Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 12. März. laufe der in die erste 1 der Brausteu er ein.
evollmächtigten zum Bundesrath,
Scholz, mik folgenden Worten eingeleitet:
Nachdem im vorigen Jahr die dem Reichstag vorgelegten beiden betreffend die Erhebung und betreffend die Erhöhung r, wegen der anderweitigen Aufgaben, welche in der langen und mübevollen Session zu erledigen waren, nur noch die Kommissionsberathung haben pafftren, nicht aber weiter zur Erledi⸗ r haben gebracht werden können, ist die Wiedereinbringung dieser
orlagen, meine ich, innerhalb wie außerhalb des hohen Hauses, wohl allgemein als etwas gewissermaßen selbstverständliches voraus- gesetzt worden; wenigstens wäre es eine nicht gerechtfertigte Vor⸗ stellung von dem Ernst und der Beständigkeit der gesetzgeberischen Initiative der verbündeten Regierungen, wenn das Gegentheil er— Denn irgend neue erhebliche Thaisachen sind ja nicht eingetreten, welche die verbündeten Regierungen hätten be⸗ stimmen müssen oder auch nur hätten bestimmen können, jene wohl erwogenen Gesetzesvorlagen fallen zu lassen. Ich würde mich deshalb
Gesetzentwürfe, der Brausteuer,
wartet worden wäre.
auch der Pflicht überhoben gehalten haben, dem zur Berathung
stehenden Gesetzentwurf, der nur eine in den Details hier
und da veränderte, wie ich hoffe, verbesserte Zusammenfassung der beiden vorjährigen Gesetzentwärfe ist, jetzt mit weiteren
Worten einzuflihren, wenn nicht schon neulich von einigen Seiten
bei Gelegenheit der Generaldebatte über den Etat — ich glaube
auch eine andere ähnliche Gelegenheit — dazu benutzt worden ware, um eine entschieden ablehnende Haltung gegenüber diesem Gesetz⸗ entwurf anzukündigen und im Voraus seine Einbringung zu ver— urtheilen. Ich muß mit Rücksicht hierauf um die Erlaubniß bitten, den Gesetzentwurf etwas näher zu begründen, als es in den ihm bei⸗ gegebenen Motiven geschehen ist. Es wird sich dabei nothwendiger⸗ weise mehr um eine kurze Erinnerung an bereits geltend gemachte, als um die Geltendmachung neuer Gesichtspunkte handeln.
Die veränderte Erhebung und Erhöhung der Brausteuer ist Ihnen im vorigen Jahre, meine Herren, zugke ich mit den Abände— rungen des Zolltarifs und der Tabaksteuer schon vorgeschlagen worden. Aus diesen drei Quellen zugleich sollten nach der Abficht der ver⸗ bündeten Regierungen die eigenen Einnahmen des Reichs zunächst thunlichst vermehrt werden, um dann in den Einzelstaaten an die für nothwendig erachtete Steuerreform gehen zu können. Die schließkich vereinbarte Erhöhung der Zölle und der Tabaksteuer ist nicht uner— heblich zurückgeblieben hinter dem Betrage, den die verbündeten Re—= gierungen ins Auge gefaßt hatten; zu der Entwickelung der dritten Stenerquelle, der Biersteuer, ist es bisher noch gar nicht gekommen; es ist also bisher erst sehr viel weniger an Mitteln gewährt worden, als von den verbündeten Regierungen gefordert worden ist und ge— fordert werden mußte zu dem von ihnen bezeichneten Zwecke. Die Ge⸗ währung dieses quantum minus kann also auch nicht etwa als eine neue Thatsache angesehen und behandelt werden, welche weitere Forderun⸗ gen für den gewollten, ausgesprochenen und nach wie vor fest im Auge behaltenen Zweck der Steuerreform in den Einzelstaaten zurück- juhalten geeignet wäre. Die verbündeten Regierungen haben sich alfo in Folge dessen sagen müssen, daß sie ihrem eigenen Plane untreu würden, gegen ihre Pflicht handeln würben, wenn fie die schon ein— geleitete Reform der Brausteuer etwa nicht sofort weiter verfolgen und den Gesetzentwurf wieder einbringen würden.
Dem ist nun aber der Einwand entgegengestellt von der einen Seite; man müsse erst abwarten, welche Erfolge die bereits be— willigten Finanzgesetze haben würden, welche Mittel sie aufbringen würden und welche Steuererlasse davon in den einzelnen Landtagen sich zeigen würden, — von der anderen Seite: man dürfe überhaupt auf weitere Steuererhöhungen nicht mehr eingehen, es seien die Ver—⸗ sprechungen der Steuererlasse, die dagegen gemacht wären, unerfüllt geblieben und würden es auch ferner bleiben.
Der erstere mildere Einwand, der wesentlich auf eine Ver⸗— tagung der Sache hinauskommt, redet das Wort einer langsameren, stückweisen Durchführung der Steuerreform, während doch von der⸗ selben Seite früher dafur plaidirt worden ist, in möalichst großem Stile möglichst schnell und umfassend das Werk in ÄUngriff zu nehmen und durchzuführen. Das ist auch heute der Stand“ punkt der verbündeten Regierungen und ich glaube, der richtigere, der von der Mehrheit aller Betheiligten an der Steuerreform ebenfalls eingenommen wird.
Der andere radikalere Einwand negirt im wesentlichen die wei⸗ tere Durchführung der Steuerreform; denn ohne eine weitere Er⸗ höhung der indirekten Steuern ist sie nicht durchführbar; die bloßen Ausgabeersparnisse, wie weit sie auch im Sinne der Herren, die den Einwand erheben, getrieben werden könnten, selbst wenn sie dag— jenige mit erfassen sollten, was als unentbehrlich anzusehen ist, würden gie die Summe ergeben, welche erforderlich wäre, um das Werk der Reform der direkten Steuern in den einzelnen Staaten durch⸗ zuführen. Der Einwand stützt sich auf die schon an— gedeutete Behauptung, daß die Versprechungen, auf die hin man die Steuererböhungen bewilligt habe, unerfüllt geblieben seien und unerfüllt bleihen würden. Ich habe schon einmal Gelegenheit genommen, diese Auffassung als eine irrige zu bezeichnen und ich muß dies heute wiederholt hervorheben. Wenn wirklich einzelne ge— schriebene oder gesprochene Sätze zu der Auffassung Anlaß bieten, eine solche Wortinterpretation zulassen könnten, herausgelöst aus dem Zusammenhang des Ganzen, so würden eben so viele andere Sätze geltend zu machen sein, die klarer darthun würden, daß es sich um Versprechungen überhaupt und um solche ausschließliche Ver⸗ sprechungen für die Steuerreform nicht gehandelt hat.
