An Polizei, an Kosaken fehlte es nicht auf der Stätte des Ver⸗ brechens . war es auch dieses Mal keine Menschenhand, die dem Mörder in die Arme fiel und der Kugel eine andere Richtung gab. Es war wiederum ein Gorteswunder, daß die Kugel, aus aller⸗ nächster Nähe abgefeuert, ,,, . ern, ö. 4 33 ir z ĩ j sumẽ ĩ iel lend, unschädlich dicht am Leibe hinglitt. Ver Dirt pereffentlicht. Sin Resume, der. Reden des lar (g e r , 2 Kugeln des Feindes in offenem ehrlichen
deutschen Botschafters von Keudell und des 5clecbten m, bs e, dne g rreffen, sollte sein dem i , , ,, n,, , , e n,, , welches anläßlich des Go ei eines feigen Meuche . ; . Boischaft stattfand. Der deutsche Botschafter sprach die leb= e Gottes Wille und Fügung, und Holt haben wir zu danken, hafte Anerkennung Deutschlands für Italien aus, welches daß nicht abermals der schändlichste, empörendste Mord unsere Stadt
j Ri e die Initiati iffen, das zwischen befleckt hat. 6. zbrlichkei e d , nn,, ; einen . Es bedurfte des neuen Beweises der höchsten Staatsgefährlich keit
ff j f fer. 41 Mordgesellen wahrlich nicht mehr, um jedem ein⸗ te erlegen, ms e e d, , n, d, n, ,. den verringert habe. zwischen wer, Nationen ö welche außerordentlicher Maßregeln zur Ausrottung eines außerordentlichen durch ein kapferes, auf seine, hundertjzährigen Traditionen, 5. ror Augen zu stellen. Die Feinde des Vaterlandes witterten feine Unabhängigkeit und seine Freiheit stolßes Volt im Grafen Loris-Mellkoff ihren gefährlichsten Gegner, sie ahnten getrennt seien. Italien habe hierdurch die Aussicht auf gffenbar, daß das Wort: Ich werde vor keinen noch so sttengen eine friedliche Zukunft eröffnet. Es sei nicht zu ver- Maßregeln zur Bestrafung der verbrecherischen Handlungen zurück · gessen, daß Italien moralisch und finanziell den , . kö e. ,, . 9 an diesem Unternehmen habe. Es sei demnach nur ein Ge— ind gesprochen war un , fahl der Dankbarkeit, daß ihn, den Dotschaft j den Zoas auf en ,,,, . die , des Grafen. Majestät den König von Italien ausbringen lasse. Der Minister⸗ Heer ite genteldct, ist der Attentäter gesterlemittelst Präsident Cairoli dankte dem Vertreter der deutschen Nation, Strat zes hingerichtet worden.
die mit Italien durch Bande ö ; ver⸗ , e, r,, , inigt sei i ärti ierlichkeit sei ni nur ein — = 3 ; ; ; ern, nw, . hier eingegangene Depesche aus Mexiko meldet, daß gestern
daß die Stellung der Jesuiten in Frankreich zu allen Zeiten eine ungesetzliche gewesen sei, und wird morgen in der Ver⸗ theidigung des Gesetzentwurfs fortfahren.
Italien. Rom, 5. ärz. (W. T. B.) Der
. 9) Schattenlehre und Uebungen im Tuschen: Architekt remer. Dr Unterricht beginnt mit dem 8. April und schließt mit 13 i 66 d. 9. . J mit . ⸗ ai un auern bis incl. den Mai. el⸗ J ! ; , . in den Vormittagsstunden von 8 bis 10 Uhr im Bureau der Lt. von demf. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Rothe . . 3 gt., 3 p n J ö Königlichen Kunstschule, Universitätsstraße 6, ll Treppen hoch, Sec. Lt. von demselben Regiment zum, Pr. Lt. befördert. statt. Das Lesezimmer der Bibliothek der Königlichen Akade⸗ Y. Schmid, Major vom Inf. Regt. Ne. 117, als Command: des mie der Künste ist den Schülern der Abtheilung J. in den Füs. Bats, in. daz Inf, Regt. Nr; zh verseht, Bet hcke, Major reglementsmäßigen Stunden geöffnet. Das Abgangszeugniß dom Inf. Regt. ö 117, zum . Skabgoffiz. ,, of ben Ceminarg in. Feichen chnet, joll als Nachweis dee är die feng G nne len, Sonn Gf k rf gr zur Prüfung als Zeichenlehrer nach 8. 2 Nr. 3 der e n, ert, , gn,
; ; ; Inf. Regt. Nr. 117, als Comp. Chef in das Regt. wiedereinrangirt. ö , n, f hebe Koh nersöcterk den Authilbung, Rafe eeßtule gaht ls ente ehesten ieee, nne.
— = in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Mieth, Pr. Lt. vom Inf. Berlin, den 4. März 1880. Regt. Nr. 61, zum . und Compagnie ⸗Chef, Rei⸗ x . . ‚ . 9. 6. . , rennt ö. .
ektion für die bildenden Künste. ayer, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 54, in da
. f Hitzig. f Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Burckhardt, Pr. Lt. vom Inf; Regt.
Ju st iz⸗Min ister i um.
