Branntwein teuer zu rütteln, scheine ihm den eigenthümlichen Verhältnissen der Landwirthschaft in den nordbͤstlichen Pro⸗ vinzen Preußens, wo 72 r des deutschen Spiritus über⸗ aupt fabrizirt werde, bedenklich. Sodann wünsche er, daß ie . mit den Malʒsurrogaten endlich aus der Welt geschafft würde. Von diesen Surrogaten, die daran Schuld trügen, daß in Norddeutschland das Bier wesentlich k sei, als in Bayern, wo die Surrogate gänzlich ver⸗ oten seien, würden merkwürdiger Weise von Jahr zu Jahr weniger zur Versteuerung deklarirt. In den Motiven zu der Gesetzvorlage vom Jahre 1872 sei die Masse der verwendeten Malzsurrogate auf 75 000 Ctr. geschätzt worden. Davon seien im Jahre 1878/79 nur noch 441 337 Ctr. zur Versteuerung 823 Die Produktion dieser Surrogate — hauptsächlich tärkezucker und Stärkesyrup — habe seines Wissens nicht abgenommen, wo dieselben aber blieben, wisse er nicht. Jedenfalls . das Bier in den letzten Jahren schlechter geworden. Schließ⸗ ich spreche er noch sein Bedauern aus, daß es nicht möglich sei, in dieser Vorlage ein Verbot zu treffen gegen die Ver⸗ wendung von er r mn, Das Gesetz vom 14. Mai v. J. ebe dem Kaiserlichen Gesundheitsamt die Mittel zum Ein⸗ chreiten gegen diese für die Gesundheit im höchsten Grade efährlichen Surrogate, trotzdem seien diese notorischen Gifte eider bis heute, 10 Monate nach Erlaß dieses Gesetzes, noch nicht verboten worden. Schließlich trete er dem Antrage des Abg. Fürsten von Hatzfeldt bei, die Vorlage an eine Kom⸗ mission von 14 Mitgliedern zu verweisen.
Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) konstatirte, daß durch die Rede des Abg. von Soden die meisten Gründe widerlegt seien, welche der Unter⸗Staatssekretär Scholz für die Vorlage vorgebracht habe. Es sei gar nicht daran zu denken, daß diese Steuerreform Steuererleichterungen in den Einzelstaaten zur Folge haben werde. Man stehe hier einfach vor einer neuen Steuer. Außerdem sei, wie die Sache liege, das Gespenst des Tabakmonopols noch keineswegs begraben. Warte man ruhig ab, bis man über diese Frage an kom⸗ etenter Stelle schlüssig geworden sei. Man müsse sehr vor⸗ ichtig sein, um nicht, nachdem der eine Wechsel acceptirt sei, ein noch viel stärkeres Accept präsentirt zu erhalten. Die Praxis habe gezeigt, daß, je mehr der Konsum des Bieres zugenommen, desto mehr der Branntweinkonsum abgenommen . Wenn ferner gesagt worden sei, das Bier werde that⸗ ächlich von den wohlhabenderen Klassen getrunken, die Mehr⸗ belastung durch die Verdoppelung des bisherigen Satzes sei also nicht drückend, so könne er das für seine engere Heimath, das Großherzogthum Hessen, nicht bestätigen; dort habe sich im Gegentheil gezeigt, daß mit dem zunehmenden Bierkonsum der Branntweingenuß sich ver⸗ mindert habe. Zu bemerken sei, daß in den östlichen und nördlichen Theilen des Reichs, so weit sie innerhalb der Biersteuergemeinschaft lägen, bei weitem weniger Bier kon⸗ sumirt werde als in anderen Theilen. Er könne nur wünschen, daß in dieser Beziehung wenigstens der Norden Deuischlands auch von den Süddeutschen einmal ein Stück Errungenschaft annehme, und er halte das Zurückdrängen des Branntweins jedenfalls für ein Stück Kultur. Mit der vorgeschlagenen Brausteuer werde dieses Zurückdrängen aber nicht erfolgen. Trotz der gegentheiligen Versicherungen der Vorredner halte er dafür, daß diese Steuer eine Ueberbürdung des Publi⸗ kums herbeiführen werde. Die neue Vorlage habe auf manche in der vorjährigen Kommission geltend gemachte Ansichten Rücksicht genommen, in der Hauptsache aber, im Punkte der Höhe der Steuer, nicht. Die ganze . sei nicht wegen des Artikels 35 der Reichsverfassung, ondern ausschließlich wegen des finanziellen Ertrages aufgenommen. Er glaube trotz aller gegentheiligen Ausfüh⸗ rungen, daß man nicht stückweise vorgehen sollte, um zu der Steuerreform zu gelangen durch Bewilligungen neuer Steuern. Er hoffe und wünsche keine Kommissionsverweisung, sollte die⸗ selbe aber doch beschlossen werden, so möchte er auf ein paar Positionen besonders aufmerksam machen. Zunächst auf die S5. 25 und 26 der Vorlage. 5§. 25 wolle alle öffentlichen Mühlen einer gewissen Kontrole unterwerfen, um eine Kon⸗ trole für einen verhältnißmäßig kleinen Theil des Malzes, der besteuert werde, in der Steuergemeinschaft mitzufassen. Man verweise auf Bayern, wo das obligatorisch sei. Aller⸗ dings, es werde aber auch dort als eine schwere Bedrückung empfunden. Das Königreich Bayern ziehe daraus einen be⸗ deutenden Theil der gesammten Staatseinnahmen. Um des kleinen Satzes von 900 000 bis höchstens 1 Mil— lion Centner Malz willen aber die vielen tausend Mühlen Deutschlands in der Braumalzgemeinschaft unter Kontrole zu stellen, scheine ihm doch . exorbitant zu sein. Sodann ei die in 8. 26 gestattete Einsichtnahme der Bücher Seitens er Kontrolbeamten eine viel zu weitgehende. Endlich sei aus der aug des 5. 44 nicht genau ersichtlich, wem derselbe die Last der Anschaffung der Meßapparate auflegen wolle. Seines Wissens bekamen die einzelnen Staaten für die Er⸗ hebung der Steuer einen Satz von 15 Proz. Ob in dieser Beziehung eine Aenderung geplant werde, wisse er nicht. Ihm wolle es nur bedenklich erscheinen, daß die Meßapparate nicht aus der Reichskasse, sondern von den Einzelstaaten zu bestrei⸗ ten seien. Das wolle ihm nicht stimmen und die darin lie⸗ gende Souveränetät wolle er gerne missen. Er empfehle, die Vorlage pure abzuweisen, eventuell, wenn Kommissionsberathung beschlossen werden sollte, sie dort noch gründlicher als das vorige Mal durchzuberathen.
