ich die roth drapirten Tribünen, deren Zugänge ebenfalls . schmückten. ajest
s
Blat n . Auch das Denkmal Sr. Hochseligen
M ; ät des önigs Friedrich Wilhelm III. hatte, gleich der
Luiseninsel, Festschmuck angelegt. Der den Festort umgebende Theil des Thiergartens war von dem gefallenen Laube gereinigt und theilweise mit grünem Moose belegt; gelber Sand deckte die zum Festort führenden Wege. . .
Bald nach 12 Uhr sammelten sich die zur Feier Ge⸗ ladenen auf der Insel. Zur rechten Seite des Denkmals nahmen die Mitglieder des Comites und die Deputirten der Kommunalbehörden, links sechs Ritter des Eisernen Kreuzes von 1813 sowie Damen des Luisen⸗Ordens Aufstellung. Die Zöglinge, des Luisenstifts stellten sich neben das Denkmal, während an der Freitreppe, den Eingängen . einerseits die Chargirten der Universität, andererseits ie der technischen Hochschule, der Bergakademie und der Akademie der Künste sich ordneten. Auf der ersten Tribüne rechts vom Kaiserpavillon nahmen die Obersten und Ober⸗ . sowie die Generalität, geführt von dem General⸗
eldmarschall Grafen von Moltke, Platz. Auf der links vom Pavillon befindlichen Tribüne versammelten sich der Vize⸗ Präsident des Staats⸗Ministeriums, die aktiven und inaktiven Staats⸗Minister, die Excellenzen, die Staatssekretäre und Unter⸗Staatssekretäre, die Präsidenten des Reichstages, Mitglieder des Auswärtigen Amtes, die geladenen Herren vom diplomatischen Corps, sowie die Vertreter der Uni⸗ versität und der beiden Akademien. Die beiden anderen Tribünen füllte bereits vor 12 Uhr ein zahlreiches distin⸗ guirtes Publikum. . .
Kurz vor 1 Uhr erschienen im Kaiserpavillon Se. Kaiser⸗ liche und Königliche 5 der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Wilhelm fowie die anderen hier anwesen⸗ den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗ Schwerin, Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Strelitz, der Prinz August von Württemberg, Se,. Hoheit, der Erbprinz nebst Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen und Se. Durchlaucht der Prinz und die Prinzessin Friedrich von Hohenzollern. Kurz darauf erschienen Se. Majestät der Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin, von den Mitgliedern des Comités empfangen. . .
Auf Allerhöchsten Befehl begann nunmehr die Feier mit dem vom Domchor, begleitet von Blasinstrumenten vorge⸗ tragenen Chor aus dem Oratorium „Paulus“ von Mendels⸗ sohn: „Siehe, wir preisen seelig, die geduldet haben, denn ob der Leib gleich stirbt, doch wird die Seele leben.“ Hierauf hielt der Vorsitzende des Comités, Wirkliche Geheime Rath Hobrecht, folgende Festrede:
Ein hoff nungsreicheres Fest hat Preußens Hauptstadt selten ge⸗ feiert, als den gluckverheißenden Einzug des bräutlichen Schwestern⸗ paares, der beiden deutschen Prinzessinnen, die an demselben Weih⸗ nachtstage des Jahres 1793 zweien Königssöhnen des Hauses Hohen⸗ zollern die Hand am Altare reichten. Ihrer künftigen Königin waren die Bürger Berlins jauchzend entgegen gegangen. Reicher, als es die Phantasie der Hoffenden sich vorgestellt, ist die Wirklich⸗ keit der Erfüllung gewesen, aber die Wege der Vorsehung haben zum Lichte durch dunkle Nacht geführt.
Wenige Schritte von hier steht unter überhängenden Bäumen am Rande des Wassers ein einfacher Steinwürfel, den jährlich am 10 März, dem Geburtstage der hochseligen Königin Luise, treue Hände mit frischen Blumen schmücken. Es ist ein Altar, vor 70 Jahren errichtet von hiesigen Bürgern zur Erinnerung an einen zweiten Einzug — nicht ärmer an Hoffnungen, aber begleitet von tief schmerzlichen Empfindungen. Die Gewalt eines harten Feindes hatte unser Volk niedergeworfen, unsern Staat zertrümmert. Innerlich und äußerlich unvorbereitet wurde das Va- terland nach kurzem Kampfe eine Beute des Eroberer. War Je⸗ mand schuldlos an diesem Verhängniß, so war es die junge Königin. In einer Zeit des Uebermuths und der Ueppigkeit hatte sie am Throne, an der Seite ihres Hohen Gemahls, das Muster eines anspruchslos reinen und frommen Haushalts geschaffen, nie, bei aller Lebhaftigkeit des Geistes und trotz aller Versuchungen, die festen Schranken überschritten, die in öffentlichen Angelegenheiten des Staats dem Wirken der Frau gesetzt sind, — stets mit herzgewinnender An⸗ muth und ungekünstelter Würde die Pflichten ihres hohen Berufs erfüllt. Und doch — als über die Schuld des ganzen Volks das Verhängniß hereinbrach, entzog sie sich ihm nicht. Mit den letzten Schaaren der Vaterlandsvertheidiger bis an die äußerste Grenze des Reichs, harrte sie treu aus an der Seite des Königs, theilte Noth und Sorge mit den Bedrängten, und, was Alle fühlten, Alle fühlen sollten, damit hat sie innerlich gerungen.
