1880 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

tenden Ueberschüsse beschränkt. Aber wem hätte es einfallen können, daß der Steuererlaß nicht durch den alle Ein⸗ nahmen und Ausgaben enthaltenden Etat, sondern durch den ganz besonderen Mechanismus eines andern Gesetzes geregelt werden solle? Er habe damals auch zu den Gegnern der Resolution gehört, aber er hätte nie eine solche Auslegung erwartet, wie sie hier von der Regierung und den Konservativen versucht werde. Gerade der ganze finanzielle Werth gehe ja verloren, wenn der Steuererlaß vom Etat losgelöst werde. Der Parlamentarismus solle kostspielig sein, dies sei derselbe nur, so lange das Steuerbewilligungsrecht fehle. Aber wenn im Etat gleich bei Minderung der Aus⸗ aben auch an den Einnahmen gespart werden könne, dann ei erst die richtige Prämie auf die richtige e . der Ausgaben und Einnahmen gesetzt Die richtige Bilanzirung und Bemessung des Steuererlasses könne ja nur beim Etat nach Feststellung der Ausgaben geschehen. Er hätte in der That ewünscht, daß in dieser eminent wichtigen finanzpolitischen ö. der Minister selbst gesprochen und es nicht einem seiner ntergebenen überlassen hätte, die Ansicht der Regierung aus⸗ zusprechen. Alle Achtung vor dem General⸗Steuer⸗Direktor Burghart, aber in dieser hochpolitischen Frage sei derselbe ihm mit seinen persönlichen Meinungen durchaus nicht genug Autorität. Nicht ihn, sondern den jetzigen Schatzsekretär des Reiches, Scholz, habe der vorige Finanz⸗Minister bei den Ver⸗ handlungen mit der Budgetkommission im vorigen Jahre zu⸗ gezogen; wie wolle der General⸗Steuer⸗Direktor Burghart also jetzt wissen, was der Finanz⸗Minister Hobrecht sich damals gedacht habe und wie könne derselbe gar behaupten, daß es das Gegentheil von dem gewesen sei, was heute der Abg. Hobrecht selbst als den Sinn jener Abmachungen erklärt habe. Solche Vorgänge könnten wahrhaftig nicht die Auto⸗ rität der Regierung und ihrer Kommissarien erhöhen. Wenn nun im nächsten Jahre wieder ein anderer Finanz-Minister sei die Herren wechselten ja sehr rasch und auch ein anderer Kommissar und dieser dem Hause etwas anderes als die heutige Absicht des Hauses und der Regierung vortragen wollte, als man heute ausspreche, und alsdann vielleicht der Abg. Bitter als seine heutige Absicht als Minister angäbe; in welche Lage kämen das Haus, die Regierung, die Kommissarien? Man habe hier das klassische Zeugniß des Mannes, der jenen Pakt geschlossen habe, und das persönliche Vertrauen zu diesem Manne habe damals die Majorität bewogen, ohne Gesetz nur auf Grundlage einer Resolution und einer Königlichen Bot⸗ schaft jenen Pakt abzuschließen. Er habe damals die National⸗ liberalen gewarnt, nicht so vertrauensselig zu sein, aber das hätte er sich nicht träumen lassen, daß in solcher Weise ver⸗ sucht werden könnte, das Vertrauen zu täuschen, wie es jetzt durch diese Auslegung des Gesetzentwurfs geschehe. Die Nationalliberalen, nicht die wenigen Konservativen, seien bei Abschluß dieses Pakts Ausschlag gebend gewesen. Auf die paar konservativen Stimmen sei es im vorigen Jahre gar nicht angekommen. Darum komme auch die Auffassung der Konservativen bei dieser Sache gar nicht in Betracht. Mitzureden hätten nur die beiden Theile, die den Pakt abge⸗ schlossen hätten, der damalige Finanz-Minister und die dama⸗ lige Majorität des Hauses, die Nationalliberalen und das Centrum. Er, als Gegner der damaligen Vorlage, könne nur bestätigen, daß deren Auffassung die richtige sei. Wenn man irgend noch zweifelhaft sei, hüte man sich bei dieser Materie vor Mäkelei und Interpretationskünsten. Er fürchte, daß eine derartige Täuschung des Vertrauens die Folge habe, daß das Vertrauen auf die Autorität der Regierung einen argen Stoß erleiden werde, den die konservative Partei am Wenigsten verantworten könne.

Der Präsident von Köller konstatirte, daß der Vorredner nicht von absichtlicher Täuschung und Vertrauensbruch ge— sprochen habe, was der Abg. Richter bestätigte.

Hierauf nahm der Finanz⸗Minister Bitter das Wort:

BDurch die soeben gehörte Bemerkung des Herrn Präsidenten bin ich davon entbunden, über die Frage, ob hier ein Vertrauensbruch vorliege, zu sprechen, sonst würde ich mit größter Eutschiedenheit da⸗ gegen Verwahrung eingelegt haben, daß irgendwie hier von einem Vertrauens bruch die Rede sein könne. Die Regierung hat die Ab— sicht gehabt und hat sie fiets fest ehalten, mit voller Loyalität die Allerhöchste Ordre und die Verständigung vom vorigen Jahre aus⸗ zuführen, und von einem Vertrauensbruch kann, wenn wir hier etwa einen andern Weg gehen wollten, wie der jetzt vorgeschlagene ist, gar keine Rede sein. Ich muß ferner bemerken, daß es mir, als dem gegenwärtigen Finanz Minister, doch wohl überlassen bleiben muß, mich mit den Herren, die mich unterstützen und die mit mir arbeiten, dahin zu verständigen, daß sie ihrerseits in den Fragen, welche sie genau studirt haben, und über welche sie die vollste Kenntniß der Sachlage besitzen, mich hier vertreten. Wenn ich daneben sitze und genau höre, was der Hr. General⸗Steuerdirektor Burghart aus— gesprochen hat, so werden Sie doch wohl die Ueber⸗ zeugung daß ich nach keiner Seite in die Lage kommen etwas hören zu müssen, mit dem ich nicht übereinstimmen könnte. Das ist von vornherein ausgeschlossen, daß die Herren, die mit mir arbeiten und die mit meinen Herren Kollegen arbeiten, etwas anderes aussprechen und aussprechen könnten als dasjenige, was gegenseitig verständigt und genau vorher verein bart worden ist.

Der Hr. Abg. Richter hat seinen Ausgangsgunkt genommen von dem Steuerbewilligungsrecht des Abgeordnetenhauses. Ja, das ist der Punkt, meine Herren, an dem die Wege sich scheiden, wenn ein Weiterfortgehen auf eine Bahn stattfinden sollte, welche eben dahin führen könnte, das Steuerbewilligungsrecht des Abgeordnetenhaufes der Regierung gegenüber festzustellen oder vorzubereiten. Ich kann nur be⸗ stimmt aussprechen, daß ein solches Steuerbewilligungsrecht in der Absicht der Regierung nicht liegt, daß es nicht in der Absicht der Regierung liegt, weitere Zugeständnisse in Bezug auf die Quotisirung oder sonstige Steuerfragen zu machen als diejenigen, welche der Herr General— Steuerdirettor im vollen Einverständniß mit mir ausgesprochen hat. Das ist eine Erklärung, die ich mit der größten Bestimmtheit im Namen der Staatsregierung abgeben kann. Ich maß aber außerdem noch bemerken, daß, wie auch schon vorher ausgesprochen worden ist, die Regierung keinen so unge⸗ heuren Unterschied finden kann zwischen ihrem Vorschlage und dem Vorschlage der Kommission, daß sie daraus eine Unannehmbar—⸗ keit des Gesetzes würde folgern müssen; im Gegentheil, mein Herr Kommissar hat bereits ausgeführt, daß der Kommiffions⸗ vorschlag Vorzüze hat, die wir nach keiner Seite hin in Abrede stellen wollen und die unt vielleicht veranlassen können, die Frage in ernstliche Erwägung zu nehmen, ob wir dem Kommissionsantrage nicht beizutreten haben werden. Jeden⸗ falls aber, mag dem sein wie ihm wolle, würde die Regierung in dieser Frage und überhaupt in diesem Gesetz das Wort „unannehm⸗ bar. ihrerseits nicht ohne die dringendste Nothwendigkeit autssprechen. Die Regierung hat das Gesetz vorgelegt, um die früheren Verheißungen. loyal und. vollkommen zu er- füllen, und sie bleibt dabei, daß sie bis auf den äußersten möglichen Punkt mit dem bohen Haufe zusammen das Gesetz zur Ausführung bringen will. Von einer Urannehmbarkeit könnte nur dann die Rede sein, wenn wir die Ueberzeugung hätten das ist auch vorher angedeutet worden daß es sich nur um eine Etappe

haben, kann,

nach einem Ziel handelt, das ich vorhin schon als ein solches be⸗ zeichnet habe, nach dem wir uns nicht begeben können, und welches wir nicht annehmen werden.

Der Abg. Hobrecht erklärte, er wolle nur zweierlei kon⸗ statiren: er habe für sich das Recht einer authentischen Inter⸗ pretation des Sinnes der damaligen Zusicherung nicht in An⸗ spruch genommen; er glaube 3 daß der Wortlaut einer Allerhöchsten Kabinetsordre nur nach der Fassung zu prüfen sei, wie sie vorliege. Zweitens erkläre er sich dagegen, daß jwischen dem, was er ausgeführt habe, und den Erklärungen des Regierungskommissars Burghart ein prinzipieller Gegen⸗ satz bestehe. Er halte den Generalsteuer⸗Direktor Burghart für berufen und befähigt, über die Vergangenheit Auskunft zu geben; es wäre illoyal, wenn er das von dieser Stelle aus nicht anerkennen wollte; er habe aber auch den Gegensatz nicht gefunden, dessen Hervorkehrung nach seiner Meinung dem Zu⸗ standekommen des Gesetzes, wie das Haus es wünsche, nur hinderlich sein könne. Er habe auch seinerseits nur diejenigen Gesichtspunkte hervorgehoben, aus denen er glaube, daß es ebenso im Interesse der Regierung läge, die Staatsgrund⸗ 1 Gebäudesteuer an die Kommunen baldmöglichst zu über⸗ weisen.

Nach dem Schlusse der Diskussion bemerkte ber Äbg. Rickert persönlich, er bestreite dem Regierung skommissar das Recht, ihm aus angeblich nahestehenden Zeitungen Ansichten zu suppeditiren, von denen er das gerade Gegentheil offiziell im Hause ausgefprochen habe. (Redner verlas die betreffende Stelle des stenographischen Berichtes.)

Hierauf wurde 5. 3 in der Fassung der Kommission an⸗ genommen.