Meine Herren! Es ist ja ganz selbstverständlich, daß weder die verbündeten Regierungen in ihrer Gefammtheit noch eine einzelne Regierung für sich in der Lage ift, Versprechungen dieser Art zu ertheilen; sie konnten hier nur in ihrer Gesammtheit und jede einzelne für sich das Ziel bezeichnen, welches sie demnächst mit den flüssigwerdenden und zu verwendenden Mitteln erstreben wollten und zu erreichen hofften. Das ist geschehen. Es ist dabei als selbst⸗
vrerständlich vorausgesetzt, daß nicht der einseitige Wille der Regierungen genügen könne, dieses Ziel wirklich zu erreichen, sondern daß eg dabei auf außerhalb liegende Umstände und auf den guten Willen anderer Faktoren überall ankommt. Nun sind solche Umstände ja ganz ersichtlich vorhanden, welche hindernd einwirken müssen, sobald in den einzelnen Staaten das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht vorhanden ist, sobald diese Staaten mit Defizits zu kämpfen haben; denn dat liegt ja auf der Hand, daß, ehe man an die Erlasse von Steuern denken kann, man doch die vorhandenen Defizits decken muß, daß, so lange man noch Anleihen aufnehmen muß, um einen Etat zum Abschluß zu bringen, man füglich nicht in demselben Augenblick auch noch zu Steuererlassen übergehen kann.
Wäre dies Allez nicht ausgesprochen worden, meine Herren, so würde ich doch annehmen, daß es in loyaler Weise von allen Seiten eigentlich als eine stillschweigende Voraussetzung hätte betrachtet werden müßen, aber der Herr Reichskanzler hat hier von dieser Stelle auch diesen Umstand des nachdrücklichsten selbst hervorgehoben, so daß jedes Mißverständniß irgend eines anderen Satzes nach diefer Rich⸗ tung hin völlig ausgeschlossen ist. Er hat ausdrücklich erklärt: wir wollen nicht einen höheren Ertrag, wir wollen nicht eine finanzielle Mehreinnahme haben, in soweit nicht der Reichstag und die Landtage mit uns die Nothwendigkeit anerkennen und neue Ausgaben vatiren, für welche die Mittel beschafft werden müssen. Der Herr Reichskanzler hat damit ganz zweifel⸗ los die Einschränkung hingestellt für das Ziel der Steuerreform, sei es der, Zeit nach, sei es dem Umfange nach gegenüber den neu zu bewilligenden Summen aus den indirekten Steuern.
Es ist nun, wie ich glaube von dem Hrn. Abg. Richter selbst,
. Im weiteren Ver⸗ gestrigen (16) Sitzung trat der Reichstag
Berathung des Gesetzentwurfs wegen Er⸗ Die Debatte wurde vom Unter ⸗Staatssekretär
wordenen Mittel ohne Welteres zu Steuererlassen zu verwenden,
hierauf von meinem Standpunkt eingehen zu müffen. Die Herren, welche eben erst mit dem Abschluß des preußi⸗ schen Staatshaushalts⸗ Etats fertig geworden sind, werden das auch ohne Weiteres bestätigen, daß die Lage dieses größten Glie⸗ des des Bundes in finanzieller Hinsicht auch noch keine folche inzwischen geworden ist, welche eine unmittelbare Verwendung aller der auf dem Wege der indirekten Steuern flüssig gewordenen Mittel zu Steuererlassen ermöglicht. Das Ziel aber, ich wiederhole es, ist un⸗ verändert von der Regierung festgehalten, es ist also nichts natür= licher, als daß, nachdem die vorjährigen Bewilligungen geringer aus⸗ gefallen sind, als man sie zunächst gefordert hatte, nachdem auf Rech- nung dieser Bewilligungen theils die Deckung von Defizits zu über—⸗ nehmän gewesen ist, theils neue Ausgaben, die im Verein mit den Parlamenten der einzelnen Staaten als unaufschieblich und noth— wendig anerkannt sind — ich sage, es ist nach alledem das erste hauptsächlichsté Motiv für die. GEinbriagung diefer Vorlage, mehr Mittel zu gewinnen zu dem im vorigen Jahr bezeichneten und näher ausgeführten Ziel der Steuerreform. ch erlaube mir nun zu dem zweiten Hauptmotiv der Vorlage
überzugehen, welches im Auge hat, die im Ärtikel 35 der Ver fassung den Bundesstaaten gestellte Aufgabe: darnach zu streben, die Ge= setzgebung über die Besteuerung des Branntweins wie des Bieres in Uebereinstimmung zu bringen. Ich weiß es wohl, meine Herren, es ist die Uebereinstimmung der Gesetzgebung über diefe Steuer, nicht das schließliche Endziel, um das es sich handeln kann; daß Endziel liegt darin, auch die ökonomische Gemeinfchaft in Bezug auf diese Steuer dereinst zu erreichen. Aber es ist mit bem Schritte der Gleichmachung der Gesetzgebung doch immerhin ein erster Schritt ethan, etwas erreicht wenn auch noch bei weitem nicht die Faupt— ache, geschweige denn Alles. Es wird aber füglich als eine cura posterior angesehen werden können, wenn die Gleichheit der Gesetz⸗ gebung erzielt ist, dann die weiteren Wege zu ermitteln und vorzubereiten und zur gegebenen Zeit zu beschreiten, welche zur vollständigen Gemein⸗ schaft führen können. In der vorjährigen Generaldebatte über die beiden Brausteuervorlagen hat dieser Punkt zu einer um fassenden Erörterung geführt, welche die Standpunkte der verschiedenen Parteien in diefer Beziehung ziemlich klar gelegt hat. Ich kann mich daher darauf be— schränken, nur daran noch zu erinnern, daß viel kühnere viel aus- sichtslosere Träume, als die, die letzten Zollschranken in Deutfch land fallen zu sehen, wirklich reglisirt worden sind, daß viel größere, an⸗ scheinend unüberwindliche Schwierigkeiten wirklich überwunden wor den sind, und daß wir des halb kein Recht haben, aus den Schwierig⸗ leiten, die wir jezt mit der Erreichung des Zieles der voll stãn digen Gemeinschaft in Bezug auf die Getränkesteuer noch verbunden sehen, aus diesen Schwierigkeiten einen Einwand herzulesten gegen den erften jetzt möglichen Schritt der Annäherung unseres Steuerfyftems an das ⸗. . Staate Süddeutschlands bestehende System, an das ayerische. Ich möchte mir nun noch erlauben, einen Einwand zu berühren, der auch im vorigen Jahre schon von Solchen erhoben worden ist, die an und für sich als Freunde des vorliegenden Gesetzes zu bezeich⸗ nen sein dürften, ein Einwand, der in dem vorbereiteten Berichte Ihrer Kommission dahin formulirt worden ist, den Herrn Reichs⸗ kanzler zu ersuchen, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Erhöhung der Branntwein steuer vorzulegen. Der Einwand also, daß man mit der Brausteuer allein nicht vorgehen könne und solle, sondern daß man nur mit der Brannrwein“ steuer zusamm en vorgehen könne. Ich knüpfe da zunächst an das Ziel, was ich eben bezeichnet habe als die Annäherung an Süddeutschland. Es würde seltsam fein, wenn man in dem Augenblick, wo man mit vollem Bewußtsein eine in der Verfassung auferlegte Verpflichtung, zu sireben nach einheitlicher Gesetzgebung, auf der! einen Punkt zu erfüllen suchte, auf dem anderen sich grade entgegen gesetzten Bestrebungen hingeben wollte. Das wäre aber der Fall, wenn wir jetzt an eine Erhöhung der Branntweinsteuer herangehen würden, jetzt, wo die Gesetzgebung der süddeutschen Staaten in der Art reformirt