An demselben Tage, an dem einst die Hauptstadt der einziehen⸗ den, hoff nungsreichen Braut zugejubelt hatte, kehrte nun die Schwer⸗ . hierher zurück und alles Volk begrüßte sie als Bürgin einer
efreiung von unerträglichem Joche, einer Erlösung, die nicht aus⸗ bleiben könne. Es schien eine Forderung der ewigen Gerechtigkeit, daß auf so viel unve schuldete Trübsal doppelte Freude folgen, daß so feste Zuversicht dessen, das man hoffet und nicht sieht, auch zum Schauen dessen führen müsse, das man gehofft hat. — Es war anders bestimmt in Gottes Rath. Nur noch wenige Monate widerstand das tieferschütterte Leben, bis zum letzten Athemzuge allen Anderen liebevollen Trost und heitere Hoffnung spendend; man sagt, sie hätte zu viel geweint. So starb die Königin. Ihre Hand sollte es nicht mehr sein, die dem Sieger den Kranz auf die Stirn drücken würde, ihr Auge sollte ihm nicht entgegen lächeln. Aber König und Volk wußten, daß ihnen oblag, den Lorbeer zu erringen, um den Sarg der früh Entschlafenen zu schmücken, denn, wie in jenen letzten blutigen Kämpfen auf den Fel⸗ dern Ostpreußens der Muth der Helden an ihrem Muthe sich ge⸗ hoben hatte, so hatte sie dort auch, als Alles verloren schien, die 6 des Glaubens und der Hoffnung aufgepflanzt. Ihre Schön⸗ eit und Anmuth waren nur der Abglanz des reinen Strebens nach der Wahrheit. „Es kann nur gut werden in der Welt“ — das waren ihre Worte — „nur gut werden durch die Guten. Wo im Lande ein Vater zu seinen Söhnen syrg wo Töchter an den Lippen der Mutter hingen, da hörten sie die Mahnung, und weit über den damaligen Erfolg hinans ist sie uns Allen ö eingeprägt geblieben mit dem Bilde der edelsten Frau. So lebt die Königin!
Als die stille Jahresfeier ihrem 100. Geburtstage galt, da sind Männer und Frauen aus allen Kreisen zusammengetreten, in dem Wunsche, ein Standbild zu errichten, das mit den Zügen und der Gestalt der Verklärten, so wie sie hier wandelte, noch zu den kom⸗ menden Geschlechtern spräche; und ein seltenes Glück machte es den Verbundenen mit Hülfe der Gemeindebehörden dieser Stadt möglich, dem Sohne der geliebten Königin, der der Mutter prophetisches Wort über menschliches Erwarten und Hoffen zu erfüllen bestimmt war, unserm allverehrten Kaiser und Herrn zu seinem 80. Geburtstage dies Denkmal heiliger Erinnerung zu widmen. Nun hat des Künstlers Hand das Werk vollendet. Wenn die Bewohner und Besucher der Hauptstadt des Reichs jene stolze Siegesstraße zum Königsschloß, wo von den Zinnen die Helmbüsche der Trophäen niederwinken, wo die Standbilder unserer Heroen in Erz und Marmor auf sie herabschauen, verlassen — wenn sie eintreten in den Frieden dieses Waldes, so empfängt sie die ernste Weihe anderer Erinnerungen: dort, umgehen von Bildern stiller Naturfreuden, der , n. König, das milde Antlitz dieser Insel zugewendet —
von den Gestalten eines kriegerisch bewegten
ier, getragen Volks, die lieblichste Landesmutter. Aus den still redenden Zuͤgen
vernehmen wir die Mahnung: über zeitlichem Vortheil nie die ewigen Mächte zu vergessen — im Triumphe nicht die Demuth, im Besitze nicht die Ideale zu verlieren! Wir hören sie, wie wenn es die treue Stimme der eigenen Eltern wäre, und denken des Gebots, das uns gegeben ist: Du sollst Deinen Vater und Deine Mutter ehren, auf daß Dir's wohl gehe und Du lange lebest auf Erden!
Auf erbetenen Allerhöchsten Befehl fiel sodann die Hülle des Denkmals, dessen überwältigender Eindruck den Versammel⸗ ten einen Ausruf der Bewunderung entlockte. Zu gleicher Zeit stimmten der Domchor und die Versammelten den Choral: „Lobe den Herren u. s. w“ an.
Zum Schlusse der Feier brachte der Ober-Bürgermeister von Forckenbeck Sr. Majestät dem Kaiser und König ein Hoch aus. Die Festversammlung nahm dieses Hoch mit Begeisterung auf und stimmte sodann die Nationalhymne an.
Die Allerhöchsten Herrschaften unterhielten Sich, während Sie das Denkmal eingehend besichtigten, längere Zeit mit dem Bildhauer Encke und dem Wirklichen Jeheimen Rath Hobrecht. Gegen 2 Uhr verließen Ihre Majestäten, von der Menge mit erneuten Hurrahrufen begrüßt, den Festplatz.
— In der am 9. d. Mts. unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundesraths wurde Mittheilung gemacht von der Ernennung des , Ober⸗Regierungs⸗Raths und vortragenden Raths in der Reichs⸗ kanzlei Tiedemann zum preußischen Bevollmächtigten, sowie von der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfs wegen Ergänzung des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 durch den Reichstag.
Von der Seitens des Präsidiums mitgetheilten Nach⸗ weisung über die den einzelnen Bundesstaaten bis Ende De⸗ zember 1879 überwiesenen Beträge an Reichs⸗Silber⸗, Nickel⸗ und Kupfermünzen nahm die Versammlung Kenntniß.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhöhung der Lizenzgebühren für den Kleinverkauf von geistigen Getränken in . Reichslanden, wurde den zuständigen Ausschüssen über⸗ wiesen.
Die Ergänzung des Entwurfs zum Reichshaushalts⸗Etat (Etat der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung) für das Etatsjahr 1886/81, sowie die dem Reichstage noch nicht vor⸗ gelegte Berechnung der nach dem Reichshaushalts⸗Etat für 1886/81 zur Deckung der Gesammtausgabe aufzubringenden Matrikularbeiträge (Anlage XX. zum Reichshaushalts⸗-Etat) gelangten zur Annahme. Ebenso erhielt, dem Gut⸗ achten des berichtenden Ausschusses für Handel und Verkehr entsprechend, der zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Hawaiischen Inseln abgeschlossene Freund⸗ chat an,, k und Konsularvertrag d. d.
erlin, den 25. März 18 2 - Honolulu, den 19. September 1879 nebst zugehbriger Della ration vom 10. Februar 1880 die Zustimmung, auch erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, daß über den Ab⸗ schluß eines Freundschafts⸗, Handels⸗, Schiffahrts⸗ und Kon⸗ sularvertrages zwischen dem Reich und Madagaskar mit der Hova⸗Regierung in Verhandlung getreten werde.
