—— — W — — „4 — W —
— — 4 4 14 = ra r=n = — — — — — — — *
9) Schattenlehre und Uebungen im Tuschen: Architek Cremer.
Dr Unterricht beginnt mit dem 8. April und schließt mit dem 31. Juli d. J. Die Pfingstferien beginnen mit dem
16. Mai und dauern bis inch. den 19. Mai. Mel
dungen zur Aufnahme finden vom 1. April ab täglich in den Vormittagsstunden von 8 bis 10 Uhr im Bureau der Königlichen Kunstschule, Universitätsstraße 6, Ill Treppen hoch, statt. Das Lesezimmer der Bibliothek der Königlichen Akade⸗ mie der Künste ist den Schülern der Abtheilung J. in den t Das Abgangszeugniß eichenlehrer joll als Nachweis der für die irn rn zur Prüfung als Zeichenlehrer nach 8. 2 Nr. 3 der
nstruktion vom 2. Oktober 1863 erforderlichen Ausbildung
reglementsmäßigen Stunden geöffnet. des Seminars für
angesehen werden. Berlin, den 4. März 1880. Der Senat. Sektion für die bildenden Künste.
Hitzig. Ju st iz⸗Min ist erium.
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Gebel in Neũn markt als Landgerichts ⸗ Rath an das Landgericht in Glatz, der Amtsgerichtsrath Graßhoff in Mühlhausen i. Th. als Landgerichts⸗Rath an. das Landgericht in Göttingen, der Amtsgerichts⸗Rath Höhne in Guben an das Amtsgericht Berlin J., der Amtsrichter Martell in Rosenberg in Westpr. und der Amtsrichter Cwiklinski in Exin an das Amts⸗ gericht in Thorn, der Amtsrichter Kühnast in Rummelsburg an das Amtsgericht in Gnesen,
Dem Amtsgerichts Rath Schuster in Liegnitz ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Schlick in Grevenbroich bei dem Amtsgericht daselbst und der Rechtsanwalt Lindenschmidt in Elberfeld bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Han⸗ delssachen in Barmen.
Der Rechtsanwalt Kröger in Flensburg ist auf seinen Antrag in der Liste der Rechtsanwälte des Landgerichts zu Flensburg gelöscht. . Rechtsanwalt und Notar Justiz-⸗Rath Krahmer n n und der Rechtsanwalt Tautz in Breslau sind ge⸗ orben.
Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880, betreffend däe Entschädigung der Gerichts voll⸗ zieher für die Vermittelung von Gerichtskosten⸗
hebungen.
Allgemeine Verfügung vom 2. Oktober 1879. Gerichtsvollzieherordnung vom 14. Juli 1879.
. Nach den Bestimmungen in Nr. JI. der allgemeinen Ver⸗ fügung vom 2. Oktober 1879 haben die Gerichtsvollzieher für jede mit Erfolg vermittelte Gerichtskostenhebung von dem Ge⸗ richtsschreiber eine Vergütung von 19 Pfennig zu bean⸗ spruchen. Der enge Zusammenhang dieser Bestimmung mit den unter Nr. J. der gedachten Verfügung enthaltenen Fest⸗ setzungen ergiebt, daß der Anspruch auf den Bezug der Hebe⸗ gebühr, für den Gerichts vollzieher in gleicher Weise begren t ist, wie für den Gerichtsschreiber. Danach haben also die Gerichtsvollzieher auf die Vergütung keinen Anspruch, wenn die Hebung ausschließlich durchlaufende Gelder oder Schreibgebühren zum Gegenstande hat. Die Vermittelung derartiger Hebungen gehört zu den nach 5§. 19 der Gerichts⸗ vollzieherordnung wahrzunehmenden Geschäften, welche bei der Bestimmung der nach 8. 26 der Gerichtsvollzieherordnung fest⸗ zusetzenden Entschädigung mit in Betracht gezogen werden.
Berlin, den 20. Februar 1880.
Der Finanz⸗Minister. Der Justiz⸗Minister.
. Bitter. Friedberg. An sämmtliche Justizbehörden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind die Kanzlei⸗Diätarien Hartstock und Matthias zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt worden.
Die Nummern 9 und 10 der Gesetz⸗-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangen, enthalten unter Nr. 8694 das Gesetz, betreffend das Verfahren in Aus⸗ Ann hr fegen ns Int lege nh ten. Vom 18. Februar 1880; unter Nr. S695 die Verordnung, betreffend die Abänderung und Berichtigung der enn ng, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke, vom 5. Juli 1879 (Gesetz⸗ Sammlung S. 393). Vom 26. Februar 1880; unter Nr. Sß96 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar 1889, betreffend Einsetzung Königlicher Behörden für die Verwal⸗ tung der durch das Gesetz vom 14. Februar d. J. (Gesetz⸗ Sammlung S. 20 auf den Staat ühergehenden Rheinischen und Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn; unter Nr. 8697 das Gesetz, betreffend das Höferecht in der Pro⸗ annover. Vom 24. Februar 1880; und unter r. 8698 das Gesetz, betreffend die Deckung der Aus⸗ aben des Jahres vom 1. April 1878/79. Vom 29. Fe⸗ ruar 1880. Berlin, den 6. März 1880. Königliches Gesetz⸗Sammlungs-⸗Amt.