wird, daß sie sich dem Zustande, der in Norddeutsch⸗ land gilt, zum Theil nähert, zum Theil identisch mit demselben wird. Im vorigen Monat ist in Bayern eine Gesetzgebung in dieser Be⸗ ziehung zum Abschluß gelangt, welche die Branntweinsteuerfrage für dieses Land im Wesentlichen so gelöst hat, wie sie in Norddeutsch⸗ land seit längerer Zeit besteht. In Baden ist eine Erhöhung der Branntweinsteuer beschlossen worden, die auf das Doppelte des bis— herigen Erträgnisses hinausgeht, damit allerdings noch erheblich zu⸗ rückbleibt hinter dem, was bei uns erhoben wird, welche aber zu⸗ gleich die Aussicht gewährt, daß damit weiter vorgegangen werden wird. Wäre aber auch eine solche Rücksicht auf Andere nicht zu nehmen, so würde die . der Branntweinsteuererhöhung bei uns auch aus selbständigen Gründen immerhin noch eine andere Beurtheilung be— dingen, als sie in jener Resolution Ihrer Kommission erfahren hat. Eine Vorlage wegen Erhöhung der Branntweinsteuer ist nicht gemacht worden und kann nicht gemacht werden. Egz ist das eine sehr schwierige und keineswegs saft spruchreife Frage. Ich lasse dahingestellt, wie weit das Bedürfniß einer Reform dieser Steuer als vorhanden anzuerkennen sein wird. Die Wege dazu, das Maß dessen ist jedenfalls im Augenblick nicht zweifellos festgestellt. Gs würde ein sehr bedenklicher Schritt sein, der nach vielen Seiten hin unberechenbare Folgen für unseren Nationalwohlstand herbeiführen könnte, wenn man da mit einer Erhöhung vorgehen wollte. Ich glaube nur an das noch kurz erinnern zu dürfen, was in diefer Be— ztehung bei der Generaldebatte des vorigen Jahres über den Etat, wo die Frage auch schon angeregt wurde, Seitens des Hrn. Abg. Dr. Lucius in ausführlicher Weise hier im Hause vorgebracht ist. Wenn die Sache nun aber so liegt, daß in Bezug auf die Branntweinsteuer ein Beschluß für jetzt unmöglich zu Stande kommen könnte, wenn wird anerkennt werden müssen, daß die Erhöhung der Branntweinsteuer in keiner Weise innerlich zusammenbängt mit der Erböhung der Brausteuer — dann glaube ich, darf ich denjenigen Herren, welche der Erhöhung der Brausteuer an sich nicht abgeneigt sind, welche sie als eine zweckmäßige und an sich gerechtfertigte Maß= regel ansehen, die Bitte an das Herz legen, das Eine nichk um des Andern willen zu vertagen oder abzulehnen. Ich folge darin gern den Ausführungen, die der Hr. Abg. Richter an einer anderen Stelle gemacht hat, als er sagte: es mag in der Politik zuläfsig erscheinen, Staatsmänner dilatorisch zu behandeln, aber es wäre das Aller⸗ verkehrteste von der Welt, einen großen Industriezweig dilatorisch zu behandeln. — Nun, meine Herren, das würden Sie aber thun, wenn Sie blos um einer taktischen Frage willen, um der Rückficht willen, daß Sie nicht gleichzeitig eine von Ihnen in Aussicht ge⸗ nommene Erhöhung der Branntweinsteuer erlangen tönnten, die jetzt mögliche, vollkommen spruchreife Lösung der Brausteuerfrage hinauß—⸗ schöben. Deshalb hoffe ich, daß auch von dieser Seite ein Wider—⸗ stand gegen die Vorlage nicht geübt werden wird. . Der Abg. Freiherr von Soden erklärte sich gegen die Vorlage. Was die aus diesem Gesetz gehoffte Vermehrun der Einnahmen des Reichs betreffe, so würden dieselben do nicht sämmtlichen Bundesstaaten, sondern nur denjenigen zu Gute kommen, welche in der Getränksteuergemeinschaft sich be⸗ fänden. Das Bedürfniß nach Vermehrung der Einnahme sei aber in allen Stagten gleichmäßig vorhanden; er könne das um so mehr bestätigen, als er hierher unmittelbar aus dem bayerischen Landtage gekommen sei und auch dort dieses Be⸗ dürfniß sich sehr stark geltend gemacht habe. Nach den Ausz⸗ führungen des Unter⸗ Staats sekretärs sollten die Mehreinnahmen des Reichs thunlichst schon in diesem Jahre erreicht und nicht erst auf die vollen Wirkungen der Zolltarifresorm 6e. wartet werden. Dagegen möchte er hervorheben, daß bie
in, der Etatsberathung eine Umschau über den Zustand der Finanzen
in den einzelnen Staaten Deutschlands gehalten worden, und er hat dabei, wie ich glaube, den Beweis schon geführt, daß von einem solchen Zustande in diesen Staaten, der es gestatiet, die flüssig ge⸗
leider noch nicht die Rede ist. Ich glaube also auch nicht weiter
durch die Börsensteuer; mit dieser werde ein Etwas getroffen, welches das Centrum der Steuer schon längst hätte unter⸗ werfen wollen und was ein viel geeigneterer Gegenstand der Besteuerung sei als das Bier. Die Brausteuer solle eine Konsequenz der Zollreform sein, das bestreite er auf das Allerentschiedenste. Durch die ir m habe man nicht nur Mehreinnahmen, sondern auch Schutz für die heimische In⸗ dustrie schaffen wollen: mit dem vorliegenden Entwurf geschähe das Gegentheil. Mit der Einführung dieses Gesetzes werde die Brauindustrie höchst wahrscheinlich aufs Tiefste geschädigt werden. Die Motive sprächen sich freilich nicht deutlich dar⸗ über aus, wer die , n ng tragen werde; dieselben nennten hald die Produzenten, bald die Konsumenten als Träger. Seien es die ersteren, so würde daraus ein großer Nachtheil nicht blos für die betreffenden Industriellen, sondern für alle dabei Betheiligten entstehen. Nach einer ihm zugegangenen Eingabe sei die gegenwärtige Rentabilität von 51 Aktienbrauereien 4,9 Proz, bei dem großen Risiko eine sehr mäßige Verzin⸗ sung! Die Petenten behaupteten, daß nach den Bestimmungen des Gesetzes die Rente auf 1,65 Proz. herabgehen würbe! Sollte dies wahr sein, so müßte dieses Faktum allein schon die Ablehnung rechtfertigen. Zudem arbeiteten die Süidbeut— schen mit viel geringerem Anlagekapital, besseren und billigeren Materialien, der Konsum sei dort viermal so groß als in Norddeutschland; es sei also klar, daß bei doppeltem Verbrauch der Nutzen bei einem Hektoliter Bier nur halb so groß zu sein brauche. An anderer Stelle der Motive sollten die Kon⸗ sumenten den Mehrbetrag der Steuer aufbringen, der Preis also in die Höhe gehen. Nun sei in Bayern freilich der Preis viel geringer als im Norden, aber trotzdem würde der Konsum abnehmen und den wünschten doch alle vermehrt zum
Nachtheil des Branntweinkonsums; jedenfalls stehe fest, daß, möge der Produzent oder der Konsument die Steuer be— zahlen, nicht blos eine Verminderung der Konsumtion, sondern
auch ein Schaden für -die Landwirthschaft beim Bau von Hopfen
und Gerste, sowie bei der Verwendung der Brauereiabfälle ein⸗
treten werde. Den erwarteten finanziellen Effekt anlangend,
so werde der höhere Anschlag schon deshalb nicht
herauskommen, weil die höhere Steuer auch den Kontrol⸗—
apparat komplizirter und theurer machen würde, wie auch die
Zahl der Beamten beträchtlich erhöht werden müsse. Die ser
Uebelstand werde besonders in Norddeutschland sehr fühlbar
werden, da dort die Braustätten viel weiter auseinanderlägen.
