1880 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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darauf gerichtet, möglichst viele Gefangene zu machen; dieselben wurden entweder nachher Leibeigene des Königs oder man vertheilte und verkaufte sie als Sklaven. Die Bewohner ganzer Distrikte mußten dem Sieger in seine Heimath folgen, wo sie Wohnsitze angewiesen erhielten. Den Gegner zu födten suchte man zu vermeiden. Um auch den Feind von der Flucht abzuhalten und zum Strecken der Waffen zu veranlassen, pflegte bei einem Begegnen der Heere dasjenige, welches sich für das stärkere hielt, über das Ziel hinauszuschießen. Handelte es sich da⸗ gegen darum, einen überlegenen Feind vom Vorrücken abzu⸗ halten, so wurde auf kürzere Distanz geschossen, als erforder⸗ lich, um ihn zu treffen. Ein Gürtel von Pfeilen und Kugeln sollte den Gegner in angemessener Distanz halten.

„Tödtet, wenn möglich, einen andern“, war die Weisung, welche die Könige von Siam verschiedentlich ihren Truppen vor der Schlacht ertheilten. Es sollte eben, soweit es sich nicht um Nothwehr handelte, vermieden werden, direkt auf den Feind anzulegen. Eine eigenthümliche Art der Kriegs⸗ führung, und es ist danach wohl erklaͤrlich, daß ein Provenzale Cyprian, der in siamesischen Diensten stand, zu der falschen Annahme verleitet werden konnte, daß der Heerführer, unter dem er zu fechten hatte, seinen Königlichen Herrn verrathen

abe.

; Eingehend spricht sich der römisch⸗katholische Vischof Valegoix in seinem 1855 erschienenen Werk „Description du Royaume Thai ou Siam“ über die siamesische Kriegsführung aus. Viele der von ihm geschilderten Eigenthümlichkeiten konnten noch vor einigen Jahren bei Veranlassung des räu⸗ berischen Einfalls der Chien Hös in das obere Flußgebiet des Mekhong beobachtet werden.

Zwischen dem Erscheinen des La Loubsre'schen Werkes und des Palegoixschen Buches fällt die große Katastrophe der Zerstörung von Ayouthia durch die Birmanen im Jahre 1767, wodurch Alles, was europäischer Einfluß hier im Lande in früheren Jahren gewirkt und geschaffen hatte, mit einem Schlage vernichtet wurde. Handel und Verkehr lagen in Folge dessen für lange Zeit darnieder. Organisirte Truppen gab es nicht mehr. Militärische Exercitien nach europäischem System fanden nicht mehr statt.

Erst etwa vor 60 Jahren begannen die Könige wieder europäische Instruktoren, vorzugsweise Engländer in ihre Dienste zu nehmen. Unter anderen hat auch der britische General⸗Konsul und Agent Thomas George Knox, gewesener Offizier der indischen Armee, hier als Lehrer für die Truppen des zweiten Königs debütirt. Die verschiedentlich verbreitete Ansicht, es seien auch Deutsche hier in gleicher Eigenschaft thätig gewesen, ist darauf zurückzuführen, daß während der sechswöchentlichen Anwesenheit S. M. Korvette, Medusa“ 1870 ein Sergeant und ein Unteroffizier des genannten Schiffes die Truppen des zweiten Königs einexerziert haben. Diese Be⸗ strebungen sind augenscheinlich nicht ohne Erfolg gewesen, denn noch jetzt zeichnen sich die Soldaten desselben durch besonders gute Haltung aus. Auch erinnern noch einige halbdeutsche Kommandoworte an die damalige Schule.

Palegoix schreibt:

Die Siamesen haben circa 10000 Mann regulärer Truppen Infanterie und Artillerie. Täglich finden Cxerzier⸗ übungen statt. Ist Krieg beschlossen, so ertheilt der König den hohen Beamten, deren Sklaven einen bedeutenden Theil ihres Reichsthums ausmachen, den Gouverneuren der Pro⸗ vinzen und den Amtmännern der kleineren Distrikte den Be⸗ fehl, ihr Kontingent zu den Truppen zu stellen.

Jeder Soldat muß seinen Lebensunterhalt für einen Monat mit sich führen. Waffen und Kleidung werden von der Regie⸗ tung geliefert. Erstere bestehen in Musketen, Pistolen, Dolchen, zweischneidigen Degen, mehreren Arten von Lanzen, Hellebarden und Säbeln. Einige Compagnien tragen kleine mit Haut überzogene Schilde. Die Uniform ist einfach. Die⸗ selbe besteht aus einem aus Reisstroh oder Bambus ge⸗ flochtenen Hut, einer Weste von rothem, blauem oder grünem Tuch und einer kurzen baumwollenen Kniehose, deren Farbe bei den verschiedenen Compagnien ebenfalls verschieden ist, die möglichst weit heraufgezogen zu werden pflegt. Die Offiziere erlauben sich den Luxus eines kleinen Rocks von golddurch⸗ wirktem Seidenzeug. Der Oberbefehlshaber muß sich verschiedenen abergläubischen Gebräuchen unterziehen. im Beispiel hat er jeden Tag der Woche ein Gewand von anderer Farbe anzulegen. Für die Sonntage ist weiß vorgeschrieben, gelb für die Montage, grün ist die Mittwochsfarbe, Donnerstags hat er sich blau zu kleiden, Frei⸗ tags schwarz, und in einem violetten Anzug beschließt er die

