wo es in der Allerhöchsten Ordres heißt: er habe
darauf zu sehen, daß die von dem Marine - Minister gegebenen Bestimmungen erfüllt würden, ein Einfluß irgend welcher
14 wurde ihm nicht eingeräumt, sondern es war mehr eine Ehren⸗
ellung.
Als nun der Prinz starb, entstand sofort die Frage, ist ein Grund vorhanden, einen Nachfolger zu ernennen, und hier aus dem Hause wurde zuerst die Forderung gestellt, den Posten zu streichen. So ist die heutige Organisation entstanden.
Wenn ich nun über diese Organisation no etwas sagen soll, so ist der Vergleich mit der englischen und französischen Marine für die deutsche Marine außerordentlich schmeichelhaft; daß eg über ⸗ baupt zulässig ist in der inneren Organisation, in den Leistungen in alledem was besprochen wird, diesen Vergleich zu machen, erachte ich es als eine besondere Ehre für dieselbe, denn die deutsche Marine ist gegen die anderen ein Zwerg. Es ist desbalb auch so wunderbar, daß man eine Organisation des Admiralitätsraths von dort hier zitirt. Der Admiralitätsrath bat doch nur dann Sinn, wenn er aus Leuten besteht, welche die Ausführung nicht unter sich haben. Die deutsche Marine hat heute 3 Admiräle, und es kann in derselben gar nichts vorkommen, ohne daß diese Instanzen bei jeder einzelnen Maßregel gehört werden. Wenn ich einen Admiralitätsrath aus den
erren jusammenberufe, so höre ich nur, was ich schon weiß, und
abe höchstens, um noch einmal den Satz, den ich im vorigen Jahre erwähnt habe, zu gebrauchen — eine Majorität mir gegenüber, gegen die ich mich entweder zu webren oder der ich beizutreten habe; die Verantwortlichkeit für jede Maßregel liegt in mir und in Niemand ander, und ich glaube, es ist zur Zeit in der Marine keine größere Maßregel erlassen worden, ohne daß diese Herren, die sonst den Admi⸗ ralitätsrath bilden, vollkommen gehört worden sind. Der Vorwurf, den Admiralitätsrath nicht berufen zu haben, beruht allein auf voller Unkenntniß der Personen und der Dinge.
Wat nun das Unglück selbst anbetrifft, so bat es mich gefreut, vom Herrn Vorredner immer wieder zu hören, daß die reglementa—⸗ rischen Bestimmun gen vorhanden waren, daß die reglementarischen Beftimmungen über die Fahrordnung ganz bestimmte Ansichten geben, daß die Bestimmungen erlassen waren, welche ein Schiff, welches irgend ein Leck bekommt, zu schützen haben, und wie von vornherein 1 e Beziehung zu verfahren ist und das Schiff sicher zu
ellen ist. .
Was nun das Einzelne betrifft, so will ich in Bezug auf. die Zusammenstellung des Geschwaders als nebensächlich berühren, daß Falken als Aviso des Geschwaders von vornherein bestimmt war, und niemals mit einem der andern Schiffe des Geschwaders kon⸗ kurrirt hat. Er war durch einige kleine Reparaturen aufgehalten und ging deshalb später ab.
Waß nun die Bereitstellung des Großen Kurfürsten“ be⸗ trifft, so berufe ich mich auf die Veröffentlichung, wo ge sagt ist, daß das Kriegsgericht in den verschiedensten Aussprüchen voll anerkennt, daß das Schiff nach allen Richtungen hin seebereit war. Mehr kann lch zu meiner Rechtfertigung nicht sagen. Wenn Arbeiter in dem Schiffe noch bis zu der letzten Zeit gewesen sind, so frage ich Jeden, der in ein neues Haus zieht, wieviel er zu thun bat, bis er sich wohnlich darin findet, und so ist es auch hier. Wenn eine Besatzung auf ein neues Schiff kommt, so sehen die 500 Men schen, die sich in einem solchen Schiffe einrichten, bald hier etwas, bald dort etwas, und so lange sie an den Werften oder vor den Werften oder in der Nähe der Arbeiter sind, werden immer irgend welche Nepa⸗ raturen oder Arbeiten vorgenommen und es gebt kein neues Schiff aus — daz kann ich dem Herrn Vorredner bemerken — wo es nicht der Fall ist, daß bis zur letzten Stunde noch Arbeiter darauf sind.
Wunderbarer war mir der Vorwurf, daß kein Bericht über die Inspektion von Seite des Admirals Batsch eingeschickt worden sei, das läßt ich ganz leicht erklären. Der Admiral, der den Hericht liefern muß, hat die Schiffe zu inspiziren und auszulaufen. Er fer⸗ tigt den Bericht an und schickt ihn vom nächsten Hafen ab. Der nächste Hafen war binnen 8 Tagen zu erreichen. Bis dahin war der Bericht über das erste Moment von dem Geschwader zu machen und nach Hause zu schicken. Nach 2 Tagen trat aber der Unglücksfall ein, der Bericht hatte keinen Werth mehr und, ich glaube, der Herr Vor⸗ redner wird es verleihen, wenn damals nicht Werth darauf gelegt wurde, ob der Bericht eingegangen ist oder nicht, da alle Instanzen mit dem Unglücksfalle beschäftigt waren.
Die Fahrordnung anbetreffend, so sind in der Veröffentlichung die einzelnen Details der Standpunkt, den der Eine oder der Andere zur Sache eingenommen hat, dargelegt und ich muß mich darauf be⸗ schränken, Sie darauf aufmerksam zu machen. Ueber eine technische Frage zu streiten, dazu kann ich mich hier nicht verstehen.