vinz
Personalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzu Im aktiven Heere. Berlin, 28. Februgr. v. , Pi. Lt. A a suite des Inf Recht Rr. s5, Moritz, Pr. Cb. X i zuite des Fuß ⸗Art. Regts, Nr. 2, beide kommandirt zur Dienstleist. bei dem Kriegs ⸗Ministerium, zu Hauptleuten befördert. Lücke, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingenieur vom Platz in Kuxhaven, unter Entbind. von dieser Stellung, als Mitglied der Reichs Rayon kommission kommandirt. v. Ahle feld, See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. gc, dessen Kommando zur Dienstl bei der Schloßgarde. Comp, auf ein Jahr verlängert. Tauch, Zeug ⸗Pr. Lt. vom Art. Dep. in Neu ⸗Breisach, zum Zeug⸗Hauptm., Thoma, Zeug Lt. vom Art. Dep. in Dan. zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert. — 2. März. Herzog Johann Akhrecht von Mechlenburg Schwerin Hoheit, Pr, Lt., unter Belassung in dem Verhältniß à la suite des Jäger-Bats. Nr. 14, zum Garde ⸗Husaren⸗ Regiment, à la suite desselben
t als aggreg. zum Gren. Regt. Nr. 6 versetzt. v. Tschischwitz, Oberst⸗Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, mit der Führung . 36 Regts. Nr. 30, unter Stellung la suite desselben beauftragt. v. Spoenla, Major vom Füs. Regt. Nr. 38, in das Gren. Regt. Nr,. 10 verseßt. Geisler, Major vom Füs. Regt. Nr. 38, zum etatsmäß. Stabtz offiz. ernannt. Kirchner, Hauptm., bisher Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 38, zum Überzähl. Major. Stein, Pr. Lt. von demf. Regk., zum Hauptm. und Comp. Chef, Rothe, Sec. Lt. von demselben Regiment zum Pr. Lt. befördert. v. Schmid, Major vom Inf. Regt Nr. 117, als Command; des Füs. Batz. in daß Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Bethcke, Major vom Inf. Regt. Nr. 117, zum etatsmäß. Skabsoffiz. ernannt. Hof⸗ ma nn, Hauptm. , bisher Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 117, zum übers hl. Major befördert. v. Zast row, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 117, als Comp. Chef in das Regt. wiedereinrangirt. GregoriLus, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 61, in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Mieth, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, zum Hauptmann und Compagnie · Chef, Rei⸗ mer, Sec. Lieut. von demselben Regiment, zum Pr. Lieut. befördert. Bayer, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 54, in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. Burckhardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Rr. 54. um Hauptm. und Comp. Chef, v. Trotha, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., befördert. Koenigk, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 20, ugter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der Milit. Schießschule, als Comp. Chef in das Inf. Inf. Regt. Nr. 30 einrangirt. Coster, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 30, in die älteste Hauptmannsstelle dieses Regts. einrangirt. Abschieds bewilligungen. Im Beurlaubtenstande, Berlin, 28. Februar. W agner, Zeu⸗H auptm. vom Art. Depot in Rendeburg, Schöne, Zeug ⸗Lt. vom Art. Depot in Göln, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der bisher. Unif. der Abschied bewilligt. — 2. März. v. Schon, Oberst und Commgndeur des Inf. Regts. Nr. 30, Walkling, Major vom Inf. Regt. Nr. 30, v. Fragstein⸗Niemsdorff II., Alken, Him ml, Hauptleute und. Comp. Chefs vom Inf. Regt Nr. 30, sämmtlich mit Pens. zur Disp, gestellt. Zacharias, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., mit Pens. der Abschled bewilligt. — 28. Fe⸗ brugr. Rappard, See. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 7, mit schlich tem Abschied entlassen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee ⸗Corps.
Grnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 16. Februar. Vellnagel, Major und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Feld ⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Herbert, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß⸗Art. Bat. Nr. I3, unter Stellung à la suite des Bats., zum orstand des Festungsgefängnisses Uim ernannt. Völmle, Pr. Lt. im Fuß ⸗Art. Bat. Nr. 13, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Ruoff, Bayer, Pr. Lts. im Feld ⸗Art. Ur; 13, unter Beförder. zu Hauptleuten und Battr. Chefs in das Feld · Art. Regt. Nr. 2. Kau ffmann, Sec. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, unter Beförd. zum Pr. Lt. in das Feld ⸗ Art. Regt. Nr. 13 versetzt. 6 Sec. Lt. im Fuß Art Bat. Ni; 13, zum Pr Lt. befördert. Roos, Sec. Lt. in dems. Bat., unter Beförd. zum Pr. Lt, in das Feld Art. Regt, Nr. 13 versetzt. v. Bayer⸗ Ehrenberg, Raasche, Schinzinger, außeretatsmäß. Sec. Lis. im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 29, Lutthlen, Ha ven ste in, außeretats mäß. See. Lts. im Feld Art. Regt. Nr. 13, zu Art,. Offiz. ernannt. Springer, Pr. Lt. à la snite des Inf. Regts. Nr. 124 und Adjut. der 54. Inf. Brig. unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 126 versetzt. Du verngy, Pr. Lt, im Inf. Regt. Nr. 125, als Adjutant, zur 54. Inf. Brig; kommandirt. v. Mauch, Pr. t. im Inf. Regt. Nr. 121, untkr Belaffung in seinem Kommando als Adjutant der 51. Inf. Brig. 3à la suite des Regts. gestellt. Knob⸗ loch, Sec. Lt. im Inf. Recht. Nr. 121, zum Pr. 6 befördert. — 18. Februgr. Feuerherd Kinigl. preuß. Feuerw. Prem. Lt., Mieth e, Königl. Preuß, Feu ri, Lt, von dem Kommando bei der I3. Art. Brig. enthoben. Wagner, Feuerw. Lt., von seinem Kom—⸗ mando nach Preußen enthunden. Knipping, Königl. preuß. Feuerw. . Lt. vom Kaiserl. Art. Depot in Um, kommandirt nach Württem— erg als Feuerw. Offiz., zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt. Im Beurlaubtenstande. 9. Februgr. Hackh, See. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 121, zum Pr. Lt. befördert. Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 9. Fe⸗ brug, Heß, Major und etatsmaäß. Stabsoffiz. im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 13, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Uniform bewilligt. — 16. Februar. Mezger, Pr. Lt. im Pion. Bat. ö, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Dienste, der Abschied ewilligt. Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Ullrich, Hauptm von der Landw. Inf. und Comp. Führer im Res. Landw. t. Nr. 127, der Abschied bewilligt. 3 , .
