung des Rothstandes in Irland, beantragte Synon: die erforder⸗ lichen Hülfsmittel sollten nicht den Kirchenfonds, sondern den Reichsfonds entnommen werden. Nach längerer Debatte zog Synon jedoch das Amendement zurück, worauf der Gesetz— entwurf in zweiter Lesung angenommen wurde.

Einer Meldung des Reuterschen Bureaus aus Teheran, vom 12. d. M., zufolge, hätte die persische Re⸗ gierung die Ernennung einer europäischen Kommission zur Festsetzung der persischen Grenzen im Nordosten und gegen den AÄtrek vorgeschlagen.

Bei der heutigen Parlamentswahl in Barnstaple wurde Lord Lymington (liberal) mit 817 Stimmen gegen Sir Robert Carden (konservativy, welcher 721 Stimmen er⸗ hielt, gewählt. .

13. Februar. (W. T. B.) Die Tageszeitungen bezeichnen die deutsche Thronrede als entschieden be⸗ ruhigend. Die „Times“ sagt: Es sei alle Ursache vorhanden, die Versicherungen des Kaisers Wilhelm, Deutschlands Ein⸗ fluß werde beharrlich zu Gunsten des Friedens ausgeübt wer⸗ den, zu acceptiren; es liege vorläufig glücklicherweise kein An⸗ zeichen vor, daß andere Nationen ein anderes Verfahren ein⸗ schlagen würden.

Frankreich. Paris, 12. Februar. (W. T. B.). Die Deputirtenkammer berieth heute den Antrag auf Gewäh⸗ rung voller Amnest ie. Der Conseils⸗Präsident de Freycinet erkluůrte: Der Amnestieantrag werde von der Regierung for: mell abgelehnt; die überwiegende Majorität des Landes sei für die Gewährung der Amnestie nicht vorbereitet; sie werde dies erst dann sein, wenn die Amnestie aufgehört habe, ein Werkzeug der Agitation zu sein. Er fordere die Anhänger des Amnestieantrages auf, sich vielmehr mit der Regierung zu vereinigen, damit das Land beruhigt werde; dann werde die Regierung stark genug sein, um eine Amnestie in Vorschlag bringen zu können. Die Rede des Conseils-⸗Präsidenten wurde mit großem Beifall aufgenommen. Die Kammer beschloß mit 313 gegen 115 Stimmen, auf die Berathung der einzelnen Artikel des Amnestieantrags nicht einzugehen.

Türkei. Konstantinopel, 11. Februar. In Pa⸗ lästina hat sich ein Zwischenfall ergeben, dessen Austragung die beiderseitige Intervention der Botschafter Frankreichs und Italiens, der Herren Fournier und Graf Corti, nothwendig gemacht hat. Der Hergang ist der „Pol. Corr.“ zufolge fol⸗ gender: Ein Mönch, welcher einem unter französischem Schutze stehenden Kloster angehört, wurde auf dem Wege von Bethlehem nach Jerusalem angefallen, ausgeraubt und miß⸗ handelt. Der Prior des Klosters, welchem der mißhandelte Mönch angehört, wendete sich an den französischen Konsul in Jerusalem, um dessen Intervention in diesem Falle in Anspruch zu nehmen. Als aber der italienische Konsul erfuhr, daß der Mönch, zu dessen Gunsten die französische Intervention an⸗ gerufen wurde, italienischer Nationalität sei, beeilte er sich, gegen die Zulässigkeit einer Einmischung seines französischen Kollegen zu protestiren, und nahm das Recht hierzu für sich allein in Anspruch. Hieraus entstand eine Differenz, in welcher behufs ihrer Ausgleichung an die betreffenden Bot⸗ schafter in Konstantinopel appellirt wurde. Wie nun ver⸗ lautet, hätten Mr. Fournier und Graf Corti die ganze An⸗ gelegenheit in den letzten Tagen zur beiderseitigen Zufrieden⸗ heit ausgeglichen.