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrat Unter Staats selretär Scholz das Wort: ö
Es kommt mir darauf an, meine Herren, einen Punkt mit ein
aar Worten klar zu stellen, ehe die Generaldebatte zum Schluß ommt; es ist die Bedeutung des Art. 35 der Verfassung in Bezug auf die zur Berathung stehende Vorlage.
Der eine Redner, der Herr Abg. Dr. Mendel, hat, wenn ich mir recht notirt habe, die Vermuthung ausgesprochen, daß die Erwäh⸗ nung der in diesem Artikel den Regierungen gestellten Aufgabe nur als eine Folie anzusehen sei, welche nebenher dem aus anderen Gründen für nothwendig gehaltenen Gesetz gegeben fei. Der erste
err Redner, Herr Freiherr von Soden, hat dagegen, wie es cheint, in diesem Argument, welches meinerseits angeführt worden war, ein sehr bedenkliches und auf das Aeußerfte zu bekämpfendes Streben eben gegen das er sich denn auch in einem längeren Theil seiner Rede, wenn ich mich recht erinnere, gewendet hat.
Die Wahrheit, meine Herten, liegt in der Mitte. Es ist weder meine Absicht gewesen, eine bloße Folie für diefen Gesetzentwurf zu erwähnen, noch ein unheimliches, für die einzelnen außerhalb der Brausteuergemeinschaft stehenden Staaten bedenkliches Vorgehen zu signalistren, gegen das es irgend einen Anlaß gebe, sich zu wehren und schon setzt Schanzen aufzubauen.
r. von Soden hat den Wortlaut deg Art. 35 an der betreffen⸗ den Stelle wiederholt und darauf aufmerkfam gemacht, daß derselbe
nur spreche von der Aufgabe der Herbeiführung einer Ueberein ftimmung der betreffenden Gesetzgebung. Ich babe dat selbst in meinem Vortrage ebenso erwähnt.
Der Hr. Abg. von Soden hat aufmerksam gemacht auf die vorjährige Verhandlung des Brausteuergesetzes. Ich habe ebenfalls darauf aufmerksam gemacht mit dem Hinzufügen, daß ich glaubte, damals sei der Standpunkt wegen des Arft. 35 von den verschiedenen Seiten innerhalb des Hauses bereits hinlänglich klar zum Ausdruck gebracht worden und ich könnte mir ersparen, diese Ausführungen nochmals zu wiederholen. Ich glaube, damit ist schon zur Genüge dargethan, daß irgend etwas Weiteres, als damals vom Regierungs⸗ tische aus angedeutet war, auch meinerseits nicht hat angedeutet werden sollen. Was bedeutet denn das aber, wenn der Artikel in der Verfassung die Aufgabe stellt, eine Uebereinstimmung der ver— schiedenen Gesetzgebungen zu erstreben? Das kann doch unmöglich den Sinn haben, damit lediglich zu mehrerer Freude oder Beruhi⸗ gung der Bevölkerung das Bewußtsein herrsche, hier und dort zu ganz verschiedenen praktischen Zwecken zwar und ganz unbeschadet der völlig unabhängigen weiteren Gestaltung, bestehe doch zufällig eine Uebereinstimmung in der Gesetzgebung.
Der Sinn, dle Absicht dieses Artikels ist doch immer nur auf das praktische Ziel gerichtet gewesen, ohne welches eine solche Ueber einstimmung der Gesetzgebung gar keine Bedeutung hat, so wenig etwa wie eine übereinstimmende Gesetzgebung über Verwaltung der Domänen oder sonst etwas, was den einzelnen Staaten gänzlich für sich überlassen ist. sei, oder daß besondere Mittel gebraucht werden müßten, um dieses Ziel in naher Zeit zu erreichen, davon bin ich weit entfernt gewesen, irgend eine Andeutung machen zu wollen, ich habe im Gegen⸗ theil nur daran erinnert, daß selbst kühnere aussichtslosere Träume in Erfüllung gegangen seien, als wie dieser Gedanke, daß man innerhalb Deutschlands endlich auch einmal die letzten Zoll⸗ schran ken fallen sähe. Diesen Gedanken aufrecht zu erhalten, dieses als das praktische Ziel hinzustellen, das, glaube ich, wird doch unbe⸗ nommen sein und wird nicht identifizirt werden können mit einem drohenden oder zu besorgenden Angriffe guf Refervate, auf welche jetzt und ohne vollkommen befriedigende Auskunftsmittel natürlich Niemand einem Staate in der Lage Bayerns etwa zumuthen würde, zu verzichten. Ich glaube also in dieser Beziehung von dem Hrn. Abg. von Soden mißverstanden worden zu sein und ihm keinen Anlaß zu diesen Ausführungen gegen mich gegeben zu haben.