Nach dem Antrage des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen wurde ferner beschlossen, daß fortan feines trockenes Seifenpulver nur nach vorgängiger vorschriftsmäßiger Prüfung der Reinheit zur Denaturicung von Bestellsalz verwendet werden dürfe. ⸗
Weiter wurde, gleichfalls nach dem Gutachten des berich⸗ tenden Ausschusses, über die Bescheidung einer auf die Zoll⸗ tarifirung von Kunstbutter bezüglichen Eingabe befunden und schließlich über die geschäftliche Behandlung der neuerdings angelaufenen Petitionen Bestimmung getroffen.
— Amtlicher Mittheilung zufolge findet im April d. J. in Amsterdam auf Anregung der dortigen Gesellschaft Arti et Amicitia eine Ausstellung goldener und silberner Kunstgegenstände älterer Zeit statt. An⸗ irn, sind an den Sekretär der genannten Gesellschaft zu richten.
— So lange ein Ehemann seiner Frau und seinen Kin⸗ dern standesgemäßen Unterhalt gewährt, hat nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, J. Hülfssenat, vom 2. Ja⸗ nuar 1880, die Frau im Geltungsbereich des Preußischen All⸗ gemeinen Landrechts kein Recht auf Rückforderung ihres Eingebrachten, selbst wenn bereits Gläubiger des Ehe⸗ mannes die Einkünfte des Eingebrachten in Anspruch nehmen. Ein zwischen den Eheleuten geschlossener Vertrag, durch welchen der Ehemann dem Nießbrauch des Eingebrachten entsagt, kann von den dadurch benachtheiligten Gläubigern angefochten wer⸗ den. Erst wenn thatsächlich durch die Entziehung der Ein⸗ künfte aus dem Eingebrachten Seitens der Gläubiger der Mann außer Stand gesetzt wird, seiner Unterhaltungspflicht zu genügen, hat die Frau das Recht, ihr Eingebrachtes zurück⸗ zufordern und zu dem Zwecke auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen ihres Mannes anzutragen.
— Der bei den preußischen Gerichten bestehende Ge⸗ brauch, die Geschäfte des Gerichtsschreibers, besonders bei den Verhandlungsterminen als Protokollführer, durch Referendare wahrnehmen zu lassen, wird, nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 10. Ja⸗ nuar 1880, durch das neue Reichs⸗Prozeßrecht und die sich daran schließenden preußischen Gesetze nicht berührt; Refe⸗ rendare können in Preußen jetzt wie früher die Gerichts⸗ schreibergeschäfte wahrnehmen.
Bayern. München, 8. März. (Allg. Ztg.) Se. Maj. der König hat den Abgebrannten in Donaustauf 3000 6 aus der Kabinetskasss zugewendet. — Heute Nachmittag 5 Uhr fand bei Sr. Majestät dem König eine Hoftafel zu h50 Gedecken statt.
Nachdem sich das Bedürfniß einer Revision der bestehen⸗ den Bestimmungen über den Transport entzündlicher, ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rhein ergeben hat und die hierüber von den Bevollmächtigten der Rhein⸗Ufer⸗ staaten in der Sitzung der Rheinschiffahrts⸗Centralkommission vom 2. September v. Is. getroffene Vereinbarung allseitig genehmigt worden ist, wird die beschlossene neue Verord⸗ nung auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sr. Maj. des Königs durch einen Ministerialerlaß mit dem Beifügen im „Gesetz und Verordnungsblatte“ zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht: daß dieselbe an die Stelle der mit Ministerial⸗ Bekanntmachung vom 5. Juli 1869 veröffentlichten Bekannt⸗ machung zu treten hat.
Sachsen. Dresden, 9. März. (Dr. J.) Beide Kam⸗ mern hielten heute ihre Schlußsitzungen ab, in welchen an erster Stelle Vorträge über stattgefundene Vereinigungs⸗
verfahren erstattet wurden. Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung einer Bestimmung der revidirten Städteordnung ꝛc., wurde in der Art festgestellt, daß die Erste Kammer dem jen⸗ seitigen Beschlusse, daß die von Wanderlagern für die Woche und von Waarenauktionen für den Tag zu erhebende Gemeindeabgabe dem Jahresbetrage der Steuer ir den Ge⸗ werbebetrieb im n,, gleich sein soll, zwar beitrat, zu gleicher Zeit aber festgesetzt wurde, daß die Abgabe die Summe von 69 M nicht übersteigen soll. In Bezug auf das Königliche Dekret, fortgesetzte Erörterungen über das Be⸗ dürfniß eines Waldschutzgesetzes betreffend, einigte man sich zu dem gemeinsamen Beschlusse, zur Zeit sich mit dem an die Stände gelangten Nachweise befriedigt zu erklären und von weiteren in dieser Richtung fortgesetzten Erhebungen abzusehen. Bezüglich des Antrags des Abg. Walter auf Aufhebung des §. 18 der Justiz⸗Ministerialverordnung vom 31. Juli 1879, der Petition der Liquidatoren der Centralbank für Land⸗ erwerb und Bauten in Dresden um Rückgabe der Schanze Nr. 4 an die frühere Besitzerin und der bei der Beschluß⸗ fassung über das Königliche Dekret, die Benutzung des Kam⸗ merguts Kalkreuth zur Anlage einer Sen n gts fen. betreffend, zwischen den beiderseitigen Beschlüssen entstandenen Differenz sind die Vereinigungsverfahren erfolglos geblieben. Ferner gelangten einige Petitionen zür Erledigung.
Beide Kammern ermächtigten ihre derzeitigen Direktorien, wenn am 4. September 1881 die Stände des Landes nicht versammelt sind, sie bei den etwaigen Feierlichkeiten zu Ehren des 50 jährigen Bestehens der Verfassung zu vertreten.
