1880 / 51 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

4 sechs Monaten, oder, wenn thunlich, schon früher

Die Konvention tritt zwei Wochen nach dem Austausch

der Ratifikationen in Kraft. . der Staat kann jederzeit durch eine dem hohen eid⸗ ebende Erklärung der Kon⸗

enössischen Bundesrath abz . ! elben sich zurückziehen.

vention beitreten oder von der enannte Bundesrath übernimmt hinsichtlich der Ausführung stehenden Artikel 6 und 7 die Vermittelung zwischen tragschließenden Staaten.

Zu Urkunde dessen haben die betre ͤ : die Konvention unterzeichnet und derselben ihr Siegel bei⸗

enden Bevollmächtigten

So geschehen zu Bern, am 17. September 1878. von Roeder.

Weymann.

Ottenfels.

Vicomte de la Vega.

Mariano de la Paz Graslls.

B. d' Harcourt.

G. Halna du Frsétay.

Ad. Targioni Tozzetti.

Le Conseiller Joao Ignacio Ferreira Lapa.

Victor Fatio.

Die vorstehende Uebereinkunft ist von dem Deutschen Reich, von Oesterreich⸗ Ungarn, Frankreich, Portugal und der Schweiz irt worden und die Auswechselung der betreffenden ations⸗Urkunden hat stattgefunden.

e C , , e , g m w.

8 n ,.

Bekanntmachung. Herabsetzung der Gebühren für Postanweisungen nach Süd⸗Australien und Queensland.

Die Gebühren für Postanweisungen aus Deutsch— land nach Süd⸗Australien und Queensland betragen vom 1. März ab 50 8 für je 20 S, mindestens aber 1 c

Berlin W., den 19. Februar 1880. Kaiserliches General⸗Postamt.

10. Plenarsitzung des Reichstages,

Montag, den 1. März 1880, Vormittags 11 Uhr.

Tagesordnung:

Erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend eine Ergänzung des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen 2c. Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend und Aenderungen des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874.

Die Nummer 4 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1362 die internatio nale Uebereinkunst, Maßregeln gegen die Reblaus betreffend. Vom 17. September 1878.

Berlin, den 28. Februar 1880.

Kaiserliches Post-Zeitungs-⸗Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts Rath von Pestel in Lüneburg zum Landgerichts⸗Direktor bei dem Landgericht in Stade,

den Staatsanwalt Ha stenpflug in Ratibor zum Amts—⸗ richter in Bergen auf Rügen,

den Gerichts⸗-Assessor Dr. Rinteln in Cassel zum Amts— richter in Bochum,

den Gerichts ⸗Assessor Dr. Amtsrichter, und

den Gerichts⸗-Assessor Dr. Caspar in Cottbus zum Amts— richter zu ernennen; sowie

dem Amtsgeri Versetzung in den zu verleihen.

Des Köni

daß der Prov

reußen zum 10. Mär ammenberufen werde.

Felsmann in Proeculs zum

S-Sekretär Boclo in Rodenberg bei seiner uhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath

gs Majestät haben zu genehmigen geruht,

inzigl⸗Landtag der Provinz West—

z d. Is. nach der Stadt Danzig zu⸗

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Den Oberlehrern Dr. Müller und Pr. am Berlinischen G dikat „Professor“

25. 53

Heidemann ymnasium zum grauen Kloster ist das Prä⸗ beigelegt worden.

Bekanntmachung.

die in Gemäßheit der Prüfungsordnung vom mber 1878 (Reichs⸗ und Staats⸗-Anzeiger Rr. 231 vom 1. Oltober 1878, Centralblatt der Unterrichksverwaltun pro 1878 Seite 608) im laufenden Jahre hie Prüfung für Zeichenlehrerinnen an mehr und an. Mittelschulen habe ich Termin auf 19. April d. J. und folgende Tage anberaumt. Meldungen sind unker Beif der Prüfungsordnung bezeich nungen spätestens vier Wochen vor d bei mir anzubringen. Berlin, den 27. Februar 1880. Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. Im Auftrage: Lucanus.

Ju stiz⸗Ministerium.

ter Berndt in Meseritz t daselbst versetzt.

rselbst abzuhal⸗ klassigen Volks⸗ Montag, den

ügung der in den §8. 4 und 5 Schriftstücke und Zeich⸗ em angegebenen Termine

Der Amtsrich an das Landgeri Die nach gerichts⸗Rath

ist als Landrichter

gesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Land⸗ Servatius in Saarbrücken mit Pension und

dem Amtsrichter Sachs in Gammertingen behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung.

Der Landgerichts⸗Rath Schmidt in Berlin, der Land⸗ richter Cra mer in Duisburg, der Notar Lanser in M.⸗ Gladbach, der Rechtsanwalt Bischoff in Sonneberg, der Rechtsanwalt Dr. Voigt und der Rechtsanwalt Pr. Ohlen⸗ ñ . dem Ober⸗Landesgericht in Frankfurt a. M. ind gestorben.

3. Staatsanwalt Möller in Thorn ist in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Tilsit versetzt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetra en; der Rechtsanwalt Deahna bei dem Landgericht in einingen, der Gerichts Assessor Dr. Wöhler bei dem Landgericht in Cassel, der Gerichts⸗Assessor Wagner bei dem Landgericht in Graudenz, der Gerichts⸗-Assessor Hönmanns bei dem Land⸗ gericht in Hannover, der Ober ⸗Appellationsgerichts⸗Sekretär z D. Thiele in Celle bei dem Amtsgericht daselbst, der , n, Dorn und der Gerichts⸗Assessor Rieß bei dem Landgericht in Berlin J.