Rr. 54 zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Trotha, Sec. Lt. von Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Gebel in Neñ⸗
dems. Regt. zum Pr. Lt., befördert. Koenigk, Hauptm., aggreg,
dem Inf. Regt. Nr. 20, uater Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der Milit. Schießschule, als Comp. Chef in das Inf.
markt als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Glatz, Inf. Regt. Ar, s) einrangirt, Gosters, Malot, agr., dem Zuf.
der Amtsgerichtsrath Graßhoff in Mühlhausen i. Th. als
Landgerichts Rath an das Landgericht in Göttingen, der
Amtsgerichts-Rath Höhne in Guben an das Amtsgexicht
als aggreg. zum Gren. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Tschischwitz, Oberst⸗Lt, vom Gren. Regt. Nr. 10, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 30, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. v. Spoenla, Major vom Füs. Regt. Nr. 38, in das Gren. Regt. Nr. 10 versetzt. Geisler, Major vom Füs. Regt. Nr. 38, zum
ngelischen Gemeinden dargeboten. wird, und daß es e halt r 3 freien Entschluß des Kirchenvorstandes und der Kirchengemeindevertretung abhängt, ob sie dasselbe anneh⸗ men und eventuell ob sie es alsbald ganz oder nach und nach J iM, (W. T. B.). Die Erste Kammer hat dem Beschlusse der Zweiten Kammer, zur Abwehr des Nothstandes in den ärmere Landestheilen aus den, bereitesten Mitteln der Staatskasse 100 000 S zu bewilligen
ihre Zustimmung ertheilt.
Gründe an, aus denen die Ausweisung erfolgt sei. Die Polizei scheine sich selbst ach Bedürfniß die Thatsachen zu schaffen, auf Grund deren sie die Ausweisungen be⸗ schließe, indem sie einem mißliebigen Manne irgend eine Kiste mit verbotenen Schriften zusende. Die Reichstags⸗ abgeordneten würden durch Geheimpolizisten überwacht, die Frauen der Ausgewiesenen von den Polizisten belästigt. Der Redner kritisirte hier auf bezügliche Einzel fälle. Namentlich sei es nicht zu rechtfertigen, wenn man die Sammlungen zur Unter— stützung der nothleidenden Familien der Ausgewiesenen ver⸗ biete. Die Polizei vernichte die Existenz der Ausgewiesenen 96. an 3 8. 2. 4 e gi d Ausweisung be⸗ gäben. as große Deutsche Reich mit seiner ungeheuren ; ; z J * , Desterreich unggrn · Wien . är e fe, Wld! vor ein paar leidenschaftlichen sozialdemokratischen Blättern, der heutigen Sitzung des Abgeordne en 2 ö. aer die die kleine Schweiz unbeanstandet laffe. Große wiffenschaft.. fich der Justiz-⸗Minister von k er. ich . 9 liche Werke, die in den Nachbarstaaten Deutschlands frei verkauft bes Legalisirungszwanges. 185 Haus ech ö 9 . . ruck werden dürften, würden hier verboten. Die Massen würden durch bezügliche Vorlage an den Aus, uß mit i h. . ö. ein solches Verfahren zu Gewalt und Rache angereizt. Bei zuberweifen, daß die Aufhebung k 2A Schluß des Blattes hatte der Bevollmächtigte zum Bundes— denjenigen Ländern stattzufinden habe, welche sich für die Ab⸗ rath, Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg das Wort. schaffung desselben ausgesprochen hätten. Konstan tin opel: — Wird gegen einen aktiven Offizier eine Klage = Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel.
icht l ; ier i f ; Die 5österreichisch⸗türkischen Verhandlungen über J . . ö far . 3 ö. . . emeinsame Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung
j ̃ hie men einen guten Fortgang, die Türkei werden, so hat, nach einer allgemeinen Verfügung des Justiz— im Limgebiete neh g Fortg
Regt. Rr. 30, in die älteste Hauptmannsstelle dieses Regts. einrangirt. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenftande,
Berlin, 28. Februat. Wagner, Zeu⸗H auptm. vom Art. Depot hat bereits mehrere darauf bezügliche Anordnungen getroffen.
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Berlin J, der Amtsrichter Martell in Rosenberg in Westpr. und der Amtsrichter Cwiklinski in Exin an das Amts⸗
gericht in Thorn, der Amtsrichter Kühnast in Rummelsburg an das Amtsgericht in Gnesen. Dem AmtsgerichtsRath Schuster in Liegnitz ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Schlick in Grevenbroich bei dem Amtsgericht daselbst und der Rechtsanwalt Lindenschmidt in Elberfeld bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Han— delssachen in Barmen. Der Rechtsanwalt Kröger in Flensburg ist auf seinen Antrag in der Liste der Rechtsanwälte des Landgerichts zu Flensburg gelöscht. Der Rechtsanwalt und Notar Justiz-Rath Krahmer in Stettin und der Rechtsanwalt Tautz in Breslau sind ge— storben. ö Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880, betreffend die Entschädigung der Gerichts voll— zieher für die Vermittelung von Gerichtskosten⸗ hebungen.
Allgemeine Verfügung vom 2. Oktober 1879. Gerichtsvollzieherordnung vom 14. Juli 1879.
Nach den Bestimmungen in Nr. II. der allgemeinen Ver⸗ fügung vom 2. Oktober 1679 haben die Gerichtsvollzieher für jede mit Erfolg vermittelte Gerichtskostenhebung von dem Ge— richtsschreiber eine Vergütung von 109 Pfennig zu bean⸗ spruchen. Der enge Zusammenhang dieser Bestimmung mit den unter Nr. J. der gedachten Verfügung enthaltenen Fest⸗ setzungen ergiebt, daß der Anspruch auf den Bezug der Hebe⸗ gebühr für den Gerxichtsvollzieher in gleicher Weise begren t ist, wie für den Gerichtsschreiber. Danach haben also die Gerichtsvollzieher auf die Vergütung keinen Anspruch, wenn die Hebung ausschließlich durchlaufende Gelder oder Schreibgebühren zum Gegenstande hat. Die Vermittelung derartiger Hebungen gehört zu den nach §. 19 der Gerichts⸗ vollzieherordnung wahrzunehmenden Geschäften, welche bei der Bestinimung der nach 8. 25 der Gerichtsvollzieherordnung fest⸗ zusetzenden Entschädigung mit in Betracht gezogen werden.