Baden. Karlsruhe, 10. März. (W. T. B.) Die „Karlsruher Zeitung“ ist ermächtigt, gegenüber den Gerüchten über eine beabsichtigte Aenderung des Ministeriums und des Regierungssystems zu erklären, daß solche Absichten höchsten Ortes nicht bestehen.
Mecklenburg. Schwerin, 9. März. (W. T. B.) Häute sind hier die kommissarisch⸗deputatischen Ver⸗ handlungen über die Re form der Landesverfassung eröffnet worden.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 7. März. (Els. Lothr. Ztg.) Der erste Gegenstand der Tagesordnung der (27.) Sitzung des Landesausschusses vom 5. d. Mts. war die dritte Lesung des Gerichtskostengesetzes. Das Gesetz wurde en blos angenommen
Eine lebhafte Debatte entspann sich bei dem 2. Gegen⸗ stande der Tagesordnung, dem Antrage Fuchs und Genossen, betreffend das niedere Schulwesen. Das Mitglied Fuchs be⸗ gründete seinen Antrag, der folgende Wünsche enthält:
1) Wiedereinsetzung der Bezirks-Schulräthe; 2) Vermeh⸗ rung der Kleinkinderschulen; 3) zusammengesetzte Kommissionen für die Examina an den Präparandenschulen und Lehrer⸗ seminarien; 4) an diesen Anstalten sind nur Solche zuzulassen, die entweder geborene Elsaß⸗Lothringer sind oder ihren Wohn⸗ sit im Lande haben; 5) die jungen Lehrer sollen während eines Jahres unter Aufsicht eines ältern Hauptlehrers unter⸗ richten; 6) mindestens sechsstündiger Unterricht im Französi⸗ schen die Woche in den bezeichneten Anstalten; 7) Verpflich⸗ tung zum Schuldienst für die Lehrer auf 10, für die Lehre⸗ rinnen auf 7 Jahre.
Zu diesem Antrage schlug Pfarrer Winterer folgendes Amendement vor und begründete dasselbe: „Der Landes⸗ ausschuß wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, die er⸗ forderlichen Maßnahmen zu ö, daß die gegenwärtige Schulgesetzgebung in einer dem Rechte der Familien und dem alten Zustande mehr entsprechenden Weise abgeändert werde.“ Der Staatssekretär entgegnete, die deutsche Verwaltung habe den Zwangsunterreicht eingeführt und damit etwas gethan, was das Elsaß seit Menschengedenken gewänscht und verlangt habe. Seit den 30er Jahren sei der Wunsch danach in den Berichten der conseils gönéraux immer und immer wieder⸗ gekehrt. Auch suche Frankreich gegenwärtig diesen Schritt zu erreichen, wenn auch unter dem Widerspruche Derer, die in dem obligatorischen Unterricht einen Eingriff in die Rechte der Kirche sehen. Die deutsche Regierung habe ferner die Dauer der Schulzeit verlängert, die Lehrziele weiter gesteckt und darauf gehalten, daß nur geprüfte Lehrer an den Schulen thätig würden. Obedienzbriefe und brevets de capacité dürften den Nachweis der Hirn eng nicht mehr ersetzen. Die neue Gesetzgebung solle nun eine diktatorische und gleichmachende sein. Es sei aber ein Correlat des Schul⸗ zwanges, die Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, daß die Kinder etwas Tüchtiges lernen, und hiermit sei die absolute Freiheit jedes Familienvaters, über den Unterricht seiner Kin⸗ der zu bestimmen, unverträglich. Diese Freiheit führe zur Ignoranz, weil nicht jeder Familienvater im Stande sei, seine Kinder selbst zu unterrichten, und nicht jeder Erfahrung und Zeit genug habe, sich um die beste Schule für seine Kinder zu kümmern. Der Erfolg des obligatorischen Unter⸗ richts sei gewesen, daß namentlich in großen Industriebezirken viele Kinder, die früher nicht eingeschult waren, jetzt zur Schule gehen. Von maschinenartigem, abgerichtetem Wesen in den Schulen könne man nicht sprechen. Die gesammte Lehrerschaft er⸗ fülle ihre Aufgabe mit großer Berufsfreudigkeit. Die Schule greife nicht in die Rechte der Familie ein. Die bestehenden Vorschriften über die örtliche Aufsicht der Schule seien un⸗ berührt geblieben. Die Lokalräthe beständen in allen Gemein⸗ den über 2000 Seelen und auch in kleineren Gemeinden, so⸗ weit Anträge gestellt werden. Allerdings könne auch nach der Auffassung der Regierung die Erziehung eine gedeihliche nur en, wenn Schule und Familie Hand in Hand gehen, und es ei nur zu wünschen, daß die Gemeinden und die Familien⸗ väter den Zielen der Schule ein lebhaftes Interesse widmeten. Die gemischte Schule sei keine Erfindung der deutschen Ver⸗ waltung. Sie habe deren 1114 vorgefunden; die Zahl habe sich um etwa 400 seitdem erhöht. Die Vereinigung von Knaben und Mädchen in den Schulen sei im zarten Alter unter der Aufsicht eines aufmerksamen Lehrers unbedenklich. Die Ver⸗ einigung habe innerhalb bestimmter Grenzen große finanzielle und pädagogische Vortheile. Ein Bericht des Generalraths des Niederrheins aus dem Jahre 1836 lege mit überzeugender Wahrhaftigkeit die Unschädlichkeit der gemischten Schulen dar. Einen Zwang in dieser Beziehung habe die Verwaltung übrigens nicht geübt, Was die Sprache anbetreffe, so liege der deutschen Verwaltung eine Unterschätzung des Französischen oder eine Feindschaft gegen diese Sprache ferne. Die eigenen Verhandlungen des Landesausschusses gäben Zeugniß dafür, daß die Regierung nicht beabsichtige, auf diesem Gebiete Zwang zu üben. Wo die amtliche Geschäftssprache französisch, sei es auch die Unterrichtssprache; das gelte für 435 Gemeinden mit 283 000 Seelen. Wenn der Regierung die Absicht der Ger⸗
manisirung zugeschrieben werde, so wünsche dieselbe allerdings, daß das Land deutsch lerne und spreche. Dieses Interesse trete aber zurück hinter dem pädagogischen, zu verhindern, daß, wie es jetzt überwiegend der Fall sei, die Bevölkerung keine Sprache vollständig beherrsche. Die deutsche Sprache sei für die Be⸗ völkerung, insbesondere für junge Leute, die in die Armee oder Verwaltung eintreten sollten, unerläßlich. Für alle höheren Lebensstellungen sei ausreichende Gelegenheit zur
rlernung des Französischen gegeben. Es liege in dem Be⸗ streben der beutfchen , nicht blos zu germanisiren, sondern das Land glücklich und wohlhabend zu machen und auch im Bereiche der Erziehung Alles aufzuwenden, was zu diesem Ziele führen könne. Uebrigens wünsche auch sie eine Organisation zu finden, welche im Anschluß an frühere Ein⸗ richtungen der Schulverwaltung einen Beirath an die Seite setze. Nach einigen weiteren Erörterungen wurde der Antrag Fuchs angenommen.