Die Steuerleute anbetreffend, so hat es mich doch ungemein überrascht, daß der Verwaltung und mir der Vorwurf gemacht wird, daß an dem Morgen ein Wechsel der Personen stattgehabt habe, ganz überraschend für Jedermann. Ich will dem Herrn Vorredner sagen, daß, wie ich das letzte Mal über diese Sache mich hier ge⸗ äußert babe, ich von dem Umstande, daß diese Leute zum ersten Male am Ruder standen, überhaupt nichts wußte, sondern daß dies erst in der kriegegerichtlichen Untersuchung zum Vorschein gekommen ist. Die kriegsgerichtliche Untersuchung bat dargethan, daß durch irgend eine Rücksicht auf den Dienst, auf ein Ausruhen der vorhergehenden Leute eine ganz untergeordnete Instanz, also ein Unteroffizier auf seinen Kopf einen Wechsel von Leuten vorgenommen hat, ehe er dazu autorisirt war, veranlaßt durch den Ausspruch eines Lieutenants. Ich kann es nicht unterdrücken, hier zu bemerken, daß in heutiger Zeitung dieser Offizier, der dieses Verbrechen begangen hat, was übrigens von mir nicht als Verbrechen bezeichnet worden ist, mein Schwiegersohn genannt wird — es mußte meine Person auch bier zur Geltung gebracht werden, das ist ja das Streben in allen diesen Sachen — es ist nicht mein Schwiegersohn gewesen.
Was nun die Schuld, die ich ausgesprochen haben soll gegen den Kommandanten des „Großen Kurfürsten“ aubetrifft, so habe ich mir vorhin noch den stenographischen Bericht geben lassen und habe ver— geblich danach gesucht. Ich habe keines Menschen Schuld ausge⸗ sprochen, sondern ich habe gesagt, das Schiff brauchte nicht zu ken⸗ tern, wenn an Bord jeder seine Schuldigkeit gethan hätte, das habe ich ausgesprochen. Eine Schuld persönlicher Art auszusprechen ist mir nicht eingefallen.
Wenn Sie sich orientiren wollen über die Einrichtung des- Großen Kurfürsten“, empfehle ich Ihnen einen Artikel der Vossischen Zeitung von heute morgen, der mir vor 4 Stunde zugekommen ist, eine solche technische Klarstellung dieser Verhältnisse, wie sie mir selbst über⸗ raschend war, aber sehr gut; ez steht in den Beilagen der heutigen Zeitung, da werden Sie Details finden, die sich vorher noch nicht erwähnt fanden, und da finden Sie denn auch über die Wallgang— thüren und alle diefe Sachen Aufschlüsse, die Sie vielleicht noch nicht hatten. Wenn es nun nothwendig ist nach allem, was ich das vorige Mal gesagt habe, noch einmal auf das Schiff „Preußen“ und das Verfahren des Kommandanten zurückzukommen, so thue ich es nur, weil ich mich dem scharfen Angriff des Herrn Vorredners,
wozn ihm jede Unterlage fehlte, je de, behaupte ich, denn er kennt die Akten nicht und er kennt die Verhältnisse nicht, — hier ent⸗ gegenstellen muß. Bei Gelegenheit des Kriegsgerichts ist die Sache untersucht und klar gestellt worden, daß dieser Shen seine Schul⸗ digkeit gethan hat, — ein Mehreres brauche ich nicht zu sagen.
Die Zahl der Kollisionen, die vorgekommen sein an hat der Herr Vorredner noch einmal erwähnt. Ich habe schon in frü— herer Zeit mich darüber geäußert und gehe deshalb auch darüber hinweg, ich glaube, das Haus damit zu ermüden. Ich möchte nur auf eins hinwelsen: die Zahl der Unglücks fälle und Kollisionen, die in der, deutschen Marine vorgekommen sind, sind statistisch gering gegen die Zahlen anderer Marinen, das kann ich Ihnen beweisen, und ehe eine solche scharfe Anschuldigung hier ausgesprochen wird, hätte ich erwartet, daß der Herr Vorredner, der sonst an Fleiß für seine Reden es nicht fehlen läßt, sich das Material gesammelt hätte, um solche harte Anschuldigung auszu⸗ sprechen. In Betreff des Unglücks, was „Friedrich der Große“
gehabt hat, kann ich mittheilen, daß es eben so gerichtlich und sach⸗
lich erledigt worden ist, wie alles andere, und daß die Hauptschuld bei dieser Sache den dänischen Leotsen trifft, der das Schiff geführt hat und zwar in Gewässern, wo der Kommandant so gut wie gar
nicht Bescheid zu wissen brauchte. Was nun überhaupt das Unglück und alles, was bier der Ver⸗
waltung vorgeworfen ist, betrifft, so bin ich mir bewußt, was ich schon voriges Mal gesagt habe, meine Schuldigkeit gethan zu haben und ich glaube, es giebt in der Marine keinen Offizier, ich will sagen keinen, der nicht mit vollem Vertrauen der heutigen Leitung der Marine sich bingiebt und fest und ganz das macht, was ihm aufgetragen wird und ich kann mit Stolz hinweisen auf die Leistungen der dentschen Schiffe, die, wo sie im Auslande erschienen sind, Ehre eingelegt haben mit ihrer Haltung und mit Allem, was sie geleistet haben.
Wenn mir der Vorwurf gemacht worden ist, daß das Personal unzureichend ist, so habe ich schon das vorige Mal darauf hingewiesen, daß eine verlängerte Dienstzeit das einzige Mittel ist, um zu allen Zelten und für Jahre gelernte Matrosen bereit gestellt zu haben. Es freut mich auch von der Seite des Hauses (links) einen Tadel der kurzen Dienstzeit jetzt zu erfahren, und ich werde in dem Hause den Antrag einbringen, daß die Dienstzeit der Matrosen verlängert werde, und zwar wo möglich auf die Länge wie die der angeführten fremden Marinen, Frankreich und England, sie haben, wo man nicht unter sieben Jahren auskommt.