Philippopel, 3. Februar. (Pol. Corr.) Man be⸗ haupiet, daß die Pforte in jüngster Zeit energisch auf der allgemeinen Entwaffnung der bulgarischen Be⸗ völkerung und thatsächlichen Aufhebung der Turn⸗ vereine besteht, denen das letzte Auflösungsdekret Aleko Paschas nicht sehr wehe gethan zu haben scheint. Man be— stätigt in der Tha, daß diese militärischen Vereine in allen Distrikten noch in vollster Thätigkeit sind; nur im Philippopeler Distrikte haben sie seit etwa acht Wochen ihre Uebungen und Manöver eingestellt. Gleichzeitig protestirt die Pforte gegen jene Bestimmung des Auflösungdekretes Aleko Paschas, wo⸗ nach die Mitglieder der Turnvereine der Milizreserve einzu⸗ verleiben sind. Die Pforte sagt, daß diese Leute niemals Soldaten waren und daher nicht so ohne Weiteres als Armeereserve verwendet werden können, und verlangt deren Entwaffnung um so mehr, als sie mit guten Henry⸗Martini⸗ oder Berdan⸗Hewehren bewaffnet sind.

(Pest. L.)

Bulgarien. Sofia, 11. Februar. Die Liberalen verfügen in der neüen Nationalversamm⸗ lung über eine bedeutende Majorität. Der hiesige russische diplomatische Agent Da vid off begab sich mit zweimonatlichem Urlaub nach St. Petersburg. In die türkisch⸗bulgarische Kommission zur Regelung der Vakufgüter entsandte die bulgarische Regierung Burmoff, den ehemaligen Minister des Innern und Zankoff.

Serbien. Nisch, 12. Februar. (W. T. B.) Die Skupschtina hat die Berathung des Budgets heute erle⸗ digt. Der für das Ministerium des Auswärtigen aufgestellte Voranschlag wurde durch Akklamation angenommen. Von der Regierung wurde ein Gesetzentwurf, betreffend die gegen⸗ seitige Erhöhung des bisherigen , ,, ., Zolles an der bulgarischen und türkischen Grenze, sowie der mit England vereinbarte Handelsvertrag vorgelegt.

Montenegro. Cettinje, 11. Februgr. (Pest. L.) Die Situation ist wieder ernster geworden. Nachrichten aus Prizrend melden, daß die Albanesische Liga wohl in die Abtretung der von Christen bewohnten Kucsi⸗Kraina, nicht aber in jene der anderen, von Montenegro als Ersatz für Gusinje und Plava beanspruchten Territorien willige.

Der italienische Konsul in Skutari wurde hievon verständigt. Montenegro betrachtet den Distrikt Kuesi⸗Kraina nicht als ge⸗ nügende Entschädigung für Gusinje und Plavg und besteht 3 dem im Berliner Vertrag ihm zugesprochenen Gebiete, wenn ihm nicht eine anderweitige ausreichende Gebiets⸗ entschädigung zugestanden wird. Die italienische Vermittlung wurde hier bis auf Weiteres sistirt.

Aus St. Petersburg, 13. Februar, meldet W. T. B.: die „Agence Russe“ bestätige, daß das St. Petersburger Kabinet dem Antrage Italiens auf eine freundschaftliche Lösung des wegen des Distrikts von Gussinje zwischen der Türkei und Montenegro entstandenen Konfliktes beigetreten sei, bemerkt dabei indeß, daß die Zustimmung Rußlands von der Annahme des italienischen Vorschlags durch die übrigen Mächte und vor Allem von der Annahme desselben durch den hauptsächlichsten Betheiligten, den Fürsten von Montenegro, abhängig gemacht worden sei.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Fe⸗ bruar. Die Königlich schwedische Marine bestand, zufolge einer den Staatsrevisoren von dem Marine⸗Ingenieur⸗ amte unterm 26. August v. J. gemachten Mittheilung, aus folgenden Schiffen:

Gepanzerte Dampfschiffe. Monitors: „John Eriesson“ mit 2 Stück 12.83 decimalzölligen glattgebohrten Geschützen nach ameri⸗ kanischem Modell; die Stärke der Thurmwände beträgt ürrre!l 8,8 Dec.⸗Zoll, Geschwindigkeit 6. ö. T Seemeilen pr. S e. „Thordön“ und Tirfing“ mit je 2 Stück S8, 08 dec. zöll. gezogenen Hinterladungsgeschützen, im Uebrigen mit ersterem Schiffe gleich. ‚Loke“ mit 2 Stück S, 98 dec. zöll. gezogenen Hinter⸗ ladungsgeschützen; Stärke der Thurmwände an den Fronten 15,08 Dec.⸗Zoll, sonst 12,51 Dec.» Zoll. Geschwindigkeit 8 Seem, Kanonenboote: Garmer“ mit einem Y dec. zöll. glattgebohrten Vorderfadungsgeschütz die Wände der Kuppel über dem Geschütz, dem Dampffessel und der Maschinerie an Stärke abnehmend von 5 Dec.⸗Zoll vorne bis 2,5 Dec.⸗Zoll hinten. Geschw. 5, Seem. Sköld“ mit einem 8,08 dec.⸗zöll. gezogenen Hinterladungsgeschütz; Stärke der Thurmwände an den Fronten 7,41 Dec.⸗Zoll, sonst 3, 14 Dec. Zoll. Geschw. 3.75 Seem. „Fenris“, Geschütz wie voriges, Stärke der Thurmwände an den Fronten 8, 98 Dec.⸗Zoll, sonst 3,‚42 Dec ⸗Zoll. Geschw. 6 Seem. Hildur“, Gerda“, Ulf', „Björn“, „Ber serk', Sölve“ und „Fol ke⸗ mit je einem 808 dec. zöll. gezogenen Hinterladungsgeschütz; Stärke der Thurmwände an den Fronten 14,12 dez zöll. Eisen und 19, 27 der. zöll. Eichenholz, an den übrigen Theilen 4,28 dec.⸗zöll. Eisen und 10,27 dec -zöll. Eichenholz. Geschw. 8 Seem. Ungepanzerte Dampfschiffe. Linienschiff Stockholm“ mit 6 Stück 7 zöll. Bomben⸗ kanonen und 60 Stück 36.Pfündern; soll andere Bestückung er⸗ halten und als Schulschiff verwandt werden. Fregatte ‚Vanadis“ mit 8 Stück 5,63 dec. zöll. gezogenen Hinterladungsgeschützen (davon zwei auf dem oberen Deck und sechs in der Batterie) und 8 Stück

zzöll. Bombenkanonen. Geschw. 11,5 Seem. Korveften: „Balder“ mit 4 Stück 5,63 dec.“ zöll. gezogenen Hinterladungsgeschützen und 2 Stück 30⸗Pfündern. Geschw. 12 Seem. „Saga“ mit 1 Stück 5,53 dec.» zöll. gezogenes Hinterladungsgeschütz und 6 Stück 4,1 dec. zoͤll. gezogene Vorderladungsgeschütze. Geschw. 11 Seem. „Gefle“ mit 1 Stück 5.763 dec. zöll. gezogenes Geschütz, mittschiffs gestellt, 1 Stück do. nach hinten und 4 Stück 4,1 dec. zöll. gezogene Vorder⸗ ladungsgeschütze. Geschw.9 Seem. „Thor“ mit 1 Stück Töllige Bombenkanone und 4 Stück 24⸗Pfündern. Geschw. 9,75 Seem. Kanonenboote: 7 Stück größere mit je einem 9,24 dec. zöll. ge⸗ zogenen Hinterladungsgeschütz? und einem 4,1 dec ⸗zöll. gezogenen Vorderladungsgeschütz. Geschw. 11,5 bis 13 Seem.; 160 Stück kleinere mit je einem 4,1 dec. zöll. gezogenen Geschütz. Geschw. 8 bis 9 Seem. Torpedoschiff Ran“ mit einem 41 dec. zöll. gejogenen Vorder⸗ ladungsgeschütz und Apparat zum Ausschießen von Whiteheads⸗Tor⸗ pedos. Segelschiffe: Korvetten Norrköping“, „Eugenie“, „af Chap⸗ man“ und Lagerbjelken. Brigg ‚Nordenskiöld. Im Bau begriffen: 2 ungepanzerte größere Kanonenboote, 5 Torpedoschiffe und 1 Tor⸗ pedoprahm. Außerdem ist noch eine größere Anzahl von Ruder⸗ kanonenbooten vorhanden.