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der Kais ex und König arbeiteten heute Morgen mit dem Chef des Militärkabinets, General⸗-Adjutanten von Albedyll, und empfingen den Obersten Grafen Häseler vom Großen General⸗ stabe, welcher das neueste Heft des Generalstabswerkes über den letzten Feldzug zu überreichen die Ehre hatte.
. 4 Uhr hielt der Reichskanzler Fürst von Bismarck
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten euch it .
— In der heutigen (14) Sitzung des Reichstages welcher die Etc Me asler Hofmann, Graf zu . Bitter sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, trat das Haus in die Berathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen Staatsregierung auf Grund des ersten Absgtzes des 5. 28 des Gesetzes gegen die gemein— gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1378 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind. Der Abg. Bebel tadelte an dieser Denkschrift den Mangel an thatsächlich m Material, welchen sie zeige, wiewohl er glaube, daß auch noch dürstigere Motive dem an Nervosität leidenden , genügen würden, den verhängten kleinen Belage⸗ rungszustand in Berlin als gerechtfertigt ,, Diese Maßregel sei für Berlin nicht mehr motivirt als für andere Bezirke Deutschlands und entspreche nicht dem Geiste und Sinne des Sozialistengesetzes. Die sozialistischen Reichs⸗ tagsabgeordneten, hätten offiziell erklärt, daß sie eine Beendigung dieses Ausnahmezustandes nicht erwarteten resp. erwartet hätten. Zum Beweise verlas der Redner eine Kundgebung der deutschen sozialistischen Reichstagsabgeordneten in dem in Zürich erscheinen den Sozialdemokrat“ derselbe führte dann weiter aus, daß die Berliner Polizei ohne jeden Grund namentlich viele Familienväter ausgewiesen habe. Auch die
versetzt. udolph, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 30,
Gründe an, aus denen die Ausweisung erfolgt sei. Die Polizei scheine sich selbst ach Bedürfniß die Thatsachen zu schaffen, auf Grund deren sie die Ausweisungen be⸗ schließe, indem sie einem mißliebigen Manne irgend eine Kiste mit verbotenen Schristen zusende. Die Reichstags⸗ abgeordneten würden durch Geheimpolizisten überwacht, die . der Ausgewiesenen von den Polizisten belästigt. Der
tedner kritisirte hier auf bezügliche Einzelfälle. Namentlich sei es nicht zu rechtfertigen, wenn man die Sammlungen zur Unter⸗ stützung der nothleidenden Familien der Ausgewiesenen ver⸗ biete. Die Polizei vernichte die Existenz der Ausgewiesenen auch an den Orten, wohin sie sich nach der Ausweisung be⸗ gäben. Das große Deutsche Reich mit seiner ungeheuren Militär⸗ und Polizeimacht fürchte sich in beschämender Weise vor ein paar leidenschaftlichen sozialdemokratischen Blättern, die die kleine Schweiz unbeanstandet lasse. Große wissenschaft⸗ liche Werke die in den Nachbarstaaten Deutschlands frei verkauft werden dürften, würden hier verboten. Die Massen würden durch ein solches Verfahren zu Gewalt und Rache angereizt. Bei Schluß des Blattes hatte der Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath, Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg das Wort.
. — Wird gegen einen aktiven Offizier eine Klage gerichtet oder soll ein solcher Offizier im Zwangsvollstreckungs⸗ verfahren zur Leistung des Offenbarungseides geladen werden, so hat, nach einer allgemeinen Verfügung des Justiz⸗ Ministers vom 28. v. M., der Gerichtsschreiber unter Bezeich⸗ nung des Gegenstandes des Rechtsstreites dem Militärvor⸗ gesetzten des Offiziers hiervon Nachricht zu ertheilen. Die Benachrichtigung erfolgt, sobald der beantragte Termin be⸗ stimmt ist. Unter den Militärvorgesetzten ist zu verstehen: I) in Ansehung derjenigen Offiziere, welche im Verbande eines Regiments oder selbständigen Bataillons u. s. w. stehen, der Commandeur dieses Regiments, beziehungsweise selbständigen Bataillons u. s. w.; 2) in Ansehung aller übrigen Offiziere der zunächst vorgesetzte Militärbesehlshaber; 3) bezüglich der⸗ jenigen Offiziere, welche einem Militärbefehlshaber nicht unter⸗ stellt sind, das Kriegs⸗Ministerium. Den Parteien sind Schreib⸗ gebühren für diese Mittheilungen nicht in Rechnung zu stellen.
— Während des Zeitraums vom 1. Februar 1879 bis Ende Januar 1889 sind im Auswärtigen Amte 57 411,25 M Ersparnisse 186 deutscher Seeleute eingegangen, welche auf Grund der Bestimmungen, betreffend die kostenfreie Ver⸗ mittelung des Geldverkehrs der deutschen Seeleute im Aus⸗ lande mit der Heimath, vom 16. Juni 1877, bei den Kaiser⸗ lich deutschen Konsulaten eingezahlt worden sind.
— Der Ehebruch wird nach 5§. 172 des Strafgesetz⸗ buches an dem schuldigen Ehegatten nur dann . wenn wegen des Ehebruchs die Ehe geschieden ist. In Be—⸗ ziehung auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, . durch Erkenntnisse vom 3z. Januar 1880 in zwei Strafsachen, im Gegensatz zu den vorinstanzlichen Ur⸗ theilen, den Rechtssatz ausgesprochen, daß ein wegen Ehebruchs vor Rechtskraft des Scheidungsurtheils gestellter Strafantrag wirkungslos ist.