Die schärfere Kontrole sei mit sehr großer Belästigung der
Betheiligten verbunden, und während jetzt die Motive das
letztere leugneten, sei 1872 in einer ähnlichen Vorlage das
Gegentheil behauptet worden. Die Bezugnahme auf Art. 35
der Verfassung treffe die Sache nicht, derselbe spreche nur von
Uebereinstimmung in der r n, was aber die Regie⸗
rung wolle, gehe viel weiter, sie wolle nicht blos Gleichheit der Besteuerung, sondern wolle den Uebergang der Einnahmen aus dieser Steuerquelle an die Reichskasse. Im vorigen Jahre habe der Abg. von Schmid (Württemberg) von feinem württembergischen Standpunkte aus erklärt, er könne sich auf dieses Ziel nimmermehr einlassen; er erkläre heute von seinem bayerischen Standpunkte aus das gleiche; erinnere aber auch daran, daß bei der vorigen Berathung die Abgg. Richter (Meißen) und Uhden geuͤußert hätten, das Reich könne ganz wohl auf diese Einnahmen verzichten. Bayern habe ganz neuerdings den Malzaufschlag von 4 auf 6 S erhöht, und wenn die Motive sagten, daß vom 1. Januar 1882 der Satz wieder 4½ betragen würde, so sei das, wie er in Ueber⸗ einstimmung mit allen auch dem bayerischen Landtage ange⸗ hörigen Mitgliedern bezeuge, ein entschiedener Irrthum. Wenn auch ein dahingehender Antrag angenommen sei, so sei doch zu seiner Verwirklichung kaum Aussicht, wenn nicht ganz be— deutende Veränderungen in den Verhältnissen einträten. Sehr auffallend sei, daß die Reichsregierung die Resolution, betref⸗ fend die Erhöhung der Branntweinsteuer, gar nicht beachtet habe. Der Abg. von Bennigsen habe am 17. Mai 1879 gesagt, wenn man eine Erhöhung der Biersteuer wolle, könne und dürfe man sie nicht beschließen ohne Zusammenhang mit der Erhöhung der Branntweinsteuer. Er hoffe, daß der ge⸗ nannte Abgeordnete noch heute vollkommen auf diesem Stand⸗ punkt stehe. Es könne geradezu als eine Lebensfrage für einen großen Theil Preußens bezeichnet werden, daß an der bestehenden Branntweinbesteuerung nichts geändert werde. Empfehle sich also eine Erhöhung der Brannt— weinsteuer für jetzt nicht, so ziehe er daraus für sich den Schluß, daß eine Erhöhung der Bierbesteuerung sich auch nicht empfehle. Er sei zugleich mit dem Abg. Windthorst darin einverstanden, daß eine einseitige Erhöhung der Biersteuer eine Vermehrung des Branntweingenusses be⸗ deuten würde. Bei der Einführung des neuen Branntwein⸗ steuergesetzes sei übrigens nicht die Absicht gewesen, nach Art. 35, wie der Unter⸗Saatssekretär Scholz; meine, der Ein— heit der Besteuerung in Deutschland näher zu kommen, wie auch der bayerische Finanz-⸗Minister von Riedel am 16. Februar d. J. ausdrücklich hervorgehoben habe. In Bayern werde sich weder ein Ministerium noch eine Volksvertretung jemals finden, welche in der Lage sei, auf diese Reservatstellung, auf das selbständige Recht der Einnahme aus dieser Ouclle zu verzichten; Bayern würde dadurch nicht blos einer großen Einnahme verlustig gehen, sondern auch Unordnung in feinen Stagtshaushalt bringen, der auf diesen Einnahmen zum großen Theil beruhe. Aus allen diesen Gründen empfehle er die Äb⸗ lehnung dieser Vorlage!
Der Abg. Fürst von Hatzfeldt-Trachenberg konstatirte, daß
die Vorlage einen Fortschritt auf dem Wege der begonnenen
Steuerreform bezeichne. Leider würden die voraussichtlichen
Erträge aus der Erhöhung der Brausteuer zuzüglich der Er⸗
träge aus den neuen Zöllen wohl noch nicht hinreichen, um
erhebliche Ueberschüsse an die Einzelstaaten verweisen und
Steuererlasse eintreten lassen zu können. Aber es sei doch
wenigstens ein Schritt weiter, wenn er auch glaube, daß die
Steuerreform hiermit noch nicht abgeschlossen sein werde.
Durch die Annahme dieses Gesetzes werde seines Erachtens
noch nicht ein Präjudiz geschaffen für die Einheit der Zoll⸗
erhebung. Der Entwurf schlage 4 M pro Centner vor, das
sei eine Verdoppelung der bisher in Deutschland geltenden
Sätze. Die vorjährige Kommission habe 3 (S beantragt.
Wenn auch der Preis des Malzes um die Hälfte erhöht werde,
so bleibe noch immer ein Verdienst von 2 MS pro Hektoliter.