§. 3 lautet nach der Regierungsvorlage:

J. Insoweit der verfügbare Erlaßbetrag (55. 1 und 2) zur Deckung des Außfalles einer oder mehrerer Monatsraten der für das befreffende Jahr veranlagten Klassensteuer und der fünf un⸗ tersten Stufen der klassifizirten Einkommensteuer (d. i. bis zu einem Jahreseinkommen der Steuerpflichtigen von nicht mehr als 6000 M) unter Berücksichtigung der nach §. 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 Gesetz⸗Samml. S. 213 getroffenen Feststellung zureicht, soll die entsprechende Anzahl von Monatsraten aller vorgenannten Steuerstufen erlassen werden. II. Der etwa verbleibende Ueberschuß des Erlaßbetrages ist zum ferneren Erlaß einer Monatsrate dersenigen von den vor⸗ genannten untersten Steuerstufen zu verwenden, für welche der⸗ selbe ausreicht, wobei mit der untersten Klassensteuerstufe anzu⸗ fangen und zu der je nächstfolgenden Stufe, demnächst auch in derselben Reihenfolge bei der Einkommensteuer von der ersten bis zur fünften Stufe aufzusteigen ist. III. In gleicher Weise, wie unter II. angegeben, ist zu verfahren, wenn der verfüzbare Erlaß betrag überhaupt zur Deckung einer Monatsrate aller unter J. er— wähnten Steuerstufen unzulänglich sein sollte. 1V. Der etwaige ö dieses Erlaßbetrages ist demjenigen des nächsten Jahres zu⸗ zusetzen.

Hierzu hatte die Kommission folgenden Zusatz beantragt:

§. za. Sollte der in einem Jahre den Klasfensteuerpflichtigen und den im 1§. 3 bezeichneten Einkommensteuerpflichtigen zu ge⸗ währende Steuererlaß drei Monatsraten betragen, und noch ein verfügbarer Betrag Übrig bleiben, so wird derselbe zum Erlaß eines entsprechenden Betrags an der Einkommensteuer der übrigen Stufen der Einkommensteuerpflichtigen verwendet, insoweit der noch verfügbare Erlaßbetrag zur Deckung einer oder mehrerer Monatsraten sämmtlicher Stufen der Einkommensteuer oder einer oder mehrerer der nach §. 3 zunächst ausgeschlossenen Stufen aus⸗ reicht. Die Verwendung erfolgt, beginnend mit der sechsten Ein— kommensteuerstufe, in derselben Weise, wie es im §. 3 für die Klassenstener and die fünf untersten Stufen der Einkommen⸗ steuer vorgeschrieben ist. Sollte der noch verfügbare Erlaßbetrag zur Deckung einer vollen Monatsrate einer oder mehrerer der er— wähnten Einkommensteuerstufen unzulänglich sein, so wird der Rest dem Erlaßbetrag des nächsten Jahres zugesetzt und zunächst nach den Bestimmungen des 8. 3 verwendet. Sollte der nach 5. 2 ver fügbare Betrag ausreichen, drei Monatsraten der sämmtlichen Klassen⸗ und Einkommensteuerstufen zu erlassen und noch ein ver⸗— fügbarer Rest übrig bleiben, so wird derselbe zum Erlaß voller Monatsraten der Klassensteuer und sämmtlicher Einkommensteuer⸗ stufen in der im §. 3 und 5. 3a. festgesetzten Reihenfolge ver⸗ wendet.

Der Abg. Graf zu Limburg-Stirum hielt den 5§. 3a. für sehr bedenklich und bat denselben abzulehnen. Zwar sei die Anwendung desselben sehr unwahrscheinlich, aber es sei immer bedenklich, bei den höheren Einkommensteuerstufen, welche die Steuern am wenigsten drückten, überhaupt die Hoffnung auf einen Steuerlaß zu erwecken. Die Annahme dieses Para⸗ graphen würde für die konservative Partei das ganze Ge⸗ setz unannehmbar machen.

Der Regierungskommissar Generalsteuerdirektor Burg⸗ hart erklärte sich ebenfalls gegen diesen Paragraphen aus den vom Vorredner angeführten Gründen der politischen Zweckmäßigkeit. Auch sei derselbe theoretisch nicht richtig konstruirt.

Der Abg. von Rauchhaupt hielt es für ungerecht, nach Ablehnung des Antrages von Huene den 5§. Za. anzunehmen. Während dann der kleine Kuhbauer seine Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer bezahlen müsse, werde der Millionär von der di⸗ rekten Steuer befreit.

Der Abg, Richter glaubte dagegen, daß gerade der 5. Za. der in jedem Falle der Regierung keinerlei Summen zur Dis⸗ position lasse, auf dieselbe eine Pressidn ausüben werde, einem Gesetze zur Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer zuzustimmen.

8. 3 wurde angenommen, §. 3a. abgelehnt. Hierauf wurden dig übrigen Paragraphen dieses Gesetzes ohne Debatte nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der S5. 9 und 12 des Gesetzes über die Auflösung des Lehnsverbandes der dem sächsischen Lehnrechte, der Magde⸗ burger Polizeiordnung und dem longobardischen Lehnrechte, sowie dem Allgemeinen preußischen Landrechte unterworfenen Lehne in den Provinzen Sachsen und Brandenburg vom ö 1877, welches in seinem einzigen Paragraphen autet:

„Die Frist von vier Jahren, innerhalb deren der 4 die von ihm nach §. 9 Absatz 1 des Gesetzes vom 28. März i877 getroffene Wahl dem zuständigen Gericht anzuzeigen und den Ent- wurf einer zur Bestätigung geeigneten Stiftungsurkunde dem ö einzureichen hat, wird um zwei Jahre ver⸗

ngert !*, wurde nach kurzer Empfehlung durch den Abg. Freiherrn von Minnigerode unverändert angenommen, worauf sich das Haus um 41M Uhr vertagte.

