der vorbenannten vom ten bis M . bei der Kreis⸗Kom Bischofsburg, den Der Kr
keit erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des n, .. können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namene⸗ unterschrift eines
Provinz Ostpreußen.
ontrolbeamten versehen werden.
Regierungsbezirk Königs⸗ berg i. / P⸗r. Anweisung zum Kreiganleiheschein des Kreises Roessel 4. Ausgabe. Buchstabe .... Nr.. b M060.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe zu der obigen Schuldverschreibung, die .. te Reihe von Zins⸗ scheinen für die 5 Jahre 18 .. bis 18. . bei der Kreis⸗Kom⸗ munalkasse zu Roessel, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweifenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider⸗ spruch erhoben wird.
Bischofsburg, den .. ten 18
Ber Kreisausschuß des Kreises Roessel. (Unterschriften.) ö
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschuffes können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch . jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Erlaß,
betreffend die Abänderung von Wahlorten im Bezirke der Handelskammer zu Osnabrück.
im Anschlusse an die in dem Erlasse vom 6. April 1878, betreffs der Wahl der Mitglieder der Handelekammer zu Dsnabrück getroffenen Festsetzungen wird hierdurch bestimmt; Die Seitens der Betheiligten der Kreise Bersenbrück und Tecklenburg zu vollziehenden Mitgliederwahlen finden fortan, anstatt in Bersenbrück, bezw. in Tecklenburg, in Quakenbrück, bezw. in Ibbenbüren fit. Berlin, den 29. Januar 1880. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Jacobi.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Dem Lehrer Dr. Rabe an der , ,, zu Hannover ist daz Prädikat „Professor“ verliehen worden.
Der Bberförster Kramer zu Neinhausen, Provinz Hannover, ist auf die Oberförsterstelle zu Neustadt, JRiegierungs bezirk Cassel, und der SOberförster Grosch zu Neustadt auf die Oberförsterstelle zu Reinhausen versetzt worden.
A uff sriderung.
Alle Diejenigen, welche Bücher aus der Bibliothek des Königlichen Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und . entliehen haben, werden aufgefordert, dieselben bis
ätestens den 15. März d. J. zurüchzuliefern. Die gedachte
ö und das mit ihr verbundene Lesezimmer bleiben von diesem Tage ab bis auf Weiteres geschlossen. Berlin, den 23. Februar 1880. Thiel, Geheimer Regierungs⸗Rath.
Die Nummer 6 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8689 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines , ,. zum Staatshaushalts⸗-Etat für das Jahr vom 1. April 1879/80. Vom 13. Februar 1880; und unter
Nr. 8690 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Februar 1880, betreffend die Errichtung der neuen Staatseisenbahn⸗Verwal⸗ tungsbehörden.
Berlin, den 27. Februar 1880.
Königliches GesetzSammlungs-⸗Amt.
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als ander oll ee c; hat die Druckschrift: „Herr von Treitschkes der Sozialistentödter und die Endziele des Liberalismus. Eine sozialistische Replik. Leipzig, Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei 1875 auf Grund von §§. J und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, den 24. ere. 1880. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
n der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 9 der Feichenregister⸗Bekanntmachungen veroffentlicht.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 27. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗Präsi⸗ denten von Madai und nahmen darauf in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Mel⸗ dungen entgegen. Um 1114 Uhr empfingen Se. Majestät den Kaiserlich russischen Militärbevollmächtigten Fürsten von
burg begiebt, und hörten alsdann die Vorträge des Chefs des
Civll⸗Kabinets Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski
9 2 Ministers des Königlichen Hauses Grafen von einitz.
Gegen 2 Uhr ertheilten Se. Majestät dem Sanitäts⸗Rath Seiche aus Teplitz eine Audienz.
u dem gestern Abend zu Ehren Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nicolaus von Rußland und Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Edinburgh im Kaiserlichen Palais stattgehabten Concert waren die Botschafter und deren Ge⸗ mahlinnen, die Militärbevollmächtigten und Attaches, sowie die hier . Fürstlichen Personen, die Staats⸗Minister u. A. geladen. .
Unter Leitung des Ober⸗Kapellmeisters Taubert nahmen folgende Künstler an dem Concert Theil: Hr. und Fr. Artoͤt de Padilla, Frl. Lehmann, Frls. Anna und Bertha Mehlig und die Hrrn. Niemann, Schmidt, Fricke, Ernst.
Nach dem Concert verabschiedeten Sich die Hohen Gäste von Ihren Majestäten und der Königlichen Familie.
— In der am 26. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers Hofmann abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ raths erhielt der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, in der vom Reichstage beschloffenen Fassung die Zustimmung der Versammlung.
Die Präsidialvorlagen, betreffend: a. die Ausführung der Anleihegesetze; b. den Entwurf einer neuen
assung des 58. 48 und einer Aenderung im 5§. 50
r. 1 Absatz 1 des Betriebsreglements für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands; . den Entwurf eines Regula⸗ tivs für die Privattransitlager von Getreide u. s. w., und von Bestimmungen über die Gewährung einer Zollerleichte⸗ rung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, welche aus ausländischem Getreide hergestellt sind; d. den Entwurf einer Anweisung über den zum Zwecke der Einziehung von Gerichts⸗ kosten unter den Bundesstaaten zu leistenden Beistand; e. den Entwurf eines Gesetzes gegen den Wucher, wurden den zu⸗ ständigen Ausschüssen überwiesen.