Der Rechtsanwalt Dr. Malß in Frankfurt a. M. ist auf seinen Antrag in der Liste der Rechtsanwälte des Ober⸗ Landesgerichts daselbst gelöscht.

Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880, be⸗ treffend die Tagegelder . Reisekosten der Amts⸗ anwälte.

Auf Grund des 5. 10 des Gesetzes vom 24. März 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 192) bestimme ich im ir e siän n fe mit dem Herrn Finanz⸗Minister, daß den Amtsanwälten bei Dienstreisen Tagegelder und Reisekosten nach denfelben Sätzen zu gewähren sind, welche den Subalternbeamten der Lokal behörden zustehen.

Amtsanwälte, welche ein mit einem höheren Range ver— bundenes Amt im unmittelbaren Staatsdienste bekleiden, er⸗ halten die ihnen nach diesem Amt zustehenden Tagegelder und Reisekosten.

Berlin, den 20. Februar 1880.

Der Justiz⸗Minister. Friedberg.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Nach den von der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer mir gemachten Mittheilungen walten bezüglich des Anspruches der Feldmesser und anderer Sachverständigen auf Entschädi⸗ gung für s. g. Liegetage während auswärtiger Geschäfte bei den einzelnen Auseinandersetzungsbehörden verschiedene Auf⸗ fassungen ob. Zur Beseitigung der hervorgetretenen Zweifel eröffne ich den Auseinandersetzungsbehörden das Nachsiehende.

1) Der Schlußsatz des zweiten Absatzes des 5. 49 des Feldmesserreglements vom 2. März 1851, welcher auch in den zweiten Absatz der Nr. VI. des Ministerialreskripts vom 4. Januar 1877 aufgenommen ist, „insoweit diefe Tage von dem Feldmesser außerhalb seines Wohnorts haben zu— gebracht werden müssen“ läßt einen aus den obwal— tenden Umständen zu entnehmenden oder besonders zu erbringenden Nachweis, daß der Feldmesser die zwischen den Arbeitstagen liegenden Sonn⸗ oder Festtage außerhalb seines Wohnorts habe zuhringen müssen, erforderlich erscheinen. Die Prüfung dieses Nachweises welche nach 8. 55 des Feld⸗ meet reglements der vo] esetztẽn Ausetnandersetzungsbehörde zusteht und obliegt, wird für jeden einzelnen Fall zu bewirken ein. Da bestimmte Gründe zur Rechtfertigung der am Ge— chäftsorte zugebrachten zwischenliegenden Sonn⸗ oder Festtage im 5. 49 eit, nicht genannt sind, so wird dem Umstande, ob durch die Rückreise nach Hause und durch die wiederholte Zu— reise mehr oder weniger Kosten als durch den ðer—⸗ längerten Aufenthalt am Geschäftsorte erwachsen, ein ausschließlich entscheidendes Gewicht nicht beizumessen sein, vielmehr das pflichtmäßige, auf bestimmte Gründe gestützte Ermessen der Auseinandersetzungsbehörde in jedem einzelnen Falle zu entscheiden haben, ob ein zwischen den Arbeitstagen liegender Sonn⸗ oder Festtag von dem Feldmesser außerhalb des Wohnorts hat zugebracht werden müssen. Als Gründe für den verlängerten Aufenthalt am Geschäftsorte können außer der Entfernung des letzteren vom Wohnorte des Feldmessers und dem hieraus sich ergeben⸗ den Kostenunterschiede Arbeiten, die am Geschäftsorte vor— zunehmen sind, die Verhältnisse der Jahreszeit und Witte⸗ rung, die Beschaffenheit der Wege und andere Umstände in Betracht kommen. Die auf eine derartige spezielle Prüfung gestützte Entscheidung der Auseinandersetzungsbehörde ist selbst⸗ redend der weiteren Prüfung der Aufsichtsbehörde und der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer nicht entzogen.

2) Wesentlich gleiche Grundsätze gelten auch hinsichtlich der im Kostengesetze vom 24. Juni 1855 53. 13 Abf. 1 erwähnten Sachverständigen und der Kommissarien. Für die im 8. 13 Abs. 1 J. c. gedachten y und für die Kom⸗ missarien ist in der vorliegenden Beziehung der 8. 10 1. c. maßgebend. Dort wird zwar ein besonderer Nachweis der Nothwendigkeit, die Liegetage außerhalb des Wohnortes zuzubringen, nicht ausdrücklich gefordert; indessen kann hier— aus nicht eine Abweichung von dem allgemeinen Grundfatze gefolgert werden, daß der Vergütungsanspruch für die außer⸗ halb des Wohnorts zugebrachten Tage nicht lediglich davon abhängt, daß thatsächlich eine Abwesenheit vom Wohnorte stattgefunden hat. Vielmehr ist der Anspruch dadurch bedingt, daß die Abwesenheit auch nothwendig oder zweckmäßig gewesen ist. Dieser Grundsatz gilt sogar bezüglich der Gefchäfts—⸗ tage und muß deshalb um so mehr Platz finden bezüglich der die Geschäftstage unterbrechenden Liegekag e. Eine entgegen- stehende Bestimmung enthält der 8. j0 des Gefetzes vom 24. Juni 1875 hinsichtlich der Reisezulagen ebensowenig als der s. 65 Nr. der Kosteninstruktion vom 16. Juni 1836 hinsicht— lich der Diäten. Die Königliche General-Kommission (Regierung) hat in Zukunst die vorstehenden Gesichtspunkte genau zu beächten und auch die Kommissarien und Vermessungsbeamten mit der er— forderlichen Anweisung zu versehen.

