1880 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

jewitsch von Rußland ein Diner statt, an dem Sich Se. Majestät der Kaiser und König und Ihre Königlichen n die Prinzen Wilhelm und Friedrich Carl sowie der rinz August von Württemberg betheiligen. Außer dem Ge⸗ olge und dem Ehrendienst Sr. Kaiserlichen Hoheit des Groß⸗ en sind der General⸗Feldmarschall Graf von Moltke, der ize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf zu Stolberg⸗ Wernigerode, das Personal der russischen Botschaft und an⸗ dere Herren von Rang zur Tafel gezogen.

Der Schlußbericht über V Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

7. Sitzung des Reich s⸗

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marine, ohne mit englischen Lootsen schlechte Erfahrungen zu machen. Auf deutschen Kriegsschiffen dürfe kein englischer Lootse das Kommando führen, seine Weisungen gebe er eventuell nur durch Handbewegungen. Der Abg. Dr. Hänel richtete an die Reichsregierung die Frage, weshalb ein offizieller Bericht über den Untergang des „Großen Kurfürsten“ noch nicht erschienen sei. Es sei die Pflicht und

das Recht des Chefs der Admiralität, einen offiziellen Bericht, Der nicht offizielle Bericht in

wie er versprochen, zu geben.

dem Beiblatt des Marine⸗Verordnungsblatts genüge nicht.

Der Staats⸗Minister von Stosch erklärte, diese Publikation

sei auf Grund offizieller Aktenstücke erfolgt, ein Weiteres sei aus höheren Interessen nicht zulässig.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, er halte diese Auskunft nicht für genügend, wolle aber die nichtoffizielle Publikation nicht zur Unterlage einer für die Verwaltung ungünstigen Kritik machen. Ein Antrag des Abg. Dr. Hänel, den Chef der Admiralität aufzufordern, einen offiziellen Bericht über diese Affaire an den Reichstag gelangen zu lassen, wurde auf Wunsch des Abg. Dr. Lasker von der Budgetberathung getrennt und wird demnächst besonders zur Debatte gestellt werden. Der Abg. Freiherr von Maltzahn⸗Gültz sprach seine Genugthuung über die in der Kriegsmarine getroffene Aenderung der Ruder⸗ kommandos aus. Die Position wurde bewilligt, ebenso der ganze Etat der Marineverwaltung, soweit er nicht der Budgetkommission überwiesen ist.

Beim Etat der Reichs-⸗Justizver waltung lenkte der Abg. Stellter die Aufmerksamkeit der verbündeten Rregierungen auf die unverhältnißmäßige Höhe der Gerichtskosten, nament⸗ lich in kleineren Prozessen. Der Bundesbevollmächtigte, Staatssekretär Dr. von Schelling erwiderte, daß er in dieser finanziellen Frage die Initiative der Einzelstaaten ab⸗ warten müsse. Der Abg. Kayser brachte ebenfalls mehrfache Mißstände in dem jetzigen Prozeßverfahren, namentlich gegen das Institut der Gerichtsvollzieher, zur Sprache. Jetzt stehe der Gerichtsvollzieher im Dienst des Gläubigers, er sei nicht mehr der frühere unparteiische Staatsbeamte. Der Abg. Dr. Windthorst bestritt, daß die Initiative zu einer Revision des Gerichtskostengesetzes von den Einzelstaaten aus⸗ ehen müsse. Die Gerichtskosten dürften keine Finanzquelle ein. Wie in Preußen, so müßten auch die übrigen deutschen Justiz⸗Minister Beobachtungen, aber keineswegs lang⸗ wierige, über die Wirkungen der , machen lassen. Der Abg. Freund bemerkte, daß die Mängel des neuen Pro⸗ zesses nicht nur in der finanziellen Seite desselben, sondern auch in dem hn n, in dem Urkunden⸗ und Wechselprozesse lägen. Der Abg. Freiherr von . bestätigte die Klagen über zu hohe Ge⸗ richtskosten, obwohl er zugab, daß zu einer Revision des Gesetzes seit dessen Erlaß noch eine zu kurze Zeit ver⸗ flossen sei. Der Staatssekretär Dr. von Schelling erklärte, daß er die Frage der Gerichtskosten nicht aus den Augen ver⸗ liere und nicht der Ansicht sei, daß die Gerichtskosten eine n nn. für die Einzelstaaten seien. Der Abg. Oechel⸗ äuser ging ausführlich auf die wirthschaftliche Bedeutung des Aktienwesens ein und sprach den Wunsch nach

einer nn Reform der n , . aus, die, ohne die Bildung ö Aktiengesellschaften all⸗ zusehr zu erschweren, doch der Spekulation und der Ausbeutung möglichste Hindernisse bereite. Der Staats⸗ sekretär Dr. von Schelling stimmte den Ausführungen des Vorredners bei und sprach die Hoffnung aus, daß schon in der nächsten Session des Reichstages die Novelle zum Aktien⸗ gesetze zur Vorlage gelangen werde. Diese Aussicht begrüßte der Abg. von Helldorff⸗Bedra mit Freuden. Der Abg. Richter

dieser 6 den ganzen Kulturfortschritt der Neuzeit. Viele roße Ünternehmungen seien nur in dieser Form durchführ⸗ ar. Die Spekulationssucht werde weniger durch die Aktien⸗ esetzgebung als durch die Maßregeln des Reichskanzlers ge⸗ keine. Die Verstaatlichung der Eisenbahnen, die Erniedri⸗ ung des Lombardzinsfußes bei der Reichsbank, die Südsee⸗ ltiengesellschaft seien solche Maßregeln. Der Unter⸗Staats⸗ sekretär Scholz erklärte, auf diese Angriffe materiell jetzt nicht erwidern zu wollen. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. von Kardorff das Wort.

Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist aus Paris ö eingetroffen, um für einige Zeit an den Sitzungen des Reichstages Theil zu fh Bis zu seiner Rückkehr fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Bot⸗ schafts⸗Rath Graf von Wesdehlen.

Laut telegraphischen Mittheilungen aus Athen haben die letzten Ausgrabungsarbeiten auf dem Boden des alten Olympia. folgende Resultate ergeben: Südwestlich vom Metroon wurde das Fundament des großen Zeusaltars, eine Ellipse von 44 m Umfang bildend, zu Tage gefördert; außer⸗ dem fand man einen Kopf des Augustus, eine elische Bronze⸗ ö. und ein wichtiges Mantelstück zu der Nike des aionios.

Die ständige Kommission für das technische Unterrichtswesen hielt am Sonnabend, den 21. d. M, in., dem Gebäude des Untexrichts-Ministeriums ihre erste Sitzung. Es waren sämmtliche Mitglieder bis auf 5 erschie⸗ nen, die theils durch Krankheit, theils durch dringliche, Ge⸗ schäfte verhindert waren. Der Minister der geistlichen 2c , eröffnete die k um 101, Uhr mit einer Begrüßung der Kommission und leitete dann die Be⸗ rathung bis gegen 1 Uhr, wo anderweitige Geschäfte ihn nöthigten, den Vorsitz dem Unter⸗Staatssekretär von Goßler zu übertragen.

Die Verhandlungen fanden auf Grundlage der nach⸗ stehenden Tagesordnung statt:

I) Bericht über die Umgestaltung, welche, in Gemäßheit des Erlasses des Herrn Ministers für Handel 2c. vom 1. November 1878, mit den sogenannten reorganisirten Gewerbeschulen vorgenommen ist und über die von der Verwaltung hierbei befolgten Gesichts punkte.

2) Bericht über den gegenwärtigen Stand der Bauge werk und Fachschulen und über die Grundsätze und Ziele, nach denen die Weiterentwickelung dieser Anstalten angestrebt wird.

3) Fragen, welche sich an das gewerbliche Fortbildungs⸗ schulwesen knüpfen. Nachdem infolge eines bei der Berathung des Etats von 1873 gefaßten Beschlusses des Abgeordnetenhauses die ge⸗ werblichen Fortbildungsschulen auf das Unterrichts Ministerium über⸗ gegangen waren, und in dem Etat von 1874 und der folgenden Jahre ein Fonds von 142 150 MS zu Zuschüssen für dieselben ausgesetzt worden war, sind dur Erlaß vom 17. Juni 1874 die Bestimmungen getroffen, nach welchen aus jenem Fonds Zuschüsse für solche Schulen gewährt werden können, sowle die Grundzüge ihrer Einrichtung fest⸗ gestellt. Die seitdem durch das Reichsgesetz vom 17. Jult 1873 ge⸗ änderte Rechts lage, sowie die gemachten Erfahrungen lassen es rathsam erscheinen, folgende Punkte in Erwägung zu ziehen:

a. Ist es zweckmäßig und für die Resultate des Unterrichts för⸗ derlich, bei den gewerblichen Fortbildungsschulen die obliga⸗ torische Form dieser Schulen dadurch zu begünstigen, daß Staats. zuschüse in der Regel nur für solche Schulen bewilligt werden, welche auf Grund eine nach S§§. 196 und 142 der Gewerbeordnung erlassenen Ortsstatuts eingerichtet sind? !

b. Ist es durchführbar, daß auf der oberen Stufe dieser Schulen dem Zeichenunterricht 8 Stunden gewidmet werden, und daß die gleiche Stundenzahl den übrigen Lehrgegenständen zugetheilt wird, oder wird man sich selbst unter günstigen örtlichen Verhältnissen nicht mit etwa 8 Stunden im Ganzen für den einzelnen Schüler begnügen müssen, wovon der Regel nach die Hälfte dem Zeichnen als Hauptgegenstand zu widmen wäre?

. Geht es an, auf der unteren Stufe der Fortbildungsschulen thunlichst sämmtliche Lehrgegenstände der Oberklassen der gehobenen Volksschule zu betreiben, oder ist es nicht schon durch die Beschränkt⸗ heit der Zeit geboten, unter Vermeidung jeder Zersplitterung den Unterricht auf die unentbehrlichsten und wichtigsten Lehrzweige zu beschränken?

d. Ist es ferner rathsam, die Zöglinge der Oberstufe davon ab⸗ zuhalten, daß sie ihre Theilnahme ausschließlich auf die für ihren künftigen Beruf wichtigen Gegenstände beschränken, und soll man eine besondere Sorgfalt darauf verwenden, daß die Zöglinge auch in allgemein bildende und ethische Fächer, z. B. Geschichte und National⸗ literatur eingeführt werden? Oder ist von dem Gesichtspunkte aus, daß zu einer gründlichen Betreibung dieser Fächer die Zeit fehlt, die ethische Wirkung der gewerblichen Fortbildungsschulen nicht ha pt⸗ sächlich darin zu setzen, daß die Zöglinge in den für ihr künftiges Gewerbe nothwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten, soweit die Schule dies vermag geübt und dadurch berufs tüchtig und berufs⸗ freudig gemacht werden?