Berlin, den 20. Februar 1880.
Der Finanz⸗Minister. Der Justiz⸗Minister.
Bitter. Friedberg. An sämmtliche Justizbehörden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind die Kanzlei⸗Diätarien Hartstock und Matthias zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt worden.
Die Nummern 9 und 10 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangen, enthalten unter Nr. 8694 das Gesetz, betreffend das Verfahren in Aus—⸗ ane der let ans, Une eßenüh ten. Vom 18. Februar 1880; unter Nr. 8695 die Verordnung, betreffend die Abänderung und Berichtigung der e , . betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke, vom 5. Juli 1879 (Gesetz⸗ Sammlung S. 393). Vom 26. Februar 1880; unter Nr. 8696 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar 1880, betreffend Einsetzung Königlicher Behörden für die Verwal⸗ tung der durch das Gesetz vom 14. Februar d. J. (Gesetz⸗ Sammlung S. 20) auf den Staat übergehenden Rheinischen und Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn; unter WVr. 8697 das Gesetz, hetreffend das Höferecht in der Pro—⸗ vinz Hannover. Vom 24. Februar 1880; und unter r. 8698 das Gesetz, betreffend die Deckung der Aus⸗ aben des Jahres vom 1. April 1878/79. Vom 29. Fe⸗ ruar 1880. Berlin, den 6. März 1880. Königliches Gesetz⸗Sammlungs-Amt.
Personalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 28. Februgr. v. 1 Pr, Lt. à Ua snité des Inf. Regts. Nr. 55, Moxitz, Pr. Lt. à la suite dez Fuß ⸗ Art., Regts. Nr. 2, heide kommandirt zur Dienstleist. bei dem Kriegs Ministerium, zu Hauptleuten befördert. Lücke, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingenieur vom Platz in Kuxhaven, unter Entbind. von dieser Stellung, als Mitglied der Reichs Rayonkommission kommandirt. v. Ahlefeld, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, dessen Kommando zur Dienstl bei der Schloßgarde, Comp, auf ein Jahr verlängext. Tauch, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Dep; in Neu · Breisach, zum Zeug Hauptm., Thoma, Zeug Lt. vom Art. Dep. in n zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert. — 2. März. Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg Schwerin Hoheit, Pr. Lt., unter Belassung in dem Verhältniß à la suite des Jäger⸗Bats.
in Rendeburg, Schöne, Zeug Lt. vom Art. Depot in Cöln, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der bisher. Unif. der Abschied bewilligt. — 2. März. v. Schon, Oberst und Commag udeur des Inf. Regts. Nr. 30, Wal kling, Major vom Inf. Regt. Nr. 30 v. Fragstein⸗Niemsdorff II., Alken, Himml, Hauptleute und. Comp. Chefs vom Inf. Regt Nr. 30, sämmtlich mit Pens. zur Disp. gestellt. Zacharias, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., mit Pens. der Abschled bewilligt. — 28. Fe⸗ bruar. Rappard, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 7, mit schlich tem Abschied entlassen.
XIII. (Föniglich Württembergischesz Armee ⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16. Februar. Vellnagel, Major und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 15 versetzt. Herbert, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß ⸗Art. Bat. Nr. 13, unter Stellung à la suite des Bats., zum Vorstand des Festungsgefängnisses Umm ernannt. Völmle, Pr. Lt. im Fuß ⸗Art. Bat. Nr. 13, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Ruoff, Bayer, Pr. Lts. im Feld⸗Art. Nr. 13, unter Beförder. zu Hauptleuten und Battr. Chefs in das Feld ⸗ Art. Regt. Nr. 2, Kau ff mann, Ser. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr, 13, unter Beförd. zum Pr. Lt. in das Feld-Art. Regt. Nr. 13 versetzt. , Sec. Lt. im Fuß Art Bat. Nr. 13, zum Pr Lt, befördert. Roos, Sec. Lt. in dems. Bat., unter Beförd. zum Pr. Lt, in das Feld Art. Regt. Nr. 13 versetzt. v. Bayer Ehrenberg, Raasche, Schinzinger, außeretatsmäß. Sec. Lis. im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 29, Luithlen, Haven ste in, außeretatsmäß. Sec. Lts. im Feld Art. Regt. Nr, 13, zu Art. Offiz. ernannt. Springer, Pr. Lt. à la snite des Inf. Regts. Nr. 124 und Adjut. der 54. Inf. Brig. unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 126 versetzt. Du vern oy, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, als Adiutant, zur b. Inf. Brig. kommandirt. v. Mauch, Pr. At, im Inf. Regt. Nr. 121, untür Belaffung in seinem Kommando als Adjutant der 51. Inf. Brig äà la suite des Regts. gestellt. Knob⸗ loch, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, zum Pr. Lt. befördert. — 185. Februgr. Feuerh erden, Künigl. preuß. Feuerw. Prem. Lt., Mieth e, Königl. preuß., Feu rw. Lt., von dem Kommando bei der 13. Art. Brig. enthoben. Wagner, Feuerw. Lt., von seinem Kom⸗ manda nach Preußen enthunden. Knipping, Königl. preuß. Feuerw. 9. Lt. vom Kaiserl. Art. Depot in Uim, kommandirt nach Württem—⸗ erg als Feuerw. Offiz, zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt. Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Hackh, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 121, zum Pr. Lt. befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 9. Fe⸗ bruar. Heß, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Feld ⸗ Art. Regt. Nr. 13, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Uniform bewilligt. — 16. Februar. Mezger, Pr. Lt. im Pion. Bat. ,,, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Dienste, der Abschied ewilligt. Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Ullrich, Hauptm. von der Landw. Inf. und Comp. Führer im Res. Landw. Bat. Nr. 127, der Abschied bewilligt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Morgen mit dem Chef des Militärkabinets, General-Adjutanten von Albedyll, und empfingen den Obersten Grafen Häseler vom Großen General⸗ stabe, welcher das neueste Heft des Generalstabswerkes über den letzten Feldzug zu überreichen die Ehre hatte.