Berlin, den 20. Februar 1880. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Lucius. An sämmtliche Königliche General⸗Kommissionen (excl. zu Hannover) und an die Königlichen Regierungen zu Königs—⸗ berg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Cöln, Düsseldorf, Coblenz, Aachen, Trier, Wiesbaden und Schleswig.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Major a. D. von Görne zu Hangelsberg bei Fürstenwalde ist die Erlaubniß zur Anfertigung der gene⸗ rellen Vorarbeiten für eine normalspurige Etfen⸗ bahn untergeordneter Bedeutung von Senften— 6 i. d. Niederlausitz nach Finst erwalde ertheilt worden.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 18758.

Auf Grund der §8. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ottober 1878 wird die im Druck von H. Zimmer u, Co. hierselbst erschienene nicht periodische ruck⸗ schrift: Statut des sozialdemokratifchen Wahl⸗ vereins zu Ostrowo“ von der unterzeichneten Landes⸗ behörde hierdurch verboten.

Breslau, den 26. Februar 1880. Königliche J K des Innern. ack.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven He ere. Berlin, 22. Januar. v. Lücken, Hauptm. 9. D. zuletzt Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 89, die bei der Indaliden⸗ Abtheil. vakante etatsmäß. Pr. Lf. Stelle verliehen. 21. Fe⸗ brunar. v. Qu eis, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 85, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. v. Netz, Pr. Lt vom Inf. Regt. Nr. 85, zum Hauptm. und Comp. Chef, Fil ter, Pr. Lt. von demselben Regiment, zum überzähligen

auptm,, Springborn, Sec. Lt. von demf. Regt, zum Pr. t., efördert. v. Groß, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 86, in das Inf. Regt. Nr. S5 versetzt. Herwarth v. Bittenfeld, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 109, dem Regt, unter Be⸗ förderung zum Überzähl. Major, aggregirt. v. Schira ch, Pr. Lt. vom Gren, Regt. Nr. 1996, zum Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. von Zedlitz Neukirch, See. Lt, von dems. Regt., zum Pr. Lt. be fördert. Neydecker, Hauptm. vom Füs. Regt. Nr. 40, von Heineceius, Hauptmann vom Inf. Regt. Nr. 58, Adams, Hauptmann vom Inf. Regt. Nr. 70, zu Üüberzähl. Majors befördert. v; Kaisenberg, Major und Gecadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 14, v. Ru dor ff, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 56, Bothe, Major und Egeadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 35, v. Müller, Major und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 13, ein Patent ihrer Charge verliehen, von der Decken, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. I3, in das Drag. Regt. Nr. 9 versetzt. Frhr. Rie desel zu Eisenbach, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 23, zur Dienstleist., bei Sr. Kgl. Hoh dem Großherzog von Hessen und bei Rhein vom 1. März er., ab auf 5 Monate kommandirt. Gehtmann, Major und Commandeur des Fuß⸗Art. Bat. Nr. 9, mit der Füh⸗ rung des Fuß -Art. Regts. Nr. 1, unter Stellung ja suite dessel⸗ ben, beauftragt.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 24. Februar. Wendland, Pr. Tt, von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 48, als Riitm. mit Penf. und sei⸗ ner bish. Unif. der Abschied bewilligt.

NAichtamtlich es. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König besuchten gestern Nachmittag den Reichs⸗ kanzler Fürsten von Bisniarck, welcher durch Unpäßlichkeit noch am Verlassen des Zimmers verhindert ist.

Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Generals von Albedyll entgegen und empfingen den zum Wirklichen Geheimen , ernannten Ober⸗Reichs⸗Anwalt Dr. Freiherrn von Seckendorf.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchte gestern die Volksküche in Charlottenburg und war in der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung daselbst anwesend.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

Ein Telegramm aus Olympia vom 22. d. Mts meldet, daß dort ein Hydrastück, zu einer der Metopen des Zeustempels gehörig, gefunden worden ist, und daß man gleichzeitig einen archaischen Marmorkopf zu Tage gefördert hat, der zu einer Statue gehört, von welcher bisher nur der linke, ein Rundschild mit dem Relief des Phrixos auf dem Widder tragende Arm, wiedergefunden war.

Ein Beamter, welcher Gelder, die er in unmittel— barem Zusammenhange mit einer Amtshandlung empfangen, unterschlägt, ist nach einem Erkenntniß des Reichs gericht s, III. Strafsenats, vom 17. Dezember 1879, wegen Unterschlagung von Geldern in amtlicher Eigenschaft aus §. 350 des Strafgesetzbuches zu bestrafen, auch wenn er nicht, zuständig gewesen, die Gelder in Empfang zu nehmen.

Die Einnahmen der Post⸗ und K sowie der Reichseisenbahn⸗Verwaltung haben für die Zeit vom Beginn des Elatsjahres bis zum Schlusse des Mo— nats Januar 1880 (verglichen mit der Einnahme in dem⸗ selben Zeitraum des Vorjahres) betragen: Post⸗ und Tele⸗ graphen⸗ Verwaltung 169 218 086090 6. C 3 674 897 0, Reichseisenbahn⸗Verwaltung 30 674 700 M½ν ( S6 581 e).

