1880 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Frage apostrophirt, „wo bleibe der Rechtsstaat?“ Mit ein— dringlichen Worten habe der Abg. Windthorst vor einem Ab⸗

ehen von dem gemeinen Recht gewarnt. Wo sei denn der

amalige Standpunkt des Abg. Windthorst geblieben? Er wisse gar nicht mehr, welchen Standpunkt das Centrum jetzt einnehme. Es komme ihm so vor, als ob zwischen dem Een⸗ trum und einer anderen Partei ein heftiger Wettkampf im Bewilligen stattfinde, allerdings um einen hohen Preis, näm⸗ lich um den Einfluß auf die Reichsregierung. Was die Stel⸗ lung seiner Partei anlange, so stehe dieselbe noch genau auf demselben Standpunkt, wie im Jahre 1858. Die Gründe sei⸗ ner Partei gegen den Erlaß eines solchen Gesetzes sprächen auch heute gegen seine Verlängerung. Auch hätten sich die dama—⸗ ligen Voraussetzungen seiner Partei praktisch bewährt. Nach offiziellen Mittheilungen und seinen Erfahrungen sel ein Erfolg mit dem Gesetze bisher nicht erzielt worden. Die frühere Vorausfage seiner Partei treffe zu, daß man mit einem solchen Gesetze nur die fangtischen Anhänger der Sozialdemokratie vermehre, wie ja auch in Rußland durch eine grausame Repression die aller⸗ verwerflichsten Thaten erzeugt würden. Die Handhabung eines solchen Polizeigesetzes könne aber auch nie der Natur des Rechtsstaates entsprechen, die Polizei lege eben alle Klau⸗ seln im Gesetze nicht so aus, wie es ein Richter thun würde. Bei dem Erlaß des Sozialistengesetzes sei eine berechtigte Existenz der Sozialdemokratie anerkannt, man habe nur ver— hindern wollen, daß die Sozialdemokratie sich unter bestimm⸗ ten Formen und mit bestimmten Mitteln manifestire. Die Polizei achte diese Grenze nicht. Die Polizei habe ein Buch Lassalle's verboten, dessen hochwissenschaftliche Bedeutung für die moderne Nationalökonomie aber allseitig anerkannt sei. Das sei entschieden eine Ueberschreitung des 5. 1 des Gesetzes. Man habe Gesang⸗ und gesellige Vereine geschlossen, weil in denselben ein sozialdemokratisches Lied gesungen oder ein Hoch auf Lassalle ausgebracht sei; man habe sogar Bebels Photo⸗ graphien konfiszirt. Untere Polizeiorgane könnten solche Miß⸗ griffe machen, wenn aber die oberen Behörden dieselben bil⸗ ligten, dann könne man ihnen bei ihrer Entscheidung nicht einmal die bona fides zuerkennen. Er und seine Freunde würden deshalb gegen diese Vorlage stimmen, nicht aus Zu⸗ neigung zur Sozialdemokratie, sondern weil seine Partei glaube, daß die Sozialdemokratie, soweit sie nicht berechtigt sei, mit anderen Mitteln und auf dem Boden des gemeinen Rechts bekämpft werden müsse.

Der Abg. von Kleist-Retzow erklärte, in den Streit des Vorredners mit dem Abg. Frhrn. von Hertling lasse er sich nicht ein. Auch seine Partei habe ihren prinzipiellen Stand⸗ punkt zur Sozialdemokratie früher klar dargelegt, er wolle deshalb nur die Resultate des Sozialistengesetzes fixiren. Der Abg. Liebknecht habe vor einem Jahre gesagt, die Sozial⸗ demokratie sei nicht die Ursache der sittlichen und wirthschaft— lichen Krankheit des deutschen Volkes, sondern nur ein Re— sultat derselben: er sage, sie sei der Ausdruck, daß diese Krank⸗ heit akut geworden und in das Stadium des Fieberparoxys— mus getreten sei. Die Sozialdemokratie wolle alle Ordnungen der Kirche, der Monarchie, der Ehe, des Privateigenthums und der Privatproduktion zerstören und an ihre Stelle den armen Menschenwitz, die Glaubenslosigkeit, die gemein same Produktion und das gemein same Eigenthum setzen. Er hätte bei der Berathung des Sozialistengesetzes entwickelt, daß das Treiben der Sozialdemokratie eine Vorbereitung zum Hochverrath sei und bald darauf habe der Präsident dieses Hauses konstatirt, daß eine Rede des Abg. Hasselmann direkt an die Provokation zum Aufruhr gegrenzt habe. Der Abg. Liebknecht habe erklärt, daß ihre Pflicht die Sozialdemokraten hindere, Ehrfurcht und Huldigung dem Kaiser in diesem Hause zu erweisen. Der⸗ selbe habe so in seinem Kaiser das deutsche Volk beleidigt, dessen Ordnungen ihm Sitz und Stimme in diesem Hause ge— geben hätten. Der Redner verlas nun Stellen aus der Arbeitermarseillaise und anderen sozialistischen Liedern und Zeitschriften, welche die absolut negirende Stellung der Sozial⸗ demokratie zur jetzigen Staats- und Gesellschaftsform, sowie um positiven Christenthum dokumentirten, und fuhr dann . Er sei erstaunt über die Dreistigkeit, mit welcher es der Abg. Bebel gewagt habe, den Katechlsmus der Sozialdemo⸗ kratie mit dem des Christenthums zu vergleichen. (Der Prä—⸗ sident rügt den Ausdruck „Dreistigkeit“ als unparlamentrisch.) Das Christenthum . „Seid unterthan der Obrigkeit!“ „Mein ist die Rache, spricht der Herr.“ Die Sozialdemokratie predige den Aufruhr und der Abg. Bebel verkündige die Rache des Volks gegen die Ordnungen des Staates. Das Christen⸗ thum sei die Selbstverleugnung, die Sozialdemokratie sei die Selbstsucht, die Konsequenz ihrer Prinzipien führe zur Em⸗ pörung und zum Mord, nur kurzsichtige Führer könnten das verkennen. Diese . gehe aber durch alle Kultur⸗ staaten, sie werde gefördert durch die großen Kommunikations— mittel der Neuzeit, sie manifestire sich nur verschieden nach den verschiedenen Verhältnissen der einzelnen Länder. Ge— meinsam sei ihr überall der Haß gegen das Christenthum, auf dem die ganze Kultur Deutschlands basire. Die deuischen Sozialdemokraten hätten von der Tribüne dieses Hauses die Thaten der Pariser Kommune gefeiert, ihre Organe lobten jetzt die Thaten der russischen Nihilisten. Eine solche in weiten Schichten der Bevölkerung verbreitete Gesinnung könne auch das beste Gesetz nicht in anderthalb Jahren ausrotten. Erfolglos sei darum das Sozialistengesetz bis jetzt nicht ge⸗ wesen. Schon durch Erlaß dieses Gesetzes sei ein Erfolg zu konstatiren gewesen, denn es habe den energischen Kampf des Reiches gegen seinen erbittertsten innern Feind ver⸗— kündigt. Es habe eine Masse Männer von der Ty⸗ rannei der sozialdemokratischen Führer befreit viele Frauen hätten ihm dafür gedankt. Es habe die sozial⸗ demokratische Agitation da, wo sie noch nicht zu festen Fuß gefaßt gehabt habe, wie in Schleswig⸗Holstein, Posen und der Lausitz, ganz lahm gelegt. Die Sozialdemokratie habe bisher gelebt in dem Gedanken, daß sie sich nur die kurze Frist bis zum Ablauf dieses Gesetzes passiv zu halten brauche, und habe in dieser Hoffnung ihre Winterquartiere da bezogen, wo sie große Heerlager gehabt habe. Alle Diejenigen, welche jetzt die Regierung nicht der nöthigen Waffen gegen ihren erbittertsten n berauben wollten, gäben damit einen Be⸗ weis ihres Patriotismus. Wenn seine Partei auch der näheren Begründung der Vorlage in einer Kommission nicht widerspreche, so würden er und seine Freunde doch nie in eine Verminderung der hier vorgeschlagenen Verlängerung des Gesetzes willigen, welches eigentlich so lange existiren müßte, als es n,, e, gebe. Die Regierung dürfe auch nach Bewilligung dieser Vorlage nicht die Hände in den Schooß legen, sie müsse auf positive Maßregeln gegen