Wenn nun die deutsche Marine wegen ihrer Unfertigkeit und wegen der Schnelligkeit, mit der sie vorgegangen ist, einen Vorwurf bekommen hat, so nehme ich den ruhig hin. Will die deutsche Marine überhaupt etwas leisten, will sie die gestellten Aufgaben lösen, dann muß sie rasch sein, sie muß alles, was sie thut, schnell erledigen und die Leistungen müssen wegen der kurzen Vienstzeit der Einzelnen auf das Höchfte geschraubt werden, wenn an ernster Stelle das geleijtet werden soll, waz der Krieg von ihr fordert und zu fordern berechtigt ist; und jeder, der der Marine angehört, muß mit der ganzen Kraft, die er hat, hineingehen, wenn er der kleinen Marine einen Erfolg und der Flagge die Ehre wahren will. .
Der Abg. Dr. von Bunsen konstatirte, daß es aus den eben gehörten beiden Reden erst recht klar geworden sei, daß man sich der größten Behutsamkeit bei dieser Debatte be⸗ fleißigen müsse. Dem Chef der Admiralität werde es nicht entgangen sein, daß nicht blos des Abg. Lasker Rede, sondern auch die Worte des Abg. Grafen Stolberg trotz dessen Er⸗ klärung, gegen den Hänelschen Antrag stimmen, zu wollen, doch von einer gewissen Unzufriedenheit Zeugniß ahlegten. Auch er müsse . daß der Reicht tag in dem Antrag Hänel vor einer sehr schwer zu entscheidenden Frage stehe. Das Nein sei hier so schwer wie das Ja. Ihm speziell, er spreche dabei aber auch im Namen der Mehrzahl seiner politischen Freunde, sei es unmöglich, dem Antrag gegen⸗ über mit Ja zu antworten, weil darin eine ganz be⸗ stimmte politische Altion ausgedrückt sei und der Antrag eine Spitze gegen den Träger eines Neichsamtes habe. Aber auch das Nein sei hier sehr schwer zu sprechen, weil die Nation in dem Berichte des, Marine⸗Verordnungzblattes“ aller⸗ dings das nicht finde, worauf sie seit 1½ Jahren gewartet habe. Der Chef der Admiralität habe dem Hause zwar ge⸗ sagt, weshalb derselbe seinen persönlichen Wunsch, weitere Mittheilungen zu machen, nicht habe erfüllen können. Aher der Reichstag, als der Ausdruck der Stimmung im Lande,
sei zu der Erklärung verpflichtet, daß ein so magerer und in
manchen Nebenpunkten auch so ungenauer Bericht, wie der genannte, nicht dasjenige sei, was man hätte erwarten dür⸗ fen. Aus diesem Grunde und weil er glaube, daß der Chef der Admiralität in dieser Frage sein letztes Wort noch nicht gesprochen habe, beantrage er, den Antrag Hänel und den sich däran knüpfenden zweiten Antrag (des Abg. von Ohlen, 36 000 1M in den Etat für einen General⸗Inspecteur der Marine einzustellen an die Budgetkommission zu überwei⸗ sen. Vielleicht erhalte man da Mittheilungen, die man für das Plenum nicht für geeignet halte; vielleicht auch lasse sich dort ein der politischen Spitze entkleideter Antrag her⸗ stellen, sür den dann auch er und seine Freunde stimmen würden. Die Anschuldigungen, die vom Abg. Lasker aus⸗ gingen, habe der Minister von Stosch im Wesentlichen bereits widerlegt. Wenn dieser auf gewisse Vorwürfe nicht näher eingegangen sei, so habe derselbe jedenfalls seine Gründe da⸗ für. Doch werde es ihm wohl gestattet sein, auf die Haupt— anklage, die sich gegen das „System Stosch“ richte, mit eini⸗ gen Worten einzugehen. Auf die Frage von der Fahrtbereit⸗ schaft der Schiffe, der engen Formation des Geschwaders, der schmalen Seestraße, die man gewählt habe, der Ungeübtheit der Mannschaften müsse er antworten, daß in anderen Fällen oft noch rascher der Bereitschaftsbefehl gegeben und ausgeführt worden, daß nach der Erklarung der Kommandanten der be⸗ treffenden Schiffe die Admiralitüät von deren Seetüchtigkeit habe überzeugt sein müssen, daß die gewählte Seestraße die einzig mögliche und im Moment der Katastrophe durchaus nicht sehr belebt und von Schiffen stark befahren gewesen sei, daß das Wasser dort gar nicht eng sei, es sich im Gegentheil gerade da ganz bequem fahre. Dem dem betheiligten Kom⸗ mandanten gemachten Vorwurf gegenüber, die Kommando⸗ brücke im kritischen Momente verlassen zu haben, sei zu be⸗ denken, daß der Betreffende das Kommando bereits von 3 Uhr Morgens an, also gegen 7 Stunden geführt, also recht wohl berechtigt gewesen sei, sich ablösen zu lassen. Daß Graf Monts, der nach dem Berichte aller Augenzeugen im Augen⸗ blicke der Katastrophe ebenso umsichtig und vorsorgend alles zur Rettung Mögliche angeordnet habe, wie derselbe kaltblütig und heldenmüthig auf dem sinkenden Schiffe verblieben sei und sich erst später durch Schwimmen gerettet habe, vom Kriegsgerichte freigesprochen worden, habe ihn sehr gefreut. In der Frage des Verschlusses der luftdichten Kompartements sei er der Ansicht des Ministers von Stosch, daß das Schiff in Folge Offenstehens dieser Kompartements gekentert 3 Der Chef der Admiralität habe den vom Abg. Lasker in so unerhörter Weise angegriffenen Kommandanten des Schiffes „Preußen“ nicht in Schutz genommen; er erachte es daher für geboten, nach den von ihm mit Eifer gesammel⸗ ten Aufzeichnungen von Augenzeugen jenes kritischen Mo⸗ ments einige Punkte herauszugreifen. Das Schiff „Preußen“ sei reglementsmäßig nach der Katastrophe nach links ausge⸗ wichen. Während der Ausführung dieser Wendung habe der Kommandant das Signal vom Admiralitätsschiff her er— . dem sinkenden Schiffe zu Hülfe zu eilen. Zur Aus⸗ ührung dieses Befehls sei eine Kreiswendung des Schiffes erforderlich, die F bis 7! Minuten Zeit erfordert habe. Wäh⸗ rend dessen habe man schon Boote herabgelassen, und die Matrosen hätten gerudert, wie eben nur die deutschen zu ru⸗ dern verständen, die darin nach sachverständigem Urtheil den englischen, französischen und russischen Ruderern überlegen seien. Die Boote hätten mit einer widrigen Strömung zu kämpfen gehabt und — das dürfe man nicht vergessen — seien eine Seemeile von der Unglücksstätte entfernt gewesen, da der „Großer Kurfürst“, nachdem derselbe angebohrt war, mit vol⸗