Um 4 Uhr hielt der Reichskanzler Fürst von Bismarck Vortrag.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (14.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats-Minister Hofmann, Graf zu Eulenburg, Bitter sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, trat das Haus in die Berathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen Staatsregierung auf Grund des ersten Absgtzes des 5. 3 des Gesetzes gegen die gemein— gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind. Der Abg. Bebel tadelte an dieser Denkschrift den Mangel an thatsächlich m Material, welchen sie zeige, wiewohl er glaube, daß auch noch dürstigere Motive dem an Nervosität leidenden Reichstage genügen würden, den verhängten kleinen Belage⸗ rungszustand in Berlin als gerechtfertigt anzusehen. Diese Maßregel sei für Berlin nicht mehr motivirt als für andere Bezirke Deutschlands und entspreche nicht dem Geiste und Sinne des Sozialistengesetzes. Die spozialistischen Reichs⸗ tagsabgeordneten hätten offiziell erklärt, daß sie eine Beendigung dieses Ausnahmezustandes nicht erwarteten resp. erwartet hätten. Zum Beweise verlas der Redner eine Kundgebung der deutschen sozialistischen Reichstagsabgeordneten in dem in Zürich erscheinenden „Sozialdemokrat“ derselbe führte dann weiter aus, daß die Berliner Polizei ohne jeden Grund namentlich viele Familienväter ausgewiesen habe. Auch die
Nr. 14, zum Garde ⸗Husaren⸗Regiment, à la suite desselben versetzt. Rudolph, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 30,
höheren Behö. den, namentlich das preußische Ministerium des
Ministers vom 28. v. M., der Gerichtsschreiber unter Bezeich— nung des Gegenstandes des Rechtsstreites dem Militär vor⸗ gesetzten des Offiziers hiervon Nachricht zu ertheilen. Die Benachrichtigung erfolgt, sobald der beantragte Termin be⸗ stimmt ist. Unter den Militärvorgesetzten ist zu verstehen: 1) in Ansehung derjenigen Offiziere, welche im Verbande eines Regiments oder selbständigen Bataillons u. s. w. stehen, der Commandeur dieses Regiments, beziehungsweise selbständigen Bataillons u. s. w.; 2) in Ansehung aller übrigen Offiziere der zunächst vorgesetzte Militärbefehlshaber; 3) bezüglich der⸗ jenigen Offiziere, welche einem Militärbefehlshaber nicht unter⸗ stellt sind, das Kriegs⸗Ministerium. Den Parteien sind Schreib⸗ gebühren für diese Mittheilungen nicht in Rechnung zu stellen.
— Während des Zeitraums vom 1. Februar 1879 bis Ende Januar 1880 sind im Auswärtigen Amte 57 411,25 4 Ersparnisse 186 deutscher Seeleute eingegangen, welche auf Grund der Bestimmungen, betreffend die kostenfreie Ver⸗ mittelung des Geldverkehrs der deutschen Seeleute im Aus⸗ lande mit der Heimath, vom 15. Juni 1877, bei den Kaiser⸗ lich deutschen Konsulaten eingezahlt worden sind.
— Der Ehebruch wird nach 58. 172 des Strafgesetz⸗ buches an dem schuldigen Ehegatten nur dann bestraft, wenn wegen des Ehebruchs die Ehe geschieden ist. In Be⸗ ziehung auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, ͤII. ir, durch Erkenntnisse vom 3. Januar 1880 in zwei Strafsachen, im Gegensatz zu den vorinstanzlichen Ur⸗ theilen, den Rechtssatz ausgesprochen, daß ein wegen Ehebruchs vor Rechtskraft des Scheidungsurtheils gestellter Strafantrag wirkungslos ist.
— S. M. Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kommandant
Korv. Kapt. von Hippel, ist am 3. d. Mts. in Valparaiso eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 5. März. (Dr. J.) In beiden Kammern gelangte heute ein Königliches Dekret zur Verlesung, durch welches die feierliche Verabschiedung des gegenwärtigen Landtags auf Mittwoch, den 10. d. M., Mittags 12 Uhr, festgesetzd wird. Ebenso wurde in beiden Kammern Vor⸗ trag erstattet über die Resultate des Vereinigungsverfahrens bezüglich des Etats des Ministeriums des Innern, die An⸗ träge der Zweiten Kammer auf Vorlegung von Gesetzent⸗ würfen über die Ober⸗Rechnungskammer und uͤber die Verwal⸗ tung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, und über das Königliche Dekret, die Erbauung mehrerer Sekun— där ⸗Eisenbahnen betreffend. Die bei dem ersten Gegenstande übrig gebliebenen unerheblichen. Diffe⸗ renzen sind erledigt; bezüglich des zweiten ist eine Vexeinigung nicht, bezüglich des dritten eine solche dahin er— zielt worden, daß außer den von beiden Kammern genehmig— ten Linien Schwarzenberg-Johanngeorgenstadt und Hainsberg— Dippoldiswalde⸗Schmiedeberg auch die Linie Wilkau⸗Kirchberg⸗ Saupersdorf genehmigt wird, die anderen beiden Linien aber abgelehnt werden. Beide Kammern erklärten sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.