Den Anträgen der berichtenden Ausschüsse entsprechend, und mit den von den letzteren vorgeschlagenen Modifikationen, gelangten zur Annahme die Gesetzentwürfe, betreffend a. die Anzeige der in Fabriken und ähnlichen Betrieben vorkommen⸗ den Unfälle; b. das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähn⸗ liche Schuldverschreibungen; (. das Pfandrecht an Eisenbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, sowie ferner eine in Folge der neueren Justiz⸗Gesetzgebung erforderlich gewordene anderweite Geschäftsordnung für die Disziplinarbehörden, welche an die Stelle des durch Beschluß des Bundesraths vom 12. Dezember 1873 bestätigten Regulativs für die Geschäfts⸗ ordnung bei den Disziplinarbehörden treten soll.
Den Schluß bildete die Ernennung von Kommissarien . Vertretung von Vorlagen im Reichstag und die geschäft⸗
iche Erledigung von Petitionen.
— Im Anschluß an unsere gestrige Mittheilung in Betreff des Berichtes, welchen Professor Hirsch über die vor⸗ r Pest⸗Epiden ie im Gouvernement Astrachan erstattet hat, können It noch auf die Gründe hin⸗ weisen, welche die n rde abgehalten haßen, jenen Bericht in der von, Verfasser gewählten Form als ein amtliches Alttenss t zu behandeln und zur Ver⸗ öffentlichung zu bringen. Die Gründe haben hauptsächlich darin gelegen, daß der Verfasser über eine befreundete Re⸗ gierung und deren Einrichtungen auch in dem umgearbeiteten Bericht mancherlei Urtheile ausspricht, welche er als Privat⸗ mann und Gelehrter haben und veröffentlichen kann, die aber eine Regierung über die andere in einem amtlichen Dokumen te auszusprechen Anstand nehmen muß.
— In der , (9.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Kameke, der Staats⸗ sekretär des Innern, Staats⸗Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, wurden zwei Schreiben der Abgg. Dr. Dreyer und Witte (Schweidnitz), zur Erörterung der Frage wegen Fortdauer ihres Mandats, der Geschäftsordnungskommission überwiesen. Der Präsident theilte mit, daß die Gesetzentwürfe, betreffend das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und Schuldver⸗ schreibungen und betreffend das Pfandrecht an Eisen⸗ bahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben eingegangen seien. Darauf gelangte folgende Interpellation der Atgg. von Bernuth und Dr. Dreyer zur Verlesung: arf der Reichstag jedenfalls in der jetzigen Session der Vor⸗ legung des lange verhelßenen Gesetzentwurfsé, betreffend die Rege⸗ lung der Ansprüche der Hinterbliebenen der Reichsbeamten, ent- gegensehen? ;
Der Unter⸗Staatssekretär Scholz erklärte sich zur sofortigen n, , der Interpellation bereit, worauf der Abg. von Bernuth dieselbe mit dem Hinweis motivirte, daß diese dringende Angelegenheit nothwendig ihre schließliche Erledigung finden müsse. Der Unter Staatssekretar Scholz erklärte, die Reichsregierung habe diesen Gegenstand bisher unausgesetzt und eifrig erwogen, derselbe biete aber große Schwierigkeiten. Gegen den vor⸗ jährigen Entwurf seien die gewichtigsten Einwände von allen Ressorts erhoben, und in Fo e ein anderer Entwurf ausgearbeitet worden, der sich der Zustimmung aller Ressort⸗ chefs erfreue. In recht kurzer Zeit, hoffentlich noch in dieser Session werde es möglich sein, die Vorlage im Hause einzu⸗ bringen. Damit war dieser Gegenstand erledigt.
Darauf erklärte sich der Staats-Minister Hofmann zur sofortigen Beantwortung folgender Interpellation des Abg. Stumm bereit:
Beabsichtigt die Reichsregierung, dem Reichstage in Dieser oder der nächslen Session einen auf die Begründung von Alter⸗ versorgungs⸗ und Invalidenkassen für Fabrikarbeiter gerichteten Gesetzentwurf vorzulegen?
Der Interpellant führte aus, er selbst habe keinen de⸗ taillirten Antrag über diese Materie eingebracht, um damit nicht Widerspruch im Hause und bei der Regierung hervor⸗ urufen. Seinen Wünschen werde es schon genügen, wenn ih die Regierung im Prinzip zur baldigen Vorlage eines solchen Entwurfs bereit erkläre. Der Staats⸗Minister Hofmann erkannte die Berechtigung des in der Interpellation angeregten Gedankens an, betonte aber die große Schwierigkeit der praktischen Ausführung desselben. Die Regierung dürfe in Hinblick darauf nicht unüberlegte Versprechungen machen. Sie habe die ,, der Einzelregierungen über diese Frage eingefordert. Vor Allem komme es darauf an, Ga⸗
Dolgorucki, welcher sich mit kurzem Urlaub nach St. Peters⸗
rantien für die dauernde Lebensfähigkeit der Kassen in den
Normativbestimmungen zu schaffen, bevor man die Arbeiter zum Beitritt zu denselben zwinge. Der Kreis der Fabrikarbeiter sei sehr schwierig abzugrenzen. 6. auch zu bestimmen, welchen Einfluß iratfi weiß mit ihrem verschiedenen Kraftverbrauch auf daß Maß der Beitragspflicht habe. Die Konstruktion der Kassen⸗ verbände sei ebenfalls eine schwierige Aufgabe. Alle diese Fragen müßten im Gesetz geregelt werden, man dürfe sich nicht auf die statutarische Regelung verlassen. Die Gutachten der . Bundesstaaten ständen noch aus, da die Abgabe derselben die Erhebung weitschichtiger Ermittelungen voraus⸗ setze. Ein Drängen sei nicht gut. In dieser Session werde zwar eine Vorlage an den Bundesrath, nicht aber an den Reichstag gelangen. Welche Stellung der Bundesrath zu dieser Frage annehmen werde, könne er nicht bestimmen.