Die Berliner Verhältnisse könne er natürlich als normale
nicht betrachten. Auch in Bayern bestehe bereits der Satz von
4 4 Steuer pro Hektoliter Malz; trotzdem sei die Brauindustrie
dort die blühendste. Er verkenne nicht die wesentlichen Mängel,
die dieser Entwurf habe. Der Branntweinkonsum stehe
Vermehrung sehr viel entsprechender zu erreichen sein würde
im umgekehrten Verhältniß zum Bierkonsum in Deutschland, und trotz der Ausführungen des Unter⸗-Staatssekretärs Scholz
wundern, daß die Regierung es unterlassen . ö Hause gleichzeitig mit diesem Entwurf einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der Brannt⸗ wein einer höheren, und zwar einer wesentlich höheren Steuer unterworfen werde. Die Regierung hätte die Resolutian, welche die Brausteuer⸗Kommission des vorigen Jahres be⸗ chlossen habe, berücksichtigen sollen, wenn er auch glaube, daß 69 Unterlassung in wohlmeinender Absicht für die Landwirth⸗ schaft in den nordöstlichen Provinzen Preußens geschehen sei. Er verkenne nicht, daß die Spiritusbrennerei für die nord⸗ östlichen Provinzen geradezu eine Lebensfrage sei und daß viele Güter ohne diesen Nebenbetrieb zurückgehen würden. Wollte man aber diesen Weg nicht einschlagen, so hätte man u demselben Resultat einer vermehrten ,, des ranntweins gelangen können, wenn man die Schanksteuer angenommen hätte. Das sogenannte Einfachbier, welches für den norddeutschen Landarheiter ein ebenso gesundes wie wohl— thätiges Getränk sei, wünsche er von der Steuererhöhung nicht betroffen zu sehen. Dieses Bier werde innerhalb Norddeutsch⸗ land zum Preise von 6 M pro Hektoliter verkaust, ein Preis, bei welchem der Brauer fast gar keinen Verdienst behalte. Einzig und allein sei dieses Getränk geeignet, ein Gegen⸗ ewicht gegen den übermäßigen Genuß des Branntweins zu ilden. Er W der Vorlage an eine isfion von 14 Mitgliedern. , . . Abg. Dr. Mendel bemerkte, die Hoffnung, daß diese Vorlage das Schicksal der gleichen vorjährigen theilen werde, sei durch die Ausführungen der Vorredner bedeutend gestärkt worden. Dieses Resultat sei aber auch nach den früheren Verhandlungen im Reichstage über diesen Gegenstand vorgus— . gewesen. Die Abgg. von Bennigsen und Freiherr von Schorlemer⸗Alst hätten sich im vorigen Jahre auf das Entschiedenste gegen die Erhöhung der Biersteuer ohne gleich⸗ zeitige Inangriffnahme der Branntweinsteuer ausgesprochen. Hoffentlich ständen die Herren heute auch noch auf demselben Standpunkte. Für die Konservativen habe der Abg. Freiherr von Minnigerode 18765 erklärt, daß er die Biersteuer nur aus Mangel an dem Besseren, der Tabaksteuer, annehme; da der⸗ selbe diese jetzt in reichem Maße erhalten habe, würde er sich offentlich von dem Schlechteren fernhalten. Die Motive der ö. für die Erhöhung der Biersteuer seien, obwohl abge⸗ lagert, doch nicht stärker geworden. Da der bayerische Landtag und der bayerische Finanz Minister ausdrücklich erklärt hätten, daß von einer Branntwein⸗ und Biersteuergemeinschaft absolut nicht die Rede sein könne, so sei der Artikel 35 der Verfassung nur eine Folie für die beabsichtigte Steuererhöhung. Wenn serner von fortschrittlicher Seite schüchtern ab und zu darauf hinge⸗ wiesen worden sei, daß die Finanzreform doch nicht blos in der Annahme neuer, sondern auch im Erlaß alter Steuern bestehen sollte, so habe die rechte Seite dieses Hauses immer erwidert, man sollte erst abwarten, ob die bewilligten neuen Steuern nicht einen Steuererlaß ermöglichten. Nun bitte er, erst abzuwarten, bis erst in ein er Beziehung, wenn auch nur ein kleiner Erlaß in Folge der neuen Steuern ermöglicht sei, dann könne man ja über die weitere Durchführung der Finanz- reform sprechen. Die billigere Gerste, der gute Hopfen, die billigen Braumeister in Bayern ließen dort eine höhere Brausteuer viel leichter ertragen als in Norddeutschland; darum dürfe man dem Haufe dies Beispiel nicht anführen. Die Rentabilität der norddeut⸗ schen Brauereien lasse sich zwar an den Aktiengesells chasten schwer be⸗ messen, weil man nicht wisse, was diese in der That werth seien. Aber es sei in einer Eingabe an den Reichstag berech⸗ net worden, daß im Rathskeller zu Berlin an Miethe, Gas und Steuer auf den Hektoliter 16 „S6, im Ausschank von Schultheiß 12,16 S, im alten Rathskeller zu Stettin 15,10 66, dagegen im Maximiliansbierhaus in München nur 1,60 M, im „Kranich“ zu Nürnberg 2, 10 6 kämen. Dieser, Unter⸗ schied liege einestheils an dem größeren Konsum in Bayern, ba die Generalkosten dieselben seien, wenn ein Mann 10 oder wenn er 2 Seidel trinke, andererseits in der dürftigeren Ausstattung der Bierwirthschaften in Bayern. Daß die Erhöhung der Brausteuer in Bayern gar kei⸗ nen schädlichen Einfluß gehabt habe sei gar nicht erwiesen. Der Konsum sei zwar trotz derselben gestiegen. Es frage sich aber, ob sich nicht ein großer Theil der Bevöl⸗ kerung Bayerns in Folge der durch die erhöhte Steuer ver⸗ theuerten Bierpreise dem Branntweingenuß zuwende, während das Biertrinken nur den wohlhabenderen Klassen vorbehalten bleibe. Nur so sei es zu erklären, daß der Branntweingenuß in Bayern von 3,7 auf 5,8 1 pro Kopf gestiegen sei. Un⸗ zweifelhaft werde der Konsument die Erhöhung der Steuer tragen; die in Stuttgart eingeführte städtische Abgabe von 65 3 pro Hektoliter Bier habe dort das halbe Liter um 1 8, das Hektoliter um 2 M6 vertheuert. Wenn also alle für die Erhöhung der Biersteuer angeführten Gründe nicht stichhaltig seien, fo sei dieselbe andererseits aus Gründen der Sittlichkeit verwerflich. Der Branntwein sei erfahrungsmäßig der schlimmste Feind des geistigen und körperlichen Wohls des Menschen und das Bier das beste Bekämpfungsmittel des Branntweins. Die bedeutendsten Aerzte hätten konstatirt, daß das Allgemein⸗ befinden mit