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Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine. Verantwortlich redigirt von G. von Marses, Major. Bd. XXXIV. Nr. 101. Heft 2 (Februar 1880.) Berlin, 1880. * Schneider CL Co. Goldschmidt . Wilhelmi) Inhalt: XII. Die Thätigkeit der Infanterie wäbrend der Belagerung von . im Jahre 1880. Von v. Wedelstädt, Major im 2. Niederschlestschen In fan terie⸗Re⸗ . Nr. 47 (Schluß). XIII. Die Sommerlager der russischen

rmee im Jahre 1879. Von A. v. Drygalski, Premier Lieutenant a. D. , XIV. Die dänische Armee und Marine nach dem neuesten Reorganisationsentwurfe, nebst einem Rückblicke auf deren bisherige Entwickelung. Von A. Frhrn. v. Fircks (Schluß). XXI. Das Pferdefutter und die Pferdewart, insbesondere der Mi⸗ litärpferde. Von Frhrn. v. Rotenhan, Major und etats mäßiger Stabtoffizier im Königl. Bayer. 1. Ulanen⸗Regiment. XVI. Vor- ,, für eine Mobilmachung im östlichen Frankreich. XVII.

erzeichniß der bedeutenderen Aufsätze aus anderen militärischen Zeit⸗ schriften (15. Dezember 1879 bis 15. Januar 1880). XVIII. Ver⸗ zeichniß der bei der Redaktion eingegangenen neu erschienenen Bücher u. s. w. (15. Dezember 1879 bis 15. Januar 1880).

Der Untergang S. M. Schiffes „Großer Kur—⸗ fürst“, auf Grund der gerichtlichen Untersuchungsakten darcestellt (mit einer Tafel in Steindruck). Berlin, 1880. E. S. Mittler u. Sohn, Königl. Hofbuchhandlung.

Der Bär, Illustrirte Berliner Wochenschrift. Eine Chronik fürs Haus. Herausgegeben von Ernst Friedel und Emil Dominik. Verlag der Nicolal'schen Verlags ⸗Buchhandlung, R. Stricker, in Berlin. Nr. 6. Inhalt: Joachim JI. Roman von Adolf Streckfuß (Fortsetzung) George Hesekiel, mit Illustration. Sitten und Gebräuche der Altmärker, von H. Lange in Oderberg. Moabit. Herzogin Margarethe von Pommern, von Dr. Th. Unruh. Nikolaus Leutinger als Dichter, von Dr. Markfreund. Auch Einer, von R. F. Noch einmal das Hufeisen. Miscellen. Briefkasten. An die Mitarbeiter. Inserat.

Allgemeine Litergrische Correspondenz‘. Eine Rundschau über das geistige Leben der Gegenwart. Organ des All⸗ gemeinen Deutschen Schriftstellerverbands. Verlag von Hermann Foltz in Leipzig. Nr. 57. Inha t: Calderon de la Barca. Zum 17. Januar, dem Geburtstage des Dichters. Von Carl Fulda. Kritische Umschau. Neuigkeiten vom Büchermarkt. Journal⸗ Literatur. Freies Deutsches Hochstift zu Frankfurt a. M. An— zeigen.

Nr. H8 enthält Folgendes: Die neufranzösischen Lyriker und ihre Verdeutscher. Von Gustav Weck. Kritische Umschau: Specht, Theologie und Wissenschaft; Rambaud, Histoire de la Russie; Reich, Studien über die Volksseele; Hellenbach, Vorurtheile der Menschheit; Düntzer, Goethe's Leben; Müller, Cassel seit siebzig Jahren; Fulda und Hoffmeister, Hessische Zeiten und Persönlichkeiten von 1751 bis 1831; Stahr, Torso; Hartung, Theorie der Musik; Gallwitz, Das Schloß am Roche Melon; Rethwisch. Ostseenovellen; Stavenow, Schöne Geister; Gambetta, 18690 1879; Rapisardi: La Natura Ebeling, Der Schalksknecht; Lenzen, Aus der Heimath. Kleine Mittheilungen. Neuigkeiten vom Büchermarkt. Antiquarische Kataloge. Journglliteratur. Freies Deutsches Hochstift zu Frankfurt a. M. Anzeigen. Preis pro Quartal 5 M

Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes 1880 (J. Januar Heft). Inhalt: JI. legenheiten des Vereins: Namensverzeichniß der Mitglieder vom L. Januar 1880. Leitung und Verwaltung des Vereins für 1880. Preißaufgaben und Honorarausschreibungen. II. Abhandlungen: Die hydraulischen Aufzüge im Eisenbahnhotel zu Berlin. Beschrie⸗ ben von Emil Blum, Direktor der Berlin Anhalt. Maschinen⸗ Aktiengesellschaft zu Berlin Moabit. Ergebnisse einer Studienreise in England und Schottland. Von Professor A. v. Gizycki in Aachen. Gedanken über den Unterricht im Maschinenzeichnen an Gewerb— schulen, von Adolph Ernst, Ingenieur und Lehrer an der Königl. Gewerbschule zu Halberstadt. III. Amtliche Mittheilungen: Ver⸗ änderung gewerblicher Anlagen.

Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Cen tralstelle für die Landesstatistik. Inhalt aus Nr. 222: Eisenbahnen Dezember 1879. Preise der gewöhnl. Verbrauchs gegenst. Dezember 1879. Vergl. meteorol. Beobacht. Dezember 1879. Viehversicherungs Anstalt 1878 79. Gymnasien, Real⸗ schulen und höhere Mädchenschulen 1578 79. Sterbfälle in Darmstadt ⸗Bessungen 1863 79 nach Todesursachen und Monaten.

Mittheilungen der K. und K. Konsulats-Behörden bon Oesterreich⸗UAngarn. (Januar 1880.) Inhalt: Deutsches Reich. Lübeck. Schiffahrt und Handel im Jahre 1878. Groß— britannien, St. Helena. Wirthschaftliche Verhältnisse im Jahre 1878. Rußland. Reval. Handel und Schiffahrt im Jahre 1878. . Belgien. Antwerpen. Handelsbewegung im Jahre 1878. Schweden und Norwegen. Christiania. Wirthschaftliche Verhält⸗ nisse Norwegens im Jahre 1878. Ottomanisches Reich. Prevesa. Ergebnisse auf wirthschaftlichem Gebiete im Jahre 1878. Uruguay. Montevideo. Handels, und Schiffahrtsbewegung der Republik Uruguay im Jahre 1878. Chile. Valparaiso. Handel und Schiffahrt im Jahre 1878. Personalnachrichten.

Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen. Zugleich Organ für forstliches Versuchswesen, Herausgegeben in Verbindung mit den Lehrern der Forstakademie zu Eberswalde, sowie nach amtlichen Mit⸗ iheilungen von B. Danckelmann, Königl. preaß. Ober⸗Forstmeister und Direktor der Forstakademie zu Eberswalde. 12. Jahrg. 1880. 2. Heft. Januar. Berlin. Verlag von Jul. Springer. 1880. Inhalt: J. Abhandlungen. Die Betriebsregelung der österreichischen Staatsforsten nach der Instruktion vom Jahre 1878. Vom DOber⸗ Forstmeister B. Danckelmann. Die norddeutsche Tiefebene, dar⸗ gestellt in geognostischer und bodenkundlicher Beziehung. Von W. Schütze. Ueber die Ansetzung der Kulturkosten bei Waldwerthberech⸗ nung. Vom Forst ⸗Assessor von Bornstedt. Der Linden⸗Prachtkäfer, Buprestis (Lampra) rutilans Fab. Vom Prof. Dr. Ultum. II. Mittheilungen. Forst⸗Direktor Dr. Burckhardt . Vom Ober⸗ Forstmeister von dem Borne. III. Statistik. Ergebniß der Holjsamenernte von den wichtigsten Holzarten in Preußen im Jahre 1879. Vom Oberförster Weise. Die forftlichen Verhältnisse von Schottland. Vom Oberförster⸗Kandidat Zeising. IV. Literatur. Beiträge zur Statistik der innern Verwaltung des Großherzogthums Baden. Berichterstatter Ober-Forstmeister Danckelmann. Uebersicht der forstlich beachtengwerthen Literatur. DU. Notizen.

For stliche Blätter. Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen. Herausgegeben von Jul. Theod. Grunert, Königl. preuß. Sber⸗Forst⸗ meister a. D., und Professor Dr. Bern. Borggreve, Königl. preuß. Ober⸗Forstmeister ze. 17. (3. Folge 4 Jahrg. I880. 2. Heft: Februar. Leipzig, 1880. Verlag von H. Voigt. 4. Inhalt: I. Aufsätze. Die neuen Aufforstungen im Amtsbezirke Wittmund in Ostfriesland. Vom Oberförster a. D. Gerdes in Jever. Forstliche Zustände und Anschauungen in England. Vom Ober-⸗Forstrath Braun zu Darmstadt. Lellom- und Pitche-Pine. Vom Ober-Forstmeister Grunert. II. Bücheranzeigen. III. Mittheilungen.

Mittheilungen des Vereins zur Wahrung der ge— meinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen. 1880. Nr. 1 und 2. Inhalt: 1) Zur Reorganisation der Handelskammern und des Deutschtn Handelstagz. ) Die Braun— schweiger Konferenz wegen Erlaß eines Checkgesetzes. 3) Referat über die Sitzung des Ausschusset vom 2. Dezember 1879.

LxassgGcigtion douanisre de i'Europe oentrale. Etude par Richard de Kaufmann, Docteur en droit et en philo- sophie. Paris, librairie de Guillaumin et Cie.

Ange

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Mittwoch,

den Beutschrn Reichs Anzeigers und Königlith KRreußischen staatas- Anzeigers: Berlin, 8. IJ. Wilbelm⸗Straße Nr. 32.

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83 * Inserate für den Deutschen Feicht⸗ n. Königl. Preuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central-Handelz⸗ register nimmt ant die Königliche Expedition

Steckbriefe und Untersachangs-Sachen. K Aufgebote, Vorladungen Un. dergl.

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M Uu. 38. w. Von öffentlichen Papisren.