Der Abg. Meier (Schaumburg-⸗Lippe) erklärte, wenngleich das Bedürfniß für weitere Steuern ihm nicht nachgewiefen zu sein schiene, und er nicht gern die Biersteuer ohne eine gleich⸗ zeitige Erhöhung der Branntweinsteuer annehmen möchte, so werde er doch fuͤr die Vorlage stimmen, weil er als Brauexei⸗ besitzer sich nicht nachsagen lassen wolle, daß er im persönlichen Interesse dagegen gestimmt habe. Nach seiner Ueberzeugung würden die Produzenten die Steuer nicht auf die Konsumen⸗ ten abwälzen können, und da die Brauer schon in den letzten Jahren in Norddeutschland schlechte Geschäfte gemacht hätten, so würden sie noch mehr leiden, wenn diese Steuer eingeführt werde. Sollte das Gesetz in eine Kommission verwie⸗ n werden, so möchte er dieselbe noch auf zwei
unkte aufmerksam machen, die ihm von besonderer Wichtigkeit erschienen. Im 5. 2 sei ein absolutes Verbot der Surrogate ausgesprochen. Er sei damit voll⸗ kommen einverstanden, es müßten aber Mittel und Wege ge⸗ funden werden, dies auch auf die importirten Biere anzu⸗ wenden. Das Nahrungsmittelgesetz werde, sobald die Surro⸗ gate der Gesundheit nicht nachtheilig seien, in dieser Beziehung nicht zutreffen. Der zweite Punkt betreffe die Rückvergütung beim Export. Nach 5. 7 solle dieselbe vollständig den Bestimmungen des Bundesrathes überlassen bleiben, er glaube aber, daß wenigstens im Gesetz ausgesprochen werden müsse, daß die Steuer im vollen Betrage zurückver⸗ gütet werden solle, wenn auch selbstverständlich die Bestimmung Über die Ermittelung dieses Betrages dem Bundesrathe über⸗ lassen bleiben müsse. Es solle nicht mehr bonifizirt werden, als wirklich bezahlt sei, aber die Rückvergütung solle auch die volle Höhe der bezahlten Steuer erreichen, denn wenn Nord⸗ deutschland viel Bier exportiren könnte, so würde das National⸗ vermögen dadurch vermehrt werden.
Der Abg. Dr. Witte (Rostock) führte aus, man müsse doch erst abwarten, welche Erträge die im vorigen Jahre bewilligten Steuern abwerfen würden, ehe man zur Annahme neuer, überflüssiger und unzweckmäßiger Steuern gelange. Wenn das neue Werk der sogenannten Zollreform demnächst in be— denkliche Schwankungen gerathen werde, so habe dies seinen wesentlichsten Grund darin, daß die nothwendigsten Lebens⸗ bedürfnisse mit Steuern belegt seien, daran werde die Zoll⸗ gesetzgebung scheitern. Die übergroße Mehrzahl seiner poli⸗ lischen Freunde würden gegen den Entwurf; stimmen, weil das finanzielle Bedürfniß nicht nachgewiesen sei. Darin liege kein prinzipieller Wiederstand gegen die Biersteuer. Dann aber werde seine Partei die Vorlage ablehnen, weil sie die Verbindung der erhöhten Brausteuer mit der Erhöhung der Branntweinsteuer für eine unerläßliche Bedingung erachte. Bei der Branntweinsteuer müsse die Steuerreform eintreten. Was man bis jetzt von einer Steuerreform gesehen habe, sei weiter nichts als die Schaffung neuer Steuern, wo die Reform systematisch hätte beginnen sollen, habe sie aufgehört. Er halte es für einen Mangel, daß im Reiche nicht eine tech⸗ nische Centralstelle für Zoll. und Steuerangelegenheiten vorhanden sei, die Jen technischen Wissens, die bei der Bearbeitung der teuervorlagen nothwendig sei, sei so groß, daß ein dauernder Sachverständigenbeirath der Regierung nothwendig sei. Er empfehle die Schaffung eines solchen Instituts den verbündeten Regierungen.
Der Abg. Dr. von Schauß erklärte, er werde mit einem kleinen Theil seiner politischen Freunde für die kommissarische Berathung stimmen. Er müsse aber den Abg. von Soden
egen die Bundeskommissarien nach zwei Richtungen hin in
chutz nehmen und seine ir gen in Betreff der Er⸗ folge der Erhöhung des Malzaufschlages in der bayerischen Rheinpfalz vollkommen bestätigen. Das Malzaufschlagsgesetz habe nicht so funktionirt, wie es beabsichtigt gewesen fei. Eine Brausteuer als indirekte Steuer solle nicht der Produ⸗ zent, sondern der Konsument tragen. In der Pfalz habe aber die . Malzsteuer den Bierpreis nicht erhöht, die Steuer werde also von den Brauern getragen, die dabei ihre Rech⸗ nung nicht fänden, obwohl er nicht von einem pro⸗ duktiven Nothstand sprechen wolle. Man habe ferner bei der Erhöhung des Malzauffchlags die politische Frage einer einheitlichen deutschen Brausteuer in Erwägung gezogen und aus diesem Gesichtspunkte diese Erhöhung nur bis zu einem bestimmten Endtermin bewilligt; mit der Bestimmung, daß falls bis dahin eine einheitliche deutsche Brausteuer nicht zu Stande komme, die alte Steuer von vier Mark wieder einträte. Mit diesem Endtermin wolle seine Partei das Steuerbewilligungsrecht der Volksvertretung wenigstens an einem bestimmten tn wahren, aber die verbündeten Re⸗ gierungen hätten sich gleichfalls durch diese Bestimmung da⸗ gegen geschützt, daß der bayerische Landtag später den auf
Daß dieses Ziel in nächster Nähe zu erreichen
einem Gesetze von 1811 beruhenden Steuersatz von 4 M pro Hektoliter nicht unter dieses Niveau herabdrücken könne. Man habe der Volksvertretung diese Konzession um so beruhigter machen können, als man nicht voraussetzen könne, daß bis dahin die finanziellen Bedärsniffe eins solche Steuer herabsetzung gestatten würden. Eine solche Hoffnung auf die Ergebnisse der Steuerreform im Reiche habe er nicht. in früherer Redner habe den großen Bier⸗ konsum in Bayern, wodurch Bayern 50 Prozent mehr an in⸗ direkten als an direkten Steuern einnehme, ins das Komische ge⸗ zogen. Das Laster des Bierkonsums sei nach den heutigen Ausführungen fast als eine Tugend zu betrachten gegenüber dem Branntweinkonsum, gegen welchen es ein Präfervativ sei. Man solle nicht das arme Bier schmähen, das er und seine een in diesem Hause nicht im Uebermaße aber in bescheidenen Grenzen liebe und hochhalte.