Die Erste Kammer trat außerdem bezüglich des Gesetz⸗ entwurfs über das Dienstverhältniß der Richter dem einzigen abweichenden Beschlusse der Zweiten Kammer bei, erledigte sodann die eingegangenen Eisenbahnpetitionen durch Annahme der jenseitigen Beschlüsse und erklärte endlich eine Petition für unzulässig.
Die Zweite Kam mer beschloß auf Antrag der Staats⸗ regierung und der Finanzdeputation, zur Deckung des durch veränderte Einstellung des Antheils Sachsens an den Zöllen und der Tabakssteuer entstandenen Fehlbetrags, soweit derselbe nicht durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer und der in nichtstreitigen Rechtssachen zu erhebenden Gerichtskosten er⸗ folgt, anderweit 700 000 S6 jährlich dem Erneuerungsfonds der Staatseisenhahn zu entnehmen. Der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung einer Bestimmung der Gemeinde⸗ ordnungen, welche aus der Initiative der Ersten Kammer zu einem Gesetz über die Besteuerung der Wanderlager und Waarenauktionen erweitert worden ist, wurde mit der einzigen wesentlichen Abänderung genehmigt, daß der von den Wander— lagern wöchentlich, von den Waarenauktionen täglich zu er⸗ hebende Steuersatz nicht auf 40 S, wie die Erste Kammer will, festgesetzt wird, sondern soviel betragen soll, wie der Jahresbetrag der von den gedachten Geschäften zu erhebenden Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen. Zum Schluß wurden noch einige Petitionen erledigt.
HGessen. Darmstadt, 3. März. (D. 3.) Der Vor⸗ anschlag für den evangelischen Central-Kirchen⸗ fonds für die Jahre 1880 — 1884, welcher gestern Sei⸗ tens des Großherzoglichen Ober⸗Konsistoriums der zweiten ordentlichen Landessynode vorgelegt wurde, schließt in Ein⸗ nahme und Ausgabe für ein Jahr der Periode mit 827 314 4 42 3 ab. — Ein Ausschreiben Großherzoglichen Ober⸗ Konsistoriums an die evangelischen Pfarrämter vom 24. v. M. bemerkt, indem es die Pfarrämter benachrichtigt, daß die end⸗ gültige Redaktion des neuen Gesangbuchs heendigt und der Druck in Angriff genommen, sowie daß die Verlags⸗ handlung in Stand gesetzt ist, im April Lieferungen auszu⸗ führen, daß das Gesangbuch nicht zur obligatorischen, sondern
Innern, gäben auf eingehende Beschwerden nicht einmal die
zur fakultativen Einführung genehmigt ist, daß es sonach nur
— Zur Deckung des Budgetdefizits ist Seitens der Pforte nicht nur eine Steigerung der Einnahmen, sondern auch eine namhafte Reduzirung der Aus gaben und hier⸗ bei namentlich eine Verringerung der Ministergehalte in Aus⸗ ̃ nommen. ö
sicht ö. 8. März. Der „Presse⸗ zufolge ist der Handels⸗ Minister von Korb entschlossen, in der Couponfrage der deutschen Prioritätengläubiger schon demnächst an die deutsche Regierung mit dem BVorschlage heranzutreten, dieselbe möge die Wirksamkeit des österreichischen Kuratoren⸗ gesetzes in Deutschland zur Geltung bringen, ;
Lemberg, 3. März. Dem Amtsblatte zufolge wurde dem K. K. Justiz-⸗Ministerium Seitens des Lemberger Ober⸗ Landesgerichtes ein Bericht über die Wirkungen des galizifchen Wucher⸗ und Trunkenheitsgesetzes vor⸗ gelegt. Nach den Beobachtungen der Gerichte sollen sich diese Gesetze als eine wahre Wohlthat für die Gesellschaft bewährt haben; im Jahre 1679 wurden im Lemberger Ober⸗Landes⸗ gerichtssprengel 13 596 Individuen wegen Ueberschreitung der Bestimmungen des Trunkenheitsgesetzes zur Verantwortung ge⸗ zogen, somit um 1524 weniger als im Jahre 1878. Die Zahl der im Lemberger Sber⸗Landesgerichtssprengel eingereichten Wucher⸗ klagen betrug 224, somit um 45 mehr als im Jahre 1878. Im Lemberger Landesgerichtssprengel allein wurden acht Kon⸗ demnations⸗Urtheile gegen Wucherer gefällt, somit um fünf mehr als im Jahre 18.8, fünfzig Klagen blieben unerledigt und nur 9 Angeklagte wurden freigesprochen. Der Bericht hebt auch a , . die , ct mit mäßigeren An⸗
üchen ihren ern gegenüber auftreten. . . spruch 1st! 3. 5 . Majestäten der Kaiser und die Kaiserin kommen, wie der „Pester Lloyd“ erfährt, unmittel⸗ bar nach den Osterfeiertagen zu zweiwöchentlichem Aufenthalte
udapest. . . Har Im Unterhause trat heute 0 der Finanz⸗Minister Szapary der Behauptung entgegen, daß bei ber Steuerbeitreibung mit Härte zu Werke gegangen werde und wies dabei zugleich nach, daß die von der Regierung an⸗ gestrebte Verminderung der Heeresauslagen zum Theil schon elungen sei, daß die Finanzlage sich thatsächlich gebessert abe und daß die im Jahre 1875 eingeschlagene Richtung einer thunlichen Beschränkung der Ausgaben ohne Lähmung der Investitionen und einer Erhöhung der Einnahmen ohne Beeinträchtigung der Steuerfãähigkeit weiter verfolgt werden müsse. Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß man alle großen politischen Fragen bei Seite lassen und eine für bie nächsten Landesinteressen ersprießliche Wirksamkeit ent⸗ falten solle.