e. Da es für die gewerblichen Fortbildungsschulen von größter Bedeutung ist, daß die Gewerbetreibenden und Handwerks meister des Orts und Distrikts an ihrem Gedeihen lebendiges Interesse nehmen und dasselbe durch Einwirkung auf die Lehrlinge und die Gewerbs⸗ genossen zu fördern suchen, in welcher Weise könnten Staat und Ge⸗ meinde dafür wirksam sein, daß die Gewerbevereine des Orts und der Provinz, die Innungen und sonstigen gewerblichen Verbände mit den Fortbildungsschulen in nähere Verbindung gebracht würden?

Das Referat über die einzelnen Nummern der Tages— ordnung wurde von dem Geheimen Regierungs⸗Rath r. Wehren⸗ pfennig, zugleich in Vertretung des erkrankten anderen Refe⸗ renten für das technische Unterrichtswesen, des Geheimen

Ober⸗Regierungs⸗Raths Lüders, erstattet.

In dem Bericht ad J wurde dargelegt, was zur Aus⸗ führung des Cirkularerlasses des Ministers für Handel 2c. vom 1. November 1878 bisher in Gemeinschaft mit den betheiligten Städten geschehen sei, und wie diejenigen Ge— werbeschulen, bei denen eine Entwickelung zu einem g jährigen Kursus, zum Theil unter Anlehnung an Fachschulen, habe zugelassen werden können, in ihrer Organisation und ihrem Lehrplan dahin umgestaltet feien, daß ihr Schwerpunkt zwar auch in Zukunft in den mathematisch⸗naturwissenschaftlichen err, und im Zeichnen ruhe, daß aber auch das Sprachlich⸗historische daneben eingehend gepflegt und den Schulen der Charakter höherer allgemeiner Bildungsanstalten gesichert werde. Zu diesem Zwecke seien sie auch der Aufsicht der Provinzial⸗ Schulkollegien unterstellt; die Einrichtung einer besonderen Inspektion ihres Zeichenunterrichts sei in Erwägung gezogen.

In dem Bericht ad IL wurde ausgeführt, welche Schritte die Staatsregierung seit dem Cirkularerlaß vom 26. Februar 1877 zur Förderung der Baugewerkschulen gethan habe. Ihr Gesichtspunkt sei dabei, die Anstalten über die Provinzen angemessen zu vertheilen. Am meisten Schwierigkeiten mache es, bei den Anforderungen, welche an die Städte in Bezug auf Schulgebäude und Kostenvertheilung gestellt werden mäüßten, in den östlichen Provinzen die nöthige Zahl von

(Hagen) erkannte zwar an, daß die Form der Aktiengesell⸗ schaften in der Neuzeit auf Betriebe angewendet worden sel, auf welche sie nicht passe, aber andererseits verdanke man

Anstalten ins Leben zu rufen. Indeß ergab der Bericht, daß man sich dem Ziel allmählich nähere. Als Aufgabe der An⸗

stalten wird betrachtet, daß der Schüler bei seinem Abgang e mit denjenigen Kenntnissen und Fertigkeiten ausgerüstet sein soll, die zur selbständigen Ausführung der auf dem platten Lande und in den Städten ganz allgemein vorkommenden Bauten nöthig sind. Die . von Prüfungsreglements wird vorbereitet, und werden dieselhen auch als Maßstah dienen können, um die Leistungen der Privatschulen daran zu kontrolliren. Der Bericht ging dann weiter zu den Fach. schulen für Maschinentechnik und für Metallindustrie über, berührte die Webeschulen und was neuerdings zu deren . an einzelnen Centren der Textilindustrie eingeleitet ist, sowie die keramischen und sonstigen . An⸗ stalten. Hiermit verknüpfte sich die Frage der Lehrwerk⸗ stät te, und es wurde ausgeführt, daß nicht die Meinung be⸗ kehr die Werkstatt durch die Lehrwerkstätte zu ersetzen sei, son⸗ ern, daß man nur beabsichtige, die letztere im beschränkten Maße für die mechanische Technik, die Weberei und das Kunst⸗ gewerbe in Anwendung zu bringen.

Die mündlichen Berichte al L und Il, welche schristlich fixirt und den Mitgliedern zugestellt werden sollen, gaben An⸗ laß zu Anfragen, welche sich auf die Verhältnisse einzelner Anstalten bezogen.

Auch wurden von einem Mitglied Anträge, betreffend die Inspektion des Zeichenunterrichts an Gewerbe⸗ und Fach— schulen, die Prüfungsregle nents für Baugewerksschulen, sowie die von den technischen Hochschulen an die bei ihnen eintre⸗ tenden Studirenden in Betreff der Uebung im Zeichnen zu stellenden Anforderungen, eingebracht und zu Protokoll gegeben, die Berathung darüber jedoch für eine der nächsten Sitzungen vorbehalten.