Woche. Das Regiment der christlichen Soldaten trägt euro⸗ päische Uniform. Man erzählt, daß die Heerführer allego— rische Namen führen, um Macht und Muth anzudeuten, fo⸗ wie andererseits Schrecken einzuflößen. General Löwe, Leo— pard, Tiger oder Garuda (ein fabelhafter Adler) sollen die gebräuchlichsten Namen sein. Der Generallissimus heißt Metap (Mutter der Armee). Nach dem Gesetze sind die Offiziere verpflichtet, jedem Soldaten, der nur um einige Schritte zurückweicht, sofort den Kopf abzu⸗ hauen. Ein vor einigen Jahren verstorbener General pflegte eine lange Lanze zu ihn. Mit dem Ruf: „Vor⸗ wärts meine Kinder!“ stach er die Leute damit, um sie vor— wärts zu treiben. Den günstigen Moment zur Abfahrt, wenn das Heer sich in den Barken einzuschiffen hat, bestimmen die Braminen, welche gewissermaßen als Hofastrologen fungiren. Priester bespritzen die Truppen mit geweihtem Wasser. Eine Puppe wird aufgepflanzt, welche den Fürsten oder Rebellen, gegen den der Feldzug unternommen wird, repräsenkiren soll. Derselben wird vom Scharfrichter der Kopf abgeschla⸗ gen. Für ein gutes Zeichen gilt es, wenn dieser auf Anhieb fällt. Den entgegengesetzten Fall betrachtet man als eine böse Vorbedeutung. Nach beendigter Ceremonie schwingt der Heerführer seinen Degen. Unter Kriegsgeschrei und dem Lärm der Gongs und anderer Instrumente fahren die Soldaten ab. Wehe dem Unglücklichen, welcher vor dem Heereszuge über den Fluß setzt! Sein Leben ist verwirkt. Um derartige Vorfälle zu verhindern, haben Ausrufer die Anwohner des Flusses von dem Vorrücken des Heeres in Kenntniß zu setzen und dafür Sorge zu tragen, daß alle Boote am Ufer anlegen. Bei dem obenerwähnten Felbzuge gegen die Chien . sollte dem Vernehmen nach noch ein Penschenleben die fem alten Brauch zum Opfer gefallen sein. Von den siamesischen Behörden wurde aber eine solche Beschuldigung mit Ent⸗ rüstung zurückgewiesen. Kanonen und andere Kriegs⸗ bedürfnisse werden auf Elephanten und Büffelkarren fort⸗ geschafft. Die Fahnen der verschiedenen Bataillone sind von

3 stehen den Offizieren Elephanten zur Verfügung. eder Soldat trägt dann anstatt der Feldflasche ein mit Wasser gefülltes Bambusrohr am Halse. Ein anderes Bambusrohr enthält gekochten von der Sonne getrockneten Reis. Abends wird, wenn möglich, an irgend einem Gewässer Halt gemacht, um den Leuten Gelegenheit zu geben, sich durch das ihnen 6 Gewohnheit gewordene Bad zu erfrischen. Sein

ahl muß sich, jeder selbst bereiten. Zelte, be⸗ kommt der siamesische Soldat nicht. Man lagert sich unter freiem Himmel. Feuer werden Nachts unterhalten, um die Tiger zurückzuschrecken und Wachen ausgestellt, welche jede Stunde die Gong zu schlagen haben. Zur gegenseitigen Ver⸗ ständigung derselben wird eine Parole ausgegeben. Bringen die Umstände es mit sich, daß die Truppen irgenwo eine längere Station zu machen haben, so werden rings um das Lager Palisaden von Baunistämmen aufgerichtet, in denen nur in gewissen Zwischenräumen Oeffnungen gelassen werden, hierum wird ein Graben gezogen, den man mit undurchdring⸗ lichem Zaune von gespitztem Bambus umgiebt. So fest diese Ein⸗ assungen auch erscheinen mögen, so sind sie doch nicht ausreichend, dem Anprall einiger Hundert Elephanten Widerstand zu leisten, da man mit deren Hülfe selbst die Thore der Städte er⸗ brechen kann. Dringen dig Thiere in eine Stadt oder ein Lager ein, so verfolgen sie die Bewohner mit furchtbarer Wuth, schleudern sie mit ihren Rüsseln in die Luft und zer⸗ stampfen sie mit ihren Füßen, wenn sie auf den Boden fallen. Die Bewohner der Ortschasten, welche die Truppen passiren, begrüßen die Retter des Vaterlandes nicht gerade besonders herzlich, denn alle Eßwaaren, Früchte, Geflügel, Schweine annektiren diese als willkommene Beute, ohne daß dafür eine Vergütung geleistet wird.

Bei bedeutenden Unternehmungen pflegten die Könige selbst mitzuziehen. In den großen Kriegen gegen Birma und die Kochinchinesen zogen 200-300 009 Mann mit einigen Tausend Pferden und Elephanten zu Felde.

(Fortsetzung folgt.)

Postpäckereisendungen nach dem Auslande.