Belgien. Brüsỹsel, Kaiserliche Hoheit der Kronprinz reich ist heute Abend hier eingetroffen. Gesandte Graf Chotek gefahren.
Großbritannien und Irland. (Allg. Corr.) Aus Kalkutta wird dem Bureau unterm 2. d. gemeldet:
In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Rath es von Indien hielt der Vize König, Lord Lytton, eine Rede über die Finanzpolitik der Regierung. Die jüngsten Derabminderungen der Staatsausgaben, bemerkte derselbe u. A, hätten eine ute Wirkung ausgeübt. Er wies nach, daß, während die Ausgaben sich thatsãch⸗ lich nicht vergrößert hätten, wenn man die Auslagen für die Unter ⸗ stützung der von der Hungersnoth heimgesuchten Bezirke und die durch den Wechselcours erlittenen Verluste ausnehme, die durch⸗ schnittlichen Reineinkünfte diejenigen vor zehn Jahren um mehr als 6h Millionen Pfd. Sterl. überstiegen. Im Weiteren bekämpfte der Vize⸗König entschieden den Vorschlag, England mit einem Theile der afghanischen Kriegskosten zu belasten, und er wurde darin von allen Mitgliedern des Rathes unterstützt. Er rechtfertigte auch den Cha—⸗ rakter und das Verhalten des Generals Sir F. Roberts. .
Aus der Kapstadt wird unterm 19. v. M. berichtet: „Der Gouverneur Sir Bartle Frére stattete am vorigen Sonntag dem Erzherzog Stephan von Oesterreich an Ford der Korvette „Saida“ einen Besuch ab. Gestern Abend beehrte Se. Kaiserliche Hoheit einen im Regierungsgebäude veranstalteten Ball mit Seiner Gegenwart.“
Frankreich. Paris, 5. März. (W. T. B.). Der Senat setzte heute die Berathung des Artikels 7 des Gesetzentwurss über den höheren Unterricht fort. Der Unterrichts-Minister Ferry trat lebhaft. für den Gesetz⸗ entwurf über die Freiheit des Unterrichts ein, bei welchem man von politischen Gesichtspunkten geleitet worden sei. Die jesuitische Kongregation sei eine permanente Verschwörung gegen den Staat, welcher sich in Bezug auf die Moral, und in' Bezug auf die Politik nicht gleichgiltig verhalten könne. Daß der hhristliche Unterricht durch den Gesetzent⸗ wurf bedroht sei, müsse er entschieden bestreiten, denn es gebe an 120 Unterrichtsanstalten, welche von Priestern und zahlreichen staatlich autorisirten Kon⸗
regationen geleitet würden. Von den staatlich nicht autori⸗ irten Kongregationen werde die staatliche Ermächtigung zum Unterricht lediglich deshalb nicht nachgesucht, weil dieselben in solchem Falle ihre Statuten aufweisen müßten und weil sie
5. . (W. T. B. Se.
udolf von Oester⸗ Der österreichische war Demselben bis Cöln entgegen⸗
London, 5. März. Reuter'schen
est' der Wissenschaft, der Arbeit, der Industrie und des i dan . auch ein Fest für die heilige Sache des Friedens, welchem die Anstrengungen der Staatsmänner gewidmet seien und welcher das höchste Ziel der Politik Italiens sei. Durch die sich intimer, gestaltenden Be⸗ ziehungen werde man eine mächtigere Solidarität der Freund⸗ schaft, Interessen und Pflichten haben. Er (SCairoli), welcher die sympathischen Gefühle des deutschen Botschafters für Ita— lien kenne, sei wohl davon überzeugt, daß der beste Wunsch, den er für ihn sowohl als auch für den schweizerischen Ge⸗ sandten ausdrücken könne, der sei, daß der neue Weg zwischen den drei Ländern, die Freundschaft und natürliche Allianz der Arbeit und des freien Verkehrs befestige, Er denke nur an das glorreiche Deutschland und die arbeitsame Schweiz, wenn er auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser und den schwei⸗ zerischen Bundespräsidenten einen Toast ausbringe.
TZürkei. Konstantinopel, 3. März. (Pest. S.) Es ist nun festgestellt, daß es bei dem angeblichen Komplot gegen das Leben des Sultans sich blos um einen Er⸗ pressungsversuch gehandelt, dessen Urheber Aristarchi Bey, Ad⸗ jutant des Sultans, war. Zu diesem Zwecke hatte Aristarchi sich mit dem Griechen Papadopulo assocürt. Gemeinschaftlich brachten sie zahlreiche Orsinibomben in bas Haus eines Schwa⸗ gers Papadopulo's, Namens Anditchi. Nachdem dies geschehen, denuncirken sie Letzteren beim Polizei⸗Minister. Indessen hatte Aristarchi schon früher den Verdacht auf sich gelenkt, da er vorgegeben, er könnte eine Verschwörung entdecken, doch be—
menge eingefunden. — 5. März.
Grant auszusprechen.
gemacht. Während des Gefechts „Huascar“.