der Steigerung des Bierkonsums zu⸗, mit der Steigerung des Branntweinskonsums abnehme. Auch die Statistiker der deutschen Krankenhäuser wiesen nur zu sehr den schrecklichen Einfluß des Alkoholismus nach. Die Auf⸗ nahme solcher am Delirium tremens leidender Kranken in die Krankenhäuser gebe einen gewissen Maßstab über die Ver— reitung der Trunksucht in den ärmeren Schichten der Bevöl⸗ kerung. Nun habe diese Aufnahme in den größten Kranken⸗ häusern Berlins, Charite, Barackenlazareth und Friedrichshain 1875 479 Personen, 1876 — 44, 1877 — 472, 1878 — 457 umfaßt. Bei einer Vermehrung der Bevölkerung um 10 Proz. habe die Zahl der an Trunksucht Leidenden also abgenommen. Berlin verdiene also den schlechten Ruf nicht, den man ihm gewöhnlich imputire. Dasselbe Resultat ergäben die Zahlen aus einer Reihe Krankenhäuser anderer Städte. In Königsberg habe die Zahl 1875 144, 1876 166, 187778 167, 1876/79 147 betragen, also auch dort 3 Zu⸗ nahme der Vevdlkerung eine Abnahme der Trunksucht, soweit sie den Branntwein betreffe. In Hamburg sei nach einem ihm vorliegenden Bericht die Zahl der am Delirium tremens Erkrankten in den letzten Jahren ziemlich konstant gewesen. Die Ursache dieser Verminderung der Trünksucht sei nur die Einführung des Biers als Getränk in immer weiteren Kreisen des Volks. Er müsse darum die Tenbenz der Vorlage als eine solche bezeichnen, welche ethischen und sanitären Funda⸗ . widerspreche, und bitte sie deshalb abzu⸗ eh nen. ; Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath,
wendungen vor Theil auf wirthscha
kehrt, daß, wenn vermindert werde. ; enge . . ,, — ĩ ube, viele g . e ö. beistimmen — in so weiten Grenzen entschieden übertrieben. Meine Herren, ich glaube, richtig zu würdigen, isse . r 1 völkerung ins : e
8 g 1 6 ta , n und be⸗ der Aktienfabriken mit circa 495 0jE.
Unternehmungen, so ist es namentlich ganz hervorragend von Bedeutung, nehmens steht, ob das Unternehmen ob hohe Kosten bei der Einrichtung verhältnißmäßig geringere. Etablissements und in . ar . finden,
öhere Erträge geliefert haben. . . ö. 1 6 der Vorlage auch nicht gesagt, daß die Erhöhung der
Mengen getrun völkerung solches Bier, fia e . t nicht die Aufgabe
ö ; ; . zu . Zwecken, namentlich das Wasser zu ersetzen, den Durst zu löschen, Zwecken genossen, als zu genuß dient.
Distrikte
licher Weise aft n nahrhaft wäre. gerade zu den . ,, . me ausgehen können, wenn 2. ng nr, ö ist, eintritt, daß dann der Branntwein erheblich stärker werden würde.
müßte
genuß
schen Ver
mitteln.
man nur
sind,
auf
Stufe
gehabt, ist
die
gewesen.
Direktor im Reichs⸗Schazamte Burchard das Wort: Meine ,, die Vorlage sind mannigfache Ein=
worden,
auch
weinkonsum Wenn auch Ausschreitungen kommen, so 2 es doch nur durch
ingen können, ; i ,,, sich vermindere und der Biergenuß zunehme. Beide Getränke befriedigen ganz verschiedene Bedůrfnisse. Ich meine nun, daß die Erhöhung Forderung der Gerechtigkeit ist
Bie ört nicht h 6 wr d 6 Beutschland in der Biersteuergemeinschaft
96 meg; bel ast iiedri ꝛbelastun . t Wr r n 36 dem r ic ege etwa um die Hälfte erhöht, kommt
einem Steuerbetrage,
mittel, die zwei nothwendiger, e
so
— der F
gesagt,
fassen. Es ist ja richtig, istrikte betrachten, n . . 66 6 dem Branntwein von der Be⸗
ier getrunken wird, aber doch im Allgemeinen nicht ö ö. Branntwein Konkurrenz zu machen geeignet was in diefen Gegenden getrunken wird, ist das aller⸗
Meine Herren! Deutschlands
mit ein
ier nach dem Vorschlage, x een fen . Auge gefaßten Kreisen mit dem Branntwein in Kon⸗ kurrenz treten könnte? Es ist in der Vorlage den besseren Sorten Bier die jetzige schaft mit 1 8 pro Liter lastet; sich auf 2 3 . ufer erf.
e Steuer nur etwa mit der Hälfte. . , für jene 3 . Biers rechnungsmäßig ⸗ ro Liter, da ; . aim ö saaeben aß l ch diese erheblich stelgern kann, daß sie das z . ,, aber immerhin wird doch in der Regel nur ein verhältnißmäßg geringer Betrag herauskommen, Folge der Steuererhöhung auf die Flasche Bier entfällt. Ich glaube deshalb, daß die erheblichem Maße, dahin wirken kann, zunimmt auf Kosten des Biergenusses. Für den Branntweingenuß sind
hältnisse zum
in einer Weise mit zeichnen kann. J . St
iter Bier an Staa . dem nächften Lande nach Höhe der Steuer, 1,42 6, in . beträgt die Steuer ca. 2, 3 M, in Baden ungefähr 212, in ö. Lothringen und Frankreich ungefähr 2,22 6, in den e, nigten Staaten 271, in Großbritannien 3,38 und in Desterreich ˖ Ungarn
? - Art der Wortlaute 4,34 46, ein Betrag, welcher sich nach der A n, in dem letztgenannten Lande etwa auf 3, 80.½ vermindert.
zu
geltenden übersteigt, wie sie in a
auf Bayern hin, . man bis jetzt schon bis die der hier erhöht ,, um die h ea rern g r liegen aber auch die Verhältnisse in e seelgrnn Ich habe mir in Oesterreich die Abgabe herigen ft r tri oͤsterre ichische t ĩ i icht nöthig habe, weiter auseinander zu setzen. r n m th 1st 9 Bierproduktion auf einer sehr großen öhe angelangt. öhung der Biersteuer könnte u 39. in e n, n aun u ; dafür noch ein Beispiel an ⸗ s 1 itragen muß, die Gesammtheit der Industrie k . dich . en. nament· nicht gerade förderlich sein wird. Ich isen auf das Beispiel in der Pfalz Beziehung sehr lehrreich. In der J. Juli 1875 von jeder Abgabe feei ist dort eine Steuer eingeführt die gleich war der in den übrigen bayerischen Landestheilen.
zu heben, wenn lich den schlecht geleiteten, möchte hier besonders hinwe in , fre bre e , i as Bier bis z , , f Juli 1878 ab
om
bracht worden, jum Theil .
ich zunächst gegen die letzteren Einwen . . Form auggesprochen sind. Man ha
die Tenden en f ere m re . aus der oft wiederholten und auch
nen Behauptung, daß ein größeres Maß det ,, Genuß des Bieres vermindere und umge⸗
. j k worden, daß eine steunersatze zu dem 6 Æ Satze übergegangen ist.