Die „Times“ vom 27. Februar bringen folgendes Tele⸗ gramm aus Genf: „In Bern ist man bemüht, die Verwal⸗ tungen des Weltpostvereins zur Einführung eines inter— nationalen Austausches von Postpäckereisendungen bis 6 Pfund und zwar gegen Erhebung eines einheitlichen i e er. zu bewegen. Man glaubt, daß Frankreich bezüglich des Zu⸗ standekommens eines derartigen Arrangements das hauptsäch⸗ lichste Hinderniß bilde.“

Je größer die Erleichterungen sind, welche in den letzten Jahren auf dem Gebiete des internationalen Briefpost⸗ verkehrs stattgesunden haben: um so fühlbarer machen sich in den Kreisen des Publikums die Schwierigkeiten geltend, welche nicht selten mit der Versendung von Packeten nach dem Auslande verbunden sind. Einen schlagenden Beweis liefert eine Bekanntmachung der schweizerischen Postverwaltung, worin es unter anderem heißt:

„In jüngster Zeit sind Klagen darüber laut geworden, daß Fahrpoststücke nach gewissen Bestimmungsorten im Auslande nicht im Voraus bis zum Bestimmungsort frankirt werden können, und daß bei Verwendung von Frankozetteln dem Aufgeber dann exorbitante Taxen angerechnet werden. Wenn trotz der Tarif⸗Sammlung, welche den Postanstalten geliefert ist, Lücken in dieser Beziehung vorhanden sind, so muß die schweizerische Postverwaltung aus dem Grunde jede Verantwortlichkeit ablehnen, weil es nicht in ihrer Macht liegt, diese Verhältnisse zu ändern. Be⸗ kenntlich befaßt sich noch in vielen Ländern die Post in keiner Weise mit dem Packettransport, sondern überläßt biesen Ver⸗ kehrszweig anderen Anstalten und Unternehmungen, und es wird einleuchten, daß es unter solchen Verhältnissen im All⸗ gemeinen schwieriger ist, zu einfachen, stabilen und billigen Tarifen zu gelangen, als wo die Staatspost die Sache ordnet und betreibt, wie in Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn u. s. w.“

Bei uns in Deutschland hat man ähnliche Wahrnehmungen emacht. Um eine Verbesserung anzubahnen, war auf dem letzten

ostkongreß (Paris 1878) Seitens der deutschen Post⸗ verwaltung der Antrag auf Einführung eines internationalen Post⸗Päckereidienstes gestellt, und gleichzeitig der Entwurf zu einer derartigen allgemeinen Vereinbarung vorgelegt worden. Von sämmthchen auf dem Kongreß vertreten gewesenen Staaten hat damals kein einziger sich gegen das Prinzip des deutschen Vorschlags ausgesprochen, wohl aber hatten sich mehrere Staaten der Abstimmung enthalten. Die Mehrheit hat unter Anerkennung der Zweckmäßigkeit des deutschen Vor— schlags beschlossen, den Gegenstand dem internationalen Bureau des Weltpostvereins in Bern zur weiteren Vorbereitung zu überweisen. Die Angelegenheit ist inzwischen mit Beharr— lichkeit weiter verfolgt worden, es soll noch im laufenden Jahre eine besondere Konferenz in dieser Sache zufammen⸗ treten. Hoffen wir, daß wenn auch nicht alle Länder des Welt⸗ postvereins, so doch die meisten der beabsichtigten Vereinbarung beitreten werden. Hierdurch würde ein Fortschritt auf dem Gebiet des Verkehrswesens eingeleitet werden, der sicherlich in allen beim Verkehr mit dem Auslande betheiligten Kreisen Anerkennung finden wird. Schließlich sei noch bemerkt, daß die Behauptung der „Times“ Depesche, wonach Frankreich „the principal okbstacle to the success of this arrangement“ sein soll, nicht ganz zu⸗ treffend erscheint, wenigstens hat auch England, welches eine Fahrposteinrichtung nicht besitzt, seither noch eine ab— lehnende Stellung eingenommen. Wird aber, wie wir glauben, zwischen einer größeren Anzahl von Staaten die beabsichtigte Verständigung erreicht, so darf man wohl der Hoffnung Raum geben, daß die Post⸗ verwaltungen von England und Frankreich dem Uebereinkom⸗ men beitreten werden, da zwei Länder mit so lebhaftem Han⸗ delsverkehr, wie England und Frankreich, eine solche für den Verkehr dußerst vortheilhafte Einrichtung auf die Dauer schwerlich werden entbehren wollen.

Von Markensammlern wird der General⸗Post⸗ meister fortgesetzt und in zudringlichster Weise mit Bitten um Zuwendung seliener Exemplare von Postwerthzeichen be⸗ helligt. Solchen Gesuchen kann grundsätzlich nicht Folge ge⸗ eben werden Zumal auch von inländischen Marken und ge⸗ tempelten Briefumschlägen verfügbare Bestände der älteren Ausgaben bei der obersten Postbehörde nicht vorhanden sind. offemlich trägt diese Notiz dazu bei, die Zahl ber unnützen

rothem Tuch oßer Seide mit Bildern von Löwen, Drachen und anderen fabelhaften Thieren. Bei den Märschen im

Schreibereien zu vermindern.

Mehrere Zeitungen brachten vor wenigen Tagen die Mit⸗ theilung, daß am 25. Februar in der Gegend von Güterslo auf den Ba hnpostwagen des Cöln⸗Berliner Tages⸗-Schnell⸗ zuges drei 56 . abgefeuert worden seien, und daß einer von den drei im Bahn postwagen beschäftigten Postbeamten . ei Ku geln durch die linke Schulter erhalten hätte. Diese

kachricht ist, wie wir von zuverlässsger Stelle erfahren, un⸗ xichtig. Die betheiligten Bahnpostbeamten haben während der Fahrt an der bezeichneten Stelle einen Knall von Schüssen überhaupt nicht vernommen; auch ist keiner von ihnen durch einen Schuß 2c. verwundet worden. Bei der Besichtigung des Bahnpostwagens ist an einer Stelle eine ganz unbedeutende ,, , worden, deren Entstehung jedoch auch auf andere Weise, z. B. durch einen Steinwurf ꝛc., herbei⸗ geführt sein kann.