Eine eingehende Diskussion fand über die an das ge⸗ werbliche Fortbildungsschulwesen geknüpften Fragen statt. Zur Einleitung wurde eine Uebersicht über die zur Förderung der Fortbildungsschulen in Preußen seit 1844 gemachten Ver⸗ suche gegeben, dann ein Blick auf die süddeutschen und mittel⸗ deutschen Staaten und ihre Gesetzgebung geworfen und her⸗ vorgehoben, daß die gewerbliche Fortbildungsschule im Unterschied von der alten Sonntagsschule und allgemei⸗ nen Fortbildungsschule auf Freiwilligkeit beruht habe und in Württemberg, wo sie am meisten aufgeblüht sei, noch durch⸗ gängig beruhe. Die allgemeine Fortbildungsschule scheide aus der Berathung der Kommission aus und somit auch die an ob ihre obligatorische Durchführung durch Gesetz in Preußen zur Zeit rathsam und möglich sei.

Was die gewerbliche Fortbildungsschule betreffe, so habe die Gewerbeordnung vom 21. Juli 1869 in den 55. 106 und 142 es der Gemeinde überlassen, obligatorische Fortbil⸗ dungsschulen zu errichten, und so lange die Arbeits- und Lehr⸗ herren nur verpflichtet waren, zum Besuch solcher obliga⸗ torischen Schulen ihren Lehrlingen die erforderliche Zeit zu sei es naturgemäß gewesen, daß der Staat der Regel nach auch nur diese Schulen unterstützt habe. Durch das Reichsgesetz vom 17. Juli 1878 sei aber hierin insofern eine Aenderung eingetreten, als die Verpflichtung des Lehr⸗ herrn, die erforderliche Zeit zum Besuch zu gewähren, sich jetzt auf jede von der Gemeindebehörde oder vom Staat als Fort⸗ bildungsschule anerkannte Anstalt erstrecke. Folglich sei jetzt Anlaß gegeben, die Frage J. a. neu zu untersuchen. Die weitere Berathung ergab, daß die Kommission sich mit allen gegen 3 Stimmen dafür entschied, eine einseitige Begünstigung der obligatorischen Form der Fortbildungsschule bei Gewährung von Zuschüssen nicht an⸗ zurathen.

Die übrigen aufgestellten Fragen wurden einmüthig oder fast einmüthig in dem Sinne beantwortet, daß die gewerbliche Fortbildungsschule der Regel nach den Schüler nicht über S Stunden beanspruchen könne, daß als Hauptgegenstand der Regel nach das Zeichnen zu betrachten sei und daß bei der Kürze der verfügbaren Zeit die Beschränkung auf die unent⸗ behrlichsten Lehrgegenstände, und zwar auf die für den künf— tigen Beruf nothwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten ge⸗ boten sei. Bei der letzten, die Betheiligung der ge⸗ werblichen Vereine, Verbände, Innungen u. s. w. k Frage wurde Bezug genommen auf den Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 4. Januar 1879, auf die Ordnung der Verhältnisse in Osnabrück, die Bildung einer Gewerbedeputation in Berlin und die Leistungen des Central⸗ k in Nassau für das dortige Fortbildungsschul⸗ wesen.

Allgemein wurde anerkannt, daß daher die nähere Be⸗ iehung der gedachten Verbände zu den Fortbildungsschulen ih wünschenswerth sei, daß aber bei der Vielgestaltigkeit der gewerblichen Vereine, und da sich noch nicht übersehen ließe, in wie weit die Innungen sich lebenskräftig und leistungsfähig ent⸗ wickeln würden, sich zur Zeit über die Art und Weise der Mitwirkung der gedachten Verbände bei den Fortbildungsschulen Vorschläge, welche für alle Verhältnisse als zweckmäßig sich er⸗ weisen würden, noch nicht machen ließen. Die Berathungen der Konferenz schlossen um 3 Uhr.

Die im Reichs-Eisenbahn⸗Amt aufgesten e, in der Zweiten Beilage veröffentlichte Rebersicht der Be⸗ triebs-Ergebnisse der Eisen bahnen Deutschlands ausschließlich Bayerns für den Monat Januar d. J. ergiebt für die 89 Bahnen, welche auch schon im ent⸗ sprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende theil⸗ weise auf provisorischen Ermittelungen beruhende Daten: die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Januar d. J. bei 738 Bahnen 87,6 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 11 Bahnen 12,4 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometer bei 1Bahn 1,1 Proc. der Gesammtzahl unverändert, bei 66 Bahnen 74,2 Proc. der Gesammtzahl . und bei 22 Bahnen 24,57 Proc. der Gesammtzahl (darunter 12 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem⸗ selben Monat des Vorjahres. Bei den unter Staats⸗ verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Januar d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1 266 646 500 6 (408 495 900 MυVt Stammaktien, 44 595 000 MS Prioritäts⸗ Stammaktien und 813 555 600 υ , Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 4 438,56 km, so daß auf je 1 km 285 373 s ent⸗ fallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen betrug Ende Januar d. J. das gesammte kon⸗ zessionirte Anlagekapital 3 071 059 057 S (1 100 055 508 M, Stammaktien, 334 833 900 AM Prioritäts⸗Stammaktien und 1636 169 649 S Prioritäts-Obligationen) und die Läage der⸗ jenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 12 0653,45 km, so daß auf je 1 Km 254 787 M entfallen.