Seffentlicher

.. 2. . Verkäufe, Verpachtungen, Subrmisgisnen eto.

den 18. Februar

chen Staats⸗Anzeiger.

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6. Versehiedene Bekanntmachungen.

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Annoncen ⸗Bureaus.

J. Farailien - Nachrichten. beilage. *

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

1677

! 1) Der Trainsoldat, Arbeiter Thomas Rozineck, am 12. Dejember 1347 zu Koniawy, Kreig Bomst, geboren, 2) der Trainsoldat Johann Friedrich Wilhelm wege, am 2. März 1839 zu Schwar⸗ mitz bei Grüneberg geboren, werden beschuldigt, als beurlaubte Reservisten ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber⸗ tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz bucht. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtegerichts hierselbst auf den 5. April i880, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffen gericht hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8. 472 der Sttafprozeßordnung von der Königlichen Regierung, Abtheilung des In nern, zu Potsdam ausgestellten Erklärungen verur⸗ theilt werden. Potsdam, den 29. Oktober 1879. Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

Ver kanfsanzeige und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Kaufmanns Wolf Rofenberg zu Münden, Gläubigers, wider den Arbeiter August Theune zur Blume, Schuld ners, wegen Forderung, wird, nachdem der desfallsige Antrag des Gläubigers für zulässig erachtet ist, zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des dem Schuld⸗ ner gehörigen, in der Feldmark Mielenhausen be⸗ legenen Artikel 68 der Grundsteuermultterrolle für Mielenhausen aufgeführten Grundstücks, nämlich:

18,7838 Ar Acker. die Seebreite, Ktbl. 1 Parz. 318, beantragtermaßen Termin auf. Sonnabend, den 3. April 1880, Nachmittags 38 Uhr, im Capelle'schen Gasthause zu Mielenhausen an⸗ gesetzt, wozu Kaufliebhaber damit geladen werden.

Zugleich werden alle Die, welche an dem Verkauft⸗ gegenstande Cigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand. und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß in obigem Termine anzu⸗ melden, als widrigenfalls für den sich nicht Melden⸗ den im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Münden, den 12. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Leonhardt. Beglaubigt:

C. Günther, Gerichte schreiber.

las Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kossathen Friedrich Arndt, Caroline, geb. Grotefend, zu Vienau bei Brunau, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wiener zu Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Kossa⸗ then Friedrich Arndt, früher zu Vienan, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal

auf den 4. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu ie mn]

Zum Zwecke der oͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Müller, Gerichts schrelber des . Landgerichte, i. V.

4141

z * lalss] Oeffentliche Zustellung.

Der Fuhrherr Heinrich Carl Friedrich Theodor Gödecke hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Luctus hierselbst, klagt als Miterbe seines verstor—⸗ benen Vaters, des Bürgers und Karrenführers Jo⸗ hann Julius Gödecke von hier, gegen

I) die Wittwe des Bürgers Johann Hennig Sudhoff, Caroline, geborere Lankow, und 2) den Tischler Carl Sudhoff, als Erben ihres verstorbenen Ehemannes resp. Vaters, des enannten Bürgers Sudhoff, wegen Auf⸗ assung mit dem Antrage:

1) den Beklagten aufzugeben, sich binnen 4 Wochen als Eigenthümer des auf dem Werder Nr. 1646 hierselbst belegenen Hauses und Hofes . Zubehör unter dem Rechtsnachtheile ein⸗ ragen zu lassen, daß nach Ablauf dieser Frist die Eintragung gerichtlich werde verfügt werden, 2) den Beklagten aufzugeben, binnen ferneren 2 Wochen, nach Ablauf der ad 1 gedachten Frist, dem Kläger das Grundstück qu. vor Herjoglichem Grundbuch, amte aufzulassen, unter dem Rechtsnachtheile, daß nach Ablauf dleser Frist die Auflassung amtlich werde verfügt werden, und ladet die Beklagten,

deren Aufenthaltsort unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗

kammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun

schweig auf den 26. April 1880, Vormittaßs 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

3 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunschweig, den 9. Februar 1886.

A. Aautmann, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

ales] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe des Riemendrehers Richard Ernestus, Gertrud, geb. Müller, ohne Geschäft, zu Elber⸗ feld, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Berthold, klagt gegen den Anstreicher Hermann Ernesftus, früher zu Elberfeld wohnhaft gewesen, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn und Aufenthaltsort, und Genossen, auf Theilung der zwischen ihr und ihrem zu Elber⸗ feld verlebten Ehemanne, Riemendreher Richard Ernestus, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft, sowie auf Theilung des Nachlasses ihres genannten verlebten Ehemannes und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf

den 26. April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Landgerichts⸗Sekretär, Jansen.

bios! Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Gottlieb Neugebauer zu Schildberg klagt gegen den Bäcker Samuel Wi⸗ dawtzki, früher zu Schildberg, wegen 33 6 und Zinsen mit dem Antrage auf öffentliche Zustellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Schildberg auf

den 15. April 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nast, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

late! Oeffentliche Zustellung.

Die Scholastika Streicher Rentnerin zu Ober⸗ ehnheim, vertreten durch Rechtsanwalt Trant, klagt gegen den Felix Martz, ohne bekannten Wohnort, aus baarem Darlehn und rückständigen Zinsen mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 495 M nebst Zinsen seit 10. Februar 1879 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreis vor die Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Zabern auf

den 28. April 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hörkens, Landg. Sekret, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

lass! Oeffentliche Zustellung.