die ,, denken. Schon sei man auf dem Wege durch eine religiöse Einwirkung auf die Schule, durch eine zu

erwartende Beendigung des Kulturkampfes, worüber ja Ver⸗ handlungen schwebten, durch eine Beseitigung der Gefahren der Schnapskneipen und des Wuchers ihr poslti; entgegen zu wirken, aber man dürfe dabei nicht stehen bleiben, man müßfe Gesetze geben, auf Grund derer man Journale, wie den Börsen⸗-Courier“ und das „Berliner Tageblatt“ verfolgen önne, von denen ersterer die Verbrechen der russischen Nihi⸗ listen mit dem Martyrium der ersten Christen verglichen habe, während letzteres die Feier des 18. März als eine Befolgung des 4 Gebotes dargestellt habe. Man müsse den wirthschaft⸗ lich Schwachen ergiebig zu Hülfe kommen. Das gehe aber Alles nicht im Handumdrehen, man müsse die Regierung auf diesem Wege stuͤtzen, dürfe ihr aber unterdessen nicht die Waf⸗ fen gegen die erbittertsten Feinde des Glaubens und des Staates, gegen die Sozialdemokratie versagen.

Der Abg. Melbeck konstatirte, daß selten ein Gesetz so schnell und wohlthätig gewirkt . wie das Gesetz vom 21. Oktober 1878. Die Versammlungen, in welchen Tag für Tag der Klassenhaß gepredigt sei, hätten aufgehört, die Ver— eine, die Hetzereien der Presse hätten ein Ende genommen, der Druck, den der Terrorismus der Agitatoren auf einen großen Theil der Bevölkerung ausgeübt habe, habe aufgehört, und das Volk habe endlich wieder angefangen zu glauben, daß Ordnung und Gesetz noch herrsche, ein Glaube, der ge— schienen habe, fast verloren gegangen zu sein. Schon aus diesen Gründen gebe er der Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes seine Zustimmung. Er wisse auch sehr wohl, daß die Ruhe in den betheiligten Kreisen zum Theil nur scheinbar sei, daß unter der Oberfläche die Gährung fortdauere; aber das sei ja eben das Traurige, daß im deutschen Volke eine Klasse existire, welche ein feichh Verfahren erst nothwendig mache. Die Sozialdemokraten ständen für ihn auf derselben Linie wie die französischen Kommunards und die rusfischen Vihilisten, die sämmtlich den Umsturz aller gesellschaftlichen Ordnung bezweckten. Er bitte alle Parteien, dem Gesetze zu⸗ zustimmen. Eine Verweisung an eine Kommission halte er bei der Klarheit der Sache nicht für nöthig; solle es aber eine Vermittlungsbrücke sein, wie der Abg. Frhr. von Hertling an— gedeutet habe, so stimme er der Verweisung an eine Kom⸗ mission ebenfalls zu.