Das von dem Dr. Richard Biedermann in Leipzig herausgegebene Central⸗Blatt für , und rationellen Wirthschaftsbetrieb“ verfolgt den Zweck, über. alle irgendwie wichtigen naturwissenschastlichen Forschungen und praktischen Versuche, welche sich auf Fragen der Landwirthschaft oder der landwirthschaftlichen Gewerhe beziehen, zuverlässige Nachrichten zu sammeln, und diese möglichst rasch und vollständig in sachgemäßer und gemein⸗ verständlicher, dabei aber möglichst gründlicher Be⸗ arbeitung, welche von einer Anzahl tüchtiger Fachmänner erfolgt, zu veröffentlichen. Nach dem reichen Inhalte der

bisherigen Lieferungen zu urtheilen, ist das genannte Blatt sowohl für die Vertreter der Wissenschaft, als auch für die praktischen Landwirthe eine willkommene Quelle zur sicheren Information über die auf den mannigfachsten Gebieten sich vollziehenden, auf die Landwirthschaft Bezug habenden Vor⸗ 6. und müssen namentlich die Landwirthe dasselbe um so

öher schätzen, als ihnen dadurch ohne weitläufige Literatur⸗ studien Gelegenheit geboten wird, in seltener Vollständigkeit die Resultate der ihrem Berufe näher stehenden neueren Forschungen kennen zu lernen, und dieselben zum Nutzen ihrer Wirthschaften praktisch zu verwerthen.

Mit Rücksicht auf diese Vorzüge hat der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten die landwirthschaft⸗ lichen Provinzial⸗ Central⸗ und Hauptvereine auf das Unter⸗ nehmen des Br. Biedermann aufmerksam gemacht und ihnen dasselbe zur möglichsten Förderung und Unterstützung empfohlen.

Die in der Cirkularverfügung vom 14. Mai 181 zu 5. 2 des Regulativs für Privatläger gegebene Vor⸗ schrist, wonach jedesmal von der Bewilligung eines Privat- lagers Anzeige bei dem Fingz-Minister zu machen, ist durch eine Cirkularverfügung des Finanz-Ministers vom 17. v. M. auf diejenigen Fälle beschränkt worden, in denen Privatläger ohne amtlichen Mitverschluß bewilligt worden sind.

Eine Annonce, deren Wortlaut an sich unverfäng⸗ lich erscheinen mag, welche aber objektiv ihrer nicht mißzuver—⸗ . Bedeutung nach einen unzüchtigen Inhalt birgt, und welche der Annoncirende mit Kenntniß und im Bewußtsein ihres sträflichen Inhalts veröffentlicht hat, ist, nach einem Er⸗ ken ntniß des Reichsgerichts, J. Strafsengts, von 15. Dezbr. 1879, als eine unzüchtige zu betrachten, und der Annoncirende resp. der Drucker sind aus 5. 184 des Strafgesetzbuchs wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift zu bestrafen.

Sachsen. Dresden, 23. Februar. (Dr. J.). In den heutigen Sitzungen beider Kammern gelangte ein König⸗ liches Dekret zur Verlesung, durch welches der Schluß der Sitzungen in beiden Kammern des Landtags auf Donnerstag, den 4. März, festgesetzt wird. Die Erste Kammer berieth einen Gesetzentwurf, durch welchen die Bestimmung der Ge⸗— meinde⸗Ordnungen, daß Neuanziehende erst nach dreimonat⸗ lichem Aufenthalte zu den Gemeindesteuern herangezogen wer⸗ den dürfen, beseitigt wird. Die Deputation empfahl An⸗ nahme des Entwurfs, zugleich aber eine Erweiterung desselben durch eine Anzahl von Paragraphen, durch welche, nach dem Vorgange der preußischen Gesetzgebung, eine den Gemeinden zu Gute kommende Besteuerung der Wanderlager und Waaren⸗ auktionen festgesetzt wird. Die Kammer genehmigte den so erweiterten Entwurf gegen 4 Stimmen.

Die Zweite Kammer genehmigte die von der Staats⸗ regierung vorgelegte Novelle zum Erbschastssteuergesetz gegen 4 Stimmen unverändert; ebenso gegen 7 Stimmen mit eini⸗ gen von der Deputation beantragten und von der Regierung gebilligten Aenderungen den Gesetzentwurf über das Amts⸗ kleid der Rechtsanwälte, nachhem die Abgg. Dr. Minckwitz, Lehmann und Dr. Schaffrath die Ablehnung desselben befür⸗ . hatten. Schließlich wurden noch einige Petitionen er⸗ edigt.

ö Württemberg. Stuttgart, 21. Februar. Der „St. A. . f. W.“ publizirt eine Bekanntmachung des Ju stiz⸗ Ministeriums, welche die Rechtsanwälrte ermächtigt, die richterliche Amtskleidung in den Gerichtssitzungen zu tra⸗ gen, und zugleich den Wunsch und die Erwartung der Justiz⸗ verwaltung ausspricht, die Rechtsanwälte möchten im In eresse ihrer Berufsstellung von der vorstehenden Ermächtigung Ge⸗ brauch machen. Soweit dies nicht geschehe, verbleibe die seit⸗ ö Vorschrift, nach welcher ein schwarzer Frack anzu⸗ egen sei. . 23. Februar. (W. T. B.) Der Groß fürst Nikolaus . ö ist heute Mittag von hier nach St. Petersburg abgereist.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Februar. (W. T. B.) Im Anschluß an die Nachricht von der Gefangennahme des britischen Oberst Synge durch griechische Räuber erfährt die „Polit. Corresp.“ aus Salonichi, daß die türkische Re⸗ gierung den Gouverneur angewiesen habe, sich wegen aller nothwendigen Schritte mit dem englischen Konsul ins Ein⸗ vernehmen zu setzen und daß der englische Konsul mit Unter⸗ stüͤtzung der Behörden Maßnahmen zur Befreiung des Obersten ker n habe. Zwei englische Avisos bewachen die Küste

8 Golfs.

24. Februar. Der „Presse“ zufolge hat die eng⸗ lische Regierung bei mehreren europäischen Kabineten, auch bei dem österreichisch⸗ungarischen, die Veranstaltung einer internationalen Enquete über die Zuckerexport⸗ prämien vertraulich angeregt. .