lem Dampf dem Lande zugesteuert habe. Die Boote hätten denn auch 2 Mann gerettet, nachdem der erste,
den sie aufnehmen wollten, ihnen zugerufen, sie möchten nur die anderen retten, er könne es schon noch ein kleines halbes Stündchen im Wasser aus⸗
halten — beiläufig ein Beispiel von dem bei hoch und nieprig herrschenden Geiste in der Marine. Nach seiner An⸗ sicht bestehe das System Stosch darin, daß hohe Anfor⸗ derungen gestellt und erfüllt würden, so gut es gehe, daß im Schiffsbau und auf den Werften das Unmögliche möglich gemacht werde. Eine andere Erklärung könne er nicht finden, und damit könne er sich wohl einverstanden erklären, eine Ansicht, die auch im Allgemeinen die Offiziere der Marine theilten. Es sei immer schwer, über Personen im Reichstage zu sprechen. Doch es sei bezeichnend, daß sowohl der Che der Admiralität als namentlich auch der Admiral Bats
beim Seeoffiziercorps eine außerordentlich hohe Achtung ge⸗ nössen. Seien auch nicht alle so gesinnt, so sei der Reichstag doch keineswegs der Ort, wo solche von Unzufriedenen an⸗ geregte Fragen zum Austrag gebracht werden könnten.
Hierauf nahm der Chef der Kaiserlichen Admiralität, Staats⸗Minister von Stosch, das Wort:
Ich möchte dem Herrn Vorredner meinen Dank sagen. Ich hatte es vor⸗ hin unterlassen, den Admiral Batsch persönlich zu nennen, trotzdem, daß der Abg. Lasker so scharf gegen ihn vorgegangen ist, weil der Admiral mit meiner Person als eng verbunden dargestellt worden ist, nachdem aber hier aus dem Hause das volle Urtheil über Admiral Batsch ausgesprochen worden ist, muß ich, gegenüber den Anschuldi⸗ gungen sagen, daß er der ausgezeichnetste Offizier in der Marine und auch als solcher anerkannt ist.
Der Abg. Dr. Hänel konstatirte, daß man nun hier in der Diskussion so weit gekommen sei, über die militärische Tüchtigkeit einzelner Personen zu streiten, statt den Sach⸗ verhalt selbst zu hesprechen. Er habe stets davor gewarnt, das persönliche Interesse hereinzuziehen. Er wolle nur Rechenschaft darüber, wie sich die Verwaltungsvorschriften des Ministers
von Stosch bewährt hätten. Der Reichstag habe ein parlamentarisches Kontrolrecht und er wolle von demselben Gebrauch machen, indem er die genaue
Grenze innehalte zwischen den Rechten des militärischen Qber—⸗ Kommandos und der Verwaltungsverantwortlichkeit. Trotz wiederholten Drängens sei man noch auf dem alten Flecke. Der Minister von Stosch habe auf die Anfrage des Reichs⸗ tags eine Antwort ge gehen. die von seinem Standpunkte aus vollständig ungenügend sei. Daß der den Akten entnommene Bericht im,Marine⸗Verordnungsblatt“ einen amtlichen Charak⸗ ter habe, bezweifle er nicht; aber der Minister von Stosch habe die Frage nicht beantwortet, ob derselbe diesen Bericht auf seine Verantwortung nehme in Rücksicht auf Vollständig⸗ keit und Tendenzlosigkeit. Es handele sich um die einfache konstitutionelle . wie weit nehme die Reichsregierung an, daß der Reichstag gegenüber solchen Ereignissen ein Kontrolrecht habe? In dieser Frage gipfele sein Antrag, der nicht persönlich gegen den Minister von Stosch gerichtet sei. Er habe seinen Antrag nicht an den Reichskanzler gerich⸗ tet, weil das vielleicht als eine Beschwerde über den Minister von Stosch beim Reichskanzler gedeutet werden könnte. Er bleibe dabei stehen, ehe man den verlangten offiziellen Bexicht nicht habe, könne man hier die Angelenheit parlamentarisch fruchtbar über⸗ haupt nicht diskutirt werden. Das vorliegende Material habe leider den Fehler, sich auf Schuld oder Unschuld einzelner Personen zuzuspitzen, während die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze ganz außer Betracht blieben. Ferner seien seit und in Folge der Katastrophe verschiedene neue Reglements und Verord⸗ nungen in der Marine erlassen worden. Auch diese Seite hätte der Bericht klarzustellen. Wenn dann dieser Bericht vorliege, möge man ihn an eine Kommission verweisen, aber an die Militär- und nicht an die Budgetkommission. Mit der Frage des Kontrolrechts in militärischen Dingen stehe in engstem Zusammenhang die Frage, ob der Reichstag die Ver⸗ antwortung übernehmen wolle, einer in Wahrheit unverant⸗ wortlichen Verwaltung immer neue Steuern zu bewilligen. Wenn man den Reichstag so weit zurücksetze, daß man dem⸗ selben über solche Dinge nicht mehr Rechenschast schuldig zu sein glaube, dann sei der Reichstag nur noch zum Steuer⸗ bewilligen da und seine sonstige Rolle sei nichts als ein Gauklelspiel. Und das sei die Meinung nicht blos hier im Saale, sondern weit über dessen Grenzen hinaus. Die Frage sei ein Prüfstein, ob man in militaribns noch im alten absoluten Systeme stecke, oder ob man auch der Militärverwaltung gegen⸗ über wenigstens die ersten Elemente einer parlamentarischen Verwaltung habe.
Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, der Wortlaut des Antrags Hänel lasse gar nichts von der großen Staatsaktion merken, die nach der Motivirung des Vorredners darin ent⸗ halten sein solle. Derartige Aufforderungen pflegte der Reichs⸗ fag sonst an den Reichskanzler, als den einzig Verantwort⸗ lichen, zu richten. Sollte der verlangte Bericht wirklich nicht blos eine nackte Erzählung des Vorsalls, sondern eine aus⸗ führliche Darstellung der gesammten Marineverwaltung geben, so wäre dies die Vorbereitung zu einer Enquete über die Verwaltungsreorganisation. Der Antrag enthalte aber ein solches Verlangen nicht, derselbe bedeute also nichts, und des⸗ halb werde er einfach dagegen stimmen. Der Bericht, wie derselbe hier verlangt werde, könne nur dazu dienen, den
Reichstag als einen Revisionshof über das Kriegs⸗ gericht zu setzen. Schon heute sei das kriegsgericht⸗ liche Erkenntniß hier kritisirt worden, von einem Redner nicht wohlwollend, von einem andern wohl⸗
wollend gegen die Marineverwaltung. Das überschreite aber die Kompetenz des Reichstages, es sei ein Eingriff in die Exekutive oder in die richterliche Gewalt. Ob eine so häufige Zurückweisung des Spruches an das Gericht, wie derselbe vor⸗ gekommen, gut zu heißen, möge zweifelhaft sein; aber das würde den Reichstag nur berechtigen, eine Revision der Ge⸗ setze über das kriegsrechtliche Verfahren zu verlangen. Was wolle denn der Abg. Lasker mit all seinen Deduktionen machen? Derselbe könne seinen Ansichten doch nicht praktische Durch⸗ führung verschaffen, Dem Reichstag stehe wohl eine gewisse Kontrole über militärische Einrichtungen zu. Allein so wenig, wie man einen einzelnen General für eine erlittene Niederlage zur Verantwortung ziehen könne, so wenig könne man hier über den einzelnen Fall ein Kontrolrecht ausüben. Er halte es für das Beste, der Reichstag lasse die Frage des „Großer Kurfürst“ ganz ruhen, nachdem das Kriegsgericht darüber gesprochen a. und wenn man in der Marineverwaltung etwas nicht in Ordnung finde, so könne man bei der Etat⸗ berathung sein Augenmerk darauf richten. Bei dem Antrag des Abg. von Ohlen auf Einsetzung eines General⸗Inspecteurs könne man ja die ganze Organisationsfrage erörtern. Er werde sich freilich nicht daran betheiligen, er überlasse dies den Sachkundigen. Er bitte, den 1 abzulehnen, wolle aber damit weder Vertrauen noch Mißtrauen zur Ma⸗
Reichskanzler“.
neverwaltung aussprechen. Er sehe sich zu dieser Aeußerung
. . en; Aeußerung des Abg. Graf Stolberg etwas dunkel zu sein scheine. ;
Der Abg. Dr. Hänel beantragte, in seinem Antrag statt
der Worte: „den Herrn Chef der Marineverwaltung als ver⸗
antwortlichen Vertreter des Reichskanzlers“ zu setzen: „den
wurde die Diskussion geschlossen. Persönlich bemerkte ber Abg. Dr. Lasker, er habe mit keiner Sylbe das Erkenntniß des Kriegsgerichts kritisirt, oder ein Gegenurtheil abgegeben, sondern nur . daß nach dem Erkenntniß große Fehler in der Hrganisation der Marine den Untergang verursacht hätten. zu Stolberg erklärte, wenn der Abg. Windthorst den Sinn seiner Worte dunkel finde, so liege dies daran, daß derselbe, während er gesprochen habe, persönlich nicht im Saale anwesend gewesen sei. Der Abg. Dr. Windthorst replizirte, daß es auch noch andere Erkenntnißquellen gebe, als die eigenen Ohren; er habe im Hause noch viele andere Ohren befreundeter Art, welche ihm über . der Rede des Abg. Grafen Stol⸗ berg referirt hätten. ö. gin lehnte das Haus den Antrag von Bunsen, den Antrag Hänel der Budgetkommission zu überweisen, ab; ebenso den Antrag Hänel, sowie das dazu gestellte Amen⸗ ment. ö Zum Kap. 51 des Marine⸗Etats beantragte der Abg. von Ohlen zu Titel 1 einzusetzen: „ General⸗Inspecteur der Marine ... 36 000 “ . Der Abg. von Ohlen bat, seinen Antrag der Budget⸗ kommission zu überweisen. Derselbe bezwecke, die Uebelstände in der Marineverwaltung durch eine organisatorische Einrich⸗ tung zu heben. Er wolle über diese Uebelstände hier nur
Hierauf
des „Großer Kurfürst“ Der Abg. Graf