Der Abg. Vahlteich bemerkte, die Herren von der Rechten würfen der Sozialdemokratie stets Leidenschaftlichkeit vor, könnten sich derselben aber selbst nicht enthalten und ließen sich dadurch verleiten, von den Thatsachen und der Wahrheit abzugehen. Keiner aus diesem Hause sei dazu berufen, über den Sozialismus zu Gericht zu sitzen. Die Geschichte allein werde richtig darüber urtheilen, ob de Sozialdemokratie Recht gehabt habe, oder nicht. Die Geschichte aber werde über die jetzt herrschenden Klassen das Urtheil fällen, daß sie die Entwickelung des Volkes um Jahrzehnte aufgehalten hätten. Die Religion, die heute in die Diskussion gezogen sei, habe doch ganz allein die geistige und materielle Noth des Volkes herbeigeführt, denn trotz der 18090 Jahre, während welcher das Volk in bieser Religion erzogen worden, sei weder die Armuth des Volkes noch die sittliche Kraft desselben verbessert. Wer habe die Attentate ver⸗ schuldet, die man der Sozialdemokratie in die Schuhe schiebe, auf welchen , in welchen Schulen sei das Volk ge⸗— bildet? Die Sozialdemokratie sei nicht der Todfeind des Christenthums, als die man dieselbe hinstelle, sondern nur der Richtung, welche nicht die Sittenlehre des Christenthums be⸗ folge, sondern nur die äußere Form desselben. Wenn die christliche Sittlichkeitslehre ins Praktische übersetzt würde, so würde seine Partei dem Centrum sehr nahe stehen. Der Abg. von Hertling glaube, die Leidenschaften kö8nnten nur durch den Geist Gottes besänstigt werden, leider aber seien die Ansichten über das Wesen Gottes sehr verschieden. Als der Abg. Liebknecht im vorigen Jahre gesagt habe, daß in die hohe Politik die Moral eingeführt werden müsse, da habe man nur ein Lachen dafür . das sei der sittliche Standpunkt der Majorität des Reichstages. Wo seien denn die posi— tiven Maßregeln, die man versprochen habe? Die reichen Grundherren und Fabrikbesitzer hätten es für sittlich gehalten, indirekte Steuern zu bewilligen, die vor⸗— zugsweise den armen Mann träfen; der Reichstag vermehre die Militärlasten; man habe die Koalitionsfreiheit für die Arbeiter unterdrückt, während man den reichen Eisenbaronen dieselbe gestatte; man spreche verächtlich von den Agitatoren, weil man nicht wisse, welche Mühe dieselben seit 26 Jahren sich in den Arbeiterbildungsvereinen gegeben hätten, was sie in diesen geleistet hätten! Auch an dieser Geistesarbeit hindere das jetzt gegebene Gesetz die Sozialdemokratie. Man habe in Preußen das Dienstbotengesetz beschlossen, weil es der Sitt⸗ lichkeit der herrschenden Klasse bequem sei, eine ganze Klasse von Menschen auf ein niedrigeres Niveau zu drücken. Man habe das Forstpolizeigesetz beschlossen und habe keine Ursache, sich der Sozialdemokratie gegenüber auf das hohe Pferd zu setzen, sondern allen Grund bescheiden zu sein. Er erstaune über die Schwenkung des Centrums, die Herren hätten ganz vergessen, was für energische Reden sie gegen Ausnahmegesetze bei der Berathung im Jahre 1878 gehalten hätten. Redner kritisirte dann das Verfahren der Polizei gegenüber sozialistischen Wahl versammlungen uns sozialistischen Blättern. Das Benehmen der Polizei sei in den meisten Fällen ganz ungesetzlich gewesen. Wenn der Abg. von . gegen die Marseillaise her⸗ ziehe, so müsse er erklären, daß auch in jenem Liede der Aus⸗ spruch enthalten sei, daß mit dem Schwert des Geistes der Unverstand der Massen durchbrochen werden müsse. Das könne doch nur Loh ernten. Die sozialistische Wissenschaft, die eine Wissenschaft sei, wenn auch nur Arbeiter sich mit derselben beschäftigten, könne nur in klare Köpfe Eingang finden, die nicht von dem einseitigen Glauben, als Gegensatz der Wissenschaft, befangen seien, wie die Bevölkerung der katho—⸗ lischen Länder, denn es gehöre eine gewisse Reife dazu. Daher seien die Herren von der Rechten auch größtentheils aus Hinterpom⸗ mern. Der Kampf der Sozialdemokratie sei schwer, und mancher Streiter würde in den sozialdemokratischen Reihen noch fallen, aber die Anhänger der Sozialdemokratie hätten e fn daß sie Männer von . seien, daß sie nicht aus selbstfüchtigen Zwecken den Kampf führten, und das müsse man wenigstens guch von den Gegnern fordern können. Er wünsche nicht, daß in Deutschland ähnliche Zustände wie z. B. in Rußland einträten, aber wenn man auf dem abschüssigen Wege der jetzigen Gesetzgebung fortwandele, so könne eine friedliche Entwicke⸗ lung nicht eintreten. Wenn der Abg. von Kleist behauptet habe, daß die Frauen der Sozialdemokraten froh wären, wenn ihre Männer ausgewiesen würden, da irre sich der Abg. von Kleist doch. Die Frauen seien ein wichtiges Ele⸗ ment, das die Sozialdemokratie in ihrem Kampfe mächtig unterstütze. Was die Vorwürfe anlange, die man seiner Partei mache, indem man dieselbe für Artikel auswärtiger

Blätter verantwortlich mache, so weise er diese Insinnatton ein für alle Mal zurück. Seine Partei sei nicht frir Wätter verantwortlich, welche auswärts erschienen, namentlich nicht für die „Freiheit“ von Most; was er und seine Freunde verantworten wollten, sagten sie selbst. Wenn Most in die deutsche Arbeiterfrage eingreifen wolle, dann möge derselbe nach Deutsch⸗ land zurückkehren, Von England aus habe derselbe nicht mehr die richtige Auffassung der Dinge. Man mache dle Sozialdemokratie aber überhaupt für die Revolutionen ver⸗ antwortlich. Nun, bis jetzt habe sie noch keine Revolution gemacht. Wenn man die Revolution nicht haben wolle, so vermeide man ez, man habe es in der Hand; die Sozial— demokratie mache die Revolution nicht, zumal nicht die durch die neuen Waffen technisch unmögliche mit Barrikaden u. s. w.! Die Voraussagungen des Abg. Lasker und des Ministers Grafen zu Eulenburg über die objektive Ausführung des Ge— setzes seien unerfüllt geblieben, im gemeinen Interesse, eren Interesse seiner Partei, fordere er die Ablehnung des