Nach Schluß der Diskussion wurde der Antrag des Äbg. ürsten von , auf Niedersetzung einer be⸗ onderen Kommission von j4 Mitgliedern abgelehnt, die zweite
Berathung findet also im Plenum statt.
Hierauf vertagte sich das Haus um 31 Uhr.
Statistische Nachrichten.
Das Statistische Jahrbuch für das Reich, welches in seinem ersten Jahrgange (1880) soeben vom Kaiserlichen statistischen Amte dem Buchhandel (bei Puttkammer und Mühlhrecht, Preis 249 1M ) übergeben worden ist, hat den Zweck die hauptfächlichen Ergebnisse der Reichsstatistik in kurzen, leicht ver⸗ ständlichen Uebersichten und soweit als möglich in vergleichbaren Jahresreihen zur allgemeinen Kunde zu bringen, und wird fortan neben den anderen beiden Publikationen des statistischen Amts: Statistik des Deutschen Reichs‘ und Monatshefte zur Statistikt des Deutschen Reichs regelmäßig erscheinen. Der vorliegende Jahrgang hat folgenden Inhalt: Stand und Bewegung der Bevölkerung, Bodenbenutzung, Ernten Viehstand; Broduktian der Bergwerke, Salinen und Hütten; Ergeb⸗ nisse der Gewerbezählung; auswärtiger Handel; Münzprägung und Banknoten ⸗Emission, Post und Telegraphie, Eisenbahnen, Fluß⸗ und Seeschiffahrt; Berechnungen des Verbrauchs von Tabak, Salz Zucker, Branntwein, Bier, Steinkohlen, Braunkohlen, Zink, Roh eisen, Kolonialwaaren, Baumwollengarne; endlich Beiträge zur Statistik der Wahlen, des Justizweseng, Medizinglwesens, Finanz⸗ wesens. — Dieser reiche Inhalt ist, soweit die Beschaffenheit des 4 a,,, ., ü , nur für das Reich im
anzen, sondern für die einzelnen Staaten (für nach Provinzen) gegeben. e nn,, r.
— „Nach den Ausweisen des Kaiserlichen statisti
Am ts über die Eheschließungen, Geburten und ltr is en betrug, im Jahre 1878 im Deuischen Reiche bei (iner mittleren Bevölkerung von 44 211 000 die Zahl der Eheschließungen 340 015 der Geburten 1785 080, der Sterbefälle 1 228 667. (Unter den Ge⸗ burten und den Sterhefällen sind 76 547 Todtgeborne.) Der Ueber⸗ schuß der Geborenen über die Gestorbenen betrug dem nach 555 75 und eg kommen guf je 1000 Einwohner 7.7 Eheschließungen, bew 164 Neu⸗ oder Wiederverheirathete, 40.4 Geborene, 27,8 Gestorbene, 126 mehr Geborene als Gestorbene. Die Eheschließungen betrugen im Jahre 18727 423 900 und sind seitdem auf obige Zahl zurück⸗ eser gen Tie Geburten hatten im Jahre 1876 ihren höchsten Stand n diesem Jahrzehnt mit 1 831 218 erreicht; die Zahl der Todesfälle ist gegen das Vorjahr zwar absolut unbedeutend gestiegen, hat aber im Verhältniß zur Bevölkerung etwas abgenommen.