auch darin, daß die Mannschaften mit den Verrichtungen, namentlich am Ruder, vollkommen vertraut seien. In diesem Sinne sei beim Untergange des Großer Kurfürst“ das Ge⸗ schwader nicht manövrirfähig gewefen. Die Rekruten würden bei der deutschen Marine nur 6 bis 8 Wochen militärisch aus⸗ gebildet und dann sofort zu Uebungsfahrten kommandirt. Die älteren Mannschaften seien aber um diese Zeit schon zu größe⸗ ren Fahrten in entfernten Gewässern kömmandirt. Daher befinde sich bei diesen Uebungsfahrten nicht ein genügender Stamm alter Leute an Bord, um durch ihre Mischung mit den jungen Leuten deren Mängel zu ergänzen. Der Lieute⸗ nant Clausa habe eben aus diesem Grunde nicht über die ge⸗ nügende Zahl brauchbarer Leute verfügt. Auch an Unter⸗ offtzieren mangele es, weil die von dem jetzigen Chef der Admiralität herabgesetzte Löhnung nicht zur Kapitulation ver⸗ locke. Unter diesen Umständen seien Unglücksfälle un vermeid⸗ lich. Wer möchte sich, wenn er nicht kommandirt werde, im Frieden auf ein Schiff setzen, dessen Steuerleute nicht ge⸗ nügend ausgebildet seien? Das Geschwader hätte nicht eher zusam⸗ mengefetzt werden dürfen, als bis die Leute auf den einzelnen Schiffen ausgebildet gewesen seien. In dieser Hinsicht sei bereits im vorigen Jahr Remedur geschaffen. Er (Redner) hoffe, die Regierung werde die aus diesen Gründen entstandene Be⸗ forgniß, daß die deutsche Marine nicht jederzeit kriegs bereit sei, widerlegen. Um aber dem Lande hierüber eine Beruhigung zu geben, müsse das Oberkommando von der Verwaltung getrennt werden, und zwar nicht blos als ein Ehrenposten. Er hoffe vielmehr, es noch zu erleben, daß die preußischen Prinzen die Stelle des Generalinspecteurs mit Kenntniß und Tüchtigkeit ausfüllen würden. Bei der jetzigen Größe der Marine biete der Posten Arbeit genug für einen Mann. Der Admiralitätsrath würde dadurch eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Marine⸗Ministerium erlangen, während jetzt ein Admiral eine eigene Ansicht nur auf die
Sein Vorschlag sei auch finanziell nicht bedenklih, wenn man erwäge, welche Summen beispielsweise bei der Negulirung der Jahde hätten erspart werden können, wenn man das Gut⸗ achten eines sachverständigen Admiralitätsraths hätte einholen
können. . Der Abg. von Benda bat, den Antrag von Ohlen nicht sondern sofort mit Rück⸗
der Budgetkommission zu überweisen, sicht auf die Finanzlage des Reichs abzulehnen.
Der Abg. Dr. Lasker befürwortete die Ueberweisung des Antrages an die Budgetkommission. Da nach dem Bericht im „Marineverordnungsblatt“ die Schuld nicht an Personen, sondern an organisatorischen Einrichtungen gelegen habe, so halte er es für seine Pflicht, eine Verbesserung der Organi⸗ sation hier anzuregen. Wenn seine Anträge auch in Folge einer ungünstigen politischen Strömung abgelehnt würden, so würden sie doch hoffentlich in der Regierung den Gedanken . „es könne in der Marineverwaltung nicht länger so bleiben.“
Der Abg. von Kardorff verkannte nicht, daß ein richtiger Kern in dem Antrage enthalten sei. Indessen befinde man sich in einer Uebergangsperiode und man wisse, daß die Leistungen der deutschen Marine trotz der Unfälle sehr her⸗ vorragend seien. Er erkläre sich deshalb noch nicht für kom⸗ petent, schon heute einem solchen Antrage zuzustimmen. solchen Fällen den Reichstag die Initiative ergreifen zu lassen, habe etwas Bedenkliches; überlasse man das vielmehr der Ne⸗ sierung. Es sei ein anomaler Zustand, in dem man sich be⸗ finde, der seine Bedenken nach beiden Seiten hin habe. Die De⸗ batten, wie sie bei Gelegenheit des Etats der Marineverwal⸗ tung vorgekommen seien, könnten dahin führen, die Disziplin in der Marine zu lockern. Er bitte deshalb, den Antrag von Ohlen abzulehnen.
Nachdem die Ueberweisung des Antrages von Ohlen an die Budgetkommission, sowie der Antrag selbst mit großer Majoritaͤt abgelehnt war, vertagte sich das Haus um 4 / Uhr.
Weniges anführen. Die Manövrirfähigkeit eines Schiffes be⸗ stehe nicht nur in
der Ausrüstung der Maschinen, sondern
Gefahr hin geltend machen kö
nne, sein Amt einzubüßen.
de Rentschen Neicht ⸗ Anzeigers und Königlich Rrenßischen Staats- Anzeigers: Berlin, 8. I. Wilhelm ⸗Straße Rr. 32.
23 ; — 54 Fu serate für den Ventschen Reich ⸗ n. Königl. Yrenß. Etaatz-Anzelger und das Central⸗Handelt⸗ register nim mt an; die Küÿnigliche Expeditton
gteekbriefe und Untersnchunge-Sachen.
Subhastationen, Autgebote, Vorladungen n. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissinen ete.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung a. 3. w. Von öffentlichen Papieren.
=
— 8
8 effentlicher Anzeiger. I
In
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
J. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börgen-
& Bogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
—ᷣè—
rate nehmen an die Annoncen⸗Gxpeditionen det valibendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
Annsneen⸗Snreans.