Nach Nachrichten aus Hamburg werden von ver⸗ schiedenen Seiten Nachfragen und Verhandlungen wegen Ver⸗ frachtung der deutschen Ausstellungsgüter nach Melbourne gepflogen. Dem gegenüber 1g i rf 66 weisen, daß bisher eine Entscheidung über die Ueberführung dieser Güter von der zuständigen Reichsbehörde 5 ge⸗ troffen und insbesondere keinem Unternehmer ein dahin gehen⸗ der Auftrag ertheilt ist.

Die Zurückweisung eines in einem Strafverfahren gestelltn Beweisantrages muß nach 88. 227, 243, 2 und 273 der Reichs⸗Strafprozeßordnung durch einen im Sitzungs⸗

prgtokolle beurkundeten Gerichtsbeschluß erfolgen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Straf⸗ senat, durch Erkenntniß vom 16. Dezember 1879 aus⸗ gesprochen, daß dieser gesetzlich vorgeschriebene Gerichts beschluß durch die Begründung des demnächst ergehenden Urtheils nicht ersetzt werden kann.

Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Nachdem am 26. d. Mts. die Schlußbesichtigung der zur Central-Turnanstalt kommandirten Offiziere Ftatt⸗ gefunden hat, werden dieselben am 1. nächsten Monats zu ihren resp. Truppentheilen zurückkehren.

Der General⸗Lieutenant von Cranach, Gouverneur von Cöln, ist nach beendetem Urlaub nach Cöln zurück gekehrt.

Bayern. Augsburg, 28. Februar. (W. T. B.) Die Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht ein Handschreiben Sr. ö des Königs an den Kriegs-Minister, General von Maillinger, wodurch derselbe in den schmeichelhaftesten Ausdrücken zum Inhaber des 9. Infanterie⸗Regiments er— nannt wird.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 27. Februar. (W. T. 869 Die Versammlung der Klub⸗Obmänner des Unter? hauses, welcher auch die Minister Baron Taaffe und von Kriegsau beiwohnten, hat beschlossen, die Budgetdebatte erst nach den Ssterferien, welche vom 20. März bis zum 2. April währen sollen, zu beginnen, und bis dahin die übri⸗ gen Porlagen, ausgenommen das Gesetz über die Militärtaxe, zu erledigen. Die Session der Landtage ist spätestens für Ende Mai, die Delegations⸗-Session für den Herbst in Aussicht genommen. Die „Polit. Corr.“ meldet: Aus Konstantinopel: Der griechische Kommissar Condouriotis hat den Em— pfang der zwei letzten türkischen Memoranden mit dem Bemerken bestätigt, daß er dieselben seiner Regierung . Beurtheilung unterbreitet habe. Irgend einen Zeitpunkt ür den Wiederzusammentritt der griechisch-türkischen Kommis⸗ sion hat Condouriotis nicht angegeben. Aus Belgrad: Der Unterhändler Serbiens in der Eisenbahnfrage, Marie, kehrt morgen in Begleitung des Ingenieurs Vschetetschka nach Wien zurück.

Großbritannien und Irland. London, 258. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) Die „Times“ bespricht die Er⸗ nennung des Grafen Loris⸗-Melikoff zum Chef der Eretutivkommission und schreibt: Welches auch immer die Ursachen der politischen Unzufriedenheit in Rußland sein mögen, so abe doch ein Theil derselben eine Form an— genommen, welche die Schranken der Civilisation überschreite und unter allen Umständen erdrückt werden müffe. Das öffentliche und soziale Leben könnte unter solchen Bedrohungen durch einen geheimen, gewissenlosen Feind nicht weiter be— stehen. Nicht nur der Kaiser, sondern die ganze Gesellschaft des Reichs erscheine untergraben und gefährdet. Es sei daher ganz am Platze, daß der Kaiser den Stier bei den Hörnern sasse und vor Allem auf die Ausbrennung der politischen Eiterbeule bedacht sei.

. Das Unterhaus setzte in seiner gestrigen Sitzung die Debatte über die Resolution, betreffend die Abänderung der Geschäftsordnung, behufs Verhinderung der Ob⸗ struktion fort und vertagte die Weiterberathung schließlich auf Antrag des Schatzkanzlers Northeote auf heute.

Frankreich. Paris, 27. Februar. (W. T. B. Der Senat setzte heute die Berathung des Ferry'schen Gesetzentwurfs fort. Jules Simon bekämpste den Gesetzentwurf als einen frevel⸗ haften Eingriff in die Gewissens⸗ und Religionsfreiheit und protestirte im Namen seines politischen Glaubensbekenntnisses als Republikaner gegen den Angriff auf die Freiheit der Väter und der Familie. Man dürfe nicht vergessen, daß man in dem Lande des allgemeinen Stimmrechts lebe, das leicht auf die Republik verzichten könne, wenn diese Republik sich von der Freiheit entfernen sollte. Die Generaldiskussion über den Gesetzentwurf wurde hierauf geschlossen.

Italien. Rom, 27. Februar. (W. T. B.) In dem heutigen Kansistorium überreichte der Papst den Kar—⸗ dinähken Fürstenberg, Ferreira, Meglia, Cattani und San— guigni den Kardinalshut und ernannte 15 Bischöfe für Italien, 19 in partibus infidelium, 8 für Frankreich, 1 für die Schweiz, 5 für Amerika und 3 für Oesterreich. Der Papst übergab sodann den obengenannten Kardinälen den Kardinalsring und 3 ihnen ihre resp. Kardinalstitel. Nach stattgefundener Investitur wurden dieselben von dem Papst in Privataudienz empfangen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Februar.