Pest, 21. Februar. Se. Majestät hat, der „Budap. Corr.“ zufolge, die Demission des Banus Mazurxanies angenommen. Zum Nachfolger ist Graf Ladislaus Pejac⸗ sevies designirt; dessen Ernennung erfolgt wahrscheinlich morgen. Der neue Banus reist sodann von Pest behufs Eidesleistung nach Wien, von dort auf einige Tage nach Agram und kehrt sodann nach Pest zurück, um an den spä—⸗ testens Anfangs März beginnenden ungarisch-⸗kroatischen Aus⸗ gleichsverhandlungen theilzunehmen.

23. Februar. In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte bei der Fortsetzung der Budget⸗ debatte Koloman Szell, daß er die Finanzlage für schlimmer halte, als sie von der Regierung und dem , dargestellt werde. Das Defizit belaufe sich nach seiner Re nung auf 382 Millionen. Hauptaufgabe sei, der Deckung des jährlichen Defizits durch Anleihen . zu arbeiten;

aneben sei die Besserung der wirthschasftlichen Lage des die Hebung der Produktionsfähigkeit und eine

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Landes,

generische Wahrung der Handels- und Verkehrsinteressen unerläßlich. Er acceytire zwar das Budget, könne aber sein Vertrauen der Regierung nicht votiren. Minister⸗ Präsident Tisza erklärte, die meritorische Beant⸗ wortung der Behauptungen Szells dem Finanz⸗Minister überlassen zu müssen; darin sei er aber mit Szell einverstan⸗ den, daß man aus den vorhandenen Uebeln nur durch beharr—⸗ liche Arbeit herauskommen könne. Den Ausführungen ande⸗ rer Redner gegenüber, daß das deutsch-österreichische Bündniß in . Besorgniß errege, wies Tisza darauf hin, wie in Frankreich Jedermann wisse, daß die österreichisch⸗- ungarische Monarchie, wenn sie auch mit Deutschland im besten Einver⸗ nehmen zu leben wünsche, doch fern davon sei, Wente gegenüber eine feindliche Stellung einzunehmen. Die Aufgaben der nächsten Zukunft seien die Verbesserung der Finanzlage und die Entwickelung der staatswirthschaftlichen Verhaͤltnisse. Das Industriegesetz werde revidirt; über die Gruppirung der Eisenbahnen sei die Regierung bereits einig. Das Haupt⸗ augenmerk werde darauf gerichtet sein, Eisenbahnen zweiten Ranges in möglichst großer Anzahl in das Leben zu rufen. Die hierauf bezüglichen Vorarbeiten seien bereits beendet. Den Vorwurf reaktionärer Absichten in Betreff der Maßrege⸗ lung der Presse müsse er zurückweisen. Nichtsdestoweniger er⸗ achte er es als nothwendig, die Beschützung des Privatlebens und der Privatehre den Schwurgerichten zu entziehen, sowie das Vereins- und Versammlungsrecht zu regeln. Das Mi⸗ nisterium werde sich hierbei von den in Frankreich, England, Belgien und Amerika bestehenden Gesetzen leiten lassen. Schließlich wies der Minister unter der lebhaften Zustimmung des Hauses den Vorwurf der Abnutzung zurück und erklärte, er werde sich lieber durch die Erfüllung seiner Pflichten ab⸗ nutzen lassen, als daß er seine Pflichten nicht erfülle.

Das Oberhaus hat beschlossen, dem Antrage auf Aus⸗ lieferung des Baron Majthenyi nicht Folge zu geben, da nicht erwiesen sei, daß auch gegen die anderen Theilnehmer an dem Duelle die Strafuntersuchung eingeleitet sei.

Die diesseitigen Kommissarien Matlekovits und Mitalovits begeben sich morgen nach Wien, um an den dort stattfinden⸗ den gemeinsamen Zollkonferenzen Theil zu nehmen. Dieselben sind mit umfassenden Instruktionen bezüglich des Handelsvertrages mit Deutschland, sowie bezüglich der Ver⸗ handlungen mit Serbien versehen.

24. Februar. Das „Amtsblatt“ publizirt die Ent⸗ , Mazuranies und die Ernennung des Grafen Ladis⸗ aus Pejace vich zum Banus von Kroatien.

Großbritannien und Irland. London, 23. Februar. (W. T. B.) Das Oberhaus nahm heute bei der ersten Lesung die Regierungsvorlagen über die Abänderung der Boden⸗ gesetze an, durch welche die Vollmachten der Eigenthümer von Fideicommißgütern erweitert werden und die Uebertragung des Eigenthums an Grundstücken vereinfacht wird.