Vaterländischer Frauen⸗Verein.

Nach Allerhöchster Bestimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet die diesjährige Generalver⸗ sammlung des Vaterländischen Frauen-Vereins am Freitag den 19. März, Abends 6i½ Uhr im Saale des Ministeriums für Landwirthfchaft, Domänen und Forsten hierselbst, Leipziger Platz Nr. 8, statt, wozu wir hierdurch die Mitglieber des Haupt— vereins und der Zweigvereine mit dem Ersuchen zahlreicher Betheiligung freundlichst einladen.

Besondere Einladungskarten werden nicht ausgegeben. Der Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins. Charlotte Gräfin von Itzenplitz.

Der unter dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin stehende Lette⸗Verein zur Förde⸗ rung höherer Bildung und Erwerb fähigkeit des weib⸗ lichen Geschlechts hielt gestern, Mittwoch, Abend in seinem eigenen Hause (Königgrätzerstraße 90) seine Fahresversamm- lung ab. Den Vorsitz führte Frau Schepeler-Lette. Dem Ge⸗ schäftsberichte zufolge hat sich sowohl die Zahl der Vereins mitgiieder, als auch die der Schülerinnen in den verschiedenen Schulen beträcht⸗ lich gesteigert. Die Gesammtzahl der Schülerinnen der zum Verein ehörenden Handels⸗, Gewerbe, Zeichnen⸗, Kunstarbeits,, Modell ir, och. Wasch⸗ und Plättschule belief sich im verflossenen Jahre auf 1379. 145 dieser Schülerinnen hatten ganze, 51 halbe Freistellen. Die Vereins Fortbildungsschule ist, von 280 Schülerinnen, Töchtern von kleinen Beamten, Kaufleuten, Handwerkern und Arbeitern besucht gewesen. Bei den meisten dieser Schulen, insbesondere bei der Fortbildungsschule übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Im Vöctoriastifte wohnten im Taufe des Jahres 150 Damen für längere Zeit, 40-50 vorübergehend. In der Damenrestauration speisen außer den Bewohnerinnen des Victoria⸗ stiftes täglich 0 30 Damen zum Preise von 75 8, im Abonnement 60 , zu Mittag. Beim Arbeitsnachweisungsbureau gingen 2766 Stellen resp. Beschäftigungsgesuche und 1069 Angebote ein. Von diesen Beschaͤftigungssuchenden wurden 607 plazirt. Der Victoria—⸗ bazar hat einen vorzüglichen Stamm von Arbeitern erzogen und liefert anerkannt treffliche Arbeiten; aus Mangel an Betriebskapital kann sich derselbe jedoch nicht entfalten. Die Darlehnskasse (Lette= Stiftung) hat 18 Darlehne und 19 Nähmaschinen auf Rückzahlung ausgegeben. Die Bibliothek hat sich um 200 Bände vermehrt und beträgt gegenwärtig 15609 Bände. In der Setzerinnenschule ind gegen⸗ wärtig 37 Setzerinnen beschäftigt, von denen die geübteren wöchent—⸗ lich 26 6 verdienen. Die Gesammteinnahmen des Vereins, unter denen namhafte Zuwendungen von den Kaiserlichen Masestäten, fowie dem Kronprinzen, der Kronprinzessin und dem Kultus. Minister figu= riren, betrugen m Laufe des verflossenen Geschäftsahres 41 406 M 99 , die Ausgaben 41 824 M 26 3, das gegenwärtige Baarver⸗ mögen 6160 M Die statutenmäßig ausscheidenden Vorstandsmit⸗ glieder wurden wiedergewählt.

In Pritzwalt und in der Umgegend hat sich ein Comits ge— bildet, um i! der Stadt Pritzwalk in den Tagen vom 15. bis 35. Mai eine Ausstellung von Alterthümern aus der Prieg⸗ nitz und den angrenzenden Kreisen zu veranstalten. Die Ausstellung soll in den Sälen des Garnatzschen Lokals stattfin den und sich erstrecken auf das kulturgeschichtliche Gebiet des Alterthums, des Mittelalters und der Neuzeit; auf Fundstücke aller Art; auf kirchliche Gegenstände; auf Waffen. und Rüststüͤcke; auf Haus- und Wirthschastsgeräthe; auf Richt⸗, Straf⸗ und Folter⸗ werkzeuge; auf Rarttäten ieder Art; endlich auf das naturgeschichtlich Gebiet der Mineralogie und Geologie, der Botanik und Zoologie. Das Komiis richtet an die Freunde des Alterthums, an Behörden, Kirchen, Schulen und Korporationen, Vereine, Innungen und Familien, befonders an die Rittergutsbesitzer die Bitte, es durch leihweise Hergabe der in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände der obenbezeichneten Arten zu unterstützen. Die Kosten für den Trantport werden nach Maßgabe der bei der Ausstellung zu erwartenden Einnahmen auf Wunsch gern vergütet, auch ist das Comits erbötig, die Gegenstände selbst abholen zu lassen und nach Schluß der Ausstellung den Eigenthümern unver⸗ sehrt wieder zuzustellen. Der Reinertrag des Unternehmens dient der Unterstützung des Johanniter-⸗Kreiskrankenhauses in Pritzwalk. Anmeldungen von Gegenständen mögen unter Bezeich⸗ nung des Ursprungs, soweit dies eben möglich ist, an den Schrift— führer, Bürgermeister Beyer in Pritzwalk, gerichtet werden.