— S. M. Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Hippel, ist am 3. d. Mts. in Valparaiso eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 5. März. (Dr. J.) In beiden Kammern gelangte heute ein Königliches Dekret zur Verlesung, durch welches die feierliche Verabschiedung des gegenwärtigen Landtags auf Mittwoch, den 10. d. M., Mittags 12 Uhr, festgesetzt wird. Ebenso wurde in beiden Kammern Vor⸗ trag erstattet über die Resultate des Vereinigungsverfahrens bezüglich des Etats des Ministeriums des Innern, die An⸗ träge der Zweiten Kammer auf Vorlegung von Gesetzent⸗ würfen über die Ober-Rechnungskammer und über die Verwal⸗ tung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, und über das Königliche Dekret, die Erbauung mehrerer Sekun⸗ där⸗Eisenbahnen betreffend, Die bei dem ersten Gegenstande übrig gebliebenen unerheblichen. Diffe⸗ renzen sind erledigt; bezüglich des zweiten ist eine Vereinigung nicht, bezüglich des dritten eine solche dahin er⸗ zielt worden, daß außer den von beiden Kammern genehmig— ten Linien , ,, , n, ,,,, und Hainsberg⸗ Dippoldiswalde⸗Schmiedeberg auch die Linie Wilkau⸗Kirchberg⸗ Saupersdorf genehmigt wird, die anderen beiden Linien aber abgelehnt werden. Beide Kammern erklärten sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.
Die Erste Kammer trat außerdem bezüglich des Gesetz⸗ entwurfs über das Dienstverhältniß der Richter dem einzigen abweichenden Beschlusse der Zweiten Kammer bei, erledigte sodann die eingegangenen Eisenbahnpetitionen durch Annahme der jenseitigen Beschlüsse und erklärte endlich eine Petition für unzulässig.
Die Zweite Kammer beschloß auf Antrag der Staats⸗ regierung und der Finanzdeputation, zur Deckung des durch veränderte Einstellung des Antheils Sachsens an den Zöllen und der Tabakssteuer entstandenen Fehlbetrags, soweit dersel be nicht durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer und der in nichtstreitigen Rechtssachen zu erhebenden Gerichtskosten er— folgt, anderweit 700 000 s jährlich dem Erneuerungsfonds der Staatseisenbahn zu entnehmen. Der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung einer Bestimmung der Gemeinde⸗ ordnungen, welche aus der Initiative der Ersten Kammer zu einem Gesetz über die Besteuerung der Wanderlager und Waarenauktionen erweitert worden ist, wurde mit der einzigen wesentlichen Ahänderung genehmigt, daß der von den Wander⸗ lagern wöchentlich, von den Waarenauktionen täglich zu er⸗ hebende Steuersatz nicht auf 40 S, wie die Erste Kammer will, festgesetzt wird, sondern soviel betragen soll, wie der Jahresbetrag der von den gedachten Geschäften zu erhebenden Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen. Zum Schluß wurden noch einige Petitionen erledigt.
Sessen . Darmstadt, 3. März. (D. 3.) Der Vor⸗ anschlag für den evangelischen Central⸗Kirchen⸗ fonds für die Jahre 1830 — 1884, welcher gestern Sei⸗ tens des Großherzoglichen Ober-Konsistoriums der zweiten ordentlichen Landessynode vorgelegt wurde, schließt in Ein⸗ nahme und Ausgabe für ein Jahr der Periode mit 827 314 42 3 ab. — Ein Ausschreiben Großherzoglichen Ober⸗ Konsistoriums an die evangelischen Pfarrämter vom 24. v. M. bemerkt, indem es die Pfarrämter benachrichtigt, daß die end⸗ gültige Redaktion des neuen Gesangbuchs beendigt und der Druck in Angriff genommen, sowie daß die Verlags⸗
höheren Behö den, namentlich das preußische Ministerium des Innern, gäben auf eingehende Beschwerden nicht einmal die
handlung in Stand gesetzt ist, im April Lieferungen auszu⸗ ihn daß das Gesangbuch nicht zur , ,. . zur fakultativen Einführung genehmigt ist, daß es sonach nur
d men und even
einführen wollen.
6. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat
dem Beschlusse der Zwe
Nothstandes in den ärmere Landestheilen aus den, bereitesten Mitteln der Staatskasse 100 000 6 zu bewilligen
ihre Zustimmung ertheilt.
iten Kammer, zur Abwehr des
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. März. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung des Abgeordneten hauses erklärte sich der Justiz⸗Minister von Stremayr gegen die Aufhebung
bes Legalisirungszwanges.
bezügliche Vorlage an den Aus,
zuverweisen, daß die Auf
denjenigen Ländern stattzufinden habe, welche sich für die Ab⸗ schaffung desselben ausgesprochen hätten.
Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel:
Die österreichisch⸗türkischen Verhandlungen über
emeinsame Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung
km Limgebiete nehmen einen guten Fortgang, die Türkei
hat bereits mehrere darauf bezügliche Anordnungen getroffen.
— Zur Deckung des
Pforte nicht nur eine Steigerung der Einnahmen, sondern auch eine namhaste Reduzirung der Ausgaben und hier⸗
bei namentlich eine Verri
icht genommen. scch Der
Minister von Korb entschlossen, in der Co uponfrage der
peutschen Prioritäten die deutsche Regierung mit dem Vorschlage heranzutreten, dieselbe möge die Wirksamkeit des österreichischen Kuratoren⸗ gesetzes in Deutschland zur Geltung bringen.