— (Stat. Corr.) (Der Weinbau im Regierungsbezi Wiesbaden im Jahre 1879.) Ueber Anbau . 6. 9. nn Gebiete des vormaligen Herzogthums. Nassau belegenen Weinbergs⸗ ländereien, auf deren Gemarkungen die edelsten deutschen Irren ner . wachsen, werden jährlich von der Königlichen Regierung zu Wies baden eingehende Erhehungen veranlaßt. Dieselben liegen gegen⸗ wärtig für das Jahr 1879 vor und bestätigen im weitesten Um fange die Klagen, die bereits zur Zeit der Weinlese über die Qualität und Quantität dieses Jahrgangs vielfach hervortraten, da durchgängig beide, selbst in den besten Lagen der Amtsbezirke Eltville und Hoch⸗ heim, als sehr gering und sehr schlecht bezeichnet werden. In ein« zelnen Ortschaften, deren im Ertrage stehende Weinbergefläche ca. 320 ba umfaßt, waren dieselben sogar fo gering, daß eine Weinlese überhaupt nicht stattgefunden hat. Wie begründet die bereits im Herbst 1879 bezüglich der Quantität auftauchenden Klagen waren, lassen nachstehende Ertragsangaben erkennen. Es wurden nämlich
von einem Hektar geherbstet: 1875 1876 1877 18978 1879 n 116 k rother ö z 8.5 28 überhauprprxy . 466 Rs 1, n 1415 Seit dem Jahre 1876 ist hiernach der Durchschnittsertrag des Hektarg van 465B5 hl auf 456 hl herabgesunken und kommt dem ge— ringen Ertrage des Herbstes 1872, in welchem , vom Hektar beim Weißwein 40, beim Rothwein 3,6, über aupt aber nur 0 hl geherbstet wurden, ziemlich nahe. Die Crescen vertheilt sich in den vorbezeichneten Jahren auf die einzelnen Sorten in nach⸗
stehender Weise. ; 1975 1875 1877 is78 1879 Sorten. pl kl nl J hl
a. Weiße Trauben: Riesling. 57016 36408 30 830 Orleans. 840 626 600 Traminer 1868 830 281 Oe sterreicher 14937 9525 7264 Kleinberger. 26271 12882 11919 25 946 12418 8 687
gemischte 126 873 72688 59581
weißer Wein
19 239 7216 102 72 153 55
2921 2790 2889 694 3 895 2739
weiße zusammen. 361938 13 566
b. Rothe Trauben: Klebroth. Frühburgunder rothe zusammen 4210 2 382 2245 1218 362
Ueberhaupt . 131 088 75070 61 826 37416 13 929 Wie überall, hat also auch in den weltberühmten Weinbergs gemarkungen des Rheinthales der Weinbauer unter sehr beträcht⸗ lichen Schwankungen des Ertrages zu leiden. Unbedeutender dagegen sind die Veränderungen im Weinben gsaregl, da dasselbe nur unerheb⸗ lichen Schwankungen unterliegt. Von 1874 bis 1877 zeigt dasselbe einen geringen Rückgang, während dasselbe 1879 seine frühere Größe wieder überschritten hat; es umfaßte nämlich: 18794 1875 198736 1877 1878 1979 ha ha ha ha ha ha das Weinland 3516,91 3494.35 3482,58 3483,49 3523,49 3671,47 davon standen im Ertrag.... 2829,17 2816,45 2802, 16 2856,66 2975,41 2966, 95 und waren be⸗
pflanzt: mit weißen Reben 2665,59 2668,42 2669, 15 2730, 60 2853, 05) 2841,53 tothen 163,58 158.95 135,91 125,06 12236 125,42
2526 1685
1825 556
1519 726
825 3953
211 151
Deutsche
a G2.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag
den 12. Mürz
rzegister nimmt an die Föntgliche Crveditto den Neutschen Reichs- Anzeigers nud Königlich Rrenßischrn Stanta-Anzeigern: Berlin, 8. W. Wiltzelm⸗Straße Nr. 82.
K* 5 Fauserate für den Deutschen RKeichs⸗ n. Königl. Yreuß. Staatag⸗ Anzeiger und daß Central⸗Handele⸗
1. Steckbriefe und Untergachungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 3. 4.
2
n. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submigsisnen ete. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
X.
5. Industrielle Etablissementa, Fabriken
6. Verschiedene Bekanntmachungen. J. Literarische Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen.
5 Un. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Hamilien- Nachrichten.
1889.
Deffentlicher Anzeiger
„Jusalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., G. Schloriæ, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
und Grosshandel.
In der Börsen- beilage. R
Annoncen ⸗Bnuxeans.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
18915 9 ö 5
läls! Nathwendiger Verkanf.
Folgende den Kommerzien⸗Rath Carl Krister schen
Erben zu Waldenburg i. Schl. gehörige Grundstücke,
nämlich: .
a. Rittergut Tannhausen, b. Nr. 12 Mittel Tannhausen, C. Nr. 3 Charlottenbrunn, d. Nr. 141 Charlottenbrunn, e. Nr. 113 Mittel Tann⸗ hausen, f. Nr. 51 Mittel ˖˖ Tannhausen, g; Nr. 123 Mittel⸗Tannhausen, h. Nr. 33 Nieder⸗ Tannhausen, ⸗
sollen zum Zweck der Auseinandersetzung im Wege
der nothwendigen Subhastation
am 20. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, vor
dem unterzeichneten Subhastations⸗Richter an
Ort und Stelle auf dem Domininm Tann⸗
hausen
verkauft werden.
Es gehören:
1) zum Rittergut Tannhausen 389 Hektar 26 Ar 10 Qu. Meter der Grundsteuer unterliegende Ländereien, und ist dasselbe .
bei der Grundstener nach einem Rein ertrage von 1005 / ioo Thaler,
bei der Gebäudestener nach einem Nutzungs⸗ werth von 5943 Mark veranlagt;
2) zum Grundstück Nr. 12 Mittel ⸗Tannhausen 18 Hektar 9 Ar 90 Qu. Meter der Grundsteuer unterliegenden Ländereien, und ist dasselbe . .
bei der Grundstener nach einem Rein⸗ ertrage von 26,24 Thaler veranlagt;
3) zum Grundstück Nr. 3 Charlottenbrunn 8 Hektar 9 Ar 30 Qu.“ Meter der Grund⸗ 5 unterliegende Ländereien, und ist das⸗ sel Be bei der Grundsteuer nach einem Rein⸗
ertrag von 81,12 Thaler veranlagt;
4) zum Grundstück Nr. 141 Charlottenbrunn
51 Ar 60 Qu.Meter der Grundsteuer un⸗ liegende Ländereien, und ist dasselbe
bei der Grundstener nach einem Rein⸗ ertrag von 3,24 Thaler veranlagt;
5) zum Grundstück Nr. 113 Mittel⸗Tannhausen 6 Hektar 51 Ar 10 Qu. Meter der Grundsteuer unterliegende Ländereien, und ist dasselbe . .