Dritter Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Lesung des Etats des niederen Unterrichts. Die Aus⸗ gaben für das niedere Unterrichtswesen wurden ange⸗ nommen. Zu Kap. 13, Taubstummenanstalt zu Metz, lenkten die Mitglieder Baron Zorn von Bulach Sohn und Grad und von Schauenburg die Aufmerksamkeit der Regie⸗ rung auf das vor der Stadt Straßburg seit Jahren be⸗ stehende Institut Jacouteau, welchem sie das höchste Lob zollten. Sie baten die Regierung, hier keine Konkurrenz⸗ anstalt für das uneigennützige Werk eines Menschenfreundes zu schaffen. Der Unter⸗Staatssekretär von Pommer Esche er⸗ theilte beruhigende Zusicherungen. — Zu Kap. 15 Tit. 7, Ver⸗ legung des Lehrerseminars zu Metz, wurde auf den Vorschlag des Mitgliedes Antoine beschlossen, fünf Kommissionsmit⸗ glieder zu näherer Information an Ort und Stelle abzuordnen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 8. März. Mit Bezug auf die Verlobung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen Rudolf mit der Prinzessin Stephanie von Belgien äußert sich die heutige „W. Abendpost“ in folgender Weise:
„Die Nachricht dieses frohen, beglückenden Ereignisses, welche gestern in den Abendstunden bekanat wurde, hat sich blitzgleich in der Reichshauptstadt verbreitet, und von hier trug sie der Telegraph bis in die entfernteste Stadt der Monarchie. Sie hat, auf das Freu⸗ digste überraschend, alle Herzen in Wien tiefinnerst berührt, hech aufschlagen gemacht. Ein Segenswunsch, ein Glückwunsch, die dem Wohle des Hohen jugendlichen Brautpaares galten, bebten auf allen Lippen, und das freudige Mitempfinden des Glückes Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin bewegte tief die Gemüther. So wie die Bevölkerung Wiens ist heute jene der ganzen Monarchie freudig erhobenen Em— pfindens. Ein Familienfest des Kaiserhauses ist ein Familienfest für ganz Oesterreich. Die schönen Namen: Landesvater, Landesmutter sind in Oesterreich von erhabener patriarchalischer Bedeutung, und das Band der Treue, Liebe und Anhänglichkeit, das die Völker an die Erlauchte Dynastie schließt, gestaltet jedes Ereigniß am Kaiser⸗ lichen Hofe zu einem eigensten Feste jedes österreichischen Hauses. Die Feier der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten im verflossenen Jahre hat der Welt das glänzende und erhebende Schauspiel eines Volkes gegeben, das mit seiner besten politischen Empfindung in seinem Regentenhause lebt, und heute ist es die schöne Frühlingskunde dieses Jahres, die Nachricht von der zukünftigen Glückesblüthe des österreichischen Kronprinzen, auf den Alles im Vaterlande mit Hoffnungsfreude, mit gerechtem Volkes⸗ stolze blickt, welche das schöne österreichische Nationalbild: Herrscher⸗ haus und Volk, umschlungen von unveränderlicher Liebe, Treue und Anbhänglichkeit, so rührend, so ergreifend vor Augen führt. Mit dem Kaiserhause auf immerdar! dieses österreichische Nationalgelöbniß wird heute allerorten laut, wo sich Herzen zu der jubelnden Empfin⸗ dung zusammenfinden: Gott segne, Gott schütze, Gott erhalte Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin, den Kronprinzen und dessen Hohe Braut!
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Stephanie ist die zweite Tochter und das dritte Kind Ihrer Majestäten des Königs Leopold II. und der Königin Marie Henriette. Sie wurde in Laeken, dem Königlichen Sommerschlosse bei Brüssel, am 21. Mai 1864 ge⸗ boren. Ibre Geschwister sind die Prinzessin Louise, geb. 1868, seit 1875 vermählt mit dem Prinzen Philipp von Coburg, und Prin⸗ zessin Clementine, geb. 1872. Ein Bruder, Kronprinz Leopold, ist vor mehreren Jahren im Knabenalter gestorben. Die Königlichen Eltern, Leopold II., König der Belgier, Herzog zu Sachsen, geb. zu Brüssel, den 9. April 1835, Sohn des Königs Leopold J. und der Königin Louise, Prinzessin von Orleans, und Königin Marie Henriette, Erzherzogin von Oesterreich, geb. den 23. August 1836 zu Budapest, Tochter des Erzherzogs Josepb, Palatins von Ungarn, und der Erzherzogin Maria Dorothea, ge⸗ bornen Herzogin von Württemberg, vermählten sich am 10. August 1853 durch Prokuration zu Wien und am 22. August in Person zu Brüssel, als Se. Majestät der jetzige König Leopold II. noch Kron⸗ prinz war. Er folgte seinem Vater, dem ersten Könige der Belgier, am 10. Dezember 1865 auf dem Throne. Se. Majestät ist, wie sein Königlicher Vater, der sich 1813 als Prinz von Coburg in der Schlacht bei Kulm das Theresien⸗Kreuz erkämpft hatte, es vor ihm war, Inhaber des K. K. Infanterie Regiments Nr. 27.“
— 9. März. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus und das Herrenhaus haben beschlossen, den Kaiser und den Kronprinzen anläßlich der Verlobung des Letzteren zu beglückwünschen. — Im Ab geordnet enhause ist vom Finanz⸗-Minister die Vorlage über Kreditoperationen zur Deckung des Defizits im Jahre 1880 eingebracht worden.