esetzes

. Der Abg. Dr. Lasker erklärte, als 1878 dies Gesetz votirt sei, habe der Abg. Windthorst die Besorgniß ausgesprochen, daß das Gesetz prolongirt werden könnte. Er für feine Per— son habe diese Absicht abgelehnt. Er sei auf demselben Standpunkt stehen geblieben, während das Centrum jetzt anderer Ansicht zu sein scheine. In einer Beziehung sei das Gesetz nach seinen Voraussetzungen ausgeführt worden, es seien andere Parteien nicht getroffen worden. Im Uebrigen aber seien seine Erwartungen nicht in Erfüllung gegangen. Die Personen der Sozialdemokraten sollten nicht ihrer Person, sondern ihrer Thaten wegen beurtheilt werden. Das Gegen— theil sei eingetreten. Die Wahlversammlungen der Sozial⸗ demokraten seien unterdrückt, ohne daß ihre Gefährlichkeit er⸗ wiesen gewesen sei. Das würden die Minister für Preußen und Sachsen nicht bestreiten können; diese Verbote hätten ein dem Inhalte nach falsches Resultat der Wahl gehabt. Den ursprünglich beabsichtigten Erfolg habe das Gesetz thatsächlich gehabt. Er und seine politischen Freunde hätten nicht die Sozialdemokratie, sondern ihre Organisation zerstören wollen. Das sei geschehen. Mit der sozialdemokratischen Presse sei auf⸗ geräumt und nun sei der Boden vorhanden für das gemeine Recht, wie es der Reichskanzler in seiner Schlußrede damals als möglich angedeutet hahe. Mit einer Verlängerung des Sozialisten⸗ gesetzes nehme dasselbe den bedenklichen Charakter einer ständi⸗ gen Organisation an. Er stehe noch konsequent auf dem im . 1878 eingenommenen Standpunkte. Er habe einen Zustand des gleichen Rechts für alle Bürger vorbereiten wollen. Dagegen hahe der Abg. Freiherr von Hertling erklärt, nach⸗ dem die Befürchtung, daß das Gesetz gegen das Centrum an⸗ gewendet werden könnte, sich als unbegründet erwiesen habe, unter den nöthigen Kautelen für die künftige Sicherheit des Centrums für das Gesetz stimmen zu wollen. Einen solchen utilistischen Standpunkt verfolge er nie im öffentlichen Leben, obwohl er denselben nicht tadle, weil ihm eine Kritik über fremde Politik nicht zustehe. Das Centrum sei so vertieft in die Vertheidigung einer großen Idee, daß es alle übri⸗ gen Dinge für rein weltliche betrachte, in denen es jeden Tag einen anderen Standpunkt einnehmen könne. Für ihn. sei aber immer das Gesetz maßgebend, daß man verpflichtet sei, gleiches Recht an Alle auszutheilen, und daß man, wenn man einmal gezwungen sei, dem bedrängten Staate aus⸗ nahmsweise Vollmachten zu ertheilen, man möglichst schnell zu dem gemeinen Rechte zurückkehren müsse. Bis Ende März nächsten Jahres könne die Regierung vollständig den Zweck des Gesetzes, die Zerstörung der sozialdemokratischen Organi— sation erreichen und eine gemeine Gesetzgebung auf diesem Gebiete vorbereiten. Er und seine politischen Freunde würden deshalb auf eine Verlängerung des Gesetzes nicht eingehen.

Der Abg. Dr. Marquardsen erklärte sich Namens der

Mehrzahl, der nationalliberalen Partei bereit, diesem Gesetze ihre Zustimmung zu geben. Seine Partei hätte die Beschrän—⸗ kung des Sozialistengesetzes auf eine bestimmte Zeit und viele Milderungen des Entwurfs seinerzeit in der Kommission durchgesetzt. Die nationalliberale Partei hätte aber damals nicht erklärt, daß sie eine Verlängerung in keinem Falle be⸗ willigen wolle und es müßten viele Aeußerungen seiner Partei⸗ genossen von damals vorliegen, die das bezeugten. Er be⸗ zweifle nicht, daß der Abg. Lasker die volle Heberzeugun habe, nur unter der Voraussetzung gestimmt zu haben . das Gesetz nicht verlängert würde. Aber der Abg. Lasker habe sich damals nur schwer für das ganze Gesetz entschließen können, und daher sei sein damaliger Stand— punkt nicht als der der Nationalliberalen zu betrachten. Er halte es für ganz gut möglich, die beabsichtigten Aende⸗ rungen auch im Plenum vorzunehmen, wolle aber gegen den Wunsch des Centrums auf kommissarische Berathung nichts einwenden, da er großen Werth darauf lege, daß das Gesetz schließlich auch mit Zustimmung des Centrums zu Stande komme, damit die Presse desselben es nicht mehr angreifen und dadurch seine Wirkung abschwächen könne. Er könne nicht alle Abänderungsvorschläge des Abg. von Hertling billigen. Jedenfalls aber müsse die Anwendung des 8. 33 Nr. 3 auf Reichstagsabgeordnete durch eine authentische Interpreta⸗ tion ausgeschlossen sein und die Zeitdauer der Verlängerung noch besonders erwogen werden. Für die lange Zeit bis 1886 sei kein Motiv angegeben. Man werde gut thun, dem nächsten Reichstag noch Gelegenheit zu geben, sich von der loyalen Ausführung des Gesetzes zu überzeugen, indem man den Endtermin in seine Legislaturperiode verlege. Für die bisherige loyale Ausführung des zesetzes spreche am be— redtesten das Zeugniß seines einstigen Gegners, des Abg. von Hertling. Die gegentheiligen Ausführungen schienen ihm daher nicht zutreffend. Wenn man Unkraut ausreißen wolle, könne dann und wann eine gesunde Pflanze mit aus— gerissen werden. Die Sozialdemokraten beklagten sich über die Wirkungen des Gesetzes und behaupteten zu⸗ gleich, daß es nutzlos sei. Letzteres liege natürlich in ihrem ref da sonst der Glaube an die Kraft ihrer Sache im olke schwinden könnte. Deshalb brauche man es ihnen aber

noch nicht zu ö Das Gesetz habe die Wirkung, die

man ihm in dieser Zeit habe zuschreiben können, erreicht. Er glaube nicht, daß die Sozialdemokratie durch das Gesetz in drei Jahren von der Erde weggefegt werden werde; er wolle nur, daß die Wunden nicht meiter verbreitet würden, und das sei im Wesentlichen gelungen. Darin liege die Rechtfer⸗ tigung des Gesetzes, das er bitte, auf eine mäßige Zeit zu ver⸗ längern.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg das Wort:

Meine Herren! Einige Aeußerungen der beiden letzten Herren Redner, und namentlich des vorletzten Herrn Redners, kann ich nich!

unerwldert lassen. Er hat für nothwendig gehalten die Hand 6 des Gesetzes Seitens der Regierungen als eine nicht loyale za bezeichnen, soweit das Gesetz namentlich sich gegen die Sozial⸗ de mokratie erstreckt. Er scheint dem Worte illoyal. zu widersprechen; so will ich es mit seinen eigenen Worten ausdrücken: daß das Gesetz den Sozialdemokraten gegenüber anders zur Anwendung ge⸗ bracht sei, als es die Absicht der Mehrheit der Gesetzgeber gewesen sei. Nun, meine Herren, die Feststellung dessen, was die Absicht der Mehrheit der Gesetzgeber gewesen ist, ist außerordentlich schwlerig. Möglich aber ist, daß man das Gesetz nach seinem Wortlaute, nach den Worten in ihrem Zusammenhange und ihrer Bedeutung dem Sinne gemäß anwendet, und das ist mit pein⸗ licher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen geschehen.

Daß bei Erlaß des Gesetzes und namenilich bei einzelnen Be= stimmungen desselben über die eigentliche Bedeutung des Gesetzes Meinungzverschiedenheiten obgewaltet haben, dessen, meine Herren, werden Sie sich sehr deutlich erinnern. Weil aber der Hr. Abg. Lasker und vielleicht ein Theil oder ein großer Theil seiner Freunde eine andere Auffassung von dem Gesetz gehabt haben, al diejenige, welche die verbündeten Reglerungen und ein anderer Theil dieses Hauses gehabt haben und welche demnächst zur Anwendung gelangte, daraus ben Regierungen einen Vorwurf machen zu wollen, das geht über das berechtigte Gebiet hinaus. Die Thatsachen, auf welche dieser Vorwurf begründet ist, sind im Wesentlichen nicht zutreffend; vor Allem ist nicht zutreffend, daß ich oder mein Herr Kollege aus dem Königreiche Sachsen gesagt haben soll, daß die Vorschriften über das Verbot von Versammlungen, die in dem Gesetz enthalten seien, nicht Anwendung finden sollen auf Wahlversammlungen. Ich babe grade das Gegentheil gesagt, ich habe gesagt, „daß die Vorschriften des Gesetzes, soweit nicht ausdrücklich eine Ausnahme statwirt ist, wie in der Nr. 1 des 5§. 28, ebenso auf Wahlversammlungen stattfin den, wie auf andere Versammlungen, das heißt, daß Wahlversamm⸗ lungen vorgängig verboten werden können, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß dieselben den sozialdemokratischen Bestrebungen dienen werden. Dag habe ich nach Ausweis von S. 217 des stenographischen Berichts der Sitzung vom 12. Ok— tober 1878 gesagt und dies ist der Gesichtspunkt, unter dem diese Bestimmung gehandhabt wird. Ich glaube also in Uebexreinstimmung mit dem Gesetz und nicht im Widerspruch damit zu stehen.

Es ist ferner der Vorwurf erhoben worden, daß gewisse genossen⸗ schaftliche Kassen geschlossen worden seien blos deshalb, weil Sozial⸗ demokraten darin waren. Meine Herren, das ist eine ganz exorbitante Behauptung, welche in Widerspruch steht so wohl damit, daß wir noch eine sehr große Anzahl solcher Kassen haben, bei welchen zahl⸗ reiche Sozialdemokraten betheiligt sind und denen gegenüber mit der Schließung vorzugehen Niemand einfällt, und zweitens in Wider— spruch damit, daß diejenigen Aussprüche des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, welche den Schluß solcher Kassen aufrecht erhalten haben, sehr weit davon entfernt sind, ihre Begründung darauf zu stützen, daß Sozialdemokraten Mitglieder dieser Kassen waren. Nein, meine Herren, mühsam, sorgfältig ist der Nachweis geführt worden, daß die Kassen des halb geschlossen sind, weil sie sozialdemokratischen Bestre⸗ bungen dienten und der Grund der Schließung, weil Sozial demo⸗ kraten dazu gehören, das ist noch Niemand beigekommen.

Also, meine Herren, ich habe in der That nicht vermocht zu ent nehmen, daß in dieser Beziehung begründete Vorwürfe gegen die Handhabung des Gesetzes geltend gemacht worden sind, und wenn diese Vorwürfe, die erhoben sind, dadurch haben gemildert werden sollen, daß man gesagt hat, man wolle auf eine Kritik der betreffen den Entscheidungen nicht eingehen, ja, meine Herren, das ist eben eine scharfe Kritik, welche ohne weiteres Vorwürfe macht, ohne sie zu begründen, und nicht einmal die Fälle so spezialisirt, daß man sie mit Genauigkeit widerlegen kann. ; . ;

Nun, meine Herren, wenn dem so ist, und ich hoffe, daß ich im Allgemeinen, wie das vom letzten Herrn Redner anerkannt worden ist, die Zustimmung habe, daß in der That mit Sorgfalt darauf geachtet worden ist, über die Grenzen und Mittel, die das Gesetz

ich ja wie von früheren Rednern, so auch vom letzten Herrn Redner zu meiner Genugthuung gehört, daß man bereit sei, das Gesetz über die gegenwärtige Dauer hinaus zu verlängern.