Auf AÄntrag des Abg. Frhr. Dr. von Hertling trat das ., bei Schluß des Blattes in die Besprechung der Inter⸗ pellation.
— Die soeben erschienene, im Reichsamt des Innern herausgegebene „Amtliche Liste der Schiffe der deut⸗ schen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren Un⸗ terscheidungssignalen für 1880“ (Berlin, Druck und Verlag von G. Reimer, 1880, Preis: kart. 1 6) bildet den Anhang zum internationalen Signalbuche, welches unter dem Titel „Signalbuch für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“ im Juni 1870 vom Reichskanzler⸗Amt herausgegeben ist.
Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale sich zu erkennen zu geben und sonstige Mit- theilungen unter einander, sowie mit Signalstationen, auch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden Theile verschie⸗ dener Sprachen sich bedienen.
Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große Anzahl sowohl vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Satztheile, einzelner Wörter, Namen, Sylben, Heu ffihn? und Zahlen, welche durch Gruppen von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben , ,, n zeichnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders ge⸗ ordnet oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Signalbuchstaben (B06, BD, BE, B u. . w. bis WV), 4856 von je 3 Signalbuchstaben (60D, B0F, Bog, BGH u. s. w. bis WI) und 73 440 von je 4 Signalbuch⸗ staben (60DF, BCDG, B0obH, BGbl u. s. w. bis W'TS).
Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18 960 (B0DF bis GPWV) die⸗ nen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenommenen Sätze, Satztheile, Wörter u. s. w.
Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 1440 Gruppen von Gab bis GWVF zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegsmarinen und die letzten 53 040 Gruppen von HBoD bis WVTS zur Bezeichnung der Schiffe der Handelsmarinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs⸗ und beziehungsweise Kauffahrteischiffe eines dieser (1440 4 ö 3. ) 54 480 Signale als Unterscheidungssignal zuzu⸗
eilen ist.
Jedem Staate stehen alle Unterscheidungssignale behufs Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Verfügung. Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher vielfach I, Unterscheidungssignal, Schiffe unter derselben Flagge niemals.
Die Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die ein⸗ elnen Schiffe wird durch die zuständigen Behörden der ver⸗ r nen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrteischiffe wird gleich bei der Eintragung in das Schiffsregister ein solches Unterscheidungssignal zugetheilt und in seinem Schiffs⸗ certifikate vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal auch beim Wechsel seines Heimathshafens oder seiner Registerbehörde unverändert bei.
Die nach der systematischen Reihefolge der Unterschei⸗ dungssignale geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterschei⸗ dungssignale den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs- und Handelsmarine beigelegt worden sind.
Für die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls angenommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden.
Die Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu signalisiren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche enthaltenen Abschnitte über „Einrichtung und Gebrauch des Signalbuches“. Will ein Schiff sich einem andern Schiffe, einer Signalstation u. s. w. zu erkennen geben, so muß es außer seinem Unterscheidungssignale stets auch seine National⸗ flagge zeigen, da, wie oben, erwähnt, Schiffe verschiedener Flaggen vielfach dasselbe Unterscheidungssignal führen.
Ein Schiff, welches das Unterscheidungssignal eines an— deren eg fte wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der be⸗ treffenden Liste sofort ersehen. Besitzt es die Liste nicht, so wird es sich Behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung ih Nationalität und das Unterscheidungssignal zu merken aben.
Alljährlich erscheinen neue Ausgaben der Schiffsliste und im Laufe jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben.
— Die vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigun von Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen dienen, 1g nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Straf⸗ senats, vom 10. Dezember 1879 als qualifizirte Sachbeschädi⸗ gung aus 5§. 304 Str. G. B. zu bestrafen, selbst wenn diese Gegenstände nicht zu diesem Dienste (des öffentlichen Nutzens) bestimmt worden und nur thatsächlich dem öffentlichen Nutzen dienen, z. B. Bäume auf Privatgrundstücken, die im Winter bei Schwneeverwehungen Wegezeichen für die Passanten der benachbarten Straße sind. Die Feststellung Seitens des Straf⸗ richters, daß der Thäter sich bewußt war, daß die fraglichen Gegenstände zum öffentlichen Nutzen dienen, ist nur dann noth⸗ wendig, wenn der AÄngeklägte dieses Bewußtsein in Ab⸗ rede gestellt hat.