Im Unterhause erklärte der Schatzkanzler North⸗ cote auf eine bezügliche Anfrage: er könne sich über die Ab⸗ sichten der englischen Regierung in Betreff der Einsetzung einer Finanz kommission in Konstantinopel, wie solche in dem 18. Kongreßprotokoll vorgesehen sei, erst äußern, wenn die übrigen Mächte ihre Absichten in dieser Hin⸗ sicht mitgetheilt hätten. Was Rumänien angehe, so sei die Unabhängigkeit desselben in Folge der Verfassungsänderung in Gemäßheit des 44. Artikels des Berliner Vertrages aner⸗ kannt worden. Die Regierung hoffe, daß Rumänien diese Aenderungen in loyalem und liberalem Sinne durchführen werde, wenigstens berechtigten die Versicherungen Rumäniens zu dieser Hoffnung. Die Nothstandsvorlage für Ir⸗ land wurde, unter Ablehnung aller dazu eingebrachten Amen⸗ dements, in dritter Lesung angenommen.

24. Februar. (W. T. B.) Der „Standard“ be⸗ zeichnet das Gerücht, daß eine Auflösung des Parla— ments unmittelbar bevorstehe, als verfrüht, bemerkt jedoch, daß, wenn die Geschäfte der Legislativen auch ferner systema⸗ tisch gehemmt werden sollten, der Regierung keine andere Wahl übrig bliebe, als an die . zu appelliren.

Frankreich. Paris, 22. Februar. (Fr. C.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht Dekrete, durch welche das Rangwesen im Auswärtigen Amte Jieformen unter⸗ zogen wird. Darnach zerfällt die zweite Klasse der Botschafts⸗ Sekretäre fortan in zwei Sektionen; die Beamten, welche bisher den Titel: (léve-consul führten, heißen jetzt: consul suppléant, und die Rangordnung ist nunmehr folgende: 1) die Unterdirektoren, die Generalkonsuln, die Sekretäre erster Klasse; 2) die Bureauchefs und Redacteure, die Konsuln erster Klasse, die Sekretäre zweiter Klasse (erste , 3) die Unterbureauchefs und Haupteommis, die Konsuln zweiter Klasse, die Sekretäre zweiter Klasse (zweite Sektion); 4) die besoldeten Attachées, welche das diplomatische oder Konsulats⸗ examen bestanden haben, die consuls suppléants, die Sekretäre

dritter Klasse. .

23. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats wurde bei der ahl eines lebenslänglichen Senators der republikanische Kandidat John Lemoinne, Redacteur des „Journal des Debats“, mit 142 Stim⸗ men gegen einige 20 Stimmen, die sich auf verschiedene Kandidaten zersplitterten, gewählt; außerdem waren 95 Stimm⸗ zettel unbeschrieben. Der Senat begann hierauf die Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs über die Freiheit des höheren Unterrichts. Chesnelong, von der Rechten, sprach gegen die Ferry'sche Vorlage.

Die Deputirtenkammer nahm den Gesetzentwurf über die Zusammensetzung des obexen Unterrichtsraths mit den vom Senate , Modifikationen an. Bei der so⸗ dann fortgesetzten Berathung der Zolltarifvorlagen hob der Deputirte Rouher hervor, daß sich seit dem Abschlusse der Handelsverträge der Wohlstand Frankreichs und Englands ge⸗ hoben hätte. Nach der Rede gRiouhers wurde die General⸗ debatte geschlossen und die Berathung der einzelnen Artikel

auf nächsten Montag festgesetzt.

Spanien. Madrid, 23. Februar. (W. T. B.) Auf Antrag des Deputirten Santonia und unter Zustimmung der Regierung beschloß die Kammer einstimmig, eine Gl'ück⸗ wunschadresse an Se. Majestät den Kaiser von Ruß⸗ land und dessen Familie abzusenden.

Türkei. Konstantinopel, 24 Februar. (W. T. B)

n Beantwortung des letzten griechischen emorandums theilte avas Pascha den griechischen Bevollmächtigten die neuen Vorschläge der er, bezüglich der Grenzlinie mit.

Die Feststellung der Zwischenpunkte bleibt den beiden verhan⸗ delnden Parteien überlassen.