Das bereits angekündigte Concert von Hrn. Gustav und 1 Adelheid Hollaender fand gestern in der Sing Akademie tatt. Die Concertgeber hatten in Hrn. Moritz Moszkowski eine vortreffliche mitwirkende Kraft gewonnen. Als erste Nummer des Programms brachten die Hrrn. Hollaender und Moßzkowski „Intro—⸗ duktion und Allegro apasstonato“ für Pianoforte und Violine von Fr. Gernsheim zu Gehör und bewährten sich damit wiederum als Meister auf ihrem Instrumente. Hr. Hollaender spielte später noch ein „Fantasiestück von Ferd. Hiller, das reijende Adagio aus dem zweiten Violinkonzert von Raff und zum Schluß zwei kleinere Piecen: ‚Am Strande“ eigener Komposition und einen spanischen Tanz von Moszkowski und Sauret. Die Vorzüge, welche das Spiel des Vor⸗ tragenden guszeichnen, sind bei früheren Gelegenheiten von uns an dieser Stelle verschiedentlich . worden; wir erfreuten uns auch gestern wieder an dem melodischen edeln Klange, den er seinem Instrumente zu verleihen weiß, wie an der vornehmen Auffassung und dem kunstgemäßen Ausdruck der musikalischen G danken. Hr. Meoszkowskl trug im weiteren Verlaufe des Concerts noch zwei sehr interessante Stücke eigene r Komposition vov: eine ungemein zierliche Barcarole und ein sehr sinniges, anmuthiges Alles ro cherzando, und erregte ebenso lebhaf— ten Beifall durch sein elegantes, graziöses Spiel wie durch die ge—= winnende Liebenswürdigkeit der Komposition. Frau Hollaender be⸗ theiligte sich an dem Concerte mit sechs Liedern von Tschaikowsky, Bungert, Heinr. Hofmann, Dorn, Jansen und Reinecke. Ihre jugend⸗ frische, wohlgeschulte Stimme wie der gelungene Vortrag der Lieder erwarben sich die volle Anerkennung des zahlreichen Auditoriums.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elaner.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

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Preuß. Staate ⸗Anzeiger und das Gentral⸗Handels⸗ register nimmt an: die stönigliche Expedition ber Nentschen Reichmt Anzeigers und Königlich NArenßischen Rtaatz · Anzeigern:

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* Jr erate für den Deutschen Reichz⸗ n. Könial.

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S⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 4 Mär;

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K n. a. v. Von fentlichen Papieren.

1.

2. n. dergl. .

8. Jerkanfe, VJerpachtungen, ubmiaaionen ste.

d. Verloosung, Amortisation, Zinazahlung

S. Familien- Nachrichten.

T. Literarische Anzeigen. . S8. Theater- Anxeigen. Ia der Böraen-

Annoneen⸗Bnxzeans.

poilags. R

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen die Frau Minna Wilhel⸗

wohnhaft, ist die h

ng und Diebstahls in wiederboltem Rückfall 3 ö. t U. R. JI. Nr. 149 de 1880 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, die ꝛc. Dittmann im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr fich vorfindenden Gegenständen, und Geldern an die Königliche Stadtvolgtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 28. Februar 188. Der

ttmann ist 51 Jahre alt, evangelischer Religion, 3 64 Centimeter groß, von schlanker Gestalt, haf braune Haare, gerade Nase, rundes Kinn, lange, hagere Gesichtsbildung, runden Mund, defekte Zähne,

(,. Gesichts farbe, hohe Stirn und als beson, eingetragen.

eres Kennzeichen: einen linsengroßen Leberfleck auf der linken Wange.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladnugen n. dergl.

sss Oeffentliche Zustellung.

i Sparkasse zu Hamburg, vertreten a I r r e e', DhDr. Heinsen und Moencke⸗ berg, klagt gegen den H. E. Lüders, früher zu

amburg, Holidamm 53, jetzt unbekannten Aufent⸗ . wegen am 1. Dejember 1879 fällig gewesener . , , Post im Grundbuche erfolgen wird.

othekzinsen, mit dem Antrage auf Verurtheilung

nn gbr zur Zahlung von 6 405 nebst 6 Co

insen seit dem Klagetage und vorläufige Voll streck hin gl n, des Ürtheils gegen klägerische Sicherheitsleistung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Givilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf

den 28. Mai 1880, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ö.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausjug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 1

eckau, .

Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civil kammer II.

loss] Oeffentliche Zustellung. . Der Schlachter G. Ed. Brunn zu Hamhurg, e,. . den Rechtsanwalt Dr. Kirger, klagt gegen den Heinr. Cd. Lüders früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen am 1. Jult 1879 und 1. Januar 1880 fällig gewesener Hypothek⸗ zinsen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 49. = und vor lãufige Voll str e iar keit rrkla des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die II. Civilkammer des Land⸗ u Hamburg 6 8 Mai 1880, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den n, ,, lie an, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer II.

ssd. Oeffentliche Zustellung.

r Kaufmann Friedrich Immannel Seidel 32 e. vertreten durch Rechtsanwalt Mar⸗ kini hier klazt gegen den Kaufmann Julius De do Petzold, Inhaber der Firma J. D. Setzold zu Meerane, wegen 180 4. rückständiger Hypotheken- zinfen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten in den gedachken Betrag hei Vermeidung der Zwangs vollstreckung in das demselben N,, Grundstück Fol. 18399 des Grundbuchs für Meerane und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des 5 vor das Königliche Amts⸗

icht zu Meerane au ö. Juni 1880, Bormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Meerane, den 1. 6 . recht, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