Es ist nun von dem vorletzten Herrn Redner auch noch et worden, dazu läge doch keine Veranlafsung vor, denn selbst der Herr Reichskanzler habe bei dem Schluß der Verhandlungen über das Sozialistengesetz im Jahre 1878 gesagt, man könnte ja dem⸗ nächst die Heilung auf dem Wege des gemeinen Rechts versuchen. Ich erlaube mir, Ihnen diese Aeußerung, sie ist ganz kurz, ins Ge- dächtniß zurück zu rufen; sie lautete so:

Sie die verbündeten RegiAerungen werden das thun nämlich weitere Maßregeln zu ergreifen sei es auf dem Wege der Reform unserer allgemeinen Gesetzgebung, was das Erwünschteste wäre, sei es durch Vervollständigung des eben votirten Gesetzezg. Das letztere aber wird voraussichtlich der Fall sein in Beziehung auf die Dauer, für welche dieses Gesetz eben gegeben ist, denn Niemand unter uns hat sich der Hoffnung hingeben können, daß die hiermit beginnende Heilung der Schäden in drittehalb Jahren vollendet sei. Nun, meine Herren, ich denke, nach dem ganzen Zu—⸗ sammenhang dieser Stelle, das gebe ich ja zu, ist die Möglichkeit auch angedeutet, daß man könnte auf den Weg des, gemeinen Rechts zurückkehren, zunächst aber die Wahr⸗ scheinlichkeit, ja die Gewißheit vorausgesetzt, daß man die Verlänge⸗ rung des Sozialistengesetzes werde beantragen müssen. Meine Herren! Nicht zu unserer Ueherraschung, aber zu unserem Bedauern sst nicht die Möglichkeit, es ist die Nothwendigkeit eingetreten, diesen Antrag zu stellen, und wenn Sie, was ich, wie ich wiederhole, zu meiner Genugthunng von der Mehrzahl der Herren Redner gehört habe, uns darin beistimmen, wenn Sie die Verlängerung gewähren wollen, dann, meine Herren, bitte ich Sie dringend, in Beziehung auf den Zeitraum, um den es sich handelt, nicht mit uns zu markten. Gewiß ist das richtig, Niemand, weder Sie noch wir sind im Stande, zu behaupten, es müsse durchaus ein Zeitraum von 6 oder 5 oder 4 Jahren sein; dag ist Niemand zu beweisen im Stande, das hat auch der letzte Herr Redner ganz richtig ausgeführt, sondern das beruht auf einer allgemeinen Erwägung der politischen Situation, auf. der Berechnung der Wahrscheinlichkeit der Wirksamkeit derjenigen Mittel, welche angewendet werden sollen, und endlich auf dem Maß des Ver⸗= trauens, welches von Seiten der betreffenden Faktoren hier, also von Seiten des Reichstags der Regierung in Beziehung auf eine zweck⸗ mäßige und angemessene Handhabung des Gesetzes entgegengebracht werden wird. Bieser letztere Grund hat mich veranlaßt, auf die An- führungen des Hrn. Abg. Dr. Lasker jetzt in später Stunde noch etwas näher einzugehen, denn, meine Herren, ich erkenne das voll— kommen an, die Frage, ob man überhgupt eine Verlängerung, ob man eine kürzere oder längere Frist bewilligen will, hängt davon ab, wie das Gesetz gehandhabt und wie thatsächlich der Anspruch auf das Vertrauen erworben worden ist, welches die Handhabung des Ge⸗ setzes voraussetzt. Ich glaube, aus diesem Gesichtspunkte haben Sie keine Ursache, uns die Verlängerung des Gesetzes zu versagen, Sie haben eine solche aber auch nicht aus dem Gesichtspunkte, den der letzte Herr Redner hervorgehoben hat. Ist denn das ein gesetzgeberischer Gesichtspunkt überhaupt, daß man jeder Legislaturperiode des Reichs⸗ tags die Gelegenheit geben muß, über ein Geseß von Neuem zu be⸗ schließen? Man würde dann dahin kommen, niemals Gesetze anders zu machen, als mit der Zeitbeschränkung auf die Dauer einer Legis⸗ laturperiode des Reichstags. Ich glaube in der That, meine Herren, mit diesem Argument beweist man zu viel, und eben deshalb ist es in der That nicht schlagend. Unzweifelhaft; bleibt es doch, daß durch die kürzere Dauer eines solchen Gesetzes— mag dies nun ausdrücklich ausgesprochen worden sein, oder mag dies, wie es von Seiten eines der sozialdemokratischen Redner bezweifelt worden ist, nicht geschehen sein die Wirksamkeit desselben beein⸗ trächtigt wird. Ez liegt in der menschlichen Natur, daß man Dinge, die man verfolgt, fester hält, daß man sie mit größerer Energie be⸗ treibt, wenn man Aussicht auf Erfolg hat, und daß das vorliegende

giebt, nicht hinauszugehen, dann darf ich hoffen, und auch das habe

Abgg. Häne ihren Standpunkt gewechselt habe und von außer der Sache liegenden Gründen geleitet werde. Jahre 1878 wesentlich durch seine Haltung das rn, men des Gesetzes ermöglicht; der Abg. Lasker ha n Zweifel in der besten Meinung gethan, denn das setze er bei diesem Abgeordneten immer voraus. ie längerung einmal geschaffener Zustände sei eine ganz andere, wie die Schaffung solcher Zustände. schließlich stimmen werde, nicht schlüssig. über den

ger Sozialdemokratie ist, das, glaube ich, ist aus den Anführungen der Redner der sozialdemokratischen Partei selbst auf das Ent⸗ schiedenste zu entnehmen gewesen.

ch resumire, meine Herren, wirksam kann das Gesetz nur sein

mit angemessener Dauer; die Nothwendigkeit einer Verlängerung wollen Sie anerkennen; sondern schließen Sie sich unserem Antrage an.