2
9. Familien- Nachrichten. beilage. 8E
Steckbriefe und
Steckbriefs ⸗ Erledigung. Der hinter . Ernst Richard Kunze in den Acten K. 43 — 68 wegen Unterschla gung und Ur⸗ kundenfälschung unter dem 3. Oktober 1868 erlassene Steckbrie; wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 19. Februar 1880. Königl. Staatt⸗ anwaltschaft beim Landgericht J.
2
7127 . . Stelns chläger Hermann Neubaues, früher in Blankenfelde bei Mahlow, Kreis Teltom, wohn- haft, dessen Aufenthalt jetzt unbekannt, ist durch rechtskräftiges Erkenntniß der früheren Königlichen Kressaerichts⸗Kommission Beelitz vom 22. April 1859 wegen Holzdiebstahls zu einer Gefängnißstrafe von einem Tage verurtheilt. Es wird um Straf⸗ vollstreckung und Benachrichtigung zu den Alten Beelitzer Forstsache Nr. 3/79 ersucht. Beelitz, den 13. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
os OHeffentliche Zustellung. Die verehelichte Aufbäumer Koch, Christiane, geb. Wolf, zu Nieder · Wüstegiers dorf, vertreten durch den Justij-⸗Rath von Chappuis zu Waldenburg, klagt gegen den Aufbäumer August Koch früher zu Nieder ⸗Wüstegiersdorf, wegen bößlicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung des zwischen ihr und dem Beklagten bestebenden Bandes der Ehe, Grklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil und Verurtheilung desselben zur Tragung der Kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civil⸗ Fammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 8. Mai 1880, Vormittags 103 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge ⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen, . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wengler. . Gerichtsschreiber des Könialichen Landgerichts.
1563! Oeffentliche Zustellung.
Der Rentier Ch. 6. H. Grüne zu Hamburg, große Bäckerstraße 11, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Boeckelmann, klagt gegen Philipp Gottfries Wilhelm Schaefer, Aufenthalt unbe— kannt, wegen eines dem Kläger in des Bellagten Erbe, belegen Hamburg, großer Barkhof, St. Jacobi C. 262, versichert stehenden, dem Beklagten zur Auszahlung auf den 2. Januar 18539 gekündigten Hypothekpostens von Spee, Beo. Mk. 1009, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten in Spec. Beo.⸗Mk. 1000 nehst Verzugszinsen vom J. Januar d. J., sowie auf vorläufige Vollstreck⸗ barkeit des Urtheils gegen Sicherheits bestellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ Lung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg
auf den 8. Mai 1880, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 3. März 1880.
A. W. Wegener, Gerichtsschreiber des Landgerichts zu Hamburg, Civil kammer III.
lösn Heffentliche Zustellung.
Der Zimmermann Hans Hinr. Sellhorn zu
untersuchungs k Sachen. Een seine Ehefrau Marie Johanng Margaretha Sellhorn, den Kann, wegen bötzlicher Verlassung, und ladet die
bekannt, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage auf
geb. Albers, Aufenthaltsort unbe⸗ Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die dritte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg : auf den 5. April 1880, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Hamburg, den 3. März 1880.
2. W. Wegener,
Gerichtsschreiber des Landgerickts zu Hamburg.
Civilkammer III.
lors. Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanna Catharina Elisabeth Thamsen, geb. Brüning in Bissel bei Kiel, dertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fentz, klagt gegen ihren Ebemann Hermann Detlev Heinrich Thamsen aus Hamburg, jetziger Aufentbalt un—
Trennung der Ehe der Parteien vom Bande und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Lritte Civilkammer deg Landgerichts zu Hamburg auf den 12. Mai 1880, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 3. März 1880. 2. W. Wegener, Gerichtsschreiber des Landgerichts zu Hamburg, Civil kammer III.
Kaiserliches Amtsgericht Saarunion.
ssrss! Deffentliche Zustellung.
In Sachen des Peter Resch, Bäcker und Krämer, wohnhast zu Herbitzheim, Kläger, gegen Magdalena Amann, ohne Gewerbe, Wittwe von Josef Benoit, früber in Herbitzheim wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort,
Verklagte, ; . einer Forderung von 194 M 24 8 für ge⸗ liefertes Brot und Spezereiwaaren inel. Zinsen,
wird die Verklagte zur mündlichen Verhandlung über den Antrag des Klägers auf Verurtheil ung zu obiger Forderung in die öffentliche Sitzung des
Kaiserlichen Amtsgerichts zu San un on auf Freitag, den 80. April 1880,
Vormittags 9 Uhr, vorgeladen.
Saarunion. den 1. Mär; 1880. Der K. Gerichts schreiber.
Kaiserliches Amtsgericht Saarnnion.
lors! Deffentliche Zustellung. In Sachen 3 , Simon, Handelsmann u Herbitz heim wohnend, Kläger, . e ar Amann, ohne Gewerbe, Wittwe Josef Benoit, gewesener Seidenweber, früher in Perbitzheim wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Verklagte, wegen einer Forderung von 45 M 56 , her⸗ rührend für gelieferte Waaren und von gekauften Möbeln einschließlich Zinsen, nebst ferneren Zinsen hieraus vom 11. November 1879 ab, wird die Verklagle zur mündlichen Verhandlung über den Antrag des Klägers auf Vrurtheilung zu obiger Forderung in die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts zu Saarunion auf Freitag, den 30. April 1880, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen.
Saarunion, den 1. März 1889.
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äber den Antrag des Klägers auf Verurtheilung zu
Kaiserliches Amtsgericht Saarunion.
Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Jacob Levy, Handels mann, in Saarunion wohnend, Kläger, gegen Magdalena Olmann, ohne Gewerbe, Wittwe von Joseph Benoit, gewesener Seidenweber, früher in Herbitzheim wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort,
Verklagte, wegen einer Forderung von 50 M6 1 3, her—
rührend für gelieferte Waaren inkl. Zinsen von J Jahren, nebst ferneren Zinsen zu sechs Prozent, vom 1. Januar 1880 ab,
wird die Verklagte zur mündlichen Verhandlung
obiger Forderung in die öffentliche Sitzung des Faiferlichen Amtsgerichts Saarunion auf Freitag, den 30. Myril 1880, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen. ö Saarunton, den 1. März 1889. Der Kaiserliche Gerichitsschreiber.