Die im Abgeordnetenhau se vom Finanz⸗Minister eingebrachte Vorlage, über Kredit operationen zur Deckung des Defizits im Jahre 1880 verlangt die Er— mächtigung zur Ausgabe einer Goldrente im Betrage von Nominell 20 Millionen.
— Nach einer Meldung der „Pol. Corresp.“ aus Kon⸗ stantinopel hat die türkische Regierung offiziell bekannt ge⸗ macht, daß die Steuerzahlun gen vom 13. März ab in klingender Münze zu erfolgen haben.
Prag, 8. März. Die in einer Separatausgabe er⸗ schienene „Prager Zeitung“ begrüßt die Verlobung Sr. K. und K. Hoheit des Kronprinzen org ber g; Rudolf mit schwungvollen Worten, indem . dem Wunsche Ausdruck
iebt, daß der . der gestern unter den glücklichsten
uspicen geschlossen worden fei, heilbringend für das Kaiserhaus und dessen treue Völker sein möge.
Pest, 8. März. Sämmtliche Blätter begrüßen mit be⸗ geisterten Worten die Verlobung Sr. K. Und K. Hoheit des Kronprinzen Erzherzogs Rudolf.
Belgien. Brüssel, 8. März. (Cöln. Ztg.) Dem Senat wurde heute von dem Minisser der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten im Auftrage Sr. Majestät des Königs die . Mittheilun ö daß gestern im 6 Laeken die Ver⸗ lobung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ste— 6 mit Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Rudolf, dem österreichisch-ungarischen Thronerben, vollzogen
worden ist. Frare⸗ODrban fügte hinzu: „Diese Verbindung, welche die Prinzessin einer hohen Bestimmung zuführt, findet sichere Gewähr des Glückes in dem erhabenen Charakter des Erzherzogs Rudolf wie in den Eigenschaften der anmuthigen Braut; gleichzeitig wird sie durch neue Bande Belgien an die alte und mächtige Monarchie schließen, die uns unsere viel⸗ geliebte Königin gegeben hat. Der Senat, der seine Ergebenheit der nationalen Dynastie so oft bezeugt hat, wird mit Freude ein Ereigniß erfahren, welches so glückverheißend ist für die Königliche Familie und für das Land, das gewohnt ist, die Freuden seiner Herrscher als seine eigenen zu betrachten.“ Baron d'Anethan, als Präsident des Senats, antwortete darauf: die Mittheilung habe Alle mit lebhafter Befriedigung erfüllt; eine besondere Deputation werde Ihren Majestäten die Glückwünsche des Senats überbringen. Auch der Bürger⸗ meister von Brüssel hat dem Gemeinderath heute Meldung von der Verlobung gemacht und sofort eine Glückwunschadresse beantragt, die denn auch unter großem Beifall beschlossen worden ist.
— 9. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer wurde bei der Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen der Antrag auf Beibehaltung der belgischen Gesandtschaft beim Vatikan mit 97 gegen 8 Stimmen angenommen.
London, 10. März.
Großbritannien und Irland. Forster,
(W. T. B.) Das Unterhausmitglied welcher seiner Zeit dem Kabinet Gladstone als Vize⸗ Präsident des Erziehungscomités angehörte, hat einen Wahlaufruf erlassen, worin er die Erhebung einer An⸗ klage gegen Lord Beaconsfield ablehnt und die Aufrecht⸗ erhaltung der Union zwischen England, Irland und den Kolo⸗ nien für eine Nothwendigkeit erklärt. Die Macht Englands, glaubt Forster, könne nur durch eine weise und gerechte Politik in den auswärtigen und in den Kolonialangelegenheiten, so⸗ ö, durch eine Politik innerer Reformen aufrecht erhalten werden.
— (Allg. Corr.) Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich hat sich am 7. Abends in Dublin an Bord eines Spezialdampfers nach Holyhead eingeschifft; eine große Menschenmenge wohnte der Abfahrt bei und begrüßte die Kaiserin aufs herzlichste. Von Holyhead reist die Kaiserin mittelst Extrazuges nach London, wo Ihre Majestät in Claridge's Hotel sich einige Tage aufzuhalten gedenkt.