bei der Grundstener nach einem Rein⸗ ertrag von 29,39 Thaler veranlagt;
6) zum Grundstück Nr. 51 Mittel-Tannhausen 1 Hektar 42 Ur 80 Qu ⸗Meter der Grund⸗ stener unterliegende Ländereien, und ist das⸗ selbe
bei der Grundstener nach einem Rein⸗
ertrag von 8, 29 Thaler veranlagt;
7) zum Grundstück Nr. 123 Mittel ⸗Tannhausen 11 Ar 20 Qu. Meter der Grundsteuer un⸗ liegende Ländereien, und ist dasselbe
bei der Grundstener nach einem Rein— ertrag von O62 Thaler veranlagt;
8) zum Grundstück Nr. 335 Nieder⸗Tannhausen 19 Ar 90 Qu.Meter der Grundsteuer un⸗
liegende Ländereien, und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach einem Rein⸗ ertrage von O0, 81 Thaler veranlagt.
Der Auszug aus der Steuerrolle, die neueste be⸗
glaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, die bhe⸗
sonders gestellten Kaufsbedingungen, etwaige Ab⸗ schäß ungen und andere die Grundstücke betreffenden
Nachweisungen können in der Gerichtsschreiberei
Abtheilung E. während der Amtsstunden einge—⸗
sehen werden. Alle Dieienigen, welche Eigenthums—⸗
oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der
Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber
nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen ha⸗
ben, werden hiermit aufgefordert, dieselben zur Ver⸗ meidung der Ausschließung spätestens im Verstei⸗ gerungstermine anzumelden. ;
Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlages wird
am 22. Mal 1880, Pormittags 11 Uhr, in
unserem Gerichtsgebäude, Sitzungszimmer,
verkündet werden. ö
Nieder Wüstegiers dorf, den 28. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht.
(bas
Zwangsbersteigerungsansschreiben.
ᷣ Wolgast, den 27. Februar 1880. Königliches Amtsgericht J.
Die in Katzow unter Nr. 180. belegene, dem See⸗ fahrer Wilhelm Wodrig zu Jaegerhof gehörige Büudnerstelle, bestehend aus: .
a. einem Drittelwohnhause mit Hofplatz und Hausgarten zum jährlichen Nutzungswerthe von 12 6
b. dem 28,60 a großen Acker am schwarzen Peter, Kartenblatt 1 Nr. 160 zum Reinertrage von 1,68 6
eingetragen Band II. Blatt 35 des Grundbuchs von Kaßtzow, soll auf Antrag elnes Gläubigers zur Zwangkversteigerung gebracht werden. Es haben deshalb alle diejenigen, welche dingliche, im Grund⸗ buche nicht eingetragene Ansprüche und Forderungen an das Grundstück zu haben vermeinen, diese, und die aus dem Grundbuche ersichtlichen Realgläuhiger ihre Rückstände an Zinsen und Kosten anzumelden, und es haben alle Realgläubiger die für ihre For⸗
Zu diesem Zweck ist ein Termin auf den 6. April 1880, Vormittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. J part. anberaumt, zu welchem die Gläubiger hierdurch ge—⸗ laden werden unter der Verwarnung, daß bei ihrem Ausbleiben ihre Forderungen und deren Vorzugg⸗ rechte nur insoweit Berücksichtigung finden, als sie sich aus dem Grundbuche ergeben.
Der Aufgebotstermin wird auf
den 6. April 1880, Vormittags 106 Uhr h festgesetzt und werden zu riesem hierdurch Kauslieb⸗ haber und die Gläubiger zur Abgabe ihrer Erklärung über den Zuschlag geladen.
sõa29 Deffentliche Zustellung. b
Der Arbeitsmann Hinrich Schroeder zu Heiligen 9] stedten, vertreten durch den Justizrath Boistel zu * Itzehoe, klagt gegen die Ehefrau des Maurermanns d und Buchhändlerß Hans Kähler zu Itzehoe, Catharina Margareiha, geb. Schroeder, zuletzt in Itzehoe, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbe⸗ kannt ist, wegen eines Delirungskonsenses (Objekt 900 4Æ6) mit dem Antrage: „die Beklagte kosten⸗ pflichtig schuldig zu erkennen, ihren Konsens dazu zu geben, daß die auf dem Hause des Klägers, Schuldprotokoll für Beckmünde Fol 17 eingetragene Forrerung des verstorbenen Peter Schroeder in Beckmünde delirt werde,“ und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer IV. des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Mittmach, den 26. Mai 1880, Varmittaas 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt vertreten zu lassen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Klage⸗ Auszug bekannt gemacht. Altona, den 3. März 1880. Der Gerichtsschreiber der Civilkammer IV. Königlichen Landgerichts. Thon, Sekr.
ls4a20 Zustellung mit Ladung.