ö. T. B.). Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürsten

icha el, Vater und Sohn, sowie die Großfürstin Olga sind aus Tiflis hier eingetroffen.

Amerika. Washington, 25. Februar. (Allg. Corr.) Der Senat hat die Resolution, welche den Abschluß eines auf Gegenseitigkeit begründeten Handelsvertrages mit . nkreich befürwortet, auf unbestimmte Zeit ad acta gelegt.

Nr. 9 des „Central- Blatts für das Deutsche Reich herausgegeben im Reicht amt des Innern, hat folgenden In halt; Allgemeine Verwaltungesachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Zoll, und Steuerwesen; Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker⸗Ein⸗ und Ausfuhr für Januar 1880; SFinfuhr von Getreide, Oelsaaten und Mehl, sowie Bau⸗ und Nut holz aus Rußland, Oesterreich⸗Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika während des Monats Januar 1880: Be⸗ stellung eines Stations Controleurs; = Befugnisse von Zoll- und Steuerstellen. Marine und Schiffahrt; Erscheinen der Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handelsmarine für 1856; Uebersicht über die Zahl der Entscheidungen des Ober⸗Seramits und, der Seeämter im Jahre 1879; = Ertheilung von Flaggen— attesten; Beginn von Seeschiffer- und Seesteuermanns⸗Prüfungen. Finanzwesen: Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen⸗, sowie der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung bis Ende Januar 1880. Konfulat— wesen: Ernennungen.

Nr. 9 des Justiz⸗Ministerial⸗ Blatts“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 19. Februar 1880, betreffend die Behandlung der von den Siempelfis kalen erhobenen Bemer kungen in Bezug auf den Ansatz der mit den Gerichtskosten zu erhebenden Stempelbeträge. Allgemeine Perfügung vom 20. Februar 1866, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Amtsanwälte,

Statistische Nachrichten.

. Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Segun fällen vom 27. Juli 1877, haben die Secämter des Reichs im Jahre 1879, Entscheidungen abgegeben: Königsberg 6, Danzig 5, Stettin 16, Stralsfund 29, Rostock 11, Lübeck 3, Flensburg 7, Tönning 9, Hamburg 40, Bremerhaven 14, Brake 14, Emden 28. Inegesammt 182. Gegen 15 Entscheidungen der Seeämter ist Be⸗ schwerde eingelegt worden und hat das Kaiferl iche Sber⸗See⸗ amt 9 Entscheidungen bestätigt und 6 Entscheidungen abgeändert.

Die vorläufige Uebersicht des Betrages der festgestellten Taba ksteuer im deutschen Zollgebiet für das Erntejahr 1879/80 ergiebt als Gesammtsumme 177 676 gegen 1241 707 M im Vorjahre. An dem Minderbetrag von 64 931 M, betheiligen sich alle Tabak bauenden Distrikte mit Ausnahme von Elsaß⸗Lothringen, Hannover, Posen, Westpreußen, Mecklenburg und Württemberg, 3 gegen das vorige Erntejahr kleine Mehreinnahmen auf⸗ weisen. .

Nach der verläufigen Uebersicht über die Ergebnisse der Rühenzuckerfabrika tion (im Dezemberheft 1879 des Kaiserl. statistischen Amts) sind in der laufenden Kampagne 327 Zucker⸗ fabriken im Betrieb, gegen 374 der Vorkampagne. An Ruben werden im Laufe der jetzige! Kampagne vorautsichtlich verarbeitet werden 96 gö57 gas Ctr., gegen 92 574 953 Ctr., welche in der Vor— kampagne verwendet wurden.