General' Grant, begleitet von dem Präsidenten Porfirio Diaz und den Ministern, auf dem Platze vor dem National⸗ palast eine Revue über 6000 Mann mexikanischer Truppen abhielt. Zu dem militärischen Schauspiel hatte sich eine große Volks⸗
(W. T. B.) Die von der republika⸗ nischen Partei in Indiana zur Konvention nach Chicago abgeordneten Delegirten haben die Anweisung er⸗ halten, sich gegen die Präsidentschaftskandidatur des Generals
Südamerika. 3 . 5. n * . B.) ie chilenische Flotte hat einen Angriff au ri ca , en fiel der Kommandant des
Nr. 10 des „Central⸗Blatts für Reich“, halt: Allgemeine Verwaltung sachen: 4 aus dem Reichsgebiete. — Zoll und Steuerwesen: im Bestande und der Kompetenz von Zollstellen. —
Ersparnisse deutscher Seeleute.
dürfe er 3000 Pfund, um den Verschwörern auf die Spur zu kommen. Aristarchi wurde verhaftet, Papadopulo hat seinen Antheil an der Affaire bereits gestanden. Anditchi, der schuld⸗ los scheint, wird vorläufig auf dem griechischen Konsulate in Verwahrungshaft gehalten. — 4. März. (Pol. Corr.) Die vom Sultan genehmigte Trace der türkisch⸗montenegrinischen Grenz⸗ regulirung, von der am vorgestrigen Tage auch der italienische Botschafter Graf Corti offiziell in Kenntniß gesetzt wurde, ist folgende: Von Sekulare folgt die Linie der des Berliner Vertrages bis zur Mokra Planina, welche bei der Türkei zu verbleiben hätte, und wird. über Visitor fortgesetzt, wobei das ganze Gebiet der Clementis der Türkei überlassen bleibt, während Velika und die anderen slavischen Ortschaften Montenegro zufallen. Visitor verlassend, nimmt die Tinie den Weg zwischen dem Gebiete der Clementis und zwischen Vasojeviec nach Planitza, von wo sie Kafabraj und Scalaricavec durchschreitet, ferner „ zwischen Kucikraina und den Clementis sich bis in die Nähe von Khangrebin am Ufer des Semflusses hinzieht. Von da folgt die Linie dem Thalwege des Semflusses bis Jenikeupru und, der Türkei die Ortschaften Schipschanik, Vrani und Matagosch, sowie die unter denselben Benennungen bekannten Anhöhen sammt den dazu gehörigen Territorien belassend, erreicht sie ben Scutarisee zwischen Markorman und Poula⸗Grudi, somit die Srischasten Golobowtscha, Mahala, Balaban, Bichdjan und andere umfassend, welche nach dem Berliner Vertrage bei der Türkei hätten verbleiben sollen. Ebenso würde der slavische Theil von Gusinje und Plava den Montenegrinern überlassen werden.
Sam os, 20. Februar. Die gesetzgebende Körper⸗ schaft unserer Insel hat wieder ihre Arbeiten begonnen. Der Fürst von Samos, Constantin Adossides, eröffnete dieselbe mit einer Rede, in welcher er vorerst die im vergangenen Jahre auf Samos vorgefallenen Unordnungen beklagte und sodann die Aufmerksamkeit der Deputirten auf die dringlichen Re⸗ formen in der Verwaltung der Insel, insbesondere aber auf bie finanzielle Lage derselben lenkte. Die Eröffnungsrede
wurde sowohl von der Versammlung wie vom Volke bei⸗ fälligst aufgenommen. Man hofft, daß der letzten stürmischen Session nun eine Session der nützlichen und ersprießlichen Arbeit wird folgen können.
Rußland und Polen. St. Peter shu rg. 4 März. Die „St. Petersburger Zeitung schreibt über das Attentat auf den Grafen zoris⸗Melikoff:
Noch ist der Festjubel nicht verrauscht, noch wehen die Fahnen, noch stebt die Stadt im Schmuck des Kaiserfestes — und wieder hat ein Mordschuß am hellen lichten Tage auf offener Straße den Stadifrieden gebrochen und die Bevõl kerung aus der kaum sich ein stellenden Ruhe aufgeschreckt. Dieses Mal galt der schändliche, glücklicherweise abermalg vereitelte Mordversuch dem Chef der höch⸗ sten Verwaltangskommission, dem Grafen Loris ⸗Melikoff, der soeben erst sein Amt angetreten, das wichtigste, das höchste Amt, das Ruß⸗ land bisher kennen gelernt, das Amt: den Schlange der mörderischen Umsturzpartei das Haupt zu zertreten. Die Schlange hat den Ver⸗ such gemacht, dem Vernichtungskampf durch giftigen Biß gegen den mit gewaltiger Kraft ausgerüsteten Gegner zuvorzukommen — es ist ihr, Gott sei gepriesen, nicht geglückt. .
Ritz der Graf Loris, Mellkoff, fo erfabren wir von mehreren Seiten, heute um 2 Uhr nach Hause kam, und vor seiner Wohnung in der Großen Morskaja anhielt, vertrat ihm ein Mann den Weg und feuerte aus nächster Nähe einen Revol verschuß auf ihn ab. Die Kugel durchschlug den Militärmantel und riß auch noch die Uniform unten am rechten Schulterblatt auf, obne indeß den Grafen selbst zu verwunden. Die Kugel, ziemlich kleinen Kalibers, ist gefunden worden und ist im Besitz des Grafen. Der Graf verlor die höchste
höchster Erlaß vom 23. Februar 1880.
aegeben vom
bahnen. Eifenbahn verwaltung.
lichen Stationen.