— Das Reichsgericht, III. Strafsenat, hat durch Er⸗ kenntniß vom 10. Dezember 1879 ausgesprochen, daß der That⸗ bestand eines Glücks spiels bereits vorliegt, wenn die Bethei⸗ ligten Einsätze zum Zwecke des Spiels gemacht haben, obschon das eigentliche Spiel noch nicht begonnen hat, und daß der Thatbestand eines einmaligen Glücksspiels, zu welchem nach Herrichtung aller Erfordernisse ein Fremder verschleppt worden, zu der Fest⸗ stellung der Gewerbmäßigkeit des Spiels Seitens des Schlep⸗ pers und seiner Genossen genügt, auch wenn keine Mehrheit von Fällen vorliegt, in denen die Spieler das Glücksspiel be⸗ trieben haben.
— S. M. Kanonenboot „Cyclop“, 4 Geschütze, Kom⸗ mandant Kapt. Lt. von Schuckmann 1. hat am 6. Januar c. Nagasaki verlassen und ankerte am 9. desselben Monats in Shanghai.
Sachsen. Dresden, 26. Februar, (Dr. J. Beide Kam mern traten heute zu Sitzungen zusammen. Die Erste Kamm er genehmigte in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer die Kap. 11— 15 des Etats der Ueberschüsse unver⸗ ändert und beschloß sodann, bezüglich des Gesetzentmurfs über die gewerblichen Schulen nur zu g. 1 den Beschlüssen der Zweiten Kammer beizutreten, in allen übrigen Punkten aber bei den früheren Beschlüssen zu beharren. .
Die Zweite Kamm er genehmigte nach einer längeren Diskussion, in welcher namentlich die Abgg. Matthes und Günther nachzuweisen versuchten, daß die von ihnen früher eäußerten schweren Bedenken gegen die Einkommensteuer sich im vollen Maße erfüllt hätten, Kap. 19 des Etats der Ueber⸗ schüsse, direkte Steuern, nach dem Voranschlage, Kap. 2, Chaussee⸗ und Brückengelder, mit unwesentlichen Aenderungen, dagegen Kap. 20, Zölle und Verbrauchtzsteuern, mit einem Ab⸗ strich von 1255 316 6, die bei dem Antheil Sachsens an den Erträgen der Zölle und der Tabaksteuer weniger erwartet werden, als bei Aufstellung des Etats veran⸗ schlagt war. Bei der durch Königliches Dekret gege⸗ benen Mittheilung über die Begebung der durch das Gesetz vom 1. März 1878 geschaffenen 3 proz. Rente und die Verwandlung der 5proz. Staatsschuld in eine 4prozentige faßte die Kammer Beruhigung. Nachdem die bei den Etats des Kultus und öffentlichen Unterrichts und der Justiz zwischen beiden Kammern entstandenen Differenzen theils durch Beitritt zu den von der Ersten Kammer gefaßten Beschlüssen erledigt, theils aufrecht erhalten worden waren, 3 die Kammer den Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der in nichtstreitigen Rechtssachen zu erhe⸗ benden Gerichtsgebühren um 26 Proz, mit einer unerheb⸗ lichen Abänderung gegen 2 Stimmen an. Der Antrag des Abg. Walter auf Aufhebung des §. 18 der Justizministerial⸗ Verordnung vom 31. Juli 1879, nach welchem eine gleich⸗ zeitige Zulassung der in Dresden wohnhaften Rechtsanwälte bei dem Landgerichte und dem Ober⸗Landesgerichte nicht statt⸗ finden soll, wurde der Staatsregierung zur Er wägung über— wiesen und zum Schluß die bezüglich des Antrages des Vize— Präsidenten Dr. Pfeiffer auf Erläuterung von 58. 3 des Ge⸗ setzes vom 25. Januar 1874 mit der Ersten Kammer be⸗ . Differenz durch Beitritt zu dem jenseitigen Beschlusse erledigt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 25. Februar. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung der „Wiener Abendpost“ sind in Folge des in der Nähe von Plewlje kürzlich stattgehabten Zu⸗ sammenstoßes zwischen einer auf einem Uehungsmarsch be⸗ griffenen Compagnie und einer Bande Bewaffneter Streifzüge angeordnet und vorgenommen worden. Hierbei wurden indeß die Banden, deren eine sich einer Hammel⸗ heerde bemächtigt hatte, bereits zerstreut gefunden. Die öffentliche Ordnung ist seitdem nicht wieder gestört worden. Die Kommandirenden der Truppen haben sich mit den tür⸗ kischen Behörden sofort ins Einvernehmen gesetzt.
— 27, Februar. Der „Presse“ zufolge machten in den beiden letzten Sitzungen der Zollkonferenz insbesondere die feineren Waaren und die Textilbranche Schwierigkeiten.
Großbritannien und Irland. London, 26. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses antwortete der Unter ⸗Staatssekretär Bou rke auf eine Anfrage Pulestons: von einer Annexion Medinas durch die Republik Liberig sei der Regierung keine Nachricht zugegangen. Der Schatzkanzler Northeote beantragte eine Resolution, betreffend die Abänderung der Geschäftsordnung Behufs Verhinderung der Ob⸗ struktio n. Lord Hartington kritisirte den Antrag, unter⸗ stützte denselben aber schließlich mit dem Bemerken, daß seiner Ansicht nach der Antrag schon allzu lange verzögert worden sei. Schließlich wurde die Debatte vertagt. Von der Re⸗ gierung wurde der Vorschlag gemacht, die Debatte heute wieder aufzunehmen.