eschränken Sie die Dauer nicht zu sehr,

Der Abg. Dr. Windthorst wandte sich gegen den von den . Lasker erhobenen Vorwurf, daß seine Partei

Der Abg. Lasker habe im e dies ohne Die Frage der Ver⸗

Wie seine Partei

darüber sei dieselbe noch

Den Standpunkt des Centrums gegen⸗

sozialdemokratischen Bestrehungen habe der

Abg. Frhr. von Hertling mit besonderer Präzision und Klar⸗

heit vorgetragen. Er theile die Auffassung des Abg. Freiherrn

von Hertling über das Verderbliche und Beklagenswerthe der

Sozialdemokratie in vollem Maße. Er sei aber noch heute

prinzipiell gegen das Gesetz; nur da er wisse, daß es doch ver⸗

längert werde, wolle er in der Kommission wenigstens Modi⸗ fikationen beantragen, die es auf einige Zeit erträglich machten. Wenn seine Partei das Schlußtesultat der Abstimmung vor⸗ her wüßte, würden er und seine Freunde nicht für ö rische Berathung stimmen. Ueberhaupt würde es sich empfehlen, nicht vor den Plenarberathungen in den Fraktionszimmern Engagements zu treffen. Das mache die Plengrberathungen überflüssig. Wenn der Abg. Hänel meine, man könne nie vor⸗ aussehen, wie das Centrum stimmen werde, so liege das an seiner Unbekanntschaft mit den Maximen des Centrums. Von einem Wettlauf um Konzessionen mit anderen Parteien, namentlich mit den Nationalliheralen sei nicht die Rede. Er lasse sich nicht auf einen Wettlauf mit Einem ein, von dem er wisse, daß er längere Beine habe als er. Seine Partei werde immer die Freihest vertheidigen, aber auch mit aller denkbaren Energie Vestrecbungen bekämpfen, welche die gesell⸗ schaftliche Ordnung untergrüben. Den Sozialdemokraten gegen⸗ über befinde sich das Centrum in der Nothwehr. Aber er werde Sorge tragen, daß die Grenzen der Nothwehr nicht überschritten würden. Er wünsche, daß die Kommission einen Zustand schaffe, der es bald ermögliche, zum gemeinen Recht zurückzukehren. .

Nach dem Schluß der Diskussion bemerkte der Abg. Dr. Lasker persönlich, er habe nicht über eine illoyale Ausführung des Gesetzes geklagt, sondern nur gesagt, man verbinde mit dem⸗ selben jetzt einen andern Sinn, als er es ursprünglich für möglich erachtet hätte. Er habe das Zeugniß des preußischen und sächsischen Ministers nur dafür aufgerufen, daß sozial⸗ demokratische Wahl versammlungen thatsächlich unterdrückt seien. Der Reichskanzler habe selbst zugegeben, daß eine Regelung dieser Materie auf dem Boden des gemeinen Rechts mög⸗ lich sei. ö 6 Haus beschloß nach dem Antrage des Abg. Frhrn. von Hertling die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern, worauf sich dasselbe um 4 Uhr vertagte.

Gesetz ein schweres und großes Hinderniß gegen die Bestrebungen

——

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handelts⸗ . register nimmt an: die Königliche Expedition .

des Rentschen Rrichm Anzeigers und Königlich 2. .

Berlin, 8. I. Wilhelm ⸗Stzaße Mr. B63.

sekbriefe und Unterazuchangz-Sachon. abhaste tionen, Anfgebote, Vorludnngen

83 n seräte für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Deffentlicher nzeiger. Inserate aehrirn ann Tit Annvaten⸗(-bxpedttionen de

5. Induntrielle Etablins s ment, und Cheoashandel.

dor].

S. Theater · Anusigsn. Familien- Nachrichten.

: ö. . Jerachiedens Bekanutmaohnntzen. zFitruhischrn Staats Anzeigers: 3 Vorkäinfe Verpachtungen, ubmigzichen ate. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloos ung, Amortisation, Zina hlung

In der Börn en R *. n. E. GS. von öffentlichen Papieren 19

beilaga.

Invaltdenkank?“, Ftudslf Mssse, Gansenstelnm

& Vogler, G. 8. Danbe & Co., G. Schlott,

Bürtner & Winter, sowie alle rigen größerem Antaneen Bu vea: n.

* .

Vahrikeon

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lo? dl

Aufgebot.

Dlenftag, den 4. Mal 1880, Vormittags 9 Uhr,

Bormittags 9 Uhr, vor Kaiserlichem Landgericht Saargemünd anberaumt.

ladungen n. dergl.

6 Aufgebot.

Nr. 6440). Die Allgemeine Versorgungsanstalt im Großherzogthum Baden hat im Namen und Auftrag des Johann Wilhelm Doll, Postboten zu Annweiler (Rheinpfalz), welcher als Hauptvormund über die entmündigte, zur Zeit in der Kreis⸗ Irrenanstalt Klingenmünster befindliche Philippine Henriette Dachtler, ledig, von Annweiler, bestellt ist, unter Glaubhaftmachung des Verlustes, das Auf⸗ gebot eines Rentenscheins der Allgemeinen Ver⸗ sorgungsanstalt im Großherzogthum Baden auf den Namen der Philippine Henriette Dachtler von Ann⸗ weiler Nr. 1307 der Jahresgesellschaft 1839 III. C., über 200 Fl. (nun 342 M 86 ) lautend, be⸗ antragt. er Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

2 den 30. September 1880, ormittags 9 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte Karlsruhe anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Karlsruhe, den 17. Februar 1880. roßherzogliches Amtsgericht. Gerichts schreiberei. Frank.

lohn, Aufgehot.