Amerika. Washingt on, 12. Februar. (W. T. B.) Das Finanzeomité des Repräsentantenhauses hat beschlossen, sich in dem von ihm zu erstattenden Bericht für den Gesetzentwurf, betreffend die Emission 31½prozentiger 2/0 er Bonds, zur Amortisation 5prozentiger und 6prozentiger Bonds auszusprechen. Außerdem hat das Comits beschlossen, den Antrag zur Annahme zu empfehlen, wonach der Schatz⸗ sekretär zur Ausgabe 4prozentiger Schatzbillets im Betrage von 2 Millionen Dollars ermächtigt werden soll, welche nach freiem Ermessen amortisirt werden können, um die Reduktion der jährlichen Zinsen für die Staatsschuld zu erleichtern.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Feststellung des Reichs haushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1880/81, vorgelegt worden:

. von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von reußen ꝛe. verordnen im Namen des Reichs, nach ersolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: S§. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Reichs haushalts⸗ Etat für das Etats fahr 1886 / 81᷑ wird in Ausgabe k auf 544 793 343 M, nämlich auf 467 333 546 M an fortdauernden, und auf 77 459 797 M an einmaligen Ausgaben, und in Einnahme auf 544 793 343 M festgestellt. §. 2

. 2. Der diesem Gesetze als weitere Anlage, beigesügte Besoldungsetat für das Reichsbank Direktorium für die Zeit vom J. April i880 bis 31. Marz 1881 wird auf 132 000 festgestellt.

S. 3. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebs fonds der Reichs Hauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von vierzig Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen auszugeben.

§. 4. Die Beffimmung des Zinesatzes dieser Schatzanweisungen, deren Autfertigung der preußischen Hauptverwaltung der Staatg= schulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufzeit, welche den 30. September 1881 nicht überschreiten darf, wird dem Reichs kanzler Überlassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach An—⸗ ordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten Schatz anweisungen ausgegeben werden. .

5. Die zur Verzinsung und Einlösung der , ,, erforderlichen Beträge müssen der Reiche schulden verwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung ge⸗ stellt werden. .

§. 6. Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichs kasse zu bewirken.

Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere verzinslich ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbekräge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder

Schatzanweifung auszudrückend en Faͤlligkeits termine.

§. J. Die Deckungsmittel für die unter den einmaligen Aus⸗

gaben nachgewiesenen Beträge:

1 ar Erweiterung der Umwallung von Straß⸗ ieee,

2) zur Erweiterung der Militär⸗Erziehungs⸗ und

462 000 M

Bildung anstalten ,,, 150 000 3) zum Bau von Kasernen in Altonn .... 300 900 sind vorschußweise aus dem Reichs⸗Festungsbaufonds zu entnehmen. Die Rückerstattung dieser Vorschüsse erfolgt: . zu J aus den von der Stadtgemeinde zu Straßburg für die entbehrlich werdenden Grundstücke zu entrichtenden sieben⸗ zehn Millionen Mark (Gesetz vom 14. Februar 1875, Reichs⸗Gesetzbl. S. 62), zu 2 aus den Verkaufserlösen der Grundstücke des alten Berliner Kadettenbauses und der Krieg akademie (Gesetz vom 12. Juni 1875, Reichs Gesetzbl. S. 127), zu 3 aus den Verkaufserlösen der demnächst entbehrlich wer⸗ denden Kasernen in Altona. Urkundlich ꝛe. Gegeben ꝛe.

In dem Reichshaushalts⸗Etat 1880 51 sind die Abschnitte in einer den bestehenden staatsrechtlichen Verhältnissen mehr entsprechen⸗ den Weise gruppirt worden. Während bisher die Abschnitte „Reichs⸗ kanzler' und „Reichskanzler Amt‘ den Etat eröffneten, sind jetzt die auf die gesetzgebenden k des Reichs bezüglichen Fapitel vor⸗ angestellf, so daß die Reihenfolge der ersten Etatsabschnitte sich, wie folgt, gestaltet:

J. Bundesrath Kapitel 1.

II. Reichstag Kapitel 2. III. Reichskanzler und Reichskanzlei Kapitel 3. II. Auswärtiges Amt Kapitel 4— 6.

V. Reichsamt des Innern Kapitel 7-13. Die Einnahme für die statistische Gebübr im Waarenverkehr des deutschen Zollgebiets (300 000 MS Netto) hat zum ersten Male im Kap. 2a. Aufnahme gefunden, wogegen im Spezialetat des Reichs⸗ amts des Innern ein gleicher Betrag zur Bestreitung der bei dem statistischen Amt erwachsenden Kosten in Ausgabe gestellt ist.

Das Münzwesen ist den Spezialetats des Reichs⸗Schatzamts eingefügt worden. In demselben Etat kommen auch zum ersten Male die Ueberweisungen an die Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer (40 624 500 Sp) zur Erschei Nach Errichtung eines besonderen Reichs amtes als oberste Reichs behörde für die Verwaltung der Eisenbahnen sind die Kosten der Centralverwaltung von dem Etat des Reichskanzler ⸗Amts für y,. Lothringen auf den der Eisenbahnverwaltung übertragen worden.