Das Oberhaus hat die irische Saaten-Bill in dritter Lesung angenommen.
Frankreich. Paris, 26. Februar. (W. T. B.) Der Senat setzte heute die Berathung der Interpellation Schölcher, betreffend die Sklaverei am Senegal, auf nächsten Montag fest. Die Wahl eines lebenslänglichen Senators an Stelle Crémieux, wofür dem derzeitigen Gouverneur von Algier, Grevy, die meisten Aussichten zugeschrieben werden, wurde auf den 6. H. M. anberaumt.
Aus Regierungskreisen wird bestätigt, daß der russische Botfchafter, Fürst Orloff, gestern die Schriftstücke über⸗ reicht hat, welche die Identität und die Schuld des verhafteten russischen Unterthanen Hartmann darthun, und daß der Ju stiz⸗Minister vom Kabinet beauftragt worden ist, einen Bericht über die Frage zu erstatten.
— (Cöln. Itg.) Seit der Wahl John Lemoinnes zum Senator zählt der Senat gegenwärtig 291 Mitglieder. Unbe⸗ setzt sind 9 Sitze, von den zwei, in der Seine⸗Inférieure und den Vogesen, vorderhand auch frei bleiben, da die Hälfte der Sitze dieser beiden Departements nicht erledigt ist. Die übrigen sieben Sitze werden binnen 14 Tagen besetzt sein, so daß der Senat dann 298 Mitglieder zählen wird.
Türkei. Konstantin opel, 26. Februar. Dem „Reu⸗ terschen Bureau“ wird von hier über das angebliche Attentat gegen den Sultan gemeldet: Papazopulos ist naturalisirter englischer Unterthan griechischer Abstammung; es wurden 12 Bomben bei ihm vorgefunden. Bei dem im Beisein des Dragomans der englischen Botschaft im Bot⸗ schaftshotel angestellten Verhöre gestand Papadopulos Anfangs, ein Attentat auf den Sultan beabsichtigt zu haben, später zog derselbe dieses Geständniß aber wieder zurück und behauptete, daß die Bomben von feinem Bruder, der ihn der Polizei denunzirte, bei ihm niedergelegt worden seien. Sein Bruder Aristarchi, welcher erst vor Kürzem zum Islam übertrat, ist ebenfalls verhaftet worden.
— 25. Februar. (W. T. B) Aus dem Paschalik Diarbekir wird gemeldet, daß die No th im steten Zuneh⸗ men begriffen fei; tausende von Nothleidenden aus der Land⸗ bevölkerung treffen täglich in der Stadt Diarbekir ein, um 1 und Almosen zu erbitten. Zwanzig mit Ge⸗ treide bekadene Flösse wurden von den Bauern geplündert.
Rumänien. Bukarest, 27. Februar. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht die von den Kammern votirten Gesetze über die Naturalisirung einer großen An⸗ zahl von Israeliten. Dieselben haben fast sämmt ich Dispens von der zehnjährigen Anwesenheit erhalten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Februar. (W. T. B.) Ein vom 24. datirter, heute veröffentlichter Kaiserlicher Ukas an den dirigirenden Senat besagt: Fest entschlossen, den in der letzten Zeit sich unaufhörlich wieder⸗ holenden Versuchen frevelhafter Uebelthäter, die staatliche und gesellschastliche Ordnung in Rußland zu erschüttern, ein Ziel zu setzen verordnen wir: 15 In St. Petersburg wird eine höchste Exekutivkommission zur Wahrung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung eingesetzt. 2) Dieselbe wird aus einem Hauptchef und aus den nach dessen Gutdünken zu ernennenden Mitgliedern bestehen. 3) Zum Hauptchef der Exekutivkommission wird der zeitweilige General⸗ Gouverneur von Charkow, Graf Loris⸗Melikoff, ernannt. Die Ernennung der Mitglieder der Kommission erfolgt durch Kaiserliche Befehle auf die vom Hauptchef gemachten Vor⸗ schläge. Außerdem steht dem Hauptchef das Recht zu, in die Kommission alle Personen zu berufen, deren Anwesenheit er für nützlich erachtet. In dem Ukas wird ferner bestimmt, daß, um allen zur Wahrung der Ordnung dienenden Behörden einen einheitlichen Charakter zu verleihen, dem Hauptchef der Exekutivkommission die Rechte eines obersten Chefs in St. Petersburg und Umgehung, sowie die dizekte erfügung über alle in der Hauptstadt und im St. Petersburger Militär⸗ distrikt vorkommenden politischen Prozesse, ingleichen die näm⸗ liche Verfügung über derartige Prozesse im ganzen Reiche an⸗ heimgestellt werden. Alle örtlichen Behörden, Gouverneure, Ge⸗ neral⸗ Gouverneure und Stadthauptleute werden dem Hauptchef der Exekutivkommission unterstellt; alle Ressorts sind verpflichtet, dem Hauptchef volle Mitwirkung zu . Außerdem steht dem Hauptchef frei, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen, welche er für nützlich zur Wahrung der Ordnung im Reiche erachten wird, wobei die von ihm ausgehenden Verfügungen von Allen bedingungslos befolgt werden müssen. Das Amt eines zeitweiligen General⸗Gouverneurs von St. Petersburg 6 mit Errichtung der höchsten Exekutivkommission auf⸗ gehoben.