Aber das Bier, was dort getrunken wird, gehört
tatten Sie mir, — 6e g f, in der Biersteuergemeinschaft auf den Hekto⸗
Herren, ich wiederhole es, wir haben eine ganz auffällig
nderen Ländern auferlegt sind. . . Meine Herren, diese Thatsache ist doch gewiß auch zu n ich gebe gerne zu, daß man das eigene Steuer- und Zoll system nich absolut gestalten 6 und darf an d Ländern, aber wenn man fragt: ꝛ 4 geeignetes Steuerobjekt, so muß man Umschau halten, wie es in anderen Ländern gehalten wird, und ich glaube, ĩ ü u der ü ö 2 Oblekt für eine ausgiebige Besteuerung an⸗ ist. . Ich möchte nun aber auch noch auf einen an— deren Punkt hinweisen. Ich habe vorhin gesagt, das Bier gehört nicht zu den absolut nothwendigen Nahrungsmitteln, es giebt . felloz noch viel nothwendiger sind. Dag Getreide ist benso auch wohl Fleisch und jedenfalls das Salz. Wir haben im vorigen Jahre wenigstens bei der Einfuhr eine Steuer auf das Getreide und auf dag Fleisch gelegt n, beträchtliche Abgabe auf dem Salz, was im Lande produzirt wird. Wenn nun diese ö Nahrungsmittel mit erschein derung der Gerechtigkeit, Biersteuer erhöht, . 1 ltend gemacht, die at nun gelten ö r . 6 Erhöhung, wie sie vorgeschlagen wird. schwer, sich ein sicheres Bild zu machen, Belaftung des Blerverbrauchs zurückwirken jenes Gewerbes, ,. so ᷣ ., it lange in Geltung . . Entwickelung sich befindet.
außerordentlich niedrigen Stufe
nanzieller Natur, zum iete liegend. Ich will richten, weil sie ja
die Vorlage wäre irratione ll, unmoralisch, oder
efaßt werden. Es der Vorlage könnte so aufgefaß 6.
der Branntweingenuß
beiden Getränken bestände. Dies ist der Herren aus dem hoben Hause man muß, um die Sache die Verhältnisse ,
wo der Branntwein in erheblichen
den Branntwein zu ersetzen,
— fur; und gut, es wird zu ganz anderen , zu welchem der Branntwein⸗ Wenn die östlichen und die mittleren Branntweingenuß in erheb⸗ vertauschen wollten, dann werden, was kräftig und
den dem Biergenusse Bier verwandt
und ich glaube nicht, daß Sie von eine Steuer in dem Umfange,
Denn welche Belastung trifft gerade das Bier, was in den haupt ⸗ ausgeführt, daß auf Steuer in der Steuergemein⸗ sie würde also bei der Erhöhung Die schlechteren Sorten trifft aber Es beträgt also die Steuer in der ist auf die Flasche etwa 4 . wei⸗, drei⸗, ja selbst
der in
Steuervorlage, wenigstens nicht in daß der Branntweinkonsum
ja hauptsächlich die klima⸗ im Bste⸗ dient der Brannt⸗ zur Erwärmung und zur Belebung. bei dem Branntweingenusse vielfach vor⸗ anz exorbitante Steuermaß⸗ daß in solchen Gegenden
entscheidend; Theil
darauf hinzuwirken,
der Biersteuer geradezu eine und zwar nach zwei Richtungen hin. zu den durchaus nothwendigen Nahrungz⸗
t belastet, die man als sehr niedrig be⸗ , . in dieser Beziehung einige Zahlen
testeuer jetzt der Betrag von G, c , in Württem⸗
des Bieres und selbst, wenn man unsere
der zwar den in Württemberg sonst aber zurückbleibt hinter allen Steuerlasten,
den Steuereinrichtungen in in welchem Maße ist das
man wird nach
Ansicht gelangen, daß in der That das Bier
es lastet auch eine
Abgaben 63. in der That auch als eine For⸗ . . in angemessener Weise die seit einer Reihe von Jahren gestanden hat. gi it 1
in welcher Weise eine ere ö würde auf . . man sich in anderen Ländern um⸗ . . da, 3 eine hohe Bierbesteuerung ift, das Brauereigewerbe auf einer sehr hohen ö ; nig i s8 ja am nächsten, dort ha ö ö ; 1. k 1879 eine Steuer vorgeschlagenen gleichkam, die Steuer Hälfte des Betrages; gleichwohl Biererzeugungsindustrie zu einer sehr großen
es die bisher
ierindustrie werde
vorhin augeinander zu setzen erlaubt, daß das Vierfache etwa von unserem big⸗ Gleichwohl hat unter dieser Abgabe
Bierindustrie eine so hohe. Stufe er⸗
Ich meine also, daß die Furcht, unter der Er⸗
öhung der . . ergeben hat. Deshalb ist es auch durchaus unbe
anstandet geblieben,
, von dem worden sind. t ⸗ . der Rentabilität der Bierproduktion mu
der einzelnen Distrikte des auf die Aktienfabriken.
Abgeordnete — e n,. zuerst vielleicht ganz auf die Brauereien abgewa lzt werde, hl a daß das Bier mit einem — 66 s . I abzuleiten. ier ph 3 3 betragen, aber mehr keinesfalls.
nsere inländische Industrie leiden, bin sogar der Ansicht und möchte daß gerade eine Erhöhung der
Pon diesem Zeitpunkt an bis zum 1. November 1879 hat dieses Steuersystem
die ö 5 von keiner Seite,
Pfalz geherrscht und in der Vorlage,
baverischen Kammer gemacht worden ist, ist, * ö 1 außdrücklich hervorgehoben worden, die Einführung dieses hohen Bierbesteuerungssystems in der weder von den Konsumenten noch von den beklagt worden ist, daß sich trotz der exorbi-· Biersteuer nach beiden Richtungen hin kein
in der
roduzenten irgendwie
daß auch in der Pfalz von dem bisherigen Bier
nn noch erlauben, auf einige Einwendungen . hne h! y . 6a tr , . nete hat gesagt, für die Beurthei⸗
Der Herr Abgeordnete hat gesag ö . 3 Er hat eine Durchschnittsberechnung auf- ] jetzt rentirte sich die Bierproduktion Meine Herren! Wie bei allen bei den Aktiengesellschaften wer an der Spitze dieses Urter⸗ gut oder schlecht geleitet wird, aufgewendet worden sind oder Wenn man die gut geleiteten faßt, namentlich in Norddeutschland daß sie fast sämmtlich erbeblich
estellt und daraus nachgewiesen,
ins Auge
Der
serfteuer lediglich den Fabriken zur Last fallen würde. ö.
hat die Vorlage schließlich dahin verstanden,
ĩ il auf die Konsumenten. Aber , ö ö. 5 3 pro Liter vertheuert das ist meines Erachtens in keiner Weise aus der Vor⸗ Wenn man viel annimmt, wird die Erhöhung pro
Dann möchte ich noch eine Bebauptung klar stellen, die der Hr.