Das neueste Heft (Nr. 10, 11, 12 des Bandes VII) des Korrespondenbla tts des Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege (Redaktion Fr. Lendt, Cöln 1879), enthält einen interessanten Aufsatz über die Geburtz⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse der Stadt Berlin in den Jahren 18611858, nach den amtlichen Guellen von Br. phil. Jos. Petersen in Berlin bearbeitet. Nach den in diesem Aufsatz enthaltenen Tabellen hat die Zunahme der Geborenen und Gestor⸗ benen in den Jahren 1861 1878 mit der steigenden Bewohnerzahl ziem⸗ lich gleichen Schritt gehalten. Die Geburtsziffer, welche im Durchschnitt 1861-1878 4131 proMille betrug, ist gegen den Durchschnitt 18413 = 18656 (34,92 pro Mille) erheblich . Ein Herabgehen trat inner⸗ halb der Berichtsperiode nur in dem Notbjahre 18947 (von 34.20 auf 3186 pro Mille), im Jahre 1848 (von 31, 8, auf 31,ů78 pro Mille), und in einigen anderen Jahren, ganz besonders im Kriegsjahre 1871 (von 41,45 auf 36,85 pro Mille) ein. AÜuf 1005 weibliche Perso nen im Alter von 15 50 Jahre kamen in den Jahren 1867 und 1868 142,5, 1871 und 1872 151, 1875 und 1876 141,5 Ge⸗ borne, auf 1000 verheirathete Frauen 258,) bezw. 265,9 und 266,8, auf 1000 unperehelichte weibliche Personen 39,5 bezw. 41, und 354 Geburten. Die allgemeine Sterbe⸗ ziffer betrug 1843 1866 25,51 pro Mille der Einwohner, 1861 1878 30551 und erreicht nur in einzelnen Jahren durch besondere Veranlassung eine abnorme Höhe (1866 wegen der Pocken 42, 32, 1870 wegen der Cholera 41,45 pro Mille, 1875 46,15, 1876 , 36 pro Mille). Cinen sehr wesentlichen Antheil an der Sterblichteit hat die Kindersterblichkeit, die sehr erheblich zugenommen hat; es waren im Jahre 1843 unter 109 Gestorbenen 27,46, im Jahre 1875 42.95 Kinder im ersten Lebensjahre und es kamen auf 100 Lebend⸗ geborene im Jahre 1843 2073, 1878 29,83 im ersten Lebensjahre Gestorbene. Eigenthümlicherweise ist die Kindersterblichkeit in den benachbarten Kreisen Teltow und Nieder⸗Parnim noch größer; im erstgenannten Kreise waren im Jahre 1861 von 100 Gestorbenen 41,19, im Jahre 1877 44,93 Kinder im ersten Lebensjahre, im Niederbarnimschen Kreise 39,73 bezw. 46,32. Das Bild der Kinder⸗ sterblichkeit gestaltete sich aber wefentlich anders, wenn dieselbe nach Monaten berechnet; es fallen dann z. B. im Jahre 1878 von den gestorbenen Kindern allein 69,8 o auf die ersten 6 Lebensmonate, 253,3 o all ein auf den ersten Monat. Nach den im Jahre 1878 er⸗ mittelten Daten hatten 46,3 ι der im ersten Lebensjahre ver storbenen Kinder künstliche Nahrung empfangen, mit Muttermilch waren 20,7 o, mit Ammenmilch 21,5 e, mit gemischter Nahrung 2235 0s der perstorbenen Kinder ernährt worden. Sehr sorgfältig gearbeitete Tabellen weisen nach, daß die Schwankungen in der Zu⸗ und Abnahme der monatlichen Todtenzahl beständig durch das Stei⸗ gen und Sinken der Kindersterblichkeit bedingt wird. Was die . betrifft. so starben in den Jahren 1869 1578 von 1000 Lebenden 8, 03 an organischen Krankheiten der Respirations⸗ organe, 5, 87 an solchen Krankheiten der Verdauungsorgane, 5,57 an Störungen der Entwickelung und Ernährung, 5,233 an organi⸗ schen Krankheiten des Nervensystems und der Sinnes organe, 494 an Infektionskrankheiten, O67 an organi⸗ schen Krankheiten des Gefäßsystemz u. f. w. In den Jahren 1861 1878 starben von joo) Lebenden an Diarrhoe und Brechdurchfall 5, 0, Lungenschwindsucht 3,39, Lungen, und Brustfell⸗ entzündung 1,64, Diphteritis und Bräune 1,39 u. f. w. Schließlich weist der Verfasser aus den statistischen Daten von 1870 bis 1875 nach, daß auch in Berlin, wie nach Pettenkofers Beobachtungen in München, der Typhus, der im Durchschnitt der Jahre 186144 1878 jährlich O82? pro Mille der Lebenden dahinrafft, ein ätiologischer Faktor diefer Krankheit ist, indem das Sinken des Grundwassertz die Zunahme der Krankheit zur Folge hat.

(Mitth., der öffentl. F. V. Anst.) Zufolge statistischen Be⸗ richts der Pariser Polizei Präfeltur sind im Fahre 1878 in Paris 2744 Brandsälle vorgekommen, worunter 18350 Kaminbrände und al größere Brände. Die größte Zahl der Faͤlle kommt auf die Wintermonate, der Monat Dezember weist 415, der Januar 460, der Juli nur 99, der Mai 105, der Juni 198 Fälle auf. Bei 2528 Brandfällen kam die Feuerwehr in Thätigkeit, in 2165 Fällen wurde sie nicht reguirirt. Die Brandursachen wurden nur in 178 Fällen er⸗ mittelt, bei 2345 Bränden vermutbet man Fahrläfsigkeit, bei 201 Bränden bauliche Mängel. Absichtliche Brandstiftung scheint in keinem einzigen Falle vorzuliegen.

Der durch die 2744 Brände verursachte Schaden wird auf an⸗ nähernd 4614792 Fr. geschätzt; wovon auf den Monat Juli 17701556, auf den März nur 62 025 Fr. entfallen. Von den gi brandbeschädigten Gebäuden (ohze die Kaminbrände) waren 813 ver- sichert, 101 nicht versichert (Journal des Assurances).

RKunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Apotheken Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Einzelstaaten auf der Grundlage der allge— meinen politischen, Handels, und Gewerbegesetzgebung dargestellt von Dr. N. Böttger, Redaeteur an der „Pharmaceutischen Zeitung', Berlin, Julius Springer, 1880. Die vorhandenen, zum Theil treff⸗ lichen Kompendien über die Medizinalgesetzgebung reichen, da sie mehr für Aerzte als für Apotheker geschrieben sind, nach des Ver— fassers sachverständigem Urtheil für den Apotheker nicht aus, da dessen ge⸗ werbliche und bürgerliche Rechte und Pflichten durch manche andere Gesetze fast noch mehr bestimmt werden, als durch die medizinal⸗ polizeilichen. Der Verfasser hat sich in diesem Werke die Aufgabe gestellt, die Rechte und Pflichten des Apothekers in allen ihren Be— ziehungen mit Berücksichtigung der ganzen Handels, und Gewerbegesetz= gebung klar zu stellen. Die Schwierigkeiten einer solchen, die gefammke deutsche Apothekengesetzgebung um fassenden Arbeit sind sehr grohe, da diese Gesetzgebung im Reiche nur erst theilweis eine einheltliche und in wesentlichen Punkten noch durch einige zwanzig Spezial- Apotheterordnungen, die zum Theil durch die Reichs gesetzgebung wieder modifizirt sind, bestimmt ist. Der durch die langjährige Redaktion der ‚Pharmaceutischen Zeitung“ mit den einschlagenden Verhältnissen vertraute Verfasser hat sich aber durch diefe Schwierig⸗/ keiten nicht zurückhalten lassen und dieselben, so weit dies überbaupt möglich ist, überwunden. Er hat in zweckmäßiger Weise das reicht geseh lich Material ganz von den spezifischen Apothekerordnungen getrennt; jenes nimmt den ersten, bereits erschienenen Band des Werks ein, das andere ist einem zweiten Bande vorbehalten. Je mehr die einkeitliche e ung auf diesem Gebiete vorschreitet, desto stärker wird bei späteren uflagen der erste und desto schwächer der jweite Band werden und hoffent⸗

lich wird der jetzt nicht zu vermeidende Uebelstand, daß die Gesetz=

ebung jedes Staats auf zwei Bände vertheilt ist, bald ganz ver⸗ . Der erste Band enthält zunächst einen Auszug aus der Verfassungsurkunde des Deuischen Reichs, dann die Be⸗ stimmungen über den Gewerbebetrieb (Gewerbeordnung und alle landesgesetzlichen Ausführungsverordnungen), über Handelsrecht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren, Maß und Ge⸗ wichtswesen, Schutz des geistigen Eigenthumz, Medlzinal⸗ und Veterinärpolizei (Armenwesen). Militärapothetenwesen, Verkehrs⸗ wesen, Zoll und Steuergesetzgebung. Aus diefer kurzen Nebersicht des Inhalts ergeben sich die weiten Grenzen, die sich der Verfasser für seine Aufgabe gestellt hat und wie derselbe bestrebt gewesen ist, den Apothekern in allen ihren gewerblichen Verhältnissen mit Rath zur Seite zu treten. Die Zuverlässigkeit des letzteren ist dadurch ge⸗ sichert, daß die Gesetze, die dazu erlassenen Außtführungsverord= nungen u. s. w. in ihrem Wortlaut wiedergegeben sind, doch hat der Verfasser auch ausführliche Erläuterungen nach gerichtlichen Entscheiduagen, Verwaltungsbescheiden und aus feiner eigenen Er⸗ fahrung hinzugefügt. Vermittelst der beigefügten, forgfältig gearbei⸗ teten Register kann man sich leicht in dem reichen Stoff, den das Werk enthält, orientiren. Das Erscheinen des zweiten Bandes, welcher außer der Landesgesetzgebung auch noch die Reichsgesetzgebung durch Nachträge vervollständigen soll, ist zum Herbst diefes Jahres in Aussicht gestellt.

Von dem Prachtlieferungs werk Unser Vaterland“ (Stuttgart, Gebr. Kröner) liegt das 47. Heft vor, welches die Schil⸗ derung der bayerischen Alpen einleitet. Sie reiche illustrattve Aus— stattung des von Herman von Schmid verfaßten Textes haben J. Wopfner, G. Cloß, J. G. Steffan, L. Höfer, Fr. Voltz und R. Püttner besorgt. An größeren Holzschnittansichten in bekannter Vollendung liegen dem Heft bei die Blätter: ‚Auf dem Chiemsee und Der Starnberger See von Feldafing aus“, von J. Wopfner. „Da es sicher in dem Wunsche der großen Mehrzahl der Sub⸗ skribenten des Werkes liegt, den vollendeten 2. und 3. Band, Tirol und Vorarlberg? und „Steiermark und Kärnten“, auch auf eine ge⸗ schmack⸗ und stilvolle, dem inneren Werthe entsprechende Weise bin⸗ den zu lassen, so hat die Verlagshandlung eine von dem Archiekten Adolf Schill komponirte und auf Reichste mittelst besonders hierzu gravirter Metallstempel in farbiger Leinwand mit Schwarz und Golddruck ausgeführte Prachtdecke (in roth oder olivengrün) her⸗ stellen lassen, welche zu dem verhältnißmäßig billigen Preise von 5 M von denselben Buchhandlungen geliefert wird, die das Werk selbst besorgten. . ö ;

Nach dem von der Direktien des Königlich schwedischen nautisch⸗meteorologischen Bureaus für das Jahr 1879 erstatteten Berichte sind gegenwärtig 17 Stationen eingerichtet, auf denen meteorologische Observationen ausgeführt werden, nämlich: Bluröklubb, Halmögadd, Storjungfrun, Understen, Svenska Högarne, Landsort, Gotska Sandön, Delands. Nordspizze, Hoborg, Kungsholms Festung, Istad, Falsterbo, Kullen, Varberg, Vinga,

alls und Väderöbod. Für die Anstellung von hydrographischen

bservationen bei den schwedischen Leuchtfeuer⸗ und Lootsen stationen ist eine neue Instruktion ausgefertigt worden; solche Observationen, umfassend die Temperatur und das speeifische Gewicht des Wassers in verschiedenen Tiefen, werden gegenwärtig angestellt:; bei Bjurö⸗ klubb, auf dem Leuchtfeuerschiffe,Sydostbrotten“, bei Bremö, Lands⸗ ort, Istad und Väderöbod; dagegen werden bei Wisby, Varberg und Vinga nur Beobachtungen de Oberfläche des Wassers registrirt. Zur Vertheilung an Schiffskapitäne, welche nach entfernteren Meeren segeln, sind auf Staatskosten 25 Satz Instrumente zur Anstellung von meteorologischen Observationen angeschafft worden.