— 27. Februar. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗
bote“ veröffentlich einen Aufruf des Grafen Loris⸗ Melikoff an die Bewohner der Hauptstadt. Unter Hinweis auf die im russischen Volke, sowie in ganz Europa durch die unerhörten frevelhaften Attentate hervorgerufene Entrüstung wird bekannt gegeben, daß die Regierung genöthigt sei, durch⸗ greifendere Maßnahmen zur Unterdrückung des die soziale Ruhe bedrohenden Uebels zu ergreifen. Der Chef der Exekutiy⸗ kommission ist sich der Schwierigkeit der ihm bevorstehenden Thätigkeit wohl bewußt, er will nicht übertriebene Erwar⸗ tungen auf unmittelbaren Erfolg erregen, er wird sich aber nicht scheuen mit den strengsten Maßregeln zur Bestrafung der verbrecherischen Thaten vorzugehen, wie er bereit sein wird, die legalen Interessen der Gutgesinnten zu schützen. Er hofft, die Unterstützung aller ehrlichen Menschen bei seinem Vor⸗ ehen zu finden. Die Gesellschaft selbst habe die Regierung ei der Wiederherstellung des regelmäßigen Ganges des Staatslebens zu unterstützen. An die Bewohner der Haupt—⸗ stadt wird die dringende Bitte gerichtet, der Zukunft mit Ruhe entgegen zu sehen, ohne sich durch böswillige oder leichtfertige Gerüchte irreleiten zu lassen.
Amerika. Washington, 26. Februar. (W. T. B.) Der Senat hat nach lebhafter Debatte zu Gunsten der Ab⸗ schaffung des Gesetzes votirt, welches den ehemaligen Kon⸗ föderirten den Eintritt in die Unionsarm ee untersagt.
New⸗York, 26. Februar. (W. T. B.) Die für die Nationalkonvention in Chicago von Seiten der re—⸗ publikanischen Konvention von Vermont gewählten Delegirten haben keine besonderen Anweisungen erhalten; von den Dele⸗ girten der republikanischen Partei zu Indiang haben einige die Anweisung erhalten, für Sherman oder Blaine zu stim⸗ men, während viele andere ohne besondere Instruktionen sind.
Asien. China. Peking, 27. Dezember 1879. Die „Peking Zeitung“ vom gestrigen Tage enthält die Nachricht von dem Tode Shön-pao⸗chön's, des General-Gou⸗ verneurs der beiden Kiang, in Nanking.
Der Verstorbene hatte noch vor kurzer Zeit wegen zu⸗ nehmender Kränklichkeit um Versetzung in den Ruhestand ge⸗ beten, dies Gesuch war ihm aber abgeschlagen und ihm nur ein zweimonatlicher Urlaub bewilligt worden.
Shöen⸗pao⸗choön war ein Mann von bedeutenden Fähig⸗ keiten und großem Einflusse und galt für eine der Haupt— stützen der alt⸗chinesischen reaktionären Partei.
Unter demselben Datum berichtet die „Peking? Zeitung“, daß der bisherige General-⸗Gouverneur der beiden Kuang (Canton), Lin⸗k'un⸗yi, zum General⸗Gouverneur der beiden Kiang und Handels-Superintendenten der südlichen Häfen an Stelle des verstorbenen Shen⸗pao⸗chen und der bisherige Gou⸗ verneur von Kuangsi, Chang-shu⸗sheng, zum General⸗ Gouverneur der beiden Kuang ernannt worden.
In seiner Eigenschaft als General⸗Gouverneur der beiden Kuang scheint es Liuckiun⸗yi gelungen zu sein, gute Beziehun—⸗ gen zu den Fremden aufrecht zu erhalten; auch lassen die von ihm im Jahre 1876 eingereichten Denkschriften ihn als einen Mann erkennen, der sich der Nothwendigkeit, fortzu⸗ schreiten und sich namentlich von manchem Alten loszumachen, vollständig bewußt ist.
Chang⸗ssu⸗shong soll sich bei der Unterdrückung des Auf⸗ standes Li⸗hang⸗tfai, der kürzlich zum Tode verurtheilt worden ist, sehr ausgezeichnet haben.
Alfrika. (Allg. Corr) Von dem General⸗Konsul für Liberia erhält die „Times“ folgende Mittheilung:
Mit dem am 19. d. in Liverpool angekommenen liberischen Postdampfer ist im General ⸗Konsulat von Liberia die offizielle Nach⸗ richt eingegangen, daß von der Republik nach gegenseitig r und fried⸗ licher Uebereinkunft das große und wichtige, an die innere Grenze der Republik stoßende Land, bekannt als das Königreich Medi nal, annektirt worden. Medina hat eine Ueberfülle der reichsten afrika. 6 Produkte. Durch diese neue Erwerbung hat Liberia das Thor zum Janern Centralafritas noch weiter geöffnet. Das Medina Boporaland mit feiner Bevölkerung von 700900 Seelen wird, mit Ausnahme der Kaffeeplantagen am Flusse St. Paul, den reichsten und bevölkertsten Theil der Republik bilden. In Folge der großen Nachfrage nach liberischem Kaffeesamen und Pflanzen hat neuerdings die Landwirthschaft in Liberia einen außerordentlichen Aufschwung genommen.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureau der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Stan desämtern in der Woche vom 15. Februar bis inkl. 21. Februar er. zur Anmeldung ge—⸗ kommen: 154 Eheschließungen, 913 Lebendgeborene, 44 Todtgeborene, 539 Sterbefälle.