5651 Oeffentliche Zustellung 6 rtl arch e Grund eines Beschlusses des Kgl. Amtsgerichts Dürkheim vom 28. Februar 1880.

Hofes Kahn, Mehlhändler, früher in Dirm stein, jetzt in Mannheim wohnend vertreten durch Franz aver Weber, Rechtikonsulenten, in Dürk⸗ heim wohnhaft, laut Vollmacht vom 19. d. Mtg. als Gläubiger von Karl Fleck, Bäcker, und dessen Ehefrau Magdalena Born, gewerblos, Beide früher in Bürtheim wohnhaft gewesen, jetzt ohne bekannten Wohnort abwesend, auf Grund eines Ur= theils des K. Bezirksgerichts Frankenthal, als Han⸗ delsgericht sprechend, vom 30. Oktober 1862, im Betrage von 1840 ς 49 8 der Hauptsumme, Kosten und bis zum 22. d. Mts. berechneten 60soigen

insen, erklärt hiermit der genannten Magdalena 56 als einzigen Erbin ihrer Mutter, der ver⸗ lebten Magdalena Wilhelmine Merck, Ehefrau des in Dürkheim wohnenden Privatmannes Johann

er erhebe Einspruch dagegen, daß außer seiner Gegenwart zur Thrilung und Auszeinandersetzung wie arg eb, disches, eher ge , e Gm inet meh. smischen den srwaähn- wine n ; 7 en Cheleuten Johann benstraße Rr. 19 bei dem Steinhauer Koepchen Gn n, venglebenstraße N ,,, ö Nachlasses der Ehefra gesch

ob 49]

—; und Elisabeth Paskowskysschen Eheleuten ge⸗ ÜUnterfuchungsrichter am Königlichen Landgericht J. hörigen Grundftücks Groß -Friedrichsgraben J., Be— Br. Wilke, Gerichts ⸗Assessor. Beschreibung, Die ritts Rr. 4, stehen in Abtheilung III. unter Nr. 1

tücks find ihnen die Inhaber obiger noch ungetilg⸗ 9 J ihrem Aufenthalte nach unbekannt und haben sie das Aufgebot derselben zum Zwecke der Quittungsleistung beantragt.

Kroehnert'schen Eheleute und deren Rechtsnachfolger . demnach aufgefordert, spätestens bis zum

õbbl]

Heinrich Born bestanden,

ürkheim, den 28. Februar 1880. 3 Der K. Amfsgerichtsschreiber. Hammersdorf.

Aufgebot.

In dem Grundbuche des den Kahnschiffer Carl

500 Thlr. Kaufgelderrüͤckstand, zu 2 Proꝛent verzingtich, ohne Kündigung zahlbar, für die Schiffer Friedrich und Eleonore, geb. Jacobeit, Kroehnert'schen Eheleute

Nach Versicherung der Eigenthümer des Grund⸗

Die Schiffer Friedrich und Eleonore, geb. Jacobeit,

Termin, den 1. Mai 1880, . 1 hf bst Zinsen n Empfangnahme des Kapitals nebst . rn lic der genannten Post löschungsfähige Quit-

Labiau, den 18. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Verschollene für todt erklärt, sein Vermögen als 3 angesehen und dasselbe denjenigen der Er⸗ chienenen, welche die nächsten Ansprüche daran be⸗ k ausgeantwortet, die unbekannten Erben aber, welche sich nicht gemeldet haben, mit ihren Erbansprüchen ö ausgeschlossen werden. ugleich wird au . Dienstag, 9. 12. Oktober 1880, r

h 11 96 Termin zur Verkündung des Ausschlußurtheils an—⸗ beraumt.

Salzungen, den 13. Februar 1880. 39. 2 Amtsgericht. Abth. J.

Oeffentliche Ladung.

Die verehelichte Porzellandreher Scharon, Amalie, i Schmidt, aus Königszelt, Kreis Schweidnitz, hat unter dem 24. September 1879 bei dem Königlichen Kreisgericht zu Schweidnitz gegen ihren ö Porzellandreher Karl Scharon, unter der Behaudtunz, daß dieser sie am 6. Fehruar 1873 ö verlassen habe, auf Tren⸗ ng der Ehe geklagt. ö e hee. Beantwortung dieser Klage haben wir einen Termin auf den 12. Mai 1880, Var⸗ mittags 10 Uhr, vor Herrn Gerichts ⸗Assessor Tallomon, in dem Terminszimmer Nr. 24 des Land⸗ gerichtsgebäudes hierselbst anberaumt. Der feinem jetzigen Aufenthalte nach unbekannte Porzellandreher Karl Scharon, früher in Königs ⸗— zelt, wird hiermit aufgefordert, in diesem Termine perfönlich zu erscheinen, widrigenfalls die Bebaup⸗ tungen der Klage für zugestanden erachtet werden und gegen denselben was Rechtens erkannt werden wird. Schweidnitz, den 13. Januar 1380. Königliches Landgericht. II. Civilkammer.

sti! Oeffentliche Vorladung.