Auf Anstehen des Georg Drumm , Ackersmann auf der Gailbacher Ziegel hütte, Gemeinde Kusel, wohnhaft, als Kläger,
gegen Carl Drumm, Ackerer, früher auf besagter Ziegel⸗ hütte wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, Beklagten, wird hiermit, auf Grund der unterm Heutigen er— wirkten richterlichen Bewilligung der öffentlichen Zustellung, der Beklagte Carl Drumm, in die Sitzung des Königlichen Amtsgerichtes Knsel vom 35. Mai 1880. Vormittags 9 Uhr, vorge⸗ laden, um gegen sich Antrag nehmen zu hören, dahin:
Es gefalle dem Königlichen Amtsgerichte, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger als Werth des diesem für das Jahr 1879 laut Vorbehaltes in einem Akte unter Privatunterschrift vom 21. März 1878 zu liefernden, aber nicht gelieferten Dunges den Betrag von 100 M nebst Zinsen zu Hog vom Tage der Klage an und die Prozeßkosten zu bezah— len, und das ergehende Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären.
Zur Beglaubigung:
Kusel, den 9. März 1880.
Der Königliche Amtegerichtsschreiber: Molitor.
8
l
. Aufforderung. „Zu Gunsten der Verlassenschaftsmasse des ver mißten Johann Schmalholz aus Mindelheim ist für die Kupferstecherswittwe Luzia Schmalholz da⸗ hier“ auf dem Anwesen des Fabrikanten Johann Norbert Eberle F. 263 hier seit 3. Juli 1826 im diesgerichtlichen Hypothekenbuche eine Kaution von 12 Fl. eingetragen. ö Nachdem die Nachforschungen nach dem recht- mäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos ge— blieben und vom Tage der letzten auf dieselbe sich beziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre ver⸗ strichen sind, so wird hiermit auf Antrag des ge⸗ nannten Anwesensbesitzers Derjenige, welcher auf die Forderung ein Recht zu haben glaubt, zur An⸗ meldung innerhalb 6 Monaten — spätestens im Aufgebotstermine — unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der An= meldung die Forderung für erloschen erklärt und
im Hypothekenbuche gelöscht wird.
Der Aufgebot? termin wird auf Dienstag, den 5. Oktober 1880,
Vormittags 95 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 12, links, estgesetzt. 1 den 29. Februar 1880. Der K. Amterichter. Wolfgruber.
lõa 15] Aufgebot.
Auf den Antrag des Partikuliers J. E. Grohnert hierselbst wird dessen Sohn, der Maschinenbauer Kriedrih Emil Woldemar Grohnert, welcher im Jahre 1866 von London nach Batavia gegangen und seitdem verschollen ist, aufgefordert, ich spätestens im Termin,
derungen in Anspruch genommenen Vorzug rechte unter Abreichung der Dokumente auszuführen.
Eingang B.,, Zimmer 20) zu melden, widrigenfalls, seine Toderserklärung erfolgen wird.
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Gesellschaft Nr. 41 606 über 100 Thaler nebst dem dazu gehörigen Talon und den Dividendenscheinen Nr. 1—5 für die Verwaltungsiahre 1872 bis 1876
Zimmer Nr. 10, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur—⸗
N
und haben die betreffenden Finder ein Aufgebot beantragt
zeichneten Sachen Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, termine anzumelden, mit der Verwarnung, daß den unbekannten Verlierern oder Eigenthümern, welche sich nicht gemeldet haben,
Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen
Königsberg in Preusten, den 24. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. 7. Wandersleben.
Aufgebot.
Der Gastwirth Wilhelm Schmidt zu Magde⸗ urg hat das Aufgebot der Stammaktie Litt. B. er Magdeburg⸗Coethen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗
eantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ efordert, spätestens in dem auf
en 360. September 1880, Vormittags 10 Uhr, or dem unterzeichneten Gerichte, Domplatz Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine
unde erfolgen wird.
Magdeburg, den 6. März 1880.
Königliches Amtsgericht Vb. Aufgebat. Es haben angezeigt:
1) der Gutt vorsteher Schwarzer zu Plötzensee, daß er am 14. September 1879 im Jagen 3 . Jungfernhaide ein Handbeil gefunden gabe,
2) der Gensd'arm Roggan zu Plötzensee, daß er am 7. Oktober 1879 in der Möckernitz einen Spazierstock gefunden habe,
3) F. Gansewig zu Franz. Buchholz, daß ihm am 9. Februar 1880 ein Neufundlaͤnder Hund zugelaufen sei,
4) die Witiwe Eichbaum zu Treptow, daß von ihrem verstorbenen Chemann am 14. Sep⸗ tember 1379 in dessen Lokal ein dunkler Sommerüberzieher gefunden sei,
Es werden demnach Alle, welche an den vorbe⸗
den 29. Mai 188090, Mittags 12 Uhr, anstehenden Aufgebots⸗
nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur
Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird. Berlin, den 5. März 1880.
Königliches Amtsgericht II., Abtheilung 11.
2 8 let Aufgebot. Auf den von Franz Suckfüll ig., Bauer von Schmalwasser in seiner Eigenschaft als Kurator des landesabwesenden Kilian Suckfüll von da ge—⸗ stellten Antrag ergeht hiermit an Kilian Suckfüll aus Schmalwasser. geboren am 10. Februar 1813 und verschollen seit dem Jahre 1859, die Auffor⸗ derung, sich bis spätestens Donnerstag, den 23. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterfertigten Amtsgericht persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt werden wird. Innerhalb dieses Termins, der obengenannte Tag miigerechnet, haben die Erbbetheiligten ihre An⸗ sprüche an das Vermögen des Verschollenen, welches im Betrage von 324 MS 45 8 kuratelamtlich ver⸗ waltet wird, geltend ju machen. Zugleich werden hlermit alle Diejenigen, welche über das Leben des Kilian Suckfüll Kunde geben können, aufgefordert, Mittheilung hierüber bei dem unterfertigten Gerichte zu machen. . Bischofsheim v. Mh, den 1. März 1880. Königliches Amtsgericht. Derleth. Zur Beglaubigung; Bischofsheim v. Rh., den 8. März 1880. Der K. Gerichtsschreiber. v. Egger.
nnn Aufgebot.