Lemberg, 3. März
dem K. K. JustiʒMiniste Landesgerichtes ein galizifchen Wucher⸗ gelegt.
haben; im Jahre 1879
gerichtssprengel 13 595 Individuen wegen Ueberschreitung der Bestimmungen des Trunkenheitsgesetzes zur Verantwortung ge⸗ zogen, somit um 1624 weniger als im Jahre 1878. Die Zahl der
im Lemberger Ober⸗Lande
klagen betrug 224, somit um 45 mehr als im Jahre 1878. Im Lemberger Landesgerichtssprengel allein wurden acht Kon⸗ demnations⸗Urtheile gegen Wucherer gefällt, somit um fünf mehr als im Jahre 1878 fünfzig Klagen blieben unerledigt wurden freigesprochen. ß die Wucherer jetzt mit mäßigeren An⸗ egenüber auftreten. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin kommen, wie der „Pester Lloyd“ erfährt, unmittel⸗ bar nach den Osterfeiertagen zu zweiwöchentlichem Aufenthalte
Im
und nur 9 Angeklagte
hebt auch hervor, da
sprüchen ihren Dpfern Pest, 3. März.
nach Budapest. — 5. März. Finanz⸗Minister Szapa
der Steuerbeitreibung mit Härte zu Werke gegangen werde
und wies dabei zugleich gestrebte Verminderung elungen sei, daß die abe und daß die im einer thunlichen Beschrä der Investitionen und
Beeinträchtigung der Steuerfähigkeit weiter verfolgt werden Der Minister schloß mit dem Wunsche, daß man alle politischen Fragen bei te — bie nächsten Landesinteressen ersprießliche Wirksamkeit ent⸗
müsse. großen falten solle. Belgien. reich ist heute Abend
Gesandte Graf Chotek r gefahren.
Großbritannien und Irland. Aus Kalkutta Bureau unterm 2. d. gemeldet:
(Allg. Corr.) In der heutigen Sitzu
Indken hielt der Vize König, d X. — die Finanzpolitik der Regierung. Die jüngsten Herabminderungen der Staatgausqaben, bemerkte derselbe u. A, hätten eine gute Wirkung
ausgeübt. Er wies nach,
lich nicht vergrößert hätten
stützung der von der Hungersnoth heimgesuchten Bezirke und die durch den Wechselcours erlittenen schnittlichen Reineinkünfte diejenigen vor zehn Jahren um mehr als 6 Millionen Pfd. Sterl. überstiegen.
Vize⸗König entschieden den afghanischen Kriegskosten
Mitgliedern des Rathes unterstützt.
rakter und bas Verhalten
Aus der Kapstadt wird unterm 19. v. M. berichtet:
„Der Gouverneur Sir Sonntag dem Erzherz
Bord der Korvette „Saida“ einen Besuch ab. Gestern Abend
beehrte Se. Kaiserliche veranstalteten Ball mit
Frankreich. Paxis, TD Senat setzte heute die Berathung des Artikels? des Gesetzentwurfs über den Der Unterrichts ⸗Minister Ferry trat lebhaft für den Gesetz⸗ entwurf über die Freiheit
man von politischen Ge jesuitische Kongregation
gegen den Staat, welcher sich in Bezug auf die Moral und in Bezug auf die Politik nicht gleichgiltig verhalten könne.
Daß der christliche wurf bedroht sei, denn es gebe an
von Priestern und zahlreichen staatlich autorisirten Kon⸗ regationen geleitet würden. Von den staatlich nicht autori⸗
irten Kongregatignen werde die staatliche Ermächtigung zum Unterricht lediglich deshalb nicht nachgesucht, weil dieselben in solchem Falle ihre Statuten aufwessen müßten und weil sie blelben wollten von
unabhängi Der Minister schloß s
Bericht über die Wirkungen des
Nach den Beobachtungen der Gerichte sollen sich diese Gesetze als eine wahre Wohlthat für die Gesellschaft bewährt
Brüssel,
Tas Haus beschloß gleichwohl, die uß mit der Direktive zurück⸗
hebung . Legalisirungszwanges in
Budgetdefizits ist Seitens der
ngerung der Ministergehalte in Aus—⸗ „Presse“ zufolge ist der Handels⸗ gläubiger schon demnächst an
Dem „Amtsblatte“ zufolge wurde rium Seltens des Lemberger Ober⸗
und Trunkenheitsgesetzes vor⸗
wurden im Lemberger Ober⸗Landes⸗
sgerichtssprengel eingereichten Wucher⸗
Der Bericht
Unterhause trat heute der ry der Behauptung entgegen, daß bei
nach, daß die von der Regierung an⸗ der Heeresauslagen zum Theil schon Finanzlage sich thatsächlich gebessert Jahre 1875 eingeschlagene Richtung nkung der Ausgaben ohne Lähmung einer Erhöhung der Einnahmen ohne
Seite lassen und eine für
(W. T. B. Se. udolf von Oester⸗ hier eingetroffen. Der österreichische var Demselben bis Cöln entgegen⸗
5. 6. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz
London, 5. März. wird dem Reuter'schen
ug des gesetzgebenden Rathes von Lord Lytton, eine Rede über
daß, während die Ausgaben sich thatsäch , wenn man die Auslagen für die Unter⸗
Verluste ausnehme, die durch⸗
Im Weiteren bekämpfte der Vorschlag, England mit einem Theile der u belasten, und er wurde darin von allen Er rechtfertizte auch den Cha— des Generals Sir F. Roberts.