3005

Eigenthümer Hr, n nr tine Nr. 31 Bachwi Grundfteuermutterrolle als de

beantragt.

thumsansprüche an diesem Grundstücke geltend zu . 3 aufgefordert, dieselben späͤtestens in dem im Sitzungszimmer Nr. 1

Der Mühlenbesitzer Anton Wodarz zu

nufowsky⸗Mühle hat zur Erlangung eines Aug. Perwalter der Uhrmacher Emil Päslerschen Kon⸗ ee er n , behuss selner Cintragung als Ffursmaffe von hier, klagt gegen den l. Götz, früher im Grundbuch das Aufgebot des zu Petershagen bei Stolzenberg, Regierungsbezirk

Art. 4 der Czelin, jetzt dessen Wohnort unbekannt, wegen 26 6 ge Eigenthümer g6 3 nebst 5 oo Jinfen feit dem 306. August 1879 der Kaufmann Joseph Sonnenfeld eingetragen ist, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung iche Ei in die binn des w, k ͤ da er alle Diejenigen, welche 1gen⸗ den B 4 ten zur mündli en e r er den wt fe vor das Königliche Amtsgericht zu

bach u. d. Eule . Main 1880, Vormittags 9 Uhr.

auf den 11. Jun 1880, Vormittags 9 Uhr,

Realansprüchen auf dieses Grundstück ausgeschlossen . deshalb ein ewiges Stillschweigen uferlegt wird. 2 den 26. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. I. Bieder.

ö Aufgebot. . Der Kaufmann Ferdinand Meyer von hier, Bruder des k Kaufmannes Aleri Mener, hat das Aufgebot seines früher hierselbst wohnhaft ge⸗ wesenen und angeblich seit Anfang 1862 verschollenen Bruder zum Zweck feiner Todeserklärung und das Aufgebot von unbekannten Erben desselben be⸗

tragt. , Kaufmann Alexi Meyer und dessen unbe · kannte Erben werden aufgefordert, spätestens in

au ö den 9. September 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte und Ansprüche anzumel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung des ꝛe, Meyer, die Nachlaßregulirung und die Ausantwortung der Erbschaft, sowie die Ertheilung eines Erblegitima⸗ tlonzattestes an die bekannten legitimirten Erben desselben ohne Rücksicht auf Diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird. Bernburg, den 26. Februar 1880. Herzoglich Anhalt. Amtsgericht. v. Brunn.

o Anfgebot.

org Adam Hensing, geboren in Dorf · Allen. a. 9. 1 1838 und heimaths berechtigt dafelbst, Sohn des verstorbenen Anspänners Johan nes Heusing und dessen Chefrau Eva Margarethe, geb. Trautvetter in Dorf Allendorf, ist im Fruhjahre 1859 nach Nordamerika ausgewandert und ist seit⸗ dem keine Nachricht von ihm, eingegangen. Der Antheil des ,, am väterlichen Vermögen rd 600-1500 M betragen. vie Antrag der noch lebenden Mutter, Wittwe Eva Margarethe Heufing, als nächfter Intestat⸗ erbin des obengenannten . Adam Heusing, wird derselbe und dessen ihrer Existenz nach unbekannte Erben hiermit . 1 sechs Monaten und spätestens bis zu dem au ö git rn 3 K 1880, r 2 . anberaumten Termin in Person oder durch genügend legitimirte Bevollmächtigte vor dem unterzeichneten

Heinrich Born, sowie als Solidarschuldnerin, und

deren obgenanntem Ehemanne Karl Fleck, der ebe⸗

lichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen,

Amtsgericht zu erscheinen und ihre Ansprüche auf

anberaumten Termine anzumelden, mit der War. dicser Auszug der Klage bekannt gemacht. nung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen

J Nicht 9. Mal wie in Nr. 53 d. Bl. ierthüm - lich gedruckt ist.

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Der Kaufmann Otto Paulisch von hier, als

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

ichen bach u. d. Eule, den 13. Februar 1880. ech 1 Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

i Antrag des Partikuliers Heinrich Heindorff in Reustadt⸗Harzburg, welcher durch die hier ge⸗ führten Grundgkten über den Karrenführerhof Nr. ass. 19 zu Westerode glaubhaft gemacht hat, daß er das Eigenthum an diesem Hofe sammt Zubehör erworben babe, werden gemäß 5. 2 der Grundbuch⸗ ordnung, §§. 823 ff. der R. C. Pr. O. und K. 7 des Gesetzes vom 1. April 1879 Nr. 12 alle. Die⸗ jenigen, welche Rechte an diesem e zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens am i. n, orgens E, hierselbst anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß nach Ablauf der Frist der Partikulier Heinrich Heindorff in Neustadt als Eigenthümer in das Grundbuch für Westerode eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ läßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im reblichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs das ö erworben hat, nicht mehr gel⸗ tend machen kann. Harzburg, den 26. Februar 1880. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

õa66] Belanntmachung.

Die Brautleute Kaufmann Siegmund Edel⸗ stein zu Hohenlimburg und Bertha Klein zu Neheim, welche ihren ersten Wohnsitz zu Hohen limburg nehmen wollen, haben für ihre bevor- ern Ehe die Gemeinschaft der Güter autz⸗ geschlossen.

ohenlimburg, den 24. Februar 1880.

2 r igll Amtsgericht.

hö0l ; 2 Auf das Kolonat Richterkersting Nr. 17 zu Schlangen sind Ausweis des Hypothekenbuchs eingetragen: ö.