Zur Deckung des Defizits aus dem Etatsjahre 1878/79 (5 987 592 M), welches auf den Etat 1880/81 übertragen, ist aus⸗ nahmsweise statt der Erhöhung der Matrikularumlagen eine gleiche Summe aus dem zu erwartenden Ueberschusse als Einnahme eingestellt worden. .

Für die aus der französischen Kriegsentschädigung zu berich⸗ tigenden Ausgaben ist ein besonderer Abschnitt eingefügt.

Von den nach dem Etatsentwurf im Wege der Anleihe zu deckenden Bedarfsbeträgen des Etatsjahres 1880/81 bilden die⸗ jenigen, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine eesetzliche Ermächtigung noch nicht ertheilt ist, den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleihegesetzes. Es sind dies die weiteren Raten für die außerordentlichen Bedürfnisse der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der Post und Telegraphen im Gesammt⸗ betrage von 34 818 447 ½S Für die Verwaltung des Reichsheeres sind für das Jahr 1880/81 zum Ansatz gebracht: 1) an fortdauernden Ausgaben, unter den Kapiteln 14 bis einschließlich 44 überhaupt 326 008 754 ½ (darunter gegen das Vorjahr mehr 4 823 844 MS), 2) an einmaligen Ausgaben, unter dem Kapitel 5 „Ordentlicher Etat“, überhaupt 8 301266 M (darunter gegen das Vorjahr mehr 1728878 M6). Der Gesammtbetrag der Ausgabe ⸗Ansätze stellt sich demnach auf 334 310 020 M und enthält gegen das Vorjahr mehr 6 552 722 S Nach Abrechnung der durchlaufenden Posten u. s. w. stellt sich der Mehrbetrag gegen das Vorjahr an Einnahmen auf 49 310 850 ½, an Ausgaben dagegen auf 56 709 988 M, so daß 7399 138 zu beschaffen bleiben, welche einstweilen bei den Ma⸗ trikularbeiträgen mehr angesetzt sind, voraussichtlich aber wieder zur Absetzung kommen werden, da die Einnahmen den Betrag des Mehr⸗ bedarfs mindestens erreichen dürften.

Das ebenfalls vorgelegte Gesetz, betreffend die Auf⸗ nahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichs⸗ heeres, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1880/81 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben:

a. der Post. und Telegraphenverwaltung im

Beir nge ven

b. der Marineverwaltung im Betrage von..

c. der Verwaltung des Reichsheeres im Be⸗

trage von. JJ

im ganzen bis zur Höhe von... . 34 818 447 4,

vorgesehen sind, im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu die⸗

sem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener

Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, ach den Bestim⸗

mungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes Gesetzblatt

Seite 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanwei—⸗ sungen auszugeben.

§. 2. Die Bestimmungen in den 8§§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 18765, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs Gesetzblatt Seite 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz auf⸗ zunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen An⸗ wendung.

Urkundlich re.

Gegeben ꝛe.

Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung, hat folgenden Wortlaut: r

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von 6 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des

Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

An die Stelle der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung treten die folgenden Bestimmungen: .

Art. 13. Die Berufung des Bundeßraths und des Reichstags findet mindestens alle zwei Jahre statt, und kann der Bundesrath zur Vorbereitung der Arbesten ohne den Reichstag, letzterer aber nicht ohne den Buudesrath berufen werden.

Art. 24. Die Legislaturperiode des Reichstags dauert vier Jahre. Zur Auflösung des Reichstags während derselben ist ein , des Bundesraths unter Zustimmung des Kaisers erfor⸗

erlich.

Art. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshaushalts-⸗Etat gebracht werden. Der letztere wird für einen Zeitraum von zwei Jahren, je doch für jedes Jahr besonders, vor Beginn der Etateperiode nach folgenden Grundsätzen durch ein Gesetz festgestellt.

Art. 72. Ueber die Verwendung aller Einnahmen des Reichs ist durch den Reichskanzler dem Bundesrath und dem Reichstag zur Entlastung für jedes Jahr Rechnung zu legen.

Urkundlich ꝛe.

247 200 M, 12 024 45090

Gegeben ꝛe.