Bartle Frsre stattete am vorigen og Stephan von Oesterreich an
Hoheit einen im Regierungsgebäude Seiner Gegenwart.“
5. März. (W. T. B.). Der
höheren Unterricht fort.
des Ünterrichts ein, bei welchem sichtspunkten geleitet worden sei. Die fei eine permanente Verschwörung
Unterricht durch den Gesetzent⸗ müsse er entschieden bestreiten, 126 Unterrichtsanstalten, welche
daß die Stellung der Jesuiten in Fra eine ungesetzliche 6
Italien. „Diritto“ deutschen Botschafters von Minister-Präsidenten Cairoli
Rom, 5. ärz.
hafte Anerkennung Deutschlands für den Thälern des den verringert habe, zwischen durch seine Unabhängigkeit getrennt seien. e eine friedliche Zukunft eröffnet.
und seine
an diesem Unternehmen habe. Es sei
einigt sei. . Fest der Wissenschaft, Handels, sondern auch Friedens,
ein Fest für
Italiens sei. Durch die sich ziehungen werde man eine mächtigere schaft, Interessen und Pflichten haben.
lien kenne, sei wohl davon überzeugt, den er für ihn sowohl als auch für
Türkei. Konstantinopel, 3. ist nun festgestellt, daß es bei dem a gegen das Leben des Sultans
jutant des Sultans, war.
gers Papadopulo's, Namens Anditchi.
Aristarchi schon früher den Verdacht
vorgegeben, kommen.
los scheint, wird vorläufig auf dem Verwahrungshaft gehalten.
— 4. März. (Pol. Corr.) Die Trace der regulirung,
wurde, ist folgende: Türkei zu verbleiben hätte, Visitor
dem
nach
Montenegro zufallen. Linie den Weg zwischen und zwischen Vasojevic
sammt den dazu gehörigen Territori
die Ortschaften Golobowtscha,
überlassen werden. Samos, 20. Februar. Die g
formen in der Verwaltung der Inse
fälligst aufgenommen.
Arbeit wird folgen können.
Rußland und Polen. St. Die „St. Petersburger rut Attentat auf den Grafen
stellenden Ruhe aufgeschreckt. Dieses
erst sein Amt angetreten, das wichtigste, land bisher kennen gelernt, das Amt: d Umsturzpartei das Haupt zu zertreten.
mlt gewaltiger Kraft ausgerüsteten Geg ihr, Gott sei gepriesen, nicht geglückt. Als der Graf Loris⸗Melikoff, so Seiten, heute um 2 Uhr nach, Hause ka in der Großen Morskaja anhielt,
unten am rechten Schulterblatt zu verwunden. worden und ist im Besitz des Grafen.
den franzbsischen Gesetzen. eine heutige Rede mit dem Nachweise,
Geistesgegenwart keinen Augenblick. ergriffen und dingfest gemacht.
en sei, und wird morgen in der Ver⸗ theidigung des Gesetzentwurfs .
veröffentlicht ein Resumé der Reden des Keudell
welches anläßlich des Go ttharddu rchstiches auf der deutschen Botschaft stattfand. Der deutsche Botschafter sprach die leb⸗
zu diesem Riesenwerke die Initiative ergriffen, das zwischen Rheins und des Po Verkehr eröffnet und so die Entfernung um einige zwei Nationen, ein tapferes, auf seine hun,, Traditionen, U. Freiheꝛ Italien habe hierdurch die Aussicht auf Es sei nicht zu ver⸗ gessen, daß Italien moralisch und finanziell den Hauptantheil
fühl der Dankbarkeit, daß ihn, den Botschafter, den Toast auf Se. Majestät den König von Italien ausbringen lasse. Der Minister⸗ Präsident Cairoli dankte dem Vertreter der deutschen Nation, die mit Italien durch Bande unerschütterlicher Zuneigung ver⸗ Die gegenwärtige Feierlichkeit sei nicht nur ein der Arbeit, der Industrie und des
welchem die Anstrengungen der Staatsmänner gewidmet seien und welcher das höchste Ziel der Politik intimer gestaltenden
die sympathischen Gefühle des deutschen Botschafters für Ita⸗
sandten ausdrücken könne, der fei, daß der neue Weg zwischen ben drei Ländern, die Freundschaft und natürliche Allianz der Arbeit und des freien Verkehrs befestige. das glorreiche Deutschland und die arbeitsame Schweiz, wenn er auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser und den schwei—⸗ zerischen Bundespräsidenten einen Toast ausbringe.
pressungsversuch gehandelt, dessen Urheber Aristarchi Bey, Ad⸗ Zu diesem Zwecke hatte Aristarchi sich mit dem Griechen Papadopulo associrt. brachten sie zahlreiche Orsinibomben in das Haus eines Schwa⸗
benuncirten sie Letzteren beim Polizei⸗-Minister. Indessen hatte
er könnte eine Verschwörung entdecken, doch be⸗ dürfe er 3000 Pfund, um den Verschwörern auf die Spur zu Aristarchi wurde verhaftet, Papadopulo hat seinen Antheil an der Affaire bereits gestanden. Anditchi, der schuld⸗
türkisch-⸗montenegrinischen Grenz⸗ von der am vorgestrigen Tage auch der italienische Botschafter Graf Corti offiziell in Kenntniß gesetzt Von Sekulare folgt die Linie der des Berliner Vertrages bis zur Mokra Planina, welche bei der und wird Über Visitor fortgesetzt, wobei das ganze Gebiet der Clementis der Türkei überlassen bleibt, während Velika und die . e m Ortschaften verlassend,
sie Kafabraj und Scalaricavee durchschreitet, ferner zwischen Kucikraina und den Clementis sich bis in die Nähe von Khangrebin am Ufer des Semflusses hinzieht. die Linie dem Thalwege des Semflusses bis Jenikeupru und, der Türkei die Srtschaften Schipschanik, Vrani und Matagosch, sowie die unter denselben Benennungen bekannten Anhöhen