Paris, 26. Februar. (Fr. C.) Die Acadsmie fra ngaise wählte heute nach vier Wahlgängen mit 18 Stimmen rn. Maxime du Camp zum Nachfolger Saint Rens Taillandiers und im zweiten Wahlgange mit 19 Stimmen Hrn. Eugen Labiche zum Nachfolger Syl vestre de Sacy's.

Gewerbe und Handel.

In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der hie⸗ sigen Speicher⸗Aktiengesfellsfchaft wurde der Rechnungs⸗ abschluß für das abgelaufene Jahr genehmigt und die Dividende auf 7 oso festgesetzt ö ;

Der Aufsichtsrath der Königsberger Vereinsbank 4 3. Dividende per 1879 auf Hoso (gegen 650 im Vorjahr) fest⸗ gesetzt. .

Nach Beschluß des Aussichtsraths der Braunschweigi⸗ schen Creditanstalt werden von dem Reingewinne des abge⸗ 1 Geschäftsjahres 16 S per Aktie (— 5i/ ) als Dividende vertheilt.

München, 27. Februar. (W. T. B.) Der Finanz. Minister hat eine Schatzschein⸗Anleihe im Betrage von 12 Millionen . mit dem Bankhause Bloch & Comp. in Nürnberg abge⸗ chlossen.

Dresden, 27. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Sächsischen Bank beschioß in seiner heutigen Sitzung, der auf den 22. k. M. einberufenen Generalversammlung füͤr das Rech⸗ nungtjahr eine Dividende von 609 vorzuschlagen.

Wien, 27. Februar. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach er⸗ zielte die Wiener Unionbank im vorigen Jahre ein Erträgniß von cirea 191 Mill. Fl. Nach Abrechnung der Zinsen von 50so. bleiben 650 000 Fl. zur Dispositlon der Aktionäre; die Verwaltung ist noch nicht einig, ob 1 Fl. als Superdividende vertheilt oder der ganze Reingewinn zu Abschreibungen und zur Stärkung des Reserve⸗ fonds verwendet werden soll. Die Angebote wegen Verkaufs der Aktien des Kohlenindustrievereins sind von der Unionbank vorläufig abgelehnt worden.

Berlin, 28. Februar 1880.

Wentzel Zamitzers Entwürfe zu Prachtgefäßen in Silber und Gol d. Photolithographische Nachbildungen von Kanten⸗ seter und Haas in Nürnberg, herausgegeben von R. Bergau. Berlin, Verlag von Paul Bette.

Der Name des berühmtesten deutschen Goldschmieds, des Nürn⸗ bergers Wentzel Jamitzer, ist im Laufe der Jahre fast in ähnlicher Weise wie der seines Florentiner Kunstgenossen Benvenuto Cellini zu einem ziemlich unklaren Kollektivbegriff geworden. Schon der Umstand, daß gerade se in Name in der Tradition am lebendigsten erhalten war, genügte dazu, ihm ohne zutreffende Vorstellung von dem eigentlich Charakteristischen seiner Kunstweise eine Reihe sehr verschiedenartiger, in dieser oder jener Hinsicht bemerkens werther Arbeiten zuzuschreiben, und ungenaugr und einseitige Rach= richten, die gewisse zufällige Eigenschaften einzelner Werke als für den Meister in erster Linie bezeichnend erscheinen ließen, thaten das Uebrige, um die Verwirrung noch größer zu machen. Erst die neuere kritische Forschung hat hierkn Wandel zu schaffen, das Echte von dem Falschen zu sondern, das Vergessene von neuem ans Licht zu ziehen und die verstreuten Einzelzüge wieder zu einem bestimmteren Gesammtbilde zusammenzufügen begonnen. Um diese mühsame Arbeit aber, die zu den für eine erschöpfende Ge⸗ schichte der deutschen Renaissance grundlegenden gehört, hat sich der durch eingehende Spezialuntersuchungen mit den aäfteren Kunst⸗ zuständen Nürnbergs genau vertraute Herausgeber der obengenannten neuesten und ersten umfassenderen Publikation über Jamitzer in her⸗ , . Maße verdient gemacht.

Nachdem der im Berliner Kabinet befindliche, mit dem vollen Namen und der Jahreszahl 1551 bezeichnete seltene Kupferstich, die Darstellung eines triumphbogenartigen Nusbaues in vornehmen, auch in ausgeführten Arbeiten des Künstlers n,, Renaissance⸗ formen, die Streitfrage, ob Wentzel Jamitzer felber in Kupfer ge⸗ stochen habe, in bejahendem Sinne enfschieden batte, vindizirte ihm Bergau bereits vor einigen Jahren auf Grund ihrer Uebereinstim⸗

mung mit den mit Monogramm und Jahreszahl versehenen Hand⸗