— Die Statistik der deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenvezwaltung für das Kalenderjahr 1988 ist jetzt im Druck erschienen. Die in derselben mitgetheilten Zahlen sowie die dadurch erwiesenen Ergebnisse dieser Verwaltung sind zum Theil bereits in Nr. 280 Jahrgang 1879 d. Bl., nach dem Sr. Ma- jestät dem Kaiser erstatteten Berichte veröffentlicht worden, weshalb wir uns in Nachstehendem auf eine Ergänzung der früheren Mit- theilungen beschränken.
Das deutsche Reichs ⸗Post⸗ und Telegraphengebiet umfaßt 444 441,76 4Em (ausschließlich 4354381 41m Wasserfläche) mit 35 823 465 Einwohnern (1875). Die Gesammtzahl der durch die Post beförderten Sendungen betrug im Jahre 1878 1224331 151 (1877 1156 273 981), der Telegramme 11 682 371 (1877 11381 846); der Gesammtwerth der vermittelten Geld⸗ u. s. w. Sendungen 13 672 813 190 S (1877 14147 281 847 M), das Gesammtgewicht der Päckereien M5 207 440 Eg (1877 241 594 100 Kg); die Gesammt⸗ einnahmen 126 233 156 M (1877 123 619 573 S), die Gesammt⸗ ausgaben (einschließlich 2144 789 bezw. 1 488 000 S einmaliger Ausgaben) 114 293 689 MS (1877 115 091 332 AS), der Ueberschuß 11939467 M (1877 8 528 241 MS).
Von den 7068 Postanstalten waren 569 Postämter J., 582 II., 2753 III. Klafse und 2919 Postagenturen; 32 Bahnpostämter, 171 nicht selbständige Postanstalten, 1 Briefsammlung, 8 Hülfspost⸗ anstalten für die Landbriefträger, 39 Umspannorte, 1 Postamt und 2 Agenturen im Auslande. Von den Postanstalten kam 1 . 62,9 qkm (1877 auf 65 43m) und 5071 Einwohner (1877 au 5240 Einw.).
An Sendungen wurden im Ganzen 1224381 151 (1877 1156273 981) durch die Post befördert, davon 1159 966 251 ( O93 277731) Briefsendungen und 64 414 909 (62 996 250) Päckerei⸗ und Geldsendungen. Von 772 992 949 versendeten eigentlichen Briefen waren 493 726 440 frankirt, 18 244 820 unfrankirt, 108 093 8ä0 Post⸗ karten, 117 301 420 Drucksachen und 9663 370 Waarenproben; 13 074 960 der Briefe waren eingeschrieben.
Aus dem Auslande wurden 64 680 700 (1877: 61 256 840) Briefe nach dem deutschen Reichspostgebiet befördert, und zwar 64 539 140 (99, 7820/9) aus Ländern des Weltpostoereins und 141 560 (O, 218 /S) aus anderen Ländern. Die meisten Briefe (11 548200 — 17,854 060) sendete Bayern, demnächst Frankreich 9 851 200 (15,23 0) und Desterreich ⸗ Ungarn 9772 300 (15 1090/9) Nach dem Auslande wur⸗ den 68 979 500 (1877: 65 618 300) Briefe versendet, und zwar nach Ländern des Weltpostvereins 68 629 240 (99, 49200), nach anderen 350 260 (0,508 o/o). Auch hier steht Bayern mit 14 679 000 Briefen (21,280 oMο 5 obenan, demnächst folgen Oesterreich Ungarn mit 12 356 5060 (17, 913 υο), Württemberg mit 7761 800 (11,252 0ͤ96) und Frankreich mit 7357 500 (10, 6670/07. Im Durchgang verkehr kamen 415 194 640 (1877 41 092 610) Briefe durch das deutsche Reichspost⸗ gebiet, davon 10 858710 (24, 027 ) nach Ländern des Weltpostvereins, 44 9360 (O, 09900) nach anderen Ländern, 34 291 000 (75, 8740 /) in geschlossenen Packeten.
An Zeitungen wurden 1783417 (1877 1740 020) durch Ver⸗ mittelung der deutschen Reichspostanstalten bezogen und 330 388 303 (1877 314557 790) Nummern befördert, an außergewöhnlichen Zeitungsbeilagen 13 441 0962 (1877 11417941).