Der Johann Carl Bendler zu Berlin, Kurfürsten⸗ e,. Nr. 3, hat das Aufgebot der von der Lebens⸗ versicherungs · Aktiengesellschaft Germania zu Stettin unter dem 22. Juli 1864 ausgestellten Police Nr. 55 604, durch welche die gedachte Gesellschaft dem Portier bei der Königlichen Ostbahn zu Lands berg a. / W. 500 Thlr. Pr. Courant 1500 40 zahlbar nach dessen Tode versichert hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späͤtestens in dem auf

den 5. Oktober 1880, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmrr Nr. 10, vor dem Herrn Amtsgerichts⸗Rath von Brockhusen anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Stettin, den 25. Februar 1880.

Die beiden mit den Nummern 91908 bez. W286 bezeichneten Quittungsbücher der städtischen Spar⸗ kasse in Elberfeld, welche auf den Reisekutscher Carl JIöckel daselbst ausgestellt sind und zwar über Einlagebeträge von 210 ½6 bez. 800 M sind dem Letzteren nach dessen Angabe verloren gegangen. Die- selben lauteten zur Zeit des angeblichen Verlustes über einen Kapital- und Zinsenbetrag von 81 84 9 bez. 127 AM 98 . e Auf den Antrag des genannten Jöckel wird hier⸗ durch ein Jeder, der an den vorbezeichneten Quit- tungsbüchern irgend ein Anrecht zu haben glaubt, aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem vor demselben auf Dienstag, den elften Mai 1800 achtzig, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Quit tungsbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung derselben erfolgen wird und dem Ver⸗ lierer neue an deren Stelle ausgefertigt werden. Elberfeld, den 31. Oktober I879, Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Weidehase. Für die Richtigkeit: Zimmer, Gerichtsschreiber.

. Aufgebot.

Nr. 1480. Andreas Blattmann, lediger Stein⸗ hauer von Pfaffenweiler, und Franz Taver Luhr von dort haben, vertreten durch ihren Bevollmäch- tigten, Franz Josef Eckert, dahier ,,,. sie besitzen auf Ableben ihrer verstorbenen Eltern beyw ihrer Rechts vorgänger folgende Liegenschaften:

ö Auf der Gemarkung Pfaffenweiler: 1Ar 8 Meter Baum und Grasgarten an der Dierenberggasse, neben Gasse und Ignaz Eckerle. 2) Auf der Gemarkung Kirchhofen:

6 Are 66 Meter Acker im Höfle, einerseits Wil⸗

helm Waldmann von Kirchhofen, anderseits Auf⸗

tößer.

; Fei Grundstücke sind zu den Grundbüchern nicht eingetragen und haben die oben Genannten e. deren ö die Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens beantragt.

Es werden nunmehr alle Diejenigen, welche an genannte Grundstücke nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stamm- guts oder Familiengutsverbande beruhende Rechte

dahier geltend zu machen, widrigenfalls die nicht an⸗ gemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden. Staufen, den 1. März 1880. Großh. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber. Dufner.

e Aufgebot.

Auf den mit Genehmigung des hiesigen K. Amts⸗ gerichts als Vormundschaftsbehörde gestellten Antrag des Privatiers Friedrich Haagen in Dinkelsbühl in seiner Cigenschaft als verpflichteter Kurgtor über den landeßabwesenden Kaufmanng und Lebküchners⸗ sohn Christian August Brunner von Dinkelebühl werden hiermit aufgefordert: . 1) der vor etwa 26 Jahren von hier ausgewan⸗ derte und seitdem verschollene

Christian August Brunner, geboren am 27. Juni 1819 zu Dinkelsbühl als der eheliche Sohn des Kaufmanns und Lebküchners Jakob Wilhelm Brunner und dessen Ehefrau Mar⸗ aretha Barbara, gebornen Hahn, von Dinkelsbühl, pätestenß im Aufgebotstermine, persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich anzu⸗ melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird;

27) die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebots verfahren wahrzunehmen;

3) alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Der Aufgebotstermin wird auf

Dienstag, den 14. Dezember 1880, Vormittags 81 Uhr, im diesgerichtlichen , . anberaumt.

Dinkelsbühl, den 28. Februar 1880.

Königl. Amtsgericht. Der Köͤnigl. Amtsrichter. (L. 8.) Schneider. ; Tür den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung. Dinkelsbühl, den 3. März 1880. Eichhorn, Königl. Gerichtsschreiber.

chen Auszug. Anna Marie Inlie Petit, Ehefrau von

Clovis Parant, Thierarzt, in Falkenberg wonnend, hat heute gegen ihren Ehemann Klage auf Güter⸗

Für richtigen Auszug: gez. Dr. Vohsen, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit gesetzlicher Vor⸗ schrift gemäß bekannt gemacht. Saargemünd,. den 18. Tebruar 1880. Der Ober⸗Sekretär. Erren. 5981 l hdem der Kolon Heinrich Barlting Nr. 14 aus Welsede die Cintragung des auf den Namen von Karl Ludwig Beisner Nr. 14 in Welsede kata⸗ strirten, in der Gemarkung von Oldendorf belegenen Grundeigenthums, als: I) Nr. 789. 0, 75.533 H. Handkamp, O02, 98 H. Hagen auf der Abgunst, 2) Nr. 406. G6 37,23 H. ein kleiner Handkamp unterm Sake . unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjäbrigen ununterbrochenen Eigeathumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Oldendorf 1 , hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Aufgebotstermine den 29. 1pril 1880, Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ enfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ e als Cigenthümer in dem Grundbuch einge⸗ trägen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel dung eingetragen sind, verliert. Sldendorf, am 27. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. Wolff.

. Bekanntmachung.

Durch Versäumnißurtheil der Civilkammer des hiefigen Kais. Landgerichts vom 18. Februar 1880 ist zwischen den Ehelenten Eduard Hesse, Restaurateur und Margarethe geb. Mettner ju Saarberg die Gütertreuünnng ausgesprochen.

Zabernu, den 3. März 1880.

Sörkenzs.

zu haben glauben, aufgefordert, solche in dem Auf⸗

Das Königliche Amtsgericht.

gebotstermine vom

trennung erhoben und ist Termin zur mündlichen , auf Mittwoch, 7. April 1880,

Landgerichts · Sekretär.