* . Orts am 1. November 1821 für Jo hann König, Stellvertreter des Heerdejürgen zu Schlangen, eine Kaution zu 40 Thlr.,

2) sechften Ortz am 8. November 1825 laut Ur⸗ kunde von demselben Tage für Sophie Rebbe, unehelicheg Kind der Clisabeth Schierenberg von Rr. 64 Bauerschaft Kohlstädt, verehelichte Grotehof zu Hörste ein Darlehn zu 40 Thlr.,

3) neunten Orts am 5. Juni 1838 laut Urkunde

1 schnten Orts an 28. April 1879 laut Urfunde 2 8 6 Tage für den Kolon Lübberts⸗ meier Rr. 6 zu Schlangen ein Darlehn zu

100 Thlr. Der ,. Richterkersting hat behanptet, daß

die unter Nr. 1 erwähnte Kaution keine Gültigkeit

mehr habe, und daß die obigen Darlehne laͤngst nean, die daruͤber ausgestellten Urkunden aber abhanden gekommen seien, und die Einleitung des Aufgebots verfahrens beantragt. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an die obigen Ingrossate machen, aufgefordert, solche unter Vorlegung der Urkunden . 4 . von sechs Monaten und spätestens in dem dazu au ö den 21. September d. J., Morgens 10 Ühr, auf hiesigem Gerichtszimmer an⸗ gesetzten Termine so gewiß anzumelden und zu be⸗ gründen, als sonst die Urkunden für kraftlos erklärt und die Ingrossate im Hypothekenbuche gelöscht werden sollen. Horn, den 21. Februar 1880. .

Fürstlich Lippisches Amtsgericht.

G. Cordemann.

5632 l D golge Beschlagnahme der Büdnerei Nr. 18 zu Rühn zum Zwecke der Zwangsversteigerung finden Statt: . Anmeldungstermin und erster Verkaufstermin: Sonnabend, den 8. Mai 1880, . Vormittags 11 Uhr, Ueberbotstermin: Sonnabend, den 29. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr. Bützow, den 26. Februar 1880. Großherzogliches Amtsgericht.

(bbb In der Strafsache

gegen

J. ilipps, Johann Baptist, geboren am 20. . 1856 zu Kaysersberg, Sohn von Raver und Weck Barbara,

Il. Baumer, Isidor, geboren am 13. Novem⸗ ber 1856 zu Rappoltsweiler, Sohn von Lud⸗ wig und Kepp Barbara,

III. Franz Conreaux, geboren zu Kaysersberg am 6. Juni 18566, Sohn von Georg und Beck Clara. ; —⸗

allda . ö. zuletzt im Landgerichtsbezirke

Mülhausen wohnhaft,

wegen Vergehen gegen 5. 140 St G. B. hat die

Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mül⸗

hausen in ihrer Sitzung vom 3. Februar 1880, an

welcher Theil genommen haben die Herren Land⸗ erichts Direktor Wolf als Vorsitzender, Richter Dr.

He. als . Landgerichts ⸗Rath Dr. Hopps

als Beisitzer. Itach Anhörung des Herrn Referen⸗

ten Br. Peez in seiner Berichterstattung. Nach Ein sicht des Antrages der w Staats anwalt⸗ aft vom 29. Januar . .

* Erwägung, daß die Formalitäten des 5. 472

St. P. O. erfüllt sind, auch nachgewiesen ist, daß

die Angeschuldigten ihren letzten Wohnsitz im Land⸗

gerichtsbezirke Mülhausen gehabt haben,

daß dieselben hinreichend verdächtig erscheinen;

als Wehrpflichtige, in der Absicht sich dem Ein

tritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der

Flotte zu entztehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗

gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichti=

gen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes auf, gehalten zu haben resp. noch aufhalten, ein nach

5. 140 St.- G.-B. strafbares und zur Kompeten

des Kaiserlichen Landgerichts gehöriges Vergehen.

In Erwägung, daß die beantragte Ver—⸗

mögensbeschlagnahme auf Grund der Zestim⸗

mungen des 5. 140 St.- G. B. und der 89 3265,

326 und 486 St. P. O. zulässig. Die eschlag⸗

nahme einzelner zum Vermögen der Angeschuldigten

gehörigen . ah ausführbar ist, eschlossen:

I) daß das Hauptverfahren gegen die Angeschul⸗

digter ad J- II. inclustue wegen des vorerwähnten

Vergehens gegen §. 140 St. G. B. zu eröffnen und

die Sache jur Verhandlung und Entscheidung vor

die , . K Landgerichts Mül⸗ ausen zu verweisen sei,

; 9 die Beschlagnahme des im Dentschen

Reiche befindlichen Vermögens eines Jeden

der Angeschuldigten bis zum Betrage der ihn

möglicher Weife treffenden höchsten Geldstrafe von

Drei Taufend Mart und der Kosten verfügt, und

außer der gefetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung

im Deutschen Reichs Anzeiger, auch die einmalige

Bekanntmachung dieser Beschlagnahme in der Neuen

Mülhaufer Zeitung verordnet, und zwar in Anwen⸗

dung der bereits erwähnten gesetzlichen Bestimmun⸗

gen der §5§. 325, 225, 472, 480 St.- P. O.

gez. Wolf. Peez. Hopps. Zur Beglaubigung: Der Landgerichte Sekretär: (L. 8.) gez. Gielsdorf.

Bekanntmachung.

In die Liste der bei Großherzoglichem Landgericht zu Darmstadt zugelassenen Rechtsanwälte sind ein⸗ getragen worden:

Kornmesser Ceßner Eckstorm

Darmstadt, den 2. Februar 1880

õbꝛ8]

zu Darmstadt.

vom 3. Juni 1838 für Charlotte Flügel zu

biges Vermögen bei Verlust derselben geltend zu in. und ben, widrigenfalls der genannte

Heesten ein Darlehn zu 100 Thlr.,

Der Präͤsident des Großherzoglichen Landgerichts. Dr. Stüber.