Kaiserliches Amtsgericht Saarunion.
Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Firma Gebrüder Wolff, Eijen⸗ handlung in Saarunion, Klägerin, . . gegen Georg Adami, Sohn,. Tagner, früher in Sadr werden wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗
und Aufenthaltsort, Verklagter,
wegen einer Forderung von zwölf. Mark für ge⸗ liefert: Waaren am 16. September 1877 nebst 6'so Zinsen von da,
wird der Verklagte zur mündlichen Verhandlung über den Antrag der Klägerin auf. Verurtheilung zu obiger Forderung in die öffentliche Sitzung des
R. Amtsgerichts Saarunion auf Freitag, den 30. April 1880, Vormittags 9 Uhr,
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vorgeladen. ö Saarunion, den 1. März 1880.
Der Gerichtsschreiber.
lor Aufgebot.
Der Erbpächter C. Haeger zu Nenhof hat rück= sichtlich des Inventars und der Wirthschafts vorräthe der Hufe Nr. J. zu Neuhof das Aufgebots verfahren beantragt, und werden demgemäß alle Diejenigen, welche dingliche Rechte und Ansprüche hinsichtlich jener Gegenstände zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf
den 19. Mai 1880, Vormittags 9) Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermin anzumelden, widrigenfalls diese An⸗ sprüche und Rechte erlöschen werden. Neustadt in Mecklenburg, den 1. März 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: S. Wendt, Aktuar.
loro! Anfgebot.
Die verwittwete Faßbinder Andreas Lünter ⸗ busch zu Ottenfstein hat zur Erlangung eines Aug, schlußerkenntnisseg Behufs ihrer Eintragung als Eigenthümerin im Grundbuche das Aufgebot e. gender Grundstücke der Katastralgemeinde Ammeloe,
Flur 44 Nr. 125, 337, 338, 339, 332, 115,
456/120, 457/120, 458,120. 469,120, 469/1536, 461/120, 315, 316, 328, 449 / s29, 456/339, 453330, 45153331, 452/331, 333, 464/3344, 455/3346, 3272/1, 335, 336, Flur 45 Nr. 340/29, 341,29, 342/63, 343/63, 344 961, 345/61, 346 / gl, 347,91, 348/91,
Der Kasserliche Gerichtsschreiber.
Hamburg, bei der Erholung Platz 9, vertreten kurch den Rechtsanwalt Dr. Boeckelmann, klagt
1845 beantragt. Als Eigenthümer der vorbezeich⸗ neten, im Grundbuche von Ammeloe Band 14 Blatt 45 verzeichneten Realitäten steht der Advokat und Notar Jacob Heinr. van Basten Batenborg in Groenloh auf Grund der notariellen Theilungs⸗ verhandlung vom 13. März 1834 eingetragen. Es werden alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ ansprüche an den vorbezeichneten Grundstuͤcken oder einem Theil derselben geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 13. Mai 1880, Vormittags 19 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die Grundstücke präkludirt werden, und ihnen dieserhalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ den wird. . Das Ausschlußerkenntniß wird in demselben Ter⸗ mine publizirt werden. Vreden, den 25. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht.
. Auszug. Die zu Süchteln am Vorst mohnende Cle—- mentine Hoeren, Ehefrau des Kleinhändlers Leonhard Taschen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Hoffmans zu Cleve, klagt gegen ihren Ehemann, den zu Süchteln am Borst woh⸗ nenden Kleinhändler Leonhard Taschen auf Gütertrennung, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende gesetzliche Gü- tergemeinschaft für aufgelöst erklären, Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen aut sprechen, die Parteien zur Auseinandersetzung vor den König lichen Notar Schüller in Kempen verweisen und den Beklagten die Prozeßkosten auferlegen.“ Zur mündlichen Berhandlung des Rechts streits vor der Ersten Civil⸗Kammer des Kö- niglichen Landgerichts zu Cleve ist Termin anf ben 27. April 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden. Gemäß §. 11 des Ausführungzgesetzes zur Deut⸗· schen Civil ⸗Prozeß⸗Ordnung wird dieser Auszug öffentlich bekannt gemacht. Conrady, komm. Gerichtsschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.
nne Deffentliche Vorladung.
Der ehemalige Krämer Josef Holibauer von Thurmannsbang, z. 3. uabekannten Aufenthalts. wird hiermit auf Üntrag des Essigfabritanten Lud= wig Putzenberger in Passau in die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichts Passau vom
Dienstag, den 25. Mal 1880, Bormittags 9 Uhr, vorgeladen, um daselbst, über die vom Letzteren auf Zahlung von 56 M 48 3 Kaufschill inge rest und Fog Zinsen a. d. l. m. gegen ihn erhobene Klage zu verhandeln und diesen auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung dieser Beirãge antragen
zu hören.
21. Feb 1880. ann,, 3, des K. Amtsgerichts Passau. Gründ. 6 Bekanntmachung.
Beim Königlichen Amtsgerichte zu Dret den sind in Gemäßheit der Rechts anwaltsordnung für das Deutsche 364 2 9. Juli 1878, als Rechts ⸗
walte zugelassen die Herren: anwalt li, Hater Giein nn.
Johann Woldemar Döring, Beide 26. . 5 in Drekden.
Dresden, den 1. z ü
Dag Königliche Amtsgericht.
349/91, 350 / 104, 361 / lo4, 256, J nach den Vorschrifsten des Gesetzez vom 7. März
Heink.