far gl; 4. Februar. Der neuernannte angli⸗ kanische Bischof, Herr Dr. Barclay, ist gestern Nach⸗ mittag in Begleitung seiner Familie hier eingetroffen. Derselbe wurde in Colonia von den Dolmetschern der Local⸗Regierung und sämmtlicher Konsulate, sowie von denen des armenischen und griechischen Patriarchates empfangen; außer⸗ dem hatte sich die gesanimte Geistlichkeit und die Mehrzahl der englischen und deutschen, sowie der arabisch⸗protestantischen Gemeindemitglieder zu diesem Empfange eingefunden. Der deutsche Konsul begab sich mit seinem englischen Kollegen und dessen Gemahlin, etwas später als die zum Empfangsé erschie⸗ nenen Beamten, zu Pferde ebenfalls auf den Weg nach Co⸗ lonig, auf dessen Hälfte dieselben dem Wagenzuge des Bischofs, welcher außer den schon erwähnten Personen noch von einer ansehnlichen Zahl berittener türkischer Gensd'armen begleitet war, begegneten. Beide Konsuln schlossen sich hierauf dem Zuge an, um den Bischof durch die Aufstellung der ein⸗ zelnen deutschen und englischen Missionsschulen zu geleiten, an deren jede Dr. Barclay eine kurze Anspruche hielt, worauf der Zug f direkt in die bischöfliche Wohnung begab.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. Februar. (W. T. B.) Die Nachricht auswärtiger Blätter über das an⸗ gebliche Verschwinden des wachthabenden Offiziers bei der Explosion ist vollständig erfunden. Alle Offiziere und Mannschaften haben ihre Pflicht auf das Gewissenhafteste er⸗ füllt, wofür Se. Majestät der Kaiser selbst seinen Dank aus⸗ sprach. Ebenso unbegründet ist die Nachricht verschiedener Zeitungen von einem Unwohlsein Sr. Majestät. Der Kaiser, welcher sich vollkommen wohl fühlt, besuchte heute, im offenen Schlitten fahrend, die Pawlowsche Kriegsschule. Bei der Rückfahrt bereiteten die Kriegsschüler Sr. Majestät eine glän⸗ zende Ovation, indem sie unter nicht enden wollenden Hurrahs den Schlitten des Kaisers bis zur Nikolgibrücke geleiteten. Hier begrüßten die Passanten Se. Majestät ebenfalls mit enthusiastischen Zurufen, welche sich von der Brücke den ganzen Quai entlang fortpflanzten. Der Kaiser, welcher durch diese Ovation sichtbar erfreut war, dankte, nach allen Seiten auf

das Sulbnyollste grüßen vas P üßelid.

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Amerika. Washington, 20. Februar. (Allg. Corr.) Das Repräsentantenhaus nahm heute die Gesetzvorlage an, welche zur Entsendung eines Schiffes nach Irland mit den zur Linderung des dortigen Nothstandes gesammelten Lebensmitteln autorisirt.

23. Februar. (W. T. B.) Der Zusammentritt der demokratischen Natio nalkonvention zur Wahl eines Präsidentschaftskandidaten ist nunmehr auf den 22. Juni d. J. in Cincinnati anberaumt.

Nr. 9 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen: Vom 16. Februar 1880. Seepostverbindung mit Norwegen auf der Linie Hamburg⸗Drontheim. Vom J. Februar 1880. Statistische Ermittelungen über die bei den Postämtern III. und bei den Postagenturen eingegangenen Päckerei und Werthsendungen aus dem Deutschen Reichs⸗Postgebiet.

Gewerbe und Sandel.

Zufolge neuerer Nachrichten aus Warschan ist die s. 3. in den Ortschaften Maloklenki, Wrona, Jozefowo, Idzikowice und Gadowo im Kreise Plonsk ausgebrochene Rin derpest“) nunmehr erloschen,

Dagegen ist die Seuche neuerdings an einigen anderen Orten des gedachten Kreises, nämlich in der Stadt Zakroczym und in dem Dorfe Wolka⸗Smoszewska ausgebrochen.

Die Lübecker Bank hat nach dem Jahresbericht pro 1879 folgende Ecgebnisse erzielt: Das Geschäftsjahr hat einen Ueberschuß von 71973 4M ergeben. Nach Abzug des Kapitalverlust ⸗Saldos ultimo 1878 von 35 647 M verbleibt ein Gewinn von 36 326 6 Davon erhalten die Aktionäre 24000 M als Dividende à 209, und die verbleibenden 12 326 6 werden als Reserve für dubiöse Forderungen zurücgestellt. Das geschästliche Ergebniß ward empfindlich beeinflußt durch den überaus niedrigen Zinsfuß während fast des ganzen Jahres. Es darf daher nicht Wunder nehmen, daß der Ertrag des Zinsenkontos gegen das Jahr 1878 ziemlich erheblich differirt. Andererseits er⸗ 1 die güastigere Stimmung auf dem Effektenmarkte, von dem Akttenbesitz des Instituts Einiges mit Vortheil zu verkaufen und dabei einen Gewinn von 9924 S zu erzielen. Der EGffektenbestand ist dadurch Ende 1379 auf 25 583 S ermäßigt, gegen 54 289 4 Ende 1878. Auch die Aeceptverbindlichkeiten sind von 265 612 4 Ende 1878 auf 147 541 M Ende 1879, und die diversen Debitoren von 16034 939 S auf 692 525 M zurückgegangen. Dagegen hat der Wechselbestand sich von 619 1090 6 auf M70 460 M erhöht.

Wien, 23. Februar. 66 T. B) Nach einer Meldung der Presse! bat die Versammlung der Prioritätenbesitzer der Mäh rischen Grenzbahn die Kürzung des Coupons pro 1889 von 5 auf 4 o genehmigt und beschlossen, daß die Gesellschaft über das nicht zur . gelangende fünfte Prozent eine Schuldurkunde auszustellen habe. Der Kurator und die Vertrauensmänner wurden von der Versammlung beauftragt, den eventuellen Verkauf der Bahn in Erwägung zu ziehen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Wien, 24. Februar. (W. T. B.) Der Eisstoß bei Wien ist im Verlaufe der letzten Nacht abgegangen; für Wien ist somit

nichts mehr zu befürchten.

Triest 25. Februar. (W. T. B.) Der Lloyd dampfer „Hungaria ist heute früh mit der ostindischchinesischen Ueber- landpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

Danach soll dieselbe ihre Ausgangspunkte bei Theben am Aegäischen Meere und bei Anino am Jonischen Meere haben.

) efr. Nr. 12 und 16 des Reichs Anzeigers.