Nr. 1827. Georg Fleig, Landwirth in Mönch⸗ weiler, klagt gegen Christlan Steidinger, Wagner von dort, j. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Darlehen, mit dem Antrage auf Zahlung von 225 M und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Villingen guf

Samstag, den 27. März 1880, Vormittags 95 Uhr. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Villingen, den J. Februar 1880.

Nam sperger, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

laus! Oeffentliche Zustellung.

Der Franz Jacobs, Küfer zu Wallhausen. klagt gegen Johann Schleider II., Küfer, früher zu Windesheim, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, über 79 M 10 4 als Restbetrag für als Bürge des ge⸗ nannten Schuldners an die Kgl. Forstkasse bezahlten Holjsteigpreitz inel. Zinsen und früheren Kosten mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 79 K 19 3 nebst Zinsen vom 7. Januar 1880 und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechts streits vor das Kgl. Amtggericht zu Stromberg auf den 14. April 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. q

Sartmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

13. Aufgebot.

1) Auf Antrag der Fuhrleute Christian und Jo⸗ hannes Neubert von Schweinfurt, als nächste Verwandten des vor 25 Jahren nach Ungarn ausgewanderten Georg Melchior Barthelmeß von Obereisengheim, der am 11. November 1821 geboren ist;

2) auf Antrag des Oekonomen Valentin Hegler von Kolitzheim, als Kurator des Martin Ru⸗ dolph von da, der am 2. Februar 1799 ge— boren und vor ungefähr 40 Jahren nach Ruß— land ausgewandert ist;

3) auf Antrag des Oekonomen Michael Hofmann von Krautheim, Vormund des Martin Hofler von da, welcher am 16. Januar 1809 geboren 3 ö. 40 Jahren nach Amerika ausgewan⸗ ert ist; auf Antrag der ledigen Dienstmagd Martha Scheinhof in Volkach, Tochter der Katharina Scheinhof von Escherndorf, welche am 29. No—⸗ vember 1808 geboren und rar eirea 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ift; auf Antrag des Schmiedemeisters Mattheus Singer von Reupelsdorf, kindervererbter Ehe— mann der Anna Maria Singer, geborenen Reß, als Erbe des Georg Adam Reß von da, welcher im Jahre 1813 geboren und im Jahre 1846 nach Amerika ausgewandert ist; auf Antrag des Oekonomen Nikolaus Scholl von Kolitzheim, Vormund des Michael Rieß von da, der am 2. September 1820 geboren . j Jahre 1837 nach Amerika ausgewan⸗ ert ist;

werden vorbenannte Landesabwesenden hiermit auf⸗—

gefordert, spätestens im Aufgebotstermine vom

Donnerstag, den 25. November 1880, Vormittags 9 Uhr,

persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten

Amtsgerichte sich anzumelden, widrigenfalls dieselben

für todt erklärt würden.

Bis zum oder am bezeichneten Termine sind etwaige Erbansprüche oder sonstige Rechte an das vormundschaftlich verwaltete Vermögen der genann⸗ ten Abwesenden dahier geltend zu machen, ansonst über dasselbe nach Maßgabe des fränkischen Land⸗ rechtes durch Ueberweisung an die sich meldenden Erbbetheiligten im Erbwege verfügt würde.

Wer über das Leben der Verschollenen Kunde in kann, wolle hierüber Mittheilung bei Gericht machen.

Volkach, den 28. Januar 1880.

Königlich Bayerisches Amtsgericht. L. S.) Banzer. Zur Beglaubigung: Der Königliche Gerichtsschreiber. . Küttenbaum.

ene Aufgebot.

Der Tuchfabrikant M. Steinbach zu Melsungen hat das Aufgebot eines von der Reichsbankstelle zu Cassel unter Nr. 664 am 27. Juni 1879 ausgefer⸗ tigten Pfandscheins, Inhalts dessen der Antragsteller gegen ein von der Reichsbank empfangenes Darlehen von 500 MV folgende Effekten verpfändet hat,

Preußische 4 0019ge consolidirte Staats Anleihe:

Litt. B. Nr. 438 M0 2000,

Titt. G. Nr. 45869 1666,

Litt. G. Nr. 45810 1000,

Titt. G. Nr. 46811 . 16066,

Litt. C. Nr. 483358 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 15. November 1ñ880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Cölnische Straße Nr. 13, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 5, anbe—⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Cassel, den 26. Januar 1880.

Königliches Amtegericht. Abtheilung 3. Der Gerichtsschreiber: Castenholz.

lels? Aufgebot.

Nr. 1115. Johann Wetzel von Sonnenmatt hat hier angegeben, daß er die folgenden Grund⸗ stücke am 27. März 1846 von seinem Vater, Land⸗ wirth Andreas Wetzel in Sonnenmatt, erkauft, worüber nach Beurkundung des Gemeinderatht 83 in den Grund und Unterpfandbüchern keine

inträge sich finden, nämlich:

I) 10 Ar 15 Q.-M. Acker im Halm (Alten⸗ haus), neben Alois Asal und Donat Kiefer. 2) 5 Ar 40 Q.-M. Acker im Halm (Waid), 1 Josef Philipp We. und Josef Langen⸗

orf. 3) 3 Ar 60 Q.⸗M. Acker auf der Bündten, und Michael

.