Frankreich. Paris, 9. März. (W. T. B.) Bei Fortsetzung der Berathung des Art. 7 des Gesetzent⸗ wurfs über den höheren Unterricht im Senat erklärte der Conseils-Präsident de Freycinet, daß durch den Art. 7 keineswegs die Freiheit verletzt werde. Nach Ansicht der Re⸗ gierung hätten Congregationen, die nicht autorisirt seien, gleichviel ob religiöse oder nicht, kein Recht, zu existiren. Hr. de Freycinet stellte weiter in Abrede, daß der Gesetzentwurf die Religion antaste, und betonte, daß die Regierung zwischen alten und neuen Institutionen einen Unter— schied machen werde; sie würde die neuen untersagen, wenn sie nicht legal seien, und den alten gegen⸗ über die gesetzlichen Bestimmungen in Anwendung bringen. Man werde von ihnen verlangen, sich die staatliche Autorisation zu verschaffen und ihre Statuten mitzutheilen. Es werde eine Untersuchung angestellt werden, und diejenigen Institute sollten auch fernerhin geduldet werden, deren Unterricht zu keinem Vorwurf Anlaß gebe. Zum Schluß wies der Conseils⸗Prä⸗ sident darauf hin, daß die etwaige Ablehnung des Art. 7 schwere Folgen nach sich ziehen würde. Die Exekutivgewalt würde in Stand gesetzt werden, die gesetzlichen Bestimmungen noch viel strenger in Anwendung zu bringen. Die Annahme des Art. sei eine , n,, und er richte an den Senat das dringende Ersuchen, demselben seine Zustimmung zu ertheilen. — Nach dem Conseils⸗Präsidenten nahm Dufaure das Wort. Derselbe erklärte, der Art. sei in der That eine Kriegs⸗ waffe gegen die Religion; der Unterrichts-Minister Ferry habe dies selbst in seinen Reden, welche er auf seiner Rundreise durch Frankreich gehalten, erklärt. Der Unterrichts⸗Minister Ferry erhob gegen diese Behauptung Einspruch. Du⸗ faure fuhr fort: der Gesetzentwurf sei ohne jeden ernst⸗ haften Grund erlassen; wenn die Verantwortlichkeit der Minister dabei in Frage käme, so wäre dies der gleiche Fall mit der des Senats, „denn“, se führte der Redner aus, „wir müssen uns im Voraus die Folgen der . des Art. 7 vergegenwärtigen und müssen gegen Gesetze Opposition machen, welche wir für gefährlich erachten, — wie beispielsweise diejenigen über die richterlichen Beamten, — ohne daß wir uns dabei durch die Stimmung der Deputirten⸗ kammer präoccupiren lassen.“ Dufaure unterzog den Gesetz⸗ entwurf sodann einer genauen Prüfung und kam zu dem Schluß, daß derselbe die Religion erniedrige, die Freiheit ver⸗ letze und an die Gesetze despotischer Regierungen erinnere. Die Sitzung wurde hierauf suspendirt. — Nach Wiederauf⸗ nahme der Sitzung wurde der Art. mit 148 gegen 129 von 277 abgegebenen Stimmen abgelehnt. — Die drei letzten Artikel des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht wurden angenommen und die zweite Berathung desselben auf nächsten Montag festgesetzt.
— 10. März. (W. T. B.) Die verschiedenen Gruppen der republikanischen Partei der Depu⸗ tirten kammer werden heute zusammentreten, um über eine Interpellation zu berathen, welche in Folge der gestri⸗ gen Abstimmung des Senats über den Art. 7 des Unterrichts⸗ gesetzes an die Regierung zu richten wäre. — Die Morgen⸗ blätter besprechen sämmtlich die Abstimmung des Senats. Die „République frangaise“ schreibt: der Krieg beginne von Neuem, man müsse den Senat auch gegen seinen Willen retten. Das „Journal des Debats“ fordert das Kabinet auf, Terrain für eine Transaktion zu suchen. Die Journale der radikalen Partei verlangen die Anwendung der bestehenden Gesetze beg gewisse Kongregationen. Die Journale der Rechten beglückwünschen den Senat und erklären sein Votum enen Sieg der liberalen Politik über die Jakobinische
olitik.
Türkei. Konstantinopel, 7. März. (Pol. Corr.) Der . Gesandte Conduriotis hat gestern der Pforte die Note übergeben, welche den Abbruch der direkten grie⸗ chisch-türkischen Grenzverhandlungen zu notifiziren und zu begründen bestimmt ist. Die griechische Regierung er⸗ klärt die von türkischer Seite als Ausgangspunkte der Grenz⸗ trace in Vorschlag gebrachten Punkte: Theben am Golfe von Volo und Anino am Busen von Arta für unannehmbar und
fußt bei, sie theile vielmehr vollständig die Ansicht ihrer Be⸗ vollmächtigten, daß eine direkte Verständigung zwischen den
beiden verhandelnden Regierungen unmöglich sei. Sie sehe sich daher veranlaßt, zu erklären, daß sie die Fortführung der Verhandlungen sür nutzlos erachte. — Essad Bey wird dem Könige von Schweden im Auftrage des Sultans den Großkordon des Osmanis⸗Ordens überreichen. — 9. März. (W. T. B.) Sa id Pascha hat dem Sultan behufs einer Verminderung des Defizits von 5 000 000 Pfd. Sterl. auf 3 000 000 Pfd. Sterl. Vor⸗ schläge über finanzielle . unterbreitet, nach welcher namentlich eine Beschränkung der Gehaltsbezüge der Staatsbeamten eintreten soll. Said Pascha hat von der An⸗ nahme seiner Vorschläge sein Verbleiben im Amte abhängig emacht; die Entscheidung des Sultans ist noch nicht be⸗ annt, indeß soll derselbe einer Entlassung Said Paschas ab⸗ geneigt sein.
hil ippopel, 7. März. Al eko Pascha und General Strecker, der Kommandant der Miliz, haben sich persönlich nach Hermanli begeben, um den zwischen der mohameda⸗ nischen und bulgarischen Bevölkerung entstandenen Konflikt beizulegen und den Ausbruch neuer Reibungen zu verhindern. Sie werden diesbezüglich im Einvernehmen mit . Pascha, dem türkischen Gouverneur von Adrianopel, vorgehen.