ben Scutarisee zwischen Markorman und Poula⸗Grudi, son Mahala, Balaban, Bichdjan und andere umfassend, welche nach dem Berliner Vertrage bei der Türkei hätten verbleiben sollen. slgvische Theil von Gusinje und Plava den Montenegrinern
schaft unserer Insel hat wieder ihre Arbeiten begonnen. Der Fürst von Samos, Constantin Adossides, eröffnete dieselbe mit einer Rede, in welcher er vorerst die im vergangenen Jahre auf Samos vorgefallenen Unordnungen beklagte und sodann die Aufmerksamkeit der Deputirten auf die dringlichen Re⸗
bie finanzielle Lage derselben lenkte. wurde sowohl von der Versammlung wie vom Volke bei⸗ Man hofft, daß der letzten stürmischen Session nun eine Session der nützlichen und ersprießlichen
oris⸗Melikoff:
Noch ist der Festjubel nicht verrauscht, noch wehen die Fahnen, noch steht die Stadt im Schmuck des Kaiserfestes — und wieder hat ein Mordschuß am hellen lichten Tage auf offener Straße den Stadtfrieden gebrochen und die Bevölkerung aus der kaum sich ein
lücklicherweise abermals vereitelte Mordverfuch dem Chef der höch⸗ ken Verwaltungekommission, dem Grafen Loris Melikoff, der soeben
such gemacht, dem Vernichtungskampf durch giftigen Biß gegen den
vertrat und feuerte aus nächster Nähe einen Revolverschuß auf ihn ab. Die
Kugel durchschlug den Militärmantel und riß auch noch die Uniform . ö. ; auf, ohne indeß den Grafen selbst
Die Kugel, ziemlich kleinen Kalibers, ist gefunden
nkreich zu allen Zeiten
(W. T. B.) Der und des bei dem Bankett,
Italien aus, welches leichten Stun⸗ welche
einen
stolzes Volk
demnach nur ein Ge⸗
die heilige Sache des
Be⸗ Solidarität der Freund⸗
Er (Cairoli), welcher daß der beste Wunsch, den schweizerischen Ge⸗
Er denke nur an
März. (Pest. L.) Es ngeblichen Ko mplot sich blos um einen Er⸗ Gemeinschaftlich Nachdem dies geschehen, auf sich gelenkt, da er
griechischen Konsulate in
vom Sultan genehmigte
nimmt die Gebiete der Clementis Planitza, von wo
Von da folgt
en belassend, erreicht sie somit
Ebenso würde der
esetzgebende Körper⸗
l, insbesondere aber auf Die Eröffnungsrede
Petersburg, 4. März. ung“ schreibt über das
Mal galt der schändliche,
das höchste Amt, das Ruß⸗ er Schlange der mörderischen Die Schlange hat den Ver—
ner zuvorzukommen — es ist erfahren wir von mehreren
m, und vor seiner Wohnung ihm ein Mann den Weg
Der Graf verlor die höchste Der Verbrecher wurde sofort
An Polizei, an Kosaken fehlte es nicht auf der Stätte des Ver⸗
brechens; dennoch war es auch dieses Mal keine Menschenhand, die
dem Mörder in die Arme fiel und der Kugel eine andere Richtung
gab. Es war wiederum ein Gotteswunder, daß die Kugel, aus aller⸗
nächster Nähe abgefeuert, nur Kleidungssstücke zerriß und ihr eigem⸗—= liches Ziel verfehlend, unschädlich dicht am Leibe hinglitt. z so vieler Schlachten, den die Kugeln des Feindes in offenem ehrlichen Kampfe oft genug umschwirrt haben, ohne zu treffen, sollte sein dem Kaiser und Vaterland geweihtes, theuerwerthes Leben nicht durch das Mordblei eines feigen Meuchelmörders verlieren. scheinlich Gottes Wille und Fügung, und Gott haben wir zu danken, daß nicht abermals der schändlichste, empörendste Mord unsere Stadt
Der Held
Das war augen⸗
befleckt hat. ö Es bedurfte des neuen Beweises der höchsten Staats gefährlich keit
jener verschworenen Mordgesellen wahrlich nicht mehr, um jedem ein⸗
zelnen Staatsbürger mit absoluter Klarheit die Nothwendigkeit , Maßregeln zur Ausrottung eines außerordentlichen els vor Augen zu stellen. Die Feinde des Vaterlandes witterten im Grafen Loris⸗Melikoff ihren gefährlichsten Gegner, sie ahnten offenbar, daß das Wort: „Ich werde vor keinen noch so strengen Maßregeln zur Bestrafung der verbrecherischen Handlungen zurück⸗= schrecken, welche unsere Gesellschaft beschimpfen . nicht in den Wind gesprochen war und ihrem verbrecherischen Treiben bald ein Ende setzen werde Der heutige Mordversuch war die Antwort der blind wuͤthenden Verbrecher auf die Proklamation des Grafen. Wie bereits gemeldet, ist der Attentäter gestern mittelst
Stranges hingerichtet worden.
Amerika. New⸗York, 3. März. (Allg. Corr) Eine hier eingegangene Depesche aus Mexiko meldet, daß gestern General Grant, begleitet von dem Präsidenten Porf ir io Diaz und den Ministern, auf dem Platze vor dem National⸗ palast eine Revue über 6000 MaGnn mexikanischer Truppen abhielt. Zu dem militärischen Schauspiel hatte sich eine große Volks⸗ menge eingefunden.
— 57 März. (W. T. B.) Die von der republika⸗ nischen Partei in Indiana zur Konvention nach Chicago abgeordneten Delegirten haben die Anweisung er⸗ halten, sich gegen die Präsidentschaftskandidatur des Generals Grant auszusprechen.
Südamerika. Rio de Janeiro, 5. März. (W. T. B) Die chilenische Flotte hat einen Angriff auf Arica gemacht. Während des Gefechts fiel der Kommandant des „Huascar“.