Der Massekurator im Konkurse des weil. Hans Broder Christiansen in Südhesbüll, Landmann Andreas Jensen in Nordhesbüll, hat das Aufgebot eines am 23. August 1866 ausgestellten und am 5. September s. J. im Schuld⸗ und Pfandyrotokoll der Wieding ⸗ Harde E. Kirchspiels Neukirchen Tom. II. Fol. gö5 protokollirten Erbvergleichs, aus welchem der Dorothea Ingeline Petersen ein mütterliches
— 2700 4 zusteht, beantragt. . Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Montag, den 10. Mai 1880, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Tons ern, den 6. März 1880. Königliches Amtsgericht.
640]
ber 1873 erbauten Schiffes mand Heimathshafen Rendsburg, der Schiffer Wilhelm
Erbtheil von 2250 R vorm. Schlesw. Holst. Court.
Aufgebot.
Nachdem der Eigenthümer des vor dem 1. Okto⸗— „Amanda“ mit dem
Claussen Brandt aus Prinzenmoor, die Eintragung der Verpfändung seines Schiffes für eine Schuld an die Firma Zerssen C Co. in Rendsburg, sowie den Capitgin Johannsen in Breibelz in das Schiffsregister und demgemäß zunächst das Auf- gebotsverfahren beantragt hat, werden alle übrigen, insbesonders älteren, zur Eintragung etwa berech⸗ tigten Realgläubiger hierdurch aufgefordert, ihre Vorzugsrechte bei Vermeidung des Verlustes dersel⸗ ben vor oder in dem hierselbst am Dienstag, den 29. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, abzuhaltenden Termine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden. Itzehoe, den 8. März 1880. Königliches Amtsgericht. JI. Veröffentlicht: Trede, Gerichtsschreiber.
lor Aufgebot.
Augnste Louise Haulick, Wittwe in Frank⸗ furt a/ M. (große Bockenheimerstr. 58), hat das Aufgebot des ihr abhanden gekommenen württ. Staatsschuldscheins Litt. C. C. Nr. 26, 822 über tro. 1. Juni und 1. Dezbr. à 4950/9 — 500 M beantragt und es ist durch Gerichtsbeschluß vom 1. März d. J. dieser Antrag zugelassen, auch Auf⸗ gebotstermin auf Dirnstag, den 24. Juni 1884, BVormittags 11 Uhr, vor dem K. Amtsgericht Stuttgart Stadt anbe⸗ raumt worden. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem Aufgebot⸗ termine seine Rechte bet dem diess. Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen würde. Den 2. März 1880. Gerichtsschrelberei des K. Amtsgerichts Stuttgart Stadt. Scha edel, Gerichts schreiber.
soclz Aufgebot
Der Ackersmann Gerhard Heinrich Funke zu Holsten⸗Mündrup hat das Aufgebot eines von der Sparkasse der Stadt Osnabrück auf seinen Na⸗ men ausgestellten, über ein bei derselben zinslich belegtes Kapital von 2780 A6 lautenden Sparkassen⸗ buchs Litt. B. Nr. 2140, welches nach seiner Be⸗ hauptung verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 18. September 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Gerichtslokale, Zimmer Nr. l, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Osnabrück, den 9. März 1880. Königliches Amtsgericht, Abth. VI. 6H. Meyer.
Aufgebot. Der hier bis zum 1. Januar 1880 thätig gewesene Gerichtsvollzieher, kraft Auftrages, Knopf hat eine bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse zu Magdeburg hinterlegte Amistaution von 600 A6 mit den Niedersch⸗Märk. Prior. Obli⸗ gationen Serie III. Nr. 18498 und Nr. 19189 über je 300 M nebst Talons gestellt. Die Zurückzah⸗ lung der Kaution soll erfolgen. Auf Antrag des Praͤsidii des Königlichen Landgerichts zu Stendal werden alle diejenigen, welche aus der Amtsführung des 2e. Knopf Ansprüche gegen die Amtskaution er⸗· heben, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 15. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Ter- mine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Rechte gegen die Kaution für verlustig erklärt und nur an die Person ihres Schuldners verwiesen werden. Das Ausschlußurtheil wird event. sofort nach dem Schlusse des Termins erlassen werden. Beetzen dorf, den 5. März 1889. Königliches Amtsgericht.
1 Aufgebot.
Am 8. März 1879 ist zu Sächsisch Haugsdorf die Wittwe Kauschke, Caroliue Friederike, geb. Marschall, verheirathet gewesen mit dem Gedinge⸗ häusler und Veteranen Carl Gottlieb Kauschke, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verordnung gestorben.
Auf Antrag des bestellten Nachlaßpflegers werden die unbekannten Erben, beztehungsweise Erbezerben der Wittwe Kauschke hierdurch aufgefordert, sich mit ibren Ansprüchen an den Nachlaß bei dem unter⸗ zeichneten Gericht binnen neun Monaten, und spä⸗ testens in dem auf den 309. September 1889. Vormittags 1 Uhr, vor dem Amtsgerichts⸗Rath Weber in unserem Terminszimmer Nr. 22 ange⸗ setzen Termine zu melden, wideigenfalls der Nachlaß als herrenloses Gut dem Fiskus anheimfällt.
Lauban, den 24. November 1879.
Königliches Amtsgericht.
den 20. Dezember 1880, Bormittags 10 Uhr, bei dem a n nen Gerichte (Theaterplatz 3/4
Martens.