Heft 2 des Jahrgangs 1880 der Annalen der Hydro graphie und maritimen Meteorologie, Organ des Hydro⸗ graphischen Amteg und der Deutschen Seewarte, herausgegeben von dem Hydrographischen Amt der Admiralität, Verlag von Ernst Siegfried Mittler u. Sohn in Berlin, hat folgenden Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefseeforschungen. II. Indischer Ocean. Ueber die tägliche Ungleichheit in den Gezeiten und eine Abhängigkeit derselben von der Geschwindigkeit des Mondes in seiner Bahn. Von Dr. C. Börgen. Aus den Reiseberichten S. M. Kbt. „Albatroß«, Kerv. Kapt. Mensing J.. I) Klippe an der Ost⸗ spiße von Upolu Samoa Inseln). 2) Hafen von Levuka. Fiji⸗ Inseln. 3) Statistische Notizen über die Fiji. Inseln, Levuka und Suva. 4) Reise von Leyuka nach Sydney im Oktober 1879. Aus den Reiseberichten S. M. Kbt. „Comet“, Kapt. Lieut. Freih. von Senden ⸗Bibran. Bemerkungen über die Witterungs⸗ und Strom⸗ verhältnisse im Bosporus. Eingänge von 19 meteorologischen Jour- nalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Oktober 1879 (Be- richte von 10 Schiffen). Ueber einige Häfen an der Nordküste von Südamerika, Zusätze zu den Segelanweisungen für die Südküste von Australien. Mauritius⸗Orkan und orkanartige Erscheinungen im östlichen Theile des Indischen Oceans im März 1879. (Mit- theilung von der Deutschen Seewarte.) Gyklone bei den Maskare⸗ nen am 26. und 27. Februar 1879. Vorkommen von Eis im In⸗ dischen und Südatlantischen Ocean. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Vergleichende Uebersicht der Witterung des Monats November 1879 in Nordamerika und Centraleuropa. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Kleine hydographische Notizen: I) Un⸗ tiefe Schuyler bei der Spitze Sakonnet. Rhode Jaland. Vereinigte Staaten. 2) Veränderungen in der Mündung des Tabaseo-Flusses. Ost⸗Mexico. 3) Ansegelung von Tongatabu durch die östliche Passage. 4) Strömungen an der Südküste von Frankreich. Tabellen: 1) Mit⸗ tel, Summen und Extreme für den Monat Januar 1880 nach den meteorologischen Aufzeichnungen der Normal⸗Beobachtungs. Stationen der Deutschen Seewarte. 2) Meteorologische und magnetische Beob⸗ achtungen, angestellt auf dem Kaiserlichen Observatorium zu Wil-⸗ helmshaven in dem Monat Januar 1880. Kartenbeilagen: 1) Zwei Tafeln zum Artikel: Der Mauritius⸗Orkan ꝛc. 2) Skizze einer Eisinsel im südlichen Indischen Ocean.
— Nr. 6 des Central⸗Blatts der Abgaben, werbe und Handel ggesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten enthält: Anzeige der in der Gesetz⸗ Sammlung und im Reichs⸗Kesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Aufrücken der Bureaubeamten der Provinzial ⸗Steuerdireltionen im Gehalte nach ihrer Anciennetät innerhalb der ganzen Monarchie. — Anweisung zur Kassen⸗ und Buchführung der unteren Hebestellen. — Umände⸗ rung des Namens der Stadt Limburg an der Lenne in Hohenlimburg. — Behandlung der Portokosten bei zwangsweisen Beitreibungen von Gerichtskosten. — Veränderungen in dem Stande und in den Be⸗ fugnissen der Zoll, und Steuerstellen. — Indirekte Steuern: Buchung der Gefälle von Brauakten, welche erst in dem auf die An⸗ meldung folgenden Quartale zur Ausführung gelangen. — Verrech⸗ nung von irrthümlich mit den Gerichtskosten vereinnahmten Stempel beträgen. — Personalnachrichten. — Beilage: Anweisung zur Kassen und Buchführung der unteren Hebestellen.
Ge⸗
Statistische Nachrichten.
Die Invaliden des preußischen Bergbaus und Hüttenbetrie bes. (Stat. Corr.) Während des letzten Jahr zehnts haben sich die von den Knappschaftskassen des preußischen Staates zu unterstützenden Invaliden mehr als verdoppelt und be⸗ anspruchen bereits einen größeren Antheil der Jahreseinnahme, als die ganze Gesundheitspflege jener Vereine kostet. Auch wenn man berücksichtigt, daß im Jahre 1870 sechs Vereine des Ober ⸗Bergamts⸗ bezirks Clausthal, 1873 der Unterharzische und Ilseder, 1874 der Hannoversche und 1876 der Thommer Knappschaftsverein mit ihren Invaliden hinzugetreten sind, muß die Gesammtzunahine der invaliden Berg⸗ und Hüttenleute bis auf ein Achtel der aktiven ständigen Mit⸗ glieder doch Bedenken erregen. Es sind
a. Ganzinvalide 1869 —72 1873—76 1877 1878 Anfangs vorhanden gewesen. . 7602 10241 15074 165 454 mit ihren Vereinen zugetreten. 458 ab 39 — — aus, . 1 5985 9 964 3004 2858 während der Periode gesflorben. 3 407 4203 12860 18891 anderweit aus geschieden. . 419 893 394 399 am Schluß der Periode verblieben 10219 1500 16454 17532
b. Halbinvalide Anfangs vorhanden gewese n. . 104 636 646 mit ihren Vereinen zugetreten. 178 — — ane, . ö 474 162 166 während der Periode gestorben. 109 38 46 anderweit ausgeschieden . 282 114 68 am Schluß der Periode verblieben 374 646 698
Der Zugang erfolgt nicht allein aus den aktiven und beurlaub⸗ ten Vereinsmitaliedern, sondern es wurden auch z. B. während des letzten Jahres 32 Halbinvalide ganz- und dagegen 5. Ganzinvalide halbinvalid. Dargug, daß bei fünf Vereinen in demselben Jahre 35 Ganz⸗ und 12 Halbinvalide als reaktivirt verzeichnet sind, darf man y. daß nahezu alle übrigen als ‚anderweit' ausgeschieden geführten Invaliden gleichfalls zur Werksarbeit zurückgekehrt sind.
Beim Eintritte der Invalidität war 1878 das Durchschnitts⸗ alter der Halbinvaliden 506,3 und der Ganzinvaliden 47,4 Jabr. Letzteres, auch 1877 erreichte Alter bleibt hinter dem zehnjährigen Mittel des Alters beim Beginn der Ganzinvalidität um 13 Jahr und hinter dem 1870 erreichten Durchschnittsalter um 31. Jahr zurück; man darf demzufolge eine Zunahme der Lebengdauer im in- validen Zustande, d. h. eine größere als die bisherige Belastung der Vereinskassen erwarten.
Läßt man den Unterschied von Ganz. und Halbinvaliden un- berücksichtigt, und sieht man die Doppelzählung einiger Individuen, welche beiden Klassen angehört haben, als unerheblich an, so findet
man für das Lebensalter der Invaliden im Jahre 1878 solgende Mun an en;