4) -M. Wiesen in der Bleiche, bei⸗ ders. Carl Gäge. 5) 9 Ar Acker auf dem Rothenbühl, neben Josef

Phiiipy We. und Alois Äfai. . 6) 9 Ar Wiesen im Rain, neben Donat Kiefer und Bl. Köpfer. ; J 7) 1 Ar 80 Qu.⸗M. Wiesen im Müttle, neben Josef Philipp We. und Donat Kiefer. 8) . 5. 15 Q.⸗M. daselbst, beiderseits Donat efer. 9) 1 Ar 98 Q.M. Wiesen im vorderen Gra⸗ ben, neben Blasius Köpfer und Wilhelm Schmidt. 10) 5 Ar 85 Q.⸗M. Wiesen daselbst, neben D. Philipp und J. Schmidt. 11) 1 Ar 35 Q.-M. Wiesen im Halm, neben An⸗ dregs Albrecht und Michael Schmidt. 12) 2 Ar 25 QM. Acker (Hausgarten), Rothen⸗

13) 3 Ar 51 Q.⸗M. Weide im Loch, neben Xaver Schmidt und J. Schmidt.

14 3 Ar 51 Q.-M. Weide daselbst, neben Mich. Schmidt und Weg.

15) 6 Ar 75 QM. Weide daselbst, neben H. Schmidt und Donat Kiefer.

Auf dessen Antrag werden Alle, welche an obigen

Grundstücken in den Grund⸗ und Pfandbüchern

nicht eingetragene und auch sonst nicht bekannte

dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Fami⸗

lienguts verband beruhende Rechte zu hahen ver—

meinen, aufgefordert, solche Rechte spätestens in

dem auf . Mittwoch, den 24. März 1880,

Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls die nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte für erloschen erklärt werden würden. Schön an, den 31. Januar 1880.

Großh. Amtsgericht.

Der Gerichtsschreiber:

Müller.

lalz9] Aufgebot.

Der Propst Heinrich Johann Friedrich Sö— rensen zu Nenmünster hat das Aufgebot der Talons zu den Prioritäts⸗Obligatio⸗ n ener Schleswigschen Eisenbahngesell⸗ a LEitt. A. Nr. 1818 und Litt. C. Nr. 6083. welche Letztere resp. auf 1000 Thlr. Pr. Crt. und 200 Thlr. Pr. Ert. lauten und von denen die Ta⸗ lons angeblich abhanden gekommen sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird augefordert, spä⸗ testens in dem auf den 2. April 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Holm, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Flensburg, den 6. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Brinkmann.

lux Aufgebot.

Der Hüfner Friedrich Lange zu Buchholz hat das Aufgebet der Obligation vom 2. Sex⸗ tember 1837, aus welcher im Grundbuche von Buchholz Bd. J., Bl. Nr. J und von Landungen Bd. 14 Bl. Nr. 672, Seite 421 für, den Hüfner und Lehnschulzen Johann Gottfried Thiele zu Baitz 300 Thlr. zu 40so verzinslich eingetragen stehen, Zwecks Löschung dieser Summe beantragt.

Der Inhaber der bezeichneten Urkunde wird auf⸗ gefordert, seine Rechte spätestens in dem auf

den 20. April 1880, Bormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine geltend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird.

Belzig, den 28. Dezember 1879.

Königliches Amtsgericht.

Ausfertigung. Aufgebot. .

Auf Antrag des Lebküchners Josef Maierhoefer von Falkenberg werden Diejenigen, welche auf die für Wolfgang und Magdalena Maierhoefer von Falkenberg, ersterer seit dem Jahre 1806 aus gewan. dert und unbekannt wann, letztere im Jahre 1832 verstorben, im Hypothekenbuche für Falkenberg Band J. Seite 515 auf dem Anwesen des Antrag⸗ stellers eingetragene Kaufschillingsforderung von 350 Fl. 600 ½ ein Recht zu haben glauben, hiermit aufgefordert, dieses Recht innerhalb sechs Monaten oder spätestens in dem auf

Dienstag, den 5. Oktsber 1880, Vormittags 9 Uhr, . anberaumten Aufgebotstermine beim unterzeichneten Gerichte anzumelden. ;

Für den Fall der Unterlassung der Anmeldung wird besagte Forderung für erloschen erklärt und im Hvvothekenbuche gelsscht werden.

Tir schenreuth, den 12. Dezember 1879.

Königl. Bayer. Amtsgericht. Schmitt, K. Amtsrichter. .

Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale bestätigt.

Tirschenrenth, den 12. Dezember 1879.

Der K. Gerichtsschreiber: Schreyer.

(13804

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, Auf Antrag des Landmarsch alls Freiherrn 7. von Maltzan auf Burg Penzlin werden alle Die⸗ jenigen, welche dingliche Ansprüche und Rechte an das von demselben dem Gutspächter Beese in Wer⸗ der verkaufte Vieh, Feld und Wirthschaftsinventar zu Neuhof zu haben vermeinen, hierdurch geladen, folche ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem anf Sonnabend, den 8. Mai 1880, 12 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude anstebenden Ter- mine anzumelden, widrigenfalls dieselben für er⸗

loschen werden erklärt werden.

Penzlin, den 13. Februar 1889. Großherzoglich Mecklenburg Schwerinsches

. Zur Beglaubigung: Albrecht,

bühl, neben Alois Böhler und Donat Kiefer.

Gerichts ˖ Aktuar.