Abg. Frhr. von Soden hinsichtlich der bayerischen Verhältaz i se gel⸗
t hat. Er hat gesagt, es wäre nicht richtig, was in
. gern e: einde aj 99 Erhöhung der Abgabe von 6 M pro Hektoliter in Bayern nur bis zum 1. Januar 1882 zu . be⸗ slaͤnde. Er hat zur Widerlegung dieser Ansicht geltend gemacht, es wäre bei der Berathung der Vorlage in der bayerischen . ausgesprochen, daß ein bezüglicher Antrag auf Hinausschiebung . Termins eingebracht werden sollte. Ich mache nur aufn fsam . die Anlage der jetzigen Vorlage, das bayerische Gesetz den e. 2. betreffend, vom 31. Oktober v. J, wo im Art. 2 ausdrücklich gen worden ift, daß von dem Hektoliter des zur Bierbereitung ö ö. Malzes die Steuer vom 1. Januar 1882 ab 4 4M betragen f 2 ist also schon im Gesetze ausdrücklich ausge sprochen, . e e. höhung auf 6 6 nur gelten solle bis zum 1. Januar 1882. J. mag ja die Absicht bestehen, auch in Zukunft eine e, ,. ö. Malzaufschlags eintreten zu lassen. Vor der Hand ist 35 m Ge 2 ausdrücklich gesagt, . vom I. Januar 1887 ab 4 den gesetz
i ᷣ ollen. ; h, ö Ich bescheide mich im Allgemeinen bei diesen Auseinandersetzungen. Ich kann nur wiederholen, dah ö. . Auffassung es eine Behauptung ist, die in keiner Weise . t ist, wenn eine Erhöhung der Bierbesteuerung in der Getränke ef gemeinschaft auf denjenigen Betrag, wie er Ihnen , ö als verwerflich und unmoralisch hingestellt wird. Ich glaube 9. ' mehr, daß es eine Forderung der Gerechtigkeit ist daß auch . 2 Gebiete der Bierbesteuerung fortan ein etwas höheres Maß . . lastung eingeführt werde, ein Maß, welches ungefähr en . i. der sonstigen Steuerbelastung bei den nothwendigen wichtigen Leben mitteln, die mit Abgaben belegt . , 2 Der Abg. Uhden erklärte sich für die Vorlage. Er ⸗ dere sich, 3. zur Begründung populärer Wünsche, die man sehr leicht vom ethischen Standpunkte aus bis zum letzten Blerseidel des armen Mannes begründen könne, dieser letztere noch nicht, wie so vielfach im Vorjahre, in die Debatte 31 zogen worden sei. Da die Brausteugrerhöhung einen Thei der im vorigen Jahre inaugurirten Wirthschaftspolitik bilde, so würden seine politischen Freunde derselben ustimmen. Seine Partei trete für dieselbe ein mit Rücksicht auf den Artikel 35 Alinea 2 der Verfassung. Es könne bekanntlich die Bierbesteuerung nur von Seiten der Biersteuergemeinschaft den süddeutschen Verhältnissen angepaßt werden, und das ge schehe durch die Vorlage, während die Branntweinstener⸗ verhältnisse umgekehrt nur von den süddeutschen Staaten, wo' die Steuer sehr niedrig sei, angepaßt werden könnten. Es sei mit Dank anzuerkennen, daß Bayern in Be⸗ zug auf den Branntwein beinahe Pure das norbddeutsche Branntweingesetz angenommen habe. Es sei Ansichtssache, ob eine Steuererhöhung von 4 16 pro Hektoliter Malz von den norddeutschen Brauereien und vom Bier trinkenden Publikum ertragen werden könne. Er glaube, daß eine Erhöhung von höchstens 0, 66 3 pro Liter obergähriges Bier und von 1 8 pro Liter untergähriges Bier sehr wohl ertragen werden könne. In Bayern sei es wenigstens sehr gut moglich, wo die Steuer längst die von seiner Partei erstrebte Höhe habe und wo die Lokalbesteuerung in den großen Städten beinghe noch 50 Proz. der Staatssteuer betrage und wo vom . No vember v. JY ab vom Staate pro Hektoliter noch 2 M, aller⸗ dings nur bis zum 1. Januar 1882 auferlegt worden seien. Er dächte, nach diesen Verhältnissen n, wo in Wahr⸗ heit also die Steuer 8 M6 pro Hektoliter alz betrage, sei doch anzunehmen, daß in Norddeutschland eine Steuer von 4 M weder das Gewerbe der Bierbrauer noch den Biergenuß schädigen werde. Was den ethischen Standpunkt anlange, so habe der Biergenuß bisher den Branntweingenuß in keiner Weise ausgeschlossen, noch sei Aussicht vorhanden, daß ein 2 mehrter Blergenuß das in Zukunft erreichen werde. Der Abg. Mendel habe ausgeführt, daß trotz des erhöhten Bierkonsums in Bayern dort auch der Branntweingenuß erheblich gestiegen sei. Das beweise, daß der Branntwein⸗ und der Biergenuß ganz verschiedene Motive hätten. Das Bier solle den Durst löschen, während der Branntwein in rauhen Gegenden zur Erwärmung des Körpers — vielleicht auch der Völlerei — diene. Er erinnere daran, daß in Berlin, wo 1 unschuldige Weißbier in früherer Zeit das Hauptgetränk, der Weißbiertrinker einen Kümmel e, mit dabei gefordert habe. Es sei also schon eine erbindung des durst⸗ löschenden und des animirenden Getränkes vorhanden gewesen. Er wisse nicht recht, wie man die Biersteuer und die Branntweinsteuer gleichmäßig und gleichzeitig regeln wolle. Während man sich mit einer Erhöhung der Biersteuer den süddeutschen Verhältnissen und damit der Einheit nähere, vermehre man diese Differenz durch eine Er⸗ öhung der Branntweinsteuer. Seine Partei stände einer hö⸗ ö Besteuerung des Branntweins prinzipiell nicht entgegen, es handle sich nur darum, wie dieselbe erfolgen solle 3 Völlerei trete man am besten . eine Besteuerun 6 Schankstätten entgegen und seine Partei habe deshal 2 dietzbezüglichen ablehnenden Beschluß des preußischen en. netenhauses sehr bedauert. Dagegen freue er sich über
i ᷣ ichs lan⸗ t der Regierung, eine solche Steuer in den Reichs . gin der Form lund Höhe der jetzigen