Der Gesammt ⸗Päckereie und Baarsendungs verkehr umfaßte 64 414 900 (1877 62 996 250) Stück, deren Gesammtgewicht 2465 207 440 (1877 241 594 100) Eg, der Werthbetrag 11 275 334 800 (1877 11 879 828 610) 4
Im Päckerei⸗ und Baarsendungsverkehr wurden innerhalb des deutschen Reichs postgebiets 56 612 5060 (1877 55 5905 500) Stück ver⸗ sendet, im Gewicht von 215 836 600 kg (1877 213 913 600 kg) und im Werthe von 9716 466 000 Æ (1877 10000 488 700 S½6) Die meisten Packete (54, 3594 0½) wogen 1—–5 kg. Aus dem Auslande wurden nach dem deutschen Reichspostgebiet 3 412 460 (1877 3 354 430) Packete im Gewichte von 11 981 500 (1877 11716 050) kg und im Werthe von 777 397 3860 (1877 954 048 700) ½ς versendet. Auch hier stehen Bayern (1 258 500 Stück), Württemberg (362 900) und Oesterreich⸗ Ungarn (597 00) obenan. Die Versendung nach dem Auslande um⸗ faßte 4 062 45ę0 (18377 3 800470) Stück im Gewichte von 15 05 880 (14123 630 kRg und im Werthe von 629 002 500 (1877 755 422 630) Æ Die drei oben genannten Staaten sind auch hier die meistbetheilig⸗ ten. Im Durchgangtsverkehr gingen 327 490 (1877 335 850) Packete und Baarsendungen im Gewichte von 1883 660 (i877 1 840 780) Kg und im Werthe von 152 468 00 (1877 169 868 580) M durch den deutschen Reichspostverkehr.
Die Geldsendungen waren der Zahl nach 56 526 166 (1877 54 064 520), dem Werth nach 13 672 813 190 (1877 14147 281 8.47) Mark; darunter 9 987 120 (11275 334 800 M6 Baarsendungen, 36 60s 042 (2033 172 825 66) Postanweisungen. 3 161 204
306 798 164 M6) Postauftragsbriefe und 6 849 800 (58 007 40 M)
ostnachnahmesendungen. .
Unbestellbar waren nur 235 017 Briefe u. s. w. oder von einer Million 325 (1877 335). . .
An Postwertbzeichen wurden 740 997 374 Stück (82 3507 371,53 Æ) verkauft, gegen 78 208 669 Stück (18 208 669, 92 M) in 1877.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Bonn, 23. Februar. Gestern starb plötzlich am Gehirnschlage der Oberlehrer Dr. Phil ipp Humpert, der 40 Jahre am biesigen Gymnasium mit Erfolg wirkte. In den letzten acht Jahren widmete H. feine Mußezeit der heimathlichen Sprache des Sauerlandes. Er war 1814 zu Menden in Westfalen geboren. Seine Arbeiten über die Laut ⸗ und Flexionslehre der Sauerländischen Mundart zeugen von seiner wissenschaftlichen Tüchtigkeit. !.
Die soeben erschienene 5. und 6. Lieferung der Ergänzung zum Generalstabswerk 1866 und 1870— 717. von G. von Glasenapp, Verlag der Militaria (Berlin 1880) hat folgenden In⸗ halt: Freiherr von Canstein, 1864 Commandeur des Preußiscken Reserve⸗ Corps, 1866 Commandeur der 15. Inf⸗-Div, 187071 Ge⸗ neral. Gouverneur von Berlin. — von Clausewitz, 1366 Comman - deur der 2. Inf.⸗Div. — von Goeben, 1866 Commandeur der 13. Inf.Div., id 70 - 71 kommandirender General des VIII. Armee. Torps, Sber ⸗Befehlshaber der J. Armee. — von Großmann, 1866 GCommandeur der 1. Inf.Div. — von Kirchbach, 1866 Commandeunr der I9. Inf.Div., 1850 — 71 kommandirender General des V. Armee Corpg. — von Werder, 1866 Commandeur der 3. Inf.Div., 1870 7I kommandirender General des XIV. Armee Corps. — * von Weyhern, 18666 Commandeur der 2. Kav- Div. des Kav.-Corps der I. Armee, 1870-71 Commandeur der 4. Inf. Div. — von Loewen ⸗ feld, 1566 Commandeur der J. Jaf-Div., 1970 General. Gouver - neur im Bereich des V. und VI. Armee Corps. — Wilhelm, Graf zu Stolberg ⸗Wernigerode, 1866 Commandeur der zur Landes vertheĩdigung in Oberschlesien aufgestellten Truppen, 1870-71 Commandeur der 3. Kav. Div. — von Bentheim, 1866 Commandeur der mobilien 1. Kombin. Landwebr⸗Inf-Div. im Reserve ⸗ Armee Corp der Elb Armee. 1870 —– 71“ Commandeur der 1. Inf. Div. Fig, des J. Armee Corps. — von Schöler, 1866 Führer der
Inf.Div., 18570 - 71 Commandeur der 8. Inf. Din, — don Ro- senberg · Gruzezynski, 1866 Commandeur der Garde · Lanwehr . Inf Div. im Reserve⸗ Armee Corps der Elb Armee, 1870 –- 71 General- Gouverneur von Rheims. — von Flies, 1866 Commandeur der Di⸗ viston Fließ. — von Alvensleben, 1866 Commandeur der 1. Kav.⸗ Div. des Kav.⸗Corps der J. Armee. — von Beyer, 1866 Comman- deur der Division von Beyer, 1870-71 Commandeur der badischeu Diviston. — Graf von Bismarck ⸗Bohlen, 180-71 Geüers- Gon verneur von Elsaß Lothringen. — von Schwarzkoppen, 1870-71 Commandeur der 19. Inf.Div. — Freiherr von Barnikow, 1870 —
7I Fommandeur der J6. Inf.Div. — von Kamiensky, 1866 Com-