Nr. 10 des „»Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungtsachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Zoll und Steuerwesen: Veränderungen im Bestande und der Kompetenz von Zollstellen — Maß⸗ und Gewiĩchtzwefen: Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung von Meßgeräthen zur Ausführung der Prüfung von Helzgeist und Essig. — HRtarine und Schiffahrt: Verzeichniß der vom 1. Februar 187
bis Ende Januar 1880 bei den deutschen Konsulaten eingezahlten Ersparnisse deutscher Seeleute. Beginn einer Seesteuermanng⸗ Prüfung. — Konsulatwesen; Ernennung. — Exequatur· Ertheilung. = Rr. 13 des Amtsblatts der Beutschen weichs⸗-Päen= und Telegraphenverwaltung. hat folgenden Inhalt: Aller⸗
höchster Erlaß vom 23. Februar 1880.
— Rr. 6 des Eifenbahn⸗ Verordnung s⸗Blatt, heraus⸗ gegeben vom Meinisterium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betr. die Organisation der Verwaltung der Staats- Elsenbahnen und der vom Staate verwalteten Eisen⸗ bahnen. Vom 24. November 1879. — Organisation der Staats- CEifenbahn verwaltung. — Allerhöchster Erlaß, betr. die Auflösung der Königlichen Eisenbahndirektionen zu Müuster, Saarbrücken und Wiesbaden, der sämmtlichen Königlichen Fisenbahn kommifsio nen und die Errichtung der an Stelle der letzteren tretenden Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebs ämter. Vom 721. Febr. 1850. * Erlasse des Ministers der öffent⸗ sichen Arbeiten: Geschäffsordnung für die Königl. Eisenbahndirektio⸗ nen. Vom 4. Februar 1880. 1I. 1372. — Geschäftsordnung für die Königlichen Eisenbahn ⸗Betriebzämter. Vom 4 Februar 1880. II. 1372. = Vom 24. Februar 1880, JI. 2296, betr. die Anbringung von Ver⸗ stärkungsringen an den Quernähten vom Flammrohre der Dampf⸗ kessel; — vom 25. Februar 1886, 1I. P. I662, betr. die Remuneri⸗ rung an sich nicht anstellungsberechtigter Diätare; — vom 25 Fe⸗ bruar 1886, IJ. 2295, betr. das Verfahren bei der vorläufigen Straf⸗ festfetzung wegen Uebertretungen; . vom 26. Februar 1880, II. 2139, betr. Vereinfachung der baulichen Anlagen auf gemeinschaft⸗
lichen Stationen.
Statistische Nachrichten.
(Allg. Corr) Den Statistiken des „Bureau Veritas“ zufolge gingen im Monat Januar 128 Segelschiffe zu Grunde, und zwar ihrer Flagge nach; 51 englische, 17 amerikanische, 10 fraa⸗ zösische, 3 deutsche, 6 dänische, 6 norwegische, 5 italienische, 3 grie⸗ chische, 3 niederländische, ? österreichische. A spanische, 2 portugiesische, P niccraguitisches, J rufssisches, 1 siamesisches, 1 schwedisches und 9, deren Rationalität unbekannt geblieben ist. In der obigen Gesammt⸗ zahl befinden sich 8 Fahrzeuge, die als vermißt gemeldet worden. An Dampf ern gingen 5 englische und 1 französischer — im Ganzen 6 derloren, darunter einer, der vermißt wird.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Univerfität Feng hat vor Kurzem da! Verzeich⸗ niß der Vorlesungen, welche in diesem Som merseme ster ge⸗ halten werden, ausgegeben. Dem Verzeichnisse gebt eine Abhandlung des ord. Prof. der Philologie Dr. Moritz Schmidt unter dem Titel ‚Miscellaneorum philologicorum part. IVI.“ vorauf. Dieselbe zerfällt in 2 Abtheilungen. In der ersten werden vom Verf. mehrere Stellen aus den griechlschen Dichtern Pindar, Sophokles und Curi⸗ pides, sowie aus Polemons Deklamationen kritisch und eregetisch be⸗ handelt; in der zweiten (oniectanea Byzantina) zu einer ganzen Reihe von Stellen der Institutionen des Juristen Theophilus und des byzantinischen Historikers Joh. Cinnamus Konjekturen des Ver⸗
assers mitgetheilt. . 3 In Schilderungen von Theo dor Simons.
— Spanien. : ; Reich illustrirt von Prof. Alexander Wagner in München.
Preis für jede Lieferung 2. 4. ö
Zwei gleichbe zabte, für Poesie und Kunst empfängliche Freunde haben es unternommen, in diesem mit Wort und Bild reich ge⸗ schmückten Werke den Leser einen weitaus gedehnten Blick in diese noch wenig besuchte iberische Halbinsel mit ihren zahlreichen Kunst .; denkmälern thun zu lassen. Es hat sich der Erzähler mit dem Künst ˖ ler auf eine glückliche Art im heutigen Spanien zusammengefunden, um mit , und Auffassungsgahe, mit feinem Gefühl für Kunst, Kultur, Menschheit und Sitte den Zauber Spanient und seiner alten, wie seiner modernen Schönheiten außudecken und dem Leser in Bildern voll Leben und Wahrheit vorzuführen.
Das mit allen Vorzügen der neueren Buch drucke rkunst aus gestattete Prachlwerk wird in ea. 30 Lieferungen zum Preise von 24 erscheinen und soll zu Weihnachten 1860 vollständig vorliegen. Die Zeichnungen sind sämmtlich von Professor Wagner an Ort und Stelle aufgenom ˖ men und von Theodor Knesing in München in Holz geschnitten. Dadurch, daß saͤmmtliche Illustrationen von einem und demselben Fünstler herrühren, welcher mit dem ihm befreundeten Verfasser
emeinsam Spanien wiederholt bereiste, ist dem Werke von vorn erein ein einheitlicher Charatter gesichert. Die ersle Lieferung liegt in allen Buchhandlungen zur Einsicht aus; Subfkriptionsanmeldun.˖ gen werden sowohl von diesen, wie von der Verlagshandlung der
Gebrüder Paetel, Berlin W., Lützowstraße ?, entgegengenomman.