das Deutsche erausgegeben im Reichs amt des Innern, hat folgenden In⸗ Ausweisung von Ausländern Veränderungen Maß und Gewichtgwefen: Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung von Meßgeräthen zur Ausführung der Prüfung von Helzgeist und Essig. — Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der vom 1. Februar 187 bis Ende Januar 1880 bei den deutschen Konsulaten eingezahlten Beginn einer Seesteuermanns⸗ Prüfung. — Konsulatwesen; Ernennung. — Exeq uatur · Ertheilung. Nr. 12 des Amtsblatts der Veutschen neichs⸗Pon⸗ und Telegraphenverwaltung. hat folgenden Jahalt: Aller⸗
— Nr. 6 des Cifenbahn⸗ Verordnung s- Blatt, heraus⸗ Minssterium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betr. die Organisation der Verwaltung der Staats-Eifenbahnen und der vom Staate verwalteten Eisen ; Vom 24. November 1879. — Organisation der Staats; — Allerhöchster Erlaß, betr. die Auflösung der Königlichen Eifenbahndirektionen zu Müuster, Saarbrücken und Wiesbaden, der sämmtlichen Königlichen Cisenbahnkemmissio nen und die Errichtung der an Stelle der letzteren tretenden Königlichen Eis enbabn⸗ Betriebsämter. Vom 21. Febr. 1880. * Erlasse des Ministers der öff ent · lichen Arbeiten: Geschäftsordnung für die Königl. Eisenbahndirektio⸗ nen. Vom 4. Februar 1880. II. 1372. — Geschäftsordnung für die Königlichen Eisenbahn⸗Betriebstämter. Vom 4. Februar 1880. II. 1372. — Vom 24. Februar 1889, II. 2296, betr. die Anbringung von Ver⸗ stärkungzringen an den Quernähten vom Flammrohre der Dampf · kessel; — vom 25. Februar 1880, 1I. P. G62, betr. die Remuneri⸗ rung an sich nicht anstellungs berechtigter Diätare; — vom 25. Fe⸗ bruar 1880, II. 2295, betr. das Verfahren bei der vorläufigen Straf⸗ festfetzung wegen Uebertretungen; vom 26. Februar 1889, II. 2199, betr. Vereinfachung der baulichen Anlagen auf gemeinschaft⸗
Statistische Nachrichten. (Allg. Corr.)
zahl befinden sich 8 Fahrzeuge, die als vermißt gemeldet worden.
derloren, darunter einer, der vermißt wird. Kunst, Wissenschaft und Literatur.
niß der Vorlesungen, welche in diesen Som merseme ster
Titel ‚Miscellaneorum philologicorum part. II. vorauf. zerfällt in 2 Abtheilungen.
pides, sowie aus Polemons Deklamationen kritisch und exegetisch
fassers mitgetheilt.
— Spanien. Reich illustrirt von Prof. Alexander Wagner Preis für jede Lieferung 2. 40
haben es unternommen, in diesem mit Wort und Bild reich
Lefer in Bildern voll Leben und Wahrheit vorzuführen.
herein ein einheitlicher Charakter e n. Die erste Lieferung
in allen Buchhandlungen zur Ein
unabhängig bleiben wollten von den franzbsischen Gesetzen. Der . schloß seine heutige Rede mit dem Nachweise,
Geistesgegenwart keinen Augenblick. Der Verbrecher wurde sofort ergriffen und dingfest gemacht.
en werden sowohl von diesen, wie von der Verlags handlung Gehrer Paetel, Berlin W., Lützowstraße 7, entgegengenommen.
Den , ,, ,, V ufolge gingen im Monat Januar 12 egelschiffe zu Grunde, I. . . Flagge nach; 51 englische, 17 amerikanische, 10 fran⸗ zösische, 8 deutsche, dänische, 6 norwegische, 5 italienische, 3 grie⸗ chische, 3 niederländische, 2österreichische, 2 spanische, 2 portugiesische, L uscdraguitisches, 1 rufsisches, 1 siamesisches. ] schwedisches und 9, deren Rationalität unbekannt geblieben ist. In der obigen Gesammt⸗
An
Bam pfern gingen 5. englische und 1 französischer — im Ganzen 6
Die Universfität Jena hat vor Kurzem daz Verzeich⸗
ge⸗
lten werden, ausgegeben. Dem Verzeichnisse gebt eine Abhandlung ö i . wr lot Dr. Moritz Schmidt 6 n. ie
In der ersten werden vom Verf. mehrere Stellen aus den griechlschen Dichtern Pindar, Sophokles und Euri⸗
be⸗
andelt; in der zweiten (Goniectanen Byꝛantina) zu einer ganzen he don Stellen der Institutionen des Juristen Theophilus und des byzantinischen Historikers Joh. Cinnamus Konjekturen des Ver⸗
In Schilderungen von Theodor Simons. in München.
Zwei gleichbezabte, für Poesie und Kunst empfängliche Freunde
ge⸗
mückten Werke den Leser einen weitausgedehnten Blick in diese . wenig besuchte iberische Halbinsel mit ihren zahlreichen Kunst denkmälern thun zu Iassen. Es hat sich der Erzähler mit dem Künst⸗ ler auf eine glückliche Art im heutigen Spanien zusammengefunden, um mit lebensvoller Frische und Auffassungsgabe, mit feinem Gefühl für Kunst, Kultur, Menschbeit und Sitte den Zauber Spaniens und seiner alten, wie seiner modernen Schönheiten aufzudecken und dem
as mit allen Vorzügen der neueren Buch druckerkunst aus gestattete pra en wird in ca. z Lieferungen zum Preise von 2 4 erscheinen und foll zu Weihnachten 1880 voll ständig vorliegen. Die Zeichnungen sind sämmtlich von Professor Wagner an Ort und Stelle aufgenom men und von Theodor Knesing in München in Hol; geschnitten. Dadurch, daß saͤmmtliche Illustrationen von einem und demselben Künstler herrühren, welcher mit dem ihm befreundeten Verfasser gemeinsam Spanien wiederholt bereiste, ist dem Werke von . cht aus; Subfkriptiondanmel dun.
der